Sektor oder Teilsektor
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Beschreibung der Vorbehalte
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Alle Sektoren
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Immobilien
Für die Erbringungsarten 1 und 2:
Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union außer AT, BG, CY, CZ, DE, DK, EL, FI, HU, IE, IT, LT, MT, PL, RO, SI, SK: Keine.
AT: Für den Erwerb, das Mieten oder Leasen von Immobilien benötigen ausländische natürliche und juristische Personen eine Genehmigung der zuständigen Landesbehörde („Länder“), die prüft, ob wichtige wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Interessen berührt werden.
BG: Ausländische juristische Personen und dauerhaft im Ausland ansässige Ausländer können das Eigentum an Gebäuden und beschränkte Eigentumsrechte an Immobilien nur mit Genehmigung des Finanzministeriums erwerben. Die Genehmigungspflicht gilt nicht für Personen, die in BG Investitionen getätigt haben.
Ausländer mit dauerhafter Gebietsansässigkeit im Ausland, ausländische juristische Personen und Gesellschaften, bei denen die ausländische Beteiligung eine Mehrheit bei der Annahme von Beschlüssen gewährleistet oder die Annahme von Beschlüssen blockiert, können Eigentumsrechte an Immobilien in bestimmten, vom Ministerrat festgelegten geografischen Regionen nur mit Genehmigung erwerben.
CY: Ungebunden.
CZ: Land- und forstwirtschaftliche Flächen können von ausländischen natürlichen und juristischen Personen mit ständigem Sitz in CZ erworben werden. Sonderregelungen gelten für landwirtschaftliche Grundstücke und Wälder in Staatseigentum.
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DK: Es gelten Beschränkungen für den Erwerb von Immobilien durch gebietsfremde natürliche und juristische Personen. Es gelten Beschränkungen für den Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke durch ausländische natürliche und juristische Personen.
DE: Es können bestimmte Gegenseitigkeitsbedingungen gelten.
EL: Nach dem Gesetz Nr. 1892/90 benötigt ein Bürger für den Erwerb von Grundstücken in grenznahen Gebieten eine Genehmigung des Verteidigungsministeriums.
FI (Ålandinseln): Es gelten Beschränkungen des Rechts natürlicher Personen, die nicht das regionale Bürgerrecht der Ålandinseln besitzen, und juristischer Personen, ohne Genehmigung der zuständigen Behörden der Ålandinseln Immobilien auf den Ålandinseln zu erwerben und zu besitzen. Es gelten Beschränkungen des Rechts natürlicher Personen, die nicht das regionale Bürgerrecht der Ålandinseln besitzen, und juristischer Personen, sich ohne Genehmigung der zuständigen Behörden der Ålandinseln niederzulassen oder Dienstleistungen zu erbringen.
HU: Ungebunden für den Erwerb staatseigener Immobilien. Es gelten Beschränkungen für den Erwerb von Grundstücken und Immobilien durch ausländische Investoren.
IE: Für den Erwerb von Rechten an Grundstücken in Irland benötigen in- und ausländische Gesellschaften und ausländische Staatsangehörige eine vorherige schriftliche Zustimmung der „Land Commission“. Soll das Grundstück für gewerbliche Zwecke (mit Ausnahme der Agrarindustrie) genutzt werden, wird auf dieses Erfordernis verzichtet, sofern eine entsprechende Bescheinigung des Ministers für Wirtschaft, Unternehmen und Innovation vorgelegt wird. Dieses Erfordernis gilt nicht für Grundstücke, die innerhalb der Grenzen von Städten liegen.
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IT: Der Erwerb von Immobilien durch ausländische natürliche und juristische Personen unterliegt der Bedingung der Gegenseitigkeit.
LT: Ungebunden für den Erwerb von Grundstücken.
MT: Es gelten die maltesischen Gesetze und sonstigen Vorschriften über den Erwerb von Immobilien.
PL: Für den direkten oder indirekten Erwerb von Immobilien benötigen ausländische (natürliche und juristische) Personen eine Genehmigung. Ungebunden für den Erwerb von Staatseigentum (zum Beispiel die Vorschriften über die Privatisierung).
RO: Natürliche Personen, die nicht die rumänische Staatsangehörigkeit besitzen oder nicht in Rumänien ansässig sind, und juristische Personen, die nicht die Staatszugehörigkeit Rumäniens haben oder ihren Sitz nicht in Rumänien haben, können das Eigentum an Grundstücken nicht durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden erwerben.
SI: In SI gegründete juristische Personen mit ausländischer Kapitalbeteiligung können Immobilien im Hoheitsgebiet von SI erwerben. In SI von ausländischen Personen gegründete Zweigniederlassungen können nur die Immobilien (ausgenommen Grundstücke) erwerben, die zur Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit erforderlich sind, für die sie gegründet wurden.
SK: Es gelten Beschränkungen für den Erwerb von Immobilien durch ausländische natürliche und juristische Personen. Ausländische Rechtspersonen können Immobilien durch Niederlassung slowakischer juristischer Personen oder durch Beteiligung an Joint Ventures erwerben. Ungebunden für Land, einschließlich natürlicher Ressourcen, Seen, Flüssen und öffentlicher Straßen.
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1. Unternehmensdienstleistungen
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A. Freiberufliche Dienstleistungen
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a) Juristische Dienstleistungen
(CPC 861)
mit Ausnahme von Rechtsberatungsleistungen und Dienstleistungen der Anfertigung und Beglaubigung von rechtlichen Dokumenten, die durch mit öffentlichen Aufgaben betraute Angehörige von Rechtsberufen wie Notare, Gerichtsvollzieher (huissiers de justice) oder andere Amtspersonen (officiers publics et ministériels) erbracht werden
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Für die Erbringungsarten 1 und 2:
AT, EL, LT, MT, PL, SK: Die uneingeschränkte Zulassung als Rechtsanwalt, die für die Ausübung des Anwaltsberufs im Bereich des internen Rechts (EU-Recht und Recht der Mitgliedstaaten) erforderlich ist, steht unter dem Vorbehalt des Staatsangehörigkeitserfordernisses. SK: in Verbindung mit dem Ansässigkeitserfordernis in SK.
FI: Die für Rechtsvertretungsdienste uneingeschränkte Zulassung als Rechtsanwalt ist an ein Staatsangehörigkeitserfordernis und an ein Ansässigkeitserfordernis gebunden.
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CY: Es gilt sowohl ein Staatsangehörigkeits- als auch ein Ansässigkeitserfordernis. Für die Erbringung juristischer Dienstleistungen in CY ist die uneingeschränkte Zulassung als Rechtsanwalt erforderlich. Die uneingeschränkte Zulassung als Rechtsanwalt steht unter dem Vorbehalt des Staatsangehörigkeitserfordernisses und ist an ein Ansässigkeitserfordernis gekoppelt. Partner oder Anteilseigner oder Vorstandsmitglieder einer Anwaltskanzlei in CY können nur Rechtsanwälte sein, die zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind.
BE: Die uneingeschränkte Zulassung als Rechtsanwalt, die für die Erbringung von Rechtsvertretungsdiensten erforderlich ist, steht unter dem Vorbehalt des Staatsangehörigkeitserfordernisses. Ausnahmen können unter bestimmten Bedingungen gewährt werden (z. B. Ansässigkeitserfordernis und Gegenseitigkeit). Für das Auftreten als Rechtsanwalt vor dem „Cour de cassation“ in nicht strafrechtlichen Verfahren werden Quoten angewandt.
BG: Ausländische Rechtsanwälte können nur für Angehörige ihres eigenen Staates und nur auf Grundlage der Gegenseitigkeit und in Zusammenarbeit mit einem bulgarischen Anwalt Rechtsvertretungsdienste erbringen. Für Rechtsvermittlungsdienste ist die dauerhafte Gebietsansässigkeit erforderlich.
CZ: Für die Erbringung juristischer Dienstleistungen, einschließlich der Vertretung vor Gericht, ist die uneingeschränkte Zulassung als Rechtsanwalt erforderlich. Es gelten Anforderungen an die Rechtsform, ohne Diskriminierung. Für die Erbringung juristischer Dienstleistungen im Bereich des internen Rechts (EU-Recht und Recht der Mitgliedstaaten), einschließlich der Vertretung vor Gericht, sind die Staatsangehörigkeit eines EWR-Staats oder der Schweiz sowie die Ansässigkeit in CZ erforderlich.
DK: Die Erbringung juristischer Dienstleistungen unter der Berufsbezeichnung „Advokat“ ist nur Rechtsanwälten mit dänischer Zulassung gestattet. Die Vertretung vor Gericht ist hauptsächlich Rechtsanwälten mit dänischer Zulassung vorbehalten. Andere Personen als Rechtsanwälte mit dänischer Zulassung dürfen juristische Dienstleistungen gemäß dem dänischen Gesetz über juristische Dienstleistungen erbringen, sind jedoch nicht berechtigt, die Berufsbezeichnung „Advokat“ zu führen. Um eine Rechtsanwaltszulassung zu erhalten, muss eine Person über einen dänischen Bachelor- und Masterabschluss in Rechtswissenschaften verfügen und drei (3) Jahre lang als Rechtsanwaltsgehilfe tätig gewesen sein.
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ES: Für die Erbringung juristischer Dienstleistungen im Bereich des EU-Rechts und des Rechts der Mitgliedstaaten, einschließlich der Vertretung vor Gericht, ist die uneingeschränkte Zulassung als Rechtsanwalt erforderlich. Für die Erbringung juristischer Dienstleistungen im Bereich des internen Rechts (EU-Recht und Recht der Mitgliedstaaten), einschließlich der Vertretung vor Gericht, ist die Staatsangehörigkeit eines EWR-Staats oder der Schweiz erforderlich. Die zuständigen Behörden können Ausnahmen vom Staatsangehörigkeitserfordernis gewähren. Es gelten Anforderungen an die Rechtsform, ohne Diskriminierung. Für die Erbringung von Dienstleistungen als Patentanwalt ist die Staatsangehörigkeit eines EWR-Staats erforderlich.
