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5.7.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 175/37 |
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION
vom 4. Juli 2007
zur Änderung der Entscheidung 2005/942/EG zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Rahmen der Richtlinie 1999/105/EG Entscheidungen über forstliches Vermehrungsgut aus Drittländern zu treffen
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 3173)
(2007/463/EG)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Richtlinie 1999/105/EG des Rates vom 22. Dezember 1999 über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut (1), insbesondere auf Artikel 19 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Die Entscheidung 2005/942/EG der Kommission (2) ermächtigt die Mitgliedstaaten, im Rahmen der Richtlinie 1999/105/EG Entscheidungen über forstliches Vermehrungsgut bestimmter Arten aus bestimmten Drittländern zu treffen. |
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(2) |
Der Geltungsbereich der aktuellen Regelung sollte erweitert werden, sofern die erforderlichen Zusagen gegeben werden. |
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(3) |
Neuseeland sollte zu den Drittländern hinzugefügt werden, die Vermehrungsgut der zu nennenden Kategorie für die Art Pinus radiata in Verkehr bringen können; im Eintrag für die Vereinigten Staaten von Amerika ist diese Art hinzuzufügen. Die Entscheidung 2005/942/EG ist daher entsprechend zu ändern. |
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(4) |
Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für das landwirtschaftliche, gartenbauliche und forstliche Saat- und Pflanzgutwesen — |
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang der Entscheidung 2005/942/EG wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Entscheidung geändert.
Artikel 2
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 4. Juli 2007
Für die Kommission
Markos KYPRIANOU
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 11 vom 15.1.2000, S. 17.
(2) ABl. L 342 vom 24.12.2005, S. 92. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1792/2006 (ABl. L 362 vom 20.12.2006, S. 1).
ANHANG
Der Anhang der Entscheidung 2005/942/EG wird wie folgt geändert:
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1. |
Zwischen den Einträgen für Kroatien und Norwegen wird Folgendes eingefügt:
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2. |
Der Eintrag in der Tabelle für die Vereinigten Staaten von Amerika erhält folgende Fassung:
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