52000PC0288

Vorschlag für einen Beschluß des Rates über eine Sonderfinanzhilfe für Montenegro /* KOM/2000/0288 endg. - CNS 2000/0114 */

Amtsblatt Nr. C 337 E vom 28/11/2000 S. 0029 - 0030


Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über eine Sonderfinanzhilfe für Montenegro

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

Einführung

Montenegro ist mit rund 600 000 Einwohnern eine Teilrepublik der Bundesrepublik Jugoslawien (FRY). Die gesamtwirtschaftliche Lage Montenegros hat sich in Verlaufe eines Jahrzehnts, das durch den allmählichen Zerfall der Sozialistischen Bundesrepublik Jugoslawien, die Unterbrechung des Handels, Kriege in der Region und den wirtschaftlichen Niedergang des bedeutenden serbischen Marktes gekennzeichnet war, laufend verschlechtert. Der Ausbruch der Kosovo-Krise und der starke Zustrom von Flüchtlingen aus dem Kosovo führten zu einer weiteren erheblichen Verschlechterung der Wirtschaftslage in der Republik. Ausserdem haben sich die Republik Serbien und die Republik Montenegro in den letzten Jahren sowohl politisch als auch wirtschaftlich auseinanderentwickelt.

Die serbische Bundesregierung auf der einen Seite und die montenegrinische auf der anderen verfolgen in zunehmenden Masse unterschiedliche politische Ansätze zur Bewältigung der Probleme der Bundesrepublik Jugoslawien. Die montenegrinische Regierung ist den demokratischen Grundsätzen verpflichtet und verfolgt eine Politik der Öffnung gegenüber der EU und der Reformen auf dem Weg zu einer gut funktionierenden Marktwirtschaft. Die auf Bundesebene verfolgte Politik, insbesondere die Währungspolitik, ist aus der Sicht der montenegrinischen Regierung nicht hilfreich für deren Reformanstrengungen. Folglich hat Montenegro Schritte unternommen, um sich von den Auswirkungen dieser politischen Linie zu distanzieren.

In Anerkennung der schwierigen Lage der demokratischen Regierung von Montenegro und der ernsten Wirtschaftskrise, von der die Bevölkerung betroffen ist, hat die Gemeinschaft Montenegro eine substantielle Wirtschaftshilfe gewährt. Diese Hilfe (humanitäre Hilfe, OBNOVA-Programm, Programm zur Förderung der Ernährungssicherheit u. a.) beläuft sich im Zeitraum 1998-1999 auf mehr als 60 Mio.EUR, wovon zwei Drittel bereits ausgeführt wurden. Die Unterstützung umfasste eine substantielle humanitäre Hilfe und besondere Haushaltshilfen zur Deckung des Ausgabenbedarfs im Zusammenhang mit dem massiven Zustrom von Flüchtlingen.

Der Europäische Rat betonte auf seiner Tagung in Lissabon am 23.-24. März 2000 "die dringende Notwendigkeit substantieller Hilfe für Montenegro, damit das Überleben der demokratischen Regierung sichergestellt und eine weitere schwere Krise in der Region vermieden wird." Des weiteren forderte der Europäische Rat "die zuständigen Organe dazu auf, unverzueglich [..] die erforderlichen Beschlüsse zur Finanzierung von Vorhaben, Programmen und anderen Formen der Unterstützung zu fassen, die dazu beitragen würden, den unmittelbaren Finanzbedarf Montenegros zu lindern, erforderlichenfalls durch Rückgriff auf EU-Haushaltsreserven und gesamtwirtschaftliche Hilfe."

Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, Montenegro eine Sonderfinanzhilfe zuzueglich zu der Hilfe zu gewähren, die die Gemeinschaft bereits im Rahmen der OBNOVA-Verordnung (20 Mio. EUR) und des Ernährungssicherheitsprogramms (10-12 Mio. EUR) für das Jahr 2000 in Aussicht genommen hat.

