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11.5.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 167/141 |
P9_TA(2022)0403
Haushaltsverfahren 2023 — gemeinsamer Entwurf
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. November 2022 zu dem vom Vermittlungsausschuss im Rahmen des Haushaltsverfahrens gebilligten gemeinsamen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltjahr 2023 (14783/2022 — C9-0389/2022 — 2022/0212(BUD))
(2023/C 167/30)
Das Europäische Parlament,
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— |
unter Hinweis auf den vom Vermittlungsausschuss angenommenen gemeinsamen Entwurf und die diesbezüglichen Erklärungen des Parlaments, des Rates und der Kommission (14783/2022 — C9-0389/2022), |
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— |
unter Hinweis auf den von der Kommission am 1. Juli 2022 angenommenen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 (COM(2022)0400), |
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unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, der am 6. September 2022 vom Rat festgelegt und am 9. September 2022 dem Parlament zugeleitet wurde (12108/2022 — C9-0306/2022), |
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— |
unter Hinweis auf das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2023 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, das am 5. Oktober 2022 von der Kommission vorgelegt wurde (COM(2022)0670), |
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— |
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Oktober 2022 zum Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 (1) und auf die darin enthaltenen Abänderungen am Entwurf des Gesamthaushaltsplans, |
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gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
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— |
gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, |
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gestützt auf den Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (2), |
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— |
gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (3), |
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— |
unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021–2027 (4), |
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— |
unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel (5), |
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— |
gestützt auf die Artikel 95 und 96 seiner Geschäftsordnung, |
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— |
unter Hinweis auf den Bericht seiner Delegation im Vermittlungsausschuss (A9-0278/2022), |
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1. |
billigt den gemeinsamen Entwurf; |
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2. |
bestätigt die dieser Entschließung beigefügten gemeinsamen Erklärungen; |
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3. |
nimmt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung der Kommission zur Kenntnis; |
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4. |
beauftragt seine Präsidentin, festzustellen, dass der Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen; |
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5. |
beauftragt seine Präsidentin, diese legislative Entschließung dem Rat, der Kommission, den anderen betroffenen Organen und den betroffenen Einrichtungen sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln. |
(1) Angenommene Texte, P9_TA(2022)0366.
(2) ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1.
(3) ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.
ANHANG
ENDGÜLTIGE FASSUNG
Haushaltsplan 2023 — Elemente, auf die sich die gemeinsamen Schlussfolgerungen beziehen
Diese gemeinsamen Schlussfolgerungen beinhalten folgende Abschnitte:
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1. |
Haushaltsplan 2023 |
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2. |
Haushaltsplan 2022 — Berichtigungshaushaltsplan Nr. 5/2022 |
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3. |
Erklärungen |
— Übersicht
A. Haushaltsplan 2023
Die gemeinsamen Schlussfolgerungen sehen Folgendes vor:
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— |
Die Mittel für Verpflichtungen werden im Haushaltsplan 2023 mit insgesamt 186 616,7 Mio. EUR veranschlagt. Insgesamt ergibt dies bei den Mitteln für Verpflichtungen einen Spielraum unterhalb der Obergrenzen des MFR für 2023 von 421,2 Mio. EUR. |
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— |
Die Mittel für Zahlungen werden im Haushaltsplan 2023 mit insgesamt 168 648,7 Mio. EUR veranschlagt. Insgesamt ergibt dies bei den Mitteln für Zahlungen einen Spielraum unterhalb der Obergrenzen des MFR für 2023 von 3 554,2 Mio. EUR. |
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— |
Das Flexibilitätsinstrument für 2023 wird in Form von Mitteln für Verpflichtungen in Höhe von 1 235,7 Mio. EUR in Anspruch genommen, davon 182,2 Mio. EUR für die Teilrubrik 2b „Resilienz und Werte“, 170,6 Mio. EUR für die Rubrik 5 „Sicherheit und Verteidigung“ und 882,9 Mio. EUR für die Rubrik 6 „Nachbarschaft und die Welt“. |
