52009DC0397

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof - Jahresabschlüsse des 7., 8., 9. und 10. Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2008 /* KOM/2009/0397 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den

KOM(2009)

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN EUROPÄISCHEN RECHNUNGSHOF

JAHRESABSCHLÜSSE DES 7., 8., 9. UND 10. EUROPÄISCHEN ENTWICKLUNGSFONDS FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2008

INHALTSVERZEICHNIS

ERKLÄRUNG ZU DEN JAHRESABSCHLÜSSEN 3

1. JAHRESABSCHLÜSSE DES EUROPÄISCHEN ENTWICKLUNGSFONDS UND ERLÄUTERUNGEN 4

1.1. WICHTIGE FAKTEN UND ECKDATEN 4

1.2. JAHRESABSCHLÜSSE 6

1.3. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN JAHRESABSCHLÜSSEN 22

2. BERICHT ÜBER DIE FINANZIELLE ABWICKLUNG 44

2.1. DOTATIONEN ZUM 31.12.2008 49

2.2. GESAMTRECHNUNGSABSCHLUSS 60

2.3. STAND NACH LÄNDERN UND INSTRUMENTEN 69

2.4. WEITERE INFORMATIONEN ZUR AUSFÜHRUNG DER MITTEL 72

3. FINANZDATEN DER EIB 78

3.1. INVESTITIONSFAZILITÄT — ERTRAGSÜBERSICHT 79

3.2. INVESTITIONSFAZILITÄT — VERMÖGENSÜBERSICHT 80

3.3. INVESTITIONSFAZILITÄT — CASHFLOW-TABELLE 81

3.4. INVESTITIONSFAZILITÄT — ÜBERSICHT ÜBER ÄNDERUNGEN BEIM EIGENKAPITAL 82

3.5. INVESTITIONSFAZILITÄT – ERLÄUTERUNGEN ZU DEN JAHRESABSCHLÜSSEN 83

4. ANHANG - Stand nach Ländern und Instrumenten 104

ERKLÄRUNG ZU DEN JAHRESABSCHLÜSSEN

Hiermit erkläre ich, dass die Jahresabschlüsse des 7., 8., 9. und 10. Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2008 nach Maßgabe des Titels VIII der Finanzregelung für den 10. Europäischen Entwicklungsfonds und in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsgrundsätzen, -regeln und -methoden im Anhang zu den Jahresabschlüssen erstellt wurden.

Ich habe vom Anweisungsbefugten und von der EIB, die die Zuverlässigkeit ihrer Daten bestätigten, alle für die Erstellung der Rechnungen, die die Aktiva und Passiva des Europäischen Entwicklungsfonds und seinen Haushaltsvollzug ausweisen, erforderlichen Informationen erhalten.

Hiermit bestätige ich, dass ich aufgrund dieser Informationen und der von mir für die Abzeichnung dieser Rechnungen als erforderlich erachteten Überprüfungen die hinreichende Gewissheit erlangt habe, dass die Rechnungen in sämtlichen wesentlichen Aspekten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage des Europäischen Entwicklungsfonds vermitteln.

(Unterschrift) Philippe Taverne

Rechnungsführer

JAHRESABSCHLÜSSE DES EUROPÄISCHEN ENTWICKLUNGSFONDS UND ERLÄUTERUNGEN

WICHTIGE FAKTEN UND ECKDATEN

Der Europäische Entwicklungsfonds (EEF) ist das wichtigste Instrument der Gemeinschaft zur Förderung der Entwicklungszusammenarbeit mit den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifischen Raums (AKP-Staaten) sowie den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG). Seine Errichtung war in den Römischen Verträgen von 1957 vorgesehen, um technische und finanzielle Hilfe zunächst für die zu jener Zeit noch kolonisierten afrikanischen Länder bereitzustellen, zu denen einige Mitgliedstaaten historische Beziehungen unterhielten.

Obwohl auf Antrag des Europäischen Parlaments seit 1993 eine Rubrik für den EEF im Gemeinschaftshaushalt vorgesehen wird, ist der EEF im Gesamthaushaltsplan der Gemeinschaft noch nicht eingeschlossen. Er wird von den Mitgliedstaaten finanziert, für ihn gilt eine eigene Finanzregelung, und er wird von einem besonderen Ausschuss verwaltet. Die Hilfe für die AKP-Staaten und die ÜLG wird im Zeitraum 2008-2013 weiterhin überwiegend aus dem EFF finanziert.

Jeder EEF hat eine Laufzeit von rund fünf Jahren. Seit Abschluss des ersten Partnerschaftsabkommens im Jahr 1964 richtet sich die Laufzeit der EEF im Allgemeinen nach der Laufzeit der Partnerschaftsabkommen/Übereinkommen. Der 9. EEF lief mit Inkrafttreten des 10. EEF am 1. Juli 2008 aus. Mit dem Beschluss des Rates 2007/792/EG[1] vom 26. November 2007 wurde eine Übergangsfrist für die Verlängerung des 9. EEF vom 1. Januar 2008 bis zum Inkrafttreten des 10. EEF geschaffen. Jeder EEF unterliegt einer eigenen Finanzregelung, die die Erstellung von Jahresabschlüssen erfordert. Dementsprechend erstellt die Kommission für den von ihr verwalteten Teil eines jeden EEF jeweils einen Jahresabschluss. Um eine Gesamtübersicht über die finanziellen Mittel, für die die Kommission verantwortlich ist, zu erhalten, werden die einzelnen Jahresabschlüsse in aggregierter Form vorgelegt.

Angesichts der in Artikel 2 Absatz 2 der Finanzregelung für den 10. EEF[2] eindeutig geregelten Kompetenzverteilung wurden die Jahresabschlüsse der Kommission und der Europäischen Investitionsbank — den beiden mit der Verwaltung der EEF-Mittel betrauten Einrichtungen — in den Rechnungen der Europäischen Gemeinschaften nicht konsolidiert.

Abschluss des 7. EEF

Zur Erleichterung der Umstellung der EEF-Rechnungsführungsunterlagen auf die neue Periodenrechnung (ABAC FED) hat der Anweisungsbefugte beschlossen, den Abschluss für den 7. EEF zum 31. August 2008 zu erstellen. Da eine Rechtsgrundlage für den EEF-Abschluss fehlt, wurden die Salden und die damit zusammenhängenden Verträge und Beschlüsse gemäß Teil 3 der Finanzregelung für den 9. EEF auf den 9. EEF übertragen. Der Unterschied zu dem Verfahren beim Abschluss des 6. EEF zum 31. Juli 2006 besteht darin, dass dabei nur die Salden übertragen wurden.

Zur Information wird unter Ziffer 1.2. die Vermögensübersicht für den 7. EEF zum Zeitpunkt des Abschlusses am 31. August aufgeführt.

Darstellung der Jahresrechnung

Die EEF-Rechnungen für 2008 sind wie folgt gegliedert:

- Jahresabschlüsse

- Übersichten über die finanzielle Ausführung

- Jahresabschlüsse und Daten der Europäischen Investitionsbank (EIB).

JAHRESABSCHLÜSSE

VERMÖGENSÜBERSICHT für den 8., 9. und 10. EEF (in Mio. EUR) |

Erläut. | 31.12.2008 | 31.12.2007 |

UMLAUFVERMÖGEN |

Forderungen | 1 | 17,16 | 8,50 |

Netto-Vorfinanzierungen | 2 | 917,85 | 955,52 |

Sonstiges Umlaufvermögen | 3 | -6,32 | -2,65 |

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 290,76 | 388,22 |

STABEX-Sicherheitskonten | 5 | 87,98 | 99,61 |

Sondermittel für die Demokratische Republik Kongo | 6 | 1,75 | 3,36 |

Bankguthaben | 7 | 185,94 | 285,24 |

Kofinanzierungsbankkonten | 8 | 15,09 | 0,00 |

AKTIVA INSGESAMT | 1.219,45 | 1.349,58 |

KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN |

Verbindlichkeiten | 9 | 702,29 | 703,98 |

PASSIVA INSGESAMT | 702,29 | 703,98 |

NETTOAKTIVVERMÖGEN | 517,15 | 645,60 |

MITTEL UND RESERVEN |

Abgerufenes Kapital | 10 | 17.079,17 | 25.019,17 |

Ergebnisübertrag aus Vorjahren | -15.784,30 | -22.410,59 |

Wirtschaftliches Jahresergebnis | -3.029,96 | -3.255,88 |

Sonstige Reserven | 11 | 2.252,25 | 1.292,89 |

NETTOAKTIVVERMÖGEN | 517,15 | 645,60 |

ERGEBNISRECHNUNG für den 8., 9. und 10. EEF (in Mio. EUR) |

Er-läut. | Ausgaben 2008 nach Kassen-prinzip | Anpassungen aufgrund der Perioden-rechnung | Ausgaben 2008 nach Perioden-rechnung | Ausgaben 2007 nach Perioden-rechnung |

Operative Einnahmen (1) | 12 | 0,00 | 23,16 | 23,16 | 0,02 |

Programmierbare Hilfen | 413,68 | 2,90 | 416,58 | 637,53 |

Gesamtwirtschaftliche Unterstützung | 349,87 | -5,65 | 344,23 | 426,59 |

Sektorbezogene Politik | 1.450,25 | -62,77 | 1.387,48 | 1.148,85 |

AKP-interne Projekte | 487,17 | 30,08 | 517,24 | 381,66 |

Zinsvergünstigungen | 1,77 | 1,77 | 0,95 |

Soforthilfe | 181,95 | 5,67 | 187,62 | 154,81 |

Flüchtlingshilfe | 1,36 | 4,39 | 5,75 | -5,58 |

Risikokapital | 16,57 | 16,57 | 57,81 |

STABEX | 24,54 | 24,54 | 98,37 |

Sysmin | 7,24 | -2,47 | 4,77 | 31,58 |

Sonstige Hilfeprogramme im Zusammenhang mit früheren EEF | 29,57 | -10,69 | 18,88 | 4,82 |

Strukturanpassung | 0,20 | -0,13 | 0,07 | -6,30 |

Entschuldung – hochverschuldete arme Länder (HIPC) und Weltbank | -1,07 | -1,07 | 179,87 |

Institutionelle Unterstützung | 16,10 | 19,56 | 35,65 | 30,41 |

Ausgleich Exporterlösschwankungen | 40,78 | 1,24 | 42,01 | 83,91 |

Mittel für die Demokratische Republik Kongo | -1,67 | 3,22 | 1,56 | 17,25 |

Betriebsausgaben | 3.019,38 | -15,71 | 3.003,67 | 3.242,52 |

Verwaltungs- und Finanzierungskosten | 13 | 83,09 | -24,81 | 58,28 | 31,68 |

Gesamtausgaben auf Kassenbasis | 14 | 3.102,47 |

Anpassungen aufgrund der Periodenrechnung | 15 | -40,52 | -0,34 |

Gesamtausgaben nach Periodenrechnung (2) | 16 | 3.061,95 | 3.061,95 | 3.273,86 |

ÜBERSCHUSS / (DEFIZIT) AUS BETRIEBLICHEN TÄTIGKEITEN (1-2) | -3.061,95 | -3.038,79 | -3.273,83 |

Einnahmen | 17 | 12,66 | 12,66 | 18,65 |

Finanzaufwendungen | -0,02 | -0.02 | -0,34 |

Wertminderung der Forderungen | 1.4 | -3,81 | -3,81 | -0,35 |

Überschuss/(Defizit) aus Finanzierungstätigkeiten (3) | 8,83 | 8,83 | 17,96 |

WIRTSCHAFTLICHES JAHRESERGEBNIS (1-2+3) | -3.053,11 | -3.029,96 | -3.255,88 |

Wirtschaftliches Jahresergebnis für den 8., 9. und 10. EEF | -3.029,96 |

Wirtschaftliches Jahresergebnis für den 7. EEF | -98,49 |

WIRTSCHAFTLICHES JAHRESERGEBNIS INSGESAMT | -3.128,45 |

CASHFLOW-TABELLE für den 7., 8. 9. und 10. EEF (in Mio. EUR) |

Erläut. | 31.12.2008 | 31.12.2007 |

Wirtschaftliches Jahresergebnis | -3.128,45 | -3.255,88 |

Wertverluste der Forderungen | 1.4 | 1,02 | 0,35 |

Anpassung aufgrund der Periodenrechnung – operative Einnahmen | -23,15 | 2,88 |

Anpassung aufgrund der Periodenrechnung – Betriebsausgaben und Verwaltungskosten | 15 | 20,15 | 399,89 |

Anpassung aufgrund der Periodenrechnung – Finanzaufwendungen | 0,00 | 0,34 |

Zu erstattende Bankgebühren | 0,00 | 0,02 |

Anstieg bei den Verbindlichkeiten der Kofinanzierung | 9 | 15,09 | 0,00 |

Rückgang bei den Zinserträgen | 1 | 1,60 | -0,11 |

Anstieg bei den Vorschüssen für Stipendien und andere laufende Forderungen | 3 & 2 | 4,60 | 3,81 |

Cashflow aus operativen Tätigkeiten | -3.109,14 | -2.848,69 |

Beiträge der Mitgliedstaaten | 9.1 & 10.1 | 3.022,34 | 2.886,76 |

Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten | 3.022,34 | 2.886,76 |

Nettoaufstockung (-kürzung) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -86,79 | 38,07 |

Bankguthaben zu Beginn des Berichtszeitraums | 7 | 285,24 | 96,48 |

STABEX-Sicherheitskonten zu Beginn des Berichtszeitraums | 5 | 99,61 | 191,60 |

Sondermittel für die Demokratische Republik Kongo zu Beginn des Berichtszeitraums | 6 | 3,36 | 3,42 |

SWIFT-Konto zu Beginn des Berichtszeitraums | 9.2 | -8,92 | 49,73 |

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Berichtszeitraums | 379,30 | 341,23 |

Bankguthaben am Ende des Berichtszeitraums | 7 | 185,94 | 285,24 |

STABEX-Sicherheitskonten am Ende des Berichtszeitraums | 5 | 87,98 | 99,61 |

Sondermittel für die Demokratische Republik Kongo am Ende des Berichtszeitraums | 6 | 1,75 | 3,36 |

Kofinanzierungsbankkonten am Ende des Berichtszeitraums | 8 | 15,09 | 0,00 |

SWIFT-Konto am Ende des Berichtszeitraums | 9.2 | 1,74 | -8,92 |

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Berichtszeitraums | 292,50 | 379,30 |

TABELLE DER VERÄNDERUNGEN DES NETTOVERMÖGENS für den 7., 8. 9. und 10. EEF (in Mio. EUR) |

Fonds-kapital | Nicht abge-rufene Mittel | Abge-rufenes Kapital | Kumulierte Reserven | Sonstige Reserven | Nettovermögen insgesamt |

(a) | (b) | (c)=(a) - (b) | (e) | (d) | (h)=(e)+(d)+(c) |

Erläut. | 10 | 10 | 10 | 11 |

Abschlusssaldo 2006 | 42.999,15 | 13.099,15 | 29.900,00 | -29.711,53 | 1.033,84 | 1.222,31 |

Beiträge | -2.640,00 | 2.640,00 | 2.640,00 |

Kapitalzuwachs | 40,17 | 1,00 | 39,17 | 39,17 |

Übertragungen aus früheren EEF |

Wirtschaftliches Jahresergebnis | -3.255,88 | -3.255,88 |

Abschluss des 6. EEF | -7.560,00 | -7.560,00 | 7.300,94 | 259,06 | 0,00 |

Abschlusssaldo 2007 | 35.479,32 | 10.460,15 | 25.019,17 | -25.666,46 | 1.292,89 | 645,60 |

Beiträge | -3.000,00 | 3.000,00 | 3.000,00 |

Kapitalzuwachs | 2,40 | 2,40 |

Übertragungen aus früheren EEF |

Wirtschaftliches Jahresergebnis | -3.029,96 | -3.029,96 |

Eröffnung des 10. EEF | 21.152,00 | 21.152,00 |

Abschluss des 7. EEF | -10.940,00 | -10.940,00 | 9.882,16 | 959,36 | -98,49 |

Abschlusssaldo 2008 | 45.693,72 | 28.614,55 | 17.079,17 | -18.814,26 | 2.252,25 | 517,15 |

VERMÖGENSÜBERSICHT 7. EEF (in Mio. EUR) |

Er-läut. | 31.8.2008 | 31.12.2007 |

UMLAUFVERMÖGEN |

Forderungen | 1 | 0,00 | 2,12 |

Netto-Vorfinanzierungen | 2 | 0,00 | 75,36 |

Sonstiges Umlaufvermögen | 3 | 0,00 | 0,00 |

Verbindungskonten | 4 | 0,00 | 242,23 |

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 0,00 | 0,00 |

STABEX-Sicherheitskonten | 5 | 0,00 | 0,00 |

Sondermittel für die Demokratische Republik Kongo | 6 | 0,00 | 0,00 |

Bankguthaben | 7 | 0,00 | 0,00 |

Kofinanzierungsbankkonten | 8 | 0,00 | 0,00 |

AKTIVA INSGESAMT | 0,00 | 319,70 |

KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN |

Verbindlichkeiten | 9 | 0,00 | 19,59 |

PASSIVA INSGESAMT | 0,00 | 19,59 |

NETTOAKTIVVERMÖGEN | 0,00 | 300,11 |

MITTEL UND RESERVEN |

Abgerufenes Kapital | 10 | 10.940,00 | 10.940,00 |

Ergebnisübertrag aus Vorjahren | -9.882,16 | -9.715,19 |

Wirtschaftliches Jahresergebnis | -98,49 | -166,97 |

Sonstige Reserven | -959,36 | -757,73 |

NETTOAKTIVVERMÖGEN | 0,00 | 300,11 |

ÜBERSICHT ÜBER DAS WIRTSCHAFTLICHE ERGEBNIS — 7. EEF (in Mio. EUR) |

Erläut. | Ausgaben 2008 nach Kassen-prinzip | Anpassungen aufgrund der Perioden-rechnung | Ausgaben 2008 nach Perioden-rechnung | Ausgaben 2007 nach Perioden-rechnung |

Operative Einnahmen (1) | 12 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

Programmierbare Hilfen | 24,11 | 57,58 | 81,69 | 124,56 |

Gesamtwirtschaftliche Unterstützung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

Sektorbezogene Politik | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

AKP-interne Projekte | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

Zinsvergünstigungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -0,49 |

Soforthilfe | -0,01 | 0,14 | 0,13 | 0,28 |

Flüchtlingshilfe | -0,02 | 0,64 | 0,62 | 0,28 |

Risikokapital | 4,30 | 0,00 | 4,30 | 5,28 |

STABEX | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 8,23 |

Sysmin | 12,46 | -6,20 | 6,27 | 27,01 |

Sonstige Hilfeprogramme im Zusammenhang mit früheren EEF | -0,21 | 1,88 | 1,67 | 3,56 |

Strukturanpassung | -0,02 | 6,62 | 6,60 | -6,62 |

Entschuldung – hochverschuldete arme Länder (HIPC) und Weltbank | 0,00 | 0,00 | 4,96 |

Institutionelle Unterstützung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

Ausgleich Exporterlösschwankungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

Mittel für die Demokratische Republik Kongo | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

Betriebsausgaben | 40,60 | 60,67 | 101,27 | 167,05 |

0,00 |

Verwaltungs- und Finanzierungskosten | 13 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

Gesamtausgaben auf Kassenbasis | 14 | 40,60 |

Anpassungen aufgrund der Periodenrechnung | 15 | 60,67 | 0,00 | 0,00 |

GESAMTAUSGABEN nach Periodenrechnung (2) | 16 | 101,27 | 101,27 | 167,05 |

ÜBERSCHUSS / (DEFIZIT) AUS BETRIEBLICHEN TÄTIGKEITEN (1-2) | -101,27 | -101,27 | -167,05 |

Einnahmen | 17 | 0,00 | 0,00 |

Finanzaufwendungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

Wertminderung der Forderungen | 1.4 | 2,79 | 2,79 | 0,08 |

Überschuss/(Defizit) aus Finanzierungstätigkeiten (3) | 2,79 | 2,79 | 0,08 |

WIRTSCHAFTLICHES JAHRESERGEBNIS (1-2+3) | -98,49 | -98,49 | -166,97 |

TABELLE DER VERÄNDERUNGEN DES NETTOVERMÖGENS des 7. EEF (in Mio. EUR) |

Fondskapital | Nicht abgerufene Mittel | Abgerufenes Kapital | Kumulierte Reserven | Sonstige Reserven | Nettovermögen insgesamt |

(a) | (b) | (c) = (a) - (b) | (e) | (d) | (h)=(e)+(d)+(c) |

Erläut. | 10 | 10 | 10 | 11 |

Abschlusssaldo 2006 | 10.940,00 | 0,00 | 10.940,00 | -9.715,19 | -685,81 | 539,00 |