Die Gesamtwirtschaftliche Lage in Montenegro

Es ist sehr schwer, genaue statistische Angaben über die Wirtschaft Montenegros zu erhalten. Konservativen Schätzungen zufolge beläuft sich das BIP auf annähernd 500 Mio. EUR (1 Mrd. DEM). Die den Haushaltsprojektionen des montenegrinischen Finanzministeriums zugrunde liegenden Zahlen lassen erkennen, daß das nominale BIP Montenegros, ausgedrückt in DEM, 1999 um rund 13,3 % geschrumpft ist, nach einem Rückgang um 3,8 % in 1998. Für das Jahr 2000 wird ein Nominalwachstum von 5,0 % erwartet.

Den vorliegenden Statistiken zufolge ist der Lebensstandard niedrig: Der Mindestlohn beträgt 50 DEM/Monat, der Durchschnittslohn 160-170 DEM/Monat. Darin sind allerdings Einkünfte aus Tätigkeiten in der umfangreichen Schattenwirtschaft oder Überweisungen der zahlreichen im Ausland arbeitenden Montenegriner nicht enthalten. Zum Arbeitsmarkt ist zu sagen, daß sich die Zahl der Beschäftigten auf 116 000 Personen (davon 35 000 im Staatssektor und 81 000 im Privatsektor) beläuft; 73 000 Personen sind arbeitslos. Daraus lässt sich eine offizielle Arbeitslosenquote von 39 % errechnen, die allerdings die Beschäftigung in der Schattenwirtschaft unberücksichtigt lässt. In der Republik Montenegro leben 82 000 Rentner, also eine recht hohe Anzahl im Vergleich zur Beschäftigtenzahl.

Die offizielle Aussenhandels- und Zahlungsbilanzstatistik für Montenegro erfasst nur die Transaktionen an den Aussengrenzen, d. h. nicht den Handel mit Serbien. Dieser ist allerdings Anfang 2000 offenbar praktisch zum Erliegen gekommen. Im Jahr 1999 beliefen sich die über die Aussengrenzen laufenden Exporte auf 123 Mio. USD, die entsprechenden Importe auf 358 Mio. USD. Demnach ergab sich ein "Handelsdefizit" von 235 Mio. USD. Wegen der nicht erfassten Wiederausfuhr von Waren ist dieses Handelsdefizit allerdings möglicherweise erheblich überzeichnet. Für 1999 erwartet der Währungsrat von Montenegro ein Zahlungsbilanzdefizit von rund 50-70 Mio. DEM (etwa 5-7 % des BIP).

Das Währungssystem

Seit Herbst 1999 hat die Nationalbank von Jugoslawien die Geldmenge des jugoslawischen Dinars (YUD) um rund 40 % erhöht, was zu einem drastischen Wertverlust des YUD-Wechselkurses am Schwarzmarkt und zu einer erheblichen Beschleunigung der Inflation führte. Den vom Statistischen Bundesamt Jugoslawiens veröffentlichten Daten zufolge hat sich die Verbraucherpreisinflation in der Bundesrepublik Jugoslawien (in YUD) im September um 12,4 % (im Monatsvergleich) und im Oktober um 9,1 % nach knapp 3,8 % im August beschleunigt. Nach Angaben der montenegrinischen Behörden war dies der unmittelbare wirtschaftliche Grund für die Einführung der DEM/EURO als Parallelwährung am 2. November und der Pläne zur Umwandlung der montenegrinischen Zweigstelle der Nationalbank von Jugoslawien in die Nationalbank von Montenegro (dieser Schritt ist allerdings u. a. wegen verfassungsmässiger Schwierigkeiten noch nicht abgeschlossen) sowie zur Einrichtung eines Währungsrates, der die währungspolitischen Entschlüsse zu fassen hat. Die Umstellung wurde dadurch erleichtert, daß die DEM bereits illegal im Umlauf war (hauptsächlich für Sparzwecke und Grosstransaktionen wie z. B. Grundstückgeschäfte).

Gleichzeitig mit der Einführung der DEM als Parallelwährung in Montenegro wurden rund 14 Mio. DEM in das montenegrinische Zahlungssystem gepumpt, da die Regierung diesen Betrag in Form von Löhnen und Renten auf Konten beim offiziellen Zahlungsinstitut (ZOP) überwies. Seither hat der Anteil der DEM als Transaktionswährung in Montenegro erheblich zugenommen. Im Februar 2000 machte er etwa zwei Drittel aller registrierten Transaktionen in der Republik aus. Allerdings haben sich die früheren Erwartungen, daß der YUD bis März 2000 völlig aus dem Verkehr verschwinden würde, nicht erfuellt. Dies lässt sich zum Teil dadurch erklären, daß die in Montenegro stationierten jugoslawischen Streitkräfte weiterhin in YUD besoldet werden und daß der Dinar im nördlichen Teil der Republik nach wie vor weitgehend akzeptiert wird.

