Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten in dem durch das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Kooperationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des Aktionsplans EU-Georgien /* KOM/2006/0623 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 24.10.2006 KOM(2006) 623 endgültig Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten in dem durch das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Kooperationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des Aktionsplans EU-Georgien (von der Kommission vorgelegt) BEGRÜNDUNG Im Zuge des Abschlusses der Beitrittsverhandlungen mit den zehn neuen Mitgliedstaaten verlieh der Europäische Rat von Kopenhagen 2002 der Überzeugung Ausdruck, dass die Erweiterung auch eine wichtige Chance biete, die Beziehungen zu den Nachbarländern auf der Grundlage gemeinsamer Werte auszubauen, und erklärte, dass die Europäische Union weiterhin fest entschlossen sei, neue Trennlinien in Europa zu vermeiden sowie Stabilität und Wohlstand innerhalb der erweiterten EU und über die neuen Außengrenzen hinweg zu fördern. Die Kommission schlug in ihrer Mitteilung „Größeres Europa - Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn“ vom März 2003[1] die Aufstellung von Aktionsplänen mit Partnerländern vor. Am 16. Juni 2003 begrüßte der Rat diese Mitteilung und forderte die Kommission auf, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Hohen Vertreter Aktionspläne für alle entsprechenden Länder vorzuschlagen und dabei mit der Ukraine, Moldau und den südlichen Mittelmeerpartnern, mit denen bereits Assoziationsabkommen geschlossen wurden, den Anfang zu machen. Am 14. Juni 2004 begrüßte der Rat die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europäische Nachbarschaftspolitik – Strategiepapier“ [2]. Der Rat begrüßte ferner den Vorschlag der Kommission, die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) im Wege von gemeinsam mit den jeweiligen Nachbarländern aufgestellten Aktionsplänen zu verfolgen, und forderte die Kommission auf, ihm Vorschläge für entsprechende Aktionspläne zu unterbreiten. Der Rat legte außerdem fest, wie die Umsetzung solcher Aktionspläne vorangebracht und überwacht werden sollte. In ihrer Mitteilung vom Dezember 2004[3] legte die Kommission dem Rat ein erstes Paket von Vorschlägen für Aktionspläne zur Genehmigung vor. Sie übermittelte die Länderberichte für Ägypten, Armenien, Aserbaidschan, Georgien und den Libanon in ihrer Mitteilung an den Rat vom März 2005[4] und empfahl die Aufnahme von Verhandlungen zur Erstellung von Aktionsplänen für diese Länder. Auf seiner Tagung vom 16. und 17. Juni 2005 begrüßte der Rat die Entscheidung, Aktionspläne für die genannten Länder auszuarbeiten. In enger Abstimmung mit der Präsidentschaft und dem Hohen Vertreter für die Gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik führte die Kommission Sondierungsgespräche mit Georgien, in deren Rahmen sich die beiden Seiten auf einen Entwurf für den Aktionsplan verständigten. Er deckt einen Zeitraum von fünf Jahren ab. Seine Umsetzung wird zur Einhaltung der Bestimmungen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens beitragen und zunehmend engeren Beziehungen zu Georgien förderlich sein, so dass ein hohes Maß an wirtschaftlicher Integration und eine Vertiefung der politischen Zusammenarbeit erreicht werden können. Die Durchführung des Aktionsplans wird die Angleichung der georgischen Rechtsvorschriften, Normen und Standards an jene der Europäischen Union erheblich voranbringen. Der Aktionsplan ist ein vielseitiges Instrument zur Förderung der wirtschaftlichen und politischen Zusammenarbeit, das die Umsetzung und Verwirklichung der im Partnerschafts- und Kooperationsabkommen formulierten Verpflichtungen und Ziele voranbringen wird. Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Juni 2004, wonach die Aktionspläne vom Rat genehmigt und anschließend von den jeweiligen Assoziations- oder Kooperationsräten gebilligt werden, fügt die Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten im Kooperationsrat EU-Georgien im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des Aktionsplans im Anhang bei. Die Kommission ersucht den Rat, den beigefügten Vorschlag für einen Beschluss des Rates anzunehmen. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten in dem durch das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Kooperationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des Aktionsplans EU-Georgien DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf Artikel 2 Absatz 1 des Beschlusses des Rates und der Kommission 1999/515/EG, EBKS, Euratom vom 31.5.1999[5] über den Abschluss des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits, gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 15, auf Vorschlag der Kommission[6], in Erwägung nachstehender Gründe: 1. Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits wurde am 22. April 1996 unterzeichnet und ist am 1. Juli 1999 in Kraft getreten. 2. Die Vertragsparteien haben sich auf einen Aktionsplan EU-Georgien geeinigt, der die Umsetzung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens durch konkrete Maßnahmen unterstützen wird, die mit Blick auf die Verwirklichung der Ziele des Abkommens ausgearbeitet und vereinbart wurden. BESCHLIESST: Einziger Artikel Der Standpunkt, den die Gemeinschaften und ihre Mitgliedstaaten in dem durch das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Kooperationsrat im Hinblick auf die Umsetzung des Aktionsplans EU-Georgien vertreten werden, stützt sich auf den diesem Beschluss beigefügten Entwurf der Empfehlung des Kooperationsrates. Geschehen zu Brüssel am Im Namen des Rates Der Präsident ANHANG Entwurf EMPFEHLUNG zur Umsetzung des Aktionsplans EU-Georgien Der Kooperationsrat Europäische Union-Georgien, gestützt auf das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits (im Folgenden „Partnerschafts- und Kooperationsabkommen“ genannt), insbesondere auf Artikel 81, in Erwägung nachstehender Gründe: 3. Gemäß Artikel 81 des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens kann der Kooperationsrat zweckdienliche Empfehlungen zur Erreichung der Ziele des Abkommens abgeben - 4. Gemäß Artikel 98 des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens treffen die Vertragsparteien alle allgemeinen oder besonderen Maßnahmen, die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Abkommen erforderlich sind, und sorgen dafür, dass die Ziele dieses Abkommens erreicht werden - 5. Die Vertragsparteien des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens haben sich auf den Wortlaut des Aktionsplans EU-Georgien geeinigt - 6. Der Aktionsplan EU-Georgien wird die Umsetzung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens durch konkrete Maßnahmen unterstützen, die von den Vertragsparteien ausgearbeitet und vereinbart wurden und die die Richtung für die Umsetzung in der Praxis vorgeben. 7. Der Aktionsplan erfüllt einen doppelten Zweck, da darin sowohl konkrete Schritte für die Erfüllung der im Partnerschafts- und Kooperationsabkommen genannten Verpflichtungen der Vertragsparteien festgelegt werden, als auch für den weiteren Ausbau der Beziehungen zwischen der EU und Georgien eine breitere Grundlage geschaffen wird, die entsprechend den allgemeinen Zielsetzungen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zu einem erheblichen Maß an wirtschaftlicher Integration und zur Vertiefung der politischen Zusammenarbeit führen soll - EMPFIEHLT: Einziger Artikel Der Kooperationsrat empfiehlt, dass die Vertragsparteien den im Anhang beigefügten Aktionsplan EU-Georgien umsetzen, sofern diese Umsetzung auf die Verwirklichung der Ziele des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens ausgerichtet ist. Geschehen zu Brüssel am [...] Im Namen des Kooperationsrates Der Präsident ANHANG EUROPÄISCHE NACHBARSCHAFTSPOLITIK Aktionsplan EU-Georgien EINLEITUNG Die Erweiterung der Europäischen Union am 1. Mai 2004 hat die EU politisch, geografisch und wirtschaftlich von Grund auf verändert und die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und Georgien verstärkt. Die Erweiterung bietet der EU und Georgien die Chance, immer engere Kontakte aufzubauen, die über die Kooperation hinaus auch ein beträchtliches Maß an wirtschaftlicher Integration und die Vertiefung der politischen Zusammenarbeit einschließen. Die Europäische Union und Georgien sind entschlossen, diese Chance zu nutzen, um ihre Beziehungen zu vertiefen und Stabilität, Sicherheit und Wohlstand zu fördern. Dem Ansatz liegen die Aspekte Partnerschaft, gemeinsame Verantwortung und Differenzierung zugrunde. Mit ihrer Nachbarschaftspolitik setzt sich die Europäische Union ehrgeizige Ziele, die sich auf das Bekenntnis zu gemeinsamen Werten und die wirksame Umsetzung von politischen, wirtschaftlichen und institutionellen Reformen stützen. Die EU bietet Georgien an, die politischen, sicherheitsbezogenen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zu intensivieren, die regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit auszuweiten und Mitverantwortung in Sachen Konfliktprävention und Konfliktlösung zu übernehmen. Die Europäische Union nimmt die ausdrücklichen Bestrebungen Georgiens in Bezug auf Europa zur Kenntnis. Die EU begrüßt die Bereitschaft Georgiens, die Zusammenarbeit in allen Bereichen, die vom Aktionsplan abgedeckt werden, auszuweiten. Wie ambitioniert die Gestaltung der Beziehungen zwischen der EU und Georgien sein wird, hängt davon ab, wie stark sich Georgien für die gemeinsamen Werte engagiert und inwiefern das Land in der Lage ist, die gemeinsam vereinbarten Prioritäten unter Einhaltung der internationalen und der europäischen Normen und Grundsätze umzusetzen. Das Tempo der Weiterentwicklung der Beziehungen wird ausschließlich von den Anstrengungen Georgiens und den sich aus daraus ergebenden konkreten Ergebnissen bestimmt. Der Aktionsplan stellt die erste Phase dieses Prozesses dar. Der Aktionsplan EU-Georgien ist ein politisches Dokument, das die strategischen Ziele der Zusammenarbeit zwischen Georgien und der EU enthält. Er deckt einen Zeitraum von fünf Jahren ab. Seine Durchführung trägt zur Einhaltung der Bestimmungen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens bei, fördert den Aufbau von Beziehungen in neuen Bereichen der Zusammenarbeit und wird der weiteren Einbindung Georgiens in die europäischen Wirtschafts- und Sozialstrukturen förderlich sein. Die Durchführung des Aktionsplans wird die Angleichung der Rechtsvorschriften, Normen und Standards Georgiens an jene der Europäischen Union erheblich voranbringen. Ferner wird eine solide Grundlage für die weitere wirtschaftliche Integration geschaffen, basierend auf der Annahme und Umsetzung wirtschaftlicher und handelsbezogener Regeln und Vorschriften, die ein günstiges Klima für den Ausbau des Handels und der Investitionen sowie für mehr Wachstum bieten. Durch den Aktionsplan wird zur Entwicklung und Durchführung solcher politischer Strategien und Maßnahmen beigetragen, die auf die Förderung von Wirtschaftswachstum und sozialem Zusammenhalt sowie auf die Verringerung der Armut und die Förderung des Umweltschutzes ausgerichtet sind, um auf diese Weise die Verwirklichung des langfristigen Ziels der nachhaltigen Entwicklung zu erreichen. Georgien und die EU werden bei der Durchführung dieses Aktionsplans eng zusammenarbeiten. Der Sonderbeauftragte der Europäischen Union für den Südkaukasus wird im Rahmen seines Mandats den einschlägigen