FR: Für die Erbringung juristischer Dienstleistungen im Bereich des französischen Rechts, einschließlich der Vertretung vor Gericht, ist die uneingeschränkte Zulassung als Rechtsanwalt erforderlich. Für die uneingeschränkte Zulassung als Rechtsanwalt ist ein Kanzleisitz (kommerzielle Präsenz) erforderlich. Für die Erbringung juristischer Dienstleistungen im Bereich des internen Rechts (EU-Recht und Recht der Mitgliedstaaten) kann in nichtdiskriminierender Weise eine kommerzielle Präsenz in einer der nach nationalem Recht zulässigen Rechtsformen verlangt werden. Manche Rechtsformen können ebenfalls in nichtdiskriminierender Weise ausschließlich zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten werden. Die Vertretung vor dem „Cour de Cassation“ und dem „Conseil d'Etat“ ist an Quoten gebunden. Bei einer auf dem Gebiet des französischen Rechts oder des EU-Rechts tätigen Anwaltskanzlei können die Beteiligungen und die Stimmrechte quantitativen Beschränkungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit der Partner unterliegen.
FI: Die für die Ausübung des Berufs erforderliche Aufnahme in das Berufsregister der Patentanwälte ist nur im EWR ansässigen Patentanwälten gestattet.
HR: Ungebunden für Dienstleistungen nach kroatischem Recht.
HU: Die uneingeschränkte Zulassung als Rechtsanwalt steht unter dem Vorbehalt des Staatsangehörigkeitserfordernisses und ist an ein Ansässigkeitserfordernis gekoppelt. Für ausländische Rechtsanwälte ist der Umfang der Tätigkeiten auf Rechtsberatungsleistungen beschränkt.
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IE: Für die Erbringung juristischer Dienstleistungen im Bereich des irischen Rechts, einschließlich der Vertretung vor Gericht, ist die uneingeschränkte Zulassung als Rechtsanwalt erforderlich. Für die uneingeschränkte Zulassung als Rechtsanwalt ist ein Kanzleisitz (kommerzielle Präsenz) erforderlich. Rechtsanwälte in IE sind in zwei (2) verschiedene Kategorien unterteilt: Solicitor und Barrister. Die Law Society of Ireland ist die für die Zulassung der Solicitors in IE zuständige Berufsorganisation. Die Honorable Society of King's Inns ist für die Zulassung der Barristers in IE zuständig.
LV: Staatsangehörigkeitserfordernis für vereidigte Rechtsanwälte, denen die Vertretung in Strafrechtssachen vorbehalten ist.
PT: Die Anerkennung der Qualifikationen, die für die Ausübung des Anwaltsberufs im Bereich des portugiesischen Rechts erforderlich sind, erfolgt auf der Grundlage der Gegenseitigkeit. Staatsangehörigkeitserfordernis für den Zugang zum Notarsberuf „solicitadores“ und für Patentanwälte.
SI: Für die entgeltliche Vertretung von Mandanten vor Gericht ist eine kommerzielle Präsenz in SI erforderlich. Ein ausländischer Rechtsanwalt, der zur Ausübung des Anwaltsberufs in einem anderen Land berechtigt ist, darf unter den Bedingungen des Artikels 34a des Gesetzes über die Anwaltschaft juristische Dienstleistungen erbringen oder anwaltlich tätig sein, sofern die Bedingung der tatsächlichen Gegenseitigkeit erfüllt ist. Die Erfüllung der Bedingung der Gegenseitigkeit wird durch das Justizministerium überprüft. Die kommerzielle Präsenz von Anwälten, die von der Slowenischen Anwaltskammer bestellt wurden, ist nur zulässig in Form eines Einzelunternehmens, einer Anwaltskanzlei mit beschränkter Haftung (Partnerschaft) oder einer Anwaltskanzlei mit unbeschränkter Haftung (Partnerschaft). Die Tätigkeiten einer Anwaltskanzlei sind auf die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs begrenzt. Nur Rechtsanwälte können Partner einer Anwaltskanzlei sein.
SE: Die nur für die Führung der schwedischen Berufsbezeichnung „advokat“ (Rechtsanwalt) erforderliche Zulassung als Rechtsanwalt ist an ein Ansässigkeitserfordernis geknüpft.
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b) 1. Dienstleistungen des Rechnungswesens und Buchführungsleistungen
(CPC 86212 ausgenommen Dienstleistungen von Wirtschaftsprüfern, 86213, 86219 und 86220)
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Für die Erbringungsart 1:
HU, IT, MT, RO, SI, CY: Ungebunden.
AT: Die Vertretung vor den zuständigen Behörden unterliegt dem Staatsangehörigkeitserfordernis.
FR: Die Erbringung durch ausländische Dienstleister kann nur durch eine Entscheidung des Ministers für Wirtschaft, Finanzen und Industrie im Einvernehmen mit dem Minister für auswärtige Angelegenheiten gestattet werden.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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b) 2. Dienstleistungen von Wirtschaftsprüfern
(CPC 86211 und 86212 ausgenommen Dienstleistungen des Rechnungswesens)
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Für die Erbringungsart 1:
BE, BG, CY, DE, ES, FI, FR, EL, HU, IE, IT, LU, MT, NL, PT, RO, SI: Ungebunden.
AT: Staatsangehörigkeitserfordernis für die Vertretung vor zuständigen Behörden und für in bestimmten österreichischen Gesetzen (z. B. Aktiengesetz, Börsengesetz, Bankwesengesetz usw.) vorgesehene Prüfungen.
HR: Ausländische Prüfungsgesellschaften können Prüfungsleistungen im kroatischen Staatsgebiet erbringen, wenn sie eine Zweigniederlassung errichtet haben.
SE: Nur in SE zugelassene Wirtschaftsprüfer, zertifizierte Wirtschaftsprüfer und registrierte Prüfungsgesellschaften dürfen gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen bei bestimmten juristischen Personen vornehmen, u. a. bei allen Arten von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, sowie bei natürlichen Personen. Nur in SE zugelassene Wirtschaftsprüfer und eingetragene Wirtschaftsprüfungsgesellschaften können Anteilseigner oder Gesellschafter von Gesellschaften sein, die qualifizierte Prüfungen (für amtliche Zwecke) vornehmen. Für die Zertifizierung oder Zulassung ist die Ansässigkeit im EWR erforderlich. Die Bezeichnungen „zugelassener Wirtschaftsprüfer“ und „zertifizierter Wirtschaftsprüfer“ dürfen nur von in SE zugelassenen oder zertifizierten Prüfern verwendet werden. Wirtschaftsprüfer für kooperative wirtschaftliche Vereine und bestimmte andere Unternehmen, die keine zertifizierten oder zugelassenen Wirtschaftsprüfer sind, müssen im EWR ansässig sein. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von dieser Regelung gewähren.
LT: Der Bericht eines Wirtschaftsprüfers ist gemeinsam mit einem in LT zugelassenen Wirtschaftsprüfer zu erstellen.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
CY: Ungebunden.
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c) Dienstleistungen von Steuerberatern
(CPC 863)
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Für die Erbringungsart 1:
AT: Staatsangehörigkeitserfordernis für die Vertretung vor zuständigen Behörden.
CY: Die Zulassung wird nur nach wirtschaftlicher Bedarfsprüfung erteilt. Wichtigstes Kriterium ist die Beschäftigungssituation im Teilsektor.
BG, CY, MT, RO, SI: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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d) Dienstleistungen von Architekten
und
e) Dienstleistungen von Städteplanern und Landschaftsarchitekten
(CPC 8671 und 8674)
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Für die Erbringungsart 1:
AT: Ungebunden, außer für reine Planungsdienstleistungen.
BE, BG, CY, CZ, EL, IT, MT, PL, PT, SI: Ungebunden.
HU, RO: Ungebunden für Dienstleistungen von Landschaftsarchitekten.
HR: Natürliche und juristische Personen können nach Genehmigung der kroatischen Architektenkammer Dienstleistungen von Architekten erbringen. Ein im Ausland erstelltes Design oder Projekt muss von einer in HR zugelassenen natürlichen oder juristischen Person im Hinblick auf die Einhaltung kroatischer Rechtsvorschriften validiert werden. Ungebunden für Stadtplanung.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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f) Ingenieurdienstleistungen und
g) Integrierte Ingenieurdienstleistungen
(CPC 8672 und 8673)
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Für die Erbringungsart 1:
AT, SI: Ungebunden, außer für reine Planungsdienstleistungen.
BG, CY, EL, IT, MT, PT: Ungebunden.
HR: Natürliche und juristische Personen können nach Genehmigung der kroatischen Ingenieurskammer Ingenieurdienstleistungen erbringen. Ein im Ausland erstelltes Design oder Projekt muss von einer in HR zugelassenen natürlichen oder juristischen Person im Hinblick auf die Einhaltung kroatischer Rechtsvorschriften validiert werden.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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h) Medizinische (einschließlich psychologische) und zahnmedizinische Dienstleistungen
(CPC 9312 und Teil von 85201)
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Für die Erbringungsart 1:
AT, BE, BG, CY, DE, DK, EE, EL, ES, FI, FR, IE, IT, LU, MT, NL, PT, RO, SK: Ungebunden.
SI: Alle Personen, die Dienstleistungen direkt für Patienten erbringen oder Patienten behandeln, benötigen für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen eine Lizenz und Zulassung des Gesundheitsministeriums oder der Ärztekammer. Ungebunden für sozialmedizinische, gesundheitsdienstliche, epidemiologische und medizinische oder ökologische Dienstleistungen, die Versorgung mit Blut, Blutpräparaten, Transplantaten sowie Obduktionen.
