19.2.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 65/162


P7_TA(2013)0234

Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zur 68. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen

Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 11. Juni 2013 an den Rat zur 68. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (2013/2034(INI))

(2016/C 065/23)

Das Europäische Parlament,

—

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV), insbesondere auf Artikel 21 und 34,

—

unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Empfehlung an den Rat zur 68. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen von Alexander Graf Lambsdorff im Namen der ALDE-Fraktion (B7-0083/2013),

—

unter Hinweis auf den Beschluss 2011/168/GASP des Rates vom 21. März 2011 über den Internationalen Strafgerichtshof und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunktes 2003/444/GASP,

—

unter Hinweis auf die vom Rat am 23. Juli 2012 verabschiedeten Prioritäten der EU für die 67. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (1),

—

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. September 2003 mit dem Titel „Die Europäische Union und die Vereinten Nationen: ein Plädoyer für den Multilateralismus“ (COM(2003)0526),

—

unter Hinweis auf die 67. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen und insbesondere die Resolutionen zu den Themen „Vertrag über den Waffenhandel“ (2), „Vierjährliche umfassende Grundsatzüberprüfung der operativen Entwicklungsaktivitäten des Systems der Vereinten Nationen“ (3), „Religions- und Weltanschauungsfreiheit“ (4), „Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung“ (5), „Stärkung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Menschenrechte“ (6), „Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene“ (7) und „Frauen, Abrüstung, Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle“ (8),

—

unter Hinweis auf die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 3. Mai 2011 betreffend die Mitwirkung der Europäischen Union an der Arbeit der Vereinten Nationen (9),

—

unter Hinweis auf die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2003, mit der das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption verabschiedet wurde (10),

—

unter Hinweis auf die am 31. Oktober 2000 verabschiedete Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über Frauen, Frieden und Sicherheit,

—

unter Hinweis auf die Resolution des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom 5. Juli 2012 mit dem Titel „Die Förderung, der Schutz und der Genuss der Menschenrechte im Internet“, in der die Bedeutung des Schutzes der Menschenrechte und des freien Informationsflusses im Internet anerkannt wird,

—

unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 13. Juni 2012 an den Rat zur 67. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (11),

—

unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 18. April 2013 an den Rat zu dem Grundsatz der Vereinten Nationen „Responsibility to Protect“ („R2P“) (Schutzverantwortung) (12),

—

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Mai 2011 mit dem Titel „Die EU als globaler Akteur: ihre Rolle in multilateralen Organisationen“ (13),

—

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juli 2011 zu den außenpolitischen Maßnahmen der EU zur Förderung der Demokratisierung (14),

—

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Februar 2013 zu der 22. Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (15),

—

unter Hinweis auf den Bericht der gemeinsamen Delegation des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Unterausschusses Menschenrechte an die 67. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 28. und 29. Oktober 2012,

—

gestützt auf Artikel 121 Absatz 3 und Artikel 97 seiner Geschäftsordnung,

—

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A7-0202/2013),

A.

in der Erwägung, dass in Anbetracht der zunehmenden Globalisierung und Vernetzung von Staaten und Gesellschaften ein wachsender Bedarf an gemeinsamen Regelungen und Beschlussfassungsmechanismen sowie zunehmende Möglichkeiten dafür bestehen, um neue globale Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen;

B.

in der Erwägung, dass die Fragmentierung der weltweiten Politik in Verbindung mit einer starken Zunahme internationaler und transnationaler Foren die Vielschichtigkeit der internationalen Beziehungen weiter erhöht;

C.

in der Erwägung, dass sich die EU für einen effektiven Multilateralismus einsetzt, bei dem ein starkes System der Vereinten Nationen im Mittelpunkt steht; in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen das Zentrum des globalen ordnungspolitischen Gefüges bilden;

D.

in der Erwägung, dass eine solide und stabile Partnerschaft zwischen der EU und den Vereinten Nationen eine wichtige Grundlage für die Arbeit der Vereinten Nationen im Rahmen aller drei Säulen — Frieden und Sicherheit, Menschenrechte und Entwicklung — bildet und einen Beitrag zu dieser Arbeit leistet, sowie in der Erwägung, dass die EU damit ihrer Verantwortung für die gemeinsame Lösung globaler Herausforderungen gerecht werden muss;

E.

in der Erwägung, dass die Achtung, Förderung und Wahrung der Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte die Eckpfeiler jedes Handelns der EU auf internationaler Ebene sind; in der Erwägung, dass Demokratie und Rechtsstaatlichkeit als Säulen dauerhaften Friedens die Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleisten;

