51996AP0028

Beschluß über den vom Vermittlungsausschuß gebilligten Gemeinsamen Entwurf eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Gesundheitsförderung, -aufklärung, - erziehung und -ausbildung im Bereich der öffentlichen Gesundheit (1996-2000) (C4-0086 - 94/0130(COD)) (Verfahren der Mitentscheidung: dritte Lesung)

Amtsblatt Nr. C 065 vom 04/03/1996 S. 0149


A4-0028/96

Beschluß über den vom Vermittlungsausschuß gebilligten Gemeinsamen Entwurf eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Gesundheitsförderung, -aufklärung, -erziehung und -ausbildung im Bereich der öffentlichen Gesundheit (1996-2000) (C4-0086 - 94/0130(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: dritte Lesung)

Das Europäische Parlament,

- in Kenntnis des vom Vermittlungsausschuß gebilligten Gemeinsamen Entwurfs C4-0086/96 - 94/0130(COD),

- unter Hinweis auf seine Stellungnahme aus erster Lesung ((ABl. C 89 vom 10.04.1995, S. 72.)) zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(94)0202) ((ABl. C 252 vom 09.09.1994, S. 3.)),

- unter Hinweis auf seinen Beschluß betreffend den Gemeinsamen Standpunkt ((Teil II Punkt 5 des Protokolls vom 25.10.1995.)),

- in Kenntnis der Stellungnahme der Kommission zu den Abänderungen des Parlaments am Gemeinsamen Standpunkt (C4-0569/95),

- unter Hinweis auf Artikel 189 b Absatz 5 des EG-Vertrags,

- gestützt auf Artikel 77 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

- in Kenntnis des Berichts seiner Delegation im Vermittlungsausschuß (A4-0028/96),

1. nimmt den Gemeinsamen Entwurf an;

2. beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 191 Absatz 1 des EG-Vertrags zu unterzeichnen;

3. beauftragt seinen Generalsekretär, den Rechtsakt im Rahmen seiner Zuständigkeiten zu unterzeichnen und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates seine Veröffentlichung im Amtsblatt zu veranlassen;

4. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluß dem Rat und der Kommission zu übermitteln.