[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION | Brüssel, den 26.11.2010 KOM(2010) 760 endgültig Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments BEGRÜNDUNG Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006[1] ermöglicht die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung genau bestimmter Ausgaben, die innerhalb der Obergrenze einer oder mehrerer Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens nicht getätigt werden können. Im Rahmen des Haushaltsplans 2011 werden Mittel für zusätzliche Ausgaben, die über die Obergrenzen der Teilrubrik 1a und der Rubrik 4 hinausgehen, benötigt. Daher wird vorgeschlagen, das Flexibilitätsinstrument gemäß Nummer 27 der Interinstitutionellen Vereinbarung in Anspruch zu nehmen. Folgende Beträge sollten bereitgestellt werden: - 18 Mio. EUR für das Programm „Lebenslanges Lernen“ (Teilrubrik 1a) - 16 Mio. EUR für das Programm „Wettbewerb und Innovation“ (Teilrubrik 1a) - 71 Mio. EUR für Palästina (Rubrik 4). Die beiden Teile der Haushaltsbehörde werden darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union spätestens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Haushaltsplans 2011 erfolgen muss. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über Haushaltsdisziplin und wirtschaftliche Haushaltsführung[2], insbesondere auf Nummer 27 Absatz 5, auf Vorschlag der Kommission[3], in Erwägung nachstehenden Grundes: Nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Mittelumschichtung innerhalb der Teilrubrik 1a und der Rubrik 4 sind die beiden Teile der Haushaltsbehörde im Zuge der Konzertierung vom 11. November 2010 übereingekommen, das Flexibilitätsinstrument in Anspruch zu nehmen, um die im Haushaltsplan 2011 veranschlagten Mittel über die Obergrenzen der Teilrubrik 1a und der Rubrik 4 hinaus wie folgt aufzustocken: - 18 Mio. EUR für das Programm „Lebenslanges Lernen“ (Teilrubrik 1a) - 16 Mio. EUR für das Programm „Wettbewerb und Innovation“ (Teilrubrik 1a) - 71 Mio. EUR für Palästina (Rubrik 4) – HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 (nachstehend „Haushaltsplan 2011“) wird das Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen, um bei der Teilrubrik 1a Mittel für Verpflichtungen im Umfang von 34 Mio. EUR und bei der Rubrik 4 Mittel für Verpflichtungen im Umfang von 71 Mio. EUR einzustellen. Mit diesen Mitteln soll der Bedarf für folgende Maßnahmen gedeckt werden: - für das Programm „Lebenslanges Lernen“ (Teilrubrik 1a): 18 Mio. EUR - für das Programm „Wettbewerb und Innovation“ (Teilrubrik 1a): 16 Mio. EUR - für Palästina (Rubrik 4): 71 Mio. EUR. Artikel 2 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Brüssel, den Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates Der Präsident Der Präsident [1] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [2] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [3] ABl. […].