Die Kommission veranschlagt die Mittel für Zahlungen, die 2023 im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments im Zeitraum 2019 bis 2023 bereitgestellt werden, auf 948,1 Mio. EUR. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über den voraussichtlichen Zahlungsplan für die damit verbundenen noch ausstehenden Beträge für die betreffenden Jahre:
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Flexibilitätsinstrument — Zahlungsprofil (in Mio. EUR) |
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Jahr der Inanspruchnahme |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Summe |
|
2019 |
82,2 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
223,2 |
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2020 |
39,9 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
106,1 |
|
2021 |
10,3 |
7,6 |
0,0 |
0,0 |
58,9 |
|
2022 |
62,7 |
49,8 |
36,7 |
0,0 |
368,4 |
|
2023 |
752,9 |
279,0 |
120,6 |
83,2 |
1 235,7 EUR |
|
Summe |
948,1 |
336,4 |
157,4 |
83,2 |
1 992,3 EUR |
|
— |
Das Instrument für einen einzigen Spielraum wird gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a der MFR-Verordnung in Form von Mitteln für Verpflichtungen in Höhe von 280 Mio. EUR in der Teilrubrik 2b „Resilienz und Werte“ in Anspruch genommen. |
B. Haushaltsplan 2022
Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 5/2022 wird mit einer Abänderung gegenüber dem Vorschlag der Kommission angenommen: Aufgrund der späten Verabschiedung der Rechtsgrundlage für die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch eine gemeinsame Beschaffung (EDIRPA) wird der zu diesem Zweck in die Reserve eingestellte Betrag von 82 972 301 EUR an Mitteln für Verpflichtungen nicht akzeptiert und die entsprechende Haushaltslinie 13 06 01 für das Haushaltsjahr 2022 nicht eingerichtet.
—1. Haushaltsplan 2023
1.1. „Geschlossene“ Haushaltslinien
Sofern nachstehend in diesen Schlussfolgerungen nicht anders angegeben, werden alle Haushaltslinien entsprechend dem Vorschlag der Kommission im Entwurf des Haushaltsplans für 2023 in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2023 geänderten Fassung bestätigt.
Für die übrigen Haushaltslinien kam der Vermittlungsausschuss zu einer Einigung über die nachfolgend in den Abschnitten 1.2 bis 1.7 dargestellten Schlussfolgerungen.
1.2. Übergreifende Aspekte
Dezentrale Agenturen
Der EU-Beitrag (Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen und die Anzahl der Planstellen) für alle dezentralen Agenturen entspricht dem Umfang, der von der Kommission im Entwurf des Haushaltsplans für 2023 in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2023 geänderten Fassung vorgeschlagen wurde, mit Ausnahme der folgenden Einrichtungen:
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— |
Unter Teilrubrik 2b: |
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— |
Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA, Haushaltsartikel 07 10 08), für die im Haushaltsplan 2023 eine Aufstockung um 2,5 Mio. EUR und die Umwandlung von 20 Stellen für Vertragsbedienstete in Stellen für Bedienstete auf Zeit im Stellenplan vorgesehen ist, wobei davon ausgegangen wird, dass die Einstellungen im Durchschnitt zur Jahresmitte erfolgen. |
|
— |
Unter Rubrik 4: |
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— |
Die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA, Haushaltsartikel 11 10 02), für die sechs Stellen in den Stellenplan aufgenommen werden, und die Höhe der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen um 0,5 Mio. EUR erhöht wird, wobei davon ausgegangen, dass die Einstellungen im Durchschnitt zur Jahresmitte erfolgen. |
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— |
Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA, Haushaltsartikel 10 10 01), für die die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen um 3 Mio. EUR aufgestockt werden. |
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— |
Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex, Haushaltsartikel 11 10 01), für die die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen, wie vom Rat vorgeschlagen und vom Europäischen Parlament im Rahmen der jeweiligen Lesungen gebilligt, um 50 Mio. EUR gekürzt werden. |
Exekutivagenturen
Der EU-Beitrag (Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen) und die Anzahl der Planstellen für die Exekutivagenturen entsprechen dem Vorschlag der Kommission im Haushaltsentwurf.
Pilotprojekte / vorbereitende Maßnahmen
Es wurde wie vom Parlament vorgeschlagen ein Gesamtpaket von 39 Pilotprojekten / vorbereitenden Maßnahmen (darunter 29 neue) im Umfang von 80,1 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen vereinbart.
Die Höhe der Mittel für die Fortsetzung des vom Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) durchgeführten Pilotprojekts (Pilotprojekt — Auf dem Weg zur Einrichtung einer Europäischen Diplomatischen Akademie, Haushaltsposten 2 2 5 0) entspricht dem vom EAD beantragten und von der Kommission im Haushaltsentwurf 2023 vorgeschlagenen Umfang.
Bei diesem Paket werden die in der Haushaltsordnung vorgesehenen Obergrenzen für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen eingehalten.
