52014DC0277

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN WIRTSCHAFTS- UND FINANZAUSSCHUSS gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010 zur Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und zur Behandlung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen /* COM/2014/0277 final */


BERICHT DER KOMMISSION

AN DEN WIRTSCHAFTS- UND FINANZAUSSCHUSS

gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010 zur Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und zur Behandlung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen[1]

1. Ziel der Verordnung (EU) Nr. 1210/2010

Nach der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 vom 28. Juni 2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung erforderlichen Maßnahmen[2] sind Kreditinstitute und - im Rahmen ihrer Zahlungstätigkeit - andere Zahlungsdienstleister sowie alle anderen Wirtschaftssubjekte, zu deren Aufgaben die Bearbeitung und Ausgabe von Banknoten und Münzen gehört (im Folgenden „Institute“), verpflichtet, sicherzustellen, dass die Euro-Banknoten und -Münzen, die sie erhalten haben und wieder in Umlauf geben wollen, auf ihre Echtheit geprüft werden und dass Fälschungen aufgedeckt werden.

In Bezug auf Münzen wird diese Pflicht in der Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010 zur Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und zur Behandlung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen (im Folgenden „Verordnung“) näher ausgeführt. Ziel der Verordnung ist die Gewährleistung wirksamer und einheitlicher Echtheitsprüfungen von Euro-Münzen im gesamten Euro-Währungsgebiet durch Einführung verbindlicher Vorschriften für die Anwendung einheitlicher Verfahren zur Echtheitsprüfung von im Umlauf befindlichen Euro-Münzen und für die Anwendung von Mechanismen für die Kontrolle dieser Verfahren durch die nationalen Behörden. Zu diesem Zweck soll ein Echtheitsprüfungsverfahren entwickelt werden, durch das sichergestellt wird, dass Euro-Münzen echt und für den Umlauf geeignet sind.

Die Verordnung sieht ferner vor, dass die Echtheitsprüfung mittels Münzsortiergeräten erfolgt oder von geschultem Personal durchgeführt wird. Nach der Echtheitsprüfung sind alle fälschungsverdächtigen Münzen und nicht für den Umlauf geeignete Münzen an das nationale Münzanalysezentrum oder eine andere von dem betreffenden Mitgliedstaat bezeichnete Behörde zu übermitteln. In der Verordnung sind die Anforderungen für die vorgeschriebenen Tests der Münzsortiergeräte, Regeln für die Behandlung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen sowie von den Mitgliedstaaten einzuführende Kontrollmechanismen, durch die sichergestellt werden soll, dass die Institute ihrer Echtheitsprüfungspflicht nachkommen, festgelegt.

Artikel 7 der Verordnung sieht vor, dass das Europäische technische und wissenschaftliche Zentrum (ETSC), das durch den Beschluss 2005/37/EG der Kommission[3] errichtet wurde, die Leitlinien für die Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 (im Folgenden „ETSC-Leitlinien“ ) festlegt. 

2. Zweck des Berichts

In Artikel 12 Absatz 4 der Verordnung ist vorgesehen, dass die Kommission nach einer Analyse der von den Mitgliedstaaten erhaltenen Berichte dem Wirtschafts- und Finanzausschuss einen Jahresbericht über die Entwicklung und die erzielten Ergebnisse bei der Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen vorlegt.

Dies ist das erste Mal, dass die Kommission einen solchen Jahresbericht erstellt hat. Die Verordnung ist in Bezug auf die Echtheitsprüfung seit dem 1. Januar 2012 anwendbar. Der Bericht bezieht sich auf das Jahr 2012, und sein Hauptzweck besteht darin, zu bewerten, ob die gemeinsamen Echtheitsprüfungsverfahren ordnungsgemäß umgesetzt wurden und ob die Mechanismen zur Kontrolle der von den nationalen Behörden durchgeführten Echtheitsprüfungen wirksam sind und einen umfassenden statistischen Überblick auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Berichte zu liefern.

