14.12.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 339/14


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Erdbeobachtungsprogramm (GMES) und seine ersten operativen Tätigkeiten (2011-2013)“

KOM(2009) 223 endg. — 2009/0070 (COD)

(2010/C 339/04)

Berichterstatter: Joost VAN IERSEL

Der Rat beschloss am 30. Juni 2009, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 157 Absatz 3 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Erdbeobachtungsprogramm (GMES) und seine ersten operativen Tätigkeiten (2011-2013)“

KOM(2009) 223 endg. - 2009/0070 (COD).

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch nahm ihre Stellungnahme am 5. Januar 2010 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 459. Plenartagung am 20./21. Januar 2010 (Sitzung vom 20. Januar) mit 184 gegen 2 Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1   Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßt den Vorschlag für eine Verordnung über das Erdbeobachtungsprogramm (GMES) und seine ersten operativen Tätigkeiten als einen strategischen Fortschritt im Rahmen eines neuen Ansatzes für die Entwicklung einer ausgereiften europäischen Weltraumpolitik.

1.2   Der EWSA ist der Ansicht, dass diesbezüglich durch die Umsetzung bestehender EU-Maßnahmen, die Erarbeitung neuer Konzepte, die beschleunigte Entwicklung intelligenter und maßgeschneiderter Dienste für Europa und über seine Grenzen hinaus sowie die Stärkung der internationalen Verhandlungsposition der EU umfangreiche Vorteile erzielt werden können.

1.3   Die Vorteile für die Gesellschaft und die Bürger werden um so größer sein, als die weltraumgestützten Dienste ein breites Spektrum äußerst wichtiger Bereiche betreffen, z.B. Klimawandel, Katastrophen, Umwelt- und gesundheitsbezogene Themen wie Wasser- und Luftqualität (Verschmutzung), Land- und Forstwirtschaft, die Erschöpfung natürlicher Ressourcen, Raumplanung sowie Fragen der öffentlichen Sicherheit und Verteidigung.

1.4   Hohe Qualität, Interaktionskapazität und Synergien sind sowohl für die Weltraumkomponente als auch für die In-situ-Komponente unerlässlich. Weltraumgestützte Dienste werden boden-, luft- und seegestützte Dienste wesentlich ergänzen (1).

1.5   Die Europäischen Agenturen und Behörden in den Mitgliedstaaten sind vorrangige Zielgruppen weltraumgestützter Dienste. Auch private Akteure werden von ihnen profitieren. Das Angebot nützlicher Dienstleistungen für den öffentlichen und privaten Sektor wird mit der Entwicklung des Markts steigen. Der nachgelagerte Bereich, in dem vor allem KMU eine große Rolle spielen, erfordert besondere Aufmerksamkeit und Finanzierungsmaßnahmen.

1.6   Die Führungsstruktur ist von allergrößter Bedeutung. Hierbei sind folgende Elemente entscheidend:

—

Koordinierung und Kohärenz, gestützt auf die Anerkennung des „Weltraums“ als übergreifendes EU-Thema sowie das umfassende Engagement all derjenigen Generaldirektionen der Kommission und Europäischen Agenturen, die mit weltraumbezogenen Politiken und Aktivitäten zu tun haben;

—

Koordinierung zwischen der Kommission und zahlreichen öffentlichen Akteuren in den Mitgliedstaaten;

—

einschlägiges Sachwissen in der Kommission für den Umgang mit dem nachgelagerten Bereich;

—

zufriedenstellende Rahmenbedingungen als Anreiz für private Investitionen.

1.7   Eine wirksame Vernetzung weltraum- und bodengestützter Infrastrukturen wird einen vollständigen, zuverlässigen und kontinuierlichen Datenstrom ermöglichen. Die Daten müssen vollständig und offen zugänglich sein, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern und die nachgelagerten Dienste zu stimulieren. Klar definierte, sensible Daten, die für die Mitgliedstaaten und die Union bestimmt sind, müssen geschützt werden.