Stellen Hilfestellung bei der Durchführung dieses Aktionsplans leisten. NEUE PARTNERSCHAFTSPERSPEKTIVEN Die Europäische Nachbarschaftspolitik eröffnet neue Partnerschaftsperspektiven: - die Aussicht, über die Zusammenarbeit hinaus zu einem erheblichen Grad an wirtschaftlicher Integration zu gelangen, zu der auch eine Beteiligung am EU-Binnenmarkt und die allmähliche Ausweitung der vier Freiheiten in Georgien zählen, sowie die Möglichkeit, dass Georgien schrittweise an zentralen Aspekten der Politiken und Programme der EU teilnehmen kann; - eine Ausweitung und Vertiefung der politischen Zusammenarbeit durch Weiterentwicklung der Mechanismen des politischen Dialogs; - anhaltend großes Engagement der EU, mit den ihr zur Verfügung stehenden Instrumenten und in enger Abstimmung mit den VN und der OSZE zur Beilegung der internen Konflikte Georgiens beizutragen; die EU ist bereit, Mittel und Wege zu prüfen, wie sie ihr Engagement noch weiter ausbauen kann; - verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz, Freiheit und Sicherheit, insbesondere beim Grenzschutz und der Überwachung von Migration; - verbesserte Möglichkeiten für eine engere Zusammenarbeit in den Bereichen Außen- und Sicherheitspolitik insbesondere in Bezug auf die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (v. a. regionale Stabilität und Krisenmanagement); - die Vertiefung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen; die Möglichkeit zur Angleichung wirtschaftlicher Rechtsvorschriften, die gegenseitige Öffnung der Märkte und der weitere Abbau nichttariflicher Handelshemmnisse, was Investitionen und Wachstum anregen wird; - verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Energie, Verkehr und Umwelt, was dem Diversifikationsbedarf der EU bei der Energieversorgungssicherheit Rechnung trägt; - parallel zur Südkaukasus-Partnerschaft Ausweitung der bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum, insbesondere verstärkte regionale wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den an die Ostsee, das Schwarze und das Kaspische Meer angrenzenden Regionen; - die Aussicht, spezifische Initiativen zu ermitteln, die zur Förderung eines besseren politischen Handelns im Bereich des Seeverkehrs im Schwarzen Meer und für eine verbesserte Koordinierung der Nutzung des Seeraums in der Region erforderlich sind; - verstärkte finanzielle Unterstützung: Die Finanzhilfe der EU für Georgien wird für die in diesem Aktionsplan ausgewiesenen Maßnahmen bereitgestellt. Darüber hinaus schlägt die Kommission zu diesem Zweck ein neues Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) vor, das den Hauptteil der EU-Finanzhilfe sowie Aspekte der grenzübergreifenden und transnationalen Zusammenarbeit abdeckt. Die Kommission beabsichtigt ferner, von 2007 an das EIB-Mandat auf Georgien auszudehnen; - Möglichkeit der schrittweisen Öffnung der bzw. einer intensivierten Beteiligung an einschlägigen Gemeinschaftsprogrammen zur Förderung von Beziehungen in den Bereichen Kultur, Bildung, Umwelt und Wissenschaft; - Unterstützung durch finanzielle und technische Hilfe sowie durch Twinning hinsichtlich der Übernahme von EU-Normen und Standards und gezielte Beratung und Unterstützung für die Angleichung von Rechtsvorschriften durch Mechanismen wie TAIEX; - im Einklang mit dem Besitzstand Einrichtung eines Dialogs über verschiedene Belange des Personenverkehrs zwischen der EU und Georgien; - je nach Verwirklichung der Ziele dieses Aktionsplans und der allgemeinen Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU und Georgien werden etwaige neue und vertiefte vertragliche Beziehungen in Erwägung gezogen. SCHWERPUNKTE Dieser Aktionsplan enthält ein umfassendes Paket mit Schwerpunkten für Bereiche, die sowohl unter das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen fallen als auch darüber hinaus gehen. All diese Schwerpunkte sind wichtig, doch sollte folgenden Bereichen und spezifischen Maßnahmen besondere Aufmerksamkeit beigemessen werden. Schwerpunktbereich 1: Stärkung der Rechtsstaatlichkeit insbesondere durch die Reform des Justiz- und Strafvollzugssystems und durch den Wiederaufbau staatlicher Institutionen; Stärkung der demokratischen Institutionen und Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Übereinstimmung mit den internationalen Verpflichtungen Georgiens (Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, Europarat, OSZE, VN) Spezifische Maßnahmen: - Reform des gesamten Justizsystems in Übereinstimmung mit europäischen Standards insbesondere durch die Umsetzung der Reformstrategie für das Strafjustizsystem, die mit Unterstützung durch EUJUST THEMIS entwickelt wurde. Folgende Aspekte werden dadurch abgedeckt: - Gewährleistung der Gewaltenteilung, der Unabhängigkeit und Neutralität der Judikative, Anklagebehörden, Polizei und Strafvollzugsbehörden; - Verbesserung der Ausbildung der Richter, Staatsanwälte und der Beamten des Justizwesens, der Verwaltung des Justizministeriums, der Polizei und der Strafvollzugsanstalten, unter besonderer Berücksichtigung der Menschenrechte und der internen Zusammenarbeit im Justizwesen; - verbesserter Zugang zur Justiz insbesondere durch die Einrichtung eines wirksamen Rechtshilfesystems; - Strafvollzugsdienst und Bewährungshilfesystem; - System der Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen; - Annahme einer neuen Strafprozessordnung (bis 2007); - Umsetzung der Empfehlungen des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, insbesondere zur Verbesserung der Haftbedingungen; - Annahme einer Reformstrategie und von Vorschriften für den öffentlichen Dienst zur Verbesserung einer verantwortungsvollen Regierungsführung („good governance“) und Transparenz; - Entwicklung eines funktionsfähigen Personenstandsregisters (bis Ende 2009); - Gewährleistung internationaler Standards bei den Kommunal-, Parlaments- und Präsidentschaftswahlen (in den Jahren 2006, 2008 und 2009) in Georgien durch die Umsetzung der Empfehlungen der OSZE bzw. des BDIMR sowie des Europarates, insbesondere in Bezug auf das Erfordernis eines verlässlichen Wählerverzeichnisses und einer funktionsfähigen und transparenten Wahlkommission; - Fertigstellung und Umsetzung einer Strategie und eines Programms zur Reform der kommunalen Selbstverwaltung („Gesetz über die Selbstverwaltung“) in Einklang mit den Empfehlungen des Europarates; - Gewährleistung der Umsetzung des Fakultativprotokolls zum VN-Übereinkommen gegen Folter. Schwerpunktbereich 2: Verbesserung des Geschäfts- und Investitionsklimas insbesondere durch einen transparenten Privatisierungsprozess und die fortgesetzte Korruptionsbekämpfung Spezifische Maßnahmen: - Entwicklung und Umsetzung eines umfassenden Programms zur Verbesserung des Geschäftsklimas insbesondere zur Verbesserung der Bedingungen für Unternehmensgründungen, für die Einstellung und Entlassung von Personal, die Eintragung von Eigentum, die Durchsetzung vertraglicher Ansprüche und Auflösung eines Unternehmens; - Annahme (bis 2006) und Umsetzung eines neuen Zollkodex, der mit den gemeinschaftlichen und den internationalen Anforderungen in Einklang steht; - Annahme und Umsetzung der erforderlichen Durchführungsbestimmungen des überarbeiteten Zollkodex zur Vereinfachung und Angleichung von Zollverfahren sowie zur Stärkung der Berufsethik im Zoll in Einklang mit gemeinschaftlichen und internationalen Anforderungen; - Einrichtung eines Mechanismus zur regelmäßigen Anhörung/Information der Handelsgemeinschaft über Ein- und Ausfuhrbestimmungen und –verfahren; - Verbesserung der generellen Verwaltungskapazität im Zollwesen, insbesondere, um mehr Transparenz beim Zollrecht und den Zolltarifen zu schaffen, um die korrekte Anwendung der Bestimmungen für die Ermittlung des Zollwerts zu gewährleisten und um die Grundsätze für risikoabhängige Zollkontrolle und nachträgliche Prüfungen anzuwenden; Ausstattung der Zollverwaltung mit genügend internen und externen Laborexperten sowie ausreichenden operativen Kapazitäten im IT-Bereich; - Fortsetzung der Modernisierung, Vereinfachung und Informatisierung der Steuerverwaltung. Gewährleistung einer reibungslosen Einführung des neuen Zollkodex, auch indem alle erforderlichen Verwaltungsstrukturen und –verfahren definiert werden, was eine Strategie für Finanzkontrolle, Rechnungsprüfung und Untersuchungsverfahren, Zusammenarbeit mit den Steuerzahlern und Einhaltung der Steuervorschriften beinhaltet; - Gewährleistung der Durchführung der kürzlich angenommenen nationalen Strategie zur Korruptionsbekämpfung bis 2009; Gewährleistung der aktiven Einbindung der Zivilgesellschaft bei der Überwachung der Umsetzung; regelmäßige Folgen- und Fortschrittsbewertung; - Fortsetzung des transparenten Privatisierungsprozesses sowohl hinsichtlich Veräußerungen als auch der Verwendung von Privatisierungserlösen; - Einrichten der erforderlichen Verwaltungskapazitäten, um ein wirksames und transparentes Lizenzsystem zu gewährleisten. Schwerpunktbereich 3: Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und Verstärkung der Maßnahmen zur Verringerung von Armut und für mehr sozialen Zusammenhalt, Unterstützung nachhaltiger Entwicklungen beispielsweise im Umweltschutz; weitere Annäherung der Wirtschaftsgesetzgebung und der Verwaltungspraxis Spezifische Maßnahmen: - Wahrung der volkswirtschaftlichen Stabilität durch die Anwendung einer umsichtigen Geld- und Finanzpolitik und durch die Gewährleistung der Unabhängigkeit der Nationalbank von Georgien; fortgesetzte Verbesserung der strategischen Ausgabenplanung durch einen mittelfristigen Ausgabenrahmen; - systematische Überprüfung und Überarbeitung des Reformstrategiepapiers der Regierung, wobei der Verringerung von Armut besondere Bedeutung zukommt; - Fortsetzung der Reformen in der öffentlichen Finanzverwaltung durch Anwendung eines umfassenden mittelfristigen Ausgabenrahmens, der in Übereinstimmung mit der Strategie der georgischen Regierung steht; - Entwicklung einer Forschungs- und Innovationspolitik mit unmittelbarem Bezug zu dem politischen Ziel Georgiens, eine nachhaltige und ausgewogene wirtschaftliche Entwicklung zu erreichen; - Durchführung einer Reform des Sozialhilfe- und Gesundheitswesens mit Einführung einer wirksamen Rechtsgrundlage und eines wirksamen Verwaltungssystems; - weitere Reformen im Bereich der Bildung zur Entwicklung der menschlichen Ressourcen; - Förderung der Zusammenarbeit mit dem Ziel, den Hochschulsektor im Rahmen des Bologna-Prozesses zu reformieren; - verstärkte Beteiligung georgischer Wissenschaftler/Studenten/Akademiker an internationalen Austauschprogrammen beispielsweise TEMPUS, Erasmus Mundus, Marie Curie, Jean Monnet, EU-Rahmenprogramme (Rahmenprogramme 6 und 7); - Förderung der Möglichkeiten für ein lebenslanges und lebensumspannendes Lernen sowie Fortsetzung der Reformen in Bildung, Wissenschaft und Ausbildung, um eine nachhaltige Entwicklung der menschlichen Ressourcen und des Humankapitals zu erreichen; - Entwicklung von speziellen Fortbildungsprogrammen für Beamte (hauptsächlich für den Bereich der Integration in das bürgerliche Leben); - Reform des Wissenschaftsmanagements durch einen angemessenen Rechtsrahmen, ein Finanzierungsmodell und auf der Grundlage höchster wissenschaftlicher Fachkompetenz, Aufbau von Kapazitäten sowie gemeinsamen Initiativen; - Förderung der Entwicklung von Programmen und Technologien in den Bereichen Bildung, Information und Kommunikation; - Stärkung von Verwaltungsstrukturen und –verfahren zur Gewährleistung einer strategischen Planung im Umweltbereich