3. Berichte der Mitgliedstaaten über die Echtheitsprüfung von Euro-Münzen

Nach Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission jährlich Berichte über die Echtheitsprüfung der Euro-Münzen. Ihre Angaben umfassen die Zahl der vorgenommenen Kontrollen und der geprüften Münzsortiergeräte, die Testergebnisse, die Zahl der mit diesen Geräten auf Echtheit geprüften Münzen, die Zahl der geprüften fälschungsverdächtigen Münzen, die Zahl der nicht für den Umlauf geeigneten erstatteten Euro-Münzen und Einzelheiten über etwaige Ausnahmen gemäß der Verordnung.

Frist für die Übermittlung der Jahresberichte durch die Mitgliedstaaten ist laut den ETSC-Leitlinien der 15. Februar des auf das Berichterstattungsjahr folgenden Jahres.[4]

4. Bewertung der Berichte der Mitgliedstaaten für das Jahr 2012 4.1. Bewertungskriterien

Die wichtigsten Kriterien für die Berichterstattung über die Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und über nicht für den Umlauf geeignete Euro-Münzen sind in Artikel 12 der Verordnung festgelegt. Bezüglich der Koordinierung der Umsetzung der Echtheitsprüfungsverfahren sieht Artikel 7 der Verordnung vor, dass das ETSC nach Konsultation der Sachverständigengruppe für gefälschte Euro-Münzen (CCEG) Leitlinien für die Kontrolle und Prüfung durch die Mitgliedstaaten festlegt, die Bestimmungen über die praktische Umsetzung einschließen. Gemäß den Leitlinien des ETSC waren die Mitgliedstaaten aufgerufen, über folgende Indikatoren Bericht zu erstatten:[5]

1. Gesamtzahl der im Jahr 2012 geprüften Münzen bei den drei höchsten Stückelungen

2. Gesamtzahl der durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen

3. Gesamtzahl der geprüften Münzsortiergeräte

4. Gesamtzahl der mit geprüften Sortiergeräten geprüften Münzen

5. Gesamtzahl der analysierten fälschungsverdächtigen Münzen

6. Gesamtzahl der erstatteten nicht für den Umlauf geeigneten Münzen.

4.2. Bewertung der Berichte

Folgende 16 Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sind ihrer Pflicht zur Übermittlung des Jahresberichts nachkommen: Belgien, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern.

Von den Mitgliedstaaten, die an die erforderliche Übermittlung des Jahresberichts erinnert wurden, ist nur Finnland dieser Pflicht nicht nachgekommen.

Die in diesem Bericht genannten Gesamtzahlen spiegeln mithin nur die Situation in jenen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets wider, die Daten zur Verfügung gestellt haben.

Eine vollständige Übersicht über alle Zahlen wird in Anhang II gegeben.

4.2.1. Gesamtzahl der im Jahr 2012 geprüften Münzen bei den drei höchsten Stückelungen Auf der Grundlage von Artikel 3 setzen die Institute[6] die Echtheitsprüfungspflicht um, indem sie auf der vom ETSC erstellten Liste aufgeführte Münzsortiergeräte verwenden, die dafür konzipiert sind, Euro-Münzen auf ihre Echtheit und auf ihre Eignung für den Umlauf zu prüfen. Die Gesamtzahl der im Jahr 2012 mit Sortiergeräten geprüften Münzen bei den drei größten Stückelungen (2 Euro, 1 Euro und 50 Cent) beläuft sich auf 9 845 834 296.[7] Dies entspricht 58,82 % der im Umlauf befindlichen Münzen.[8] 4.2.2. Gesamtzahl der durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen

Artikel 6 der Verordnung sieht vor, dass die Mitgliedstaaten alljährlich Vor-Ort-Kontrollen in den Instituten durchführen, um mit Erkennungstests das einwandfreie Funktionieren einer repräsentativen Zahl von Münzsortiergeräten zu prüfen.