1.8   Der EWSA betrachtet die Finanzausstattung von 150 Mio. EUR als einen ersten Schritt zur Förderung der Anwendungen. Damit er aber zu einer insgesamt positiven Bewertung gelangen kann, müssen immer noch offene Fragen geklärt werden. Angesichts einer möglicherweise unzureichenden Mittelausstattung, des Starts von B-Sentinels zusätzlich zu den A-Sentinels sowie der geplanten Zuweisung von Gemeinschaftsmitteln an Interessenträger sind weitere Verhandlungen und Klarstellungen erforderlich, um sicherzustellen, dass das System den strategischen Zielen gerecht wird.

1.9   Die künftigen weltraumgestützten Dienstleistungen betreffen ein breites Spektrum von Bereichen, die für die Gesellschaft und die Bürger unmittelbar von Belang sind. Deshalb empfiehlt der EWSA nachdrücklich eine EU-Kommunikationsstrategie, mit der die Öffentlichkeit für die künftigen Vorteile des Erdbeobachtungsprogramms sensibilisiert und das Augenmerk auch gezielt auf die Bildungs- und Berufsbildungserfordernisse für Fachleute in diesem Bereich besondere Beachtung gerichtet wird.

1.10   Die Erdbeobachtung sollte in die Lissabon-Strategie nach 2010 aufgenommen werden.

2.   Europäische Weltraumpolitik in Bewegung

2.1   Das intensivere Interesse am Weltraum ist im Wesentlichen auf politische und wirtschaftsstrategische Gründe zurückzuführen. Mit Blick auf den Klimawandel, umwelt- und weltraumbezogene Ziele, die Sicherheit der Bürger und ergänzende Verteidigungsinfrastrukturen ist ein Ausbau der operationellen Dienste im Weltraum äußerst wünschenswert.

2.2   Die zunehmenden Raumfahrtaktivitäten einer wachsenden Zahl von Partnern und Konkurrenten weltweit machen eine eigenständige europäische Weltraumpolitik sowie eigenständige Dienste erforderlich (2).

2.3   Der EWSA begrüßte seinerzeit das Grünbuch und das Weißbuch der Kommission, die 2003 veröffentlicht wurden, sowie das 2003 unterzeichnete Rahmenabkommen zwischen der ESA und der Europäischen Kommission. Der EWSA unterstützte ferner nachdrücklich die in den Dokumenten des gemeinsamen Weltraumrates, der Kommission und der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) vom April/Mai 2007 umrissenen Konzepte (3). Kommissionspräsident BARROSO betonte im Oktober 2009 die Bedeutung des Weltraums für zahlreiche EU-Politikbereiche (4).

2.4   Die ESA hat über einen langen Zeitraum eine beeindruckende Arbeit geleistet. Neben der Forschung haben Raumfahrtprogramme die Entwicklung operationeller Dienste in Zusammenarbeit mit Privatunternehmen gefördert. Der EWSA bezeichnete im Jahr 2008 die Industriepolitik der ESA als erfolgreich. Durch die neue Arbeitsteilung zwischen der ESA und der Kommission übernimmt Letztere die volle Zuständigkeit für die operationelle Phase von Projekten.

2.5   Der EWSA hat bereits seine Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass die Mitwirkung der Kommission an der Politikgestaltung und Finanzierung die Aktivitäten sowohl des öffentlichen und als auch des privaten Sektors im Bereich der Raumfahrt fördern wird.

2.6   In diesem Sinne ist der neue GMES-Verordnungsvorschlag der Kommission ein weiterer notwendiger Schritt, um den Anforderungen einer ausgereiften europäischen Weltraumpolitik gerecht zu werden.

2.7   Das GMES-Programm hat ein nachhaltiges Interesse und intensive Planungstätigkeiten der europäischen Agenturen sowie im öffentlichen und privaten Sektor in ganz Europa ausgelöst.

2.8   Im Hinblick auf eine wirksame Nutzung des sich abzeichnenden breiten Spektrums an Vorteilen des GMES hat der EWSA im vergangenen Jahr die Einrichtung eines GMES-Büros in der GD Unternehmen begrüßt, das die Koordinierung übernimmt. Eine solche Koordinierung ist sehr wünschenswert, da mehrere Generaldirektionen und das Siebte Forschungsrahmenprogramm einbezogen sind.

