5.7.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 175/37


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 4. Juli 2007

zur Änderung der Entscheidung 2005/942/EG zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Rahmen der Richtlinie 1999/105/EG Entscheidungen über forstliches Vermehrungsgut aus Drittländern zu treffen

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 3173)

(2007/463/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 1999/105/EG des Rates vom 22. Dezember 1999 über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut (1), insbesondere auf Artikel 19 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Entscheidung 2005/942/EG der Kommission (2) ermächtigt die Mitgliedstaaten, im Rahmen der Richtlinie 1999/105/EG Entscheidungen über forstliches Vermehrungsgut bestimmter Arten aus bestimmten Drittländern zu treffen.

(2)

Der Geltungsbereich der aktuellen Regelung sollte erweitert werden, sofern die erforderlichen Zusagen gegeben werden.

(3)

Neuseeland sollte zu den Drittländern hinzugefügt werden, die Vermehrungsgut der zu nennenden Kategorie für die Art Pinus radiata in Verkehr bringen können; im Eintrag für die Vereinigten Staaten von Amerika ist diese Art hinzuzufügen. Die Entscheidung 2005/942/EG ist daher entsprechend zu ändern.

(4)

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für das landwirtschaftliche, gartenbauliche und forstliche Saat- und Pflanzgutwesen —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang der Entscheidung 2005/942/EG wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Entscheidung geändert.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 4. Juli 2007

Für die Kommission

Markos KYPRIANOU

Mitglied der Kommission


(1)   ABl. L 11 vom 15.1.2000, S. 17.

(2)   ABl. L 342 vom 24.12.2005, S. 92. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1792/2006 (ABl. L 362 vom 20.12.2006, S. 1).


ANHANG

Der Anhang der Entscheidung 2005/942/EG wird wie folgt geändert:

1.

Zwischen den Einträgen für Kroatien und Norwegen wird Folgendes eingefügt:

„Ursprungsland

Art

Kategorie

Art des Ausgangsmaterials

Neuseeland

Pinus radiata D. Don

SI

SS, St“

2.

Der Eintrag in der Tabelle für die Vereinigten Staaten von Amerika erhält folgende Fassung:

„Ursprungsland

Art

Kategorie

Art des Ausgangsmaterials

Vereinigte Staaten von Amerika (Washington, Oregon, Kalifornien)

Abies grandis Lindl.

SI, Q, T

SS, St, SO, PF

Picea sitchensis Carr.

SI

SS, St

Pinus contorta Loud

SI

SS, St

Pinus radiata D. Don

SI

SS, St

Pseudotsuga menziesii Franco

SI, Q, T

SS, St, SO, PF“