Im Jahr 2012 führten die Mitgliedstaaten insgesamt 220[9] Vor-Ort-Kontrollen durch. Die Zahl der gemeldeten Kontrollen schwankte von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat erheblich und lag zwischen 1 und 76. Dies könnte an der Größe des Marktes liegen und auf die Art und Weise zurückzuführen sein, wie der Markt im jeweiligen Mitgliedstaat in Bezug auf die Bargeldbearbeitung organisiert ist. In einigen Mitgliedstaaten wird das gesamte Münzgeld von einem einzigen Geldtransportunternehmen geprüft, in anderen Mitgliedstaaten beispielsweise durch einzelne Geschäftsbanken. Vier Mitgliedstaaten (Griechenland, Italien, Luxemburg und Malta) haben keine Kontrollen gemeldet. Sie werden aufgefordert werden, ihre Berichterstattung zu verbessern oder die vorgeschriebenen Kontrollmechanismen einzuführen, falls sie dies noch nicht getan haben.

4.2.3. Gesamtzahl der geprüften Münzsortiergeräte

Insgesamt wurden 315[10] Münzsortiergeräte geprüft; 70,15 %[11] aller Geräte erwiesen sich als normenkonform. Bei den für nicht konform befundenen Geräten hätten Abhilfemaßnahmen nach Artikel 6 Absatz 7 der Verordnung ergriffen werden müssen.

4.2.4. Gesamtzahl der mit geprüften Sortiergeräten geprüften Münzen

Sofern er nicht nach vorheriger Unterrichtung der Kommission von der in Artikel 6 Absatz 5 der Verordnung vorgesehenen Ausnahmemöglichkeit Gebrauch gemacht hat, war jeder Mitgliedstaat nach Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung verpflichtet, so viele Münzsortiergeräte zu prüfen, dass die von den Geräten sortierten Euro-Münzen mindestens 25 % der Nettogesamtzahl der drei höchsten Stückelungen entsprachen, die er seit der Einführung der Euro-Münzen bis Ende 2011 ausgegeben hatte. 

Laut den aus der Datenbank der EZB extrahierten Daten über die seit Einführung des Euro bis Ende 2011 erfolgte Nettoausgabe in den einzelnen Mitgliedstaaten haben folgende Mitgliedstaaten das in Artikel 6 Absatz 3 festgelegte Kriterium von 25 % erfüllt: Belgien, Estland, Frankreich, Irland, die Niederlande, Portugal, Slowenien und Spanien[12] (siehe Anhang III).

Deutschland und die Slowakei haben von der Ausnahmeregelung nach Artikel 6 Absatz 5 Gebrauch gemacht und die niedrigere Schwelle von 10 % eingehalten.[13]

Die Gesamtzahl der von den benannten nationalen Behörden mit geprüften Sortiergeräten geprüften Münzen beläuft sich auf 6 117 955 983.[14] Dies entspricht 62,13 % aller im Jahr 2012 geprüften Münzen.[15]

4.2.5. Gesamtzahl der analysierten fälschungsverdächtigen Münzen

Die Gesamtzahl der analysierten fälschungsverdächtigen Münzen bezeichnet sämtliche fälschungsverdächtigen Münzen, die in den einzelnen Mitgliedstaaten zu Analysezwecken an die nationalen Münzanalysezentren (MAZ) übermittelt wurden. Die Gesamtzahl der analysierten fälschungsverdächtigen Münzen belief sich im Jahr 2012 auf 567 054.[16] Die Gesamtzahl der im Umlauf aufgedeckten gefälschten Münzen belief sich im Jahr 2012 auf 180 139.[17]

4.2.6. Gesamtzahl der erstatteten nicht für den Umlauf geeigneten Münzen

Euro-Münzen, die aufgrund langer Umlaufdauer oder aufgrund eines unerwarteten Ereignisses nicht mehr für den Umlauf geeignet oder bei der Echtheitsprüfung aussortiert worden sind, werden von den Mitgliedstaaten erstattet oder umgetauscht. Ungeachtet der Erstattung von zu karitativen Zwecken gesammelten Münzen wie „Brunnen-Münzen“ können die Mitgliedstaaten bei nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen, die entweder mutwillig oder durch ein Verfahren verändert wurden, bei dem eine Veränderung zu erwarten war, die Erstattung ablehnen.