Überdies haben die Bundesbehörden als Reaktion auf den Beschluß Montenegros, die DEM als Parallelwährung einzuführen, schon bald Schritte zur Beschränkung von YUD-Zahlungen aus Montenegro nach Serbien und DEM-Zahlungen an montenegrinische Unternehmen ergriffen und damit die normalen Zahlungsströme unterbrochen. Neben den Maßnahmen im Zusammenhang mit den Grenzkontrollen zwischen den beiden Republiken hat dies den Handel zwischen Montenegro und Serbien fast völlig zum Erliegen gebracht.

Montenegro war bislang in ziemlich hohem Masse auf Nahrungsmitteleinfuhren aus Serbien angewiesen. Nach dem praktischen Fortfall des Handels zwischen den beiden Republiken war Montenegro gezwungen, teurere Nahrungsmittel aus anderen Ländern einzuführen. Daher hat der inflationäre Druck in Montenegro nach Einführung des Doppelwährungssystems nicht nachgelassen, weil die Nahrungsmittelpreise stark angezogen haben. So ist die Inflationsrate in der Bundesrepublik Jugoslawien im Dezember 1999 im Montasvergleich nur um knapp 0,8 % gestiegen (50,1 % im Vergleich zum Vorjahr), während sich die YUD-Preise eines laufend beobachteten Lebensmittelkorbes in Montenegro im Monatsvergleich um 20,8 % (128,4 % im Jahresvergleich) erhöht haben.

Die Haushaltslage in Montenegro

Neben dem Bundeshaushalt der Bundesrepublik Jugoslawien verfügt jede Teilrepublik über ihren eigenen Haushalt sowie eine Reihe anderer Budgets wie z.B. ausserbudgetäre Fonds. Aus dem Bundeshaushalt werden normalerweise Ausgaben föderaler Natur wie Militärausgaben und Renten der Kriegsveteranen bestritten. Infolge der angespannten politischen Lage zwischen Serbien/Bundesrepublik Jugoslawien und Montenegro sind die normalen finanziellen Verbindungen zwischen dem Haushalt der Republik Montenegro und dem Bundeshaushalt zur Zeit unterbrochen. Somit erhält Montenegro einerseits keine Übertragungen aus dem Bundeshaushalt zur Zahlung der Renten für die Kriegsveteranen, und die montenegrinischen Zollbehörden führen andererseits auch keine Zolleinnahmen an den Bundeshaushalt ab. Per saldo hat die Kappung der finanziellen Verbindungen zum Bundeshaushalt zu einer Verschlechterung des montenegrinischen Haushalts geführt.

Nachdem der konsolidierte gesamtstaatliche Haushalt Montenegros in den letzten Jahren in etwa ausgeglichen war, weist er heute ein Defizit von schätzungsweise 66 Mio. DEM (annähernd 6,5 % des BIP) auf. Ausserdem sind nach Angaben des Finanzministeriums Rentenzahlungsrückstände entstanden, und bestimmte Rentenzahlungen sollen heute ungefähr zwei Monate im Verzug sein, was einem Betrag von etwa 25 Mio. DEM entspricht.

Um die Steuerzahler zur Entrichtung ihrer Steuern in DEM zu ermuntern, erließ die Regierung im November 1999 eine Verordnung, nach der Unternehmen mit Fremdwährungseinkünften ihre Steuern in DEM zu entrichten haben und den übrigen Unternehmen und Privatpersonen Steuernachlässe von 15 bis 30 % geboten werden, wenn sie ihre Steuern in DEM zahlen. Diese Verordnung hat zwar die auf DEM lautenden Steuereinnahmen auf kurze Sicht gesteigert, doch könnten die Kosten dieser Maßnahme für den Fiskus die Haushaltslage der Regierung auf längere Sicht weiter schwächen.