1.3. Ausgabenkategorien des Finanzrahmens — Mittel für Verpflichtungen
Nach Berücksichtigung der oben aufgeführten Schlussfolgerungen zu Agenturen, Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen hat der Vermittlungsausschuss folgende Vereinbarung getroffen:
Rubrik 1 — Binnenmarkt, Innovation und Digitales
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2023 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:
|
Haushaltslinie / Programm |
Bezeichnung |
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR) |
||
|
HE 2023 (einschl. BS 1) |
Haushaltsplan 2023 |
Differenz |
||
|
1.0.11 |
Horizont Europa |
12 342 890 425 |
12 352 890 425 |
10 000 000 |
|
01 02 01 02 |
Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen |
864 130 546 |
874 130 546 |
10 000 000 |
|
1.0.13 |
Internationaler thermonuklearer Versuchsreaktor (ITER) |
1 019 848 352 |
839 848 352 |
- 180 000 000 |
|
01 04 01 |
Bau, Betrieb und Nutzung der ITER-Anlagen — Europäisches gemeinsames Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie |
1 012 128 572 |
832 128 572 |
- 180 000 000 |
|
1.0.221 |
CEF-Verkehr |
1 792 540 197 |
1 852 540 197 |
60 000 000 |
|
02 03 01 |
Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Verkehr |
1 782 813 707 |
1 842 813 707 |
60 000 000 |
|
1.0.222 |
CEF — Energie |
815 673 939 |
859 173 939 |
43 500 000 |
|
02 03 02 |
Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Energie |
810 644 269 |
854 144 269 |
43 500 000 |
|
1.0.31 |
Binnenmarktprogramm (einschl. KMU) |
592 820 090 |
602 820 090 |
10 000 000 |
|
03 02 02 |
Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen — insbesondere KMU — und Unterstützung für den Zugang zu Märkten |
126 384 000 |
136 384 000 |
10 000 000 |
|
PPVM |
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen |
|
|
37 325 000 |
|
|
Summe |
|
|
-19 175 000 |
Folglich werden die Mittel für Verpflichtungen auf 21 548,4 Mio. EUR festgelegt; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 1 verbleibt somit ein Spielraum von 178,6 Mio. EUR.
Der Vermittlungsausschuss hat sich darauf geeinigt, dass bei den Forschungshaushaltslinien Mittel für Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 148,8 Mio. EUR gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung (1) wieder eingesetzt werden. Diese Mittel sind Teil des Gesamtbetrags in Höhe von bis zu 0,5 Mrd. EUR (zu Preisen von 2018) für den Zeitraum 2021–2027, dem im Rahmen der MFR-Vereinbarung zugestimmt wurde. Somit stehen für den Zeitraum 2024–2027 bis zu 238,0 Mio. EUR zu Preisen von 2018 zur Verfügung. Im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren zum europäischen Chip-Gesetz und seiner Finanzierung wird die Möglichkeit eines weiteren Rückgriffs auf Artikel 15 Absatz 3 erörtert.
Die folgende Haushaltslinie wird aufgestockt, und ihre Erläuterungen werden entsprechend angepasst:
|
(in EUR) |
||
|
Haushaltslinie |
Name |
Mittel für Verpflichtungen |
|
01 02 02 20 |
Cluster „Kultur, Kreativität und eine inklusive Gesellschaft“ |
29 762 369 |
|
01 02 02 40 |
Cluster „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“ |
89 287 105 |
|
01 02 02 50 |
Cluster „Klima, Energie und Mobilität“ |
29 762 369 |
|
Summe |
|
148 811 843 |
Teilrubrik 2a — Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:
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Haushaltslinie / Programm |
Bezeichnung |
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR) |
||
|
HE 2023 (einschl. BS 1) |
Haushaltsplan 2023 |
Differenz |
||
|
PPPA |
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen |
|
|
3 500 000 |
|
|
Summe |
|
|
3 500 000 |
Folglich werden die Mittel für Verpflichtungen auf 62 926,5 Mio. EUR festgelegt; bis zur Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 2a verbleibt somit ein Spielraum von 12,5 Mio. EUR.
