EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 11.6.2021
COM(2021) 312 final
ANHANG
des
Vorschlags für einen
BESCHLUSS DES RATES
über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – und die vorläufige Anwendung des Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und den Mitgliedern der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten (OAKPS) andererseits
ERKLÄRUNG DER EU ZU DEN MITTELN DER ZUSAMMENARBEIT UND UMSETZUNG
(1)
Die EU verpflichtet sich, so bald wie möglich, soweit ihre internen Vorschriften und Verfahren dies zulassen, einen Richtbetrag für jede der drei Regionen – Afrika, Karibik- und Pazifik-Region – mitzuteilen. Die EU verpflichtet sich ferner, anschließend den Betrag der nationalen und regionalen Finanzausstattungen für Programmplanungszwecke sowie alle sonstigen sachdienlichen Informationen mitzuteilen.
(2)
Die EU bekräftigt ihre Zusage, einen Beitrag zu den Kosten für die Organisation der Tagungen und Sitzungen der gemeinsamen Organe und zu den Betriebskosten des OAKPS-Sekretariats im Zusammenhang mit der Umsetzung dieses Abkommens, einschließlich seiner Protokolle, zu leisten.