Beiträge |

Kapitalzuwachs |

Übertragungen auf den 9. EEF | -71,91 | -71,91 |

Wirtschaftliches Jahresergebnis | -166,97 | -166,97 |

Abschlusssaldo 2007 | 10.940,00 | 0,00 | 10.940,00 | -9.882,16 | -757,73 | 300,11 |

Beiträge |

Kapitalzuwachs |

Übertragungen auf den 9. EEF | -201,63 | -201,63 |

Wirtschaftliches Jahresergebnis | -98,49 | -98,49 |

Saldo zum 31.8.2008 | 10.940,00 | 0,00 | 10.940,00 | -9.980,64 | -959,36 | 0,00 |

Abschluss des 7. EEF | -10.940,00 | -10.940,00 | 9.980,64 | 959,36 | 0,00 |

Abschlusssaldo 2008 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

VERMÖGENSÜBERSICHT 8. EEF (in Mio. EUR) |

Er-läut. | 31.12.2008 | 31.12.2007 |

UMLAUFVERMÖGEN |

Forderungen | 1 | 3,82 | 2,64 |

Netto-Vorfinanzierungen | 2 | 93,40 | 126,98 |

Sonstiges Umlaufvermögen | 3 |

Verbindungskonten | 4 | 859,14 | 1.235,68 |

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |

STABEX-Sicherheitskonten | 5 |

Sondermittel für die Demokratische Republik Kongo | 6 |

Bankguthaben | 7 |

Kofinanzierungsbankkonten | 8 |

AKTIVA INSGESAMT | 956,37 | 1.365,30 |

KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN |

Verbindlichkeiten | 9 | 94,06 | 124,35 |

PASSIVA INSGESAMT | 94,06 | 124.35 |

NETTOAKTIVVERMÖGEN | 862,31 | 1.240,94 |

MITTEL UND RESERVEN |

Abgerufenes Kapital | 10 | 12.840,00 | 12.840,00 |

Ergebnisübertrag aus Vorjahren | -9.504,00 | -8.724,21 |

Wirtschaftliches Jahresergebnis | -321,18 | -779,79 |

Sonstige Reserven | 11 | -2.152,51 | -2.095,06 |

NETTOAKTIVVERMÖGEN | 862,31 | 1.240,94 |

ÜBERSICHT ÜBER DAS WIRTSCHAFTLICHE ERGEBNIS — 8. EEF (in Mio. EUR) |

Erläut. | Ausgaben 2008 nach Kassen-prinzip | Anpassungen aufgrund der Perioden-rechnung | Ausgaben 2008 nach Perioden-rechnung | Ausgaben 2007 nach Perioden-rechnung |

Operative Einnahmen (1) | 12 | 0,00 | 4,17 | 4,17 |

Programmierbare Hilfen | 228,46 | 6,54 | 235,00 | 393,52 |

Gesamtwirtschaftliche Unterstützung | 0,66 | -0,94 | -0,28 | 2,79 |

Sektorbezogene Politik | 11,58 | 3,82 | 15,40 | 20,95 |

AKP-interne Projekte |

Zinsvergünstigungen | 1,77 | 1,77 | 1,45 |

Soforthilfe | -0,06 | -0,06 | -0,15 |

Flüchtlingshilfe | 1,36 | 4,39 | 5,75 | -5,86 |

Risikokapital | 16,57 | 16,57 | 52,52 |

STABEX | 24,54 | 24,54 | 90,14 |

Sysmin | 7,24 | -2,47 | 4,77 | 4,57 |

Sonstige Hilfeprogramme im Zusammenhang mit früheren EEF |

Strukturanpassung | 0,20 | -0,13 | 0,07 | 0,32 |

Entschuldung – hochverschuldete arme Länder (HIPC) und Weltbank | -1,07 | -1,07 | 173,31 |

Institutionelle Unterstützung |

Ausgleich Exporterlösschwankungen | 29,77 | -2,95 | 26,83 | 49,49 |

Mittel für die Demokratische Republik Kongo |

Betriebsausgaben | 322,10 | 7,19 | 329,28 | 783,04 |

Verwaltungs- und Finanzierungskosten | 13 | 1,02 | -0,18 | 0,84 | 1,95 |

Gesamtausgaben auf Kassenbasis | 14 | 323,12 |

Anpassungen aufgrund der Periodenrechnung | 15 | 7,01 |

Gesamtausgaben nach Periodenrechnung (2) | 16 | 330,13 | 330,13 | 784,99 |

ÜBERSCHUSS / (DEFIZIT) AUS BETRIEBLICHEN TÄTIGKEITEN (1-2) | -330,13 | -325,95 | -784,99 |

Einnahmen | 17 | 4,03 | 4,03 | 6,18 |

Finanzaufwendungen |

Wertminderung der Forderungen | 1.4 | 0,74 | 0,74 | -0,97 |

Überschuss/(Defizit) aus Finanzierungstätigkeiten (3) | 4,77 | 4,77 | 5,20 |

WIRTSCHAFTLICHES JAHRESERGEBNIS (1-2+3) | -325,36 | -321,18 | -779,79 |

TABELLE DER VERÄNDERUNGEN DES NETTOVERMÖGENS des 8. EEF (in Mio. EUR) |

Fondskapital | Nicht abgerufene Mittel | Abgerufenes Kapital | Kumulierte Reserven | Sonstige Reserven | Nettovermögen insgesamt |

(a) | (b) | (c) = (a) - (b) | (e) | (d) | (h)=(e)+(d)+(c) |

Erläut. | 10 | 10 | 10 | 11 |

Abschlusssaldo 2006 | 12.840,00 | 1.545,00 | 11.295,00 | -8.724,21 | -1.877,85 | 692,93 |

Beiträge | -1.545,00 | 1.545,00 | 1.545,00 |

Kapitalzuwachs |

Übertragungen auf den 9. EEF | -217,21 | -217,21 |

Wirtschaftliches Jahresergebnis | -779,79 | -779,79 |

Abschlusssaldo 2007 | 12.840,00 | 0,00 | 12.840,00 | -9.504,00 | -2.095,06 | 1.240,94 |

Beiträge |

Kapitalzuwachs |

Übertragungen auf andere EEF | -57,45 | -57,45 |

Wirtschaftliches Jahresergebnis | -321,18 | -321,18 |

Abschlusssaldo 2008 | 12.840,00 | 0,00 | 12.840,00 | -9.825,18 | -2.152,51 | 862,31 |

VERMÖGENSÜBERSICHT 9. EEF (in Mio. EUR) |

Er-läut. | 31.12.2008 | 31.12.2007 |

UMLAUFVERMÖGEN |

Forderungen | 1 | 13,33 | 3,75 |

Netto-Vorfinanzierungen | 2 | 761,90 | 753,18 |

Sonstiges Umlaufvermögen | 3 | -0,03 | -2,65 |

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 12,92 | 388,22 |

STABEX-Sicherheitskonten | 5 | 99,61 |

Sondermittel für die Demokratische Republik Kongo | 6 | 3,36 |

Bankguthaben | 7 | 285,24 |

Kofinanzierungsbankkonten | 8 | 12,92 | 0,00 |

AKTIVA INSGESAMT | 788,12 | 1.142,50 |

KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN |

Verbindlichkeiten | 9 | 374,36 | 560,05 |

Verbindungskonten | 4 | 837,33 | 1.477,90 |

PASSIVA INSGESAMT | 1.211,69 | 2.037,95 |

NETTOAKTIVVERMÖGEN | -423,57 | -895,45 |

MITTEL UND RESERVEN |

Abgerufenes Kapital | 10 | 4.239,17 | 1.239,17 |

Ergebnisübertrag aus Vorjahren | -6.280,30 | -3.971,18 |

Wirtschaftliches Jahresergebnis | -2.690,15 | -2.309,12 |

Sonstige Reserven | 11 | 4.307,72 | 4.145,68 |

NETTOAKTIVVERMÖGEN | -423,57 | -895,45 |

ÜBERSICHT ÜBER DAS WIRTSCHAFTLICHE ERGEBNIS — 9. EEF (in Mio. EUR) |

Erläut. | Ausgaben 2008 nach Kassenp-rinzip | Anpassungen aufgrund der Perioden-rechnung | Ausgaben 2008 nach Perioden-rechnung | Ausgaben 2007 nach Perioden-rechnung |

Operative Einnahmen (1) | 12 | 0,00 | 18,98 | 18,98 | 0,02 |

Programmierbare Hilfen | 143,42 | 11,35 | 154,77 | 119,44 |

Gesamtwirtschaftliche Unterstützung | 349,21 | -4,70 | 344,51 | 423,80 |

Sektorbezogene Politik | 1.438,67 | -66,59 | 1.372,08 | 1.127,91 |

AKP-interne Projekte | 468,97 | 48,28 | 517,24 | 381,66 |

Zinsvergünstigungen |

Soforthilfe | 182,01 | 5,67 | 187,68 | 154,68 |

Flüchtlingshilfe |

Risikokapital |

STABEX |

Sysmin |

Sonstige Hilfeprogramme im Zusammenhang mit früheren EEF | 29,57 | -10,69 | 18,88 | 1,26 |

Strukturanpassung |

Entschuldung – hochverschuldete arme Länder (HIPC) und Weltbank | 1,60 |

Institutionelle Unterstützung | 16,10 | 19,56 | 35,65 | 30,41 |

Ausgleich Exporterlösschwankungen | 11,00 | 4,19 | 15,19 | 34,42 |

Mittel für die Demokratische Republik Kongo | -1,67 | 3,22 | 1,56 | 17,25 |

Betriebsausgaben | 2.637,29 | 10,28 | 2.647,57 | 2.292,43 |

Verwaltungs- und Finanzierungskosten | 13 | 52,29 | 4,72 | 57,01 | 29,73 |

Gesamtausgaben auf Kassenbasis | 14 | 2.689,58 | 15,01 |

Anpassungen aufgrund der Periodenrechnung | 15 | 15,01 | -0,34 |

Gesamtausgaben nach Periodenrechnung (2) | 16 | 2.704,58 | 2.704,58 | 2.321,82 |

ÜBERSCHUSS / (DEFIZIT) AUS BETRIEBLICHEN TÄTIGKEITEN (1-2) | -2.704,58 | -2.685,60 | -2.321,80 |

Einnahmen | 17 | 12,47 |

Finanzaufwendungen | -0,34 |

Wertminderung der Forderungen | 1.4 | -4,55 | -4,55 | 0,54 |

Überschuss/(Defizit) aus Finanzierungstätigkeiten (3) | -4,55 | -4,55 | 12,67 |

WIRTSCHAFTLICHES JAHRESERGEBNIS (1-2+3) | -2.709,13 | -2.690,15 | -2.309,12 |

TABELLE DER VERÄNDERUNGEN DES NETTOVERMÖGENS des 9. EEF (in Mio. EUR) |

Fonds-kapital | Nicht abgerufene Mittel | Abgerufe-nes Kapital | Kumulierte Reserven | Sonstige Reserven | Nettovermögen insgesamt |

(a) | (b) | (c)=(a) - (b) | (e) | (d) | (h)=(e)+(d)+(c) |

Erläut. | 10 | 10 | 10 | 11 |

Abschlusssaldo 2006 | 11.659,15 | 11.554,15 | 105,00 | -3.971,18 | 3.856,56 | -9,62 |

Beiträge | -1.095,00 | 1.095,00 | 1.095,00 |

Kapitalzuwachs | 40,17 | 1,00 | 39,17 | 39,17 |

Übertragungen aus anderen EEF | 289,12 | 289,12 |

Wirtschaftliches Jahresergebnis | -2.309,12 | -2.309,12 |

Abschlusssaldo 2007 | 11.699,32 | 10.460,15 | 1.239,17 | -6.280,30 | 4.145,68 | -895,45 |

Beiträge | -3.000,00 | 3.000,00 | 3.000,00 |

Kapitalzuwachs |

Übertragungen aus anderen EEF | 162,04 | 162,04 |

Wirtschaftliches Jahresergebnis | -2.690,15 | -2.690,15 |

Abschlusssaldo 2008 | 11.699,32 | 7.460,15 | 4.239,17 | -8.970,46 | 4.307,72 | -423,57 |

VERMÖGENSÜBERSICHT 10. EEF (in Mio. EUR) |

Erläut. | 31.12.2008 |

UMLAUFVERMÖGEN |

Forderungen | 1 | 0,00 |

Netto-Vorfinanzierungen | 2 | 62,55 |

Sonstiges Umlaufvermögen | 3 | -6,30 |

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 277,84 |

STABEX-Sicherheitskonten | 5 | 87,98 |

Sondermittel für die Demokratische Rep. Kongo | 6 | 1,75 |

Bankguthaben | 7 | 185,94 |

Kofinanzierungsbankkonten | 8 | 2,17 |

AKTIVA INSGESAMT | 334,10 |

KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN |

Verbindlichkeiten | 9 | 233,87 |

Verbindungskonten | 4 | 21,81 |

PASSIVA INSGESAMT | 255,68 |

NETTOAKTIVVERMÖGEN | 78,41 |

MITTEL UND RESERVEN |

Abgerufenes Kapital | 10 | 0,00 |

Ergebnisübertrag aus Vorjahren | 0,00 |

Wirtschaftliches Jahresergebnis | -18,63 |

Sonstige Reserven | 11 | 97,04 |

NETTOAKTIVVERMÖGEN | 78,41 |

ÜBERSICHT ÜBER DAS WIRTSCHAFTLICHE ERGEBNIS — 10. EEF (in Mio. EUR) |

Erläut. | Ausgaben 2008 nach Kassen-prinzip | Anpassungen aufgrund der Perioden-rechnung | Ausgaben 2008 nach Perioden-rechnung |

Operative Einnahmen (1) | 12 | 0,00 | 0,00 |

Programmierbare Hilfen | 41,79 | -14,98 | 26,81 |

Gesamtwirtschaftliche Unterstützung |

Sektorbezogene Politik |

AKP-interne Projekte | 18,20 | -18,20 |

Zinsvergünstigungen |

Soforthilfe |

Flüchtlingshilfe |

Risikokapital |

STABEX |

Sysmin |

Sonstige Hilfeprogramme im Zusammenhang mit früheren EEF |

Strukturanpassung |

Entschuldung – hochverschuldete arme Länder (HIPC) und Weltbank |

Institutionelle Unterstützung |

Ausgleich Exporterlösschwankungen |

Mittel für die Demokratische Republik Kongo |

Betriebsausgaben | 59,99 | -33,18 | 26,81 |

Verwaltungs- und Finanzierungskosten | 13 | 29,78 | -29,35 | 0,43 |

Gesamtausgaben auf Kassenbasis | 14 | 89,77 |

Anpassungen aufgrund der Periodenrechnung | 15 | -62,54 |

Gesamtausgaben nach Periodenrechnung (2) | 16 | 27,24 | 27,24 |

ÜBERSCHUSS / (DEFIZIT) AUS BETRIEBLICHEN TÄTIGKEITEN (1-2) | -27,23 | -27,23 |

Einnahmen | 17 | 8,63 | 8,63 |

Finanzaufwendungen | -0,02 | -0,02 |

Wertminderung der Forderungen | 1.4 |

Überschuss/(Defizit) aus Finanzierungstätigkeiten (3) | 8,61 | 8,61 |

WIRTSCHAFTLICHES JAHRESERGEBNIS (1-2+3) | -18,63 | -18,63 |

TABELLE DER VERÄNDERUNGEN DES NETTOVERMÖGENS des 10. EEF (in Mio. EUR) |

Fonds-kapital | Nicht abgerufene Mittel | Abgerufe-nes Kapital | Kumulierte Reserven | Sonstige Reserven | Nettovermögen insgesamt |

(a) | (b) | (c)=(a)-(b) | (e) | (d) | (h)=(e)+(d)+(c) |

Erläut. | 10 | 10 | 10 | 11 |

Eröffnungssaldo 2008 | 21.152,00 | 21.152,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

Beiträge |

Kapitalzuwachs | 2,40 | 2,40 |

Übertragungen aus anderen EEF | 97,04 | 97,04 |

Wirtschaftliches Jahresergebnis | -18,63 | -18,63 |

Abschlusssaldo 2008 | 21.154,40 | 21.154,40 | 0,00 | -18,63 | 97,04 | 78,41 |

ERLÄUTERUNGEN ZU DEN JAHRESABSCHLÜSSEN

Rechnungslegungsmethoden

Rechtliche Bestimmungen und Haushaltsordnung

Die Jahresabschlüsse wurden nach Maßgabe der Finanzregelung für den 10. Europäischen Entwicklungsfonds[3] (EEF) erstellt.

Sie sind gemäß Artikel 69, 70 und 71 der Finanzregelung für den 7. EEF[4], Artikel 66, 67 und 68 der Finanzregelung für den 8. EEF[5], Artikel 102 und 103 der Finanzregelung für den 9. EEF[6] sowie Artikel 124 und 125 der Finanzregelung für den 10. EEF3 dem Rechnungshof vorzulegen. Artikel 124 der Finanzregelung für den 10. EEF bestimmt, dass der Rechnungsführer des EEF dem Rechnungshof die Entwurfsfassung der Rechnungen des EEF spätestens am 31. März des auf das abgeschlossene Haushaltsjahr folgenden Jahres übermittelt. Der Rechnungshof legt seine Bemerkungen zu den vorläufigen Rechnungen der Kommission spätestens am 15. Juni vor (Artikel 125). Auf der Grundlage dieser Bemerkungen genehmigt die Kommission die endgültigen Rechnungen spätestens am 31. Juli und übermittelt sie dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Rechnungshof. Die endgültigen Rechnungen werden zusammen mit der Zuverlässigkeitserklärung, die der Rechnungshof zu dem Teil der Mittel des EEF abgibt, die von der Kommission verwaltet werden, spätestens am 15. November im Amtsblatt veröffentlicht.

Gemäß Artikel 121 der Finanzregelung für den 10. EEF werden Jahresabschlüsse vorgelegt, die nach dem Grundsatz der Periodenrechnung erstellt sind.

Die Daten aus dem derzeitigen IT-gestützten Rechnungslegungssystem (OLAS) wurden gegebenenfalls angepasst und mit den Grundsätzen der Periodenrechnung in Einklang gebracht. Der Anweisungsbefugte hat außerdem weitere Angaben zu Einnahme- und Ausgabeposten gemacht. Ab dem Haushaltsjahr 2009 wurde eine neues Rechnungsführungssystem eingeführt, um eine periodengerechte Buchführung ohne Anpassungen vorlegen zu können.

Die Jahresabschlüsse wurden nach Rechnungslegungsregeln und -methoden für den EEF erstellt, die den vom IPSASB (International Public Sector Accounting Standards Board) herausgegebenen IPSAS-Normen (International Public Sector Accounting Standards), oder, sofern diese noch nicht vorliegen, standardmäßig den IFRS (International Financial Reporting Standards) des IASB (International Accounting Standards Board) folgen. Die vom Rechnungsführer des Europäischen Entwicklungsfonds festgelegten Bewertungsvorschriften und Rechnungslegungsmethoden wurden in Bezug auf den Teil der EEF-Mittel angewandt, für dessen finanzielle Verwaltung die Europäische Kommission zuständig ist.

Rechnungslegungsgrundsätze

Grundsätzlich besteht der Zweck von Jahresabschlüssen darin, Informationen über Finanzlage, Leistung und Cashflow einer Einrichtung zu liefern, die für ein breites Spektrum von Adressaten von Interesse sind. Im Falle von öffentlichen Körperschaften sollen die Jahresabschlüsse für die Entscheidungsfindung relevante Informationen liefern und Rechenschaft darüber ablegen, wie die betreffende Körperschaft mit den ihr anvertrauten Mitteln umgeht.

Wenn die Jahresabschlüsse ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln sollen, müssen sie maßgebliche Informationen über die Art und das Spektrum der betreffenden Tätigkeiten, ihre Finanzierung und die einschlägigen Vorgänge enthalten; diese Informationen müssen klar und verständlich sein, damit ein Vergleich mit früheren Haushaltsjahren möglich ist. Das vorliegende Dokument wurde in diesem Sinne ausgearbeitet.

Das Rechnungslegungssystem des EEF umfasst eine Finanzbuchführung und eine Haushaltsbuchführung, die beide nach Kalenderjahren in Euro geführt werden. Die Haushaltsbuchführung zeichnet den Haushaltsvollzug nach. Sie erfolgt nach dem modifizierten Kassenprinzip. Die Finanzbuchführung ermöglicht die Erstellung der Jahresrechnung, da sie nach den Regeln der Periodenrechnung sämtliche Aufwendungen und Erträge im Haushaltsjahr ausweist, um die Finanzlage alljährlich in Form einer Vermögensübersicht zum 31. Dezember darzustellen.

Für die Erstellung der Jahresabschlüsse sind gemäß Artikel 120 der Finanzregelung für den 10. EEF die folgenden Rechnungslegungsgrundsätze maßgeblich:

- Kontinuität der Tätigkeiten;

- Vorsichtsprinzip;

- Stetigkeit der Rechnungsführungsmethoden;

- Vergleichbarkeit der Daten;

- relative Wesentlichkeit;

- Bruttoprinzip;

- Vorrang von Inhalt gegenüber der Form, der Wirklichkeit gegenüber dem äußeren Anschein;

- Periodenrechnung.