Der Haushalt der Republik Montenegro für das Jahr 2000 ist zur Zeit ausgeglichen, wie dies das Gesetz vorschreibt. Er beläuft sich auf 394 Mio. DEM und stützt sich auf die Annahme, daß das nominale BIP um 5 % wachsen wird. Allerdings bestehen ernste Risiken. Erstens beruht das Haushaltsgleichgewicht auf der ausdrücklichen Annahme, daß Montenegro Finanzhilfen aus dem Ausland im Umfang von 2 - 3 % des BIP erhalten wird. Zweitens könnte sich ein nominales BIP-Wachstum von 5 % (in DEM) als übertrieben optimistisch erweisen. Drittens scheint der Haushaltsplan 2000 die Einnahmen offenbar eher zu hoch und die Ausgaben eher zu niedrig anzusetzen, wenn man sie mit den entsprechenden Zahlen von 1999 vergleicht. Dies bedeutet, daß der tatsächliche Finanzbedarf erheblich höher sein könnte als veranschlagt. Es erscheint daher angemessen, den Bedarf an Haushaltshilfen mindestens in der gleichen Grössenordnung wie 1999 anzusetzen, selbst wenn man den Bedarf zur Begleichung der Rückstände, vor allem des Pensionsfonds, ausser Betracht lässt.

Insgesamt ist ein genaues Bild vom Bedarf Montenegros an Finanzmitteln aus dem Ausland nur schwer zu gewinnen. Einer der Hauptgründe hierfür ist darin zu sehen, daß eine eingehende Beurteilung und ein Wirtschaftsprogramm seitens IWF und Weltbank fehlen, da Montenegro kein Mitglied dieser Organisationen ist. Allerdings gibt es deutliche Anzeichen dafür, daß sich Montenegro in einer schwierigen Wirtschaftslage befindet und daß der Bedarf wahrscheinlich makroökonomischer Natur ist.

Etwaige Sonderfinanzhilfe der Gemeinschaft für Montenegro

In Anbetracht der ungünstigen Umstände, von denen die Republik Montenegro während des letzten Jahrzehnts und insbesondere in den letzten Monaten betroffen war, wäre es für die Republik Montenegro wichtig, in diesem entscheidenden Augenblick Unterstützung aus dem Ausland zu erhalten. Eine solche Unterstützung würde zur Wiederbelebung der Wirtschaft beitragen und damit den Lebensstandard anheben. Ausserdem würde dies dazu beitragen, daß die elementaren Verwaltungsfunktionen weiter gewährleistet werden können, während gleichzeitig Schritte zur Verbesserung der Einnahmensituation unternommen werden. Dies wiederum würde die noch schwachen Fortschritte der letzten Zeit bei den Bemühungen unterstützen, für wirtschaftliche, soziale und politische Stabilität in der Republik Montenegro und ganz allgemein in der Balkanregion zu sorgen.

Eine Mitgliedschaft in den Bretton-Woods-Institutionen ist für die Republik Montenegro ausgeschlossen. Infolgedessen kann die Republik Montenegro auch nicht in den Genuß der herkömmlichen IWF- oder Weltbank-Hilfen zur Unterstützung eines Wirtschaftsprogramms gelangen.

Eine Reihe bilateraler Geber hat bereits angekündigt, daß sie Montenegro unterstützen wollen. Die EU-Mitgliedstaaten haben erklärt, daß sie Montenegro Finanzhilfen im Umfang von 4,5 Mio. EUR zusätzlich zu einem voraussichtlichen Betrag von 45 Mio. EUR in Form von Garantien zur Verfügung stellen werden. Es wird erwartet, daß die USA verlorene Zuschüsse in Höhe von rund 30 Mio. EUR zur Verfügung stellen werden.

In Ergänzung dieser Bemühungen und zusätzlich zu der Gemeinschaftshilfe von 30 - 32 Mio. EUR, die im Rahmen des OBNOVA-Programms und des Ernährungssicherheitsprogramms in Aussicht genommen ist, unterbreitet die Kommission hiermit einen Vorschlag für eine Sonderfinanzhilfe von maximal 20 Mio. EUR in Form von verlorenen Zuschüssen. Vor Unterbreitung ihres Vorschlags hat die Kommission den Wirtschafts- und Finanzausschuß konsultiert, der seine Unterstützung für die Initative ausgesprochen hat.