CZ: Zugang wird nur natürlichen Personen gewährt.
HR: Ungebunden, außer für Telemedizin.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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i) Tierärztliche Dienstleistungen
(CPC 932)
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Für die Erbringungsart 1:
AT, BE, BG, CY, CZ, DE, DK, EE, EL, ES, FR, HU, IE, IT, LV, MT, NL, PT, RO, SI, SK: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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j) 1. Dienstleistungen von Hebammen
(Teil von CPC 93191)
j) 2. Dienstleistungen von Krankenpflegepersonal, Physiotherapeuten und Angehörigen komplementärmedizinischer Berufe
(Teil von CPC 93191)
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Für die Erbringungsart 1:
AT, BE, BG, CY, CZ, DE, DK, EE, EL, ES, FR, HU, IE, IT, LV, LT, LU, MT, NL, PT, RO, SI, SK: Ungebunden.
FI, PL: Ungebunden, außer für Krankenpflegepersonal.
HR: Ungebunden, außer für Telemedizin.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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k) Einzelhandel mit pharmazeutischen, medizinischen und orthopädischen Artikeln
(CPC 63211)
und sonstige Dienstleistungen von Apotheken
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Für die Erbringungsart 1:
AT, BE, BG, CY, CZ, DE, DK, EL, ES, FI, FR, HU, IE, IT, LU, MT, NL, PL, PT, RO, SE, SK, SI: Ungebunden.
LV: Ungebunden, außer für Versandhandel.
LT: Eine Zulassung durch die zuständigen Behörden ist erforderlich. Der Versandhandel mit pharmazeutischen Artikeln ist verboten.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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B. Computer- und verwandte Dienstleistungen
(CPC 84)
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Für die Erbringungsarten 1 und 2:
Keine.
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C. Forschungs- und Entwicklungsleistungen (FuE)
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FuE-Dienstleistungen im Bereich Sozial- und Geisteswissenschaften
(CPC 852 ausgenommen Dienstleistungen von Psychologen)
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Keine.
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FuE-Dienstleistungen im Bereich Naturwissenschaften
(CPC 851)
Disziplinübergreifende FuE-Dienstleistungen
(CPC 853)
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EU: Ausschließliche Rechte oder Genehmigungen für aus öffentlichen Mitteln finanzierte FuE-Dienstleistungen können nur Angehörigen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder juristischen Personen der EU mit Hauptsitz in der EU gewährt werden.
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D. Dienstleistungen von Immobilienmaklern
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a) betreffend eigene oder gemietete/gepachtete Objekte
(CPC 821)
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Für die Erbringungsart 1:
BG, CY, CZ, EE, HU, IE, LV, LT, MT, PL, RO, SK, SI: Ungebunden.
HR: kommerzielle Präsenz erforderlich.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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b) auf Honorar- oder Vertragsbasis
(CPC 822)
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Für die Erbringungsart 1:
BG, CY, CZ, EE, HU, IE, LV, LT, MT, PL, RO, SK, SI: Ungebunden.
HR: kommerzielle Präsenz erforderlich.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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E. Miet-/Leasingdienstleistungen ohne Besatzung/Bedienpersonal
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a) für Schiffe
(CPC 83103)
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Für die Erbringungsart 1:
BG, CY, HU, MT, RO: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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b) für Luftfahrzeuge
(CPC 83104)
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Für die Erbringungsarten 1 und 2
EU: Bei Dienstleistungen der Vermietung oder des Leasings von Luftfahrzeugen ohne Besatzung (Dry Lease) unterliegen Luftfahrzeuge, die von einem Luftverkehrsunternehmen der EU genutzt werden, den geltenden Anforderungen für die Eintragung von Luftfahrzeugen. Eine Dry-Lease-Vereinbarung, bei der ein Luftverkehrsunternehmen der EU Vertragspartei ist, unterliegt den Anforderungen gemäß den Rechtsvorschriften der EU oder nationalen Rechtsvorschriften zur Flugsicherheit, beispielsweise hinsichtlich der vorherigen Zulassung und sonstiger Voraussetzungen für die Verwendung von Luftfahrzeugen, die in einem Drittland eingetragen sind. Für die Zulassung eines Luftfahrzeug kann vorgeschrieben werden, dass es entweder im Eigentum natürlicher Personen steht, die bestimmte Kriterien hinsichtlich ihrer Staatsangehörigkeit erfüllen, oder im Eigentum von Unternehmen, die bestimmte Kriterien hinsichtlich des Eigentums am Kapital und der Kontrolle erfüllen.
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c) für andere Fahrzeuge
(CPC 83101, 83102 und 83105)
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Für die Erbringungsart 1:
BG, CY, HU, LV, MT, PL, RO, SI: Ungebunden.
SE: Erbringer von Miet-/Leasingdienstleistungen für Kraftfahrzeuge und bestimmte Geländefahrzeuge („terraengmotorfordon“) ohne Fahrer, die für einen Zeitraum von weniger als einem (1) Jahr gemietet oder geleast werden, sind verpflichtet, eine Person zu ernennen, die zum Beispiel dafür zuständig ist, sicherzustellen, dass das Geschäft gemäß den geltenden Gesetzen und sonstigen Vorschriften betrieben wird und dass die Verkehrssicherheitsvorschriften eingehalten werden. Die zuständige Person muss in Schweden gebietsansässig sein.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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d) für andere Maschinen und Ausrüstungen
(CPC 83106, 83107, 83108 und 83109)
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Für die Erbringungsart 1:
BG, CY, CZ, HU, MT, PL, RO, SK: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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e) für Gebrauchsgüter
(CPC 832)
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Für die Erbringungsarten 1 und 2:
BE, BG, CY, CZ, DE, DK, EL, ES, FI, FR, HU, IE, IT, LU, MT, NL, PL, PT, RO, SE, SI, SK: Ungebunden.
EE: Ungebunden, außer für Miet-/Leasingdienstleistungen betreffend bespielte Videokassetten für den Privatgebrauch.
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f) Vermietung von Telekommunikationsgeräten
(CPC 7541)
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Für die Erbringungsarten 1 und 2:
Keine.
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F. Sonstige Unternehmensdienstleistungen
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a) Werbung
(CPC 871)
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Für die Erbringungsarten 1 und 2:
Keine.
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b) Markt- und Meinungsforschung
(CPC 864)
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Für die Erbringungsarten 1 und 2:
Keine.
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c) Unternehmensberatung
(CPC 865)
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Für die Erbringungsarten 1 und 2:
Keine.
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d) Mit Unternehmensberatung verbundene Dienstleistungen
(CPC 866)
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Für die Erbringungsarten 1 und 2:
HU: Ungebunden für Schieds- und Schlichtungsdienstleistungen (CPC 86602).
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e) Technische Prüf- und Analysedienstleistungen
(CPC 8676)
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Für die Erbringungsart 1:
IT: Ungebunden für die Berufe Biologe und chemischer Analytiker.
HR: Ungebunden für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausstellung vorgeschriebener Nachweise und ähnlicher amtlicher Unterlagen.
BG, CY, CZ, MT, PL, RO, SE, SK: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 2:
BG, CY, CZ, MT, PL, RO, SK, SE: Ungebunden.
HR: Ungebunden für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausstellung vorgeschriebener Nachweise und ähnlicher amtlicher Unterlagen
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f) Beratungsdienstleistungen im Bereich Landwirtschaft, Jagd und Forstwirtschaft
(Teil von CPC 881)
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Für die Erbringungsart 1:
IT: Ungebunden für die den Agronomen („periti agrari“) vorbehaltenen Tätigkeiten.
RO, SI: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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g) Beratungsdienstleistungen im Bereich Fischerei
(Teil von CPC 882)
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Für die Erbringungsart 1:
LT, LV, MT, RO, SI: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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h) Beratungsdienstleistungen im Bereich verarbeitendes Gewerbe
(Teil von CPC 884 und Teil von 885)
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Für die Erbringungsarten 1 und 2:
Keine.
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i) Vermittlung und Beschaffung von Personal
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i) 1. Vermittlung von Führungskräften
(CPC 87201)
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Für die Erbringungsart 1:
AT, BG, CY, CZ, DE, EE, ES, FI, HR, IE, LT LV, MT, PL, PT, RO, SK, SE, SI: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 2:
AT, BG, CY, CZ, EE, FI, HR, LV, LT, MT, PL, RO, SK, SI: Ungebunden.
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i) 2. Vermittlung von Arbeitskräften
(CPC 87202)
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Für die Erbringungsart 1:
AT, BE, BG, CY, CZ, DE, DK, EE, EL, ES, FI, FR, HR, IE, IT, LT, LU, LV, MT, NL, PL, PT, RO, SE, SI, SK: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 2:
AT, BG, CY, CZ, EE, FI, HR, LT, LV, MT, PL, RO, SI, SK: Ungebunden.
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i) 3. Vermittlung von Büropersonal
(CPC 87203)
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Für die Erbringungsart 1:
AT, BG, CY, CZ, DE, EE, FI, FR, HR, IT, IE, LT, LV, MT, NL, PL, PT, RO, SE, SI, SK: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 2:
AT, BG, CY, CZ, EE, FI, HR, LT, LV, MT, PL, RO, SK, SI: Ungebunden.
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i) 4. Vermittlung von Haushaltshilfen, anderen kaufmännischen oder industriellen Arbeitskräften, Pflegepersonal und anderem Personal
(CPC 87204, 87205, 87206, 87209)
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Für die Erbringungsarten 1 und 2:
Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union außer HU: Ungebunden.
HU: Keine.
