24.1.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 18/47


BESCHLUSS (GASP) 2017/112 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 10. Januar 2017

zur Ernennung des Befehlshabers der militärischen Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) (EUTM RCA/1/2017)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2016/610 des Rates vom 19. April 2016 über eine militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) (1), insbesondere auf Artikel 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit dem Beschluss (GASP) 2016/610 wurde Brigadegeneral Eric HAUTECLOQUE-RAYSZ zum Befehlshaber der EU-Mission EUTM RCA ernannt.

(2)

Mit Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2016/610 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) gemäß Artikel 38 des Vertrags über die Europäische Union ermächtigt, die geeigneten Beschlüsse zur Ernennung der nachfolgenden Befehlshaber der EU-Mission zu fassen.

(3)

Am 16. November 2016 hat der EU-Militärausschuss empfohlen, die vom gemeinsamen Eurokorps-Ausschuss vorgeschlagene Ernennung von Brigadegeneral Herman RUYS zum neuen Befehlshaber der EU-Mission EUTM RCA als Nachfolger von Brigadegeneral Eric HAUTECLOQUE-RAYSZ ab dem 16. Januar 2017 zu billigen.

(4)

Nach Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Brigadegeneral Herman RUYS wird zum Befehlshaber der militärischen Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) ab dem 16. Januar 2017 ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 10. Januar 2017.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

W. STEVENS


(1)   ABl. L 104 vom 20.4.2016, S. 21.