23.2.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 58/1


ENDGÜLTIGER ERLASS (EU, Euratom) 2023/278

des Jahreshaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023

DIE PRÄSIDENTIN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a,

gestützt auf den Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (1),

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (2),

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (3),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel (4),

unter Hinweis auf den von der Kommission am 1. Juli 2022 angenommenen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023,

unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, der vom Rat am 6. September 2022 festgelegt und dem Parlament am 9. September 2022 zugeleitet wurde,

unter Hinweis auf das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2023 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, das am 5. Oktober 2022 von der Kommission vorgelegt wurde,

unter Hinweis auf die Entschließung des Parlaments vom 19. Oktober 2022 zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023,

unter Hinweis auf die vom Parlament am 19. Oktober 2022 angenommenen Abänderungen am Entwurf des Gesamthaushaltsplans,

unter Hinweis auf das Schreiben des Präsidenten des Rates vom 19. Oktober 2022, in dem dieser mitgeteilt hat, dass der Rat nicht alle vom Parlament angenommenen Abänderungen billigen kann,

unter Hinweis auf das an den Präsidenten des Rates gerichtete Schreiben vom 24. Oktober 2022 zur Einberufung des Vermittlungsausschusses,

unter Hinweis darauf, dass der Vermittlungsausschuss sich binnen der in Artikel 314 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Frist von 21 Tagen auf einen gemeinsamen Entwurf geeinigt hat,

unter Hinweis auf die Billigung des gemeinsamen Entwurfs durch den Rat am 22. November 2022,

unter Hinweis auf die Billigung des gemeinsamen Entwurfs durch das Parlament am 23. November 2022,

gestützt auf die Artikel 95 und 96 der Geschäftsordnung des Parlaments —

STELLT FEST:

Einziger Artikel

Das Verfahren gemäß Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist abgeschlossen, und der Jahreshaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 ist endgültig erlassen.

Geschehen zu Straßburg am 23. November 2022.

Die Präsidentin

R. METSOLA


(1)   ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1.

(2)   ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.

(3)   ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 11.

(4)   ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 28.


INHALT

ALLGEMEINE AUSGABENERKLÄRUNG

EINFÜHRUNG IN DEN JAHRESHAUSHALTSPLAN DER UNION 12
ÜBERSICHTSTABELLEN ZUM HAUSHALTSPLAN 2023 GEMÄSS DEM MFR 2021-2027 14
ÜBERSICHT ÜBER DIE STELLENPLÄNE DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER UNION 33
TABELLARISCHE ÜBERSICHT ÜBER DIE GEBÄUDE NACH UNIONSORGANEN 35

GESAMTEINNAHMEN

A. FINANZIERUNG DES JAHRESHAUSHALTS DER UNION 44
B. EINNAHMEN NACH HAUSHALTSLINIEN 53

EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN

EINZELPLAN I: EUROPÄISCHES PARLAMENT 159
— EINNAHMEN 160
— AUSGABEN 173
— PERSONAL 245
EINZELPLAN II: EUROPÄISCHER RAT UND RAT 247
— EINNAHMEN 248
— AUSGABEN 261
— PERSONAL 309
EINZELPLAN III: KOMMISSION 311
— EINNAHMEN 312
— AUSGABEN 380
— PERSONAL 1154
ANHÄNGE: 1207
— ÄMTER 1208
— PILOTPROJEKTE UND VORBEREITENDE MASSNAHMEN 1355
— ANDERE ANHÄNGE 1585
EINZELPLAN IV: GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION 1677
— EINNAHMEN 1678
— AUSGABEN 1689
— PERSONAL 1729
EINZELPLAN V: EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF 1731
— EINNAHMEN 1732
— AUSGABEN 1743
— PERSONAL 1779
EINZELPLAN VI: EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS 1781
— EINNAHMEN 1782
— AUSGABEN 1792
— PERSONAL 1834
EINZELPLAN VII: EUROPÄISCHER AUSSCHUSS DER REGIONEN 1836
— EINNAHMEN 1837
— AUSGABEN 1848
— PERSONAL 1886
EINZELPLAN VIII: EUROPÄISCHER BÜRGERBEAUFTRAGTER 1887
— EINNAHMEN 1888
— AUSGABEN 1901
— PERSONAL 1935
EINZELPLAN IX: EUROPÄISCHER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER 1937
— EINNAHMEN 1938
— AUSGABEN 1949
— PERSONAL 1988
EINZELPLAN X: EUROPÄISCHER AUSWÄRTIGER DIENST 1990
— EINNAHMEN 1991
— AUSGABEN 2004
— PERSONAL 2053

INHALT

ALLGEMEINE AUSGABENERKLÄRUNG

EINFÜHRUNG IN DEN JAHRESHAUSHALTSPLAN DER UNION 12
ÜBERSICHTSTABELLEN ZUM HAUSHALTSPLAN 2023 GEMÄSS DEM MFR 2021-2027 14
ÜBERSICHT ÜBER DIE STELLENPLÄNE DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER UNION 33
TABELLARISCHE ÜBERSICHT ÜBER DIE GEBÄUDE NACH UNIONSORGANEN 35

GESAMTEINNAHMEN

A. FINANZIERUNG DES JAHRESHAUSHALTS DER UNION 44
EINLEITUNG 44
BERECHNUNG DER FINANZIERUNG DES HAUSHALTS 45
B. EINNAHMEN NACH HAUSHALTSLINIEN 53

— TITEL 1:

EIGENE MITTEL 54

— TITEL 2:

ÜBERSCHÜSSE, SALDEN UND ANPASSUNGEN 66

— TITEL 3:

EINNAHMEN AUS VERWALTUNGSTÄTIGKEITEN 82

— TITEL 4:

EINNAHMEN AUS KAPITALEINKÜNFTEN, VERZUGSZINSEN UND GELDBUẞEN 104

— TITEL 5:

HAUSHALTSGARANTIEN, ANLEIHEN UND DARLEHEN 115

— TITEL 6:

EINNAHMEN, BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER POLITIK DER UNION 124

EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN

EINZELPLAN I: EUROPÄISCHES PARLAMENT 159
— EINNAHMEN 160

— TITEL 3:

VERWALTUNGSEINNAHMEN 161

— TITEL 4:

EINNAHMEN AUS KAPITALEINKÜNFTEN, VERZUGSZINSEN UND GELDBUẞEN 169

— TITEL 6:

EINNAHMEN, BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER POLITIK DER UNION 171
— AUSGABEN 173

— TITEL 1:

MITGLIEDER UND PERSONAL DES ORGANS 175

— TITEL 2:

GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNG UND VERSCHIEDENE SACHAUSGABEN 200

— TITEL 3:

AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG DER ALLGEMEINEN AUFGABEN DES ORGANS 216

— TITEL 4:

AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG SPEZIFISCHER AUFGABEN DURCH DAS ORGAN 233

— TITEL 5:

BEHÖRDE FÜR EUROPÄISCHE POLITISCHE PARTEIEN UND EUROPÄISCHE POLITISCHE STIFTUNGEN UND AUSSCHUSS UNABHÄNGIGER PERSÖNLICHKEITEN 238

— TITEL 10:

SONSTIGE AUSGABEN 241
— PERSONAL 245
EINZELPLAN II: EUROPÄISCHER RAT UND RAT 247
— EINNAHMEN 248

— TITEL 3:

VERWALTUNGSEINNAHMEN 249

— TITEL 4:

EINNAHMEN AUS KAPITALEINKÜNFTEN, VERZUGSZINSEN UND GELDBUẞEN 256

— TITEL 6:

EINNAHMEN, BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER POLITIK DER UNION 259
— AUSGABEN 261

— TITEL 1:

PERSONAL DER ORGANE 262

— TITEL 2:

GEBÄUDE, MATERIAL UND SACHAUSGABEN 287

— TITEL 10:

SONSTIGE AUSGABEN 307
— PERSONAL 309
EINZELPLAN III: KOMMISSION 311
— EINNAHMEN 312

— TITEL 3:

EINNAHMEN AUS VERWALTUNGSTÄTIGKEITEN 313

— TITEL 4:

EINNAHMEN AUS KAPITALEINKÜNFTEN, VERZUGSZINSEN UND GELDBUẞEN 323

— TITEL 5:

HAUSHALTSGARANTIEN, ANLEIHEN UND DARLEHEN 334

— TITEL 6:

EINNAHMEN, BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER POLITIK DER UNION 343
GESAMTÜBERSICHT ÜBER DIE MITTEL (2023 UND 2022) UND AUSGABEN (2021) 380

— TITEL 01:

FORSCHUNG UND INNOVATION 383

— TITEL 02:

STRATEGISCHE INVESTITIONEN DER EU 454

— TITEL 03:

BINNENMARKT 516

— TITEL 04:

WELTRAUM 579

— TITEL 05:

REGIONALE ENTWICKLUNG UND ZUSAMMENHALT 592

— TITEL 06:

AUFBAU UND RESILIENZ 631

— TITEL 07:

IN MENSCHEN INVESTIEREN, SOZIALER ZUSAMMENHALT UND WERTE 669

— TITEL 08:

LANDWIRTSCHAFT UND MEERESPOLITIK 759

— TITEL 09:

UMWELT- UND KLIMASCHUTZ 816

— TITEL 10:

MIGRATION 839

— TITEL 11:

GRENZMANAGEMENT 853

— TITEL 12:

SICHERHEIT 872

— TITEL 13:

VERTEIDIGUNG 901

— TITEL 14:

AUSWÄRTIGES HANDELN 921

— TITEL 15:

HERANFÜHRUNGSHILFE 1001

— TITEL 16:

AUSGABEN AUSSERHALB DER IM MEHRJÄHRIGEN FINANZRAHMEN FESTGELEGTEN OBERGRENZEN 1013

— TITEL 20:

VERWALTUNGSAUSGABEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION 1036

— TITEL 21:

EUROPÄISCHE SCHULEN UND VERSORGUNGSBEZÜGE 1127

— TITEL 30:

RESERVEN 1143
— PERSONAL 1154

Anhänge

ÄMTER 1208
AMT FÜR VERÖFFENTLICHUNGEN 1209
— EINNAHMEN 1210
— AUSGABEN 1215
EUROPÄISCHES AMT FÜR PERSONALAUSWAHL 1236
— EINNAHMEN 1237
— AUSGABEN 1242
AMT FÜR DIE FESTSTELLUNG UND ABWICKLUNG INDIVIDUELLER ANSPRÜCHE 1261
— EINNAHMEN 1262
— AUSGABEN 1267
AMT FÜR GEBÄUDE, ANLAGEN UND LOGISTIK — BRÜSSEL 1284
— EINNAHMEN 1285
— AUSGABEN 1290
AMT FÜR GEBÄUDE, ANLAGEN UND LOGISTIK — LUXEMBURG 1308
— EINNAHMEN 1309
— AUSGABEN 1314
EUROPÄISCHES AMT FÜR BETRUGSBEKÄMPFUNG (OLAF) 1331
— EINNAHMEN 1332
— AUSGABEN 1337
PILOTPROJEKTE UND VORBEREITENDE MASSNAHMEN 1355
PILOTPROJEKTE 1356
— AUSGABEN 1357
VORBEREITENDE MASSNAHMEN 1504
— AUSGABEN 1505
ANDERE ANHÄNGE 1585
EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTSRAUM 1586
LISTE DER HAUSHALTSLINIEN, DIE DEN KANDIDATENLÄNDERN UND GEGEBENENFALLS POTENZIELLEN KANDIDATENLÄNDERN DES WESTBALKANS SOWIE BESTIMMTEN PARTNERLÄNDERN OFFENSTEHEN 1602
EXTERNE ZWECKGEBUNDENE EINNAHMEN IM RAHMEN DES AUFBAUINSTRUMENTS DER EUROPÄISCHEN UNION 1605
ANLEIHE- UND DARLEHENSTRANSAKTIONEN — ANLEIHEN UND DARLEHEN MIT GARANTIE AUS DEM UNIONSHAUSHALT 1609
ÄNDERUNGEN AM EINGLIEDERUNGSPLAN 1663
EINZELPLAN IV: GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION 1677
— EINNAHMEN 1678

— TITEL 3:

VERWALTUNGSEINNAHMEN 1679

— TITEL 4:

EINNAHMEN AUS KAPITALEINKÜNFTEN, VERZUGSZINSEN UND GELDBUẞEN 1687
— AUSGABEN 1689

— TITEL 1:

MITGLIEDER UND PERSONAL DES ORGANS 1691

— TITEL 2:

GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNG UND SONSTIGE SACHAUSGABEN 1710

— TITEL 3:

AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG SPEZIFISCHER AUFGABEN DURCH DAS ORGAN 1725

— TITEL 10:

ANDERE AUSGABEN 1727
— PERSONAL 1729
EINZELPLAN V: EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF 1731
— EINNAHMEN 1732

— TITEL 3:

VERWALTUNGSEINNAHMEN 1733

— TITEL 4:

EINNAHMEN AUS KAPITALEINKÜNFTEN, VERZUGSZINSEN UND GELDBUẞEN 1741
— AUSGABEN 1743

— TITEL 1:

MITGLIEDER UND PERSONAL DES ORGANS 1744

— TITEL 2:

GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNG UND VERSCHIEDENE SACHAUSGABEN 1762

— TITEL 10:

SONSTIGE AUSGABEN 1777
— PERSONAL 1779
EINZELPLAN VI: EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS 1781
— EINNAHMEN 1782

— TITEL 3:

VERWALTUNGSEINNAHMEN 1783

— TITEL 4:

EINNAHMEN AUS KAPITALEINKÜNFTEN, VERZUGSZINSEN UND GELDBUẞEN 1790
— AUSGABEN 1792

— TITEL 1:

PERSONAL DER EINRICHTUNG 1793

— TITEL 2:

GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNGEN UND DIVERSE AUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB 1813

— TITEL 10:

SONSTIGE AUSGABEN 1832
— PERSONAL 1834
EINZELPLAN VII: EUROPÄISCHER AUSSCHUSS DER REGIONEN 1836
— EINNAHMEN 1837

— TITEL 3:

VERWALTUNGSEINNAHMEN 1838

— TITEL 4:

EINNAHMEN AUS KAPITALEINKÜNFTEN, VERZUGSZINSEN UND GELDBUẞEN 1846
— AUSGABEN 1848

— TITEL 1:

MITGLIEDER UND PERSONAL DER EINRICHTUNG 1849

— TITEL 2:

GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNGEN UND DIVERSE AUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB 1867

— TITEL 10:

SONSTIGE AUSGABEN 1884
— PERSONAL 1886
EINZELPLAN VIII: EUROPÄISCHER BÜRGERBEAUFTRAGTER 1887
— EINNAHMEN 1888

— TITEL 3:

VERWALTUNGSEINNAHMEN 1889

— TITEL 4:

EINNAHMEN AUS KAPITALEINKÜNFTEN, VERZUGSZINSEN UND GELDBUẞEN 1897

— TITEL 6:

EINNAHMEN, BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER POLITIK DER UNION 1899
— AUSGABEN 1901

— TITEL 1:

AUSGABEN FÜR MITGLIEDER UND PERSONAL DER EINRICHTUNG 1903

— TITEL 2:

GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNG UND VERSCHIEDENE SACHAUSGABEN 1918

— TITEL 3:

AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG DER ALLGEMEINEN AUFGABEN DER EINRICHTUNG 1926

— TITEL 10:

SONSTIGE AUSGABEN 1933
— PERSONAL 1935
EINZELPLAN IX: EUROPÄISCHER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER 1937
— EINNAHMEN 1938

— TITEL 3:

VERWALTUNGSEINNAHMEN 1939

— TITEL 4:

EINNAHMEN AUS KAPITALEINKÜNFTEN, VERZUGSZINSEN UND GELDBUẞEN 1947
— AUSGABEN 1949

— TITEL 1:

MITGLIEDER UND PERSONAL DER EINRICHTUNG 1950

— TITEL 2:

GEBÄUDE, MATERIAL UND MIT DEM DIENSTBETRIEB VERBUNDENE SACHAUSGABEN 1965

— TITEL 3:

EUROPÄISCHER DATENSCHUTZAUSSCHUSS 1971

— TITEL 10:

SONSTIGE AUSGABEN 1986
— PERSONAL 1988
EINZELPLAN X: EUROPÄISCHER AUSWÄRTIGER DIENST 1990
— EINNAHMEN 1991

— TITEL 3:

VERWALTUNGSEINNAHMEN 1992

— TITEL 4:

EINNAHMEN AUS KAPITALEINKÜNFTEN, VERZUGSZINSEN UND GELDBUẞEN 2000

— TITEL 6:

EINNAHMEN, BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER POLITIK DER UNION 2002
— AUSGABEN 2004

— TITEL 1:

BEDIENSTETE IN DEN ZENTRALEN DIENSTSTELLEN 2005

— TITEL 2:

GEBÄUDE, SACH- UND BETRIEBSAUSGABEN DER ZENTRALEN DIENSTSTELLEN 2021

— TITEL 3:

DELEGATIONEN 2042

— TITEL 10:

SONSTIGE AUSGABEN 2051
— PERSONAL 2053

ALLGEMEINE AUSGABENERKLÄRUNG

EINFÜHRUNG IN DEN JAHRESHAUSHALTSPLAN DER UNION

In dem in Teil Sechs Titel II Kapitel 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) dargestellten Jahreshaushaltsplan der Union werden für jedes Haushaltsjahr sämtliche als erforderlich erachteten Einnahmen und Ausgaben der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft veranschlagt und bewilligt.

Bei der Aufstellung und Ausführung des Gesamthaushaltsplans sind folgende Grundsätze zu beachten: Einheit und Haushaltswahrheit, Jährlichkeit, Haushaltsausgleich, Rechnungseinheit, Gesamtdeckung, Spezialität, Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und Transparenz.

Gemäß dem Grundsatz der Einheit und dem Grundsatz der Haushaltswahrheit müssen alle Einnahmen und Ausgaben der Union, sofern sie zulasten des Haushalts gehen, in einem einzigen Haushaltsdokument ausgewiesen werden.

Der Grundsatz der Jährlichkeit besagt, dass der Haushaltsplan für jeweils ein Haushaltsjahr angenommen wird und die Mittel dieses Haushaltsjahres – sowohl bei den Mitteln für Verpflichtungen als auch bei den Mitteln für Zahlungen – grundsätzlich während des betreffenden Jahres verwendet werden müssen.

Nach dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs müssen die für ein Haushaltsjahr veranschlagten Einnahmen den Mitteln für Zahlungen für dasselbe Haushaltsjahr entsprechen; ein etwaiges Haushaltsdefizit darf nicht durch Kreditaufnahme gedeckt werden, da dies mit dem Eigenmittelsystem unvereinbar ist.

In Anwendung des Grundsatzes der Rechnungseinheit ist sowohl bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans als auch bei der Rechnungslegung der Euro zu verwenden.

Der Grundsatz der Gesamtdeckung bedeutet einerseits, dass die Gesamtheit der Haushaltseinnahmen der Deckung der Gesamtheit der Haushaltsausgaben dient und nur in Ausnahmefällen einzelne Einnahmen zweckgebunden für die Finanzierung bestimmter Ausgaben zugewiesen werden dürfen, und andererseits, dass die Einnahmen und Ausgaben in voller Höhe ohne vorhergehende Verrechnung in den Haushaltsplan einzusetzen sind.

Der Grundsatz der Spezialität besagt, dass jeder Mittelansatz eine spezifische Zweckbestimmung haben muss und bestimmten Ausgaben zuzuweisen ist, um jegliche Verwechslung zwischen verschiedenen Mittelkategorien zu vermeiden.

Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung definiert sich unter Bezugnahme auf die Gebote der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit.

Der Grundsatz der Transparenz stellt eine zuverlässige Unterrichtung über den Haushaltsvollzug und die Rechnungsführung sicher.

Im Haushaltsplan sind die Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen aufgeschlüsselt, einer für jedes Unionsorgan im Sinne von Artikel 2 Absatz 67 der Haushaltsordnung. Die allen Unionsorganen gemeinsamen Einnahmen (Eigenmittel, Überschüsse, Salden und Anpassungen) werden in einem gesonderten Einzelplan „Gesamteinnahmen“ dargestellt.

Gemäß Artikel 47 der Haushaltsordnung werden die Einnahmen der Kommission sowie die Einnahmen und Ausgaben der anderen Unionsorgane entsprechend ihrer Art oder ihrer Zweckbestimmung gegliedert. Im Interesse einer größeren Transparenz der Haushaltsführung unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, insbesondere der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit, wird der Einzelplan für die Kommission nach Zweckbestimmungen gegliedert.

Der Ausgabenteil des Haushaltsplans umfasst getrennte Mittel, die sich aus Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen zusammensetzen, und nichtgetrennte Mittel. Die Mittel für Verpflichtungen decken die Gesamtkosten der rechtlichen Verpflichtungen, die im Laufe des Haushaltsjahres eingegangen wurden, während die Mittel für Zahlungen die Zahlungen decken, die zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen getätigt wurden, die im Laufe des Haushaltsjahres oder der vorangegangenen Haushaltsjahre eingegangen wurden.

Für 2023 belaufen sich die im Haushaltsplan bewilligten Ausgaben auf insgesamt 186 616 684 928 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 168 648 669 965 EUR an Mitteln für Zahlungen, was eine Veränderung von 2,4 % bzw. -0,8 % gegenüber dem Haushaltsplan 2022 (einschließlich der Berichtigungshaushaltspläne) bedeutet.

Im Haushaltsplan werden gemäß Artikel 312 AEUV die im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für den Zeitraum 2021 bis 2027 gemäß Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (ABl. L 433I vom 22.12.2020, S. 11) festgelegten Obergrenzen für das Jahr 2023 eingehalten. In diesem Zusammenhang enthalten die „Gesamtausgaben“ des vorliegenden Einzelplans zwei Übersichtstabellen, in denen der Haushaltsplan nach Rubriken des MFR aufgeschlüsselt ist, und zwar sowohl auf aggregierter Ebene als auch auf Cluster- und Programmebene.

Dieser Einzelplan enthält außerdem die Übersichtstabelle der Planstellen aller Organe (und Einrichtungen) der Union und die Übersichtstabelle der Gebäude.

ÜBERSICHTSTABELLEN ZUM HAUSHALTSPLAN 2023 GEMÄSS DEM MFR 2021-2027

1.   MFR-OBERGRENZEN DES HAUSHALTSPLANS 2023

Die nachstehende Tabelle gibt die Obergrenzen wieder, die im MFR (1) für Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen festgelegt wurden:

Rubrik

2021

2022

2023

2024

2025

2026

2027

Insgesamt

 

MITTEL FÜR VERPFLICHTUNGEN

1

Binnenmarkt, Innovation und Digitales

20 919

21 878

21 727

20 984

21 272

21 847

22 077

150 102

2

Zusammenhalt, Resilienz und Werte

6 364

67 806

70 137

72 367

74 993

66 536

70 283

427 582

2a.

Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

1 769

61 345

62 939

64 683

66 479

56 725

58 639

372 579

2b.

Resilienz und Werte

4 595

6 461

7 198

7 684

8 514

9 811

11 644

55 003

3

Natürliche Ressourcen und Umwelt

56 841

56 965

57 295

57 449

57 558

57 332

57 557

400 997

 

Davon: Marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen

40 368

40 639

40 693

41 649

41 782

41 913

42 047

289 091

4

Migration und Grenzmanagement

1 791

3 360

3 814

3 866

4 387

4 315

4 465

25 847

5

Sicherheit und Verteidigung

1 696

1 896

1 946

2 004

2 243

2 435

2 705

14 925

6

Nachbarschaft und die Welt

16 247

16 802

16 329

15 830

15 304

14 754

15 331

110 597

7

Europäische öffentliche Verwaltung

10 635

11 058

11 419

11 773

12 124

12 506

12 959

82 474

 

Davon: Verwaltungsausgaben der Organe

8 216

8 528

8 772

9 006

9 219

9 464

9 786

62 991

 

MITTEL FÜR VERPFLICHTUNGEN INSGESAMT

114 493

179 765

182 667

184 273

187 881

179 725

185 377

1 212 524

 

 

MITTEL FÜR ZAHLUNGEN INSGESAMT

166 140

170 558

168 575

168 853

172 230

175 674

179 187

1 196 835

Beträge in Mio. EUR, gerundet, zu jeweiligen Preisen

2.   ÜBERBLICK ÜBER DEN HAUSHALTSPLAN 2023 NACH MFR-RUBRIKEN (AGGREGIERT)

 

Haushaltsplan

Haushaltsplan

Differenz

Differenz

2023

2022 (1)

2023-2022

2023 / 2022

(1)

(2)

(1 - 2)

(1 / 2)

MfV

MfZ

MfV

MfZ

MfV

MfZ

MfV

MfZ

1

Binnenmarkt, Innovation und Digitales

21 548 391 859

20 901 427 344

21 845 079 340

21 473 535 651

– 296 687 481

– 572 108 307

–1,4 %

–2,7 %

Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten

 

 

 

 

 

 

 

 

Obergrenze

21 727 000 000

 

21 878 000 000

 

 

 

 

 

Spielraum

178 608 141

 

32 920 660

 

 

 

 

 

2

Zusammenhalt, Resilienz und Werte

70 586 704 063

58 058 661 399

67 775 192 324

61 923 586 828

2 811 511 739

–3 864 925 429

4,1 %

–6,2 %

Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten

182 220 073

 

 

 

 

 

 

 

Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum, Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a

280 000 000

 

 

 

 

 

 

 

Obergrenze

70 137 000 000

 

67 806 000 000

 

 

 

 

 

Spielraum

12 516 010

 

30 807 676

 

 

 

 

 

2a

Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

62 926 483 990

50 874 959 229

61 314 192 324

56 350 922 710

1 612 291 666

–5 475 963 481

2,6 %

–9,7 %

Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten

 

 

 

 

 

 

 

 

Obergrenze

62 939 000 000

 

61 345 000 000

 

 

 

 

 

Spielraum

12 516 010

 

30 807 676

 

 

 

 

 

2b

Resilienz und Werte

7 660 220 073

7 183 702 170

6 461 000 000

5 572 664 118

1 199 220 073

1 611 038 052

18,6 %

28,9 %

Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten

182 220 073

 

 

 

 

 

 

 

Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum, Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a

280 000 000

 

 

 

 

 

 

 

Obergrenze

7 198 000 000

 

6 461 000 000

 

 

 

 

 

Spielraum

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Natürliche Ressourcen und Umwelt

57 259 258 225

57 455 744 586

56 681 112 059

55 826 766 838

578 146 166

1 628 977 748

1,0 %

2,9 %

Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten

 

 

 

 

 

 

 

 

Obergrenze

57 295 000 000

 

56 965 000 000

 

 

 

 

 

Spielraum

35 741 775

 

283 887 941

 

 

 

 

 

 

Davon: Marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen

40 692 211 000

40 698 181 356

40 368 859 305

40 393 039 132

323 351 695

305 142 224

0,8 %

0,8 %

 

EGFL-Teilobergrenze

41 518 000 000

 

41 257 000 000

 

 

 

 

 

 

Bei der Berechnung des Teilspielraums nicht berücksichtigte Rundungsdifferenz

800 000

 

800 000

 

 

 

 

 

 

Mittelübertragungen zwischen dem EGFL und dem ELER (netto)

– 825 000 000

 

– 617 954 000

 

 

 

 

 

 

Für EGFL-Ausgaben verfügbare Nettobeträge

40 692 200 000

 

40 638 200 000

 

 

 

 

 

 

Angepasste EGFL-Teilobergrenze, durch Mittelübertragungen zwischen dem EGFL und dem ELER korrigiert

40 693 000 000

 

40 639 000 000

 

 

 

 

 

 

EGFL-Teilspielraum

789 000

 

270 140 695

 

 

 

 

 

 

EGFL-Teilspielraum (ohne Rundungsdifferenz)

 

 

269 340 695

 

 

 

 

 

4

Migration und Grenzmanagement

3 727 311 518

3 038 380 252

3 360 000 000

3 254 270 962

367 311 518

– 215 890 710

10,9 %

–6,6 %

Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten

 

 

 

 

 

 

 

 

Obergrenze

3 814 000 000

 

3 360 000 000

 

 

 

 

 

Spielraum

86 688 482

 

 

 

 

 

 

 

5

Sicherheit und Verteidigung

2 116 636 829

1 208 374 612

1 813 027 699

1 237 861 185

303 609 130

–29 486 573

16,7 %

–2,4 %

Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten

170 636 829

 

 

 

 

 

 

 

Obergrenze

1 946 000 000

 

1 896 000 000

 

 

 

 

 

Spielraum

 

 

82 972 301

 

 

 

 

 

6

Nachbarschaft und die Welt

17 211 879 478

13 994 937 845

17 170 442 918

12 916 051 937

41 436 560

1 078 885 908

0,2 %

8,4 %

Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten

882 879 478

 

368 442 918

 

 

 

 

 

Obergrenze

16 329 000 000

 

16 802 000 000

 

 

 

 

 

Spielraum

 

 

 

 

 

 

 

 

7

Europäische öffentliche Verwaltung

11 311 349 927

11 311 349 927

10 783 162 950

10 783 262 950

528 186 977

528 086 977

4,9 %

4,9 %

Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten

 

 

 

 

 

 

 

 

Obergrenze

11 419 000 000

 

11 058 000 000

 

 

 

 

 

Spielraum

107 650 073

 

274 837 050

 

 

 

 

 

 

Davon: Verwaltungsausgaben der Organe

8 743 830 451

8 743 830 451

8 363 916 799

8 364 016 799

379 913 652

379 813 652

4,5 %

4,5 %

 

Teilobergrenze

8 772 000 000

 

8 528 000 000

 

 

 

 

 

 

Teilspielraum

90 642 136

 

164 083 201

 

 

 

 

 

Mittel für Rubriken

183 761 531 899

165 968 875 965

179 428 017 290

167 415 336 351

4 333 514 609

–1 446 460 386

2,4 %

–0,9 %

 

Davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments

1 235 736 380

948 114 733

368 442 918

467 248 692

 

 

 

 

 

Obergrenze

182 667 000 000

168 575 000 000

179 765 000 000

170 558 000 000

 

 

 

 

Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum, Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a

280 000 000

 

 

 

 

 

 

 

 

Spielraum

421 204 481

3 554 238 768

705 425 628

3 609 912 341

 

 

 

 

Mittel in % des BNE

1,12 %

1,02 %

1,16 %

1,08 %

 

 

 

 

 

Thematische besondere Instrumente

2 855 153 029

2 679 794 000

2 799 170 382

2 622 838 000

55 982 647

56 956 000

2,0 %

2,2 %

Mittel insgesamt

186 616 684 928

168 648 669 965

182 227 187 672

170 038 174 351

4 389 497 256

–1 389 504 386

2,4 %

–0,8 %

Mittel in % des BNE

1,14 %

1,04 %

1,18 %

1,10 %

 

 

 

 

(1) Die Angaben unter „Haushalt 2022“ berücksichtigen die Berichtigungshaushaltspläne Nr. 1 bis Nr. 5/2022.

(Mittel für Verpflichtungen (MfV) und Mittel für Zahlungen (MfZ) in EUR zu jeweiligen Preisen)

3.   ÜBERBLICK ÜBER DEN HAUSHALTSPLAN 2023 NACH MFR-RUBRIKEN (NACH CLUSTERN UND NACH PROGRAMMEN)

 

Haushaltsplan

Haushaltsplan

Differenz

Differenz

2023

2022 (1)

2023-2022

2023 / 2022

(1)

(2)

(1 - 2)

(1 / 2)

MfV

MfZ

MfV

MfZ

MfV

MfZ

MfV

MfZ

1

Binnenmarkt, Innovation und Digitales

21 548 391 859

20 901 427 344

21 845 079 340

21 473 535 651

– 296 687 481

– 572 108 307

–1,4 %

–2,7 %

 

Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten

 

 

 

 

 

 

 

 

Obergrenze

21 727 000 000

 

21 878 000 000

 

 

 

 

 

Spielraum

178 608 141

 

32 920 660

 

 

 

 

 

 

Cluster 1 – Forschung und Innovation

13 496 916 265

12 871 750 089

13 236 770 624

13 558 016 676

260 145 641

– 686 266 587

2,0 %

–5,1 %

 

Horizont Europa

12 352 890 425

11 908 569 694

12 239 157 276

12 559 321 538

113 733 149

– 650 751 844

0,9 %

–5,2 %

 

Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung

276 477 488

274 291 070

270 700 347

314 482 077

5 777 141

–40 191 007

2,1 %

–12,8 %

 

Internationaler thermonuklearer Versuchsreaktor (ITER)

839 848 352

671 228 782

710 094 001

667 793 252

129 754 351

3 435 530

18,3 %

0,5 %

 

Sonstige Maßnahmen

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

 

 

– 100,0 %

– 100,0 %

 

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

27 700 000

17 660 543

16 819 000

16 419 809

10 881 000

1 240 734

64,7 %

7,6 %

 

Cluster 2 – Strategische Investitionen der EU

4 882 744 853

4 819 211 148

5 509 181 851

4 855 505 709

– 626 436 998

–36 294 561

–11,4 %

–0,7 %

 

Fonds „InvestEU“

340 742 000

389 842 211

1 196 627 000

1 032 432 172

– 855 885 000

– 642 589 961

–71,5 %

–62,2 %

 

Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) – Verkehr

1 852 540 197

1 943 486 490

1 760 059 023

1 888 297 000

92 481 174

55 189 490

5,3 %

2,9 %

 

Fazilität „Connecting Europe“ – Energie

859 173 939

723 629 670

800 473 488

588 979 000

58 700 451

134 650 670

7,3 %

22,9 %

 

Fazilität „Connecting Europe“ – Digitales

289 076 945

230 032 761

282 882 439

257 005 035

6 194 506

–26 972 274

2,2 %

–10,5 %

 

Programm „Digitales Europa“

1 306 928 895

1 284 678 410

1 247 755 377

848 530 703

59 173 518

436 147 707

4,7 %

51,4 %

 

Dezentrale Agenturen

202 646 565

202 646 565

190 924 250

190 924 250

11 722 315

11 722 315

6,1 %

6,1 %

 

Sonstige Maßnahmen

3 500 000

3 500 000

p.m.

p.m.

 

 

 

 

 

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

4 125 000

17 645 041

6 862 000

26 112 549

–2 737 000

–8 467 508

–39,9 %

–32,4 %

 

Maßnahmen, die im Rahmen der Zuständigkeiten und besonderen Befugnisse der Kommission finanziert werden

24 011 312

23 750 000

23 598 274

23 225 000

413 038

525 000

1,8 %

2,3 %

 

Cluster 3 – Binnenmarkt

942 567 504

946 493 870

1 022 588 960

903 653 361

–80 021 456

42 840 509

–7,8 %

4,7 %

 

Binnenmarktprogramm (einschl. KMU)

602 820 090

615 260 036

687 341 689

579 977 000

–84 521 599

35 283 036

–12,3 %

6,1 %

 

Betrugsbekämpfungsprogramm der EU

24 850 000

26 370 516

24 368 999

31 094 000

481 001

–4 723 484

2,0 %

–15,2 %

 

Zusammenarbeit im Bereich der Besteuerung (FISCALIS)

37 678 659

36 170 000

36 939 861

35 888 504

738 798

281 496

2,0 %

0,8 %

 

Zusammenarbeit im Zollwesen (CUSTOMS)

133 053 000

119 860 000

130 444 000

114 670 328

2 609 000

5 189 672

2,0 %

4,5 %

 

Dezentrale Agenturen

126 715 755

126 715 755

115 937 911

119 735 600

10 777 844

6 980 155

9,3 %

5,8 %

 

Sonstige Maßnahmen

11 950 000

11 950 000

10 300 000

9 000 000

1 650 000

2 950 000

16,0 %

32,8 %

 

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

5 500 000

10 167 563

17 256 500

13 287 929

–11 756 500

–3 120 366

–68,1 %

–23,5 %

 

Cluster 4 – Weltraum

2 226 163 237

2 263 972 237

2 076 537 905

2 156 359 905

149 625 332

107 612 332

7,2 %

5,0 %

 

Europäisches Raumfahrtprogramm

2 045 101 000

2 090 660 000

2 008 237 000

2 088 059 000

36 864 000

2 601 000

1,8 %

0,1 %

 

Sichere Konnektivität der Union

106 300 000

98 550 000

0

0

106 300 000

98 550 000

0

0

 

Dezentrale Agenturen

74 762 237

74 762 237

68 300 905

68 300 905

6 461 332

6 461 332

9,5 %

9,5 %

2

Zusammenhalt, Resilienz und Werte

70 586 704 063

58 058 661 399

67 775 192 324

61 923 586 828

2 811 511 739

–3 864 925 429

4,1 %

–6,2 %

Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten

182 220 073

 

 

 

 

 

 

 

Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum, Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a

280 000 000

 

 

 

 

 

 

 

Obergrenze

70 137 000 000

 

67 806 000 000

 

 

 

 

 

Spielraum

12 516 010

 

30 807 676

 

 

 

 

 

2a

Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

62 926 483 990

50 874 959 229

61 314 192 324

56 350 922 710

1 612 291 666

–5 475 963 481

2,6 %

–9,7 %

Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten

 

 

 

 

 

 

 

 

Obergrenze

62 939 000 000

 

61 345 000 000

 

 

 

 

 

Spielraum

12 516 010

 

30 807 676

 

 

 

 

 

 

Cluster 5 – Regionale Entwicklung und Zusammenhalt

46 151 987 499

37 852 444 050

44 955 493 922

42 614 597 710

1 196 493 577

–4 762 153 660

2,7 %

–11,2 %

 

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

38 392 573 227

27 314 615 421

37 424 211 239

29 597 476 589

968 361 988

–2 282 861 168

2,6 %

–7,7 %

 

Kohäsionsfonds

7 755 914 272

10 532 718 629

7 528 601 683

13 013 812 538

227 312 589

–2 481 093 909

3,0 %

–19,1 %

 

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

3 500 000

5 110 000

2 681 000

3 308 583

819 000

1 801 417

30,5 %

54,4 %

 

Cluster 7 – In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

16 774 496 491

13 022 515 179

16 358 698 402

13 736 325 000

415 798 089

– 713 809 821

2,5 %

–5,2 %

 

Europäischer Sozialfonds (ESF)

16 774 496 491

13 022 515 179

16 358 698 402

13 736 325 000

415 798 089

– 713 809 821

2,5 %

–5,2 %

2b

Resilienz und Werte

7 660 220 073

7 183 702 170

6 461 000 000

5 572 664 118

1 199 220 073

1 611 038 052

0,0 %

0,0 %

Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten

182 220 073

 

 

 

 

 

 

 

Obergrenze

7 198 000 000

 

6 461 000 000

 

 

 

 

 

Spielraum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Cluster 5 – Regionale Entwicklung und Zusammenhalt

33 613 010

36 873 475

34 276 000

36 873 475

– 662 990

0

–1,9 %

0

 

Unterstützung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft

33 613 010

36 873 475

34 276 000

36 873 475

– 662 990

0

–1,9 %

0

 

Cluster 6 – Aufbau und Resilizenz

2 637 868 591

2 640 836 067

1 640 378 744

963 393 546

997 489 847

1 677 442 521

60,8 %

174,1 %

 

Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität und Instrument für technische Unterstützung

121 065 192

114 966 000

118 691 534

111 970 000

2 373 658

2 996 000

2,0 %

2,7 %

 

Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm „Pericles IV“)

867 060

1 205 570

850 169

917 426

16 891

288 144

2,0 %

31,4 %

 

Kosten der Finanzierung des Aufbauinstruments der Europäischen Union

1 315 775 000

1 315 775 000

145 000 000

145 000 000

1 170 775 000

1 170 775 000

807,4 %

807,4 %

 

Katastrophenschutzverfahren der Union (rescEU)

188 005 975

312 019 857

239 823 489

186 866 480

–51 817 514

125 153 377

–21,6 %

67,0 %

 

EU4Health

739 250 309

626 841 615

839 672 701

224 074 096

– 100 422 392

402 767 519

–12,0 %

179,7 %

 

Instrument für die Bereitstellung von Soforthilfe innerhalb der Union (ESI)

p.m.

5 878 000

p.m.

8 100 000

 

–2 222 000

 

–27,4 %

 

Dezentrale Agenturen

260 905 055

253 150 025

284 340 851

275 865 544

–23 435 796

–22 715 519

–8,2 %

–8,2 %

 

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

 

 

 

 

 

Maßnahmen, die im Rahmen der Zuständigkeiten und besonderen Befugnisse der Kommission finanziert werden

12 000 000

11 000 000

12 000 000

10 600 000

 

400 000

 

3,8 %

 

Cluster 7 – In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

4 988 738 472

4 505 992 628

4 786 345 256

4 572 397 097

202 393 216

–66 404 469

4,2 %

–1,5 %

 

Beschäftigung und soziale Innovation

93 500 000

95 200 000

106 482 000

87 230 000

–12 982 000

7 970 000

–12,2 %

9,1 %

 

Erasmus+

3 668 525 437

3 291 597 196

3 401 740 438

3 300 756 286

266 784 999

–9 159 090

7,8 %

–0,3 %

 

Europäisches Solidaritätskorps (ESC)

144 196 320

124 118 124

141 427 764

115 935 774

2 768 556

8 182 350

2,0 %

7,1 %

 

Kreatives Europa

332 790 321

312 462 192

406 527 982

400 244 090

–73 737 661

–87 781 898

–18,1 %

–21,9 %

 

Justiz

42 225 000

39 817 603

43 627 000

37 565 825

–1 402 000

2 251 778

–3,2 %

6,0 %

 

Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte

215 282 092

156 569 755

214 902 193

170 326 357

379 899

–13 756 602

0,2 %

–8,1 %

 

Dezentrale Agenturen und Europäische Staatsanwaltschaft

270 978 848

265 790 848

244 737 181

237 773 002

26 241 667

28 017 846

10,7 %

11,8 %

 

Sonstige Maßnahmen

7 900 000

6 000 000

8 707 925

6 750 000

– 807 925

– 750 000

–9,3 %

–11,1 %

 

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

31 590 500

46 974 582

35 303 000

52 035 405

–3 712 500

–5 060 823

–10,5 %

–9,7 %

 

Maßnahmen, die im Rahmen der Zuständigkeiten und besonderen Befugnisse der Kommission finanziert werden

181 749 954

167 462 328

182 889 773

163 780 358

–1 139 819

3 681 970

–0,6 %

2,2 %

3

Natürliche Ressourcen und Umwelt

57 259 258 225

57 455 744 586

56 681 112 059

55 826 766 838

578 146 166

1 628 977 748

1,0 %

2,9 %

Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten

 

 

 

 

 

 

 

 

Obergrenze

57 295 000 000

 

56 965 000 000

 

 

 

 

 

Spielraum

35 741 775

 

283 887 941

 

 

 

 

 

 

Davon: Marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen

40 692 211 000

40 698 181 356

40 368 859 305

40 393 039 132

323 351 695

305 142 224

0,8 %

0,8 %

 

EGFL-Teilobergrenze

41 518 000 000

 

41 257 000 000

 

 

 

 

 

 

Bei der Berechnung des Teilspielraums nicht berücksichtigte Rundungsdifferenz

800 000

 

800 000

 

 

 

 

 

 

Mittelübertragungen zwischen dem EGFL und dem ELER (netto)

– 825 800 000

 

– 618 754 000

 

 

 

 

 

 

Für EGFL-Ausgaben verfügbare Nettobeträge

40 692 200 000

 

40 638 200 000

 

 

 

 

 

 

Angepasste EGFL-Teilobergrenze, durch Mittelübertragungen zwischen dem EGFL und dem ELER korrigiert

40 693 000 000

 

40 639 000 000

 

 

 

 

 

 

EGFL-Teilspielraum

789 000

 

270 140 695

 

 

 

 

 

 

EGFL-Teilspielraum (ohne Rundungsdifferenz)

 

 

269 340 695

 

 

 

 

 

 

Cluster 8 – Landwirtschaft und Meerespolitik

54 922 766 540

56 858 741 403

54 420 291 928

55 231 922 390

502 474 612

1 626 819 013

0,9 %

2,9 %

 

Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)

40 692 211 000

40 698 181 356

40 368 859 305

40 393 039 132

323 351 695

305 142 224

0,8 %

0,8 %

 

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

12 934 676 920

15 087 190 175

12 727 698 920

13 905 190 175

206 978 000

1 182 000 000

1,6 %

8,5 %

 

Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF)

1 102 824 579

888 605 509

1 134 285 579

732 413 496

–31 461 000

156 192 013

–2,8 %

21,3 %

 

Partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei (SFPA) und regionale Fischereiorganisationen (RFMO)

162 018 754

151 143 754

159 218 754

166 390 754

2 800 000

–15 247 000

1,8 %

–9,2 %

 

Dezentrale Agenturen

29 535 287

29 535 287

28 738 870

28 738 870

796 417

796 417

2,8 %

2,8 %

 

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

1 500 000

4 085 322

1 490 500

6 149 963

9 500

–2 064 641

0,6 %

–33,6 %

 

Cluster 9 – Umwelt- und Klimaschutz

2 336 491 685

597 003 183

2 260 820 131

594 844 448

75 671 554

2 158 735

3,3 %

0,4 %

 

Programm für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE)

755 521 280

522 689 167

755 545 484

528 533 576

–24 204

–5 844 409

–0,0 %

–1,1 %

 

Fonds für einen gerechten Übergang

1 466 200 981

2 800 000

1 443 006 008

1 315 000

23 194 973

1 485 000

1,6 %

112,9 %

 

Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor im Rahmen des Mechanismus für einen gerechten Übergang

50 000 000

p.m.

p.m.

p.m.

50 000 000

 

 

 

 

Dezentrale Agenturen

59 569 424

59 569 424

54 147 639

54 147 639

5 421 785

5 421 785

10,0 %

10,0 %

 

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

5 200 000

11 944 592

8 121 000

10 848 233

–2 921 000

1 096 359

–36,0 %

10,1 %

4

Migration und Grenzmanagement

3 727 311 518

3 038 380 252

3 360 000 000

3 254 270 962

367 311 518

– 215 890 710

10,9 %

–6,6 %

Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten

 

 

 

 

 

 

 

 

Obergrenze

3 814 000 000

 

3 360 000 000

 

 

 

 

 

Spielraum

86 688 482

 

 

 

 

 

 

 

 

Cluster 10 – Migration

1 626 790 540

1 502 088 787

1 472 243 979

1 521 432 601

154 546 561

–19 343 814

10,5 %

-1,3 %

 

Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)

1 454 621 253

1 329 919 500

1 318 582 774

1 367 771 396

136 038 479

–37 851 896

10,3 %

–2,8 %

 

Dezentrale Agenturen

172 169 287

172 169 287

153 661 205

153 661 205

18 508 082

18 508 082

12,0 %

12,0 %

 

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

 

 

 

 

 

Cluster 11 – Grenzmanagement

2 100 520 978

1 536 291 465

1 887 756 021

1 732 838 361

212 764 957

– 196 546 896

11,3 %

–11,3 %

 

Fonds für integriertes Grenzmanagement (IBMF) – Instrument für Grenzmanagement und Visa (BMVI)

956 798 303

396 992 752

740 742 428

610 891 340

216 055 875

– 213 898 588

29,2 %

–35,0 %

 

Fonds für integriertes Grenzmanagement (IBMF) – Instrument für finanzielle Unterstützung für Zollkontrollausrüstung (CCEI)

140 953 000

71 779 570

138 190 000

136 255 561

2 763 000

–64 475 991

2,0 %

–47,3 %

 

Dezentrale Agenturen

1 002 769 675

1 067 519 143

1 008 823 593

985 691 460

–6 053 918

81 827 683

–0,6 %

8,3 %

5

Sicherheit und Verteidigung

2 116 636 829

1 208 374 612

1 813 027 699

1 237 861 185

303 609 130

–29 486 573

16,7 %

–2,4 %

Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten

170 636 829

 

 

 

 

 

 

 

Obergrenze

1 946 000 000

 

1 896 000 000

 

 

 

 

 

Spielraum

 

 

82 972 301

 

 

 

 

 

 

Cluster 12 – Sicherheit

688 722 828

559 037 952

635 583 185

583 247 185

53 139 643

–24 209 233

8,4 %

–4,2 %

 

Fonds für die innere Sicherheit

309 857 754

195 470 000

254 127 754

240 730 000

55 730 000

–45 260 000

21,9 %

–18,8 %

 

Stilllegung kerntechnischer Anlagen (Litauen)

68 800 000

60 000 000

98 900 000

40 000 000

–30 100 000

20 000 000

–30,4 %

50,0 %

 

Nukleare Sicherheit und Stilllegung kerntechnischer Anlagen (einschl. Bulgarien und Slowakei)

57 239 458

53 156 000

43 938 672

65 310 000

13 300 786

–12 154 000

30,3 %

–18,6 %

 

Dezentrale Agenturen

230 411 952

230 411 952

216 642 185

215 942 185

13 769 767

14 469 767

6,4 %

6,7 %

 

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

p.m.

800 000

p.m.

400 000

 

400 000

 

100,0 %

 

Maßnahmen, die im Rahmen der Zuständigkeiten und besonderen Befugnisse der Kommission finanziert werden

22 413 664

19 200 000

21 974 574

20 865 000

439 090

–1 665 000

2,0 %

–8,0 %

 

Cluster 13 – Verteidigung

1 427 914 001

649 336 660

1 177 444 514

654 614 000

250 469 487

–5 277 340

21,3 %

–0,8 %

 

Europäischer Verteidigungsfonds (Forschung)

319 253 621

164 146 640

318 346 621

177 508 000

907 000

–13 361 360

0,3 %

–7,5 %

 

Europäischer Verteidigungsfonds (außer Forschung)

626 447 000

250 100 000

627 354 000

378 930 000

– 907 000

– 128 830 000

–0,1 %

–34,0 %

 

Militärische Mobilität

295 185 681

131 715 020

231 743 893

98 176 000

63 441 788

33 539 020

27,4 %

34,2 %

 

Sichere Konnektivität der Union

30 000 000

30 000 000

0

0

30 000 000

30 000 000

0

0

 

Kurzfristiges Instrument für die gemeinsame Beschaffung von Verteidigungsgütern

157 027 699

72 000 000

0

0

157 027 699

72 000 000

0

0

 

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

p.m.

1 375 000

p.m.

p.m.

 

1 375 000

 

 

6

Nachbarschaft und die Welt

17 211 879 478

13 994 937 845

17 170 442 918

12 916 051 937

41 436 560

1 078 885 908

0,2 %

8,4 %

Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten

882 879 478

 

368 442 918

 

 

 

 

 

Obergrenze

16 329 000 000

 

16 802 000 000

 

 

 

 

 

Spielraum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Cluster 14 – Auswärtiges Handeln

14 680 808 005

11 404 310 319

15 158 937 445

10 544 347 150

– 478 129 440

859 963 169

–3,2 %

8,2 %

 

Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt

12 250 770 313

8 943 716 018

12 716 647 047

7 891 721 595

– 465 876 734

1 051 994 423

–3,7 %

13,3 %

 

Europäisches Instrument für die internationale Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit (INSC)

39 930 000

32 103 655

38 580 000

32 639 508

1 350 000

– 535 853

3,5 %

–1,6 %

 

Humanitäre Hilfe (HUMA)

1 776 863 917

1 834 235 450

1 806 059 463

2 091 645 990

–29 195 546

– 257 410 540

–1,6 %

–12,3 %

 

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

371 816 857

380 600 000

361 745 935

333 591 505

10 070 922

47 008 495

2,8 %

14,1 %

 

Überseeische Länder und Gebiete (OCT)

70 028 000

59 274 188

68 964 000

52 446 596

1 064 000

1 064 000

1,5 %

1,5 %

 

Makrofinanzhilfe Plus (MFA+) für die Ukraine

0

0

0

0

0

0

0

0

 

Sonstige Maßnahmen

78 429 424

61 598 845

72 171 135

47 171 135

6 258 289

14 427 710

8,7 %

30,6 %

 

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

 

 

 

 

 

Maßnahmen, die im Rahmen der Zuständigkeiten und besonderen Befugnisse der Kommission finanziert werden

92 969 494

92 782 163

94 769 865

95 130 821

–1 800 371

–2 348 658

–1,9 %

–2,5 %

 

Cluster 15 – Heranführungshilfe

2 531 071 473

2 590 627 526

2 011 505 473

2 371 704 787

519 566 000

218 922 739

25,8 %

9,2 %

 

Heranführungshilfe (IPA III)

2 531 071 473

2 590 627 526

2 011 505 473

2 371 704 787

519 566 000

218 922 739

25,8 %

9,2 %

7

Europäische öffentliche Verwaltung

11 311 349 927

11 311 349 927

10 783 162 950

10 783 262 950

528 186 977

528 086 977

4,9 %

4,9 %

Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten

 

 

 

 

 

 

 

 

Obergrenze

11 419 000 000

 

11 058 000 000

 

 

 

 

 

Spielraum

107 650 073

 

274 837 050

 

 

 

 

 

 

Davon: Verwaltungsausgaben der Organe

8 743 830 451

8 743 830 451

8 363 916 799

8 364 016 799

379 913 652

379 813 652

4,5 %

4,5 %

 

Teilobergrenze

8 772 000 000

 

8 528 000 000

 

 

 

 

 

 

Spielraum

90 642 136

 

164 083 201

 

 

 

 

 

 

Versorgungsbezüge

2 341 995 000

2 341 995 000

2 202 828 000

2 202 828 000

139 167 000

139 167 000

6,3 %

6,3 %

 

Versorgungsbezüge Personal

2 295 746 000

2 295 746 000

2 162 485 000

2 162 485 000

133 261 000

133 261 000

6,2 %

6,2 %

 

Versorgungsbezüge der ehemaligen Mitglieder – Organe

46 249 000

46 249 000

40 343 000

40 343 000

5 906 000

5 906 000

14,6 %

14,6 %

 

Europäische Schulen

225 524 476

225 524 476

216 418 151

216 418 151

9 106 325

9 106 325

4,2 %

4,2 %

 

Europäisches Parlament

795 000

795 000

740 000

740 000

55 000

55 000

7,4 %

7,4 %

 

Kommission

224 481 000

224 481 000

215 475 654

215 475 654

9 005 346

9 005 346

4,2 %

4,2 %

 

Gerichtshof der Europäischen Union

48 000

48 000

46 000

46 000

2 000

2 000

4,3 %

4,3 %

 

Europäischer Bürgerbeauftragter

167 676

167 676

124 697

124 697

42 979

42 979

34,5 %

34,5 %

 

Europäischer Auswärtiger Dienst

32 800

32 800

31 800

31 800

1 000

1 000

3,1 %

3,1 %

 

Verwaltungsausgaben der Organe

8 743 830 451

8 743 830 451

8 363 916 799

8 364 016 799

379 913 652

379 813 652

4,5 %

4,5 %

 

Europäisches Parlament

2 246 339 550

2 246 339 550

2 160 911 286

2 160 911 286

85 428 264

85 428 264

4,0 %

4,0 %

 

Europäischer Rat und Rat

647 908 757

647 908 757

611 473 556

611 473 556

36 435 201

36 435 201

6,0 %

6,0 %

 

Kommission

4 058 209 111

4 058 209 111

3 879 829 450

3 879 929 450

178 379 661

178 279 661

4,6 %

4,6 %

 

Gerichtshof der Europäischen Union

485 977 796

485 977 796

467 854 000

467 854 000

18 123 796

18 123 796

3,9 %

3,9 %

 

Europäischer Rechnungshof

175 059 922

175 059 922

162 141 175

162 141 175

12 918 747

12 918 747

8,0 %

8,0 %

 

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

158 767 970

158 767 970

152 451 643

152 451 643

6 316 327

6 316 327

4,1 %

4,1 %

 

Europäischer Ausschuss der Regionen

116 125 392

116 125 392

109 976 858

109 976 858

6 148 534

6 148 534

5,6 %

5,6 %

 

Europäischer Bürgerbeauftragter

13 044 771

13 044 771

12 097 411

12 097 411

947 360

947 360

7,8 %

7,8 %

 

Europäischer Datenschutzbeauftragter

22 329 702

22 329 702

20 266 000

20 266 000

2 063 702

2 063 702

10,2 %

10,2 %

 

Europäischer Auswärtiger Dienst

820 067 480

820 067 480

786 915 420

786 915 420

33 152 060

33 152 060

4,2 %

4,2 %

Mittel für Rubriken

183 761 531 899

165 968 875 965

179 428 017 290

167 415 336 351

4 333 514 609

–1 446 460 386

2,4 %

–0,9 %

 

Davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments

1 235 736 380

948 114 733

368 442 918

467 248 692

 

 

 

 

 

Obergrenze

182 667 000 000

168 575 000 000

179 765 000 000

170 558 000 000

 

 

 

 

Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum, Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a

280 000 000

 

 

 

 

 

 

 

 

Spielraum

421 204 481

3 554 238 768

705 425 628

3 609 912 341

 

 

 

 

Mittel in % des BNE

1,12 %

1,02 %

1,16 %

1,08 %

 

 

 

 

 

Thematische besondere Instrumente

2 855 153 029

2 679 794 000

2 799 170 382

2 622 838 000

55 982 647

56 956 000

2,0 %

2,2 %

 

Solidaritäts- und Soforthilfereserve

1 324 897 000

1 324 897 000

1 298 919 000

1 298 919 000

25 978 000

25 978 000

2,0 %

2,0 %

 

Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)

205 359 029

30 000 000

201 332 382

25 000 000

4 026 647

5 000 000

2,0 %

20,0 %

 

Reserve für die Anpassung an den Brexit

1 324 897 000

1 324 897 000

1 298 919 000

1 298 919 000

25 978 000

25 978 000

2,0 %

2,0 %

Mittel insgesamt

186 616 684 928

168 648 669 965

182 227 187 672

170 038 174 351

4 389 497 256

–1 389 504 386

2,4 %

–0,8 %

Mittel in % des BNE

1,14 %

1,04 %

1,18 %

1,10 %

 

 

 

 

(1) Die Angaben unter „Haushalt 2022“ berücksichtigen die Berichtigungshaushaltspläne Nr. 1 bis Nr. 5/2022.

(Mittel für Verpflichtungen (MfV) und Mittel für Zahlungen (MfZ) in EUR zu jeweiligen Preisen)

ÜBERSICHT ÜBER DIE STELLENPLÄNE DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER UNION

Organ

Haushaltsplan 2023

Haushaltsplan 2022  (2)

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Insgesamt

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Insgesamt

Europäisches Parlament

5 460

1 365

6 825

5 409

1 364

6 773

Europäischer Rat und Rat

2 994

35

3 029

2 994

35

3 029

Kommission

22 995

404

23 399

23 070

404

23 474

Verwaltung

18 366

375

18 741

18 362

375

18 737

Forschung und Innovation — Gemeinsame Forschungsstelle

1 683

 

1 683

1 711

 

1 711

Forschung und Innovation — Indirekte Forschung

1 368

5

1 373

1 378

5

1 383

Amt für Veröffentlichungen

576

5

581

591

 

591

Europäisches Amt für Personalauswahl

108

1

109

108

1

109

Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche

163

 

163

166

 

166

Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik — Brüssel

315

1

316

334

1

335

Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik — Luxemburg

117

 

117

120

 

120

Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)

299

17

316

300

22

322

Gerichtshof der Europäischen Union

1 549

565

2 114

1 546

564

2 110

Europäischer Rechnungshof

687

195

882

687

186

873

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

629

42

671

628

41

669

Europäischer Ausschuss der Regionen

437

59

496

437

59

496

Europäischer Bürgerbeauftragter

42

33

75

41

32

73

Europäischer Datenschutzbeauftragter

89

 

89

84

 

84

Europäischer Auswärtiger Dienst

1 752

1

1 753

1 752

1

1 753

Insgesamt

36 634

2 699

39 333

36 648

2 686

39 334


Von der Union geschaffene Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit

Haushaltsplan 2023

2022  (3)

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Insgesamt

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Insgesamt

Dezentrale Agenturen

87

7 854

7 941

89

7 639

7 728

Europäische Gemeinsame Unternehmen

45

270

315

48

242

290

Europäisches Innovations- und Technologieinstitut

 

45

45

 

45

45

Exekutivagenturen

 

876

876

 

840

840

Insgesamt

132

9 045

9 177

137

8 766

8 903

TABELLARISCHE ÜBERSICHT ÜBER DIE GEBÄUDE NACH UNIONSORGANEN

Organe

Angemietete Gebäude

Erworbene Gebäude  (4)

Mittel 2023  (5)

Mittel 2022  (5)

Einzelplan I

Europäisches Parlament

19 170 000

25 204 212

1 268 028 365

Einzelplan II

Europäischer Rat und Rat

444 000

457 000

401 787 584

Einzelplan III

Kommission:

333 778 671

333 122 819

1 275 638 130,24

 

Sitze (Brüssel und Luxemburg)

248 246 000

247 279 000

1 042 618 147,45

 

Beiträge für die Forschung an den Hauptsitzen

21 076 398

21 992 000

 

Büros in der Union

10 195 000

11 941 000

27 293 329,95

 

Dienststelle für Gesundheits- und Lebensmittelaudits und -analysen in Grange

85 000

95 000

7 517 135,43

 

Delegationen der Union (6)

21 826 500

22 180 000

 

Gemeinsame Forschungsstelle

1 443 373

1 420 819

198 209 517,41

 

Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union

12 942 400

10 546 000

 

Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung

5 696 000

5 607 000

 

Europäisches Amt für Personalauswahl

1 402 000

1 546 000

 

Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche

2 378 000

2 287 000

 

Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Brüssel

6 336 000

6 236 000

 

Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Luxemburg

2 152 000

1 993 000

Einzelplan IV

Gerichtshof der Europäischen Union

32 227 000

35 723 000

 (7)343 730 621,37

Einzelplan V

Europäischer Rechnungshof

145 000

145 000

54 113 612,17

Einzelplan VI

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

15 270 849

15 634 345

80 384 113,07

Einzelplan VII

Europäischer Ausschuss der Regionen

11 313 513

11 546 365

52 161 033

Einzelplan VIII

Europäischer Bürgerbeauftragter

1 429 000

1 642 000

Einzelplan IX

Europäischer Datenschutzbeauftragter

2 305 000

2 243 000

1 707 818,32

Einzelplan X

Europäischer Auswärtiger Dienst

126 701 100

123 536 500

 (8)368 203 609,22

 

Sitz (Brüssel)

30 425 100

26 963 500

 

 

Delegationen der Union

96 276 000

96 573 000

 

 

Insgesamt

 

 

3 845 754 886,39


Organ

Ort

Erwerbsjahr

Nettobuchwert  (9)

Zwischensumme

Insgesamt

Europäisches Parlament

Brüssel

 

 

558 720 862

 

Paul-Henri Spaak

1993

65 977 955

 

 

Altiero Spinelli

1995

25 516 459

 

 

Willy Brandt

2007

45 058 740

 

 

József Antall

2008

65 959 730

 

 

Stefan Zweig

1999

38 189 133

 

 

Arendt

2006

19 153 506

 

 

Trèves 1

2011

20 873 599

 

 

Maison de l'Histoire européenne (Haus der Europäischen Geschichte)

2008

35 422 118

 

 

Wayenberg

2003

3 818 996

 

 

Remard

2010

14 320 167

 

 

Wiertz

2021

73 024 000

 

 

Montoyer 70

2012

13 861 115

 

 

Wilfried Martens

2016

137 545 344

 

 

Straßburg

 

 

169 742 278

 

Louise Weiss

1998

69 211 050

 

 

Winston Churchill

2006

24 055 881

 

 

Salvador de Madariaga

2006

57 432 780

 

 

Pierre Pflimlin

2006

238 745

 

 

Václav Havel

2012

18 803 822

 

 

Luxemburg

 

 

506 602 583

 

Konrad Adenauer

2003

506 602 583

 

 

Bazoches

 

 

3 163 125

 

Jean Monnet Haus

1982

3 163 125

 

 

Büros in der Union

 

 

29 799 517

 

Lissabon

1986

48 630

 

 

Athen

1991

1 292 988

 

 

Kopenhagen

2005

1 901 005

 

 

Den Haag

2006

3 075 835

 

 

Valletta

2006

1 519 027

 

 

Nikosia

2006

1 919 963

 

 

Wien

2008

7 567 600

 

 

London

2008

7 148 647

 

 

Budapest

2010

2 628 104

 

 

Sofia

2013

2 697 720

 

Europäischer Rat und Rat

Brüssel

 

 

401 787 584

 

Grundstücke

 

73 297 651

 

 

Justus Lipsius (Prüfung zur Neubewertung für 2021 geplant)

1995

5 926 007

 

 

Kinderkrippe

2006

5 476 702

 

 

Lex

2007

80 807 563

 

 

Europa

2016

236 279 661

 

Kommission

Brüssel

 

 

866 791 144,82

 

Overijse

1997

568 652 ,—

 

 

Overijse

2015

5 377 512,70

 

 

Loi 130

1987

51 696 277,69

 

 

Breydel

1989

7 298 833 ,—

 

 

Clovis

1995

4 012 006 ,—

 

 

Cours Saint-Michel 1

1997

10 201 979,55

 

 

Belliard 232 (10)

1997

10 618 905,64

 

 

Demot 24 (10)

1997

19 880 828,68

 

 

Breydel II

1997

19 662 765,49

 

 

Beaulieu 29/31/33

1998

16 018 079,72

 

 

Charlemagne

1997

54 001 992,94

 

 

Demot 28 (10)

1999

16 115 733,47

 

 

Joseph II 99 (10)

1998

11 258 208,55

 

 

Loi 86

1998

24 344 469,27

 

 

Luxembourg 46 (11)

1999

23 280 079,16

 

 

Montoyer 59 (10)

1998

10 611 964,92

 

 

Froissart 101 (10)

2000

12 528 739,88

 

 

VM 18 (10)

2000

9 749 701,68

 

 

Joseph II 70 (10)

2000

23 571 106,23

 

 

Loi 41 (10)

2000

36 949 185,92

 

 

SC 11 (10)

2000

13 650 068,67

 

 

Joseph II 30 (12)

2000

17 971 339,81

 

 

Joseph II 54 (10)

2001

21 510 294,24

 

 

Joseph II 79 (10)

2002

22 432 830,56

 

 

VM2 (10)

2001

21 880 569,28

 

 

Palmerston

2002

4 024 689,34

 

 

SPA 3 (10)

2003

16 827 733,34

 

 

Berlaymont (10)

2004

202 514 752,05

 

 

Konferenzzentrum Albert Borschette (10)

2005

32 754 023,88

 

 

BU-25

2006

33 712 182,87

 

 

Cornet-Leman

2006

13 816 228,28

 

 

Madou

2006

71 522 048,10

 

 

WALI

2009

12 739 132,68

 

 

NOHE

2017

13 688 229,23

 

 

Luxemburg

 

 

175 827 002,63

 

Euroforum (10)

2004

45 611 737,41

 

 

Gebäude Foyer Européen

2009

7 058 347,09

 

 

CPE V

2012

16 059 355,59

 

 

Jean Monnet 2

2018

107 097 562,54

 

 

Büros in der Union

 

 

27 293 329,95

 

Lissabon

1986

 

 

 

1993

 

 

Marseille

1991

 

 

 

1993

 

 

Mailand

1986

 

 

Kopenhagen

2005

1 877 384,30

 

 

Valletta

2007

1 561 114,28

 

 

Nikosia (Byron)

2006

1 919 962,61

 

 

Den Haag

2006

2 888 104,66

 

 

London (13)

2010

 

 

Budapest

2010

3 648 784,10

 

 

Sofia

2021

4 046 580 ,—

 

 

Wien

2021

11 351 400 ,—

 

 

Gemeinsame Forschungsstelle

 

 

198 209 517,41

 

Ispra

 

88 751 635,45

 

 

Geel

 

26 806 876,86

 

 

Karlsruhe

 

75 802 897,35

 

 

Petten

 

6 848 107,75

 

 

Dienststelle für Gesundheits- und Lebensmittelaudits und -analysen in Grange

 

 

7 517 135,43

 

Grange (Irland) (14)

2002

7 517 135,43

 

Gerichtshof der Europäischen Union

Luxemburg

 

 

343 730 621,37

 

Nebengebäude A — Erasmus, Nebengebäude B — Thomas More und Nebengebäude C

2013

47 424 300,08

 

 

Gebäudekomplex Neues Palais (renoviertes altes Palais, Anneau, zwei Türme und verbindende Galerie)

2008

178 312 969,81

 

 

Dritter Turm

2019

117 993 351,48

 

Rechnungshof

Luxemburg

 

 

54 113 612,17

 

Grundstücke

1990

760 443 ,—

 

 

Luxemburg (K1)

1990

3 100 552,10

 

 

Luxemburg (K2)

2004

10 151 069,33

 

 

Luxemburg (K3)

2009

40 101 547,74

 

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (10)

Brüssel

 

 

80 384 113,07

 

Montoyer 92-102

2001

19 663 616,36

 

 

Belliard 99-101

2001

46 643 620,91

 

 

Belliard 68-72

2004

5 694 976,44

 

 

Trèves 74

2005

5 212 022 ,—

 

 

Belliard 93

2005

3 169 877,36

 

Ausschuss der Regionen (15)

Brüssel

 

 

52 161 033

 

Montoyer 92-102

2001

9 685 065

 

 

Belliard 101-103

2001

22 969 472

 

 

Belliard 68

2004

8 518 586

 

 

Trèves 74

2004

7 818 033

 

 

Belliard 93

2005

3 169 877

 

Europäischer Auswärtiger Dienst

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

 

 

 

Hauptsitz Brüssel (16)

2012

155 701 707,65

 (17)368 203 609,22

 

Delegationen der Union

 

 

 

 

Tirana (Albanien)

2015

1 245 964 ,—

 

 

Buenos Aires (Argentinien)

1992

227 531,75

 

 

 

2021

7 987 516,18

 

 

Canberra (Australien)

1983

 

 

 

1990

 

 

Cotonou (Benin)

1992

87 735,62

 

 

Gaborone (Botsuana)

1982

50 866,95

 

 

 

1985

14 594,35

 

 

 

1986

5 912,85

 

 

 

1987

12 572,25

 

 

Brasilia (Brasilien)

1994

134 375,83

 

 

Ouagadougou (Burkina Faso)

1984

19 248,47

 

 

 

1997

65 723,58

 

 

Bujumbura (Burundi)

1982

36 584,40

 

 

 

1986

111 426,72

 

 

Phnom Penh (Kambodscha)

2005

325 974,66

 

 

Ottawa (Kanada)

1977

64 132,79

 

 

Praia (Kap Verde)

1981

14 091,34

 

 

Praia (Kap Verde)

2015

944 893,22

 

 

Bangui (Zentralafrikanische Republik)

1983

65 707,89

 

 

N’Djamena (Tschad)

1991

11 965,76

 

 

Beijing (China)

1995

950 569,34

 

 

Bogotá (Kolumbien)

2018

4 702 488,96

 

 

Brazzaville (Kongo)

1994

50 832,11

 

 

San José (Costa Rica)

1995

132 602,56

 

 

Abidjan (Côte d’Ivoire)

1993

71 032,66

 

 

 

1994

 

 

Quito (Ecuador)

2019

2 110 334,57

 

 

Paris (Frankreich)

1990

1 236 105,57

 

 

Libreville (Gabun)

1996

87 232,66

 

 

Banjul (Gambia)

1989

22 778,48

 

 

Bissau (Guinea-Bissau)

1995

100 086,95

 

 

Port-au-Prince (Haiti)

2012

1 399 504,20

 

 

 

2014

3 875 770,80

 

 

Tokio (Japan)

2006

34 008 178,59

 

 

 

2011

30 951 824,37

 

 

Nairobi (Kenia)

2005

358 075,05

 

 

Maseru (Lesotho)

1985

30 467,06

 

 

 

1985

 

 

 

1990

33 605,58

 

 

 

1991

138 135,41

 

 

 

2006

121 971,43

 

 

Lilongwe (Malawi)

1982

42 053,03

 

 

 

1988

 

 

 

1988

12 969,50

 

 

Mexiko-Stadt (Mexiko)

1995

534 355,71

 

 

Rabat (Marokko)

1987

62 541,23

 

 

Port Louis (Mauritius)

1988

18 232,81

 

 

Maputo (Mosambik)

2008

667 433,83

 

 

 

2008

1 777 598,80

 

 

Windhuk (Namibia)

1992

21 990,89

 

 

 

1992

25 380,83

 

 

 

1992

40 462,24

 

 

 

1993

54 000 ,—

 

 

Kathmandu (Nepal)

2017

4 480 000 ,—

 

 

 

2017

429 866,66

 

 

Wellington (Neuseeland)

2017

1 134 083 ,—

 

 

 

2017

605 023,53

 

 

Niamey (Niger)

1997

33 257,15

 

 

Abuja (Nigeria)

1992

172 211,40

 

 

 

2005

1 858 765,38

 

 

 

2012

2 577 066,66

 

 

Port Moresby (Papua-Neuguinea)

1982

48 274,53

 

 

Kigali (Ruanda)

1980

112 548,18

 

 

 

1982

71 627,45

 

 

Dakar (Senegal)

1984

325 145,55

 

 

Honiara (Salomonen)

1990

16 968,28

 

 

Mogadischu (Somalia)

2018

7 178 772,56

 

 

Pretoria (Südafrika)

1994

116 306,83

 

 

 

1994

92 468,94

 

 

 

1996

181 762,83

 

 

 

2019

2 742 029,87

 

 

Mbabane (Swasiland)

1987

26 994 ,—

 

 

 

1988

13 497 ,—

 

 

Dar-es-Salam (Tansania)

2002

1 072 860,15

 

 

Kampala (Uganda)

1986

28 096,41

 

 

 

1986

 

 

 

1996

30 549,95

 

 

London (Vereinigtes Königreich)

2020

10 593 096,50

 

 

New York (USA)

1987

253 001,13

 

 

Washington (USA)

1997

388 135,12

 

 

 

2019

82 661 658,75

 

 

Lusaka (Sambia)

1982

43 366,60

 

 

Harare (Simbabwe)

1990

73 859,06

 

 

 

1994

75 174,27

 

GESAMTEINNAHMEN

A.   FINANZIERUNG DES JAHRESHAUSHALTS DER UNION

Einleitung

Nach dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs müssen die im Haushaltsplan veranschlagten Gesamteinnahmen der Union den im Haushaltsplan vorgesehenen Gesamtausgaben der Union entsprechen. Ausgangspunkt für die Ermittlung der Eigenmittelbeiträge der Mitgliedstaaten ist der Gesamtbetrag der bewilligten Ausgaben. Ein kleiner Teil dieses Betrags wird durch die übrigen Einnahmen gedeckt (auf die Gehälter der Bediensteten der Union erhobene Steuern, Verzugszinsen, Geldbußen und Beiträge von Drittländern zu bestimmten Programmen usw.). Der Rest wird aus den Eigenmittelbeiträgen der Mitgliedstaaten finanziert.

Die Eigenmittel können in folgende Kategorien unterteilt werden:

traditionelle Eigenmittel, in erster Linie Zölle, die von den Mitgliedstaaten im Namen der Union erhoben werden;

Eigenmittel basierend auf der Mehrwertsteuer (MwSt.): ein kleiner Teil der von jedem Mitgliedstaat erhobenen Mehrwertsteuer;

Eigenmittel basierend auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff: ein geringer Betrag, der auf das Gewicht der nicht recycelten Verpackungsabfälle aus Kunststoff in den einzelnen Mitgliedstaaten erhoben wird;

Eigenmittel basierend auf dem Bruttonationaleinkommen (BNE), bei denen es sich um einen Anteil am BNE-Aggregat der Mitgliedstaaten handelt. Sie fungieren als Ausgleich. Sie finanzieren alle Ausgaben, die nicht durch andere Einnahmequellen gedeckt sind, sodass Einnahmen und Ausgaben stets ausgeglichen sind.

Ausschlaggebend für die Bestimmung der Eigenmittel ist der Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates (18). Dieser Beschluss trat am 1. Juni 2021 in Kraft, nachdem er von allen Mitgliedstaaten gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert worden war. In ihm wird ein neues Eigenmittelsystem festgelegt, das die Einführung einer neuen Eigenmittelkategorie umfasst.

Die Haushaltseinnahmen beziffern sich auf insgesamt 168 648 669 965 EUR. Der einheitliche Abrufsatz für die auf der MwSt. basierenden Eigenmittel beträgt 0,30 %, der Abrufsatz für die auf dem BNE basierenden Eigenmittel 0,6619 %. Der Haushaltsplan 2023 wird zu 12,80 % aus traditionellen Eigenmitteln finanziert. Die MwSt.-Eigenmittel machen 12,29 %, die Kunststoff-Eigenmittel 3,78 % und die BNE-Eigenmittel 63,97 % aus. Die sonstigen Einnahmen für das Haushaltsjahr 2023 werden auf 12 075 974 437 EUR geschätzt.

Die zur Finanzierung des Haushalts 2023 erforderlichen Eigenmittel entsprechen 0,96 % des gesamten BNE der Union.

Der Gesamtbetrag der Eigenmittel, der der Union für die jährlichen Mittel für Zahlungen zur Verfügung steht, darf 1,40 % der Summe der BNE aller Mitgliedstaaten nicht übersteigen (Eigenmittelobergrenze). Diese Obergrenze wird vorübergehend um 0,6 Prozentpunkte angehoben; die Anhebung dient allein dem Zweck, dass alle Verbindlichkeiten der Union abgedeckt sind, die ihr durch die Zuweisung der Ressourcen entstehen, die notwendig sind, um die Folgen der COVID-19-Krise zu bewältigen.

Die durch die Eigenmittel gemäß Artikel 2 des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 zu deckenden Mittelansätze umfassen die Kosten im Zusammenhang mit den im Rahmen des Aufbauinstruments der Europäischen Union auf den Kapitalmärkten im Namen der Union aufgenommenen Mitteln. (19)

Anhand der folgenden Tabellen lässt sich Schritt für Schritt nachvollziehen, wie die Finanzierung des Haushalts 2023 berechnet wurde.

Berechnung der Finanzierung des Haushalts

Zuweisung von Mitteln der Union, um gemäß Artikel 311 AEUV die Finanzierung des Jahreshaushalts der Union zu gewährleisten

Beschreibung der Einnahmen

Haushaltsplan 2023

Haushaltsplan 2022 (20)

Differenz (in %)

Sonstige Einnahmen (Titel 3 bis 6)

12 075 974 437

13 129 990 502

-8,03

Verfügbarer Überschuss aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr (Kapitel 2 0, Artikel 2 0 0)

p. m.

3 227 058 807

Salden und Anpassungen (Kapitel 2 1, 2 2, 2 3 und 2 4)

p. m.