1.

richtet folgende Empfehlungen an den Rat:

Die EU als globaler Akteur

a)

empfiehlt, die Kohärenz und Sichtbarkeit der EU als globaler Akteur bei den Vereinten Nationen dauerhaft zu gewährleisten; empfiehlt, die Fähigkeit der EU zu stärken, auf der internationalen Bühne koordiniert, rasch und global zu agieren sowie Ergebnisse konsistent und rechtzeitig zu liefern; empfiehlt, die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 3. Mai 2011 betreffend die Mitwirkung der Europäischen Union an der Arbeit der Vereinten Nationen uneingeschränkt umzusetzen;

b)

empfiehlt, dem Multilateralismus durch Verbesserung der Repräsentativität, Transparenz, Rechenschaftspflicht, Effizienz und Wirksamkeit der Vereinten Nationen mehr Schlagkraft zu verleihen, um die Ergebnisse vor Ort zu optimieren; empfiehlt, sich die Notwendigkeit zu vergegenwärtigen, eine neues institutionelles Gleichgewicht zwischen der sich entwickelnden Rolle der G20, den Vereinten Nationen und ihren Organisationen sowie den internationalen Finanzinstitutionen zu schaffen;

c)

empfiehlt, aktiver mit strategischen und anderen bilateralen und multilateralen Partnern zusammenzuarbeiten, um wirksame Lösungen für Probleme zu finden und nach Möglichkeit gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, mit denen bessere Ergebnisse angestrebt werden;

Die EU und die Weltordnungspolitik

d)

empfiehlt, die Zusammenarbeit mit Partnern auszubauen, wenn es darum geht, die Schlagkraft und den Zusammenhalt der Vereinten Nationen als Organisation für das 21. Jahrhundert zu stärken;

e)

empfiehlt, sich für eine umfassende und einvernehmliche Reform des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen einzusetzen; empfiehlt, einen konkreten Vorschlag dahingehend vorzulegen, wie als zentrales, langfristiges Ziel der EU ein gemeinsamer Sitz in einem erweiterten Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erwirkt werden kann; empfiehlt, Schritte zu unternehmen, damit die Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht einen gemeinsamen Standpunkt entwickeln; empfiehlt, die Transparenz und eine bessere Koordinierung von Politik und Positionen zwischen den EU-Mitgliedern des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen noch stärker zu fördern; empfiehlt, dafür Sorge zu tragen, dass diejenigen Mitgliedstaaten der EU, die einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen innehaben, die Ansichten und Standpunkte der Union fördern, damit die EU im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen koordiniert handelt;

f)

empfiehlt, weiterhin abgestimmte Anstrengungen zur Stärkung der Rolle und Autorität der Generalversammlung der Vereinten Nationen sowie ihrer Effektivität und Effizienz zu unternehmen, und zwar auch durch die Verbesserung ihrer Arbeitsmethoden;

g)

empfiehlt eine stärker institutionalisierte Beteiligung anderer Interessenträger (Vertreter der Zivilgesellschaft, Hochschulen) an der Arbeit der Generalversammlung der Vereinten Nationen; empfiehlt, das System der Vereinten Nationen durch Ausweitung und Vertiefung des Pools an zivilem Fachwissen zu stärken;

h)

empfiehlt, sich für die Einführung der obligatorischen, nach Ländern gegliederten Offenlegung von Zahlungen grenzüberschreitend tätiger Unternehmen insbesondere im Bankensektor und in der Rohstoffwirtschaft einzusetzen, die an Finanzmärkten, die unter die nationale Gerichtsbarkeit der Partner fallen, zugelassen oder notiert sind;

Frieden und Sicherheit

i)

empfiehlt, die Aufnahme einer Perspektive der Friedenskonsolidierung in Friedenssicherungseinsätze zu fördern und die Koordinierung zwischen Friedenssicherungseinsätzen und Länderteams der Vereinten Nationen und Akteuren der Entwicklungshilfe zu intensivieren;

j)

empfiehlt, an der Stärkung der Rolle und der Kompetenz regionaler Organisationen im Bereich der Friedenssicherung, der Konfliktprävention, des zivilen und militärischen Krisenmanagements und der Konfliktlösung mitzuwirken; empfiehlt, gemeinsame Bewertungsmissionen zu fördern und die Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren Partnern (darunter die Afrikanische Union und subregionale Organisationen, die NATO, die OSZE, die ASEAN, die CELAC, die Arabische Liga usw.) bei der Konfliktverhütung sowie in Ländern, in denen ein Konflikt beigelegt wurde, auszubauen;