2.9   Eine stärkere Koordinierung auf europäischer Ebene sowie zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten wird ebenfalls ganzheitliche Ansätze in den Mitgliedstaaten begünstigen, an denen es dort häufig mangelt. Außerdem kann so das Bewusstsein gefördert und das Image der Raumfahrt verbessert werden, indem ein Bezug zwischen Weltraumtechnik und spezifischen Diensten für die Bürger hergestellt wird.

3.   Die Verordnung

3.1   Neben der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit für GMES, bei der die Kommission, die ESA und die Mitgliedstaaten aktive Partner sind, wird sich die Kommission auf Bereiche konzentrieren, in denen ein Engagement der Gemeinschaft unstrittig einen Mehrwert bietet.

3.2   In der Verordnung sind operationelle GMES-Dienste in größerem Maßstab vorgesehen. Da es sich um einen neuen Schritt im Rahmen eines neuen Ansatzes handelt, wurde eine umfassende Konsultation aller Interessenträger, der GMES-Koordinatoren in den Mitgliedstaaten, der (potenziellen) Nutzer sowie der Industrie zur Programmstruktur, zur Auswahl der Prioritäten und zur Führungsstruktur durchgeführt.

3.3   Mit der Verordnung wird eine Rechtsgrundlage für das GMES-Programm und die Finanzierung seiner ersten operationellen Tätigkeiten von 2011 bis 2013 durch die EU geschaffen; mit 107 Mio. EUR aus dem Kommissionshaushalt und 43 Mio. EUR aus Mitteln des Siebten Forschungsrahmenprogramms werden insgesamt 150 Mio. EUR bereitgestellt, bis der mehrjährige Finanzrahmen der EU für 2013 bis 2020 steht (5).

3.4   Es sind Maßnahmen in fünf Bereichen vorgesehen. Für den Zeitraum 2011-2013 wird der Schwerpunkt auf Katastrophen- und Krisenmanagementdiensten sowie Landüberwachungsdiensten liegen (6).

3.5   Die ersten operationellen Tätigkeiten werden von der Kommission im Rahmen der globalen GMES-Aktivitäten der EU verwaltet, zu denen auch Forschungsarbeiten der EU und Aktivitäten der GMES-Partner gehören. Dieser übergeordnete Rahmen ist von der technischen Durchführung der GMES-Weltraumkomponente zu trennen, mit der die ESA betraut wird.

Abgesehen von einer allgemeinen Zustimmung der Interessenträger ergab sich aus den Konsultationen, dass ein enormer Bedarf an zuverlässigen und präzisen Daten herrscht.

3.6.1   Verschiedene Nutzer wie Forschungsgemeinschaften, nationale und regionale Behörden sowie Sicherheitsdienste benötigen unbedingt und zum Teil dringendst zuverlässige Daten.

3.6.2   Zuverlässige und kontinuierlich verfügbare Daten sind eine unabdingbare Voraussetzung für den weiteren Ausbau der Erdbeobachtungsmärkte in Europa über den nachgelagerten Sektor und die Steigerung von Wachstum und Beschäftigung (7).

3.7   Bezüglich der Anwendung des Grundsatzes der Subsidiarität wird aus der Folgenabschätzung deutlich, dass die Dienste, die über diese Verordnung angeboten werden sollen, eine Bündelung der Beiträge der Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene erfordern, damit Größenvorteile und die wirksame Anwendung des Umweltrechts der EU ermöglicht werden (8).

4.   Allgemeine Bemerkungen

4.1   Neben den bereits bestehenden Forschungsprogrammen, Diensten und verschiedenen operationellen Tätigkeiten begrüßt der EWSA die in der Verordnung über das europäische Erdbeobachtungsprogramm vorgesehenen ersten operationellen Tätigkeiten als strategischen Fortschritt.

4.2   Mit dem GMES-Programm haben die Kommission und die ESA ein Programm für die zivile Nutzung satellitengestützter Daten aufgelegt, das, von seinen meteorologischen Anwendungen abgesehen, in Umfang und Ausmaß weltweit einmalig ist. Durch die kontinuierliche Entwicklung und Umsetzung von GMES wird der europäischen Industrie Gelegenheit gegeben, sich weltweit an die Spitze zu setzen.