Grundlagen der Erstellung

Die Jahresabschlüsse lauten auf Millionen Euro (funktionale Währung und Berichtswährung der Europäischen Gemeinschaften ist der Euro). Auf Fremdwährungen lautende Beträge werden anhand des am Tag des betreffenden Vorgangs geltenden Umrechnungskurses in Euro umgerechnet. Wechselkursgewinne und Wechselkursverluste aus der Abwicklung von Fremdwährungstransaktionen sowie aus der Umrechnung der auf Fremdwährungen lautenden Finanzforderungen und Verbindlichkeiten anhand der am Jahresende geltenden Wechselkurse werden in der Ergebnisrechnung ausgewiesen.

Die Jahresendstände der Finanzforderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden anhand der am 31. Dezember geltenden Kurse umgerechnet:

Euro-Wechselkurs |

31.12.2008 | 31.12.2007 |

GBP 0,9525 | GBP 0,7148 |

In den Tabellen können sich durch Runden der Zahlen Abweichungen bei der Addition ergeben.

Nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der Rechnungsführung beinhalten Abschlüsse immer auch Beträge, die auf Schätzungen und Annahmen der jeweiligen Entscheidungsträger und auf den zuverlässigsten verfügbaren Informationen beruhen. Eine große Rolle spielen Schätzungen unter anderem bei Rückstellungen für künftige Aufwendungen, Risiken in Verbindung mit Forderungen sowie bei Rechnungsabgrenzungsposten (antizipative Aktiva und Passiva). Die tatsächlichen Beträge weichen möglicherweise von den Schätzwerten ab. Etwaige Änderungen gegenüber den Schätzungen werden in dem Zeitraum ausgewiesen, in dem sie bekannt werden.

Bilanz

Forderungen

Forderungen werden in ihrer ursprünglichen Höhe abzüglich Wertminderungsabschreibungen erfasst. Eine Wertminderungsabschreibung von Forderungen erfolgt, wenn objektive Hinweise vorliegen, dass nicht alle Beträge vom EEF entsprechend den ursprünglichen Konditionen eingezogen werden können. Die Höhe der Abschreibung entspricht der Differenz zwischen Buchwert und einziehbarem Betrag, entsprechend dem Zeitwert der erwarteten künftigen Cashflows, abgezinst zum Marktzinssatz für vergleichbare Darlehensgeber. Der Abschreibungsbetrag wird in der Ergebnisrechnung ausgewiesen. Ebenso erfasst wird eine allgemeine Abschreibung in Höhe von 20 % pro Jahr für offene Einziehungsaufträge, für die noch keine gesonderte Abschreibung vorgenommen wurde.

Vorfinanzierungsbeträge

Mit der Vorfinanzierung erhält der Empfänger einen Vorschuss an Barmitteln. Die Vorfinanzierung kann während eines Zeitraums, der in der Vorfinanzierungsvereinbarung festgelegt ist, in mehreren Einzelbeträgen gezahlt werden. Der Vorfinanzierungsbetrag muss zurückbezahlt oder innerhalb der vertraglich festgelegten Frist für die vereinbarten Zwecke verwendet werden. Ist der Betrag der tatsächlich getätigten förderfähigen Ausgaben zu gering, muss der Empfänger den Vorfinanzierungsbetrag ganz oder teilweise an den EEF zurückzahlen. Der Vorfinanzierungsbetrag verringert sich oder verschwindet ganz mit der Anerkennung förderfähiger Kosten und getätigter Rückzahlungen.

Zum Jahresende werden die ausstehenden Vorfinanzierungsbeträge zum ursprünglich an den Empfänger gezahlten Betrag unter Abzug folgender Beträge bewertet: zurückgezahlte Beträge, abgerechnete Beträge für förderfähige Ausgaben und zum Jahresende noch nicht abgerechnete geschätzte Beträge für förderfähige Ausgaben.

Garantien für die Vorfinanzierungsbeträge werden als Eventualforderungen behandelt und deshalb nicht in den Jahresabschlüssen erfasst (IPSAS 19).

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten die Konten bei Finanzinstituten in den AKP-Staaten, den ÜLG und den Mitgliedstaaten.

Zur Darstellung der Cashflow-Tabelle schließen die Zahlungsmittel und Zahlungsäquivalente die Bilanz der laufenden Posten ein, wobei der EU-Gesamthaushaltsplan in der Vermögensübersicht unter den Verbindlichkeiten dargestellt ist.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten des EEF in erheblicher Höhe beziehen sich nicht auf den Erwerb von Lieferungen oder Leistungen, sondern es handelt sich hierbei um nicht beglichene Zahlungsanträge von Finanzhilfeempfängern oder aus sonstigen Finanzierungen. Sie werden als Verbindlichkeiten in der Höhe der Kostenerstattungsanträge/Zahlungsanträge ausgewiesen, nachdem diese eingegangen und von den zuständigen Finanzstellen als berechtigt anerkannt worden sind. Zu diesem Zeitpunkt werden sie in der anerkannten und berechtigten Höhe bewertet.

Ein entscheidender Faktor bei der Periodenrechnung ist die Sicherstellung, dass die Transaktionen in dem Rechnungsjahr, auf das sie sich beziehen, ausgewiesen werden. Diese Maßnahme wird als Trennverfahren bezeichnet. So ist insbesondere für förderfähige Ausgaben, die den Empfängern von EEF-Mitteln zwar schon entstanden sind, im EEF aber noch nicht ausgewiesen wurden (Rechnungsabgrenzungsposten, antizipative Passiva), eine Schätzung vorzunehmen.

Nach den Rechnungslegungsregeln der Europäischen Gemeinschaften werden Transaktionen und Ereignisse in den Jahresabschlüssen für den Zeitraum erfasst, auf den sie sich beziehen. Am Ende des Rechnungslegungszeitraums werden abzugrenzende Aufwandsposten (antizipative Passiva) erfasst, wobei für die Überweisungsverpflichtung des betreffenden Zeitraums ein vom Anweisungsbefugten geschätzter Betrag (z. B. hinsichtlich des Grades der Vertragserfüllung) zugrunde gelegt wird.

Ergebnisrechnung

Einnahmen

Die Einnahmen des EEF umfassen die Zinsen für Guthaben bei Geschäftsbanken und die Verzugszinsen bei der Einziehung der Forderungen des EEF.

Ausgaben

Ausgaben werden in dem Zeitraum erfasst, in dem das die Zahlung begründende Ereignis stattgefunden hat, sofern

- ein unterzeichneter Vertrag vorliegt, der die betreffende Zahlung vorsieht,

- gegebenenfalls der Empfänger bestimmte Förderkriterien erfüllt und

- die Höhe des geschuldeten Betrags verlässlich geschätzt werden kann (z. B. anhand der vom Empfänger übermittelten Rechnungen, des Grades der Vertragserfüllung usw.).

Die von den Delegationen der Kommission getätigten Ausgaben werden in der EEF-Rechnungslegung erst dann endgültig erfasst, wenn sie vom Anweisungsbefugten und vom Rechnungsführer validiert worden sind. Ausgaben, die zum Jahresende nicht validiert worden sind, werden unter dem Posten „nicht zugewiesene Aufwendungen“ ausgewiesen.

Die Ausgaben auf Kassenbasis aus dem derzeitigen IT-gestützten Rechnungslegungssystem (OLAS) wurden anhand der zusätzlichen Informationen des Anweisungsbefugten zu den Vorfinanzierungen und antizipativen Passiva angepasst und in Einklang mit den Grundsätzen der Periodenrechnung gebracht.

Nicht bilanzwirksame Posten

Eventualforderungen

Eine Eventualforderung ist eine mögliche Forderung infolge vergangener Ereignisse, deren Existenz erst durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer ungewisser künftiger Ereignisse, die nicht gänzlich in der Kontrolle der Europäischen Gemeinschaften liegen, bestätigt wird. Eine Eventualforderung ist auszuweisen, wenn voraussichtlich mit dem Eintritt eines wirtschaftlichen Nutzens oder eines so genannten Dienstleistungspotenzials zu rechnen ist.

Eventualforderungen werden ständig geschätzt, um sicherzustellen, dass Entwicklungen in den Jahresabschlüssen angemessen widergespiegelt werden. Sobald weitgehend gesichert ist, dass der wirtschaftliche Nutzen oder das Dienstleistungspotential zum Tragen kommt und ihr Wert zuverlässig ermittelt werden kann, sind die Forderung selbst sowie die zugehörigen Erträge im Abschluss jener Periode zu erfassen, in der die Änderung eintritt.

Garantien

Garantien sind mögliche Forderungen oder Verpflichtungen infolge vergangener Ereignisse, deren Bestehen durch das Eintreten oder Nichteintreten des Garantiefalls bestätigt wird. Garantien fallen daher in die Kategorie der Eventualforderungen oder -verbindlichkeiten. Eine Garantie wird abgerechnet, sobald der Garantiefall nicht mehr existiert. Sie wird von einer schwebenden zu einer festen Belastung, sobald die Bedingungen für den Einzug einer Zahlung vom Garantiegeber erfüllt sind.

Erläuterungen zur Vermögensübersicht

1. Forderungen

Tabelle 1 | (in Mio. EUR) |

Forderungen | Er-läut. | 8. EEF | 9. EEF | 10. EEF | Gesamtwert zum 31.12.2008 | Gesamtwert zum 31.12.2007 |

Zinserträge – STABEX | 1.1 | -0,01 | -0,01 | 0,41 |

Zinserträge – Sonstige | 1.2 | 0,01 | 0,01 | 1,19 |

Offene Einziehungsanordnungen | 1.3 | 4,17 | 18,98 | 0,00 | 23,15 | 11,88 |

- Wertminderung der Forderungen | 1.4 | -0,35 | -5,65 | 0,00 | -6,00 | -4,98 |

INSGESAMT | 3,82 | 13,33 | 0,00 | 17,16 | 8,50 |

Entsprechend dem Abkommen von Cotonou werden die Zinserträge und die entsprechenden Forderungen dem 10. EEF zugewiesen. Diese Einnahmen können gemäß Artikel 1 und 6 des Internen Abkommens, das auf den 10. EEF Anwendung findet[7], verwendet werden. Ausgenommen sind nur die Zinserträge der STABEX-Sicherheitskonten, die sich auf den 8. EEF beziehen.

(1.1) Zinserträge - STABEX

Bei diesem Betrag handelt es sich um die während des Haushaltsjahres 2008 auf den STABEX-Sicherheitskonten aufgelaufenen Zinsen, die jedoch erst 2009 gutgeschrieben werden. Diese Zinsen sind Eigentum des jeweiligen Empfängerlandes.

(1.2) Zinserträge - Sonstige

Bei diesem Betrag handelt es sich um die während des Haushaltsjahres 2008 auf den Konten der europäischen Banken und STABEX-Sicherheitskonten aufgelaufenen Zinsen, die jedoch erst 2009 gutgeschrieben werden.

(1.3) Offene Einziehungsanordnungen

Der Abschlusssaldo bei den Einziehungsanordnungen gibt den Wert der im Laufe des Jahres ausgestellten und zum Jahresende noch offenen Einziehungsanordnungen wieder.

Zum 31. Dezember 2007 belief sich der Saldo der nach erfolgter Vorfinanzierung noch offenen Einziehungsanordnungen auf 21,21 Mio. EUR. Von diesem Betrag wurden 9,33 Mio. EUR nicht in die Jahresabschlüsse für das Haushaltsjahr 2007 aufgenommen. Im Jahr 2008 wurden die EEF-Rechnungsführungsunterlagen aktualisiert. Die Anpassung bedeutet einen Anstieg der Forderungen und eine entsprechende Verringerung der Vorfinanzierung und hat daher keine Auswirkungen auf die Nettoaktiva.

Im Einzelnen sind bei den offenen Einziehungsanordnungen im betreffenden Zeitraum folgende Bewegungen zu verzeichnen:

Tabelle 1.3 | (in Mio. EUR) |

8. EEF | 9. EEF | INSGE-SAMT |

Offene Einziehungsanordnungen zum 31.12.2007 | 6,96 | 14,25 | 21,21 |

2008 ausgestellte Einziehungsanordnungen | 27,39 | 52,17 | 79,56 |

2008 abgeschlossene Einziehungsanordnungen | -30,19 | -47,00 | -77,18 |

Per Kasse | -27,54 | -35,90 | -63,45 |

Verzicht (Art. 73 FR) | -1,06 | -1,63 | -2,69 |

Aufhebung | -0,62 | -0,92 | -1,54 |

Verrechnung | -0,96 | -8,54 | -9,51 |

Neubewertung | 0,00 | -0,43 | -0,43 |

Offene Einziehungsanordnungen zum 31.12.2008 | 4,17 | 18,98 | 23,15 |

(1.4) Wertminderung der Forderungen

Entsprechend der IPSAS-Norm Nr. 19 hat der Rechnungsführer bei den Rückstellungen für zweifelhafte Forderungen folgende Variablen zugrunde gelegt:

- Alter der Forderung: Rückstellung von 20 % des Wertes in Euro je Fälligkeitsjahr und

- Bewertung des Risikos einer Nichteinziehung in Zusammenarbeit mit dem Anweisungsbefugten.

Tabelle 1.4 | (in Mio. EUR) |

Wertminderung der Forderungen | 7. EEF | 8. EEF | 9. EEF | INSGESAMT |

Saldo zum 31.12.2008 | 0,35 | 5,65 | 6,00 |

Saldo zum 31.12.2007 | 2,79 | 1,09 | 1,10 | 4,98 |

Anstieg (Verringerung) | -2,79 | -0,74 | 4,55 | 1,02 |

2. Netto-Vorfinanzierungen

Entsprechend den Grundsätzen der Periodenrechnung werden vom EEF getätigte Vorschüsse als Aktiva behandelt. Die Angaben zu den offenen Vorfinanzierungen wurden vom Anweisungsbefugten vorgelegt (siehe Tabelle 2.1). Die Vorfinanzierungen werden netto angegeben, d.h. ohne offene Einziehungsanordnungen für Vorschüsse und ohne die geschätzten Beträge, die am Jahresende wahrscheinlich noch nicht abgerechneten sind.

Hinsichtlich der Angabe der offenen Einziehungsanordnungen erfolgte im Jahr 2008 eine Änderung: Die noch abzurechnenden Beträge werden jetzt unter dem Posten Brutto-Vorfinanzierungen aufgeführt.

Tabelle 2 | (in Mio. EUR) |

Netto-Vorfinanzierung | Erläut. | 8. EEF | 9. EEF | 10. EEF | Stand am 31.12.2008 | Stand am 31.12.2007 |

Vorfinanzierungen (brutto) | 2.1 | 244,54 | 2.377,17 | 63,77 | 2.685,48 | 2.766,52 |

Vorschüsse für die Stipendienverwaltung | 2.2 | 0,00 | 0,45 | 0,00 | 0,45 | 1,38 |

- Veranschlagte Abrechnung der Vorfinanzierung | 2.3 | -151,14 | -1.615,72 | -1,22 | -1.768,08 | -1.800,51 |

- Offene Einziehungsanordnungen (2007) | 1.3 | 0,00 | 0,00 | -11,88 |

INSGESAMT | 93,40 | 761,90 | 62,55 | 917,85 | 955,52 |

(2.1) Vorfinanzierungen (brutto)

In zahlreichen Verträgen ist vorgesehen, dass vor Beginn der vereinbarten Arbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen Vorschüsse zu zahlen sind. Teilweise sehen die vertraglichen Zahlungsregelungen auch die Leistung von Abschlagszahlungen auf Vorlage von Fortschrittsberichten vor. Die Vorfinanzierung wird üblicherweise in der Währung des Landes oder Gebietes gezahlt, in dem das betreffende Projekt ausgeführt wird.

Die nachstehende Übersicht gibt Aufschluss über noch abzurechnende Vorfinanzierungen (ausgenommen Vorfinanzierungen für Strukturanpassungsprogramme sowie für Programme für direkte Haushaltszuschüsse), die in der Rechnungslegung des Anweisungsbefugten zum Jahresende erfasst sind. Bei der Umrechnung in Euro wird der amtliche Wechselkurs vom 31. Dezember zugrunde gelegt.

Tabelle 2.1 | (in Mio. EUR) |

Vorfinanzierungen (brutto) | 7. EEF | 8. EEF | 9. EEF | 10. EEF | INSGESAMT |

Gesamtwert zum 31.12.2008 | 244,54 | 2.377,17 | 63,77 | 2.685,48 |

Gesamtwert zum 31.12.2007 | 152,34 | 383,89 | 2.230,29 | 2.766,52 |

Anstieg (Verringerung) | -152,34 | -139,35 | 146,88 | 63,77 | -81,04 |

(2.2) Vorschüsse für die Stipendienverwaltung

Dieser Betrag entspricht den Vorschüssen an externe Einrichtungen für die Verwaltung von Stipendien.

(2.3) Veranschlagte Abrechnung der Vorfinanzierung

Bei diesem Betrag handelt es sich um die vom Anweisungsbefugten berechneten antizipativen Passiva, die wiederum den förderfähigen Kosten entsprechen, die den Empfängern der noch ausstehenden Vorfinanzierungsbeträge am Jahresende zwar entstanden sind, jedoch noch nicht ausgewiesen wurden. Diese Beträge werden in der Ergebnisrechnung als Aufwendungen behandelt und nunmehr nicht als Verbindlichkeiten, sondern als Vorfinanzierung ausgewiesen.

3. Sonstiges Umlaufvermögen

Dieser Betrag umfasst sämtliche Zahlungen/Einnahmen, die noch endgültig den einzelnen Projekten zugerechnet und in der Ergebnisrechnung ausgewiesen werden müssen.

Tabelle 3 | (in Mio. EUR) |

Sonstiges Umlaufvermögen | 9. EEF | 10. EEF | Gesamtwert zum 31.12.2008 | Gesamtwert zum 31.12.2007 |

Nicht zugewiesene Aufwendungen | -0,03 | -0,03 | 1,19 |

Nicht zugewiesene Einnahmen | -6,47 | -6,47 | -4,55 |

Teilverrechnung | 0,17 | 0,17 | 0,70 |

INSGESAMT | -0,03 | -6,30 | -6,32 | -2,65 |

4. Verbindungskonten

Aus Gründen der Effizienz gibt es für alle in Ausführung befindlichen EEF einen gemeinsamen Kassenbestand. Daraus ergeben sich Transaktionen zwischen den einzelnen EEF, die über Verbindungskonten zwischen den Abschlüssen ausgeglichen werden.

Tabelle 4 | (in Mio. EUR) |

Verbindungskonten | 8. EEF | 9. EEF | 10. EEF | Gesamtwert zum 31.12.2008 | Gesamtwert zum 31.12.2007 |

Vom/auf den 6. EEF | -2.065,45 | -213,85 | -2.279,31 | 0,00 |

Vom/auf den 7. EEF | 2.279,31 | 2.279,31 | 2.037,08 |

Vom/auf den 8. EEF | -3.075,80 | 151,21 | -2.924,60 | -3.301,13 |

Vom/auf den 9. EEF | 3.075,80 | -173,02 | 2.902,79 | 1.264,05 |

vom/auf den 10. EEF | -151,21 | 173,02 | 21,81 | 0,00 |

Gesamtbetrag | 859,14 | -837,33 | -21,81 | 0,00 | 0,00 |

5. STABEX-Sicherheitskonten

STABEX ist die Kurzform für das Finanzausgleichssystem der Europäischen Kommission zur Stabilisierung der Exporterlöse von AKP-Ländern. Erstmals wurde es im ersten Lomé-Abkommen (1975) eingeführt, um die schädlichen Auswirkungen der Schwankungen landwirtschaftlicher Exporterlöse zu beheben.

Der Saldo der STABEX-Sicherheitskonten entspricht dem Gesamtbetrag der verfügbaren STABEX-Mittel, die zu einem späteren Zeitpunkt an die einzelnen AKP-Empfängerstaaten überwiesen werden. Dieser Saldo bezieht sich auf den 10. EEF.