k)

empfiehlt, die Vereinten Nationen auf Anfrage bei Missionen zur Friedensdurchsetzung durch Gefechtsverbände der EU zu unterstützen und für die uneingeschränkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei deren Einsatz für Missionen, die vom Sicherheitsrat oder der Generalversammlung der Vereinten Nationen genehmigt wurden, Sorge zu tragen;

l)

empfiehlt sicherzustellen, dass die Mandate für Missionen zur Friedenssicherung der Notwendigkeit Rechnung tragen, Wahlprozesse einschließlich Wahlbeobachtungsmissionen zu unterstützen;

m)

empfiehlt, darauf hinzuwirken, dass die Schutzverantwortung innerhalb des von den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen auf dem Weltgipfel 2005 vereinbarten Rahmens als neue Norm des Völkerrechts etabliert wird;

n)

empfiehlt, bei der möglichen Weiterentwicklung und der Anwendung des Grundsatzes der Schutzverantwortung für eine uneingeschränkte Kohärenz und Vereinbarkeit mit dem humanitären Völkerrecht zu sorgen und auf dessen Allgemeingültigkeit hinzuarbeiten, da auf diese Weise ein Instrument für die präventive Diplomatie und ein Motor für die menschliche Entwicklung geschaffen wird;

o)

empfiehlt, den vom Parlament in seiner Empfehlung an den Rat zu dem VN-Grundsatz der Schutzverantwortung unterbreiteten Vorschlägen nachzukommen und mit Partnern zusammenzuarbeiten, um dafür zu sorgen, dass bei dem Konzept der Schutzverantwortung (16) der Schwerpunkt auf Prävention, Schutz und Wiederaufbau nach Konflikten, etwa in besorgniserregenden Fällen wie Völkermord, ethnischer Säuberung, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, gelegt wird, aber dass es niemals zum Vorwand genommen wird, um die Interessen einzelner Personen oder Staaten oder die Interessen internationaler Bündnisse, die auf geostrategischen oder wirtschaftlichen Erwägungen beruhen und das Ziel eines Regimewechsels verfolgen, zu unterstützen; empfiehlt, Staaten beim Aufbau entsprechender Kapazitäten zu unterstützen;

p)

empfiehlt, Kriterien zu entwickeln, die bei den Anstrengungen zur Umsetzung des Grundsatzes der Schutzverantwortung insbesondere im Bereich der dritten Säule, die auch militärische Interventionen umfasst, zu beachten sind, wie etwa die Verhältnismäßigkeit, die Vorabklärung der politischen Ziele und die Durchführung gründlicher Folgenabschätzungen;

q)

empfiehlt, die Rolle der EU als globaler politischer Akteur dadurch zu stärken, dass sie sich aktiv an der Präventivdiplomatie beteiligt;

r)

empfiehlt, alle Parteien — unabhängig davon, ob es sich um staatliche oder nichtstaatliche Akteure handelt und ob sie direkt oder indirekt an bewaffneten Konflikten beteiligt sind — aufzufordern, ihren Verpflichtungen aus dem Völkerrecht uneingeschränkt nachzukommen, einschließlich der Verpflichtung, Raum für humanitäre Aktionen zu sichern und Notleidenden ungehinderten Zugang zu humanitärer Hilfe zu gewährleisten, wobei besonderes Augenmerk auf den Schutz von Zivilisten gelegt werden sollte, und sich für eine friedliche und diplomatische Lösung jeglicher Art von Konflikten einzusetzen;

s)

empfiehlt, die Resolutionen 1325 (2000) und 1820 (2008) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit zu unterstützen; empfiehlt, die Beteiligung von Frauen an Friedensprozessen hervorzuheben und zu gewährleisten; empfiehlt anzuerkennen, dass geschlechtsspezifische Fragestellungen in die Bereiche Konfliktprävention, Operationen zur Friedenssicherung, humanitäre Hilfe und Wiederaufbau nach Konflikten einbezogen werden müssen;

t)

empfiehlt, mit den Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten, um die Gefahren für die weltweite Sicherheit, wie sie etwa durch die Verbreitung von Atomwaffen, organisiertes Verbrechen und Terrorismus bestehen, zu bekämpfen; empfiehlt, die Bemühungen um einen Abschluss der Verhandlungen über ein umfassendes Übereinkommen gegen den internationalen Terrorismus zu intensivieren;