Teilrubrik 2b — Resilienz und Werte
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2023 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:
|
Haushaltslinie / Programm |
Bezeichnung |
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR) |
||
|
HE 2023 (einschl. BS 1) |
Haushaltsplan 2023 |
Differenz |
||
|
2.2.23 |
Finanzierungskosten des Aufbauinstruments der Europäischen Union |
1 485 775 000 |
1 315 775 000 |
- 170 000 000 |
|
06 04 01 |
Aufbauinstrument der Europäischen Union (NGEU) — periodische Kuponzahlung und Tilgung bei Fälligkeit |
1 479 775 000 |
1 309 775 000 |
- 170 000 000 |
|
2.2.25 |
EU4Health |
731 750 309 |
739 250 309 |
7 500 000 |
|
06 06 01 |
Programm „EU4Health“ |
707 621 072 |
715 121 072 |
7 500 000 |
|
2.2.32 |
Erasmus+ |
3 648 525 437 |
3 668 525 437 |
20 000 000 |
|
07 03 01 01 |
Förderung der Lernmobilität von Einzelpersonen, sowie der Zusammenarbeit, Inklusion, Exzellenz, Kreativität und Innovation auf Ebene von Organisationen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Bildungspolitik — Indirekte Mittelverwaltung |
2 382 120 171 |
2 400 120 171 |
18 000 000 |
|
07 03 03 |
Förderung der Lernmobilität von Sporttrainern und anderem Personal im Sportbereich sowie der Zusammenarbeit, Inklusion, Kreativität und Innovation auf der Ebene von Sportorganisationen und der Sportpolitik |
67 664 711 |
69 664 711 |
2 000 000 |
|
2.2.33 |
Europäisches Solidaritätskorps |
141 196 320 |
144 196 320 |
3 000 000 |
|
07 04 01 |
Europäisches Solidaritätskorps |
134 298 196 |
137 298 196 |
3 000 000 |
|
2.2.34 |
Kreatives Europa |
325 290 321 |
332 790 321 |
7 500 000 |
|
07 05 01 |
Kultur |
100 040 879 |
102 540 879 |
2 500 000 |
|
07 05 02 |
Medien |
175 661 827 |
180 661 827 |
5 000 000 |
|
2.2.352 |
Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte |
212 282 092 |
215 282 092 |
3 000 000 |
|
07 06 02 |
Förderung der Bürgerbeteiligung und der Teilhabe am demokratischen Leben der Union |
32 154 085 |
33 154 085 |
1 000 000 |
|
07 06 03 |
Daphne |
25 257 735 |
26 757 735 |
1 500 000 |
|
07 06 04 |
Schutz und Förderung der Werte der Union |
108 683 873 |
109 183 873 |
500 000 |
|
2.2.3DAG |
Dezentrale Agenturen |
268 478 848 |
270 978 848 |
2 500 000 |
|
07 10 08 |
Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) |
62 101 095 |
64 601 095 |
2 500 000 |
|
PPPA |
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen |
|
|
31 590 500 |
|
|
Summe |
|
|
-94 909 500 |
Angesichts der Zinssätze und des Volumens der NGEU-Finanzierungsgeschäfte bis Ende 2022 können die Mittel für die Haushaltslinie 06 04 01 um 170,0 Mio. EUR gekürzt werden, wobei die Fähigkeit zur Finanzierung der nicht rückzahlbaren Komponente von NGEU im Jahr 2023 in vollem Umfang erhalten bleibt.
Für Erasmus+ würde die Aufstockung der Mittel von Artikel 07 03 03 (Förderung der Lernmobilität von Sporttrainern und Sportpersonal sowie der Zusammenarbeit, Inklusion, Kreativität und Innovation auf der Ebene von Sportorganisationen und der Sportpolitik) einen Beitrag zur Finanzierung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausrichtung der nächsten Special Olympics ermöglichen.
Folglich belaufen sich die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen auf 7 660,2 Mio. EUR, wobei bis zur Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 2b kein Spielraum verbleibt und das Flexibilitätsinstrument gemäß Artikel 12 der MFR-Verordnung in Höhe von 182,2 Mio. EUR und das Instrument für einen einzigen Spielraum gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a der MFR-Verordnung in Höhe von 280,0 Mio. EUR in Anspruch genommen werden kann.