4.3   Eine umfassende Konsultation aller relevanten Interessenträger und die Folgenabschätzung zeigen, dass eine breite Übereinstimmung hinsichtlich der Ziele und künftigen Möglichkeiten des Programms herrscht. Verschiedene in Auftrag gegebene spezifische Studien gelangen in Bezug auf die Vorteile des GMES sowie die zunehmenden Möglichkeiten für öffentliche und private Akteure zu vergleichbaren Ergebnissen (9).

4.4   Die Vorteile, die sich ein breites Spektrum öffentlicher und privater Interessenträger und der EWSA von den neuen operationellen Tätigkeiten versprechen, lassen sich wie folgt zusammenfassen:

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strategisch gesehen zeigt das europäische Erdbeobachtungsprogramm die wachsende Verantwortung und den anhaltenden Einfluss der EU auf europäischer und globaler Ebene;

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maßgeschneiderte und zeitnahe weltraumgestützte Informationen werden der Kommission, den Mitgliedstaaten und Regionen behilflich sein, bestehende Programme genauer umzusetzen;

—

(neue) Maßnahmen können genauer konzipiert werden;

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weltraumgestützte Informationen werden erheblich zu nicht weltraumgestützten operativen Tätigkeiten beitragen, und zwar durch die Verfeinerung von Wissen und die Erweiterung der Datensammlung (10);

—

zusätzlicher Nutzen der neuen Informationen für Europäische Agenturen wie etwa die Europäische Umweltagentur und die Europäische Verteidigungsagentur;

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enormes Potenzial für nachgelagerte Tätigkeiten im privaten Sektor;

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neue von den nationalen Behörden und Agenturen angeforderte Dienste werden umwelt- und sicherheitsrelevante Vorteile für die Bürger sowie Kosteneinsparungen aufgrund intelligenter Lösungen mit sich bringen und auch ein Wachstumsfaktor sein;

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die EU wird in internationalen Verhandlungen über Themen wie Klimawandel sowie über Vereinbarungen im Hinblick auf besseres Monitoring eine stärker wissensgestützte Position beziehen;

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spezifische, auf maßgeschneiderten Informationen basierende Dienste werden die EU-Maßnahmen für Entwicklungsländer unterstützen.

4.5   Es wird mit einem positiven Kosten-Nutzen-Verhältnis gerechnet: Ein relativ bescheidener Umsatz wird umfangreiche Vorteile bringen.

4.6   ESA-Programme sind auf einen Durchführungszeitraum von drei Jahren begrenzt. Der Rat sollte langfristige Verpflichtungen der EU für den Zeitraum nach 2013 festlegen. Die Kontinuität der operationellen Programme ist äußerst wichtig. Langfristige Planung ist von entscheidender Bedeutung, wenn das Erdbeobachtungsprogramm für öffentliche Ziele und Dienste Nutzen bringen soll. Sie ist auch eine grundlegende Voraussetzung, um den nachgelagerten Sektor zur Entwicklung von Dienstleistungen zu ermutigen.

4.7   Vor diesem Hintergrund ist es auch entscheidend, für alle Betroffenen kontinuierliche und zuverlässige Dienste sowie einen vollständigen und offenen Datenzugang zu gewähren.

4.8   Für eine nachhaltige Weltraumpolitik ist es unlässlich, dass die Öffentlichkeit in ganz Europa sensibilisiert wird. Um die Unterstützung der Öffentlichkeit sicherzustellen, wird dringend eine EU-Kommunikationsstrategie benötigt, mit der die Vorteile weltraumgestützter Dienste für die Gesellschaft und die Bürgern verdeutlicht werden.

4.9   In diesem Zusammenhang betont der EWSA auch die Notwendigkeit, das Augenmerk auf die Bildungs- und Berufsbildungserfordernisse für Fachleute in diesem Bereich zu richten.