- 247 000 000

Gesamtbetrag der Einnahmen der Titel 2 bis 6

12 075 974 437

16 110 049 309

-25,04

Nettobetrag — Zölle und Zuckerabgaben (Kapitel 1 1 und 1 2)

21 590 300 000

23 764 800 000

-9,15

MwSt.-Eigenmittel zum einheitlichen Satz (Tabellen 1 und 2, Kapitel 1 3)

20 719 666 800

19 714 233 150

+5,10

Eigenmittel auf der Grundlage von Verpackungsabfällen aus Kunststoff (Tabelle 3, Kapitel 1 7)

6 376 668 800

6 361 164 480

+0,24

Über die zusätzliche Einnahme (BNE-Eigenmittel, Tabelle 4, Kapitel 1 4) zu finanzierender Restbetrag

107 886 059 928

104 087 927 412

+3,65

Durch die Eigenmittel gemäß Artikel 2 des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 zu deckende Mittelansätze (21), (22)

156 572 695 528

153 928 125 042

+1,72

Gesamtbetrag der Einnahmen (23)

168 648 669 965

170 038 174 351

-0,82


TABELLE 1

Berechnung der Begrenzung der MwSt.-Bemessungsgrundlagen gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053

Mitgliedstaat

1 % der nicht begrenzten MwSt.-Bemessungsgrundlage

1 % des Bruttonationaleinkommens

Begrenzungssatz (in %)

1 % des Bruttonationaleinkommens, multipliziert mit dem Begrenzungssatz

1 % der begrenzten MwSt.-Bemessungsgrundlage (24)

Mitgliedstaaten mit begrenzter MwSt.-Bemessungsgrundlage

 

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

(6)

Belgien

2 369 915 000

5 630 560 000

50

2 815 280 000

2 369 915 000

 

Bulgarien

403 324 000

795 786 000

50

397 893 000

397 893 000

Bulgarien

Tschechien

1 187 000 000

2 781 434 000

50

1 390 717 000

1 187 000 000

 

Dänemark

1 450 228 000

3 774 175 000

50

1 887 087 500

1 450 228 000

 

Deutschland

16 998 977 000

41 301 252 000

50

20 650 626 000

16 998 977 000

 

Estland

169 086 000

342 901 000

50

171 450 500

169 086 000

 

Irland

1 134 364 000

3 703 703 000

50

1 851 851 500

1 134 364 000

 

Griechenland

775 311 000

2 093 970 000

50

1 046 985 000

775 311 000

 

Spanien

6 343 450 000

13 828 586 000

50

6 914 293 000

6 343 450 000

 

Frankreich

12 655 810 000

27 919 613 000

50

13 959 806 500

12 655 810 000

 

Kroatien

368 150 000

635 913 000

50

317 956 500

317 956 500

Kroatien

Italien

7 483 817 000

19 889 147 000

50

9 944 573 500

7 483 817 000

 

Zypern

190 805 000

252 190 000

50

126 095 000

126 095 000

Zypern

Lettland

170 286 000

376 700 000

50

188 350 000

170 286 000

 

Litauen

245 210 000

615 572 000

50

307 786 000

245 210 000

 

Luxemburg

368 146 000

604 113 000

50

302 056 500

302 056 500

Luxemburg

Ungarn

708 147 000

1 670 483 000

50

835 241 500

708 147 000

 

Malta

69 568 000

155 608 000

50

77 804 000

69 568 000

 

Niederlande

4 331 189 000

9 648 131 000

50

4 824 065 500

4 331 189 000

 

Österreich

2 071 084 000

4 549 330 000

50

2 274 665 000

2 071 084 000

 

Polen

3 333 431 000

6 708 365 000

50

3 354 182 500

3 333 431 000

 

Portugal

1 182 197 000

2 384 950 000

50

1 192 475 000

1 182 197 000

 

Rumänien

908 179 000

2 869 778 000

50

1 434 889 000

908 179 000

 

Slowenien

276 892 000

592 192 000

50

296 096 000

276 892 000

 

Slowakei

455 759 000

1 153 958 000

50

576 979 000

455 759 000

 

Finnland

1 024 784 000

2 801 598 000

50

1 400 799 000

1 024 784 000

 

Schweden

2 576 871 000

5 911 590 000

50

2 955 795 000

2 576 871 000

 

Insgesamt

69 251 980 000

162 991 598 000

 

81 495 799 000

69 065 556 000

 


TABELLE 2

Aufteilung der MwSt.-Eigenmittel gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 (Kapitel 1 3)

Mitgliedstaat

1 % der begrenzten MwSt.-Bemessungsgrundlage

Einheitlicher Satz für die MwSt.-Eigenmittel (in %)

MwSt.-Eigenmittel zum einheitlichen Satz

 

(1)

(2)

(3) = (1) × (2)

Belgien

2 369 915 000

0,30

710 974 500

Bulgarien

397 893 000

0,30

119 367 900

Tschechien

1 187 000 000

0,30

356 100 000

Dänemark

1 450 228 000

0,30

435 068 400

Deutschland

16 998 977 000

0,30

5 099 693 100

Estland

169 086 000

0,30

50 725 800

Irland

1 134 364 000

0,30

340 309 200

Griechenland

775 311 000

0,30

232 593 300

Spanien

6 343 450 000

0,30

1 903 035 000

Frankreich

12 655 810 000

0,30

3 796 743 000

Kroatien

317 956 500

0,30

95 386 950

Italien

7 483 817 000

0,30

2 245 145 100

Zypern

126 095 000

0,30

37 828 500

Lettland

170 286 000

0,30

51 085 800

Litauen

245 210 000

0,30

73 563 000

Luxemburg

302 056 500

0,30

90 616 950

Ungarn

708 147 000

0,30

212 444 100

Malta

69 568 000

0,30

20 870 400

Niederlande

4 331 189 000

0,30

1 299 356 700

Österreich

2 071 084 000

0,30

621 325 200

Polen

3 333 431 000

0,30

1 000 029 300

Portugal

1 182 197 000

0,30

354 659 100

Rumänien

908 179 000

0,30

272 453 700

Slowenien

276 892 000

0,30

83 067 600

Slowakei

455 759 000

0,30

136 727 700

Finnland

1 024 784 000

0,30

307 435 200

Schweden

2 576 871 000

0,30

773 061 300

Insgesamt

69 065 556 000

 

20 719 666 800


TABELLE 3

Aufteilung der Eigenmittel auf der Grundlage von Verpackungsabfällen aus Kunststoff gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 (Kapitel 1 7)

Mitgliedstaat

Nicht recycelte Verpackungsabfälle aus Kunststoff (kg)

Abrufsatz pro kg in EUR

Bruttobeitrag

Bruttokürzung

Nettobeitrag

 

(1)

(2)

(3) = (1) × (2)

(4)

(5) = (3) – (4)

Belgien

186 173 800

 

148 939 040

 

148 939 040

Bulgarien

84 625 200

 

67 700 160

22 000 000

45 700 160

Tschechien

107 620 800

 

86 096 640

32 187 600

53 909 040

Dänemark

135 580 800

 

108 464 640

 

108 464 640

Deutschland

1 725 251 200

 

1 380 200 960

 

1 380 200 960

Estland

35 055 700

 

28 044 560

4 000 000

24 044 560

Irland

248 280 300

 

198 624 240

 

198 624 240

Griechenland

128 732 600

 

102 986 080

33 000 000

69 986 080

Spanien

826 998 500

 

661 598 800

142 000 000

519 598 800

Frankreich

1 619 350 900

 

1 295 480 720

 

1 295 480 720

Kroatien

41 257 800

 

33 006 240

13 000 000

20 006 240

Italien

1 225 605 500

0,80

980 484 400

184 048 000

796 436 400

Zypern

9 572 700

 

7 658 160

3 000 000

4 658 160

Lettland

25 925 900

 

20 740 720

6 000 000

14 740 720

Litauen

28 082 100

 

22 465 680

9 000 000

13 465 680

Luxemburg

16 329 500

 

13 063 600

 

13 063 600

Ungarn

296 246 800

 

236 997 440

30 000 000

206 997 440

Malta

13 111 200

 

10 488 960

1 415 900

9 073 060

Niederlande

225 253 400

 

180 202 720

 

180 202 720

Österreich

188 725 400

 

150 980 320

 

150 980 320

Polen

833 099 000

 

666 479 200

117 000 000

549 479 200

Portugal

248 150 400

 

198 520 320

31 322 000

167 198 320

Rumänien

321 565 000

 

257 252 000

60 000 000

197 252 000

Slowenien

27 755 800

 

22 204 640

6 279 700

15 924 940

Slowakei

65 327 000

 

52 261 600

17 000 000

35 261 600

Finnland

74 747 200

 

59 797 760

 

59 797 760

Schweden

121 478 000

 

97 182 400

 

97 182 400

Insgesamt

8 859 902 500

 

7 087 922 000

711 253 200

6 376 668 800


TABELLE 4

Bestimmung des einheitlichen Satzes und Aufteilung der Eigenmittel auf der Grundlage des BNE gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 (Kapitel 1 4)

Mitgliedstaat

1 % des BNE

Auf die zusätzliche Bemessungsgrundlage zu erhebender einheitlicher Satz, Eigenmittel

Einnahmen gemäß der zusätzlichen Bemessungsgrundlage zum einheitlichen Satz

 

(1)

(2)

(3) = (1) × (2)

Belgien

5 630 560 000

 

3 726 934 032

Bulgarien

795 786 000

 

526 740 133

Tschechien

2 781 434 000

 

1 841 063 950

Dänemark

3 774 175 000

 

2 498 170 919

Deutschland

41 301 252 000

 

27 337 785 527

Estland

342 901 000

 

226 970 214

Irland

3 703 703 000

 

2 451 524 672

Griechenland

2 093 970 000

 

1 386 023 425

Spanien

13 828 586 000

 

9 153 304 073

Frankreich

27 919 613 000

 

18 480 320 938

Kroatien

635 913 000

 

420 918 310

Italien

19 889 147 000

 

13 164 860 836

Zypern

252 190 000

 

166 927 534

Lettland

376 700 000

0,6619118  (25)

249 342 170

Litauen

615 572 000

 

407 454 363

Luxemburg

604 113 000

 

399 869 515

Ungarn

1 670 483 000

 

1 105 712 388

Malta

155 608 000

 

102 998 769

Niederlande

9 648 131 000

 

6 386 211 633

Österreich

4 549 330 000

 

3 011 255 151

Polen

6 708 365 000

 

4 440 345 866

Portugal

2 384 950 000

 

1 578 626 517

Rumänien

2 869 778 000

 

1 899 539 885

Slowenien

592 192 000

 

391 978 865

Slowakei

1 153 958 000

 

763 818 402

Finnland

2 801 598 000

 

1 854 410 739

Schweden

5 911 590 000

 

3 912 951 102

Insgesamt

162 991 598 000

 

107 886 059 928


TABELLE 5

Jährliche pauschale Ermäßigungen der BNE-Beiträge für bestimmte Mitgliedstaaten und ihre Finanzierung nach Artikel 2 Absatz 4 des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 (Kapitel 1 6)

Mitgliedstaat

Bruttokürzung

Anteile an den BNE-Grundlagen

Finanzierung der Bruttokürzung zugunsten Dänemarks, Deutschlands, der Niederlande, Österreichs und Schwedens

Nettofinanzierung der Kürzung zugunsten Dänemarks, der Niederlande, Deutschlands, Österreichs und Schwedens

 

(1)

(2)

(3)

(4) = (1) + (3)

Belgien

 

3,45

288 908 919

288 908 919

Bulgarien

 

0,49

40 832 470

40 832 470

Tschechien

 

1,71

142 717 792

142 717 792

Dänemark

- 414 697 040

2,32

193 656 194

- 221 040 846

Deutschland

-4 038 071 182

25,34

2 119 203 076

-1 918 868 106

Estland

 

0,21

17 594 548

17 594 548

Irland

 

2,27

190 040 214

190 040 214

Griechenland

 

1,28

107 443 418

107 443 418

Spanien

 

8,48

709 556 746

709 556 746

Frankreich

 

17,13

1 432 579 568

1 432 579 568

Kroatien

 

0,39

32 629 248

32 629 248

Italien

 

12,20

1 020 529 390

1 020 529 390

Zypern

 

0,15

12 940 088

12 940 088

Lettland

 

0,23

19 328 804

19 328 804

Litauen

 

0,38

31 585 533

31 585 533

Luxemburg

 

0,37

30 997 562

30 997 562

Ungarn

 

1,02

85 713 932

85 713 932

Malta

 

0,10

7 984 381

7 984 381

Niederlande

-2 113 084 920

5,92

495 053 973

-1 618 030 947

Österreich

- 621 495 565

2,79

233 430 070

- 388 065 495

Polen

 

4,12

344 212 029

344 212 029

Portugal

 

1,46

122 373 854

122 373 854

Rumänien

 

1,76

147 250 799

147 250 799

Slowenien

 

0,36

30 385 885

30 385 885

Slowakei

 

0,71

59 210 586

59 210 586

Finnland

 

1,72

143 752 424

143 752 424

Schweden

-1 175 891 608

3,63

303 328 812

- 872 562 796

Insgesamt

-8 363 240 315

100,00

8 363 240 315

0

BIP-Deflator für die EU in EUR (Wirtschaftsprognosen vom Frühjahr 2022):

(a) 2020 EU-27 = 107,0024 ; (b) 2023 EU-27 = 117,7018

Pauschalbetrag für Dänemark zu Preisen von 2023: 377 000 000  EUR × [ (b/a) ] = 414 697 040  EUR

Pauschalbetrag für Deutschland zu Preisen von 2023: 3 671 000 000  EUR × [ (b/a) ] = 4 038 071 182  EUR

Pauschalbetrag für die Niederlande zu Preisen von 2023: 1 921 000 000  EUR × [ (b/a) ] = 2 113 084 920  EUR

Pauschalbetrag für Österreich zu Preisen von 2023: 565 000 000  EUR × [ (b/a) ] = 621 495 565  EUR

Pauschalbetrag für Schweden zu Preisen von 2023: 1 069 000 000  EUR × [ (b/a) ] = 1 175 891 608  EUR


TABELLE 6

Überblick über die Finanzierung (26) des Gesamthaushaltsplans nach Eigenmittelarten und Mitgliedstaaten

Mitgliedstaat

Traditionelle Eigenmittel (TEM)

 

 

 

MwSt.- und BNE-Eigenmittel

Eigenmittel insgesamt (27)

Zuckerabgaben netto (75 %)

Zölle netto (75 %)

Traditionelle Eigenmittel insgesamt netto (75 %)

Erhebungskosten (25 % des TEM-Bruttobetrags) (p. m.)

MwSt.-Eigenmittel

Kunststoff-Eigenmittel

BNE-Eigenmittel

Pauschale Ermäßigungen der BNE-Beiträge und ihre Finanzierung

Beiträge der Mitgliedstaaten insgesamt

Anteil am Gesamtbetrag der Beiträge der Mitgliedstaaten (in %)

 

(1)

(2)

(3) = (1) + (2)

(4)

(5)

(6)

(7)

(8)

(9) = (5) + (6) +(7) + (8)

(10)

(11) = (3) + (9)

Belgien

p. m.

2 018 900 000

2 018 900 000

672 966 667

710 974 500

148 939 040

3 726 934 032

288 908 919

4 875 756 491

3,61

6 894 656 491

Bulgarien

p. m.

125 900 000

125 900 000

41 966 667

119 367 900

45 700 160

526 740 133

40 832 470

732 640 663

0,54

858 540 663

Tschechien

p. m.

396 000 000

396 000 000

132 000 000

356 100 000

53 909 040

1 841 063 950

142 717 792

2 393 790 782

1,77

2 789 790 782

Dänemark

p. m.

431 000 000

431 000 000

143 666 667

435 068 400

108 464 640

2 498 170 919

- 221 040 846

2 820 663 113

2,09

3 251 663 113

Deutschland

p. m.

4 686 400 000

4 686 400 000

1 562 133 335

5 099 693 100

1 380 200 960

27 337 785 527

-1 918 868 106

31 898 811 481

23,63

36 585 211 481

Estland

p. m.

52 500 000

52 500 000

17 500 000

50 725 800

24 044 560

226 970 214

17 594 548

319 335 122

0,24

371 835 122

Irland

p. m.

444 800 000

444 800 000

148 266 667

340 309 200

198 624 240

2 451 524 672

190 040 214

3 180 498 326

2,36

3 625 298 326

Griechenland

p. m.

238 300 000

238 300 000

79 433 333

232 593 300

69 986 080

1 386 023 425

107 443 418

1 796 046 223

1,33

2 034 346 223

Spanien

p. m.

1 615 600 000

1 615 600 000

538 533 333

1 903 035 000

519 598 800

9 153 304 073

709 556 746

12 285 494 619

9,10

13 901 094 619

Frankreich

p. m.

2 180 000 000

2 180 000 000

726 666 667

3 796 743 000

1 295 480 720

18 480 320 938

1 432 579 568

25 005 124 226

18,52

27 185 124 226

Kroatien

p. m.

47 000 000

47 000 000

15 666 667

95 386 950

20 006 240

420 918 310

32 629 248

568 940 748

0,42

615 940 748

Italien

p. m.

2 705 200 000

2 705 200 000

901 733 333

2 245 145 100

796 436 400

13 164 860 836

1 020 529 390

17 226 971 726

12,76

19 932 171 726

Zypern

p. m.

27 800 000

27 800 000

9 266 667

37 828 500

4 658 160

166 927 534

12 940 088

222 354 282

0,16

250 154 282

Lettland

p. m.

64 500 000

64 500 000

21 500 000

51 085 800

14 740 720

249 342 170

19 328 804

334 497 494

0,25

398 997 494

Litauen

p. m.

139 900 000

139 900 000

46 633 333

73 563 000

13 465 680

407 454 363

31 585 533

526 068 576

0,39

665 968 576

Luxemburg

p. m.

18 100 000

18 100 000

6 033 333

90 616 950

13 063 600

399 869 515

30 997 562

534 547 627

0,40

552 647 627

Ungarn

p. m.

239 500 000

239 500 000

79 833 333

212 444 100

206 997 440

1 105 712 388

85 713 932

1 610 867 860

1,19

1 850 367 860

Malta

p. m.

18 100 000

18 100 000

6 033 333

20 870 400

9 073 060

102 998 769

7 984 381

140 926 610

0,10

159 026 610

Niederlande

p. m.

3 064 900 000

3 064 900 000

1 021 633 333

1 299 356 700

180 202 720

6 386 211 633

-1 618 030 947

6 247 740 106

4,63

9 312 640 106

Österreich

p. m.

234 100 000

234 100 000

78 033 333

621 325 200

150 980 320

3 011 255 151

- 388 065 495

3 395 495 176

2,52

3 629 595 176

Polen

p. m.

1 290 200 000

1 290 200 000

430 066 667

1 000 029 300

549 479 200

4 440 345 866

344 212 029

6 334 066 395

4,69

7 624 266 395

Portugal

p. m.

202 500 000

202 500 000

67 500 000

354 659 100

167 198 320

1 578 626 517

122 373 854

2 222 857 791

1,65

2 425 357 791

Rumänien

p. m.

243 100 000

243 100 000

81 033 333

272 453 700

197 252 000

1 899 539 885

147 250 799

2 516 496 384

1,86

2 759 596 384

Slowenien

p. m.

141 400 000

141 400 000

47 133 333

83 067 600

15 924 940

391 978 865

30 385 885

521 357 290

0,39

662 757 290

Slowakei

p. m.

128 800 000

128 800 000

42 933 333

136 727 700

35 261 600

763 818 402

59 210 586

995 018 288

0,74

1 123 818 288

Finnland

p. m.

161 200 000

161 200 000

53 733 333

307 435 200

59 797 760

1 854 410 739

143 752 424

2 365 396 123

1,75

2 526 596 123

Schweden

p. m.

674 600 000

674 600 000

224 866 667

773 061 300

97 182 400

3 912 951 102

- 872 562 796

3 910 632 006

2,90

4 585 232 006

Insgesamt

p. m.

21 590 300 000

21 590 300 000

7 196 766 667

20 719 666 800

6 376 668 800

107 886 059 928

0

134 982 395 528

100,00

156 572 695 528

B.   Einnahmen nach Haushaltslinien

Titel

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

1

EIGENE MITTEL

156 572 695 528

153 928 125 042

158 632 143 889,60

2

ÜBERSCHÜSSE, SALDEN UND ANPASSUNGEN

p.m.

2 980 058 807

1 772 041 494,92

3

EINNAHMEN AUS VERWALTUNGSTÄTIGKEITEN

1 894 666 175

1 791 362 923

2 230 433 803,22

4

EINNAHMEN AUS KAPITALEINKÜNFTEN, VERZUGSZINSEN UND GELDBUẞEN

120 825 000

454 258 930

1 633 495 533,85

5

HAUSHALTSGARANTIEN, ANLEIHEN UND DARLEHEN

p.m.

p.m.

55 500 814 751,62

6

EINNAHMEN, BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER POLITIK DER UNION

10 060 483 262

10 884 368 649

19 827 086 908,03

 

GESAMTBETRAG

168 648 669 965

170 038 174 351

239 596 016 381,24

TITEL 1

Eigene Mittel

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

% 2021/2023

 

KAPITEL 1 1

1 1 0

Zuckerabgaben

p.m.

p.m.

883 297,22

 

 

KAPITEL 1 1 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

883 297,22

 

 

KAPITEL 1 2

1 2 0

Zölle und andere Abgaben

21 590 300 000

23 764 800 000

19 036 802 610,96

88,17

 

KAPITEL 1 2 — INSGESAMT

21 590 300 000

23 764 800 000

19 036 802 610,96

88,17

 

KAPITEL 1 3

1 3 0

Eigenmittel aus der Mehrwertsteuer

20 719 666 800

19 714 233 150

17 933 927 671,26

86,56

 

KAPITEL 1 3 — INSGESAMT

20 719 666 800

19 714 233 150

17 933 927 671,26

86,56

 

KAPITEL 1 4

1 4 0

Unter Zugrundelegung des Bruttonationaleinkommens abgeführte Eigenmittel

107 886 059 928

104 087 927 412

115 819 165 637,76

107,35

 

KAPITEL 1 4 — INSGESAMT

107 886 059 928

104 087 927 412

115 819 165 637,76

107,35

 

KAPITEL 1 6

1 6 0

Pauschale Ermäßigungen der BNE-Beiträge für bestimmte Mitgliedstaaten und ihre Finanzierung

0

0

10 862 016,96

 

 

KAPITEL 1 6 — INSGESAMT

0

0

10 862 016,96

 

 

KAPITEL 1 7

1 7 0

Eigenmittel basierend auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff

6 376 668 800

6 361 164 480

5 830 502 655,44

91,43

 

KAPITEL 1 7 — INSGESAMT

6 376 668 800

6 361 164 480

5 830 502 655,44

91,43

 

Titel 1 — Insgesamt

156 572 695 528

153 928 125 042

158 632 143 889,60

101,32

KAPITEL 1 1 —

ABGABEN, DIE IM RAHMEN DER GEMEINSAMEN MARKTORGANISATION FÜR ZUCKER VORGESEHEN SIND

KAPITEL 1 2 —

ZÖLLE UND ANDERE ABGABEN

KAPITEL 1 3 —

EIGENMITTEL AUS DER MEHRWERTSTEUER

KAPITEL 1 4 —

UNTER ZUGRUNDELEGUNG DES BRUTTONATIONALEINKOMMENS ABGEFÜHRTE EIGENMITTEL

KAPITEL 1 6 —

BEITRÄGE FÜR BESTIMMTE MITGLIEDSTAATEN UND IHRE FINANZIERUNG

KAPITEL 1 7 —

EIGENMITTEL BASIEREND AUF NICHT RECYCELTEN VERPACKUNGSABFÄLLEN AUS KUNSTSTOFF

KAPITEL 1 1 —   ABGABEN, DIE IM RAHMEN DER GEMEINSAMEN MARKTORGANISATION FÜR ZUCKER VORGESEHEN SIND

1 1 0
Zuckerabgaben

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

883 297,22

Erläuterungen

Unter diesem Artikel werden die Einnahmen aus ausstehenden Produktionsabgaben, Lagerabgaben, auf nicht ausgeführten C-Zucker-, C-Isoglucose- und C-Inulinsirup-Mengen sowie auf Substitutions-C-Zucker und Substitutions-C-Isoglucose erhobenen Beträgen, Produktionsabgaben, einmaligen Beträgen aus der zusätzlichen Zuckerquote und der ergänzenden Isoglucosequote sowie dem Überschussbetrag verbucht.

Bei diesen Zahlen handelt es sich um Nettobeträge, also um Beträge nach Abzug der Erhebungskosten.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EWG) Nr. 2670/81 der Kommission vom 14. September 1981 mit Durchführungsvorschriften für die Erzeugung außerhalb der Quoten im Zuckersektor (ABl. L 262 vom 16.9.1981, S. 14).

Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 des Rates vom 19. Juni 2001 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker (ABl. L 178 vom 30.6.2001, S. 1).

Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates vom 20. Februar 2006 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker (ABl. L 58 vom 28.2.2006, S. 1), insbesondere Artikel 15 und 16.

Verordnung (EG) Nr. 952/2006 der Kommission vom 29. Juni 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates hinsichtlich der Binnenmarktordnung und Quotenregelung für Zucker (ABl. L 178 vom 1.7.2006, S. 39).

Verordnung (EG) Nr. 967/2006 der Kommission vom 29. Juni 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates hinsichtlich der Nichtquotenerzeugung im Zuckersektor (ABl. L 176 vom 30.6.2006, S. 22).

Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17), insbesondere Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a.

Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1), insbesondere Artikel 51 und 64.

Verordnung (EU) Nr. 1360/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festsetzung der Produktionsabgaben im Zuckersektor für die Wirtschaftsjahre 2001/2002, 2002/2003, 2003/2004, 2004/2005 und 2005/2006, des Koeffizienten für die Berechnung der Ergänzungsabgabe für die Wirtschaftsjahre 2001/2002 und 2004/2005 und der Beträge, die die Zuckerhersteller den Zuckerrübenverkäufern für die Differenz zwischen dem Höchstbetrag der Abgaben und dem Betrag dieser für die Wirtschaftsjahre 2002/2003, 2003/2004 und 2005/2006 zu erhebenden Abgaben zu zahlen haben (ABl. L 343 vom 19.12.2013, S. 2).

Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671), insbesondere Artikel 128 und 142.

Beschluss 2014/335/EU, Euratom des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 105), insbesondere Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a.

Verordnung (EU) 2018/264 des Rates vom 19. Februar 2018 zur Festsetzung der Produktionsabgaben sowie des Berechnungskoeffizienten für die Ergänzungsabgabe im Zuckersektor für das Wirtschaftsjahr 1999/2000 und zur Festsetzung der Produktionsabgaben im Zuckersektor für das Wirtschaftsjahr 2000/2001 (ABl. L 51 vom 23.2.2018, S. 1).

Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1), insbesondere Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a.

Mitgliedstaat

Haushaltsplan 2023

Haushaltsplan 2022

Ausführung 2021

Belgien

p. m.

p. m.

209 180,90

Bulgarien

p. m.

p. m.

0 ,—

Tschechien

p. m.

p. m.

0 ,—

Dänemark

p. m.

p. m.

37 621,01

Deutschland

p. m.

p. m.

536 860,18

Estland

p. m.

p. m.

0 ,—

Irland

p. m.

p. m.

71 932,98

Griechenland

p. m.

p. m.

0 ,—

Spanien

p. m.

p. m.

0 ,—

Frankreich

p. m.

p. m.

27 702,15

Kroatien

p. m.

p. m.

0 ,—

Italien

p. m.

p. m.

0 ,—

Zypern

p. m.

p. m.

0 ,—

Lettland

p. m.

p. m.

0 ,—

Litauen

p. m.

p. m.

0 ,—

Luxemburg

0 ,—

Ungarn

p. m.

p. m.

0 ,—

Malta

p. m.

p. m.

0 ,—

Niederlande

p. m.

p. m.

0 ,—

Österreich

p. m.

p. m.

0 ,—

Polen

p. m.

p. m.

0 ,—

Portugal

p. m.

p. m.

0 ,—

Rumänien

p. m.

p. m.

0 ,—

Slowenien

p. m.

p. m.

0 ,—

Slowakei

p. m.

p. m.

0 ,—

Finnland

p. m.

p. m.

0 ,—

Schweden

p. m.

p. m.

0 ,—

Artikel 1 1 0 — Insgesamt

p. m.

p. m.

883 297,22

KAPITEL 1 2 —   ZÖLLE UND ANDERE ABGABEN

1 2 0
Zölle und andere Abgaben

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

21 590 300 000

23 764 800 000

19 036 802 610,96

Erläuterungen

Die Verwendung der Zölle als Eigenmittel zur Finanzierung der Ausgaben der Union ist die logische Folge des freien Warenverkehrs innerhalb der Union. Dieser Artikel kann Abschöpfungen, Prämien, Zusatz- oder Ausgleichsbeträge, zusätzliche Teilbeträge und andere Abgaben, Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs und andere Zölle auf den Warenverkehr mit Drittländern, die von den Organen der Europäischen Union eingeführt worden sind oder noch eingeführt werden, sowie Zölle auf die unter den ausgelaufenen Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallenden Erzeugnisse umfassen.

Bei diesen Zahlen handelt es sich um Nettobeträge, also um Beträge nach Abzug der Erhebungskosten.

Rechtsgrundlagen

Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1), insbesondere Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a.

Mitgliedstaat

Haushaltsplan 2023

Haushaltsplan 2022

Ausführung 2021

Belgien

2 018 900 000

2 342 735 511

1 723 925 668,07

Bulgarien

125 900 000

135 883 069

160 051 400,78

Tschechien

396 000 000

416 700 343

297 931 973,47

Dänemark

431 000 000

473 560 039

361 016 757,44

Deutschland

4 686 400 000

5 120 621 756

3 819 535 285,30

Estland

52 500 000

58 020 098

42 695 569,14

Irland

444 800 000

475 648 762

389 947 235,56

Griechenland

238 300 000

265 848 088

214 144 914,66

Spanien

1 615 600 000

1 752 090 915

1 528 035 595,86

Frankreich

2 180 000 000

2 455 990 742

1 766 165 118,37

Kroatien

47 000 000

51 521 847

42 005 749,23

Italien

2 705 200 000

2 967 031 764

1 867 910 277,87

Zypern

27 800 000

31 911 054

30 861 269,55

Lettland

64 500 000

69 275 997

59 320 722,41

Litauen

139 900 000

151 780 576

123 193 428,49

Luxemburg

18 100 000

20 307 034

16 364 414,57

Ungarn

239 500 000

269 909 495

199 411 622,83

Malta

18 100 000

19 726 833

73 364 910,81

Niederlande

3 064 900 000

3 403 342 900

2 957 395 861,07

Österreich

234 100 000

256 216 752

215 911 372,35

Polen

1 290 200 000

1 348 967 275

1 121 989 613,47

Portugal

202 500 000

233 820 994

170 735 560,29

Rumänien

243 100 000

266 080 169

217 348 566,71

Slowenien

141 400 000

148 531 451

126 418 267,25

Slowakei

128 800 000

134 606 627

371 560 252,69

Finnland

161 200 000

179 514 183

156 763 965,99

Schweden

674 600 000

715 155 726

522 864 218,49

Vereinigtes Königreich

459 933 018,24

Artikel 1 2 0 — Insgesamt

21 590 300 000

23 764 800 000

19 036 802 610,96

KAPITEL 1 3 —   EIGENMITTEL AUS DER MEHRWERTSTEUER

1 3 0
Eigenmittel aus der Mehrwertsteuer

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

20 719 666 800

19 714 233 150

17 933 927 671,26

Erläuterungen

Für alle Mitgliedstaaten wurde ein einheitlicher Satz von 0,30 % auf die nach Maßgabe der Vorschriften der Union ermittelten MwSt.-Bemessungsgrundlagen festgelegt. Die für diese Zwecke heranzuziehende Bemessungsgrundlage darf 50 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) eines jeden Mitgliedstaats nicht überschreiten.

Rechtsgrundlagen

Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1), insbesondere Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b.

Mitgliedstaat

Haushaltsplan 2023

Haushaltsplan 2022

Ausführung 2021

Belgien

710 974 500

680 360 700

590 408 400,00

Bulgarien

119 367 900

110 761 050

93 781 199,99

Tschechien

356 100 000

326 613 600

277 115 772,43

Dänemark

435 068 400

418 045 200

373 867 069,28

Deutschland

5 099 693 100

4 837 575 300

4 416 279 900,00

Estland

50 725 800

48 463 500

41 040 900,00

Irland

340 309 200

323 101 500

284 617 800,00

Griechenland

232 593 300

226 017 900

234 981 900,00

Spanien

1 903 035 000

1 815 242 100

1 655 032 500,00

Frankreich

3 796 743 000

3 619 074 300

3 399 509 400,00

Kroatien

95 386 950

90 876 450

79 728 399,58

Italien

2 245 145 100

2 156 047 800

2 058 714 000,00

Zypern

37 828 500

35 319 300

31 827 150,00

Lettland

51 085 800

48 034 200

40 633 800,00

Litauen

73 563 000

69 666 300

61 424 100,00

Luxemburg

90 616 950

87 085 500

64 496 550,00

Ungarn

212 444 100

201 099 900

172 722 956,87

Malta

20 870 400

19 644 300

18 572 100,00

Niederlande

1 299 356 700

1 245 232 500

1 049 050 800,00

Österreich

621 325 200

598 183 200

534 858 600,00

Polen

1 000 029 300

914 028 300

765 504 881,97

Portugal

354 659 100

337 610 550

315 647 700,00

Rumänien

272 453 700

250 362 600

230 570 807,05

Slowenien

83 067 600

78 684 000

66 307 500,00

Slowakei

136 727 700

124 888 800

110 376 900,00

Finnland

307 435 200

297 033 300

285 934 200,00

Schweden

773 061 300

755 181 000

680 922 384,09

Artikel 1 3 0 — Insgesamt

20 719 666 800

19 714 233 150

17 933 927 671,26

KAPITEL 1 4 —   UNTER ZUGRUNDELEGUNG DES BRUTTONATIONALEINKOMMENS ABGEFÜHRTE EIGENMITTEL

1 4 0
Unter Zugrundelegung des Bruttonationaleinkommens abgeführte Eigenmittel

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

107 886 059 928

104 087 927 412

115 819 165 637,76

Erläuterungen

Die BNE-Einnahme ist eine „zusätzliche Einnahme“, die den Teil der Ausgaben decken soll, der durch die traditionellen Eigenmittel, die MwSt.-Einnahmen, die Kunststoff-Eigenmittel sowie durch andere Einnahmen in einem Jahr nicht finanziert werden kann. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Haushalt stets von vorneherein ausgeglichen ist.

Der BNE-Abrufsatz wird anhand der zusätzlichen Mittel bestimmt, die zur Finanzierung der erwarteten Ausgaben erforderlich sind, die durch andere Mittel (Kunststoff-Eigenmittel, MwSt.-Eigenmittel, traditionelle Eigenmittel und andere Einnahmen) nicht gedeckt werden können. Somit wird auf das BNE jedes einzelnen Mitgliedstaats ein BNE-Abrufsatz angewandt.

Der auf das BNE der Mitgliedstaaten anzuwendende Satz beträgt für das Haushaltsjahr 2023: 0,6619 %.

Rechtsgrundlagen

Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1), insbesondere Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d.

Verordnung (EU, Euratom) 2021/770 des Rates vom 30. April 2021 zur Berechnung der auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basierenden Eigenmittel, zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung dieser Eigenmittel, der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel sowie bestimmter Aspekte der auf dem Bruttonationaleinkommen basierenden Eigenmittel (ABl. L 165 vom 11.5.2021, S. 15), insbesondere Artikel 4 Absatz 1.

Mitgliedstaat

Haushaltsplan 2023

Haushaltsplan 2022

Ausführung 2021

Belgien

3 726 934 032

3 636 814 018

3 960 927 949,00

Bulgarien

526 740 133

496 068 860

522 568 503,00

Tschechien

1 841 063 950

1 720 084 325

1 805 721 604,28

Dänemark

2 498 170 919

2 445 643 320

2 743 751 484,11

Deutschland

27 337 785 527

26 390 013 893

29 565 821 045,00

Estland

226 970 214

218 660 566

231 435 182,00

Irland

2 451 524 672

2 319 757 635

2 409 101 647,00

Griechenland

1 386 023 425

1 329 660 873

1 412 910 840,00

Spanien

9 153 304 073

8 780 537 792

9 923 333 343,00

Frankreich

18 480 320 938

17 943 474 943

20 344 325 209,00

Kroatien

420 918 310

407 011 101

437 713 608,29

Italien

13 164 860 836

12 813 417 790

14 451 005 313,00

Zypern

166 927 534

158 185 616

174 736 321,00

Lettland

249 342 170

235 310 021

252 597 300,00

Litauen

407 454 363

391 365 329

406 404 561,00

Luxemburg

399 869 515

390 032 459

354 096 735,00

Ungarn

1 105 712 388

1 066 019 300

1 168 983 234,41

Malta

102 998 769

98 191 681

101 963 903,00

Niederlande

6 386 211 633

6 181 737 350

6 833 216 193,00

Österreich

3 011 255 151

2 901 482 210

3 216 057 978,00

Polen

4 440 345 866

4 141 576 765

4 290 375 438,99

Portugal

1 578 626 517

1 512 066 566

1 732 958 117,00

Rumänien

1 899 539 885

1 763 197 030

1 881 698 891,28

Slowenien

391 978 865

372 799 201

395 916 149,00

Slowakei

763 818 402

703 985 847

778 213 668,00

Finnland

1 854 410 739

1 812 413 796

2 060 260 648,00

Schweden

3 912 951 102

3 858 419 125

4 363 070 772,40

Artikel 1 4 0 — Insgesamt

107 886 059 928

104 087 927 412

115 819 165 637,76

KAPITEL 1 6 —   BEITRÄGE FÜR BESTIMMTE MITGLIEDSTAATEN UND IHRE FINANZIERUNG

1 6 0
Pauschale Ermäßigungen der BNE-Beiträge für bestimmte Mitgliedstaaten und ihre Finanzierung

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

0

0

10 862 016,96

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die Kürzungen der jährlichen BNE-Beiträge bestimmter Mitgliedstaaten und ihre Finanzierung gemäß dem Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates verbucht.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 des Rates vom 26. Mai 2014 zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der traditionellen, der MwSt.- und der BNE-Eigenmittel sowie der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel (ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 39), insbesondere Artikel 10a Absatz 6.

Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1), insbesondere Artikel 2 Absatz 4.

Verordnung (EU, Euratom) 2021/770 des Rates vom 30. April 2021 zur Berechnung der auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basierenden Eigenmittel, zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung dieser Eigenmittel, der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel sowie bestimmter Aspekte der auf dem Bruttonationaleinkommen basierenden Eigenmittel (ABl. L 165 vom 11.5.2021, S. 15), insbesondere Artikel 4 Absatz 2.

Mitgliedstaat

Haushaltsplan 2023

Haushaltsplan 2022

Ausführung 2021

Belgien

288 908 919

273 282 042

263 254 981,00

Bulgarien

40 832 470

37 276 229

34 731 448,00

Tschechien

142 717 792

129 252 734

120 681 726,16

Dänemark

- 221 040 846

- 204 061 153

- 199 670 906,81

Deutschland

-1 918 868 106

-1 793 470 790

-1 752 923 636,00

Estland

17 594 548

16 430 867

15 381 866,00

Irland

190 040 214

174 314 138

160 116 017,00

Griechenland

107 443 418

99 915 045

93 906 231,00

Spanien

709 556 746

659 798 186

659 534 069,00

Frankreich

1 432 579 568

1 348 331 105

1 352 143 996,00

Kroatien

32 629 248

30 584 139

29 114 380,98

Italien

1 020 529 390

962 841 915

960 456 533,00

Zypern

12 940 088

11 886 582

11 613 492,00

Lettland

19 328 804

17 681 961

16 788 363,00

Litauen

31 585 533

29 408 465

27 010 849,00

Luxemburg

30 997 562

29 308 308

23 534 316,00

Ungarn

85 713 932

80 104 160

75 749 781,17

Malta

7 984 381

7 378 442

6 776 822,00

Niederlande

-1 618 030 947

-1 511 692 515

-1 491 415 629,00

Österreich

- 388 065 495

- 363 210 943

- 358 478 155,00

Polen

344 212 029

311 211 557

278 061 640,67

Portugal

122 373 854

113 621 603

115 177 519,00

Rumänien

147 250 799

132 492 363

124 124 657,47

Slowenien

30 385 885

28 013 345

26 313 758,00

Slowakei

59 210 586

52 899 788

51 722 381,00

Finnland

143 752 424

136 190 671

136 931 013,00

Schweden

- 872 562 796

- 809 788 244

- 769 775 496,68

Artikel 1 6 0 — Insgesamt

0

0

10 862 016,96

KAPITEL 1 7 —   EIGENMITTEL BASIEREND AUF NICHT RECYCELTEN VERPACKUNGSABFÄLLEN AUS KUNSTSTOFF

1 7 0
Eigenmittel basierend auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

6 376 668 800

6 361 164 480

5 830 502 655,44

Erläuterungen

Unter diesem Artikel werden die Zahlungen verbucht, die sich aus der Anwendung eines einheitlichen Abrufsatzes auf das Gewicht der in dem jeweiligen Mitgliedstaat angefallenen nicht recycelten Verpackungsabfälle aus Kunststoff ergeben. Der einheitliche Abrufsatz beträgt 0,80 EUR pro Kilogramm. Bestimmte Mitgliedstaaten haben Anspruch auf eine jährliche pauschale Ermäßigung.

Rechtsgrundlagen

Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1), insbesondere Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c.

Verordnung (EU, Euratom) 2021/770 des Rates vom 30. April 2021 zur Berechnung der auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basierenden Eigenmittel, zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung dieser Eigenmittel, der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel sowie bestimmter Aspekte der auf dem Bruttonationaleinkommen basierenden Eigenmittel (ABl. L 165 vom 11.5.2021, S. 15).

Mitgliedstaat

Haushaltsplan 2023

Haushaltsplan 2022

Ausführung 2021

Belgien

148 939 040

147 528 960

151 012 640,00

Bulgarien

45 700 160

43 951 840

22 173 920,00

Tschechien

53 909 040

51 513 680

52 580 006,58

Dänemark

108 464 640

110 257 280

124 590 164,65

Deutschland

1 380 200 960

1 376 979 840

1 357 307 680,00

Estland

24 044 560

24 004 240

22 481 040,00

Irland

198 624 240

196 735 920

145 762 960,00

Griechenland

69 986 080

69 846 000

48 034 240,00

Spanien

519 598 800

498 201 360

478 754 480,00

Frankreich

1 295 480 720

1 305 596 400

1 247 247 520,00

Kroatien

20 006 240

20 061 200

17 862 035,29

Italien

796 436 400

793 205 680

744 439 280,00

Zypern

4 658 160

4 328 880

3 377 920,00

Lettland

14 740 720

14 852 960

14 807 040,00

Litauen

13 465 680

12 920 080

10 737 120,00

Luxemburg

13 063 600

13 255 200

14 015 760,00

Ungarn

206 997 440

203 488 080

150 414 586,04

Malta

9 073 060

8 894 900

7 179 300,00

Niederlande

180 202 720

177 346 400

205 092 000,00

Österreich

150 980 320

154 381 440

156 078 240,00

Polen

549 479 200

564 872 720

361 223 779,90

Portugal

167 198 320

168 097 520

167 299 200,00

Rumänien

197 252 000

195 498 240

114 841 365,66

Slowenien

15 924 940

15 170 060

10 338 860,00

Slowakei

35 261 600

34 223 440

33 593 920,00

Finnland

59 797 760

60 191 120

69 406 800,00

Schweden

97 182 400

95 761 040

99 850 797,32

Artikel 1 7 0 — Insgesamt

6 376 668 800

6 361 164 480

5 830 502 655,44

TITEL 2

Überschüsse, Salden und Anpassungen

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

% 2021/2023

 

KAPITEL 2 0

2 0 0

Überschuss aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr

p.m.

3 227 058 807

1 768 617 610,09

 

 

KAPITEL 2 0 — INSGESAMT

p.m.

3 227 058 807

1 768 617 610,09

 

 

KAPITEL 2 1

2 1 0

MwSt.-Salden

p.m.

p.m.

402 027 213,52

 

2 1 1

BNE-Salden

p.m.

p.m.

135 825 786,74

 

2 1 2

Verrechnung der MwSt.- und BNE-Salden

p.m.

p.m.

– 534 033 901,34

 

2 1 3

Kunststoff-Salden

p.m.

p.m.

 

 

2 1 4

Verrechnung der Kunststoff-Salden

p.m.

p.m.

 

 

 

KAPITEL 2 1 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

3 819 098,92

 

 

KAPITEL 2 2

2 2 0

Anpassung aufgrund der Nicht-Teilnahme im Bereich Migration, Grenzmanagement und Sicherheitspolitik

p.m.

p.m.

– 395 214,09

 

 

KAPITEL 2 2 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

– 395 214,09

 

 

KAPITEL 2 3

2 3 0

Anpassungen zur Durchführung der Eigenmittelbeschlüsse

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 2 3 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 2 4

2 4 0

Anpassung für Wechselkursdifferenzen für Eigenmittel

p.m.

– 247 000 000

0 ,—

 

 

KAPITEL 2 4 — INSGESAMT

p.m.

– 247 000 000

0 ,—

 

 

KAPITEL 2 6

2 6 0

Anpassung aufgrund des Korrekturbetrags zugunsten des Vereinigten Königreichs

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 2 6 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

Titel 2 — Insgesamt

p.m.

2 980 058 807

1 772 041 494,92

 

KAPITEL 2 0 —

ÜBERSCHUSS AUS DEM VORHERGEHENDEN HAUSHALTSJAHR

KAPITEL 2 1 —

ANPASSUNG DER SALDEN

KAPITEL 2 2 —

ANPASSUNG AUFGRUND DER NICHT-TEILNAHME EINIGER MITGLIEDSTAATEN AN BESTIMMTEN POLITISCHEN MAẞNAHMEN

KAPITEL 2 3 —

ANPASSUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DER EIGENMITTELBESCHLÜSSE

KAPITEL 2 4 —

ANPASSUNG FÜR WECHSELKURSDIFFERENZEN FÜR EIGENMITTEL

KAPITEL 2 6 —

ANPASSUNG AUFGRUND DES KORREKTURBETRAGS ZUGUNSTEN DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS

KAPITEL 2 0 —   ÜBERSCHUSS AUS DEM VORHERGEHENDEN HAUSHALTSJAHR

2 0 0
Überschuss aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

3 227 058 807

1 768 617 610,09

Erläuterungen

Nach Artikel 18 der Haushaltsordnung wird der Saldo jedes Haushaltsjahres — je nachdem, ob es sich um einen Überschuss oder ein Defizit handelt — als Einnahme oder Ausgabe im Haushaltsplan des darauf folgenden Haushaltsjahres verbucht.

Die geschätzten Einnahmen- oder Ausgabenbeträge werden im Verlauf des Haushaltsverfahrens in den Haushaltsplan eingesetzt; gegebenenfalls wird das Verfahren des Berichtigungsschreibens gemäß Artikel 39 der Haushaltsordnung angewendet. Die Schätzungen werden entsprechend den Grundsätzen in Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) 2021/768 vorgenommen.

Nach Abschluss der Rechnungen des jeweiligen Haushaltsjahres wird der gegenüber den Schätzungen verzeichnete Unterschiedsbetrag im Wege eines Berichtigungshaushaltsplans, der von der Kommission innerhalb von 15 Tagen nach Vorlage der vorläufigen Rechnungen vorgelegt werden muss, in den Haushaltsplan des darauf folgenden Jahres eingesetzt.

Ein Fehlbetrag wird bei Artikel 16 05 01 in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 des Rates vom 26. Mai 2014 zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der traditionellen, der MwSt.- und der BNE-Eigenmittel sowie der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel (ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 39).

Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1), insbesondere Artikel 18.

Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1), insbesondere Artikel 8.

Verordnung (EU, Euratom) 2021/768 des Rates vom 30. April 2021 zur Festlegung von Durchführungsmaßnahmen für das Eigenmittelsystem der Europäischen Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 608/2014 (ABl. L 165 vom 11.5.2021, S. 1).

KAPITEL 2 1 —   ANPASSUNG DER SALDEN

2 1 0
MwSt.-Salden

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

402 027 213,52

Erläuterungen

Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 des Rates haben die Mitgliedstaaten der Kommission vor dem 31. Juli eine Übersicht zu übermitteln, aus der der Gesamtbetrag der für das vorhergehende Kalenderjahr berechneten Grundlage der MwSt.-Eigenmittel hervorgeht.

Entsprechend den Unionsvorschriften werden jedem Mitgliedstaat der Betrag, der sich aus dieser Übersicht ergibt, angelastet und die im Laufe des vorhergehenden Haushaltsjahres tatsächlich erfolgten 12 Gutschriften angerechnet.

Die im Einklang mit Artikel 9 der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 aufgrund von Kommissionskontrollen erfolgten Berichtigungen dieser Übersichten oder/und die an dem BNE der vorhergehenden Haushaltsjahre vorgenommenen Änderungen, die sich auf die Begrenzung der MwSt.-Bemessungsgrundlage auswirken, ziehen Anpassungen der MwSt.-Eigenmittelsalden nach sich.

Die Kommission teilt den Mitgliedstaaten die auf diese Weise berechneten Beträge vor dem 1. Februar des Jahres mit, das auf das Jahr der Übermittlung der Angleichungsdaten folgt.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 des Rates vom 29. Mai 1989 über die endgültige einheitliche Regelung für die Erhebung der Mehrwertsteuereigenmittel (ABl. L 155 vom 7.6.1989, S. 9).

Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 des Rates vom 26. Mai 2014 zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der traditionellen, der MwSt.- und der BNE-Eigenmittel sowie der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel (ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 39), insbesondere Artikel 10b.

Mitgliedstaat

Haushaltsplan 2023

Haushaltsplan 2022

Ausführung 2021

Belgien

p. m.

p. m.

-8 423 144,14

Bulgarien

p. m.

p. m.

4 679 654,82

Tschechien

p. m.

p. m.

8 347 086,00

Dänemark

p. m.

p. m.

-9 111 756,93

Deutschland

p. m.

p. m.

-3 279 237,56

Estland

p. m.

p. m.

646 532,23

Irland

p. m.

p. m.

2 027 618,84

Griechenland

p. m.

p. m.

14 161 949,75

Spanien

p. m.

p. m.

85 193 107,43

Frankreich

p. m.

p. m.

57 409 116,59

Kroatien

p. m.

p. m.

2 987 185,01

Italien

p. m.

p. m.

48 956 149,21

Zypern

p. m.

p. m.

1 479 150,00

Lettland

p. m.

p. m.

3 152 249,19

Litauen

p. m.

p. m.

3 076 123,03

Luxemburg

p. m.

p. m.

-1 970 850,00

Ungarn

p. m.

p. m.

11 372 185,14

Malta

p. m.

p. m.

2 757 450,00

Niederlande

p. m.

p. m.

-1 044 049,22

Österreich

p. m.

p. m.

1 648 819,67

Polen

p. m.

p. m.

117 907 315,34

Portugal

p. m.

p. m.

11 633 700,00

Rumänien

p. m.

p. m.

17 410 232,39

Slowenien

p. m.

p. m.

782 209,93

Slowakei

p. m.

p. m.

10 681 499,91

Finnland

p. m.

p. m.

11 691 656,61

Schweden

p. m.

p. m.

7 855 260,28

Vereinigtes Königreich

 

Artikel 2 1 0 — Insgesamt

p. m.

p. m.

402 027 213,52

2 1 1
BNE-Salden

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

135 825 786,74

Erläuterungen

Auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/516 übermittelten Zahlen für das BNE-Aggregat des vorhergehenden Haushaltsjahres und seine Bestandteile werden jedem Mitgliedstaat ein entsprechend den Unionsvorschriften festgesetzter Betrag angelastet und die im Laufe des vorhergehenden Haushaltsjahres erfolgten zwölf Gutschriften angerechnet.

Etwaige Änderungen am BNE vorhergehender Haushaltsjahre gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/516, vorbehaltlich Artikel 5 und 8 dieser Verordnung, führen für jeden betroffenen Mitgliedstaat zu einer Angleichung des nach Artikel 10b Absatz 4 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 festgesetzten Saldos.

Die Kommission teilt den Mitgliedstaaten die auf diese Weise berechneten Beträge vor dem 1. Februar des Jahres mit, das auf das Jahr der Übermittlung der Angleichungsdaten folgt.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 des Rates vom 26. Mai 2014 zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der traditionellen, der MwSt.- und der BNE-Eigenmittel sowie der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel (ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 39), insbesondere Artikel 10b.

Verordnung (EU) 2019/516 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 zur Harmonisierung des Bruttonationaleinkommens zu Marktpreisen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/130/EWG, Euratom des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 des Rates (BNE-Verordnung) (ABl. L 91 vom 29.3.2019, S. 19).

Mitgliedstaat

Haushaltsplan 2023

Haushaltsplan 2022

Ausführung 2021

Belgien

p. m.

p. m.

92 819 448,88

Bulgarien

p. m.

p. m.

11 789 507,15

Tschechien

p. m.

p. m.

8 465 145,33

Dänemark

p. m.

p. m.

73 489 773,45

Deutschland

p. m.

p. m.

- 301 299 684,41

Estland

p. m.

p. m.

12 486 109,98

Irland

p. m.

p. m.

92 611 358,47

Griechenland

p. m.

p. m.

- 227 073 018,51

Spanien

p. m.

p. m.

-61 742 946,84

Frankreich

p. m.

p. m.

53 547 143,29

Kroatien

p. m.

p. m.

12 639 625,70

Italien

p. m.

p. m.

-99 091 791,52

Zypern

p. m.

p. m.

6 354 570,32

Lettland

p. m.

p. m.

6 084 550,16

Litauen

p. m.

p. m.

19 851 473,55

Luxemburg

p. m.

p. m.

-8 435 337,35

Ungarn

p. m.

p. m.

93 861 931,15

Malta

p. m.

p. m.

12 730 125,95

Niederlande

p. m.

p. m.

76 528 157,83

Österreich

p. m.

p. m.

-38 547 579,97

Polen

p. m.

p. m.

14 148 819,61

Portugal

p. m.

p. m.

37 588 925,20

Rumänien

p. m.

p. m.

105 598 892,29

Slowenien

p. m.

p. m.

-4 042 898,94

Slowakei

p. m.

p. m.

-14 907 222,10

Finnland

p. m.

p. m.

-20 511 049,33

Schweden

p. m.

p. m.

180 881 757,40

Artikel 2 1 1 — Insgesamt

p. m.

p. m.

135 825 786,74

2 1 2
Verrechnung der MwSt.- und BNE-Salden

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

– 534 033 901,34

Erläuterungen

Ergebnis der Berechnung zur Verrechnung von Angleichungen der MwSt.- und BNE-Eigenmittel früherer Haushaltsjahre.

Diese Berechnung ist das Ergebnis der Multiplikation der Gesamtbeträge der in Artikel 10b Absätze 1 bis 4 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 genannten Angleichungen mit Ausnahme der besonderen Angleichungen nach Artikel 10b Absatz 2 Buchstaben b und c der genannten Verordnung mit dem prozentualen Anteil des BNE dieses Mitgliedstaats am Gesamt-BNE aller Mitgliedstaaten, der zum 15. Januar auf den für das Jahr, das auf das Jahr der Übermittlung der Angleichungsdaten folgt, geltenden Haushaltsplan angewendet wird.

Die Kommission teilt den Mitgliedstaaten die auf diese Weise berechneten Beträge vor dem 1. Februar des Jahres mit, das auf das Jahr der Übermittlung der Angleichungsdaten folgt.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 des Rates vom 26. Mai 2014 zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der traditionellen, der MwSt.- und der BNE-Eigenmittel sowie der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel (ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 39), insbesondere Artikel 10b Absatz 5.

Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1).

Mitgliedstaat

Haushaltsplan 2023

Haushaltsplan 2022

Ausführung 2021

Belgien

p. m.

p. m.

-18 524 557,45

Bulgarien

p. m.

p. m.

-2 353 144,61

Tschechien

p. m.

p. m.

-7 943 772,61

Dänemark

p. m.

p. m.

-12 239 319,36

Deutschland

p. m.

p. m.

- 138 113 908,90

Estland

p. m.

p. m.

-1 069 969,18

Irland

p. m.

p. m.

-10 156 023,90

Griechenland

p. m.

p. m.

-6 927 744,25

Spanien

p. m.

p. m.

-46 682 432,75

Frankreich

p. m.

p. m.

-95 444 043,39

Kroatien

p. m.

p. m.

-1 988 696,12

Italien

p. m.

p. m.

-67 186 987,70

Zypern

p. m.

p. m.

- 802 629,23

Lettland

p. m.

p. m.

-1 184 958,57

Litauen

p. m.

p. m.

-1 849 473,33

Luxemburg

p. m.

p. m.

-1 751 591,62

Ungarn

p. m.

p. m.

-5 392 129,15

Malta

p. m.

p. m.

- 472 769,29

Niederlande

p. m.

p. m.

-30 507 588,46

Österreich

p. m.

p. m.

-15 346 530,68

Polen

p. m.

p. m.

-19 204 623,30

Portugal

p. m.

p. m.

-7 975 056,79

Rumänien

p. m.

p. m.

-8 359 538,90

Slowenien

p. m.

p. m.

-1 842 450,49

Slowakei

p. m.

p. m.

-3 627 682,40

Finnland

p. m.

p. m.

-9 174 220,99

Schweden

p. m.

p. m.

-17 912 057,92

Artikel 2 1 2 — Insgesamt

p. m.

p. m.

- 534 033 901,34

2 1 3
Kunststoff-Salden

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

 

Erläuterungen

Auf der Grundlage der jährlichen Übersicht mit der Berechnung der auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basierenden Eigenmittelbeträge wird jedem Mitgliedstaat in dem Jahr nach dem Jahr, in dem eine Übersicht übermittelt wurde, ein Betrag gutgeschrieben oder belastet, der sich aus der Berechnung der Differenz zwischen dem Betrag in der Vorausschätzung für ein bestimmtes Jahr und dem tatsächlichen Betrag in der Übersicht für dasselbe Jahr ergibt.

Nach dem 31. Juli des fünften auf ein bestimmtes Haushaltsjahr folgenden Jahres werden Änderungen nur für die Punkte berücksichtigt, die die Kommission oder der betreffende Mitgliedstaat vor diesem Termin mitgeteilt hat.

Rechtsgrundlagen

Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1), insbesondere Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c.

Verordnung (EU, Euratom) 2021/770 des Rates vom 30. April 2021 zur Berechnung der auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basierenden Eigenmittel, zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung dieser Eigenmittel, der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel sowie bestimmter Aspekte der auf dem Bruttonationaleinkommen basierenden Eigenmittel (ABl. L 165 vom 11.5.2021, S. 15).

Mitgliedstaat

Haushaltsplan 2023

Haushaltsplan 2022

Ausführung 2021

Belgien

p. m.

p. m.

 

Bulgarien

p. m.

p. m.

 

Tschechien

p. m.

p. m.

 

Dänemark

p. m.

p. m.

 

Deutschland

p. m.

p. m.

 

Estland

p. m.

p. m.

 

Irland

p. m.

p. m.

 

Griechenland

p. m.

p. m.

 

Spanien

p. m.

p. m.

 

Frankreich

p. m.

p. m.

 

Kroatien

p. m.

p. m.

 

Italien

p. m.

p. m.

 

Zypern

p. m.

p. m.

 

Lettland

p. m.

p. m.

 

Litauen

p. m.

p. m.

 

Luxemburg

p. m.

p. m.

 

Ungarn

p. m.

p. m.

 

Malta

p. m.

p. m.

 

Niederlande

p. m.

p. m.

 

Österreich

p. m.

p. m.

 

Polen

p. m.

p. m.

 

Portugal

p. m.

p. m.

 

Rumänien

p. m.

p. m.

 

Slowenien

p. m.

p. m.

 

Slowakei

p. m.

p. m.

 

Finnland

p. m.

p. m.

 

Schweden

p. m.

p. m.

 

Artikel 2 1 3 — Insgesamt

p. m.

p. m.

 

2 1 4
Verrechnung der Kunststoff-Salden

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

 

Erläuterungen

Ergebnis der Berechnung zur Verrechnung von Angleichungen der Kunststoff-Eigenmittel früherer Haushaltsjahre.

Diese Berechnung ist das Ergebnis der Multiplikation der Gesamtbeträge der Angleichungen mit dem prozentualen Anteil des BNE dieses Mitgliedstaats am Gesamt-BNE aller Mitgliedstaaten, der zum 15. Januar auf den geltenden Haushaltsplan für das Jahr, das auf das Jahr der Übermittlung der Angleichungsdaten folgt, angewendet wird (im Folgenden „Nettobetrag“).

Die Kommission teilt den Mitgliedstaaten die auf diese Weise berechneten Beträge vor dem 1. Februar des Jahres mit, das auf das Jahr der Übermittlung der Angleichungsdaten folgt.

Rechtsgrundlagen

Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1), insbesondere Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c.

Verordnung (EU, Euratom) 2021/770 des Rates vom 30. April 2021 zur Berechnung der auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basierenden Eigenmittel, zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung dieser Eigenmittel, der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel sowie bestimmter Aspekte der auf dem Bruttonationaleinkommen basierenden Eigenmittel (ABl. L 165 vom 11.5.2021, S. 15).

Mitgliedstaat

Haushaltsplan 2023

Haushaltsplan 2022

Ausführung 2021

Belgien

p. m.

p. m.

 

Bulgarien

p. m.

p. m.

 

Tschechien

p. m.

p. m.

 

Dänemark

p. m.

p. m.

 

Deutschland

p. m.

p. m.

 

Estland

p. m.

p. m.

 

Irland

p. m.

p. m.

 

Griechenland

p. m.

p. m.

 

Spanien

p. m.

p. m.

 

Frankreich

p. m.

p. m.

 

Kroatien

p. m.

p. m.

 

Italien

p. m.

p. m.

 

Zypern

p. m.

p. m.

 

Lettland

p. m.

p. m.

 

Litauen

p. m.

p. m.

 

Luxemburg

p. m.

p. m.

 

Ungarn

p. m.

p. m.

 

Malta

p. m.

p. m.

 

Niederlande

p. m.

p. m.

 

Österreich

p. m.

p. m.

 

Polen

p. m.

p. m.

 

Portugal

p. m.

p. m.

 

Rumänien

p. m.

p. m.

 

Slowenien

p. m.

p. m.

 

Slowakei

p. m.

p. m.

 

Finnland

p. m.

p. m.

 

Schweden

p. m.

p. m.

 

Artikel 2 1 4 — Insgesamt

p. m.

p. m.

 

KAPITEL 2 2 —   ANPASSUNG AUFGRUND DER NICHT-TEILNAHME EINIGER MITGLIEDSTAATEN AN BESTIMMTEN POLITISCHEN MAẞNAHMEN

2 2 0
Anpassung aufgrund der Nicht-Teilnahme im Bereich Migration, Grenzmanagement und Sicherheitspolitik

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

– 395 214,09

Erläuterungen

Artikel 3 des Protokolls über die Position Dänemarks und Artikel 5 des Protokolls über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands im Anhang zum Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union sehen vor, dass diese Länder keine finanziellen Folgen bestimmter Maßnahmen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht zu tragen haben, mit Ausnahme der sich ergebenden Verwaltungskosten. Es kann daher eine Anpassung der gezahlten Eigenmittel für jedes Jahr ihrer Nichtbeteiligung vorgenommen werden.

Der Beitrag jedes Mitgliedstaats zum Anpassungsmechanismus wird berechnet, indem die für diese Maßnahme oder Politik getätigten Ausgaben entsprechend dem Verhältnis des BNE-Aggregats und seiner Bestandteile — wie von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/516 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 zur Harmonisierung des Bruttonationaleinkommens zu Marktpreisen (ABl. L 91 vom 29.3.2019, S. 19) für das Vorjahr vorgelegt — umgelegt werden.

Darüber hinaus werden gemäß Artikel 332 AEUV und nach Artikel 91 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) (ABl. L 283 vom 31.10.2017, S. 1) die Ausgaben der EUStA von den teilnehmenden Mitgliedstaaten getragen.

Die Kommission stellt den Saldo für jeden Mitgliedstaat fest und teilt ihn dem betreffenden Mitgliedstaat so rechtzeitig mit, dass dieser den Saldo am ersten Arbeitstag des Monats Dezember desselben Jahres auf dem in Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 genannten Konto der Kommission gemäß Artikel 11 dieser Verordnung gutschreiben kann.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 des Rates vom 26. Mai 2014 zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der traditionellen, der MwSt.- und der BNE-Eigenmittel sowie der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel (ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 39), insbesondere Artikel 11.

Protokoll über die Position Dänemarks im Anhang zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 3, und Protokoll über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands über die Politik in den Bereichen Justiz und Inneres im Anhang zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 5.

Mitgliedstaat

Haushaltsplan 2023

Haushaltsplan 2022

Ausführung 2021

Belgien

p. m.

p. m.

1 873 363,49

Bulgarien

p. m.

p. m.

244 102,67

Tschechien

p. m.

p. m.

868 655,57

Dänemark

p. m.

p. m.

-37 822 101,16

Deutschland

p. m.

p. m.

14 043 399,90

Estland

p. m.

p. m.

107 870,88

Irland

p. m.

p. m.

-13 589 847,79

Griechenland

p. m.

p. m.

667 909,31

Spanien

p. m.

p. m.

4 578 806,01

Frankreich

p. m.

p. m.

9 566 971,22

Kroatien

p. m.

p. m.

208 147,75

Italien

p. m.

p. m.

6 791 463,55

Zypern

p. m.

p. m.

82 228,88

Lettland

p. m.

p. m.

119 705,97

Litauen

p. m.

p. m.

195 057,76

Luxemburg

p. m.

p. m.

184 017,91

Ungarn

p. m.

p. m.

409 001,08

Malta

p. m.

p. m.

48 253,23

Niederlande

p. m.

p. m.

3 194 912,68

Österreich

p. m.

p. m.

1 537 278,77

Polen

p. m.

p. m.

1 501 320,84

Portugal

p. m.

p. m.

798 991,89

Rumänien

p. m.

p. m.

850 241,73

Slowenien

p. m.

p. m.

188 919,10

Slowakei

p. m.

p. m.

369 403,10

Finnland

p. m.

p. m.

974 578,77

Schweden

p. m.

p. m.

1 612 132,80

Artikel 2 2 0 — Insgesamt

p. m.

p. m.

- 395 214,09

KAPITEL 2 3 —   ANPASSUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DER EIGENMITTELBESCHLÜSSE

2 3 0
Anpassungen zur Durchführung der Eigenmittelbeschlüsse

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Berechnungsergebnis bei rückwirkender Umsetzung der Eigenmittelbeschlüsse nach ihrer Ratifizierung.

Rechtsgrundlagen

Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1), insbesondere Artikel 11.

Mitgliedstaat

Haushaltsplan 2023

Haushaltsplan 2022

Ausführung 2021

Belgien

p. m.

p. m.

0 ,—

Bulgarien

p. m.

p. m.

0 ,—

Tschechien

p. m.

p. m.

0 ,—

Dänemark

p. m.

p. m.

0 ,—

Deutschland

p. m.

p. m.

0 ,—

Estland

p. m.

p. m.

0 ,—

Irland

p. m.

p. m.

0 ,—

Griechenland

p. m.

p. m.

0 ,—

Spanien

p. m.

p. m.

0 ,—

Frankreich

p. m.

p. m.

0 ,—

Kroatien

p. m.

p. m.

0 ,—

Italien

p. m.

p. m.

0 ,—

Zypern

p. m.

p. m.

0 ,—

Lettland

p. m.

p. m.

0 ,—

Litauen

p. m.

p. m.

0 ,—

Luxemburg

p. m.

p. m.

0 ,—

Ungarn

p. m.

p. m.

0 ,—

Malta

p. m.

p. m.

0 ,—

Niederlande

p. m.

p. m.

0 ,—

Österreich

p. m.

p. m.

0 ,—

Polen

p. m.

p. m.

0 ,—

Portugal

p. m.

p. m.

0 ,—

Rumänien

p. m.

p. m.

0 ,—

Slowenien

p. m.

p. m.

0 ,—

Slowakei

p. m.

p. m.

0 ,—

Finnland

p. m.

p. m.

0 ,—

Schweden

p. m.

p. m.

0 ,—

Artikel 2 3 0 — Insgesamt

p. m.

p. m.

0 ,—

KAPITEL 2 4 —   ANPASSUNG FÜR WECHSELKURSDIFFERENZEN FÜR EIGENMITTEL

2 4 0
Anpassung für Wechselkursdifferenzen für Eigenmittel

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

– 247 000 000

0 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden erhebliche Gewinne oder Verluste verbucht, die sich aus den Unterschieden zwischen den Wechselkursen gemäß Artikel 10a Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 für die Umrechnung der veranschlagten Eigenmittelbeträge in Landeswährung einerseits und den herangezogenen Wechselkursen für die Verbuchung der Beträge auf den Konten der Kommission andererseits ergeben.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 des Rates vom 26. Mai 2014 zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der traditionellen, der MwSt.- und der BNE-Eigenmittel sowie der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel (ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 39), insbesondere Artikel 10a Absatz 1.

Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1), insbesondere Artikel 19 Absatz 3.

Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1).

KAPITEL 2 6 —   ANPASSUNG AUFGRUND DES KORREKTURBETRAGS ZUGUNSTEN DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS

2 6 0
Anpassung aufgrund des Korrekturbetrags zugunsten des Vereinigten Königreichs

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Ergebnis der angepassten Berechnung der Finanzierung der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 2014/335/EU, Euratom des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 105), insbesondere Artikel 4 und 5.

Mitgliedstaat

Haushaltsplan 2023

Haushaltsplan 2022

Ausführung 2021

Belgien

0 ,—

Bulgarien

0 ,—

Tschechien

0 ,—

Dänemark

0 ,—

Deutschland

0 ,—

Estland

0 ,—

Irland

0 ,—

Griechenland

0 ,—

Spanien

0 ,—

Frankreich

0 ,—

Kroatien

0 ,—

Italien

0 ,—

Zypern

0 ,—

Lettland

0 ,—

Litauen

0 ,—

Luxemburg

0 ,—

Ungarn

0 ,—

Malta

0 ,—

Niederlande

0 ,—

Österreich

0 ,—

Polen

0 ,—

Portugal

0 ,—

Rumänien

0 ,—

Slowenien

0 ,—

Slowakei

0 ,—

Finnland

0 ,—

Schweden

0 ,—

Vereinigtes Königreich

0 ,—

Artikel 2 6 0 — Insgesamt

0 ,—

TITEL 3

EINNAHMEN AUS VERWALTUNGSTÄTIGKEITEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

% 2021/2023

 

KAPITEL 3 0

3 0 0

Steuern und Abzüge

3 0 0 0

Steuern auf Bezüge

1 038 902 904

963 604 863

916 053 934,06

88,18

3 0 0 1

Sonderabgaben auf die Bezüge

113 155 107

105 493 541

102 039 623,59

90,18

 

Artikel 3 0 0 — Insgesamt

1 152 058 011

1 069 098 404

1 018 093 557,65

88,37

3 0 1

Beiträge zur Versorgungsordnung

3 0 1 0

Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

602 890 408

553 432 999

535 178 128,38

88,77

3 0 1 1

Übertragung oder Rückkauf von Versorgungsansprüchen durch das Personal

69 690 172

95 469 448

89 791 172,06

128,84

3 0 1 2

Beiträge von beurlaubten Bediensteten zur Versorgungsordnung

140 000

140 000

70 183,74

50,13

3 0 1 3

Beiträge der dezentralen Agenturen und internationalen Organisationen

64 886 584

58 220 072

56 361 983,13

86,86

3 0 1 4

Beiträge der Mitglieder des Europäischen Parlaments

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

Artikel 3 0 1 — Insgesamt

737 607 164

707 262 519

681 401 467,31

92,38

 

KAPITEL 3 0 — INSGESAMT

1 889 665 175

1 776 360 923

1 699 495 024,96

89,94

 

KAPITEL 3 1

3 1 0

Veräußerungen von unbeweglichen Vermögensgegenständen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

1 330 685,96

 

3 1 1

Veräußerung sonstiger Vermögensgegenstände

p.m.

p.m.

663 000,22

 

3 1 2

Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

35 083 620,09

 

 

KAPITEL 3 1 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

37 077 306,27

 

 

KAPITEL 3 2

3 2 0

Einnahmen aus Lieferungen, Leistungen und durchgeführten Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen

3 2 0 1

Einnahmen aus Lieferungen, Leistungen und durchgeführten Arbeiten für andere Abteilungen der Kommission — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

1 307 875,42

 

3 2 0 2

Einnahmen aus Lieferungen, Leistungen und durchgeführten Arbeiten für andere Organe, Agenturen und Einrichtungen der Union — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

137 191 926,90

 

 

Artikel 3 2 0 — Insgesamt

p.m.

p.m.

138 499 802,32

 

3 2 1

Rückerstattungen von Dienstreisetagegeldern durch andere Organe oder Einrichtungen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

24 496,05

 

3 2 2

Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Lieferungen, Leistungen oder durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

9 805 577,37

 

 

KAPITEL 3 2 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

148 329 875,74

 

 

KAPITEL 3 3

3 3 0

Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

61 815 765,42

 

3 3 1

Zweckbestimmte Einnahmen (Einnahmen aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen) — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

40 140 ,—

 

3 3 2

Einnahmen aus dem Beitrag der Kommission an den EAD für in Delegationen der Union tätige Kommissionsbedienstete — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

152 195 283,92

 

3 3 3

Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

87 505,14

 

3 3 8

Sonstige Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

124 946 843,52

 

3 3 9

Sonstige Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit

5 001 000

15 002 000

6 446 058,25

128,90

 

KAPITEL 3 3 — INSGESAMT

5 001 000

15 002 000

345 531 596,25

6 909,25

 

Titel 3 — Insgesamt

1 894 666 175

1 791 362 923

2 230 433 803,22

117,72

KAPITEL 3 0 —

PERSONALEINNAHMEN

KAPITEL 3 1 —

ERLÖSE AUS IMMOBILIEN

KAPITEL 3 2 —

EINNAHMEN AUS LIEFERUNGEN, LEISTUNGEN UND DURCHGEFÜHRTEN ARBEITEN — ZWECKGEBUNDENE EINNAHMEN

KAPITEL 3 3 —

SONSTIGE EINNAHMEN AUS VERWALTUNGSTÄTIGKEITEN

KAPITEL 3 0 —   PERSONALEINNAHMEN

3 0 0
Steuern und Abzüge

3 0 0 0
Steuern auf Bezüge

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

1 038 902 904

963 604 863

916 053 934,06

Erläuterungen

Diese Einnahmen umfassen alle Steuern auf Dienstbezüge, Gehälter und Vergütungen jeglicher Art (mit Ausnahme der Zuschläge und Familienzulagen), die an unter Kapitel 01 jedes Titels des Ausgabenplans fallende Personen gezahlt werden: Mitglieder der Kommission, Beamte, sonstige Bedienstete und Personen, die bei Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses eine Abfindung erhalten, sowie an Empfänger von Versorgungsbezügen.

Parlament

 

90 087 504

Rat

 

31 450 000

Kommission:

 

716 032 382

Verwaltung

(566 743 000 )

 

Forschung und technologische Entwicklung

(22 487 133 )

 

Forschung (indirekte Maßnahmen)

(16 976 765 )

 

Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)

(3 859 000 )

 

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

(1 064 000 )

 

Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Brüssel (OIB)

(3 421 000 )

 

Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Luxemburg (OIL)

(1 108 000 )

 

Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO)

(2 287 000 )

 

Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (OP)

(4 775 000 )

 

Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK Büro)

(125 817 )

 

Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER)

(593 015 )

 

Gemeinsames Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa (CBE, vormals BBI)

(182 947 )

 

Gemeinsames Unternehmen für saubere Luftfahrt (CA JU, vormals CSJU)

(352 031 )

 

Gemeinsames Unternehmen für sauberen Wasserstoff (CH JU, vormals FCH)

(212 381 )

 

Gemeinschaftliches Sortenamt (CPVO)

(500 835 )

 

Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA, vormals GSA)

(1 691 892 )

 

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA)

(416 328 )

 

Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA)

(1 886 114 )

 

Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA)

(5 981 410 )

 

Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA)

(1 894 423 )

 

Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex)

(5 530 745 )

 

Europäisches Zentrum für die Prävention und Bekämpfung von Seuchen (ECDC)

(2 007 326 )

 

Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop)

(710 653 )

 

Europäische Chemikalienagentur (ECHA)

(4 304 406 )

 

Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA, vormals INEA und TEN-T EA)

(2 261 608 )

 

Europäisches Kompetenzzentrum für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit (ECCC, vormals CYBER)

(200 998 )

 

Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)

(2 581 566 )

 

Europäische Umweltagentur (EEA)

(2 163 525 )

 

Europäische Fischereiaufsichtsagentur (EFCA)

(605 676 )

 

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)

(2 807 693 )

 

Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound)

(1 033 140 )

 

Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales (HADEA, vormals Chafea und EAHC)

(1 730 024 )

 

Gemeinsames Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (Euro HPC)

(110 116 )

 

Europäische Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU (Eismea, vormals EASME und EACI)

(1 318 558 )

 

Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE)

(200 998 )

 

Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT)

(277 919 )

 

Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA)

(1 216 643 )

 

Europäisches Gemeinsames Unternehmen für ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie (F4E)

(4 004 217 )

 

Europäische Arbeitsbehörde

(267 217 )

 

Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA)

(1 805 315 )

 

Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA)

(6 257 963 )

 

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA)

(885 322 )

 

Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA)

(2 031 565 )

 

Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates (ERCEA)

(2 483 919 )

 

Europäische Exekutivagentur für die Forschung (REA)

(4 034 040 )

 

Europäische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (ESMA)

(2 421 642 )

 

Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF)

(945 974 )

 

Asylagentur der Europäischen Union (EUAA, vormals EASO)

(1 959 266 )

 

Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust)

(1 429 287 )

 

Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA)

(572 287 )

 

Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA)

(965 909 )

 

Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)

(5 146 995 )

 

Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL).

(312 026 )

 

Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA)

(1 565 383 )

 

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO, vormals HABM)

(7 741 195 )

 

Gemeinsames Unternehmen für europäische Eisenbahnen (EU RAIL, vormals Shift2Rail)

(123 326 )

 

Gemeinsames Unternehmen „Global Health EDCTP3“

(200 998 )

 

Gemeinsames Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ (IHI, vormals IMI)

(344 694 )

 

Gemeinsames Unternehmen für digitale Schlüsseltechnologien (KDT JU, vormals ECSEL)

(254 774 )

 

Gemeinsames Unternehmen für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR)

(303 531 )

 

Ausschuss für die einheitliche Abwicklung (SRB)

(2 821 658 )

 

Gemeinsames Unternehmen für intelligente Netze und Dienste

(100 499 )

 

Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (CdT)

(1 433 695 )

 

Gerichtshof der Europäischen Union

 

36 076 000

Europäischer Rechnungshof

 

14 797 000

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

6 619 325

Europäischer Ausschuss der Regionen

 

5 458 225

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

762 468

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

876 000

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

25 694 000

Europäische Investitionsbank

 

58 800 000

Europäische Zentralbank

 

46 000 000

Europäischer Investitionsfonds

 

6 250 000

 

Insgesamt

1 038 902 904

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, insbesondere Artikel 12.

Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts erster Instanz sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1).

Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 8).

Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 1860/76 des Rates vom 29. Juni 1976 zur Festlegung der Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (ABl. L 214 vom 6.8.1976, S. 24).

Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2290/77 des Rates vom 18. Oktober 1977 über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Rechnungshofes (ABl. L 268 vom 20.10.1977, S. 1).

Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (ABl. L 113 vom 4.5.1994, S. 15).

Beschluss Nr. 1247/2002/EG des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission vom 1. Juli 2002 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten (ABl. L 183 vom 12.7.2002, S. 1).

Beschluss 2009/909/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 über die Beschäftigungsbedingungen des Präsidenten des Europäischen Rates (ABl. L 322 vom 9.12.2009, S. 35).

Beschluss 2009/910/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 über die Beschäftigungsbedingungen des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (ABl. L 322 vom 9.12.2009, S. 36).

Beschluss 2009/912/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 über die Beschäftigungsbedingungen des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union (ABl. L 322 vom 9.12.2009, S. 38).

Verordnung (EU) 2016/300 des Rates vom 29. Februar 2016 über die Regelung der Amtsbezüge für hochrangige Amtsträger in der EU (ABl. L 58 vom 4.3.2016, S. 1).

3 0 0 1
Sonderabgaben auf die Bezüge

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

113 155 107

105 493 541

102 039 623,59

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden die Erträge der Sonderabgabe und der Solidaritätsabgabe auf die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst gemäß Artikel 66a des Statuts verbucht.

In diesem Posten werden ferner alle Einnahmen aus Restzahlungen im Zusammenhang mit der bis zum 30. Juni 2003 geltenden befristeten Abgabe auf die Amts- und Dienstbezüge der Mitglieder der Kommission, der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst verbucht.

Parlament

 

13 949 518

Rat

 

5 090 000

Kommission:

 

77 595 387

Verwaltung

(47 034 000 )

 

Forschung und technologische Entwicklung

(4 549 544 )

 

Forschung (indirekte Maßnahmen)

(3 199 903 )

 

Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)

(793 000 )

 

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

(221 000 )

 

Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Brüssel (OIB)

(627 000 )

 

Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Luxemburg (OIL)

(190 000 )

 

Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO)

(418 000 )

 

Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (OP)

(1 039 000 )

 

Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK Büro)

(36 855 )

 

Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER)

(163 029 )

 

Gemeinsames Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa (CBE, vormals BBI)

(36 544 )

 

Gemeinsames Unternehmen für saubere Luftfahrt (CA JU, vormals CSJU)

(75 387 )

 

Gemeinsames Unternehmen für sauberen Wasserstoff (CH JU, vormals FCH)

(49 323 )

 

Gemeinschaftliches Sortenamt (CPVO)

(104 236 )

 

Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA, vormals GSA)

(450 633 )

 

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA)

(98 018 )

 

Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA)

(368 932 )

 

Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA)

(1 435 688 )

 

Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA)

(364 840 )

 

Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex)

(1 494 140 )

 

Europäisches Zentrum für die Prävention und Bekämpfung von Seuchen (ECDC)

(344 417 )

 

Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop)

(15 135 )

 

Europäische Chemikalienagentur (ECHA)

(887 569 )

 

Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA, vormals INEA und TEN-T EA)

(431 483 )

 

Europäisches Kompetenzzentrum für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit (ECCC, vormals CYBER)

(54 120 )

 

Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)

(446 679 )

 

Europäische Umweltagentur (EEA)

(362 201 )

 

Europäische Fischereiaufsichtsagentur (EFCA)

(145 166 )

 

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)

(673 293 )

 

Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound)

(172 128 )

 

Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales (HADEA, vormals Chafea und EAHC)

(301 927 )

 

Gemeinsames Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (Euro HPC)

(21 343 )

 

Europäische Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU (Eismea, vormals EASME und EACI)

(242 984 )

 

Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE)

(54 120 )

 

Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT)

(89 192 )

 

Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA)

(261 807 )

 

Europäisches Gemeinsames Unternehmen für ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie (F4E)

(863 089 )

 

Europäische Arbeitsbehörde

(69 727 )

 

Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA)

(484 046 )

 

Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA)

(1 196 652 )

 

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA)

(204 563 )

 

Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA)

(193 391 )

 

Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates (ERCEA)

(462 120 )

 

Europäische Exekutivagentur für die Forschung (REA)

(713 779 )

 

Europäische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (ESMA)

(441 839 )

 

Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF)

(227 281 )

 

Asylagentur der Europäischen Union (EUAA, vormals EASO)

(424 802 )

 

Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust)

(278 397 )

 

Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA)

(153 722 )

 

Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA)

(22 091 )

 

Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)

(1 187 317 )

 

Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL).

(68 248 )

 

Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA)

(320 507 )

 

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO, vormals HABM)

(1 732 228 )

 

Gemeinsames Unternehmen für europäische Eisenbahnen (EU RAIL, vormals Shift2Rail)

(24 942 )

 

Gemeinsames Unternehmen „Global Health EDCTP3“

(54 120 )

 

Gemeinsames Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ (IHI, vormals IMI)

(73 972 )

 

Gemeinsames Unternehmen für digitale Schlüsseltechnologien (KDT JU, vormals ECSEL)

(54 682 )

 

Gemeinsames Unternehmen für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR)

(72 035 )

 

Ausschuss für die einheitliche Abwicklung (SRB)

(658 282 )

 

Gemeinsames Unternehmen für intelligente Netze und Dienste

(27 060 )

 

Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (CdT)

(333 859 )

 

Gerichtshof der Europäischen Union

 

6 394 000

Europäischer Rechnungshof

 

2 500 000

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

1 324 920

Europäischer Ausschuss der Regionen

 

1 085 260

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

137 022

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

186 000

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

4 893 000

 

Insgesamt

113 115 107

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 66a.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts erster Instanz sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1).

Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2290/77 des Rates vom 18. Oktober 1977 über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Rechnungshofes (ABl. L 268 vom 20.10.1977, S. 1).

Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (ABl. L 113 vom 4.5.1994, S. 15).

Beschluss Nr. 1247/2002/EG des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission vom 1. Juli 2002 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten (ABl. L 183 vom 12.7.2002, S. 1).

Beschluss 2009/909/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 über die Beschäftigungsbedingungen des Präsidenten des Europäischen Rates (ABl. L 322 vom 9.12.2009, S. 35).

3 0 1
Beiträge zur Versorgungsordnung

3 0 1 0
Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

602 890 408

553 432 999

535 178 128,38

Erläuterungen

Die Einnahmen umfassen die Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung.

Parlament

 

80 907 167

Rat

 

30 405 000

Kommission:

 

419 562 590

Verwaltung

(235 168 000 )

 

Forschung und technologische Entwicklung

(23 988 990 )

 

Forschung (indirekte Maßnahmen)

(15 598 675 )

 

Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)

(3 597 000 )

 

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

(1 221 000 )

 

Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Brüssel (OIB)

(6 518 000 )

 

Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Luxemburg (OIL)

(1 866 000 )

 

Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO)

(4 035 000 )

 

Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (OP)

(5 481 000 )

 

Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK Büro)

(251 636 )

 

Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER)

(943 814 )

 

Gemeinsames Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa (CBE, vormals BBI)

(208 348 )

 

Gemeinsames Unternehmen für saubere Luftfahrt (CA JU, vormals CSJU)

(366 634 )

 

Gemeinsames Unternehmen für sauberen Wasserstoff (CH JU, vormals FCH)

(243 682 )

 

Gemeinschaftliches Sortenamt (CPVO)

(518 458 )

 

Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA, vormals GSA)

(2 446 009 )

 

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA)

(573 535 )

 

Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA)

(2 406 157 )

 

Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA)

(7 043 595 )

 

Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA)

(1 920 229 )

 

Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex)

(11 265 063 )

 

Europäisches Zentrum für die Prävention und Bekämpfung von Seuchen (ECDC)

(2 382 656 )

 

Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop)

(959 695 )

 

Europäische Chemikalienagentur (ECHA)

(5 053 795 )

 

Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA, vormals INEA und TEN-T EA)

(3 401 309 )

 

Europäisches Kompetenzzentrum für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit (ECCC, vormals CYBER)

(339 382 )

 

Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)

(3 432 547 )

 

Europäische Umweltagentur (EEA)

(2 053 725 )

 

Europäische Fischereiaufsichtsagentur (EFCA)

(813 484 )

 

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)

(4 172 432 )

 

Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound)

(924 584 )

 

Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales (HADEA, vormals Chafea und EAHC)

(2 524 645 )

 

Gemeinsames Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (Euro HPC)

(127 595 )

 

Europäische Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU (Eismea, vormals EASME und EACI)

(1 897 877 )

 

Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE)

(339 382 )

 

Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT)

(531 840 )

 

Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA)

(1 470 774 )

 

Europäisches Gemeinsames Unternehmen für ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie (F4E)

(4 413 907 )

 

Europäische Arbeitsbehörde

(494 471 )

 

Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA)

(2 467 927 )

 

Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA)

(7 200 731 )

 

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA)

(1 041 585 )

 

Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA)

(1 267 921 )

 

Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates (ERCEA)

(3 394 440 )

 

Europäische Exekutivagentur für die Forschung (REA)

(5 920 572 )

 

Europäische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (ESMA)

(2 604 157 )

 

Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF)

(1 358 683 )

 

Asylagentur der Europäischen Union (EUAA, vormals EASO)

(3 334 750 )

 

Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust)

(2 041 791 )

 

Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA)

(845 499 )

 

Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA)

(1 035 597 )

 

Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)

(7 004 097 )

 

Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL).

(586 646 )

 

Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA)

(1 698 015 )

 

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO, vormals HABM)

(9 822 092 )

 

Gemeinsames Unternehmen für europäische Eisenbahnen (EU RAIL, vormals Shift2Rail)

(156 312 )

 

Gemeinsames Unternehmen „Global Health EDCTP3“

(339 382 )

 

Gemeinsames Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ (IHI, vormals IMI)

(415 890 )

 

Gemeinsames Unternehmen für digitale Schlüsseltechnologien (KDT JU, vormals ECSEL)

(303 347 )

 

Gemeinsames Unternehmen für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR)

(340 689 )

 

Ausschuss für die einheitliche Abwicklung (SRB)

(3 359 224 )

 

Gemeinsames Unternehmen für intelligente Netze und Dienste

(169 691 )

 

Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (CdT)

(1 858 627 )

 

Gerichtshof der Europäischen Union

 

24 551 000

Europäischer Rechnungshof

 

10 469 000

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

6 841 482

Europäischer Ausschuss der Regionen

 

5 566 887

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

707 282

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

1 094 000

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

22 786 000

 

Insgesamt

602 890 408

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 1860/76 des Rates vom 29. Juni 1976 zur Festlegung der Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (ABl. L 214 vom 6.8.1976, S. 24).

3 0 1 1
Übertragung oder Rückkauf von Versorgungsansprüchen durch das Personal

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

69 690 172

95 469 448

89 791 172,06

Erläuterungen

Die Einnahmen umfassen die Zahlungen an die Union des versicherungsmathematischen Gegenwerts oder des pauschalen Rückkaufwerts der Ruhegehaltsansprüche aus früheren Tätigkeiten der Beamten.

Europäisches Parlament

 

8 000 000

Rat

 

p. m.

Kommission

 

61 690 172

Gerichtshof der Europäischen Union

 

p. m.

Europäischer Rechnungshof

 

p. m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p. m.

Europäischer Ausschuss der Regionen

 

p. m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p. m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p. m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p. m.

 

Insgesamt

69 690 172

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union.

3 0 1 2
Beiträge von beurlaubten Bediensteten zur Versorgungsordnung

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

140 000

140 000

70 183,74

Erläuterungen

Beamte oder sonstige Bedienstete, die sich in Urlaub aus persönlichen Gründen befinden, können in bestimmten Fällen weiterhin Ruhegehaltsansprüche erwerben, sofern sie Beiträge zur Versorgungsordnung entrichten.

Europäisches Parlament

 

40 000

Rat

 

p. m.

Kommission

 

100 000

Gerichtshof der Europäischen Union

 

p. m.

Europäischer Rechnungshof

 

p. m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p. m.

Europäischer Ausschuss der Regionen

 

p. m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p. m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p. m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p. m.

 

Insgesamt

140 000

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

3 0 1 3
Beiträge der dezentralen Agenturen und internationalen Organisationen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

64 886 584

58 220 072

56 361 983,13

Erläuterungen

Die Einnahmen umfassen den Arbeitgeberbeitrag der dezentralen Agenturen und internationalen Organisationen zur Versorgungsordnung.

Kommission

 

64 886 584

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

3 0 1 4
Beiträge der Mitglieder des Europäischen Parlaments

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Die Einnahmen umfassen den Beitrag der Mitglieder des Europäischen Parlaments zur Versorgungsordnung.

Europäisches Parlament

 

p.m.

Rechtsgrundlagen

Regelung betreffend die Kosten und Entschädigungen für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, insbesondere Anhang III.

KAPITEL 3 1 —   ERLÖSE AUS IMMOBILIEN

3 1 0
Veräußerungen von unbeweglichen Vermögensgegenständen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

1 330 685,96

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die Einnahmen aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen der Organe verbucht.