Die Gesamtzahl der erstatteten nicht für den Umlauf geeigneten Münzen belief sich im Jahr 2012 auf 14 002 311.[18]

5. Schlussfolgerungen

Der vorliegende Bericht ist der erste Bericht nach Artikel 12 Absatz 4 der Verordnung. Da die Verordnung mit Ausnahme des Kapitels III ab dem 1. Januar 2012 anwendbar war, war das Kalenderjahr 2012 das erste Jahr ihrer Umsetzung.

Da nicht alle Berichte eingegangen sind[19], wird die Kommission die erforderlichen Schritte einleiten, um die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets an ihre Pflicht zu erinnern, die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 fristgerecht zu erfüllen.

Aus den übermittelten Informationen lässt sich der Schluss ziehen, dass in den meisten Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets das vorgeschriebene Echtheitsprüfungsverfahren in den Instituten angewendet wird, und dass in 12 der 17 Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets Kontrollen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Umsetzung der den Instituten obliegenden Echtheitsprüfungspflicht nach Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1338/2001 erfolgen.

Nichtsdestotrotz bedarf es einer weiteren Feinabstimmung der den Mitgliedstaaten obliegenden Meldepflicht, um der Kommission einen umfassenden Überblick über die in den Mitgliedstaaten eingeführten Echtheitsprüfungsverfahren zu ermöglichen. Die Berichte der Mitgliedstaaten erreichen nicht das gewünschte, für eine eingehende Prüfung durch die Kommission erforderliche Maß an Vollständigkeit und Einheitlichkeit. Weitere Maßnahmen zur Harmonisierung und Verbesserung der Berichterstattung werden in der bestehenden Sachverständigengruppe (Sachverständigengruppe „Münzfälschung") erörtert und mit Blick auf künftige Berichte in den ETSC-Leitlinien näher ausgeführt werden.

[1] ABl. L 339 vom 22.12.2010, S. 5.

[2] ABl. L 181 vom 4.7.2001, S. 6.

[3] Beschluss der Kommission vom 29. Oktober 2004 zur Errichtung des Europäischen technischen und wissenschaftlichen Zentrums (ETSC) und zur Koordinierung der technischen Maßnahmen zum Schutz der Euro-Münzen gegen Fälschungen (ABl. L 19 vom 21.1.2005, S. 73).

[4] Lediglich sieben Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets haben ihre Berichte fristgerecht zum 15.2.2013 übermittelt.

[5] Siehe Anhang I.

[6] Artikel 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1338/2001.

[7] Siehe Anhang I.

[8] Berechnet auf der Grundlage der Nettoausgabe von 16 737 875 000 Münzen (Quelle: EZB-Bericht über das Bargeldinformationssystem, Dezember 2012). Zu beachten ist jedoch, dass einige Münzen möglicherweise mehrfach geprüft wurden.

[9] Siehe Anhang I.

[10] Siehe Anhang I.

[11] Siehe Anhang II.

[12] Italien, Luxemburg, Malta, Österreich und Zypern haben das Kriterium nicht erfüllt. 

[13] Griechenland hat eine Ausnahmeregelung beantragt, jedoch den niedrigeren Schwellenwert insofern nicht erreicht, als keine Kontrollen gemeldet wurden.

[14] Siehe Anhang I.

[15] Berechnungsgrundlage ist die in Abschnitt 4.2.1 genannte Gesamtzahl.

[16] Siehe Anhang I.