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j) 1. Dienstleistungen von Detekteien
(CPC 87301)
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Für die Erbringungsarten 1 und 2:
BE, BG, CY, CZ, DE, DK, EE, EL, ES, FI, FR, HR, HU, IE, IT, LT, LU, LV, MT, NL, PL, PT, RO, SI, SK: Ungebunden.
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j) 2. Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
(CPC 87302, 87303, 87304 und 87305)
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Für die Erbringungsart 1:
HU: Ungebunden für CPC 87304, 87305.
BE, BG, CY, CZ, EE, ES, FI, FR, HR, IT, LT, LV, MT, PT, PL, RO, SI, SK: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 2:
HU: Ungebunden für CPC 87304, 87305.
BG, CY, CZ, EE, HR, LT, LV, MT, PL, RO, SI, SK: Ungebunden.
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k) Zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
(CPC 8675)
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Für die Erbringungsart 1:
BE, BG, CY, DE, DK, EL, ES, FR, IE, IT, LU, MT, NL, PL, PT, RO: Ungebunden für Explorations- (FR: und Prospektions-) Dienstleistungen
SI: Die Exploration und Nutzung mineralischer Ressourcen einschließlich regulierter Bergbaudienstleistungen erfordern eine Niederlassung in einem Mitgliedstaat des EWR, in der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder in einem OECD-Mitgliedstaat oder aber in einem Drittland auf der Grundlage der materiellen Gegenseitigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines dieser Staaten. Die Erfüllung der Bedingung der Gegenseitigkeit wird durch das für den Bergbau zuständige Ministerium überprüft.
HR: Grundlegende geologische, geodätische und Bergbauberatungsdienstleistungen sowie verwandte Umweltschutzberatungsdienstleistungen im Gebiet Kroatiens können nur gemeinsam mit oder über inländische juristische Personen erbracht werden.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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l) 1. Instandhaltung und Reparatur von Wasserfahrzeugen
(Teil von CPC 8868)
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Für die Erbringungsart 1:
Für Seefrachtschiffe: BE, BG, CY, DE, DK, EL, ES, FI, FR, HR, IE, IT, LT, MT, NL, PL, PT, RO, SE, SI: Ungebunden.
Für Binnenfrachtschiffe: Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union außer EE, HU, LV: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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l) 2. Instandhaltung und Reparatur von Schienenfahrzeugen
(Teil von CPC 8868)
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Für die Erbringungsart 1:
AT, BE, BG, DE, CY, CZ, DK, EL, ES, FI, FR, HR, IE, IT, LT, LU, LV, MT, NL, PL, PT, RO, SE, SI, SK: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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l) 3. Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, Motorrädern, Schneemobilen und Straßenfahrzeugen
(CPC 6112, 6122, Teil von 8867 und Teil von 8868)
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Für die Erbringungsarten 1 und 2:
Keine.
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l) 4. Instandhaltung und Reparatur von Luftfahrzeugen und Teilen davon
(Teil von CPC 8868)
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Für die Erbringungsart 1:
BE, BG, CY, CZ, DE, DK, EL, ES, FI, FR, HR, IE, IT, LT, LU, MT, NL, PT, RO, SE, SI, SK: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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l) 5. Instandhaltung und Reparatur von Metallerzeugnissen, Maschinen (außer Büromaschinen), Ausrüstungen (außer Transportmitteln und Büroeinrichtungen) und Gebrauchsgütern
(CPC 633, 7545, 8861, 8862, 8864, 8865 und 8866)
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Für die Erbringungsarten 1 und 2:
Keine.
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m) Gebäudereinigung
(CPC 874)
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Für die Erbringungsart 1:
AT, BE, BG, CY, CZ, DE, DK, EE, EL, ES, FI, FR, HR, IE, IT, LU, LV, MT, NL, PL, PT, RO, SE, SI, SK: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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n) Dienstleistungen von Fotografen
(CPC 875)
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Für die Erbringungsart 1:
BG, EE, MT, PL: Ungebunden für die Erbringung von Luftbildfotografieleistungen.
HR, LV: Ungebunden für fotografische Spezialdienstleistungen (CPC 87504).
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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o) Verpackungsdienstleistungen
(CPC 876)
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Für die Erbringungsarten 1 und 2:
Keine.
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p) Druck- und Verlagsdienstleistungen
(CPC 88442)
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Für die Erbringungsarten 1 und 2:
SE: Ansässigkeitserfordernis für Verleger und für Verlags- oder Druckereiinhaber.
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q) Dienstleistungen im Bereich Konferenzen
(Teil von CPC 87909)
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Für die Erbringungsarten 1 und 2:
Keine.
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r) 1. Übersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen
(CPC 87905)
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Für die Erbringungsart 1:
FI: EWR-Ansässigkeitserfordernis für ermächtigte Übersetzer.
PL: Ungebunden für Dienstleistungen vereidigter Dolmetscher.
HU, SK: Ungebunden für offizielle Übersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen.
HR: Ungebunden für offizielle Dokumente.
CY: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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r) 2. Dienstleistungen von Innenarchitekten und Dienstleistungen bezüglich Produktdesign
(CPC 87907)
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Für die Erbringungsart 1:
DE: Anwendung der nationalen Honorarordnung auf alle aus dem Ausland erbrachten Dienstleistungen.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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r) 3. Dienstleistungen von Inkassobüros
(CPC 87902)
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Für die Erbringungsarten 1 und 2:
BE, BG, CY, CZ, DE, DK, EE, EL, ES, FI, FR, HR, HU, IE, IT, LT, LU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SI, SE: Ungebunden.
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r) 4. Dienstleistungen von Auskunfteien
(CPC 87901)
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Für die Erbringungsarten 1 und 2:
BE, BG, CY, CZ, DE, DK, EE, EL, ES, FI, FR, HR, HU, IE, IT, LT, LU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SI, SE: Ungebunden.
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r) 5. Vervielfältigungsdienstleistungen
(CPC 87904)
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Für die Erbringungsart 1:
AT, BE, BG, CY, CZ, DE, DK, EE, EL, ES, FI, FR, HR, HU, IE, IT, LT, LU, MT, NL, PL, PT, RO, SI, SE, SK: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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r) 6. Dienstleistungen im Bereich Telekommunikationsberatung
(CPC 7544)
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Für die Erbringungsarten 1 und 2:
Keine.
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r) 7. Telefonauftragsdienstleistungen
(CPC 87903)
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Für die Erbringungsarten 1 und 2:
Keine.
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s) Vertrieb und Marketing
t) Dienstleistungen computergesteuerter Buchungssysteme (CRS)
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Für die Erbringungsarten 1 und 2:
EU: Wenn EU-Luftverkehrsunternehmen von außerhalb der EU tätigen Dienstleistern, die Dienstleistungen computergesteuerter Buchungssysteme (CRS) anbieten, keine gleichwertige (d. h. nichtdiskriminierende) Behandlung im Vergleich mit der Behandlung in der EU gewährt wird, oder wenn CRS-Dienstleistern aus der EU von Nicht-EU-Luftverkehrsunternehmen keine gleichwertige Behandlung im Vergleich mit der Behandlung in der EU gewährt wird, können die CRS-Dienstleister aus der EU in Bezug auf die Nicht-EU-Luftverkehrsunternehmen bzw. können die EU-Luftverkehrsunternehmen in Bezug auf die außerhalb der EU tätigen CRS-Dienstleister Maßnahmen zur Gewährung einer gleichwertigen Behandlung ergreifen.
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2. Kommunikationsdienstleistungen
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A. Post- und Kurierdienstleistungen
(Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Postsendungen gemäß der folgenden Liste von Teilsektoren, unabhängig davon, ob der Bestimmungsort im In- oder im Ausland liegt: i) Bearbeitung von adressierten schriftlichen Mitteilungen aller Art auf einem materiellen Träger, einschließlich Hybridpostdienstleistungen und Direktwerbung, ii) Bearbeitung von adressierten Päckchen und Paketen, iii) Bearbeitung von adressierten Presseerzeugnissen, iv) Bearbeitung von unter den Ziffern i bis iii genannten Sendungen als Einschreiben oder Wertsendungen, v) Eilzustellung der unter den Ziffer i bis iii genannten Sendungen, vi) Bearbeitung nicht adressierter Sendungen und vii) Dokumentenaustausch.
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Für die Erbringungsarten 1 und 2:
Keine (unter der Bedingung, dass die bestehende autonome Liberalisierung durch die unterzeichnenden MERCOSUR-Staaten in vergleichbarer Weise verbindlich ist).
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Die Teilsektoren i, iv und v können ausgenommen werden, wenn sie in den Anwendungsbereich der Dienstleistungen fallen, die vorbehalten werden können: die Dienstleistung für Briefsendungen, deren Preis weniger als das Fünffache (5-Fache) des öffentlichen Grundtarifs beträgt, falls sie weniger als fünfzig Gramm (50 g) wiegen, und die Dienstleistung für eingeschriebene Sendungen, die in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren genutzt wird.)
(Teil von CPC 751, Teil von 71235 und Teil von 73210)
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B. Telekommunikationsdienste
Telekommunikationsdienste schließen Dienste aus, die Inhalte bereitstellen oder eine redaktionelle Kontrolle über sie ausüben.
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a) Alle Dienstleistungen, die die Übertragung und den Empfang von elektromagnetischen Signalen mit elektromagnetischen Mitteln zum Inhalt haben außer Rundfunk
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Für die Erbringungsarten 1 und 2:
Keine.