Rubrik 3 — Natürliche Ressourcen und Umwelt
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2023 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:
|
Haushaltslinie / Programm |
Bezeichnung |
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR) |
||
|
HE 2023 (einschl. BS 1) |
Haushaltsplan 2023 |
Differenz |
||
|
3.2.21 |
Programm für Klima- und Umweltpolitik (LIFE) |
725 521 280 |
755 521 280 |
30 000 000 |
|
09 02 01 |
Natur und Biodiversität |
272 761 676 |
279 011 676 |
6 250 000 |
|
09 02 02 |
Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität |
173 862 556 |
179 112 556 |
5 250 000 |
|
09 02 03 |
Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel |
122 358 139 |
128 608 139 |
6 250 000 |
|
09 02 04 |
Energiewende |
130 752 568 |
143 002 568 |
12 250 000 |
|
PPPA |
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen |
|
|
6 700 000 |
|
|
Summe |
|
|
36 700 000 |
Folglich werden die Mittel für Verpflichtungen auf 57 259,3 Mio. EUR festgelegt; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 3 verbleibt somit ein Spielraum von 35,7 Mio. EUR.
Rubrik 4 — Migration und Grenzmanagement
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:
|
Haushaltslinie / Programm |
Bezeichnung |
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR) |
||
|
HE 2023 (einschl. BS 1) |
Haushaltsplan 2023 |
Differenz |
||
|
4.0.11 |
Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds |
1 418 121 253 |
1 454 621 253 |
36 500 000 |
|
10 02 01 |
Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds |
1 414 824 860 |
1 451 324 860 |
36 500 000 |
|
4.0.1DAG |
Dezentrale Agenturen |
169 169 287 |
172 169 287 |
3 000 000 |
|
10 10 01 |
Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) |
169 169 287 |
172 169 287 |
3 000 000 |
|
4.0.211 |
Fonds für integriertes Grenzmanagement (IBMF) — Instrument für Grenzmanagement und Visa (BMVI) |
946 798 303 |
956 798 303 |
10 000 000 |
|
11 02 01 |
Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzmanagement und Visa |
944 798 303 |
954 798 303 |
10 000 000 |
|
4.0.2DAG |
Dezentrale Agenturen |
1 052 269 675 |
1 002 769 675 |
-49 500 000 |
|
11 10 01 |
Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) |
793 614 137 |
743 614 137 |
-50 000 000 |
|
11 10 02 |
Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) |
258 655 538 |
259 155 538 |
500 000 |
|
|
Summe |
|
|
0 |
Folglich werden die Mittel für Verpflichtungen auf 3 727,3 Mio. EUR festgelegt; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 4 verbleibt somit ein Spielraum von 86,7 Mio. EUR.
Rubrik 5 — Sicherheit und Verteidigung
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:
|
Haushaltslinie / Programm |
Bezeichnung |
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR) |
||
|
HE 2023 (einschl. BS 1) |
Haushaltsplan 2023 |
Differenz |
||
|
5.0.22 |
Militärische Mobilität |
236 685 681 |
295 185 681 |
58 500 000 |
|
13 04 01 |
Militärische Mobilität |
234 970 661 |
293 470 661 |
58 500 000 |
|
|
Summe |
|
|
58 500 000 |
Solange über das Programm für sichere Konnektivität im Weltraum noch keine Einigung erzielt worden ist, werden die im Entwurf des Haushaltsplans für diesen Zweck vorgeschlagenen Beträge in die Reserve eingestellt, die nach Maßgabe der letztlich von Parlament und Rat vereinbarten Finanzierungslösung freigegeben oder abgeändert wird. Die Einzelheiten werden in Abschnitt 1.5 erläutert.
Folglich werden die Mittel für Verpflichtungen übereinstimmend auf 2 116,6 Mio. EUR festgelegt; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 5 verbleibt somit kein Spielraum mehr, und es müssen Mittel aus dem Flexibilitätsinstrument in Höhe von 170,6 Mio. EUR in Anspruch genommen werden.
Rubrik 6 — Nachbarschaft und die Welt
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2023 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:
|
Haushaltslinie / Programm |
Bezeichnung |
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR) |
||
|
HE 2023 (einschl. BS 1) |
Haushaltsplan 2023 |
Differenz |
||
|
6.0.111 |
Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI/Europa in der Welt) |
11 970 770 313 |
12 250 770 313 |
280 000 000 |
|
14 02 01 10 |
Südliche Nachbarschaft |
1 657 209 546 |
1 727 209 546 |
70 000 000 |
|
14 02 01 11 |
Östliche Nachbarschaft |
618 890 238 |
828 890 238 |
210 000 000 |
|
|
Summe |
|
|
280 000 000 |
Für das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt wird die Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen für die östliche Nachbarschaft um 210 Mio. EUR (Haushaltsposten 14 02 01 11) für Maßnahmen in der Ukraine und der Republik Moldau als Reaktion auf die Aggression Russlands vorgesehen. Die Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen für die südliche Nachbarschaft (Haushaltsposten 14 02 01 10) um 70 Mio. EUR dient der Finanzierung migrationsbezogener Maßnahmen, insbesondere von Maßnahmen zur Unterstützung der Verwaltung und Steuerung von Migration sowie Flucht und Vertreibung sowie zur Unterstützung des UNRWA.