5.   Führungsstruktur

Da mit den ersten operationellen Tätigkeiten der Rahmen für die spätere Ausweitung der Tätigkeiten abgesteckt wird, ist von Anfang an eine angemessene Verwaltung und Führungsstruktur zu gewährleisten. Die Führungsstruktur betrifft vor allem Folgendes:

5.1.1   Der Weltraum war verständlicherweise lange Zeit ein etwas isolierter Politikbereich in der EU, der nun aber voll und ganz als Gemeinschaftspolitik anerkannt werden sollte. Er passt hervorragend in die Lissabon-Strategie nach 2010 (11).

5.2   Alle in die Weltraumpolitik eingebundenen Generaldirektionen der Kommission sollten ihre Tätigkeiten wirksam aufeinander abstimmen, so dass Überschneidungen vermieden und gezielte Maßnahmen vorgesehen werden, wenn mehrere Direktionen in das Erdbeobachtungsprogramm einbezogen sind.

5.3   Die Europäischen Agenturen und Generaldirektionen, insbesondere Forschung, Umwelt, Landwirtschaft, Justiz und Inneres, Gesundheit und Verbraucherschutz, Entwicklung, Handel sowie Außenbeziehungen müssen aus zwei weiteren Gründen einbezogen werden:

—

zur Bereitstellung genauer Informationen für die Einrichtung satellitengestützter Dienste;

—

für eine erfolgreiche Nutzung der Vorteile der bereitgestellten Dienste.

5.4   Auch von und innerhalb der Kommission gut koordinierte Ansätze werden Kohärenz und Interoperabilität zwischen dem Erdbeobachtungsprogramm und anderen weltraumbezogenen Programmen wie Telekommunikation und Verkehr sichern.

5.5   Aufgrund der zahlreichen Betreiber auf nationaler Ebene, die auch an der Datenerhebung mitwirken, ist eine effiziente Koordinierung erforderlich.

5.6   Dank Satelliten, automatischer Messstationen und Internet wird es zunehmend möglich, die Umweltentwicklungen in Echtzeit zu überwachen. GMES kann einen Beitrag leisten, indem es durch die Messung der Umweltqualität im Rahmen von „Das BIP und mehr“„Informationen in Beinahe-Echtzeit für die Entscheidungsfindung“ bereitstellt (12).

5.7   Die steigende Zahl der Satelliten erfordert ein umsichtiges Management aller weltraumgestützten Mittel, um Kollisionen im All zu verhindern, die unerwünschte Verschmutzung im All und Weltraumschrott verursachen würden.

6.   Spezifische Aspekte

6.1   Die Erdbeobachtung ist im Vergleich zu den weltraumbezogenen Märkten insgesamt noch ein relativ kleiner Markt. Im Jahr 2005 beliefen sich die weltweiten Einnahmen auf 1,3 Mrd. EUR, darunter 0,4 Mrd. EUR in Europa, von denen die Hälfte mit meteorologischen Anwendungen in Verbindung stand.

6.2   Der vorgelagerte Sektor für die Erdbeobachtung ist hauptsächlich institutionell und von öffentlichen Finanzierungen abhängig. Neue kommerzielle Beobachtungssatelliten werden im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften entwickelt und sind noch von öffentlichen Finanzmitteln abhängig.

6.3   Schlüsselaspekt Daten

6.3.1   Der EWSA betont, dass als Voraussetzung für die Schaffung gleicher Bedingungen für öffentliche und private Akteure sowie die Förderung der Entwicklung eines noch schwachen privaten Sektors ein vollständiger und offener Datenzugang erforderlich ist.

6.3.2   Die kontinuierliche Bereitstellung von Daten ist von größter Bedeutung, damit sich ein existenzfähiger nachgelagerter Sektor entwickeln kann. Jedwede diesbezügliche Unsicherheit würde einen enormen Rückschlag für den Markt bedeuten, da sie Grund zu der Annahme böte, dass die notwendige Infrastruktur den Erwartungen nicht gerecht wird.

6.3.3   Das Feedback der Industrie zu der ersten Reihe Sentinel-Satelliten für das GMES (A-Sentinels) ist ausdrücklich positiv (13). Die derzeitige Weltraum-Datenlieferkette erfordert jedoch spezielle Aufmerksamkeit, damit eine optimale Funktionsweise gewährt werden kann.