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3. Bau- und verwandte Ingenieurdienstleistungen
(CPC 511, 512, 513, 514, 515, 516, 517 und 518)
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Für die Erbringungsart 1:
LT: Zulassung erforderlich
CY: Es gelten besondere Bedingungen und eine Zulassung ist erforderlich.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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4. Vertriebsdienstleistungen
(außer Vertrieb von Waffen, Munition, Sprengstoffen und sonstigem Kriegsmaterial)
A. Dienstleistungen von Kommissionären
a) Dienstleistungen von Kommissionären betreffend Kraftfahrzeuge, Krafträder und Schneemobile sowie Teile davon und Zubehör
(Teil von CPC 61111, Teil von 6113 und Teil von 6121)
b) Sonstige Dienstleistungen von Kommissionären
(CPC 621)
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Für die Erbringungsarten 1 und 2:
Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union außer AT, FI, HR, SE, SI: Ungebunden für den Vertrieb von chemischen Erzeugnissen, Edelmetallen und Edelsteinen.
AT: Ungebunden für den Vertrieb von pyrotechnischen Erzeugnissen, entzündbaren Waren und Zündern sowie von giftigen Stoffen.
AT, BG: Ungebunden für den Vertrieb von Waren für medizinische Zwecke wie medizinische und chirurgische Geräte, pharmazeutische Erzeugnisse, medizinische Stoffe oder Gegenstände.
HR: Ungebunden für den Vertrieb von Tabak und Tabakerzeugnissen.
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B. Großhandel
a) Großhandel mit Kraftfahrzeugen, Krafträdern und Schneemobilen sowie Teilen davon und Zubehör
(Teil von CPC 61111, Teil von 6113 und Teil von 6121)
b) Großhandel mit Telekommunikationsendgeräten
(Teil von CPC 7542)
c) Sonstiger Großhandel
(CPC 622, ausgenommen Großhandel mit Energieerzeugnissen)
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Für die Erbringungsart 1:
AT, BG, FR, PL, RO: Ungebunden für den Vertrieb von Tabak und Tabakerzeugnissen.
IT: Im Großhandel staatliches Monopol für Tabak.
BG, FI, PL, RO: Ungebunden für den Vertrieb von alkoholischen Getränken.
SE: Ungebunden für den Einzelhandel mit alkoholischen Getränken.
CY, CZ, FI, FR, RO, SI, SK: Ungebunden für den Vertrieb von pharmazeutischen Artikeln.
BG, HU, PL: Ungebunden für Dienstleistungen von Handelsmaklern.
FR: In Bezug auf Dienstleistungen von Kommissionären ungebunden für Händler und Makler, die auf siebzehn (17) Märkten für frische Lebensmittel von nationalem Interesse tätig sind.
MT: Ungebunden für Dienstleistungen von Kommissionären.
BE, BG, CY, DE, DK, EL, ES, FR, IE, IT, LU, MT, NL, PL, PT, SK: In Bezug auf Einzelhandel ungebunden, außer für Versandhandel.
LT: Für den Vertrieb von pyrotechnischen Erzeugnissen ist eine Zulassung erforderlich. Nur in der EU niedergelassene juristische Personen können eine Zulassung erhalten.
ES: Staatliches Monopol für den Einzelhandel oder die Abgabe von Tabak.
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C. Einzelhandel
Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen, Krafträdern und Schneemobilen sowie mit Teilen davon und mit Zubehör
(CPC 61112, Teil von 6113 und Teil von 6121)
Einzelhandel mit Telekommunikationsendgeräten
(Teil von CPC 7542)
Einzelhandel mit Lebensmitteln
(CPC 631)
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Einzelhandel mit anderen (nichtenergetischen) Produkten ausgenommen Einzelhandel mit pharmazeutischen, medizinischen und orthopädischen Artikeln
(CPC 632 außer 63211 (ausgenommen HU) und 63297)
C. Franchising
(CPC 8929)
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5. Dienstleistungen im Bereich Bildung (nur privatwirtschaftlich finanzierte Dienstleistungen)
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A. Dienstleistungen im Bereich Primarschulbildung
(CPC 921)
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Für die Erbringungsart 1:
BG, CY, FI, FR, HR, IT, MT, RO, SE, SI: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 2:
CY, FI, HR, MT, RO, SE, SI: Ungebunden.
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B. Dienstleistungen im Bereich Sekundarschulbildung
(CPC 922)
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Für die Erbringungsart 1:
BG, CY, FI, FR, HR, IT, MT, RO, SE: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 2:
CY, FI, MT, RO, SE: Ungebunden.
Für die Erbringungsarten 1 und 2:
LV: Ungebunden für die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der sekundären technischen und beruflichen Bildung für Menschen mit Behinderung (CPC 9224).
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C. Dienstleistungen im Bereich Hochschulbildung
(CPC 923)
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Für die Erbringungsart 1:
AT, BG, CY, FI, MT, RO, SE: Ungebunden.
FR: Für die Lehrtätigkeit in einer privat finanzierten Bildungseinrichtung ist eine französische oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit erforderlich. Ausländische Staatsangehörige können jedoch von den zuständigen Behörden eine Genehmigung für die Lehrtätigkeit in Hochschulen erhalten. Ausländische Staatsangehörige können von den zuständigen Behörden auch eine Genehmigung für die Einrichtung, den Betrieb oder die Leitung einer Hochschule erhalten. Solche Genehmigungen werden auf Ermessensbasis gewährt.
IT: Staatsangehörigkeitserfordernis für Dienstleister, die zur Ausstellung staatlich anerkannter Diplome ermächtigt sind
Für die Erbringungsart 2:
AT, BG, CY, FI, MT, RO, SE: Ungebunden.
Für die Erbringungsarten 1 und 2:
CZ, SK: Ungebunden für Dienstleistungen im Bereich Hochschulbildung, außer für Dienstleistungen im Bereich der postsekundären technischen und beruflichen Bildung (CPC 92310).
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D. Dienstleistungen im Bereich Erwachsenenbildung
(CPC 924)
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Für die Erbringungsarten 1 und 2:
CY, FI, MT, RO, SE: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 1:
AT: Ungebunden für Dienstleistungen im Bereich Erwachsenenbildung mittels Radio- oder TV-Sendungen.
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E. Dienstleistungen im Bereich sonstiger Unterricht
(CPC 929)
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Für die Erbringungsarten 1 und 2:
AT, BE, BG, CY, DE, DK, EE, EL, ES, FI, FR, HU, IE, IT, LT, LU, LV, MT, NL, PL, PT, RO, SE, SI: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 1:
HR: Keine für Bildungsangebote über Fernkurse oder im Wege der Telekommunikation.
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6. Dienstleistungen im Bereich Umwelt
A. Abwasserbewirtschaftung
(CPC 9401)
B. Bewirtschaftung fester oder gefährlicher Abfälle, ausgenommen grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Abfälle
a) Abfallbeseitigung
(CPC 9402)
b) Sanitäre und ähnliche Dienstleistungen
(CPC 9403)
C. Schutz der Umgebungsluft und des Klimas
(CPC 9404)
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Für die Erbringungsart 1:
EU: Ungebunden, außer für Beratungsdienstleistungen.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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D. Sanierung und Reinigung von Boden und Wasser
a) Behandlung, Sanierung von kontaminiertem oder verunreinigtem Boden und Wasser
(Teil von CPC 94060)
E. Lärm- und Vibrationsschutz
(CPC 9405)
F. Schutz der biologischen Vielfalt und der Landschaft
a) Dienstleistungen im Bereich Natur- und Landschaftsschutz
(Teil von CPC 9406)
G. Sonstige Umwelt- und Nebendienstleistungen
(CPC 94090)
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7. Finanzdienstleistungen
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A. Versicherungsdienstleistungen und versicherungsbezogene Dienstleistungen
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Für die Erbringungsarten 1 und 2:
AT, BE, CZ, DE, DK, EL, ES, FI, FR, HU, IE, IT, LU, NL, PL, PT, RO, SK, SE, SI: Ungebunden für Direktversicherungsdienstleistungen außer für die Versicherung von Risiken in Bezug auf:
a)
Seeschifffahrt, gewerblichen Luftverkehr, Raumfahrt und Weltraumtransport (einschließlich Satelliten), wobei diese Versicherung folgende Risiken einzeln oder insgesamt abdeckt: die beförderten Güter, das die Güter befördernde Fahrzeug und jede sich daraus ergebende Haftung oder
b)
Güter im internationalen Transitverkehr.
AT: Werbungs- und Vermittlungsleistungen im Auftrag einer nicht in der EU niedergelassenen Tochtergesellschaft oder einer nicht in AT niedergelassenen Zweigniederlassung sind (außer bei der Rückversicherung und Retrozession) verboten. Obligatorische Luftfahrzeughaftpflichtversicherungen, außer Versicherungen für den internationalen gewerblichen Luftverkehr, dürfen nur bei einer in der EU niedergelassenen Tochtergesellschaft oder einer in AT niedergelassenen Zweigniederlassung abgeschlossen werden.
DK: Luftfahrzeughaftpflichtversicherungen dürfen nur von in der EU niedergelassenen Gesellschaften abgeschlossen werden. Bei der Ausübung der Tätigkeit der Direktversicherung für in DK gebietsansässige Personen, dänische Schiffe oder in DK belegene Vermögenswerte dürfen Personen oder Gesellschaften (auch Versicherungsgesellschaften) keine gewerbliche Unterstützung leisten, es sei denn, sie sind Versicherungsgesellschaften nach dänischem Recht oder durch die zuständigen dänischen Behörden zugelassen.
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DE: Obligatorische Luftfahrzeughaftpflichtversicherungen dürfen nur von einer in der EU niedergelassenen Tochtergesellschaft oder einer Zweigniederlassung in DE abgeschlossen werden. Verfügt eine ausländische Versicherungsgesellschaft über eine Zweigniederlassung in DE, so darf sie in DE Verträge über internationale Transportversicherungen nur über diese Zweigniederlassung abschließen.