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe e der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Europäisches Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof der Europäischen Union

 

p.m.

Europäischer Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Europäischer Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

3 1 1
Veräußerung sonstiger Vermögensgegenstände

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

663 000,22

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die Einnahmen aus der Veräußerung oder Inzahlungnahme sonstiger Vermögensgegenstände der Organe eingesetzt.

Ferner werden die Einnahmen aus der Veräußerung von Fahrzeugen, Ausrüstungen, Anlagen, Werkstoffen sowie technischen und wissenschaftlichen Geräten eingesetzt, die nach ihrer vollständigen Abschreibung ersetzt oder verschrottet werden.

Europäisches Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof der Europäischen Union

 

p.m.

Europäischer Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Europäischer Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

3 1 2
Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

35 083 620,09

Erläuterungen

In diesem Artikel werden Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden, der Erstattung von Mietnebenkosten und Zahlungen im Zusammenhang mit Vermietungen eingestellt.

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe e der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Europäisches Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof der Europäischen Union

 

p.m.

Europäischer Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Europäischer Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

KAPITEL 3 2 —   EINNAHMEN AUS LIEFERUNGEN, LEISTUNGEN UND DURCHGEFÜHRTEN ARBEITEN — ZWECKGEBUNDENE EINNAHMEN

3 2 0
Einnahmen aus Lieferungen, Leistungen und durchgeführten Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen

3 2 0 1
Einnahmen aus Lieferungen, Leistungen und durchgeführten Arbeiten für andere Abteilungen der Kommission — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

1 307 875,42

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe c der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

3 2 0 2
Einnahmen aus Lieferungen, Leistungen und durchgeführten Arbeiten für andere Organe, Agenturen und Einrichtungen der Union — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

137 191 926,90

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe c der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Europäisches Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof der Europäischen Union

 

p.m.

Europäischer Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Europäischer Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

3 2 1
Rückerstattungen von Dienstreisetagegeldern durch andere Organe oder Einrichtungen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

24 496,05

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden Einnahmen aus Rückerstattungen von Dienstreisetagegeldern eingestellt, die für andere Organe oder Einrichtungen gezahlt wurden.

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe c der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Europäisches Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof der Europäischen Union

 

p.m.

Europäischer Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Europäischer Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

3 2 2
Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Lieferungen, Leistungen oder durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

9 805 577,37

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe a der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Europäisches Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof der Europäischen Union

 

p.m.

Europäischer Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Europäischer Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

KAPITEL 3 3 —   SONSTIGE EINNAHMEN AUS VERWALTUNGSTÄTIGKEITEN

3 3 0
Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

61 815 765,42

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe b der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Europäisches Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof der Europäischen Union

 

p.m.

Europäischer Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Europäischer Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

3 3 1
Zweckbestimmte Einnahmen (Einnahmen aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen) — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

40 140 ,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe d der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Europäisches Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof der Europäischen Union

 

p.m.

Europäischer Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Europäischer Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

3 3 2
Einnahmen aus dem Beitrag der Kommission an den EAD für in Delegationen der Union tätige Kommissionsbedienstete — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

152 195 283,92

Erläuterungen

Diese Einnahmen ergeben sich aus einem Beitrag der Kommission an den EAD (Europäischen Auswärtigen Dienst) und dienen der Deckung der auf lokaler Ebene verwalteten Ausgaben für in Delegationen der Union tätige Kommissionsbedienstete, einschließlich aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) finanzierter Kommissionsbediensteter.

Gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel bei Posten 3 0 0 5 des Ausgabenplans des Einzelplans X „Europäischer Auswärtiger Dienst“ eingesetzt.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

3 3 3
Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

87 505,14

Erläuterungen

Dieser Artikel umfasst auch Einnahmen durch die Erstattung der einem verunfallten Beamten weitergezahlten Dienstbezüge durch eine Versicherung.

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe d der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Europäisches Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof der Europäischen Union

 

p.m.

Europäischer Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Europäischer Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

3 3 8
Sonstige Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

124 946 843,52

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit der Organe eingestellt.

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Europäisches Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof der Europäischen Union

 

p.m.

Europäischer Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Europäischer Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

3 3 9
Sonstige Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

5 001 000

15 002 000

6 446 058,25

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die sonstigen Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit eingesetzt.

Europäisches Parlament

 

1 000

Rat

 

p. m.

Kommission

 

5 000 000

Gerichtshof der Europäischen Union

 

p. m.

Europäischer Rechnungshof

 

p. m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p. m.

Europäischer Ausschuss der Regionen

 

p. m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p. m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p. m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p. m.

 

Insgesamt

5 001 000

TITEL 4

EINNAHMEN AUS KAPITALEINKÜNFTEN, VERZUGSZINSEN UND GELDBUẞEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

% 2021/2023

 

KAPITEL 4 0

4 0 0

Einnahmen aus Anlagemitteln, gewährten Darlehen und Bankkonten

2 050 000

p.m.

4 922,27

0,24

4 0 1

Zinserträge aus Vorfinanzierungen

10 000 000

5 000 000

9 867 320,19

98,67

4 0 2

Einnahmen aus Treuhandkonten — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

4 0 3

Zinserträge aus Einlagen im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung der Union — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

4 0 4

Vom Europäischen Investitionsfonds ausgeschüttete Dividenden

2 775 000

3 747 216

0 ,—

 

4 0 9

Sonstige Zinsen und Einnahmen

p.m.

p.m.

– 811 657,21

 

 

KAPITEL 4 0 — INSGESAMT

14 825 000

8 747 216

9 060 585,25

61,12

 

KAPITEL 4 1

4 1 0

Verzugszinsen auf von den Mitgliedstaaten bereitgestellte Eigenmittel

5 000 000

5 000 000

66 717 252,50

1 334,35

4 1 9

Sonstige Verzugszinsen

p.m.

p.m.

543 894,58

 

 

KAPITEL 4 1 — INSGESAMT

5 000 000

5 000 000

67 261 147,08

1 345,22

 

KAPITEL 4 2

4 2 0

Geldbußen im Zusammenhang mit der Durchführung der Wettbewerbsvorschriften

100 000 000

344 178 944

1 389 633 126,29

1 389,63

4 2 1

Einem Mitgliedstaat auferlegte Zwangsgelder und Pauschalbeträge

p.m.

92 892 916

142 913 698,52

 

4 2 2

Geldbußen zur Ahndung von Betrügereien und Unregelmäßigkeiten, die sich gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union richten

p.m.

p.m.

0 ,—

 

4 2 3

Geldbußen im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung der Union — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

4 2 4

Verzugszinsen auf Geldbußen und Zwangsgelder

1 000 000

617 075

11 692 842,14

1 169,28

4 2 5

Zinsen, sonstige Aufwendungen und Negativerträge auf reduzierte oder aufgehobene Geldbußen.

p.m.

 

 

 

4 2 8

Sonstige Geldbußen und Zwangsgelder — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

196 436,73

 

4 2 9

Sonstige nicht zweckgebundene Geldbußen und Zwangsgelder

p.m.

2 822 779

12 737 697,84

 

 

KAPITEL 4 2 — INSGESAMT

101 000 000

440 511 714

1 557 173 801,52

1 541,76

 

Titel 4 — Insgesamt

120 825 000

454 258 930

1 633 495 533,85

1 351,95

KAPITEL 4 0 —

EINNAHMEN AUS ANLAGEMITTELN UND KONTEN

KAPITEL 4 1 —

VERZUGSZINSEN

KAPITEL 4 2 —

GELDBUẞEN UND ZWANGSGELDER

KAPITEL 4 0 —   EINNAHMEN AUS ANLAGEMITTELN UND KONTEN

4 0 0
Einnahmen aus Anlagemitteln, gewährten Darlehen und Bankkonten

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

2 050 000

p.m.

4 922,27

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die Einnahmen aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, und Bankzinsen und sonstige kreditierte oder debitierte Zinsen auf Konten der Organe eingesetzt.

Europäisches Parlament

 

p. m.

Rat

 

p. m.

Kommission

 

2 000 000

Gerichtshof der Europäischen Union

 

p. m.

Europäischer Rechnungshof

 

p. m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p. m.

Europäischer Ausschuss der Regionen

 

p. m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p. m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p. m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

50 000

 

Insgesamt

2 050 000

4 0 1
Zinserträge aus Vorfinanzierungen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

10 000 000

5 000 000

9 867 320,19

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die Zinserträge aus Vorfinanzierungen eingesetzt.

Kommission

 

10 000 000

4 0 2
Einnahmen aus Treuhandkonten — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die Zinsen und sonstigen Einnahmen aus Treuhandkonten eingesetzt.

Die Treuhandkonten werden für die Union von internationalen Finanzinstitutionen (Europäischer Investitionsfonds, Europäische Investitionsbank, Entwicklungsbank des Europarats/Kreditanstalt für Wiederaufbau, Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung) geführt, die die Programme der Union verwalten. Die von der Union eingezahlten Beträge verbleiben auf dem Konto, bis sie den Empfängern (unter anderem kleinen und mittleren Unternehmen sowie Einrichtungen, die Projekte in Beitrittsländern verwalten) im Rahmen des jeweiligen Einzelprogramms zur Verfügung gestellt werden.

Gemäß Artikel 21 Absatz 5 der Haushaltsordnung werden die Zinsen aus den Treuhandkonten für die Unionsprogramme als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1), insbesondere Artikel 21 Absatz 5.

4 0 3
Zinserträge aus Einlagen im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung der Union — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Dieser Artikel dient der Einstellung von Zinserträgen auf Einlagen im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung der Union.

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe c der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6), insbesondere Artikel 16.

4 0 4
Vom Europäischen Investitionsfonds ausgeschüttete Dividenden

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

2 775 000

3 747 216

0 ,—

Erläuterungen

Dieser Artikel dient der Verbuchung von Dividenden, die der Europäische Investitionsfonds gegebenenfalls für die Beteiligung der Union ausschüttet.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 94/375/EG des Rates vom 6. Juni 1994 über die Mitgliedschaft der Gemeinschaft im Europäischen Investitionsfonds (ABl. L 173 vom 7.7.1994, S. 12).

Beschluss 2007/247/EG des Rates vom 19. April 2007 über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Aufstockung des Kapitals des europäischen Investitionsfonds (ABl. L 107 vom 25.4.2007, S. 5).

Beschluss Nr. 562/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die Beteiligung der Europäischen Union an der Aufstockung des Kapitals des Europäischen Investitionsfonds (ABl. L 156 vom 24.5.2014, S. 1).

4 0 9
Sonstige Zinsen und Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

– 811 657,21

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden alle sonstigen möglichen Zinsen und Einnahmen aus Kapitaleinkünften eingestellt, die in diesem Kapitel nicht aufgeführt sind.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

KAPITEL 4 1 —   VERZUGSZINSEN

4 1 0
Verzugszinsen auf von den Mitgliedstaaten bereitgestellte Eigenmittel

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

5 000 000

5 000 000

66 717 252,50

Erläuterungen

Jede Verzögerung der Gutschrift durch einen Mitgliedstaat auf dem für die Kommission gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 eingerichteten Konto führt zu Verzugszinsen für den betreffenden Mitgliedstaat. Auf die Einziehung von Verzugszinsbeträgen von unter 500 EUR wird jedoch verzichtet.

Für die MwSt.- und BNE-Eigenmittel sind Verzugszinsen nur bei verspäteter Gutschrift von Beträgen gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 zu zahlen.

Für die auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basierenden Eigenmittel sind Verzugszinsen nur bei verspäteter Gutschrift der Beträge gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) 2021/770 zu zahlen.

Für die an der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaaten entspricht der Zinssatz dem im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, veröffentlichten Satz, der am ersten Tag des Fälligkeitsmonats von der Europäischen Zentralbank bei ihren Hauptrefinanzierungsgeschäften angewandt wird, oder einem Zinssatz von 0 Prozent, je nachdem, welcher Satz höher ist, zuzüglich 2,5 Prozentpunkten. Dieser Satz erhöht sich für jeden Verzugsmonat um 0,25 Prozentpunkte.

Für die nicht an der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaaten entspricht der Zinssatz dem Satz, der am ersten Tag des Fälligkeitsmonats von den Zentralbanken bei ihren Hauptrefinanzierungsgeschäften angewandt wird, oder einem Zinssatz von 0 Prozent, je nachdem, welcher Satz höher ist, zuzüglich 2,5 Prozentpunkten. Für die Mitgliedstaaten, für die der Zentralbanksatz nicht vorliegt, entspricht der Zinssatz dem am ehesten entsprechenden Satz, der am ersten Tag des Fälligkeitsmonats auf dem Geldmarkt des jeweiligen Mitgliedstaats angewandt wird, oder einem Zinssatz von 0 Prozent, je nachdem, welcher Satz höher ist, zuzüglich 2,5 Prozentpunkten. Dieser Satz erhöht sich für jeden Verzugsmonat um 0,25 Prozentpunkte.

Die Erhöhung überschreitet insgesamt 16 Prozentpunkte nicht. Der erhöhte Satz findet auf die gesamte Dauer des Verzugs Anwendung.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

5 000 000

 

Insgesamt

5 000 000

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 des Rates vom 26. Mai 2014 zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der traditionellen, der MwSt.- und der BNE-Eigenmittel sowie der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel (ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 39), insbesondere Artikel 12.

Verordnung (EU, Euratom) 2021/770 des Rates vom 30. April 2021 zur Berechnung der auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basierenden Eigenmittel, zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung dieser Eigenmittel, der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel sowie bestimmter Aspekte der auf dem Bruttonationaleinkommen basierenden Eigenmittel (ABl. L 165 vom 11.5.2021, S. 165), insbesondere Artikel 11.

4 1 9
Sonstige Verzugszinsen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

543 894,58

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden Verzugszinsen auf andere Forderungen als Eigenmittelforderungen eingesetzt.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

Rechtsgrundlagen

Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3), insbesondere Artikel 2 Absatz 5 des Protokolls 32.

Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 (ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25), insbesondere Artikel 102.

Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8. Dezember 2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ABl. L 371 vom 27.12.2006, S. 1).

Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1), insbesondere Artikel 99.

KAPITEL 4 2 —   GELDBUẞEN UND ZWANGSGELDER

4 2 0
Geldbußen im Zusammenhang mit der Durchführung der Wettbewerbsvorschriften

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

100 000 000

344 178 944

1 389 633 126,29

Erläuterungen

Die Kommission kann Geldbußen, Zwangsgelder und Strafen gegen Unternehmen und Unternehmensvereinigungen verhängen, wenn diese Verbote nicht beachten oder Verpflichtungen, die ihnen aus den unten angeführten Verordnungen oder Artikel 101 und 102 AEUV erwachsen, nicht beachten.

Die Geldbußen müssen normalerweise in einem Zeitraum von drei Monaten nach Notifikation des Kommissionsbeschlusses gezahlt werden. Die Kommission erhebt den Betrag jedoch nicht, wenn das Unternehmen Einspruch beim Gerichtshof der Europäischen Union eingelegt hat. Das Unternehmen muss der Kommission entweder eine vorläufige Zahlung leisten oder eine Bankgarantie stellen, die sowohl die Hauptschuld als auch die Zinsen oder Zuschläge bis zur endgültigen Zahlungsfrist abdeckt.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln (ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 1).

Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (EG-Fusionskontrollverordnung) (ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1), insbesondere Artikel 14 und 15.

Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1).

4 2 1
Einem Mitgliedstaat auferlegte Zwangsgelder und Pauschalbeträge

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

92 892 916

142 913 698,52

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden Zwangsgelder und Pauschalbeträge eingestellt, die einem Mitgliedstaat etwa bei Nichtbefolgen eines Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Feststellung von Verstößen gegen Verpflichtungen aus den Verträgen auferlegt werden.

Rechtsgrundlagen

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 260 Absatz 2.

4 2 2
Geldbußen zur Ahndung von Betrügereien und Unregelmäßigkeiten, die sich gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union richten

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Dieser Artikel dient der Einstellung von Geldbußen, die anfallen, wenn die Kommission Maßnahmen zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten zum Schutz der finanziellen Interessen der Union ergreift.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) Nr. 1294/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Festlegung eines Aktionsprogramms für das Zollwesen in der Europäischen Union für den Zeitraum 2014-2020 (Zoll 2020) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 624/2007/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 209).

4 2 3
Geldbußen im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung der Union — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden Geldbußen im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung der Union eingestellt.

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe c der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6), insbesondere Artikel 16.

Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet (ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 1).

Verordnung (EU) Nr. 1174/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet (ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 8).

4 2 4
Verzugszinsen auf Geldbußen und Zwangsgelder

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

1 000 000

617 075

11 692 842,14

Erläuterungen

Dieser Artikel dient der Einstellung von Zinserträgen, die auf Sonderkonten für Geldbußen und für Verzugszinsen auf Geldbußen und Zwangsgelder, einschließlich mit den Mitgliedstaaten zusammenhängender Zwangsgelder, aufgelaufen sind.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln (ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 1).

Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1), insbesondere Artikel 14 und 15.

Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1), insbesondere Artikel 99.

4 2 5
Zinsen, sonstige Aufwendungen und Negativerträge auf reduzierte oder aufgehobene Geldbußen.

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

 

 

Erläuterungen

Neuer Posten

Bei diesem Artikel sollen Zinsen, Negativerträge oder etwaige Entschädigungen erfasst werden, wenn eine Geldbuße oder ein Zwangsgeld nach dem AEUV oder dem Euratom-Vertrag vom Gerichtshof der Europäischen Union aufgehoben oder herabgesetzt wird. Diese Beträge werden von der Einnahmenseite des Unionshaushalts abgezogen (Negativeinnahmen).

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1), insbesondere Artikel 48.

Verweise

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (COM(2022) 184 final).

4 2 8
Sonstige Geldbußen und Zwangsgelder — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

196 436,73

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung etwaige, in den übrigen Teilen von Kapitel 42 nicht vorgesehene Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingestellt, denen diese Einnahmen zugewiesen sind.

4 2 9
Sonstige nicht zweckgebundene Geldbußen und Zwangsgelder

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

2 822 779

12 737 697,84

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden etwaige, in den übrigen Teilen von Kapitel 42 nicht vorgesehene Einnahmen eingesetzt, die nicht gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung verwendet werden.

TITEL 5

HAUSHALTSGARANTIEN, ANLEIHEN UND DARLEHEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

% 2021/2023

 

KAPITEL 5 0

5 0 0

Garantie der Union für Anleihen der Union zur Stützung der Zahlungsbilanzen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

5 0 1

Garantie der Union für Euratom-Anleihen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

5 0 2

Garantie der Union für Unions-Anleihen zum Zweck des finanziellen Beistands im Rahmen des EFSM

p.m.

p.m.

0 ,—

 

5 0 3

Europäisches Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Krise (SURE)

5 0 3 0

Europäisches Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Krise (SURE) — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

5 0 3 1

Europäisches Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Krise (SURE) — Nicht zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

Artikel 5 0 3 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0 ,—

 

5 0 4

Aufbauinstrument der Europäischen Union (EURI)

5 0 4 0

Aufbauinstrument der Europäischen Union (EURI) — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

55 500 814 751,62

 

5 0 4 1

Aufbauinstrument der Europäischen Union (EURI) — Nicht zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

Artikel 5 0 4 — Insgesamt

p.m.

p.m.

55 500 814 751,62

 

 

KAPITEL 5 0 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

55 500 814 751,62

 

 

KAPITEL 5 1

5 1 0

Garantie für Außenmaßnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 5 1 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 5 2

5 2 0

Kapitalrückzahlungen und Zinszahlungen durch Drittländer des Mittelmeerraums

p.m.

p.m.

0 ,—

 

5 2 1

Kapitalrückzahlungen und Zinserträge im Rahmen der Aktion „European Union Investment Partners“

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 5 2 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 5 3

5 3 0

Rückzahlung von Überschüssen des gemeinsamen Dotierungsfonds an den Haushalt

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 5 3 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

Titel 5 — Insgesamt

p.m.

p.m.

55 500 814 751,62

 

KAPITEL 5 0 —

GARANTIE DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR DIE ANLEIHEN UND DARLEHEN IN MITGLIEDSTAATEN

KAPITEL 5 1 —

GARANTIE DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR TRANSAKTIONEN IN SOWIE ANLEIHE- UND DARLEHENSTRANSAKTIONEN ZUGUNSTEN VON DRITTLÄNDERN

KAPITEL 5 2 —

GEWÄHRUNG VON SONDERDARLEHEN UND RISIKOKAPITALBETRÄGEN DURCH DIE KOMMISSION

KAPITEL 5 3 —

ÜBERSCHÜSSE DES GEMEINSAMEN DOTIERUNGSFONDS

KAPITEL 5 0 —   GARANTIE DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR DIE ANLEIHEN UND DARLEHEN IN MITGLIEDSTAATEN

5 0 0
Garantie der Union für Anleihen der Union zur Stützung der Zahlungsbilanzen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Die Garantie der Union betrifft die auf den Kapitalmärkten oder bei Finanzinstituten aufgenommenen Anleihen. Der Kapitalbetrag der Darlehen, die damit den Mitgliedstaaten gewährt werden können, ist auf 50 000 000 000 EUR begrenzt.

In diesem Artikel werden etwaige Einnahmen aus den Rechten bei Inanspruchnahme der Garantie bei Posten 16 04 01 01 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“ eingestellt, sofern diese Einnahmen nicht von den Ausgaben abgezogen worden sind.

Eine Zusammenfassung der Anleihe- und Darlehenstransaktionen einschließlich des Schuldendienstes (Kapital und Zinsen) ist der Anlage „Anleihe- und Darlehenstransaktionen“ des Einzelplans III „Kommission“ zu entnehmen.

Rechtsgrundlage

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Posten 16 04 01 01 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

5 0 1
Garantie der Union für Euratom-Anleihen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

In diesem Artikel werden etwaige Einnahmen aus den Rechten bei Inanspruchnahme der Garantie bei Posten 16 04 02 01 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“ eingestellt, sofern diese Einnahmen nicht von den Ausgaben abgezogen worden sind.

Eine Zusammenfassung der Anleihe- und Darlehenstransaktionen einschließlich des Schuldendienstes (Kapital und Zinsen) ist der Anlage „Anleihe- und Darlehenstransaktionen“ des Einzelplans III „Kommission“ zu entnehmen.

Rechtsgrundlage

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Posten 16 04 02 01 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

5 0 2
Garantie der Union für Unions-Anleihen zum Zweck des finanziellen Beistands im Rahmen des EFSM

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Die Garantie der Union betrifft die im Rahmen des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus auf den Kapitalmärkten oder bei Finanzinstituten aufgenommenen Anleihen. Der Betrag der ausstehenden Darlehen oder Kreditlinien, die Mitgliedstaaten gewährt werden, ist auf den in der Rechtsgrundlage vorgeschriebenen Höchstbetrag begrenzt.

Bei diesem Artikel werden etwaige Einnahmen eingestellt, die bei der Ausübung von Rechten im Zusammenhang mit einer Garantie gemäß Posten 16 04 03 01 entstehen, sofern diese Einnahmen nicht von den Ausgaben abgezogen worden sind.

Eine Zusammenfassung der Anleihe- und Darlehenstransaktionen einschließlich des Schuldendienstes (Kapital und Zinsen) ist der Anlage „Anleihe- und Darlehenstransaktionen“ des Einzelplans III „Kommission“ zu entnehmen.

Rechtsgrundlage

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Posten 16 04 03 01 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

5 0 3
Europäisches Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Krise (SURE)

5 0 3 0
Europäisches Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Krise (SURE) — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

In diesem Posten werden etwaige Einnahmen aus den Rechten bei Inanspruchnahme der Garantie bei Posten 16 04 04 01 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“ eingestellt, sofern diese Einnahmen nicht von den Ausgaben abgezogen worden sind.

Der Betrag der ausstehenden Darlehen oder Kreditlinien, die Mitgliedstaaten gewährt werden, ist auf den in der Rechtsgrundlage vorgeschriebenen Höchstbetrag begrenzt. Beiträge zu diesem Instrument gelten als externe zweckgebundene Einnahmen im Sinne des Artikels 21 Absatz 5 der Haushaltsordnung.

Eine Zusammenfassung der Anleihe- und Darlehenstransaktionen einschließlich des Schuldendienstes (Kapital und Zinsen) ist der Anlage „Anleihe- und Darlehenstransaktionen“ des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“ zu entnehmen.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Posten 16 04 04 01 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

5 0 3 1
Europäisches Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Krise (SURE) — Nicht zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden etwaige Einnahmen im Zusammenhang mit dem Europäischen Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Krise eingesetzt, die nicht gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung verwendet werden.

Eine Zusammenfassung der Anleihe- und Darlehenstransaktionen einschließlich des Schuldendienstes (Kapital und Zinsen) ist der Anlage „Anleihe- und Darlehenstransaktionen“ des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“ zu entnehmen.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Posten 16 04 04 01 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

5 0 4
Aufbauinstrument der Europäischen Union (EURI)

5 0 4 0
Aufbauinstrument der Europäischen Union (EURI) — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

55 500 814 751,62

Erläuterungen

Die gemäß Verordnung (EU) 2020/2094, dem Aufbauinstrument der Europäischen Union, in diesen Posten eingestellten zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von insgesamt 421 070 056 298 EUR werden auf Grundlage der Ermächtigung gemäß Artikel 5 des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1) finanziert. Im Ausgabenteil des Haushaltsplans werden Mittel unter den entsprechenden Titeln eingestellt. Die in den Erläuterungen der entsprechenden Haushaltslinien im Ausgabenteil des Haushaltsplans angegebenen Beträge geben Auskunft über den diesem Programm insgesamt zugewiesenen Betrag.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates vom 14. Dezember 2020 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise (ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 23).

Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17).

5 0 4 1
Aufbauinstrument der Europäischen Union (EURI) — Nicht zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden etwaige Einnahmen im Zusammenhang mit dem Aufbauinstrument der Europäischen Union eingestellt, die nicht gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung verwendet werden.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates vom 14. Dezember 2020 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise (ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 23).

Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17).

KAPITEL 5 1 —   GARANTIE DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR TRANSAKTIONEN IN SOWIE ANLEIHE- UND DARLEHENSTRANSAKTIONEN ZUGUNSTEN VON DRITTLÄNDERN

5 1 0
Garantie für Außenmaßnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Die Garantie der Union betrifft Anleihe- und Darlehenstransaktionen zugunsten von Drittländern sowie Darlehen und sonstige Finanzierungen von Finanzinstituten in Drittländern. Bei diesem Artikel werden auch die Einnahmen aus früheren externen Garantien eingestellt.

Dieser Artikel bezieht sich auf die Garantie für Außenmaßnahmen, einschließlich des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung plus (EFSD+), der Garantie der Europäischen Union für die Anleiheprogramme der Union zur Gewährung einer Makrofinanzhilfe für Drittländer und der Garantie für Euratom-Anleihen zur Verbesserung der Effizienz und Sicherheit von Kernkraftwerken in den Ländern Mittel- und Osteuropas und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten. Er deckt auch die Garantie der Europäischen Union für Darlehen der Europäischen Investitionsbank an Drittländer und die oben genannten Garantien für Makrofinanzhilfen und Euratom-Darlehen, die im Rahmen früherer MFR gewährt wurden, sowie die Garantie der Europäischen Union für den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) ab.

In diesem Artikel werden etwaige Einnahmen aus den Rechten bei Inanspruchnahme der Garantie bei Posten 14 20 03 02 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“ eingestellt, sofern diese Einnahmen nicht von den Ausgaben abgezogen worden sind.

Eine Zusammenfassung der Anleihe- und Darlehenstransaktionen einschließlich des Schuldendienstes (Kapital und Zinsen) ist der Anlage „Anleihe- und Darlehenstransaktionen“ des Einzelplans III „Kommission“ zu entnehmen.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Posten 14 20 03 02 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

KAPITEL 5 2 —   GEWÄHRUNG VON SONDERDARLEHEN UND RISIKOKAPITALBETRÄGEN DURCH DIE KOMMISSION

5 2 0
Kapitalrückzahlungen und Zinszahlungen durch Drittländer des Mittelmeerraums

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die Kapitalrückzahlungen und Zinserträge aus Sonderdarlehen und Risikokapitalbeträgen eingestellt, die aus den Mitteln der Artikel 05 02 99, 14 02 99 und 15 02 99 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“ an Drittländer des Mittelmeerraums vergeben wurden.

Er verzeichnet auch Tilgungs- und Zinseinnahmen aus Sonderdarlehen und Risikokapital, die bestimmten Mitgliedstaaten im Mittelmeerraum gewährt wurden. Diese stellen jedoch nur einen sehr kleinen Teil des Gesamtbetrages dar. Diese Darlehen und Risikokapitalbeträge wurden zu einem Zeitpunkt gewährt, zu dem die Länder noch nicht Mitglied der Union waren.

Die tatsächlichen Einnahmen sind wegen der Zahlung der Zinsen für Sonderdarlehen, die noch im vorhergehenden Haushaltsjahr und im laufenden Haushaltsjahr ausgezahlt werden können, normalerweise höher als die Mittelansätze im Haushaltsplan. Die Zinsen für die Sonderdarlehen und das Risikokapital werden ab Auszahlung fällig; erstere sind halbjährlich, die zweiten in der Regel jährlich zahlbar.

Bei diesem Artikel können gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen eingesetzt werden, die als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben dienen, denen diese Einnahmen zugewiesen sind.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu den Artikeln 05 02 99, 14 02 99 und 15 02 99 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

5 2 1
Kapitalrückzahlungen und Zinserträge im Rahmen der Aktion „European Union Investment Partners“

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden Kapitalrückzahlungen und Zinserträge im Zusammenhang mit Darlehen und Risikokapitalbeträgen eingesetzt, die aus den Mitteln der Posten 14 02 99 01 und 14 02 99 02 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“ im Rahmen der Aktion „European Union Investment Partners“ gewährt werden.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu den Posten 14 02 99 01 und 14 02 99 02 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

KAPITEL 5 3 —   ÜBERSCHÜSSE DES GEMEINSAMEN DOTIERUNGSFONDS

5 3 0
Rückzahlung von Überschüssen des gemeinsamen Dotierungsfonds an den Haushalt

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden etwaige Überschüsse an Dotierungen für Haushaltsgarantien oder finanziellen Beistand für Drittländer im gemeinsamen Dotierungsfond gemäß Artikel 213 Absatz 4 Buchstabe a der Haushaltsordnung eingestellt.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 — der Europäische Fonds für strategische Investitionen (ABl. L 169 vom 1.7.2015, S. 1), insbesondere Artikel 12.

Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1), insbesondere Artikel 213 Absatz 4 Buchstabe a.

Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021 zur Einrichtung des Programms „InvestEU“ und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1017 (ABl. L 107 vom 26.3.2021, S. 30).

Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (ABl. L 209 vom 14.6.2021, S. 1).

TITEL 6

EINNAHMEN, BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER POLITIK DER UNION

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

% 2021/2023

 

KAPITEL 6 0

6 0 1

Forschung und Innovation

6 0 1 0

Horizont Europa — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

480 662 091,39

 

6 0 1 1

Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

4 276 880,82

 

6 0 1 2

Internationaler Thermonuklearer Versuchsreaktor (ITER) — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

6 0 1 3

Hochflussreaktor — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

6 701 000 ,—

 

6 0 1 4

Forschungsfonds für Kohle und Stahl — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

13 883 571,69

 

 

Artikel 6 0 1 — Insgesamt

p.m.

p.m.

505 523 543,90

 

6 0 2

Europäische strategische Investitionen

6 0 2 0

Fonds „InvestEU“ — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

417 253 936,37

 

6 0 2 1

Fazilität „Connecting Europe“ — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

8 756 236,14

 

6 0 2 2

Programm „Digitales Europa“ — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

Artikel 6 0 2 — Insgesamt

p.m.

p.m.

426 010 172,51

 

6 0 3

Binnenmarkt

6 0 3 0

Binnenmarktprogramm — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

5 819 747,57

 

6 0 3 1

Betrugsbekämpfungsprogramm der EU — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

456 446,48

 

6 0 3 2

Zusammenarbeit im Bereich der Besteuerung — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

60 047,67

 

6 0 3 3

Zusammenarbeit im Zollwesen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

2 529 070,93

 

 

Artikel 6 0 3 — Insgesamt

p.m.

p.m.

8 865 312,65

 

6 0 4

Weltraum

6 0 4 1

Weltraumprogramm der Union — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

1 065 586,07

 

 

Artikel 6 0 4 — Insgesamt

p.m.

p.m.

1 065 586,07

 

6 0 9

Binnenmarkt, Innovation und Digitales — Nicht zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

1 057 348,95

 

 

KAPITEL 6 0 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

942 521 964,08

 

 

KAPITEL 6 1

6 1 0

Regionale Entwicklung und Zusammenhalt

6 1 0 0

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

3 992 101 365,82

 

6 1 0 1

Kohäsionsfonds — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

1 358 918 622,59

 

6 1 0 2

Unterstützung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

1 027 115,76

 

 

Artikel 6 1 0 — Insgesamt

p.m.

p.m.

5 352 047 104,17

 

6 1 1

Aufbau und Resilienz

6 1 1 0

Aufbau- und Resilienzfazilität (einschließlich Instrument für technische Unterstützung) — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

186 433,70

 

6 1 1 1

Schutz des Euro gegen Geldfälschung — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

30 800,58

 

6 1 1 2

Katastrophenschutzverfahren der Union — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

4 750 462,60

 

6 1 1 3

Programm EU4Health — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

42 283,68

 

6 1 1 4

Instrument für die Bereitstellung von Soforthilfe innerhalb der Union — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

21 621 280,51

 

 

Artikel 6 1 1 — Insgesamt

p.m.

p.m.

26 631 261,07

 

6 1 2

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

6 1 2 0

Europäischer Sozialfonds Plus — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

1 914 156 586,58

 

6 1 2 1

Erasmus+ — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

35 262 953,31

 

6 1 2 2

Europäisches Solidaritätskorps — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

79 009,73

 

6 1 2 3

Programm Kreatives Europa — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

696 752,06

 

6 1 2 4

Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

791 765,28

 

6 1 2 5

Programm „Justiz“ — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

6 420 402,81

 

 

Artikel 6 1 2 — Insgesamt

p.m.

p.m.

1 957 407 469,77

 

6 1 9

Zusammenhalt, Resilienz und Werte — Nicht zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

1 907 701,43

 

 

KAPITEL 6 1 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

7 337 993 536,44

 

 

KAPITEL 6 2

6 2 0

Landwirtschaft und Meerespolitik

6 2 0 0

Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

430 551 136,71

 

6 2 0 1

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

103 416 567,12

 

6 2 0 2

Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

111 223 500,74

 

6 2 0 3

Partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei (SFPA) und regionale Fischereiorganisationen (RFMO) — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

Artikel 6 2 0 — Insgesamt

p.m.

p.m.

645 191 204,57

 

6 2 1

Umwelt- und Klimaschutz

6 2 1 0

Fonds für einen gerechten Übergang — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

6 2 1 1

Programm für Umwelt- und Klimapolitik — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

854 096,57

 

6 2 1 2

Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor im Rahmen des Mechanismus für einen gerechten Übergang — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

46 264 055,79

 

 

Artikel 6 2 1 — Insgesamt

p.m.

p.m.

47 118 152,36

 

6 2 9

Natürliche Ressourcen und Umwelt — Nicht zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 6 2 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

692 309 356,93

 

 

KAPITEL 6 3

6 3 0

Migration

6 3 0 0

Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

6 426 114,87

 

 

Artikel 6 3 0 — Insgesamt

p.m.

p.m.

6 426 114,87

 

6 3 2

Grenzmanagement

6 3 2 0

Fonds für integriertes Grenzmanagement — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

6 426 532,81

 

 

Artikel 6 3 2 — Insgesamt

p.m.

p.m.

6 426 532,81

 

6 3 9

Migration und Grenzmanagement — Nicht zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 6 3 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

12 852 647,68

 

 

KAPITEL 6 4

6 4 0

Sicherheit

6 4 0 0

Fonds für die innere Sicherheit — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

2 499 127,59

 

6 4 0 1

Stilllegung kerntechnischer Anlagen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

6 4 0 2

Nukleare Sicherheit und Stilllegung kerntechnischer Anlagen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

491 778,08

 

 

Artikel 6 4 0 — Insgesamt

p.m.

p.m.

2 990 905,67

 

6 4 1

Verteidigung

6 4 1 0

Europäischer Verteidigungsfonds — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

6 4 1 1

Militärische Mobilität — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

Artikel 6 4 1 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0 ,—

 

6 4 9

Sicherheit und Verteidigung — Nicht zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 6 4 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

2 990 905,67

 

 

KAPITEL 6 5

6 5 0

Auswärtiges Handeln

6 5 0 0

Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

117 037 247,24

 

6 5 0 1

Humanitäre Hilfe — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

6 899 324,61

 

6 5 0 2

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

33 313 665,68

 

6 5 0 3

Überseeische Länder und Gebiete — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

6 5 0 4

Europäisches Instrument für die internationale Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit

p.m.

p.m.

2 482 115,24

 

 

Artikel 6 5 0 — Insgesamt

p.m.

p.m.

159 732 352,77

 

6 5 2

Heranführungshilfe

6 5 2 0

Heranführungshilfe — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

153 254 439,77

 

 

Artikel 6 5 2 — Insgesamt

p.m.

p.m.

153 254 439,77

 

6 5 9

Nachbarschaft und die Welt — Nicht zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

18 727,61

 

 

KAPITEL 6 5 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

313 005 520,15

 

 

KAPITEL 6 6

6 6 0

Sonderbeiträge und -erstattungen

6 6 0 0

EFTA-Beiträge — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

460 251 368,17

 

6 6 0 1

Innovationsfonds — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

2 483 268 782,70

 

6 6 0 2

Beiträge des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit Artikel 148 des Austrittsabkommens

9 823 608 467

10 677 275 516

6 827 162 112,09

69,50

6 6 0 3

Beiträge des Vereinigten Königreichs nach dem Übergangszeitraum

p.m.

p.m.

849 164,89

 

6 6 0 4

Beiträge der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) in Abwicklung

36 874 795

37 093 133

36 656 456 ,—

99,41

 

Artikel 6 6 0 — Insgesamt

9 860 483 262

10 714 368 649

9 808 187 883,85

99,47

6 6 1

Solidaritätsmechanismen (besondere Instrumente)

6 6 1 1

Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

6 895 468,86

 

6 6 1 2

Solidaritätsfonds der Europäischen Union — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

Artikel 6 6 1 — Insgesamt

p.m.

p.m.

6 895 468,86

 

6 6 2

Dezentrale Agenturen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

57 144 496,04

 

6 6 3

Pilotprojekte, vorbereitende Maßnahmen, Maßnahmen zur Erfüllung von Aufgaben, die sich aus den institutionellen Befugnissen der Kommission ergeben, und sonstige Maßnahmen

p.m.

p.m.

716 867,84

 

6 6 8

Sonstige Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

7 339 773,06

 

6 6 9

Sonstige Beiträge und Erstattungen — Nicht zweckgebundene Einnahmen

200 000 000

170 000 000

2 119 514 ,—

1,06

 

KAPITEL 6 6 — INSGESAMT

10 060 483 262

10 884 368 649

9 882 404 003,65

98,23

 

KAPITEL 6 7

6 7 0

Abschluss ausstehender Einziehungsanordnungen aus der Zeit vor 2021

p.m.

p.m.

643 008 973,43

 

 

KAPITEL 6 7 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

643 008 973,43

 

 

Titel 6 — Insgesamt

10 060 483 262

10 884 368 649

19 827 086 908,03

197,08

KAPITEL 6 0 —

BINNENMARKT, INNOVATION UND DIGITALES

KAPITEL 6 1 —

ZUSAMMENHALT, RESILIENZ UND WERTE

KAPITEL 6 2 —

NATÜRLICHE RESSOURCEN UND UMWELT

KAPITEL 6 3 —

MIGRATION UND GRENZMANAGEMENT

KAPITEL 6 4 —

SICHERHEIT UND VERTEIDIGUNG

KAPITEL 6 5 —

NACHBARSCHAFT UND DIE WELT

KAPITEL 6 6 —

SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN

KAPITEL 6 7 —

ABSCHLUSS AUSSTEHENDER EINZIEHUNGSANORDNUNGEN AUS DER ZEIT VOR 2021

KAPITEL 6 0 —   BINNENMARKT, INNOVATION UND DIGITALES

6 0 1
Forschung und Innovation

6 0 1 0
Horizont Europa — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

480 662 091,39

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 01 02 und bei Artikel 01 01 01 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 01 02 und Artikel 01 01 01 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 0 1 1
Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

4 276 880,82

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 01 03 und bei Artikel 01 01 02 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 01 03 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 0 1 2
Internationaler Thermonuklearer Versuchsreaktor (ITER) — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 01 04 und bei Artikel 01 01 03 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 01 04 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 0 1 3
Hochflussreaktor — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

6 701 000 ,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Posten 01 20 03 05 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Posten 01 20 03 05 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 0 1 4
Forschungsfonds für Kohle und Stahl — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

13 883 571,69

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter den Posten 01 20 03 01 und 02 20 03 02 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu den Posten 01 20 03 01 und 02 20 03 02 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 0 2
Europäische strategische Investitionen

6 0 2 0
Fonds „InvestEU“ — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

417 253 936,37

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 02 02 und bei Artikel 02 01 10 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 02 02 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 0 2 1
Fazilität „Connecting Europe“ — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

8 756 236,14

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 02 03 und bei den Artikeln 02 01 21, 02 01 22 und 02 01 23 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 02 03 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 0 2 2
Programm „Digitales Europa“ — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 02 04 und bei Artikel 02 01 30 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 02 04 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 0 3
Binnenmarkt

6 0 3 0
Binnenmarktprogramm — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

5 819 747,57

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 03 02 und bei Artikel 03 01 01 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 03 02 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 0 3 1
Betrugsbekämpfungsprogramm der EU — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

456 446,48

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 03 03 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 03 03 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 0 3 2
Zusammenarbeit im Bereich der Besteuerung — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

60 047,67

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 03 04 und bei Artikel 03 01 02 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 03 04 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 0 3 3
Zusammenarbeit im Zollwesen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

2 529 070,93

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 03 05 und bei Artikel 03 01 03 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 03 05 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 0 4
Weltraum

6 0 4 1
Weltraumprogramm der Union — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

1 065 586,07

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 04 02 und bei Artikel 04 01 01 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 04 02 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 0 9
Binnenmarkt, Innovation und Digitales — Nicht zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

1 057 348,95

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden etwaige, in den übrigen Teilen von Kapitel 60 nicht vorgesehene Einnahmen eingesetzt, die nicht gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung verwendet werden.

KAPITEL 6 1 —   ZUSAMMENHALT, RESILIENZ UND WERTE

6 1 0
Regionale Entwicklung und Zusammenhalt

6 1 0 0
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

3 992 101 365,82

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden zweckgebundene Einnahmen aus der Rückzahlung von Vorschüssen und aus Finanzkorrekturen eingesetzt.

Dieser Posten dient ferner der Verbuchung von Einnahmen aus dem Abschluss des Vorgängers des Fonds für regionale Entwicklung.

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und die entsprechenden Mittel werden bei den Haushaltslinien unter Kapitel 05 02 und bei Artikel 05 01 01 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 05 02 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 1 0 1
Kohäsionsfonds — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

1 358 918 622,59

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden zweckgebundene Einnahmen aus der Rückzahlung von Vorschüssen und aus Finanzkorrekturen eingesetzt.

Dieser Posten dient ferner der Verbuchung von Einnahmen aus dem Abschluss der Vorgängerprogramme im Rahmen des Kohäsionsfonds.

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und die entsprechenden Mittel werden bei den Haushaltslinien unter Kapitel 05 03 und bei Artikel 05 01 02 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 05 03 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 1 0 2
Unterstützung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

1 027 115,76

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 05 04 und bei Artikel 05 01 03 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 05 04 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 1 1
Aufbau und Resilienz

6 1 1 0
Aufbau- und Resilienzfazilität (einschließlich Instrument für technische Unterstützung) — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

186 433,70

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 06 02 und bei Artikel 06 01 01 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 06 02 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 1 1 1
Schutz des Euro gegen Geldfälschung — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

30 800,58

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 06 03 und bei Artikel 06 01 02 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 06 03 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 1 1 2
Katastrophenschutzverfahren der Union — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

4 750 462,60

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 06 05 und bei Artikel 06 01 04 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Dieser Posten dient ferner der Verbuchung von Einnahmen aus dem Abschluss des Vorgängers des Katastrophenschutzverfahrens der Union.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 06 05 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 1 1 3
Programm EU4Health — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

42 283,68

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 06 06 und bei Artikel 06 01 05 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 06 06 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 1 1 4
Instrument für die Bereitstellung von Soforthilfe innerhalb der Union — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

21 621 280,51

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 06 07 und bei Artikel 06 01 06 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 06 07 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 1 2
In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

6 1 2 0
Europäischer Sozialfonds Plus — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

1 914 156 586,58

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden zweckgebundene Einnahmen aus der Rückzahlung von Vorschüssen und aus Finanzkorrekturen eingesetzt.

Dieser Posten dient ferner der Verbuchung von Einnahmen aus dem Abschluss des Vorgängers des Europäischen Sozialfonds.

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und die entsprechenden Mittel werden bei den Haushaltslinien unter Kapitel 07 02 und bei Artikel 07 01 01 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 07 02 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 1 2 1
Erasmus+ — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

35 262 953,31

Erläuterungen

Dieser Posten dient ferner der Verbuchung von Einnahmen aus dem Abschluss des Vorgängerprogramms Erasmus.

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 07 03 und bei Artikel 07 01 02 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 07 03 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 1 2 2
Europäisches Solidaritätskorps — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

79 009,73

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 07 04 und bei Artikel 07 01 03 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 07 04 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 1 2 3
Programm Kreatives Europa — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

696 752,06

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 07 05 und bei Artikel 07 01 04 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 07 05 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 1 2 4
Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

791 765,28

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 07 06 und bei Artikel 07 01 05 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 07 06 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 1 2 5
Programm „Justiz“ — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

6 420 402,81

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 07 07 und bei Artikel 07 01 06 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 07 07 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 1 9
Zusammenhalt, Resilienz und Werte — Nicht zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

1 907 701,43

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden etwaige, in den übrigen Teilen von Kapitel 61 nicht vorgesehene Einnahmen eingesetzt, die nicht gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung verwendet werden.

KAPITEL 6 2 —   NATÜRLICHE RESSOURCEN UND UMWELT

6 2 0
Landwirtschaft und Meerespolitik

6 2 0 0
Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

430 551 136,71

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden für den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) bestimmte Einnahmen aus folgenden Quellen eingesetzt:

Konformitäts- und Rechnungsabschlussbeschlüsse gemäß den Artikeln 51 und 52 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und den Artikeln 53, 54 und 55 der Verordnung (EU) 2021/2116 zugunsten des Gesamthaushaltsplans der Union im Zusammenhang mit Ausgaben des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie unter der Rubrik 1 der Finanziellen Vorausschau 2000-2006 und Ausgaben des EGFL unter der Rubrik 2 der MFR 2007-2013 und 2014-2020 sowie unter der Rubrik 3 des MFR 2021-2027;

Beträge, die infolge der Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten oder Versäumnissen gemäß den Artikeln 54 und 55 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und Artikel 56 der Verordnung (EU) 2021/2116 eingezogen werden, einschließlich der auf diese Beträge fällig gewordenen Verzugszinsen. Es handelt sich insbesondere um Beträge, die infolge von Unregelmäßigkeiten oder Betrug eingezogen werden, um Zwangsgelder und Zinsen, um verfallene Sicherheiten, Einlagen und Garantien im Zusammenhang mit Ausgaben des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie unter der Rubrik 1 der Finanziellen Vorausschau 2000-2006 und im Zusammenhang mit Ausgaben des EGFL unter der Rubrik 2 der MFR 2007-2013 und 2014-2020 sowie unter der Rubrik 3 des MFR 2021-2027;

Korrekturen aufgrund der Nichteinhaltung von Zahlungsfristen gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und Artikel 38 der Verordnung (EU) 2021/2116;

Abschluss bestimmter Vorgänge im Zusammenhang mit der Zusatzabgabe für Milch, die nach dem Auslaufen des Milchquotensystems im Kalenderjahr 2015 von den Mitgliedstaaten letztmalig im Gesamthaushalt 2016 der Union erhoben und erklärt wurde;

wieder eingezogene Nettobeträge, von denen die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 55 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und Artikel 56 der Verordnung (EU) 2021/2116 20 % einbehalten können.

Gemäß Artikel 43 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und Artikel 45 der Verordnung (EU) 2021/2116 sind diese Beträge als zweckgebundene Einnahmen im Sinne des Artikels 21 der Haushaltsordnung anzusehen. Etwaige Einnahmen bei diesem Posten werden als zusätzliche Mittel bei beliebigen Haushaltslinien des EGFL in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.

Die Einnahmen bei diesem Posten werden mit 632 000 000 EUR veranschlagt. Bei der Aufstellung des Haushaltsplans für 2023 wurde dieser Betrag zur Finanzierung von Maßnahmen des Artikels 08 02 05 (Posten 08 02 05 04) vorgesehen.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549).

Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 (ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 187).

6 2 0 1
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

103 416 567,12

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bestimmte Einnahmen aus folgenden Quellen eingesetzt:

Beträge infolge von Konformitäts- und Rechnungsabschlussbeschlüssen gemäß den Artikeln 51 und 52 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und den Artikeln 53, 54 und 55 der Verordnung (EU) 2021/2116 zugunsten des Gesamthaushalts der Union im Zusammenhang mit durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (Abteilung Ausrichtung) unter der Rubrik 1 der Finanziellen Vorausschau 2000-2006 und durch den ELER unter der Rubrik 2 der MFR 2007-2013 und 2014-2020 sowie unter der Rubrik 3 des MFR 2021-2027 finanzierter Entwicklung des ländlichen Raums;

Beträge aus der Rückerstattung von Vorauszahlungen im Rahmen des ELER;

Beträge, die infolge der Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten oder Versäumnissen gemäß den Artikeln 54 und 56 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und den Artikeln 57 und 58 der Verordnung (EU) 2021/2116 eingezogen werden, einschließlich der auf diese Beträge fällig gewordenen Verzugszinsen, insbesondere Beträge, die infolge von Unregelmäßigkeiten oder Betrug eingezogen werden, Zwangsgelder und Zinsen und verfallene Sicherheiten im Zusammenhang mit durch den ELER finanzierter Entwicklung des ländlichen Raums.

Gemäß Artikel 43 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und Artikel 45 der Verordnung (EU) 2021/2116 sind diese Beträge als zweckgebundene Einnahmen im Sinne des Artikels 21 der Haushaltsordnung anzusehen. Etwaige Einnahmen unter diesem Posten werden als zusätzliche Mittel bei beliebigen Haushaltslinien des ELER in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingestellt.

Die Einnahmen bei diesem Posten werden mit 50 000 000 EUR veranschlagt. Bei der Aufstellung des Haushaltsplans für 2023 wurde dieser Betrag zur Finanzierung von Maßnahmen des Artikels 08 03 01 (Posten 08 03 01 02) vorgesehen.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549).

Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 (ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 187).

6 2 0 2
Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

111 223 500,74

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden zweckgebundene Einnahmen eingesetzt, die sich aus der Rückzahlung nicht verwendeter Beihilfen, Rückzahlungen auf Konten und Finanzkorrekturen im Zusammenhang mit dem Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) für den Programmplanungszeitraum 2021-2027, dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) für den Programmplanungszeitraum 2014-2020, dem Europäischen Fischereifonds (EFF) für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 und dem Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) für den Programmplanungszeitraum 2000-2006 ergeben.

Die unter diesem Posten eingestellten Beträge werden gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bei beliebigen Haushaltslinien unter Kapitel 08 04 und bei Artikel 08 01 03 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“ eingestellt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 08 04 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 2 0 3
Partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei (SFPA) und regionale Fischereiorganisationen (RFMO) — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden Einnahmen aus Fischereiabkommen eingesetzt, die die Union mit Drittländern ausgehandelt hat oder zu erneuern oder neu auszuhandeln beabsichtigt, sowie Einnahmen, die aus der aktiven Teilnahme der Union an der Arbeit internationaler Fischereiorganisationen, die für die langfristige Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischbestände im Meer zuständig sind, stammen.

Die unter diesem Posten eingestellten Beträge werden gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bei beliebigen Haushaltslinien unter Kapitel 08 05 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“ eingestellt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 08 05 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 2 1
Umwelt- und Klimaschutz

6 2 1 0
Fonds für einen gerechten Übergang — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und die entsprechenden Mittel werden bei den Haushaltslinien unter Kapitel 09 03 und bei Artikel 09 01 02 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 09 03 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 2 1 1
Programm für Umwelt- und Klimapolitik — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

854 096,57

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden zweckgebundene Einnahmen eingesetzt, die sich aus der Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter Beträge im Rahmen des Programms für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) für die Programmplanungszeiträume 2021-2027 und 2014-2020, im Rahmen des Programms LIFE+ für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 sowie im Rahmen früherer Programme in den Bereichen Umwelt und Klimapolitik ergeben.

Die unter diesem Posten eingestellten Beträge werden gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bei beliebigen Haushaltslinien unter Kapitel 09 02 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingestellt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 09 02 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 2 1 2
Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor im Rahmen des Mechanismus für einen gerechten Übergang — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

46 264 055,79

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 09 04 und bei Artikel 09 01 03 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 09 04 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 2 9
Natürliche Ressourcen und Umwelt — Nicht zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden etwaige, in den übrigen Teilen von Kapitel 62 nicht vorgesehene Einnahmen eingesetzt, die nicht gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung verwendet werden.

KAPITEL 6 3 —   MIGRATION UND GRENZMANAGEMENT

6 3 0
Migration

6 3 0 0
Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

6 426 114,87

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 10 02 und bei Artikel 10 01 01 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 10 02 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 3 2
Grenzmanagement

6 3 2 0
Fonds für integriertes Grenzmanagement — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

6 426 532,81

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter den Kapiteln 11 01, 11 02, 11 03, 11 10 und 12 10 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu den Kapiteln 11 02, 11 03, 11 10 und 12 10 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 3 9
Migration und Grenzmanagement — Nicht zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden etwaige, in den übrigen Teilen von Kapitel 63 nicht vorgesehene Einnahmen eingesetzt, die nicht gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung verwendet werden.

KAPITEL 6 4 —   SICHERHEIT UND VERTEIDIGUNG

6 4 0
Sicherheit

6 4 0 0
Fonds für die innere Sicherheit — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

2 499 127,59

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 12 02 und bei Artikel 12 01 01 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 12 02 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 4 0 1
Stilllegung kerntechnischer Anlagen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 12 03 und bei Artikel 12 01 02 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 12 03 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 4 0 2
Nukleare Sicherheit und Stilllegung kerntechnischer Anlagen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

491 778,08

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 12 04 und bei Artikel 12 01 03 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 12 04 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 4 1
Verteidigung

6 4 1 0
Europäischer Verteidigungsfonds — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter den Kapiteln 13 02 und 13 03 und bei den Artikeln 13 01 01 und 13 01 02 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu den Kapiteln 13 02 und 13 03 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 4 1 1
Militärische Mobilität — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 13 04 und bei Artikel 13 01 03 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 13 04 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 4 9
Sicherheit und Verteidigung — Nicht zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden etwaige, in den übrigen Teilen von Kapitel 64 nicht vorgesehene Einnahmen eingesetzt, die nicht gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung verwendet werden.

KAPITEL 6 5 —   NACHBARSCHAFT UND DIE WELT

6 5 0
Auswärtiges Handeln

6 5 0 0
Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

117 037 247,24

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 14 02 und bei Artikel 14 01 01 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Dieser Posten dient ferner der Verbuchung der externen zweckgebundenen Einnahmen des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) und führt zur Einsetzung zusätzlicher Mittel bei den Haushaltslinien unter Artikel 16 01 05 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 14 02 und zu Kapitel 16 01 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

Verweise

Beschluss der Kommission vom 9. September 2022 über die Finanzierung einer Sondermaßnahme für 2022 zur Reaktion der Union auf die Krise der Ernährungssicherheit und den wirtschaftlichen Schock in Ländern Afrikas, der Karibik und des Pazifiks infolge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine (C(2022) 6554) (Commission Decision of 9 September 2022 on the financing of a special measure for 2022 for the Union response to the food security crisis and economic shock in African, Caribbean and Pacific countries following Russia’s war of aggression against Ukraine).

Beschluss der Kommission vom 7. September 2022 über die Finanzierung einer Sondermaßnahme für humanitäre Hilfe zugunsten von Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) aus dem 10. und 11. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) infolge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine (C(2022) 6535) (Commission Decision of 7 September 2022 on the financing of a special measure for humanitarian assistance in favour of Africa, Caribbean and Pacific (ACP) countries to be financed from the 10th and 11th European Development Funds (EDF) following Russia’s war of aggression against Ukraine).

6 5 0 1
Humanitäre Hilfe — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

6 899 324,61

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 14 03 und bei Artikel 14 01 02 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 14 03 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 5 0 2
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

33 313 665,68

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 14 04 und bei Artikel 14 01 03 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 14 04 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 5 0 3
Überseeische Länder und Gebiete — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 14 05 und bei Artikel 14 01 04 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 14 05 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 5 0 4
Europäisches Instrument für die internationale Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

2 482 115,24

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 14 06 und bei Artikel 14 01 05 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 14 06 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 5 2
Heranführungshilfe

6 5 2 0
Heranführungshilfe — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

153 254 439,77

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 15 02 und bei Artikel 15 01 01 des Ausgabenplans des Einzelplans III eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 15 02 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 5 9
Nachbarschaft und die Welt — Nicht zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

18 727,61

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden etwaige, in den übrigen Teilen von Kapitel 65 nicht vorgesehene Einnahmen eingesetzt, bei denen es sich gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung nicht um zweckgebundene Einnahmen handelt.

KAPITEL 6 6 —   Sonstige Beiträge und Erstattungen

6 6 0
Sonderbeiträge und -erstattungen

6 6 0 0
EFTA-Beiträge — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

460 251 368,17

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden die Beiträge der EFTA-Staaten erfasst, die gemäß Artikel 82 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie gemäß dem zugehörigen Protokoll Nr. 32 im Rahmen ihrer finanziellen Beteiligung an bestimmten Aktionen der Union zu leisten sind.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen finanziellen Beteiligung ist in der Zusammenfassung in einem Anhang zum Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ ausgewiesen.

Die Beiträge der EFTA-Staaten werden der Kommission gemäß den Artikeln 1, 2 und 3 des Protokolls Nr. 32 zum EWR-Abkommen zur Verfügung gestellt.

Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingesetzt, für die die Zweckbindung der betreffenden Einnahmen gilt.

Verweise

Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3).

6 6 0 1
Innovationsfonds — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

2 483 268 782,70

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden die externen zweckgebundenen Einnahmen des Innovationsfonds eingesetzt. Diese Einnahmen ergeben sich aus der Versteigerung der Zertifikate und den nicht verwendeten Beträgen aus dem früheren NER300-Fonds gemäß den Artikeln 10 und 10a Absatz 8 der Richtlinie 2003/87/EG. Mit den externen zweckgebundenen Einnahmen, die bei diesem Posten verfügbar werden, sollen alle Ausgaben im Zusammenhang mit den von der Kommission wahrgenommenen Vollzugsaufgaben gedeckt werden.

Für das Haushaltsjahr 2023 wird vorläufig von einem Bedarf von 5,98 Mio. EUR für die Finanzierung des Beitrags zu den Personal- und Verwaltungsausgaben der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt ausgegangen, die der Agentur bei der Verwaltung des Innovationsfonds entstanden sind und aus dem Posten 16 01 02 74 finanziert werden. Darüber hinaus wird 2023 ein Betrag von 7,88 Mio. EUR wiedereingezogen, um die Finanzierung der Ausgaben des Jahres 2024 vorzubereiten.

Die Mittel aus Artikel 16 01 02 dienen der Deckung der Verwaltungs- und Managementkosten im Zusammenhang mit den Tätigkeiten zur Durchführung des Innovationsfonds, insbesondere der Kosten für externes Personal in zentralen Dienststellen.

Was die operativen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 betrifft, die aus dem Artikel 16 03 01 finanziert werden, so sollen im Laufe des Jahres Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte im Umfang von 3 100 Mio. EUR veröffentlicht werden.

Rechtsgrundlage

Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. L 275 vom 25.10.2003, S. 32).

Bezugsrechtsakte

Verordnung (EU) Nr. 1031/2010 der Kommission vom 12. November 2010 über den zeitlichen und administrativen Ablauf sowie sonstige Aspekte der Versteigerung von Treibhausgasemissionszertifikaten gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union (ABl. L 302 vom 18.11.2010, S. 1).

Delegierte Verordnung (EU) 2019/856 der Kommission vom 26. Februar 2019 zur Ergänzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Funktionsweise des Innovationsfonds (ABl. L 140 vom 28.5.2019, S. 6).

Beschluss der Kommission vom 25. März 2020 zur Übertragung der Verwaltung der Einnahmen des Innovationsfonds auf die Europäische Investitionsbank (C(2020) 1892).

6 6 0 2
Beiträge des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit Artikel 148 des Austrittsabkommens

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

9 823 608 467

10 677 275 516

6 827 162 112,09

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden die Nettobeiträge des Vereinigten Königreichs eingesetzt, die sich aus den Zahlungen gemäß Artikel 148 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft ergeben.

Der Nettobeitrag entspricht der Differenz zwischen den vom Vereinigten Königreich an die Union und den von der Union an das Vereinigte Königreich zu zahlenden Beträgen.

Bei diesem Posten werden auch die zweckgebundenen Einnahmen aus dem Beitrag des Vereinigten Königreichs zum Unionshaushalt eingesetzt.

Die Referenztermine für Zahlungen des Vereinigten Königreichs an die Union bzw. der Union an das Vereinigte Königreich nach dem 31. Dezember 2020 sind der 30. Juni und der 31. Oktober eines jeden Jahres. Zahlungen mit Referenztermin 30. Juni werden in vier gleich hohen Monatsraten getätigt, Zahlungen mit Referenztermin 31. Oktober werden in acht gleich hohen Monatsraten geleistet. Alle Zahlungen erfolgen bis zum letzten Arbeitstag jedes Monats ab dem Referenztermin oder, falls der Referenztermin nicht auf einen Arbeitstag fällt, dem letzten Arbeitstag vor dem Referenztermin.

Verweise

Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. L 29 vom 31.1.2020, S. 7).

6 6 0 3
Beiträge des Vereinigten Königreichs nach dem Übergangszeitraum

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

849 164,89

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden die Beiträge des Vereinigten Königreichs für die Teilnahme an Programmen und Tätigkeiten der Union nach dem im Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft vorgesehenen Übergangszeitraum eingesetzt.

Das Handels- und Kooperationsabkommen mit dem Vereinigten Königreich sieht einen Finanzbeitrag des Vereinigten Königreichs vor, der aus einer Teilnahmegebühr und einem operativen Beitrag besteht.

Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingesetzt, für die die Zweckbindung der betreffenden Einnahmen gilt.

Verweise

Politische Erklärung zur Festlegung des Rahmens für die künftigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich (ABl. C 384 I vom 12.11.2019, S. 178).

Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits, insbesondere Teil fünf über die Teilnahme an Programmen der Union, den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und Finanzbestimmungen (ABl. L 149 vom 30.4.2021, S. 10).

6 6 0 4
Beiträge der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) in Abwicklung

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

36 874 795

37 093 133

36 656 456 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden die Beiträge der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) in Abwicklung zum Unionshaushalt der Jahre 2021 bis 2025 eingesetzt, die sich aus der Anwendung von Artikel 145 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft.

Gemäß diesem Posten haftet die Union dem Vereinigten Königreich für seinen Anteil an den Nettovermögenswerten der EGKS in Abwicklung zum 31. Dezember 2020 (184 373 974 EUR) und erstattet dem Vereinigten Königreich von 2021 bis 2025 den entsprechenden Betrag in fünf gleich hohen Jahresraten (36 874 795 EUR).

Mit diesen Beiträgen der EGKS in Abwicklung sollen die Auswirkungen der entsprechenden Kürzungen bei den Beiträgen des Vereinigten Königreichs zum Jahreshaushalt der Union, die unter dem Posten 6 6 0 2 ausgewiesen sind, vollständig ausgeglichen werden.

Verweise

Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. L 29 vom 31.1.2020, S. 7).

6 6 1
Solidaritätsmechanismen (besondere Instrumente)

6 6 1 1
Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

6 895 468,86

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden zweckgebundene Einnahmen aus Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen im Rahmen der Interventionen des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) im Rahmen des laufenden MFR 2021-2027 und früherer MFR eingesetzt.

Die unter diesem Posten eingestellten Beträge werden gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bei beliebigen Haushaltslinien des EGF in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingestellt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu den Artikeln 16 02 02 und 16 02 99 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 6 1 2
Solidaritätsfonds der Europäischen Union — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden Einnahmen aus Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen im Zusammenhang mit den Interventionen des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) im Rahmen des laufenden MFR 2021-2027 und früherer MFR eingestellt.

Die in diesen Posten eingestellten Beträge werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (ABl. L 311 vom 14.11.2002, S. 3) wiedereingezogen und verwendet.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe auch die Erläuterungen zu Artikel 16 02 01 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“.

6 6 2
Dezentrale Agenturen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

57 144 496,04

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die von dezentralen Agenturen stammenden Einnahmen eingesetzt.

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

6 6 3
Pilotprojekte, vorbereitende Maßnahmen, Maßnahmen zur Erfüllung von Aufgaben, die sich aus den institutionellen Befugnissen der Kommission ergeben, und sonstige Maßnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

716 867,84

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die Erträge aus Pilotprojekten, vorbereitenden Maßnahmen, Maßnahmen zur Erfüllung von Aufgaben, die sich aus den institutionellen Befugnissen der Kommission ergeben, und sonstige Maßnahmen verbucht.

Diese Einnahmen führen gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung unter Umständen zur Einstellung zusätzlicher Mittel in den Haushaltslinien, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

6 6 8
Sonstige Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

7 339 773,06

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden etwaige, in den übrigen Teilen von Titel 6 nicht vorgesehene Einnahmen eingesetzt, die gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebundene Einnahmen gelten müssen und zur Einstellung zusätzlicher Mittel in den Haushaltslinien führen, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

6 6 9
Sonstige Beiträge und Erstattungen — Nicht zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

200 000 000

170 000 000

2 119 514 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden etwaige, in den übrigen Teilen von Titel 6 nicht vorgesehene Einnahmen eingesetzt, die nicht gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung verwendet werden.

KAPITEL 6 7 —   ABSCHLUSS AUSSTEHENDER EINZIEHUNGSANORDNUNGEN AUS DER ZEIT VOR 2021

6 7 0
Abschluss ausstehender Einziehungsanordnungen aus der Zeit vor 2021

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

643 008 973,43

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden Einnahmen aus allen ausstehenden Einziehungsanordnungen eingesetzt, die vor 2021 für Artikel und Posten des Titels 6 des bis 31. Dezember 2020 geltenden Eingliederungsplans erlassen wurden.

EINZELPLAN I

EUROPÄISCHES PARLAMENT

EINNAHMEN

Beitrag der Europäischen Union zur Finanzierung der Ausgaben des Europäischen Parlaments im Haushaltsjahr 2023

Bezeichnung

Betrag

Ausgaben

2 247 134 550

Eigene Mittel

– 192 985 189

Ausstehender Betrag

2 054 149 361

EINNAHMEN

TITEL 3

VERWALTUNGSEINNAHMEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

% 2021/2023

 

KAPITEL 3 0

3 0 0

Abgaben und Abzüge

3 0 0 0

Steuern auf die Bezüge

90 087 504

83 864 000

81 466 858,57

90,43

3 0 0 1

Sonderabgaben auf die Bezüge

13 949 518

12 945 000

12 573 641,24

90,14

 

Artikel 3 0 0 — Insgesamt

104 037 022

96 809 000

94 040 499,81

90,39

3 0 1

Beiträge zur Versorgungsordnung

3 0 1 0

Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

80 907 167

76 149 000

73 647 296,32

91,03

3 0 1 1

Übertragung oder Rückkauf von Ruhegehaltsansprüchen durch das Personal

8 000 000

8 000 000

9 382 655,90

117,28

3 0 1 2

Beiträge von beurlaubten Bediensteten zur Versorgungsordnung

40 000

40 000

0 ,—

 

3 0 1 4

Beitrag der Mitglieder des Europäischen Parlaments

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

Artikel 3 0 1 — Insgesamt

88 947 167

84 189 000

83 029 952,22

93,35

 

KAPITEL 3 0 — INSGESAMT

192 984 189

180 998 000

177 070 452,03

91,75

 

KAPITEL 3 1

3 1 0

Veräußerung von unbeweglichen Vermögensgegenständen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

3 1 1

Veräußerung sonstiger Vermögensgegenstände

p.m.

p.m.

0 ,—

 

3 1 2

Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 3 1 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 3 2

3 2 0

Einnahmen aus Lieferungen, Leistungen und durchgeführten Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen

3 2 0 2

Einnahmen aus Lieferungen, Leistungen und durchgeführten Arbeiten für andere Organe, Agenturen und Einrichtungen der EU — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

Artikel 3 2 0 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0 ,—

 

3 2 1

Rückerstattungen von Dienstreisetagegeldern durch andere Organe oder Einrichtungen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

3 2 2

Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Lieferungen, Leistungen oder durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 3 2 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 3 3

3 3 0

Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

3 3 1

Zweckbestimmte Einnahmen (Einnahmen aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen) — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

3 3 3

Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

3 3 8

Andere Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

3 3 9

Andere Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit

1 000

2 000

959 705,59

95 970,56

 

KAPITEL 3 3 — INSGESAMT

1 000

2 000

959 705,59

95 970,56

 

Titel 3 — Insgesamt

192 985 189

181 000 000

178 030 157,62

92,25

KAPITEL 3 0 —

PERSONALEINNAHMEN

KAPITEL 3 1 —

EINNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT VERMÖGENSGEGENSTÄNDEN

KAPITEL 3 2 —

EINNAHMEN AUS LIEFERUNGEN, LEISTUNGEN UND DURCHGEFÜHRTEN ARBEITEN — ZWECKGEBUNDENE EINNAHMEN

KAPITEL 3 3 —

SONSTIGE EINNAHMEN AUS VERWALTUNGSTÄTIGKEITEN

KAPITEL 3 0 —   PERSONALEINNAHMEN

3 0 0
Abgaben und Abzüge

3 0 0 0
Steuern auf die Bezüge

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

90 087 504

83 864 000

81 466 858,57

Rechtsgrundlagen

Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, insbesondere Artikel 12.

Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 8).

3 0 0 1
Sonderabgaben auf die Bezüge

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

13 949 518

12 945 000

12 573 641,24

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 66a.

3 0 1
Beiträge zur Versorgungsordnung

3 0 1 0
Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

80 907 167

76 149 000

73 647 296,32

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 83 Absatz 2.

3 0 1 1
Übertragung oder Rückkauf von Ruhegehaltsansprüchen durch das Personal

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

8 000 000

8 000 000

9 382 655,90

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 4, Artikel 11 Absätze 2 und 3 und Artikel 48 des Anhangs VIII.

3 0 1 2
Beiträge von beurlaubten Bediensteten zur Versorgungsordnung

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

40 000

40 000

0 ,—

3 0 1 4
Beitrag der Mitglieder des Europäischen Parlaments

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Rechtsgrundlagen

Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, insbesondere Anlage III.

KAPITEL 3 1 —   EINNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT VERMÖGENSGEGENSTÄNDEN

3 1 0
Veräußerung von unbeweglichen Vermögensgegenständen — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die Einnahmen aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen des Organs verbucht.

Diese Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinn von Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

3 1 1
Veräußerung sonstiger Vermögensgegenstände

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die Einnahmen aus sonstigen Vermögensgegenständen verbucht, die das Organ veräußert oder in Zahlung gegeben hat.

3 1 2
Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinn von Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Die Einzelheiten zu Ausgaben und Einnahmen, die sich aus Darlehen oder Mieten oder der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Haushaltspostens ergeben, werden in einem Anhang zu diesem Haushaltsplan aufgeführt.

KAPITEL 3 2 —   EINNAHMEN AUS LIEFERUNGEN, LEISTUNGEN UND DURCHGEFÜHRTEN ARBEITEN — ZWECKGEBUNDENE EINNAHMEN

3 2 0
Einnahmen aus Lieferungen, Leistungen und durchgeführten Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen

3 2 0 2
Einnahmen aus Lieferungen, Leistungen und durchgeführten Arbeiten für andere Organe, Agenturen und Einrichtungen der EU — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinn von Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Bei diesem Posten werden die Einnahmen aus der Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt wurden, verbucht.

3 2 1
Rückerstattungen von Dienstreisetagegeldern durch andere Organe oder Einrichtungen — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinn von Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Bei diesem Artikel werden die Einnahmen aus der Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt wurden, verbucht.

3 2 2
Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Lieferungen, Leistungen oder durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinn von Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

KAPITEL 3 3 —   SONSTIGE EINNAHMEN AUS VERWALTUNGSTÄTIGKEITEN

3 3 0
Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinn von Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

3 3 1
Zweckbestimmte Einnahmen (Einnahmen aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen) — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinne von Artikel 21 Absatz 2 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

3 3 3
Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinn von Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Dieser Artikel soll auch die Erstattung der Dienstbezüge von Beamten durch die Versicherungen im Fall von Unfällen enthalten.

3 3 8
Andere Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit des Organs verbucht.

Diese Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinn von Artikel 21 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

3 3 9
Andere Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

1 000

2 000

959 705,59

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die übrigen Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit verbucht.

Die Einzelheiten zu Ausgaben und Einnahmen, die sich aus Darlehen oder Mieten oder der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Artikels ergeben, werden in einem Anhang zu diesem Haushaltsplan aufgeführt.

TITEL 4

EINNAHMEN AUS KAPITALEINKÜNFTEN, VERZUGSZINSEN UND GELDBUẞEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

% 2021/2023

 

KAPITEL 4 0

4 0 0

Einnahmen aus Anlagemitteln, gewährten Darlehen und Bankkonten

p.m.

p.m.

827,82

 

 

KAPITEL 4 0 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

827,82

 

 

Titel 4 — Insgesamt

p.m.

p.m.

827,82

 

KAPITEL 4 0 —

EINNAHMEN AUS ANLAGEMITTELN UND KONTEN

KAPITEL 4 0 —   EINNAHMEN AUS ANLAGEMITTELN UND KONTEN

4 0 0
Einnahmen aus Anlagemitteln, gewährten Darlehen und Bankkonten

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

827,82

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die Erträge aus Anlagemitteln, Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben des Organs verbucht.

TITEL 6

EINNAHMEN, BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER POLITIK DER UNION

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

% 2021/2023

 

KAPITEL 6 6

6 6 8

Sonstige Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 6 6 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

Titel 6 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0 ,—

 

KAPITEL 6 6 —

SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN

KAPITEL 6 6 —   SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN

6 6 8
Sonstige Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung etwaige, in den übrigen Teilen von Titel 6 nicht vorgesehene Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben verbucht, denen diese Einnahmen zugewiesen sind.

AUSGABEN

Gesamtübersicht über die Mittel (2023 und 2022) und Ausgaben (2021)

Titel

Kapitel

Bezeichnung

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

1

MITGLIEDER UND PERSONAL DES ORGANS

1 0

MITGLIEDER DES ORGANS

225 156 646

211 890 536

181 013 991,30

1 2

BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT

767 640 034

731 976 032

702 376 364 ,—

1 4

SONSTIGE BEDIENSTETE UND EXTERNES PERSONAL

203 698 805

189 598 656

180 529 832,20

1 6

SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS

25 489 962

23 593 050

30 611 589,94

 

Titel 1 — Insgesamt

1 221 985 447

1 157 058 274

1 094 531 777,44

2

GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNG UND VERSCHIEDENE SACHAUSGABEN

2 0

GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

231 909 000

253 858 212

258 155 673,70

2 1

INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR

208 949 200

198 398 786

200 803 735,15

2 3

LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB

7 496 000

8 158 900

3 831 943,85

 

Titel 2 — Insgesamt

448 354 200

460 415 898

462 791 352,70

3

AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG DER ALLGEMEINEN AUFGABEN DES ORGANS

3 0

SITZUNGEN UND KONFERENZEN

29 504 900

30 153 900

12 682 024,31

3 2

FACHWISSEN UND INFORMATIONEN: BESCHAFFUNG, ARCHIVIERUNG, PRODUKTION UND VERBREITUNG

179 419 600

152 090 350

137 810 147,46

 

Titel 3 — Insgesamt

208 924 500

182 244 250

150 492 171,77

4

AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG SPEZIFISCHER AUFGABEN DURCH DAS ORGAN

4 0

BESONDERE AUSGABEN EINIGER ORGANE UND EINRICHTUNGEN

135 000 000

135 000 000

126 916 123,36

4 2

AUSGABEN FÜR PARLAMENTARISCHE ASSISTENZ

228 640 403

221 092 864

197 927 991,85

4 4

SITZUNGEN UND ANDERE AKTIVITÄTEN VON MITGLIEDERN UND EHEMALIGEN MITGLIEDERN

560 000

520 000

500 000 ,—

 

Titel 4 — Insgesamt

364 200 403

356 612 864

325 344 115,21

5

BEHÖRDE FÜR EUROPÄISCHE POLITISCHE PARTEIEN UND EUROPÄISCHE POLITISCHE STIFTUNGEN UND AUSSCHUSS UNABHÄNGIGER PERSÖNLICHKEITEN

5 0

AUSGABEN DER BEHÖRDE FÜR EUROPÄISCHE POLITISCHE PARTEIEN UND EUROPÄISCHE POLITISCHE STIFTUNGEN UND DES AUSSCHUSSES UNABHÄNGIGER PERSÖNLICHKEITEN

370 000

320 000

830,34

 

Titel 5 — Insgesamt

370 000

320 000

830,34

10

SONSTIGE AUSGABEN

10 0

VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL

p.m.

p.m.

0 ,—

10 1

RÜCKSTELLUNGEN FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN

3 300 000

5 000 000

0 ,—

10 3

RESERVE FÜR DIE ERWEITERUNG

p.m.

p.m.

0 ,—

10 4

RESERVE FÜR DIE INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSPOLITIK

p.m.

p.m.

0 ,—

10 5

VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL FÜR UNBEWEGLICHE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

p.m.

p.m.

0 ,—

10 6

RESERVE FÜR VORRANGIGE PROJEKTE IN DER ENTWICKLUNGSPHASE

p.m.

p.m.

0 ,—

10 8

RESERVE FÜR EMAS

p.m.

p.m.

0 ,—

 

Titel 10 — Insgesamt

3 300 000

5 000 000

0 ,—

 

GESAMTBETRAG

2 247 134 550

2 161 651 286

2 033 160 247,46

TITEL 1

MITGLIEDER UND PERSONAL DES ORGANS

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

% 2021/2023

 

KAPITEL 1 0

1 0 0

Entschädigungen und Vergütungen

1 0 0 0

Entschädigungen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

84 448 600

81 401 856

76 477 665 ,—

90,56

1 0 0 4

Normale Reisekosten

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

71 698 225

67 400 000

47 359 000 ,—

66,05

1 0 0 5

Sonstige Reisekosten

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

6 272 189

5 700 000

4 100 000 ,—

65,37

1 0 0 6

Allgemeine Kostenvergütung

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

43 173 570

39 600 000

38 690 000 ,—

89,62

1 0 0 7

Amtszulage

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

200 000

191 000

191 000 ,—

95,50

 

Artikel 1 0 0 — Insgesamt

205 792 584

194 292 856

166 817 665 ,—

81,06

1 0 1

Kranken- und Unfallversicherung und sonstige Sozialmaßnahmen

1 0 1 0

Kranken- und Unfallversicherung und sonstige Sozialkosten

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

2 600 000

3 017 000

2 210 551,91

85,02

1 0 1 2

Spezifische Maßnahmen für Mitglieder mit Behinderungen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 432 000

1 431 000

414 774,39

28,96

 

Artikel 1 0 1 — Insgesamt

4 032 000

4 448 000

2 625 326,30

65,11

1 0 2

Übergangsgelder

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 264 161

1 214 464

1 778 000 ,—

140,65

1 0 3

Versorgungsbezüge

1 0 3 0

Ruhegehälter (KVR)

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

11 240 000

9 000 000

7 470 000 ,—

66,46

1 0 3 1

Ruhegehälter wegen Dienstunfähigkeit (KVR)

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

203 916

194 560

179 000 ,—

87,78

1 0 3 2

Hinterbliebenenversorgung (KVR)

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 873 985

1 990 656

1 744 000 ,—

93,06

1 0 3 3

Freiwillige Ruhegehaltsregelung für die Mitglieder

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

Artikel 1 0 3 — Insgesamt

13 317 901

11 185 216

9 393 000 ,—

70,53

1 0 5

Sprach- und EDV-Kurse

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

750 000

750 000

400 000 ,—

53,33

 

KAPITEL 1 0 — INSGESAMT

225 156 646

211 890 536

181 013 991,30

80,39

 

KAPITEL 1 2

1 2 0

Dienstbezüge und sonstige Ansprüche

1 2 0 0

Dienstbezüge und Vergütungen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

761 033 915

725 988 352

696 556 364 ,—

91,53

1 2 0 2

Vergütete Überstunden

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

81 484

102 400

20 000 ,—

24,54

1 2 0 4

Ansprüche bei Dienstantritt, Versetzung und Ausscheiden aus dem Dienst

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

3 250 000

3 100 000

3 150 000 ,—

96,92

 

Artikel 1 2 0 — Insgesamt

764 365 399

729 190 752

699 726 364 ,—

91,54

1 2 2

Vergütungen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst

1 2 2 0

Vergütungen bei Stellenenthebung und Urlaub im dienstlichen Interesse

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

3 274 635

2 785 280

2 650 000 ,—

80,93

1 2 2 2

Vergütungen beim endgültigen Ausscheiden aus dem Dienst und besondere Ruhestandsregelung für Beamte und Bedienstete auf Zeit

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

Artikel 1 2 2 — Insgesamt

3 274 635

2 785 280

2 650 000 ,—

80,93

 

KAPITEL 1 2 — INSGESAMT

767 640 034

731 976 032

702 376 364 ,—

91,50

 

KAPITEL 1 4

1 4 0

Sonstige Bedienstete und externes Personal

1 4 0 0

Posten 1 4 0 0 – Sonstige Bedienstete – Generalsekretariat und Fraktionen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

77 515 703

70 613 056

65 988 759,62

85,13

1 4 0 1

Sonstige Bedienstete — Sicherheit

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

41 996 425

40 952 832

31 184 545 ,—

74,26

1 4 0 2

Sonstige Bedienstete — Fahrer im Generalsekretariat

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

8 073 020

7 782 400

7 319 545 ,—

90,67

1 4 0 4

Praktika, abgeordnete nationale Sachverständige, Austausch von Beamten und Studienaufenthalte

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

11 522 284

10 502 288

9 225 574,50

80,07

1 4 0 5

Ausgaben für Dolmetschleistungen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

54 591 373

51 548 080

57 237 408,08

104,85

1 4 0 6

Beobachter

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

Artikel 1 4 0 — Insgesamt

193 698 805

181 398 656

170 955 832,20

88,26

1 4 2

Externe Übersetzungsleistungen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

10 000 000

8 200 000

9 574 000 ,—

95,74

 

KAPITEL 1 4 — INSGESAMT

203 698 805

189 598 656

180 529 832,20

88,63

 

KAPITEL 1 6

1 6 1

Ausgaben für Personalverwaltung

1 6 1 0

Ausgaben für Personaleinstellung

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

186 000

160 000

125 000 ,—

67,20

1 6 1 2

Lernen und Entwicklung

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

8 745 000

8 181 000

4 590 198,05

52,49

 

Artikel 1 6 1 — Insgesamt

8 931 000

8 341 000

4 715 198,05

52,80

1 6 3

Maßnahmen zugunsten des Personals des Organs

1 6 3 0

Posten 1 6 3 0 – Sozialer Dienst

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

901 500

853 700

649 080 ,—

,

1 6 3 1

Mobilität

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 830 000

1 760 000

596 916,61

32,62

1 6 3 2

Soziale Beziehungen zwischen den Bediensteten und sonstige soziale Tätigkeiten

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

270 000

265 000

265 000 ,—

98,15

 

Artikel 1 6 3 — Insgesamt

3 001 500

2 878 700

1 510 996,61

50,34

1 6 5

Tätigkeiten, die die Mitglieder und das Personal des Organs betreffen

1 6 5 0

Gesundheit und Vorbeugung

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 985 462

1 922 350

13 746 802,88

692,37

1 6 5 2

Kosten für den Restaurationsbetrieb

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 280 000

774 000

1 365 652,06

106,69

1 6 5 4

Kinderbetreuungseinrichtungen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

9 497 000

8 937 000

8 621 940,34

90,79

1 6 5 5

Beitrag des Europäischen Parlaments zu den anerkannten Europäischen Schulen des Typs II

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

795 000

740 000

651 000 ,—

81,89

 

Artikel 1 6 5 — Insgesamt

13 557 462

12 373 350

24 385 395,28

179,87

 

KAPITEL 1 6 — INSGESAMT

25 489 962

23 593 050

30 611 589,94

120,09

 

Titel 1 — Insgesamt

1 221 985 447

1 157 058 274

1 094 531 777,44

89,57

KAPITEL 1 0 —

MITGLIEDER DES ORGANS

KAPITEL 1 2 —

BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT

KAPITEL 1 4 —

SONSTIGE BEDIENSTETE UND EXTERNES PERSONAL

KAPITEL 1 6 —

SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS

KAPITEL 1 0 —   MITGLIEDER DES ORGANS

1 0 0
Entschädigungen und Vergütungen

1 0 0 0
Entschädigungen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

84 448 600

81 401 856

76 477 665 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen der Finanzierung der im Abgeordnetenstatut vorgesehenen Entschädigung.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 9 und 10.

Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 1 und 2.

1 0 0 4
Normale Reisekosten

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

71 698 225

67 400 000

47 359 000 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Erstattung der Reise- und Aufenthaltskosten im Zusammenhang mit Reisen zu und von den Arbeitsorten und anderen Dienstreisen bestimmt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 25 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 20.

Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 10 bis 21 und 24.

1 0 0 5
Sonstige Reisekosten

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

6 272 189

5 700 000

4 100 000 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Erstattung der zusätzlichen Reisekosten und der Kosten für Reisen in dem Mitgliedstaat, in dem das Mitglied gewählt wurde.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 20.

Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 22 und 23.

1 0 0 6
Allgemeine Kostenvergütung

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

43 173 570

39 600 000

38 690 000 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten der parlamentarischen Tätigkeiten der Mitglieder des Europäischen Parlaments gemäß den Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 170 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 20.

Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 25 bis 28.

1 0 0 7
Amtszulage

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

200 000

191 000

191 000 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der mit dem Amt des Präsidenten des Europäischen Parlaments verbundenen pauschalen Aufenthalts- und Aufwandsentschädigungen bestimmt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 20.

Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2009

1 0 1
Kranken- und Unfallversicherung und sonstige Sozialmaßnahmen

1 0 1 0
Kranken- und Unfallversicherung und sonstige Sozialkosten

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

2 600 000

3 017 000

2 210 551,91

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Sicherung der Mitglieder bei Unfällen, zur Erstattung der Krankheitskosten der Mitglieder und zur Deckung der Risiken des Verlusts und des Diebstahls persönlicher Gegenstände der Mitglieder bestimmt.

Es wird auch die Versicherung und Unterstützung der Mitglieder für den Fall finanziert, dass bei Dienstreisen infolge einer schweren Krankheit, eines Unfalls oder unvorhergesehener Ereignisse, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Reise verhindern, eine Rückführung erforderlich wird. Die Unterstützung umfasst die Organisation der Rückführung und die Übernahme der entsprechenden Kosten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 200 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 18 und 19.

Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 3 bis 9 und 29.

Gemeinsame Regelung zur Sicherung der Beamten der Europäischen Union bei Unfällen und Berufskrankheiten.

Gemeinsame Regelung zur Sicherstellung der Krankheitsfürsorge für die Beamten der Europäischen Union.

Beschluss der Kommission zur Festlegung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen für die Erstattung der Krankheitskosten.

1 0 1 2
Spezifische Maßnahmen für Mitglieder mit Behinderungen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

1 432 000

1 431 000

414 774,39

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung gewisser Ausgaben, die zur Unterstützung eines schwerbehinderten Mitglieds erforderlich sind.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 30.

1 0 2
Übergangsgelder

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

1 264 161

1 214 464

1 778 000 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Finanzierung des Übergangsgelds nach Ende des Mandats eines Mitglieds bestimmt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 13.

Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 45 bis 48 und 77.

1 0 3
Versorgungsbezüge

1 0 3 0
Ruhegehälter (KVR)

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

11 240 000

9 000 000

7 470 000 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Zahlung eines Ruhegehalts nach Ende des Mandats eines Mitglieds.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 150 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 75. Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, Anlage III („KVR-Regeln“).

1 0 3 1
Ruhegehälter wegen Dienstunfähigkeit (KVR)

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

203 916

194 560

179 000 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Zahlung eines Ruhegehalts im Fall einer während des Mandats entstandenen Invalidität eines Mitglieds.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 75. Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, Anlage II („KVR-Regeln“).

1 0 3 2
Hinterbliebenenversorgung (KVR)

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

1 873 985

1 990 656

1 744 000 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Zahlung einer Hinterbliebenenversorgung im Fall des Todes eines Mitglieds oder eines ehemaligen Mitglieds.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 15 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 75. Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, Anlage I („KVR-Regeln“).

1 0 3 3
Freiwillige Ruhegehaltsregelung für die Mitglieder

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung des Beitrags des Organs zur zusätzlichen (freiwilligen) Ruhegehaltsregelung für die Mitglieder.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 500 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 27.

Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 76. Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, Anlage VII („KVR-Regeln“).

1 0 5
Sprach- und EDV-Kurse

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

750 000

750 000

400 000 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für die Sprach- und EDV-Kurse der Mitglieder bestimmt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 44.

Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2017 über Sprach- und EDV-Kurse für die Mitglieder.

KAPITEL 1 2 —   BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT

1 2 0
Dienstbezüge und sonstige Ansprüche

1 2 0 0
Dienstbezüge und Vergütungen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

761 033 915

725 988 352

696 556 364 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Posten ist für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben, im Wesentlichen Folgendes veranschlagt:

die Gehälter, Vergütungen und mit den Gehältern zusammenhängenden Zulagen,

die Kranken- und Unfallversicherung, die Versicherung gegen Berufskrankheiten und sonstige Sozialkosten,

die pauschalen Vergütungen für Überstunden,

die sonstigen Zulagen und verschiedene Vergütungen,

die Zahlung der Reisekosten des Beamten oder Bediensteten auf Zeit, seines Ehegatten und seiner unterhaltsberechtigten Personen vom Ort der dienstlichen Verwendung zum Herkunftsort,

die Auswirkungen von Berichtigungskoeffizienten auf die Dienstbezüge und den Anteil der Bezüge, der in ein anderes Land als das Land der dienstlichen Verwendung überwiesen wird,

die Arbeitslosenversicherung der Bediensteten auf Zeit sowie die Zahlungen, die das Organ für Bedienstete auf Zeit zur Bildung oder Aufrechterhaltung von Versorgungsansprüchen im Herkunftsland leisten muss.

Dieser Posten dient ferner zur Deckung der Versicherungsprämien für Sportunfälle für die Nutzer der Sportzentren des Europäischen Parlaments in Brüssel, in Luxemburg und in Straßburg.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 450 000 EUR veranschlagt.

Es sind im Stellenplan 98 zusätzliche Planstellen für das Jahr 2023 vorgesehen. Diese Stellen sind für ein Haushaltsjahr vorgesehen und werden im Haushaltsplanentwurf 2024 aus dem Stellenplan gestrichen. Diese Stellen sollen die Kontinuität der Beschäftigung von Bediensteten auf Zeit im Hinblick auf die Anwendung von Artikel 29 Absatz 4 des Statuts erleichtern. Zusätzliche Mittel werden nicht benötigt.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

1 2 0 2
Vergütete Überstunden

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

81 484

102 400

20 000 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Zahlung von Überstunden nach Maßgabe der Rechtsgrundlagen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 56 und Anhang VI.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

1 2 0 4
Ansprüche bei Dienstantritt, Versetzung und Ausscheiden aus dem Dienst

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

3 250 000

3 100 000

3 150 000 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel decken

die Zahlung der Reisekosten der Beamten und der Bediensteten auf Zeit (einschließlich derjenigen ihrer Familienangehörigen) beim Dienstantritt, beim Ausscheiden aus dem Dienst oder bei Versetzungen, die mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden sind,

die Einrichtungs- und Wiedereinrichtungsbeihilfe und die Umzugskosten für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die infolge ihres Dienstantritts, ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort oder ihres endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst ihren Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen,

die Tagegelder für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die nachweisen, dass sie infolge ihres Dienstantritts oder ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort ihren Wohnort wechseln müssen,

die Entschädigung bei Beendigung des Dienstverhältnisses eines Beamten auf Probe im Fall offensichtlich unzulänglicher Leistungen,

die Vergütung bei Kündigung des Vertrages eines Bediensteten auf Zeit durch das Organ,

die Differenz zwischen den Beiträgen von Vertragsbediensteten an das Rentenversicherungssystem eines Mitgliedstaates und den im Falle der vertraglichen Neueinstufung des Bediensteten für das Vorsorgesystem der Union fälligen Beiträgen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

1 2 2
Vergütungen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst

1 2 2 0
Vergütungen bei Stellenenthebung und Urlaub im dienstlichen Interesse

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

3 274 635

2 785 280

2 650 000 ,—

Erläuterungen

Veranschlagt sind die Vergütungen für

Beamte, die im Zuge einer Maßnahme zur Verminderung der Zahl der Dienstposten des Organs in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden,

Beamte, die aufgrund eines organisatorischen Bedarfs im Zusammenhang mit dem Erwerb neuer Kompetenzen im Organ in den Urlaub versetzt werden,

Beamte und Bedienstete auf Zeit zur Betreuung der Fraktionen, die Dienstposten der Besoldungsgruppen AD 16 und AD 15 innehaben und dieser Stellen aus dienstlichen Gründen enthoben werden.

Die Mittel decken zudem den Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung und die Auswirkungen der auf diese Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten (mit Ausnahme der Begünstigten gemäß Artikel 42c des Statuts der Beamten, die keinen Anspruch auf Anwendung des Berichtigungskoeffizienten haben).

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 41, 42c und 50 sowie Anhang IV. Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union, Artikel 48a.

1 2 2 2
Vergütungen beim endgültigen Ausscheiden aus dem Dienst und besondere Ruhestandsregelung für Beamte und Bedienstete auf Zeit

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel decken

in Anwendung des Statuts oder der Verordnungen (EG, Euratom, EGKS) Nr. 2689/95 und (EG, Euratom) Nr. 1748/2002 des Rates zu zahlende Vergütungen,

den Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung für die Empfänger der Vergütungen,

die Auswirkungen der auf die einzelnen Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 64 und 72.

Verordnung (EG, Euratom, EGKS) Nr. 2689/95 des Rates vom 17. November 1995 zur Einführung von Sondermaßnahmen betreffend das endgültige Ausscheiden von Bediensteten auf Zeit der Europäischen Gemeinschaften aus dem Dienst aufgrund des Beitritts Österreichs, Finnlands und Schwedens (ABl. L 280 vom 23.11.1995, S. 4).

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1748/2002 des Rates vom 30. September 2002 zur Einführung, im Rahmen der Modernisierung des Organs, von Sondermaßnahmen betreffend das endgültige Ausscheiden von Beamten der Europäischen Gemeinschaften, die auf eine unbefristete Stelle des Europäischen Parlaments ernannt wurden, und von Bediensteten auf Zeit der Fraktionen des Europäischen Parlaments aus dem Dienst (ABl. L 264 vom 2.10.2002, S. 9).

KAPITEL 1 4 —   SONSTIGE BEDIENSTETE UND EXTERNES PERSONAL

1 4 0
Sonstige Bedienstete und externes Personal

1 4 0 0
Posten 1 4 0 0 – Sonstige Bedienstete – Generalsekretariat und Fraktionen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

77 515 703

70 613 056

65 988 759,62

Erläuterungen

Diese Mittel decken hauptsächlich

die Bezüge, einschließlich Zulagen und Vergütungen, der sonstigen Bediensteten, namentlich der Vertragsbediensteten und Sonderberater (im Sinne der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union), die Arbeitgeberbeiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungssystemen, die größtenteils in das gemeinschaftliche System eingezahlt werden, und die Auswirkungen der Gehaltsanpassung auf die Bezüge dieser Bediensteten,

die Beschäftigung von Leiharbeitskräften.

Diese Mittel decken nicht die Ausgaben

für die sonstigen Bediensteten, die in der für die Sicherheit zuständigen Generaldirektion beschäftigt sind und Aufgaben im Zusammenhang mit der Sicherheit von Personen und Gütern, der Informationssicherheit und der Risikobewertung wahrnehmen,

für die sonstigen Bediensteten, die als Fahrer im Generalsekretariat beschäftigt sind.

Ein Teil der Mittel ist gemäß dem Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 7. und 9. Juli 2008 für die Einstellung von Vertragsbediensteten mit Behinderungen zu verwenden.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 4 100 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (Titel IV, V und VI).

Allgemeine Durchführungsbestimmungen zu den Auswahl- und Ausleseverfahren, der Einstellung und der Einstufung von Beamten und sonstigen Bediensteten des Europäischen Parlaments (Beschluss des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 17. Oktober 2014).

1 4 0 1
Sonstige Bedienstete — Sicherheit

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

41 996 425

40 952 832

31 184 545 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel decken hauptsächlich die Ausgaben für die sonstigen Bediensteten, die in der für die Sicherheit zuständigen Generaldirektion beschäftigt sind und Aufgaben im Zusammenhang mit der Sicherheit von Personen und Gütern, der Informationssicherheit und der Risikobewertung wahrnehmen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 500 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (Titel IV).

Allgemeine Durchführungsbestimmungen zu den Auswahl- und Ausleseverfahren, der Einstellung und der Einstufung von Beamten und sonstigen Bediensteten des Europäischen Parlaments (Beschluss des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 17. Oktober 2014).

1 4 0 2
Sonstige Bedienstete — Fahrer im Generalsekretariat

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

8 073 020

7 782 400

7 319 545 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel decken hauptsächlich die Ausgaben für die sonstigen Bediensteten, die als Fahrer im Generalsekretariat oder als Koordinatoren der Fahrer beschäftigt sind.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (Titel IV).

Allgemeine Durchführungsbestimmungen zu den Auswahl- und Ausleseverfahren, der Einstellung und der Einstufung von Beamten und sonstigen Bediensteten des Europäischen Parlaments (Beschluss des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 17. Oktober 2014).

1 4 0 4
Praktika, abgeordnete nationale Sachverständige, Austausch von Beamten und Studienaufenthalte

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

11 522 284

10 502 288

9 225 574,50

Erläuterungen

Diese Mittel decken

die Vergütung für die Praktikanten mit Abschluss (Stipendien), einschließlich eventueller Haushaltszulagen,

die Reisekosten der Praktikanten,

die zusätzlichen Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Beeinträchtigung eines Praktikanten stehen,

die Ausgaben für die Kranken- und Unfallversicherung der Praktikanten,

die Ausgaben im Zusammenhang mit der Organisation von Informations- oder Fortbildungsveranstaltungen für die Praktikanten,

die Zahlung eines Zuschusses an den Ausschuss der Schuman-Praktikanten,

Kommunikations- und Informationsmaßnahmen und die Finanzierung eines Netzwerks von Alumni der Institution,

die Ausgaben, die aufgrund des Austauschs von Personal zwischen dem Europäischen Parlament und dem öffentlichen Dienst der Mitgliedstaaten, der Bewerberländer oder anderer in der Regelung genannter internationaler Organisationen entstehen,

die Kosten im Zusammenhang mit der Abordnung nationaler Sachverständiger zum Europäischen Parlament, einschließlich der an diese gezahlten Vergütungen und Reisekosten,

die Ausgaben für die Unfallversicherung der abgeordneten nationalen Sachverständigen,

die Vergütungen bei Studienaufenthalten und Stipendien,

die Organisation von Ausbildungsprogrammen für Konferenzdolmetscher und Übersetzer, unter anderem in Zusammenarbeit mit Ausbildungsstätten für Dolmetscher und Übersetzer ausbildenden Hochschulen sowie Stipendien für die Ausbildung und berufliche Fortbildung von Dolmetschern und Übersetzern, den Kauf didaktischer Hilfsmittel und die damit verbundenen Nebenkosten,

die Kosten im Zusammenhang mit der Schaffung von Fernlernangeboten für Vertrags-Konferenzdolmetscher, z. B. Online-Kurse zu Themen im Zusammenhang mit parlamentarischen Tätigkeitsbereichen oder beruflichen Fähigkeiten oder die Einstellung von Kursleitern für speziell auf Vertrags-Konferenzdolmetscher zugeschnittene Kurse.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 7. März 2005 über die Regelung für die Zurverfügungstellung von Beamten des Europäischen Parlaments und Bediensteten auf Zeit der Fraktionen an nationale Verwaltungen, diesen gleichgestellte Einrichtungen und internationale Organisationen.

Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 4. Mai 2009 über die Regelung für die Abordnung nationaler Sachverständiger zum Europäischen Parlament.

Beschluss des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 29. April 2021 über die interne Regelung über Praktika beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments.

1 4 0 5
Ausgaben für Dolmetschleistungen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

54 591 373

51 548 080

57 237 408,08

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung folgender Ausgaben:

Vergütungen und vergleichbare Entschädigungen, Sozialabgaben, Reisekosten und andere Kosten für Vertrags-Konferenzdolmetscher, die vom Europäischen Parlament für vom Europäischen Parlament anberaumte Sitzungen für den eigenen Bedarf oder den Bedarf anderer Organe oder Stellen verpflichtet werden, wenn die erforderlichen Leistungen nicht von als Beamte oder Bedienstete auf Zeit beschäftigten Dolmetschern des Europäischen Parlaments erbracht werden können,

Ausgaben für Konferenzleiharbeitsfirmen, Konferenztechniker, Mitarbeiter für den Empfang und Konferenzoperateure für die vorgenannten Sitzungen, wenn die erforderlichen Dienstleistungen nicht von Beamten, Bediensteten auf Zeit oder sonstigen Bediensteten des Europäischen Parlaments erbracht werden können,

Kosten im Zusammenhang mit Leistungen, die von Dolmetschern, die bei regionalen, nationalen oder internationalen Institutionen beschäftigt sind, gegenüber dem Europäischen Parlament erbracht werden,

Kosten für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Dolmetschleistungen, insbesondere Kosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Sitzungen, der Ausbildung und der Auswahl von Dolmetschern,

Gebühren, die die Kommission für die Verwaltung der Zahlungen an die Konferenzdolmetscher erhebt,

Ausgaben im Zusammenhang mit der Erhaltung und Entwicklung von externen Dolmetschkapazitäten oder Verfügbarkeitsplänen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 2 600 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

Übereinkommen über die Arbeitsbedingungen und Vergütungen der Vertrags-Konferenzdolmetscher (AIC) (und dessen Durchführungsbestimmungen) vom 28. Juli 1999 in der am 13. Oktober 2004 ergänzten und am 31. Juli 2008 überarbeiteten Fassung.

1 4 0 6
Beobachter

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Die Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit Beobachtern auf der Grundlage von Artikel 13 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

1 4 2
Externe Übersetzungsleistungen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

10 000 000

8 200 000

9 574 000 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind für auf Dienstleistungsbasis nach außerhalb zu vergebende Übersetzungs-, Editierungs-, Schreib- und Kodierungsarbeiten sowie für technische Hilfsleistungen bestimmt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.

KAPITEL 1 6 —   SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS

1 6 1
Ausgaben für Personalverwaltung

1 6 1 0
Ausgaben für Personaleinstellung

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

186 000

160 000

125 000 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel decken

die Ausgaben für die Organisation der in Artikel 3 des Beschlusses 2002/621/EG vorgesehenen Auswahlverfahren sowie der Reise- und Aufenthaltskosten der Bewerber bei Einstellungsgesprächen,

die Ausgaben für die Organisation von Ausleseverfahren zur Auswahl von Bediensteten.

In durch funktionelle Erfordernisse ausreichend begründeten Fällen kann ein Teil dieser Mittel für vom Organ selbst durchgeführte Auswahl- und Ausleseverfahren verwendet werden.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 27 bis 31 und Artikel 33 sowie Anhang III.

Beschluss 2002/620/EG des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Errichtung des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 53) und Beschluss 2002/621/EG der Generalsekretäre des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Kanzlers des Gerichtshofes, der Generalsekretäre des Rechnungshofes, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Vertreters des Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Organisation und den Betrieb des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 56).

1 6 1 2
Lernen und Entwicklung

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

8 745 000

8 181 000

4 590 198,05

Erläuterungen

Diese Mittel decken Ausgaben für Fortbildungsmaßnahmen mit dem Ziel, die Fertigkeiten des Personals sowie die Leistungsfähigkeit und die Effizienz des Organs zu verbessern, z. B. Sprachkurse für die offiziellen Arbeitssprachen.

Sie sind außerdem zur Deckung der Ausgaben für weitere Fortbildungsmaßnahmen für die Mitglieder bestimmt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 24a.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

1 6 3
Maßnahmen zugunsten des Personals des Organs

1 6 3 0
Posten 1 6 3 0 – Sozialer Dienst

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

901 500

853 700

649 080 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel decken

im Rahmen einer interinstitutionellen Politik zugunsten von Personen mit Behinderungen in den folgenden Kategorien:

Beamte und sonstige Bedienstete im aktiven Dienst,

Ehegatten von Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst,

unterhaltsberechtigte Kinder im Sinne des Beamtenstatuts,

Waisen, die beide Elternteile verloren haben und Waisengeld erhalten,

im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Erschöpfung etwaiger Ansprüche auf einzelstaatlicher Ebene im Aufenthalts- oder Herkunftsland die Erstattung von Ausgaben, die nicht die medizinische Versorgung betreffen, als erforderlich anerkannt sind, aufgrund der Behinderung entstehen, ordnungsgemäß nachgewiesen werden und nicht unter das gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem fallen,

die Maßnahmen für Beamte oder Bedienstete, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden,

die Gewährung eines Zuschusses für den Personalrat und kleinere Ausgaben der sozialen Dienste, wobei Zuschüsse oder Kostenübernahmen des Personalrats für Teilnehmer an sozialen Tätigkeiten auf die Finanzierung von Aktivitäten abzielen, die eine soziale, kulturelle oder linguistische Dimension aufweisen, aber keine Zuschüsse für einzelne Bedienstete oder Haushalte darstellen,

sonstige soziale Maßnahmen auf institutioneller und interinstitutioneller Ebene zugunsten der Beamten, sonstigen Bediensteten und Ruhegehaltsempfänger,

die Finanzierung spezieller angemessener Vorkehrungen oder von Ausgaben für medizinische oder soziale Analysen für in einem Einstellungsverfahren befindliche oder aufgrund von Zwischenfällen während ihrer Laufbahn spezielle Vorkehrungen erfordernde Beamte und sonstige Bedienstete mit Behinderungen und sich in einem Ausleseverfahren befindliche Praktikanten mit Behinderungen gemäß Artikel 1d des Beamtenstatuts, insbesondere der persönlichen Assistenz, einschließlich der Beförderung, am Arbeitsplatz oder bei Dienstreisen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 70 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 1d, Artikel 9 Absatz 3 Unterabsatz 3 und Artikel 76.

1 6 3 1
Mobilität

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

1 830 000

1 760 000

596 916,61

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung des Mobilitätsplans an den verschiedenen Arbeitsorten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

1 6 3 2
Soziale Beziehungen zwischen den Bediensteten und sonstige soziale Tätigkeiten

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

270 000

265 000

265 000 ,—

Erläuterungen

Mit diesen Mitteln sollten Initiativen unterstützt und finanziell gefördert werden, die dazu dienen, die sozialen Beziehungen zwischen dem Personal verschiedener Nationalität zu entwickeln. Hierzu gehören Zuschüsse an Clubs und an Vereinigungen des Personals auf kulturellem und sportlichem Gebiet sowie ein Beitrag zu den Kosten einer ständigen Einrichtung für Freizeitaktivitäten (für kulturelle und sportliche Aktivitäten, andere Freizeitbeschäftigungen, ein Restaurant).

Diese Mittel decken außerdem die finanzielle Beteiligung an den interinstitutionellen sozialen Tätigkeiten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 600 000 EUR veranschlagt.

1 6 5
Tätigkeiten, die die Mitglieder und das Personal des Organs betreffen

1 6 5 0
Gesundheit und Vorbeugung

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

1 985 462

1 922 350

13 746 802,88

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Verwaltungskosten der ärztlichen Dienste, der Dienststelle Verwaltung krankheitsbedingter Fehlzeiten, des Referats Prävention und Wohlergehen am Arbeitsplatz und des Referats Gleichheit, Inklusion und Vielfalt in Brüssel, Luxemburg und Straßburg, einschließlich der ärztlichen Kontrolluntersuchungen und des Kaufs von Material und Arzneimitteln, sowie die Kosten der ärztlichen Untersuchungen, insbesondere im Rahmen der Arbeitsmedizin, der ärztlichen Einstellungsuntersuchungen, der periodischen Untersuchungen und der medizinischen Überwachung von Stellen in den Bereichen Sicherheit und Bewachung und Stellen mit bestimmtem Risikopotenzial, ärztlicher Gutachten und der Ergonomie, die Verwaltungsausgaben für den Invaliditätsausschuss, Schiedsverfahren und Gutachten sowie die Ausgaben für externe Leistungen von Fachärzten und paramedizinischen Spezialisten, die von den Vertrauensärzten für erforderlich erachtet werden.

Sie decken außerdem die Ausgaben für den Kauf von bestimmtem als medizinisch notwendig erachtetem Arbeitsgerät und die Ausgaben für medizinische, paramedizinische oder im Rahmen kurzfristiger Vertretungen erbrachte Dienste.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 33, Artikel 59 sowie Artikel 8 des Anhangs II.

1 6 5 2
Kosten für den Restaurationsbetrieb

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

1 280 000

774 000

1 365 652,06

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten des Restaurationsbetriebs bei offiziellen Veranstaltungen und Tagungen auf hoher Ebene sowie bestimmten vom Europäischen Parlament genehmigten sozialen Tätigkeiten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

1 6 5 4
Kinderbetreuungseinrichtungen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

9 497 000

8 937 000

8 621 940,34

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung des Beitrags des Europäischen Parlaments zu den Gesamtausgaben für organisatorische Maßnahmen und Ausgaben für Dienstleistungen für die internen und die privaten Kinderbetreuungseinrichtungen, mit denen eine Vereinbarung geschlossen wurde.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 3 300 000 EUR veranschlagt.

1 6 5 5
Beitrag des Europäischen Parlaments zu den anerkannten Europäischen Schulen des Typs II

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

795 000

740 000

651 000 ,—

Erläuterungen

Umsetzung des Beschlusses C(2013) 4886 der Kommission vom 1. August 2013 über die Anwendung des EU-Beitrags, der den vom Obersten Rat der Europäischen Schulen anerkannten Schulen entsprechend der Anzahl der angemeldeten Kinder von EU-Bediensteten gezahlt wird, und zur Ersetzung des Beschlusses C(2009) 7719 der Kommission vom 14. Oktober 2009, geändert durch den Beschluss C(2010) 7993 der Kommission vom 8. Dezember 2010 (ABl. C 222 vom 2.8.2013, S. 8).

Diese Mittel dienen zur Deckung des Beitrags des Europäischen Parlaments für die vom Obersten Rat der Europäischen Schulen anerkannten Europäischen Schulen des Typs II bzw. der Erstattung des Beitrags der Kommission, den diese im Namen des Europäischen Parlaments an vom Obersten Rat der Europäischen Schulen anerkannte Europäische Schulen des Typs II entrichtet hat. Sie decken die Ausgaben im Zusammenhang mit den in den genannten Schulen eingeschriebenen Kindern der statutarischen Bediensteten des Europäischen Parlaments.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

TITEL 2

GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNG UND VERSCHIEDENE SACHAUSGABEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

% 2021/2023

 

KAPITEL 2 0

2 0 0

Gebäude

2 0 0 0

Mieten

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

19 170 000

25 204 212

24 571 171,42

128,18

2 0 0 1

Erbpachtzahlungen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

33 559 035 ,—

 

2 0 0 3

Erwerb von Immobilien

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0 ,—

 

2 0 0 7

Errichtung von Gebäuden und Herrichtung der Diensträume

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

70 770 000

95 010 000

89 663 759,08

126,70

2 0 0 8

Besondere Ausgaben für Gebäudeverwaltung

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

6 289 000

6 319 000

5 207 266,93

82,80

2 0 0 9

Errichtung und Ausstattung von Gebäuden: Idea-Lab

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

 

 

 

 

Artikel 2 0 0 — Insgesamt

96 229 000

126 533 212

153 001 232,43

,

2 0 2

Ausgaben für Gebäude

2 0 2 2

Unterhaltung, Wartung, Betrieb und Reinigung der Gebäude

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

73 010 000

68 170 000

66 914 373,78

91,65

2 0 2 4

Energieverbrauch

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

42 150 000

37 755 000

15 224 999 ,—

36,12

2 0 2 6

Sicherheit und Bewachung der Gebäude

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

17 350 000

16 300 000

19 917 518,60

114,80

2 0 2 8

Versicherungskosten

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

3 170 000

5 100 000

3 097 549,89

97,71

 

Artikel 2 0 2 — Insgesamt

135 680 000

127 325 000

105 154 441,27

77,50

 

KAPITEL 2 0 — INSGESAMT

231 909 000

253 858 212

258 155 673,70

111,32

 

KAPITEL 2 1

2 1 0

Datenverarbeitung und Telekommunikation

2 1 0 0

Datenverarbeitung und Telekommunikation — Üblicher Geschäftsbetrieb — Operationen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

30 411 100

29 845 000

28 508 289,60

93,74

2 1 0 1

Datenverarbeitung und Telekommunikation — Üblicher Geschäftsbetrieb — Infrastruktur

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

39 521 500

31 181 836

29 750 636,89

75,28

2 1 0 2

Datenverarbeitung und Telekommunikation — Üblicher Geschäftsbetrieb — Allgemeine Unterstützung der Nutzer

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

11 730 900

16 376 000

12 122 197,40

103,34

2 1 0 3

Datenverarbeitung und Telekommunikation — Üblicher Geschäftsbetrieb — Unterhaltung der IKT-Anwendungen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

37 190 400

30 540 850

28 868 033,31

77,62

2 1 0 4

Datenverarbeitung und Telekommunikation — Infrastrukturinvestitionen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

24 666 000

18 090 100

33 204 575,77

134,62

2 1 0 5

Datenverarbeitung und Telekommunikation — Investitionen in Projekte

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

28 634 300

34 538 500

29 700 421,29

103,72

 

Artikel 2 1 0 — Insgesamt

172 154 200

160 572 286

162 154 154,26

94,19

2 1 2

Mobiliar

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

6 630 000

5 630 000

4 879 093,42

73,59

2 1 4

Material und technische Anlagen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

24 874 000

27 131 500

30 238 367,84

121,57

2 1 6

Beförderung von Abgeordneten und sonstigen Personen sowie von Gütern

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

5 291 000

5 065 000

3 532 119,63

66,76

 

KAPITEL 2 1 — INSGESAMT

208 949 200

198 398 786

200 803 735,15

96,10

 

KAPITEL 2 3

2 3 0

Papier- und Bürobedarf sowie verschiedene Verbrauchsmaterialien

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

879 000

1 309 400

641 599,09

72,99

2 3 1

Finanzkosten

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

650 000

720 000

27 000 ,—

4,15

2 3 2

Gerichtskosten und Schadenersatz

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 375 000

1 350 000

450 132,31

32,74

2 3 6

Postgebühren und Zustellungskosten

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

300 000

216 000

128 266,88

42,76

2 3 7

Umzüge

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 520 000

1 900 000

1 478 818,51

97,29

2 3 8

Sonstige Ausgaben für den Verwaltungsbetrieb

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 672 000

1 751 000

1 105 937,06

66,14

2 3 9

Tätigkeiten im Rahmen von EMAS, einschließlich Werbemaßnahmen, und Ausgleich für die CO2-Emissionen des Europäischen Parlaments

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 100 000

912 500

190 ,—

0,02

 

KAPITEL 2 3 — INSGESAMT

7 496 000

8 158 900

3 831 943,85

51,12

 

Titel 2 — Insgesamt

448 354 200

460 415 898

462 791 352,70

103,22

KAPITEL 2 0 —

GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

KAPITEL 2 1 —

INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR

KAPITEL 2 3 —

LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB

Erläuterungen

Da die Versicherungsgesellschaften den Versicherungsschutz gekündigt haben, muss das Risiko von Arbeitskämpfen und Terroranschlägen für die Gebäude des Europäischen Parlaments im Gesamthaushalt der Union abgedeckt werden.

Die Mittelansätze dieses Titels decken folglich alle Ausgaben im Zusammenhang mit Schäden ab, die aus Arbeitskämpfen und Terroranschlägen resultieren.

KAPITEL 2 0 —   GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

2 0 0
Gebäude

2 0 0 0
Mieten

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

19 170 000

25 204 212

24 571 171,42

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Mieten für die vom Europäischen Parlament genutzten Gebäude oder Gebäudeteile.

Sie decken gleichzeitig die Ausgaben für die Immobiliensteuern. Die Mieten werden auf 12 Monate und auf der Grundlage der bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Verträge berechnet, bei denen normalerweise eine Anpassung an die Lebenshaltungskosten bzw. an die Baukosten vorgesehen ist.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 3 000 000 EUR veranschlagt.

Die Finanzbeiträge, die die Mitgliedstaaten oder ihre Behörden oder öffentlichen Stellen als Finanzierung oder als Erstattung der Kosten für den Erwerb oder die Nutzung von Grundstücken oder Gebäuden oder der Kosten für Gebäude oder Ausrüstungen des Organs überweisen, sind als externe zweckgebundene Einnahmen im Sinn von Artikel 21 Absatz 2 der Haushaltsordnung zu betrachten.

2 0 0 1
Erbpachtzahlungen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

p.m.

p.m.

33 559 035 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Erbpachtzinsen für Gebäude oder Gebäudeteile aufgrund von geltenden bzw. im Vorbereitungsstadium befindlichen Verträgen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.

Die Finanzbeiträge, die die Mitgliedstaaten oder ihre Behörden oder öffentlichen Stellen als Finanzierung oder als Erstattung der Kosten für den Erwerb oder die Nutzung von Grundstücken oder Gebäuden oder der Kosten für Gebäude oder Ausrüstungen des Organs überweisen, sind als externe zweckgebundene Einnahmen im Sinn von Artikel 21 Absatz 2 der Haushaltsordnung zu betrachten.

2 0 0 3
Erwerb von Immobilien

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für den Erwerb von Immobilien. Die Zuschüsse betreffend die Grundstücke und ihre Erschließung werden gemäß der Haushaltsordnung behandelt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 810 000 EUR veranschlagt.

Die Finanzbeiträge, die die Mitgliedstaaten oder ihre Behörden oder öffentlichen Stellen als Finanzierung oder als Erstattung der Kosten für den Erwerb oder die Nutzung von Grundstücken oder Gebäuden oder der Kosten für Gebäude oder Ausrüstungen des Organs überweisen, sind als externe zweckgebundene Einnahmen im Sinn von Artikel 21 Absatz 2 der Haushaltsordnung zu betrachten.

2 0 0 7
Errichtung von Gebäuden und Herrichtung der Diensträume

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

70 770 000

95 010 000

89 663 759,08

Erläuterungen

Diese Mittel decken

die Kosten für die Errichtung von Gebäuden (Bauarbeiten, Honorare für Gutachten, Erstausstattung und für die Inbetriebnahme erforderliches Material und alle damit zusammenhängenden Kosten),

die Kosten für Umbauarbeiten und die übrigen damit zusammenhängenden Ausgaben sowie insbesondere Architekten- und Ingenieurkosten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 472 000 EUR veranschlagt.

Die Finanzbeiträge, die die Mitgliedstaaten oder ihre Behörden oder öffentlichen Stellen als Finanzierung oder als Erstattung der Kosten für den Erwerb oder die Nutzung von Grundstücken oder Gebäuden oder der Kosten für Gebäude oder Ausrüstungen des Organs überweisen, sind als externe zweckgebundene Einnahmen im Sinn von Artikel 21 Absatz 2 der Haushaltsordnung zu betrachten.

2 0 0 8
Besondere Ausgaben für Gebäudeverwaltung

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

6 289 000

6 319 000

5 207 266,93

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Finanzierung von Ausgaben für die Gebäudeverwaltung, die in den anderen Artikeln dieses Kapitels nicht eigens vorgesehen sind, insbesondere in folgenden Bereichen:

Abfallentsorgung,

obligatorische Kontrollen, Qualitätskontrollen, Gutachten, Audits, Überwachung der Einhaltung der Vorschriften usw.,

technische Bibliothek,

Unterstützung der Gebäudeverwaltung (Gebäude-Helpdesk),

Verwaltung der Gebäudepläne und Informationsträger,

sonstige Ausgaben.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 268 000 EUR veranschlagt.

2 0 0 9
Errichtung und Ausstattung von Gebäuden: Idea-Lab

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

p.m.

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel decken Investitionen in innovative Lösungen und Pilotprojekte für Gebäude, darunter:

die Kosten für die Errichtung von Gebäuden (Bauarbeiten, Honorare für Gutachten, Erstausstattung und erforderliches Material, damit die Gebäude den Bedürfnissen des Europäischen Parlaments entsprechen, sowie alle damit zusammenhängenden Kosten),

die Kosten für Umbauarbeiten und die übrigen damit zusammenhängenden Ausgaben sowie Architekten- und Ingenieurkosten.

2 0 2
Ausgaben für Gebäude

2 0 2 2
Unterhaltung, Wartung, Betrieb und Reinigung der Gebäude

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

73 010 000

68 170 000

66 914 373,78

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Ausgaben für Unterhaltung, Wartung, Betrieb und Reinigung der vom Europäischen Parlament als Mieter oder Eigentümer genutzten Gebäude (Räumlichkeiten und technische Einrichtung) gemäß den laufenden Verträgen.

Vor der Verlängerung oder dem Abschluss von Verträgen stimmt sich das Organ nach Maßgabe von Artikel 164 der Haushaltsordnung mit den übrigen Organen über die von jedem einzelnen Organ jeweils durchgesetzten vertraglichen Bedingungen (Preise, gewählte Währung, Indexierung, Dauer, sonstige Klauseln) ab.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 479 000 EUR veranschlagt.

2 0 2 4
Energieverbrauch

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

42 150 000

37 755 000

15 224 999 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen unter anderem zur Deckung der Kosten für den Verbrauch von Wasser, Gas, Strom und Heizung.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 150 000 EUR veranschlagt.

2 0 2 6
Sicherheit und Bewachung der Gebäude

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

17 350 000

16 300 000

19 917 518,60

Erläuterungen

Die Mittel dienen im Wesentlichen zur Deckung der Kosten für die Sicherheit und Bewachung der Dienstgebäude des Europäischen Parlaments an den drei üblichen Arbeitsorten, seiner Informationsbüros innerhalb der Union und seiner Außenbüros in Drittländern.

Vor der Verlängerung oder dem Abschluss von Verträgen stimmt sich das Organ nach Maßgabe von Artikel 164 der Haushaltsordnung mit den übrigen Organen über die von jedem einzelnen Organ jeweils durchgesetzten vertraglichen Bedingungen (Preise, gewählte Währung, Indexierung, Dauer, sonstige Klauseln) ab.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 000 EUR veranschlagt.

2 0 2 8
Versicherungskosten

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

3 170 000

5 100 000

3 097 549,89

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Versicherungsprämien bestimmt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

KAPITEL 2 1 —   INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR

Erläuterungen

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verständigt sich das Organ mit den anderen Organen über die jeweils von ihnen ausgehandelten Vertragsbedingungen.

2 1 0
Datenverarbeitung und Telekommunikation

2 1 0 0
Datenverarbeitung und Telekommunikation — Üblicher Geschäftsbetrieb — Operationen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

30 411 100

29 845 000

28 508 289,60

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Erwerb, Anmietung, Instandhaltung und Unterhaltung von EDV-Hardware und -Software sowie der Ausgaben für externe Unterstützung durch Dienstleistungs- und Beratungsfirmen im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs, die für das Funktionieren der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationssysteme des Europäischen Parlaments erforderlich sind. Diese Ausgaben betreffen insbesondere die Systeme des Datenverarbeitungs- und Telekommunikationszentrums, die EDV-Ausrüstung der einzelnen Dienststellen und den Betrieb des Netzes.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 218 000 EUR veranschlagt.

2 1 0 1
Datenverarbeitung und Telekommunikation — Üblicher Geschäftsbetrieb — Infrastruktur

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

39 521 500

31 181 836

29 750 636,89

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Erwerb, Anmietung, Instandhaltung und Unterhaltung von EDV-Hardware und -Software sowie der Ausgaben für externe Unterstützung durch Dienstleistungs- und Beratungsfirmen im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs zum Management und zur Instandhaltung der Infrastrukturen für die Datenverarbeitungs- und Telekommunikationssysteme des Europäischen Parlaments, einschließlich Cloud-bezogener Dienstleistungen. Diese Ausgaben betreffen hauptsächlich die Infrastrukturen für Netze, Leitungen, Telekommunikation, individuelle Ausstattungen und Abstimmungsanlagen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 168 000 EUR veranschlagt.

2 1 0 2
Datenverarbeitung und Telekommunikation — Üblicher Geschäftsbetrieb — Allgemeine Unterstützung der Nutzer

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

11 730 900

16 376 000

12 122 197,40

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Kauf, Miete, Unterhaltung und Wartung von Hardware und Software sowie der Ausgaben für Dienstleistungs- und IT-Beratungsfirmen im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs zur Unterstützung der Nutzer der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationssysteme des Europäischen Parlaments. Diese Ausgaben betreffen die Dienste zur Unterstützung der Mitglieder und der übrigen Nutzer, insbesondere die Dienste im Zusammenhang mit Anwendungen im Bereich Verwaltung und Rechtsetzung, die in den Bereichen Sicherheit und Gefahrenabwehr eingesetzt werden, sowie der Kommunikationsanwendungen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 19 000 EUR veranschlagt.

2 1 0 3
Datenverarbeitung und Telekommunikation — Üblicher Geschäftsbetrieb — Unterhaltung der IKT-Anwendungen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

37 190 400

30 540 850

28 868 033,31

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Kauf, Miete, Unterhaltung und Wartung von Hardware und Software sowie für die damit verbundenen Arbeiten, sowie zur Deckung der Ausgaben für externe Unterstützung durch Dienstleistungs- und Beratungsfirmen im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs zur Unterhaltung der IKT-Anwendungen des Organs. Diese Ausgaben betreffen insbesondere die Anwendungen für die Mitglieder, für Kommunikationszwecke, für Sicherheitsbelange und für die Gefahrenabwehr sowie die Anwendungen im Bereich Verwaltung und Rechtsetzung.

Veranschlagt sind ferner Mittel zur Deckung der Ausgaben für IKT-Instrumente, die im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit gemeinsam finanziert werden.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 2 000 EUR veranschlagt.

2 1 0 4
Datenverarbeitung und Telekommunikation — Infrastrukturinvestitionen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

24 666 000

18 090 100

33 204 575,77

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für den Kauf von Hardware und Software sowie der Ausgaben für externe Unterstützung durch Dienstleistungs- und Beratungsfirmen im Zusammenhang mit Investitionen in die Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsinfrastruktursysteme des Europäischen Parlaments. Die Investitionen betreffen hauptsächlich die Systeme des Datenverarbeitungs- und Telekommunikationszentrums, Netze, Leitungen und Videokonferenzsysteme.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 147 000 EUR veranschlagt.

2 1 0 5
Datenverarbeitung und Telekommunikation — Investitionen in Projekte

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

28 634 300

34 538 500

29 700 421,29

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für den Kauf von Hardware und Software sowie der Ausgaben für externe Unterstützung durch Dienstleistungs- und Beratungsfirmen im Zusammenhang mit Investitionen in bestehende oder neue IKT-Projekte. Die Investitionen betreffen hauptsächlich die Anwendungen für die Mitglieder, die Anwendungen in den Bereichen Rechtsetzung, Verwaltung, Finanzen, Kommunikation, Sicherheit und Gefahrenabwehr und die Anwendungen zur Steuerung der IKT-Ausstattung. Veranschlagt sind ferner Mittel zur Deckung der Ausgaben für IKT-Instrumente, die im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit gemeinsam finanziert werden.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 44 000 EUR veranschlagt.

2 1 2
Mobiliar

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

6 630 000

5 630 000

4 879 093,42

Erläuterungen

Diese Mittel sind für Kauf, Miete, Instandhaltung und Reparatur von Mobiliar, insbesondere für den Kauf ergonomischer Büromöbel, sowie für den Ersatz von veraltetem und nicht mehr verwendbarem Mobiliar und von Büromaschinen bestimmt. Sie dienen auch zur Finanzierung verschiedener Ausgaben für die Verwaltung der beweglichen Sachen des Europäischen Parlaments.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

2 1 4
Material und technische Anlagen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

24 874 000

27 131 500

30 238 367,84

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Kosten für Kauf, Miete, Instandhaltung und Reparatur von Material und technischen Einrichtungen, insbesondere

von verschiedenem Material und festen und beweglichen technischen Einrichtungen für Veröffentlichung, Sicherheit (einschließlich Software), Kantinen, Gebäude, die Fortbildung des Personals, die Sportzentren des Organs usw.,

von Ausstattungsgegenständen, insbesondere für Druckerei, Telefondienst, Kantinen, Einkaufszentralen, Sicherheit, Konferenztechnik, den audiovisuellen Sektor usw.,

von spezifischem (elektronischem, computertechnischem, elektrischem) Material einschließlich der damit zusammenhängenden externen Leistungen.

Diese Mittel decken außerdem die Kosten für Annoncen betreffend den Weiterverkauf oder die Verschrottung ausgesonderter Güter sowie die Kosten im Zusammenhang mit dem technischen Support (Beratung) in Angelegenheiten, bei denen Fachkenntnis von außen notwendig ist.

Diese Mittel decken auch die Kosten für den Transport von Ausrüstungsgegenständen, die für die technischen Einrichtungen zur Bereitstellung von Konferenzdiensten weltweit erforderlich sind, wenn ein Mitglied, eine Delegation, eine Fraktion oder ein Leitungsgremium des Europäischen Parlaments darum ersucht. Diese Kosten beinhalten die Transportkosten sowie sämtliche damit verbundenen Verwaltungskosten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 17 000 EUR veranschlagt.

2 1 6
Beförderung von Abgeordneten und sonstigen Personen sowie von Gütern

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

5 291 000

5 065 000

3 532 119,63

Erläuterungen

Diese Mittel sind für Kauf, Leasing, Unterhaltung, Betrieb und Reparatur von Fahrzeugen (Kraftfahrzeug- und Fahrradbestand) und die Miete von Fahrzeugen, Taxis, Omnibussen und Lastkraftwagen mit oder ohne Fahrer bestimmt, einschließlich der damit zusammenhängenden Versicherungen und anderer Verwaltungskosten. Beim Ersatz des Kraftfahrzeugbestands oder bei Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen werden Kraftfahrzeuge, die die Umwelt möglichst wenig belasten, wie beispielsweise Hybridfahrzeuge, bevorzugt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 000 EUR veranschlagt.

KAPITEL 2 3 —   LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB

Erläuterungen

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verständigt sich das Organ mit den anderen Organen über die jeweils von ihnen ausgehandelten Vertragsbedingungen.

2 3 0
Papier- und Bürobedarf sowie verschiedene Verbrauchsmaterialien

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

879 000

1 309 400

641 599,09

Erläuterungen

Diese Mittel sind für den Kauf von Papier, Umschlägen, Büromaterial, Erzeugnissen für die Druckerei und die Vervielfältigung von Dokumenten usw. sowie für die damit zusammenhängenden Verwaltungskosten bestimmt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 37 000 EUR veranschlagt.

2 3 1
Finanzkosten

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

650 000

720 000

27 000 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Bankkosten (Gebühren, Agios, verschiedene Kosten) und sonstigen Finanzkosten einschließlich der Nebenkosten für die Finanzierung von Gebäuden.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

2 3 2
Gerichtskosten und Schadenersatz

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

1 375 000

1 350 000

450 132,31

Erläuterungen

Diese Mittel decken

etwaige Kosten, zu deren Zahlung das Europäische Parlament durch den Gerichtshof, das Gericht und einzelstaatliche Gerichte verurteilt wurde,

die Hinzuziehung externer Rechtsanwälte zur Vertretung des Europäischen Parlaments vor den Gerichten der Union und den einzelstaatlichen Gerichten und die Hinzuziehung von Rechtsberatern oder Sachverständigen zwecks Unterstützung des Juristischen Dienstes,

die Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit Disziplinarverfahren und ähnlichen Verfahren,

die Ausgaben für Schadenersatz und Zinsen,

die bei gütlichen Beilegungen gemäß Kapitel 11 des Titels III der Verfahrensordnung des Gerichts oder Kapitel 7 des Titels IV der Verfahrensordnung des Gerichtshofs vereinbarten Entschädigungen und Vergütungen,

Geldbußen des Europäischen Datenschutzbeauftragten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39).

2 3 6
Postgebühren und Zustellungskosten

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

300 000

216 000

128 266,88

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für Postgebühren, Bearbeitung und Beförderung durch die nationalen Postdienste oder durch Kurierdienste.

Diese Mittel dienen ferner zur Deckung der Kosten für Postdienstleistungen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 9 000 EUR veranschlagt.

2 3 7
Umzüge

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

1 520 000

1 900 000

1 478 818,51

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für Umzugs- und Transportarbeiten, die von Umzugsfirmen oder mithilfe vorübergehend beschäftigter Transporteure durchgeführt werden.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

2 3 8
Sonstige Ausgaben für den Verwaltungsbetrieb

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

1 672 000

1 751 000

1 105 937,06

Erläuterungen

Diese Mittel decken

die Versicherungen, die nicht eigens unter einem anderen Posten vorgesehen sind,

den Kauf und die Instandhaltung von Arbeitskleidung für Amtsboten, Kraftfahrer, Empfangspersonal, Lager- und Umzugspersonal sowie Personal der Dienststelle Besuche und Seminare, der Dienststelle Parlamentarium, des ärztlichen Dienstes, des Sicherheitsdienstes, der Dienststellen zur Unterhaltung der Gebäude und verschiedener technischer Dienststellen,

verschiedene Sachausgaben, einschließlich der Verwaltungskosten, die an das Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) in Verbindung mit den gemäß dem Statut an die ehemaligen Mitglieder ausgezahlten Ruhegehältern gezahlt werden, und der Kosten für die Sicherheitsüberprüfung externer Mitarbeiter, die in den Gebäuden oder den Systemen des Europäischen Parlaments tätig sind, sowie für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen, die nicht eigens unter einem anderen Posten vorgesehen sind,

verschiedene Ankäufe für Tätigkeiten im Rahmen des Systems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (Werbemaßnahmen usw.).

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

2 3 9
Tätigkeiten im Rahmen von EMAS, einschließlich Werbemaßnahmen, und Ausgleich für die CO2-Emissionen des Europäischen Parlaments

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

1 100 000

912 500

190 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung von Ausgaben im Zusammenhang mit Tätigkeiten im Rahmen von EMAS, durch die die Umweltbilanz des Europäischen Parlaments verbessert werden soll, einschließlich Werbemaßnahmen für diese Tätigkeiten, und im Zusammenhang mit dem Ausgleich für die CO2-Emissionen des Europäischen Parlaments.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.

TITEL 3

AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG DER ALLGEMEINEN AUFGABEN DES ORGANS

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

% 2021/2023

 

KAPITEL 3 0

3 0 0

Kosten für vom Personal unternommene Dienstreisen und Reisen zwischen den drei Arbeitsorten

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

23 430 000

24 400 000

9 233 087,92

39,41

3 0 2

Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

941 900

893 900

379 643 ,—

40,31

3 0 4

Verschiedene Ausgaben für Sitzungen

3 0 4 0

Verschiedene Ausgaben für interne Sitzungen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

243 000

235 000

41 192,96

16,95

3 0 4 2

Sitzungen, Kongresse, Konferenzen und Delegationen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

2 840 000

2 625 000

1 091 595,07

38,44

3 0 4 9

Kosten für Leistungen des Reisebüros

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

2 050 000

2 000 000

1 936 505,36

94,46

 

Artikel 3 0 4 — Insgesamt

5 133 000

4 860 000

3 069 293,39

59,80

 

KAPITEL 3 0 — INSGESAMT

29 504 900

30 153 900

12 682 024,31

42,98

 

KAPITEL 3 2

3 2 0

Beschaffung von Fachwissen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

6 701 715

6 984 000

5 872 723,61

87,63

3 2 1

Ausgaben für den Wissenschaftlichen Dienst, einschließlich der Bibliothek und der historischen Archive, der Bewertung der wissenschaftlichen und technologischen Entscheidungen (STOA) und des Europäischen Wissenschaftsmedienzentrums

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

10 010 000

9 430 000

7 990 922,93

79,83

3 2 2

Ausgaben für Dokumentation

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

3 261 000

3 222 000

3 165 225,83

97,06

3 2 3

Förderung der Demokratie und Aufbau parlamentarischer Kapazitäten der Parlamente von Drittstaaten

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 400 000

1 400 000

384 419,10

27,46

3 2 4

Produktion und Verbreitung

3 2 4 0

Amtsblatt

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0 ,—

 

3 2 4 1

Digitale Veröffentlichungen und Veröffentlichungen in traditioneller Form

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

4 722 000

5 519 000

5 728 253,13

121,31

3 2 4 2

Ausgaben für Veröffentlichungen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

55 974 000

29 942 000

37 770 139,18

67,48

3 2 4 3

Besucherzentren des Europäischen Parlaments

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

32 707 385

29 708 500

25 912 125,18

79,22

3 2 4 4

Organisation und Empfang von Besuchergruppen, Euroscola und Einladung von Meinungsmultiplikatoren aus Drittländern

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

34 663 000

34 945 000

16 554 610,64

47,76

3 2 4 5

Veranstaltung von Kolloquien und Seminaren

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

3 960 500

3 099 850

2 539 309,71

64,12

3 2 4 8

Ausgaben für audiovisuelle Informationen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

15 885 000

17 755 000

22 634 551,75

142,49

3 2 4 9

Informationsaustausch mit den nationalen Parlamenten

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

235 000

235 000

1 702 ,—

0,72

 

Artikel 3 2 4 — Insgesamt

148 146 885

121 204 350

111 140 691,59

75,02

3 2 5

Ausgaben für Verbindungsbüros

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

9 900 000

9 850 000

9 256 164,40

93,50

 

KAPITEL 3 2 — INSGESAMT

179 419 600

152 090 350

137 810 147,46

76,81

 

Titel 3 — Insgesamt

208 924 500

182 244 250

150 492 171,77

72,03

KAPITEL 3 0 —

SITZUNGEN UND KONFERENZEN

KAPITEL 3 2 —

FACHWISSEN UND INFORMATIONEN: BESCHAFFUNG, ARCHIVIERUNG, PRODUKTION UND VERBREITUNG

KAPITEL 3 0 —   SITZUNGEN UND KONFERENZEN

3 0 0
Kosten für vom Personal unternommene Dienstreisen und Reisen zwischen den drei Arbeitsorten

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

23 430 000

24 400 000

9 233 087,92

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit Reisen des Personals des Organs, abgeordneter nationaler Sachverständiger, von Praktikanten und der vom Parlament eingeladenen Mitarbeiter anderer europäischer oder internationaler Einrichtungen zwischen dem Ort der dienstlichen Verwendung und einem der drei Arbeitsorte des Europäischen Parlaments (Brüssel, Luxemburg und Straßburg) und Dienstreisen zu anderen Orten als den drei Arbeitsorten bestimmt. Die Ausgaben betreffen die Fahrtkosten, die Tagegelder, die Kosten der Unterbringung und die Ausgleichszahlungen für die Einhaltung fest vorgegebener Arbeitszeiten. Die Mittel decken ferner die Nebenkosten, einschließlich der Kosten für die Stornierung von Fahrausweisen und Hotelreservierungen, der Kosten im Zusammenhang mit dem elektronischen Fakturierungssystem und der Kosten für die Dienstreiseversicherung.

Außerdem dienen die Mittel zur Deckung von Ausgaben im Zusammenhang mit möglichen Ausgleichszahlungen für durch Dienstreisen und Reisen des Personals verursachte CO2-Emissionen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 200 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 71 und die Artikel 11, 12 und 13 des Anhangs VII.

3 0 2
Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

941 900

893 900

379 643 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel decken

die Ausgaben im Zusammenhang mit den Verpflichtungen des Organs in Bezug auf Empfänge, einschließlich Empfängen im Zusammenhang mit den Arbeiten für die Bewertung der wissenschaftlichen Optionen (STOA) und anderen vorausschauenden Tätigkeiten, sowie die Ausgaben für Repräsentationszwecke der Mitglieder des Organs sowie für Musikprojekte,

die Ausgaben des Präsidenten für Repräsentationszwecke anlässlich seiner Reisen außerhalb der Arbeitsorte,

die Repräsentationskosten und die Beteiligung an den Sekretariatskosten des Kabinetts des Präsidenten,

die Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke des Generalsekretariats, einschließlich des Erwerbs von Repräsentationsartikeln und Medaillen für die Beamten mit 15 bzw. 25 Dienstjahren,

verschiedene Ausgaben für protokollarische Zwecke wie Fahnen, Schaugestelle, Einladungskarten und den Druck von Speisekarten,

Reise- und Aufenthaltskosten von hochrangigen Persönlichkeiten, die das Organ besuchen,

die Visakosten der Mitglieder und Bediensteten des Europäischen Parlaments im Zusammenhang mit Dienstreisen,

Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke und sonstige spezifische Ausgaben für Mitglieder, die innerhalb des Europäischen Parlaments ein offizielles Amt ausüben.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

3 0 4
Verschiedene Ausgaben für Sitzungen

3 0 4 0
Verschiedene Ausgaben für interne Sitzungen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

243 000

235 000

41 192,96

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Erfrischungen und andere Getränke sowie gelegentliche Imbisse während der Sitzungen des Europäischen Parlaments oder in seinen Räumlichkeiten organisierten interinstitutionellen Sitzungen sowie für die Verwaltung dieser Dienste.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

3 0 4 2
Sitzungen, Kongresse, Konferenzen und Delegationen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

2 840 000

2 625 000

1 091 595,07

Erläuterungen

Diese Mittel decken insbesondere die nicht durch Kapitel 1 0 und Artikel 3 0 0 gedeckten Kosten im Zusammenhang mit

der Organisation der Sitzungen außerhalb der Arbeitsorte (Ausschüsse oder deren Delegationen, Fraktionen), gegebenenfalls einschließlich Repräsentationsausgaben,

der Organisation der interparlamentarischen Delegationen, der Ad-hoc-Delegationen, der gemischten parlamentarischen Ausschüsse, der parlamentarischen Kooperationsausschüsse, der parlamentarischen Delegationen bei der WTO sowie der Parlamentarischen Konferenz zur WTO und ihres Lenkungsausschusses,

der Organisation der Delegationen bei der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU, der Parlamentarischen Versammlung EuroLat und der Parlamentarischen Versammlung Euronest sowie deren Organen,

der Organisation der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum (PV-UfM), ihrer Ausschüsse und ihres Präsidiums; diese Ausgaben beinhalten den Beitrag des Europäischen Parlaments zum Haushalt des eigenständigen Sekretariats der PV-UfM bzw. der direkten Übernahme der anteilsmäßigen Kosten des Europäischen Parlaments am Haushaltsplan der PV-UfM,

den Beiträgen für die internationalen Organisationen, denen das Europäische Parlament oder eines seiner Organe angehört (Interparlamentarische Union, Vereinigung der Generalsekretäre der Parlamente, Gruppe der Zwölf Plus bei der Interparlamentarischen Union),

der auf der Grundlage einer zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission unterzeichneten Dienstleistungsvereinbarung erfolgenden Erstattung des nach dem Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen (Artikel 6), nach Artikel 23 des Statuts der Beamten der Europäischen Union, nach den Artikeln 11 und 81 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union und nach der Verordnung (EU) Nr. 1417/2013 des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Festlegung der Form der von der Europäischen Union ausgestellten Laissez-Passer (ABl. L 353 vom 28.12.2013, S. 26) fälligen Anteils des Europäischen Parlaments an den Kosten der Herstellung der gemeinschaftlichen Zugangsausweise (Material, Personal und Lieferungen) an die Kommission,

der Teilnahme an Sitzungen des Lenkungsausschusses des InvestEU-Programms und offiziellen Treffen mit den Mitgliedern der zuständigen parlamentarischen Ausschüsse (einschließlich Reisekosten, Unterbringung und Verpflegung) von Personen, die vom Europäischen Parlament in den Lenkungsausschuss des Programms InvestEU berufen wurden.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

3 0 4 9
Kosten für Leistungen des Reisebüros

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

2 050 000

2 000 000

1 936 505,36

Erläuterungen

Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Ausgaben für den Betrieb des beim Europäischen Parlament unter Vertrag stehenden Reisebüros zu decken.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 6 000 EUR veranschlagt.

KAPITEL 3 2 —   FACHWISSEN UND INFORMATIONEN: BESCHAFFUNG, ARCHIVIERUNG, PRODUKTION UND VERBREITUNG

3 2 0
Beschaffung von Fachwissen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

6 701 715

6 984 000

5 872 723,61

Erläuterungen

Diese Mittel decken

die Kosten von Verträgen mit qualifizierten Sachverständigen und Forschungsinstituten über Studien und andere Forschungstätigkeiten (Workshops, Runde Tische, Sachverständigengespräche oder Anhörungen von Sachverständigen, Konferenzen) oder für Tätigkeiten der technischen Hilfe, die besondere Kompetenzen erfordern und die für die Organe der Europäischen Parlaments, die parlamentarischen Ausschüsse, die parlamentarischen Delegationen und die Verwaltung erbracht werden,

den Erwerb oder die Anmietung von spezialisierten Informationsquellen wie spezialisierten Datenbanken, Fachliteratur oder technischer Unterstützung, sofern zur Ergänzung der oben genannten Verträge mit Sachverständigen erforderlich,

die Reise-, Aufenthalts- und Nebenkosten der Sachverständigen und sonstigen Personen – einschließlich Personen, die eine Petition an das Europäische Parlament gerichtet haben –, die zu Sitzungen der Ausschüsse, der Delegationen und der Studien- und Arbeitsgruppen sowie zu Workshops eingeladen werden,

die Kosten für die Teilnahme von Petenten an offiziellen Reisen des Petitionsausschusses außerhalb der Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments, einschließlich Reise-, Aufenthalts- und Nebenkosten,

die Kosten der Verbreitung von Erzeugnissen der internen und externen Parlamentsrecherche und anderer einschlägiger Erzeugnisse zum Nutzen des Organs und der Öffentlichkeit (insbesondere durch Veröffentlichungen im Internet, interne Datenbanken, Broschüren und Veröffentlichungen),

die Ausgaben im Zusammenhang mit der Einberufung von dem Organ nicht angehörenden Personen zur Teilnahme an den Arbeiten von Gremien wie dem Disziplinarrat,

die Kosten für die Überprüfung der Richtigkeit der von den Bewerbern für die Einstellung vorgelegten Unterlagen durch spezialisierte externe Dienstleister.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 64 000 EUR veranschlagt.

3 2 1
Ausgaben für den Wissenschaftlichen Dienst, einschließlich der Bibliothek und der historischen Archive, der Bewertung der wissenschaftlichen und technologischen Entscheidungen (STOA) und des Europäischen Wissenschaftsmedienzentrums

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

10 010 000

9 430 000

7 990 922,93

Erläuterungen

Diese Mittel dienen der Deckung der Ausgaben für die Tätigkeiten der GD Wissenschaftlicher Dienst und der zentralen Dienststellen des Generalsekretärs, insbesondere für

die Beschaffung von Fachwissen zur Unterstützung der Forschungstätigkeit des Europäischen Parlaments (auch durch Artikel, Studien, Workshops, Seminare, Runde Tische, Sachverständigengespräche und Konferenzen), bei Bedarf auch gemeinsam mit anderen Organen, internationalen Organisationen, Forschungsabteilungen und Bibliotheken der nationalen Parlamente, Denkfabriken, Forschungseinrichtungen und weiteren qualifizierten Sachverständigen,

die Beschaffung von Fachwissen in den Bereichen Folgenabschätzungen sowie Ex-ante- und Ex-post-Bewertungen, Bewertung des europäischen Mehrwerts und Bewertung der wissenschaftlichen und technologischen Optionen (STOA),

den Erwerb oder die Ausleihe von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Datenbanken, Erzeugnissen von Presseagenturen und anderen Datenträgern für die Bibliothek in unterschiedlichen Formaten, auch für Urheberrechtsgebühren, Qualitätsmanagementsysteme, Einbinde- und Konservierungsmaterialien und -arbeiten sowie andere einschlägige Dienstleistungen,

die Kosten externer Archivierungsdienstleistungen (Organisation, Auswahl, Beschreibung, Übertragung auf verschiedene Datenträger und in papierlose Form, Erwerb von primären Archivquellen),

den Erwerb, die Erweiterung, die Eingliederung, die Nutzung und die Pflege von Bibliotheks- und Archivfachliteratur und von speziellem Material für die Mediathek, einschließlich elektrischer, elektronischer und EDV-Materialien sowie von Einbinde- und Konservierungsmaterialien,

die Kosten der Verbreitung von Erzeugnissen der internen und externen Parlamentsrecherche und anderer einschlägiger Erzeugnisse zum Nutzen des Organs und der Öffentlichkeit (insbesondere durch Veröffentlichungen im Internet, interne Datenbanken, Broschüren und Veröffentlichungen),

die Reise-, Aufenthalts- und Nebenkosten der Sachverständigen und Autoren, die zur Teilnahme an Präsentationen, Seminaren, Workshops oder anderen Veranstaltungen dieser Art eingeladen werden,

die Mitwirkung der für die Bewertung wissenschaftlicher und technologischer Optionen (STOA) zuständigen Dienststellen an den Tätigkeiten europäischer und internationaler wissenschaftlicher Einrichtungen,

die Verpflichtungen des Europäischen Parlaments gemäß der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 354/83 aufgrund von internationalen und interinstitutionellen Kooperationsvereinbarungen, auch für den Beitrag des Europäischen Parlaments zu den finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit den historischen Archiven der Union,

die Kosten des Europäischen Wissenschaftsmedienzentrums, dessen Tätigkeit von der Lenkungsgruppe des Europäischen Parlaments zur Zukunft von Wissenschaft und Technologie (STOA-Lenkungsgruppe) überwacht wird, im Zusammenhang mit der Ausweitung der Schnittstelle von Europäischem Parlament, Wissenschaft und Medien, um insbesondere die Bildung von Netzwerken, Schulungsmaßnahmen und die Verbreitung von Wissen zu fördern, indem beispielsweise

Tätigkeiten organisiert sowie Ausgaben (einschließlich Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten) im Zusammenhang mit der Einladung von Journalisten, Interessenträgern und sonstigen Sachverständigen zu diesen Tätigkeiten getätigt werden,

Netzwerke an der Schnittstelle von Europäischem Parlament, Wissenschaft und Medien aufgebaut und weitergeführt werden,

Seminare, Konferenzen und Schulungen zu aktuellen wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen und Themen und zu den Merkmalen und der Wirksamkeit des Wissenschaftsjournalismus ausgerichtet werden,

Informationen von Sachverständigen und Analysen aus der Wissenschaft, den Medien und anderen Quellen in Wissenschaft und Technik für politische Entscheidungsträger und Bürger nutzbar gemacht werden,

Forschungsergebnisse und die verschiedenen Dokumente des Europäischen Parlaments in den Bereichen Wissenschaft und Technik einer breiteren Öffentlichkeit schriftlich, audiovisuell oder auf anderem Wege verfügbar gemacht werden,

Techniken und Methoden zum Ausbau der Fähigkeit, vertrauenswürdige Quellen in Wissenschaft und Technik zu erkennen und zu verbreiten, entwickelt werden,

zur Unterstützung dieses Dialogs die Einrichtung, Erneuerung und Verwendung modernster technischer Ausrüstungen und Angebote für die Medien unterstützt werden,

eine engere Zusammenarbeit und generell engere Verbindungen zwischen Europäischem Parlament, den Medien, Universitäten und einschlägigen Forschungszentren in diesem Bereich geschaffen werden, indem unter anderem die Rolle und die Arbeit des Europäischen Wissenschaftsmedienzentrums und dessen Zugänglichkeit für die Bürger durch die Medien beworben werden.

Diese Mittel können auch verwendet werden, um den Dialog des Europäischen Parlaments mit der akademischen Gemeinschaft, den Medien, den Denkfabriken und den Bürgern zu unterstützen, was zukunftsorientierte Studien zu den langfristigen Trends betrifft, mit denen sich die Entscheidungsträger der Europäischen Union konfrontiert sehen, und zwar sowohl im wissenschaftlichen Bereich als auch durch Seminare, Veröffentlichungen und sonstige oben aufgeführte Tätigkeiten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 354/83 des Rates vom 1. Februar 1983 über die Freigabe der historischen Archive der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. L 43 vom 15.2.1983, S. 1).

Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43)

Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 28. November 2001 über die Regelung über den Zugang der Öffentlichkeit zu den Dokumenten des Europäischen Parlaments (zuletzt geändert am 22. Juni 2011 – ABl. C 216 vom 22.7.2011, S. 19).

Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 2. Juli 2012 über die Vorschriften für die Verwaltung der Dokumente des Europäischen Parlaments.

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Oktober 2013 zu dem Thema „Vorausplanung der Politik und langfristige Trends: Auswirkungen des Kapazitätsaufbaus auf den Haushalt“ (ABl. C 181 vom 19.5.2016, S. 16), insbesondere die Ziffern 7 und 9.

Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 10. März 2014 über das Verfahren für den Erwerb privater Archivbestände von Mitgliedern und ehemaligen Mitgliedern durch das Europäische Parlament.

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. April 2015 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2016 (ABl. C 346 vom 21.9.2016, S. 188), insbesondere Ziffer 30.

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. April 2016 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2017 (ABl. C 58 vom 15.2.2018, S. 257), insbesondere Ziffer 54.

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. April 2018 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2019 (ABl. C 390 vom 18.11.2019, S. 215), insbesondere Ziffer 49.

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. März 2019 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2020 (ABl. C 108 vom 26.3.2021, S. 1032), insbesondere Ziffer 47.

3 2 2
Ausgaben für Dokumentation

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

3 261 000

3 222 000

3 165 225,83

Erläuterungen

Diese Mittel decken

die Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften und bei Informationsagenturen, Abonnements für deren Online-Veröffentlichungen und Online-Dienste, einschließlich der Urheberrechtsgebühren für die Vervielfältigung und Verbreitung dieser Abonnements in schriftlicher und/oder elektronischer Form, und die Dienstleistungsverträge für Presseübersichten und Zeitungsausschnitte,

die Abonnements oder Dienstleistungsverträge für die Lieferung von Inhaltsübersichten und -analysen von Zeitschriften oder die Erfassung der aus diesen Zeitschriften entnommenen Artikel auf optischen Datenträgern,

die Kosten für die Nutzung externer dokumentarischer und statistischer Datenbanken (ohne EDV-Anlagen und Fernmeldegebühren),

den Kauf neuer Wörterbücher und Lexika bzw. die Anschaffung neuerer Auflagen dieser Werke — auf allen Arten von Trägermedien — auch für die neuen Sprachabteilungen sowie anderer Werke für die Sprachendienste und die Referate Qualität der Rechtsakte,

Dienstleistungsverträge für: i) die Bereitstellung von Analysen der Medienberichterstattung in Form von Zusammenfassungen von Nachrichten und Volltextartikeln in den Medien, ii) die Entwicklung und Pflege der speziellen Datenbank für die Speicherung solcher Daten und iii) die (externen) Personalressourcen, die für die Verwertung dieser Daten erforderlich sind.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

3 2 3
Förderung der Demokratie und Aufbau parlamentarischer Kapazitäten der Parlamente von Drittstaaten

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

1 400 000

1 400 000

384 419,10

Erläuterungen

Diese Mittel decken

die Ausgaben im Zusammenhang mit den Programmen für den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten der Heranführungsländer, insbesondere der Staaten des westlichen Balkans und der Türkei,

die Ausgaben für die Förderung der Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und den demokratisch gewählten nationalen Parlamenten von nicht im vorigen Spiegelstrich genannten Drittstaaten sowie den entsprechenden regionalen parlamentarischen Organisationen. Die zu finanzierenden Maßnahmen zielen in erster Linie darauf ab, die parlamentarischen Strukturen in neuen und im Entstehen begriffenen Demokratien insbesondere in der Nachbarschaft der EU (Süden und Osten) zu stärken,

die Kosten für die Förderung von Tätigkeiten zur Unterstützung der Vermittlungsarbeit und Maßnahmen zugunsten von Nachwuchspolitikern aus der Europäischen Union sowie aus Staaten der erweiterten Nachbarschaft der EU: Maghreb-Länder, Osteuropa und Russland, israelisch-palästinensischer Dialog und andere von der Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen als prioritär eingestufte Länder,

die Kosten der Ausrichtung der Verleihung des Sacharow-Preises (insbesondere das Preisgeld, die Ausgaben im Zusammenhang mit der Reise und dem Empfang des Preisträgers oder der Preisträger und der anderen Finalisten sowie die laufenden Ausgaben des Netzes der Sacharow-Preisträger und die Reisekosten seiner Mitglieder) und der Tätigkeiten zur Förderung der Menschenrechte.

Diese Maßnahmen umfassen Informationsbesuche beim Europäischen Parlament in Brüssel, Luxemburg und Straßburg sowie Besuche in den Mitgliedstaaten und in Drittländern. Diese Mittel decken, vollständig oder teilweise, die Kosten der Teilnehmer, insbesondere Reise, Unterkunft und Tagegelder.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2011 über die Einrichtung der Direktion Demokratieförderung in der Generaldirektion externe Politikbereiche der Union.

3 2 4
Produktion und Verbreitung

3 2 4 0
Amtsblatt

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel decken den Anteil des Organs an den Veröffentlichungs- und Verbreitungskosten und sonstigen Nebenkosten des Amts für amtliche Veröffentlichungen im Zusammenhang mit den im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichenden Texten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

3 2 4 1
Digitale Veröffentlichungen und Veröffentlichungen in traditioneller Form

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

4 722 000

5 519 000

5 728 253,13

Erläuterungen

Diese Mittel decken

sämtliche Kosten für digitale Veröffentlichungen (Intranet-Sites) sowie für Veröffentlichungen in traditioneller Form (Dokumente und verschiedene Druckerzeugnisse, deren Herstellung an Dritte vergeben wird), einschließlich des Vertriebs,

die Aktualisierung, Weiterentwicklung und Verbesserung der Redaktionssysteme.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 9 000 EUR veranschlagt.

3 2 4 2
Ausgaben für Veröffentlichungen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

55 974 000

29 942 000

37 770 139,18

Erläuterungen

Diese Mittel decken

die Kommunikationsausgaben im Zusammenhang mit den Werten des Organs mittels der Information dienender Veröffentlichungen, einschließlich elektronischer Veröffentlichungen, Informationstätigkeiten, der Öffentlichkeitsarbeit und der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, Ausstellungen und Messen,

die Kommunikationsausgaben, die dazu dienen, ein wiedererkennbares, kohärentes und positives Bild des Europäischen Parlaments in der Öffentlichkeit zu fördern, Kommunikationsprodukte vom kreativen Konzept bis zum Endprodukt zu entwickeln und die Kapazitäten für eine interne Kommunikationsagentur mit Zugang zu brancheneigenen Instrumenten und der Beratung durch externe Sachverständige aufzubauen,

die Kofinanzierung von Kommunikationsmaßnahmen im Rahmen eines Finanzhilfeprogramms, um ein besseres Verständnis der Identität, der Rolle und des politischen Charakters des Europäischen Parlaments zu fördern und zu verbreiten und Anreize für die Zusammenarbeit mit Multiplikatorennetzen zu schaffen,

die Kosten im Zusammenhang mit der Beobachtung der öffentlichen Meinung,

die Kosten im Zusammenhang mit der Überwachung von, dem Vorgehen gegen und der Sensibilisierung für Reputationsrisiken, Desinformation und hybride Bedrohungen,

die Kosten kultureller Initiativen von europäischem Interesse, wie des LUX-Filmpreises des Europäischen Parlaments für den europäischen Film,

die Kosten der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen für junge Menschen, die Stärkung der Sichtbarkeit des Europäischen Parlaments in sozialen Netzwerken und die Beobachtung von Trends im Jugendbereich,

die Kosten in Verbindung mit dem mobilen Internet, interaktiven Techniken, den sozialen Medien, kollaborativen Plattformen und Veränderungen im Verhalten der Internetnutzer, um das Europäische Parlament den Bürgern näher zu bringen,

die Kosten der Produktion, Verbreitung und Übernahme von Internet-Clips und sonstigem verbreitungsfertigem Multimediamaterial durch das Europäische Parlament entsprechend der Kommunikationsstrategie des Europäischen Parlaments.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.

3 2 4 3
Besucherzentren des Europäischen Parlaments

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

32 707 385

29 708 500

25 912 125,18

Erläuterungen

Diese Mittel dienen der Finanzierung der Einrichtungen, Materialien und Ausstellungen in den Besucherzentren des Europäischen Parlaments, insbesondere

des Parlamentariums (Besucherzentrum des Europäischen Parlaments) in Brüssel, einschließlich der mobile Informationsstellen,

der Empfangsbereiche, der Ausstellungen „Erlebnis Europa“ und der Informationsstellen außerhalb Brüssels,

der Tätigkeiten des Hauses der europäischen Geschichte, u. a. spezielle Innenausstattung, Erwerb von Sammlungen, Kosten für Verträge mit qualifizierten Sachverständigen, Veranstaltung von Ausstellungen sowie laufende Kosten einschließlich der Ausgaben für den Ankauf von Büchern, Zeitschriften und sonstigen Veröffentlichungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Hauses der europäischen Geschichte,

der Ausgaben für die Kunstwerke des Europäischen Parlaments, sowohl Ausgaben für den Erwerb und den Ankauf von spezifischem Material als auch die damit zusammenhängenden laufenden Kosten, wie z. B. Ausgaben für Gutachten, Konservierung, Rahmung, Restaurierung, Reinigung, Versicherungen und gelegentlich anfallende Transportkosten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 4 000 000 EUR veranschlagt.

3 2 4 4
Organisation und Empfang von Besuchergruppen, Euroscola und Einladung von Meinungsmultiplikatoren aus Drittländern

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

34 663 000

34 945 000

16 554 610,64

Erläuterungen

Diese Mittel decken

die Ausgaben für die Zuschüsse an Besuchergruppen sowie die damit verbundenen Betreuungs- und Infrastrukturkosten, die Finanzierung von Praktika für Meinungsmultiplikatoren aus Drittländern (EUVP) sowie die Kosten für die Durchführung der Programme Euroscola, Euromed-Scola und Euronest-Scola, wobei das Programm Euromed-Scola und das Programm Euronest-Scola jährlich abwechselnd in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments in Straßburg oder Brüssel durchgeführt werden, aber die Jahre ausgenommen sind, in denen eine Wahl zum Europäischen Parlament stattfindet,

die Werbemaßnahmen für das Programm EUVP,

die Ausgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der neuen Besucherstrategie und der Organisation der Tage der offenen Tür,

Ausgaben für Medienkampagnen und die Organisation des Programms „Botschafterschule für das Europäische Parlament“.

Die Mittel werden jedes Jahr unter Heranziehung eines Deflators erhöht, der den Veränderungen beim Bruttonationaleinkommen und bei den Preisen Rechnung trägt.

Jedes Mitglied des Europäischen Parlaments ist berechtigt, pro Kalenderjahr bis zu fünf Gruppen und insgesamt bis zu 110 Besucher einzuladen. Die von einem Mitglied offiziell eingeladenen, bezuschussten Besuchergruppen können auf Einladung des Mitglieds am Programm Euroscola teilnehmen.

Für Besucher mit Behinderungen ist ein angemessener Betrag vorgesehen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 525 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2002 zur Regelung über den Empfang von Besuchergruppen und die Programme Euroscola, EuroMed-Scola und Euronest-Scola, konsolidierte Fassung vom 3. Mai 2004 und zuletzt geändert am 24. Oktober 2016.

Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 3. Oktober 2016 über die Regeln für die Einleitung des Programms „Botschafterschule für das Europäische Parlament“ in allen Mitgliedstaaten und Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 16. September 2019 über die Fortführung des Programms „Botschafterschule für das Europäische Parlament“ nach 2019.

Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2020 über die Beteiligung von britischen Staatsangehörigen und von im Vereinigten Königreich ansässigen Staatsangehörigen der EU-27 an den Kommunikationsprogrammen des Europäischen Parlaments.

3 2 4 5
Veranstaltung von Kolloquien und Seminaren

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

3 960 500

3 099 850

2 539 309,71

Erläuterungen

Diese Mittel decken

die Ausgaben oder Zuschüsse im Zusammenhang mit der Veranstaltung von nationalen oder internationalen Kolloquien und Seminaren für Meinungsmultiplikatoren aus den Mitgliedstaaten, den Beitrittsländern und den Ländern, in denen das Europäische Parlament ein Verbindungsbüro unterhält, sowie die Kosten für die Veranstaltung von parlamentarischen Kolloquien und Symposien,

die Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von „Plenarsaal-Veranstaltungen“ in Straßburg und Brüssel gemäß dem vom Präsidium des Europäischen Parlaments angenommenen Jahresprogramm,

die Ausgaben im Zusammenhang mit den Diensten für das Konferenzmanagement, den Maßnahmen und Instrumenten zur Förderung des Konferenzmanagements und der Mehrsprachigkeit, wie Seminare und Konferenzen, Treffen mit Anbietern von Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung, Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Mehrsprachigkeit und zur Förderung des Berufs des Dolmetschers oder Übersetzers, einschließlich eines Programms von Zuschüssen für Hochschulen, Schulen und andere in der Forschung auf dem Gebiet des Dolmetschens oder Übersetzens tätige Stellen, Lösungen zur Förderung der virtuellen Kommunikation sowie die Beteiligung an vergleichbaren Maßnahmen, die im Rahmen der interinstitutionellen und internationalen Zusammenarbeit gemeinsam mit anderen Stellen organisiert werden,

die Ausgaben im Zusammenhang mit der Organisation von Symposien und Seminaren zu Informations- und Kommunikationstechnologien,

die Kosten im Zusammenhang mit der Einladung von Journalisten oder anderen Meinungsmultiplikatoren zur Teilnahme an Plenartagungen, Ausschusssitzungen, Pressekonferenzen und anderen parlamentarischen Aktivitäten,

die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Daphne-Caruana-Galizia-Preis,

die Ausgaben für Schulungen und Stipendien für junge Journalisten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 25 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 5. Oktober 2020 über den Daphne-Caruana-Galizia-Preis für Journalisten.

3 2 4 8
Ausgaben für audiovisuelle Informationen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

15 885 000

17 755 000

22 634 551,75

Erläuterungen

Diese Mittel decken

die Kosten für Kauf, Miete, Instandhaltung, Reparatur und Nutzung von Material und technischen Einrichtungen für audiovisuelle Dienste,

die Verwaltungsausgaben für den Bereich audiovisuelle Medien (Eigenleistungen und externe Unterstützung wie technische Leistungen für Rundfunk- und Fernsehstationen, Produktion, Koproduktion und Verbreitung von audiovisuellen Programmen, Miete von Kanälen und Übermittlung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen, weitere Maßnahmen zur Entwicklung der Beziehungen des Organs zu Audio-Video-Anbietern),

die Ausgaben für die Live-Übertragung der Plenartagungen und der Ausschusssitzungen im Internet,

die Einrichtung eines geeigneten Archivs, damit die Medien und die Bürger jederzeit auf diese Informationen zugreifen können,

die Ausgaben im Zusammenhang mit der Instandhaltung der IT-Infrastruktur in den Pressesälen in Brüssel und Straßburg.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2002 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2003 (ABl. C 47 E vom 27.2.2003, S. 72).

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Mai 2002 zu dem Haushaltsvoranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2003 (ABl. C 180 E vom 31.7.2003, S. 150).

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Mai 2003 zu dem Haushaltsvoranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2004 (ABl. C 67 E vom 17.3.2004, S. 179).

3 2 4 9
Informationsaustausch mit den nationalen Parlamenten

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

235 000

235 000

1 702 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel decken

die Ausgaben zur Förderung der Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten und betreffen die parlamentarischen Beziehungen, die nicht unter die Kapitel 1 0 und 3 0 fallen, den Informations- und Dokumentationsaustausch sowie die Unterstützung bei der Analyse und Verwaltung dieser Informationen, u. a. mit dem Europäischen Zentrum für parlamentarische Wissenschaft und Dokumentation (EZPWD),

die Finanzierung von Programmen für eine Zusammenarbeit sowie von Maßnahmen zur Ausbildung von Beamten des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente und von Tätigkeiten zur Stärkung ihrer parlamentarischen Strukturen im Allgemeinen,

wobei diese Maßnahmen Informationsbesuche beim Europäischen Parlament in Brüssel, Luxemburg und Straßburg umfassen und die Mittel vollständig oder teilweise die Kosten der Teilnehmer, insbesondere Reise, Unterkunft und Tagegelder, decken,

die Ausgaben für Kooperationsmaßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit der Legislativtätigkeit, sowie für Aktionen im Zusammenhang mit der Dokumentations-, Analyse- und Informationstätigkeit und der Sicherung der Domäne www.ipex.eu, u. a. Maßnahmen des EZPWD.

Mit diesen Mitteln soll die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten bei der parlamentarischen Kontrolle der GASP/GSVP gemäß den Bestimmungen des EUV und des AEUV sowie insbesondere von Artikel 9 und 10 des Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union finanziert werden.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Konferenzen der Präsidenten europäischer parlamentarischer Versammlungen (Juni 1977) und der Parlamente der Europäischen Union (September 2000, März 2001).

3 2 5
Ausgaben für Verbindungsbüros

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

9 900 000

9 850 000

9 256 164,40

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Ausgaben der Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments in den Mitgliedstaaten:

Ausgaben für Kommunikation und Information (Information und öffentliche Veranstaltungen; Internet — Produktion, Öffentlichkeitsarbeit, Beratung; Seminare; audiovisuelle Produktionen),

Gemeinkosten und verschiedene Kleinausgaben (Bürobedarf, Telekommunikation, Porto, Handhabung, Transport, Lagerung, allgemeines Werbematerial, Datenbanken und Presseabonnements usw.),

Ausgaben für Medienkampagnen und die Organisation des Programms „Botschafterschule für das Europäische Parlament“.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.

