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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Reihe L


2025/1502

21.7.2025

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2025/1502 DER KOMMISSION

vom 16. Juli 2025

betreffend den Antrag auf Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative „Save your right, save your flight!“ (Rette dein Recht, rette deinen Flug!) gemäß der Verordnung (EU) 2019/788 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 4754)

(Nur der englische Text ist verbindlich)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/788 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Europäische Bürgerinitiative (1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 18. Juni 2025 wurde bei der Kommission ein Antrag auf Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative „Save your right, save your flight!“ (Rette dein Recht, rette deinen Flug!) eingereicht.

(2)

Die Organisierenden der Initiative rügen „Änderungen der Fluggastrechte, die den Schutz verwässern werden, der Reisenden in den vergangenen zwei Jahrzehnten gewährt wurde“. Ihrer Ansicht nach werden diese Änderungen im Vergleich zu dem Schutzniveau, das die derzeit geltenden Rechtsvorschriften bieten, zu einem Verlust an Zeit, Geld und Rechten führen. Den Organisierenden zufolge besteht das Ziel der Initiative darin, die „Fluggast-feindlichen Änderungen“ abzuwenden, sodass die „derzeitigen Schwellenwerte für den Anspruch auf Entschädigung“ beibehalten werden.

(3)

In einem Anhang der Initiative sind weitere Einzelheiten zu ihrem Hintergrund, ihrem Gegenstand und ihren Zielen aufgeführt. Diese beziehen sich auf Vorschläge des Rates im Zusammenhang mit der Einführung einer „Frist für die Bearbeitung von Entschädigungsanträgen (bis zu 14 Tage)“, einem Rechtsanspruch der Verbraucher auf „Unterrichtung über die Ursachen einer etwaigen Verzögerung“ und der Aufstellung einer „endgültigen Liste der entschädigungsfähigen Fälle auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des EuGH“.

(4)

Die Kommission ist der Auffassung, dass sie auf der Grundlage von Artikel 91 Absatz 1 und Artikel 100 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union einen Vorschlag für eine Verordnung über Fluggastrechte in der Union erlassen könnte.

(5)

Somit liegt nach Auffassung der Kommission kein Bestandteil der Initiative offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union vorzulegen, um die Verträge umzusetzen.

(6)

Diese Schlussfolgerung greift der Beurteilung der Frage nicht vor, ob die konkreten materiellen Voraussetzungen für ein Tätigwerden der Kommission, einschließlich der Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dem Subsidiaritätsprinzip und den Grundrechten, in diesem Fall erfüllt sind.

(7)

Die Organisierenden haben geeignete Nachweise dafür vorgelegt, dass sie die Anforderungen gemäß Artikel 5 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2019/788 erfüllen, und die Kontaktpersonen gemäß Artikel 5 Absatz 3 Unterabsatz 1 der genannten Verordnung benannt.

(8)

Die Initiative ist weder offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös noch verstößt sie offenkundig gegen die Werte der Union, wie sie in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union festgeschrieben sind, oder gegen die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Rechte.

(9)

Die Initiative „Save your right, save your flight!“ (Rette dein Recht, rette deinen Flug!) sollte daher registriert werden.

(10)

Die Schlussfolgerung, dass die Voraussetzungen für eine Registrierung gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/788 erfüllt sind, bedeutet nicht, dass die Kommission die sachliche Richtigkeit des Inhalts der Initiative bestätigen würde, für die allein die Organisierenden der Initiative verantwortlich sind. Der Inhalt der Initiative spiegelt nur die Ansichten der Organisierenden wider und ist keinesfalls als Ausdruck der Ansichten der Kommission zu betrachten —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Europäische Bürgerinitiative „Save your right, save your flight!“ (Rette dein Recht, rette deinen Flug!) wird registriert.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Organisierenden der Bürgerinitiative „Save your right, save your flight!“ (Rette dein Recht, rette deinen Flug!), vertreten durch Marian Edward FILA und Nina-Raluca BUCᾸTARU als Kontaktpersonen, gerichtet.

Brüssel, den 16. Juli 2025

Für die Kommission

Maroš ŠEFČOVIČ

Mitglied der Kommission


(1)   ABl. L 130 vom 17.5.2019, S. 55, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/788/oj.


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2025/1502/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)