Folglich werden die Mittel für Verpflichtungen übereinstimmend auf 17 211,9 Mio. EUR festgelegt; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 6 verbleibt somit kein Spielraum mehr, und es müssen Mittel aus dem Flexibilitätsinstrument in Höhe von 882,9 Mio. EUR in Anspruch genommen werden.
Rubrik 7 — Europäische öffentliche Verwaltung
Die Zahl der Planstellen der Organe und die von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2023 geänderten Fassung vorgeschlagenen Mittel werden vom Vermittlungsausschuss mit folgenden Ausnahmen festgelegt:
|
— |
Dem Einzelplan des Gerichtshofs der Europäischen Union werden vier zusätzliche Planstellen zugewiesen, und die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen werden um 634 903 EUR aufgestockt, wobei berücksichtigt wird, dass die Einstellungen im Durchschnitt zur Jahresmitte erfolgen. |
|
— |
Dem Einzelplan des Europäischen Rechnungshofs werden neun zusätzliche Planstellen zugewiesen, und die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen werden um 1 005 422 EUR aufgestockt, wobei berücksichtigt wird, dass die Einstellungen im Durchschnitt zur Jahresmitte erfolgen. Die entsprechenden Stellen werden mit einer zeitlichen Befristung bis 2027 bewilligt; |
|
— |
Dem Einzelplan des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses werden zwei zusätzliche Planstellen zugewiesen, und die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen werden um 115 497 EUR aufgestockt, wobei berücksichtigt wird, dass die Einstellungen im Durchschnitt zur Jahresmitte erfolgen. |
|
— |
Dem Einzelplan des Europäischen Bürgerbeauftragten werden zwei zusätzliche Planstellen zugewiesen, und die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen werden um 101 388 EUR aufgestockt, wobei berücksichtigt wird, dass die Einstellungen im Durchschnitt zur Jahresmitte erfolgen. |
|
— |
Dem Einzelplan des Europäischen Datenschutzbeauftragten werden fünf zusätzliche Stellen zugewiesen, davon drei Stellen im Stellenplan des Europäischen Datenschutzbeauftragten und zwei Stellen im Stellenplan des Europäischen Datenschutzausschusses. Die Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen werden daher um 388 202 EUR aufgestockt, wenn berücksichtigt, dass die Einstellungen im Durchschnitt zur Jahresmitte erfolgen; |
|
— |
Im Einzelplan des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) werden die personellen Ressourcen um 11 Vertragsbedienstete verstärkt und die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen um 420 239 EUR aufgestockt, wobei berücksichtigt wird, dass die Einstellungen im Durchschnitt zur Jahresmitte erfolgen. |
Die Anpassungen, die bei Rubrik 7 zu einer Aufstockung um 2,7 Mio. EUR führen, sind in den folgenden Tabellen aufgeschlüsselt:
Einzelplan IV — Gerichtshof
|
Haushaltslinie / Programm |
Bezeichnung |
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR) |
||
|
HE 2023 (einschl. BS 1) |
Haushaltsplan 2023 |
Differenz |
||
|
1 2 0 0 |
Dienstbezüge und Zulagen |
304 868 000 |
305 502 903 |
634 903 |
|
|
Summe |
|
|
634 903 |
Einzelplan V — Rechnungshof
|
Haushaltslinie / Programm |
Bezeichnung |
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR) |
||
|
HE 2023 (einschl. BS 1) |
Haushaltsplan 2023 |
Differenz |
||
|
1 2 0 0 |
Dienstbezüge und Zulagen |
129 600 000 |
130 605 422 |
1 005 422 |
|
|
Summe |
|
|
1 005 422 |
Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
|
Haushaltslinie / Programm |
Bezeichnung |
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR) |
||
|
HE 2023 (einschl. BS 1) |
Haushaltsplan 2023 |
Differenz |
||
|
1 2 0 0 |
Dienstbezüge und Zulagen |
82 849 505 |
82 965 001 |
115 496 |
|
|
Summe |
