|
31.1.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 38/22 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.8871 — RWE/E.ON Assets)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2019/C 38/09)
1.
Am 22. Januar 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
|
— |
RWE AG („RWE“, Deutschland), |
|
— |
bestimmte Vermögenswerte im Bereich Energieerzeugung von E.ON SE („Vermögenswerte von E.ON“, Deutschland). Zu den Vermögenswerten von E.ON gehören folgende Gesellschaften und Anteile an Gesellschaften: E.ON Climate & Renewables GmbH (Deutschland), Amrum Offshore West GmbH (Deutschland), E.ON Climate & Renewables UK Limited (Vereinigtes Königreich), E.ON Climate & Renewables North America, LLC (USA), E.ON Wind Sweden AB (Schweden), E.ON Climate & Renewables Italia S.r.l. (Italien). Darüber hinaus wird RWE etwa 60 % der Anteile an dem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen Rampion NewCo (Vereinigtes Königreich) und damit einen indirekten Anteil von 30 % an Rampion Offshore Wind Limited (Vereinigtes Königreich) erwerben. Zusätzlich zu diesen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien wird RWE von E.ON Beteiligungen an kerntechnischen Anlagen erwerben, darunter eine Minderheitsbeteiligung von 12,5 % an der Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH (Deutschland), eine Minderheitsbeteiligung von 25 % an der Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH (Deutschland) und einen Miteigentumsanteil von 25 % an nuklearen Brennstoffen und Abfällen sowie Immobilien im Zusammenhang mit dem Kernkraftwerk Gundremmingen. |
RWE übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über Vermögenswerte von E.ON.
Der Zusammenschluss ist Teil eines komplexen Austausches von Vermögenswerten zwischen RWE und E.ON. In einem separaten Verfahren (Sache M.8870) wird E.ON die geplante Übernahme der alleinigen Kontrolle über die Energieversorgungs- und Energieeinzelhandelssparte von Innogy sowie einige Produktionsanlagen bei der Kommission anmelden. Innogy wird derzeit von RWE kontrolliert, das einen Großteil der Energieerzeugungsanlagen von Innogy behalten wird. Als teilweise Gegenleistung für die Übernahme von Innogy durch E.ON wird RWE zudem eine Beteiligung von rund 16,7 % an E.ON erhalten.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Vermögenswerten und Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
— |
RWE ist ein Energieunternehmen, das auf verschiedenen Stufen der Versorgungskette tätig ist, einschließlich in der Stromerzeugung, -übertragung und -verteilung, im Energiegroß- und -einzelhandel sowie in weiteren energiebezogenen Bereichen (z. B. Energiezähler, Elektromobilität usw.). RWE und seine Tochtergesellschaften, einschließlich Innogy, sind in mehreren europäischen Ländern tätig, darunter Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Polen, Rumänien, die Slowakei, Tschechien, Ungarn und das Vereinigte Königreich. |
|
— |
Die Vermögenswerte von E.ON erstrecken sich im Wesentlichen auf den gesamtem aktuellen Geschäftsbereich der Erzeugung erneuerbarer Energien von E.ON sowie die derzeit von E.ON gehaltenen Minderheitsbeteiligungen an den von RWE betriebenen Kernkraftwerken Gundremmingen C und Emsland. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.8871 — RWE/E.ON Assets
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
|
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu |
|
Fax +32 22964301 |
|
Postanschrift: |
|
Europäische Kommission |
|
Generaldirektion Wettbewerb |
|
Registratur Fusionskontrolle |
|
1049 Bruxelles/Brussel |
|
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).