Tabelle 5 | (in Mio. EUR) |

STABEX-Sicherheitskonten | Saldo zum 31.12.2007 | Überwei-sungen vom STABEX-Sichtkonto | Zinsen | Zahlungen | Saldo zum 31.12.2008 |

BENIN | 0,05 | 0,00 | 0,05 |

BURKINA FASO | 0,01 | 0,00 | 0,01 |

BURUNDI | 0,68 | 0,07 | 0,75 |

KAMERUN | 0,02 | 0,00 | -0,02 | 0,00 |

KOMOREN | 0,06 | 0,00 | 0,06 |

DOMINICA | 0,08 | 0,00 | 0,08 |

ÄTHIOPIEN | 0,96 | 0,04 | 1,01 |

GAMBIA | 1,07 | 0,05 | 1,12 |

GRENADA | 0,35 | 0,02 | 0,36 |

GUINEA-BISSAU | 0,35 | 0,01 | -0,37 | 0,00 |

CÔTE D'IVOIRE | 1,57 | 0,07 | 1,64 |

JAMAIKA | 0,62 | 0,03 | 0,65 |

MADAGASKAR | 0,68 | 0,03 | 0,71 |

MALAWI | 0,97 | 0,04 | 1,02 |

MAURETANIEN | 0,38 | 0,06 | 0,44 |

PAPUA-NEUGUINEA | 0,70 | 0,03 | 0,73 |

RUANDA | 6,12 | 0,27 | 6,39 |

SENEGAL | 10,74 | 0,24 | -10,10 | 0,88 |

SIERRA LEONE | 0,07 | 0,01 | -0,08 | 0,00 |

ST. LUCIA | 14,60 | 0,63 | 15,24 |

SALOMONEN | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

SUDAN | 48,62 | 2,10 | -2,05 | 48,67 |

ST. VINCENT UND DIE GRENADINEN | 4,21 | 0,18 | 4,40 |

TANSANIA | 3,56 | 0,14 | -3,70 | 0,00 |

TOGO | 0,00 | 8,47 | 0,29 | -8,47 | 0,29 |

TONGA | 0,09 | 0,00 | 0,10 |

UGANDA | 0,00 | 0,00 | 0,24 | 0,25 |

SIMBABWE | 3,01 | 0,13 | 3,15 |

STABEX insgesamt | 99,61 | 8,47 | 4,45 | -24,54 | 87,98 |

Zusätzlich zu diesen Mitteln gibt es weitere STABEX-Mittel, die sich bei AKP-Empfängerstaaten befinden. Sobald sich die Kommission und der (AKP-)Empfängerstaat über die Verwendung der STABEX-Mittel geeinigt haben, unterzeichnen beide Parteien ein Transferübereinkommen. Entsprechend Artikel 211 des Lomé-IV-Abkommens[8] (in der geänderten Fassung) werden die Mittel auf ein im Namen des AKP-Staats eröffnetes zinstragendes Konto mit zweifacher Zeichnungsberechtigung (Kommissionsbeamter und Empfängerstaat) überwiesen. Die Mittel bleiben auf diesem Sicherheitskonto stehen, bis eine Überweisung für ein bestimmtes Projekt nach einem RGV (Rahmen gegenseitiger Verpflichtungen) gerechtfertigt ist. Der Kommissionsbeamte hat die Zeichnungsbefugnis für das Konto, damit sichergestellt wird, dass die Mittel planungsgemäß ausgezahlt werden. Da die Mittel auf diesen Konten mit zweifacher Zeichnungsberechtigung dem betreffenden AKP-Staat gehören, werden sie nicht als Aktiva in den Jahresabschlüssen ausgewiesen. Die Überweisungen auf diese Konten werden als STABEX-Zahlungen erfasst. Ausführliche Informationen zu diesen Abschlüssen können dem EEF-Jahresbericht über das Finanzmanagement[9] entnommen werden.

Im Jahr 2008 wurden gemäß den Anweisungen des Anweisungsbefugten 8,47 Mio. EUR durch Überweisung vom STABEX-Sichtkonto auf ein Sicherheitskonto mit zweifacher Zeichnungsberechtigung für Togo bereitgestellt (siehe Erläuterung 7.4).

6. Sondermittel für die Demokratische Republik Kongo

Dieser Saldo entspricht den gemäß der Entscheidung 2003/583/EG des Rates[10] für die Demokratische Republik Kongo verfügbaren Beträgen.

Tabelle 6 | (in Mio. EUR) |

10. EEF | Saldo zum 31.12.2008 | Saldo zum 31.12.2007 |

Sondermittel für die Demokratische Republik Kongo | 1,75 | 1,75 | 3,36 |

INSGESAMT | 1,75 | 1,75 | 3,36 |

7. Bankguthaben

Gemäß Artikel 153 der Finanzregelung für den 10. EEF wird dieser Saldo in der Vermögensübersicht des 10. EEF ausgewiesen.

Tabelle 7 | (in Mio. EUR) |

Bankguthaben | Erläut. | 10. EEF | Saldo zum 31.12.2008 | Saldo zum 31.12.2007 |

Zentralbankkonten | 7.1 | 133,98 | 133,98 | 208,09 |

Lokale Zahlstellen | 7.2 | 20,24 | 20,24 | 54,67 |

Zahlstellen in Europa | 7.3 | 31,71 | 31,71 | 13,06 |

STABEX-Sichtkonto | 7.4 | 0,00 | 0,00 | 8,47 |

Durchlaufende Gelder | 0,00 | 0,00 | 0,95 |

INSGESAMT | 185,94 | 185,94 | 285,24 |

(7.1) Zentralbankkonten

Hierbei handelt es sich um Konten bei den Zentralbanken der Mitgliedstaaten, auf die die EEF-Beiträge eingezahlt werden. Der Rechnungsführer nimmt von diesen Konten Überweisungen an die Zahlstellen in Europa vor.

(7.2) Lokale Zahlstellen

Hierbei handelt es sich um die Salden der in den AKP-Staaten und den ÜLG geführten Bankkonten, die zur Abwicklung von Zahlungen in lokaler Währung im Empfängerstaat genutzt werden. Diese Konten lauten üblicherweise auf Euro, können jedoch auch in der Währung eines Mitgliedstaats der Europäischen Union geführt werden.

(7.3) Zahlstellen in Europa

Hierbei handelt es sich um Konten, die bei Geschäftsbanken in den Mitgliedstaaten (EU-15) und bei der EIB geführt werden. Die Konten lauten auf Euro und dienen der Abwicklung von Zahlungen an Empfänger im Hoheitsgebiet der Union oder in Nichtmitgliedstaaten. Diese Zahlungen werden grundsätzlich in Euro, teilweise aber auch in anderen Währungen geleistet. Die Mittel dieser Konten werden außerdem zur Auffüllung der Bankkonten der lokalen Zahlstellen und des Verbindungskontos zum EU-Gesamthaushaltsplan genutzt.

(7.4) STABEX-Sichtkonto

Der Saldo für 2007 wurde Togo gemäß den Anweisungen des Anweisungsbefugten durch Überweisung auf ein Sicherheitskonto mit zweifacher Zeichnungsberechtigung im Jahr 2008 bereitgestellt.

8. Kofinanzierungsbankkonten

Diese Konten, die erstmals in den Jahresabschlüssen ausgewiesen werden, beinhalten Restmittel im Zusammenhang mit alten Kofinanzierungsvereinbarungen. Da diese Mittel den betreffenden Mitgliedstaaten gehören, wird der entsprechende Betrag als Verbindlichkeit erfasst (siehe Erläuterung 9.3). Daher haben sie keine Auswirkungen auf die Nettoaktiva. Der entsprechende Kofinanzierungsbetrag belief sich zum 31. Dezember 2007 auf 30,91 Mio. EUR.

Bei der neuen Kofinanzierung durch Dänemark zugunsten des 10. EEF (siehe Erläuterung 10) kommt die EEF-Standardfinanzverwaltungsstruktur ohne speziell zugeordnete Bankkonten zur Anwendung.

Tabelle 8 | (in Mio. EUR) |

9. EEF | 10. EEF | Saldo zum 31.12.2008 | Saldo zum 31.12.2007 |

Kofinanzierungsbankkonten | 12,92 | 2,17 | 15,09 | 0,00 |

INSGESAMT | 12,92 | 2,17 | 15,09 | 0,00 |

9. Verbindlichkeiten

Tabelle 9 | (in Mio. EUR) |

Verbindlichkeiten | Erläut. | 8. EEF | 9. EEF | 10. EEF | Gesamt-wert zum 31.12.2008 | Gesamt-wert zum 31.12.2007 |

Transitorische Passiva | 9.1 | 233,43 | 233,43 | 211,08 |

Verbindungskonto zum EU-Gesamthaushaltsplan | 9.2 | -1,74 | -1,74 | 8,92 |

Beträge aus der Kofinanzierung der Mitgliedstaaten | 9.3 | 12,92 | 2,17 | 15,09 | 0,00 |

Antizipative Passiva | 94,06 | 361,44 | 0,01 | 455,51 | 483,98 |

Noch nicht bestätigte Förderfähigkeit und nicht abgewickelte Zahlungen | 9.4 | 28,74 | 81,33 | 0,00 | 110,08 | 197,07 |

Noch nicht eingegangene Rechnungen | 9.5 | 216,45 | 1.895,83 | 1,24 | 2.113,52 | 2.087,42 |

- Veranschlagte Abrechnung der Vorfinanzierung | 2.3 | -151,14 | -1.615,72 | -1,22 | -1.768,08 | -1.800,51 |

INSGESAMT | 94,06 | 374,36 | 233,87 | 702,29 | 703,98 |

(9.1) Transitorische Passiva

Tabelle 9.1 | (in Mio. EUR) |

Im Voraus eingegangene Beiträge | Saldo zum 31.12.2008 | Saldo zum 31.12.2007 |

Irland | 2,74 | 1,00 |

Vereinigtes Königreich | 222,08 | 208,09 |

Finnland | 8,61 | 2,00 |

INSGESAMT | 233,43 | 211,08 |

(9.2) Verbindungskonto zum EU-Gesamthaushaltsplan

Seit Beginn des Haushaltsjahres 2005 werden die Zahlungen innerhalb der Union via SWIFT über den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union ausgeführt. Zu diesem Zweck wurde ein Sichtkonto eröffnet. Dieses Konto ist in der Cashflow-Tabelle als Zahlungsmitteläquivalent ausgewiesen. Dieses Konto wird ab 2009 geschlossen, wenn die EEF-Zahlungen direkt im Rahmen des EEF-SWIFT vorgenommen werden.

(9.3) Den Mitgliedstaaten aus der Kofinanzierung zustehende Beträge

Im Rahmen des 9. EEF läuft noch die Kofinanzierung durch Italien. Auch die Bankkonten im Rahmen des 10. EEF hängen mit der alten Kofinanzierung zusammen. Diese Mittel werden den betreffenden Mitgliedstaaten gemäß den Anweisungen des Anweisungsbefugten zurückgegeben. Siehe auch Erläuterung 8. Diese Konten werden erstmals in den Jahresabschlüssen ausgewiesen; der entsprechende Kofinanzierungsbetrag belief sich zum 31. Dezember 2007 auf 30,91 Mio. EUR.

Antizipative Passiva

Die Daten aus dem derzeitigen IT-gestützten Rechnungslegungssystem (OLAS) wurden angepasst und in Einklang mit den Grundsätzen der Periodenrechnung gebracht. Der Anweisungsbefugte hat weitere Angaben gemacht. Zu den antizipativen Passiva zählen der Posten ‚noch nicht bestätigte Förderfähigkeit’ und der Posten ‚noch nicht eingegangene Rechnungen’, der anhand des Grades des Projektfortschritts zu veranschlagen ist.

Im Jahr 2007 wurde die Methodik zur Bestimmung der antizipativen Passiva unter Einbeziehung der Vertragsart verfeinert.

(9.4) Noch nicht bestätigte Förderfähigkeit und nicht abgewickelte Zahlungen

Hierbei handelt es sich um vor Ablauf des Haushaltsjahres 2008 eingegangene Rechnungen, die aber entweder bis zum Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr noch nicht geprüft oder für die noch keine Zahlungen bewilligt waren. Die in den Büchern des Anweisungsbefugten ausgewiesenen Beträge sind in nachstehender Tabelle 9.4 erfasst:

Tabelle 9.4 | (in Mio. EUR) |

Noch nicht bestätigte Förderfähigkeit und nicht abgewickelte Zahlungen | 7. EEF | 8. EEF | 9. EEF | 10. EEF | INSGESAMT |

Gesamtwert zum 31.12.2008 | 28,74 | 81,33 | 0,00 | 110,08 |

Gesamtwert zum 31.12.2007 | 7,97 | 45,86 | 143,24 | 197,07 |

Anstieg (Verringerung) | -7,97 | -17,11 | -61,90 | 0,00 | -86,99 |

(9.5) Noch nicht eingegangene Rechnungen

Hierbei handelt es sich um bereits angefallene, jedoch noch nicht in Rechnung gestellte Aufwendungen. Die vom Anweisungsbefugten veranschlagten Beträge sind in Tabelle 9.5 ausgewiesen.

Anfang 2009 hat die Kommission mithilfe einer unabhängigen Rechnungsprüfungsgesellschaft eine eingehende Analyse über die Methodik und die verschiedenen Hypothesen zur Bildung der betreffenden Rückstellungen in die Wege geleitet. Auf der Grundlage dieser Empfehlungen wird derzeit eine verfeinerte Methodik für die etwaige Einbeziehung in den Jahresabschluss 2009 ausgewertet.

Tabelle 9.5 | (in Mio. EUR) |

Noch nicht eingegangene Rechnungen | 7. EEF | 8. EEF | 9. EEF | 10. EEF | INSGESAMT |

Gesamtwert zum 31.12.2008 | 216,45 | 1.895,83 | 1,24 | 2.113,52 |

Gesamtwert zum 31.12.2007 | 83,69 | 331,69 | 1.672,04 | 2.087,42 |

Anstieg (Verringerung) | -83,69 | -115,23 | 223,78 | 1,24 | 26,10 |

Mittel und Reserven

10. Abgerufenes Kapital

Tabelle 10 | (in Mio. EUR) |

Eigenkapitalbestand 2008 | 7. EEF | 8. EEF | 9. EEF | 10. EEF | EEF insgesamt |

Fondskapital (a) | 0,00 | 12.840,00 | 11.699,32 | 21.154,40 | 45.693,72 |

Nicht abgerufene Mittel (b) | 0,00 | 0,00 | 7.460,15 | 21.154,40 | 28.614,55 |

Abgerufenes Kapital (a)-(b) | 0,00 | 12.840,00 | 4.239,17 | 0,00 | 17.079,17 |

Eigenkapitalbestand 2007 |

Fondskapital (a) | 10.940,00 | 12.840,00 | 11.699,32 | 35.479,32 |

Nicht abgerufene Mittel (b) | 0,00 | 0,00 | 10.460,15 | 10.460,15 |

Abgerufenes Kapital (a)-(b) | 10.940,00 | 12.840,00 | 1.239,17 | 0,00 | 25.019,17 |

Das Fondskapital ist der Gesamtbetrag der Mittel, die von den Mitgliedstaaten gemäß den jeweiligen Internen Abkommen[11] zwischen den Mitgliedstaaten und den AKP-Empfängerstaaten und den ÜLG in den jeweiligen EEF einzuzahlen sind.

Die ursprüngliche Dotation des 9. EEF betrug 10.555,15 Mio. EUR und wurde 2004 um den Betrag von 105,00 Mio. EUR aufgestockt, der von der EIB gemäß der Entscheidung 2003/583/EG des Rates freigegeben wurde. Diese zusätzliche Mittelausstattung ist für die Durchführung von Maßnahmen in der Demokratischen Republik Kongo bestimmt.

Artikel 2 Absatz 2 des Internen Abkommens für den 9. EEF sieht eine Reserve von 1 Mrd. EUR vor, die von 2004 bis 2007 durch eine Reihe von Beschlüssen des Rates freigegeben wurde[12]. Infolge des Beschlusses des Gemischten Rates AKP-EU vom 25. Mai 2007[13] hat die Kommission beschlossen, zusätzliche freiwillige Beiträge zur Unterstützung der Friedensfazilität für Afrika im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen AKP-Staaten abzurufen, die den 9. EEF um 39,17 Mio. EUR aufstockten.

Der 10. EEF trat am 1. Juli 2008 gemäß dem Internen Abkommen, das auf den 10. EEF Anwendung findet, mit einem Fondskapital in Höhe von 21.152,00 Mio. EUR in Kraft. Dieser Betrag wurde um die Kofinanzierung durch Dänemark[14] in Höhe von 2,40 Mio. EUR aufgestockt.

Die nicht abgerufenen Mittel entsprechen der noch nicht abrufbaren ursprünglichen Dotation der Mitgliedstaaten.

Das abgerufene Kapital entspricht den ursprünglichen Dotationen, die für die Überweisung auf die Zentralbankkonten von den Mitgliedstaaten gemäß dem Verfahren in Artikel 16 der Finanzregelung für den 10. EEF abgerufen wurden.

Die im Haushaltsjahr 2008 abgerufenen und eingegangenen Beiträge sind in Tabelle 10.1 aufgeführt.

Tabelle 10.1 | (in Mio. EUR) |

Beiträge | % | 2007 abgerufene Beiträge | 2007 eingegangene Beiträge | 2008 abgerufene Beiträge | 2008 eingegangene Beiträge | nicht abgerufene Beiträge 9. EEF |

Österreich | 2,65 | 69,96 | 69,96 | 78,18 | 78,18 | 197,69 |

Belgien | 3,92 | 103,49 | 104,74 | 115,70 | 115,70 | 292,44 |

Dänemark | 2,14 | 56,50 | 56,50 | 63,57 | 63,57 | 159,65 |

Finnland | 1,48 | 39,07 | 39,07 | 43,78 | 43,78 | 110,41 |

Frankreich | 24,30 | 641,52 | 651,52 | 719,16 | 719,16 | 1.812,82 |

Deutschland | 23,36 | 616,70 | 641,70 | 692,03 | 692,03 | 1.742,69 |

Griechenland | 1,25 | 33,00 | 33,50 | 36,50 | 36,50 | 93,25 |

Irland | 0,62 | 16,37 | 18,37 | 18,74 | 18,74 | 46,25 |

Italien | 12,54 | 331,06 | 331,06 | 371,05 | 365,42 | 935,50 |

Luxemburg | 0,29 | 7,66 | 7,86 | 8,35 | 8,35 | 21,63 |

Niederlande | 5,22 | 137,81 | 137,81 | 154,26 | 154,26 | 389,42 |

Portugal | 0,97 | 25,61 | 25,61 | 29,16 | 29,16 | 72,36 |

Spanien | 5,84 | 154,18 | 154,18 | 173,01 | 173,01 | 435,67 |

Schweden | 2,73 | 72,07 | 72,07 | 80,28 | 80,28 | 203,66 |

Vereinigtes Königreich | 12,69 | 335,02 | 335,02 | 376,23 | 376,23 | 946,69 |

Estland | entfällt | 0,03 | entfällt |

Tschechische Republik | entfällt | 0,18 | entfällt |

EIB | entfällt | 40,00 | 45,63 | entfällt |

INSGESAMT | 100,00 | 2.640,00 | 2.679,17 | 3.000,00 | 3.000,00 | 7.460,15 |

2008 sind von Italien Beiträge in Höhe von 5,63 Mio. EUR über die Europäische Investitionsbank eingegangen.

11. Sonstige Reserven

Nach dem Inkrafttreten des Abkommens von Cotonou wurde das Kapital der vorherigen EEF nach Aufhebung der Mittelbindungen auf den jüngst eröffneten. EEF übertragen. Durch die von anderen EEF übertragenen Mittel erhöht sich die Mittelausstattung der aufnehmenden Fonds, während sich die der abgebenden Fonds verringert.

Tabelle 11 | (in Mio. EUR) |

Übertragungen zwischen den EEF | 8. EEF | 9. EEF | 10. EEF | Konsoli-diert | Gesamtwert zum 31.12.2008 |

vom/auf den 6. EEF | 94,00 | 490,36 | 584,36 |

vom/auf den 7. EEF | 532,82 | 1.135,08 | 1.667,89 |

vom/auf den 8. EEF | 2.762,16 | 17,16 | 2.779,32 | 2.779,32 |

vom/auf den 9. EEF | -2.762,16 | 79,87 | -2.682,29 | -2.682,29 |

vom/auf den 10. EEF | -17,16 | -79,87 | -97,04 | -97,04 |

INSGESAMT | -2.152,51 | 4.307,72 | 97,04 | 0,00 | 2.252,25 |

Erläuterungen zur Ergebnisrechnung

12. Operative Einnahmen

Ab 2008 werden die Einziehungsanordnungen mit den jeweiligen Vorfinanzierungen abgerechnet und zum Zeitpunkt ihrer Genehmigung/Ausstellung in die operativen Einnahmen einbezogen. Gemäß Artikel 60 der Finanzregelung für den 10. EEF müssen die Mitgliedstaaten im Falle der verspäteten Abführung der abgerufenen Beiträge Verzugszinsen zahlen. Als operative Einnahmen erhöhen diese Zinserträge effektiv die Mittelausstattung der Fonds.

13. Verwaltungs- und Finanzierungskosten

Dieser Posten umfasst Verwaltungs- und Finanzierungsausgaben, die über Zinsen finanziert werden und im Zusammenhang stehen mit der Dekonzentration gemäß Artikel 1 und Artikel 6 des Internen Abkommens für den 10. EEF.

Darüber hinaus wurde gemäß dem Beschluss 2005/599/EG des Rates vom 21.6.2005 ein zusätzlicher Betrag von 90 Mio. EUR aus der AKP-internen Dotation zur Finanzierung der Dekonzentration umgeschichtet. In diesem Posten beliefen sich die Ausgaben für Personal und Infrastruktur 2007 auf 25,60 Mio. EUR und 2008 auf 0 Mio. EUR.