6.3.4   Ebenso entscheidend für die Nachhaltigkeit sind die geplanten B-Sentinels, die die A-Sentinels nach deren Betriebseinstellung ablösen und die Kontinuität der Dienste im Fall des Versagens eines Satelliten sichern sollen. Die Finanzierung der B-Sentinels ist noch ungewiss und muss sichergestellt werden.

6.3.5   Um die Kontinuität der Dienste oder die Entwicklung neuer Dienste zu gewährleisten, muss dem nachgelagerten Sektor - nach einer Anhörung - baldmöglichst der künftige Mechanismus der Gebührenerhebung für die Datennutzung erläutert werden.

6.4   Finanzielle Voraussetzungen

6.4.1   Die Finanzausstattung für die ersten operationellen Tätigkeiten von 2011 bis 2013 beläuft sich auf 150 Mio. EUR, d.h. 43 Mio. EUR aus Mitteln des Siebten Forschungsrahmenprogramms und 107 Mio. EUR aus dem Kommissionshaushalt. Der EWSA dringt auf Klarstellung einiger offener Fragen.

6.4.2   Die Interessenträger müssen wissen, ob die Finanzausstattung von 107 Mio. EUR als Fördermittel oder als Darlehen bereitgestellt wird. Die Teilnahmebestimmungen müssen klargestellt werden. Gelten auch die assoziierten Länder als potenzielle Nutznießer der Finanzmittel oder Aufträge?

6.4.3   Im Hinblick auf die verfolgten Ziele werden 150 Mio. EUR kaum ausreichen. Erstens besteht beispielsweise in der ESA und EADS die weit verbreitete Ansicht, dass es unlässlich ist, zusätzliche 30 Mio. EUR aus Mitteln des 7. RP für bodengestützte Einrichtungen bereitzustellen, um den Anforderungen gerecht zu werden. Zweitens ist unklar, wie das Jahr 2013 gedeckt werden soll, selbst wenn die Finanzmittel im EU-Haushalt für 2013 bis 2020 wahrscheinlich als gesichert angesehen werden können.

6.4.4   Ein dritter besorgniserregender Bereich ist der geplante Start der B-Sentinels, da die Finanzierung noch nicht in den Mitteln vorgesehen und daher noch offen ist (14).

6.4.5   Eine weitere Herausforderung ist die Finanzierung der angrenzenden Meeres- und Atmosphärenbeobachtungs- und Sicherheitsdienste, über die zur selben Zeit hätte beschlossen werden müssen wie über die Finanzierung der Landüberwachungs- sowie Katastrophen- und Krisenmanagementdienste. Der EWSA würde Hinweise über die Finanzierung dieser Dienste begrüßen, ebenso wie über das Ausmaß der Einbeziehung des RP7 und RP8 und der Generaldirektionen der Kommission, insbesondere der GD Umwelt. Eine solche Klarstellung ist für den nachgelagerten Sektor äußerst wichtig.

6.4.6   Die zusätzlich benötigten Finanzmittel sollten nicht unbedingt allein aus dem EU-Haushalt bestritten werden müssen. Andere Quellen wie etwa die ESA oder nationale Beiträge sind auch denkbar.

6.5   Der nachgelagerte Sektor

6.5.1   Derzeit ist der Bereich, der der Erdbeobachtung nachgelagert ist, noch in der Entwicklung begriffen, klein und zersplittert und umfasst etwa 150 Unternehmen, die 2006 rund 3 000 Beschäftigte zählten. Die Gesamteinnahmen betrugen 2006 in Europa 250 bis 300 Mio. EUR. Die Einnahmen des öffentlichen Sektors beliefen sich auf etwa 150 Mio. EUR. Die Kunden sind größtenteils öffentliche Behörden und Agenturen. Die Gewinne sind instabil. In den USA ist diese Industriebranche zwei bis dreimal größer als in Europa und hat auch größere Wachstumsraten zu verzeichnen (15).