TITEL 4

AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG SPEZIFISCHER AUFGABEN DURCH DAS ORGAN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

% 2021/2023

 

KAPITEL 4 0

4 0 0

Verwaltungsausgaben und Ausgaben im Zusammenhang mit den politischen Tätigkeiten und Informationstätigkeiten der Fraktionen und der fraktionslosen Mitglieder

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

66 000 000

66 000 000

63 775 893,28

96,63

4 0 2

Finanzierung der politischen Parteien auf europäischer Ebene

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

46 000 000

46 000 000

41 823 349 ,—

90,92

4 0 3

Finanzierung der politischen Stiftungen auf europäischer Ebene

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

23 000 000

23 000 000

21 316 881,08

92,68

 

KAPITEL 4 0 — INSGESAMT

135 000 000

135 000 000

126 916 123,36

94,01

 

KAPITEL 4 2

4 2 2

Ausgaben für parlamentarische Assistenz

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

228 640 403

221 092 864

197 927 991,85

86,57

 

KAPITEL 4 2 — INSGESAMT

228 640 403

221 092 864

197 927 991,85

86,57

 

KAPITEL 4 4

4 4 0

Kosten für Sitzungen und andere Aktivitäten von ehemaligen Mitgliedern

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

280 000

260 000

250 000 ,—

89,29

4 4 2

Kosten für Sitzungen und andere Aktivitäten der Europäischen Parlamentarischen Gesellschaft

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

280 000

260 000

250 000 ,—

89,29

 

KAPITEL 4 4 — INSGESAMT

560 000

520 000

500 000 ,—

89,29

 

Titel 4 — Insgesamt

364 200 403

356 612 864

325 344 115,21

89,33

KAPITEL 4 0 —

BESONDERE AUSGABEN EINIGER ORGANE UND EINRICHTUNGEN

KAPITEL 4 2 —

AUSGABEN FÜR PARLAMENTARISCHE ASSISTENZ

KAPITEL 4 4 —

SITZUNGEN UND ANDERE AKTIVITÄTEN VON MITGLIEDERN UND EHEMALIGEN MITGLIEDERN

KAPITEL 4 0 —   BESONDERE AUSGABEN EINIGER ORGANE UND EINRICHTUNGEN

4 0 0
Verwaltungsausgaben und Ausgaben im Zusammenhang mit den politischen Tätigkeiten und Informationstätigkeiten der Fraktionen und der fraktionslosen Mitglieder

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

66 000 000

66 000 000

63 775 893,28

Erläuterungen

Diese Mittel decken folgende Ausgaben der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder:

die Sekretariats- und Verwaltungsausgaben,

die Ausgaben im Zusammenhang mit ihren politischen Aktivitäten und Informationstätigkeiten im Rahmen der politischen Tätigkeiten der Union.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 1 000 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 30. Juni 2003 über die Regelung für die Verwendung der Mittel von Haushaltsartikel 400 (zuletzt geändert am 4. Juli 2022).

4 0 2
Finanzierung der politischen Parteien auf europäischer Ebene

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

46 000 000

46 000 000

41 823 349 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Finanzierung der politischen Parteien auf europäischer Ebene. Dabei ist sicherzustellen, dass die Mittel gut verwaltet werden und die Mittelverwendung gründlich geprüft wird.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 1 000 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Vertrag über die Europäische Union, insbesondere Artikel 10 Absatz 4.

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 224.

Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 1).

Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 1. Juli 2019 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (ABl. C 249 vom 25.7.2019, S. 2).

4 0 3
Finanzierung der politischen Stiftungen auf europäischer Ebene

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

23 000 000

23 000 000

21 316 881,08

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Finanzierung politischer Stiftungen auf europäischer Ebene. Dabei ist sicherzustellen, dass die Mittel gut verwaltet werden und die Mittelverwendung gründlich geprüft wird.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Vertrag über die Europäische Union, insbesondere Artikel 10 Absatz 4.

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 224.

Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 1).

Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 1. Juli 2019 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (ABl. C 249 vom 25.7.2019, S. 2).

KAPITEL 4 2 —   AUSGABEN FÜR PARLAMENTARISCHE ASSISTENZ

4 2 2
Ausgaben für parlamentarische Assistenz

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

228 640 403

221 092 864

197 927 991,85

Erläuterungen

Diese Mittel decken

die Kosten, die durch für die parlamentarische Unterstützung der Mitglieder zuständige Mitarbeiter und Dienstleister sowie seitens der Zahlstellen entstehen,

die Kosten der Dienstreisen und Fortbildungen (externe Kurse) der akkreditierten parlamentarischen Assistenten sowie die Ausgaben im Zusammenhang mit möglichen Ausgleichszahlungen für durch ihre Dienstreisen und Reisen verursachte CO2-Emissionen,

die Kursdifferenzen zulasten des Haushalts des Europäischen Parlaments gemäß den Bestimmungen über die Rückerstattung der Kosten für parlamentarische Assistenz sowie die Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung der Verwaltung der parlamentarischen Assistenz,

die Vergütung für die Praktikanten (Stipendien),

die Entschädigung für Studienaufenthalte bei Mitgliedern,

die Reisekosten der Praktikanten und Studienbesucher der Mitglieder,

die Ausgaben für die Kranken- und Unfallversicherung der Praktikanten und Studienbesucher der Mitglieder,

die Ausgaben im Zusammenhang mit der Organisation von Informations- oder Fortbildungsveranstaltungen für die Praktikanten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 775 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 21.

Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 33 bis 44.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 5a und Artikel 125 bis 139.

Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 14. April 2014 über Durchführungsbestimmungen zu Titel VII der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 10. Dezember 2018 über die Regelung betreffend die Praktikanten der Mitglieder.

Beschluss des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 29. April 2021 über die interne Regelung über Praktika beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments.

KAPITEL 4 4 —   SITZUNGEN UND ANDERE AKTIVITÄTEN VON MITGLIEDERN UND EHEMALIGEN MITGLIEDERN

4 4 0
Kosten für Sitzungen und andere Aktivitäten von ehemaligen Mitgliedern

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

280 000

260 000

250 000 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Kosten für Sitzungen des Vereins der ehemaligen Mitglieder des Europäischen Parlaments und gegebenenfalls andere in diesem Zusammenhang anfallende Kosten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2008 über die Regelung für finanzielle Zuwendungen an parlamentarische Vereinigungen (Haushaltsartikel 4 4 0 und 4 4 2) in der Fassung vom 18. Oktober 2021.

4 4 2
Kosten für Sitzungen und andere Aktivitäten der Europäischen Parlamentarischen Gesellschaft

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

280 000

260 000

250 000 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Kosten für Sitzungen der Europäischen Parlamentarischen Gesellschaft und gegebenenfalls andere in diesem Zusammenhang anfallende Kosten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2008 über die Regelung für finanzielle Zuwendungen an parlamentarische Vereinigungen (Haushaltsartikel 4 4 0 und 4 4 2) in der Fassung vom 18. Oktober 2021.

TITEL 5

BEHÖRDE FÜR EUROPÄISCHE POLITISCHE PARTEIEN UND EUROPÄISCHE POLITISCHE STIFTUNGEN UND AUSSCHUSS UNABHÄNGIGER PERSÖNLICHKEITEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

% 2021/2023

 

KAPITEL 5 0

5 0 0

Operationelle Ausgaben der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

350 000

300 000

830,34

0,24

5 0 1

Ausgaben im Zusammenhang mit dem Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

20 000

20 000

0 ,—

 

5 0 2

Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen – Dienstbezüge und Vergütungen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

 

 

 

 

KAPITEL 5 0 — INSGESAMT

370 000

320 000

830,34

0,22

 

Titel 5 — Insgesamt

370 000

320 000

830,34

0,22

KAPITEL 5 0 —

AUSGABEN DER BEHÖRDE FÜR EUROPÄISCHE POLITISCHE PARTEIEN UND EUROPÄISCHE POLITISCHE STIFTUNGEN UND DES AUSSCHUSSES UNABHÄNGIGER PERSÖNLICHKEITEN

KAPITEL 5 0 —   Ausgaben der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen und des Ausschusses unabhängiger Persönlichkeiten

5 0 0
Operationelle Ausgaben der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

350 000

300 000

830,34

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen, um deren vollständigen und unabhängigen Betrieb sicherzustellen.

Insbesondere dienen sie zur Deckung der spezifischen Ausgaben im Zusammenhang mit den Aufgaben der Behörde in Bezug auf berufliche Fortbildung, Anschaffung von Software und IT-Ausrüstung, Beschaffung von Fachwissen, Beratungsdienste und Dokumentation, Gerichtskosten und Schadenersatz sowie Veröffentlichungen und Unterrichtung der Öffentlichkeit. Zudem dienen sie zur Deckung etwaiger von einem Organ gestellter Rechnungen im Falle einer Überschreitung des Volumens oder der Kosten von Gütern und Dienstleistungen, die der Behörde gemäß Dienstleistungsvereinbarungen nach Artikel 6 Absatz 4 ff. der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 von Organen bereitgestellt wurden. Der Betrag der zweckgebundenen Einnahmen in Übereinstimmung mit Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung wird mit 600 000 EUR veranschlagt. Diese Einnahmen umfassen insbesondere die Unterstützung des Betriebs der Behörde durch andere Organe als das Europäische Parlament gemäß Artikel 6 Absatz 6 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 1), insbesondere Artikel 6 Absätze 1 und 7.

5 0 1
Ausgaben im Zusammenhang mit dem Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

20 000

20 000

0 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Sekretariat und der Finanzierung des Ausschusses unabhängiger Persönlichkeiten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 1), insbesondere Artikel 11 Absatz 2.

5 0 2
Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen – Dienstbezüge und Vergütungen

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

p.m.

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Dienstbezüge und Vergütungen des gesamten Personals, das für die Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen tätig ist.

TITEL 10

SONSTIGE AUSGABEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

% 2021/2023

 

KAPITEL 10 0

 

KAPITEL 10 0 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 10 1

 

KAPITEL 10 1 — INSGESAMT

3 300 000

5 000 000

0 ,—

 

 

KAPITEL 10 3

 

KAPITEL 10 3 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 10 4

 

KAPITEL 10 4 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 10 5

 

KAPITEL 10 5 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 10 6

 

KAPITEL 10 6 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 10 8

 

KAPITEL 10 8 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

Titel 10 — Insgesamt

3 300 000

5 000 000

0 ,—

 

KAPITEL 10 0 —

VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL

KAPITEL 10 1 —

RÜCKSTELLUNGEN FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN

KAPITEL 10 3 —

RESERVE FÜR DIE ERWEITERUNG

KAPITEL 10 4 —

RESERVE FÜR DIE INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSPOLITIK

KAPITEL 10 5 —

VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL FÜR UNBEWEGLICHE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

KAPITEL 10 6 —

RESERVE FÜR VORRANGIGE PROJEKTE IN DER ENTWICKLUNGSPHASE

KAPITEL 10 8 —

RESERVE FÜR EMAS

KAPITEL 10 0 —   VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

KAPITEL 10 1 —   RÜCKSTELLUNGEN FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

3 300 000

5 000 000

0 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung nicht vorhersehbarer Ausgaben, die sich aus Haushaltsentscheidungen im Laufe des Haushaltsjahres ergeben, bestimmt.

KAPITEL 10 3 —   RESERVE FÜR DIE ERWEITERUNG

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für die Vorbereitung des Organs auf die Erweiterung bestimmt.

KAPITEL 10 4 —   RESERVE FÜR DIE INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSPOLITIK

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für die Informations- und Kommunikationspolitik bestimmt.

KAPITEL 10 5 —   VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL FÜR UNBEWEGLICHE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für Immobilieninvestitionen und Herrichtungsarbeiten des Organs bestimmt. Das Präsidium des Europäischen Parlaments ist aufgefordert, eine schlüssige und verantwortungsbewusste langfristige Strategie im Bereich unbeweglicher Vermögensgegenstände zu verabschieden, die dem besonderen Problem der steigenden Instandhaltungskosten, des zunehmenden Renovierungsbedarfs und der steigenden Kosten für Sicherheit Rechnung trägt und Gewähr für die Nachhaltigkeit des Haushalts des Europäischen Parlaments bietet.

KAPITEL 10 6 —   RESERVE FÜR VORRANGIGE PROJEKTE IN DER ENTWICKLUNGSPHASE

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für vorrangige Projekte des Organs bestimmt, die sich in der Entwicklungsphase befinden.

KAPITEL 10 8 —   RESERVE FÜR EMAS

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind entsprechend den Beschlüssen zur Umsetzung des EMAS-Aktionsplans, die das Präsidium des Europäischen Parlaments insbesondere nach der Erstellung der CO2-Bilanz des Europäischen Parlaments fassen wird, in die entsprechenden operativen Haushaltslinien einzusetzen.

PERSONAL

Europäisches Parlament

Funktions- und Besoldungsgruppen

 

2023

2022

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Sonstige

Fraktionen

Sonstige

Fraktionen

Sondergruppe

1

1

AD 16

13

1

7

13

1

7

AD 15

64

1

5

59

1

5

AD 14

232

2

7

36

222

2

7

36

AD 13

394

8

2

41

409

8

2

38

AD 12

370

3

15

59

343

15

61

AD 11

326

2

8

29

276

7

29

AD 10

509

5

11

53

509

10

46

AD 9

342

43

10

60

324

12

60

AD 8

246

10

49

235

9

51

AD 7

174

7

67

169

7

69

AD 6

106

5

70

111

4

56

AD 5

147

2

94

153

3

94

Zwischensumme AD

2 923

63

79

570

2 823

10

78

552

AST 11

124

10

37

114

10

37

AST 10

68

19

36

68

19

35

AST 9

578

2

8

43

598

8

42

AST 8

241

2

8

46

231

8

43

AST 7

291

11

10

57

291

4

59

AST 6

465

30

8

81

430

12

82

AST 5

340

7

76

394

8

87

AST 4

131

12

67

156

4

65

AST 3

66

3

70

72

12

68

AST 2

4

54

4

48

AST 1

21

74

21

93

Zwischensumme AST

2 329

55

75

641

2 379

10

75

659

AST/SC 6

AST/SC 5

AST/SC 4

15

10

AST/SC 3

72

30

AST/SC 2

95

125

AST/SC 1

25

41

Zwischensumme AST/SC

207

206

Insgesamt

5 460

118  (28)

154  (29)

1 211

5 409

20  (30)

153  (29)

1 211

Gesamtbetrag

6 825  (31)

6 773  (31)

davon für die Behörde

10

10

EINZELPLAN II

EUROPÄISCHER RAT UND RAT

EINNAHMEN

Beitrag der Europäischen Union zur Finanzierung der Ausgaben des Europäischen Rates und des Rates für das Haushaltsjahr 2023

Bezeichnung

Betrag

Ausgaben

647 908 757

Eigene Mittel

–66 945 000

Ausstehender Betrag

580 963 757

EINNAHMEN

TITEL 3

VERWALTUNGSEINNAHMEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

% 2021/2023

 

KAPITEL 3 0

3 0 0

Abgaben und Abzüge

3 0 0 0

Steuern auf die Bezüge

31 450 000

29 190 480

27 579 597,61

87,69

3 0 0 1

Sonderabgaben auf die Bezüge

5 090 000

3 997 000

5 493 280,50

107,92

 

Artikel 3 0 0 — Insgesamt

36 540 000

33 187 480

33 072 878,11

90,51

3 0 1

Beiträge zur Versorgungsordnung

3 0 1 0

Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

30 405 000

28 008 000

27 281 939,45

89,73

3 0 1 1

Übertragung oder Rückkauf von Versorgungsansprüchen durch das Personal

p.m.

p.m.

0 ,—

 

3 0 1 2

Beiträge von beurlaubten Bediensteten zur Versorgungsordnung

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

Artikel 3 0 1 — Insgesamt

30 405 000

28 008 000

27 281 939,45

89,73

 

KAPITEL 3 0 — INSGESAMT

66 945 000

61 195 480

60 354 817,56

90,16

 

KAPITEL 3 1

3 1 0

Veräußerung von unbeweglichen Vermögensgegenständen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

3 1 1

Veräußerung sonstiger Vermögensgegenstände

p.m.

p.m.

0 ,—

 

3 1 2

Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

472 403,48

 

 

KAPITEL 3 1 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

472 403,48

 

 

KAPITEL 3 2

3 2 0

Einnahmen aus Lieferungen, Leistungen und durchgeführten Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen

3 2 0 2

Einnahmen aus Lieferungen, Leistungen und durchgeführten Arbeiten für andere Organe, Agenturen und Einrichtungen der Union — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

89 650 ,—

 

 

Artikel 3 2 0 — Insgesamt

p.m.

p.m.

89 650 ,—

 

3 2 1

Rückerstattungen von Dienstreisetagegeldern durch andere Organe oder Einrichtungen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

22 484,39

 

3 2 2

Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Lieferungen, Leistungen oder durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

1 256 494,92

 

 

KAPITEL 3 2 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

1 368 629,31

 

 

KAPITEL 3 3

3 3 0

Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

37 198 729,76

 

3 3 1

Zweckbestimmte Einnahmen (Einnahmen aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen) — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

3 3 8

Andere Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

2 872 976,02

 

3 3 9

Andere Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 3 3 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

40 071 705,78

 

 

Titel 3 — Insgesamt

66 945 000

61 195 480

102 267 556,13

152,76

KAPITEL 3 0 —

PERSONALEINNAHMEN

KAPITEL 3 1 —

EINNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT VERMÖGENSGEGENSTÄNDEN

KAPITEL 3 2 —

EINNAHMEN AUS LIEFERUNGEN, LEISTUNGEN UND DURCHGEFÜHRTEN ARBEITEN — ZWECKGEBUNDENE EINNAHMEN

KAPITEL 3 3 —

SONSTIGE EINNAHMEN AUS VERWALTUNGSTÄTIGKEITEN

KAPITEL 3 0 —   PERSONALEINNAHMEN

3 0 0
Abgaben und Abzüge

3 0 0 0
Steuern auf die Bezüge

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

31 450 000

29 190 480

27 579 597,61

Erläuterungen

Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, insbesondere Artikel 12.

Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 8).

Verordnung (EU) 2016/300 des Rates vom 29. Februar 2016 über die Regelung der Amtsbezüge für hochrangige Amtsträger in der EU (ABl. L 58 vom 4.3.2016, S. 1).

3 0 0 1
Sonderabgaben auf die Bezüge

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

5 090 000

3 997 000

5 493 280,50

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 66a.

Verordnung (EU) 2016/300 des Rates vom 29. Februar 2016 über die Regelung der Amtsbezüge für hochrangige Amtsträger in der EU (ABl. L 58 vom 4.3.2016, S. 1).

3 0 1
Beiträge zur Versorgungsordnung

3 0 1 0
Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

30 405 000

28 008 000

27 281 939,45

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 83 Absatz 2.

3 0 1 1
Übertragung oder Rückkauf von Versorgungsansprüchen durch das Personal

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 4 und Artikel 11 Absatz 2 des Anhangs VIII.

3 0 1 2
Beiträge von beurlaubten Bediensteten zur Versorgungsordnung

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 11 Absatz 2 und Artikel 48 des Anhangs VIII.

KAPITEL 3 1 —   EINNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT VERMÖGENSGEGENSTÄNDEN

3 1 0
Veräußerung von unbeweglichen Vermögensgegenständen — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die Einnahmen aus der Veräußerung von unbeweglichen Vermögensgegenständen der Organe verbucht.

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

3 1 1
Veräußerung sonstiger Vermögensgegenstände

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die Einnahmen aus sonstigen Vermögensgegenständen der Organe eingestellt, die sie veräußert oder in Zahlung gegeben haben.

3 1 2
Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

472 403,48

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

KAPITEL 3 2 —   EINNAHMEN AUS LIEFERUNGEN, LEISTUNGEN UND DURCHGEFÜHRTEN ARBEITEN — ZWECKGEBUNDENE EINNAHMEN

3 2 0
Einnahmen aus Lieferungen, Leistungen und durchgeführten Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen

3 2 0 2
Einnahmen aus Lieferungen, Leistungen und durchgeführten Arbeiten für andere Organe, Agenturen und Einrichtungen der Union — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

89 650 ,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

3 2 1
Rückerstattungen von Dienstreisetagegeldern durch andere Organe oder Einrichtungen — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

22 484,39

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

3 2 2
Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Lieferungen, Leistungen oder durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

1 256 494,92

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

KAPITEL 3 3 —   SONSTIGE EINNAHMEN AUS VERWALTUNGSTÄTIGKEITEN

3 3 0
Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

37 198 729,76

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

3 3 1
Zweckbestimmte Einnahmen (Einnahmen aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen) — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 2 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

3 3 8
Andere Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

2 872 976,02

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit der Organe eingestellt.

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

3 3 9
Andere Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die sonstigen Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit verbucht.

TITEL 4

EINNAHMEN AUS KAPITALEINKÜNFTEN, VERZUGSZINSEN UND GELDBUẞEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

% 2021/2023

 

KAPITEL 4 0

4 0 0

Einnahmen aus Anlagemitteln, gewährten Darlehen und Bankkonten

p.m.

p.m.

612,54

 

4 0 9

Sonstige Zinsen und Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 4 0 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

612,54

 

 

KAPITEL 4 1

4 1 0

Verzugszinsen auf von den Mitgliedstaaten bereitgestellte Eigenmittel

p.m.

p.m.

0 ,—

 

4 1 9

Sonstige Verzugszinsen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 4 1 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

Titel 4 — Insgesamt

p.m.

p.m.

612,54

 

KAPITEL 4 0 —

EINNAHMEN AUS ANLAGEMITTELN UND KONTEN

KAPITEL 4 1 —

VERZUGSZINSEN

KAPITEL 4 0 —   EINNAHMEN AUS ANLAGEMITTELN UND KONTEN

4 0 0
Einnahmen aus Anlagemitteln, gewährten Darlehen und Bankkonten

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

612,54

4 0 9
Sonstige Zinsen und Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1), insbesondere Artikel 99.

KAPITEL 4 1 —   VERZUGSZINSEN

4 1 0
Verzugszinsen auf von den Mitgliedstaaten bereitgestellte Eigenmittel

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1), insbesondere Artikel 99.

4 1 9
Sonstige Verzugszinsen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1), insbesondere Artikel 99.

TITEL 6

EINNAHMEN, BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER POLITIK DER UNION

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

% 2021/2023

 

KAPITEL 6 3

6 3 2

Grenzmanagement

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 6 3 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 6 6

6 6 8

Sonstige Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 6 6 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

Titel 6 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0 ,—

 

KAPITEL 6 3 —

MIGRATION UND GRENZMANAGEMENT

KAPITEL 6 6 —

SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN

KAPITEL 6 3 —   MIGRATION UND GRENZMANAGEMENT

6 3 2
Grenzmanagement

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Beitrag zu den Verwaltungskosten aufgrund des Übereinkommens vom 18. Mai 1999 zwischen dem Rat der Europäischen Union sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Assoziierung der beiden letztgenannten Staaten bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (ABl. L 176 vom 10.7.1999, S. 36), insbesondere Artikel 12.

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 1999/437/EG des Rates vom 17. Mai 1999 zum Erlass bestimmter Durchführungsvorschriften zu dem Übereinkommen zwischen dem Rat der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Assoziierung dieser beiden Staaten bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (ABl. L 176 vom 10.7.1999, S. 31).

KAPITEL 6 6 —   SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN

6 6 8
Sonstige Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung die etwaigen Einnahmen verbucht, die nicht an anderer Stelle des Titels 6 vorgesehen sind, die als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben, denen diese Einnahmen zugewiesen sind, bereitgestellt werden.

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

AUSGABEN

Gesamtübersicht über die Mittel (2023 und 2022) und Ausgaben (2021)

Titel

Kapitel

Bezeichnung

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

1

Personal der Organe

1 0

MITGLIEDER DER ORGANE

2 019 000

1 984 500

1 628 856,61

1 1

BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT

386 034 757

354 837 746

337 934 778,32

1 2

SONSTIGE BEDIENSTETE UND EXTERNE LEISTUNGEN

15 601 000

14 662 000

12 838 700,44

1 3

SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DER ORGANE

12 449 000

12 231 000

9 118 230,19

 

Titel 1 — Insgesamt

416 103 757

383 715 246

361 520 565,56

2

Gebäude, Material und Sachausgaben

2 0

GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

59 203 000

57 527 560

54 238 244,90

2 1

INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR

59 531 000

58 537 000

65 483 157,89

2 2

VERWALTUNGSAUSGABEN

113 071 000

111 693 750

41 748 897,47

 

Titel 2 — Insgesamt

231 805 000

227 758 310

161 470 300,26

10

Sonstige Ausgaben

10 0

VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL

p.m.

p.m.

0 ,—

10 1

RÜCKSTELLUNGEN FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN

p.m.

p.m.

0 ,—

 

Titel 10 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0 ,—

 

GESAMTBETRAG

647 908 757

611 473 556

522 990 865,82

TITEL 1

PERSONAL DER ORGANE

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

% 2021/2023

 

KAPITEL 1 0

1 0 0

Dienstbezüge und andere Ansprüche

1 0 0 0

Grundgehälter

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

400 000

375 000

347 194,80

86,80

1 0 0 1

Ansprüche im Zusammenhang mit dem Dienst

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

82 000

76 500

70 894,20

86,46

1 0 0 2

Ansprüche im Zusammenhang mit der persönlichen Situation

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

39 000

30 000

22 254,78

57,06

1 0 0 3

Sozialversicherung

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

20 000

17 000

13 134,42

65,67

1 0 0 4

Sonstige Verwaltungsausgaben

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 478 000

1 276 000

1 005 658,98

68,04

1 0 0 6

Ansprüche bei Dienstantritt, bei Versetzung und bei Ausscheiden aus dem Dienst

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0 ,—

 

1 0 0 7

Jährliche Anpassung der Dienstbezüge

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

Artikel 1 0 0 — Insgesamt

2 019 000

1 774 500

1 459 137,18

72,27

1 0 1

Ausscheiden aus dem Dienst

1 0 1 0

Übergangsgelder

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

210 000

169 719,43

 

 

Artikel 1 0 1 — Insgesamt

p.m.

210 000

169 719,43

 

1 0 2

Vorläufig eingesetzte Mittel

1 0 2 0

Vorläufig eingesetzte Mittel für Änderungen bei den Ansprüchen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

Artikel 1 0 2 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 1 0 — INSGESAMT

2 019 000

1 984 500

1 628 856,61

80,68

 

KAPITEL 1 1

1 1 0

Dienstbezüge und sonstige Ansprüche

1 1 0 0

Grundgehälter

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

288 855 757

265 970 746

256 799 044,93

88,90

1 1 0 1

Statutarische Ansprüche im Zusammenhang mit dem Dienst

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 831 000

1 772 000

1 467 752,91

80,16

1 1 0 2

Statutarische Ansprüche im Zusammenhang mit persönlichen Situation des Bediensteten

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

72 824 000

66 778 000

64 985 181,60

89,24

1 1 0 3

Sozialversicherung

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

11 934 000

10 947 000

10 334 297,88

86,60

1 1 0 4

Berichtigungskoeffizienten

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

153 000

151 000

109 191,38

71,37

1 1 0 5

Überstunden

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 290 000

1 285 000

847 326,74

65,68

1 1 0 6

Statutarische Ansprüche bei Dienstantritt, bei Versetzung und bei Ausscheiden aus dem Dienst

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 985 000

1 895 000

1 795 000 ,—

90,43

1 1 0 7

Jährliche Anpassung der Dienstbezüge

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

4 899 000

4 026 000

0 ,—

 

 

Artikel 1 1 0 — Insgesamt

383 771 757

352 824 746

336 337 795,44

87,64

1 1 1

Ausscheiden aus dem Dienst

1 1 1 0

Vergütungen bei Stellenenthebung aus dienstlichen Gründen (gemäß den Artikeln 41, 42 und 50 des Statuts)

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

2 263 000

2 013 000

1 596 982,88

70,57

1 1 1 1

Vergütungen beim endgültigen Ausscheiden aus dem Dienst

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0 ,—

 

1 1 1 2

Ansprüche der ehemaligen Generalsekretäre

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

Artikel 1 1 1 — Insgesamt

2 263 000

2 013 000

1 596 982,88

70,57

 

KAPITEL 1 1 — INSGESAMT

386 034 757

354 837 746

337 934 778,32

87,54

 

KAPITEL 1 2

1 2 0

Sonstige Bedienstete und externe Leistungen

1 2 0 0

Sonstige Bedienstete

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

12 554 000

11 842 000

10 669 101,55

84,99

1 2 0 1

Abgeordnete nationale Sachverständige

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 334 000

1 281 000

1 079 387,87

80,91

1 2 0 2

Praktika

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

825 000

797 000

709 716,51

86,03

1 2 0 3

Externe Leistungen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

322 000

347 000

167 342,87

51,97

1 2 0 4

Aushilfsleistungen für den Übersetzungsdienst

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

406 000

250 000

213 151,64

52,50

1 2 0 7

Jährliche Anpassung der Dienstbezüge

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

160 000

145 000

0 ,—

 

 

Artikel 1 2 0 — Insgesamt

15 601 000

14 662 000

12 838 700,44

82,29

 

KAPITEL 1 2 — INSGESAMT

15 601 000

14 662 000

12 838 700,44

82,29

 

KAPITEL 1 3

1 3 0

Ausgaben für Personalverwaltung

1 3 0 0

Verschiedene Ausgaben für Einstellungen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

158 000

158 000

153 488,04

97,14

1 3 0 1

Berufliche Weiterbildung

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

2 518 000

2 561 000

2 344 369,44

93,10

 

Artikel 1 3 0 — Insgesamt

2 676 000

2 719 000

2 497 857,48

93,34

1 3 1

Maßnahmen zugunsten des Personals der Organe

1 3 1 0

Außergewöhnliche Unterstützungen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

25 000

25 000

4 525,92

18,10

1 3 1 1

Gesellschaftliche Beziehung des Personals

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

133 000

131 000

51 687,60

38,86

1 3 1 2

Zusätzliche Hilfe für Menschen mit Behinderungen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

250 000

250 000

205 469,87

82,19

1 3 1 3

Sonstige Sozialaufwendungen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

74 000

72 000

71 600 ,—

96,76

 

Artikel 1 3 1 — Insgesamt

482 000

478 000

333 283,39

69,15

1 3 2

Tätigkeiten, die alle Mitglieder und das gesamte Personal der Organe betreffen

1 3 2 0

Ärztlicher Dienst

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

720 000

464 000

375 147,30

52,10

1 3 2 1

Restaurants und Kantinen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0 ,—

 

1 3 2 2

Kinderkrippen und Kindertagesstätten

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

2 956 000

2 775 000

2 605 000 ,—

88,13

1 3 2 3

Interinstitutionelle Zusammenarbeit im Bereich Personalverwaltung

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 260 000

1 055 000

897 962 ,—

71,27

 

Artikel 1 3 2 — Insgesamt

4 936 000

4 294 000

3 878 109,30

78,57

1 3 3

Dienstreisen

1 3 3 1

Dienstreisekosten des Generalsekretariats des Rates

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

2 855 000

3 240 000

1 307 302,03

45,79

1 3 3 2

Dienstreisekosten des Personals im Zusammenhang mit dem Europäischen Rat

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 500 000

1 500 000

1 101 677,99

73,45

 

Artikel 1 3 3 — Insgesamt

4 355 000

4 740 000

2 408 980,02

55,32

1 3 4

Beitrag an anerkannte Europäische Schulen (Typ II)

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 1 3 — INSGESAMT

12 449 000

12 231 000

9 118 230,19

73,24

 

Titel 1 — Insgesamt

416 103 757

383 715 246

361 520 565,56

86,88

KAPITEL 1 0 —

MITGLIEDER DER ORGANE

KAPITEL 1 1 —

BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT

KAPITEL 1 2 —

SONSTIGE BEDIENSTETE UND EXTERNE LEISTUNGEN

KAPITEL 1 3 —

SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DER ORGANE

KAPITEL 1 0 —   Mitglieder der Organe

1 0 0
Dienstbezüge und andere Ansprüche

1 0 0 0
Grundgehälter

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

400 000

375 000

347 194,80

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Grundgehälter des Präsidenten des Europäischen Rates bestimmt.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2016/300 des Rates vom 29. Februar 2016 über die Regelung der Amtsbezüge für hochrangige Amtsträger in der EU (ABl. L 58 vom 4.3.2016, S. 1).

1 0 0 1
Ansprüche im Zusammenhang mit dem Dienst

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

82 000

76 500

70 894,20

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Ansprüche des Präsidenten des Europäischen Rates im Zusammenhang mit dem Dienst bestimmt.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2016/300 des Rates vom 29. Februar 2016 über die Regelung der Amtsbezüge für hochrangige Amtsträger in der EU (ABl. L 58 vom 4.3.2016, S. 1).

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

1 0 0 2
Ansprüche im Zusammenhang mit der persönlichen Situation

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

39 000

30 000

22 254,78

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Ansprüche im Zusammenhang mit der persönlichen Situation des Präsidenten des Europäischen Rates bestimmt.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2016/300 des Rates vom 29. Februar 2016 über die Regelung der Amtsbezüge für hochrangige Amtsträger in der EU (ABl. L 58 vom 4.3.2016, S. 1).

1 0 0 3
Sozialversicherung

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

20 000

17 000

13 134,42

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung für den Präsidenten des Europäischen Rates bestimmt.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2016/300 des Rates vom 29. Februar 2016 über die Regelung der Amtsbezüge für hochrangige Amtsträger in der EU (ABl. L 58 vom 4.3.2016, S. 1).

1 0 0 4
Sonstige Verwaltungsausgaben

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

1 478 000

1 276 000

1 005 658,98

Erläuterungen

Dieser Mittelansatz soll Folgendes decken:

Fahrtkosten und Dienstreisetagegelder sowie die bei der Durchführung von Dienstreisen des Präsidenten des Europäischen Rates anfallenden zusätzlichen oder außergewöhnlichen Auslagen;

Repräsentationsausgaben des Präsidenten des Europäischen Rates, die sich aus der Erfüllung seiner oder ihrer Aufgaben ergeben und Teil der Tätigkeiten dieses Organs sind;

vorübergehende Ausgaben im Zusammenhang mit dem Amtsantritt oder dem Ausscheiden aus dem Amt des Präsidenten des Europäischen Rates.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

1 0 0 6
Ansprüche bei Dienstantritt, bei Versetzung und bei Ausscheiden aus dem Dienst

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Ansprüche des Präsidenten des Europäischen Rates bei Dienstantritt, bei Versetzung und bei Ausscheiden aus dem Dienst bestimmt.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

1 0 0 7
Jährliche Anpassung der Dienstbezüge

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind dazu bestimmt, die finanziellen Auswirkungen der Änderungen bei den Dienstbezügen des Präsidenten des Europäischen Rates zu decken.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

1 0 1
Ausscheiden aus dem Dienst

1 0 1 0
Übergangsgelder

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

p.m.

210 000

169 719,43

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Übergangsgelder des Präsidenten des Europäischen Rates bestimmt.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2016/300 des Rates vom 29. Februar 2016 über die Regelung der Amtsbezüge für hochrangige Amtsträger in der EU (ABl. L 58 vom 4.3.2016, S. 1).

1 0 2
Vorläufig eingesetzte Mittel

1 0 2 0
Vorläufig eingesetzte Mittel für Änderungen bei den Ansprüchen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind dazu bestimmt, die finanziellen Auswirkungen der Änderungen bei den Ansprüchen des Präsidenten des Europäischen Rates zu decken.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2016/300 des Rates vom 29. Februar 2016 über die Regelung der Amtsbezüge für hochrangige Amtsträger in der EU (ABl. L 58 vom 4.3.2016, S. 1).

KAPITEL 1 1 —   BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT

Erläuterungen

Die Mittel dieses Kapitels sind auf der Grundlage des Stellenplans des Europäischen Rates und des Rates für das laufende Haushaltsjahr veranschlagt.

Die Gehälter, Zulagen und Entschädigungen wurden pauschal um 2,5 % gekürzt, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass zu keinem Zeitpunkt alle im Stellenplan vorgesehenen Planstellen besetzt sind.

1 1 0
Dienstbezüge und sonstige Ansprüche

1 1 0 0
Grundgehälter

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

288 855 757

265 970 746

256 799 044,93

Erläuterungen

Veranschlagt sind Mittel für die Grundgehälter, die Abgeltung von nicht in Anspruch genommenem Jahresurlaub und die Managementzulagen der Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

1 1 0 1
Statutarische Ansprüche im Zusammenhang mit dem Dienst

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

1 831 000

1 772 000

1 467 752,91

Erläuterungen

Veranschlagt sind hauptsächlich Mittel für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben, für:

Sekretariatszulagen,

Miet- und Fahrkostenzulagen,

Pauschalabgeltung von Fahrkosten,

Vergütungen für Schichtarbeit oder für Bereitschaft am Arbeitsplatz oder zu Hause,

sonstige Zulagen und Erstattungen,

Überstunden (Fahrer, Sicherheitsbedienstete und Sekretäre/Sekretärinnen für den Generalsekretär/Präsidenten des Europäischen Rates).

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

1 1 0 2
Statutarische Ansprüche im Zusammenhang mit persönlichen Situation des Bediensteten

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

72 824 000

66 778 000

64 985 181,60

Erläuterungen

Veranschlagt sind hauptsächlich Mittel für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben, für:

Auslands- und Expatriierungszulagen,

Haushaltszulagen, Zulagen für unterhaltsberechtigte Kinder und Erziehungszulagen,

die Vergütung bei Elternurlaub oder Urlaub aus familiären Gründen,

die Zahlung der Reisekosten des Beamten oder Bediensteten auf Zeit, für seinen Ehegatten und für die unterhaltsberechtigten Personen vom Ort der dienstlichen Verwendung zum Herkunftsort,

sonstige Zulagen und Beihilfen.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

1 1 0 3
Sozialversicherung

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

11 934 000

10 947 000

10 334 297,88

Erläuterungen

Veranschlagt sind hauptsächlich Mittel für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben, für:

die Kranken- und Unfallversicherung, die Versicherung gegen Berufskrankheiten und sonstige Sozialkosten,

die Arbeitslosenversicherung der Bediensteten auf Zeit sowie die Zahlungen, die das Organ für Bedienstete auf Zeit zur Bildung oder Aufrechterhaltung von Versorgungsansprüchen im Herkunftsland leisten muss.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

1 1 0 4
Berichtigungskoeffizienten

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

153 000

151 000

109 191,38

Erläuterungen

Veranschlagt sind Mittel für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben, um die Auswirkungen von Berichtigungskoeffizienten auf die Dienstbezüge und den Anteil der Bezüge, der in ein anderes Land als das Land der dienstlichen Verwendung überwiesen wird, zu decken.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

1 1 0 5
Überstunden

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

1 290 000

1 285 000

847 326,74

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Zahlung von Überstunden nach Maßgabe der in den Rechtsgrundlagen festgelegten Bedingungen.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 56 sowie Anhang VI.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

1 1 0 6
Statutarische Ansprüche bei Dienstantritt, bei Versetzung und bei Ausscheiden aus dem Dienst

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

1 985 000

1 895 000

1 795 000 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:

die Zahlung der Reisekosten der Beamten und der Bediensteten auf Zeit (einschließlich derjenigen ihrer Familienangehörigen) beim Dienstantritt, beim Ausscheiden aus dem Dienst oder bei Versetzungen, die mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden sind,

die Einrichtungs- und Wiedereinrichtungsbeihilfe und die Umzugskosten für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die infolge ihres Dienstantritts, ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort oder ihres endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst ihren Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen,

die zeitweiligen Tagegelder für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die nachweisen, dass sie infolge ihres Dienstantritts oder ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort ihren Wohnort wechseln mussten,

die Entschädigung bei Beendigung des Dienstverhältnisses eines Beamten auf Probe im Fall offensichtlich unzulänglicher Leistungen,

die Vergütung bei Kündigung des Vertrags eines Bediensteten auf Zeit durch das Organ.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

1 1 0 7
Jährliche Anpassung der Dienstbezüge

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

4 899 000

4 026 000

0 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind dazu bestimmt, die finanziellen Auswirkungen der Änderungen bei den Dienstbezügen der Beamten und der Bediensteten auf Zeit zu decken.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

1 1 1
Ausscheiden aus dem Dienst

1 1 1 0
Vergütungen bei Stellenenthebung aus dienstlichen Gründen (gemäß den Artikeln 41, 42 und 50 des Statuts)

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

2 263 000

2 013 000

1 596 982,88

Erläuterungen

Diese Mittel sollen die Vergütungen decken, die den Beamten zu zahlen sind, die

im Anschluss an eine Maßnahme zur Verringerung der Zahl der Planstellen der Organe in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden,

Dienstposten der Besoldungsgruppen AD 16 und AD 15 innehaben und dieser Stellen aus dienstlichen Gründen enthoben werden.

Die Mittel decken ferner den Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung und die Auswirkungen der auf diese Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union.

1 1 1 1
Vergütungen beim endgültigen Ausscheiden aus dem Dienst

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:

die in Anwendung des Statuts oder der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1747/2002 zu zahlenden Vergütungen,

den Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung für die Empfänger der Vergütungen,

die Auswirkungen der auf die verschiedenen Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union.

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1747/2002 des Rates vom 30. September 2002 zur Einführung von Sondermaßnahmen im Zuge der Reform des Organs betreffend das endgültige Ausscheiden von Beamten der Europäischen Union, die auf eine unbefristete Stelle des Rates ernannt wurden, aus dem Dienst (ABl. L 264 vom 2.10.2002, S. 5).

1 1 1 2
Ansprüche der ehemaligen Generalsekretäre

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ruhegehälter der ehemaligen Generalsekretäre der Organe.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2016/300 des Rates vom 29. Februar 2016 über die Regelung der Amtsbezüge für hochrangige Amtsträger in der EU (ABl. L 58 vom 4.3.2016, S. 1).

KAPITEL 1 2 —   SONSTIGE BEDIENSTETE UND EXTERNE LEISTUNGEN

1 2 0
Sonstige Bedienstete und externe Leistungen

1 2 0 0
Sonstige Bedienstete

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

12 554 000

11 842 000

10 669 101,55

Erläuterungen

Diese Mittel decken im Wesentlichen die Bezüge der sonstigen Bediensteten, namentlich der Hilfskräfte, Vertragsbediensteten, örtlichen Bediensteten und Sonderberater (im Sinne der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union), die Arbeitgeberbeiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungssystemen und die Auswirkungen der auf die Bezüge dieser Bediensteten anwendbaren Berichtigungskoeffizienten.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

1 2 0 1
Abgeordnete nationale Sachverständige

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

1 334 000

1 281 000

1 079 387,87

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Vergütungen und Verwaltungsausgaben für abgeordnete nationale Sachverständige.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Beschluss (EU) 2015/1027 des Rates vom 23. Juni 2015 über die Regelung für zum Generalsekretariat des Rates abgeordnete nationale Sachverständige und zur Aufhebung des Beschlusses 2007/829/EG (ABl. L 163 vom 30.6.2015, S. 40).

1 2 0 2
Praktika

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

825 000

797 000

709 716,51

Erläuterungen

Diese Mittel decken eine Vergütung, die Kosten von Studien- und Dienstreisen für die Praktikanten sowie die Kosten einer Kranken- und Unfallversicherung während der Praktika gemäß den Rechtsgrundlagen.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Beschluss Nr. 40/17 des Generalsekretärs des Rates über die Bestimmungen für Praktika beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union.

1 2 0 3
Externe Leistungen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

322 000

347 000

167 342,87

Erläuterungen

Diese Mittel sind für alle Dienstleistungen von Personen bestimmt, die nicht bei den Organen beschäftigt sind, darunter insbesondere:

Interimspersonal für verschiedene Dienstleistungen,

Aushilfspersonal für die Tagungen in Luxemburg und Straßburg,

Sicherheitsüberprüfungen im Zusammenhang mit dem Personal,

Sachverständige auf dem Gebiet der Arbeitsbedingungen.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

1 2 0 4
Aushilfsleistungen für den Übersetzungsdienst

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

406 000

250 000

213 151,64

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Ausgaben für Übersetzungsleistungen externer Übersetzungsbüros, die in Anspruch genommen werden, um einerseits die punktuelle Überlastung des Sprachendienstes des Rates zu bewältigen und um andererseits Übereinkünfte, Verträge und sonstige Vereinbarungen mit Drittländern, die in Nichtunionssprachen abgefasst sind, zu überprüfen. Diese Mittel sind ferner zur Finanzierung der Entwicklungsvorhaben des Rates im Bereich des Übersetzungswesens bestimmt.

Etwaige vom Rat in Auftrag gegebene Leistungen des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union werden ebenfalls durch diese Mittel gedeckt.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

1 2 0 7
Jährliche Anpassung der Dienstbezüge

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

160 000

145 000

0 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind dazu bestimmt, die finanziellen Auswirkungen der Änderungen bei den Dienstbezügen der sonstigen Bediensteten zu decken.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

KAPITEL 1 3 —   SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DER ORGANE

1 3 0
Ausgaben für Personalverwaltung

1 3 0 0
Verschiedene Ausgaben für Einstellungen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

158 000

158 000

153 488,04

Erläuterungen

Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:

die Ausgaben für die Organisation der in Artikel 3 des Beschlusses 2002/621/EG vorgesehenen Auswahlverfahren, der Reise- und Aufenthaltskosten der Bewerber bei Einstellungsgesprächen sowie der ärztlichen Einstellungsuntersuchungen,

die Ausgaben für die Organisation von Verfahren zur Auswahl der Bediensteten auf Zeit, Hilfskräfte und örtlichen Bediensteten,

die Ausgaben im Zusammenhang mit der Arbeit von Auswahlausschüssen und -jurys, insbesondere Ausgaben für spezielle Prüfungen zur Beurteilung der Fähigkeiten der Bewerber. In durch funktionelle Erfordernisse ausreichend begründeten Fällen und nach Konsultation des Europäischen Amtes für Personalauswahl können sie für von Organen selbst durchgeführte Auswahlverfahren verwendet werden,

die Ausgaben für die Organisation von Outplacement-Maßnahmen,

sonstige Ausgaben für Einstellungen und Mobilität, z. B. für Beratungsdienstleistungen und die Veröffentlichung freier Stellen.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union.

Beschluss 2002/620/EG des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Errichtung des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 53).

Beschluss 2002/621/EG der Generalsekretäre des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Kanzlers des Gerichtshofs, der Generalsekretäre des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Vertreters des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Organisation und den Betrieb des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 56).

1 3 0 1
Berufliche Weiterbildung

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

2 518 000

2 561 000

2 344 369,44

Erläuterungen

Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:

Unterstützung der Personalentwicklung einschließlich Schulung, Coaching, Bildungsveranstaltungen, Gruppenprozessbegleitung, Kompetenztests, Zertifizierung und Überprüfungen mit Rückmeldungen, intern im Generalsekretariat des Rates oder interinstitutionell oder durch eine externe Organisation durchgeführt;

Zahlungen für Mitgliedschaften in Fachverbänden und Beiträge auf jährlicher Basis,

Beratung in Personalfragen.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 24a.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

1 3 1
Maßnahmen zugunsten des Personals der Organe

1 3 1 0
Außergewöhnliche Unterstützungen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

25 000

25 000

4 525,92

Erläuterungen

Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Zuwendungen für Beamte und Bedienstete zu finanzieren, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 6 000 EUR.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 24 und 76.

1 3 1 1
Gesellschaftliche Beziehung des Personals

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

133 000

131 000

51 687,60

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Finanzierung der Kosten für die gesellschaftliche Beziehung zwischen den Bediensteten bestimmt.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

1 3 1 2
Zusätzliche Hilfe für Menschen mit Behinderungen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

250 000

250 000

205 469,87

Erläuterungen

Diese Mittel sind im Rahmen von Maßnahmen zu ihren Gunsten für folgende Menschen mit Behinderungen bestimmt:

Beamte im aktiven Dienst,

Ehegatten von Beamten im aktiven Dienst,

alle im Sinne des Statuts der Beamten der Europäischen Union unterhaltsberechtigten Kinder.

Aus diesen Mitteln können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Erschöpfung etwaiger Ansprüche auf einzelstaatlicher Ebene im Aufenthalts- oder Herkunftsland Ausgaben erstattet werden, die nicht die medizinische Versorgung betreffen, als erforderlich anerkannt sind, aufgrund der Behinderung entstehen und ordnungsgemäß nachgewiesen werden.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

1 3 1 3
Sonstige Sozialaufwendungen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

74 000

72 000

71 600 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der sonstigen sozialen Zuwendungen zugunsten der Bediensteten und ihrer Familien.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

1 3 2
Tätigkeiten, die alle Mitglieder und das gesamte Personal der Organe betreffen

1 3 2 0
Ärztlicher Dienst

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

720 000

464 000

375 147,30

Erläuterungen

Diese Mittel sind insbesondere für folgende Ausgaben veranschlagt:

Ausgaben für den ärztlichen Dienst im Zusammenhang mit den Organen,

Betriebskosten der Krankenbehandlungsstellen und Ausgaben für Verbrauchsmaterial, medizinische Versorgung und medizinische Geräte,

Ausgaben für ärztliche Untersuchungen (Einstellungs- und Jahresuntersuchungen),

Ausgaben für die Invaliditätsausschüsse sowie für den Einsatz von Spezialisten;

Ausgaben für die Erstattung der Kosten für Bildschirmarbeitsplatzbrillen.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union.

Interne Richtlinie Nr. 2/2010 des Generalsekretariats über die Erstattung der Ausgaben für Bildschirmarbeitsplatzbrillen.

1 3 2 1
Restaurants und Kantinen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für die vom Betreiber der Restaurants und Kantinen erbrachten Leistungen.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

1 3 2 2
Kinderkrippen und Kindertagesstätten

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

2 956 000

2 775 000

2 605 000 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:

den Anteil des Rates an den Kosten der Kleinkindertagesstätte und sonstiger Krippen und Kindertagesstätten (an die Kommission zu zahlen),

die Verwaltungskosten für den Betrieb der Kinderkrippe des Rates.

Die Einnahmen aus dem Elternbeitrag und aus den Beiträgen der Einrichtungen, bei denen die Eltern beschäftigt sind, stellen zweckgebundene Einnahmen dar.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 950 000 EUR veranschlagt.

1 3 2 3
Interinstitutionelle Zusammenarbeit im Bereich Personalverwaltung

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

1 260 000

1 055 000

897 962 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für Leistungsvereinbarungen im Zusammenhang mit Personalverwaltungsdiensten, die von der Kommission in Rechnung gestellt werden.

Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

1 3 3
Dienstreisen

1 3 3 1
Dienstreisekosten des Generalsekretariats des Rates

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

2 855 000

3 240 000

1 307 302,03

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Dienstreisekosten des Personals des Generalsekretariats des Rates und die Ausgaben für Fahrtkosten, die Zahlung der Tagegelder bei Dienstreisen sowie zusätzliche oder außergewöhnliche Auslagen bei der Durchführung von Dienstreisen.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Anhang VII Artikel 11, 12 und 13.

1 3 3 2
Dienstreisekosten des Personals im Zusammenhang mit dem Europäischen Rat

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

1 500 000

1 500 000

1 101 677,99

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Dienstreisekosten des Kabinetts und anderer dem Präsidenten des Europäischen Rates zugeordneter Mitglieder des Personals im Zusammenhang mit speziellen Tätigkeiten des Europäischen Rates und die Ausgaben für Fahrtkosten, die Zahlung der Tagegelder bei Dienstreisen sowie zusätzliche oder außergewöhnliche Auslagen bei der Durchführung von Dienstreisen.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Anhang VII Artikel 11, 12 und 13.

1 3 4
Beitrag an anerkannte Europäische Schulen (Typ II)

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind für den Beitrag des Rates zu Europäischen Schulen des Typs II bestimmt, die vom Obersten Rat der Europäischen Schulen anerkannt wurden bzw. für die Erstattung des Beitrags der Kommission, den diese gemäß der mit ihr geschlossenen Dienstleistungsvereinbarung im Namen des Rates an vom Obersten Rat der Europäischen Schulen anerkannte Europäische Schulen des Typs II entrichtet hat. Sie decken die Ausgaben im Zusammenhang mit den in den genannten Schulen eingeschriebenen Kindern der statutarischen Bediensteten des Rates ab.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Beschluss der Kommission vom 1. August 2013 über die Anwendung des EU-Beitrags, der den vom Obersten Rat der Europäischen Schulen anerkannten Schulen entsprechend der Anzahl der angemeldeten Kinder von EU-Bediensteten gezahlt wird, und zur Ersetzung des Beschlusses der Kommission C(2009)7719, geändert durch den Beschluss der Kommission C(2010)7993 (ABl. C 222 vom 2.8.2013, S. 8).

TITEL 2

GEBÄUDE, MATERIAL UND SACHAUSGABEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

% 2021/2023

 

KAPITEL 2 0

2 0 0

Gebäude

2 0 0 0

Mieten

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

444 000

457 000

1 321 992,93

297,75

2 0 0 1

Erbpachtzahlungen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0 ,—

 

2 0 0 2

Erwerb von Immobilien

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0 ,—

 

2 0 0 3

Herrichtungs- und Installationsarbeiten

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

10 171 000

10 351 000

10 242 356,98

100,70

2 0 0 4

Arbeiten zur Sicherung

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

2 142 000

2 107 000

1 437 971,46

67,13

2 0 0 5

Ausgaben, die vor dem Erwerb, dem Bau und der Herrichtung von Gebäuden anfallen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 083 000

835 700

752 969,37

69,53

 

Artikel 2 0 0 — Insgesamt

13 840 000

13 750 700

13 755 290,74

99,39

2 0 1

Ausgaben für Gebäude

2 0 1 0

Reinigung und Instandhaltung

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

19 036 000

18 335 000

17 045 093,78

89,54

2 0 1 1

Wasser, Gas, Strom und Heizung

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

6 302 000

5 492 000

4 274 000 ,—

67,82

2 0 1 2

Sicherheit und Überwachung der Gebäude

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

18 758 000

18 757 860

18 006 668,33

95,99

2 0 1 3

Versicherungen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

622 000

610 000

580 842,78

93,38

2 0 1 4

Sonstige Ausgaben für Gebäude

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

645 000

582 000

576 349,27

89,36

 

Artikel 2 0 1 — Insgesamt

45 363 000

43 776 860

40 482 954,16

89,24

 

KAPITEL 2 0 — INSGESAMT

59 203 000

57 527 560

54 238 244,90

91,61

 

KAPITEL 2 1

2 1 0

Informatik und Telekommunikation

2 1 0 0

Anschaffung von Ausrüstung und Software

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

14 085 000

12 285 716

17 325 143,92

,

2 1 0 1

Externe Dienstleistungen für Betrieb und Entwicklung von EDV-Systemen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

29 376 000

27 509 685

31 221 618,92

106,28

2 1 0 2

Wartung und Unterhaltung der Ausrüstung und der Software

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

7 867 000

6 964 599

6 199 737,82

78,81

2 1 0 3

Telekommunikation

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 495 000

1 355 000

2 283 930,30

152,77

 

Artikel 2 1 0 — Insgesamt

52 823 000

48 115 000

57 030 430,96

107,97

2 1 1

Mobiliar

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 051 000

981 000

926 209,45

88,13

2 1 2

Technisches Material und technische Anlagen

2 1 2 0

Ankauf und Ersatzbeschaffung von technischem Material und technischen Anlagen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

2 150 000

3 769 000

4 293 372,36

199,69

2 1 2 1

Externe Dienstleistungen für Betrieb und Entwicklung von technischem Material und technischen Anlagen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

100 000

100 000

41 844,50

41,84

2 1 2 2

Miete, Unterhaltung, Wartung und Reparatur von technischem Material und technischen Anlagen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 327 000

3 022 000

1 824 185,61

137,47

 

Artikel 2 1 2 — Insgesamt

3 577 000

6 891 000

6 159 402,47

172,19

2 1 3

Fahrzeuge

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

2 080 000

2 550 000

1 367 115,01

65,73

 

KAPITEL 2 1 — INSGESAMT

59 531 000

58 537 000

65 483 157,89

,

 

KAPITEL 2 2

2 2 0

Sitzungen und Konferenzen

2 2 0 0

Reisekosten der Delegationen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

15 505 000

15 505 000

10 150 204,44

65,46

2 2 0 1

Sonstige Reisekosten

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

500 000

550 000

182 595,81

36,52

2 2 0 2

Dolmetschkosten

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

80 000 000

80 000 000

19 784 531,50

24,73

2 2 0 3

Ausgaben für Repräsentationszwecke

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

195 000

180 000

120 805,26

61,95

2 2 0 4

Verschiedene Ausgaben für Sitzungen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

5 305 000

4 635 000

2 800 983,81

52,80

2 2 0 5

Veranstaltung von Konferenzen, Kongressen und Sitzungen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 090 000

1 125 000

373 075,16

34,23

 

Artikel 2 2 0 — Insgesamt

102 595 000

101 995 000

33 412 195,98

32,57

2 2 1

Information

2 2 1 0

Ausgaben für Dokumentation und Bibliothek

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

2 885 000

2 825 000

2 624 908,70

90,98

2 2 1 1

Amtsblatt

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0 ,—

 

2 2 1 2

Veröffentlichungen allgemeinen Charakters

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

268 000

308 000

309 601,25

115,52

2 2 1 3

Information und öffentliche Veranstaltungen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

5 951 000

5 158 250

4 595 210,58

77,22

 

Artikel 2 2 1 — Insgesamt

9 104 000

8 291 250

7 529 720,53

82,71

2 2 3

Sonstige Ausgaben

2 2 3 0

Bürobedarf

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

398 000

374 000

364 476,85

91,58

2 2 3 1

Postgebühren

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

35 000

50 000

50 000 ,—

142,86

2 2 3 2

Kosten für Untersuchungen, Erhebungen und Konsultationen

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

45 000

45 000

0 ,—

 

2 2 3 3

Interinstitutionelle Zusammenarbeit

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0 ,—

 

2 2 3 4

Umzüge

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

33 000

33 000

0 ,—

 

2 2 3 5

Finanzkosten

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

20 000

20 000

10 000 ,—

,

2 2 3 6

Streitsachen, Gerichtskosten, Schadenersatz

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

550 000

600 000

178 206,99

32,40

2 2 3 7

Sonstige Sachausgaben

 

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

291 000

285 500

204 297,12

70,21

 

Artikel 2 2 3 — Insgesamt

1 372 000

1 407 500

806 980,96

58,82

 

KAPITEL 2 2 — INSGESAMT

113 071 000

111 693 750

41 748 897,47

36,92

 

Titel 2 — Insgesamt

231 805 000

227 758 310

161 470 300,26

69,66

KAPITEL 2 0 —

GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

KAPITEL 2 1 —

INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR

KAPITEL 2 2 —

VERWALTUNGSAUSGABEN

KAPITEL 2 0 —   GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

2 0 0
Gebäude

2 0 0 0
Mieten

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

444 000

457 000

1 321 992,93

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Bezahlung der Mieten und Steuern für die von den Organen benutzten Gebäude sowie für die Miete von Sälen, eines Lagers und von Parkplätzen bestimmt:

in Brüssel benutzte Räumlichkeiten,

in Luxemburg benutzte Räumlichkeiten (Europäisches Kongresszentrum Luxemburg).

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 300 000 EUR veranschlagt.

Die Mittelansätze wurden unter Berücksichtigung der geschätzten zweckgebundenen Einnahmen verringert.

2 0 0 1
Erbpachtzahlungen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Erbpachtzahlungen für Gebäude oder Gebäudeteile aufgrund von geltenden bzw. im Vorbereitungsstadium befindlichen Verträgen.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 0 0 2
Erwerb von Immobilien

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für den Erwerb von Gebäuden bestimmt.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 0 0 3
Herrichtungs- und Installationsarbeiten

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

10 171 000

10 351 000

10 242 356,98

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für insbesondere folgende Umbauarbeiten bestimmt:

Anpassung und Umgestaltung der Diensträume entsprechend den betrieblichen Erfordernissen,

Anpassung der Diensträume und der technischen Anlagen an die geltenden Sicherheits- und Hygieneanforderungen und -normen.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 0 0 4
Arbeiten zur Sicherung

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

2 142 000

2 107 000

1 437 971,46

Erläuterungen

Diese Mittel sind für die Herrichtung der Gebäude zur Gewährleistung des physischen und materiellen Schutzes von Personen und Sachgütern bestimmt.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 0 0 5
Ausgaben, die vor dem Erwerb, dem Bau und der Herrichtung von Gebäuden anfallen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

1 083 000

835 700

752 969,37

Erläuterungen

Diese Mittel sind insbesondere für die Hinzuziehung von Sachverständigen bei Studien für Umbau- und Ausbauarbeiten der Gebäude der Organe bestimmt.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 0 1
Ausgaben für Gebäude

2 0 1 0
Reinigung und Instandhaltung

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

19 036 000

18 335 000

17 045 093,78

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der folgenden Reinigungs- und Instandhaltungskosten bestimmt:

Gebäudereinigung,

verschiedene Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten,

technisches Material,

Verträge über die Instandhaltung der verschiedenen technischen Anlagen (Klimaanlage, Heizung, Handhabung der Abfälle, Aufzüge, elektrische Anlagen und Sicherheitseinrichtungen),

Pflege von Gartenanlagen und Pflanzen.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 0 1 1
Wasser, Gas, Strom und Heizung

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

6 302 000

5 492 000

4 274 000 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für den Verbrauch von Wasser, Gas, Strom und Heizung.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 0 1 2
Sicherheit und Überwachung der Gebäude

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

18 758 000

18 757 860

18 006 668,33

Erläuterungen

Diese Mittel sind im Wesentlichen zur Deckung der Kosten für die Sicherheit und Überwachung der Dienstgebäude der Organe vorgesehen.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 0 1 3
Versicherungen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

622 000

610 000

580 842,78

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Bezahlung der Versicherungsprämien für die von den Organen benutzten Gebäude bestimmt.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 0 1 4
Sonstige Ausgaben für Gebäude

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

645 000

582 000

576 349,27

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung sonstiger laufender Ausgaben für Gebäude bestimmt, die nicht speziell in anderen Artikeln dieses Kapitels vorgesehen sind, insbesondere für die Entsorgung der Abfälle, Leitsysteme und Kontrollen durch spezialisierte Stellen.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

KAPITEL 2 1 —   INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR

2 1 0
Informatik und Telekommunikation

2 1 0 0
Anschaffung von Ausrüstung und Software

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

14 085 000

12 285 716

17 325 143,92

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für die Anschaffung oder die Miete der Hard- und Software für EDV-Systeme und -Anwendungen bestimmt.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 1 0 1
Externe Dienstleistungen für Betrieb und Entwicklung von EDV-Systemen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

29 376 000

27 509 685

31 221 618,92

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen im Bereich Informatik für Unterstützung und Ausbildung in Bezug auf Betrieb und Entwicklung von EDV-Systemen und -Anwendungen, einschließlich der Nutzerunterstützung, bestimmt.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 1 0 2
Wartung und Unterhaltung der Ausrüstung und der Software

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

7 867 000

6 964 599

6 199 737,82

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für die Wartung und Unterhaltung der Ausrüstung und der Software der EDV-Systeme und -Anwendungen bestimmt.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 1 0 3
Telekommunikation

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

1 495 000

1 355 000

2 283 930,30

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Anschluss- und Kommunikationskosten bestimmt.

Bei der Aufstellung dieser Voranschläge wurden die wieder verwendbaren Beträge, die sich aus der Rückforderung von Kosten für Telefongespräche ergeben, berücksichtigt.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 1 1
Mobiliar

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

1 051 000

981 000

926 209,45

Erläuterungen

Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:

Ankauf von Möbeln und Spezialmöbeln,

Ersetzung eines Teils des vor mindestens 15 Jahren erworbenen bzw. nicht mehr verwendbaren Mobiliars,

Miete von Mobiliar,

Unterhaltung und Instandsetzung des Mobiliars.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 1 2
Technisches Material und technische Anlagen

2 1 2 0
Ankauf und Ersatzbeschaffung von technischem Material und technischen Anlagen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

2 150 000

3 769 000

4 293 372,36

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für den Ankauf oder die Ersatzbeschaffung von verschiedenem festem und beweglichem technischem Material und verschiedenen festen und beweglichen technischen Anlagen, insbesondere für Archive, Ankaufsdienst, Sicherheit, Konferenztechnik, Kantinen und Gebäude, bestimmt.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 1 2 1
Externe Dienstleistungen für Betrieb und Entwicklung von technischem Material und technischen Anlagen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

100 000

100 000

41 844,50

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für technische Unterstützung und Kontrolle insbesondere in Bezug auf Konferenztechnik und Kantinen bestimmt.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 1 2 2
Miete, Unterhaltung, Wartung und Reparatur von technischem Material und technischen Anlagen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

1 327 000

3 022 000

1 824 185,61

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für die Miete von technischem Material und technischen Anlagen sowie für die Unterhaltung, Wartung und Reparatur dieses technischen Materials und dieser technischen Anlagen bestimmt.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 1 3
Fahrzeuge

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

2 080 000

2 550 000

1 367 115,01

Erläuterungen

Diese Mittel sind unter anderem zur Deckung folgender Kosten bestimmt:

Ankauf, Leasing und Ersatzbeschaffungen für den Fahrzeugbestand,

Anmietung von Fahrzeugen,

Unterhaltung und Reparatur von Dienstwagen (Kauf von Treibstoff, Reifen usw.),

Kosten der Mobilitätspolitik des Generalsekretariats des Rates gemäß dem Beschluss Nr. 58/21 des Generalsekretärs des Rates.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

KAPITEL 2 2 —   VERWALTUNGSAUSGABEN

2 2 0
Sitzungen und Konferenzen

2 2 0 0
Reisekosten der Delegationen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

15 505 000

15 505 000

10 150 204,44

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Erstattung der Reisekosten der Delegierten der Mitgliedstaaten gemäß den Beschlüssen Nr. 54/18 und Nr. 44/20 des Generalsekretärs des Rates.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Beschlüsse Nr. 54/18 und Nr. 44/20 des Generalsekretärs des Rates betreffend Dolmetschdienstleistungen für den Europäischen Rat, den Rat und die Vorbereitungsgremien des Rates sowie die Erstattung der Reisekosten der Delegierten der EU-Mitgliedstaaten.

2 2 0 1
Sonstige Reisekosten

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

500 000

550 000

182 595,81

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Reise- und Aufenthaltskosten der Sachverständigen, die zu Sitzungen eingeladen oder vom Generalsekretär des Rates oder vom Präsidenten des Europäischen Rates auf Dienstreise entsandt werden.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Beschluss Nr. 21/2009 des Stellvertretenden Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union betreffend die Erstattung der Dienstreisekosten von Personen, die nicht Mitglieder des Personals des Rates der Europäischen Union sind.

Beschluss 2010/124/EU des Rates vom 25. Februar 2010 über die Arbeitsweise des in Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Ausschusses (ABl. L 50 vom 27.2.2010, S. 18).

Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1696 des Rates vom 13. Juli 2018 über die Regeln für die Tätigkeit des Auswahlausschusses nach Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1939 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) (ABl. L 282 vom 12.11.2018, S. 8).

2 2 0 2
Dolmetschkosten

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

80 000 000

80 000 000

19 784 531,50

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Dolmetschdienstleistungen gemäß dem Beschluss Nr. 54/18 des Generalsekretärs des Rates.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Beschluss Nr. 54/18 des Generalsekretärs des Rates betreffend Dolmetschdienstleistungen für den Europäischen Rat, den Rat und die Vorbereitungsgremien des Rates sowie die Erstattung der Reisekosten der Delegierten der EU-Mitgliedstaaten.

2 2 0 3
Ausgaben für Repräsentationszwecke

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

195 000

180 000

120 805,26

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten im Zusammenhang mit den Verpflichtungen der Organe im Bereich der Ausgaben für Repräsentationszwecke und der verschiedenen Ausgaben mit Ausnahme der Verpflegung.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 2 0 4
Verschiedene Ausgaben für Sitzungen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

5 305 000

4 635 000

2 800 983,81

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten im Zusammenhang mit den Verpflichtungen der Organe im Bereich der Verpflegung (z. B. Speisen, Getränke und Imbisse), einschließlich Waren und Dienstleistungen, die mit Bewirtungsverträgen verbunden sein können (z. B. Wäschereidienstleistungen, Erwerb von Tischwäsche und kleinere Anschaffungen).

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 2 0 5
Veranstaltung von Konferenzen, Kongressen und Sitzungen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

1 090 000

1 125 000

373 075,16

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für die Veranstaltung von Konferenzen, Kongressen und Sitzungen.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 2 1
Information

2 2 1 0
Ausgaben für Dokumentation und Bibliothek

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

2 885 000

2 825 000

2 624 908,70

Erläuterungen

Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:

Anschaffung von Büchern und sonstigen Werken für die Bibliothek auf Papierträger oder digitalen Datenträgern,

Abonnements für Zeitungen, Zeitschriften, Zeitungs-/Zeitschriftenauswertungsdienste und Online-Veröffentlichungen (mit Ausnahme der Presseagenturen); diese Mittel dienen ebenfalls zur Finanzierung etwaiger Urheberrechtsgebühren für die Vervielfältigung und die schriftliche oder elektronische Verbreitung dieser Veröffentlichungen,

Ausgaben für die Benutzung externer dokumentarischer und statistischer Datenbanken,

Abonnements bei Presseagenturen über Fernschreiber,

Buchbindearbeiten und sonstige Kosten für die Erhaltung der Bücher und Zeitschriften,

Ausgaben für Medienforschung und Medienbeobachtung.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 2 1 1
Amtsblatt

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Kosten für die Vorbereitung, Herausgabe und Verbreitung der Texte, die der Rat nach Artikel 297 AEUV und im Hinblick auf das Inkrafttreten der Rechtsakte der Union im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen hat.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 2 1 2
Veröffentlichungen allgemeinen Charakters

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

268 000

308 000

309 601,25

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Kosten für die Vorbereitung, die traditionelle (auf Papier oder Mikrofilm) oder elektronische Herausgabe in den Amtssprachen der Mitgliedstaaten und die Verbreitung der Veröffentlichungen des Europäischen Rates und des Rates, die nicht im Amtsblatt der Europäischen Union erscheinen.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 2 1 3
Information und öffentliche Veranstaltungen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

5 951 000

5 158 250

4 595 210,58

Erläuterungen

Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:

Ausgaben unter anderem für öffentliche Sitzungen des Rates und die Unterstützung der audiovisuellen Medien bei der Berichterstattung über die Arbeit der Organe (Miete von Material und Dienstleistungsverträge mit Rundfunk- und Fernsehanstalten, Erwerb, Unterhaltung und Reparatur des Materials für Rundfunk- und Fernsehübertragungen, externe Dienstleistungen für Fotografie usw.),

die Kosten für sonstige Informationstätigkeiten und Öffentlichkeitsarbeit,

Ausgaben für die Verbreitung von Informationen und die Förderung von Veröffentlichungen und öffentlichen Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Organe, einschließlich der Ausgaben für Personalausstattung und Infrastruktur.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 2 3
Sonstige Ausgaben

2 2 3 0
Bürobedarf

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

398 000

374 000

364 476,85

Erläuterungen

Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:

Papier,

Fotokopien (Papier und Gebühren),

spezifische Schreibwaren und Büromaterial (laufender Bedarf),

Drucksachen,

Material für den Postversand (Briefumschläge, Packpapier, Platten für die Frankiermaschine, Stempel und Rahmen),

Material für die Vervielfältigungsabteilung (Druckerschwärze, Offsetplatten, Filme und Chemikalien für die Vorbereitung von Platten).

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 2 3 1
Postgebühren

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

35 000

50 000

50 000 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für den Versand der Post bestimmt.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 2 3 2
Kosten für Untersuchungen, Erhebungen und Konsultationen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

45 000

45 000

0 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für Untersuchungen, Erhebungen und Konsultationen, zu deren Durchführung Verträge mit hoch qualifizierten Sachverständigen geschlossen werden.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 2 3 3
Interinstitutionelle Zusammenarbeit

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Die Mittel dieses Postens dienen der Deckung der Kosten für interinstitutionelle Tätigkeiten.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 2 3 4
Umzüge

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

33 000

33 000

0 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für Verlagerung und Transport von Material bestimmt.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 2 3 5
Finanzkosten

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

20 000

20 000

10 000 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung sämtlicher Finanzkosten, insbesondere der Bankkosten.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 2 3 6
Streitsachen, Gerichtskosten, Schadenersatz

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

550 000

600 000

178 206,99

Erläuterungen

Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:

Finanzierung etwaiger Verurteilungen des Rates oder des Europäischen Rates durch den Gerichtshof oder das Gericht,

Gebühren, die von externen Rechtsanwälten für die Vertretung des Rates oder des Europäischen Rates vor Gericht oder die Beratung des Rates oder des Europäischen Rates in Verwaltungs- und Vertragsfragen erhoben werden,

Schadenersatz, der dem Rat oder dem Europäischen Rat angelastet wird,

Ausgaben für Folgeabschätzungen, die für das Gesetzgebungsverfahren erforderlich sind und an externe Dienstleister vergeben werden.

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 2 3 7
Sonstige Sachausgaben

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

291 000

285 500

204 297,12

Erläuterungen

Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:

Versicherungskosten, die nicht die Gebäude betreffen (die Gebäudeversicherungskosten sind unter Posten 2 0 1 3 verbucht),

Kauf der Dienstkleidung für das Personal entsprechend den von der Generaldirektion Organisationsentwicklung und Dienste festgelegten Vorschriften und für Arbeitsmittel für das in den technischen Arbeitsräumen und den internen Diensten tätige Personal und für die Instandsetzung und Instandhaltung der Arbeits- und Dienstkleidung und der Arbeitsmittel,

Beteiligung des Rates an den Ausgaben einiger Vereinigungen, deren Tätigkeiten in engem Zusammenhang mit denjenigen der Unionsorgane stehen,

sonstige, unter den vorhergehenden Haushaltslinien nicht ausdrücklich vorgesehene Sachausgaben (verschiedene Dienstleistungen).

Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

TITEL 10

SONSTIGE AUSGABEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

% 2021/2023

 

KAPITEL 10 0

 

KAPITEL 10 0 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 10 1

 

KAPITEL 10 1 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

Titel 10 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0 ,—

 

KAPITEL 10 0 —

VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL

KAPITEL 10 1 —

RÜCKSTELLUNGEN FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN

KAPITEL 10 0 —   VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Die Mittel dieses Kapitels haben vorläufigen Charakter und können erst verwendet werden, wenn sie gemäß der Haushaltsordnung auf andere Kapitel übertragen worden sind.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1).

KAPITEL 10 1 —   RÜCKSTELLUNGEN FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung nicht vorhersehbarer Ausgaben bestimmt, die sich aus Haushaltsentscheidungen ergeben, die im Laufe des Haushaltsjahres gefasst werden.

PERSONAL

Europäischer Rat und Rat

Funktions- und Besoldungsgruppen

 

2023

2022

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Präsident des Europäischen Rates

Sonstige

Präsident des Europäischen Rates

Sonstige

Sondergruppe

1

1

AD 16

8

1

8

1

AD 15

33  (32)

1

33  (32)

1

AD 14

145  (33)

2

1

140  (33)

2

1

AD 13

140

3

139

3

AD 12

208

7

1

193

7

AD 11

92

2

91

2

1

AD 10

177

2

169

2

AD 9

263

256

AD 8

161

161

AD 7

158

1

158

1

AD 6

70

1

85

1

AD 5

69

86

Zwischensumme AD

1 524

20

2

1 519

20

2

AST 11

42

42

AST 10

49

46

AST 9

191

7

191

7

AST 8

88

2

103

2

AST 7

148

145

AST 6

206

191

AST 5

284

1

265

1

AST 4

180

188

AST 3

45

2

85

2

AST 2

8

1

8

1

AST 1

28

20

Zwischensumme AST

1 269

13

1 284

13

AST/SC 6

AST/SC 5

AST/SC 4

8

6

AST/SC 3

16

16

AST/SC 2

71

68

AST/SC 1

105

100

Zwischensumme AST/SC

200

190

Insgesamt

2 994

33

2

2 994

33

2

Gesamtbetrag

3 029

3 029

EINZELPLAN III

KOMMISSION

EINNAHMEN

TITEL 3

EINNAHMEN AUS VERWALTUNGSTÄTIGKEITEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

% 2021/2023

 

KAPITEL 3 0

3 0 0

Steuern und Abzüge

3 0 0 0

Steuern auf Bezüge

827 082 382

766 431 444

729 146 884,71

88,16

3 0 0 1

Sonderabgaben auf die Bezüge

77 595 387

73 075 045

69 484 954,79

89,55

 

Artikel 3 0 0 — Insgesamt

904 677 769

839 506 489

798 631 839,50

88,28

3 0 1

Beiträge zur Versorgungsordnung

3 0 1 0

Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

419 562 590

383 051 571

370 455 800,43

88,30

3 0 1 1

Übertragung oder Rückkauf von Ruhegehaltsansprüchen durch das Personal

61 690 172

87 469 448

80 113 378,16

129,86

3 0 1 2

Beiträge von beurlaubten Bediensteten zur Versorgungsordnung

100 000

100 000

70 183,74

70,18

3 0 1 3

Beitrag der dezentralen Agenturen und internationalen Organisationen

64 886 584

58 220 072

56 361 983,13

86,86

 

Artikel 3 0 1 — Insgesamt

546 239 346

528 841 091

507 001 345,46

92,82

 

KAPITEL 3 0 — INSGESAMT

1 450 917 115

1 368 347 580

1 305 633 184,96

89,99

 

KAPITEL 3 1

3 1 0

Veräußerungen von unbeweglichen Vermögensgegenständen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

216 300 ,—

 

3 1 1

Veräußerung sonstiger Vermögensgegenstände

p.m.

p.m.

230 052 ,—

 

3 1 2

Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

20 601 172,81

 

 

KAPITEL 3 1 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

21 047 524,81

 

 

KAPITEL 3 2

3 2 0

Einnahmen aus Lieferungen, Dienstleistungen und durchgeführten Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen

3 2 0 1

Einnahmen aus Lieferungen, Dienstleistungen und durchgeführten Arbeiten für andere Abteilungen der Kommission — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

1 307 875,42

 

3 2 0 2

Einnahmen aus Lieferungen, Dienstleistungen und durchgeführten Arbeiten für andere Organe, Agenturen und Einrichtungen der Union — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

88 290 322,14

 

 

Artikel 3 2 0 — Insgesamt

p.m.

p.m.

89 598 197,56

 

3 2 1

Rückerstattungen von Dienstreisetagegeldern durch andere Organe oder Einrichtungen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

104,36

 

3 2 2

Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Lieferungen, Dienstleistungen oder durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

811 007,71

 

 

KAPITEL 3 2 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

90 409 309,63

 

 

KAPITEL 3 3

3 3 0

Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

6 620 882,14

 

3 3 1

Zweckbestimmte Einnahmen (Einnahmen aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen) – Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

3 3 3

Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

8 833,17

 

3 3 8

Sonstige Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

121 717 732,92

 

3 3 9

Andere Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit

5 000 000

15 000 000

5 234 385,19

104,69

 

KAPITEL 3 3 — INSGESAMT

5 000 000

15 000 000

133 581 833,42

2 671,64

 

Titel 3 — Insgesamt

1 455 917 115

1 383 347 580

1 550 671 852,82

106,51

KAPITEL 3 0 —

PERSONALEINNAHMEN

KAPITEL 3 1 —

EINNAHMEN AUS VERMÖGEN

KAPITEL 3 2 —

EINNAHMEN AUS LIEFERUNGEN, DIENSTLEISTUNGEN UND DURCHGEFÜHRTEN ARBEITEN — ZWECKGEBUNDENE EINNAHMEN

KAPITEL 3 3 —

SONSTIGE EINNAHMEN AUS VERWALTUNGSTÄTIGKEITEN

KAPITEL 3 0 —   PERSONALEINNAHMEN

3 0 0
Steuern und Abzüge

3 0 0 0
Steuern auf Bezüge

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

827 082 382

766 431 444

729 146 884,71

Erläuterungen

Diese Einnahmen umfassen alle Steuern auf Dienstbezüge, Gehälter und Vergütungen jeglicher Art (mit Ausnahme der Zuschläge und Familienzulagen), die an unter Kapitel 01 jedes Titels des Ausgabenplans fallende Personen gezahlt werden: Mitglieder der Kommission, Beamte, sonstige Bedienstete und Personen, die bei Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses eine Abfindung erhalten, sowie an Empfänger von Versorgungsbezügen.

Die Einnahmen umfassen die entsprechenden Beträge für die Verwaltung der Kommission, ihre Dienststellen für Forschung und technologische Entwicklung, die Ämter, alle Agenturen und die gemeinsamen Unternehmen. Sie umfassen außerdem die Beträge für die Europäische Investitionsbank, die Europäische Zentralbank und den Europäischen Investitionsfonds.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, insbesondere Artikel 12.

Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission, für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs, für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1).

Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 8).

Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 1860/76 des Rates vom 29. Juni 1976 zur Festlegung der Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (ABl. L 214 vom 6.8.1976, S. 24).

Verordnung (EU) 2016/300 des Rates vom 29. Februar 2016 über die Regelung der Amtsbezüge für hochrangige Amtsträger in der EU (ABl. L 58 vom 4.3.2016, S. 1).

3 0 0 1
Sonderabgaben auf die Bezüge

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

77 595 387

73 075 045

69 484 954,79

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden die Erträge der Sonderabgabe und der Solidaritätsabgabe auf die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst gemäß Artikel 66a des Statuts verbucht.

Dieser Posten umfasst ferner alle Einnahmen aus Restzahlungen im Zusammenhang mit der bis zum 30. Juni 2003 geltenden befristeten Abgabe auf die Amts- und Dienstbezüge der Mitglieder der Kommission, der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst.

Die Einnahmen umfassen die entsprechenden Beträge für die Verwaltung der Kommission, ihre Dienststellen für Forschung und technologische Entwicklung, die Ämter, alle Agenturen und die gemeinsamen Unternehmen.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 66a.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts erster Instanz sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1).

Verordnung (EU) 2016/300 des Rates vom 29. Februar 2016 über die Regelung der Amtsbezüge für hochrangige Amtsträger in der EU (ABl. L 58 vom 4.3.2016, S. 1).

3 0 1
Beiträge zur Versorgungsordnung

3 0 1 0
Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

419 562 590

383 051 571

370 455 800,43

Erläuterungen

Die Einnahmen umfassen die Beiträge des Personals zur Finanzierung der Versorgungsordnung.

Die Einnahmen umfassen die entsprechenden Beträge für die Verwaltung der Kommission, ihre Dienststellen für Forschung und technologische Entwicklung, die Ämter, alle Agenturen und die gemeinsamen Unternehmen.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 1860/76 des Rates vom 29. Juni 1976 zur Festlegung der Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (ABl. L 214 vom 6.8.1976, S. 24).

3 0 1 1
Übertragung oder Rückkauf von Ruhegehaltsansprüchen durch das Personal

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

61 690 172

87 469 448

80 113 378,16

Erläuterungen

Diese Einnahmen umfassen die Zahlung des versicherungsmathematischen Gegenwerts oder des pauschalen Rückkaufwerts der Ruhegehaltsansprüche, die Beamte in früheren Beschäftigungsverhältnissen erworben haben, an die Union.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union.

3 0 1 2
Beiträge von beurlaubten Bediensteten zur Versorgungsordnung

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

100 000

100 000

70 183,74

Erläuterungen

Beamte und sonstige Bedienstete, die sich in Urlaub befinden, können in bestimmten Fällen weiterhin Ruhegehaltsansprüche erwerben, sofern sie Beiträge zur Versorgungsordnung leisten.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

3 0 1 3
Beitrag der dezentralen Agenturen und internationalen Organisationen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

64 886 584

58 220 072

56 361 983,13

Erläuterungen

Die Einnahmen stellen den Arbeitgeberbeitrag der dezentralisierten Einrichtungen und internationalen Organisationen zur Versorgungsordnung dar.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

KAPITEL 3 1 —   EINNAHMEN AUS VERMÖGEN

3 1 0
Veräußerungen von unbeweglichen Vermögensgegenständen — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

216 300 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die Einnahmen aus dem Verkauf von dem Organ gehörenden unbeweglichen Vermögensgegenständen eingesetzt.

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe e der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

3 1 1
Veräußerung sonstiger Vermögensgegenstände

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

230 052 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die Einnahmen aus sonstigen Vermögensgegenständen eingestellt, die das Organ veräußert oder in Zahlung gegeben hat.

Ferner werden die Einnahmen aus der Veräußerung von Fahrzeugen, Ausrüstungen, Anlagen, Werkstoffen sowie technischen und wissenschaftlichen Geräten eingesetzt, die nach ihrer vollständigen Abschreibung ersetzt oder verschrottet werden.

3 1 2
Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

20 601 172,81

Erläuterungen

In diesem Artikel werden Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden, der Erstattung von Mietnebenkosten und Zahlungen im Zusammenhang mit Vermietungen eingestellt.