14. Gesamtausgaben auf Kassenbasis

Dieser Posten erfasst die gesamten Zahlungen des/der jeweiligen Fonds im Haushaltsjahr 2008 auf Kassenbasis, einschließlich Vorschüsse und Einziehungsanordnungen. Die kumulierten Angaben sind in dem Bericht über die Ausführung der Mittel ausgewiesen, der vom Anweisungsbefugten ausgearbeitet wurde.

15. Anpassungen aufgrund der Periodenrechnung

Die Gesamtausgaben wurden neu berechnet und mit dem internationalen Rechnungslegungsgrundsatz IPSAS 3 in Einklang gebracht. Die Daten aus dem Rechnungsführungssystem des EEF wurden gegebenenfalls angepasst und mit den Grundsätzen der Periodenrechnung in Einklang gebracht. Der Anweisungsbefugte hat außerdem weitere Angaben zu Einnahme- und Ausgabeposten gemacht.

Tabelle 15 | (in Mio. EUR) |

Anpassungen aufgrund der Periodenrechnung – jährlicher Anstieg 2008 | Erläut. | 7. EEF | 8. EEF | 9. EEF | 10. EEF | Anstieg 2008 für den 8., 9. und 10. EEF |

Vorfinanzierung | 2 | 80,26 | 37,30 | -6,39 | -62,55 | -31,64 |

Antizipative Passiva | -19,59 | -30,29 | 21,40 | 0,01 | -8,88 |

Noch nicht bestätigte Förderfähigkeit | 9.4 | -7,97 | -17,11 | -61,90 | 0,00 | -79,01 |

Noch nicht eingegangene Rechnungen | 9.5 | -83,69 | -115,23 | 223,78 | 1,24 | 109,79 |

- Veranschlagte Abrechnung der Vorfinanzierung | 2.3 | 72,08 | 102,06 | -140,49 | -1,22 | -39,65 |

Anpassungen aufgrund der Periodenrechnung insgesamt | 60,67 | 7,01 | 15,01 | -62,54 | -40,52 |

16. Gesamtausgaben nach der Periodenrechnung

Die EEF-Projektausgaben wurden entsprechend den einschlägigen internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen neu berechnet. Nach Umstellung der Konten auf das neue IT-System (ABAC FED) werden die Ausgaben für die jeweiligen Beihilfeinstrumente ab dem Haushaltsjahr 2009 komplett nach der Periodenrechnung ausgewiesen.

17. Einnahmen

Die Einnahmen bestehen vor allem aus den Zinserträgen der europäischen Bankkonten und der STABEX-Konten. Die Zinseinnahmen beziehen sich auf den 10. EEF.

Tabelle 17 | (in Mio. EUR) |

Zinserträge 2008 | Erläut. | 8. EEF | 9. EEF | 10. EEF | Wert zum 31.12.2008 | Wert zum 31.12.2007 |

EIB | 17.1 | 0,00 | 2,16 | 2,15 | 2,49 |

Europäische Banken | 17.1 | 2,45 | 6,47 | 8,92 | 9,80 |

Wiedereinziehungs-anordnungen | 17.2 | 0,00 | 0,00 | 0,04 |

STABEX | 17.3 | 4,03 | -0,11 | -0,11 | 3,81 | 6,18 |

Sonderbeitrag Demokratische Republik Kongo | 17.3 | 0,06 | 0,11 | 0,17 | 0,14 |

Übertragung auf den 10. EEF | -2,39 | -2,39 | 0,00 |

ZINSERTRÄGE INSGESAMT | 4,03 | 0,00 | 8,63 | 12,66 | 18,65 |

(17.1) EIB-Zinsen und Zinsen europäischer Banken

Die bei den Zahlstellen in Europa angefallenen Zinsen können gemäß Artikel 1 und Artikel 6 des Internen Abkommens für den 10. EEF zur Finanzierung von Projekten verwendet werden. Diese Zinserträge erhöhen effektiv die Mittelausstattung der Fonds.

(17.2) Verzugszinsen auf verspätete Zahlungen bei Einziehungsanordnungen

Hierbei handelt es sich um Verzugszinsen, die von den Schuldnern auf verspätete Zahlungen bei Einziehungsanordnungen gezahlt werden. Diese Mittel können gemäß Artikel 1 und Artikel 6 des Internen Abkommens für den 10. EEF zur Finanzierung von Projekten verwendet werden. Diese Zinserträge erhöhen effektiv die Mittelausstattung der Fonds.

(17.3) Zinsen der STABEX-Sicherheitskonten und des Sonderkontos für die Demokratische Republik Kongo

Hierbei handelt es sich um die Erträge der STABEX-Sicherheitskonten und des Sonderkontos für die DR Kongo. Diese Erträge erhöhen die Gesamtmittelausstattung der Fonds nur scheinbar, zumal sämtliche Erträge dieser Konten für den jeweiligen Verwendungszweck und Empfängerstaat zweckgebunden sind (siehe Erläuterung 5).

Angabe nicht bilanzwirksamer Posten

Garantien

Die Garantien dienen zur Absicherung von Vorfinanzierungen; ihre Freigabe erfolgt, nachdem im Rahmen eines Projekts die Abschlusszahlung erfolgt ist. Entsprechend dem Gebot der Vorsicht und gemäß dem IPSAS-Grundsatz Nr. 19 werden Eventualforderungen in den Jahresabschlüssen nicht erfasst. Aus Gründen der Transparenz werden sie informationshalber angegeben. Um diese Art Garantie auszuweisen, wird zwischen dem „Nennwert“ und dem „laufenden Wert“ unterschieden. Beim Nennwert ist das die Garantie auslösende Ereignis an das eigentliche Bestehen der Garantie gebunden. In diesem Fall erfolgt die Ausweisung als Eventualforderung. Beim laufenden Wert hingegen ist das die Garantie auslösende Ereignis an die Auszahlung der Vorfinanzierung und/oder der Folgezahlungen gebunden.

Am 31. Dezember 2008 belief sich der Nominalwert der in Bezug auf Vorfinanzierungen erhaltenen Garantien auf 699,57 Mio. EUR (siehe untenstehende Tabelle) gegenüber dem laufenden Wert in Höhe von 410,25 Mio. EUR.

Tabelle 18 | (in Mio. EUR) |

Garantien | Vorfinan-zierungen | Einbehaltene Garantien | Vertrags-erfüllung | Stand am 31.12.2008 | Stand am 31.12.2007 |

7. EEF | 105,80 |

8. EEF | 93,98 | 18,88 | 46,66 | 159,52 | 259,36 |

9. EEF | 605,59 | 167,18 | 243,51 | 1.016,28 | 639,04 |

10. EEF |

INSGESAMT | 699,57 | 186,06 | 290,17 | 1.175,80 | 1.004,20 |

BERICHT ÜBER DIE FINANZIELLE ABWICKLUNG

Einleitung

Frühere EEF

Der Beschluss Nr. 1/2000 des AKP-EG-Ministerrates vom 27.7.2000 über die Übergangsmaßnahmen sieht vor, dass ein Teil der nicht zugewiesenen Mittel aus den früheren EEF nach den einschlägigen Bestimmungen des Abkommens von Cotonou zu verwenden ist, wobei die einschlägigen Bestimmungen der Übergangsregelung vorzeitig angewendet werden dürfen.

Der Beschluss Nr. 410/2001 der Kommission vom 16.3.2001 über die Mittelzuweisungen für die nationalen Richtprogramme im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens sieht vor, dass die nicht zugewiesenen Mittel aus den früheren EEF bis zum Inkrafttreten des Finanzprotokolls für den 9. EEF gemäß den Regeln und Verfahren der jeweiligen EEF in einem Umfang von höchstens 1 200 Mio. EUR für die Durchführung verwendet werden.

In ihrem Beschluss Nr. 1033/2001 vom 15.6.2001 legte die Kommission die Mittelausstattung für die Regionalprogramme und die AKP-interne Zusammenarbeit im Rahmen des Finanzprotokolls des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens fest.

Mit dem Beschluss Nr. 1252/2002 der Kommission vom 11.7.2002 wurde die Dotation für die AKP-interne Zusammenarbeit unter Rückgriff auf die allgemeinen Reserven des 6. und 7. EEF um 60 Mio. EUR aufgestockt und außerdem vorgesehen, dass diese zusätzlichen Mittel bis zum Inkrafttreten des Finanzprotokolls für den 9. EEF gemäß den Regeln und Verfahren der ursprünglichen EEF zu verwenden sind.

Mit dem Beschluss Nr. 3/2002 des AKP-EG-Ministerrates vom 23. Dezember 2002 schließlich wurde ein Betrag von 25 Mio. EUR aus den nicht zweckgebundenen Mitteln des 8. EEF (allgemeine Reserve) für die regionale Zusammenarbeit im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens bereitgestellt.

Aus Gründen der Transparenz sind in den nachstehenden Tabellen des Jahresabschlusses 2008 wie in den vergangenen Jahren die Mittel, die gemäß der im Abkommen von Lomé festgelegten Programmplanung verwendet wurden, und die Mittel, die gemäß der im Abkommen von Cotonou vorgesehenen Programmplanung verwendet wurden, für jeden EEF (7. und 8. EEF) getrennt aufgeführt. Was den gemäß Cotonou verwendeten Teil angeht, so basieren Kontenführung und -darstellung in Bezug auf die einzelnen Länder auf Artikel 3 Absatz 2 des Anhangs IV zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen. Danach ist für die AKP-Staaten eine Dotation A (gesamtwirtschaftliche Unterstützung sowie Unterstützung von Programmen und Projekten) und eine Dotation B (unvorhergesehener Bedarf wie Soforthilfe, Entschuldungsinitiativen und Beiträge zur Begrenzung der negativen Auswirkungen der Instabilität der Ausfuhrerlöse) vorgesehen[15]. Für die einzelnen Regionen basiert die Darstellung auf der regionalen Programmplanung nach Kapitel 2 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens (regionale Richtprogramme und AKP-interne Zusammenarbeit).

Im Rahmen von Punkt 4 des Anhangs Ib (mehrjähriger Finanzrahmen für den Zeitraum 2008-2013) zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen wurden die vorhandenen Restmittel aus den früheren EEF sowie die Mittel, für die die Bindung im Rahmen dieser Fonds vom 31.12.2007 bis zum Inkrafttreten des 10. EEF aufgehoben wurde, auf den 9. EEF übertragen, um die Arbeitsfähigkeit der EU-Verwaltung sicherzustellen und die Bewirtschaftungskosten für die laufenden Projekte bis zum Inkrafttreten des 10. EEF zu decken.

Mit dem Inkrafttreten des 10. EEF am 1. Juli 2008 wurden die vorhandenen Restmittel aus den früheren EEF sowie die Mittel, für die die Bindung im Rahmen dieser Fonds aufgehoben war, auf die leistungsgebundene Reserve für den 10. EEF übertragen. Diese Reserve darf nur unter den Voraussetzungen des Artikels 1 Absatz 4 des Internen Abkommens für den 10. EEF in Anspruch genommen werden.

Da der 6. EEF im Jahre 2006 abgeschlossen wurde, enthält der Jahresabschluss nicht mehr die Tabellen über seine Ausführung. Die Ausführung der übertragenen Salden hingegen ist im 9. EEF ausgewiesen.

7. EEF

Aufgrund des Stands der mit dem 7. EEF erreichten Fortschritte beschloss die Kommission den Abschluss dieses Fonds zum 31. August 2008 (Beschluss PE/2008/4803 vom 29.8.2008).

Sämtliche im Zusammenhang mit noch nicht erfüllten Verträgen gebundenen, vertraglich vergebenen und ausgezahlten Mittel wurden zu diesem Zeitpunkt übertragen (im Unterschied zum 6. EEF, wo nur die vorhandenen Restmittel übertragen wurden). Aus diesem Grund waren die beim Abschluss des 7. EEF übertragenen Mittel viel höher als die, die beim Abschluss des 6. EEF übertragen wurden.

Die Übertragungen beliefen sich auf

- 740 980 526,27 EUR für Dotationen und globale Mittelbindungen;

- 690 996 406,08 EUR für einzelne Mittelbindungen;

- 563 402 665,70 EUR für bereits getätigte bzw. überwiesene Zahlungen.

Der Saldo der noch abzuwickelnden Mittelbindungen, die bei Abschluss auf den 9. EEF übertragen wurden, belief sich auf 177 577 860,57 EUR und setzte sich aus einem Saldo von 127 593 740,38 EUR an auszuzahlenden Mitteln und aus einem Saldo von 49 984 120,19 EUR an zu vergebenden Mitteln zusammen.

Angesichts der Übertragung der vorhandenen Restmittel aus dem 7. EEF verzeichnet die aktualisierte Dotation für den 9. EEF einen Anstieg von 15 907 435 336,39 EUR auf 16 648 415 862,66 EUR (ohne Zinsen).

Die Dotationen in Höhe von 740 980 526,27 EUR lassen sich folgendermaßen aufschlüsseln:

 Richtprogramme (Zuschüsse) | 406 572 791,03 EUR |

 Nichtprogrammierbare Hilfen (Soforthilfe, Risikokapital, Sysmin, STABEX, Saldo 5 EEF, Unterstützung bei der Verwaltung der SAF, Entschuldungsinitiative HIPC) | 334 407 735,24 EUR |

• davon allein STABEX | 133 859 893,00 EUR |

Die globalen Mittelbindungen (Projekte) und die einzelnen Mittelbindungen (Aufträge) wurden im Rahmen einer spezifischen Rubrik auf den 9. EEF übertragen, anhand deren sich feststellen lässt, welche Mittel übertragen und wie sie verwendet wurden.

Die jährlichen Zahlen für den 7. EEF sind im Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008 im Rahmen des 7. EEF für den Zeitraum 1. Januar bis 31. August 2008 und im Rahmen des 9. EEF für den Zeitraum 1. September bis 31. Dezember 2008 ausgewiesen.

10. EEF

Das AKP-EG-Partnerschaftsabkommen, das die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und die AKP-Staaten (Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean) am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichneten, trat am 1. April 2003 in Kraft. Das Abkommen von Cotonou wurde durch das von denselben Staaten am 25. Juni 2005 in Luxemburg unterzeichnete Abkommen geändert.

Der Beschluss 2001/822/EG über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG) mit der Europäischen Gemeinschaft, den der Rat der Europäischen Union (EU) am 27. November 2001 annahm, trat am 2. Dezember 2001 in Kraft. Dieser Beschluss wurde am 19. März 2007 geändert (Beschluss 2007/249/EG).

Das Interne Abkommen über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2008-2013 bereitgestellten Gemeinschaftshilfe, das gemäß dem geänderten Abkommen von Cotonou von den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft am 17. Juli 2006 angenommen wurde, ist am 1. Juli 2008 in Kraft getreten.

Im Rahmen des Cotonou-Abkommens wird die Gemeinschaftshilfe für die AKP-Staaten und die ÜLG im zweiten Zeitraum (2008-2013) mit Mitteln von insgesamt 22 682 Mio. EUR aus dem 10. EEF finanziert, wovon

21 966 Mio. EUR gemäß dem mehrjährigen Finanzrahmen in Anhang Ib des geänderten Cotonou-Abkommens den AKP-Ländern zugewiesen sind;

286 Mio. EUR gemäß Anhang IIAa des geänderten Beschlusses des Rates über die Assoziation der ÜLG mit der Europäischen Gemeinschaft den ÜLG zugewiesen sind;

430 Mio. EUR gemäß Artikel 6 des Internen Abkommens der Kommission zur Finanzierung der Kosten zustehen, die in Verbindung mit der Programmplanung und Durchführung des 10. EEF anfallen.

Bei Inkrafttreten des 10. EEF wurden diese Beträge durch die noch vorhandenen Restmittel ergänzt; sie werden nach wie vor vervollständigt durch Mittel aus dem Finanzausgleichssystem zur Stabilisierung der Exporterlöse von landwirtschaftlichen Rohstoffen (STABEX) im Rahmen der Vorgängerfonds des 9. EEF, für die die Bindung aufgehoben wurde. Diese Restmittel und Mittel, deren Mittelbindung aufgehoben wurde, sollten im Einklang mit dem geänderten Cotonou-Abkommen und dem Internen Abkommen verwendet und verwaltet werden.

Die Verteilung der Mittel des 10. EEF zugunsten der AKP-Staaten und der Regionen stellt sich wie folgt dar (in EUR):

15 300 Mio. EUR für die nationalen Richtprogramme, wovon

13 500 Mio. EUR für die Dotationen A,

1 800 Mio. EUR für die Dotationen B vorgesehen sind, wovon wiederum 601 Mio. EUR als ursprüngliche Mittelausstattung und 1 199 Mio. EUR als Reserve für nachfolgende Mittelzuweisungen dienen;

1 783 Mio. EUR für die regionalen Richtprogramme;

683 Mio. EUR als Reserve für nachfolgende Mittelzuweisungen zugunsten der nationalen und regionalen Richtprogramme in der Folge der Halbzeitbewertungen und der Überprüfungen bei Laufzeitende.

Die Tabellen im Anhang geben einen Überblick über die beschlossenen, gebundenen und ausgezahlten Beträge. Die ausgewiesenen Beträge sind Nettobeträge . Nur die Tabelle 2.7 enthält eine nach Mittelbindungen, aufgehobenen Mittelbindungen, Zahlungen und Rückzahlungen aufgeschlüsselte Darstellung.

DOTATIONEN ZUM 31.12.2008

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Tabelle 1.10

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GESAMTRECHNUNGSABSCHLUSS

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STAND NACH LÄNDERN UND INSTRUMENTEN

Die entsprechenden Tabellen sind als Anhang beigefügt.

Erläuterungen zu den Abschlussrechnungen:

- In den Tabellen bedeutet die Angabe „0,00“, dass der betreffende Betrag zwischen -4 999 EUR und 4 999 EUR liegt.Ist keine Zahl angegeben, so handelt es sich um einen Nullbetrag.Länder mit Nullsaldo in allen Spalten sind in der Tabelle nicht aufgeführt.

- Die Rubrik „Alle Länder“ bezieht sich auf Mehrländerprojekte, die jedoch nicht über die regionale Zusammenarbeit finanziert werden.

- In der Rubrik „Finanz- und Verwaltungskosten“ sind die Projekte aufgeführt, die über EEF-Zinsen oder die Dotation zur Deckung der Verwaltungskosten finanziert werden.

7. EEF

Die Angaben in den Tabellen 3.1.1 bis 3.1.8 beziehen sich auf die Mittel im Zusammenhang mit der Übertragung von Projekten, Aufträgen und Zahlungen bei Abschluss des 7. EEF (siehe Punkt 4 „Anlage – Stand nach Ländern und Instrumenten“).

Erste Spalte der Tabellen 3.1.1 und 3.1.2: Die Mittelzuweisung für „Regionale Zusammenarbeit“ (1 008,04 Mio. EUR) setzt sich folgendermaßen zusammen:

Zielbetrag der Kommission für reg. Zusammenarbeit (nur AKP-Staaten) | 1 125,00 |

Überhänge | (5,92) |

Übertragung bisher nicht zugewiesener Mittel zur Finanzierung von Programmen zur Unterstützung der AKP-Staaten bei der Integration in die WTO | 67,90 |

Im Jahr 2000 entsprechend der Übergangsregelung auf die allgemeine Reserve übertragene Mittel | 10,00 |

Im Jahr 2001 entsprechend der Übergangsregelung auf die allgemeine Reserve übertragene Mittel | (8,50) |

Im Jahr 2002 entsprechend der Übergangsregelung auf die allgemeine Reserve übertragene Mittel | (2,20) |

Im Jahr 2003 nach Inkrafttreten des Abkommens von Cotonou auf den 9. EEF übertragene Mittel | (0,70) |

Im Jahr 2004 nach Inkrafttreten des Abkommens von Cotonou auf den 9. EEF übertragene Mittel | (49,10) |

Im Jahr 2005 nach Inkrafttreten des Abkommens von Cotonou auf den 9. EEF übertragene Mittel | (8,26) |

Im Jahr 2006 nach Inkrafttreten des Abkommens von Cotonou auf den 9. EEF übertragene Mittel | (34,41) |

Im Jahr 2007 nach Inkrafttreten des Abkommens von Cotonou auf den 9. EEF übertragene Mittel | (12,44) |

vor inkrafttreten des 10. eef Auf den 9. EEF übertragene Mittel und nach inkrafttreten des 10. EEF auf diesen übertragene Mittel | (2,32) |

bei abschluss des 7. EEF auf den 9. EEF übertragene mittel | (-70,96) |

Gesamtwert zum 31.12.2008 | 1 008,04 |

Alle angegebenen Mittelbeträge entsprechen den vereinbarten Beträgen, da die nicht gebundenen Mittel nach dem Inkrafttreten des Abkommens von Cotonou auf den 9. EEF (Beschluss der Kommission vom 16. April 2003) bzw. nach dem Inkrafttreten des 10. EEF (1. Juli 2008) auf diesen übertragen wurden.