Der Zuschuß würde in mindestens zwei Tranchen gezahlt und an geeignete makroökonomische und strukturelle Anpassungsauflagen gebunden. Dazu könnten beispielsweise Maßnahmen zur Verstärkung der Haushaltstransparenz und Verbesserung der Steuererhebung gehören und auch die Auflage, die Zahlungsrückstände bei den Renten abzubauen.

Da die Bretton-Woods-Institutionen in der Republik Montenegro kein offizielles Monitoring durchführen, beabsichtigt die Kommission, besonders aufmerksam auf die ordnungsgemässe Durchführung und Überwachung dieser Hilfe zu achten. Alle damit zusammenhängenden Vorbereitungs-, Durchführungs- und Überwachungskosten werden durch die Hilfe gedeckt. Es wird erwartet, daâ sich die Gesamtkosten in der Gröâenordnung von 1 Mio EUR bewegen.

In Anbetracht der obigen Erwägungen wird der Rat gebeten, nach Stellungnahme des Parlaments den im Anhang beigefügten Vorschlag für einen Ratsbeschluß über eine Sonderfinanzhilfe für Montenegro anzunehmen.

2000/0114 (CNS)

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über eine Sonderfinanzhilfe für Montenegro

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 308,

auf Vorschlag der Kommission [1],

[1] ABl. C ..., S.

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments [2],

[2] ABl. C ..., S.

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Kommission hat vor Unterbreitung ihres Vorschlags den Wirtschafts- und Finanzausschuß angehört.

(2) Die montenegrinische Regierung verfolgt eine Politik der Öffnung gegenüber der EU und der Reformen auf dem Weg zu einer gut funktionierenden Marktwirtschaft.

(3) In den letzten Jahren hat sich die gesamtwirtschaftliche Lage Montenegros negativ entwickelt, und 1999 hat sich die Haushaltslage der Republik erheblich verschlechtert.

(4) In Anerkennung der schwierigen Lage der demokratischen Regierung von Montenegro und der ernsten Wirtschaftskrise, von der die Bevölkerung betroffen ist, hat die Gemeinschaft Montenegro 1998-1999 eine substantielle Hilfe gewährt.

(5) Voraussichtlich wird Montenegro im Jahr 2000 weiterhin einen erheblichen Haushaltsbedarf haben.

(6) Im Jahr 2000 dürfte ein erhebliches Maß an Unterstützung aus dem Ausland seitens internationaler Geber erforderlich sein, auch angesichts der notwendigen Begleichung der Rückstände, vor allem des Pensionsfonds.

(7) Die Republik Montenegro ist nicht in der Lage, im In- oder Ausland langfristige Kredite aufzunehmen.

(8) Eine Mitgliedschaft in den Bretton-Woods-Institutionen ist für die Republik Montenegro ausgeschlossen. Infolgedessen kann die Republik Montenegro auch nicht in den Genuß der herkömmlichen IWF- oder Weltbank-Hilfen zur Unterstützung eines Wirtschaftsprogramms gelangen.

(9) Der Europäische Rat betonte auf seiner Tagung in Lissabon am 23.-24. März 2000 "die dringende Notwendigkeit substantieller Hilfe für Montenegro, damit das Überleben der demokratischen Regierung sichergestellt und eine weitere schwere Krise in der Region vermieden wird." Des weiteren forderte der Europäische Rat "die zuständigen Organe dazu auf, unverzueglich [..] die erforderlichen Beschlüsse zur Finanzierung von Vorhaben, Programmen und anderen Formen der Unterstützung zu fassen, die dazu beitragen würden, den unmittelbaren Finanzbedarf Montenegros zu lindern, erforderlichenfalls durch Rückgriff auf EU-Haushaltsreserven und gesamtwirtschaftliche Hilfe."

(10) Eine Sonderfinanzhilfe der Gemeinschaft in Form von verlorenen Zuschüssen, die Montenegro zur Verfügung gestellt würde, würde unter den zur Zeit schwierigen Umständen zur Bewältigung der angespannten Finanzlage der Republik beizutragen.