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe e der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

KAPITEL 3 2 —   EINNAHMEN AUS LIEFERUNGEN, DIENSTLEISTUNGEN UND DURCHGEFÜHRTEN ARBEITEN — ZWECKGEBUNDENE EINNAHMEN

3 2 0
Einnahmen aus Lieferungen, Dienstleistungen und durchgeführten Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen

3 2 0 1
Einnahmen aus Lieferungen, Dienstleistungen und durchgeführten Arbeiten für andere Abteilungen der Kommission — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

1 307 875,42

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe c der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

3 2 0 2
Einnahmen aus Lieferungen, Dienstleistungen und durchgeführten Arbeiten für andere Organe, Agenturen und Einrichtungen der Union — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

88 290 322,14

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe c der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

3 2 1
Rückerstattungen von Dienstreisetagegeldern durch andere Organe oder Einrichtungen — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

104,36

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden Einnahmen aus Rückerstattungen von Dienstreisetagegeldern eingestellt, die für andere Organe oder Einrichtungen gezahlt wurden.

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe c der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

3 2 2
Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Lieferungen, Dienstleistungen oder durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

811 007,71

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe a der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

KAPITEL 3 3 —   SONSTIGE EINNAHMEN AUS VERWALTUNGSTÄTIGKEITEN

3 3 0
Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

6 620 882,14

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe b der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

3 3 1
Zweckbestimmte Einnahmen (Einnahmen aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen) – Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe d der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

3 3 3
Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

8 833,17

Erläuterungen

Dieser Artikel umfasst auch Einnahmen durch die Erstattung der einem verunfallten Beamten weitergezahlten Dienstbezüge durch eine Versicherung.

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe d der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

3 3 8
Sonstige Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

121 717 732,92

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit des Organs eingestellt.

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingestellt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

3 3 9
Andere Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

5 000 000

15 000 000

5 234 385,19

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die übrigen Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit eingesetzt.

TITEL 4

EINNAHMEN AUS KAPITALEINKÜNFTEN, VERZUGSZINSEN UND GELDBUẞEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

% 2021/2023

 

KAPITEL 4 0

4 0 0

Einnahmen aus Anlagemitteln, gewährten Darlehen und Bankkonten

2 000 000

p.m.

–74 007,35

–3,70

4 0 1

Zinserträge aus Vorfinanzierungen

10 000 000

5 000 000

9 867 320,19

98,67

4 0 2

Erträge aus Treuhandkonten — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

4 0 3

Zinserträge aus Einlagen im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung der Union — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

4 0 4

Vom Europäischen Investitionsfonds ausgeschüttete Dividenden

2 775 000

3 747 216

0 ,—

 

4 0 9

Sonstige Zinsen und Einnahmen

p.m.

p.m.

– 815 917,80

 

 

KAPITEL 4 0 — INSGESAMT

14 775 000

8 747 216

8 977 395,04

60,76

 

KAPITEL 4 1

4 1 0

Verzugszinsen auf von den Mitgliedstaaten bereitgestellte Eigenmittel

5 000 000

5 000 000

66 717 252,50

1 334,35

4 1 9

Sonstige Verzugszinsen

p.m.

p.m.

540 943,43

 

 

KAPITEL 4 1 — INSGESAMT

5 000 000

5 000 000

67 258 195,93

1 345,16

 

KAPITEL 4 2

4 2 0

Geldbußen im Zusammenhang mit der Durchführung der Wettbewerbsvorschriften

100 000 000

344 178 944

1 389 633 126,29

1 389,63

4 2 1

Einem Mitgliedstaat auferlegte Zwangsgelder und Pauschalbeträge

p.m.

92 892 916

142 913 698,52

 

4 2 2

Geldbußen zur Ahndung von Betrügereien und Unregelmäßigkeiten, die sich gegen die finanziellen Interessen der Union richten

p.m.

p.m.

0 ,—

 

4 2 3

Geldbußen im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung der Union — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

4 2 4

Verzugszinsen auf Geldbußen und Zwangsgelder

1 000 000

617 075

11 692 842,14

1 169,28

4 2 5

Zinsen, sonstige Aufwendungen und Negativerträge auf reduzierte oder aufgehobene Geldbußen.

p.m.

 

 

 

4 2 8

Sonstige Geldbußen und Zwangsgelder — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

196 436,73

 

4 2 9

Sonstige nicht zweckgebundene Geldbußen und Zwangsgelder

p.m.

2 822 779

12 737 697,84

 

 

KAPITEL 4 2 — INSGESAMT

101 000 000

440 511 714

1 557 173 801,52

1 541,76

 

Titel 4 — Insgesamt

120 775 000

454 258 930

1 633 409 392,49

1 352,44

KAPITEL 4 0 —

EINNAHMEN AUS ANLAGEN UND KONTEN

KAPITEL 4 1 —

VERZUGSZINSEN

KAPITEL 4 2 —

GELDBUẞEN UND ZWANGSGELDER

KAPITEL 4 0 —   EINNAHMEN AUS ANLAGEN UND KONTEN

4 0 0
Einnahmen aus Anlagemitteln, gewährten Darlehen und Bankkonten

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

2 000 000

p.m.

–74 007,35

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die Einnahmen aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstige kreditierte oder debitierte Zinsen auf Konten des Organs eingestellt.

4 0 1
Zinserträge aus Vorfinanzierungen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

10 000 000

5 000 000

9 867 320,19

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die Zinserträge aus Vorfinanzierungen eingesetzt.

4 0 2
Erträge aus Treuhandkonten — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die Zinsen und sonstigen Einnahmen aus Treuhandkonten eingesetzt.

Die Treuhandkonten werden für die Union von internationalen Finanzinstitutionen (Europäischer Investitionsfonds, Europäische Investitionsbank, Entwicklungsbank des Europarats/Kreditanstalt für Wiederaufbau, Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung) geführt, die die Programme der Union verwalten. Die von der Union eingezahlten Beträge verbleiben auf den Konten, bis sie den Empfängern (unter anderem kleinen und mittleren Unternehmen sowie Einrichtungen, die Projekte in Beitrittsländern verwalten) im Rahmen des jeweiligen Einzelprogramms zur Verfügung gestellt werden.

Gemäß Artikel 21 Absatz 5 der Haushaltsordnung werden die Zinsen aus den Treuhandkonten für die Unionsprogramme als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1), insbesondere Artikel 21 Absatz 5.

4 0 3
Zinserträge aus Einlagen im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung der Union — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Dieser Artikel dient der Einstellung von Zinserträgen auf Einlagen im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung der Union.

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe c der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6), insbesondere Artikel 16.

4 0 4
Vom Europäischen Investitionsfonds ausgeschüttete Dividenden

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

2 775 000

3 747 216

0 ,—

Erläuterungen

Dieser Artikel dient der Verbuchung von Dividenden, die der Europäische Investitionsfonds gegebenenfalls für die Beteiligung der Union ausschüttet.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 94/375/EG des Rates vom 6. Juni 1994 über die Mitgliedschaft der Gemeinschaft im Europäischen Investitionsfonds (ABl. L 173 vom 7.7.1994, S. 12).

Beschluss 2007/247/EG des Rates vom 19. April 2007 über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Aufstockung des Kapitals des Europäischen Investitionsfonds (ABl. L 107 vom 25.4.2007, S. 5).

Beschluss Nr. 562/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die Beteiligung der Europäischen Union an der Aufstockung des Kapitals des Europäischen Investitionsfonds (ABl. L 156 vom 24.5.2014, S. 1).

4 0 9
Sonstige Zinsen und Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

– 815 917,80

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden alle sonstigen möglichen Zinsen und Einnahmen aus Kapitaleinkünften eingestellt, die in diesem Kapitel nicht aufgeführt sind.

KAPITEL 4 1 —   VERZUGSZINSEN

4 1 0
Verzugszinsen auf von den Mitgliedstaaten bereitgestellte Eigenmittel

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

5 000 000

5 000 000

66 717 252,50

Erläuterungen

Jede Verzögerung der Gutschrift durch einen Mitgliedstaat auf dem für die Kommission gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 eingerichteten Konto führt zu Verzugszinsen für den betreffenden Mitgliedstaat. Auf die Einziehung von Verzugszinsbeträgen von unter 500 EUR wird jedoch verzichtet.

Für die MwSt.- und BNE-Eigenmittel sind Verzugszinsen nur bei verspäteter Gutschrift von Beträgen gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 zu zahlen.

Für die auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basierenden Eigenmittel sind Verzugszinsen nur bei verspäteter Gutschrift der Beträge gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) 2021/770 zu zahlen.

Für die an der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaaten entspricht der Zinssatz dem im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, veröffentlichten Satz, der am ersten Tag des Fälligkeitsmonats von der Europäischen Zentralbank bei ihren Hauptrefinanzierungsgeschäften angewandt wird, oder einem Zinssatz von 0 Prozent, je nachdem, welcher Satz höher ist, zuzüglich 2,5 Prozentpunkten. Dieser Satz erhöht sich für jeden Verzugsmonat um 0,25 Prozentpunkte.

Für die nicht an der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaaten entspricht der Zinssatz dem Satz, der am ersten Tag des Fälligkeitsmonats von den Zentralbanken bei ihren Hauptrefinanzierungsgeschäften angewandt wird, oder einem Zinssatz von 0 Prozent, je nachdem, welcher Satz höher ist, zuzüglich 2,5 Prozentpunkten. Für die Mitgliedstaaten, für die der Zentralbanksatz nicht vorliegt, entspricht der Zinssatz dem am ehesten entsprechenden Satz, der am ersten Tag des Fälligkeitsmonats auf dem Geldmarkt des jeweiligen Mitgliedstaats angewandt wird, oder einem Zinssatz von 0 Prozent, je nachdem, welcher Satz höher ist, zuzüglich 2,5 Prozentpunkten. Dieser Satz erhöht sich für jeden Verzugsmonat um 0,25 Prozentpunkte.

Die Erhöhung überschreitet insgesamt 16 Prozentpunkte nicht. Der erhöhte Satz findet auf die gesamte Dauer des Verzugs Anwendung.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 des Rates vom 26. Mai 2014 zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der traditionellen, der MwSt.- und der BNE-Eigenmittel sowie der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel (ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 39, insbesondere Artikel 12).

Verordnung (EU, Euratom) 2021/770 des Rates vom 30. April 2021 zur Berechnung der auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basierenden Eigenmittel, zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung dieser Eigenmittel, der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel sowie bestimmter Aspekte der auf dem Bruttonationaleinkommen basierenden Eigenmittel (ABl. L 165 vom 11.5.2021, S. 15), insbesondere Artikel 11.

4 1 9
Sonstige Verzugszinsen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

540 943,43

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden Verzugszinsen auf andere Forderungen als Eigenmittelforderungen eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3), insbesondere Artikel 2 Absatz 5 des Protokolls 32.

Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds (ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25), insbesondere Artikel 102.

Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8. Dezember 2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ABl. L 371 vom 27.12.2006, S. 1).

Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1), insbesondere Artikel 99.

KAPITEL 4 2 —   GELDBUẞEN UND ZWANGSGELDER

4 2 0
Geldbußen im Zusammenhang mit der Durchführung der Wettbewerbsvorschriften

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

100 000 000

344 178 944

1 389 633 126,29

Erläuterungen

Die Kommission kann Geldbußen, Zwangsgelder und Strafen gegen Unternehmen und Unternehmensvereinigungen verhängen, wenn diese Verbote nicht beachten oder den Verpflichtungen, die ihnen aus den unten angeführten Verordnungen oder Artikel 101 und 102 AEUV erwachsen, nicht beachten.

Die Geldbußen müssen normalerweise in einem Zeitraum von drei Monaten nach Veröffentlichung des Kommissionsbeschlusses gezahlt werden. Die Kommission erhebt den Betrag jedoch nicht, wenn das Unternehmen Einspruch beim Gerichtshof der Europäischen Union eingelegt hat. Das Unternehmen muss der Kommission entweder eine vorläufige Zahlung leisten oder eine Bankgarantie stellen, die sowohl die Hauptschuld als auch Zinsen oder Zuschläge bis zur endgültigen Zahlungsfrist abdeckt.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln (ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 1).

Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (im Folgenden „EG-Fusionskontrollverordnung“) (ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1), insbesondere die Artikel 14 und 15.

Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1).

4 2 1
Einem Mitgliedstaat auferlegte Zwangsgelder und Pauschalbeträge

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

92 892 916

142 913 698,52

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden einem Mitgliedstaat auferlegte Zwangsgelder und Pauschalbeträge eingestellt, etwa bei Nichtbefolgen eines Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Feststellung von Verstößen gegen Verpflichtungen aus dem Vertrag.

Rechtsgrundlagen

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 260 Absatz 2.

4 2 2
Geldbußen zur Ahndung von Betrügereien und Unregelmäßigkeiten, die sich gegen die finanziellen Interessen der Union richten

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Dieser Artikel dient der Einstellung von Geldbußen, die anfallen, wenn die Kommission Maßnahmen zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten zum Schutz der finanziellen Interessen der Union ergreift.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) Nr. 1294/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Festlegung eines Aktionsprogramms für das Zollwesen in der Europäischen Union für den Zeitraum 2014-2020 (Zoll 2020) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 624/2007/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 209).

4 2 3
Geldbußen im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung der Union — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden Geldbußen im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung der Union eingestellt.

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe c der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6), insbesondere Artikel 16.

Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet (ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 1).

Verordnung (EU) Nr. 1174/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet (ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 8).

4 2 4
Verzugszinsen auf Geldbußen und Zwangsgelder

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

1 000 000

617 075

11 692 842,14

Erläuterungen

Dieser Artikel dient der Einstellung von Zinserträgen, die auf Sonderkonten für Geldbußen und für Verzugszinsen auf Geldbußen und Zwangsgelder, einschließlich mit den Mitgliedstaaten zusammenhängender Zwangsgelder, aufgelaufen sind.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln (ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 1).

Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen („EG-Fusionskontrollverordnung“) (ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1), insbesondere die Artikel 14 und 15.

Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1), insbesondere Artikel 99.

4 2 5
Zinsen, sonstige Aufwendungen und Negativerträge auf reduzierte oder aufgehobene Geldbußen.

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

 

 

Erläuterungen

Neuer Posten

Bei diesem Artikel sollen etwaige Zinsen oder sonstige Aufwendungen, einschließlich Negativerträge, erfasst werden, wenn eine Geldbuße oder Zwangsgelder nach dem AEUV oder dem Euratom-Vertrag vom Gerichtshof der Europäischen Union aufgehoben oder herabgesetzt wird. Diese Beträge werden von der Einnahmenseite des Unionshaushalts abgezogen (Negativeinnahmen).

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1), insbesondere Artikel 48.

Verweise

Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (COM(2022)184 final vom 22. April 2022).

4 2 8
Sonstige Geldbußen und Zwangsgelder — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

196 436,73

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung etwaige, in den übrigen Teilen von Kapitel 4 2 nicht vorgesehene Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingestellt, denen diese Einnahmen zugewiesen sind.

4 2 9
Sonstige nicht zweckgebundene Geldbußen und Zwangsgelder

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

2 822 779

12 737 697,84

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden etwaige, in den übrigen Teilen von Kapitel 4 2 nicht vorgesehene Einnahmen eingestellt, die nicht gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung verwendet werden.

TITEL 5

HAUSHALTSGARANTIEN, ANLEIHEN UND DARLEHEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

% 2021/2023

 

KAPITEL 5 0

5 0 0

Garantie der Europäischen Union für Anleihen der Union zur Stützung der Zahlungsbilanzen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

5 0 1

Garantie der Europäischen Union für Euratom-Anleihen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

5 0 2

Garantie der Union für Anleihen der Union zum Zweck des finanziellen Beistands im Rahmen des EFSM

p.m.

p.m.

0 ,—

 

5 0 3

Europäisches Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Krise (SURE)

5 0 3 0

Europäisches Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Krise (SURE) — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

5 0 3 1

Europäisches Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Krise (SURE) — Nicht zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

Artikel 5 0 3 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0 ,—

 

5 0 4

Aufbauinstrument der Europäischen Union (EURI)

5 0 4 0

Aufbauinstrument der Europäischen Union (EURI) — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

55 500 814 751,62

 

5 0 4 1

Aufbauinstrument der Europäischen Union (EURI) — Nicht zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

Artikel 5 0 4 — Insgesamt

p.m.

p.m.

55 500 814 751,62

 

 

KAPITEL 5 0 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

55 500 814 751,62

 

 

KAPITEL 5 1

5 1 0

Garantie für Außenmaßnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 5 1 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 5 2

5 2 0

Rückzahlung von Kapital und Zinsen durch Drittländer des Mittelmeerraums

p.m.

p.m.

0 ,—

 

5 2 1

Rückzahlungen der Hauptschuld und Zinserträge im Rahmen der Aktion „European Union Investment Partners“

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 5 2 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 5 3

5 3 0

Rückzahlung von Überschüssen des gemeinsamen Dotierungsfonds an den Haushalt

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 5 3 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

Titel 5 — Insgesamt

p.m.

p.m.

55 500 814 751,62

 

KAPITEL 5 0 —

GARANTIE DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR DIE ANLEIHEN UND DARLEHEN IN MITGLIEDSTAATEN

KAPITEL 5 1 —

GARANTIE DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR TRANSAKTIONEN IN SOWIE ANLEIHE- UND DARLEHENSTRANSAKTIONEN ZUGUNSTEN VON DRITTLÄNDERN

KAPITEL 5 2 —

GEWÄHRUNG VON SONDERDARLEHEN UND RISIKOKAPITALBETRÄGEN DURCH DIE KOMMISSION

KAPITEL 5 3 —

ÜBERSCHÜSSE DES GEMEINSAMEN DOTIERUNGSFONDS

KAPITEL 5 0 —   GARANTIE DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR DIE ANLEIHEN UND DARLEHEN IN MITGLIEDSTAATEN

5 0 0
Garantie der Europäischen Union für Anleihen der Union zur Stützung der Zahlungsbilanzen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Die Garantie der Union betrifft die auf den Kapitalmärkten oder bei Finanzinstituten aufgenommenen Anleihen. Der Kapitalbetrag der Darlehen, die damit den Mitgliedstaaten gewährt werden können, ist auf 50 000 000 000 EUR begrenzt.

Bei diesem Artikel werden etwaige Einnahmen aus den Rechten bei Inanspruchnahme der Garantie bei Posten 16 04 01 01 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingestellt, sofern diese Einnahmen nicht von den Ausgaben abgezogen worden sind.

Eine Zusammenfassung der Anleihe- und Darlehenstransaktionen einschließlich des Schuldendienstes (Kapital und Zinsen) ist der Anlage „Anleihe- und Darlehenstransaktionen“ des Ausgabenplans dieses Einzelplans zu entnehmen.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Posten 16 04 01 01 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

5 0 1
Garantie der Europäischen Union für Euratom-Anleihen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden etwaige Einnahmen aus den Rechten bei Inanspruchnahme der Garantie bei Posten 16 04 02 01 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingestellt, sofern diese Einnahmen nicht von den Ausgaben abgezogen worden sind.

Eine Zusammenfassung der Anleihe- und Darlehenstransaktionen einschließlich des Schuldendienstes (Kapital und Zinsen) ist der Anlage „Anleihe- und Darlehenstransaktionen“ des Ausgabenplans dieses Einzelplans zu entnehmen.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Posten 16 04 02 01 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

5 0 2
Garantie der Union für Anleihen der Union zum Zweck des finanziellen Beistands im Rahmen des EFSM

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Die Garantie der Union betrifft die im Rahmen des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus auf den Kapitalmärkten oder bei Finanzinstituten aufgenommenen Anleihen. Der Betrag der ausstehenden Darlehen oder Kreditlinien, die Mitgliedstaaten gewährt werden, ist auf den in der Rechtsgrundlage vorgeschriebenen Höchstbetrag begrenzt.

Bei diesem Artikel werden etwaige Einnahmen eingestellt, die bei der Ausübung von Rechten im Zusammenhang mit einer Garantie gemäß Posten 16 04 03 01 entstehen, sofern diese Einnahmen nicht von den Ausgaben abgezogen worden sind.

Eine Zusammenfassung der Anleihe- und Darlehenstransaktionen einschließlich des Schuldendienstes (Kapital und Zinsen) ist der Anlage „Anleihe- und Darlehenstransaktionen“ des Ausgabenplans dieses Einzelplans zu entnehmen.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Posten 16 04 03 01 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

5 0 3
Europäisches Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Krise (SURE)

5 0 3 0
Europäisches Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Krise (SURE) — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden etwaige Einnahmen aus den Rechten bei Inanspruchnahme der Garantie bei Posten 16 04 04 01 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingestellt, sofern diese Einnahmen nicht von den Ausgaben abgezogen worden sind.

Der Betrag der ausstehenden Darlehen oder Kreditlinien, die Mitgliedstaaten gewährt werden, ist auf den in der Rechtsgrundlage vorgeschriebenen Höchstbetrag begrenzt. Beiträge zu diesem Instrument gelten als externe zweckgebundene Einnahmen im Sinne des Artikels 21 Absatz 5 der Haushaltsordnung.

Eine Zusammenfassung der Anleihe- und Darlehenstransaktionen einschließlich des Schuldendienstes (Kapital und Zinsen) ist der Anlage „Anleihe- und Darlehenstransaktionen“ des Ausgabenplans dieses Einzelplans zu entnehmen.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Posten 16 04 04 01 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

5 0 3 1
Europäisches Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Krise (SURE) — Nicht zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden etwaige Einnahmen im Zusammenhang mit dem Europäischen Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Krise eingesetzt, die nicht gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung verwendet werden.

Eine Zusammenfassung der Anleihe- und Darlehenstransaktionen einschließlich des Schuldendienstes (Kapital und Zinsen) ist der Anlage „Anleihe- und Darlehenstransaktionen“ des Ausgabenplans dieses Einzelplans zu entnehmen.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Posten 16 04 04 01 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

5 0 4
Aufbauinstrument der Europäischen Union (EURI)

5 0 4 0
Aufbauinstrument der Europäischen Union (EURI) — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

55 500 814 751,62

Erläuterungen

Die gemäß Verordnung (EU) 2020/2094, dem Aufbauinstrument der Europäischen Union, in diesen Posten eingestellten zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von insgesamt 421 070 056 298 EUR werden auf Grundlage der Ermächtigung gemäß Artikel 5 des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1) finanziert. Im Ausgabenteil des Haushaltsplans werden Mittel unter den entsprechenden Titeln eingestellt.

Die in den Erläuterungen der entsprechenden Haushaltslinien im Ausgabenteil des Haushaltsplans angegebenen Beträge geben Auskunft über den diesem Programm insgesamt zugewiesenen Betrag.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates vom 14. Dezember 2020 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise (ABl. L 433I vom 22.12.2020, S. 23).

5 0 4 1
Aufbauinstrument der Europäischen Union (EURI) — Nicht zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden etwaige Einnahmen im Zusammenhang mit dem Aufbauinstrument der Europäischen Union eingestellt, die nicht gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung verwendet werden.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates vom 14. Dezember 2020 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise (ABl. L 433I vom 22.12.2020, S. 23).

KAPITEL 5 1 —   GARANTIE DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR TRANSAKTIONEN IN SOWIE ANLEIHE- UND DARLEHENSTRANSAKTIONEN ZUGUNSTEN VON DRITTLÄNDERN

5 1 0
Garantie für Außenmaßnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Die Garantie der Union betrifft Anleihe- und Darlehenstransaktionen zugunsten von Drittländern sowie Darlehen und sonstige Finanzierungen von Finanzinstituten in Drittländern. Bei diesem Artikel werden auch die Einnahmen aus früheren externen Garantien eingestellt.

Dieser Artikel bezieht sich auf die Garantie für Außenmaßnahmen, einschließlich des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung plus (EFSD+) der Garantie der Europäischen Union für die Anleiheprogramme der Union zur Gewährung einer Makrofinanzhilfe für Drittländer und die Garantie für Euratom-Anleihen zur Verbesserung der Effizienz und Sicherheit von Kernkraftwerken in den Ländern Mittel- und Osteuropas und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten. Er deckt auch die Garantien der Europäischen Union für Darlehen der Europäischen Investitionsbank an Drittländer und die Garantien für Makrofinanzhilfen und Euratom-Darlehen, die im Rahmen früherer MFR gewährt wurden, sowie die Garantie der Europäischen Union für den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) ab.

Bei diesem Artikel werden etwaige Einnahmen aus den Rechten bei Inanspruchnahme der Garantie bei Posten 14 20 03 02 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingestellt, sofern diese Einnahmen nicht von den Ausgaben abgezogen worden sind.

Eine Zusammenfassung der Anleihe- und Darlehenstransaktionen einschließlich des Schuldendienstes (Kapital und Zinsen) ist der Anlage „Anleihe- und Darlehenstransaktionen“ dieses Einzelplans zu entnehmen.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Posten 14 20 03 02 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

KAPITEL 5 2 —   GEWÄHRUNG VON SONDERDARLEHEN UND RISIKOKAPITALBETRÄGEN DURCH DIE KOMMISSION

5 2 0
Rückzahlung von Kapital und Zinsen durch Drittländer des Mittelmeerraums

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden Rückzahlungen der Hauptschuld und Zinserträge eingestellt, die für Sonderdarlehen und Risikokapital anfallen, die aus den Mitteln der Artikel 05 02 99, 14 02 99 und 15 02 99 des Ausgabenplans dieses Einzelplans an Drittländer des Mittelmeerraums gewährt werden.

Er verzeichnet auch Tilgungs- und Zinseinnahmen aus Sonderdarlehen und Risikokapital, die bestimmten Mitgliedstaaten im Mittelmeerraum gewährt wurden. Diese stellen jedoch nur einen sehr kleinen Teil des Gesamtbetrages dar. Die Darlehen und das Risikokapital wurde(n) vergeben, als die Länder noch nicht Mitglied der Union waren.

Die tatsächlichen Einnahmen sind wegen der Zahlung der Zinsen für Sonderdarlehen und Risikokapital, die noch im vergangenen Haushaltsjahr und im laufenden Haushaltsjahr ausgezahlt werden können, normalerweise höher als die Mittelansätze im Haushaltsplan. Die Zinsen für die Sonderdarlehen und das Risikokapital werden ab Auszahlung fällig; erstere sind halbjährlich, die zweiten in der Regel jährlich zahlbar.

Bei diesem Posten können gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen eingesetzt werden, die als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben dienen, denen diese Einnahmen zugewiesen sind.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu den Artikeln 05 02 99, 14 02 99 und 15 02 99 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

5 2 1
Rückzahlungen der Hauptschuld und Zinserträge im Rahmen der Aktion „European Union Investment Partners“

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden Rückzahlungen der Hauptschuld und Zinserträge eingestellt, die für Darlehen und Risikokapital anfallen, die aus den Mitteln der Posten 14 02 99 01 und 14 02 99 02 des Ausgabenplans dieses Einzelplans im Rahmen der Aktion „European Union Investment Partners“ gewährt werden.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Posten 14 02 99 01 und 14 02 99 02 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

KAPITEL 5 3 —   ÜBERSCHÜSSE DES GEMEINSAMEN DOTIERUNGSFONDS

5 3 0
Rückzahlung von Überschüssen des gemeinsamen Dotierungsfonds an den Haushalt

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden Überschüsse an Dotierungen für Haushaltsgarantien oder finanziellen Beistand für Drittländer im gemeinsamen Dotierungsfonds gemäß Artikel 213 Absatz 4 Buchstabe a der Haushaltsordnung eingestellt.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 — der Europäische Fonds für strategische Investitionen (ABl. L 169 vom 1.7.2015, S. 1), insbesondere Artikel 12.

Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1), insbesondere Artikel 213 Absatz 4 Buchstabe a.

Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021 zur Einrichtung des Programms „InvestEU“ und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1017 (ABl. L 107 vom 26.3.2021, S. 30).

Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (ABl. L 209 vom 14.6.2021, S. 1).

TITEL 6

EINNAHMEN, BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER POLITIK DER UNION

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

% 2021/2023

 

KAPITEL 6 0

6 0 1

Forschung und Innovation

6 0 1 0

Horizont Europa — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

480 662 091,39

 

6 0 1 1

Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

4 276 880,82

 

6 0 1 2

Internationaler thermonuklearer Versuchsreaktor (ITER) — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

6 0 1 3

Hochflussreaktor — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

6 701 000 ,—

 

6 0 1 4

Forschungsfonds für Kohle und Stahl — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

13 883 571,69

 

 

Artikel 6 0 1 — Insgesamt

p.m.

p.m.

505 523 543,90

 

6 0 2

Europäische strategische Investitionen

6 0 2 0

Fonds „InvestEU“ — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

417 253 936,37

 

6 0 2 1

Fazilität „Connecting Europe“ — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

8 756 236,14

 

6 0 2 2

Programm „Digitales Europa“ — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

Artikel 6 0 2 — Insgesamt

p.m.

p.m.

426 010 172,51

 

6 0 3

Binnenmarkt

6 0 3 0

Binnenmarktprogramm — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

5 819 747,57

 

6 0 3 1

Betrugsbekämpfungsprogramm der Union — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

456 446,48

 

6 0 3 2

Zusammenarbeit im Bereich der Besteuerung — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

60 047,67

 

6 0 3 3

Zusammenarbeit im Zollwesen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

2 529 070,93

 

 

Artikel 6 0 3 — Insgesamt

p.m.

p.m.

8 865 312,65

 

6 0 4

Weltraum

6 0 4 1

Europäisches Weltraumprogramm — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

1 065 586,07

 

 

Artikel 6 0 4 — Insgesamt

p.m.

p.m.

1 065 586,07

 

6 0 9

Binnenmarkt, Innovation und Digitales — Nicht zweckgebundene Einnahme

p.m.

p.m.

1 057 348,95

 

 

KAPITEL 6 0 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

942 521 964,08

 

 

KAPITEL 6 1

6 1 0

Regionale Entwicklung und Zusammenhalt

6 1 0 0

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

3 992 101 365,82

 

6 1 0 1

Kohäsionsfonds — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

1 358 918 622,59

 

6 1 0 2

Unterstützung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

1 027 115,76

 

 

Artikel 6 1 0 — Insgesamt

p.m.

p.m.

5 352 047 104,17

 

6 1 1

Aufbau und Resilienz

6 1 1 0

Aufbau- und Resilienzfazilität (einschließlich Instrument für technische Unterstützung) — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

186 433,70

 

6 1 1 1

Schutz des Euro gegen Geldfälschung — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

30 800,58

 

6 1 1 2

Katastrophenschutzverfahren der Union — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

4 750 462,60

 

6 1 1 3

Programm EU4Health — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

42 283,68

 

6 1 1 4

Instrument für die Bereitstellung von Soforthilfe innerhalb der Union — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

21 621 280,51

 

 

Artikel 6 1 1 — Insgesamt

p.m.

p.m.

26 631 261,07

 

6 1 2

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

6 1 2 0

Europäischer Sozialfonds Plus — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

1 914 156 586,58

 

6 1 2 1

Erasmus+ — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

35 262 953,31

 

6 1 2 2

Europäisches Solidaritätskorps — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

79 009,73

 

6 1 2 3

Kreatives Europa — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

696 752,06

 

6 1 2 4

Rechte und Werte — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

791 765,28

 

6 1 2 5

Justiz — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

6 420 402,81

 

 

Artikel 6 1 2 — Insgesamt

p.m.

p.m.

1 957 407 469,77

 

6 1 9

Zusammenhalt, Resilienz und Werte — Nicht zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

1 907 701,43

 

 

KAPITEL 6 1 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

7 337 993 536,44

 

 

KAPITEL 6 2

6 2 0

Landwirtschaft und Meerespolitik

6 2 0 0

Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

430 551 136,71

 

6 2 0 1

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

103 416 567,12

 

6 2 0 2

Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

111 223 500,74

 

6 2 0 3

Partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei (SFPA) und regionale Fischereiorganisationen (RFO) — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

Artikel 6 2 0 — Insgesamt

p.m.

p.m.

645 191 204,57

 

6 2 1

Umwelt- und Klimaschutz

6 2 1 0

Fonds für einen gerechten Übergang — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

6 2 1 1

Programm für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

854 096,57

 

6 2 1 2

Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor im Rahmen des Mechanismus für einen gerechten Übergang — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

46 264 055,79

 

 

Artikel 6 2 1 — Insgesamt

p.m.

p.m.

47 118 152,36

 

6 2 9

Natürliche Ressourcen und Umwelt — Nicht zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 6 2 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

692 309 356,93

 

 

KAPITEL 6 3

6 3 0

Migration

6 3 0 0

Asyl- , Migrations- und Integrationsfonds — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

6 426 114,87

 

 

Artikel 6 3 0 — Insgesamt

p.m.

p.m.

6 426 114,87

 

6 3 2

Grenzmanagement

6 3 2 0

Fonds für integriertes Grenzmanagement — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

6 426 532,81

 

 

Artikel 6 3 2 — Insgesamt

p.m.

p.m.

6 426 532,81

 

6 3 9

Migration und Grenzmanagement — Nicht zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 6 3 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

12 852 647,68

 

 

KAPITEL 6 4

6 4 0

Sicherheit

6 4 0 0

Fonds für die innere Sicherheit — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

2 499 127,59

 

6 4 0 1

Stilllegung kerntechnischer Anlagen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

6 4 0 2

Nukleare Sicherheit und Stilllegung kerntechnischer Anlagen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

491 778,08

 

 

Artikel 6 4 0 — Insgesamt

p.m.

p.m.

2 990 905,67

 

6 4 1

Verteidigung

6 4 1 0

Europäischer Verteidigungsfonds — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

6 4 1 1

Militärische Mobilität — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

Artikel 6 4 1 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0 ,—

 

6 4 9

Sicherheit und Verteidigung — Nicht zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

KAPITEL 6 4 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

2 990 905,67

 

 

KAPITEL 6 5

6 5 0

Außenmaßnahmen

6 5 0 0

Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

117 037 247,24

 

6 5 0 1

Humanitäre Hilfe — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

6 899 324,61

 

6 5 0 2

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

33 313 665,68

 

6 5 0 3

Überseeische Länder und Gebiete — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

6 5 0 4

Europäisches Instrument für die internationale Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit

p.m.

p.m.

2 482 115,24

 

 

Artikel 6 5 0 — Insgesamt

p.m.

p.m.

159 732 352,77

 

6 5 2

Heranführungshilfe

6 5 2 0

Heranführungshilfe — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

153 254 439,77

 

 

Artikel 6 5 2 — Insgesamt

p.m.

p.m.

153 254 439,77

 

6 5 9

Nachbarschaft und die Welt — Nicht zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

18 727,61

 

 

KAPITEL 6 5 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

313 005 520,15

 

 

KAPITEL 6 6

6 6 0

Sonderbeiträge und -erstattungen

6 6 0 0

EFTA-Beiträge — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

460 251 368,17

 

6 6 0 1

Innovationsfonds — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

2 483 268 782,70

 

6 6 0 2

Beiträge des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit Artikel 148 des Austrittsabkommens

9 823 608 467

10 677 275 516

6 827 162 112,09

69,50

6 6 0 3

Beiträge des Vereinigten Königreichs nach dem Übergangszeitraum

p.m.

p.m.

849 164,89

 

6 6 0 4

Beiträge der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) in Abwicklung

36 874 795

37 093 133

36 656 456 ,—

99,41

 

Artikel 6 6 0 — Insgesamt

9 860 483 262

10 714 368 649

9 808 187 883,85

99,47

6 6 1

Solidaritätsmechanismen (besondere Instrumente)

6 6 1 1

Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

6 895 468,86

 

6 6 1 2

Solidaritätsfonds der Europäischen Union — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0 ,—

 

 

Artikel 6 6 1 — Insgesamt

p.m.

p.m.

6 895 468,86

 

6 6 2

Dezentrale Agenturen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

57 144 496,04

 

6 6 3

Pilotprojekte, vorbereitende Maßnahmen, Maßnahmen zur Erfüllung von Aufgaben, die sich aus den institutionellen Befugnissen der Kommission ergeben, und sonstige Maßnahmen

p.m.

p.m.

716 867,84

 

6 6 8

Sonstige Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

7 339 773,06

 

6 6 9

Sonstige Beiträge und Erstattungen — Nicht zweckgebundene Einnahmen

200 000 000

170 000 000

2 119 514 ,—

1,06

 

KAPITEL 6 6 — INSGESAMT

10 060 483 262

10 884 368 649

9 882 404 003,65

98,23

 

KAPITEL 6 7

6 7 0

Abschluss ausstehender Einziehungsanordnungen aus der Zeit vor 2021

p.m.

p.m.

643 008 973,43

 

 

KAPITEL 6 7 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

643 008 973,43

 

 

Titel 6 — Insgesamt

10 060 483 262

10 884 368 649

19 827 086 908,03

197,08

KAPITEL 6 0 —

BINNENMARKT, INNOVATION UND DIGITALES

KAPITEL 6 1 —

ZUSAMMENHALT, RESILIENZ UND WERTE

KAPITEL 6 2 —

NATÜRLICHE RESSOURCEN UND UMWELT

KAPITEL 6 3 —

MIGRATION UND GRENZMANAGEMENT

KAPITEL 6 4 —

SICHERHEIT UND VERTEIDIGUNG

KAPITEL 6 5 —

NACHBARSCHAFT UND DIE WELT

KAPITEL 6 6 —

SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN

KAPITEL 6 7 —

ABSCHLUSS AUSSTEHENDER EINZIEHUNGSANORDNUNGEN AUS DER ZEIT VOR 2021

KAPITEL 6 0 —   BINNENMARKT, INNOVATION UND DIGITALES

6 0 1
Forschung und Innovation

6 0 1 0
Horizont Europa — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

480 662 091,39

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 01 02 und bei Artikel 01 01 01 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 01 02 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 0 1 1
Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

4 276 880,82

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 01 03 und bei Artikel 01 01 02 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 01 03 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 0 1 2
Internationaler thermonuklearer Versuchsreaktor (ITER) — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 01 04 und bei Artikel 01 01 03 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 01 04 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 0 1 3
Hochflussreaktor — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

6 701 000 ,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Posten 01 20 03 05 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Posten 01 20 03 05 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 0 1 4
Forschungsfonds für Kohle und Stahl — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

13 883 571,69

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter den Posten 01 20 03 01 und 02 20 03 02 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Posten 01 20 03 01 und 02 20 03 02 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 0 2
Europäische strategische Investitionen

6 0 2 0
Fonds „InvestEU“ — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

417 253 936,37

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 02 02 und bei Artikel 02 01 10 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 02 02 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 0 2 1
Fazilität „Connecting Europe“ — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

8 756 236,14

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 02 03 und bei den Artikeln 02 01 21, 02 01 22 und 02 01 23 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 02 03 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 0 2 2
Programm „Digitales Europa“ — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 02 04 und bei Artikel 02 01 30 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 02 04 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 0 3
Binnenmarkt

6 0 3 0
Binnenmarktprogramm — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

5 819 747,57

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 03 02 und bei Artikel 03 01 01 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 03 02 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 0 3 1
Betrugsbekämpfungsprogramm der Union — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

456 446,48

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 03 03 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 03 03 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 0 3 2
Zusammenarbeit im Bereich der Besteuerung — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

60 047,67

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 03 04 und bei Artikel 03 01 02 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 03 04 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 0 3 3
Zusammenarbeit im Zollwesen — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

2 529 070,93

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 03 05 und bei Artikel 03 01 03 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 03 05 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 0 4
Weltraum

6 0 4 1
Europäisches Weltraumprogramm — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

1 065 586,07

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 04 02 und bei Artikel 04 01 01 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 04 02 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 0 9
Binnenmarkt, Innovation und Digitales — Nicht zweckgebundene Einnahme

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

1 057 348,95

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden etwaige, in den übrigen Teilen von Kapitel 6 0 nicht vorgesehene Einnahmen eingestellt, die nicht gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung verwendet werden.

KAPITEL 6 1 —   ZUSAMMENHALT, RESILIENZ UND WERTE

6 1 0
Regionale Entwicklung und Zusammenhalt

6 1 0 0
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

3 992 101 365,82

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden zweckgebundene Einnahmen aus der Rückzahlung von Vorschüssen und aus Finanzkorrekturen eingestellt.

Dieser Posten dient ferner der Verbuchung von Einnahmen aus dem Abschluss des Vorgängerfonds für regionale Entwicklung.

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und die entsprechenden Mittel werden bei den Haushaltslinien unter Kapitel 05 02 und bei Artikel 05 01 01 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 05 02 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 1 0 1
Kohäsionsfonds — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

1 358 918 622,59

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden zweckgebundene Einnahmen aus der Rückzahlung von Vorschüssen und aus Finanzkorrekturen eingestellt.

Dieser Posten dient ferner der Verbuchung von Einnahmen aus dem Abschluss der Vorgängerprogramme im Rahmen des Kohäsionsfonds.

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und die entsprechenden Mittel werden bei den Haushaltslinien unter Kapitel 05 03 und bei Artikel 05 01 02 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 05 03 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 1 0 2
Unterstützung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

1 027 115,76

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 05 04 und bei Artikel 05 01 03 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 05 04 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 1 1
Aufbau und Resilienz

6 1 1 0
Aufbau- und Resilienzfazilität (einschließlich Instrument für technische Unterstützung) — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

186 433,70

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 06 02 und bei Artikel 06 01 01 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 06 02 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 1 1 1
Schutz des Euro gegen Geldfälschung — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

30 800,58

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 06 03 und bei Artikel 06 01 02 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 06 03 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 1 1 2
Katastrophenschutzverfahren der Union — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

4 750 462,60

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 06 05 und bei Artikel 06 01 04 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Dieser Posten dient ferner der Verbuchung von Einnahmen aus dem Abschluss seines Vorgängers, dem Katastrophenschutzverfahren der Union.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 06 05 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 1 1 3
Programm EU4Health — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

42 283,68

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 06 06 und bei Artikel 06 01 05 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 06 06 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 1 1 4
Instrument für die Bereitstellung von Soforthilfe innerhalb der Union — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

21 621 280,51

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 06 07 und bei Artikel 06 01 06 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 06 07 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 1 2
In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

6 1 2 0
Europäischer Sozialfonds Plus — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

1 914 156 586,58

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden zweckgebundene Einnahmen aus der Rückzahlung von Vorschüssen und aus Finanzkorrekturen eingestellt.

Dieser Posten dient ferner der Verbuchung von Einnahmen aus dem Abschluss seines Vorgängers, dem Europäischen Sozialfonds.

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und die entsprechenden Mittel werden bei den Haushaltslinien unter Kapitel 07 02 und bei Artikel 07 01 01 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 07 02 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 1 2 1
Erasmus+ — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

35 262 953,31

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden ferner Einnahmen aus dem Abschluss seines Vorgängerprogramms Erasmus eingestellt.

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 07 03 und bei Artikel 07 01 02 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 07 03 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 1 2 2
Europäisches Solidaritätskorps — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

79 009,73

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 07 04 und bei Artikel 07 01 03 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 07 04 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 1 2 3
Kreatives Europa — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

696 752,06

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 07 05 und bei Artikel 07 01 04 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 07 05 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 1 2 4
Rechte und Werte — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

791 765,28

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 07 06 und bei Artikel 07 01 05 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 07 06 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 1 2 5
Justiz — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

6 420 402,81

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 07 07 und bei Artikel 07 01 06 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 07 07 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 1 9
Zusammenhalt, Resilienz und Werte — Nicht zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

1 907 701,43

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden etwaige, in den übrigen Teilen von Kapitel 6 1 nicht vorgesehene Einnahmen eingestellt, die nicht gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung verwendet werden.

KAPITEL 6 2 —   NATÜRLICHE RESSOURCEN UND UMWELT

6 2 0
Landwirtschaft und Meerespolitik

6 2 0 0
Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

430 551 136,71

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden für den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) bestimmte Einnahmen aus folgenden Quellen eingestellt:

Konformitäts- und Rechnungsabschlussbeschlüsse gemäß den Artikeln 51 und 52 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und den Artikeln 53, 54 und 55 der Verordnung (EU) 2021/2116 zugunsten des Gesamthaushaltsplans der Union im Zusammenhang mit Ausgaben des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie unter der Rubrik 1 der Finanziellen Vorausschau 2000-2006 und Ausgaben des EGFL unter der Rubrik 2 der MFR 2007-2013 und 2014-2020 sowie unter der Rubrik 3 des MFR 2021-2027;

Beträge, die infolge von Unregelmäßigkeiten oder Versäumnissen gemäß den Artikeln 54 und 55 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und Artikel 56 der Verordnung (EU) 2021/2116 eingezogen werden, einschließlich der auf diese Beträge fällig gewordenen Zinsen. Es handelt sich insbesondere um Beträge, die infolge von Unregelmäßigkeiten oder Betrug eingezogen werden, um Zwangsgelder und Zinsen, um verfallene Sicherheiten, Einlagen und Garantien im Zusammenhang mit Ausgaben des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie unter der Rubrik 1 der Finanziellen Vorausschau2000-2006 und im Zusammenhang mit Ausgaben des EGFL unter der Rubrik 2 der MFR 2007-2013 und 2014-2020 sowie unter der Rubrik 3 des MFR 2021-2027;

Korrekturen aufgrund der Nichteinhaltung von Zahlungsfristen gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und Artikel 38 der Verordnung (EU) 2021/2116;

Abschluss bestimmter Vorgänge im Zusammenhang mit der Zusatzabgabe für Milch, die nach dem Auslaufen des Milchquotensystems im Kalenderjahr 2015 von den Mitgliedstaaten letztmalig im Gesamthaushalt 2016 der Union erhoben und erklärt wurde;

wieder eingezogene Nettobeträge, von denen die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 55 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und Artikel 56 der Verordnung (EU) 2021/2116 20 % einbehalten können.

Gemäß Artikel 43 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und Artikel 45 der Verordnung (EU) 2021/2116 gelten diese Beträge als zweckgebundene Einnahmen im Sinne des Artikels 21 der Haushaltsordnung. Etwaige Einnahmen bei diesem Posten werden als zusätzliche Mittel bei beliebigen Haushaltslinien des EGFL in den Ausgabenplan dieses Einzelplans eingesetzt.

Die Einnahmen bei diesem Posten werden mit 632 000 000 EUR veranschlagt. Bei der Aufstellung des Haushaltsplans für 2023 wurde dieser Betrag zur Finanzierung von Maßnahmen des Artikels 08 02 05 (Posten 08 02 05 04) vorgesehen.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549).

Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 (ABl. L 435 vom 6.12.2021, S 187).

6 2 0 1
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

103 416 567,12

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bestimmte Einnahmen aus folgenden Quellen eingestellt:

Beträge infolge von Konformitäts- und Rechnungsabschlussbeschlüssen gemäß den Artikeln 51 und 52 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und den Artikeln 53, 54 und 55 der Verordnung (EU) 2021/2116 zugunsten des Gesamthaushalts der Union im Zusammenhang mit durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (Abteilung Ausrichtung) unter der Rubrik 1 der Finanziellen Vorausschau 2000-2006 und durch den ELER unter der Rubrik 2 der MFR 2007-2013 und 2014-2020 sowie unter der Rubrik 3 des MFR 2021-2027 finanzierter Entwicklung des ländlichen Raums;

Beträge aus der Erstattung von Vorauszahlungen im Rahmen des ELER;

Beträge, die infolge von Unregelmäßigkeiten oder Versäumnissen gemäß den Artikeln 54 und 56 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und den Artikeln 57 und 58 der Verordnung (EU) 2021/2116 eingezogen werden, einschließlich der auf diese Beträge fällig gewordenen Zinsen, insbesondere Beträge, die infolge von Unregelmäßigkeiten oder Betrug eingezogen werden, Zwangsgelder und Zinsen sowie verfallene Sicherheiten im Zusammenhang mit durch den ELER finanzierter Entwicklung des ländlichen Raums.

Gemäß Artikel 43 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und Artikel 45 der Verordnung (EU) 2021/2116 gelten diese Beträge als zweckgebundene Einnahmen im Sinne des Artikels 21 der Haushaltsordnung. Etwaige Einnahmen unter diesem Posten werden als zusätzliche Mittel bei beliebigen Haushaltslinien des ELER in den Ausgabenplan dieses Einzelplans eingestellt.

Die Einnahmen bei diesem Posten werden mit 50 000 000 EUR veranschlagt. Bei der Aufstellung des Haushaltsplans für 2023 wurde dieser Betrag zur Finanzierung von Maßnahmen des Artikels 08 03 01 (Posten 08 03 01 02) vorgesehen.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549).

Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 (ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 187).

6 2 0 2
Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

111 223 500,74

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden zweckgebundene Einnahmen eingesetzt, die sich aus der Rückzahlung nicht verwendeter Beihilfen, Rückzahlungen auf Konten und Finanzkorrekturen im Zusammenhang mit dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) für die Programmplanungszeiträume 2021-2027, dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) für den Programmplanungszeitraum 2014-2020, dem Europäischen Fischereifonds (EFF) für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 und dem Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) für den Programmplanungszeitraum 2000-2006 ergeben.

Die unter diesem Posten eingestellten Beträge werden gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bei beliebigen Haushaltslinien unter Kapitel 08 04 und bei Artikel 08 01 03 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingestellt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 08 04 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 2 0 3
Partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei (SFPA) und regionale Fischereiorganisationen (RFO) — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden Einnahmen aus Fischereiabkommen eingesetzt, die die Union mit Drittländern ausgehandelt hat oder zu erneuern oder neu auszuhandeln beabsichtigt, sowie Einnahmen, die aus der aktiven Teilnahme der Union an der Arbeit internationaler Fischereiorganisationen, die für die langfristige Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischbestände im Meer zuständig sind, stammen.

Die unter diesem Posten eingestellten Beträge werden gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bei beliebigen Haushaltslinien unter Kapitel 08 05 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingestellt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 08 05 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 2 1
Umwelt- und Klimaschutz

6 2 1 0
Fonds für einen gerechten Übergang — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und die entsprechenden Mittel werden bei den Haushaltslinien unter Kapitel 09 03 und bei Artikel 09 01 02 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 09 03 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 2 1 1
Programm für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

854 096,57

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden zweckgebundene Einnahmen eingesetzt, die sich aus der Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter Beträge im Rahmen des Programms für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) für die MFR 2021-2027 und 2014-2020, im Rahmen des Programms LIFE+ für den MFR 2007-2013 sowie im Rahmen früherer Programme in den Bereichen Umwelt und Klimapolitik ergeben.

Die unter diesem Posten eingestellten Beträge werden gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bei beliebigen Haushaltslinien unter Kapitel 09 02 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingestellt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 09 02 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 2 1 2
Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor im Rahmen des Mechanismus für einen gerechten Übergang — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

46 264 055,79

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 09 04 und bei Artikel 09 01 03 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 09 04 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 2 9
Natürliche Ressourcen und Umwelt — Nicht zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden etwaige, in den übrigen Teilen von Kapitel 6 2 nicht vorgesehene Einnahmen eingestellt, die nicht gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung verwendet werden.

KAPITEL 6 3 —   MIGRATION UND GRENZMANAGEMENT

6 3 0
Migration

6 3 0 0
Asyl- , Migrations- und Integrationsfonds — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

6 426 114,87

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 10 02 und bei Artikel 10 01 01 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 10 02 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 3 2
Grenzmanagement

6 3 2 0
Fonds für integriertes Grenzmanagement — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

6 426 532,81

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter den Kapiteln 11 01, 11 02, 11 03, 11 10 und 12 10 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu den Kapiteln 11 02, 11 03, 11 10 und 12 10 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 3 9
Migration und Grenzmanagement — Nicht zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden etwaige, in den übrigen Teilen von Kapitel 6 3 nicht vorgesehene Einnahmen eingestellt, die nicht gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung verwendet werden.

KAPITEL 6 4 —   SICHERHEIT UND VERTEIDIGUNG

6 4 0
Sicherheit

6 4 0 0
Fonds für die innere Sicherheit — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

2 499 127,59

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 12 02 und bei Artikel 12 01 01 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 12 02 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 4 0 1
Stilllegung kerntechnischer Anlagen — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 12 03 und bei Artikel 12 01 02 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 12 03 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 4 0 2
Nukleare Sicherheit und Stilllegung kerntechnischer Anlagen — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

491 778,08

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 12 04 und bei Artikel 12 01 03 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 12 04 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 4 1
Verteidigung

6 4 1 0
Europäischer Verteidigungsfonds — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter den Kapiteln 13 02 und 13 03 und bei den Artikeln 13 01 01 und 13 01 02 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu den Kapiteln 13 02 und 13 03 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 4 1 1
Militärische Mobilität — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 13 04 und bei Artikel 13 01 03 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 13 04 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 4 9
Sicherheit und Verteidigung — Nicht zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden etwaige, in den übrigen Teilen von Kapitel 64 nicht vorgesehene Einnahmen eingestellt, die nicht gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung verwendet werden.

KAPITEL 6 5 —   NACHBARSCHAFT UND DIE WELT

6 5 0
Außenmaßnahmen

6 5 0 0
Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

117 037 247,24

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 14 02 und bei Artikel 14 01 01 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Dieser Posten dient ferner der Verbuchung externer zweckgebundener Einnahmen des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) und zur Einsetzung zusätzlicher Mittel bei den Haushaltslinien unter Artikels 16 01 05 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu den Kapiteln 14 02 und 16 01 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

Verweise

Beschluss der Kommission vom 9. September 2022 über die Finanzierung einer Sondermaßnahme für 2022 zur Reaktion der Union auf die Krise der Ernährungssicherheit und den wirtschaftlichen Schocks in den afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP-Staaten) infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine (C(20226554).

Beschluss der Kommission vom 7 September 2022 über die Finanzierung einer Sondermaßnahme für humanitäre Hilfe zugunsten der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP-Staaten) aus dem 10. und 11. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine (C(2022)6535).

6 5 0 1
Humanitäre Hilfe — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

6 899 324,61

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 14 03 und bei Artikel 14 01 02 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 14 03 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 5 0 2
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

33 313 665,68

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 14 04 und bei Artikel 14 01 03 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 14 04 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 5 0 3
Überseeische Länder und Gebiete — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 14 05 und bei Artikel 14 01 04 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 14 05 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 5 0 4
Europäisches Instrument für die internationale Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

2 482 115,24

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 14 06 und bei Artikel 14 01 05 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 14 06 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 5 2
Heranführungshilfe

6 5 2 0
Heranführungshilfe — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

153 254 439,77

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien unter Kapitel 15 02 und bei Artikel 15 01 01 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Kapitel 15 02 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 5 9
Nachbarschaft und die Welt — Nicht zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

18 727,61

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden etwaige, in den übrigen Teilen von Kapitel 6 5 nicht vorgesehene Einnahmen eingesetzt, bei denen es sich gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung nicht um zweckgebundene Einnahmen handelt.

KAPITEL 6 6 —   SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN

6 6 0
Sonderbeiträge und -erstattungen

6 6 0 0
EFTA-Beiträge — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

460 251 368,17

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden die Beiträge der EFTA-Staaten eingestellt, die gemäß Artikel 82 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie gemäß dem zugehörigen Protokoll Nr. 32 im Rahmen ihrer finanziellen Beteiligung an bestimmten Aktionen der Union zu leisten sind.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen finanziellen Beteiligung ist in der Zusammenfassung in einem Anhang zum Ausgabenplan dieses Einzelplans ausgewiesen.

Die Beiträge der EFTA-Staaten werden der Kommission gemäß den Artikeln 1, 2 und 3 des Protokolls Nr. 32 zum EWR-Abkommen zur Verfügung gestellt.

Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingesetzt, für die die Zweckbindung der betreffenden Einnahmen gilt.

Verweise

Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3).

6 6 0 1
Innovationsfonds — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

2 483 268 782,70

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden die externen zweckgebundenen Einnahmen des Innovationsfonds eingesetzt. Diese Einnahmen ergeben sich aus der Versteigerung der Zertifikate und den nicht verwendeten Beträgen aus dem früheren NER300-Fonds gemäß Artikel 10 und Artikel 10a Absatz 8 der Richtlinie 2003/87/EG. Mit den externen zweckgebundenen Einnahmen, die bei diesem Posten verfügbar werden, sollen alle Ausgaben im Zusammenhang mit den von der Kommission wahrgenommenen Vollzugsaufgaben gedeckt werden.

Für das Haushaltsjahr 2023 wird vorläufig von einem Bedarf von 5,98 Mio. EUR für die Finanzierung des Beitrags zu den Personal- und Verwaltungsausgaben der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt ausgegangen, die der Agentur bei der Verwaltung des Innovationsfonds entstanden sind und aus dem Posten 16 01 02 74 finanziert werden. Darüber hinaus wird 2023 ein Betrag von 7,88 Mio. EUR wiedereingezogen, um die Finanzierung der Ausgaben des Jahres 2024 vorzubereiten.

Die Mittel aus Artikel 16 01 02 dienen zur Deckung der Verwaltungs- und Managementkosten im Zusammenhang mit den Tätigkeiten zur Durchführung des Innovationsfonds, insbesondere der Kosten für externes Personal in zentralen Dienststellen.

Was die operativen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 betrifft, die aus dem Artikel 16 03 01 finanziert werden, so sollen im Laufe des Jahres Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte im Umfang von 3 100 Mio. EUR veröffentlicht werden.

Rechtsgrundlagen

Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. L 275 vom 25.10.2003, S. 32).

Verweise

Verordnung (EU) Nr. 1031/2010 der Kommission vom 12. November 2010 über den zeitlichen und administrativen Ablauf sowie sonstige Aspekte der Versteigerung von Treibhausgasemissionszertifikaten gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft (ABl. L 302 vom 18.11.2010, S. 1).

Delegierte Verordnung (EU) 2019/856 der Kommission vom 26. Februar 2019 zur Ergänzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Funktionsweise des Innovationsfonds (ABl. L 140 vom 28.5.2019, S. 6).

Beschluss der Kommission vom 25. März 2020 zur Übertragung der Verwaltung der Einnahmen des Innovationsfonds auf die Europäische Investitionsbank (C(2020)1892).

6 6 0 2
Beiträge des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit Artikel 148 des Austrittsabkommens

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

9 823 608 467

10 677 275 516

6 827 162 112,09

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden die Nettobeiträge des Vereinigten Königreichs, die sich aus den Zahlungen gemäß Artikel 148 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft ergeben, eingestellt.

Die Nettobeiträge entsprechen der Differenz zwischen den vom Vereinigten Königreich an die Union und den von der Union an das Vereinigte Königreich zu zahlenden Beträgen.

Bei diesem Posten werden auch die zweckgebundenen Einnahmen, die im Beitrag des Vereinigten Königreichs zum Unionshaushalt enthalten sind, eingesetzt.

Die Referenztermine für Zahlungen des Vereinigten Königreichs an die Union bzw. der Union an das Vereinigte Königreich nach dem 31. Dezember 2020 sind der 30. Juni und der 31. Oktober eines jeden Jahres. Zahlungen mit Referenztermin 30. Juni werden in vier gleich hohen Monatsraten getätigt, Zahlungen mit Referenztermin 31. Oktober werden in acht gleich hohen Monatsraten geleistet. Alle Zahlungen erfolgen bis zum letzten Arbeitstag jedes Monats ab dem Referenztermin oder, falls der Referenztermin nicht auf einen Arbeitstagtag fällt, dem letzten Arbeitstag vor dem Referenztermin.

Verweise

Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. L 29 vom 31.1.2020, S. 7).

6 6 0 3
Beiträge des Vereinigten Königreichs nach dem Übergangszeitraum

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

849 164,89

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden die Beiträge des Vereinigten Königreichs für die Teilnahme an Programmen und Tätigkeiten der Union nach dem im Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft vorgesehenen Übergangszeitraum eingesetzt.

Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich sieht einen Finanzbeitrag des Vereinigten Königreichs vor, der aus einer Teilnahmegebühr und einem operativen Beitrag besteht.

Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingesetzt, für die die Zweckbindung der betreffenden Einnahmen gilt.

Verweise

Politische Erklärung zur Festlegung des Rahmens für die künftigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich (ABl. C 384 I vom 12.11.2019, S. 178).

Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits (ABl. L 149 vom 30.4.2021, S. 10), insbesondere Teil fünf.

6 6 0 4
Beiträge der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) in Abwicklung

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

36 874 795

37 093 133

36 656 456 ,—

Erläuterungen

Unter diesem Posten sollen die jährlichen Beiträge der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) in Abwicklung zum Jahreshaushalt der Union für die Jahre 2021 bis 2025 erfasst werden, die sich aus der Anwendung des Artikels 145 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft ergeben.

Gemäß diesem Posten haftet die Union dem Vereinigten Königreich für seinen Anteil an den Nettovermögenswerten der EGKS in Abwicklung zum 31. Dezember 2020 (184 373 974 EUR) und erstattet dem Vereinigten Königreich von 2021 bis 2025 den entsprechenden Betrag in fünf gleich hohen Jahresraten (36 874 795 EUR).

Diese Beiträge der EGKS in Abwicklung sollen demnach die Auswirkungen der entsprechenden Ermäßigungen, die in den Beiträgen des Vereinigten Königreichs zum Jahreshaushalt der Union berücksichtigt und unter Posten 6 6 0 2 erfasst sind, voll ausgleichen.

Verweise

Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. L 29 vom 31.1.2020, S. 7).

6 6 1
Solidaritätsmechanismen (besondere Instrumente)

6 6 1 1
Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

6 895 468,86

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden zweckgebundene Einnahmen aus Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen im Rahmen der Interventionen des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) im Rahmen des laufenden MFR 2021-2027 und früherer MFR eingestellt.

Die unter diesem Posten eingestellten Beträge werden gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bei beliebigen Haushaltslinien des EGF in den Ausgabenplan dieses Einzelplans eingestellt.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu den Artikeln 16 02 02 und 16 02 99 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 6 1 2
Solidaritätsfonds der Europäischen Union — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

0 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden Einnahmen aus Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen im Rahmen der Interventionen des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) im Rahmen des laufenden MFR 2021-2027 und früherer MFR eingestellt.

Die in diesen Posten eingestellten Beträge werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates wiedereingezogen und verwendet.

Rechtsgrundlagen

Zur Rechtsgrundlage siehe die Erläuterungen zu Artikel 16 02 01 des Ausgabenplans dieses Einzelplans.

6 6 2
Dezentrale Agenturen — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

57 144 496,04

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die Einnahmen von dezentralen Agenturen eingestellt.

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingestellt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

6 6 3
Pilotprojekte, vorbereitende Maßnahmen, Maßnahmen zur Erfüllung von Aufgaben, die sich aus den institutionellen Befugnissen der Kommission ergeben, und sonstige Maßnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

716 867,84

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die Erträge aus Pilotprojekten, vorbereitenden Maßnahmen, Maßnahmen zur Erfüllung von Aufgaben, die sich aus den institutionellen Befugnissen der Kommission ergeben, und sonstige Maßnahmen eingestellt.

Diese Einnahmen führen gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung unter Umständen zur Einstellung zusätzlicher Mittel in den Haushaltslinien, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

6 6 8
Sonstige Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

7 339 773,06

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden etwaige, in den übrigen Teilen von Titel 6 nicht vorgesehene Einnahmen eingesetzt, die gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebundene Einnahmen gelten müssen und zur Einstellung zusätzlicher Mittel in den Haushaltslinien führen, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

6 6 9
Sonstige Beiträge und Erstattungen — Nicht zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

200 000 000

170 000 000

2 119 514 ,—

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden etwaige, in den übrigen Teilen von Titel 6 nicht vorgesehene Einnahmen eingesetzt, die nicht gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung verwendet werden.

KAPITEL 6 7 —   ABSCHLUSS AUSSTEHENDER EINZIEHUNGSANORDNUNGEN AUS DER ZEIT VOR 2021

6 7 0
Abschluss ausstehender Einziehungsanordnungen aus der Zeit vor 2021

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

p.m.

p.m.

643 008 973,43

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden Einnahmen aus allen ausstehenden Einziehungsanordnungen eingestellt, die vor 2021 für alle Artikel und Posten des Titels 6 des bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Eingliederungsplans erlassen wurden.

GESAMTÜBERSICHT ÜBER DIE MITTEL (2023 UND 2022) UND AUSGABEN (2021)

Titel

Bezeichnung

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

01

FORSCHUNG UND INNOVATION

13 496 916 265

12 871 750 089

13 236 770 624

13 558 016 676

12 532 099 134,40

9 792 132 293,28

02

STRATEGISCHE INVESTITIONEN DER EU

4 878 772 853

4 815 239 148

5 508 494 851

4 854 818 709

5 236 481 030,28

3 699 941 876,34

 

Reserven (30 02 02)

3 972 000

3 972 000

687 000

687 000

 

 

 

 

4 882 744 853

4 819 211 148

5 509 181 851

4 855 505 709

 

 

03

BINNENMARKT

939 232 234

943 158 600

1 022 519 960

903 584 361

898 581 214,19

698 648 659,83

 

Reserven (30 02 02)

3 335 270

3 335 270

69 000

69 000

 

 

 

 

942 567 504

946 493 870

1 022 588 960

903 653 361

 

 

04

WELTRAUM

2 117 913 237

2 163 472 237

2 076 537 905

2 156 359 905

2 033 303 066,41

2 422 432 763,57

 

Reserven (30 01 01, 30 02 02)

108 250 000

100 500 000

 

 

 

 

 

 

2 226 163 237

2 263 972 237

 

 

 

 

05

REGIONALE ENTWICKLUNG UND ZUSAMMENHALT

46 185 600 509

37 889 317 525

44 989 769 922

42 651 471 185

1 730 249 126,59

46 937 267 429,42

06

AUFBAU UND RESILIENZ

2 637 868 591

2 640 836 067

1 640 378 744

963 393 546

1 200 372 370,71

951 932 550,31

07

IN MENSCHEN INVESTIEREN, SOZIALER ZUSAMMENHALT UND WERTE

21 759 568 963

17 524 841 807

21 145 043 658

18 308 722 097

3 829 156 169,46

19 714 397 836,48

 

Reserven (30 02 02)

3 666 000

3 666 000

 

 

 

 

 

 

21 763 234 963

17 528 507 807

 

 

 

 

08

LANDWIRTSCHAFT UND MEERESPOLITIK

54 874 041 540

56 830 516 403

54 416 041 928

55 227 672 390

55 966 086 837,52

55 487 611 327,01

 

Reserven (30 02 02)

48 725 000

28 225 000

4 250 000

4 250 000

 

 

 

 

54 922 766 540

56 858 741 403

54 420 291 928

55 231 922 390

 

 

09

UMWELT- UND KLIMASCHUTZ

2 333 588 081

594 099 579

2 260 820 131

594 844 448

796 563 109,99

499 527 712,37

 

Reserven (30 02 02)

2 903 604

2 903 604

 

 

 

 

 

 

2 336 491 685

597 003 183

 

 

 

 

10

MIGRATION

1 626 790 540

1 502 088 787

1 472 243 979

1 521 432 601

634 634 634,79

1 362 471 109,95

11

GRENZMANAGEMENT

2 100 520 978

1 536 291 465

1 886 043 021

1 731 125 361

990 908 795,80

1 155 301 100,19

 

Reserven (30 02 02)

p.m.

p.m.

1 713 000

1 713 000

 

 

 

 

2 100 520 978

1 536 291 465

1 887 756 021

1 732 838 361

 

 

12

SICHERHEIT

688 722 828

559 037 952

619 595 774

567 259 774

424 515 853,29

501 439 943,19

 

Reserven (30 02 02)

 

 

15 987 411

15 987 411

 

 

 

 

 

 

635 583 185

583 247 185

 

 

13

VERTEIDIGUNG

1 240 886 302

547 336 660

1 177 444 514

654 614 000

1 172 615 160,58

206 720 537,68

 

Reserven (30 02 02)

187 027 699

102 000 000

 

 

 

 

 

 

1 427 914 001

649 336 660

 

 

 

 

14

AUSWÄRTIGES HANDELN

14 680 808 005

11 404 310 319

15 158 937 445

10 544 347 150

13 563 365 427,36

8 614 368 175,92

15

HERANFÜHRUNGSHILFE

2 531 071 473

2 590 627 526

2 011 505 473

2 371 704 787

1 566 281 087,88

1 900 744 911 ,—

16

AUSGABEN AUSSERHALB DER IM MEHRJÄHRIGEN FINANZRAHMEN FESTGELEGTEN OBERGRENZEN

50 000 000

80 000 000

50 000 000

75 000 000

1 222 672 803 ,—

1 208 356 033,77

20

VERWALTUNGSAUSGABEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION

4 058 209 111

4 058 209 111

3 879 829 450

3 879 929 450

3 709 568 133,79

3 710 933 510,39

21

EUROPÄISCHE SCHULEN UND VERSORGUNGSBEZÜGE

2 566 476 000

2 566 476 000

2 418 303 654

2 418 303 654

2 405 761 307,97

2 405 761 307,97

30

RESERVEN

3 163 032 602

2 844 395 874

2 771 876 793

2 570 544 411

0 ,—

0 ,—

 

Insgesamt

181 930 020 112

163 962 005 149

177 742 157 826

165 553 144 505

109 913 215 264,01

161 269 989 078,67

 

Davon Reserven (30 01 01, 30 02 02)

357 879 573

244 601 874

22 706 411

22 706 411

 

 

TITEL 01

FORSCHUNG UND INNOVATION

Gesamtübersicht über die Mittel (2023 und 2022) und Ausgaben (2021)

Titel

Kapitel

Bezeichnung

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

01 01

VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „FORSCHUNG UND INNOVATION“

878 610 121

878 610 121

848 172 488

848 172 488

795 558 538,78

795 558 538,78

01 02

HORIZONT EUROPA

11 589 289 389

11 144 968 658

11 505 097 681

11 825 261 943

10 712 623 661 ,—

8 213 993 062,93

01 03

EURATOM-PROGRAMM FÜR FORSCHUNG UND AUSBILDUNG

169 188 183

167 001 765

163 699 570

207 481 300

157 011 229,99

163 729 391,99

01 04

INTERNATIONALER THERMONUKLEARER VERSUCHSREAKTOR (ITER)

832 128 572

663 509 002

702 981 885

660 681 136

857 133 023 ,—

606 777 694 ,—

01 20

PILOTPROJEKTE, VORBEREITENDE MASSNAHMEN, MASSNAHMEN ZUR ERFÜLLUNG VON AUFGABEN, DIE SICH AUS DEN INSTITUTIONELLEN BEFUGNISSEN DER KOMMISSION ERGEBEN, UND SONSTIGE MASSNAHMEN

27 700 000

17 660 543

16 819 000

16 419 809

9 772 681,63

12 073 605,58

 

Titel 01 — Insgesamt

13 496 916 265

12 871 750 089

13 236 770 624

13 558 016 676

12 532 099 134,40

9 792 132 293,28

KAPITEL 01 01 —   VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „FORSCHUNG UND INNOVATION“

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

% 2021/2023

01 01

VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „FORSCHUNG UND INNOVATION“

01 01 01

Unterstützungsausgaben für Horizont Europa

01 01 01 01

Horizont Europa — Indirekte Forschung: Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit

1

169 435 000

150 000 000

152 100 983,16

89,77

01 01 01 02

Indirekte Forschung: Ausgaben für externes Personal zur Durchführung von Horizont Europa

1

47 974 763

45 750 543

44 365 220 ,—

92,48

01 01 01 03

Sonstige Verwaltungsausgaben für Horizont Europa — Indirekte Forschung

1

83 873 709

87 979 148

63 664 142,79

75,90

01 01 01 11

Horizont Europa — Direkte Forschung: Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit

1

155 843 000

151 373 000

149 135 000 ,—

95,70

01 01 01 12

Direkte Forschung: Ausgaben für externes Personal zur Durchführung von Horizont Europa

1

36 430 000

35 892 000

35 361 000 ,—

97,07

01 01 01 13

Sonstige Verwaltungsausgaben für Horizont Europa — Direkte Forschung

1

51 784 000

53 186 000

52 399 753,18

101,19

01 01 01 71

Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats — Beitrag aus dem Programm Horizont Europa

1

58 383 160

54 792 000

53 968 422 ,—

92,44

01 01 01 72

Europäische Exekutivagentur für Forschung — Beitrag aus dem Programm Horizont Europa

1

97 156 810

91 211 904

76 755 621,78

,

01 01 01 73

Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales — Beitrag aus dem Programm Horizont Europa

1

17 463 567

20 459 000

14 688 615,80

84,11

01 01 01 74

Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt — Beitrag aus dem Programm Horizont Europa

1

14 884 072

13 332 000

13 047 014,99

87,66

01 01 01 76

Europäische Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU — Beitrag aus dem Programm Horizont Europa

1

30 372 955

30 084 000

25 527 261,14

84,05

 

Artikel 01 01 01 — Zwischensumme

 

763 601 036

734 059 595

681 013 034,84

89,18

01 01 02

Unterstützungsausgaben für das Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung

01 01 02 01

Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung — Indirekte Forschung: Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit

1

7 432 595

6 735 801

6 612 585 ,—

88,97

01 01 02 02

Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung — Indirekte Forschung: externe Mitarbeiter

1

314 441

275 656

270 614 ,—

86,06

01 01 02 03

Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung — Indirekte Forschung: sonstige Verwaltungsausgaben

1

1 560 269

1 880 440

1 846 042 ,—

118,32

01 01 02 11

Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung — Direkte Forschung: Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit

1

56 477 000

56 277 000

58 081 000 ,—

102,84

01 01 02 12

Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung — Direkte Forschung: externe Mitarbeiter

1

10 455 000

10 455 000

10 664 000 ,—

,

01 01 02 13

Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung — Direkte Forschung: sonstige Verwaltungsausgaben

1

31 050 000

31 376 880

30 238 922,79

97,39

 

Artikel 01 01 02 — Zwischensumme

 

107 289 305

107 000 777

107 713 163,79

100,40

01 01 03

Unterstützungsausgaben für den internationalen thermonuklearen Versuchsreaktor (ITER)

01 01 03 01

ITER: Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit

1

5 821 795

5 409 100

5 205 000 ,—

89,41

01 01 03 02

ITER: externes Personal

1

215 379

203 016

190 000 ,—

88,22

01 01 03 03

ITER: Sonstige Verwaltungsausgaben

1

1 682 606

1 500 000

1 437 340,15

85,42

 

Artikel 01 01 03 — Zwischensumme

 

7 719 780

7 112 116

6 832 340,15

88,50

 

Kapitel 01 01 — Insgesamt

 

878 610 121

848 172 488

795 558 538,78

90,55

Erläuterungen

Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel sind zur Finanzierung der Verwaltungsausgaben (u. a. Gehälter, Studien, Sachverständigensitzungen, Informationen und Veröffentlichungen), die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwirklichung der Ziele des Programms oder der Maßnahmen im Rahmen dieses Clusters stehen, sowie aller weiteren Ausgaben für technische und administrative Hilfe, mit Ausnahme der Aufgaben der öffentlichen Hand, die von der Kommission im Rahmen von Verträgen über punktuelle Dienstleistungen vergeben werden, bestimmt.

Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Drittländer) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

01 01 01
Unterstützungsausgaben für Horizont Europa

Erläuterungen

Neben den in diesem Kapitel beschriebenen Ausgaben sind diese Mittel auch zur Deckung der Ausgaben für Beamte, Bedienstete auf Zeit und externes Personal sowie sonstiger Verwaltungsausgaben für die Verwaltung des spezifischen Forschungs- und Innovationsprogramms zur Durchführung von Horizont Europa in Form indirekter und direkter Maßnahmen einschließlich der Verwaltungsausgaben bezüglich des an Delegationen der Union entsandten Personals bestimmt.

Rechtsgrundlagen

Siehe Kapitel 01 02.

01 01 01 01
Horizont Europa — Indirekte Forschung: Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

169 435 000

150 000 000

152 100 983,16

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für die in den genehmigten Stellenplänen ausgewiesenen Beamten und Bediensteten auf Zeit bestimmt, die mit der Durchführung des spezifischen Programms Horizont Europa für Forschung und Innovation betraut sind, einschließlich der an Delegationen der Union entsandten Beamten und Bediensteten auf Zeit, die mit indirekten Forschungsmaßnahmen betraut sind.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

EFTA-EWR

4 896 672

6 6 0 0

Andere Länder

5 579 622

6 0 1 0

01 01 01 02
Indirekte Forschung: Ausgaben für externes Personal zur Durchführung von Horizont Europa

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

47 974 763

45 750 543

44 365 220 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung von Ausgaben für externe Mitarbeiter bestimmt, die mit der Durchführung des spezifischen Forschungs- und Innovationsprogramms Horizont Europa in Form indirekter Maßnahmen betraut sind; eingeschlossen sind die an Delegationen der Union entsandten externen Mitarbeiter sowie das Gehalt des Präsidenten des Europäischen Forschungsrats und sonstige damit verbundene Kosten.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

Einnahmen aus EURI

2 158 885

5 0 4 0

EFTA-EWR

1 448 863

6 6 0 0

Andere Länder

1 646 092

6 0 1 0

Andere zweckgebundene Einnahmen

263 211

6 0 1 0

01 01 01 03
Sonstige Verwaltungsausgaben für Horizont Europa — Indirekte Forschung

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

83 873 709

87 979 148

63 664 142,79

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung sonstiger Verwaltungsausgaben, einschließlich sonstiger Verwaltungsausgaben bezüglich des an Delegationen der Union entsandten Personals, bestimmt, die für die Verwaltung des spezifischen Forschungs- und Innovationsprogramms Horizont Europa in Form indirekter Maßnahmen anfallen.

Sie sind auch zur Deckung der Ausgaben für technische und administrative Hilfe bestimmt, die in Zusammenhang mit der Verwaltung des Programms stehen, etwa Ausgaben für Konferenzen, Übersetzungen, Workshops, Seminare, Dienstreisen, Schulungen, Repräsentationszwecke, Studien, Sachverständigensitzungen, Informationen und Veröffentlichungen sowie aller weiteren Ausgaben für technische und administrative Hilfe, mit Ausnahme der hoheitlichen Aufgaben, die von der Kommission im Rahmen von Verträgen über punktuelle Dienstleistungen vergeben werden.

Sie dienen auch zur Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung und Wartung der für die Verwaltung und Durchführung des Programms erforderlichen IT-Systeme.

Sie dienen auch zur Deckung der gebäudebezogenen Ausgaben der das Programm verwaltenden Kommissionsdienststellen.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

Einnahmen aus EURI

2 993 995

5 0 4 0

EFTA-EWR

2 510 476

6 6 0 0

Andere Länder

3 538 352

6 0 1 0

Andere zweckgebundene Einnahmen

108 727

6 0 1 0

01 01 01 11
Horizont Europa — Direkte Forschung: Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

155 843 000

151 373 000

149 135 000 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für die im Stellenplan der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) ausgewiesenen Beamten und Bediensteten auf Zeit bestimmt, die mit der Durchführung des spezifischen Forschungs- und Innovationsprogramms Horizont Europa betraut sind, insbesondere von

direkte Maßnahmen (Forschungstätigkeiten, wissenschaftlich-technische Unterstützung und Sondierungsforschung in den Einrichtungen der GFS und den Delegationen der Union),

indirekte Maßnahmen (Beteiligung der GFS an der Durchführung von Programmen auf Wettbewerbsbasis).

Die Personalkosten umfassen das Grundgehalt, Zulagen sowie diverse Vergütungen und Beiträge auf der Grundlage der Statutsbestimmungen, einschließlich Ausgaben im Zusammenhang mit Dienstantritt, Wechsel des Dienstortes und Ausscheiden aus dem Dienst.

Diese Mittel können sich durch Mittel erhöhen, die die GFS durch Teilnahme auf Wettbewerbsbasis an indirekten Maßnahmen und an Maßnahmen zur wissenschaftlich-technischen Unterstützung der Politik der Union erhält. Bei den wettbewerbsorientierten Tätigkeiten der GFS handelt es sich um

Tätigkeiten infolge von Finanzhilfe- oder Vergabeverfahren,

Tätigkeiten für Rechnung Dritter,

Tätigkeiten im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung mit anderen Organen oder Kommissionsdienststellen über die Erbringung wissenschaftlich-technischer Leistungen.

Einnahmen aus wettbewerbsorientierten Tätigkeiten decken u. a. Personal- und Forschungsmittelkosten der GFS im Zusammenhang mit Tätigkeiten zur Unterstützung der Politik der Union und mit Arbeiten für Dritte.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

EFTA-EWR

4 503 863

6 6 0 0

01 01 01 12
Direkte Forschung: Ausgaben für externes Personal zur Durchführung von Horizont Europa

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

36 430 000

35 892 000

35 361 000 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für das nicht im Stellenplan ausgewiesene externe Personal der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) bestimmt (Vertragsbedienstete, Stipendiaten, abgeordnete nationale Sachverständige und Gastwissenschaftler), das mit der Durchführung des spezifischen Forschungs- und Innovationsprogramms Horizont Europa betraut ist.

Diese Mittel können sich durch Mittel erhöhen, die die GFS durch Teilnahme auf Wettbewerbsbasis an indirekten Maßnahmen und an Maßnahmen zur wissenschaftlich-technischen Unterstützung der Politik der Union erhält. Bei den wettbewerbsorientierten Tätigkeiten der GFS handelt es sich um

Tätigkeiten infolge von Finanzhilfe- oder Vergabeverfahren,

Tätigkeiten für Rechnung Dritter,

Tätigkeiten im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung mit anderen Organen oder Kommissionsdienststellen über die Erbringung wissenschaftlich-technischer Leistungen.

Einnahmen aus wettbewerbsorientierten Tätigkeiten decken u. a. Personal- und Forschungsmittelkosten der GFS im Zusammenhang mit Tätigkeiten zur Unterstützung der Politik der Union und mit Arbeiten für Dritte.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

EFTA-EWR

1 052 827

6 6 0 0

Andere zweckgebundene Einnahmen

349 000

6 0 1 0

01 01 01 13
Sonstige Verwaltungsausgaben für Horizont Europa — Direkte Forschung

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

51 784 000

53 186 000

52 399 753,18

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung von

Personalausgaben, die nicht durch die Posten 01 01 01 11 und 01 01 01 12 gedeckt sind, einschließlich Ausgaben für Dienstreisen, Schulungen, soziale und medizinische Dienste, Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung allgemeiner Auswahlverfahren und der Einberufung von Bewerbern und Repräsentationskosten;

Ausgaben im Zusammenhang mit den zur Durchführung von GFS-Tätigkeiten genutzten Ressourcen. Dazu zählen

Ausgaben im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Arbeit der GFS-Direktionen: regelmäßige Instandhaltung von Gebäuden, technischer Infrastruktur und wissenschaftlicher Ausrüstung; Versorgungsleistungen und Fluide; Heizung, Kühlung und Belüftung; Werkstattmaterialien und -ausrüstung; Reinigung der Standorte, Straßen und Gebäude; Abfallentsorgung usw.;

Ausgaben im Zusammenhang mit der administrativen Unterstützung der GFS-Direktionen: Mobiliar; Papier- und Schreibwaren; Telekommunikation; Dokumentation und Veröffentlichungen; Beförderung; sonstiges Material; allgemeine Versicherungen usw.;

Ausgaben im Zusammenhang mit der Sicherung und Gefahrenabwehr an den Standorten: Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz; Strahlenschutz; Feuerwehr usw.;

Ausgaben für Informatik: Computerräume; Hard- und Software; Netzwerkdienste; Informationssysteme; Helpdesk und Anwenderbetreuung usw.;

einmalige Kosten: Renovierungs-, Sanierungs- und Bauarbeiten an den GFS-Standorten. Dazu gehören die Kosten für außerplanmäßige Instandhaltung, Renovierungsarbeiten und Anpassung an neue Normen.

Ausgaben im Zusammenhang mit allen Ressourcen zur Finanzierung wichtiger Forschungsinfrastrukturprojekte bestimmt, insbesondere den Bau neuer Gebäude, die vollständige Renovierung vorhandener Gebäude und den Erwerb wichtiger Ausrüstung für die technische Infrastruktur der Standorte.

Diese Mittel können sich durch Mittel erhöhen, die die GFS durch Teilnahme auf Wettbewerbsbasis an indirekten Maßnahmen und an Maßnahmen zur wissenschaftlich-technischen Unterstützung der Politik der Union erhält. Bei den wettbewerbsorientierten Tätigkeiten der GFS handelt es sich um

Tätigkeiten infolge von Finanzhilfe- oder Vergabeverfahren,

Tätigkeiten für Rechnung Dritter,

Tätigkeiten im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung mit anderen Organen oder Kommissionsdienststellen über die Erbringung wissenschaftlich-technischer Leistungen.

Einnahmen aus wettbewerbsorientierten Tätigkeiten decken u. a. Personal- und Forschungsmittelkosten der GFS im Zusammenhang mit Tätigkeiten zur Unterstützung der Politik der Union und mit Arbeiten für Dritte.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

EFTA-EWR

1 496 558

6 6 0 0

Andere zweckgebundene Einnahmen

1 398 000

6 0 1 0

01 01 01 71
Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats — Beitrag aus dem Programm Horizont Europa

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

58 383 160

54 792 000

53 968 422 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen der Deckung der operativen Kosten der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats, die im Zuge der Rolle der Exekutivagentur bei der Durchführung des spezifischen Forschungs- und Innovationsprogramms „Horizont Europa“ (2021-2027) anfallen, und dem Abschluss der Vorläuferprogramme.

Der Stellenplan der Exekutivagentur ist im Anhang „Stellenplan“ zu diesem Einzelplan enthalten.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

EFTA-EWR

1 687 273

6 6 0 0

Andere Länder

2 430 413

6 0 1 0

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1).

Verordnung (EG) Nr. 1906/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Festlegung der Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an Maßnahmen des Siebten Rahmenprogramms sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (2007-2013) (ABl. L 391 vom 30.12.2006, S. 1).

Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013) (ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 1).

Entscheidung 2006/972/EG des Rates vom 19. Dezember 2006 über das spezifische Programm „Ideen“ zur Durchführung des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) (ABl. L 400 vom 30.12.2006, S. 243).

Beschluss 2013/743/EU des Rates vom 3. Dezember 2013 über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2006/971/EG, 2006/972/EG, 2006/973/EG, 2006/974/EG und 2006/975/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 965).

Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 — der Europäische Fonds für strategische Investitionen (ABl. L 169 vom 1.7.2015, S. 1).

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/173 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, der Europäischen Exekutivagentur für Forschung, der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU, der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats sowie der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur und zur Aufhebung der Durchführungsbeschlüsse 2013/801/EU, 2013/771/EU, 2013/778/EU, 2013/779/EU, 2013/776/EU und 2013/770/EU (ABl. L 50 vom 15.2.2021, S. 9).

Siehe Kapitel 01 02.

Verweise

Beschluss C(2021) 950 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Übertragung von Befugnissen auf die Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats zwecks Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Programmen der Union im Bereich der Grenzforschung, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung von in den Gesamthaushaltsplan der Union eingestellten Mitteln.

01 01 01 72
Europäische Exekutivagentur für Forschung — Beitrag aus dem Programm Horizont Europa

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

97 156 810

91 211 904

76 755 621,78

Erläuterungen

Diese Mittel dienen der Deckung der operativen Kosten der Europäischen Exekutivagentur für die Forschung, die im Zuge der Rolle der Exekutivagentur bei der Durchführung des spezifischen Forschungs- und Innovationsprogramms „Horizont Europa“ (2021-2027) anfallen, und dem Abschluss der Vorläuferprogramme.

Der Stellenplan der Exekutivagentur ist im Anhang „Stellenplan“ zu diesem Einzelplan enthalten.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

EFTA-EWR

2 807 832

6 6 0 0

Andere Länder

2 066 578

6 0 1 0

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1).

Entscheidung Nr. 1230/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 zur Festlegung eines mehrjährigen Programms für Maßnahmen im Energiebereich: „Intelligente Energie — Europa“ (2003-2006) (ABl. L 176 vom 15.7.2003, S. 29).

Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013) (ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 15).

Verordnung (EG) Nr. 1906/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Festlegung der Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an Maßnahmen des Siebten Rahmenprogramms sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (2007-2013) (ABl. L 391 vom 30.12.2006, S. 1).

Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013) (ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 1).

Entscheidung 2006/971/EG des Rates vom 19. Dezember 2006 über das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ zur Durchführung des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) (ABl. L 400 vom 30.12.2006, S. 86).

Entscheidung 2006/973/EG des Rates vom 19. Dezember 2006 über das spezifische Programm „Menschen“ zur Durchführung des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) (ABl. L 400 vom 30.12.2006, S. 270).

Entscheidung 2006/974/EG des Rates vom 19. Dezember 2006 über das spezifische Programm „Kapazitäten“ zur Durchführung des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) (ABl. L 400 vom 30.12.2006, S. 299).

Beschluss 2013/743/EU des Rates vom 3. Dezember 2013 über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2006/971/EG, 2006/972/EG, 2006/973/EG, 2006/974/EG und 2006/975/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 965).

Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 — der Europäische Fonds für strategische Investitionen (ABl. L 169 vom 1.7.2015, S. 1).

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/173 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, der Europäischen Exekutivagentur für Forschung, der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU, der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats sowie der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur und zur Aufhebung der Durchführungsbeschlüsse 2013/801/EU, 2013/771/EU, 2013/778/EU, 2013/779/EU, 2013/776/EU und 2013/770/EU (ABl. L 50 vom 15.2.2021, S. 9).

Siehe Kapitel 01 02.

Verweise

Beschluss C(2021) 952 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Übertragung von Befugnissen auf die Europäische Exekutivagentur für die Forschung zwecks Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Programmen der Union im Bereich Forschung und Innovation, Forschung des Forschungsfonds für Kohle und Stahl sowie Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung von in den Gesamthaushaltsplan der Union eingestellten Mitteln.

01 01 01 73
Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales — Beitrag aus dem Programm Horizont Europa

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

17 463 567

20 459 000

14 688 615,80

Erläuterungen

Diese Mittel dienen der Deckung der operativen Kosten der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, die im Zuge der Rolle der Exekutivagentur bei der Durchführung des spezifischen Forschungs- und Innovationsprogramms „Horizont Europa“ (2021-2027) anfallen, und dem Abschluss der Vorläuferprogramme.

Der Stellenplan der Exekutivagentur ist im Anhang „Stellenplan“ zu diesem Einzelplan enthalten.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

Einnahmen aus EURI

3 730 660

5 0 4 0

EFTA-EWR

612 513

6 6 0 0

Andere Länder

789 004

6 0 1 0

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1).

Entscheidung Nr. 1230/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 zur Festlegung eines mehrjährigen Programms für Maßnahmen im Energiebereich: „Intelligente Energie — Europa“ (2003-2006) (ABl. L 176 vom 15.7.2003, S. 29).

Verordnung (EG) Nr. 1906/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Festlegung der Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an Maßnahmen des Siebten Rahmenprogramms sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (2007-2013) (ABl. L 391 vom 30.12.2006, S. 1).

Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013) (ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 15).

Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013) (ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 1).

Entscheidung 2006/971/EG des Rates vom 19. Dezember 2006 über das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ zur Durchführung des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) (ABl. L 400 vom 30.12.2006, S. 86).

Entscheidung 2006/973/EG des Rates vom 19. Dezember 2006 über das spezifische Programm „Menschen“ zur Durchführung des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) (ABl. L 400 vom 30.12.2006, S. 270).

Entscheidung 2006/974/EG des Rates vom 19. Dezember 2006 über das spezifische Programm „Kapazitäten“ zur Durchführung des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) (ABl. L 400 vom 30.12.2006, S. 299).

Beschluss 2013/743/EU des Rates vom 3. Dezember 2013 über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2006/971/EG, 2006/972/EG, 2006/973/EG, 2006/974/EG und 2006/975/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 965).

Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 — der Europäische Fonds für strategische Investitionen (ABl. L 169 vom 1.7.2015, S. 1).

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/173 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, der Europäischen Exekutivagentur für Forschung, der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU, der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats sowie der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur und zur Aufhebung der Durchführungsbeschlüsse 2013/801/EU, 2013/771/EU, 2013/778/EU, 2013/779/EU, 2013/776/EU und 2013/770/EU (ABl. L 50 vom 15.2.2021, S. 9).

Siehe Kapitel 01 02.

Verweise

Beschluss C(2021) 948 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Übertragung von Befugnissen auf die Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales zwecks Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Unionsprogrammen in den Bereichen EU4Health, Binnenmarkt, Forschung und Innovation, Digitales Europa, Fazilität „Connecting Europe“ — Digitales, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung von in den Gesamthaushaltsplan der Union eingestellten Mitteln.

01 01 01 74
Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt — Beitrag aus dem Programm Horizont Europa

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

14 884 072

13 332 000

13 047 014,99

Erläuterungen

Diese Mittel dienen der Deckung der operativen Kosten der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, die im Zuge der Rolle der Exekutivagentur bei der Durchführung des spezifischen Forschungs- und Innovationsprogramms „Horizont Europa“ (2021-2027) anfallen, und dem Abschluss der Vorläuferprogramme.

Der Stellenplan der Exekutivagentur ist im Anhang „Stellenplan“ zu diesem Einzelplan enthalten.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

Einnahmen aus EURI

2 760 400

5 0 4 0

EFTA-EWR

509 926

6 6 0 0

Andere zweckgebundene Einnahmen

507 589

6 0 1 0

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1).

Entscheidung Nr. 1230/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 zur Festlegung eines mehrjährigen Programms für Maßnahmen im Energiebereich: „Intelligente Energie — Europa“ (2003-2006) (ABl. L 176 vom 15.7.2003, S. 29).

Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013) (ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 15).

Beschluss 2013/743/EU des Rates vom 3. Dezember 2013 über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2006/971/EG, 2006/972/EG, 2006/973/EG, 2006/974/EG und 2006/975/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 965).

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/173 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, der Europäischen Exekutivagentur für Forschung, der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU, der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats sowie der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur und zur Aufhebung der Durchführungsbeschlüsse 2013/801/EU, 2013/771/EU, 2013/778/EU, 2013/779/EU, 2013/776/EU und 2013/770/EU (ABl. L 50 vom 15.2.2021, S. 9).

Siehe Kapitel 01 02.

Verweise

Beschluss C(2021) 947 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Übertragung von Befugnissen auf die Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt zwecks Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Unionsprogrammen in den Bereichen Verkehrs- und Energieinfrastrukturen; Forschung und Innovation zu Klima-, Energie- und Mobilitätsthemen; Umwelt, Natur und biologische Vielfalt; Übergang zu kohlenstoffarmen Technologien sowie maritime Angelegenheiten und Fischerei, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung von in den Gesamthaushaltsplan der Union eingestellten sowie aus externen zweckgebundenen Einnahmen stammenden Mitteln.

01 01 01 76
Europäische Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU — Beitrag aus dem Programm Horizont Europa

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

30 372 955

30 084 000

25 527 261,14

Erläuterungen

Diese Mittel dienen der Deckung der operativen Kosten der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU, die im Zuge der Rolle der Exekutivagentur bei der Durchführung des spezifischen Forschungs- und Innovationsprogramms „Horizont Europa“ (2021-2027) anfallen, und dem Abschluss der Vorläuferprogramme.

Der Stellenplan der Exekutivagentur ist im Anhang „Stellenplan“ zu diesem Einzelplan enthalten.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

Einnahmen aus EURI

5 967 820

5 0 4 0

EFTA-EWR

1 050 248

6 6 0 0

Andere Länder

1 635 875

6 0 1 0

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1).

Entscheidung Nr. 1230/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 zur Festlegung eines mehrjährigen Programms für Maßnahmen im Energiebereich: „Intelligente Energie — Europa“ (2003-2006) (ABl. L 176 vom 15.7.2003, S. 29).

Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013) (ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 15).

Verordnung (EG) Nr. 1906/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Festlegung der Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an Maßnahmen des Siebten Rahmenprogramms sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (2007-2013) (ABl. L 391 vom 30.12.2006, S. 1).

Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013) (ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 1).

Entscheidung 2006/971/EG des Rates vom 19. Dezember 2006 über das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ zur Durchführung des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) (ABl. L 400 vom 30.12.2006, S. 86).

Entscheidung 2006/973/EG des Rates vom 19. Dezember 2006 über das spezifische Programm „Menschen“ zur Durchführung des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) (ABl. L 400 vom 30.12.2006, S. 270).

Entscheidung 2006/974/EG des Rates vom 19. Dezember 2006 über das spezifische Programm „Kapazitäten“ zur Durchführung des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) (ABl. L 400 vom 30.12.2006, S. 299).

Beschluss 2013/743/EU des Rates vom 3. Dezember 2013 über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2006/971/EG, 2006/972/EG, 2006/973/EG, 2006/974/EG und 2006/975/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 965).

Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 — der Europäische Fonds für strategische Investitionen (ABl. L 169 vom 1.7.2015, S. 1).

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/173 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, der Europäischen Exekutivagentur für Forschung, der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU, der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats sowie der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur und zur Aufhebung der Durchführungsbeschlüsse 2013/801/EU, 2013/771/EU, 2013/778/EU, 2013/779/EU, 2013/776/EU und 2013/770/EU (ABl. L 50 vom 15.2.2021, S. 9).

Siehe Kapitel 01 02.

Verweise

Beschluss C(2021) 949 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Übertragung von Befugnissen auf die Europäische Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU zwecks Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Programmen der Union in den Bereichen Innovatives Europa, Binnenmarkt und interregionale Innovationsinvestitionen, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung von in den Gesamthaushaltsplan der Union eingestellten Mitteln.

01 01 02
Unterstützungsausgaben für das Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung

Erläuterungen

Neben den in diesem Kapitel beschriebenen Ausgaben sind diese Mittel auch zur Deckung von Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit sowie sonstiger Verwaltungsausgaben für die Verwaltung des Euratom-Programms für Forschung und Ausbildung in Form indirekter und direkter Maßnahmen der Programme im Nuklearbereich einschließlich der Verwaltungs- und Unterstützungsausgaben des an Delegationen der Union entsandten Personals bestimmt.

Rechtsgrundlagen

Siehe Kapitel 01 03.

01 01 02 01
Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung — Indirekte Forschung: Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

7 432 595

6 735 801

6 612 585 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel decken Ausgaben für die mit der Durchführung des Euratom-Programms für Forschung und Ausbildung betrauten Beamten und Bediensteten auf Zeit, einschließlich des an Delegationen der Union entsandten Personals, die in den Stellenplänen vorgesehene Planstellen besetzen und mit indirekten Forschungsmaßnahmen betraut sind.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

Andere Länder

21 540

6 0 1 1

01 01 02 02
Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung — Indirekte Forschung: externe Mitarbeiter

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

314 441

275 656

270 614 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für externes Personal bestimmt, das mit der Durchführung des Euratom-Programms für Forschung und Ausbildung betraut ist, einschließlich des an Delegationen der Union entsandten Personals, für indirekte Forschungsmaßnahmen.

Zweckgebundene Einnahmen (Ursprung, veranschlagte Beträge und entsprechender Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

Andere Länder

882

6 0 1 1

01 01 02 03
Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung — Indirekte Forschung: sonstige Verwaltungsausgaben

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

1 560 269

1 880 440

1 846 042 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung sonstiger Verwaltungsausgaben, einschließlich sonstiger Verwaltungsausgaben bezüglich des an Delegationen der Union entsandten Personals, bestimmt, die für die gesamte Verwaltung und Durchführung des Euratom-Programms für Forschung und Ausbildung in Form indirekter Maßnahmen im Rahmen der Nuklearprogramme anfallen.

Sie sind auch zur Deckung der Ausgaben für technische und administrative Hilfe bestimmt, die in Zusammenhang mit der Verwaltung des Programms stehen, etwa Ausgaben für Konferenzen, Workshops, Seminare, Übersetzungen, Dienstreisen, Schulungen, Repräsentationszwecke, Studien, Sachverständigensitzungen, Informationen und Veröffentlichungen sowie aller weiteren Ausgaben für technische und administrative Hilfe, mit Ausnahme der hoheitlichen Aufgaben, die von der Kommission im Rahmen von Verträgen über punktuelle Dienstleistungen vergeben werden.

Sie dienen auch zur Deckung der gebäudebezogenen Ausgaben der das Programm verwaltenden Kommissionsdienststellen sowie zur Entwicklung und Wartung programmspezifischer und kommissionsinterner IT-Systeme, die für die Durchführung des Programms erforderlich sind.

Zweckgebundene Einnahmen (Ursprung, veranschlagte Beträge und entsprechender Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

Andere Länder

6 013

6 0 1 1

01 01 02 11
Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung — Direkte Forschung: Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

56 477 000

56 277 000

58 081 000 ,—

Erläuterungen

Die Personalkosten umfassen das Grundgehalt, Zulagen sowie diverse Vergütungen und Beiträge auf der Grundlage der Statutsbestimmungen, einschließlich Ausgaben im Zusammenhang mit Dienstantritt, Wechsel des Dienstortes und Ausscheiden aus dem Dienst.

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für die im Stellenplan der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) ausgewiesenen Beamten und Bediensteten auf Zeit bestimmt, die mit der Durchführung des Euratom-Programms für Forschung und Ausbildung betraut sind, insbesondere von

direkte Maßnahmen (Forschungstätigkeiten, wissenschaftlich-technische Unterstützung und Sondierungsforschung in den Einrichtungen der GFS und den Delegationen der Union),

indirekte Maßnahmen (Beteiligung der GFS an der Durchführung von Programmen auf Wettbewerbsbasis).

Die Personalkosten umfassen das Grundgehalt, Zulagen sowie diverse Vergütungen und Beiträge auf der Grundlage der Statutsbestimmungen, einschließlich Ausgaben im Zusammenhang mit Dienstantritt, Wechsel des Dienstortes und Ausscheiden aus dem Dienst.

Diese Mittel können sich durch Mittel erhöhen, die die GFS durch Teilnahme auf Wettbewerbsbasis an indirekten Maßnahmen und an Maßnahmen zur wissenschaftlich-technischen Unterstützung der Politik der Union erhält. Bei den wettbewerbsorientierten Tätigkeiten der GFS handelt es sich um

Tätigkeiten infolge von Finanzhilfe- oder Vergabeverfahren,

Tätigkeiten für Rechnung Dritter,

Tätigkeiten im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung mit anderen Organen oder Kommissionsdienststellen über die Erbringung wissenschaftlich-technischer Leistungen.

Einnahmen aus wettbewerbsorientierten Tätigkeiten decken u. a. Personal- und Forschungsmittelkosten der GFS im Zusammenhang mit Tätigkeiten zur Unterstützung der Politik der Union und mit Arbeiten für Dritte.

01 01 02 12
Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung — Direkte Forschung: externe Mitarbeiter

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

10 455 000

10 455 000

10 664 000 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für das nicht im Stellenplan ausgewiesene externe Personal der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) bestimmt (Vertragsbedienstete, Stipendiaten, abgeordnete nationale Sachverständige und Gastwissenschaftler), das mit der Durchführung des Euratom-Programms für Forschung und Ausbildung betraut ist.

Diese Mittel können sich durch Mittel erhöhen, die die GFS durch Teilnahme auf Wettbewerbsbasis an indirekten Maßnahmen und an Maßnahmen zur wissenschaftlich-technischen Unterstützung der Politik der Union erhält. Bei den wettbewerbsorientierten Tätigkeiten der GFS handelt es sich um

Tätigkeiten infolge von Finanzhilfe- oder Vergabeverfahren,

Tätigkeiten für Rechnung Dritter,

Tätigkeiten im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung mit anderen Organen oder Kommissionsdienststellen über die Erbringung wissenschaftlich-technischer Leistungen.

Einnahmen aus wettbewerbsorientierten Tätigkeiten decken u. a. Personal- und Forschungsmittelkosten der GFS im Zusammenhang mit Tätigkeiten zur Unterstützung der Politik der Union und mit Arbeiten für Dritte.

Andere zweckgebundene Einnahmen

807 000

6 0 1 1

01 01 02 13
Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung — Direkte Forschung: sonstige Verwaltungsausgaben

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

31 050 000

31 376 880

30 238 922,79

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung von

Personalausgaben, die nicht durch die Posten 01 01 02 11 und 01 01 02 12 gedeckt sind, einschließlich Ausgaben für Dienstreisen, Schulungen, soziale und medizinische Dienste, Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung allgemeiner Auswahlverfahren und der Einberufung von Bewerbern und Repräsentationskosten;

Ausgaben im Zusammenhang mit den zur Durchführung von GFS-Tätigkeiten genutzten Ressourcen. Dazu zählen

Ausgaben im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Arbeit der GFS-Direktionen: regelmäßige Instandhaltung von Gebäuden, technischer Infrastruktur und wissenschaftlicher Ausrüstung; Versorgungsleistungen und Fluide; Heizung, Kühlung und Belüftung; Werkstattmaterialien und -ausrüstung; Reinigung der Standorte, Straßen und Gebäude; Abfallentsorgung usw.;

Ausgaben im Zusammenhang mit der administrativen Unterstützung der GFS-Direktionen: Mobiliar; Papier- und Schreibwaren; Telekommunikation; Dokumentation und Veröffentlichungen; Beförderung; sonstiges Material; allgemeine Versicherungen usw.;

Ausgaben im Zusammenhang mit der Sicherung und Gefahrenabwehr an den Standorten: Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz; Strahlenschutz; Feuerwehr usw.;

Ausgaben für Informatik: Computerräume; Hard- und Software; Netzwerkdienste; Informationssysteme; Helpdesk und Anwenderbetreuung usw.;

einmalige Kosten: Renovierungs-, Sanierungs- und Bauarbeiten an den GFS-Standorten. Dazu gehören die Kosten für außerplanmäßige Instandhaltung, Renovierungsarbeiten und Anpassung an neue Normen.

Ausgaben im Zusammenhang mit allen Ressourcen zur Finanzierung wichtiger Forschungsinfrastrukturprojekte bestimmt, insbesondere den Bau neuer Gebäude, die vollständige Renovierung vorhandener Gebäude und den Erwerb wichtiger Ausrüstung für die technische Infrastruktur der Standorte.

Diese Mittel können sich durch Mittel erhöhen, die die GFS durch Teilnahme auf Wettbewerbsbasis an indirekten Maßnahmen und an Maßnahmen zur wissenschaftlich-technischen Unterstützung der Politik der Union erhält. Bei den wettbewerbsorientierten Tätigkeiten der GFS handelt es sich um

Tätigkeiten infolge von Finanzhilfe- oder Vergabeverfahren,

Tätigkeiten für Rechnung Dritter,

Tätigkeiten im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung mit anderen Organen oder Kommissionsdienststellen über die Erbringung wissenschaftlich-technischer Leistungen.

Einnahmen aus wettbewerbsorientierten Tätigkeiten decken u. a. Personal- und Forschungsmittelkosten der GFS im Zusammenhang mit Tätigkeiten zur Unterstützung der Politik der Union und mit Arbeiten für Dritte.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

Andere zweckgebundene Einnahmen

807 000

6 0 1 1

01 01 03
Unterstützungsausgaben für den internationalen thermonuklearen Versuchsreaktor (ITER)

Erläuterungen

Neben den in diesem Kapitel beschriebenen Ausgaben sind die in diesem Artikel eingestellten Mittel zur Deckung der Ausgaben für Beamte, Bedienstete auf Zeit und externes Personal bestimmt, die in den Stellenplänen vorgesehene Planstellen besetzen und mit indirekten Forschungsmaßnahmen im Rahmen der Programme im Nuklearbereich betraut sind, einschließlich der an Delegationen der Union entsandten Beamten und Bediensteten auf Zeit, sowie sonstiger Verwaltungsausgaben im Zusammenhang mit dem ITER-Projekt.

Rechtsgrundlagen

Siehe Kapitel 01 04.

01 01 03 01
ITER: Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

5 821 795

5 409 100

5 205 000 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für die mit der Durchführung des ITER-Projekts betrauten Beamten und Bediensteten auf Zeit bestimmt, die in den Stellenplänen vorgesehene Planstellen besetzen und mit indirekten Forschungsmaßnahmen betraut sind, einschließlich der außerhalb der Union Dienst tuenden Beamten und Bediensteten auf Zeit.

01 01 03 02
ITER: externes Personal

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

215 379

203 016

190 000 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für externes Personal bestimmt, das mit der Durchführung des ITER-Projekts betraut ist, einschließlich des außerhalb der Union Dienst tuenden Personals, für indirekte Forschungsmaßnahmen.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

Andere zweckgebundene Einnahmen

298 700

6 0 1 2

01 01 03 03
ITER: Sonstige Verwaltungsausgaben

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

1 682 606

1 500 000

1 437 340,15

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung sonstiger Verwaltungsausgaben, einschließlich sonstiger Verwaltungsausgaben bezüglich des außerhalb der Union Dienst tuenden Personals, bestimmt, die für die gesamte Verwaltung des ITER-Projekts in Form indirekter Forschungsmaßnahmen anfallen.

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für Studien, Sachverständigensitzungen, Informationen und Veröffentlichungen bestimmt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwirklichung der Ziele des Projekts oder der Maßnahmen im Rahmen dieses Haushaltspostens stehen, sowie aller weiteren Ausgaben für technische und administrative Hilfe, mit Ausnahme der hoheitlichen Aufgaben, die von der Kommission im Rahmen von Verträgen über punktuelle Dienstleistungen vergeben werden.

Sie sind auch zur Deckung der Ausgaben für technische und administrative Hilfe bei der Ermittlung, Vorbereitung, Verwaltung, Überwachung, Überprüfung und Kontrolle des Projekts bestimmt, z. B. Ausgaben für Konferenzen, Workshops, Seminare, Dienstreisen, Schulungen und Repräsentationszwecke sowie für die Entwicklung und Unterhaltung von IT-Systemen, die für die Verwaltung und Durchführung des Projekts benötigt werden.

Sie dienen auch zur Deckung der gebäudebezogenen Ausgaben der das Projekt verwaltenden Kommissionsdienststellen.

KAPITEL 01 02 —   HORIZONT EUROPA

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

% Zahlungen 2021/2023

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

01 02

HORIZONT EUROPA

01 02 01

Wissenschaftsexzellenz (Pfeiler I)

01 02 01 01

Europäischer Forschungsrat

1

2 126 150 713

1 494 155 883

2 084 994 377

747 922 579

1 847 150 310 ,—

5 727 601,99

0,38

01 02 01 02

Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen

1

874 130 546

607 437 939

847 934 717

373 700 613

796 620 896 ,—

218 110 ,—

0,04

01 02 01 03

Forschungsinfrastrukturen

1

311 270 713

152 261 851

305 433 485

192 186 924

271 900 667 ,—

133 429 ,—

0,09

 

Artikel 01 02 01 — Zwischensumme

 

3 311 551 972

2 253 855 673

3 238 362 579

1 313 810 116

2 915 671 873 ,—

6 079 140,99

0,27

01 02 02

Globale Herausforderungen und die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas (Pfeiler II)

01 02 02 10

Cluster „Gesundheit“

1

536 129 598

160 643 110

606 730 809

248 972 336

625 814 163,88

66 771 691,86

41,57

01 02 02 11

Cluster „Gesundheit“ — Gemeinsames Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“

1

201 390 651

75 558 700

150 928 000

30 939 689

100 455 000 ,—

0 ,—

 

01 02 02 12

Cluster „Gesundheit“ — Gemeinsames Unternehmen für Globale Gesundheitspolitik (EDCTP 3)

1

133 693 568

54 441 083

68 135 000

31 145 618

33 336 000 ,—

0 ,—

 

01 02 02 20

Cluster „Kultur, Kreativität und eine inklusive Gesellschaft“

1

263 019 298

217 653 889

258 071 012

113 149 231

168 097 344 ,—

217 626,80

0,10

01 02 02 30

Cluster „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“

1

164 233 634

164 186 519

202 756 055

178 056 054

238 315 257 ,—

184 864,10

0,11

01 02 02 31

Cluster „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“ — Europäisches Kompetenzzentrum für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung

1

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

0 ,—

0 ,—

 

01 02 02 40

Cluster „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“

1

1 073 294 233

990 847 723

1 272 161 905

1 133 029 778

1 284 451 797,07

41 886 422,52

4,23

01 02 02 41

Cluster „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“ – Gemeinsames Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC)

1

122 390 944

136 244 364

122 941 000

94 471 661

117 464 000 ,—

0 ,—

 

01 02 02 42

Cluster „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“ – Gemeinsames Unternehmen für Chips

1

506 097 463

282 476 208

250 000 000

114 901 633

210 000 000 ,—

53 988 000 ,—

19,11

01 02 02 43

Cluster „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“ – Gemeinsames Unternehmen für intelligente Netze und Dienste

1

131 204 255

133 182 898

121 929 000

164 704 000

121 128 000 ,—

0 ,—

 

01 02 02 50

Cluster „Klima, Energie und Mobilität“

1

1 108 861 904

524 088 847

1 290 577 680

630 134 825

1 210 434 614,88

1 058 559,76

0,20

01 02 02 51

Cluster „Klima, Energie und Mobilität“ — Gemeinsames Unternehmen für die Forschung zum Flugverkehrsmanagement im einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3)

1

86 511 174

71 872 743

86 280 927

61 928 697

0 ,—

0 ,—

 

01 02 02 52

Cluster „Klima, Energie und Mobilität“ — Gemeinsames Unternehmen für saubere Luftfahrt

1

231 570 000

367 061 957

150 583 000

174 035 411

229 925 000 ,—

0 ,—

 

01 02 02 53

Cluster „Klima, Energie und Mobilität“ — Gemeinsames Unternehmen für Europas Eisenbahnen

1

91 734 167

72 216 259

90 590 298

97 408 922

0 ,—

0 ,—

 

01 02 02 54

Cluster „Klima, Energie und Mobilität“ — Gemeinsames Unternehmen für sauberen Wasserstoff

1

195 179 077

216 703 846

150 000 000

87 668 030

150 000 000 ,—

0 ,—

 

01 02 02 60

Cluster „Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt“

1

1 042 611 524

656 254 638

1 011 750 348

921 360 948

1 119 808 486,87

2 339 020 ,—

0,36

01 02 02 61

Cluster „Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt“ — Gemeinsames Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa

1

147 800 000

85 679 477

178 490 000

41 970 039

71 130 000 ,—

0 ,—

 

01 02 02 70

Direkte Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle außerhalb des Nuklearbereichs

1

32 345 016

28 500 000

31 867 011

26 400 000

31 763 386 ,—

9 107 047,41

31,95

 

Artikel 01 02 02 — Zwischensumme

 

6 068 066 506

4 237 612 261

6 043 792 045

4 150 276 872

5 712 123 049,70

175 553 232,45

4,14

01 02 03

Innovatives Europa (Pfeiler III)

01 02 03 01

Europäischer Innovationsrat

1

1 159 787 387

688 834 000

1 147 747 786

899 010 000

1 120 601 631 ,—

1 676 993,40

0,24

01 02 03 02

Europäische Innovationsökosysteme

1

67 631 453

44 955 069

66 362 616

23 055 310

56 614 320 ,—

266 666,38

0,59

01 02 03 03

Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT)

1

392 016 307

351 093 932

384 247 983

352 736 567

347 450 672 ,—

237 258 031 ,—

67,58

 

Artikel 01 02 03 — Zwischensumme

 

1 619 435 147

1 084 883 001

1 598 358 385

1 274 801 877

1 524 666 623 ,—

239 201 690,78

22,05

01 02 04

Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums

01 02 04 01

Ausweitung der Beteiligung und Verbreitung von Exzellenz

1

382 680 166

250 577 864

379 744 528

241 934 541

365 988 545 ,—

82 666 659 ,—

32,99

01 02 04 02

Reformierung und Stärkung des Europäischen FuI-Systems

1

49 900 031

52 630 608

83 177 114

91 764 076

78 922 160 ,—

1 576 170 ,—

2,99

 

Artikel 01 02 04 — Zwischensumme

 

432 580 197

303 208 472

462 921 642

333 698 617

444 910 705 ,—

84 242 829 ,—

27,78

01 02 05

Horizontale operative Tätigkeiten

1

157 655 567

117 784 243

161 663 030

147 117 092

115 251 410,30

28 791 995,93

24,44

01 02 99

Abschluss früherer Programme und Tätigkeiten

01 02 99 01

Abschluss früherer Forschungsprogramme (aus der Zeit vor 2021)

1

p.m.

3 147 625 008

p.m.

4 605 557 369

0 ,—

7 680 124 173,78

,

 

Artikel 01 02 99 — Zwischensumme

 

p.m.

3 147 625 008

p.m.

4 605 557 369

0 ,—

7 680 124 173,78

,

 

Kapitel 01 02 — Insgesamt

 

11 589 289 389

11 144 968 658

11 505 097 681

11 825 261 943

10 712 623 661 ,—

8 213 993 062,93

73,70

Erläuterungen

Mit dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont Europa werden folgende Ziele verfolgt: Erzielen einer wissenschaftlichen, technologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wirkung mit den Investitionen der Union in Forschung und Innovation, um die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Union zu stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit in allen Mitgliedstaaten, auch in der Industrie, zu stärken, Umsetzung der strategischen Prioritäten der Union, Beitrag zur Verwirklichung der Ziele und politischen Ansätze der Union, Beitrag zur Bewältigung globaler Herausforderungen einschließlich der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, indem die Grundsätze der Agenda 2030 und des Übereinkommens von Paris eingehalten werden, und Stärkung des Europäischen Forschungsraums. Horizont Europa soll somit einen größtmöglichen Unionsmehrwert erzielen, indem der Schwerpunkt auf Ziele und Tätigkeiten gelegt wird, die von den Mitgliedstaaten nicht allein, sondern nur in Zusammenarbeit wirksam erreicht bzw. durchgeführt werden können.

Horizont Europa hat folgende Aufgaben:

Entwicklung, Förderung und Erhöhung wissenschaftlicher Exzellenz, Unterstützung der Schaffung und Verbreitung von hochwertigem neuem Grundwissen und angewandtem Wissen, von Fähigkeiten, Technologien und Lösungen und der Ausbildung und Mobilität von Forschern, Gewinnung von Talenten auf allen Ebenen und Leistung eines Beitrags zu einer umfassenden Einbeziehung des Talentpools der Union in Maßnahmen im Rahmen von Horizont Europa;

Hervorbringung von Wissen, Stärkung der Wirkung von Forschung und Innovation bei der Entwicklung, Untermauerung und Umsetzung von Unionsstrategien sowie Unterstützung des Zugangs zu innovativen Lösungen und deren Einführung in die europäische Wirtschaft — insbesondere KMU — und die Gesellschaft zur Bewältigung der globalen Herausforderungen, unter anderem des Klimawandels und der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung;

Förderung jeglicher Formen von Innovation, Erleichterung von technologischer Entwicklung, Demonstration sowie Wissens- und Technologietransfer und Stärkung der Einführung und Nutzung innovativer Lösungen;

Optimierung von Horizont Europa zur Stärkung und Steigerung der Wirkung und der Attraktivität des Europäischen Forschungsraums, Förderung der exzellenzbasierten Beteiligung aller Mitgliedstaaten, einschließlich der Mitgliedstaaten mit geringer FuI-Leistung, an Horizont Europa sowie Erleichterung der kooperativen Verbindungen im europäischen FuI-Sektor.

Horizont Europa gewährleistet eine wirksame Förderung der Chancengleichheit für alle und die Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung, einschließlich der Berücksichtigung der Geschlechterdimension bei den Inhalten von FuI.

Bei der Durchführung von Horizont Europa werden Synergien mit anderen Programmen der Union genutzt, wobei eine größtmögliche Vereinfachung der Verwaltung angestrebt wird.

Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Drittländer) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

Zusätzlich werden gemäß der Verordnung (EU) 2020/2094 mit dem Einsetzen externer zweckgebundener Einnahmen aufgrund von Erlösen aus dem Aufbauinstrument der Europäischen Union in den Einnahmenteil zusätzliche Mittel unter diesem Titel in einer Gesamthöhe von 5 412 000 000 EUR an Mitteln für Verpflichtungen bereitgestellt. Die in den Erläuterungen der entsprechenden Haushaltslinien angegebenen Beträge unter diesem Titel geben Auskunft über den erwarteten Betrag der rechtlichen Verpflichtungen im Jahr 2022.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates vom 14. Dezember 2020 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise (ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 23).

Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung von Horizont Europa, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1290/2013 und (EU) Nr. 1291/2013 (ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 1).

Beschluss (EU) 2021/764 des Rates vom 10. Mai 2021 zur Einrichtung des spezifischen Programms zur Durchführung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/743/EU (ABl. L 167 I vom 12.5.2021, S. 1).

Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2099 des Rates (ABl. L 209 vom 14.6.2021, S. 1).

Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 1).

01 02 01
Wissenschaftsexzellenz (Pfeiler I)

Erläuterungen

Dieser Pfeiler von Horizont Europa ist darauf ausgerichtet, Wissenschaftsexzellenz zu fördern, die besten Talente für Europa zu gewinnen, angehende Forscher angemessen zu unterstützen und die Schaffung und Verbreitung von Wissenschaftsexzellenz, qualitativ hochwertigen Erkenntnissen, Methoden und Fähigkeiten sowie Technologien und Lösungen für globale soziale, ökologische und wirtschaftliche Herausforderungen angemessen zu fördern.

Dieser Pfeiler besteht aus:

dem Europäischen Forschungsrat (EFR),

Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen,

Forschungsinfrastrukturen.

01 02 01 01
Europäischer Forschungsrat

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

2 126 150 713

1 494 155 883

2 084 994 377

747 922 579

1 847 150 310 ,—

5 727 601,99

Erläuterungen

Diese Mittel sind dazu bestimmt, attraktive und flexible Fördermittel bereitzustellen, um es einzelnen talentierten und kreativen Forschern — mit Schwerpunkt auf angehenden Forschern — und ihren Teams unabhängig von ihrer Nationalität und ihrem Herkunftsland und auf der Grundlage eines unionsweiten Wettbewerbs, der ausschließlich auf dem Kriterium der Exzellenz beruht, zu ermöglichen, vielversprechende Wege in Pionierbereichen der Wissenschaft zu beschreiten.

Der EFR unterstützt Pionierforschung nach dem Bottom-up-Prinzip, die von europaweit im Wettbewerb stehenden Hauptforschern und ihren Teams einschließlich Nachwuchsforschern auf sämtlichen Gebieten durchgeführt wird.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

EFTA-EWR

61 445 756

6 6 0 0

Andere Länder

128 448 770

6 0 1 0

01 02 01 02
Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

874 130 546

607 437 939

847 934 717

373 700 613

796 620 896 ,—

218 110 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen der Unterstützung folgender Tätigkeiten und Maßnahmen:

Im Rahmen von Horizont Europa unterstützen die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA) die Laufbahnentwicklung und Ausbildung von Forschern weiter durch transnationale, sektorübergreifende und interdisziplinäre Mobilität. Dies wird unter anderem durch die Entwicklung hervorragender und innovativer Doktorandenausbildungsprogramme, durch Ausbildungs-, Beschäftigungs- und Mentoringstandards von hoher Qualität für Forscher in allen Phasen ihrer Laufbahn und durch Zusammenarbeit zwischen akademischen und nichtakademischen Organisationen in Europa und darüber hinaus erreicht.

Die MSCA werden zur Verwirklichung der politischen Prioritäten und Aufträge der Kommission beitragen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf dem europäischen Grünen Deal, der digitalen Agenda und einem stärkeren Europa in der Welt liegt.

Die Kommission wird Interessenträger und interessierte Kreise weltweit über die MSCA informieren und ihre Teilnahme am Programm Horizont Europa erleichtern. Die Kommission wird auch die Öffentlichkeit weiter darüber informieren, welche positiven Auswirkungen mithilfe von MSCA finanzierte Forschungsprojekte auf ihren Alltag haben, und Schüler sowie Studenten dafür motivieren, eine Laufbahn in Wissenschaft und Forschung in Erwägung zu ziehen. Zusätzlich wird sie MSCA-Alumni sowie ein Netz nationaler Kontaktstellen für die MSCA unterstützen.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

EFTA-EWR

25 262 373

6 6 0 0

Andere zweckgebundene Einnahmen

17 568 482

6 0 1 0

01 02 01 03
Forschungsinfrastrukturen

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

311 270 713

152 261 851

305 433 485

192 186 924

271 900 667 ,—

133 429 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind dazu bestimmt, Europa mit nachhaltigen Forschungsinfrastrukturen von Weltrang auszustatten, die für alle Forscher in Europa und darüber hinaus verfügbar und zugänglich sind und deren Potenzial für wissenschaftlichen Fortschritt und Innovation so voll ausgeschöpft werden kann. Hauptziele sind die Verringerung der Fragmentierung des Forschungs- und Innovationssystems, die Vermeidung von Doppelarbeit und eine bessere Koordinierung der Konzeption, der Entwicklung, der Zugänglichkeit und der Nutzung von Forschungsinfrastrukturen, auch derjenigen, die aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums finanziert werden.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

EFTA-EWR

8 995 724

6 6 0 0

Andere Länder

4 015 057

6 0 1 0

01 02 02
Globale Herausforderungen und die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas (Pfeiler II)

Erläuterungen

Dieser Pfeiler dient folgenden Aufgaben: Unterstützung der Hervorbringung und besseren Verbreitung hochwertiger neuer Erkenntnisse, Technologien und nachhaltiger Lösungen, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, Stärkung der Wirkung von Forschung und Innovation in den Bereichen Entwicklung, Unterstützung und Umsetzung der Politik der Union und Förderung der Übernahme innovativer Lösungen in der Industrie — insbesondere in KMU und Start-up-Unternehmen — und in der Gesellschaft zur Bewältigung globaler Herausforderungen.

Um möglichst große Wirkung, Flexibilität und Synergien zu erzielen, werden die Tätigkeiten in den Bereichen Forschung und Innovation in sechs Cluster gegliedert, die über europaweite Forschungsinfrastrukturen miteinander verbunden sind und für sich genommen und zusammen einen Anreiz für interdisziplinäre, sektorübergreifende, ressortübergreifende, grenzübergreifende und internationale Zusammenarbeit bieten werden.

Dieser Pfeiler umfasst die folgenden sechs Cluster:

Gesundheit,

Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft,

Zivile Sicherheit für die Gesellschaft,

Digitalisierung, Industrie und Weltraum,

Klima, Energie und Mobilität,

Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt und

die direkten Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle außerhalb des Nuklearbereichs.

Die Sozial- und Geisteswissenschaften werden in alle Cluster einschließlich spezifischer und zielgerichteter Tätigkeiten vollständig integriert. Dieser Pfeiler von Horizont Europa deckt Aktivitäten ab, die auf der Skala der technologischen Reife sehr verschieden und zum Teil niedrig eingestuft sind. Jeder Pfeiler trägt zu mehreren Zielen für eine nachhaltige Entwicklung bei, und viele dieser Ziele für eine nachhaltige Entwicklung werden durch mehrere Cluster unterstützt. Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein entscheidender Faktor für nachhaltiges Wirtschaftswachstum, es ist daher wichtig, bei allen globalen Herausforderungen die Geschlechterperspektive zu berücksichtigen.

01 02 02 10
Cluster „Gesundheit“

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

536 129 598

160 643 110

606 730 809

248 972 336

625 814 163,88

66 771 691,86

Erläuterungen

Diese Mittel sind dazu bestimmt, Ausgaben für Tätigkeiten zur Verbesserung und zum Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens von Bürgerinnen und Bürgern aller Altersstufen zu decken. Sie werden in folgenden Bereichen dazu beitragen, neues Wissen zu gewinnen, innovative Lösungen zu entwickeln und gegebenenfalls sicherzustellen, dass die Geschlechterperspektive berücksichtigt wird:

Prävention, Diagnose, Beobachtung, Behandlung und Heilung von Krankheiten,

Entwicklung von Gesundheitstechnologien,

Minderung von Gesundheitsrisiken,

Schutz der Bevölkerung,

und Förderung von Gesundheit und Wohlergehen, auch am Arbeitsplatz,

Herstellen von mehr Kosteneffizienz, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit in den öffentlichen Gesundheitssystemen,

Prävention und Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten, Unterstützung und Erleichterung der Mitwirkung der Patienten und Förderung ihrer Fähigkeit, die eigene Gesundheit selbst in die Hand zu nehmen.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

Einnahmen aus EURI

454 190 735

5 0 4 0

EFTA-EWR

28 620 257

6 6 0 0

Andere Länder

17 069 297

6 0 1 0

01 02 02 11
Cluster „Gesundheit“ — Gemeinsames Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

201 390 651

75 558 700

150 928 000

30 939 689

100 455 000 ,—

0 ,—

Erläuterungen

Das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ trägt zur Umsetzung von Horizont Europa, insbesondere des Clusters „Gesundheit“, bei. Es wird zur Schaffung eines unionsweiten Forschungs- und Innovationsökosystems beitragen, das die Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in konkrete Innovationen erleichtert. Es wird die Entwicklung sicherer, wirksamer, auf den Menschen ausgerichteter und kosteneffizienter Produkte und Dienstleistungen fördern, die auf zentrale Bedürfnisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit ausgerichtet sind und sektorübergreifende Innovationen im Gesundheitswesen zugunsten einer weltweit wettbewerbsfähigen europäischen Gesundheitsindustrie vorantreiben. Es umfasst Prävention, Diagnose, Behandlung und Krankheitsmanagement, die sich auf die Bevölkerung der Union auswirken, einschließlich des europäischen Plans zur Krebsbekämpfung. Die Initiative wird dazu beitragen, die Ziele der neuen Industriestrategie für Europa und der Arzneimittelstrategie der EU zu erreichen.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

EFTA-EWR

5 820 190

6 6 0 0

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014 (ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17).

01 02 02 12
Cluster „Gesundheit“ — Gemeinsames Unternehmen für Globale Gesundheitspolitik (EDCTP 3)

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

133 693 568

54 441 083

68 135 000

31 145 618

33 336 000 ,—

0 ,—

Erläuterungen

Das Gemeinsame Unternehmen „Globale Gesundheitspolitik (EDCTP 3)“ trägt zur Umsetzung von Horizont Europa, insbesondere des Clusters „Gesundheit“, bei. Es wird neue Lösungen schaffen, um die Last durch Infektionskrankheiten in afrikanischen Ländern südlich der Sahara zu lindern, und Forschungskapazitäten erhöhen, um auf wieder auftretende Infektionskrankheiten in diesen Ländern und anderswo in der Welt besser vorbereitet zu sein und darauf reagieren zu können.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

EFTA-EWR

3 863 744

6 6 0 0

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014 (ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17).

01 02 02 20
Cluster „Kultur, Kreativität und eine inklusive Gesellschaft“

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

263 019 298

217 653 889

258 071 012

113 149 231

168 097 344 ,—

217 626,80

Erläuterungen

Mit diesen Mitteln sollen demokratische Werte einschließlich der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte gestärkt, unser kulturelles Erbe bewahrt, das Potenzial der Kultur und Kreativbranche ausgelotet und sozioökonomische Veränderungen gefördert werden, die zu Inklusion und Wachstum beitragen, einschließlich Migrationssteuerung und Integration von Migranten.

Diese Mittel sollen auch eine für eine bessere Einbeziehung der Geschlechterperspektive erforderliche Aufstockung decken.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans)

EFTA-EWR

7 601 258

6 6 0 0

Andere Länder

4 274 231

6 0 1 0

Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung steht für diesen Haushaltsposten ein Betrag von 29 762 369 EUR für Mittel für Verpflichtungen zur Verfügung, nachdem im Jahr 2021 Forschungsprojekte nicht oder nur teilweise umgesetzt und infolgedessen Mittelbindungen aufgehoben wurden.

01 02 02 30
Cluster „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

164 233 634

164 186 519

202 756 055

178 056 054

238 315 257 ,—

184 864,10

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Reaktion auf die Herausforderungen, die sich aus anhaltenden Sicherheitsbedrohungen, einschließlich Cyberkriminalität, sowie aus Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen ergeben. Die im Rahmen dieses Clusters durchgeführten Forschungs- und Innovationstätigkeiten sind ausschließlich auf zivile Anwendungen ausgerichtet. Durch Koordinierung mit von der Union finanzierter Verteidigungsforschung sollen Synergien verstärkt werden, weil einige Bereiche Technologien mit doppeltem Verwendungszweck umfassen. Der Frage, wie der Mensch Sicherheit versteht und wahrnimmt, wird gebührend Beachtung geschenkt. Die Sicherheitsforschung trägt zur Erfüllung der Verpflichtung im Rahmen der Agenda von Rom bei, auf ein „sicheres und geschütztes Europa“ hinzuarbeiten und damit einen Beitrag zum Aufbau einer echten und wirksamen Sicherheitsunion zu leisten.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

EFTA-EWR

4 746 352

6 6 0 0

Andere Länder

8 463 163

6 0 1 0

01 02 02 31
Cluster „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“ — Europäisches Kompetenzzentrum für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

0 ,—

0 ,—

Erläuterungen

Das Europäische Kompetenzzentrum für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung trägt zur Umsetzung der Cybersicherheitskomponente des Programms Digitales Europa und des Programms Horizont Europa bei. Ziel des Zentrums ist die Verbesserung der Kapazitäten, des Wissens und der Infrastrukturen im Bereich der Cybersicherheit, die der Industrie, dem öffentlichen Sektor und der Forschung zur Verfügung stehen.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2021/694 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/2240 (ABl. L 166 vom 11.5.2021, S. 1).

Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung von Horizont Europa, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1290/2013 und (EU) Nr. 1291/2013 (ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 1).

Verordnung (EU) 2021/887 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit und des Netzwerks nationaler Koordinierungszentren (ABl. L 202 vom 8.6.2021, S. 1).

01 02 02 40
Cluster „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

1 073 294 233

990 847 723

1 272 161 905

1 133 029 778

1 284 451 797,07

41 886 422,52

Erläuterungen

Diese Mittel dienen folgenden Zielen: Stärkung der Kapazitäten und Sicherung der Souveränität Europas in für Digitalisierung und Produktion wichtigen Schlüsseltechnologien sowie in der Weltraumtechnologie entlang der gesamten Wertschöpfungskette; Aufbau einer wettbewerbsfähigen, digitalen, CO2-armen und kreislauforientierten Industrie; Sicherung einer nachhaltigen Rohstoffversorgung; Entwicklung fortgeschrittener Werkstoffe und Bereitstellung der Grundlage für Fortschritt und Innovation im Bereich der globalen gesellschaftlichen Herausforderungen.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

Einnahmen aus EURI

453 704 557

5 0 4 0

EFTA-EWR

44 130 265

6 6 0 0

Andere Länder

57 387 329

6 0 1 0

Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung steht für diesen Haushaltsposten ein Betrag von 89 287 105 EUR für Mittel für Verpflichtungen zur Verfügung, nachdem im Jahr 2021 Forschungsprojekte nicht oder nur teilweise umgesetzt und infolgedessen Mittelbindungen aufgehoben wurden.

01 02 02 41
Cluster „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“ – Gemeinsames Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC)

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

122 390 944

136 244 364

122 941 000

94 471 661

117 464 000 ,—

0 ,—

Erläuterungen

Das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC) trägt zur Umsetzung des Programms „Horizont Europa“, insbesondere des Clusters „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“, bei. Ziel ist es, Europa bei der Hochleistungsrechentechnik wieder an die Spitze zu bringen und Forschern, Industrie, KMU und Behörden Zugang zu Weltklasse-Hochleistungsrechnern zu geben, damit sie ihr Potenzial für Innovation und Wandel ausschöpfen können.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

EFTA-EWR

3 537 098

6 6 0 0

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2021/1173 des Rates vom 13. Juli 2021 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1488 (ABl. L 256 vom 19.7.2021, S. 3).

01 02 02 42
Cluster „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“ – Gemeinsames Unternehmen für Chips

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

506 097 463

282 476 208

250 000 000

114 901 633

210 000 000 ,—

53 988 000 ,—

Erläuterungen

Neue Haushaltslinie

Das Gemeinsame Unternehmen für Chips trägt zur Umsetzung des Programms „Horizont Europa“, insbesondere des Clusters „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“, bei, um Folgendes zu fördern:

Kapazitätsaufbau in großem Maßstab durch Investitionen in grenzüberschreitende und offen zugängliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsinfrastrukturen in der Union, um die Entwicklung von Spitzentechnologien und den Technologien der nächsten Generation im Halbleiterbereich zu ermöglichen, mit deren Hilfe die Fähigkeiten der Union auf den Gebieten der fortschrittlichen Konstruktion, der Systemintegration und der Chip-Produktion, einschließlich der Schwerpunktlegung auf Start-up-Unternehmen und expandierende Unternehmen, gestärkt werden;

digitale Schlüsseltechnologien, darunter elektronische Bauteile, ihre Konzeption, Herstellung und Integration in Systeme sowie die Software zur Spezifikation ihrer Funktionsweise. Das übergeordnete Ziel dieser Partnerschaft ist es, den digitalen Wandel in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, den Wandel für Europa umzusetzen und den europäischen Grünen Deal zu unterstützen.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

EFTA-EWR

14 626 217

6 6 0 0

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014 (ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17).

Verweise

Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council, submitted by the Commission on 8 February 2022, establishing a framework of measures for strengthening Europe’s semiconductor ecosystem (Chips Act) (COM(2022) 46 final) (Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems (Chip-Gesetz) (COM(2022) 46 final vom 8. Februar 2022).

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2085 zur Gründung der Gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ hinsichtlich des Gemeinsamen Unternehmens für Chips (COM(2022) 47 final vom 8. Februar 2022).

01 02 02 43
Cluster „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“ – Gemeinsames Unternehmen für intelligente Netze und Dienste

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

131 204 255

133 182 898

121 929 000

164 704 000

121 128 000 ,—

0 ,—

Erläuterungen

Das Gemeinsame Unternehmen für intelligente Netze und Dienste trägt zur Umsetzung des Programms „Horizont Europa“, insbesondere des Clusters „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“, bei. Diese Partnerschaft wird die technologische Souveränität für intelligente Netze und Dienste im Einklang mit der neuen Industriestrategie für Europa und dem EU-Instrumentarium für die 5G-Cybersicherheit unterstützen. Dabei soll sie zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen und den digitalen und ökologischen Wandel ermöglichen. Mit Blick auf die COVID-19-Krise wird sie Technologien unterstützen, die auf die Gesundheitskrise und die wirtschaftliche Erholung ausgerichtet sind. Die Partnerschaft wird die europäischen Akteure in die Lage versetzen, die Technologiekapazitäten für 6G-Systeme als Grundlage für künftige digitale Dienste bis 2030 zu entwickeln.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

EFTA-EWR

3 791 803

6 6 0 0

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014 (ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17).

01 02 02 50
Cluster „Klima, Energie und Mobilität“

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

1 108 861 904

524 088 847

1 290 577 680

630 134 825

1 210 434 614,88

1 058 559,76

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben bestimmt, die mit der Bekämpfung des Klimawandels durch ein besseres Verständnis seiner Ursachen und Entwicklung sowie der damit verbundenen Risiken, Auswirkungen und Chancen und mit dem Umbau des Energie- und Verkehrssektors, der klima- und umweltfreundlicher, effizienter und wettbewerbsfähiger, intelligenter, sicherer und widerstandsfähiger werden soll, verbunden sind.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

Einnahmen aus EURI

452 975 495

5 0 4 0

EFTA-EWR

45 137 101

6 6 0 0

Andere Länder

71 306 729

6 0 1 0

Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung steht für diesen Haushaltsposten ein Betrag von 29 762 369 EUR für Mittel für Verpflichtungen zur Verfügung, nachdem im Jahr 2021 Forschungsprojekte nicht oder nur teilweise umgesetzt und infolgedessen Mittelbindungen aufgehoben wurden.

01 02 02 51
Cluster „Klima, Energie und Mobilität“ — Gemeinsames Unternehmen für die Forschung zum Flugverkehrsmanagement im einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3)

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

86 511 174

71 872 743

86 280 927

61 928 697

0 ,—

0 ,—

Erläuterungen

Das Gemeinsame Unternehmen für die Forschung zum Flugverkehrsmanagement im einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3) trägt zur Umsetzung des Programms „Horizont Europa“, insbesondere des Clusters „Klima, Energie und Mobilität“, bei. Mit dieser Initiative soll das Flugverkehrsmanagement in Europa an das digitale Zeitalter angepasst werden, damit Europa der effizienteste und umweltfreundlichste Luftraum in der Welt wird und die Wettbewerbsfähigkeit und Erholung des europäischen Luftverkehrssektors nach der COVID-19-Krise unterstützt wird. Mit dem Programm werden folgende Ziele verfolgt: Verbesserung der Konnektivität, der Luft-Boden-Integration und -Automatisierung, Erhöhung der Flexibilität und Skalierbarkeit des Luftraummanagements und sichere Integration unbemannter Luftfahrzeuge.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

EFTA-EWR

2 500 173

6 6 0 0

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014 (ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17).

01 02 02 52
Cluster „Klima, Energie und Mobilität“ — Gemeinsames Unternehmen für saubere Luftfahrt

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

231 570 000

367 061 957

150 583 000

174 035 411

229 925 000 ,—

0 ,—

Erläuterungen

Das Gemeinsame Unternehmen für saubere Luftfahrt trägt zur Umsetzung des Programms „Horizont Europa“, insbesondere des Clusters „Klima, Energie und Mobilität“, bei. Es leistet einen Beitrag zu dem Ziel eines klimaneutralen Luftverkehrs, indem die Entwicklung, Integration und Validierung vorwiegend bahnbrechender Forschungs- und Innovationslösungen beschleunigt wird, damit diese möglichst schnell zum Einsatz kommen können. Ferner soll dieses Gemeinsame Unternehmen dazu beitragen, die nächste Generation hocheffizienter emissionsarmer Flugzeuge mit neuartigen Energiequellen, Triebwerken und Systemen zu entwickeln, die sich aus der Forschungs- und Demonstrationsphase mit hoher Einsatzfähigkeit der Technologie ergeben.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

EFTA-EWR

6 692 373

6 6 0 0

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014 (ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17).

01 02 02 53
Cluster „Klima, Energie und Mobilität“ — Gemeinsames Unternehmen für Europas Eisenbahnen

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

91 734 167

72 216 259

90 590 298

97 408 922

0 ,—

0 ,—

Erläuterungen

Das Gemeinsame Unternehmen für Europas Eisenbahnen trägt zur Umsetzung des Programms „Horizont Europa“, insbesondere des Clusters „Klima, Energie und Mobilität“, bei. Es wird die Entwicklung und Einführung innovativer Technologien (insbesondere digitaler Technologien und Automatisierungstechnologien) beschleunigen, um ein attraktiveres, benutzerfreundliches, wettbewerbsfähiges, erschwingliches, wartungsfreundliches, effizientes und nachhaltiges europäisches Eisenbahnsystem zu schaffen und die Ziele des europäischen Grünen Deals zu verwirklichen, beispielsweise indem ein wesentlicher Teil des derzeit zu 75 % auf der Straße beförderten Binnenfrachtverkehrs auf den Schienen- und Binnenschiffsverkehr verlagert wird.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

EFTA-EWR

2 651 117

6 6 0 0

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014 (ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17).

01 02 02 54
Cluster „Klima, Energie und Mobilität“ — Gemeinsames Unternehmen für sauberen Wasserstoff

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

195 179 077

216 703 846

150 000 000

87 668 030

150 000 000 ,—

0 ,—

Erläuterungen

Das Gemeinsame Unternehmen für sauberen Wasserstoff trägt zur Umsetzung des Programms „Horizont Europa“, insbesondere des Clusters „Klima, Energie und Mobilität“, bei. Es wird die Entwicklung und Einführung einer europäischen Wertschöpfungskette für Technologien zur Erzeugung von sauberem Wasserstoff beschleunigen und zu einem nachhaltigen, dekarbonisierten und voll integrierten Energiesystem beitragen. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem die Produktion, Verteilung und Speicherung von sauberem Wasserstoff sowie die Versorgung von schwer zu dekarbonisierenden Wirtschaftszweigen wie der Schwerindustrie und dem Schwerlastverkehr.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

EFTA-EWR

5 640 675

6 6 0 0

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014 (ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17).

01 02 02 60
Cluster „Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt“

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

1 042 611 524

656 254 638

1 011 750 348

921 360 948

1 119 808 486,87

2 339 020 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zum Aufbau einer Wissensbasis und für Lösungen in folgenden Bereichen bestimmt: Umweltschutz; Wiederherstellung und nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen und biologischen Land-, Binnengewässer- und Meeresressourcen zur Beendigung der Erosion der biologischen Vielfalt; Sicherung der Nahrungsmittel- und Nährstoffversorgung für alle und des Übergangs zu einer CO2-armen und ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft; Entwicklung einer nachhaltigen Bioökonomie.

Diese Maßnahmen werden dazu beitragen, die biologische Vielfalt zu erhalten und zu verbessern und die langfristige Bereitstellung von Ökosystemleistungen, wie die Anpassung an den Klimawandel und die Minderung seiner Folgen sowie die Bindung von Kohlendioxid (zu Land und zu Wasser), zu sichern. Sie werden ferner zur Verringerung der Treibhausgas- und sonstigen Emissionen, Abfälle und Verschmutzung beitragen, die durch die Primärerzeugung (sowohl terrestrisch als auch aquatisch) und die Verwendung gefährlicher Stoffe, die Verarbeitung, den Verbrauch und andere menschliche Tätigkeiten verursacht werden. Darüber hinaus fördern die Maßnahmen partizipative Herangehensweisen für Forschung und Innovation sowie die Einbeziehung zahlreicher Akteure und ermöglichen die Entwicklung von Wissens- und Innovationssystemen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

EFTA-EWR

30 131 473

6 6 0 0

Andere Länder

15 179 350

6 0 1 0

01 02 02 61
Cluster „Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt“ — Gemeinsames Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

147 800 000

85 679 477

178 490 000

41 970 039

71 130 000 ,—

0 ,—

Erläuterungen

Das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa trägt zur Umsetzung von Horizont Europa bei, insbesondere zum Cluster „Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt“. Ziel ist es, die nachhaltige Beschaffung und Umwandlung von Biomasse in biobasierte Produkte weiterzuentwickeln und auszuweiten, indem der Schwerpunkt auf die mehrstufige Verarbeitung in Bioraffinerien gelegt und auf Konzepte aus der Kreislaufwirtschaft wie die Nutzung biologischer Abfälle aus Landwirtschaft, Industrie und kommunalen Sektoren zurückgegriffen wird. Außerdem soll der Einsatz biobasierter Innovationen auf regionaler Ebene unter aktiver Beteiligung lokaler Akteure und im Hinblick auf die Wiederbelebung von ländlichen Gebieten sowie von Küsten- und Randregionen unterstützt werden.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

EFTA-EWR

4 271 420

6 6 0 0

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014 (ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17).

01 02 02 70
Direkte Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle außerhalb des Nuklearbereichs

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

32 345 016

28 500 000

31 867 011

26 400 000

31 763 386 ,—

9 107 047,41

Erläuterungen

Diese Mittel sind für die Finanzierung der wissenschaftlich-technischen Unterstützung und der Forschungsarbeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) bestimmt.

Für eine gute öffentliche Politik sind hochwertige und zuverlässige wissenschaftliche Daten unverzichtbar. Neue Initiativen und Vorschläge für Rechtsvorschriften der Union müssen auf einer transparenten, umfassenden und ausgeglichenen Abwägung der Fakten beruhen, während für die Umsetzung der Maßnahmen Daten benötigt werden, um ihre Auswirkungen und Fortschritte zu überwachen.

Die GFS erzeugt einen Mehrwert für die Politik der Union, da ihre wissenschaftlichen Leistungen exzellent, multidisziplinär und unabhängig von nationalen, privaten und sonstigen externen Interessen sind. Sie widmet sich allen Bereichen der Politik der Union und bietet die sektorübergreifende Unterstützung, die die Entscheidungsträger zur Bewältigung der immer komplexeren gesellschaftlichen Herausforderungen benötigen. Aufgrund ihrer Unabhängigkeit von Sonderinteressen und in Verbindung mit ihrer wissenschaftlich-technischen Referenzfunktion ist es der GFS möglich, die Konsensbildung zwischen Interessenträgern und anderen Akteuren, wie Bürgerinnen und Bürgern sowie der Politik, zu erleichtern. Mit ihrer Fähigkeit, rasch auf politische Erfordernisse zu reagieren, ergänzt die GFS mit ihren Tätigkeiten die indirekten Maßnahmen, die auf die Unterstützung längerfristiger Politikziele abzielen.

Die GFS führt eigene Forschungen durch und ist ein strategischer Manager für Wissen, Informationen, Daten und Kompetenzen, um hochwertige und relevante Fakten für eine intelligentere Politik liefern zu können. Zur Erreichung dieses Ziels arbeitet die GFS mit den weltweit besten Organisationen sowie mit internationalen, nationalen und regionalen Experten und Akteuren zusammen. Ihre Forschung trägt zu den allgemeinen Zielen und Prioritäten von Horizont Europa bei, stellt unabhängiges wissenschaftliches Fachwissen, Beratung und technische Unterstützung für die Strategien der Union im gesamten Politikzyklus zur Verfügung und ist auf die Prioritäten der Politik der Union konzentriert. Sie unterstützt damit ein Europa, das sicher und geschützt, wohlhabend, nachhaltig und sozial ist und auf der Weltbühne eine größere Rolle spielt.

Diese Mittel decken besondere Ausgaben für Forschungs- und Unterstützungstätigkeiten, u. a. für den Erwerb wissenschaftlich-technischer Ausrüstung, die Untervergabe wissenschaftlicher und technischer Dienstleistungsaufträge, den Zugang zu Informationen und den Kauf von Verbrauchsmaterialien. Hierunter fallen auch Ausgaben für wissenschaftliche Infrastrukturen, die direkt für die jeweiligen Projekte anfallen sowie Ausgaben externer Nutzer, die auf physische Forschungsinfrastrukturen der GFS zugreifen, um zu forschen, experimentelle Entwicklung durchzuführen oder Aus- und Fortbildung zu bieten.

Ebenfalls gedeckt werden Ausgaben jeglicher Art im Zusammenhang mit den Forschungstätigkeiten und Aufgaben der wissenschaftlichen Unterstützung in Verbindung mit Tätigkeiten dieses Postens, die der GFS im Rahmen ihrer Beteiligung auf Wettbewerbsbasis zur Unterstützung der Politik der Union sowie für Rechnung Dritter übertragen wurden.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

EFTA-EWR

934 771

6 6 0 0

Andere Länder

8 500 000

6 0 1 0

01 02 03
Innovatives Europa (Pfeiler III)

Erläuterungen

Im Rahmen dieses Pfeilers werden alle Formen der Innovation einschließlich nichttechnologischer Innovation — insbesondere bei KMU einschließlich Start-up-Unternehmen — durch die Erleichterung von technologischer Entwicklung und Demonstration und Wissenstransfer gefördert und die Einführung innovativer Lösungen gestärkt.

In diesem Pfeiler sind auch Tätigkeiten im Rahmen des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT), insbesondere seiner Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KICs), vorgesehen. Es wird für systematische Synergien zwischen dem Europäischer Innovationsrat (EIR) und dem EIT gesorgt. Innovative Unternehmen, die Teil einer KIC des EIT sind, können an den EIR weitergeleitet werden, wodurch ein Bestimmungsort für noch nicht bankfähige Innovationen entsteht, und umgekehrt wird Unternehmen mit hohem Innovationspotenzial, die vom EIR finanziert werden und noch nicht Mitglieder einer KIC der EIT sind, die Möglichkeit geboten, Zugang zu der damit verbundenen Unterstützung zu erhalten.

Der EIR und die Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) des EIT können zwar in der gesamten Union Innovationen unmittelbar unterstützen, doch das gesamte Umfeld, in dem europäische Innovationen gedeihen und aus dem sie hervorgehen, muss weiterentwickelt und verbessert werden: Erkenntnisse der Grundlagenforschung führen zu marktschaffenden Innovationen. Die Förderung von Innovationen in ganz Europa, in allen Dimensionen und Formen, muss ein gemeinsames europäisches Anliegen sein, das, wann immer es möglich ist, einander ergänzende Maßnahmen (u. a. durch wirksame Synergien mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Strategien für intelligente Spezialisierung) und Ressourcen auf Unionsebene, auf nationaler und regionaler Ebene einschließt. Daher enthält dieser Pfeiler auch erneuerte und verstärkte Koordinierungs- und Kooperationsmechanismen mit Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern, aber auch mit Privatinitiativen zur Unterstützung aller Akteure der europäischen Innovationsökosysteme, auch auf regionaler und lokaler Ebene.

Darüber hinaus wird dieser Pfeiler als Teil weiterer Bemühungen zur Verbesserung der Kapazitäten für die Risikofinanzierung von Forschung und Innovation in Europa eine enge Verbindung zum Programm „InvestEU“ herstellen. Aufbauend auf den Erfolgen und Erfahrungen im Rahmen von „Horizont 2020 — InnovFin“ und im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen wird das Programm „InvestEU“ den Zugang zur Risikofinanzierung für bankfähige Akteure sowie für Investoren verbessern.

01 02 03 01
Europäischer Innovationsrat

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

1 159 787 387

688 834 000

1 147 747 786

899 010 000

1 120 601 631 ,—

1 676 993,40

Erläuterungen

Der Schwerpunkt des Europäischen Innovationsrats (EIR) liegt auf bahnbrechenden und disruptiven Innovationen, wobei insbesondere auf marktschaffende Innovationen abgezielt wird, zugleich aber auch alle Arten von Innovation, einschließlich inkrementeller Innovation, gefördert werden.

Der EIR soll:

mit hohem Risiko verbundene Innovationen aller Art, einschließlich inkrementeller Innovationen, ermitteln, entwickeln und einführen, mit starkem Schwerpunkt auf bahnbrechenden, disruptiven und technologieintensiven Innovationen, die das Potenzial haben, zu marktschaffenden Innovationen zu werden, und

die schnelle, unionsweite und internationale Expansion von innovativen Unternehmen, insbesondere KMU einschließlich Start-up-Unternehmen und in Ausnahmefällen kleinen Unternehmen mit mittlerer Kapitalausstattung, auf dem Weg von der Idee zum Markt unterstützen.

Der EIR leistet gegebenenfalls einen Beitrag zu Tätigkeiten, die im Rahmen anderer Teile von „Horizont Europa“, insbesondere des Pfeilers II, unterstützt werden.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

Einnahmen aus EURI

449 844 224

5 0 4 0

EFTA-EWR

46 518 353

6 6 0 0

Andere Länder

71 224 283

6 0 1 0

01 02 03 02
Europäische Innovationsökosysteme

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

67 631 453

44 955 069

66 362 616

23 055 310

56 614 320 ,—

266 666,38

Erläuterungen

Diese Mittel sind dazu bestimmt, alle Arten von Innovationen zu unterstützen, alle Innovatoren in der gesamten Union zu erreichen und ihnen eine angemessene Unterstützung zuteilwerden zu lassen, indem:

ein wirksames Innovationsökosystem auf Unionsebene aufgebaut wird,

Zusammenarbeit und Vernetzung sowie der Austausch von Ideen und Wissen angeregt werden,

offene Innovationsprozesse in Organisationen entwickelt werden,

Fördermittel und Kompetenzen im Zusammenhang mit nationalen, regionalen und lokalen Innovationsökosystemen entwickelt werden.

Die Tätigkeiten umfassen den Aufbau von Verbindungen mit regionalen und nationalen Akteuren der Innovation und die Umsetzung gemeinsamer grenzüberschreitender Innovationsprogramme durch Mitgliedstaaten, Regionen und assoziierte Staaten. Dies sollte in Synergie unter anderem mit der Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums für Innovationsökosysteme und interregionale Partnerschaften in verschiedenen Bereichen der intelligenten Spezialisierung umgesetzt werden.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

EFTA-EWR

1 954 549

6 6 0 0

Andere Länder

3 717 055

6 0 1 0

01 02 03 03
Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT)

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

392 016 307

351 093 932

384 247 983

352 736 567

347 450 672 ,—

237 258 031 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen der Finanzierung der Personal- und Verwaltungsausgaben sowie der operativen Ausgaben im Zusammenhang mit dem Arbeitsprogramm des EIT einschließlich der vom EIT benannten Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC).

Das übergeordnete Ziel des EIT besteht darin, durch eine Stärkung der Innovationskapazität der Mitgliedstaaten und der Union zum nachhaltigen Wirtschaftswachstum und zur Wettbewerbsfähigkeit in Europa beizutragen. Das EIT stärkt insbesondere die Innovationskapazität der Union und begegnet den gesellschaftlichen Herausforderungen durch die Integration des Wissensdreiecks aus Hochschulbildung, Forschung und Innovation. Das EIT arbeitet mit seinen Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KICs), also groß angelegten europäischen Partnerschaften, die konkreten gesellschaftlichen Herausforderungen begegnen, indem sie Organisationen aus den Bereichen Bildung, Forschung und Wirtschaft zusammenbringen. Das EIT gewährt den KICs Finanzhilfen, überwacht deren Tätigkeiten, unterstützt die KIC-übergreifende Zusammenarbeit und verbreitet Ergebnisse sowie bewährte Verfahren.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

EFTA-EWR

11 329 271

6 6 0 0

Andere Länder

5 244 449

6 0 1 0

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2021/819 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 61).

01 02 04
Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums

Erläuterungen

Durch die in diesem Artikel eingestellten Mittel werden Tätigkeiten unterstützt, die zur Gewinnung von Talenten, zur Förderung der Mobilität von Intelligenz und zur Vermeidung von Intelligenzabwanderung sowie zu einem stärker wissensbasierten, innovativeren und geschlechtergerechteren Europa, das im globalen Wettbewerb an vorderster Front steht, zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und somit zur europaweiten Optimierung der Stärken und des Potenzials auf nationaler Ebene beitragen. Sie fördern einen gut funktionierenden Europäischen Forschungsraum, wo der Austausch von Wissen und hoch qualifizierten Arbeitskräften frei und in ausgewogener Weise erfolgt, wo die Ergebnisse von FuI umfassend verbreitet und von gut informierten Bürgern, die diese Ergebnisse verstehen und ihnen vertrauen, aufgenommen werden und wo die Politik der Union, insbesondere die FuI-Politik, sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse von hoher Qualität stützt.

Sie unterstützen außerdem Tätigkeiten, die auf Folgendes abzielen:

Verbesserung der Qualität der Vorschläge von Rechtsträgern aus im FuI-Bereich weniger leistungsstarken Mitgliedstaaten, beispielsweise professionelle Überprüfung und Beratung vor Einreichung der Vorschläge,

Förderung der Tätigkeiten der nationalen Kontaktstellen zur Unterstützung der internationalen Vernetzung,

Tätigkeiten, die Rechtsträger aus im FuI-Bereich weniger leistungsstarken Mitgliedstaaten dabei unterstützen, sich bereits ausgewählten kooperativen Forschungsprojekten anzuschließen.

01 02 04 01
Ausweitung der Beteiligung und Verbreitung von Exzellenz

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

382 680 166

250 577 864

379 744 528

241 934 541

365 988 545 ,—

82 666 659 ,—

Erläuterungen

Mit diesen Mitteln sollen die Unterschiede und die bestehende Kluft bei den Forschungs- und Innovationsleistungen durch den unionsweiten Austausch von Wissen und Sachkenntnis verringert werden; hierzu sollen die von der Ausweitung profitierenden Länder und die Regionen der Union in äußerster Randlage sowie die Union dabei unterstützt werden, in den globalen Wertschöpfungsketten wettbewerbsfähig zu werden bzw. das FuE-Potenzial aller Mitgliedstaaten voll zu nutzen. Weitere Maßnahmen, beispielsweise die Förderung von Offenheit und Vielfalt bei Projektkonsortien, sind daher erforderlich, um dem Trend zu geschlossenen Kooperationen entgegenzuwirken, durch den möglicherweise eine große Zahl vielversprechender Einrichtungen und Einzelpersonen, einschließlich Neueinsteigern, ausgeschlossen wird, und um das Potenzial des in der Union vorhandenen Talentpools durch Maximierung und gemeinsame Nutzung der Vorteile von Forschung und Innovation in der ganzen Union auszuschöpfen.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

EFTA-EWR

11 059 457

6 6 0 0

Andere Länder

6 160 201

6 0 1 0

01 02 04 02
Reformierung und Stärkung des Europäischen FuI-Systems

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

49 900 031

52 630 608

83 177 114

91 764 076

78 922 160 ,—

1 576 170 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind für die wechselseitige Verstärkung und Ergänzung politischer Reformen auf nationaler Ebene durch die Entwicklung politischer Initiativen auf Unionsebene, durch Forschung, Vernetzung, Bildung von Partnerschaften, Koordinierung, Datenerhebung, Monitoring und Evaluierung bestimmt.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

EFTA-EWR

1 442 111

6 6 0 0

Andere Länder

3 113 203

6 0 1 0

01 02 05
Horizontale operative Tätigkeiten

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

157 655 567

117 784 243

161 663 030

147 117 092

115 251 410,30

28 791 995,93

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für horizontale Tätigkeiten, die die Vorbereitung, Überwachung, Kontrolle, Prüfung, Evaluierung und sonstige Tätigkeiten unterstützen, sowie der Ausgaben, die zur Verwaltung und Umsetzung von „Horizont Europa“ sowie zur Bewertung der Erreichung seiner Ziele notwendig sind. Sie können auch die Ausgaben für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Informationstechnologie einschließlich IT-Tools für Unternehmen, Kommunikation und Verbreitung sowie im Zusammenhang mit der Nutzung von Ergebnissen zur Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit und der Unterstützung der Evaluierung von Projektvorschlägen durch unabhängige Sachverständige decken. Ebenfalls möglich sind bereichsübergreifende Tätigkeiten, die verschiedene Schwerpunktbereiche von „Horizont Europa“ betreffen.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

EFTA-EWR

4 556 246

6 6 0 0

Andere Länder

5 070 073

6 0 1 0

01 02 99
Abschluss früherer Programme und Tätigkeiten

Erläuterungen

Diese Mittel sind dafür bestimmt, Zahlungen für noch abzuwickelnde Mittelbindungen aus Vorjahren zu decken.

01 02 99 01
Abschluss früherer Forschungsprogramme (aus der Zeit vor 2021)

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

3 147 625 008

p.m.

4 605 557 369

0 ,—

7 680 124 173,78

Erläuterungen

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

Andere zweckgebundene Einnahmen

409 000

6 0 1 0

Rechtsgrundlagen

Beschluss 87/516/Euratom, EWG des Rates vom 28. September 1987 über das gemeinschaftliche Rahmenprogramm im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung (1987-1991) (ABl. L 302 vom 24.10.1987, S. 1).

Beschluss 90/221/Euratom, EWG des Rates vom 23. April 1990 über das gemeinschaftliche Rahmenprogramm im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung (1990-1994) (ABl. L 117 vom 8.5.1990, S. 28).

Beschluss 93/167/Euratom, EWG des Rates vom 15. März 1993 zur Anpassung des Beschlusses 90/221/Euratom, EWG über das gemeinschaftliche Rahmenprogramm im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung (1990-1994) (ABl. L 69 vom 20.3.1993, S. 43).

Beschluss Nr. 1110/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. April 1994 über das Vierte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1994-1998) (ABl. L 126 vom 18.5.1994, S. 1).

Verordnung (EG) Nr. 2236/95 des Rates vom 18. September 1995 über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze (ABl. L 228 vom 23.9.1995, S. 1).

Entscheidung Nr. 2717/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. November 1995 über Leitlinien für die Entwicklung des EURO-ISDN (diensteintegrierendes digitales Fernmeldenetz) zu einem transeuropäischen Netz (ABl. L 282 vom 24.11.1995, S. 16).

Entscheidung 96/339/EG des Rates vom 20. Mai 1996 über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Anregung der Entwicklung einer europäischen Industrie für Multimedia-Inhalte und zur Förderung der Benutzung von Multimedia-Inhalten in der entstehenden Informationsgesellschaft (INFO 2000) (ABl. L 129 vom 30.5.1996, S. 24).

Entscheidung 96/664/EG des Rates vom 21. November 1996 über die Annahme eines mehrjährigen Programms zur Förderung der sprachlichen Vielfalt der Gemeinschaft in der Informationsgesellschaft (ABl. L 306 vom 28.11.1996, S. 40).

Entscheidung Nr. 1336/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über Leitlinien für transeuropäische Telekommunikationsnetze (ABl. L 183 vom 11.7.1997, S. 12).

Beschluss Nr. 2535/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 1. Dezember 1997 zur zweiten Anpassung des Beschlusses Nr. 1110/94/EG über das Vierte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1994-1998) (ABl. L 347 vom 18.12.1997, S. 1).

Entscheidung 98/253/EG des Rates vom 30. März 1998 über ein Mehrjahresprogramm der Gemeinschaft zur Förderung der Informationsgesellschaft in Europa (Informationsgesellschaft) (ABl. L 107 vom 7.4.1998, S. 10).

Beschluss Nr. 182/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Dezember 1998 über das Fünfte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1998-2002) (ABl. L 26 vom 1.2.1999, S. 1).

Entscheidung 2001/48/EG des Rates vom 22. Dezember 2000 über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Unterstützung der Entwicklung und Nutzung europäischer digitaler Inhalte in globalen Netzen und zur Förderung der Sprachenvielfalt in der Informationsgesellschaft (ABl. L 14 vom 18.1.2001, S. 32).

Beschluss Nr. 1513/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 über das Sechste Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002-2006) (ABl. L 232 vom 29.8.2002, S. 1).

Entscheidung 2002/834/EG des Rates vom 30. September 2002 über ein spezifisches Programm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration: „Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums“ (2002-2006) (ABl. L 294 vom 29.10.2002, S. 1).

Entscheidung 2002/835/EG des Rates vom 30. September 2002 über ein spezifisches Programm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration: „Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums“ (2002-2006) (ABl. L 294 vom 29.10.2002, S. 44).

Entscheidung Nr. 1209/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 über die Beteiligung der Gemeinschaft an einem von mehreren Mitgliedstaaten durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsprogramm zur Entwicklung neuer klinischer Interventionen zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose im Rahmen einer langfristigen Partnerschaft zwischen Europa und den Entwicklungsländern (ABl. L 169 vom 8.7.2003, S. 1).

Entscheidung Nr. 1230/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 zur Festlegung eines mehrjährigen Programms für Maßnahmen im Energiebereich: „Intelligente Energie — Europa“ (2003-2006) (ABl. L 176 vom 15.7.2003, S. 29).

Entscheidung Nr. 2256/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 zur Annahme eines Mehrjahresprogramms (2003-2005) zur Verfolgung der Umsetzung des Aktionsplans eEurope 2005, zur Verbreitung empfehlenswerter Verfahren und zur Verbesserung der Netz- und Informationssicherheit (MODINIS) (ABl. L 336 vom 23.12.2003, S. 1).

Beschluss Nr. 456/2005/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2005 über ein Mehrjahresprogramm der Gemeinschaft zur Erleichterung des Zugangs zu digitalen Inhalten sowie ihrer Nutzung und Verwertung in Europa (ABl. L 79 vom 24.3.2005, S. 1).

Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013) (ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 15).

Verordnung (EG) Nr. 1906/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Festlegung der Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an Maßnahmen des Siebten Rahmenprogramms sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (2007-2013) (ABl. L 391 vom 30.12.2006, S. 1).

Entscheidung 2006/971/EG des Rates vom 19. Dezember 2006 über das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ zur Durchführung des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) (ABl. L 400 vom 30.12.2006, S. 86).

Entscheidung 2006/972/EG des Rates vom 19. Dezember 2006 über das spezifische Programm „Ideen“ zur Durchführung des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) (ABl. L 400 vom 30.12.2006, S. 242).

Entscheidung 2006/973/EG des Rates vom 19. Dezember 2006 über das spezifische Programm Menschen zur Durchführung des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) (ABl. L 400 vom 30.12.2006, S. 272).

Entscheidung 2006/974/EG des Rates vom 19. Dezember 2006 über das spezifische Programm „Kapazitäten“ zur Durchführung des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) (ABl. L 400 vom 30.12.2006, S. 299).

Entscheidung 2006/975/EG des Rates vom 19. Dezember 2006 über das von der Gemeinsamen Forschungsstelle innerhalb des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm (ABl. L 400 vom 30.12.2006, S. 368).

Verordnung (EG) Nr. 219/2007 des Rates vom 27. Februar 2007 zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens zur Entwicklung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems der neuen Generation (SESAR) (ABl. L 64 vom 2.3.2007, S. 1).

Verordnung (EG) Nr. 71/2008 des Rates vom 20. Dezember 2007 über die Gründung des Gemeinsamen Unternehmens Clean Sky (ABl. L 30 vom 4.2.2008, S. 1).

Verordnung (EG) Nr. 72/2008 des Rates vom 20. Dezember 2007 über die Gründung des Gemeinsamen Unternehmens ENIAC (ABl. L 30 vom 4.2.2008, S. 21).

Verordnung (EG) Nr. 73/2008 des Rates vom 20. Dezember 2007 über die Gründung des Gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiative für Innovative Arzneimittel (ABl. L 30 vom 4.2.2008, S. 38).

Verordnung (EG) Nr. 74/2008 des Rates vom 20. Dezember 2007 über die Gründung des „Gemeinsamen Unternehmens Artemis“ zur Umsetzung einer gemeinsamen Technologieinitiative für eingebettete IKT-Systeme (ABl. L 30 vom 4.2.2008, S. 52).

Verordnung (EG) Nr. 294/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (ABl. L 97 vom 9.4.2008, S. 1).

Verordnung (EG) Nr. 521/2008 des Rates vom 30. Mai 2008 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens Brennstoffzellen und Wasserstoff (ABl. L 153 vom 12.6.2008, S. 1).

Verordnung (EG) Nr. 1361/2008 des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 219/2007 zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens zur Entwicklung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems der neuen Generation (SESAR) (ABl. L 352 vom 31.12.2008, S. 12).

Beschluss 2013/743/EU des Rates vom 3. Dezember 2013 über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2006/971/EG, 2006/972/EG, 2006/973/EG, 2006/974/EG und 2006/975/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 965).

Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Regeln für die Beteiligung am Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) sowie für die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1906/2006 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 81).

Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 104).

Verordnung (EU) Nr. 557/2014 des Rates vom 6. Mai 2014 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative Innovative Arzneimittel 2“ (ABl. L 169 vom 7.6.2014, S. 54).

Verordnung (EU) Nr. 558/2014 des Rates vom 6. Mai 2014 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens Clean Sky 2 (ABl. L 169 vom 7.6.2014, S. 77).

Verordnung (EU) Nr. 559/2014 des Rates vom 6. Mai 2014 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“ (FCH 2) (ABl. L 169 vom 7.6.2014, S. 108).

Verordnung (EU) Nr. 560/2014 des Rates vom 6. Mai 2014 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industriezweige (ABl. L 169 vom 7.6.2014, S. 130).

Verordnung (EU) Nr. 561/2014 des Rates vom 6. Mai 2014 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens ECSEL (ABl. L 169 vom 7.6.2014, S. 152).

Verordnung (EU) Nr. 642/2014 des Rates vom 16. Juni 2014 zur Errichtung des Gemeinsamen Unternehmens Shift2Rail (ABl. L 177 vom 17.6.2014, S. 9).

Verordnung (EU) Nr. 721/2014 des Rates vom 16. Juni 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 219/2007 zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens zur Entwicklung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems der neuen Generation (SESAR) im Hinblick auf die Verlängerung der Bestandsdauer des gemeinsamen Unternehmens bis 2024 (ABl. L 192 vom 1.7.2014, S. 1).

Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 — der Europäische Fonds für strategische Investitionen (ABl. L 169 vom 1.7.2015, S. 1).