[17] Quelle: ETSC-Jahresbericht „Schutz der Euro-Münzen im Jahr 2012“.

[18] Siehe Anhang I.

[19] Wie in Abschnitt 4.2 angegeben, haben 16 Mitgliedstaaten ihre Pflicht zur Übermittlung eines Berichts erfüllt, und lediglich Finnland war nicht in der Lage, dieser Pflicht nachzukommen.

ANHANG I

Übersichtstabelle

Gesamtzahl der im Jahr 2012 geprüften Münzen bei den drei höchsten Stückelungen || 9 845 834 296

Gesamtzahl der durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen || 220

Gesamtzahl der geprüften Münzsortiergeräte || 315

Gesamtzahl der mit geprüften Münzsortiergeräten geprüften Münzen || 6 117 955 983

Gesamtzahl der analysierten fälschungsverdächtigen Münzen || 567 054

Gesamtzahl der erstatteten nicht für den Umlauf geeigneten Münzen || 14 002 311

ANHANG II

|| BELGIEN || DEUTSCH-LAND || ESTLAND || GRIECHEN-LAND || SPANIEN || FINNLAND || FRANK-REICH || IRLAND || ITALIEN || ZYPERN || LUXEM-BURG || ΜΑLTA || NIEDER-LANDE || ÖSTER-REICH || PORTUGAL || SLOWENIEN || SLOWAKEI || INSGESAMT

im Jahr 2012 ge-prüfte Münzen bei den drei höchsten Stückelungen || 486985772 || 2158711390 || k.A. || 123177000 || 1913000000 || k.A. || 2418826479 || 240833014 || k.A. || 29239528 || k.A. || 28181096 || 699911400 || 810850218 || 650626705 || 56488612 || 229003082 || 9845834296

50 Eurocent || 155031973 || 608187040 || k.A. || 37234000 || k.A. || k.A. || 672621642 || 70647321 || k.A. || 9527402 || k.A. || 9381309 || 245532913 || 198529871 || 268397041 || 18681666 || 76436262 ||

1 Euro || 172721681 || 746309325 || k.A. || 47934000 || k.A. || k.A. || 985331089 || 85410386 || k.A. || 10364864 || k.A. || 10266580 || 227724440 || 367735020 || 289415549 || 21273010 || 73573052

2 Euro || 159232118 || 804215025 || k.A. || 38009000 || k.A. || k.A. || 760873748 || 84775307 || k.A. || 9347262 || k.A. || 8533207 || 226654047 || 244585327 || 92814115 || 16533936 || 78993768

durchgeführte Kontrollen || 3 || 76 || 1 || 0 || 17 || k.A. || 60 || 17 || k.A. || 30 || k.A. || k.A. || 6 || 2 || 4 || 1 || 3 || 220

geprüfte Münzsortiergeräte || 12 || 92 || 2 || 0 || 17 || k.A. || 101 || 20 || k.A. || 23 || k.A. || k.A. || 25 || 4 || 10 || 2 || 7 || 315

Konform || 12 || 73 || 2 || 0 || 17 || k.A. || 39 || 19 || k.A. || 11 || k.A. || k.A. || 25 || 4 || 10 || 2 || 7 || 221

nicht konform || 0 || 19 || 0 || 0 || 0 || k.A. || 62 || 1 || k.A. || 12 || k.A. || k.A. || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 94

mit geprüften Sortiergeräten geprüfte Münzen || 1231858843 || 450153553 || 112510288 || k.A. || 1061000000 || k.A. || 1152028172 || 240833014 || k.A. || 10566301 || k.A. || 60632840 || 699911400 || 130700000 || 929366798 || 29918089 || 8476685 || 6117955983

analysierte fälschungsver-dächtige Münzen || 13462 || 57433 || 224 || 30876 || 1629 || k.A. || 237540 || 3090 || 21933 || 279 || k.A. || 708 || 137257 || 10860 || 41604 || 1956 || 263 || 567054

erstattete nicht für den Umlauf geeignete Münzen || 8148940 || 3705000 || k.A. || 101000 || 1193928 || k.A. || 203542 || 2677 || k.A. || 6011 || 2720 || 203368 || 129205 || 229348 || 38426 || 32950 || 80 || 14 002 311