und Koordinierung der Tätigkeiten beteiligter Akteure; - Verbesserung der Qualität der Statistiken; - gemeinsame Suche nach Möglichkeiten für eine noch weitgehendere Stärkung der bilateralen Handelsbeziehungen; möglicherweise durch die Schaffung eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und Georgien; diesbezüglich wird die Kommission eine Durchführbarkeitsstudie erstellen, in der auch Aspekte des regionalen Handels und der wirtschaftlichen Integration untersucht werden; - Zusammenarbeit bei der Lebensmittelsicherheit; - Gewährleistung einer wirksamen Zusammenarbeit zur Schaffung und Stärkung eines modernen institutionellen Systems in Georgien, das die Bereiche der technischen Regelung, Normung, Akkreditierung, des Messewesens sowie der Konformitätsprüfung und Marktüberwachung abdeckt. Schwerpunktbereich 4: Verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz, Freiheit und Sicherheit, insbesondere in Bezug auf den Grenzschutz Spezifische Maßnahmen: Grenzschutz - Entwicklung einer umfassenden Strategie für den Grenzschutz in Zusammenarbeit mit dem EU-Sonderbeauftragten (Zeitpunkt der Umsetzung: bis 2006) und Zusammenarbeit in Grenzschutzangelegenheiten im Rahmen der Tätigkeit des Unterstützungsteams des EU-Sonderbeauftragen für den Südkaukasus mit Sitz in Tiflis; - Ratifizierung und Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und die drei Zusatzprotokolle (Protokolle von Palermo) gegen die Schleusung von Migranten und den Menschenhandel; Unterzeichnung, Ratifizierung und Umsetzung des UN-Protokolls über die illegale Herstellung und den Handel mit Schusswaffen; - Erfüllung seiner Verpflichtungen in Bezug auf Reformen im Bereich des Grenzschutzes durch Georgien (Aufstockung der Haushaltsmittel, Eingliederung des staatlichen georgischen Grenzschutzdienstes in das Innenministerium, Reform des Innenministeriums insbesondere in Bezug auf Personal und Verwaltung, usw.); - Fortsetzung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Georgien im Bereich des Grenzschutzes; - Herstellen eines Dialogs über den Kampf gegen den Terrorismus und das organisierte Verbrechen, gegen Schmuggel und den illegalen Handel mit Waffen. Steuerung der Migration (Rückübernahme, Visa, Asyl) - Entwicklung einer Zusammenarbeit in Bezug auf Migrations– und Asylangelegenheiten; - Einrichten eines Dialogs über den Personenverkehr, insbesondere über Fragen der Rückübernahme und über die Visumsproblematik; - Beginn einer Modernisierung des nationalen Flüchtlingssystems in Übereinstimmung mit internationalen und europäischen Standards sowie Entwicklung eines Schutzssystems für Binnenflüchtlinge, das selbsttragend ist und denjenigen, die die Anforderungen erfüllen, Integrationsmöglichkeiten bietet. Schwerpunktbereich 5: Stärkung der regionalen Zusammenarbeit Spezifische Maßnahmen: - verstärkte Beteiligung an Initiativen regionaler Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum und dem südlichen Kaukasus, beispielsweise in den Bereichen Umwelt, Bildung, Grenzschutz, Verkehr und auf der parlamentarischen Ebene; - Fortsetzung der Zusammenarbeit in den Bereichen Energie, Verkehr, Wissenschaft und technologische Entwicklung im Rahmen der zwischen der EU und den Anrainerstaaten des Schwarzen und Kaspischen Meeres sowie den Nachbarländern eingerichteten Initiative; - Stärkung des georgischen Beitrags an den regionalen Initiativen zur Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung im Schwarzmeerraum und dem Südkaukasus sowie Unterstützung regionaler mit EU-Mitteln finanzierter Hilfsprogramme wie SCAD (Drogenbekämpfungsprogramm für den Südkaukasus); - Unterstützung des Regionalen Umweltzentrums für Transkaukasien bei der Verfolgung seines Ziels, die Zusammenarbeit zwischen staatlichen- und nichtstaatlichen Akteuren in der Region zu fördern sowie verstärkte Beteiligung an seiner Tätigkeit; - verstärkte bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum und zwischen den Anrainerstaaten des Schwarzen Meeres, der Ostsee und des Kaspischen Meeres; - Verstärkung des Jugendaustausches und der Zusammenarbeit zwischen den Staaten des Schwarzmeerraumes einschließlich der Staaten des südlichen Kaukasus. Schwerpunktbereich 6: Förderung friedlicher Lösungen bei internen Konflikten Spezifische Maßnahmen: - Beitrag zu Konfliktlösungen in Abchasien, Georgien und in der georgischen Region Zchinwali bzw. Südossetien, die auf der Achtung der georgischen Souveränität und territorialen Integrität innerhalb seiner international anerkannten Grenzen gründen; - verstärkte Anstrengungen in Bezug auf Vertrauensbildung; - mögliche weitere Wirtschaftshilfe in Abhängigkeit von Fortschritten bei der Lösungsfindung für Konflikte; - in jedem diesbezüglichen Forum aktive Beiträge zum Prozess der Entmilitarisierung und Konfliktlösung auf der Grundlage des durch die Tagung des Ministerrates der OSZE in Ljubljana im Dezember 2005 unterstützten Friedensplans; - die EU weist auf die Notwendigkeit hin, die Wirksamkeit der Verhandlungsmechanismen zu verbessern; der Maßstab für die Bewertung der Tätigkeit der Gemeinsamen Kontrollkommission ist die zügige Umsetzung aller noch ausstehenden Abkommen, über die bereits eine Übereinkunft erzielt wurde, und insbesondere der Beginn der Entmilitarisierung; - konstruktive Zusammenarbeit zwischen interessierten internationalen Akteuren in der Region einschließlich der EU- und OSZE-Mitgliedstaaten in Bezug auf zusätzliche Anstrengungen, die zu friedlichen Mechanismen der Konfliktbeilegung in der Region Zchinwali bzw. Südossetien sowie in Abchasien beitragen; - Aufnahme des Problembereichs der territorialen Integrität Georgiens und der Beilegung von Georgiens internen Konflikten in den politischen Dialog zwischen der EU und Russland. Schwerpunktbereich 7: Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik - Verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und Georgien im Bereich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, u. a. in Bezug auf die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik; - Georgien wird fallweise aufgefordert werden, sich den EU-Standpunkten in Bezug auf regionale und internationale Angelegenheiten anzuschließen; - Entwicklung von Möglichkeiten zur verbesserten Konsultation zwischen der EU und Georgien im Bereich Krisenbewältigung. Schwerpunktbereich 8: Verkehr und Energie Berücksichtigung des Transitpotentials Georgiens und seiner Verbindungen mit den Verkehrs- und Energienetzwerken der Europäischen Union, um eine wirksame Zusammenarbeit in den Bereichen Energie und Verkehr zwischen der EU und den Staaten der der Region Schwarzes Meer/Kaspisches Meer im Rahmen der Baku-Initiative zu gewährleisten. Verkehr - Zusammenarbeit in den Bereichen Verkehrssicherheit, Interoperabilität, Förderung multimodaler Verkehrsdienste, Verbesserung der Leistung des Schienengüterverkehrs und Vereinfachung der Grenzabfertigungsverfahren in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Hochrangigen Gruppe für Verkehr; - Entwicklung einer intensiven Zusammenarbeit mit dem Ziel einer allmählichen Einbindung Georgiens in die transeuropäischen Netze (TEN) in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Hochrangigen Gruppe für Verkehr; - Förderung eines weiteren Ausbaus der Transitfunktion Georgiens im Hinblick auf eine regionale Integration; - Weitere Unterstützung des TRACECA-Prozesses. Energie - Fortsetzung der Zusammenarbeit bei regionalen Energiefragen der Region Kaspisches Meer und Schwarzes Meer (Öl, Gas, Strom) im Rahmen der Folgemaßnahmen zur Energieministerkonferenz EU-Schwarzmeer-Kaspisches Becken vom November 2004 und des INOGATE-Übereinkommens; - im Hinblick auf die regionale Integration und schrittweise Einbeziehung in die EU-Energiemärkte und das EU-Energiesystem sowie unter Berücksichtigung der georgischen Transitfunktion für Energie Förderung des Ausbaus diversifizierter Infrastrukturen im Zusammenhang mit der Erschließung der kaspischen Energieressourcen und Erleichterung der Durchleitung. Die mit dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen eingesetzten Gremien überwachen die Fortschritte bei der Erfüllung dieser Prioritäten und die Europäische Kommission legt einen Halbzeitbericht über die erzielten Fortschritte vor. Auf Grundlage dieser Bewertung prüft die EU zusammen mit Georgien den Inhalt des Aktionsplans und beschließt über dessen Anpassung. Gegen Ende des Fünfjahreszeitraums wird die Kommission einen weiteren Bericht vorlegen, auf dessen Grundlage Beschlüsse über die nächsten Schritte beim Ausbau der bilateralen Beziehungen auch über mögliche neue vertragliche Bindungen gefasst werden können. ALLGEMEINE ZIELE UND AKTIONEN DIESE AKTIONEN ERGÄNZEN IN VIELEN BEREICHEN DIE OBEN AUFGEFÜHRTEN SPEZIFISCHEN AKTIONSSCHWERPUNKTE. Politischer Dialog und Reform Demokratie, Rechtsstaat, Menschenrechte und Grundfreiheiten Stärkung der Stabilität und Leistungsfähigkeit der Institutionen, die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit garantieren Reform des Justizwesens - weitere Verbesserung des Konzepts der strafrechtlichen Vergleiche; - Entwicklung leistungsfähiger Statistiken im Strafrechtssystems; - verstärkte Weiterentwicklung im kriminaltechnischen Bereich. Reform des öffentlichen Dienstes - Fortsetzung der Entwicklung und Durchführung von Reformen des öffentlichen Dienstes zur Gewährleistung seiner Modernisierung, Verantwortbarkeit und Transparenz; Stärkung der bereits bestehenden Ausbildungszentren. Korruptionsbekämpfung - Annahme des UN-Übereinkommens zur Korruptionsbekämpfung und der einschlägigen Artikel des UNTOC, Ratifizierung des Strafrechtsübereinkommens des Europarates über Korruption, Gewährleistung der Übereinstimmung der nationalen Gesetzgebung mit den oben genannten internationalen Instrumenten sowie mit dem Zivilrechtsübereinkommen des Europarats über die Bekämpfung der Bestechung und dem OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr; - Fortsetzung der Anwendung und Durchsetzung spezifischer Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption innerhalb der Rechtsvollzugsbehörden (Polizei, Grenzpolizei und Justiz), einschließlich der Ausarbeitung eines Verhaltenskodex für Staatsanwälte und Richter und der Anwendung des europäischen Kodex der Polizeiethik, den das Ministerkomitee des Europarats am 19. September 2001 angenommen hat; - Sicherstellung von Fortschritten bei der Umsetzung der Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarats. Stärkung der demokratischen Institutionen - Stärkung des georgischen Parlaments, insbesondere in Bezug auf seine Überwachungsfunktion (u. a. im Sicherheits- und Verteidigungsbereich); Festlegung klarer Vorschriften in Bezug auf Lobbyarbeit und Interessenskonflikte; - Verbesserung der juristischen Fachkenntnisse und der Fähigkeit zur Überprüfung von Rechtsvorschriften im Zuge des Harmonisierungsprozesses der georgischen Rechtsvorschriften mit europäischen Standards. - Förderung des politischen Pluralismus: Stärkung der Rolle und Verbesserung der Funktionsweise der politischen Parteien in Georgien; Gewährleistung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten - Gewährleistung der Freiheit der Medien; Förderung der korrekten Umsetzung des georgischen Rundfunkgesetzes und des georgischen Gesetzes über die Redefreiheit und die freie Meinungsäußerung; - weitere Verbesserung der Rechtsgrundlage und Verbesserung der Zustände im Bereich des Freiheitsentzugs, insbesondere während der Untersuchungshaft mit dem Ziel der Verhinderung von Folter und Misshandlung