23.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 444/15


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8745 — CD&R/D’Ieteren/Belron)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2017/C 444/14)

1.

Am 19. Dezember 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

—

Clayton, Dubilier & Rice („CD&R“, USA),

—

SA D’Ieteren NV („D’Ieteren“, Belgien),

—

Belron Group S.A. („Belron“, Luxemburg), kontrolliert von D’Ieteren.

CD&R und D’Ieteren übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Belron.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   CD&R: private Investmentgesellschaft

—   D’Ieteren: über Tochterunternehmen tätig in folgenden Bereichen: Vertrieb von Kraftfahrzeugen, Reparatur und Austausch von Automobilglas sowie Montage vorgefertigter Produkte

—   Belron: Reparatur und Austausch von Automobilglas, in einigen Ländern auch Verwaltung von Versicherungsansprüchen in Bezug auf Automobilglas im Auftrag von Versicherungsgesellschaften

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.8745 — CD&R/D’Ieteren/Belron

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail:

COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax

+32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.