Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu folgenden Vorlagen: - "Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über den Verkehr mit Gemüsesaatgut" (kodifizierte Fassung), - "Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über den Verkehr mit Getreidesaatgut" (kodifizierte Fassung), und - "Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten" (kodifizierte Fassung)
Amtsblatt Nr. C 153 vom 28/05/1996 S. 0053
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu folgenden Vorlagen: - "Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über den Verkehr mit Gemüsesaatgut" (kodifizierte Fassung), - "Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über den Verkehr mit Getreidesaatgut" (kodifizierte Fassung), und - "Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten" (kodifizierte Fassung) (96/C 153/14) Der Rat beschloß am 30. Januar 1996, den Wirtschafts- und Sozialausschuß gemäß Artikel 43 und 198 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu vorgenannten Vorlagen zu ersuchen. Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft und Fischerei nahm ihre Stellungnahme am 8. Februar 1996 an. Berichterstatter war Herr Bento Gonçalves. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß verabschiedete auf seiner 333. Plenartagung am 28. und 29. Februar 1996 (Sitzung vom 28. Februar 1996) einstimmig folgende Stellungnahme. 1. Einleitung 1.1. Der Vorschlag der Kommission dient der systematischen Kodifizierung verschiedener Rechtsakte über den Verkehr mit Saatgut in der Europäischen Union. Die Kommission kommt damit der Forderung der Gemeinschaftsinstitutionen nach Vereinfachung und Transparenz des Gemeinschaftsrechts nach. Angesichts dieser Forderung hatte die Kommission im April 1987 beschlossen, spätestens nach der zehnten Änderung eines Rechtsaktes eine Kodifizierung vorzunehmen, um die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft klarer und verständlicher für die Betroffenen zu machen. 2. Allgemeine Bemerkungen 2.1. Die neuen, kodifizierten Richtlinien ersetzen mehrere Vorläuferrichtlinien, zu denen der Wirtschafts- und Sozialausschuß bereits Stellung genommen hat. Diese Rechtsakte bleibt inhaltlich unverändert. Eventuelle, durch die Kodifizierung notwendig werdende Änderungen betreffen nur deren Form. 2.2. Die kodifizierte Richtlinie stellt eine hilfreiche Grundlage für rechtliche Anpassungen dar, die in Zukunft notwendig werden könnten. 3. Besondere Bemerkungen 3.1. Der Vorschlag Nr. 95/0320 CNS dient der systematischen Kodifizierung der Rechtsvorschriften über den Verkehr mit Gemüsesaatgut. Die Erzeugung von Gemüsesaatgut nimmt in der Landwirtschaft der Gemeinschaft einen wichtigen Platz ein. Damit ist eine Steigerung der Qualität des Saatguts gerechtfertigt, die in Verbindung mit der Anwendung einheitlicher und möglichst strenger Regeln durch die Mitgliedstaaten zu einer höheren Produktivität beim Gemüseanbau in der Gemeinschaft beiträgt. 3.2. Der Vorschlag Nr. 95/0321 CNS dient der systematischen Kodifizierung der Rechtsvorschriften über den Verkehr mit Getreidesaatgut. Der Erfolg des Anbaus von Getreide hängt weitgehend von der Verwendung geeigneten Saatguts ab. Eine höhere Produktivität beim Getreideanbau in der Gemeinschaft wird dadurch erreicht werden, daß die Mitgliedstaaten einheitliche und möglichst strenge Regeln anwenden, die eine hohe Qualität des Saatguts sicherstellen. 3.3. Der Vorschlag Nr. 95/0322 CNS dient der Aufstellung eines gemeinsamen Sortenkatalogs für folgende landwirtschaftliche Pflanzenarten auf der Grundlage nationaler Kataloge: Betarüben, Futterpflanzen, Getreide, Pflanzkartoffeln sowie Öl- und Faserpflanzen. Mit der Kodifizierung sollen die Rechtsvorschriften übersichtlicher und klarer gestaltet werden. 3.4. Die vorliegende Richtlinie gilt nicht für Sorten, deren Saat- oder Pflanzgut nachweislich zur Ausfuhr nach Drittländern bestimmt ist. 4. Schlußbemerkungen 4.1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Kodifizierung folgender Rechtsakte: - Richtlinie des Rates über den Verkehr mit Gemüsesaatgut; - Richtlinie des Rates über den Verkehr mit Getreidesaatgut; - Richtlinie des Rates über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten. 4.2. Das Prinzip der Kodifizierung entspricht im übrigen einer Forderung des Wirtschafts-und Sozialausschusses. Geschehen zu Brüssel am 28. Februar 1996. Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses Carlos FERRER