inhaftierter Personen: Umsetzung des nationalen Aktionsplans gegen Folter; - Gewährleistung der Rechte von Personen, die nationalen Minderheiten angehören; Unterzeichnung und Ratifizierung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen; - Entwicklung und Umsetzung einer Strategie für die Integration in das bürgerliche Leben („civic integration“) und Gewährleistung ihrer Umsetzung, u. a. durch die Schaffung geeigneter Überwachungsinstrumente; - Ausweitung der Funktion des Ombudsmanns und Stärkung seiner Unabhängigkeit in Übereinstimmung mit den Pariser Grundsätzen; - Fortsetzung der Bemühungen um mehr Sicherheit für die Zivilbevölkerung, u. a. betrifft dies die Achtung von Eigentumsrechten; schwerpunktmäßig sind dabei jene Gebiete auszuwählen, in denen am meisten georgische Bürger unterschiedlicher ethnischer Herkunft leben; - weitere Umsetzung der in der Europäischen Sozialcharta festgelegten Standards und Gewährleistung der Gewerkschaftsrechte und grundlegenden Arbeitsnormen in Übereinstimmung mit den einschlägigen, von Georgien unterzeichneten ILO-Übereinkommen; - Fortsetzung der Bemühungen in Bezug auf die Gewährleistung der Gleichheit von Männern und Frauen in Gesellschaft und Wirtschaft; - Gewährleistung der Wahrung der Rechte von Wehrpflichtigen, u. a. durch die erleichterte Einführung ziviler Aufsicht und Überwachung der Streitkräfte. Zusammenarbeit in den Bereichen Außen- und Sicherheitspolitik, Konfliktprävention und Krisenmanagement Stärkung des politischen Dialogs und Zusammenarbeit in Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik - Fortentwicklung des Dialogs zwischen der EU und Georgien über regionale und internationale Fragen, auch im Rahmen des Europarates, der OSZE und der Vereinten Nationen und über die Umsetzung der europäischen Sicherheitsstrategie; - Zusammenarbeit im Bereich der EU-Sanktionen, u. a. in Bezug auf Waffenembargos; - Aufbau eines verstärkten politischen Dialogs und regelmäßiger Austausch von Informationen über die gemeinsame Außen— und Sicherheitspolitik und die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik; - Unterzeichnung und Ratifizierung des Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten (Internationaler Strafgerichtshof); - Bekämpfung der internationalen Kriminalität im Einklang mit dem Völkerrecht und unter gebührender Berücksichtigung des Römischen Statuts. Weiterentwicklung der Zusammenarbeit im Umgang mit Gefahren für die gemeinsame Sicherheit, einschließlich der Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Bekämpfung illegaler Waffenexporte - Zusammenarbeit im Hinblick auf die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen (MVW), ihrer Trägermittel sowie ballistischer Flugkörper, unter anderem durch Umsetzung der Resolution 1540/04 des UN-Sicherheitsrats und vollständige Einhaltung der bestehenden internationalen Verpflichtungen und deren Umsetzung auf nationaler Ebene, sowie Förderung des Beitritts zu anderen einschlägigen internationalen Instrumenten und Ausfuhrkontrollregimen sowie deren Umsetzung; - Fortsetzung des bestehenden Dialogs über unsere gemeinsame Politik der Nichtverbreitung durch die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen unseren Forschern, die ehemalige Wissenschaftler und Ingenieure von Massenvernichtungswaffen bei der Neuausrichtung ihrer Fähigkeiten auf zivile und nachhaltige Tätigkeiten im Rahmen des ISTC/STCU-Partnerschaftsprogramms unterstützen; - Fortentwicklung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung von und im Kampf gegen den Schmuggel von Material, das für die Herstellung von Massenvernichtungswaffen verwendet wird; - Zusammenarbeit bei der Entwicklung wirksamer nationaler Kontrollsysteme zur Überwachung der Ausfuhr und Durchfuhr von MVW-relevanten Gütern, einschließlich der Kontrolle von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck auf die Endnutzung als MVW sowie der Entwicklung wirksamer Sanktionen bei Verstößen gegen die Ausfuhrbestimmungen; - Verbesserung der allgemeinen Koordinierung im Bereich der Nichtverbreitung und Prüfung spezifischer Bedrohungen der regionalen Sicherheit durch MVW und des Umfangs der Zusammenarbeit in diesem Bereich; - Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Bestimmungen des OSZE-Dokuments über Handfeuerwaffen, leichte Waffen und nicht explodierende Kampfmittel, dem OSZE-Dokument über Lager von konventioneller Munition und dem OSZE-Leitfaden für vorbildliche Praktiken betreffend Handfeuerwaffen, leichte Waffen und nicht explodierende Kampfmittel; - Verbesserung der georgischen Rechtsvorschriften im Einklang mit dem EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren; - Prüfung der Möglichkeiten für den Beitritt – sobald die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind - zum 1997 in Ottawa abgeschlossenen Internationalen Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung. Stärkung der Anstrengungen und Zusammenarbeit beim Kampf gegen den Terrorismus - Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Georgien bei der Bekämpfung und Prävention von Terrorismus; - Zusammenarbeit bei der Stärkung der Rolle der Vereinten Nationen im multilateralen Kampf gegen den Terrorismus, einschließlich der Umsetzung der Resolutionen 1373/01, 1267/99, 1566/04, 1624/05 des Weltsicherheitsrates auch durch die Umsetzung und wirksame Anwendung aller einschlägigen Übereinkommen der Vereinten Nationen, u. a. des Übereinkommens über die Verhinderung der Finanzierung terroristischer Aktivitäten; - Förderung der vorbehaltslosen Unterzeichnung, Ratifizierung und Umsetzung der dreizehn Antiterrorismus-Übereinkommen und Zusammenarbeit in Bezug auf einen gemeinsamen Standpunkt zu einem umfassenden Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus; - Vorbereitung der Errichtung eines Systems für den Informationsaustausch zwischen den Justiz- und Vollzugsbehörden der EU-Mitgliedstaaten und Georgiens in diesem Bereich; - Umsetzung der in den FATF-Empfehlungen zur Terrorismusfinanzierung enthaltenen Normen; - Gewährleistung der Wahrung der Menschenrechte bei der Bekämpfung terroristischer Aktivitäten. Regionale Zusammenarbeit Teilnahme an Initiativen der regionalen Zusammenarbeit - Stärkung und Erschließung neuer Bereiche für die Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum und im Südkaukasus auch durch EU-finanzierte Initiativen der regionalen Unterstützung untergliedert nach den betreffenden Abschnitten dieses Aktionsprogramms wie z.B. Umwelt, Bildung und Wissenschaft, Grenzverwaltung einschließlich der parlamentarischen Dimension; - Förderung der Verbesserung der Beziehungen zu Russland: Annahme/Umsetzung bilateraler Verträge; Zusammenarbeit bei der Lösungsfindung für Konflikte; Grenzverlauf und Zusammenarbeit beim Grenzschutz; Förderung einer dauerhaften wirtschaftlichen Zusammenarbeit; - fortgesetzte Teilnahme an der parlamentarischen Initiative für den Südkaukasus im Hinblick auf die Bildung eines vollständigen parlamentarischen Prozesses für den Südkaukasus. Zusammenarbeit bei der Lösung von Georgiens internen Konflikten Förderung intensiver Bemühungen um eine friedliche Lösung des Konflikts in der georgischen Region Zchinwali bzw. Südossetien - Verstärkung des Dialogs zwischen der EU und Georgien und Unterstützung bei der Lösungsfindung in Bezug auf den internen Konflikt in der georgischen Region Zchinwali bzw. Südossetien unter Achtung der Souveränität und territorialen Integrität Georgiens; - Umsetzung von Entmilitarisierungsabkommen und Intensivierung der Arbeit in der Gemeinsamen Kontrollkommission; - Verstärkung der vertrauensbildenden Maßnahmen durch Georgien; - Unterstützung der aktiven Beteiligung der Zivilgesellschaft an den Bemühungen um eine Konfliktlösung; - Unterstützung weiterer vertrauensbildender Maßnahmen durch die EU sowie wirtschaftliche Hilfe in Abhängigkeit von Fortschritten bei der Lösungsfindung; - Weiterentwicklung der Rolle des EU-Sonderbeauftragten für den Südkaukasus bei der Konfliktlösung im Rahmen seines Mandats; - verstärkte Unterstützung durch die EU für Anstrengungen und Aktivitäten der OSZE im Rahmen der Gemeinsamen Kontrollkommission, u. a. durch die Förderung der Rückkehr von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen; - Aufnahme der Problematik einer Lösungsfindung für den internen Konflikt in der georgischen Region Zchinwali bzw. Südossetien in den politischen Dialog zwischen der EU und Russland. Förderung intensiver Bemühungen um eine friedliche Lösung des Konflikts in Abchasien, Georgien - Verstärkung des Dialogs zwischen der EU und Georgien und Unterstützung bei der Lösungsfindung in Bezug auf den Konflikt in Abchasien, Georgien unter Achtung der Souveränität und territorialen Integrität Georgiens und innerhalb seiner international anerkannten Grenzen; - Verstärkung der vertrauensbildenden Maßnahmen durch Georgien; - verstärkte Unterstützung für die Vereinten Nationen durch die EU bei den Genfer Verhandlungen; - Unterstützung weiterer vertrauensbildender Maßnahmen durch die EU sowie wirtschaftliche Hilfe in Abhängigkeit von Fortschritten bei der Lösungsfindung; - Unterstützung der aktiven Beteiligung der Zivilgesellschaft an den Bemühungen um eine Konfliktlösung; - Aufnahme der Problematik einer Lösungsfindung für den internen Konflikt in Abchasien, Georgien in den politischen Dialog zwischen der EU und Russland; - verstärkte Unterstützung durch die EU für die Vereinten Nationen und die OSZE bei der Ausübung ihres Mandates, u. a. in Bezug auf den Hohen Vertreter. Zusammenarbeit im Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit Mehr Dialog und Zusammenarbeit im Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit - Einrichtung eines Unterausschusses des PKA im Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit. Zusammenarbeit bei der Grenzverwaltung Entwicklung eines effizienten und umfassenden Grenzverwaltungssystems - Verstärkung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit staatlicher Dienststellen aus dem Bereich der Grenzverwaltung sowie Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten, u. a. in Bezug auf einen korrekten Grenzverlauf, die Festlegung des Grenzverlaufs und die Grenzkontrolle. vollständige Umsetzung bestehender und geplanter multilateraler und bilateraler Abkommen und Protokolle über Zusammenarbeit in Grenzfragen; - Ausarbeitung einer umfassenden Aus- und Fortbildungsstrategie im Bereich Grenzverwaltung für die zuständigen georgischen Dienststellen, u. a. Verbesserung der Kenntnisse über die Schengen-Bestimmungen und –Standards; - Stärkung der Effizienz der georgischen Vollzugsbehörden (Polizei, staatliche Grenzdienste, Zoll) durch die Bereitstellung moderner Ausrüstungen, angemessener Infrastrukturen und Einrichtungen sowie Ausbildung zur Steigerung der Sicherheit der georgischen Grenzen und der Effizienz der Kontrollposten an den Grenzübergängen; - Annahme und Umsetzung einer Strategie für ein integriertes Grenzverwaltungssystem (Umsetzung im Jahr 2007); - Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Team des EU-Sonderbeauftragen für den Südkaukasus mit Sitz in Tiflis, u. a. in Angelegenheiten mit Bezug zu operativen Standardverfahren; Intensivierung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Georgien, den EU-Mitgliedstaaten und den Nachbarländern - Einrichtung eines technischen Hilfsprogramms für den Südkaukasus in Anlehnung an das Grenzschutzprogramm für Mittelasien „BOMCA“ zur Entwicklung der regionalen Zusammenarbeit zuständiger Vollzugsbehörden (Staatlicher