|
|
115 496 |
Einzelplan VIII — Europäischer Bürgerbeauftragter
|
Haushaltslinie / Programm |
Bezeichnung |
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR) |
||
|
HE 2023 (einschl. BS 1) |
Haushaltsplan 2023 |
Differenz |
||
|
1 2 0 0 |
Dienstbezüge und Zulagen |
9 002 978 |
9 104 366 |
101 388 |
|
|
Summe |
|
|
101 388 |
Einzelplan IX — Europäischer Datenschutzbeauftragter
|
Haushaltslinie / Programm |
Bezeichnung |
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR) |
||
|
HE 2023 (einschl. BS 1) |
Haushaltsplan 2023 |
Differenz |
||
|
1 1 0 0 |
Dienstbezüge und Zulagen |
7 491 500 |
7 724 420 |
232 920 |
|
3 0 1 0 |
Dienstbezüge und Zulagen |
2 123 500 |
2 278 782 |
155 282 |
|
|
Summe |
|
|
388 202 |
Einzelplan X — Europäischer Auswärtiger Dienst
|
Haushaltslinie / Programm |
Bezeichnung |
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR) |
||
|
HE 2023 (einschl. BS 1) |
Haushaltsplan 2023 |
Differenz |
||
|
1 2 0 0 |
Vertragsbedienstete |
20 967 900 |
21 388 139 |
420 239 |
|
|
Summe |
|
|
420 239 |
Folglich belaufen sich die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen auf 11 311,3 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 7 verbleibt ein Spielraum von 107,7 Mio. EUR, wovon 28,2 Mio. EUR auf den Teilspielraum für „Verwaltungsausgaben der Organe“ entfallen.
Thematische besondere Instrumente: EGF, SEAR und BAR
Die Mittel für Verpflichtungen für den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF), die Solidaritäts- und Soforthilfereserve und die Reserve für die Anpassung an den Brexit (BAR) werden in der von der Kommission im Haushaltsplanentwurf vorgeschlagenen Höhe eingesetzt.
1.4. Mittel für Zahlungen
Das Gesamtvolumen der Mittel für Zahlungen im Haushaltsplan 2023 entspricht dem im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2023 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang mit folgenden im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen:
|
1. |
Es werden die vereinbarten Mittelansätze für Verpflichtungen für nichtgetrennte Ausgaben (Rubriken 1 bis 6) berücksichtigt, bei denen die Höhe der Mittel für Zahlungen der Höhe der Verpflichtungen entspricht. Dies gilt auch für die Senkung der Finanzierungskosten des Aufbauinstruments der Europäischen Union (NGEU) um 170,0 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung der Anpassung des Beitrags der EU zu den dezentralen Agenturen ergibt sich zusammengenommen eine Kürzung um 214,0 Mio. EUR; |
|
2. |
Die Anpassungen unter Rubrik 7 führen zu einer Kürzung in Höhe von 2,7 Mio. EUR. |
|
3. |
Die Mittel für Zahlungen für alle neuen vom Parlament vorgeschlagenen Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen werden auf 25 % der entsprechenden Mittel für Verpflichtungen oder, sofern niedriger, auf die vom Parlament vorgeschlagene Höhe festgesetzt. Bei Verlängerungen laufender Pilotprojekte und vorbereitender Maßnahmen entspricht die Höhe der Zahlungen der im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2023 geänderten Fassung vorgesehenen Höhe plus 25 % der entsprechenden neuen Verpflichtungen oder, sofern niedriger, der vom Parlament vorgeschlagenen Höhe. Daraus ergibt sich insgesamt eine Erhöhung um 19,8 Mio. EUR. |
|
4. |
Durch die Anpassungen bei den Haushaltslinien für getrennte Ausgaben erhöht sich der Betrag insgesamt auf 177,0 Mio. EUR. |
Die Anpassungen, die zu einem Gesamtrückgang um 14,5 Mio. EUR führen, sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:
|
Haushaltslinie / Programm |
Bezeichnung |
Veränderung bei den Mitteln für Zahlungen (in EUR) |
||
|
HE 2023 (einschl. BS 1) |
Haushaltsplan 2023 |
Differenz |
||
|
Rubrik 1 |
||||
|
1.0.11 |