u)

empfiehlt, mit multilateralen und bilateralen Partnern zusammenzuarbeiten, um stärker und wirksamer Druck auszuüben, damit die Verletzung der Menschenrechte und die Gewalt in Syrien unverzüglich beendet werden; empfiehlt, gemeinsam mit Partnern, insbesondere den Vereinigten Staaten, der Türkei und der Liga der Arabischen Staaten, alle Optionen im Hinblick auf die Umsetzung des Grundsatzes der Schutzverantwortung zu sondieren, um der syrischen Bevölkerung Hilfe zu leisten und dem Blutvergießen ein Ende zu setzen; empfiehlt, Druck auf die syrische Regierung und alle an der Krise Beteiligten auszuüben, damit das humanitäre Völkerrecht uneingeschränkt geachtet wird und eine zügige Bereitstellung grenzübergreifender humanitärer Hilfe, Leistungen der Grundversorgung sowie uneingeschränkter Zugang für humanitäre Organisationen ermöglicht werden; empfiehlt, die internationalen Partner aufzufordern, ihren finanziellen Zusagen betreffend die Bereitstellung von Hilfe für syrische Flüchtlinge nachzukommen und es dadurch dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen und anderen Organisationen zu ermöglichen, die notwendige Unterstützung zu leisten; empfiehlt, mit Partnern Wege zu sondieren, wie die Auswirkungen der Krise in Syrien auf die Nachbarländer möglichst gering gehalten werden können;

v)

empfiehlt, im Einklang mit den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, die Bemühungen der Region und der internationalen Gemeinschaft um eine politische Lösung des Konflikts in Mali zu fördern und den Übergang zur Demokratie durch die Konsolidierung der Übergangsinstitutionen und die Förderung — unter anderem durch Vermittlungsbemühungen — des alle Seiten einbeziehenden nationalen Dialogs und der Aussöhnung sowie freier, fairer und transparenter Wahlen zu unterstützen; empfiehlt, auch die Initiativen für die territoriale Unversehrtheit von Mali und die Sicherheit der Bevölkerung des Landes zu unterstützen; empfiehlt, der Wahrung der Stabilität in der Sahel-Region große Bedeutung beizumessen und alles daran zu setzen, dass die Stabilität der Nachbarländer von Mali nicht negativ beeinflusst wird; empfiehlt, die Aktionen mit regionalen und internationalen Partnern, wie etwa der Afrikanischen Union und der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten, genau abzustimmen; empfiehlt, eine von den Vereinten Nationen geleitete künftige Friedenssicherungsmission sowie die Ausbildung der malischen Streitkräfte im Rahmen der Mission EUTM Mali zu unterstützen und den EU-Mitgliedstaaten nahezulegen, sich daran zu beteiligen; empfiehlt, der AFISMA (Internationale Unterstützungsmission in Mali) weiterhin Unterstützung zu gewähren;

w)

empfiehlt, den von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 2. April 2013 angenommenen Vertrag über den Waffenhandel (ATT), der für zahlreiche Waffen und deren Munition gelten wird, zu begrüßen; empfiehlt, sich aktiv dafür einzusetzen, dass der ATT von allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen — also auch von den größten Waffenproduzenten in der Welt — rasch unterzeichnet und ratifiziert sowie wirksam und uneingeschränkt umgesetzt wird; empfiehlt, eine führende Rolle einzunehmen, wenn es darum geht, die höchsten gemeinsamen Standards — auch im Hinblick auf die Menschenrechtslage in den Empfängerländern — für die Regulierung des internationalen Waffenhandels und die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels festzulegen und somit dazu beizutragen, dass Konflikte verhindert, menschliches Leid gelindert, Korruption verringert sowie Frieden und Sicherheit auf internationaler Ebene gestärkt werden;

x)

empfiehlt, die Bemühungen um multilaterale Verpflichtungen zur Verringerung der Anzahl von Atomwaffen auszubauen;

Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

y)

empfiehlt, die internationalen Bemühungen zu verstärken, mit denen sichergestellt werden soll, dass alle im Rahmen der Übereinkommen der Vereinten Nationen vereinbarten Menschenrechte als allgemeingültig, unteilbar, wechselseitig abhängig und in Relation zueinander stehend angesehen werden und dass ihre Achtung durchgesetzt wird; empfiehlt, sich Versuchen zu widersetzen, im Kampf gegen den Terrorismus humanitäres Recht zu untergraben; empfiehlt, die Menschenrechte, zu denen auch die digitalen Freiheiten zählen, und die Grundfreiheiten stärker in alle Aspekte der Arbeit der Vereinten Nationen einzubeziehen;

z)

empfiehlt, sich darum zu bemühen, den Prozess der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung zu stärken, indem die diesbezüglichen Empfehlungen in die bilateralen und multilateralen Dialoge mit den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und insbesondere in die Menschenrechtsdialoge einbezogen werden; empfiehlt, ein Umfeld zu schaffen, in dem sich nichtstaatliche Organisationen in die verschiedenen Phasen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung einbringen können;

aa)

empfiehlt, Intoleranz, negative Stereotypisierung, Stigmatisierung, Diskriminierung und Anstiftung zur Gewalt zu bekämpfen; empfiehlt, die zunehmende Gewalt gegen Anhänger von Religionen und anderen Gemeinschaften in verschiedenen Teilen der Welt mit großer Besorgnis zur Kenntnis zu nehmen;

ab)

empfiehlt, sich mit den Einschränkungen der Presse- und Medienfreiheit in allen Teilen der Welt zu befassen; empfiehlt, Gewalt gegen Journalisten und Blogger zu bekämpfen; empfiehlt, die Meinungsfreiheit sowohl im Online- als auch im Offline-Bereich zu fördern;

ac)

empfiehlt, die allgemeine Unterstützung für das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) voranzutreiben und sich um die Stärkung der Arbeitsfähigkeit des IStGH zu bemühen, damit die Anzahl der ungeahndeten Fälle von Verbrechen gegen die Menschlichkeit abnimmt;

ad)

empfiehlt, die Verpflichtung zu einer auf Rechtsstaatlichkeit beruhenden internationalen Ordnung, die für die friedliche Koexistenz von Staaten sowie für den Aufbau stabilerer Staaten und dauerhaften Frieden notwendig ist, voranzutreiben; empfiehlt, in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die Demokratieförderung und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit aneinander gekoppelt sind und insofern als Ziel der Außenpolitik der EU unterstützt werden sollten;

ae)

empfiehlt, Staaten, die dies wünschen, bei der Umsetzung ihrer jeweiligen internationalen Verpflichtungen in ihrem Land durch verstärkte technische Hilfe sowie den Aufbau von Institutionen und Kapazitäten zu unterstützen;

af)

empfiehlt, den Empfehlungen in der im Rahmen der hochrangigen Tagung zur Rechtsstaatlichkeit vom September 2012 verabschiedeten politischen Erklärung nachzukommen; empfiehlt, die Einrichtung der gemeinsamen weltweiten Koordinierungsstelle für Rechtsstaatlichkeit zu unterstützen; empfiehlt, die Rolle der Gruppe für Koordinierung und Ressourcen im Bereich Rechtsstaatlichkeit im Hinblick auf die Gesamtkoordinierung und die Kohärenz uneingeschränkt zu unterstützen, auch um eine Aufspaltung zwischen den Diensten (Hauptabteilung Politische Angelegenheiten, Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen usw.) zu verhindern;

ag)

empfiehlt, darauf hinzuweisen, dass Korruption eine Verletzung der Menschenrechte darstellt, und dass die Europäische Union die ausschließliche Zuständigkeit für die Unterzeichnung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption gefordert hat; empfiehlt, die VP/HV aufzufordern, einen EU-Aktionsplan gegen Korruption vorzulegen, um die Empfehlungen aus dem Übereinkommen wirksam zu überwachen, beispielsweise mittels einer Verpflichtung seitens der Mitgliedstaaten, Informationen über Korruption zu veröffentlichen und zu verbreiten; empfiehlt, Verfahren für die Meldung solcher Verstöße, einen Rechtsrahmen zum Schutz von Zeugen sowie Instrumente, mit denen die Beteiligung der Zivilgesellschaft sichergestellt wird, zu schaffen;