Grenzdienst, Polizei, Zuwanderungsdienst und Zoll); - Entwicklung einer langfristigen Strategie zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Kriminalität und Schmuggel, u. a. in Bezug auf Quellen radioaktiven Materials und jegliches sonstige radioaktive Material; Migrationsfragen (legale und illegale Migration, Rückübernahme, Visum- und Asylpolitik) Ausbau der Zusammenarbeit in Migrationsfragen - Ausarbeitung und Beginn der Umsetzung eines kohärenten, umfassenden und ausgewogenen nationalen Plans für Migrations- und Asylfragen; - Einrichtung einer elektronischen Datenbank für die Überwachung von Migrationsbewegungen; - verbesserte Koordinierung zwischen den mit Migration befassten nationalen Dienststellen; Informationsaustausch und mögliche Zusammenarbeit in Bezug auf Transitmigration; - Unterstützung von Ausbildungsmaßnahmen im Bereich der Zuwanderung und des Asyls; - möglichst umfangreiche Nutzung bestehender Gemeinschaftsprogramme, einschließlich AENEAS und des Folgeprogramms, um Maßnahmen im Bereich Asyl und Migration zu unterstützen; Stärkung des Dialogs über Migrationsfragen einschließlich Verhinderung und Kontrolle der illegalen Migration und Rückübernahme der eigenen Staatsangehörigen, der staatenlosen Personen und der Angehörigen von Drittländern - Austausch von Informationen und vorbildlicher Praktiken über Migrations- und Asylfragen (Einreise und Aufenthalt, Integration, Eurodac-System, vorübergehender Schutz, Aufnahmebedingungen für Asylsuchende, Verwahrung illegaler Migranten) sowie über illegale Migration; - Intensivierung des Dialogs und der Zusammenarbeit in Bezug auf die Verhinderung und Bekämpfung illegaler Migration, was in Zukunft zu einem Abkommen über die Rückübernahme zwischen der EU und Georgien führen könnte; Austausch von Erfahrungen und Fachwissen über die praktischen Folgerungen aus einem solchen Abkommen; - Zusammenarbeit bei der Reintegration von zurückgeschickten Asylbewerbern und illegalen Migranten; mögliche Hilfen für Flüchtlinge; - Aufbau einer Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und den einschlägigen Einrichtungen der hauptsächlichen Ursprungs-, Durchzugs- und Zielländer, um die Migrationsprozesse in den Griff zu bekommen. Beginn einer Modernisierung des nationalen Flüchtlingssystems in Übereinstimmung mit internationalen Standards sowie Entwicklung eines Schutzsystems für Binnenflüchtlinge, das selbsttragend ist und denjenigen, die die Anforderungen erfüllen, Integrationsmöglichkeiten bietet - Anwendung der Grundsätze der Genfer Konvention von 1951 und des Protokolls von 1967; Verbesserung der nationalen Gesetzgebung über Asyl und Flüchtlinge, um sie mit den Normen der EU und sonstigen internationalen Normen in Einklang zu bringen; Durchführung von Standardverfahren zur Bearbeitung von Asylanträgen im Einklang mit den Normen der EU und sonstigen internationalen Normen; Stärkung der Kapazitäten des Ministeriums für Flüchtlinge und Unterbringung und der Abteilung für Binnenvertriebene; - Verbesserung des Schutzes und Bereitstellung von Hilfe für Binnenvertriebene – Förderung der Integration Binnenvertriebener an ihren derzeitigen Wohnorten, z. B. durch Instandsetzung von Wohnraum, Weitergabe von Fachwissen, Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten. Erleichterung der Freizügigkeit von Personen - Informationsaustausch betreffend Visafragen; - Zusammenarbeit bei der Verbesserung der Sicherheit von Reisedokumenten und Visa im Einklang mit den internationalen Normen; - verstärkter Dialog über Migrationsfragen: i) Verhinderung von und Kampf gegen illegale Einwanderung; ii) Rückübernahme der eigenen Staatsbürger, von staatenlosen Personen und der Staatsbürger dritter Länder; iii) Visafragen. Bekämpfung des organisierten Verbrechens, des Schmuggels von Menschen und Drogen sowie der Geldwäsche Stärkung der Bemühungen und der Zusammenarbeit beim Kampf gegen das organisierte Verbrechen - weitere Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung von Menschenhandel; - Unterzeichnung und Ratifizierung des Protokolls zum UN-Übereinkommen gegen die unerlaubte Herstellung und den Handel mit Schusswaffen; - Zusammenarbeit mit den Vollzugseinrichtungen der EU und den internationalen Organisationen in neuen Verbrechensbereichen, z. B. auf Informations- und Kommunikationstechnik gestütztes Verbrechen, insbesondere Kinderpornografie. Verstärkung des Kampfes gegen den Schmuggel von Menschen, insbesondere Frauen und Kindern (sowie Tätigkeiten zur Integration der Opfer dieses Schmuggels) und des Schmuggels von illegalen Migranten - Durchführung der Maßnahmen, die in dem (im Dezember 2003 in Maastricht angenommenen, Kapitel III, IV und V) OSZE-Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels empfohlen werden und Verbesserung der Zusammenarbeit im Rahmen der einschlägigen internationalen Organisationen (OSZE, Vereinte Nationen); - Förderung der regionalen Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Vollzugsbehörden (Polizei, Grenzschutz, Zollbehörden und Justizbehörden); - Entwicklung von Mechanismen zum Schutz, zur Hilfe und zur Rehabilitierung von Opfern. Weitere Stärkung des Kampfes gegen illegalen Drogenschmuggel und die Abzweigung von Ausgangsstoffen sowie des Kampfs gegen den Drogenmissbrauch insbesondere durch Prävention und Rehabilitierung der Süchtigen - weitere Umsetzung des UN-Übereinkommens von 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen; - Stärkung der nationalen Rechtsvorschriften und Entwicklung einer Strategie zur Bekämpfung der Belieferung von und Nachfrage nach Drogen unter Einbeziehung von Präventionsprogrammen und Programmen zur Behandlung von Drogensüchtigen; Entwicklung der Kapazitäten der nationalen Strafvollzugseinrichtungen; - Stärkung der strategischen und operationellen Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten an den Küsten des Schwarzen und des Kaspischen Meeres im Hinblick auf ein besseres Abfangen von Betäubungsmittellieferungen aus Afghanistan. Stärkung der Anstrengungen und Zusammenarbeit im Kampf gegen die Geldwäsche - Vollständige Umsetzung des im Jahr 2004 in Kraft getretenen Geldwäsche-Gesetzes sowie Gewährleistung der wirksamen Funktionsweise des Finanzüberwachungsdienstes und der für die Bekämpfung von Geldwäsche zuständigen Abteilung des nationalen Strafverfolgungsdienstes; gegebenenfalls Änderung der Rechtsvorschriften, um vollständige Übereinstimmung mit europäischen und FATF-Normen herzustellen; - Stärkung der Zusammenarbeit zwischen dem georgischen Finanzüberwachungsdienst, der Zentralbank, den Finanzinstituten, den internationalen Finanzinstituten wie dem IWF, der Weltbank, der internationalen Finanzierungsgesellschaft IFC und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung mit den Rechtsvollzugseinrichtungen; - Umsetzung des Übereinkommens des Europarates von 1990 über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten; ferner Unterzeichnung des neuen Übereinkommens aus dem Jahr 2005 über Geldwäsche, Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten sowie des Übereinkommens zur Terrorismusfinanzierung, das die logische Folge des erstgenannten ist; Austausch von Informationen über die bestehenden europäischen Strukturen und das georgische System zur Bekämpfung der Geldwäsche; - Vergrößerung der behördenübergreifenden Datenbank über verdächtige Transaktionen und Einrichtung eines geeigneten Mechanismus, der das Einfrieren und die Beschlagnahme von Erträgen aus Straftaten ermöglicht; - Förderung der Durchsetzung wirksamer Sanktionen gegen die Geldwäsche; - Entwicklung eines Schulungsprogramms für das georgische Finanzfahndungspersonal, Richter, Staatsanwälte und das übrige zuständige Personal; - Intensivierung der Zusammenarbeit und Förderung des Informationsaustauschs zwischen den Strafverfolgungsbehörden; Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Georgien und internationalen Organisationen wie Moneyval und den regionalen FATF-Stellen (z. B. Egmont-Gruppe und Eurasische Gruppe), mit anderen einschlägigen internationalen Institutionen sowie mit den entsprechenden Dienststellen der EU-Mitgliedstaaten und den spezialisierten Einrichtungen auf europäischer Ebene. Zusammenarbeit von Polizei und Justiz Aufbau der internationalen und regionalen Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung - vollständige Umsetzung einschlägiger internationaler Übereinkommen über die Zusammenarbeit im straf- und im zivilrechtlichen Bereich, insbesondere durch die Unterzeichnung, Ratifizierung und Umsetzung des zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über Rechtshilfe; vollständige Umsetzung des Haager Übereinkommens von 1980 über Kindesentführung; Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen und der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere Stärkung der Strafverfolgungszusammenarbeit mit den Nachbarstaaten in der Region Schwarzmeer und Kaspisches Meer. Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Justiz- und Strafverfolgungsbehörden Georgiens und der EU-Mitgliedstaaten - Aufbau eines Netzes von Kontaktstellen mit den Justiz- und Rechtsvollzugsbehörden der EU-Mitgliedstaaten zur Entwicklung der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches; - Informationsaustausch über bewährte Praktiken bei der Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Georgien im Justizbereich; - Beginn einer Zusammenarbeit zwischen den Rechtsvollzugsbehörden Georgiens und EUROPOL gemäß dem Europol-Übereinkommen und den einschlägigen Ratsbeschlüssen; - Umsetzung des Übereinkommens des Europarates von 1981 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten. Wirtschaftliche und soziale Reform, Armutsbekämpfung und nachhaltige Entwicklung Weiterverfolgung einer umsichtigen makroökonomischen Politik in Zusammenarbeit mit den internationalen Finanzinstituten - Gewährleistung der makroökonomischen Stabilität durch eine umsichtige Währungs- und Finanzpolitik; Gewährleistung der Unabhängigkeit der Nationalbank von Georgien; weitere Verbesserung der strategischen Planung von Kapitalausgaben; - Verbesserung der Steuereinziehung zur Gewährleistung einer nachhaltigen Einnahmensgrundlage im Hinblick auf die Finanzierung der Prioritäten der Regierung; - Verringerung quasi-fiskalischer Verluste und Maßnahmen in Bezug auf die Schuldenlast des Energiesektors. Ergreifen wichtiger Maßnahmen zum Abbau der Armut - Ergreifen wirksamer Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut durch die spürbare Verringerung der Anzahl von Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgrenze liegt, sowie Festigung des sozialen Zusammenhalts, wozu auch die Entwicklung eines zukunftsfähigen Bildungswesens und von Gesundheits- und Sozialdiensten für alle gehören; - Fortsetzung der Reform des Sozialversicherungssystems insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung der Effizienz und der Fokussierung von Sozialversicherungsmaßnahmen und von Sozialhilfe, vor allem in Bezug auf Kinderbetreuung; - Fortsetzung der Reformen im Bildungs- und Gesundheitsbereich sowie Gewährleistung der Transparenz und Rechenschaftspflicht der reformierten (früher aus dem Haushalt finanzierten) Organisationen; - Durchführung einer wirksamen Überwachung der Dienstleistungen. Stärkung der Landwirtschaft und der ländlichen Entwicklung - Annahme und Umsetzung der neuen Strategie für die Entwicklung der Landwirtschaft 2006-2009, mit der folgende Ziele verfolgt werden: i) die strukturelle, institutionelle, rechtliche und verwaltungsmäßige Unterstützung, die für den Abschluss