6.5.2   Eine wünschenswerte Clusterbildung der nachgelagerten Tätigkeiten ist im Gange.

6.5.3   Durch ihre langjährige Zusammenarbeit mit der Wirtschaft konnte die ESA trotz des begrenzten Umfangs an operationellen Tätigkeiten das erforderliche Fachwissen für die Förderung der Dienste erlangen. Dies hat zu einer erfolgreichen Industriepolitik geführt.

6.5.4   Da die Zuständigkeit für die Anwendungen von der ESA auf die Kommission übergehen wird, drängt der EWSA darauf, dass in den Kommissionsdienststellen eine adäquate technische Kompetenz sichergestellt wird.

Die Grundzüge des künftigen Programms sind klar, wobei großes Augenmerk auf die Einbeziehung von KMU gelegt wird, deren Kreativität nach Ansicht des EWSA von entscheidender Bedeutung ist. In diesem Zusammenhang betont der EWSA die folgenden beiden Punkte:

6.5.5.1   Projektbudgets von 25 Mio. EUR erfordern die Einbeziehung größerer Unternehmen. Die ESA hat sich proaktiv um die Teilnahme von KMU bemüht. Diese Einstellung muss auch die Kommission übernehmen.

6.5.5.2   KMU müssen gleichberechtigt aufgefordert werden, Hauptauftragnehmer kleinerer Projekte zu werden.

6.5.6   Bei der Ausschreibung von Projekten bezüglich der für 2011-2013 vorgesehenen Finanzausstattung von 150 Mio. EUR muss die Kommission mögliche Verzerrungen seitens öffentlicher Akteure genau prüfen, die durch Hinzuziehen von Beratern verstärkt werden könnten. Derzeit besteht häufig noch ungenügende Klarheit über die Rolle des öffentlichen Sektors als Hauptkunde der Dienste.

6.5.7   Da das GMES-Programm auf die Schaffung einer innovativen Industrie der Geoinformationsdienste abzielt, muss es alle Akteure in der Industrie erreichen. Es besteht die Tendenz, hauptsächlich Branchen einzubeziehen, die bereits mit dem Weltraum zu tun haben. Der EWSA betont jedoch, dass Teilnehmer aller Branchen der Geoinformationsdienste, d.h. weltraumgestützte und nicht weltraumgestützte, einbezogen werden müssen, wenn die GMES eine dauerhafte Zukunft haben soll.

6.5.8   Der EWSA befürwortet eine finanzielle Unterstützung für die Projekte privater Gesellschaften, um Marktversagen in diesem strategischen Sektor, der über ein riesiges Potenzial verfügt, auszugleichen.

6.5.9   Derzeit sind die Raumfahrtaktivitäten in einem Teil der EU konzentriert. Angesichts des bestehenden Potenzials kann und muss die Entwicklung des nachgelagerten Sektors auch in den neuen Mitgliedstaaten gefördert werden.

6.5.10   Der EWSA betrachtet die sinkende Zahl von Fachleuten in diesem Bereich als Anlass zu besonderer Besorgnis. Die derzeitige Tendenz muss umgekehrt werden. Es sind umfassende Bildungs- und Berufsbildungsmaßnahmen sowohl für voraussichtliche öffentliche Kunden als auch im nachgelagerten Hochtechnologiesektor erforderlich, damit die Wirtschaft die Möglichkeiten voll ausschöpfen kann.

6.6   Sicherheit

6.6.1   Angesichts der Tatsache, dass die ESA aus Gründen der „nationalen Sicherheit“ allein für den „Weltraum“ zuständig war, sind das EG-ESA-Rahmenabkommen von 2004 und die Entschließung des Rates der Europäischen Union vom Mai 2007 als ein wichtiger Kurswechsel zu werten. Der EWSA begrüßt, dass der Nutzung von GMES-Daten und Informationen für die Sicherheit der Bürger große Aufmerksamkeit geschenkt wird und befürwortet eine Datenpolitik, die den sicheren Umgang der Kommission, der Europäischen Agenturen und der Mitgliedstaaten mit möglicherweise sensiblen Daten gewährleistet.