FR: Risiken im Zusammenhang mit dem Transport auf dem Landweg können nur von Versicherungsgesellschaften versichert werden, die in der EU niedergelassen sind.
PL: Ungebunden, außer für Rückversicherung, Retrozession und die Versicherung von Gütern im internationalen Handel.
PT: Luft- und Seetransportversicherungen (für Güter, Luftfahrzeuge, Schiffe und Haftpflicht) dürfen nur bei in der EU niedergelassenen Gesellschaften abgeschlossen werden. Nur in der EU niedergelassene Personen oder Gesellschaften dürfen in PT als Vermittler für diese Versicherungen tätig werden.
RO: Die Rückversicherung auf dem internationalen Markt ist nur zulässig, wenn die Rückversicherung des Risikos auf dem rumänischen Markt nicht möglich ist.
SK: Luft- und Seetransportversicherungen, die Luft- oder Wasserfahrzeuge und die Haftung abdecken, dürfen nur bei in der EU niedergelassenen Versicherungsgesellschaften oder bei in SK zugelassenen Zweigniederlassungen von nicht in der EU niedergelassenen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden.
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Für die Erbringungsart 1:
AT, BE, CZ, DE, DK, EL, ES, FI, FR, HU, IE, IT, LU, NL, PT, RO, SK, SE, SI: Ungebunden für Dienstleistungen der Direktversicherungsvermittlung außer für die Versicherung von Risiken in Bezug auf:
a)
Seeschifffahrt, gewerblichen Luftverkehr, Raumfahrt und Weltraumtransport (einschließlich Satelliten), wobei diese Versicherung folgende Risiken einzeln oder insgesamt abdeckt: die beförderten Güter, das die Güter befördernde Fahrzeug und jede sich daraus ergebende Haftung oder
b)
Güter im internationalen Transitverkehr.
BG: Ungebunden für Direktversicherungen außer für Dienstleistungen ausländischer Dienstleister für ausländische Personen im Hoheitsgebiet von BG. Transportversicherungen für Transportgüter, Versicherungen für Transportmittel als solche sowie Haftpflichtversicherungen für in BG belegene Risiken können nicht direkt von ausländischen Versicherungsgesellschaften übernommen werden. Eine ausländische Versicherungsgesellschaft kann Versicherungsverträge nur über eine Zweigniederlassung in der EU abschließen. Ungebunden für Einlagenversicherungen und ähnliche Entschädigungssysteme sowie Pflichtversicherungssysteme.
CY, LV, MT: Ungebunden für Direktversicherungsdienstleistungen außer für die Versicherung von Risiken in Bezug auf:
a)
Seeschifffahrt, gewerblichen Luftverkehr, Raumfahrt und Weltraumtransport (einschließlich Satelliten), wobei diese Versicherung folgende Risiken einzeln oder insgesamt abdeckt: die beförderten Güter, das die Güter befördernde Fahrzeug und jede sich daraus ergebende Haftung oder
b)
Güter im internationalen Transitverkehr.
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LT: Ungebunden für Direktversicherungsdienstleistungen außer für die Versicherung von Risiken in Bezug auf:
a)
Seeschifffahrt, gewerblichen Luftverkehr, Raumfahrt und Weltraumtransport (einschließlich Satelliten), wobei diese Versicherung folgende Risiken einzeln oder insgesamt abdeckt: die beförderten Güter, das die Güter befördernde Fahrzeug und jede sich daraus ergebende Haftung oder
b)
Güter im internationalen Transitverkehr, außer im Zusammenhang mit Landverkehr, bei dem das Risiko in LT belegen ist.
BG, LT, LV, PL: Ungebunden für Versicherungsvermittlung.
FI: Direktversicherungsdienstleistungen (einschließlich Mitversicherung) dürfen nur von Versicherungsgesellschaften mit Hauptverwaltung in der EU oder einer Zweigniederlassung in FI angeboten werden. Voraussetzung für die Erbringung von Dienstleistungen der Versicherungsvermittlung ist ein ständiger Geschäftssitz in der EU. Mindestens die Hälfte (½) der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie der Geschäftsführer einer Versicherungsgesellschaft, die die gesetzliche Rentenversicherung betreibt, müssen im EWR gebietsansässig sein; Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der zuständigen Behörden. Mindestens ein (1) Wirtschaftsprüfer muss im EWR dauerhaft gebietsansässig sein. Der Generalvertreter der Versicherungsgesellschaft der unterzeichnenden MERCOSUR-Staaten muss in FI gebietsansässig sein, es sei denn, die Gesellschaft hat ihren Hauptsitz in der EU.
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HR: Ungebunden für Dienstleistungen der Direktversicherung und Direktversicherungsvermittlung mit folgenden Ausnahmen:
a)
Erbringung von Lebensversicherungsdienstleistungen für in HR ansässige ausländische Personen,
b)
Erbringung von Nichtlebensversicherungsdienstleistungen in HR außer Kfz-Haftpflichtversicherungen für in HR ansässige ausländische Personen und
c)
Erbringung von Nichtlebensversicherungsdienstleistungen für See-, Luftfahrt- und Transportversicherung.
HU: Direktversicherungen im Gebiet von HU dürfen bei nicht in der EU niedergelassenen Versicherungsgesellschaften nur über eine in HU eingetragene Zweigniederlassung abgeschlossen werden.
IT: Ungebunden für Versicherungsmathematiker. Transportversicherungen für Transportgüter, Versicherungen für Transportmittel sowie Haftpflichtversicherungen für in IT belegene Risiken können nur bei in der EU niedergelassenen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden. Dieser Vorbehalt gilt nicht für den internationalen Transport in Verbindung mit Einfuhren nach IT.
SE: Direktversicherungen dürfen nur über in SE zugelassene Versicherungsdienstleister abgeschlossen werden, unter der Voraussetzung, dass der ausländische Dienstleister und die schwedische Versicherungsgesellschaft zur selben Unternehmensgruppe gehören oder eine Kooperationsvereinbarung geschlossen haben.
ES: Zur Ausübung des Berufs des Versicherungsmathematikers sind die Ansässigkeit oder zwei (2) Jahre Berufserfahrung erforderlich.
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Für die Erbringungsart 2:
AT, BE, BG, CY, CZ, DE, DK, EL, ES, FI, FR, HU, IE, IT, LU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SE, SI: Ungebunden für Vermittlung.
BG: Direktversicherung: Natürliche und juristische Personen aus Bulgarien sowie ausländische Staatsangehörige, die im Hoheitsgebiet von BG einer Geschäftstätigkeit nachgehen, dürfen ihre Tätigkeit in BG nur bei Anbietern versichern, die über eine Zulassung für eine Versicherungstätigkeit in BG verfügen. Schadensersatzleistungen aus einem solchen Versicherungsvertrag sind in BG zu zahlen. Ungebunden für Einlagenversicherungen und ähnliche Entschädigungssysteme sowie Pflichtversicherungssysteme.
HR: Ungebunden für Dienstleistungen der Direktversicherung und Direktversicherungsvermittlung mit folgenden Ausnahmen:
a)
in Bezug auf Lebensversicherungen: die Möglichkeit für in HR ansässige ausländische Personen, eine Lebensversicherung abzuschließen,
b)
in Bezug auf Nichtlebensversicherungen: die Möglichkeit für in HR ansässige ausländische Personen, eine Nichtlebensversicherung mit Ausnahme der Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, und Personenversicherungen oder Sachversicherungen, die in HR nicht verfügbar sind, Gesellschaften, die im Ausland Versicherungen im Zusammenhang mit Investitionsarbeiten im Ausland erwerben, einschließlich der Ausrüstung für diese Arbeiten; die Sicherstellung der Rückzahlung von ausländischen Krediten (Garantieversicherung); Personenversicherung und Sachversicherung von hundertprozentigen Tochterunternehmen und Joint Ventures, die im Ausland eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, falls dies den Bestimmungen des betreffenden Landes entspricht bzw. für die Zulassung erforderlich ist; im Bau oder in Reparatur befindliche Schiffe, falls dies mit dem Auslandskunden (Käufer) vertraglich vereinbart wurde, und
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c)
Erbringung von Nichtlebensversicherungen für See-, Luftfahrt- und Transportdienstleistungen.
IT: Transportversicherungen für Transportgüter, Versicherungen für Transportmittel sowie Haftpflichtversicherungen für in IT belegene Risiken können nur bei in der EU niedergelassenen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden. Dieser Vorbehalt gilt nicht für den internationalen Transport in Verbindung mit Einfuhren nach IT.
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B. Bank- und sonstige Finanzdienstleistungen (ausgenommen Versicherungsdienstleistungen):
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Für die Erbringungsart 1:
AT, BE, BG, CZ, DE, DK, EL, ES, FI, FR, HU, IE, IT, LU, NL, PL, PT, SE, SK: Ungebunden, außer für die Bereitstellung von Finanzinformationen und Verarbeitung von Finanzdaten sowie für Beratungs- und sonstige Zusatzdienstleistungen (ausgenommen Vermittlung).
BE: Für die Erbringung von Anlageberatungsdienstleistungen ist eine Niederlassung in BE erforderlich.
BG: Für die Benutzung des Telekommunikationsnetzes können Beschränkungen und Bedingungen gelten.
CY: Ungebunden, außer für den Handel mit übertragbaren Wertpapieren, Bereitstellung von Finanzinformationen und Verarbeitung von Finanzdaten sowie für Beratungs- und sonstige Zusatzdienstleistungen (ausgenommen Vermittlung).
EE: Für die Annahme von Spareinlagen sind eine Zulassung der estnischen Finanzaufsichtsbehörde und die Eintragung als Aktiengesellschaft, Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung nach estnischem Recht erforderlich.
