2.8.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 251/12


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8567 — APG/Portfolio)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2017/C 251/05)

1.

Am 20. Juli 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen APG Asset Management N.V. („APG“, Niederlande) erwirbt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über 48 europäische Infrastrukturunternehmen („Portfolio“).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—

APG Vermögensverwaltungssparte der APG GROEP N.V., eines Anbieters kollektiver Altersversorgungssysteme. APG nimmt Beratungs-, Vermögensverwaltungs-, Pensionsverwaltungs- und Kommunikationsaufgaben für Pensionsfonds im Bereich der kollektiven Altersversorgung für 4,5 Millionen Niederländer wahr;

—

Portfolio: Bestehend aus Beteiligungen eines Einlagenversicherungsfonds (im Folgenden „DIF“) an 48 Unternehmen/Vorhaben im Infrastruktursektor in Belgien, Frankreich, Deutschland, Irland, den Niederlanden und im Vereinigten Königreich.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Europäischen Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8567 — APG/Portfolio per Fax (Nummer +32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.