8. EEF

Zweite Spalte der Tabellen 3.2.1 und 3.2.2: Die Mittelzuweisung für „Regionale Zusammenarbeit“ (1 358,50 Mio. EUR) setzt sich folgendermaßen zusammen:

Zielbetrag der Kommission für reg. Zusammenarbeit (nur AKP-Staaten) | 1 300,00 |

Beschluss Nr. 3/2000 des Rates über die Kontinuität bestimmter Aktivitäten bis zum Inkrafttreten des 9. EEF | 306,00 |

Beschluss Nr. 10/2001 des Rates vom 20.12.2001 über die Verwendung der nicht zugewiesenen Mittel aus dem 8. EEF | 180,70 |

entsprechend der Übergangsregelung | (68,00) |

Beschluss Nr. 3/2002 des Rates vom 23.12.2002 über die Verwendung der nicht zugewiesenen Mittel aus dem 8. EEF | 54,20 |

Im Jahr 2003 nach Inkrafttreten des Abkommens von Cotonou auf den 9. EEF übertragene Mittel | (317,33) |

Im Jahr 2004 nach Inkrafttreten des Abkommens von Cotonou auf den 9. EEF übertragene Mittel | (5,01) |

Im Jahr 2005 nach Inkrafttreten des Abkommens von Cotonou auf den 9. EEF übertragene Mittel | (31,62) |

Im Jahr 2006 nach Inkrafttreten des Abkommens von Cotonou auf den 9. EEF übertragene Mittel | (20,83) |

Im Jahr 2007 nach Inkrafttreten des Abkommens von Cotonou auf den 9. EEF übertragene Mittel | (23,81) |

vor inkrafttreten des 10. eef Auf den 9. EEF übertragene Mittel und nach inkrafttreten des 10. EEF auf diesen übertragene Mittel | (15,80) |

Gesamtwert zum 31.12.2008 | 1 358,50 |

Alle angegebenen Mittelbeträge entsprechen den vereinbarten Beträgen, da die nicht gebundenen Mittel nach dem Inkrafttreten des Abkommens von Cotonou auf den 9. EEF (Beschluss der Kommission vom 16. April 2003) bzw. nach dem Inkrafttreten des 10. EEF (1. Juli 2008) auf diesen übertragen wurden.

9. EEF

Alle Tabellen sind aufgeschlüsselt nach Art der verwendeten Mittel (Dotation A, Dotation B und Durchführungskosten) und Art des Projekts (gesamtwirtschaftliche Unterstützung, sektorale Politik, Soforthilfe usw.).

Die Angaben in den Tabellen 3.3.1 bis 3.3.8 beziehen sich auf die Mittel im Zusammenhang mit der Übertragung von Projekten, Aufträgen und Zahlungen bei Abschluss des 7. EEF (siehe Punkt 4 „Anlage – Stand nach Ländern und Instrumenten“).

WEITERE INFORMATIONEN ZUR AUSFÜHRUNG DER MITTEL

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Tabelle 4.2.3

Kofinanzierung durch Italien

Im Jahr 1985 unterzeichnete die Europäische Kommission eine Vereinbarung mit der italienischen Regierung über die Kofinanzierung von Entwicklungsprojekten, die von der Kommission verwaltet werden.

Die Vereinbarung wurde im Briefwechsel zwischen der italienischen Regierung und dem für Entwicklung zuständigen Mitglied der Kommission mehrmals verlängert, zuletzt bis zum 31. Dezember 2004.

Inzwischen hat die Kommission im schriftlichen Verfahren E/1588/2004 einen Beschluss über die Umsetzung der Rahmenvereinbarung für die Kofinanzierung gefasst. Mit diesem Beschluss sollen die rechtlichen sowie die finanziellen Aspekte der im Rahmen der Vereinbarung eingegangenen Zusagen festgelegt werden. Desgleichen sieht der Beschluss der Kommission vor, dass die Kofinanzierung von der Kommission im Einklang mit der Finanzregelung für den EEF umgesetzt wird, und dass den für den EEF zuständigen bevollmächtigten und nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten ebenfalls Anweisungsbefugnisse über den Kofinanzierungsbeitrag Italiens übertragen werden. Diese Anweisungsbefugten legen gemäß den geltenden Vorschriften eine angemessene Frist für die endgültige Umsetzung fest.

Gemäß den Bestimmungen von Artikel 4 Punkt 4 der im Juli 1985 zwischen der Europäischen Kommission und der italienischen Regierung geschlossenen Vereinbarung, die auch in Artikel 3 Punkt 3 des Beschlusses E/1588/2004 bestätigt werden, hat die italienische Regierung die Kommission in ihrem Schreiben vom 15.12.2006 um die Erstattung der auf den Konten der abgeschlossenen Projekte verbliebenen Beträge ersucht. Der Gesamtbetrag dieser Salden beläuft sich auf 4 708 867,66 EUR. Dieser Betrag wurde im März 2008 über ein entsprechendes Konto an die italienische Regierung zurückgezahlt.

Zum 31. Dezember 2008 stellt sich die Situation der von Italien bereitgestellten und von der Kommission verwalteten Mittel für Projekte in den AKP-Staaten folgendermaßen dar (in EUR):

Seit der Unterzeichnung der vorgenannten Vereinbarung wurden insgesamt 52 in den AKP-Staaten durchgeführte Projekte mit italienischen Mitteln kofinanziert, von denen eines („4. Programm für den Wiederaufbau in Somalia“) noch nicht abgeschlossen ist.

Projekt-Nr. | Land | Projekt | Saldo | Beitrag | Zahlungen | Saldo |

31.12.2007 | 31.12.2008 |

ITA COF | 37 | Zinsen der Kofinanzierung | 10 540 484,09 | 402 762,01 | 10 943 246,10 | 260 534,29 |

ITA COF | 40 | Verwaltungsausgaben | 5 316 733,50 | 0,00 | 4 938 376,71 | 424 390,65 |

ITA COF | 50 | SOMALIA | Wiederaufbau | 11 490 132,80 | 0,00 | 661 843,64 | 10 828 289,16 |

INSGESAMT | 28 733 654,93 | 402 762,01 | 16 543 466,45 | 11 513 214,10 |

Am 1. Juli 2008 wurde die Verwaltung der Konten „Zinsen der Kofinanzierung“, „Verwaltungsausgaben“ und „Wiederaufbau in Somalia“ auf die Delegation in Kenia übertragen.

Zu diesem Zeitpunkt stellte sich die Kontensituation wie folgt dar (in EUR):

Projekt-Nr. | Land | Projekt | Saldo |

30.6.2008 |

ITA COF | 37 | Zinsen der Kofinanzierung | 9 849 588,56 |

ITA COF | 40 | Verwaltungsausgaben | 416 936,05 |

ITA COF | 50 | SOMALIA | Wiederaufbau | 10 828 289,16 |

INSGESAMT | 21 094 813,77 |

Am 30. Juni erging eine Auszahlungsanordnung für die Rückzahlung der Zinsen in Höhe von 9 849 588,56 EUR an die italienische Regierung. Der Saldo der „Zinsen“ wurde damit bei der Übertragung der Verwaltung der Kofinanzierung auf die Delegation in Kenia auf null Euro gebracht.

Das Projekt „Straße nach Bogamoyo“ in Tansania ist bis zur gerichtlichen Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten blockiert. Seine Verwaltung verbleibt bei der Kommission in Brüssel. Die Kontosituation stellt sich wie folgt dar (in EUR):

Projekt-Nr. | Land | Projekt | Saldo zum 31.12.2008 |

ITA COF | 51 | TANSANIA | Straße nach Bogamoyo | 1 386 304,54 |

FINANZDATEN DER EIB

INVESTITIONSFAZILITÄT — ERTRAGSÜBERSICHT

Jahr bis | Jahr bis |

Erläut. | 31.12.2008 | 31.12.2007 |

Zinserträge und ähnliche Erträge | 5 | 61 097 | 46 580 |

Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen | 5 | -68 | -1 218 |

Nettozinsen und ähnliche Erträge | 61 029 | 45 362 |

Gebühren und Provisionserträge | 6 | 2 632 | 1 396 |

Nettogebühren und -provisionserträge | 2 632 | 1 396 |

Nettoergebnis Finanzgeschäfte | 7 | -19 425 | -8 005 |

Wertminderung Kreditverluste | 11 | -52 675 | -2 770 |

Sonderbeiträge der Mitgliedstaaten zu den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen | 13 | 17 871 | 32 756 |

Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | 8 | -35 741 | -32 756 |

Jahresgewinn/-verlust | -26 309 | 35 983 |

INVESTITIONSFAZILITÄT — VERMÖGENSÜBERSICHT

Erläut. | 2008 | 2007 |

AKTIVA |

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 9 | 293 416 | 184 772 |

Derivative Finanzinstrumente | 10 | 8 495 | 25 279 |

Darlehen und Forderungen | 11 | 647 449 | 572 927 |

Davon aufgelaufene Zinsen und sonstige Forderungen auf Erträge | 11 437 | 11 176 |

Finanzanlagen - zur Veräußerung verfügbar | 12 |

Kapitalbeteiligungen - zur Veräußerung verfügbar | 129 146 | 109 363 |

Forderungen gegenüber Beitragszahlern | 13 | 65 891 | 181 183 |

Sonstige Aktiva | 14 | 525 | 3 894 |

Aktiva insgesamt | 1 144 922 | 1 077 418 |

VERBINDLICHKEITEN UND EIGENKAPITAL |

PASSIVA |

Derivative Finanzinstrumente | 10 | 15 746 | 841 |

Transitorische Passiva | 15 | 20 186 | 18 030 |

Verbindlichkeiten gegenüber Dritten | 16 | 193 733 | 131 152 |

Sonstige Verbindlichkeiten | 17 | 4 277 | 916 |

Passiva insgesamt | 233 942 | 150 939 |

EIGENKAPITAL |

Bei den Mitgliedstaaten abgerufene Beiträge | 18 | 845 000 | 830 000 |

Gewinnrücklagen | 50 858 | 77 167 |

Neubewertungsreserve | 15 122 | 19 312 |

Eigenkapital insgesamt | 910 980 | 926 479 |

Verbindlichkeiten und Eigenkapital insgesamt | 1 144 922 | 1 077 418 |

INVESTITIONSFAZILITÄT — CASHFLOW-TABELLE

2008 | 2007 |

BETRIEBLICHE TÄTIGKEITEN |

Gewinn / Verlust im Haushaltsjahr | -26 309 | 35 983 |

Bereinigungen |

Wertminderung bei zur Veräußerung verfügbaren Kapitalbeteiligungen | 1 725 | 366 |

Wertminderung Darlehen | 52 675 | 2 770 |

Kapitalisierte Zinsen | -12 022 | -6 747 |

Erhöhung transitorische Passiva | 162 | 4 150 |

Gewinn aus operativen Tätigkeiten vor Änderungen bei betrieblichen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten | 16 231 | 36 522 |

Netto-Darlehensauszahlungen | -176 614 | -286 028 |

Erstattungen | 73 748 | 34 214 |

Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts bei Derivaten | 31 689 | -15 965 |

Erhöhung der zur Veräußerung verfügbaren Kapitalbeteiligungen | -41 641 | -43 143 |

Erträge aus zur Veräußerung verfügbaren Kapitalbeteiligungen | 15 005 | 8 248 |

Erhöhung / Minderung sonstige Forderungen | 3 369 | -2 456 |

Erhöhung / Minderung sonstige Verbindlichkeiten | 3 361 | - 518 |

Netto-Zahlungsstrom aus der laufenden Geschäftstätigkeit | -74 852 | -269 126 |

FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT |

Einzahlungen Mitgliedstaaten | 15 000 | 315 000 |

Erhöhung/ Minderung Forderungen gegenüber Beitragszahlern | 115 292 | -77 271 |

Netto-Erhöhung /Netto-Minderung des zu zahlenden Betrags aus Zinszuschüssen | 59 596 | -3 273 |

Erhöhung / Minderung des an Dritte zu zahlenden Betrags | 2 985 | - 538 |

Nettozahlungsstrom aus /(für) Finanzierungstätigkeiten | 192 873 | 233 918 |

Nettoerhöhung Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 118 021 | -35 208 |

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Haushaltsjahrs | 184 772 | 190 780 |

Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -9 377 | 29 200 |

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Haushaltsjahrs | 293 416 | 184 772 |

INVESTITIONSFAZILITÄT — ÜBERSICHT ÜBER ÄNDERUNGEN BEIM EIGENKAPITAL

Gezeichnetes Kapital | Gewinn-rücklagen | Sonstige Reserven | Eigenkapital insgesamt |

Zum 1. Januar 2008 | 830 000 | 77 167 | 19 312 | 926 479 |

Änderungen (netto) der Kapitalbeteiligungen - zur Veräußerung verfügbar | - | - | -4 190 | -4 190 |

Während des Jahres bei den Mitgliedstaaten abgerufene Beiträge | 15 000 | - | - | 15 000 |

Jahresverlust | - | -26 309 | - | -26 309 |

Änderung der Beiträge | 15 000 | -26 309 | -4 190 | -15 499 |

Zum 31. Dezember 2008 | 845 000 | 50 858 | 15 122 | 910 980 |

Zum 1. Januar 2007 | 515 000 | 41 184 | 9 997 | 566 181 |

Änderungen (netto) der Kapitalbeteiligungen - zur Veräußerung verfügbar | - | - | 9 315 | 9 315 |

Während des Jahres bei den Mitgliedstaaten abgerufene Beiträge | 315 000 | - | - | 315 000 |

Jahresgewinn | - | 35 983 | - | 35 983 |

Änderung der Beiträge | 315 000 | 35 983 | 9 315 | 360 298 |

Zum 31. Dezember 2007 | 830 000 | 77 167 | 19 312 | 926 479 |

INVESTITIONSFAZILITÄT – ERLÄUTERUNGEN ZU DEN JAHRESABSCHLÜSSEN

18. Allgemeine Informationen

Die Investitionsfazilität (im Folgenden „Fazilität“) wurde im Rahmen des zwischen den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten am 23. Juni 2000 geschlossenen und am 25. Juni 2005 überarbeiteten Abkommens von Cotonou (im Folgenden „Abkommen“) über Entwicklungszusammenarbeit eingerichtet.

Gemäß den Bestimmungen des Abkommens erfolgt die Finanzierung aus den Haushalten der EU-Mitgliedstaaten und die Auszahlung entsprechend den auf Zeiträume von fünf bis sechs Jahren festgelegten Finanzprotokollen. Im Rahmen des Abkommens und in der Folge des Inkrafttretens des zweiten Finanzprotokolls am 1. Juli 2008, das eine Laufzeit von 2008-2013 hat und als 10. Europäischer Entwicklungsfonds (EEF) bezeichnet wird, ist die Europäische Investitionsbank (nachstehend „EIB“ bzw. die „Bank“) betraut mit der Verwaltung der

- AKP-Investitionsfazilität (IF), einem risikotragenden revolvierenden Fonds in Höhe von 3 137 Mio. EUR zu Zwecken der Förderung von Investitionen im Privatsektor in den AKP-Ländern;

- nichtrückzahlbaren Zuschüsse zur Finanzierung von Zinszuschüssen in Höhe von 400 Mio. EUR, wovon bis zu 40 Mio. EUR zur Finanzierung von projektbezogener technischer Hilfe eingesetzt werden können. Im Hinblick auf das Auslaufenlassen des AKP-EU-Zuckerprotokolls können Mittel in Höhe von bis zu 100 Mio. EUR bereitgestellt werden, um die Zuckererzeuger in den AKP-Ländern bei der Anpassung an die sich verändernden Bedingungen auf dem Weltmarkt zu unterstützen.

- Maßgebliche Rechnungslegungsgrundsätze

Grundlagen der Erstellung

In Einklang mit der Verwaltungsvereinbarung für die Investitionsfazilität werden bei der Vorbereitung der Rechnungsabschlüsse der Fazilität die IPSAS-Normen (International Public Sector Accounting Standards) bzw. die IFRS-Normen (International Financial Reporting Standards) zugrunde gelegt. Der Rechnungsabschluss der Fazilität wurde auf Grundlage folgender maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze vorbereitet:

Maßgebliche Annahmen und Schätzungen

Für die Erstellung von Abschlüssen sind bestimmte kritische Schätzungen erforderlich. Darüber hinaus muss die Verwaltung bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze der Fazilität von ihrem Beurteilungsspielraum Gebrauch machen. Erfordert ein Bereich ein höheres Maß an Beurteilung, stellt er sich komplexer dar oder sind Annahmen und Schätzungen für den Abschluss erheblich, so wird dies offengelegt.

Vor allem in folgenden Bereichen wurden Annahmen und Schätzungen angewandt:

Beizulegender Zeitwert von Finanzinstrumenten

Wenn sich der beizulegende Zeitwert in der Vermögensübersicht erfasster finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten nicht anhand der Notierungen auf aktiven Märkten ermitteln lässt, wird er mit Hilfe einer Reihe von Bewertungstechniken (u. a. anhand mathematischer Modelle) bestimmt. Die Daten für diese Modelle wurden soweit wie möglich auf beobachtbaren Märkten erhoben, wo dies jedoch nicht möglich war, musste der Zeitwert bis zu einem gewissen Grad geschätzt werden. Bei der Schätzung wurden Liquidität und Modelldaten wie Korrelation und Volatilität bei längerfristigen Derivaten berücksichtigt.

Wertminderungsverluste bei Darlehen und Forderungen

Die Investitionsfazilität ermittelt ihre Problemdarlehen und -forderungen zu jedem Berichtstermin, um festzustellen, ob in der Aufwands- und Ertragsrechnung eine Rückstellung für Wertminderungen ausgewiesen werden sollte. Insbesondere bei der Schätzung des Betrags und des Zeitpunkts zukünftiger Kapitalflüsse ist hinsichtlich der Höhe der erforderlichen Rückstellung eine Beurteilung auf Managementebene erforderlich. Solche Schätzungen beruhen auf Annahmen für eine Reihe von Faktoren. Die tatsächlichen Ergebnisse können davon abweichen, was zu künftigen Änderungen der Rückstellung führt. Neben der besonderen Rückstellung für erhebliche Einzeldarlehen und -forderungen nimmt die Investitionsfazilität auch eine allgemeine Rückstellung für Risiken vor, die zwar für sich genommen keine besondere Rückstellung erfordern, aber ein größeres Ausfallrisiko als bei der ursprünglichen Gewährung aufweisen. Diese allgemeine Rückstellung berücksichtigt die etwaige Verschlechterung des internen Ratings des Darlehens oder der Beteiligung seit der Gewährung oder dem Erwerb. Diese internen Ratings berücksichtigen Faktoren wie eine etwaige Verschlechterung des Länderrisikos, des Wirtschaftszweigs und eine technische Veralterung ebenso wie festgestellte Strukturschwächen oder eine Verschlechterung des Cashflows.

Grundsätzlich gilt ein Darlehen als notleidend, wenn die Zahlung von Zinsen und Kapital seit 90 Tagen oder länger fällig und eine Zahlung nach Auffassung der Verwaltung zugleich vollkommen unwahrscheinlich ist.

Bewertung von zur Veräußerung verfügbaren, nicht börsennotierten Kapitalbeteiligungen

Die Bewertung zur Veräußerung verfügbarer, nicht börsennotierter Kapitalbeteiligungen beruht in der Regel auf einem der folgenden Faktoren:

- aktuelle Marktgeschäfte zu marktüblichen Bedingungen,

- aktueller beizulegender Zeitwert eines weitgehend identischen anderen Instruments,

- erwarteter Cashflow bei aktuellen Sätzen für Instrumente mit ähnlichen Bedingungen und Risikocharakteristika oder

- andere Bewertungsmodelle.

Die Bestimmung des Cashflow und der Abzinsungsfaktoren für zur Veräußerung verfügbare, nicht börsennotierte Kapitalbeteiligungen beruht in erheblichem Maß auf Schätzungen. Die Investitionsfazilität justiert das Bewertungsverfahren regelmäßig und prüft seine Validität, indem es entweder Preise von gegenwärtig zu beobachtenden aktuellen Markttransaktionen für das gleiche Instrument oder Preise, die auf anderen verfügbaren, beobachtbaren Marktdaten beruhen, verwendet.

Wertminderung bei zur Veräußerung verfügbaren Finanzanlagen

Die Investitionsfazilität stuft am Markt verfügbare Kapitalbeteiligungen als in ihrem Wert gemindert ein, wenn sich deren beizulegender Zeitwert erheblich oder anhaltend verringert und die Kosten unterschreitet oder wenn andere objektive Anzeichen einer Wertminderung vorhanden sind. Die Entscheidung darüber, ob eine Verringerung als erheblich oder anhaltend anzusehen ist, liegt im Ermessen der Fazilität.

Änderung der Rechnungslegungsmethoden

Die Rechnungslegungsmethoden entsprechen den im vorhergehenden Haushaltsjahr angewandten Methoden.