des Prozesses der Landprivatisierung und der Liberalisierung der Grundstücksmärkte erforderlich ist; ii) Förderung der Diversifizierung der ländlichen Aktivitäten, u. a. Entwicklung des Tourismus; - Unterstützung der Entwicklung, der Förderung und des Schutzes der Qualitätsproduktion (traditionelle Produkte, organische Erzeugnisse, geografische Angaben usw.); - Austausch von Erfahrungen über bewährte Praktiken und über die Anwendung internationaler und EU-Normen; - Festlegung und Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung (i) des Zugangs zu Krediten, um Privatinvestitionen im Agrarsektor zu ermuntern, (ii) des Zugangs zu den einheimischen und Ausfuhrmärkten und (iii) der Stellen zur Weitergabe und Erweiterung von Kenntnissen. Verbesserung der Funktionsweise der Marktwirtschaft und Stärkung des Wirtschaftswachstums durch Strukturreformen - Durchführung operativer Verbesserungen in Unternehmen, die im Staatsbesitz verbleiben; - Gewährleistung einer transparenten Erfassung der Einnahmen aus den Gebühren für die Durchleitung von Öl und Gas durch die Erdölpipeline Baku-Tiflis-Ceyhan (BTC) und die Gasleitung Baku-Tiflis-Erzrum (BTE). Förderung der nachhaltigen Entwicklung - Festlegung von Schritten zur Ausarbeitung und Durchführung der nationalen Strategie für eine nachhaltige Entwicklung; - Gewährleistung einer strategischen Planung der nachhaltigen Entwicklung und Koordinierung zwischen allen Beteiligten; - Maßnahmen zur Verbesserung der Integration von Umwelterwägungen in andere Politikbereiche. Handelsfragen, Markt und Rechtsreform Warenverkehr Handelsbeziehungen - Verbesserung des bilateralen Handels Georgiens durch Umsetzung der einschlägigen PKA-Verpflichtungen Georgiens; Überwachung der Einhaltung der WTO-Vorschriften und des Kapazitätsaufbaus im Bereich der internationalen Handelsbeziehungen; - bessere Einhaltung der internationalen Normen, der Pflanzenschutz- und tierärztlichen Normen zur besseren Erschließung der Vorteile aus dem allgemeinen Präferenzsystem und damit zur Verbesserung der Exportleistung Georgiens. Landwirtschaft - Einleitung eines Dialogs zur Erkundung der Möglichkeit, eine bilaterale Vereinbarung über Herkunftsangaben, auch im Wein- und Spirituosensektor, auszuhandeln. Zoll - Stärkung der Zollkontrolle zur Bekämpfung des Handels mit nachgeahmten oder unerlaubt vervielfältigten Waren; Entwicklung einer Strategie für integrierte Grenzverwaltung durch Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden und sonstigen Grenzbehörden; - Ausbau der Zusammenarbeit zwischen der EU und Georgien im Hinblick auf die Einführung von risikogestützten Zollkontrollen zur Gewährleistung der Sicherheit der Waren, die ein- oder ausgeführt werden oder sich in der Durchfuhr befinden und Festlegung der Normen für die Zertifizierung der betreffenden Wirtschaftsbeteiligten (Exporteure und Spediteure). Normen, technische Vorschriften und Konformitätsbewertung (EU-weit harmonisierte Bereiche) Annäherung an internationale und europäische rechtliche und administrative Praktiken für Normen, technische Vorschriften und Konformitätsbewertung - Gewährleistung einer effizienten Zusammenarbeit, um in Georgien ein modernes institutionelles System der technischen Vorschriften, der Normung und der Akkreditierung aufzubauen und zu stärken; - möglichst weitgehende Integration der Institutionen, die für die Standardisierung, Zulassung, Konformitätsbewertung, Metrologie und Marktüberwachung zuständig sind, in europäische und internationale Strukturen; - Kapazitätsaufbau im Bereich Marktaufsicht auf der Grundlage der Praktiken in den EU-Mitgliedstaaten; - gemeinsame Ermittlung von vorrangigen Industriesektoren für eine mögliche legislative Annäherung, einschließlich Konsultationen mit Herstellern und Exporteuren; Weiterführung der Bemühungen um Vollendung des Übersetzungsprozesses einschlägiger Normen und technischer Vorschriften der EU in das Georgische; Zusammenarbeit bei der Einrichtung von Prüflaboratorien internationaler Klassifikation zur Sicherstellung der Vereinbarkeit mit internationalen Prüfsystemen; Anpassung der erforderlichen Rechtsvorschriften an technische Vorschriften der EU in den Schwerpunktsektoren; - Optimierung der Verfahren der Konformitätsbewertung gewerblicher Erzeugnisse, um eine Zertifizierungspflicht von Erzeugnissen mit geringem Risiko und Mehrfachtests sowie die Einführung von europäischen Konformitätsbewertungsmodulen zu vermeiden. Beseitigung von Beschränkungen und Vereinfachung der Verwaltung (in der EU nicht harmonisierte Bereiche) - Auswertung der Rechtsvorschriften und Verwaltungsverfahren im Hinblick auf die Festlegung und gegebenenfalls schrittweise Beseitigung von Diskriminierungen und Beschränkungen betreffend Einfuhrwaren; - Benennung einer zentralen Anlaufstelle zur Erleichterung des Informationsflusses und der Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsbeteiligten. Fragen der Lebensmittelhygiene und der Pflanzengesundheit Verbesserung der Lebensmittelsicherheit zum Schutz der Verbraucher und Erleichterung des Handels durch Reform und Modernisierung des Gesundheits- und Pflanzenschutzes - Weitere Anstrengungen zwecks vollständiger Anwendung des WTO-Übereinkommens über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen und aktive Beteiligung in einschlägigen internationalen Gremien (Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE), FAO/WHO/Codex Alimentarius und Internationales Pflanzenschutzübereinkommen (IPPC)/FAO nach Beitritt); - Austausch von Informationen über und Prüfung von Bereichen, in denen eine Konvergenz mit den EU-Vorschriften und -Verfahren bei Fragen des Gesundheits- und Pflanzenschutzes möglich ist (z.B. Politik, Recht, Ausbau von Einrichtungen, Durchführungsverfahren); - Beitritt zum Internationalen Pflanzenschutzübereinkommen; - als mittelfristiges Ziel: Aufstellung einer Liste mit Maßnahmen zur schrittweisen Übernahme der allgemeinen Lebensmittelsicherheitsgrundsätze und -vorschriften der EU (z. B. Verordnung 178/2002/EG); Systeme zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Tieren, Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen; Hygiene bei der Lebensmittelverarbeitung). Beginn der Angleichung der georgischen Rechtsvorschriften in diesem Bereich; - Umsetzung der EU-Vorschriften über Tiergesundheit und die Verarbeitung tierischer Erzeugnisse (z.B.: Die allgemeinen Leitlinien für Drittlandsbehörden "General Guidance for third country authorities on the procedures to be followed when importing live animals and animal products into the European Union”, DG SANCO/FVO Oktober 2003); - Bemühungen um eine Anbindung an das EU-Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel. Niederlassungsrecht, Gesellschaftsrecht und Dienstleistungen Niederlassungsrecht und Gesellschaftsrecht Vollständige Umsetzung der PKA-Verpflichtungen nach Titel IV Kapitel II (Bedingungen für die Niederlassung und die Geschäftstätigkeit von Gesellschaften) und Titel IV Artikel 49 (Investitionsförderung und Investitionsschutz) - Schrittweiser Abbau der Niederlassungshindernisse, einschließlich für ausländische Investitionen; - Gewährleistung der uneingeschränkten Anwendung der Stillhalteklausel, so dass sich die Bedingungen für die Niederlassung von Unternehmen gegenüber dem Zeitpunkt des Abschlusses des PKA nicht verschlechtern; - Verbesserung des Registrierungsverfahrens für Unternehmen entsprechend den EU-Standards, insbesondere durch Stärkung der an der Eintragung von Unternehmen beteiligten Verwaltungsstrukturen; Erleichterung der Niederlassung, insbesondere im Hinblick auf den Zugriff auf die grundlegenden rechtlichen und finanztechnischen Angaben zu den Unternehmen, die Transparenz der Rechtsetzung usw. Weitere Vereinfachung der Zulassungsvoraussetzungen; - Übernahme der Grundprinzipien für Gesellschaftsrecht, Buchführung und Rechnungsprüfung gemäß den einschlägigen internationalen und gemeinschaftlichen Regeln und Standards; - Verbesserung der Kohärenz und Berechenbarkeit der Tätigkeit der Verwaltungs- und Justizbehörden, die für die Überwachung der Umsetzung des Gesellschaftsrechts und der einschlägigen Investitionsbedingungen zuständig sind; - Überprüfung des georgischen Konkursrechts und der diesbezüglichen Verfahren; - weitere Verbesserung der Rechtsvorschriften über die Unternehmensführung gemäß den internationalen Standards und Gewährleistung ihrer tatsächlichen Anwendung. Dienstleistungen Schrittweiser Abbau von Beschränkungen, damit sich der Dienstleistungsverkehr zwischen der EU und Georgien in bestimmten Sektoren im Einklang mit den PKA-Verpflichtungen nach Titel IV Kapitel III (Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr) allmählich entwickeln kann - Vollendung der Überprüfung der nationalen Rechtsvorschriften durch Georgien, um Beschränkungen des Dienstleistungsverkehrs zu ermitteln und zu beseitigen; - Einrichtung eines One-stop-shops für Unternehmensinformationen, um die Erbringung von Dienstleistungen für den privaten Sektor zu erleichtern. Finanzdienstleistungen Fortsetzung der Reform des Sektors Finanzdienstleistungen einschließlich dem Aufbau eines Wertpapiermarktes - Sorgfältige Erwägung der Empfehlungen des IWF-Programms zur Bewertung des Finanzsektors (FSAP) von 2006; - Verbesserung des Rahmens für die Finanzmarktaufsicht und gleichwertige Überwachung wie in der EU; - Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens unabhängiger Aufsichtsbehörden nach international anerkannten Standards. Kapitalverkehr und laufende Zahlungen Gewährleistung der vollständigen Umsetzung der PKA-Verpflichtungen nach Kapitel V (laufende Zahlungen und Kapital) - Gewährleistung des freien Kapitalverkehrs bei Direktinvestitionen durch Unternehmen und Investitionen, die nach den Niederlassungsvorschriften (Titel IV Kapitel II PKA) getätigt werden; - Gewährleistung des Schutzes derartiger Auslandsinvestitionen und der Liquidierung und Rückführung von Kapital und Erträgen; - Austausch von Informationen über die bestehende gesetzliche und aufsichtsrechtliche Regelung des Kapitalverkehrs; - Erwägung einer schrittweisen Erleichterung des Kapitalverkehrs ausgenommen Direktinvestitionen. Freizügigkeit, auch von Arbeitnehmern Vollständige Umsetzung der PKA-Verpflichtungen nach Artikel 20 (Arbeitsbedingungen) - Gewährleistung der uneingeschränkten Erfüllung der Klausel, dass nach besten Kräften sicherzustellen ist, dass Wanderarbeitnehmer hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der Entlohnung oder der Entlassung nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit benachteiligt werden. Sonstige wichtige Bereiche Steuern - Vervollständigung des Netzes bilateraler Übereinkommen zwischen Georgien und den EU-Mitgliedstaaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung entsprechend dem OECD-Musterabkommen; - Einleitung eines Dialogs über die Grundsätze des EU-Verhaltenskodexes für die Unternehmensbesteuerung, um sicherzustellen, dass Georgien in seinem zukünftigen Integrationsprozess in den Binnenmarkt auf faire Bedingungen trifft. Wettbewerbspolitik Kartellrecht und staatliche Beihilfen - Durchsetzung des Wettbewerbsrechts, insbesondere durch: Optimierung der administrativen Kapazität zur Stärkung der Unabhängigkeit der Freihandels- und Wettbewerbsagentur. Konvergenz mit den EU-Wettbewerbsregeln gemäß Titel V Artikel 43 und 44 des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens - Prüfung der Möglichkeit, größere Transparenz in Bezug auf die von Georgien gewährten staatlichen Beihilfen zu gewähren, insbesondere i) durch die Aufstellung allgemeiner Regeln über staatliche Beihilfen und ii) durch Erstellung jährlicher Berichte über die Höhen, Arten und Empfänger von Beihilfen. Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum - Gewährleistung der vollständigen Übereinstimmung der Rechtsvorschriften über geistiges und gewerbliches Eigentum mit den PKA-Vorschriften und den TRIPS-Anforderungen und deren tatsächliche Durchsetzung; - Sicherstellung des ordnungsgemäßen Funktionierens der Justiz, damit gewährleistet ist, dass die Rechteinhaber Zugang zur Justiz haben und dass Sanktionen tatsächlich verhängt und durchgesetzt werden; - Konsolidierung der einschlägigen institutionellen Strukturen sowie der für gewerbliche Eigentumsrechte, Urheberrechtsschutz und Verwertungsgesellschaften zuständigen Ämter; Ausweitung der Zusammenarbeit mit Behörden und Industrieverbänden aus Drittländern; - Errichtung eines Systems für den wirksamen Schutz der geografischen Angabe; - Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit im Bereich Schutz der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum; Errichtung eines wirksamen Systems für die Nutzung von Patentinformationen für Unternehmen; - Bereitstellung höherer Mittel für die Rechtsdurchsetzung und die Justiz; - Verbesserung der Durchsetzung aller in Artikel 42 Absatz 2 des PKA vorgesehenen einschlägigen Übereinkommen; - Durchführung einer Studie über die Nachahmung und unerlaubte Vervielfältigung von Waren in Georgien und Sicherstellung eines wirksamen Dialogs mit den Rechteinhabern. Öffentliches Auftragswesen - Konvergenz mit und wirksame Durchsetzung von wichtigen Grundsätzen der EU-Rechtsvorschriften über das öffentliche Auftragswesen (z.B. Transparenz, Nichtdiskriminierung, Wettbewerb und Zugang zu Rechtsmitteln); - Schaffung der Voraussetzungen für eine offene und wettbewerbliche Auftragsvergabe, insbesondere durch Ausschreibungen, im Einklang mit Artikel 50 des PKA; - Verbesserung der Funktionsweise des bestehenden Systems durch mehr Transparenz, Bereitstellung von Informationen, Zugang zu Rechtsmitteln, Kenntnisse und Schulung der Vergabebehörden und der Geschäftswelt und Einschränkung von Ausnahmen. Statistik - Annahme von Statistikmethoden, die vollständig europäischen Standards entsprechen und Modernisierung des nationalen Statistikdienstes Georgiens zur Stärkung der Unabhängigkeit und einem nachhaltigen Funktionieren der amtlichen Statistik; - Erarbeitung einer kurz- und mittelfristigen Entwicklungsstrategie der amtlichen Statistik für die Harmonisierung mit Gemeinschaftsstandards in den wichtigen Statistikbereichen (insbesondere volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Unternehmensstatistik, Außenhandelsstatistik usw.) unter Berücksichtigung des Prozesses der schrittweisen Harmonisierung mit EU-Standards; - Maßnahmen zur Umstrukturierung der regionalen und lokalen Büros des Statistikdienstes Georgiens zur Sicherstellung der optimalen Ausgewogenheit zwischen vorhandenen Ressourcen und Anforderungen in Bezug auf die Datenqualität; - Verbesserung der Qualität und des Erfassungsumfangs des statistischen Handelsregisters. Interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und damit zusammenhängende Themen Effiziente Verwaltung und Kontrolle der öffentlichen Finanzen - Förderung des Aufbaus angemessener Verwaltungskapazitäten, um Betrug und andere Unregelmäßigkeiten, die zu Lasten der Mittel aus innerstaatlichen oder internationalen Quellen gehen, wirksam zu behindern und zu bekämpfen, einschließlich der Schaffung funktionsfähiger Kooperationsstrukturen, an denen alle einschlägigen nationalen Stellen beteiligt sind; - Gewährleistung einer effektiven Zusammenarbeit mit den einschlägigen EU-Organen und –Gremien bei Vor-Ort-Kontrollen und Prüfungen im Zusammenhang mit der Verwaltung und Kontrolle der EU-Mittel; - Verbesserung der öffentlichen Finanzverwaltung und Transparenz durch den Ausbau des bestehenden VGR-Systems, wirksame Buchprüfung der Haushaltseinnahmen und –ausgaben. Errichtung und Umsetzung eines integrierten Informationssystems für die öffentliche Finanzverwaltung. Interne Finanzkontrolle des öffentlichen Sektors - Erarbeitung eines Strategiepapiers für das System der internen Finanzkontrolle im öffentlichen Sektor (Rechenschaftspflicht der Mittel bewirtschaftenden Stellen und internes Audit); - Schaffung eines Rechtsrahmens für die interne staatliche Finanzkontrolle; - Fortsetzung der schrittweisen Angleichung an die international vereinbarten Standards (IIA, INTOSAI, IFAC, GFS-2001) und Methoden sowie an bewährte EU-Verfahren für die Kontrolle und Rechnungsprüfung öffentlicher Einnahmen, Ausgaben, Aktiva und Passiva; Externe Rechnungsprüfung - Fortsetzung der Reform der Rechnungsprüferkammer gemäß den international anerkannten Prüfungsstandards und der vorbildlichen Praktiken der EU (INTOSAI-Standards). Unternehmenspolitik - Schaffung einer günstigen Umgebung zur Entwicklung von KMUs in Übereinstimmung mit Art. 64 des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens und unter Berücksichtigung der Prioritäten der Unternehmenspolitik in Georgien; - Förderung des Informationsaustausches und vorbildlicher Praktiken in der Unternehmens- und Industriepolitik sowie Einbeziehung Georgiens in EU-Initiativen zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit (z.B. Teilnahme an Netzwerken und Studien, Ausbildung); - Erkundung des Bedarfs und möglicher Optionen für einen Dialog über Unternehmens- und Industriepolitik. Zusammenarbeit in bestimmten Sektoren: Verkehr, Energie, Umwelt, Telekommunikation, Forschung und Innovation Verkehr - weitere Umsetzung und Verbesserung der nachhaltigen nationalen Verkehrspolitik mit dem Ziel, alle Verkehrsträger und die dazugehörige Infrastruktur weiterzuentwickeln sowie gegebenenfalls Angleichung des rechtlichen und ordnungspolitischen Rahmens an die europäischen und internationalen Standards insbesondere hinsichtlich der Verkehrssicherheit; - Entwicklung einer Infrastrukturpolitik (Ermittlung von Kapazitätsengpässen, fehlender intermodaler Ausrüstung und fehlender Anbindungen), um festzustellen, welche Infrastrukturprojekte in den einzelnen Bereichen Vorrang erhalten sollten; - verstärkte Zusammenarbeit bei der Satellitennavigation (z. B. gemeinsame Forschungsarbeiten und Anwendungen). Durchführung von ausgewählten Maßnahmen und Reformen im Straßengüterverkehr - Ausarbeitung und Umsetzung eines Aktionsplans zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr einschließlich technischer Überwachung, Prüfung der Verkehrstauglichkeit von Fahrzeugen, Umsetzung von Rechtsvorschriften für Gefahrguttransporte und Verbesserung der Kontrollen von im Verkehr befindlichen überladenen Fahrzeugen; - Regulierung des internationalen Straßengüterverkehrs hinsichtlich der Berufszulassung; Einführung vorgeschriebener Lenk- und Ruhezeiten im internationalen Straßengüterverkehr entsprechend den internationalen Standards und Sicherstellung einer strikten Anwendung. Durchführung von ausgewählten Maßnahmen und Reformen im Schienenverkehr - Verbesserung der Leistungen des Schienengüterverkehrs (einschließlich Grenzabfertigungsverfahren); Förderung der multimodalen Verkehrsdienste, Angehen der Fragen der Interoperabilität; - Vollendung der Umstrukturierung des Bahnsektors. Durchführung von ausgewählten Maßnahmen und Reformen im Luftverkehrssektor - Unterzeichnung und Umsetzung der (horizontalen) Übereinkommen über bestimmte Aspekte der Luftverkehrsdienste mit der Europäischen Gemeinschaft; - Förderung der Angleichung der Rechtsvorschriften, u. a. im Bereich Sicherheit; - Verbesserung der verwaltungsmäßigen und technischen Kapazität, um den Standards der gemeinsamen Luftfahrtbehörden (JAA) zu entsprechen und den Status eines vollwertigen Mitglieds in den JAA zu erhalten; - Zusammenarbeit im Bereich der Luftfahrt. Umsetzung ausgewählter Maßnahmen und Reformen im Seeverkehr - Vollendung der Umstrukturierung des Hafensektors (Trennung der Aufsichts-/Betriebsfunktionen von den geschäftlichen Funktionen); - Umsetzung der einschlägigen Übereinkommen der Internationalen Seeverkehrsorganisation IMO; wirksame Durchsetzung in den Bereichen Hafenstaatkontrolle und Flaggenstaat sowie der vom Ausschuss für den Schutz der maritimen Umwelt gefassten Entschließungen betreffend die Tankschiffsicherheit; - beschleunigte Ausmusterung von Einhüllenöltankern und konsequente Anwendung der vereinbarten Änderungen des Marpol-Übereinkommens der IMO; - Förderung der Angleichung der Rechtsvorschriften, u. a. im Bereich Sicherheit. Regionale Zusammenarbeit im Verkehrssektor - Fortführung der Zusammenarbeit bei den regionalen Verkehrsfragen am Kaspischen und Schwarzen Meer im Rahmen der Folgemaßnahmen der Ministerkonferenz zwischen der EU und dem Becken Schwarzes Meer - Kaspisches Meer vom November 2004 in Baku. Energie Angleichung der Energiepolitik an die Ziele der EU-Energiepolitik - Entwicklung und Umsetzung einer abgestimmten, langfristigen Energiepolitik und ihre allmähliche Angleichung an die Ziele der EU-Energiepolitik, u. a. in Bezug auf die Energieversorgungssicherheit; - Prüfen, der Möglichkeit für eine mittelfristige Teilnahme am Programm „Intelligente Energie –Europa“. Schrittweise Übernahme der Grundsätze des EU-Binnenmarktes für Strom und Gas - Aufstellung einer Liste mit Maßnahmen für die schrittweise Angleichung der Rechtsvorschriften an die Grundsätze des EU-Binnenmarktes für Elektrizität und Gas sowie Aufstellung von Zeitplänen und eines Finanzierungsplans; - Durchführung von Maßnahmen in Richtung eines schrittweisen Abbaus von Preisverzerrungen im Energiesektor; effizientere Beitreibung offener Rechnungen; - Weiterentwicklung der Nationalen Regulierungskommission für den Energiesektor in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Elektrizitäts- und Gasrichtlinien 2003/54 und 2003/55; - Abschluss der Umstrukturierungen in den Bereichen Strom (einschließlich Wasserkraft), Gas und Wärme sowie Gewährleistung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Fortschritte im Bereich Energienetze - Maßnahmen zur Reduzierung der Netzverluste; - Verbesserung der Sicherheit der Energieinfrastruktur. Fortschritte in Bezug auf Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energieträger - Erarbeitung eines Aktionsplans einschließlich eines Finanzplans zur Verbesserung der Energieeffizienz und Ausweitung der Nutzung erneuerbarer Energieträger; - Verabschiedung von Rechtsvorschriften in Bezug auf die Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energieträger; - Stärkung der Einrichtungen, die sich mit der Energieeffizienz und den erneuerbaren Energieträgern befassen; - Umsetzung einer Reihe von Maßnahmen in diesem Bereich. Umwelt Ergreifung von Maßnahmen zur Schaffung der Voraussetzungen für eine verantwortliche Umweltpolitik und Beginn mit deren Umsetzung - Stärkung von Verwaltungsstrukturen und –verfahren zur Gewährleistung einer strategischen Planung im Umweltbereich und Koordinierung der Tätigkeiten beteiligter Akteure; - Verabschiedung von Rechtsvorschriften und Einführung von Verfahren, die den Zugang zu Umweltinformationen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit ermöglichen, u. a. durch Umsetzung des Übereinkommens von Aarhus; - fortgesetzte Erstellung regelmäßiger Umweltlageberichte; - Stärkung der Strukturen und Verfahren zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen; - Einführung von Kommunikationsstrategien zur Vermittlung der positiven Auswirkungen der Umweltpolitik; Unterstützung