Ausnahmerege-lung || Nein || Ja || Nein || Ja || Nein || k.A. || Nein || Nein || Nein || Nein || Nein || Nein || Nein || Nein || Nein || Nein || Ja || 3

 k.A.: keine Angaben

ANHANG III

|| NETTOGESAMZAHL DER AUSGEGEBENEN MÜNZEN (1.1.2002-31.12.2011)[1] || IM JAHR 2012 MIT GEPRÜFTEN MÜNZSORTIERGERÄTEN GEPRÜFTE MÜNZEN || GEPRÜFTE MÜNZEN / AUSGEGEBENE MÜNZEN || KONFORMITÄTSVORGABE (25 %)[2] ERREICHT

Belgien || 1 017 677 000 || 1 231 858 843 || 121,04 % || Ja

Deutschland || 4 388 635 000 || 450 153 553 || 10,25 % || Ja[3]

Estland || 18 185 000 || 112 510 288 || 618,69 % || Ja

Griechenland || 480 071 000 || k.A.[4] || - || Nein[5]

Spanien || 2 832 597 000 || 1 061 000 000 || 37,45 % || Ja

Finnland || k.A. || k.A. || - || -

Frankreich || 1 777 448 000 || 1 152 028 172 || 64,81 % || Ja

Irland || 440 517 000 || 240 833 014 || 54,67 % || Ja

Italien || 3 345 815 000 || k.A. || - || Nein

Luxemburg || 159 356 000 || k.A. || - || Nein

Zypern || 66 482 000 || 10 566 301 || 15,89 % || Nein

Malta || 32 880 000 || k.A. || - || Nein

Niederlande || 249 189 000 || 699 911 400 || 280,87 % || Ja

Österreich || 810 850 000 || 130 700 000 || 16,11 % || Nein

Portugal || 417 111 000 || 929 366 798 || 222,81 % || Ja

Slowenien || 29 488 000 || 29 918 089 || 101,45 % || Ja

Slowakei || 77 078 000 || 8 476 685 || 10,99 % || Ja[6]

INSGESAMT || 16 143 379 000 || 6 117 955 983 || ||

[1] Quelle: EZB-Bericht über das Bargeldinformationssystem, Dezember 2012; berücksichtigt wurden ausschließlich positive Nettoausgabezahlen.

[2] In jedem Mitgliedstaat sind jedes Jahr so viele Münzsortiergeräte zu prüfen, dass die von den Geräten in dem fraglichen Jahr sortierten Euro-Münzen mindestens 25 % der Nettogesamtzahl der von dem jeweiligen Mitgliedstaat seit der Einführung der Euro-Münzen bis zum Ende des Vorjahres ausgegebenen Euro-Münzen entsprechen. Innerhalb einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2014 können die Mitgliedstaaten nach Unterrichtung der Kommission beschließen, dass jedes Jahr so viele Münzsortiergeräte zu prüfen sind, dass die von den Geräten in dem einen Jahr sortierten Euro-Münzen mindestens 10 % des Nettogesamtvolumens entsprechen, das der jeweilige Mitgliedstaat seit der Einführung der Euro-Münzen bis zum Ende des Vorjahres an Euro-Münzen ausgegeben hat.

[3] Unterrichtung der Kommission über Gebrauchmachung von der Ausnahmeregelung (10 %).

[4] k.A.: keine Angaben.

[5] Unterrichtung der Kommission über Gebrauchmachung von der Ausnahmeregelung (10 %).

[6] Unterrichtung der Kommission über Gebrauchmachung von der Ausnahmeregelung (10 %).