Zusammenfassung der maßgeblichen Rechnungslegungsgrundsätze

In der Vermögensübersicht werden Aktiva und Passiva in absteigender Reihenfolge ihrer Liquidität ausgewiesen, wobei nicht zwischen kurz- und langfristigen Posten unterschieden wird.

19. Umrechnung von Fremdwährungen

Die Investitionsfazilität legt ihre Abschlüsse in Euro (EUR) vor, der auch die funktionale Währung und die Währung der Darstellung ist.

Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden zu dem zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls geltenden Wechselkurs umgerechnet.

Auf andere Währungen als Euro lautende monetäre Aktiva und Passiva werden zu dem am Bilanzstichtag geltenden Wechselkurs in Euro umgerechnet. Gewinne oder Verluste aus solchen Umrechnungen werden in der Aufwands- und Ertragsrechnung ausgewiesen.

Nichtmonetäre Posten, die zu den Anschaffungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu den Wechselkursen zum Zeitpunkt der ursprünglichen Transaktionen umgerechnet. Nichtmonetäre Posten, die zum Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu den Wechselkursen zum Zeitpunkt der Bestimmung des Zeitwerts umgerechnet.

Wechselkursdifferenzen, die sich bei der Abrechnung von Transaktionen zu anderen Kursen als denen zum Zeitpunkt der Transaktion ergeben, und nicht realisierte Fremdwährungsdifferenzen aus nicht abgerechneten, auf Fremdwährungen lautenden monetären Aktiva und Passiva werden in der Aufwands- und Ertragsrechnung ausgewiesen.

Die Posten der Aufwands- und Ertragsrechnung werden monatlich auf der Grundlage der Umrechnungskurse vom Ende des Monats in Euro umgerechnet.

20. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmitteläquivalente werden im Rahmen der Investitionsfazilität als Sichtkonten oder kurzfristige Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von höchstens drei Monaten definiert.

21. Finanzielle Vermögenswerte ohne Derivate

Finanzielle Vermögenswerte werden nach dem Grundsatz der Bilanzierung zum Erfüllungstag verbucht.

- Darlehen

Von der Investitionsfazilität vergebene Darlehen werden in den Aktiva der Investitionsfazilität ausgewiesen, wenn die Zahlung an die Kreditnehmer erfolgt. Sie werden zunächst zu ihren Gestehungskosten erfasst (Nettoauszahlungsbetrag), d. h. zum beizulegenden Zeitwert des Zahlungsmittels, das zur Vergabe des Darlehens bereitgestellt wird, einschließlich etwaiger Transaktionskosten, und im Anschluss daran anhand der Methode zur Ermittlung der Effektivrendite abzüglich etwaiger Rückstellungen für Wertminderungen oder Uneinbringlichkeit zum Restbuchwert bewertet.

- Zur Veräußerung verfügbare Finanzanlagen

Zur Veräußerung verfügbare Finanzanlagen sind Anlagen, die als solche designiert sind oder die nicht dafür in Frage kommen, als erfolgwirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte Werte, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Werte oder als Darlehen und Forderungen klassifiziert zu werden. Sie umfassen Kapitalbeteiligungsinstrumente, Investitionen in Risikokapitalfonds sowie andere Schuldtitel.

Nach der ersten Bewertung werden zur Veräußerung verfügbare Finanzanlagen später zu ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes von Kapitalbeteiligungen, der nicht aus aktiven Märkten abgeleitet werden kann, gilt Folgendes:

22. Wagniskapitalfonds

Der beizulegende Zeitwert der einzelnen Wagniskapitalfonds wird sich – wenn er nach international anerkannten Bewertungsgrundsätzen ermittelt wird – auf den vom Fonds mitgeteilten Nettoinventarwert (NIW) stützen. Sollte die Bewertung jedoch in irgendeiner Weise beeinträchtigt werden können, kann die Investitionsfazilität eine Anpassung des vom Fonds gemeldeten NIW beschließen.

Wird kein international anerkannter Bewertungsgrundsatz angewandt, erfolgt die Bewertung anhand des zugrunde liegenden Portfolios.

23. Direkte Kapitalbeteiligungen

Der beizulegende Zeitwert der Beteiligung wird anhand des neuesten verfügbaren Abschlusses bestimmt, wobei gegebenenfalls wieder nach dem gleichen Muster verfahren wird wie bei Erwerb der Beteiligung.

Nicht realisierte Gewinne oder Verluste aus Kapitalbeteiligungen werden so lange unter der Rubrik Eigenkapital ausgewiesen, bis die Beteiligungen veräußert, übergeben oder in anderer Form überlassen sind oder eine Wertminderung festgestellt wird. Wird die Wertminderung einer zur Veräußerung verfügbaren Beteiligung festgestellt, wird der zuvor unter der Rubrik Eigenkapital ausgewiesene kumulative nicht realisierte Gewinn oder Verlust in der Aufwands- und Ertragsrechnung ausgewiesen.

Bei Beteiligungen an nicht börsennotierten Gesellschaften wird der beizulegende Zeitwert mithilfe anerkannter Bewertungsmethoden bestimmt. Kann der beizulegende Zeitwert nicht zuverlässig ermittelt werden, so werden diese Beteiligungen zu ihren Gestehungskosten verbucht.

- Garantien

Finanzgarantien werden ursprünglich zum beizulegenden Zeitwert in der Vermögensübersicht unter „Finanzgarantien“ ausgewiesen. Nach dem ursprünglichen Ausweis werden die Verbindlichkeiten der Investitionsfazilität im Rahmen jeder Garantie zur amortisierten Prämie oder zur bestmöglichen Schätzung der erforderlichen Ausgaben zur Erfüllung etwaiger finanzieller Verpflichtungen aus der Garantie bewertet, je nachdem welcher Betrag höher ist.

Etwaige Erhöhungen der Verbindlichkeiten aus Finanzgarantien werden in der Aufwands- und Ertragsrechnung unter „Wertminderung für Kreditverluste“ ausgewiesen. Die erhaltenen Prämien werden in der Aufwands- und Ertragsrechnung unter „Nettogebühren- und -provisionserträge“ unter Verwendung des effektiven Zinses über die Laufzeit der Garantie ausgewiesen.

24. Wertminderung bei finanziellen Vermögenswerten

Die Investitionsfazilität bestimmt zu jedem Bilanzstichtag, ob es objektive Hinweise darauf gibt, dass ein finanzieller Vermögenswert in seinem Wert gemindert ist. Ein finanzieller Vermögenswert oder eine Gruppe finanzieller Vermögenswerte gilt als im Wert gemindert, wenn (und nur dann, wenn) es objektive Hinweise auf die Wertminderung als Folge eines oder mehrerer Ereignisse nach dem ursprünglichen Ausweis des Vermögenswerts (eines eingetretenen „Verlustereignisses“) gibt und dieses Verlustereignis Auswirkungen auf den erwarteten künftigen Cashflow des finanziellen Vermögenswerts oder der Gruppe von finanziellen Vermögenswerten hat, die zuverlässig bestimmt werden können. Zu den Hinweisen auf eine Wertminderung zählen Anzeichen dafür, dass der Kreditnehmer oder eine Gruppe von Kreditnehmern sich in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befindet oder Zins- bzw. Tilgungszahlungen ausfallen sowie die Wahrscheinlichkeit, dass sie Konkurs anmelden oder eine sonstige finanzielle Umstrukturierung vornehmen werden. Gleiches gilt, wenn beobachtbare Daten darauf hindeuten, dass ein messbarer Rückgang des erwarteten künftigen Cashflows vorliegt, wie Änderungen der Zahlungsrückstände oder der wirtschaftlichen Bedingungen, die mit Ausfällen einhergehen.

Bei Darlehen, die am Ende des Haushaltsjahres noch ausstehen und zum Restbuchwert bewertet sind, werden Wertminderungen vorgenommen, wenn erwiesenermaßen das Risiko eines vollständigen oder teilweisen Ausfalls der im ursprünglichen Vertrag genannten Summe oder des entsprechenden Werts besteht. Wenn es objektive Hinweise gibt, dass ein Wertminderungsverlust entstanden ist, wird der Betrag des Verlustes anhand von internen Modellen gemessen, die von der Bank zur ungefähren Bemessung der Wahrscheinlichkeit des Verlustes oder der Eintreibung des Darlehens angewandt werden und unter anderem auf die Bewertung der Differenz zwischen dem Buchwert der Darlehen und dem beizulegenden Zeitwert der erwarteten künftigen Cashflows dieser Darlehen abstellen. Der Buchwert des Vermögenswerts wird durch die Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert und der Betrag des Verlusts wird in der Aufwands- und Ertragsrechnung ausgewiesen. Zinseinnahmen laufen auf der Grundlage des effektiven Zinses des Vermögenswerts weiter auf den reduzierten Buchwert auf. Darlehen werden zusammen mit der entsprechenden Wertberichtigung abgeschrieben, wenn keine realistische Aussicht auf eine künftige Eintreibung besteht. Wenn sich der Betrag des geschätzten Wertminderungsverlusts in einem späteren Jahr wegen einem Ereignis nach dem Ausweis der Wertminderung erhöht oder verringert, wird der zuvor ausgewiesene Wertminderungsverlust durch Anpassung des Wertberichtigungskontos erhöht oder reduziert.

Da die Investitionsfazilität für jeden einzelnen Kredit das Kreditrisiko bewertet, ist keine weitere Bewertung hinsichtlich einer Sammelrückstellung für Wertminderungen erforderlich.

Die Investitionsfazilität prüft für die zur Veräußerung verfügbaren Finanzanlagen zu jedem Bilanzstichtag, ob es objektive Hinweise darauf gibt, dass eine Beteiligung wertgemindert ist. Ein objektiver Hinweis wäre unter anderem, wenn der beizulegende Zeitwert der Beteiligung erheblich oder anhaltend abnimmt und die Kosten unterschreitet Gibt es Hinweise auf eine Wertminderung, so wird der kumulierte Verlust (berechnet als Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem geltenden beizulegenden Zeitwert, abzüglich eventueller, zuvor in der Aufwands- und Ertragsrechnung berücksichtigter Wertminderungsverluste dieser Beteiligung) aus dem Eigenkapital herausgenommen und in der Aufwands- und Ertragsrechnung erfasst. Wertminderungsverluste von zur Veräußerung verfügbaren Finanzanlagen werden in der Aufwands- und Ertragsrechnung nicht rückgebucht; Erhöhungen ihres Zeitwerts nach der Wertminderung werden direkt unter dem Eigenkapital ausgewiesen.

Bei bis zur Endfälligkeit gehaltenen Investitionen bewertet die Investitionsfazilität einzeln, ob objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen. Wenn es objektive Hinweise gibt, dass ein Wertminderungsverlust entstanden ist, wird der Betrag des Verlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Zeitwert des erwarteten künftigen Cashflows gemessen. Der Buchwert des Vermögenswerts wird herabgesetzt und die Wertminderung in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht. Wenn sich der Betrag des geschätzten Wertminderungsverlusts in einem späteren Jahr aufgrund eines Ereignisses nach dem Ausweis der Wertminderung verringert, so werden alle zuvor ausgewiesenen Beträge unter dem „Nettoergebnis aus Finanzierungstätigkeiten“ ausgewiesen.

Im Rahmen des Risikomanagements der Europäischen Investitionsbank werden finanzielle Vermögenswerte mindestens einmal jährlich auf etwaige Wertminderungen hin überprüft. Die daraus resultierenden Anpassungen umfassen die Auflösung des Abschlags in der Aufwands- und Ertragsrechnung über die gesamte Laufzeit des Vermögenswertes sowie jede Anpassung, die aufgrund einer Neubewertung der ursprünglichen Wertminderung erforderlich ist.

25. Derivative Finanzinstrumente

Zu den Derivaten zählen Währungsswaps, kombinierte Zins- und Währungsswaps, Devisentermingeschäfte und Optionsscheine.

Zur Absicherung bestimmter, auf lebhaft gehandelte Fremdwährungen lautender Kreditgeschäfte kann die Investitionsfazilität im Rahmen ihrer regulären Tätigkeit Swap-Kontrakte schließen, um durch Wechselkursschwankungen bedingte Gewinne oder Verluste auszugleichen. Gleiches gilt für den Abschluss von Devisenterminkontrakten zur Absicherung ihrer Währungspositionen.

Bis zum 31. Dezember 2008 wurden jedoch im Rahmen der Investitionsfazilität keinerlei Sicherungsgeschäfte (hedge accounting transactions) getätigt, so dass alle Derivate in der Aufwands- und Ertragsrechnung zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Dieser wird in erster Linie anhand von Discounted Cashflow-Verfahren, Optionspreismodellen und Kursofferten Dritter ermittelt.

Optionsscheine wurden von der Investitionsfazilität für zusätzliche Gebühren im Zusammenhang mit einem Kreditgeschäft entgegengenommen.

Ist der beizulegende Zeitwert eines Derivats positiv, wird es zum Zeitwert als Aktivposten ausgewiesen, ist er negativ, wird es als Passivposten ausgewiesen. Änderungen des Zeitwerts derivativer Finanzinstrumente werden unter dem „Nettoergebnis aus Finanzierungstätigkeiten“ ausgewiesen.

26. 2.4.6 Beiträge

In der Vermögensübersicht werden Beiträge der Mitgliedstaaten ab dem Tag des Ratsbeschlusses, in dem die Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten an die Investitionsfazilität festgelegt werden, als Forderungen ausgewiesen.

27. Zinserträge aus Darlehen

Zinsen auf Darlehen der Investitionsfazilität werden in der Ertragsübersicht („Zinserträge und ähnliche Erträge“) und in der Vermögensübersicht („Darlehen und Forderungen“) nach der Periodenrechnung unter Verwendung des effektiven Zinses ausgewiesen, d.h. des Zinses, der genau den erwarteten künftigen Barzahlungen oder -einnahmen während der voraussichtlichen Laufzeit des Darlehens auf den Nettobuchwert des Darlehens entspricht. Nachdem der ausgewiesene Wert eines Darlehens wegen eines Wertminderungsverlusts reduziert wurde, werden Zinserträge unter Anwendung des ursprünglichen effektiven Zinses auf den neuen Buchwert weiter ausgewiesen.

28. Zinszuschüsse

Im Rahmen ihrer Tätigkeit verwaltet die Investitionsfazilität Zinszuschüsse im Namen der Mitgliedstaaten.

Der für die Zahlung von Zinszuschüssen verwendete Teil der Beiträge der Mitgliedstaaten wird nicht unter der Rubrik Eigenkapital verbucht, sondern als Verbindlichkeit gegenüber Dritten eingestuft.

29. Zinserträge aus Kassenmitteln

Nach den für die Investitionsfazilität geltenden Bestimmungen und gemäß der Finanzregelung für den 9. Europäischen Entwicklungsfonds werden die von der EIB für die Investitionsfazilität entgegengenommenen Mittel auf einem auf den Namen der Kommission lautenden Konto verbucht. Die Zinsen für diese bei der EIB angelegten Guthaben der Investitionsfazilität werden nicht in der Rechnungslegung der Investitionsfazilität erfasst, da sie direkt an die Europäische Kommission ausgezahlt werden.

Rückflüsse, bei denen es sich um die Rückzahlung von Kapital, Zinsen oder Provisionen aus Finanzgeschäften handelt, sowie die Zinserträge aus diesen Rückflüssen werden in der Rechnungslegung der Investitionsfazilität erfasst.

30. Gebühren, Provisionen und Dividenden

Bei Gebühren für Dienstleistungen, die über einen gewissen Zeitraum hinweg erbracht werden, erfolgt die Verbuchung als Ertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem die Dienstleistungen erbracht werden. Bereitstellungsprovisionen werden abgegrenzt und ab dem Zeitpunkt der Auszahlung bis zur Rückzahlung des betreffenden Darlehens unter Verwendung der Effektivzinsmethode auf der Ertragsseite ausgewiesen.

Dividenden aus zur Veräußerung verfügbaren Kapitalbeteiligungen werden bei Erhalt ausgewiesen.

31. Steuern

Nach dem Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, das einen Anhang zu dem Vertrag vom 8. April 1965 zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften bildet, sind die Guthaben, Einkünfte und sonstige Vermögensgegenstände der Institutionen der Europäischen Union von jeder direkten Steuer befreit.

32. Umbuchung von Angaben der Vorjahre

Wo dies aufgrund von Änderungen bei der diesjährigen Darstellung erforderlich war, wurden bestimmte Angaben der Vorjahre aus Gründen der Vergleichbarkeit umgebucht.

33. Risikomanagement

Kreditrisiko

Der folgende Abschnitt liefert Finanzinformationen zu den Investitionen der Fazilität.

34. Ausbezahlte Beträge nach Art der Kreditnehmer (in Tsd. EUR)

Nachstehende Tabelle gibt einen nach Art der Kreditnehmer aufgeschlüsselten Überblick über die Engagements der Investitionsfazilität.

2008 | 2007 |

Banken/ Finanzinstitute | 255 152 | 190 218 |

Fin.Proj. / Strukt. Maßn. | 309 276 | 320 670 |

Staat | 74 458 | 58 852 |

Wagniskapitalfonds | 102 976 | 65 583 |

Unternehmen | 23 296 | 35 791 |

Gesamtbetrag | 765 158 | 671 114 |

35. Ausbezahlte Beträge nach Art des Instruments (in Tsd. EUR)

Nachstehende Tabelle gibt einen nach Instrumenten aufgeschlüsselten Überblick über die Engagements der Investitionsfazilität.

2008 | 2007 |

Vorrangige Darlehen (ausgezahlte Beträge) | 513 214 | 409 765 |

davon Globaldarlehen | 147 562 | 104 418 |

Nachrangige Darlehen und Quasi-Beteiligungskapital | 122 798 | 151 986 |

Beteiligungskapital | 129 146 | 109 363 |

Gesamtbetrag | 765 158 | 671 114 |

36. Risikokonzentrationen der ausgezahlten Beträge im Zusammenhang mit Kreditrisiko (in Tsd. EUR)

Die folgende Tabelle gibt einen nach Sektoren aufgeschlüsselten Überblick über die Engagements der Investitionsfazilität.

2008 | 2007 |

Globaldarlehen | 147 562 | 104 418 |

Energie | 150 920 | 107 096 |

Industrie | 152 737 | 233 916 |

Dienstleistungen | 240 579 | 165 683 |

Verkehr | 9 056 | 9 199 |

Wasser, Abwasser | 2 521 | 2 000 |

Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft | 7 196 | 8 949 |

Vertreterverträge | 54 587 | 39 853 |

Gesamtbetrag | 765 158 | 671 114 |

Liquiditätsrisiko und Finanzierungsmanagement

37. Analyse der Verbindlichkeiten nach Fälligkeitsfristen (in Tsd. EUR)

Nachstehende Tabelle gibt einen nach Restlaufzeiten aufgeschlüsselten Überblick über Aktiva und Passiva der Fazilität.

Verbindlichkeiten | Bis zu 3 Monate | 3 bis 12 Monate | 1 bis 5 Jahre | Über 5 Jahre | Gesamt-betrag |

AKTIVA |

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 293 416 | - | - | - | 293 416 |

Derivative Finanzinstrumente | -356 | 251 | 6 223 | 2 377 | 8 495 |

Darlehen und Forderungen | 6 325 | 5 117 | 55 601 | 580 406 | 647 449 |

Finanzanlagen - zur Veräußerung verfügbar |

Kapitalbeteiligungen - zur Veräußerung verfügbar | - | - | - | 129 146 | 129 146 |

Forderungen gegenüber Beitragszahlern | 65 891 | - | - | - | 65 891 |

Sonstige Aktiva | - | - | - | 525 | 525 |

Aktiva insgesamt | 365 276 | 5 368 | 61 824 | 712 454 | 1 144 922 |

PASSIVA |

Derivative Finanzinstrumente | 1 518 | 84 | 1 089 | 13 055 | 15 746 |

Transitorische Passiva | - | - | - | 20 186 | 20 186 |

Verbindlichkeiten gegenüber Dritten | 193 733 | - | - | - | 193 733 |

Sonstige Verbindlichkeiten | 3 323 | 429 | - | 525 | 4 277 |

Verbindlichkeiten insgesamt | 198 574 | 513 | 1 089 | 33 766 | 233 942 |

Nettoliquidität zum 31. Dezember 2008 | 166 702 | 4 855 | 60 735 | 678 688 | 910 980 |

Nettoliquidität zum 31. Dezember 2007 | 245 381 | 3 510 | 96 673 | 580 914 | 926 479 |

Marktrisiko

38. Zinsrisiko (in Tsd. EUR)

Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Zinsrisiken der Investitionsfazilität.

