82/180/EWG: Entscheidung des Rates vom 16. März 1982 zur Genehmigung der ausdrücklichen oder stillschweigenden Verlängerung bestimmter zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern geschlossener Handelsabkommen
Amtsblatt Nr. L 083 vom 29/03/1982 S. 0013 - 0014
++++ ENTSCHEIDUNG DES RATES vom 16 . März 1982 zur Genehmigung der ausdrücklichen oder stillschweigenden Verlängerung bestimmter zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern geschlossener Handelsabkommen ( 82/180/EWG ) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft , insbesondere auf Artikel 113 , gestützt auf die Entscheidung 69/494/EWG des Rates vom 16 . Dezember 1969 über die schrittweise Vereinheitlichung der Abkommen über die Handelsbeziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern und über die Aushandlung der gemeinschaftlichen Abkommen ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 3 , auf Vorschlag der Kommission , in Erwägung nachstehender Gründe : Für die im Anhang aufgeführten Abkommen und Protokolle wurde die ausdrückliche oder stillschweigende Verlängerung über die Übergangszeit hinaus zuletzt mit der Entscheidung 81/216/EWG ( 2 ) genehmigt . Die betreffenden Mitgliedstaaten haben die Genehmigung zur ausdrücklichen oder stillschweigenden Verlängerung dieser Abkommen beantragt , um eine Unterbrechung in ihren vertraglichen Handelsbeziehungen mit den betreffenden Drittländern zu vermeiden . Die meisten durch diese einzelstaatlichen Abkommen abgedeckten Bereiche sind jedoch jetzt Gegenstand gemeinschaftlicher Abkommen . Es handelt sich daher lediglich um die Genehmigung zur Aufrechterhaltung einzelstaatlicher Abkommen für diejenigen Bereiche , die nicht von Gemeinschaftsabkommen erfasst sind . Die Verpflichtung der Mitgliedstaaten , jede Unvereinbarkeit zwischen diesen Abkommen und dem Gemeinschaftsrecht zu vermeiden und gegebenenfalls zu beseitigen , wird durch diese Genehmigung nicht berührt . Die ausdrücklich oder stillschweigend zu verlängernden Abkommen dürfen ausserdem während des vorgesehenen Verlängerungszeitraums die Durchführung der gemeinsamen Handelspolitik nicht beeinträchtigen . Die betreffenden Mitgliedstaaten haben erklärt , daß die ausdrückliche oder stillschweigende Verlängerung dieser Abkommen kein Hindernis für die Einleitung von Verhandlungen der Gemeinschaft mit den jeweiligen Drittländern und für die Übernahme der handelspolitischen Bereiche dieser Abkommen in Gemeinschaftsabkommen sei und auch nicht in dem betreffenden Zeitraum den Erlaß der Maßnahmen behindern könne , die zur völligen Vereinheitlichung der Einfuhrregelungen der Mitgliedstaaten erforderlich sind . Bei Abschluß der in Artikel 2 der Entscheidung 69/494/EWG vorgesehenen Konsultation ist festgestellt worden - wie es auch die erwähnten Erklärungen der betreffenden Mitgliedstaaten bestätigen - , daß die Bestimmungen der ausdrücklich oder stillschweigend zu verlängernden Abkommen während des betreffenden Zeitraums die Durchführung der gemeinsamen Handelspolitik nicht beeinträchtigen . Daher können diese Abkommen für einen begrenzten Zeitraum ausdrücklich oder stillschweigend verlängert werden - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN : Artikel 1 Die im Anhang aufgeführten Handelsabkommen und Protokolle zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern können für diejenigen Bereiche , die nicht unter Abkommen zwischen der Gemeinschaft und den betreffenden Drittländern fallen , und sofern ihre Bestimmungen nicht im Widerspruch zur derzeitigen Gemeinschaftspolitik stehen , bis zu den jeweils angegebenen Terminen ausdrücklich oder stillschweigend verlängert werden . Artikel 2 Diese Entscheidung ist an die Mitgliestaaten gerichtet . Geschehen zu Brüssel am 16 . März 1982 . Im Namen des Rates Der Präsident P . de KEERSMÄKER ( 1 ) ABl . Nr . L 326 vom 29 . 12 . 1969 , S . 39 . ( 2 ) ABl . Nr . L 101 vom 11 . 4 . 1981 , S . 27 . BILAG - ANHANG - !*** - ANNEX - ANNEXE - ALLEGATO - BIJLAGE Medlemsstat * Tredjeland * Aftalens art og datering * Udlöb efter forlängelse eller stiltiende videreförelse * Mitgliedstaat * Drittland * Art und Datum des Abkommens * Ablauf nach Verlängerung oder stillschweigender Verlängerung * !*** Member State * Third country * Type and date of Agreement * Prolonged or tacitly renewed until * Etat membre * Pays tiers * Nature et date de l'accord * Echéance après prorogation ou tacite reconduction * Stato membro * Päse terzo * Natura e data dell'accordo * Scadenza dopo la proroga o il tacito rinnovo * Lid-Staat * Derde land * Aard en datum van het akkoord * Vervaldatum na al dan niet stilzwijgende verlenging * BENELUX * Honduras * Handelsakkoord * 30 . 1 . 1959 * 27 . 5 . 1983 * * Jögoslavië * Handelsakkoord * 18 . 6 . 1958 * 30 . 6 . 1983 * * Marokko * Handelsakkoord * 5 . 8 . 1958 * 30 . 6 . 1983 * DANMARK * Indonesien * Handelsaftale * 9 . 9 . 1952 * 30 . 6 . 1983 * * Madagaskar * Handelsaftale * 10 . 12 . 1965 * 25 . 6 . 1983 * * Marokko * Handelsaftale * 26 . 7 . 1961 * 30 . 6 . 1983 * * Senegal * Handelsaftale * 11 . 4 . 1962 * 10 . 7 . 1983 * * Spanien * Handelsaftale * 1 . 7 . 1960 * 30 . 6 . 1983 * * Tunesien * Handelsaftale * 8 . 6 . 1960 * 31 . 5 . 1983 * DEUTSCHLAND * Afghanistan * Handelsabkommen * 31 . 1 . 1958 * 31 . 5 . 1983 * * Island * Handelsabkommen * 20 . 5 . 1954 * 30 . 6 . 1983 * * Jugoslawien * Handelsabkommen * 11 . 6 . 1952 * 30 . 6 . 1983 * * * Protokoll * 16 . 7 . 1964 * 30 . 6 . 1983 * * Philippinen * Handelsabkommen * 28 . 2 . 1964 * 12 . 8 . 1983 * * Türkei * Abkommen über Warenverkehr * 16 . 2 . 1952 * 30 . 6 . 1983 * !*** * !*** * !*** * 3 . 2 . 1976 * 3 . 2 . 1983 * * !*** * !*** * 2 . 3 . 1960 * 2 . 3 . 1983 * * !*** * !*** * 27 . 2 . 1977 * 27 . 2 . 1983 * * !*** * !*** * 27 . 5 . 1969 * 27 . 5 . 1983 * * !*** * !*** * 14 . 4 . 1976 * 14 . 4 . 1983 * FRANCE * RÄ ( république arabe d'Egypte ) * Accord commercial * 10 . 7 . 1964 * 10 . 7 . 1983 * ITALIA * Austria * Accordo commerciale * 19 . 6 . 1949 * 30 . 6 . 1983 * * * Scambio di lettere * 14 . 11 . 1961 * 30 . 6 . 1983 * * Colombia * Modus vivendi * 19 . 6 . 1952 * 19 . 6 . 1983 * * Somalia * Accordo commerciale e di cooperazione economica e tecnica * 1 . 7 . 1960 * 30 . 6 . 1983 * * Spagna * Accordo commerciale * 28 . 6 . 1960 * 8 . 6 . 1983 * * * Processo verbale * 1 . 4 . 1967 * 8 . 6 . 1983 * * Turchia * Accordo commerciale * 24 . 1 . 1952 * 31 . 5 . 1983