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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/199

30.1.2025

BESCHLUSS (GASP) 2025/199 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 28. Januar 2025

zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2024/2763 (EUNAVFOR ASPIDES/1/2025)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2024/583 des Rates vom 8. Februar 2024 über eine Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES) (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 8. Februar 2024 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/583 angenommen, mit dem eine Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES) eingerichtet wurde.

(2)

Gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2024/583 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, die Beschlüsse zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für EUNAVFOR ASPIDES (im Folgenden „Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte“) zu fassen.

(3)

Am 22. Oktober 2024 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2024/2763 (2) angenommen, mit dem Flottillenadmiral Konstantinos PITYKAKIS mit Wirkung vom 1. November 2024 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte ernannt wurde.

(4)

Am 15. Januar 2025 haben die griechischen Militärbehörden vorgeschlagen, Flottillenadmiral Michail PANTOUVAKIS als Nachfolger von Flottillenadmiral Konstantinos PITYKAKIS mit Wirkung vom 2. Februar 2025 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte zu ernennen (im Folgenden „vorgeschlagene Ernennung“).

(5)

Am 15. Januar 2025 hat der Befehlshaber der EU-Operation EUNAVFOR ASPIDES die vorgeschlagene Ernennung unterstützt.

(6)

Am 20. Januar 2025 hat der EU-Militärausschuss die vorgeschlagene Ernennung unterstützt und ist übereingekommen, dass Flottillenadmiral Michail PANTOUVAKIS zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte ernannt wird.

(7)

Es sollte ein Beschluss zur Ernennung von Flottillenadmiral Michail PANTOUVAKIS zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte gefasst werden.

(8)

Der Beschluss (GASP) 2024/2763 sollte aufgehoben werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Flottillenadmiral Michail PANTOUVAKIS wird mit Wirkung vom 2. Februar 2025 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte der Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES) ernannt.

Artikel 2

Der Beschluss (GASP) 2024/2763 wird aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 2. Februar 2025 in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 28. Januar 2025.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Die Vorsitzende

D. PRONK


(1)   ABl. L, 2024/583, 12.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/583/oj.

(2)  Beschluss (GASP) 2024/2763 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 22. Oktober 2024 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2024/2038 (EUNAVFOR ASPIDES/4/2024) (ABl. L, 2024/2763, 28.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2763/oj).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/199/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)