2008 | 2007 |

Fester Zinssatz | 294 647 | 291 468 |

Variabler Zinssatz | 341 365 | 270 283 |

Gesamtbetrag | 636 012 | 561 751 |

39. Währungsrisiko (oder Wechselkursrisiko) (in Tsd. EUR)

EUR | USD | CAD | AKP/ ÜLG Währungen | Gesamt-betrag |

AKTIVA |

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 267 381 | 26 035 | - | - | 293 416 |

Derivative Finanzinstrumente | 8 495 | - | - | - | 8 495 |

Darlehen und Forderungen | 275 248 | 313 279 | - | 58 922 | 647 449 |

Finanzanlagen - zur Veräußerung verfügbar | - |

Kapitalbeteiligungen - zur Veräußerung verfügbar | 16 812 | 103 007 | 2 171 | 7 156 | 129 146 |

Forderungen gegenüber Beitragszahlern | 65 891 | - | - | - | 65 891 |

Sonstige Aktiva | - | - | - | 525 | 525 |

Aktiva insgesamt | 633 827 | 442 321 | 2 171 | 66 603 | 1 144 922 |

PASSIVA |

Derivative Finanzinstrumente | 15 746 | - | - | - | 15 746 |

Transitorische Passiva | 20 186 | - | - | - | 20 186 |

Verbindlichkeiten gegenüber Dritten | 193 733 | - | - | - | 193 733 |

Sonstige Verbindlichkeiten | 3 751 | - | - | 526 | 4 277 |

Verbindlichkeiten insgesamt | 233 416 | - | - | 526 | 233 942 |

Beteiligungskapital |

Bei den Mitgliedstaaten abgerufene Beiträge | 845 000 | - | - | - | 845 000 |

Gewinnrücklagen | 50 858 | - | - | - | 50 858 |

Neubewertungsreserve | -8 562 | 23 854 | - 170 | 15 122 |

Kapital insgesamt | 887 296 | 23 854 | - | - 170 | 910 980 |

Währungsposition zum 31. Dezember 2008 | -486 885 | 418 467 | 2 171 | 66 247 | - |

Währungsposition zum 31. Dezember 2007 | -371 311 | 333 168 | -3 460 | 41 603 | - |

MITTELBINDUNGEN |

Nicht ausgezahlte Darlehen und Kapitalbeteiligungen | 680 763 | 284 893 | - | - | 965 656 |

In Anspruch genommene Garantien | - | - | - | 11 800 | 11 800 |

EVENTUALVERBINDLICHKEITEN |

Nicht in Anspruch genommene Garantien | 105 000 | - | - | - | 105 000 |

40. Angaben nach Segmenten

Die Geschäftstätigkeit der Investitionsfazilität stellt das Primärsegment und ihre geografische Tätigkeit das Sekundärsegment dar.

Nach Geschäftssegmenten (in Tsd. EUR)

Die Tätigkeiten der Investitionsfazilität umfassen weltweit zwei wichtige Segmente:

- Im Rahmen der Bankgeschäfte werden Projekte gefördert, mit denen Investitionen privater und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geführter öffentlicher Einrichtungen unterstützt werden sollen. Die wichtigsten Instrumente sind dabei Darlehen, zur Veräußerung verfügbare Kapitalbeteiligungen und Garantien.

- Die Kassentransaktionen umfassen u. a. die Anlage von Kassenüberschüssen und das Management des Wechselkursrisikos der Investitionsfazilität.

Zum 31. Dezember 2008 | Kassen-trans-aktionen | Bank-geschäfte | Gesamt-betrag |

Segmenterlöse | 14 979 | 47 042 | 62 021 |

Segmentaufwendungen | -17 787 | -52 673 | -70 460 |

Nicht zugewiesene Aufwendungen | -17 870 |

Jahresverlust | -26 309 |

Segmentvermögen | 301 911 | 777 120 | 1 079 031 |

Nicht zugewiesene Aktiva | 65 891 |

Aktiva insgesamt | 1 144 922 |

Segmentverbindlichkeiten | 54 235 | 21 715 | 75 950 |

Nicht zugewiesene Verbindlichkeiten | 157 992 |

Verbindlichkeiten insgesamt | 233 942 |

Weitere Segmentinformationen |

Mittelbindungen | 1 082 456 | 1 082 456 |

Zum 31. Dezember 2007 | Kassen-trans-aktionen | Bank-geschäfte | Gesamt-betrag |

Segmenterlöse | 5 365 | 43 638 | 49 003 |

Segmentaufwendungen | -9 442 | -3 578 | -13 020 |

Jahresgewinn | 35 983 |

Segmentvermögen | 213 436 | 682 798 | 896 234 |

Nicht zugewiesene Aktiva | 181 184 |

Aktiva insgesamt | 1077 418 |

Segmentverbindlichkeiten | 1 241 | 18 546 | 19 787 |

Nicht zugewiesene Verbindlichkeiten | 131 152 |

Verbindlichkeiten insgesamt | 150 939 |

Weitere Segmentinformationen |

Mittelbindungen | 881 312 | 881 312 |

Nach geografischen Segmenten (in Tsd. EUR)

Für die Zwecke der internen Verwaltung werden die Tätigkeiten der Investitionsfazilität in fünf Regionen unterteilt.

Zum 31. Dezember 2008 | Erträge (*) | Aktiva insgesamt | Verbindlich-keiten insgesamt | Mittel-bindungen |

Karibischer Raum und Pazifischer Ozean | -3 694 | 116 572 | - | 146 588 |

Zentral- und Ostafrika | -8 666 | 152 838 | 18 222 | 498 066 |

Reg. Afrika und AKP-Staaten | -1 094 | 115 534 | - | 231 628 |

Südliches Afrika und Indischer Ozean | 31 571 | 206 744 | 554 | 108 892 |

Westafrika und Sahelregion | -11 574 | 182 160 | 2 427 | 97 282 |

Sonstige (**) | - | 371 074 | 212 739 | - |

Gesamtbetrag | 6 543 | 1 144 922 | 233 942 | 1 082 456 |

Zum 31. Dezember 2007 | Erträge (*) | Aktiva insgesamt | Verbindlich-keiten insgesamt | Mittel-bindungen |

Karibischer Raum und Pazifischer Ozean | 4 881 | 63 089 | - | 102 658 |

Zentral- und Ostafrika | 4 560 | 114 401 | 15 837 | 414 592 |

Reg. Afrika und AKP-Staaten | 4 253 | 77 923 | - | 163 377 |

Südliches Afrika und Indischer Ozean | 16 787 | 216 175 | 707 | 82 803 |

Westafrika und Sahelregion | 9 631 | 187 602 | 2 003 | 117 882 |

Sonstige (**) | - | 418 228 | 132 392 | - |

Gesamtbetrag | 40 112 | 1 077 418 | 150 939 | 881 312 |

(*) Nettogewinn aus der operativen Tätigkeit der Investitionsfazilität (d. h. Zinserlöse und ähnliche Einnahmen, Zinszuschüsse, Nettoeinnahmen aus Gebühren und Provisionen, Aufwendungen für Kreditverluste sowie Wertminderungsverluste aus Finanzanlagen).

(**) Hierunter fallen die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedstaaten und Europäischer Investitionsbank und die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der Investitionsfazilität.

41. Nettozinserträge (in Tsd. EUR)

Zinserträge und ähnliche Erträge setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

2008 | 2007 |

Barmittel und kurzfristige Mittel | 12 452 | 5 755 |

Darlehen und Forderungen | 43 966 | 40 192 |

Zinszuschüsse | 1 242 | 633 |

Derivative Finanzinstrumente | 3 437 | - |

Zinserträge und ähnliche Erträge insgesamt | 61 097 | 46 580 |

Die Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

2008 | 2007 |

Verbindlichkeiten gegenüber Banken | - | -441 |

Derivative Finanzinstrumente | - | -738 |

An die Europäische Kommission bezahlte Vergütung | -68 | -39 |

Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen insgesamt | -68 | -1 218 |

42. Nettoeinnahmen aus Gebühren und Provisionen (in Tsd. EUR)

Die Nettoeinnahmen aus Gebühren und Provisionen setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

2008 | 2007 |

Darlehen und Forderungen | 2 340 | 1 136 |

Finanzielle Garantien | 292 | 260 |

Einnahmen aus Gebühren und Provisionen insgesamt | 2 632 | 1 396 |

43. Nettoergebnis aus Finanzierungstätigkeiten (in Tsd. EUR)

Das Nettoergebnis aus Finanzierungstätigkeiten setzt sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

2008 | 2007 |

Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts bei Derivaten | -31 689 | 15 965 |

Devisen | 13 972 | -24 631 |

Dividenden aus Finanzanlagen |

Kapitalbeteiligungen - zur Veräußerung verfügbar | 17 | 24 |

- börsennotiert | - | - |

- nicht börsennotiert | 17 | 24 |

Gewinne abzüglich Verluste aus Finanzanlagen |

Kapitalbeteiligungen - zur Veräußerung verfügbar | -1 725 | 637 |

Nettoergebnis Finanzierungstätigkeiten | -19 425 | -8 005 |

44. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen (in Tsd. EUR)

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen umfassen die Istkosten, die der EIB durch die Verwaltung der Investitionsfazilität entstehen, abzüglich der Einnahmen aus Standardbewertungsgebühren, die die EIB den Kunden der Investitionsfazilität direkt in Rechnung stellt.

2008 | 2007 |

Der EIB entstandene tatsächliche Aufwendungen | -36 766 | -34 260 |

Den Kunden der Fazilität in Rechnung gestellte Bewertungsgebühren | 1 025 | 1 504 |

Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | -35 741 | -32 756 |

Mit Beschluss des Rates vom 8. April 2003 haben sich die Mitgliedstaaten damit einverstanden erklärt, in den ersten fünf Jahren des 9. EEF die der EIB durch die Verwaltung der Investitionsfazilität entstehenden Aufwendungen in vollem Umfang zu erstatten.

45. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (in Tsd. EUR)

Für die Zwecke der Cashflow-Tabelle fallen unter Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die folgenden Salden, deren Laufzeit ab dem Zeitpunkt des Erwerbs weniger als drei Monate beträgt.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente können nach eingegangenen, noch nicht ausgezahlten Beiträgen der Mitgliedstaaten und Mitteln aus den operativen Tätigkeiten und Finanzierungstätigkeiten der Investitionsfazilität aufgeschlüsselt werden.

2008 | 2007 |

Eingegangene und noch nicht ausgezahlte Beiträge der Mitgliedstaaten | 9 527 | 23 566 |

Mittel aus Finanzierungstätigkeiten und operativen Tätigkeiten der Fazilität | 283 889 | 161 206 |

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 293 416 | 184 772 |

46. Derivative Finanzinstrumente (in Tsd. EUR)

Zum 31. Dezember 2008 | Aktiva | Verbind-lichkeiten | Nominal-betrag |

Währungsswaps | 8 045 | -947 | 104 446 |

Kombinierte Zins- und Währungsswaps | 450 | -13 305 | 109 739 |

Devisentermingeschäfte | - | -1 494 | 211 000 |

Optionsscheine | - | - | 719 |

Gesamtbetrag | 8 495 | -15 746 |

Zum 31. Dezember 2007 | Aktiva | Verbind-lichkeiten | Nominal-betrag |

Währungsswaps | 16 433 | -729 | 114 124 |

Kombinierte Zins- und Währungsswaps | 8 176 | -112 | 137 261 |

Optionsscheine | 670 | - | 679 |

Gesamtbetrag | 25 279 | -841 |

47. Darlehen und Forderungen (in Tsd. EUR)

Global-darlehen | Vorrangige Darlehen | Nachrang-darlehen | Gesamt-betrag |

Zum 1. Januar 2008 | 144 265 | 265 500 | 151 986 | 561 751 |

Wertminderung | -2 996 | -17 507 | -29 826 | -50 329 |

Geänderte Gestehungskosten | -269 | -415 | 71 | -613 |

Auszahlung | 82 696 | 92 992 | 926 | 176 614 |

Erstattungen | -25 282 | -31 322 | -17 144 | -73 748 |

Kapitalisierte Zinsen | - | 676 | 11 346 | 12 022 |

Wechselkursdifferenz | 3 728 | 3 148 | 3 439 | 10 315 |

Zum 31. Dezember 2008 | 202 142 | 313 072 | 120 798 | 636 012 |

Aufgelaufene Zinserträge und Verzugszinsen | 13 783 |

Wertminderung der aufgelaufenen Zinserträge und Verzugszinsen bei Darlehen | -2 346 |

Darlehen und Forderungen zum 31. Dezember 2008 | 647 449 |

Zum 1. Januar 2007 | 96 840 | 129 550 | 108 823 | 335 213 |

Wertminderung | - | - 549 | -2 221 | -2 770 |

Geänderte Gestehungskosten | - 22 | - 731 | - 269 | -1 022 |

Auszahlung | 72 714 | 163 489 | 49 825 | 286 028 |

Erstattungen | -13 310 | -15 405 | -5 499 | -34 214 |

Kapitalisierte Zinsen | - | - | 6 747 | 6 747 |

Wechselkursdifferenz | -11 957 | -10 854 | -5 420 | -28 231 |

Zum 31. Dezember 2007 | 144 265 | 265 500 | 151 986 | 561 751 |

Aufgelaufene Zinserträge und Verzugszinsen | 11 176 |

Darlehen und Forderungen zum 31. Dezember 2007 | 572 927 |

48. Finanzanlagen

Kapitalbeteiligungen – zur Veräußerung verfügbar (in Tsd. EUR)

Die zur Veräußerung verfügbaren Kapitalbeteiligungen setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

Kapitalbeteiligungen – zur Veräußerung verfügbar | 2008 | 2007 |

Zum 1. Januar 2008 | 109 363 | 66 449 |

Entwicklung des Zeitwertes | -4 190 | 9 315 |

Wertminderung | -1 725 | - 366 |

Auszahlung | 41 641 | 43 143 |

Erstattungen | -15 005 | -8 248 |

Wechselkursdifferenz | - 938 | - 930 |

Zum 31. Dezember 2008 | 129 146 | 109 363 |

49. Forderungen gegenüber Beitragszahlern (in Tsd. EUR)

Die Forderungen gegenüber Beitragszahlern setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

2008 | 2007 |

Abgerufene, aber nicht eingegangene Beiträge | 48 020 | 148 427 |

Sonderbeiträge zu den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen | 17 871 | 32 756 |

Forderungen gegenüber Beitragszahlern insgesamt | 65 891 | 181 183 |

50. Sonstige Aktiva (in Tsd. EUR)

Die sonstigen Aktiva setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

2008 | 2007 |

Forderungen gegenüber der EIB | - | 3 386 |

Finanzielle Garantien | 525 | 508 |

Sonstige Aktiva insgesamt | 525 | 3 894 |

51. Transitorische Passiva (in Tsd. EUR)

Die transitorischen Passiva setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

2008 | 2007 |

Abgegrenzte Zinszuschüsse | 19 962 | 17 947 |

Abgegrenzte Provisionen - Darlehen und Forderungen | 224 | 83 |

Transitorische Passiva insgesamt | 20 186 | 18 030 |

52. Verbindlichkeiten gegenüber Dritten (in Tsd. EUR)

Die Verbindlichkeiten gegenüber Dritten setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

2008 | 2007 |

Der EIB zu erstattende allgemeine Verwaltungsaufwendungen (netto) | 35 741 | 32 756 |

Noch nicht ausgezahlte Zinszuschüsse | 157 992 | 98 396 |

Verbindlichkeiten gegenüber Dritten insgesamt | 193 733 | 131 152 |

53. Sonstige Verbindlichkeiten (in Tsd. EUR)

Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

2008 | 2007 |

An die Kommission für das Beitragskonto rückzahlbare Vergütung | - | 27 |

An die EIB rückzahlbare Beträge | 2 257 | - |

Finanzielle Garantien | 525 | 508 |

Sonstige | 1 495 | 381 |

Sonstige Verbindlichkeiten insgesamt | 4 277 | 916 |

54. Abgerufene Beiträge der Mitgliedstaaten zur Investitionsfazilität (in Tsd. EUR)

Mitgliedstaaten | Beiträge an die Fazilität | Beiträge für Zinszu-schüsse | Beitrags-volumen insgesamt | Abgerufen, aber nicht eingegangen (*) |

Österreich | 22 393 | 5 035 | 27 428 | 1 457 |

Belgien | 33 124 | 7 448 | 40 572 | 2 156 |

Dänemark | 18 083 | 4 066 | 22 149 | 1 177 |

Finnland | 12 507 | 2 812 | 15 319 | 814 |

Frankreich | 205 335 | 46 170 | 251 505 | 13 365 |

Deutschland | 197 392 | 44 384 | 241 776 | 12 848 |

Griechenland | 10 562 | 2 375 | 12 937 | 687 |

Irland | 5 239 | 1 178 | 6 417 | 341 |

Italien | 105 963 | 23 826 | 129 789 | 6 897 |

Luxemburg | 2 450 | 551 | 3 001 | 160 |

Niederlande | 44 109 | 9 918 | 54 027 | 2 871 |

Portugal | 8 196 | 1 843 | 10 039 | 534 |

Spanien | 49 348 | 11 096 | 60 444 | 3 212 |

Schweden | 23 069 | 5 187 | 28 256 | 1 501 |

Vereinigtes Königreich | 107 230 | 24 111 | 131 341 | - |

Gesamtwert zum 31. Dezember 2008 | 845 000 | 190 000 | 1 035 000 | 48 020 |

Gesamtwert zum 31. Dezember 2007 | 830 000 | 120 000 | 950 000 | 148 427 |

(*) Am 10. November 2008 legte der Rat die Höhe der von den einzelnen Mitgliedstaaten bis zum 21. Januar 2009 zu zahlenden Beiträge fest.

56. Eventualverbindlichkeiten (in Tsd. EUR)

2008 | 2007 |

Mittelbindungen |

Nicht ausgezahlte Darlehen | 777 597 | 669 117 |

Nicht eingelöste Verpflichtungen in Bezug auf Kapitalbeteiligungen | 188 059 | 88 204 |

In Anspruch genommene Garantien | 11 800 | 10 116 |

Eventualverbindlichkeiten |

Nicht in Anspruch genommene Garantien | 105 000 | 113 875 |

Gesamtbetrag | 1 082 456 | 881 312 |

57. Spätere Vorgänge

Es gibt keine wesentlichen, zu einem späteren Zeitpunkt aufgetretenen bilanzwirksamen Vorgänge, die offen gelegt werden müssten oder eine Anpassung des Abschlusses zum 31. Dezember 2008 erfordern würden.

Auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses der Bank hat der Verwaltungsrat der Bank die Abschlüsse am 12. März 2009 geprüft und beschlossen, sie an den Rat der Gouverneure weiterzuleiten, damit dieser sie auf seiner Sitzung am 9. Juni 2009 genehmigen kann.

ANHANG - STAND NACH LÄNDERN UND INSTRUMENTEN

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[1] ABl. L 320 vom 6.12.2007, S. 31-32.

[2] ABl. L 78 vom 19.3.2008, S. 1-34.

[3] ABl. L 78 vom 19.3.2008, S. 1-34.

[4] ABl. L 266 vom 21.9.1991, S. 1.

[5] ABl. L 191 vom 7.7.1998, S. 53-70.

[6] ABl. L 83 vom 1.4.2003, S. 1-31.

[7] ABl. L 247 vom 9.9.2006, S. 32-45.

[8] ABl. L 156 vom 29.5.1998, S. 3-106.

[9] Artikel 118 der Finanzregelung für den 10. EEF

[10] ABl. L 198 vom 6.8.2003, S. 8.

[11] Internes Abkommen über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfen der Gemeinschaft im Rahmen des vierten AKP-EWG-Abkommens (ABl. L 229 vom 17.8.1991), das auf den 7. EEF Anwendung findet. Internes Abkommen über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfen der Gemeinschaft im Rahmen des zweiten Finanzprotokolls zum vierten AKP-EWG-Abkommens (ABl. L 156 vom 29.5.1998), das auf den 8. EEF Anwendung findet. Internes Abkommen über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfen der Gemeinschaft im Rahmen des Cotonou-Abkommens (ABl. L 317 vom 15.12.2000), das auf den 9. EEF Anwendung findedt, und Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2008-2013 bereitgestellten Gemeinschaftshilfe im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung findet.

[12] Beschluss des Rates 2004/289/EG, Beschluss Nr. 6/2005 und Nr. 7/2005 des AKP-EG-Ministerrates vom 22.11.20005.

[13] Beschluss Nr. 2/2007 des Gemischten Rates vom 25. Mai 2007 über den Standpunkt der Gemeinschaft im AKP-EG-Ministerrat zur Genehmigung von zusätzlichen bilateralen Beiträgen, die von der Kommission zu verwalten sind, zwecks Unterstützung der Ziele der Friedensfazilität für Afrika.

[14] Beschluss C(2008)8612 der Kommission.

[15] Die nicht zugewiesenen Mittel der früheren EEF umfassen auch die Sysmin-Restbeträge, die mit dem Beschluss Nr. 3/2000 des AKP-EG-Ministerrates auf 410,926 Mio. EUR festgelegt wurden. Mit dem Beschluss PE/410/2001 der Kommission werden diese Beträge in die Programmplanung der nationalen Richtbeträge (Teil B) gemäß dem Finanzprotokoll zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen einbezogen.