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17.9.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 294/30 |
BESCHLUSS DES RATES
— IM EINVERNEHMEN MIT DEM DESIGNIERTEN PRÄSIDENTEN DER KOMMISSION —
vom 13. September 2004
zur Annahme der Liste der anderen Persönlichkeiten, die der Rat zu Mitgliedern der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu ernennen beabsichtigt
(2004/642/EG, Euratom)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 213 Absatz 1, geändert mit Wirkung vom 1. November 2004 durch Artikel 45 Absatz 2 Buchstabe d) der Beitrittsakte von 2003 und durch Artikel 4 Absatz 1 des Protokolls über die Erweiterung der Europäischen Union, das dem Vertrag über die Europäische Union und den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften beigefügt ist, sowie auf Artikel 214 Absatz 2 Unterabsatz 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 126 Absatz 1, geändert mit Wirkung vom 1. November 2004 durch Artikel 45 Absatz 2 Buchstabe d) der Beitrittsakte von 2003 und durch Artikel 4 Absatz 1 des Protokolls über die Erweiterung der Europäischen Union, das dem Vertrag über die Europäische Union und den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften beigefügt ist, sowie auf Artikel 127 Absatz 2 Unterabsatz 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Für den Zeitraum vom 1. November 2004 bis zum 31. Oktober 2009 muss eine neue Kommission ernannt werden, der ein Staatsangehöriger eines jeden Mitgliedstaates angehört. |
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(2) |
Der Rat in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs hat durch Beschluss vom 29. Juni 2004 Herrn José Manuel DURÃO BARROSO als die Persönlichkeit benannt, die er für den Zeitraum vom 1. November 2004 bis zum 31. Oktober 2009 zum Präsidenten der Kommission zu ernennen beabsichtigt (1). |
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(3) |
Das Europäische Parlament hat mit Entschließung vom 22. Juli 2004 der Benennung zugestimmt. |
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(4) |
Die Liste der anderen Persönlichkeiten, die der Rat für einen Zeitraum von fünf Jahren, vom 1. November 2004 bis zum 31. Oktober 2009, zu Mitgliedern der Kommission zu ernennen beabsichtigt, ist im Einvernehmen mit dem designierten Präsidenten der Kommission anzunehmen. |
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(5) |
Mit dem Inkrafttreten des Vertrags über eine Verfassung für Europa endet das Mandat desjenigen Mitglieds der Kommission, das dieselbe Staatsangehörigkeit hat wie der künftige Außenminister der Europäischen Union, der Vizepräsident der Kommission wird — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Im Einvernehmen mit dem designierten Präsidenten der Kommission, Herrn José Manuel DURÃO BARROSO, benennt der Rat folgende Persönlichkeiten, die er für den Zeitraum vom 1. November 2004 bis zum 31. Oktober 2009 zu Mitgliedern der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu ernennen beabsichtigt:
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Herr Joaquín ALMUNIA AMANN |
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Herr Jacques BARROT |
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Herr Joe BORG |
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Herr Rocco BUTTIGLIONE |
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Herr Stavros DIMAS |
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Frau Benita FERRERO-WALDNER |
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Herr Ján FIGEĽ |
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Frau Mariann FISCHER BOEL |
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Frau Dalia GRYBAUSKAITĖ |
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Frau Danuta HÜBNER |
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Herr Siim KALLAS |
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Herr László KOVÁCS |
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Frau Neelie KROES |
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Herr Markos KYPRIANOU |
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Herr Peter MANDELSON |
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Herr Charlie McCREEVY |
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Herr Louis MICHEL |
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Herr Janez POTOČNIK |
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Frau Viviane REDING |
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Herr Olli REHN |
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Herr Vladimír ŠPIDLA |
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Frau Ingrida UDRE |
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Herr Günter VERHEUGEN |
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Frau Margot WALLSTRÖM. |
Artikel 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 13. September 2004.
Im Namen des Rates
Der Präsident
B. R. BOT