Nachhaltige Entwicklung

ah)

empfiehlt, einen Beitrag zur Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung und zur konsequenten Bekämpfung der Armut zu leisten, da dies nach wie vor entscheidende Faktoren zum Erreichen der Millenniums-Entwicklungsziele sind;

ai)

empfiehlt, die Bewertung und Verwaltung der Katastrophenvorsorge in die Entwicklungsstrategien aufzunehmen, um Menschenleben und die Lebensgrundlagen der Bevölkerung zu schützen;

aj)

empfiehlt, die Verbindung zwischen Soforthilfe, Rehabilitation, Katastrophenvorsorge und Entwicklung zu verbessern und die Koordinierung zwischen den Akteuren der humanitären Hilfe und der Entwicklungshilfe zu stärken, um die Kontinuität der Hilfe zu gewährleisten und die Widerstandsfähigkeit zu erhöhen, deren Notwendigkeit durch die periodisch wiederkehrenden Nahrungsmittelkrisen in der Sahel-Region und am Horn von Afrika aufgezeigt wird;

ak)

empfiehlt, auf die vollständige Umsetzung des Ergebnisses der Rio+20-Konferenz hinzuarbeiten, unter anderem durch die Förderung der nachhaltigen Entwicklung als Richtschnur für die langfristige globale Entwicklung; empfiehlt, dass die EU und die Mitgliedstaaten — unabhängig von den Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die EU-27 — ihrer internationalen Verpflichtung dahingehend, 0,7 % des Bruttonationaleinkommens der Entwicklungshilfe zu widmen, nachkommen;

al)

empfiehlt, gemeinsam auf die fristgerechte Arbeitsaufnahme des Hochrangigen Politischen Forums für Nachhaltige Entwicklung hinzuarbeiten, um die laufende Überwachung und Bewertung der Fortschritte auf dem Weg zur Erreichung der ausgegebenen Ziele koordinieren zu können;

am)

empfiehlt, den Zugang aller zu Wasser sowie zu erschwinglichen und nachhaltigen Energiedienstleistungen zu fördern, da dies wesentliche Impulsgeber für die Bekämpfung der Armut und für integratives Wachstum sind;

an)

empfiehlt, auf kohärente und koordinierte Art und Weise an der Agenda der Millenniums-Entwicklungsziele für die Zeit nach 2015 zu arbeiten; empfiehlt, ein einziges Paket von Zielen für die nachhaltige Entwicklung auszuhandeln, die von globaler Reichweite sowie handlungsorientiert, messbar, zeitgebunden und leicht zu kommunizieren sind; empfiehlt, Ziele anzustreben, die Nachhaltigkeit, Gerechtigkeit und Governance umfassen;

ao)

empfiehlt, den Vorschlag des Präsidenten der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu unterstützen, der darauf abzielt, sich im Hinblick auf die Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 mit einer Sonderveranstaltung zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele an die Zivilgesellschaft zu wenden, wobei diese Veranstaltung während der 68. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen 2013 stattfinden und als wichtiges Element der Konsultation der Zivilgesellschaft dienen soll, da sie dazu beitragen könnte, die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung und den Entwicklungsprozess für die Zeit nach 2015 auf eine „gemeinsame Spur“ zu lenken;

ap)

empfiehlt zu beantragen, dass der neue Rahmen für die Zusammenarbeit nach 2015 von einem vorhersehbaren und realistischen Finanzierungsplan im Einklang mit den vereinbarten Zielen begleitet wird;

Globale Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten

aq)

empfiehlt, die Interaktion zwischen Regierungen und Parlamenten in Bezug auf globale Fragen zu fördern; empfiehlt, weltweit die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen zu stärken und eine intensivere öffentliche und parlamentarische Beteiligung an den Aktivitäten der Vereinten Nationen zu ermöglichen;

Allgemeine Erwägungen

ar)

empfiehlt, den vom Europäischen Parlament verabschiedeten Empfehlungen besser nachzukommen, und zwar auch dadurch, dass der EAD aufgefordert wird, dem Europäischen Parlament jedes Jahr Bericht über die Ergebnisse der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu erstatten;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie — zur Information — der Kommission zu übermitteln.


(1)  Dokument 9820/1/12 des Rates der Europäischen Union.

(2)  Resolution A/RES/67/234 der VN-Generalversammlung.

(3)  Resolution A/RES/67/226 der VN-Generalversammlung.

(4)  Resolution A/RES/67/179 der VN-Generalversammlung.

(5)  Resolution A/RES/67/175 der VN-Generalversammlung.

(6)  Resolution A/RES/67/169 der VN-Generalversammlung.

(7)  Resolution A/RES/67/97 der VN-Generalversammlung.

(8)  Resolution A/RES/67/48 der VN-Generalversammlung.

(9)  Resolution A/RES/65/276 der VN-Generalversammlung.

(10)  Resolution A/RES/58/4 der VN-Generalversammlung.

(11)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0240.

(12)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0180.

(13)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0229.

(14)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0334.

(15)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0055.

(16)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0180.