(11) In Abwesenheit von makroökonomischem Monitoring und finanzieller Unterstützung durch den IWF und die Weltbank gegenüber der Republik Montenegro sollte der ordnungsgemässen Durchführung und Überwachung der Hilfe besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Alle damit zusammenhängenden Vorbereitungs-, Durchführungs- und Überwachungskosten werden durch die Hilfe gedeckt.

(12) Die Sonderfinanzhilfe sollte von der Europäischen Kommission verwaltet werden.

(13) Der Vertrag sieht nur in Artikel 308 Befugnisse für den Erlaß dieses Beschlusses vor.

BESCHLIESST:

Artikel 1

1. Die Gemeinschaft stellt der Republik Montenegro eine Sonderfinanzhilfe in Form von verlorenen Zuschüssen von bis zu 20 Mio. EUR zur Verfügung, um den Aussenfinanzierungsbedarf der Republik zu verringern.

2. Die Kommission verwaltet die Finanzhilfe in enger Absprache mit dem Wirtschafts- und Finanzausschuß.

Artikel 2

1. Die Kommission wird ermächtigt, mit der Republik Montenegro nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses die wirtschaftlichen Auflagen zu vereinbaren, an die die Finanzhilfe geknüpft ist.

2. Die Kommission überprüft in regelmässigen Abständen in Absprache mit dem Wirtschafts- und Finanzausschuß, ob die Wirtschaftspolitik in der Republik Montenegro den Zielen und wirtschaftspolitischen Auflagen dieser Finanzhilfe entspricht.

Artikel 3

1. Die Zuschüsse werden der Republik Montenegro in mindestens zwei Teilbeträgen zur Verfügung gestellt, sofern die wirtschaftspolitischen Auflagen nach Artikel 2 Absatz 1 erfolgreich erfuellt werden. Die zweite Tranche wird frühestens zwei Monate nach Bereitstellung der ersten Tranche freigegeben.

2. Alle damit zusammenhängenden Vorbereitungs-, Durchführungs- und Überwachungskosten werden ebenfalls durch diese Hilfe gedeckt.

3. Die Mittel werden dem Budget der Republik Montenegro zur Verfügung gestellt.

Artikel 4

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Jahresbericht mit einer Bewertung der Durchführung dieses Beschlusses vor.

Geschehen zu Brüssel,

Im Namen des Rates

Der Präsident

FINANZBOGEN

1. Bezeichnung der Maßnahme

Sonderfinanzhilfe für die Republik Montenegro.

2. Haushaltslinie(n)

B7-532: Gesamtwirtschaftliche Hilfe für die Länder des westlichen Balkanraums.

3. Rechtsgrundlage

Geplanter Ratsbeschluß aufgrund von Artikel 308 EG-Vertrag.

4. Bezeichnung der Maßnahme

4.1 Allgemeines Ziel

Bereitstellung einer Sonderfinanzhilfe in Form von verlorenen Zuschüssen von bis zu 20 Mio. EUR zur Unterstützung des montenegrinischen Haushalts.

4.2 Dauer der Maßnahme und ggf. Bestimmungen über ihre Erneuerung oder Verlängerung

Bis Ende 2000.

5. Einstufung der Ausgaben/Einnahmen

5.1 Nichtobligatorische Ausgaben.

5.2 Getrennte Mittel.

6. Art der Ausgaben/Einnahmen

Verlorener Zuschuß (100%ige Beihilfe) in Höhe von bis zu 20 Mio. EUR, der in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilbeträgen freigegeben würde. Alle damit zusammenhängenden Vorbereitungs-, Durchführungs- und Überwachungskosten werden ebenfalls durch diese Hilfe gedeckt.