6.6.2   Der EWSA begrüßt ebenso die verstärkte Koordinierung zwischen der GMES und der Europäischen Verteidigungsagentur, die die Verknüpfung der GMES-Datenpolitik und der Anwendungen mit der vorgesehenen Planung der Fähigkeiten Europas im Bereich Sicherheit und den damit verbundenen Erfordernissen sicherstellen wird.

6.6.3   Der EWSA unterstützt voll und ganz den vorgesehenen Dual-Use-Ansatz (d.h. die zivile und militärische Nutzung), mit dem wissenschaftliche und sicherheitsorientierte Anwendungen in einem strategischen Fahrplan für die GMES kombiniert werden. Ein solcher Ansatz ist äußerst wichtig für die Bewältigung unmittelbarer sowie mittel- und langfristiger Herausforderungen durch Verbesserung der Fähigkeiten Europas in Bereichen wie Meeresüberwachung, Land- und Grenzüberwachung, auch mit Blick auf die Bekämpfung der illegalen Einwanderung (16), Kontrolle von Schmuggel und Drogenhandel, Schutz kritischer Infrastrukturen sowie im Kampf gegen die Verbreitung von Waffen.

Brüssel, den 20. Januar 2010

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Mario SEPI


(1)  Weltraumgestützte Dienste werden beispielsweise dazu beitragen, dass ein früherer Zugang zu einschlägigen Informationen gewährleistet und so mehr Zeit für die Entscheidungsfindung und die Vorbereitung von Gegenmaßnahmen gewonnen wird. Außerdem werden sie die Deutung von Vorkommnissen und plötzlichen Unregelmäßigkeiten auf globaler und regionaler Ebene ermöglichen.

(2)  In diesem Zusammenhang sei auf das Globale Überwachungssystem für Erdbeobachtungssysteme (GEOSS) verwiesen. Europa beabsichtigt, über das GMES-System eine äußerst wichtige Rolle im GEOSS wahrzunehmen.

(3)  ABl. C 162 vom 25.6.2008, S. 24.

(4)  Eröffnungsrede des Präsidenten der Europäischen Kommission auf der Konferenz „The ambitions of Europe in Space, new opportunities for European enterprises and civil society“ in Brüssel am 15./16. Oktober 2009.

(5)  Es handelt sich um zusätzliche Mittel in Ergänzung der 1,4 Mrd. EUR für den Themenbereich „Weltraum“ im 7. RP.

(6)  Siehe Artikel 3 der Verordnung.

(7)  Siehe Artikel 8 der Verordnung.

(8)  Siehe auch Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung.

(9)  Siehe unter anderem die „Socio-Economic Benefits Analysis of GMES“ von PricewaterhouseCoopers, Oktober 2006, die für das EP angefertigte Studie „EU Space Policy and its potential for EU industrial sector competitiveness“, 2007, sowie die „Study on the competitiveness of the GMES downstream sector“, Ecorys et al., November 2008.

(10)  Als Beispiele seien angeführt: TERRAFIRMA, ein Informationsservice für die Messung von Bodenbewegungen zur Gefahrenwarnung, z.B. in Küsten- und Erdbebengebieten; PROMOTE, ein System zur Vorhersage der Luftqualität; MY OCEAN, ein Ozeanbeobachtungs- und Vorhersageservice; SAFER, ein Katastrophen- und Krisenmanagementdienst.

(11)  Siehe Fußnote 4.

(12)  Siehe Mitteilung der Europäischen Kommission „Das BIP und mehr - Die Messung des Fortschritts in einer Welt im Wandel“, KOM(2009) 433 endg.

(13)  Siehe Industrie-Informationstag „GMES Sentinel Data Policy“ am 11. September 2009 in Brüssel.

(14)  Die B-Sentinels sind von der ESA zu entwickeln, während die Betriebskosten aber von der Kommission getragen werden müssen. Laut Berechnungen der EADS belaufen sich diese auf 165 Mio. EUR.

(15)  Eine vollständige und umfassende Analyse ist in den in Fußnote 9 angegebenen Studien zu finden.

(16)  In enger Zusammenarbeit mit der bodengestützten Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der EU (Frontex).