Für die Verwaltung von Investmentfonds ist die Niederlassung einer besonderen Verwaltungsgesellschaft erforderlich, und nur Gesellschaften mit satzungsmäßigem Sitz in der EU dürfen als Verwahrstelle für Anteile von Investmentfonds tätig werden.
HR: Ungebunden, außer für die Ausreichung von Krediten, Finanzierungsleasing, Zahlungs- und Überweisungsdienstleistungen, Bürgschaften, Garantien und ähnliche Verpflichtungen; Geldmaklergeschäfte, die Bereitstellung und Übermittlung von Finanzinformationen sowie für Beratungs- und sonstige Zusatzfinanzdienstleistungen, ausgenommen Vermittlung.
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LT: Für die Verwaltung von offenen Investmentfonds und Investmentgesellschaften ist die Niederlassung einer besonderen Verwaltungsgesellschaft erforderlich, und nur Gesellschaften mit satzungsmäßigem Sitz in der EU dürfen als Verwahrstelle für Anteile an Investmentfonds tätig werden.
IE: Die Erbringung von Anlage- und Anlageberatungsdienstleistungen erfordert entweder a) eine Zulassung in IE, die in der Regel nur einer nach inländischem Recht gegründeten Einrichtung, einer Partnerschaftsgesellschaft oder einer Einpersonengesellschaft mit Hauptverwaltung oder satzungsmäßigem Sitz in IE erteilt wird (in bestimmten Fällen bedarf es keiner Zulassung, z. B. wenn ein ausländischer Dienstleister über keine kommerzielle Präsenz in IE verfügt und die Dienstleistung nicht gegenüber Privatpersonen erbringt), oder b) eine Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 349).
IT: Ungebunden für Verkäufer von Finanzprodukten „promotori di servizi finanziari“.
LV: Ungebunden, außer für die Beteiligung an Emissionen von Wertpapieren jeder Art, für die Bereitstellung von Finanzinformationen und Verarbeitung von Finanzdaten sowie für Beratungs- und sonstige Zusatzdienstleistungen, ausgenommen Vermittlung.
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LT: Kommerzielle Präsenz erforderlich für Pensionsfondsverwaltung.
MT: Ungebunden, außer für die Annahme von Spareinlagen, die Ausreichung von Krediten jeder Art, die Bereitstellung von Finanzinformationen und Verarbeitung von Finanzdaten sowie für Beratungs- und sonstige Zusatzdienstleistungen, ausgenommen Vermittlung.
PL: Für die Bereitstellung und Übermittlung von Finanzinformationen und Software für die Verarbeitung von Finanzdaten sowie damit in Verbindung stehender Software ist die Benutzung des öffentlichen Telekommunikationsnetzes oder des Netzes eines anderen zugelassenen Betreibers vorgeschrieben.
RO: Ungebunden für Finanzierungsleasing, Handel mit Geldmarktinstrumenten, Devisen, derivativen Instrumenten, Wechselkurs- und Zinsinstrumenten, übertragbaren Wertpapieren und sonstigen handelbaren Instrumenten und Finanzanlagen, Beteiligung an Emissionen von Wertpapieren jeder Art, Vermögensverwaltung und Abwicklungs- und Clearingdienstleistungen im Zusammenhang mit Finanzanlagen. Zahlungs- und Überweisungsdienstleistungen sind nur über eine in RO ansässige Bank zulässig.
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SI:
a)
Beteiligung an der Emission von Staatsanleihen, Pensionsfondsverwaltung: Ungebunden.
b)
Ungebunden, außer für die Ausreichung von Krediten jeder Art; die Annahme von Bürgschaften, Garantien und ähnlichen Verpflichtungen ausländischer Kreditinstitute durch inländische juristische Personen und Einzelkaufleute; die Bereitstellung und Übermittlung von Finanzinformationen und von Software für die Verarbeitung von Finanzdaten sowie damit in Verbindung stehender Software durch die Erbringer anderer Finanzdienstleistungen sowie Beratungsdienstleistungen und sonstige finanzielle Hilfsdienstleistungen in Bezug auf Bank- und sonstige Finanzdienstleistungen.
Die Mitglieder der Slowenischen Börse müssen juristische Personen nach dem Recht der Republik Slowenien oder Zweigniederlassungen ausländischer Investmentgesellschaften oder Banken sein.
Altersversorgungssysteme können von einem Pensionsfonds auf Gegenseitigkeit (der keine juristische Person ist und daher von einer Versicherungsgesellschaft, einer Bank oder einer Pensionsgesellschaft verwaltet wird), Pensionsgesellschaften oder Versicherungsgesellschaften angeboten werden. Ferner können Altersversorgungssysteme von Altersversorgungsträgern angeboten werden, die nach den in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union geltenden Regeln gegründet wurden.
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Für die Erbringungsart 2:
BG: Für die Benutzung des Telekommunikationsnetzes können Beschränkungen und Bedingungen gelten.
PL: Für die Bereitstellung und Übermittlung von Finanzinformationen und Software für die Verarbeitung von Finanzdaten sowie damit in Verbindung stehender Software ist die Benutzung des öffentlichen Telekommunikationsnetzes oder des Netzes eines anderen zugelassenen Betreibers vorgeschrieben.
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8. Dienstleistungen im Bereich Gesundheit und Soziales
(nur privatwirtschaftlich finanzierte Dienstleistungen)
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EU: Ungebunden in Bezug auf Tätigkeiten oder Dienstleistungen im Rahmen einer staatlichen Alterssicherung oder eines gesetzlichen Systems der sozialen Sicherheit.
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A. Dienstleistungen von Krankenhäusern
(CPC 9311)
C. Dienstleistungen sonstiger stationärer Einrichtungen im Gesundheitswesen (ausgenommen Krankenhäuser)
(CPC 93193)
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Für die Erbringungsart 1:
AT, BE, BG, DE, CY, CZ, DK, EE, EL, ES, FI, FR, HR, IE, IT, LT, LU, LV, MT, NL, PL, PT, RO, SE, SI, SK: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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D. Dienstleistungen im Bereich Soziales
(CPC 933)
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Für die Erbringungsart 1:
AT, BE, BG, CY, CZ, DE, DK, EE, EL, ES, FI, HR, HU, IE, IT, LU, MT, PL, PT, RO, SE, SI, SK: Ungebunden.
FR: Ungebunden für soziale Dienstleistungen außer soziale Dienstleistungen im Zusammenhang mit Genesungs- und Erholungsheimen sowie Seniorenheimen.
Für die Erbringungsart 2:
BE: Ungebunden für soziale Dienstleistungen außer Genesungs- und Erholungsheimen sowie Seniorenheimen.
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9. Dienstleistungen in den Bereichen Fremdenverkehr und Reisen
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A. Hotels und Restaurants (einschließlich Catering)
(CPC 641, 642 und 643)
außer Catering bei Luftverkehrsdienstleistungen
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Für die Erbringungsart 1:
AT, BE, BG, CY, CZ, DE, DK, EL, ES, FR, IE, IT, LT, LU, LV, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SE, SI: Ungebunden, außer für Catering.
HR: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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B. Dienstleistungen von Reiseagenturen und Reiseveranstaltern
(einschließlich Reiseleitern)
(CPC 7471)
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Für die Erbringungsart 1:
BG, CY, HU: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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C. Dienstleistungen von Fremdenführern
(CPC 7472)
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Für die Erbringungsart 1:
BG, CY, CZ, HU, IT, LT, MT, PL, SI, SK: Ungebunden.
FR: Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union für die Erbringung von Dienstleistungen von Fremdenführern in seinem Gebiet.
ES: Es gilt das Staatsangehörigkeitserfordernis.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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10. Dienstleistungen in den Bereichen Freizeit, Kultur und Sport (ausgenommen audiovisuelle Dienstleistungen)
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A. Unterhaltungsdienstleistungen (einschließlich Theater, Musikkapellen, Zirkus und Diskotheken)
(CPC 9619)
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Für die Erbringungsart 1:
BE, BG, CY, CZ, DE, DK, EE, EL, ES, FI, FR, HR, HU, IE, IT, LT, LU, LV, MT, NL, PL, PT, RO, SI, SK: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 2:
CY, CZ, FI, HR, MT, PL, RO, SI, SK: Ungebunden.
BG: Ungebunden, außer für Unterhaltungsdienstleistungen von Theaterproduzenten, Gesangsgruppen, Musikgruppen und Orchestern (CPC
96191
), Dienstleistungen von Schriftstellern, Komponisten, Bildhauern, Entertainern und sonstigen Künstlern (CPC
96192
) sowie Nebendienstleistungen im Bereich Theater (CPC
96193
).
EE: Ungebunden für sonstige Unterhaltungsdienstleistungen (CPC
96199
) außer für Filmtheater.
LT, LV: Ungebunden, außer für den Betrieb von Filmtheatern (Teil von CPC
96199
).
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B. Dienstleistungen von Nachrichten- und Presseagenturen
(CPC 962)
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Für die Erbringungsart 1:
BG, CY, CZ, HU, LT, PL, RO, SK: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 2:
BG, CY, CZ, HU, LT, MT, PL, RO, SI, SK: Ungebunden.
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C. Dienstleistungen von Bibliotheken, Archive, Museen und sonstige kulturelle Dienstleistungen
(CPC 963)
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Für die Erbringungsart 1:
BE, BG, CY, CZ, DE, DK, EE, EL, ES, FI, FR, HR, HU, IE, IT, LT, LU, LV, MT, NL, PL, PT, RO, SE, SI, SK: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 2:
BE, BG, CY, CZ, DE, DK, EL, ES, FI, FR, HR, HU, IE, IT, LU, LV, MT, NL, PL, PT, RO, SE, SI, SK: Ungebunden.
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D. Dienstleistungen im Bereich Sport
(CPC 9641)
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Für die Erbringungsarten 1 und 2:
AT: Ungebunden für Dienstleistungen von Skischulen und Bergführer.