der Akteure der Zivilgesellschaft und der Behörden der örtlichen Selbstverwaltung. Aktive Prävention der Umweltzerstörung, Schutz der menschlichen Gesundheit und rationeller Einsatz der natürlichen Ressourcen im Einklang mit den auf dem Johannesburger Gipfel eingegangenen Verpflichtungen - Entwicklung der Rahmengesetzgebung und der wichtigsten Verfahren, Unterstützung der Planung für umweltpolitisch entscheidende Teilsektoren wie Luft- und Wasserqualität, Abfallbewirtschaftung und Naturschutz; - Stärkung der Verwaltungskapazitäten, u. a. für die Erteilung von Genehmigungen sowie für die Durchsetzung und Beaufsichtigung; - Umsetzung bestehender nationaler Pläne und Programme in Bezug (b.Z. auf das integrierte Küstenzonenmanagement, die Wald- und die Wasserbewirtschaftung); - Maßnahmen zur Verstärkung der Überwachung von Strahlungsquellen aller Art. Ausbau der Zusammenarbeit in Umweltfragen - Umsetzung der Bestimmungen des Kyoto-Protokolls und des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen insbesondere durch die aktive Mitarbeit im Rahmen des „Mechanismus für eine umweltverträgliche Entwicklung“ (Clean Development Mechanism); - aktive Mitarbeit in der Arbeitsgruppe Donau-Schwarzmeer und in der Schwarzmeerkommission zwecks Umsetzung eines grenzübergreifenden wasserwirtschaftlichen Konzepts; Gewährleistung der aktiven Mitwirkung an der Osteuropa-, Kaukasus- und Zentralasienkomponente der EU-Wasserinitiative; - Ratifizierung einschlägiger Übereinkommen der UN-Wirtschaftskommission für Europa im Umweltbereich; - Prüfung von Möglichkeiten für eine verstärkte regionale Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten, insbesondere im Bereich Wasserwirtschaft; - mögliche Teilnahme an ausgewählten Aktivitäten der Europäischen Umweltagentur. Informationsgesellschaft und Medien Fortschritte in den Bereichen elektronische Kommunikation und Regulierung; Entwicklung und Nutzung von Anwendungen der Informationsgesellschaft - Annahme einer nationalen Politik zur Entwicklung des Telekommunikations- und IT-Sektors sowie Weiterentwicklung eines umfassenden Rechtsrahmens, der z. B. die Bereiche Nummerierung, Nutzerrechte, Schutz der Privatsphäre, Datensicherheit regelt; - Förderung der Nutzung von und des Gedankenaustauschs über neue Technologien sowie elektronische Kommunikationsmittel für Unternehmen, Regierungsstellen und Bürger in Bereichen wie elektronischer Geschäftsverkehr (einschließlich Standards für elektronische Unterschriften), Online-Behördendienste, -Gesundheitsfürsorge, -Unterricht und –Kultur; - Anstrengungen zur Annahme von Rechtsvorschriften im audiovisuellen Bereich, die mit den Gemeinschaftsstandards in Einklang stehen, um Georgien künftig die Teilnahme an internationalen Instrumenten des Europarats im Medienbereich zu ermöglichen. Förderung eines Meinungsaustauschs über audiovisuelle Politik, einschließlich Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Regionale Zusammenarbeit - Erleichterung der Verknüpfung der kaukasischen Forschungs- und Bildungsnetze mit ihren europäischen Partnern durch das globale Ausbildungs- und Forschungsnetz GEANT, um die wissenschaftliche Zusammenarbeit zu unterstützen; - Entwicklung von Fernunterrichtsprogrammen im Südkaukasus und den Schwarzmeeranrainern. Wissenschaft und Technik, Forschung und Entwicklung Entwicklung der technologischen FuE-Kapazitäten Georgiens im Hinblick auf die Unterstützung von Wirtschaft und Gesellschaft - Stärkung der personellen, materiellen und institutionellen Ressourcen, um die Kapazitäten im Bereich der technologischen FuE zu stärken; - Umstrukturierung des Wissenschaftsmanagements durch die Einführung eines auf Peer-Reviews gründenden wettbewerbsorientierten Umfeldes bei der Bewertung von Finanzzuschussanträgen, institutionelle Integration wissenschaftlicher Institute und Hochschuleinrichtungen sowie Stärkung ergebnisorientierter FuE-Projekte. Vorbereitung der Integration Georgiens in den Europäischen Forschungsraum und in die Rahmenforschungsprogramme der Gemeinschaft auf der Grundlage wissenschaftlicher Spitzenleistungen - Umsetzung einer geeigneten Informationsstrategie, um eine angemessene Beteiligung georgischer Wissenschaftler an den Rahmenforschungsprogrammen der Gemeinschaft zu erleichtern; - Stärkung der Beteiligung Georgiens an internationalen Marie-Curie-Stipendien einschließlich der Förderung geeigneter Rückkehrmechanismen. Direkte persönliche Kontakte Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend Reform und Modernisierung der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme im Rahmen der Pläne Georgiens für eine Angleichung an die Standards und Praxis der EU - Gewährleistung des Zugangs zu hochwertiger Bildung durch die Bereitstellung ausreichender Finanzmittel, durch den Aufbau hochwertiger Qualitätssicherungsdienste, durch die Reformen in Bezug auf die allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme sowie durch die Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere indem eine nationale Reformstrategie für den Bildungssektor durchgeführt wird; - Reform des Hochschulbildungssystems in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Bologna-Prozesses; Stärkung der lokalen Kapazitäten für die Erarbeitung und Durchführung politischer Strategien, Überprüfung der Akkreditierungs- und Lizenzierungsverfahren; - Förderung von Hochschulreformen und Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen in der EU und in Georgien im Rahmen des Programms TEMPUS; - Stärkung der Kapazitäten der Einrichtungen und Organisationen, die für die Entwicklung und Umsetzung von Qualitätssicherung im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zuständig sind, z. B. durch die Nutzung des Instrumentariums des Programms TEMPUS; - Förderung der Bereitschaft von Hochschulen, Lehrveranstaltungen zur Europäischen Integration in das Studienangebot aufzunehmen und sich um Jean-Monnet-Module und -Lehrstühle zu bewerben; - Förderung der Anpassung der höheren Bildung und Berufsausbildung an den künftigen Arbeitsmarktbedarf durch stärkere Einbeziehung der Sozialpartner und der zivilgesellschaftlichen Akteure; - Förderung der Bereitschaft zur Teilnahme an den Programmen Erasmus Mundus und TEMPUS sowie an der neuen Stipendienregelung. Ausbau der Zusammenarbeit in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend - Fortsetzung und Verstärkung des politischen Dialogs zwischen der EU und Georgien im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung; - Ausbau des Jugendaustauschs und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit insbesondere zwischen den drei Staaten des Südkaukasus und des Schwarzmeerraumes und ihren Partnerländern in der Europäischen Union im Bereich der außerschulischen Bildung von Jugendlichen sowie Förderung des interkulturellen Dialogs durch das Programm JUGEND. Öffentliche Gesundheit Reform des Gesundheitswesens - Fortsetzung der Reform des Gesundheitswesens unter anderem durch eine Ausweitung des politischen und ordnungspolitischen Rahmens, um insbesondere folgende Ziele zu verwirklichen: Verbesserung des Zugangs und der Erschwinglichkeit für die gesamte Bevölkerung; Verbesserung der Organisation, Qualität und Wirksamkeit des Sektors und seiner Institutionen einschließlich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und soziale Angelegenheiten; Aufstockung der Mittel für primäre Gesundheitsfürsorgedienste sowie für Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und –förderung im Gesamthaushalt des Gesundheitswesens; Einführung einer nachhaltigen Finanzstrategie im Gesundheitswesen; Verbesserung der Qualität von und des Zugangs zu Informationen über Gesundheitsstatistiken, Risiken und gesundheitsrelevante Faktoren in Georgien; Verbesserung der Qualität des Personals im Gesundheitswesen durch Fortbildungsmaßnahmen. Kultur Verstärkte kulturelle Zusammenarbeit - Ausloten der Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit im Rahmen von EU-Kulturprogrammen; - Meinungsaustausch über das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, das am 20. Oktober 2005 angenommen wurde; Förderung der Ratifizierung und Umsetzung des Textes. ÜBERWACHUNG Der Aktionsplan wird dem Kooperationsrat EU-Georgien zur förmlichen Annahme unterbreitet. Der Aktionsplan dient als Richtschnur für die Zusammenarbeit zwischen der EU und Georgien. Sollte sich seitens der EU Bedarf nach spezifischen Maßnahmen ergeben, die rechtsverbindliche Beschlüsse erforderlich machen, wird die Kommission dem Rat die Verabschiedung der notwendigen Verhandlungsdirektiven empfehlen. Die durch das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen vorgesehenen gemeinsamen Gremien sind für die Vorantreibung und Überwachung der Umsetzung des Aktionsplans zuständig. Die in den jeweiligen Abkommen vorgesehenen Strukturen sind gegebenenfalls zu überprüfen, um sicherzustellen, dass allen Prioritäten der ENP in gebührendem Maße Rechung getragen wird. Die Kommission wird in enger Zusammenarbeit mit dem Generalsekretär/Hohen Vertreter und so weit angebracht in regelmäßigen Abständen Berichte über die Durchführung des Aktionsplans erstellen. Sie wird Georgien ersuchen, für diese Berichte Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Kommission wird darüber hinaus eng mit anderen Organisationen, beispielsweise dem Europarat, der OSZE, den zuständigen Gremien der Vereinten Nationen und internationalen Finanzinstitutionen zusammenarbeiten. Die Durchführung des Aktionsplans wird innerhalb von zwei Jahren nach seiner Annahme erstmals überprüft. Der Aktionsplan kann in regelmäßigen Abständen geändert und/oder aktualisiert werden, um den Fortschritten bei der Verwirklichung der prioritären Ziele Rechnung zu tragen. Glossar BOMCA | Border Management Programme for Central Asia (Grenzschutzprogramm für Mittelasien) | EASA | European Aviation Safety Agency (Europäische Flugsicherheitsbehörde) | EUPM | European Union Police Mission (Polizeimission der Europäischen Union) | EUPOL | European Union Police Mission (Polizeimission der Europäischen Union) | FATF | Financial Action Task Force on Money Laundering (Arbeitsgruppe „Finanzielle Maßnahmen gegen die Geldwäsche“) | GATT | General Agreement on Tariffs and Trade (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen) | IStGH | Internationaler Strafgerichtshof | IFAC | International Federation of Accountants (Internationaler Verband der Wirtschaftsprüfer) | IIA | Institute of Internal Audit (Institut für internes Audit) | IAO | Internationale Arbeitsorganisation | INTOSAI | International Organisation of Supreme Audit Institutions (Internationale Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden) | TIG | Technologien der Informationsgesellschaft | OSJD | Organisation for Cooperation of Railways (Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen) | OTIF | Organisation intergouvernementale pour les transports internationaux ferroviaires (Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr) | SCAD | Southern Caucasus Action Programme on Drugs (Aktionsprogramm zur Bekämpfung des Drogenhandels im Südkaukasus) | TRACECA | Transport Corridor Europe Caucasus Asia (Verkehrskorridor Europa-Kaukasus-Asien) | TRIPS | WTO Trade-Related Intellectual PropertyRights Agreement (WTO-Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum) | WHO | World Health Organisation (Weltgesundheitsorganisation) | MVW | Massenvernichtungswaffen | [1] KOM(2003)104 [2] KOM(2004)373 [3] KOM(2004)795 [4] KOM(2005)72 [5] ABl. L /1999/205/1 [6] ABl. xxxxxxxxx