Verordnung (EU) 2018/1488 des Rates vom 28. September 2018 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen (ABl. L 252 vom 8.10.2018, S. 1).

Verweise

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juli 2007 zum TRIPS-Übereinkommen und zum Zugang zu Arzneimitteln (ABl. C 175 E vom 10.7.2008, S. 591).

Durchführungsbeschluss C(2013) 8632 der Kommission vom 10. Dezember 2013 zur Annahme des Arbeitsprogramms 2014-2015 für das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) in Bezug auf das Einzelziel „Stärkung der Pionierforschung durch Tätigkeiten des Europäischen Forschungsrats (EFR)“.

Beschluss C(2013) 8915 der Kommission vom 12. Dezember 2013 zur Einrichtung des Europäischen Forschungsrates (ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 23).

Beschluss C(2013) 9428 der Kommission vom 20. Dezember 2013 zur Übertragung bestimmter Befugnisse auf die Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats zwecks Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Programmen der Union im Bereich der Grenzforschung, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung von in den Gesamthaushaltsplan der Union eingestellten Mitteln.

KAPITEL 01 03 —   EURATOM-PROGRAMM FÜR FORSCHUNG UND AUSBILDUNG

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

% Zahlungen 2021/2023

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

01 03

EURATOM-PROGRAMM FÜR FORSCHUNG UND AUSBILDUNG

01 03 01

Fusionsforschung und -entwicklung

1

110 561 358

107 513 531

106 793 598

101 623 000

101 864 137 ,—

98 744 424 ,—

91,84

01 03 02

Kernspaltung, Sicherheit und Strahlenschutz (indirekte Maßnahmen)

1

50 496 825

404 438

48 775 972

52 140 300

46 252 561,34

150 000 ,—

37,09

01 03 03

Direkte Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle im Nuklearbereich

1

8 130 000

7 000 000

8 130 000

7 030 000

8 894 531,65

1 983 452,47

28,34

01 03 99

Abschluss früherer Programme und Tätigkeiten

01 03 99 01

Abschluss früherer Euratom-Forschungsprogramme (aus der Zeit vor 2021)

1

p.m.

52 083 796

p.m.

46 688 000

0 ,—

62 851 515,52

120,67

 

Artikel 01 03 99 — Zwischensumme

 

p.m.

52 083 796

p.m.

46 688 000

0 ,—

62 851 515,52

120,67

 

Kapitel 01 03 — Insgesamt

 

169 188 183

167 001 765

163 699 570

207 481 300

157 011 229,99

163 729 391,99

98,04

Erläuterungen

Die Mittel unter diesem Kapitel sind für das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung für den Zeitraum 2021-2025 (das „Euratom-Programm“) bestimmt. Mit dem Euratom-Programm werden Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich unterstützt. Das Euratom-Programm zielt auf die Verstärkung der nuklearen und radiologischen Sicherheit und des Schutzes vor ionisierender Strahlung, auch durch Tätigkeiten im Bereich der sicheren Entsorgung radioaktiver Abfälle und der sicheren Stilllegung von Anlagen, ab. Das Euratom-Programm konzentriert sich auch auf die Entwicklung der Fusionsenergie als potenziell unerschöpfliche und klimafreundliche Energiequelle. Über die Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) bietet das Euratom-Programm überdies unabhängige wissenschaftliche Beratung, mit der die Umsetzung der politischen Maßnahmen der Union im Nuklearbereich unterstützt wird. Das Euratom-Programm zielt auch darauf ab, die Kompetenzen, das Fachwissen und das Wissensmanagement der Union im Nuklearbereich zu stärken, und strebt Verbesserungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Zugang zu Forschungsinfrastrukturen an.

Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern, die mit dem Euratom-Programm assoziiert sind, für ihre Beteiligung an dem Euratom-Programm sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (Euratom) 2021/765 des Rates vom 10. Mai 2021 über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2021-2025) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnung (Euratom) 2018/1563 (ABl. L 167 I vom 12.5.2021, S. 81).

01 03 01
Fusionsforschung und -entwicklung

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

110 561 358

107 513 531

106 793 598

101 623 000

101 864 137 ,—

98 744 424 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Förderung der Entwicklung der Fusionsenergie als potenzielle künftige Energiequelle für die Stromerzeugung und Leistung eines Beitrags zur Umsetzung des europäischen Fahrplans für die Kernfusion. Im Rahmen einer kofinanzierten europäischen Partnerschaft für die Fusionsforschung soll der Fahrplan im Hinblick auf das Endziel der Stromgewinnung durch Kernfusion in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts verwirklicht werden. Die Tätigkeiten im Bereich der Fusionsforschung und -entwicklung tragen auch zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung von Fachwissen und Kompetenz im Nuklearbereich in der Union bei.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

Andere Länder

342 487

6 0 1 1

01 03 02
Kernspaltung, Sicherheit und Strahlenschutz (indirekte Maßnahmen)

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

50 496 825

404 438

48 775 972

52 140 300

46 252 561,34

150 000 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen der Verbesserung und Unterstützung der nuklearen Sicherheit, der Gefahrenabwehr, der Sicherungsmaßnahmen, des Strahlenschutzes, der sicheren Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle sowie der Stilllegung, einschließlich der sicheren Nutzung der Kernkraft und von Anwendungen ionisierender Strahlung außerhalb der Stromerzeugung. Sie tragen auch zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung von Fachwissen und Kompetenz im Nuklearbereich in der Union bei.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

Andere Länder

156 424

6 0 1 1

01 03 03
Direkte Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle im Nuklearbereich

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

8 130 000

7 000 000

8 130 000

7 030 000

8 894 531,65

1 983 452,47

Erläuterungen

Diese Mittel dienen der Finanzierung der wissenschaftlich-technischen Unterstützung und der Forschungsarbeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) zur Umsetzung des Euratom-Programms Programm für Forschung und Ausbildung für Forschung und Ausbildung. Das Programm trägt zur Verwirklichung folgender spezifischer Ziele bei:

Verbesserung der sicheren und effizienten Nutzung der Kernenergie und der Anwendungen ionisierender Strahlung außerhalb der Stromerzeugung, einschließlich der Aspekte nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr, Sicherungsmaßnahmen, Strahlenschutz, sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle sowie Stilllegung;

Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung von Fachwissen und Kompetenz in der Gemeinschaft;

Unterstützung der Politik der Gemeinschaft zur Sicherheit, Sicherung und Gefahrenabwehr im Nuklearbereich.

Finanziert werden hiermit auch die Tätigkeiten, die zur Erfüllung der genannten Verpflichtungen zur nuklearen Sicherheitsüberwachung entsprechend Titel II Kapitel 7 des Euratom-Vertrags und dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen und zur Weiterverfolgung des Programms der Kommission zur Unterstützung der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) erforderlich sind.

Diese Mittel decken besondere Ausgaben für Forschungs- und Unterstützungstätigkeiten, u. a. für den Erwerb wissenschaftlich-technischer Ausrüstung, Untervergabe wissenschaftlicher und technischer Dienstleistungsaufträge, Zugang zu Informationen und Kauf von Verbrauchsmaterialien. Hierunter fallen auch Ausgaben für wissenschaftliche Infrastrukturen, die direkt für die jeweiligen Projekte anfallen sowie Ausgaben im Zusammenhang mit externen Nutzern, die auf physische Forschungsinfrastrukturen der GFS zugreifen, um zu forschen, experimentelle Entwicklung durchzuführen oder Aus- und Fortbildung zu bieten.

Ebenfalls gedeckt werden Ausgaben jeglicher Art im Zusammenhang mit den Forschungstätigkeiten und Aufgaben der wissenschaftlichen Unterstützung in Verbindung mit Tätigkeiten dieses Artikels, die der GFS im Rahmen ihrer Beteiligung auf Wettbewerbsbasis zur Unterstützung der Politik der Union sowie für Rechnung Dritter übertragen wurden.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

Andere Länder

600 000

6 0 1 1

01 03 99
Abschluss früherer Programme und Tätigkeiten

Erläuterungen

Diese Mittel sind dafür bestimmt, Zahlungen für noch abzuwickelnde Mittelbindungen aus Vorjahren zu decken.

01 03 99 01
Abschluss früherer Euratom-Forschungsprogramme (aus der Zeit vor 2021)

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

52 083 796

p.m.

46 688 000

0 ,—

62 851 515,52

Erläuterungen

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

Andere zweckgebundene Einnahmen

91 000

6 0 1 1

Rechtsgrundlagen

Beschluss 94/268/Euratom des Rates vom 26. April 1994 über ein Rahmenprogramm für gemeinschaftliche Maßnahmen im Bereich der Forschung und Ausbildung für die Europäische Atomgemeinschaft (1994-1998) (ABl. L 115 vom 6.5.1994, S. 31).

Beschluss 96/253/Euratom des Rates vom 4. März 1996 zur Anpassung des Beschlusses 94/268/Euratom über ein Rahmenprogramm für gemeinschaftliche Maßnahmen im Bereich der Forschung und Ausbildung für die Europäische Atomgemeinschaft (1994-1998) aufgrund des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union (ABl. L 86 vom 4.4.1996, S. 72).

Beschluss Nr. 616/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. März 1996 zur Anpassung des Beschlusses Nr. 1110/94/EG über das Vierte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1994-1998) aufgrund des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union (ABl. L 86 vom 4.4.1996, S. 69).

Beschluss 1999/64/Euratom des Rates vom 22. Dezember 1998 über das Fünfte Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Maßnahmen im Bereich der Forschung und Ausbildung (1998 bis 2002) (ABl. L 26 vom 1.2.1999, S. 34).

Beschluss 2002/668/Euratom des Rates vom 3. Juni 2002 über das Sechste Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) im Bereich der nuklearen Forschung und Ausbildung als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums (2002-2006) (ABl. L 232 vom 29.8.2002, S. 34).

Entscheidung 2002/837/Euratom des Rates vom 30. September 2002 über ein spezifisches Programm (Euratom) für Forschung und Ausbildung auf dem Gebiet der Kernenergie (2002-2006) (ABl. L 294 vom 29.10.2002, S. 74).

Beschluss 2006/970/Euratom des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2007-2011) (ABl. L 400 vom 30.12.2006, S. 60).

Verordnung (Euratom) Nr. 1908/2006 des Rates vom 19. Dezember 2006 zur Festlegung der Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an Maßnahmen des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (2007-2011) (ABl. L 400 vom 30.12.2006, S. 1).

Entscheidung 2006/976/Euratom des Rates vom 19. Dezember 2006 über das spezifische Programm zur Durchführung des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2007-2011) (ABl. L 400 vom 30.12.2006, S. 404).

Entscheidung 2006/977/Euratom des Rates vom 19. Dezember 2006 über das von der Gemeinsamen Forschungsstelle innerhalb des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2007-2011) durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm (ABl. L 400 vom 30.12.2006, S. 434).

Verordnung (Euratom) Nr. 139/2012 des Rates vom 19. Dezember 2011 über die Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an indirekten Maßnahmen des Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (2012-2013) (ABl. L 47 vom 18.2.2012, S. 1).

Beschluss 2012/93/Euratom des Rates vom 19. Dezember 2011 über das Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2012-2013) (ABl. L 47 vom 18.2.2012, S. 25).

Beschluss 2012/94/Euratom des Rates vom 19. Dezember 2011 über das innerhalb des Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2012-2013) durch indirekte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm (ABl. L 47 vom 18.2.2012, S. 33).

Beschluss 2012/95/Euratom des Rates vom 19. Dezember 2011 über das innerhalb des Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2012-2013) von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm (ABl. L 47 vom 18.2.2012, S. 40).

Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates, vom 11. Dezember 2013 über die Regeln für die Beteiligung am Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) sowie für die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1906/2006 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 81).

Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 104), insbesondere Artikel 5 Absatz 4.

Verordnung (Euratom) Nr. 1314/2013 des Rates vom 16. Dezember 2013 über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2014-2018) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 948).

Verordnung (Euratom) 2018/1563 des Rates vom 15. Oktober 2018 über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2019-2020) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020 und zur Aufhebung der Verordnung (Euratom) Nr. 1314/2013 (ABl. L 262 vom 19.10.2018, S. 1).

KAPITEL 01 04 —   INTERNATIONALER THERMONUKLEARER VERSUCHSREAKTOR (ITER)

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

% Zahlungen 2021/2023

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

01 04

INTERNATIONALER THERMONUKLEARER VERSUCHSREAKTOR (ITER)

01 04 01

Bau, Betrieb und Nutzung der ITER-Anlagen — Europäisches gemeinsames Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie

1

832 128 572

513 509 002

702 981 885

273 516 136

857 133 023 ,—

257 081 694 ,—

50,06

01 04 99

Abschluss früherer Programme und Tätigkeiten

01 04 99 01

Abschluss früherer ITER-Tätigkeiten (aus der Zeit vor 2021)

1

p.m.

150 000 000

p.m.

387 165 000

0 ,—

349 696 000 ,—

233,13

 

Artikel 01 04 99 — Zwischensumme

 

p.m.

150 000 000

p.m.

387 165 000

0 ,—

349 696 000 ,—

233,13

 

Kapitel 01 04 — Insgesamt

 

832 128 572

663 509 002

702 981 885

660 681 136

857 133 023 ,—

606 777 694 ,—

91,45

Erläuterungen

Mit dem ITER-Projekt soll die Nutzbarkeit der Kernfusion als nachhaltige Energiequelle demonstriert werden. Der Bau und Betrieb eines experimentellen Fusionsreaktors bildet die Vorstufe zu dem bedeutenden Schritt des Baus von Reaktorprototypen für Fusionskraftwerke, die sicher, zukunftsfähig, umweltverträglich und wirtschaftlich sind. Die Kernfusion wird als klimafreundliche Energiequelle voraussichtlich eine wichtige Rolle in der künftigen Energielandschaft Europas spielen. Er ist gerade seit dem Klimaschutzübereinkommen von Paris von 2015 und der von der Union eingegangenen Verpflichtung, als Vorreiter die CO2-Emissionen der Wirtschaft zu verringern und den Folgen des Klimawandels kosteneffizient zu begegnen, von besonderer Bedeutung. In dieser Hinsicht wird sie zur Verwirklichung des Ziels des europäischen Grünen Deals beitragen, bis 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen zu emittieren, die Mobilisierung der Unternehmen der europäischen Hochtechnologieindustrie fördern, die am Bau des ITER beteiligt sind, und der Union einen globalen Wettbewerbsvorteil in diesem vielversprechenden Sektor verschaffen.

Das europäische gemeinsame Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie wurde mit der Beschluss 2007/198/Euratom gegründet. Das gemeinsame Unternehmen hat folgende Aufgaben:

Beitrag von Euratom zu der internationalen ITER-Organisation;

Beitrag von Euratom zu den gemeinsamen Tätigkeiten des breiter angelegten Konzepts mit Japan zur schnellen Verwirklichung der Fusionsenergie;

Vorbereitung und Koordinierung eines Programms zur Vorbereitung des Baus eines Demonstrationsreaktors für die Kernfusion und damit zusammenhängender Anlagen.

Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Drittländer) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 2007/198/Euratom des Rates vom 27. März 2007 über die Errichtung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür (ABl. L 90 vom 30.3.2007, S. 58).

01 04 01
Bau, Betrieb und Nutzung der ITER-Anlagen — Europäisches gemeinsames Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

832 128 572

513 509 002

702 981 885

273 516 136

857 133 023 ,—

257 081 694 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Verwaltungs- und Betriebskosten des Europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie bestimmt (Fusionsenergie).

01 04 99
Abschluss früherer Programme und Tätigkeiten

Erläuterungen

Diese Mittel sind dafür bestimmt, Zahlungen für noch abzuwickelnde Mittelbindungen aus Vorjahren zu decken.

01 04 99 01
Abschluss früherer ITER-Tätigkeiten (aus der Zeit vor 2021)

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

150 000 000

p.m.

387 165 000

0 ,—

349 696 000 ,—

Rechtsgrundlagen

Beschluss des Rates vom 25. September 2006 über den Abschluss des Übereinkommens über die Gründung der Internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation für die gemeinsame Durchführung des ITER-Projekts, der Vereinbarung über die vorläufige Anwendung des Übereinkommens über die Gründung der Internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation für die gemeinsame Durchführung des ITER-Projekts und des Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten der Internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation für die gemeinsame Durchführung des ITER-Projekts durch die Kommission.

Entscheidung 2006/943/Euratom der Kommission vom 17. November 2006 über die vorläufige Anwendbarkeit des Übereinkommens über die Gründung der Internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation für die gemeinsame Durchführung des ITER-Projekts und des Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten der Internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation für die gemeinsame Durchführung des ITER-Projekts (ABl. L 358 vom 16.12.2006, S. 60).

Beschluss 2006/970/Euratom des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2007-2011) (ABl. L 400 vom 30.12.2006, S. 60).

Verordnung (Euratom) Nr. 1908/2006 des Rates vom 19. Dezember 2006 zur Festlegung der Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an Maßnahmen des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (2007-2011) (ABl. L 400 vom 30.12.2006, S. 1).

Entscheidung 2006/976/Euratom des Rates vom 19. Dezember 2006 über das spezifische Programm zur Durchführung des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2007-2011) (ABl. L 400 vom 30.12.2006, S. 404).

Entscheidung 2007/198/Euratom des Rates vom 27. März 2007 über die Errichtung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür (ABl. L 90 vom 30.3.2007, S. 58).

Beschluss 2012/93/Euratom des Rates vom 19. Dezember 2011 über das Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2012-2013) (ABl. L 47 vom 18.2.2012, S. 25).

Verordnung (Euratom) Nr. 139/2012 des Rates vom 19. Dezember 2011 über die Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an indirekten Maßnahmen des Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (2012-2013) (ABl. L 47 vom 18.2.2012, S. 1).

Beschluss 2012/94/Euratom des Rates vom 19. Dezember 2011 über das innerhalb des Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2012-2013) durch indirekte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm (ABl. L 47 vom 18.2.2012, S. 33).

KAPITEL 01 20 —   PILOTPROJEKTE, VORBEREITENDE MASSNAHMEN, MASSNAHMEN ZUR ERFÜLLUNG VON AUFGABEN, DIE SICH AUS DEN INSTITUTIONELLEN BEFUGNISSEN DER KOMMISSION ERGEBEN, UND SONSTIGE MASSNAHMEN

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

% Zahlungen 2021/2023

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

01 20

PILOTPROJEKTE, VORBEREITENDE MASSNAHMEN, MASSNAHMEN ZUR ERFÜLLUNG VON AUFGABEN, DIE SICH AUS DEN INSTITUTIONELLEN BEFUGNISSEN DER KOMMISSION ERGEBEN, UND SONSTIGE MASSNAHMEN

01 20 01

Pilotprojekte

1

7 200 000

7 622 658

8 794 000

6 530 668

4 400 566,63

4 304 857,09

56,47

01 20 02

Vorbereitende Maßnahmen

1

20 500 000

10 037 885

8 025 000

9 889 141

5 372 115 ,—

7 768 748,49

77,39

01 20 03

Sonstige Maßnahmen

01 20 03 01

Forschungsprogramm Stahl

1

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

0 ,—

0 ,—

 

01 20 03 02

Forschungsprogramm Kohle

1

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

0 ,—

0 ,—

 

01 20 03 03

Dienstleistungen und Arbeiten für Rechnung Dritter — Gemeinsame Forschungsstelle

1

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

0 ,—

0 ,—

 

01 20 03 04

Wissenschaftliche und technische Unterstützung der Unionspolitik auf Wettbewerbsbasis — Gemeinsame Forschungsstelle

1

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

0 ,—

0 ,—

 

01 20 03 05

Betrieb des Hochflussreaktors (HFR) — HFR-zusätzliches Forschungsprogramm

1

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

0 ,—

0 ,—

 

 

Artikel 01 20 03 — Zwischensumme

 

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

0 ,—

0 ,—

 

01 20 99

Abschluss früherer Programme und Tätigkeiten

01 20 99 01

Abschluss früherer zusätzlicher Forschungsprogramme (aus der Zeit vor 2020)

1

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

0 ,—

0 ,—

 

 

Artikel 01 20 99 — Zwischensumme

 

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

0 ,—

0 ,—

 

 

Kapitel 01 20 — Insgesamt

 

27 700 000

17 660 543

16 819 000

16 419 809

9 772 681,63

12 073 605,58

68,36

01 20 01
Pilotprojekte

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

7 200 000

7 622 658

8 794 000

6 530 668

4 400 566,63

4 304 857,09

Erläuterungen

Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Durchführung von Pilotprojekten experimenteller Art zu finanzieren, mit denen Durchführbarkeit und Nutzen einer Maßnahme bewertet werden.

Diese Pilotprojekte sind im Anhang „Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen“ dieses Einzelplans im Kapitel PP 01 aufgeführt.

Rechtsgrundlagen

Artikel 58 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1).

01 20 02
Vorbereitende Maßnahmen

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

20 500 000

10 037 885

8 025 000

9 889 141

5 372 115 ,—

7 768 748,49

Erläuterungen

Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Durchführung von in die Anwendungsbereiche des AEUV und des Euratom-Vertrags fallenden vorbereitenden Maßnahmen zu finanzieren, die auf die Erarbeitung von Vorschlägen für künftige Maßnahmen abstellen.

Diese vorbereitenden Maßnahmen sind im Anhang „Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen“ dieses Einzelplans im Kapitel PA 01 aufgeführt.

Rechtsgrundlagen

Artikel 58 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1).

01 20 03
Sonstige Maßnahmen

Erläuterungen

Die in diesem Artikel eingestellten Mittel sind dazu bestimmt, Maßnahmen und Tätigkeiten zu finanzieren, die nicht in den vorherigen Kapiteln dieses Titels enthalten sind, für die jedoch ein Basisrechtsakt erlassen wurde.

Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Drittländer) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Artikel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

01 20 03 01
Forschungsprogramm Stahl

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

0 ,—

0 ,—

Erläuterungen

Ziel des Forschungsprogramms Stahl ist die Optimierung der Stahlerzeugungsprozesse zur Steigerung von Produktqualität und Produktivität. Die Verringerung von Emissionen, Energieverbrauch und Umweltauswirkungen sowie eine effizientere Nutzung von Rohstoffen und die Schonung der Ressourcen sollten integraler Bestandteil der angestrebten Verbesserungen sein.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

Andere zweckgebundene Einnahmen

80 808 000

6 0 1 4

Rechtsgrundlagen

Entscheidung 2008/376/EG des Rates vom 29. April 2008 über die Annahme des Forschungsprogramms des Forschungsfonds für Kohle und Stahl und über die mehrjährigen technischen Leitlinien für dieses Programm (ABl. L 130 vom 20.5.2008, S. 7).

01 20 03 02
Forschungsprogramm Kohle

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

0 ,—

0 ,—

Erläuterungen

Die Ziele des Forschungsprogramms Kohle sind die Senkung der Gesamtproduktionskosten der Bergwerke, Qualitätsverbesserungen bei den Produkten und die Senkung der Kosten der Kohlenutzung. Die Forschungsprojekte in diesem Bereich sollen außerdem dem wissenschaftlichen und technologischen Fortschritt dienen und die Kenntnisse über Verhalten und Kontrolle der Lagerstätten im Hinblick auf Gebirgsdruck, Ausgasungen, Gefahr von Schlagwetterexplosionen, Bewetterung und alle sonstigen Faktoren, die den Abbaubetrieb beeinflussen, verbessern. Forschungsprojekte mit diesen Zielsetzungen müssen Ergebnisse versprechen, die kurz- bis mittelfristig auf einen wesentlichen Teil der Unionsproduktion anwendbar sind.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

Andere zweckgebundene Einnahmen

30 192 000

6 0 1 4

Rechtsgrundlagen

Entscheidung 2008/376/EG des Rates vom 29. April 2008 über die Annahme des Forschungsprogramms des Forschungsfonds für Kohle und Stahl und über die mehrjährigen technischen Leitlinien für dieses Programm (ABl. L 130 vom 20.5.2008, S. 7).

01 20 03 03
Dienstleistungen und Arbeiten für Rechnung Dritter — Gemeinsame Forschungsstelle

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

0 ,—

0 ,—

Erläuterungen

Dieser Posten soll die erforderlichen Mittel für besondere Ausgaben im Zusammenhang mit den verschiedenen Arbeiten für Rechnung Dritter decken. Dazu gehören Forschung und Erbringung von Dienstleistungen auf Vertragsbasis an Dritte, wie die Industrie, nationale und regionale Behörden sowie Verträge im Zusammenhang mit den Forschungsprogrammen der Mitgliedstaaten. Dazu gehören beispielsweise

Lieferungen, Dienstleistungen sowie allgemein die Durchführung von Arbeiten gegen Entgelt, einschließlich zertifizierte Referenzmaterialien;

der Betrieb von Anlagen zugunsten von Mitgliedstaaten, darunter Bestrahlungen im Hochflussreaktor (HFR) der GFS-Anstalt Petten für fremde Rechnung;

Forschungstätigkeiten oder Dienstleistungen in Ergänzung der spezifischen Forschungsprogramme, einschließlich der Industrieclubs, für die die Partner eine Aufnahmegebühr und jährliche Beitragszahlungen zu leisten haben;

Kooperationsvereinbarungen mit Dritten.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

Andere zweckgebundene Einnahmen

10 000 000

6 0 1 0, 6 0 1 1, 6 7 0

Rechtsgrundlagen

Beschluss 89/340/EWG des Rates vom 3. Mai 1989 über von der Gemeinsamen Forschungsstelle durchzuführende, EWG-relevante Arbeiten für Dritte (ABl. L 142 vom 25.5.1989, S. 10).

Schlussfolgerungen des Rates vom 26. April 1994 zur Rolle der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) (ABl. C 126 vom 7.5.1994, S. 1).

Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1), insbesondere Artikel 21.

01 20 03 04
Wissenschaftliche und technische Unterstützung der Unionspolitik auf Wettbewerbsbasis — Gemeinsame Forschungsstelle

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

0 ,—

0 ,—

Erläuterungen

Dieser Posten soll die erforderlichen Mittel für Ausgaben im Zusammenhang mit den verschiedenen Aufgaben der wissenschaftlichen Unterstützung decken, die die Gemeinsame Forschungsstelle unter Wettbewerbsbedingungen außerhalb von „Horizont Europa“ zur Unterstützung der Politiken der Union ausführt.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

Andere zweckgebundene Einnahmen

79 500 000

6 0 1 0, 6 0 1 1, 6 7 0

Rechtsgrundlagen

Beschluss 89/340/EWG des Rates vom 3. Mai 1989 über von der Gemeinsamen Forschungsstelle durchzuführende, EWG-relevante Arbeiten für Dritte (ABl. L 142 vom 25.5.1989, S. 10).

Schlussfolgerungen des Rates vom 26. April 1994 zur Rolle der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) (ABl. C 126 vom 7.5.1994, S. 1).

Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1), insbesondere Artikel 21.

01 20 03 05
Betrieb des Hochflussreaktors (HFR) — HFR-zusätzliches Forschungsprogramm

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

0 ,—

0 ,—

Erläuterungen

Diese Mittel sollen einen Teil der Ausgabenverpflichtungen gleich welcher Art decken, die im Laufe der Durchführung des HFR-zusätzlichen Forschungsprogramms eingegangen werden.

Die wissenschaftlichen und technischen Ziele des HFR-zusätzlichen Forschungsprogramms sind

Sicherstellen des sicheren und zuverlässigen Betriebs des HFR zur Sicherung der Verfügbarkeit des Neutronenflusses zu Versuchszwecken;

Ermöglichung der effizienten Nutzung des HFR durch Forschungsinstitute in einem breiten Spektrum von Bereichen: Verbesserung der Reaktorsicherheit, Gesundheitswesen (einschließlich der Entwicklung medizinischer Isotope), Kernfusion, Grundlagenforschung, Ausbildung und Abfallentsorgung sowie Untersuchung des sicherheitstechnischen Verhaltens von Kernbrennstoffen für Reaktorsysteme, die von Interesse für Europa sind.

Das HFR-zusätzliche Forschungsprogramm ermöglicht auch die Nutzung des HFR als Ausbildungseinrichtung für Doktoranden und promovierte Wissenschaftler, die im Rahmen von nationalen oder europäischen Programmen ihrer Forschungstätigkeit nachgehen.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

Andere zweckgebundene Einnahmen

6 701 000

6 0 1 3

Rechtsgrundlagen

Beschluss (Euratom) 2020/960 des Rates vom 29. Juni 2020 über die Annahme des von der Gemeinsamen Forschungsstelle für die Europäische Atomgemeinschaft durchzuführenden zusätzlichen Forschungsprogramms für den Hochflussreaktor in Petten (2020-2023) (ABl. L 211 vom 3.7.2020, S. 14).

01 20 99
Abschluss früherer Programme und Tätigkeiten

Erläuterungen

Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel sind dafür bestimmt, Zahlungen für noch abzuwickelnde Mittelbindungen aus Vorjahren zu decken.

01 20 99 01
Abschluss früherer zusätzlicher Forschungsprogramme (aus der Zeit vor 2020)

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

0 ,—

0 ,—

Rechtsgrundlagen

Beschluss 84/1/Euratom, EWG des Rates vom 22. Dezember 1983 über ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle für die Europäische Atomgemeinschaft und für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durchzuführendes Forschungsprogramm (1984-1987) (ABl. L 3 vom 5.1.1984, S. 21).

Entscheidung 88/523/Euratom des Rates vom 14. Oktober 1988 über ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle für die Europäische Atomgemeinschaft durchzuführendes ergänzendes Forschungsprogramm (ABl. L 286 vom 20.10.1988, S. 37).

Entscheidung 92/275/Euratom des Rates vom 29. April 1992 über ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle für die Europäische Atomgemeinschaft durchzuführendes zusätzliches Forschungsprogramm (1992 bis 1995) (ABl. L 141 vom 23.5.1992, S. 27).

Entscheidung 96/419/Euratom des Rates vom 27. Juni 1996 zur Festlegung eines von der Gemeinsamen Forschungsstelle für die Europäische Atomgemeinschaft durchzuführenden zusätzlichen Forschungsprogramms (1996-1999) (ABl. L 172 vom 11.7.1996, S. 23).

Entscheidung 2000/100/Euratom des Rates vom 24. Januar 2000 zur Festlegung eines von der Gemeinsamen Forschungsstelle für die Europäische Atomgemeinschaft durchzuführenden zusätzlichen Forschungsprogramms (ABl. L 29 vom 4.2.2000, S. 24).

Entscheidung 2004/185/Euratom des Rates vom 19. Februar 2004 zur Annahme eines von der Gemeinsamen Forschungsstelle für die Europäische Atomgemeinschaft durchzuführenden zusätzlichen Forschungsprogramms (ABl. L 57 vom 25.2.2004, S. 25).

Entscheidung 2007/773/Euratom des Rates vom 26. November 2007 über die Verlängerung des von der Gemeinsamen Forschungsstelle für die Europäische Atomgemeinschaft durchzuführenden zusätzlichen Forschungsprogramms um ein Jahr (ABl. L 312 vom 30.11.2007, S. 29).

Entscheidung 2009/410/Euratom des Rates vom 25. Mai 2009 zur Annahme eines von der Gemeinsamen Forschungsstelle für die Europäische Atomgemeinschaft durchzuführenden zusätzlichen Forschungsprogramms (ABl. L 132 vom 29.5.2009, S. 13).

Beschluss 2012/709/Euratom des Rates vom 13. November 2012 über die Annahme des von der Gemeinsamen Forschungsstelle für die Europäische Atomgemeinschaft durchzuführenden zusätzlichen Forschungsprogramms für den Hochflussreaktor (2012-2015) (ABl. L 321 vom 20.11.2012, S. 59).

Beschluss (Euratom) 2017/956 des Rates vom 29. Mai 2017 über die Annahme des von der Gemeinsamen Forschungsstelle für die Europäische Atomgemeinschaft durchzuführenden zusätzlichen Forschungsprogramms für den Hochflussreaktor (2016-2019) (ABl. L 144 vom 7.6.2017, S. 23).

TITEL 02

STRATEGISCHE INVESTITIONEN DER EU

Gesamtübersicht über die Mittel (2023 und 2022) und Ausgaben (2021)

Titel

Kapitel

Bezeichnung

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

02 01

VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „STRATEGISCHE INVESTITIONEN DER EU“

38 188 450

38 188 450

41 288 000

41 288 000

25 384 467,19

25 384 467,19

02 02

FONDS „INVESTEU“

339 742 000

388 842 211

1 195 627 000

1 031 432 172

655 671 839,36

937 899 640,22

02 03

FAZILITÄT „CONNECTING EUROPE“ (CEF)

2 980 622 530

2 876 980 370

2 823 656 950

2 714 523 035

2 831 874 321,09

2 061 536 847,85

02 04

PROGRAMM „DIGITALES EUROPA“

1 289 908 996

1 267 658 511

1 227 225 377

828 000 703

1 120 386 419 ,—

77 724 395,68

02 10

DEZENTRALE AGENTUREN

198 674 565

198 674 565

190 237 250

190 237 250

189 390 843 ,—

189 390 843 ,—

 

Reserven (30 02 02)

3 972 000

3 972 000

687 000

687 000

 

 

 

 

202 646 565

202 646 565

190 924 250

190 924 250

189 390 843 ,—

189 390 843 ,—

02 20

PILOTPROJEKTE, VORBEREITENDE MASSNAHMEN, MASSNAHMEN ZUR ERFÜLLUNG VON AUFGABEN, DIE SICH AUS DEN INSTITUTIONELLEN BEFUGNISSEN DER KOMMISSION ERGEBEN, UND SONSTIGE MASSNAHMEN

31 636 312

44 895 041

30 460 274

49 337 549

413 773 140,64

408 005 682,40

 

Titel 02 — Insgesamt

4 878 772 853

4 815 239 148

5 508 494 851

4 854 818 709

5 236 481 030,28

3 699 941 876,34

 

Reserven (30 02 02)

3 972 000

3 972 000

687 000

687 000

 

 

 

Insgesamt einschließlich Reserven

4 882 744 853

4 819 211 148

5 509 181 851

4 855 505 709

5 236 481 030,28

3 699 941 876,34

KAPITEL 02 01 —   VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „STRATEGISCHE INVESTITIONEN DER EU“

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

% 2021/2023

02 01

VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „STRATEGISCHE INVESTITIONEN DER EU“

02 01 10

Unterstützungsausgaben für das Programm „InvestEU“

1

1 000 000

1 000 000

999 670,74

99,97

02 01 21

Unterstützungsausgaben für die Fazilität „Connecting Europe“ — Verkehr

02 01 21 01

Unterstützungsausgaben für die Fazilität „Connecting Europe“ — Verkehr

1

2 080 800

2 040 000

1 506 182,48

72,38

02 01 21 74

Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt — Beitrag aus der Fazilität „Connecting Europe“ — Verkehr

1

7 645 690

7 257 000

6 716 494,96

87,85

 

Artikel 02 01 21 — Zwischensumme

 

9 726 490

9 297 000

8 222 677,44

84,54

02 01 22

Unterstützungsausgaben für die Fazilität „Connecting Europe“ — Energie

02 01 22 01

Unterstützungsausgaben für die Fazilität „Connecting Europe“ — Energie

1

1 872 720

1 836 000

1 169 553,28

62,45

02 01 22 74

Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt — Beitrag aus der Fazilität „Connecting Europe“ — Energie

1

3 156 950

2 963 000

2 380 672,56

75,41

 

Artikel 02 01 22 — Zwischensumme

 

5 029 670

4 799 000

3 550 225,84

70,59

02 01 23

Unterstützungsausgaben für die Fazilität „Connecting Europe“ — Digitales

02 01 23 01

Unterstützungsausgaben für die Fazilität „Connecting Europe“ — Digitales

1

1 040 400

1 020 000

976 113,09

93,82

02 01 23 73

Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales — Beitrag aus der Fazilität „Connecting Europe“ — Digitales

1

4 371 991

4 642 000

2 681 071,39

61,32

 

Artikel 02 01 23 — Zwischensumme

 

5 412 391

5 662 000

3 657 184,48

67,57

02 01 30

Unterstützungsausgaben für das Programm „Digitales Europa“

02 01 30 01

Unterstützungsausgaben für das Programm „Digitales Europa“

1

9 562 063

15 390 000

8 674 708,69

90,72

02 01 30 73

Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales — Beitrag aus dem Programm „Digitales Europa“

1

7 457 836

5 140 000

0 ,—

 

 

Artikel 02 01 30 — Zwischensumme

 

17 019 899

20 530 000

8 674 708,69

50,97

02 01 40

Unterstützungsausgaben für sonstige Maßnahmen

02 01 40 74

Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt — Beitrag aus dem Finanzierungsmechanismus für erneuerbare Energie

1

p.m.

p.m.

280 000 ,—

 

 

Artikel 02 01 40 — Zwischensumme

 

p.m.

p.m.

280 000 ,—

 

 

Kapitel 02 01 — Insgesamt

 

38 188 450

41 288 000

25 384 467,19

66,47

Erläuterungen

Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel dienen zur Deckung der Verwaltungsausgaben (z. B. Studien, Sachverständigensitzungen sowie Information und Veröffentlichungen), die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwirklichung der Ziele der Programme oder der Maßnahmen im Rahmen dieses Clusters stehen, sowie aller weiteren Ausgaben für technische und administrative Hilfe, mit Ausnahme der hoheitlichen Aufgaben, die von der Kommission im Rahmen von Verträgen über punktuelle Dienstleistungen vergeben werden.

Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Drittländer) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

02 01 10
Unterstützungsausgaben für das Programm „InvestEU“

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

1 000 000

1 000 000

999 670,74

Erläuterungen

Neben den in diesem Kapitel beschriebenen Ausgaben sind diese Mittel auch zur Deckung der Ausgaben für die Vorbereitung, Überwachung, Kontrolle, Prüfung, Evaluierung und sonstige Tätigkeiten zur Verwaltung des Programms „InvestEU“ und zur Bewertung der Verwirklichung seiner Ziele bestimmt. Darüber hinaus können damit Studien, Sachverständigensitzungen, Informations- und Kommunikationsmaßnahmen, darunter Maßnahmen zur Kommunikation der Kommission über die politischen Prioritäten der Union, insofern sie die Ziele des Programms „InvestEU“ betreffen, sowie Ausgaben in Verbindung mit Informationstechnologienetzen — in erster Linie für die Verarbeitung und den Austausch von Informationen —, einschließlich für IT-Systeme sowie für sonstige technische und administrative Hilfe für die Verwaltung des Programms „InvestEU“ gefördert werden. Darunter fallen unter anderem auch Kosten für verschiedene Studien, externe Evaluierungen, Kontrollbesuche und Prüfungen sowie die Organisation der Sitzungen des Beratungsausschusses, des InvestEU-Investitionsausschusses und der InvestEU-Arbeitsgruppen.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans)

Einnahmen aus dem Aufbauinstrument der Europäischen Union (EURI)

500 000

5 0 4 0

EFTA-EWR

43 350

6 6 0 0

Rechtsgrundlagen

Siehe Kapitel 02 02.

02 01 21
Unterstützungsausgaben für die Fazilität „Connecting Europe“ — Verkehr

02 01 21 01
Unterstützungsausgaben für die Fazilität „Connecting Europe“ — Verkehr

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

2 080 800

2 040 000

1 506 182,48

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Ausgaben für technische und administrative Hilfe bei der Durchführung der Fazilität „Connecting Europe“ und der sektorspezifischen Leitlinien, darunter für die Vorbereitung, Überwachung, Kontrolle, Prüfung und Evaluierung und für betriebliche IT-Systeme. Aus diesen Mitteln können auch Maßnahmen finanziert werden, die der Projektvorbereitung dienen oder auf die Erreichung der Ziele dieser Fazilität abstellen.

02 01 21 74
Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt — Beitrag aus der Fazilität „Connecting Europe“ — Verkehr

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

7 645 690

7 257 000

6 716 494,96

Erläuterungen

Bei diesen Mitteln handelt es sich um den Beitrag zur Deckung der Verwaltungsausgaben für Personal und der operativen Ausgaben der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der sich aus der Beteiligung der Agentur an der Verwaltung der Fazilität „Connecting Europe“ ergibt, für die noch Mittelbindungen abzuwickeln sind.

Der Stellenplan der Agentur ist im Anhang „Stellenplan“ zu diesem Einzelplan enthalten.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1).

Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 680/2007 und (EG) Nr. 67/2010 (ABl. L 348 vom 20.12.2013, S. 129).

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/173 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, der Europäischen Exekutivagentur für Forschung, der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU, der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats sowie der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur und zur Aufhebung der Durchführungsbeschlüsse 2013/801/EU, 2013/771/EU, 2013/778/EU, 2013/779/EU, 2013/776/EU und 2013/770/EU (ABl. L 50 vom 15.2.2021, S. 9).

Siehe Kapitel 02 03.

Verweise

Beschluss C(2021) 947 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Übertragung von Befugnissen auf die Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt zwecks Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Unionsprogrammen in den Bereichen Verkehrs- und Energieinfrastrukturen; Forschung und Innovation zu Klima-, Energie- und Mobilitätsthemen; Umwelt, Natur und biologische Vielfalt; Übergang zu kohlenstoffarmen Technologien sowie maritime Angelegenheiten und Fischerei, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung von in den Gesamthaushaltsplan der Union eingestellten sowie aus externen zweckgebundenen Einnahmen stammenden Mitteln.

02 01 22
Unterstützungsausgaben für die Fazilität „Connecting Europe“ — Energie

02 01 22 01
Unterstützungsausgaben für die Fazilität „Connecting Europe“ — Energie

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

1 872 720

1 836 000

1 169 553,28

Erläuterungen

Diese Mittel sollen zur Deckung der Ausgaben für technische und administrative Hilfe bei der Durchführung der Fazilität „Connecting Europe“ und der sektorspezifischen Leitlinien verwendet werden, z. B. für die Vorbereitung, Überwachung, Kontrolle, Prüfung und Evaluierung, einschließlich betrieblicher Informations- und Technologiesysteme.

Aus diesen Mitteln können auch Maßnahmen finanziert werden, die der Projektvorbereitung dienen oder auf die Erreichung der Ziele dieser Fazilität abstellen.

02 01 22 74
Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt — Beitrag aus der Fazilität „Connecting Europe“ — Energie

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

3 156 950

2 963 000

2 380 672,56

Erläuterungen

Bei diesen Mitteln handelt es sich um den Beitrag zur Deckung der Verwaltungsausgaben für Personal und der operativen Ausgaben der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der sich aus der Beteiligung der Agentur an der Verwaltung der Fazilität „Connecting Europe“ und dem Abschluss der Vorläuferprogramme ergibt.

Der Stellenplan der Agentur ist im Anhang „Stellenplan“ zu diesem Einzelplan enthalten.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1).

Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 680/2007 und (EG) Nr. 67/2010 (ABl. L 348 vom 20.12.2013, S. 129).

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/173 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, der Europäischen Exekutivagentur für Forschung, der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU, der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats sowie der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur und zur Aufhebung der Durchführungsbeschlüsse 2013/801/EU, 2013/771/EU, 2013/778/EU, 2013/779/EU, 2013/776/EU und 2013/770/EU (ABl. L 50 vom 15.2.2021, S. 9).

Siehe Kapitel 02 03.

Verweise

Beschluss C(2021) 947 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Übertragung von Befugnissen auf die Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt zwecks Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Unionsprogrammen in den Bereichen Verkehrs- und Energieinfrastrukturen; Forschung und Innovation zu Klima-, Energie- und Mobilitätsthemen; Umwelt, Natur und biologische Vielfalt; Übergang zu kohlenstoffarmen Technologien sowie maritime Angelegenheiten und Fischerei, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung von in den Gesamthaushaltsplan der Union eingestellten sowie aus externen zweckgebundenen Einnahmen stammenden Mitteln.

02 01 23
Unterstützungsausgaben für die Fazilität „Connecting Europe“ — Digitales

02 01 23 01
Unterstützungsausgaben für die Fazilität „Connecting Europe“ — Digitales

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

1 040 400

1 020 000

976 113,09

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung von Ausgaben für Maßnahmen bestimmt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwirklichung der Zielsetzungen der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) (z. B. Kommunikation, Konferenzen, Workshops, Seminare, Studien, Sitzungen von Sachverständigen, Informationen und Veröffentlichungen, Übersetzungen sowie Software und Datenbanken) oder der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen dieses Postens stehen, sowie zur Deckung aller weiteren Ausgaben für technische und administrative Hilfe, mit Ausnahme der hoheitlichen Aufgaben, die von der Kommission im Rahmen von Verträgen über punktuelle Dienstleistungen vergeben werden.

Sie dienen auch zur Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung und Wartung der IT-Systeme, einschließlich der für die Verwaltung und Durchführung der CEF erforderlichen institutionellen IT.

Ferner sollen sie Ausgaben für technische und administrative Hilfe bei der Ermittlung, Ausarbeitung, Verwaltung, Überwachung, Prüfung und Kontrolle dieser Maßnahmen decken.

02 01 23 73
Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales — Beitrag aus der Fazilität „Connecting Europe“ — Digitales

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

4 371 991

4 642 000

2 681 071,39

Erläuterungen

Bei diesen Mitteln handelt es sich um den Beitrag zur Deckung der Verwaltungsausgaben für Personal und der operativen Ausgaben der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, der sich aus der Beteiligung der Agentur an der Verwaltung der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) und dem Abschluss der Vorläuferprogramme ergibt.

Der Stellenplan der Agentur ist im Anhang „Stellenplan“ zu diesem Einzelplan enthalten.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1).

Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 680/2007 und (EG) Nr. 67/2010 (ABl. L 348 vom 20.12.2013, S. 129).

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/173 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, der Europäischen Exekutivagentur für Forschung, der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU, der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats sowie der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur und zur Aufhebung der Durchführungsbeschlüsse 2013/801/EU, 2013/771/EU, 2013/778/EU, 2013/779/EU, 2013/776/EU und 2013/770/EU (ABl. L 50 vom 15.2.2021, S. 9).

Siehe Kapitel 02 03.

Verweise

Beschluss C(2021) 948 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Übertragung von Befugnissen auf die Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales zwecks Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Unionsprogrammen in den Bereichen EU4Health, Binnenmarkt, Forschung und Innovation, Digitales Europa, Fazilität „Connecting Europe“ — Digitales, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung von in den Gesamthaushaltsplan der Union eingestellten Mitteln.

02 01 30
Unterstützungsausgaben für das Programm „Digitales Europa“

Rechtsgrundlagen

Siehe Kapitel 02 04.

02 01 30 01
Unterstützungsausgaben für das Programm „Digitales Europa“

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

9 562 063

15 390 000

8 674 708,69

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung von Ausgaben für Maßnahmen bestimmt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwirklichung der Zielsetzungen des Programms „Digitales Europa“ (z. B. Kommunikation, Konferenzen, Workshops, Seminare, Studien, Sitzungen von Sachverständigen, Informationen und Veröffentlichungen, Übersetzungen sowie Software und Datenbanken) oder der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen dieses Postens stehen, sowie zur Deckung aller weiteren Ausgaben für technische und administrative Hilfe, mit Ausnahme der hoheitlichen Aufgaben, die von der Kommission im Rahmen von Verträgen über punktuelle Dienstleistungen vergeben werden.

Sie dienen auch zur Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung und Wartung der IT-Systeme, einschließlich der für die Verwaltung und Durchführung des Programms erforderlichen institutionellen IT.

Ferner sollen sie Ausgaben für technische und administrative Hilfe bei der Ermittlung, Ausarbeitung, Verwaltung, Überwachung, Prüfung und Kontrolle dieses Programms oder dieser Maßnahmen decken.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans)

EFTA-EWR

280 168

6 6 0 0

02 01 30 73
Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales — Beitrag aus dem Programm „Digitales Europa“

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

7 457 836

5 140 000

0 ,—

Erläuterungen

Bei diesen Mitteln handelt es sich um den Beitrag zur Deckung der Verwaltungsausgaben für Personal und der operativen Ausgaben der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, der sich aus der Beteiligung der Agentur an der Verwaltung des Programms „Digitales Europa“ ergibt.

Der Stellenplan der Agentur ist im Anhang „Stellenplan“ zu diesem Einzelplan enthalten.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans)

EFTA-EWR

218 515

6 6 0 0

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1).

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/173 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, der Europäischen Exekutivagentur für Forschung, der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU, der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats sowie der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur und zur Aufhebung der Durchführungsbeschlüsse 2013/801/EU, 2013/771/EU, 2013/778/EU, 2013/779/EU, 2013/776/EU und 2013/770/EU (ABl. L 50 vom 15.2.2021, S. 9).

Siehe Kapitel 02 04.

Verweise

Beschluss C(2021) 948 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Übertragung von Befugnissen auf die Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales zwecks Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Unionsprogrammen in den Bereichen EU4Health, Binnenmarkt, Forschung und Innovation, Digitales Europa, Fazilität „Connecting Europe“ — Digitales, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung von in den Gesamthaushaltsplan der Union eingestellten Mitteln.

02 01 40
Unterstützungsausgaben für sonstige Maßnahmen

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für die Vorbereitung, Überwachung, Kontrolle, Prüfung, Evaluierung und sonstige Tätigkeiten zur Verwaltung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und zur Bewertung der Verwirklichung seiner Ziele. Darüber hinaus können damit Studien, Sachverständigensitzungen, Informations- und Kommunikationsmaßnahmen, darunter Maßnahmen zur Kommunikation der Kommission über die politischen Prioritäten der Union, insofern sie die Ziele des EFSI betreffen, sowie Ausgaben in Verbindung mit Informationstechnologienetzen — in erster Linie für die Verarbeitung und den Austausch von Informationen —, einschließlich für IT-Systeme sowie für sonstige technische und administrative Hilfe für die Verwaltung des EFSI gefördert werden.

02 01 40 74
Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt — Beitrag aus dem Finanzierungsmechanismus für erneuerbare Energie

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

p.m.

p.m.

280 000 ,—

Erläuterungen

Bei diesen Mitteln handelt es sich um den Beitrag zur Deckung der Verwaltungsausgaben für Personal und der operativen Ausgaben der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der sich aus der Beteiligung der Agentur an der Verwaltung des Finanzierungsmechanismus der Union für erneuerbare Energie ergibt.

Der Stellenplan der Agentur ist im Anhang „Stellenplan“ zu diesem Einzelplan enthalten.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans)

Andere zweckgebundene Einnahmen

634 000

6 6 8

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1).

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/173 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, der Europäischen Exekutivagentur für Forschung, der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU, der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats sowie der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur und zur Aufhebung der Durchführungsbeschlüsse 2013/801/EU, 2013/771/EU, 2013/778/EU, 2013/779/EU, 2013/776/EU und 2013/770/EU (ABl. L 50 vom 15.2.2021, S. 9).

Verweise

Beschluss C(2021) 947 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Übertragung von Befugnissen auf die Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt zwecks Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Unionsprogrammen in den Bereichen Verkehrs- und Energieinfrastrukturen; Forschung und Innovation zu Klima-, Energie- und Mobilitätsthemen; Umwelt, Natur und biologische Vielfalt; Übergang zu kohlenstoffarmen Technologien sowie maritime Angelegenheiten und Fischerei, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung von in den Gesamthaushaltsplan der Union eingestellten sowie aus externen zweckgebundenen Einnahmen stammenden Mitteln.

KAPITEL 02 02 —   FONDS „INVESTEU“

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

% Zahlungen 2021/2023

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

02 02

FONDS „INVESTEU“

02 02 01

Garantie für den Fonds „InvestEU“

1

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

0 ,—

0 ,—

 

02 02 02

EU-Garantie aus dem Fonds „InvestEU“ — Dotierung des gemeinsamen Dotierungsfonds

1

339 742 000

100 000 000

1 163 727 000

50 000 000

637 555 000 ,—

113 510 153,97

113,51

02 02 03

InvestEU-Beratungsplattform und InvestEU-Portal sowie flankierende Maßnahmen

1

p.m.

12 760 000

31 900 000

21 760 000

18 116 839,36

159 144,84

1,25

02 02 99

Abschluss früherer Finanzierungsinstrumente — Dotierung des gemeinsamen Dotierungsfonds

02 02 99 01

Abschluss früherer Programme im Bereich kleine und mittlere Unternehmen, einschließlich des Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) (aus der Zeit vor 2021) — Finanzierungsinstrumente

1

p.m.

107 681 000

p.m.

159 700 000

0 ,—

136 829 850,61

127,07

02 02 99 02

Abschluss des Programms der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) (aus der Zeit vor 2021) — Finanzierungsinstrumente im Rahmen des Unterprogramms Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum

1

p.m.

7 000 000

p.m.

22 280 000

0 ,—

28 952 683,34

413,61

02 02 99 03

Abschluss früherer Forschungsprogramme (aus der Zeit vor 2021) — Finanzierungsinstrumente

1

p.m.

103 507 920

p.m.

316 251 993

0 ,—

96 933 326,88

93,65

02 02 99 04

Abschluss früherer Euratom-Forschungsprogramme (aus der Zeit vor 2021) — Finanzierungsinstrumente

1

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

0 ,—

0 ,—

 

02 02 99 05

Abschluss früherer Programme der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Energie (aus der Zeit vor 2021) — Finanzierungsinstrumente

1

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

0 ,—

0 ,—

 

02 02 99 06

Abschluss früherer Programme der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Verkehr (aus der Zeit vor 2021) — Finanzierungsinstrumente

1

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

0 ,—

0 ,—

 

02 02 99 07

Abschluss früherer Programme der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — IKT (aus der Zeit vor 2021) — Finanzierungsinstrumente

1

p.m.

16 000 000

p.m.

18 000 000

0 ,—

13 170 364,57

82,31

02 02 99 08

Abschluss früherer Maßnahmen und Programme in den Bereichen Medien, Kultur und Sprachen (aus der Zeit vor 2021) — Finanzierungsinstrumente

1

p.m.

30 729 050

p.m.

29 507 889

0 ,—

11 500 387,44

37,43

02 02 99 09

Abschluss früherer Programme im Bereich Umwelt und Klimaschutz (LIFE) (aus der Zeit vor 2021) — Finanzierungsinstrumente

1

p.m.

p.m.

p.m.

13 000 000

0 ,—

0 ,—

 

02 02 99 10

Abschluss früherer Erasmus-Programme (aus der Zeit vor 2021) — Finanzierungsinstrumente

1

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

0 ,—

0 ,—

 

02 02 99 11

Abschluss früherer Energievorhaben zur Konjunkturbelebung (2007-2013) — Finanzierungsinstrumente

1

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

0 ,—

0 ,—

 

02 02 99 12

Abschluss des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI)

1

p.m.

11 164 241

p.m.

400 932 290

0 ,—

536 843 728,57

4 808,60

 

Artikel 02 02 99 — Zwischensumme

 

p.m.

276 082 211

p.m.

959 672 172

0 ,—

824 230 341,41

298,55

 

Kapitel 02 02 — Insgesamt

 

339 742 000

388 842 211

1 195 627 000

1 031 432 172

655 671 839,36

937 899 640,22

241,20

Erläuterungen

Die Mittel dieses Kapitels decken die Kosten einer Garantie der Union, die im Rahmen des Fonds „InvestEU“ für Finanzierungen und Investitionen zur Unterstützung der internen Politikbereiche der Union gewährt wird. Sie decken außerdem die Kosten des Mechanismus für beratende Unterstützung, der die Entwicklung investitionswürdiger Projekte und den Zugang zu Finanzierungen fördert und einen entsprechenden Kapazitätsaufbau bereitstellt („InvestEU-Beratungsplattform“). Schließlich decken sie die Kosten der Datenbank, durch die Projekten, für die Projektträger Finanzierungsmöglichkeiten suchen, Sichtbarkeit verliehen wird und Investoren über Investitionsmöglichkeiten informiert werden („InvestEU-Portal“).

Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Drittländer) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

Zusätzlich werden gemäß der Verordnung (EU) 2020/2094 mit dem Einsetzen externer zweckgebundener Einnahmen aufgrund von Erlösen aus dem Aufbauinstrument der Europäischen Union in den Einnahmenteil zusätzliche Mittel für dieses Programm unter diesem Titel in einer Gesamthöhe von 6 074 000 000 EUR an Mitteln für Verpflichtungen zu jeweiligen Preisen bereitgestellt. Die in den Erläuterungen der entsprechenden Haushaltslinien angegebenen Beträge unter diesem Titel geben Auskunft über den erwarteten Betrag der rechtlichen Verpflichtungen im Jahr 2023.

Darüber hinaus werden (gemäß der Verordnung (EU) 2021/523) Mittel der im Einklang mit Artikel 5 und Anhang II der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 bereitgestellten zusätzlichen Mittelzuweisung für diesen Fonds bereitgestellt.

Ferner können jedwede Einnahmen, Rückzahlungen und Einziehungen im Rahmen von Finanzierungsinstrumenten, die durch die in Anhang IV der Verordnung (EU) 2021/523 genannten Programme geschaffen wurden, unter Berücksichtigung der entsprechenden Bestimmungen der Verordnung (EU) 2021/1229 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juli 2021 über die Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor im Rahmen des Mechanismus für einen gerechten Übergang (ABl. L 274 vom 30.7.2021, S. 1) über den Haushaltsplan 2021-2027 verwendet werden.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 11).

Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates vom 14. Dezember 2020 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise (ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 23).

Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021 zur Einrichtung des Programms „InvestEU“ und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1017 (ABl. L 107 vom 26.3.2021, S. 30).

Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung von Horizont Europa, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1290/2013 und (EU) Nr. 1291/2013 (ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 1).

Beschluss (EU) 2021/764 des Rates vom 10. Mai 2021 zur Einrichtung des spezifischen Programms zur Durchführung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/743/EU (ABl. L 167 I vom 12.5.2021, S. 1).

Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (ABl. L 209 vom 14.6.2021, S. 1).

Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 1).

02 02 01
Garantie für den Fonds „InvestEU“

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

0 ,—

0 ,—

Erläuterungen

Unter diesem Artikel werden nur dann Mittel eingestellt, wenn die Europäische Investitionsbank oder andere Durchführungspartner mehr Mittel aus der Garantie für den Fonds „InvestEU“ abrufen als im gemeinsamen Dotierungsfonds verfügbar sind.

02 02 02
EU-Garantie aus dem Fonds „InvestEU“ — Dotierung des gemeinsamen Dotierungsfonds

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

339 742 000

100 000 000

1 163 727 000

50 000 000

637 555 000 ,—

113 510 153,97

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Dotierung der EU-Garantie und zur Deckung von Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung der EU-Garantie aus dem Fonds „InvestEU“.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans)

Einnahmen aus dem Aufbauinstrument der Europäischen Union (EURI)

2 420 000 000

5 0 4 0

02 02 03
InvestEU-Beratungsplattform und InvestEU-Portal sowie flankierende Maßnahmen

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

12 760 000

31 900 000

21 760 000

18 116 839,36

159 144,84

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Zahlungen an Beratungspartner (einschließlich der Europäischen Investitionsbank sowie nationaler Förderbanken und internationaler Finanzinstitutionen) für die Durchführung verschiedener Beratungsinitiativen im Rahmen der InvestEU-Beratungsplattform sowie der Kosten für die Einrichtung, Entwicklung und den Betrieb des InvestEU-Portals, einschließlich des Projektprüfteams, der Kommunikationsmaßnahmen, der IT-Entwicklung und -Wartung. Diese Mittel sind auch zur Deckung der Kosten im Zusammenhang mit der Tätigkeit des InvestEU-Investitionsausschusses und der Vergütung seiner Mitglieder sowie der Kosten für das Referat „Technische Bewertung“ der EIB bestimmt, das die Kommission in erster Linie bei der Bewertung des Gesamtrisikos der Finanzprodukte unterstützt, die mit der EU-Garantie im Rahmen des Fonds „InvestEU“ umgesetzt werden.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans)

Einnahmen aus dem Aufbauinstrument der Europäischen Union (EURI)

50 500 000

5 0 4 0

02 02 99
Abschluss früherer Finanzierungsinstrumente — Dotierung des gemeinsamen Dotierungsfonds

Erläuterungen

Die in diesem Artikel eingestellten Mittel sind dafür bestimmt, Zahlungen für noch abzuwickelnde Mittelbindungen aus Vorjahren zu decken.

02 02 99 01
Abschluss früherer Programme im Bereich kleine und mittlere Unternehmen, einschließlich des Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) (aus der Zeit vor 2021) — Finanzierungsinstrumente

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

107 681 000

p.m.

159 700 000

0 ,—

136 829 850,61

Rechtsgrundlagen

Beschluss 98/347/EG des Rates vom 19. Mai 1998 über Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung innovativer und arbeitsplatzschaffender kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) — Initiative für mehr Wachstum und Beschäftigung (ABl. L 155 vom 29.5.1998, S. 43).

Entscheidung 2000/819/EG des Rates vom 20. Dezember 2000 über ein Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (2001-2005) (ABl. L 333 vom 29.12.2000, S. 84).

Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013) (ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 15).

Verordnung (EU) Nr. 1287/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) (2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1639/2006/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 33), insbesondere Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d.

02 02 99 02
Abschluss des Programms der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) (aus der Zeit vor 2021) — Finanzierungsinstrumente im Rahmen des Unterprogramms Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

7 000 000

p.m.

22 280 000

0 ,—

28 952 683,34

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) Nr. 1296/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über ein Programm der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation („EaSI“) und zur Änderung des Beschlusses Nr. 283/2010/EU über die Einrichtung eines europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments für Beschäftigung und soziale Eingliederung (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 238).

02 02 99 03
Abschluss früherer Forschungsprogramme (aus der Zeit vor 2021) — Finanzierungsinstrumente

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

103 507 920

p.m.

316 251 993

0 ,—

96 933 326,88

Rechtsgrundlagen

Beschluss 2013/743/EU des Rates vom 3. Dezember 2013 über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2006/971/EG, 2006/972/EG, 2006/973/EG, 2006/974/EG und 2006/975/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 965), insbesondere Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b.

Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014–2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 104).

Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 — der Europäische Fonds für strategische Investitionen (ABl. L 169 vom 1.7.2015, S. 1).

02 02 99 04
Abschluss früherer Euratom-Forschungsprogramme (aus der Zeit vor 2021) — Finanzierungsinstrumente

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

0 ,—

0 ,—

Rechtsgrundlagen

Verordnung (Euratom) Nr. 1314/2013 des Rates vom 16. Dezember 2013 über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2014-2018) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 948), insbesondere Artikel 3 Absatz 2 Buchstaben a bis d.

Verordnung (Euratom) 2018/1563 des Rates vom 15. Oktober 2018 über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2019-2020) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020 und zur Aufhebung der Verordnung (Euratom) Nr. 1314/2013 (ABl. L 262 vom 19.10.2018, S. 1).

02 02 99 05
Abschluss früherer Programme der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Energie (aus der Zeit vor 2021) — Finanzierungsinstrumente

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

0 ,—

0 ,—

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 680/2007 und (EG) Nr. 67/2010 (ABl. L 348 vom 20.12.2013, S. 129).

Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 — der Europäische Fonds für strategische Investitionen (ABl. L 169 vom 1.7.2015, S. 1).

02 02 99 06
Abschluss früherer Programme der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Verkehr (aus der Zeit vor 2021) — Finanzierungsinstrumente

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

0 ,—

0 ,—

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 680/2007 und (EG) Nr. 67/2010 (ABl. L 348 vom 20.12.2013, S. 129), insbesondere Artikel 14.

Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 — der Europäische Fonds für strategische Investitionen (ABl. L 169 vom 1.7.2015, S. 1).

Verweise

Beschluss C(2007) 6382 der Kommission vom 17. Dezember 2007 über den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Kommission und der Europäischen Investitionsbank über ein Kreditgarantieinstrument für transeuropäische Verkehrsnetzprojekte.

02 02 99 07
Abschluss früherer Programme der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — IKT (aus der Zeit vor 2021) — Finanzierungsinstrumente

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

16 000 000

p.m.

18 000 000

0 ,—

13 170 364,57

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 680/2007 und (EG) Nr. 67/2010 (ABl. L 348 vom 20.12.2013, S. 129), insbesondere Artikel 7 Absatz 4.

Verordnung (EU) Nr. 283/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 über Leitlinien für transeuropäische Netze im Bereich der Telekommunikationsinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1336/97/EG (ABl. L 86 vom 21.3.2014, S. 14), insbesondere Artikel 6 Absatz 7 und Abschnitt 2 des Anhangs.

Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 — der Europäische Fonds für strategische Investitionen (ABl. L 169 vom 1.7.2015, S. 1).

02 02 99 08
Abschluss früherer Maßnahmen und Programme in den Bereichen Medien, Kultur und Sprachen (aus der Zeit vor 2021) — Finanzierungsinstrumente

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

30 729 050

p.m.

29 507 889

0 ,—

11 500 387,44

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2014-2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse Nr. 1718/2006/EG, Nr. 1855/2006/EG und Nr. 1041/2009/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 221).

02 02 99 09
Abschluss früherer Programme im Bereich Umwelt und Klimaschutz (LIFE) (aus der Zeit vor 2021) — Finanzierungsinstrumente

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

p.m.

p.m.

13 000 000

0 ,—

0 ,—

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) Nr. 1293/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Aufstellung des Programms für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 614/2007 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 185).

02 02 99 10
Abschluss früherer Erasmus-Programme (aus der Zeit vor 2021) — Finanzierungsinstrumente

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

0 ,—

0 ,—

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Beschlüsse Nr. 1719/2006/EG, Nr. 1720/2006/EG und Nr. 1298/2008/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 50).

02 02 99 11
Abschluss früherer Energievorhaben zur Konjunkturbelebung (2007-2013) — Finanzierungsinstrumente

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

0 ,—

0 ,—

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 663/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über ein Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich (ABl. L 200 vom 31.7.2009, S. 31).

02 02 99 12
Abschluss des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI)

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

11 164 241

p.m.

400 932 290

0 ,—

536 843 728,57

Erläuterungen

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans)

Andere zweckgebundene Einnahmen

128 000 000

6 0 2 0

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 — der Europäische Fonds für strategische Investitionen (ABl. L 169 vom 1.7.2015, S. 1).

Verweise

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank vom 26. November 2014 — Eine Investitionsoffensive für Europa (COM(2014) 903).

Beschluss der Kommission C(2016) 165 vom 21. Januar 2016 zur Billigung der Leitlinien für die Verwaltung der Vermögenswerte des Garantiefonds für den Europäischen Fonds für strategische Investitionen.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 1. Juni 2016 — Europa investiert wieder — Eine Bestandsaufnahme der Investitionsoffensive für Europa (COM(2016) 359).

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank vom 14. September 2016 — Ausbau der europäischen Investitionen für Beschäftigung und Wachstum: Einleitung der zweiten Phase des Europäischen Fonds für strategische Investitionen und einer europäischen Investitionsoffensive für Drittländer (COM(2016) 581).

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 29. November 2016 — Investitionsoffensive für Europa: Bewertungen sprechen für eine Ausweitung (COM(2016) 764).

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank vom 22. November 2018 — Die Investitionsoffensive für Europa: Bestandsaufnahme und nächste Schritte (COM(2018) 771).

KAPITEL 02 03 —   FAZILITÄT „CONNECTING EUROPE“ (CEF)

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

% Zahlungen 2021/2023

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

02 03

FAZILITÄT „CONNECTING EUROPE“ (CEF)

02 03 01

Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Verkehr

1

1 842 813 707

994 760 000

1 750 762 023

860 500 000

1 774 329 833 ,—

919 039,92

0,09

02 03 02

Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Energie

1

854 144 269

256 000 000

795 674 488

245 580 000

783 149 971 ,—

29 700 ,—

0,01

02 03 03

Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Digitales

02 03 03 01

Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Digitales

1

283 664 554

147 646 530

277 220 439

164 183 100

174 394 517,09

0 ,—

 

02 03 03 02

Gemeinsames Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC)

1

p.m.

50 000 000

p.m.

30 000 000

100 000 000 ,—

0 ,—

 

 

Artikel 02 03 03 — Zwischensumme

 

283 664 554

197 646 530

277 220 439

194 183 100

274 394 517,09

0 ,—

 

02 03 99

Abschluss früherer Programme und Tätigkeiten

02 03 99 01

Abschluss früherer Programme der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Tätigkeiten im Bereich Verkehr (aus der Zeit vor 2021)

1

p.m.

939 000 000

p.m.

1 018 500 000

0 ,—

1 365 766 724,89

145,45

02 03 99 02

Abschluss früherer Programme der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Tätigkeiten im Bereich Energie (aus der Zeit vor 2021)

1

p.m.

448 000 000

p.m.

300 000 000

0 ,—

496 389 141,67

110,80

02 03 99 03

Abschluss früherer Programme der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — IKT (aus der Zeit vor 2021)

1

p.m.

26 973 840

p.m.

57 159 935

0 ,—

154 683 675,49

573,46

02 03 99 04

Abschluss früherer Energievorhaben zur Konjunkturbelebung (2007-2013)

1

p.m.

14 600 000

p.m.

38 600 000

0 ,—

43 748 565,88

299,65

 

Artikel 02 03 99 — Zwischensumme

 

p.m.

1 428 573 840

p.m.

1 414 259 935

0 ,—

2 060 588 107,93

144,24

 

Kapitel 02 03 — Insgesamt

 

2 980 622 530

2 876 980 370

2 823 656 950

2 714 523 035

2 831 874 321,09

2 061 536 847,85

71,66

Erläuterungen

Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel dienen der Finanzierung von Maßnahmen zum Ausbau und zur Modernisierung der transeuropäischen Netze in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales und zur Erleichterung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Bereich der erneuerbaren Energien unter Berücksichtigung der langfristigen Dekarbonisierungsverpflichtungen und unter Nutzung von Synergien zwischen den Bereichen.

Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Drittländer) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2021/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 283/2014 (ABl. L 249 vom 14.7.2021, S. 38).

02 03 01
Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Verkehr

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

1 842 813 707

994 760 000

1 750 762 023

860 500 000

1 774 329 833 ,—

919 039,92

Erläuterungen

Die in diesem Artikel veranschlagten Mittel sollen der Finanzierung von Maßnahmen dienen, die zur Entwicklung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse in Bezug auf effiziente, miteinander verbundene und multimodale Netze und Infrastrukturen für eine intelligente, interoperable, nachhaltige, inklusive, zugängliche, sichere und geschützte Mobilität beitragen sollen. Diese Vorhaben werden hauptsächlich durch Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der mehrjährigen Arbeitsprogramme verwirklicht, die Finanzierungsbeschlüsse im Sinne des Artikels 110 der Haushaltsordnung darstellen.

Diese Mittel unterstützen Maßnahmen, die die langfristigen Verpflichtungen der Union im Bereich Dekarbonisierung berücksichtigen. Die Umsetzung erfolgt in Form von Studien, Arbeiten und anderen begleitenden Maßnahmen, die für die Verwaltung und Durchführung des CEF erforderlich sind, gemäß sektorspezifischen Leitlinien, wie den TEN-V-Leitlinien.

Förderfähig sind Maßnahmen, die die Entwicklung effizienter, miteinander verbundener und multimodaler Schienen-, Binnenwasserstraßen-, Seehafen- und Straßenverkehrsnetze entlang dem TEN-V-Kernnetz sowie grenzüberschreitende Verbindungen, Seehäfen und Binnenhäfen im TEN-V-Gesamtnetz betreffen. Ferner werden Vorhaben im Bereich intelligente, interoperable, nachhaltige, multimodale, inklusive, zugängliche, sichere und geschützte Mobilität unterstützt, wie Meeresautobahnen, Telematikanwendungssysteme für alle Verkehrsträger, neue Technologien und Innovation mit dem besonderen Schwerpunkt Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe, Maßnahmen zur Beseitigung von Interoperabilitätshindernissen und Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Resilienz der Verkehrsinfrastruktur.

Im Einklang mit Artikel 22 Absatz 1 der Haushaltsordnung können zweckgebundene Einnahmen zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel bei dieser Haushaltslinie führen.

02 03 02
Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Energie

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

854 144 269

256 000 000

795 674 488

245 580 000

783 149 971 ,—

29 700 ,—

Erläuterungen

Veranschlagt sind Mittel zur Deckung der Kosten von Vorhaben von gemeinsamem Interesse in Bezug auf die weitere Integration eines effizienten und wettbewerbsfähigen Energiebinnenmarkts, die grenz- und sektorübergreifende Interoperabilität der Netze, die Förderung der Dekarbonisierung der Wirtschaft, die Förderung der Energieeffizienz und die Gewährleistung der Versorgungssicherheit sowie die Erleichterung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Bereich der Energie einschließlich der erneuerbaren Energien.

02 03 03
Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Digitales

02 03 03 01
Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Digitales

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

283 664 554

147 646 530

277 220 439

164 183 100

174 394 517,09

0 ,—

Erläuterungen

Veranschlagt sind Mittel zur Finanzierung von Maßnahmen, die die Entwicklung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse in Bezug auf die Einführung von sicheren und geschützten digitalen Netzen mit sehr hoher Kapazität und 5G-Systemen, zur Steigerung der Kapazität und der Widerstandsfähigkeit digitaler Backbone-Netze im Gebiet der Union sowie zur Digitalisierung der Verkehrs- und Energienetze unterstützen.

Die in der CEF vorgesehenen Maßnahmen betreffen unter anderem die Einführung von und den Zugang zu Netzen mit sehr hoher Kapazität, einschließlich 5G-Systemen, die der Gigabit-Netzanbindung in Gebieten mit sozioökonomische Schwerpunkten dienen können; die kostenlose und diskriminierungsfreie Bereitstellung einer sehr hochwertigen lokalen drahtlosen Internetanbindung in Kommunen; die Verwirklichung einer unterbrechungsfreien Netzabdeckung aller wichtigen Verkehrswege, einschließlich der transeuropäischen Verkehrsnetze, mit 5G-Systemen; den Aufbau neuer oder die wesentliche Modernisierung bestehender Backbone-Netze, auch mit Seekabeln, in und zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen der Europäischen Union und Drittländern; und die Unterstützung operativer digitaler Plattformen, die direkt mit Verkehrs- oder Energieinfrastrukturen verbunden sind.

Diese Mittel können auch zur Finanzierung der technischen und administrativen Hilfe für die Durchführung der CEF verwendet werden, z. B. für Maßnahmen zur Vorbereitung, Überwachung, Kontrolle, Prüfung und Evaluierung, einschließlich betrieblicher Informationstechnologiesysteme.

02 03 03 02
Gemeinsames Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC)

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

50 000 000

p.m.

30 000 000

100 000 000 ,—

0 ,—

Erläuterungen

Veranschlagt sind Mittel zur Finanzierung von Maßnahmen zum Aufbau und zur Stärkung des Hochleistungsrechens und der Datenverarbeitungskapazitäten der Union und zur Gewährleistung der breiten Verwendung beider Technologien in Bereichen von öffentlichem Interesse wie Gesundheit, Klimaschutz, Umwelt und Sicherheit sowie durch die Industrie, insbesondere durch KMU. Konkret sollten die Mittel für die Fazilität „Connecting Europe“ dazu genutzt werden, einen Teil der Tätigkeiten im Bereich „Föderierung der Hochleistungsrechendienste“, d. h. die Zusammenführung von Hochleistungsrechen-, Quanteninformatik- und Datenressourcen, sowie die Zusammenführung mit den gemeinsamen europäischen Datenräumen und sicheren Cloud-Infrastrukturen der Union, zu finanzieren.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2021/1173 des Rates vom 13. Juli 2021 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1488 (ABl. L 256 vom 19.7.2021, S. 3).

02 03 99
Abschluss früherer Programme und Tätigkeiten

Erläuterungen

Die in diesem Artikel eingestellten Mittel sind dafür bestimmt, Zahlungen für noch abzuwickelnde Mittelbindungen aus Vorjahren zu decken.

02 03 99 01
Abschluss früherer Programme der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Tätigkeiten im Bereich Verkehr (aus der Zeit vor 2021)

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

939 000 000

p.m.

1 018 500 000

0 ,—

1 365 766 724,89

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 680/2007 und (EG) Nr. 67/2010 (ABl. L 348 vom 20.12.2013, S. 129), insbesondere Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c.

02 03 99 02
Abschluss früherer Programme der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Tätigkeiten im Bereich Energie (aus der Zeit vor 2021)

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

448 000 000

p.m.

300 000 000

0 ,—

496 389 141,67

Rechtsgrundlagen

Entscheidung Nr. 1364/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 zur Festlegung von Leitlinien für die transeuropäischen Energienetze und zur Aufhebung der Entscheidung 96/391/EG und der Entscheidung Nr. 1229/2003/EG (ABl. L 262 vom 22.9.2006, S. 1).

Verordnung (EG) Nr. 680/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Verkehrs- und Energienetze (ABl. L 162 vom 22.6.2007, S. 1).

Verordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 713/2009, (EG) Nr. 714/2009 und (EG) Nr. 715/2009 (ABl. L 115 vom 25.4.2013, S. 39).

Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 680/2007 und (EG) Nr. 67/2010 (ABl. L 348 vom 20.12.2013, S. 129), insbesondere Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe c.

02 03 99 03
Abschluss früherer Programme der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — IKT (aus der Zeit vor 2021)

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

26 973 840

p.m.

57 159 935

0 ,—

154 683 675,49

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 680/2007 und (EG) Nr. 67/2010 (ABl. L 348 vom 20.12.2013, S. 129), insbesondere Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a.

Verordnung (EU) Nr. 283/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 über Leitlinien für transeuropäische Netze im Bereich der Telekommunikationsinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1336/97/EG (ABl. L 86 vom 21.3.2014, S. 14), insbesondere Artikel 6 Absatz 9 und Abschnitt 3 des Anhangs.

Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 — der Europäische Fonds für strategische Investitionen (ABl. L 169 vom 1.7.2015, S. 1).

02 03 99 04
Abschluss früherer Energievorhaben zur Konjunkturbelebung (2007-2013)

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

14 600 000

p.m.

38 600 000

0 ,—

43 748 565,88

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 663/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über ein Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich (ABl. L 200 vom 31.7.2009, S. 31).

KAPITEL 02 04 —   PROGRAMM „DIGITALES EUROPA“

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

% Zahlungen 2021/2023

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

02 04

PROGRAMM „DIGITALES EUROPA“

02 04 01

Cybersicherheit

02 04 01 10

Cybersicherheit

1

24 361 553

20 484 548

120 000 000

110 772 894

194 574 797,46

0 ,—

 

02 04 01 11

Europäisches Kompetenzzentrum für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit

1

179 058 443

220 374 625

151 311 791

17 192 982

39 977 555,54

0 ,—

 

 

Artikel 02 04 01 — Zwischensumme

 

203 419 996

240 859 173

271 311 791

127 965 876

234 552 353 ,—

0 ,—

 

02 04 02

Hochleistungsrechnen

02 04 02 10

Hochleistungsrechnen

1

16 232 897

48 511 645

61 512 954

88 857 300

65 504 046 ,—

12 604 647 ,—

25,98

02 04 02 11

Gemeinsames Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC)

1

327 579 870

222 883 260

296 080 000

198 380 361

251 903 000 ,—

0 ,—

 

 

Artikel 02 04 02 — Zwischensumme

 

343 812 767

271 394 905

357 592 954

287 237 661

317 407 046 ,—

12 604 647 ,—

4,64

02 04 03

Künstliche Intelligenz

1

226 316 819

383 852 545

332 511 489

214 811 860

330 839 902,98

7 584 695,62

1,98

02 04 04

Kompetenzen

1

66 902 708

71 451 814

92 948 068

49 000 000

83 433 031 ,—

0 ,—

 

02 04 05

Einführung

02 04 05 01

Einführung

1

138 788 882

118 924 456

143 241 850

124 973 807

134 380 311,02

945 494,91

0,80

02 04 05 02

Einführung/Interoperabilität

1

23 789 959

27 283 590

29 619 225

19 757 200

19 773 775 ,—

376 503,17

1,38

 

Artikel 02 04 05 — Zwischensumme

 

162 578 841

146 208 046

172 861 075

144 731 007

154 154 086,02

1 321 998,08

0,90

02 04 06

Halbleiter

02 04 06 10

Halbleiter — Chip-Fonds InvestEU

1

35 000 000

2 000 000

 

 

 

 

 

02 04 06 11

Halbleiter — Gemeinsames Unternehmen für Chips

1

251 877 865

151 712 028

 

 

 

 

 

 

Artikel 02 04 06 — Zwischensumme

 

286 877 865

153 712 028

 

 

 

 

 

02 04 99

Abschluss früherer Programme und Tätigkeiten

02 04 99 01

Abschluss früherer Programme im Bereich der Interoperabilitätslösungen für öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger (ISA) (aus der Zeit vor 2021)

1

p.m.

180 000

p.m.

3 500 000

0 ,—

24 914 340,98

13 841,30

02 04 99 02

Abschluss des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen (GU EuroHPC) im Rahmen der früheren Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — IKT (aus der Zeit vor 2021)

1

p.m.

p.m.

p.m.

754 299

0 ,—

31 298 714 ,—

 

 

Artikel 02 04 99 — Zwischensumme

 

p.m.

180 000

p.m.

4 254 299

0 ,—

56 213 054,98

31 229,47

 

Kapitel 02 04 — Insgesamt

 

1 289 908 996

1 267 658 511

1 227 225 377

828 000 703

1 120 386 419 ,—

77 724 395,68

6,13

Erläuterungen

Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel dienen der Finanzierung von Maßnahmen zur Stärkung der europäischen Kapazitäten in den Bereichen Hochleistungsrechnen, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und fortgeschrittene digitale Kompetenzen, Entwicklung und Einsatz hochmoderner Halbleiter- und Quantentechnik der nächsten Generation sowie der Gewährleistung ihrer breiten Nutzung in der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft. Bei gleichzeitiger Förderung werden diese Elemente zu einer florierenden Datenwirtschaft beitragen, Inklusion sowie Chancengleichheit für alle fördern und die Wertschöpfung gewährleisten. Am wichtigsten ist jedoch, dass sich das Programm auf die Bereiche konzentriert, in denen kein Mitgliedstaat allein genug tun kann, um den Erfolg im digitalen Bereich zu gewährleisten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Bereichen, in denen öffentliche Ausgaben die größte Wirkung erzielen, vor allem bei der Verbesserung der Effizienz und der Qualität der Dienste in Bereichen von öffentlichem Interesse wie Gesundheit, Umwelt, Klima, Mobilität und öffentliche Verwaltungen, sowie darauf, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Anpassung an den digitalen Wandel zu unterstützen.

Das Programm „Digitales Europa“ wird ferner dem Mehrwert Rechnung tragen, der durch die Kombination digitaler und weiterer grundlegender Technologien zur Maximierung der Vorteile der Digitalisierung erzielt werden kann.

Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Drittländer) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2021/694 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/2240 (ABl. L 166 vom 11.5.2021, S. 1).

02 04 01
Cybersicherheit

02 04 01 10
Cybersicherheit

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

24 361 553

20 484 548

120 000 000

110 772 894

194 574 797,46

0 ,—

Erläuterungen

Veranschlagt sind Mittel zur Finanzierung von Maßnahmen, die gewährleisten, dass grundlegende Kapazitäten für die digitale Wirtschaft, Gesellschaft und Demokratie der Union verfügbar und für den öffentlichen Sektor sowie Unternehmen in der Union zugänglich sind, und von Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Cybersicherheitsbranche der Union. Darunter fallen auch die für die Quantenkommunikationsinfrastruktur erforderlichen Investitionen.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans)

EFTA-EWR

713 794

6 6 0 0

02 04 01 11
Europäisches Kompetenzzentrum für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

179 058 443

220 374 625

151 311 791

17 192 982

39 977 555,54

0 ,—

Erläuterungen

Das Europäische Kompetenzzentrum für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit trägt zur Umsetzung der Cybersicherheitskomponente des Programms „Digitales Europa“ und von Horizont Europa bei. Ziel des Zentrums ist die Verbesserung der Kapazitäten, des Wissens und der Infrastrukturen im Bereich der Cybersicherheit, die der Industrie, dem öffentlichen Sektor und der Forschung zur Verfügung stehen.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans)

EFTA-EWR

5 246 412

6 6 0 0

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2021/694 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/2240 (ABl. L 166 vom 11.5.2021, S. 1).

Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung von Horizont Europa, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1290/2013 und (EU) Nr. 1291/2013 (ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 1).

Verordnung (EU) 2021/887 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit und des Netzwerks nationaler Koordinierungszentren (ABl. L 202 vom 8.6.2021, S. 1).

02 04 02
Hochleistungsrechnen

02 04 02 10
Hochleistungsrechnen

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

16 232 897

48 511 645

61 512 954

88 857 300

65 504 046 ,—

12 604 647 ,—

Erläuterungen

Veranschlagt sind Mittel zur Finanzierung von Maßnahmen zum Aufbau und zur Stärkung des Hochleistungsrechens und der Datenverarbeitungskapazitäten der Union und zur Gewährleistung der breiten Verwendung beider Technologien in Bereichen von öffentlichem Interesse wie Gesundheit, Klimaschutz, Umwelt und Sicherheit sowie durch die Industrie, insbesondere durch KMU.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans)

EFTA-EWR

475 624

6 6 0 0

02 04 02 11
Gemeinsames Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC)

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Mittel 2022

Ausgaben 2021

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

327 579 870

222 883 260

296 080 000

198 380 361

251 903 000 ,—

0 ,—

Erläuterungen

Veranschlagt sind Mittel zur Finanzierung von Maßnahmen zum Aufbau und zur Stärkung des Hochleistungsrechens und der Datenverarbeitungskapazitäten der Union und zur Gewährleistung der breiten Verwendung beider Technologien in Bereichen von öffentlichem Interesse wie Gesundheit, Klimaschutz, Umwelt und Sicherheit sowie durch die Industrie, insbesondere durch KMU.