BG, CZ, HR, LV, MT, PL, RO, SK: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 1:
CY, EE: Ungebunden.
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E. Dienstleistungen von Erholungsparks und Strandeinrichtungen
(CPC 96491)
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Für die Erbringungsarten 1 und 2:
Keine.
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11. Verkehrsdienstleistungen
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A. Seeverkehr
a) Internationaler Passagierverkehr
(CPC 7211 ohne Kabotage im Inlandsverkehr).
b) Internationaler Frachtverkehr
(CPC 7212 ohne Kabotage im Inlandsverkehr)
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Für die Erbringungsarten 1 und 2:
EU: Keine.
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D. Straßenverkehr
a) Personenverkehr
(CPC 7121 und 7122)
b) Frachtverkehr
(CPC 7123, ausgenommen Beförderung von Post- und Kuriersendungen für eigene Rechnung)
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Für die Erbringungsart 1:
EU: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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E. Transport von Gütern (außer Brennstoff) in Rohrleitungen
(CPC 7139)
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Für die Erbringungsart 1:
EU: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 2:
AT, BE, BG, CY, CZ, DE, DK, EE, EL, ES, FI, FR, IE, IT, LU, LV, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SE, SI: Ungebunden.
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12. Hilfsdienstleistungen für den Verkehr
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A. Hilfsdienstleistungen für den Seeverkehr
a) Seefrachtumschlag
b) Lagerdienstleistungen
(Teil von CPC 742)
c) Zollabfertigung
d) Bereitstellung von Containerstellplätzen und Zwischenlagerung von Containern
e) Schiffsagenturdienste
f) Seeverkehrsspedition
g) Vermietung von Wasserfahrzeugen mit Besatzung
(CPC 7213)
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Für die Erbringungsart 1:
EU: Ungebunden für Frachtumschlag und Schub- und Schleppdienstleistungen.
EU: Keine, außer Ansässigkeitserfordernis für Zollabfertigung.
AT, BG, CY, CZ, DE, EE, HU, LT, MT, PL, RO, SE, SI, SK: Ungebunden für Vermietung von Wasserfahrzeugen mit Besatzung.
HR: Ungebunden, außer für Spedition.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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h) Schub- und Schleppdienstleistungen
(CPC 7214)
i) Unterstützungsdienstleitungen für den Seeverkehr
(Teil von CPC 745)
j) Sonstige Unterstützungs- und Hilfsdienstleistungen
(Teil von CPC 749)
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C. Hilfsdienstleistungen für den Schienenverkehr
a) Frachtumschlag
(Teil von CPC 741)
b) Lagerdienstleistungen
(Teil von CPC 742)
c) Dienstleistungen von Speditionen
(Teil von CPC 748)
d) Schub- und Schleppdienstleistungen
(CPC 7113)
e) Unterstützungsdienstleistungen für den Eisenbahnverkehr
(CPC 743)
f) Sonstige Unterstützungs- und Hilfsdienstleistungen
(Teil von CPC 749)
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Für die Erbringungsart 1:
EU: Ungebunden für Schub- und Schleppdienstleistungen.
HR: Ungebunden, außer für Spedition.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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D. Hilfsdienstleistungen für den Straßenverkehr
a) Frachtumschlag
(Teil von CPC 741)
b) Lagerdienstleistungen
(Teil von CPC 742)
c) Dienstleistungen von Speditionen
(Teil von CPC 748)
d) Vermietung gewerblicher Straßenfahrzeuge mit Bedienpersonal
(CPC 7124)
e) Unterstützungsdienstleistungen für den Straßenverkehr
(CPC 744)
f) Sonstige Unterstützungs- und Hilfsdienstleistungen
(Teil von CPC 749)
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Für die Erbringungsart 1:
AT, BG, CY, CZ, EE, HU, LT, LV, MT, PL, RO, SE, SI, SK: Ungebunden für Vermietung gewerblicher Straßenfahrzeuge mit Bedienpersonal.
HR: Ungebunden, außer für Speditionsdienstleistungen und Unterstützungsdienstleistungen für den Straßenverkehr.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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E. Hilfsdienstleistungen für den Luftverkehr
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a) Bodenabfertigungsdienste (einschließlich Catering-Dienstleistungen)
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Für die Erbringungsart 1:
EU: Ungebunden, außer für Catering.
Für die Erbringungsart 2:
BG, CY, CZ, HR, HU, MT, PL, RO, SI, SK: Ungebunden.
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b) Lagerdienstleistungen
(Teil von CPC 742)
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Für die Erbringungsarten 1 und 2:
Keine.
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c) Dienstleistungen von Speditionen
(Teil von CPC 748)
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Für die Erbringungsarten 1 und 2:
Keine.
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F. Hilfsdienstleistungen für den Transport von Gütern (ausgenommen Brennstoff) in Rohrleitungen
a) Lagerdienstleistungen für in Rohrleitungen transportierte Güter (ausgenommen Brennstoffe)
(Teil von CPC 742)
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Für die Erbringungsart 1:
AT, BE, BG, CY, CZ, DE, DK, EL, ES, FI, FR, HR, IE, IT, LT, LU, MT, NL, PL, PT, RO, SE, SI, SK: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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13. Sonstige Verkehrsdienstleistungen
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Erbringung kombinierter Verkehrsdienstleistungen
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Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union außer AT, BG, CY, CZ, EE, HU, LT, LV, MT, PL, RO, SE, SI, SK: Keine, unbeschadet der Beschränkungen für die einzelnen Transportmittel gemäß dieser Liste.
AT, BG, CY, CZ, EE, HR, HU, LT, LV, MT, PL, RO, SE, SI, SK: Ungebunden.
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14. Energiedienstleistungen
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A. Leistungen im Bereich Bergbau
(CPC 883)
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Für die Erbringungsarten 1 und 2:
Keine.
SI: Die Exploration und Nutzung mineralischer Ressourcen einschließlich regulierter Bergbaudienstleistungen erfordern eine Niederlassung in einem Mitgliedstaat des EWR, in der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder in einem OECD-Mitgliedstaat oder aber in einem Drittland auf der Grundlage der materiellen Gegenseitigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines dieser Staaten. Die Erfüllung der Bedingung der Gegenseitigkeit wird durch das für den Bergbau zuständige Ministerium überprüft.
SK: Für Bergbau, Bergbauaktivitäten und geologische Tätigkeiten ist eine Gründung einer juristischen Person erforderlich (keine Zweigniederlassungen).
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B. Transport von Brennstoff in Rohrleitungen
(CPC 7131)
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Für die Erbringungsart 1:
EU: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 2:
AT, BE, BG, CY, CZ, DE, DK, EE, EL, ES, FI, FR, IE, IT, LU, LV, MT, NL, PL, PT, RO, SE, SI, SK: Ungebunden.
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C. Lagerdienstleistungen für in Rohrleitungen transportierte Brennstoffe
(Teil von CPC 742)
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Für die Erbringungsart 1:
AT, BE, BG, CY, CZ, DE, DK, EL, ES, FI, FR, HR, IE, IT, LT, LU, MT, NL, PL, PT, RO, SE, SI, SK: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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D. Großhandel mit festen, flüssigen und gasförmigen Brennstoffen und verwandten Produkten
(CPC 62271)
und Großhandel mit Strom, Dampf und Warmwasser
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Für die Erbringungsart 1:
EU: Ungebunden für den Großhandel mit Strom, Dampf und Warmwasser.
SK: Ungebunden für direkte Zweigniederlassungen (die Gründung einer juristischen Person ist erforderlich) für flüssige und gasförmige Brennstoffe.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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E. Einzelhandel mit Motorenkraftstoff
(CPC 613)
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Für die Erbringungsart 1:
EU: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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F. Einzelhandel mit Heizöl, Flaschengas, Kohle und Brennholz
(CPC 63297)
und Einzelhandel mit Strom, Gas (außer Flaschengas), Dampf und Warmwasser
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Für die Erbringungsart 1:
EU: Ungebunden für den Einzelhandel mit Strom, Gas (außer Flaschengas), Dampf und Warmwasser.
BE, BG, CY, CZ, DE, DK, EL, ES, FR, IE, IT, LU, MT, NL, PL, PT, SK: Einzelhandel mit Heizöl, Flaschengas, Kohle und Brennholz, ungebunden, außer für Versandhandel. Für Versandhandel: keine
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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G. Dienstleistungen im Bereich Energieversorgung
(CPC 887)
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Für die Erbringungsart 1:
EU: Ungebunden, außer für Beratungsdienstleistungen. Für Beratungsdienstleistungen: keine.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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15. Sonstige Dienstleistungen a. n. g.
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a) Wäscherei, Reinigung und Färben
(CPC 9701)
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Für die Erbringungsart 1:
EU: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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b) Friseurdienstleistungen
(CPC 97021)
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Für die Erbringungsart 1:
EU: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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c) Kosmetikdienstleistungen, einschließlich Maniküre und Pediküre
(CPC 97022)
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Für die Erbringungsart 1:
EU: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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d) Sonstige Dienstleistungen der Schönheitspflege a. n. g.
(CPC 97029)
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Für die Erbringungsart 1:
EU: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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e) Dienstleistungen von Heilbädern und nicht therapeutische Massagen, soweit sie der Entspannung dienen bzw. als Dienstleistungen von Bädern, Saunas, Solarien u. Ä. erbracht werden und nicht zu medizinischen oder Rehabilitationszwecken
(CPC Ver. 1.0 97230)
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Für die Erbringungsart 1:
EU: Ungebunden.
Für die Erbringungsart 2:
Keine.
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g) Dienstleistungen der Telekommunikationsverbindung
(CPC 7543)
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Für die Erbringungsarten 1 und 2:
Keine.
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