7. Finanzielle Auswirkungen

7.1 Berechnungsweise für die Gesamtkosten der Maßnahme (Verhältnis zwischen Einzel- und Gesamtkosten)

Da es ein von den Bretton-Woods-Institutionen bewertetes Wirtschaftsprogramm und verläßliche statistische Daten nicht gibt, ist eine genaue Abschätzung des Aussenfinanzierungsbedarfs sehr schwierig. Die Schätzungen der im Jahr 2000 erforderlichen internationalen Hilfe gehen je nach Quelle erheblich auseinander. Allerdings erscheint es angemessen, den Bedarf an Haushaltshilfen mindestens in gleicher Grössenordnung wie 1999 (schätzungsweise rund 66 Mio. DEM) anzusetzen, selbst wenn man den Bedarf zur Begleichung der Rückstände, vor allem des Pensionsfonds, ausser Betracht lässt, der auf etwa 25 Mio. DEM geschätzt wird. Vorgeschlagen wird ein Beitrag der Gemeinschaft von bis zu 20 Mio. EUR, um einen erheblichen Teil dieses Finanzierungsbedarfs zu decken. Es wird erwartet, daß der Differenzbetrag von anderen bilateralen Gebern zugesagt wird.

7.2 Aufschlüsselung nach Kostenelementen - Fälligkeitsplan für Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen

Mio. EUR (zu jeweiligen Preisen)

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Die ersten Mittelbindungen und Zahlungen sollen noch vor Ende August 2000 erfolgen, während die zweite Tranche vor Ende Dezember 2000 erfolgen könnte.

8. Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Die Mittel werden direkt an das Finanzministerium der Republik Montenegro ausgezahlt, und zwar erst, nachdem die Kommissionsdienststellen in Absprache mit dem Wirtschafts- und Finanzausschuß festgestellt haben, daß die Republik Montenegro eine zufriedenstellende Wirtschaftspolitik verfolgt und die mit der Finanzhilfe verknüpften besonderen Auflagen erfuellt sind. In diesem Zusammenhang könnte auch geprüft werden, ob Anstrengungen zur Verstärkung der Haushaltstransparenz unternommen worden sind, die ebenfalls zur Betrugsbekämpfung beitragen werden.

Alle damit zusammenhängenden Vorbereitungs-, Durchführungs- und Überwachungskosten werden ebenfalls durch diese Hilfe gedeckt. Daher wird ein kleinerer Teil des Zuschusses in Form von Unterstützung für die Vorbereitung, Durchführung und Überwachung der Hilfe gewährt. Diese Komponente der Finanzhilfe wird zur Verstärkung der Transparenz führen und die Betrugsbekämpfung erleichtern.

Die Hilfe unterliegt den Prüfungs-, Kontroll- und Auditverfahren unter der Verantwortung des Europäischen Rechnungshofs und des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF).

9. Kostenwirksamkeitsanalyse

9.1 Begründung der Maßnahme

Durch Unterstützung der Anstrengungen zur Organisation des wirtschaftlichen Wiederaufbaus und der wirtschaftlichen Entwicklung sowie zur Einrichtung einer funktionierenden Marktwirtschaft würde die Hilfe die Aussichten der Republik Montenegro auf wirtschaftliche Erholung und künftiges Wachstum verbessern, zur Bewältigung der schweren wirtschaftlichen und sozialen Folgen der dort derzeit herrschenden Wirtschaftskrise beitragen und die Abhängigkeit der Republik Montenegro von Finanzmitteln aus dem Ausland mittel- und langfristig verringern.

Ausserdem signalisiert die Finanzhilfe in einer schwierigen Zeit politische Unterstützung für die Republik Montenegro.

9.2 Überwachung und Bewertung der Maßnahme

Bei der Finanzhilfe handelt es sich um eine Sondermaßnahme. Sie wird der Republik Montenegro über das Finanzministerium erst dann zur Verfügung gestellt, wenn die Kommissionsdienststellen festgestellt haben, daß die Republik Montenegro die mit der Finanzhilfe verknüpften wirtschaftspolitischen Auflagen zufriedenstellend erfuellt.

Die Kommissionsdienststellen werden die Maßnahme überwachen und bewerten. Dazu werden sie die Berichte evaluieren, die von den montenegrinischen Behörden sowie von Experten vorbereitet werden, deren Finanzierung aus der die technische Unterstützung betreffenden Komponente der Finanzhilfe erfolgt.

Die Hilfe unterliegt den Prüfungs-, Kontroll- und Auditverfahren unter der Verantwortung des Europäischen Rechnungshofs und des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF).

10. Verwaltungsausgaben (Teil A des Einzelplans III des Gesamthaushaltsplans)

Es handelt sich um eine Sondermaßnahme, durch die sich die Zahl der Kommissionsbediensteten nicht erhöht.