Horizont Europa |
11 903 569 694 |
11 908 569 694 |
5 000 000 |
|
01 02 01 02 |
Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen |
602 437 939 |
607 437 939 |
5 000 000 |
|
1.0.13 |
Internationaler thermonuklearer Versuchsreaktor (ITER) |
721 228 782 |
671 228 782 |
-50 000 000 |
|
01 04 01 |
Bau, Betrieb und Nutzung der ITER-Anlagen — Europäisches gemeinsames Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie |
563 509 002 |
513 509 002 |
-50 000 000 |
|
1.0.221 |
CEF-Verkehr |
1 922 486 490 |
1 943 486 490 |
21 000 000 |
|
02 03 01 |
Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Verkehr |
973 760 000 |
994 760 000 |
21 000 000 |
|
1.0.222 |
CEF-Energie |
713 629 670 |
723 629 670 |
10 000 000 |
|
02 03 02 |
Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Energie |
246 000 000 |
256 000 000 |
10 000 000 |
|
1.0.31 |
Binnenmarktprogramm (einschl. KMU) |
610 260 036 |
615 260 036 |
5 000 000 |
|
03 02 02 |
Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen — insbesondere KMU — und Unterstützung für den Zugang zu Märkten |
132 069 500 |
137 069 500 |
5 000 000 |
|
PPPA |
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen |
|
|
9 331 250 |
|
|
Rubrik 1 insgesamt |
|
|
331 250 |
|
Teilrubrik 2a |
||||
|
PPPA |
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen |
|
|
875 000 |
|
|
Teilrubrik 2a insgesamt |
|
|
875 000 |
|
Teilrubrik 2b |
||||
|
2.2.23 |
Finanzierungskosten des Aufbauinstruments der Europäischen Union (NGEU) |
1 485 775 000 |
1 315 775 000 |
- 170 000 000 |
|
06 04 01 |
Aufbauinstrument der Europäischen Union (NGEU) — periodische Kuponzahlung und Tilgung bei Fälligkeit |
1 479 775 000 |
1 309 775 000 |
- 170 000 000 |
|
2.2.25 |
EU4Health |
619 341 615 |
626 841 615 |
7 500 000 |
|
06 06 01 |
Programm „EU4Health“ |
570 712 378 |
578 212 378 |
7 500 000 |
|
2.2.32 |
Erasmus+ |
3 274 197 196 |
3 291 597 196 |
17 400 000 |
|
07 03 01 01 |
Förderung der Lernmobilität von Einzelpersonen, sowie der Zusammenarbeit, Inklusion, Exzellenz, Kreativität und Innovation auf Ebene von Organisationen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Bildungspolitik — Indirekte Mittelverwaltung |
2 280 250 000 |
2 296 250 000 |
16 000 000 |
|
07 03 03 |
Förderung der Lernmobilität von Sporttrainern und anderem Personal im Sportbereich sowie der Zusammenarbeit, Inklusion, Kreativität und Innovation auf der Ebene von Sportorganisationen und der Sportpolitik |
55 000 000 |
56 400 000 |
1 400 000 |
|
2.2.33 |
Europäisches Solidaritätskorps |
122 118 124 |
124 118 124 |
2 000 000 |
|
07 04 01 |
Europäisches Solidaritätskorps |
104 000 000 |
106 000 000 |
2 000 000 |
|
2.2.34 |
Kreatives Europa |
306 962 192 |
312 462 192 |
5 500 000 |
|
07 05 01 |
Kultur |
89 452 597 |
91 452 597 |
2 000 000 |
|
07 05 02 |
Medien |
137 922 353 |
141 422 353 |
3 500 000 |
|
2.2.352 |
Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte |
155 069 755 |
156 569 755 |
1 500 000 |
|
07 06 02 |
Förderung der Bürgerbeteiligung und der Teilhabe am demokratischen Leben der Union |
18 510 511 |
19 010 511 |
500 000 |
|
07 06 03 |
Daphne |
26 078 886 |
26 828 886 |
750 000 |
|
07 06 04 |
Schutz und Förderung der Werte der Union |
54 381 753 |
54 631 753 |
250 000 |
|
2.2.3DAG |
Dezentrale Agenturen |
263 290 848 |
265 790 848 |
2 500 000 |
|
07 10 08 |
Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) |
62 101 095 |
64 601 095 |
2 500 000 |
|
PPPA |
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen |
|
|
7 897 625 |
|
|
Teilrubrik 2b insgesamt |
|
|
- 125 702 375 |
|
Rubrik 3 |
||||
|
3.2.21 |
Programm für Klima- und Umweltpolitik (LIFE) |
513 989 167 |
522 689 167 |
8 700 000 |
|
09 02 01 |
Natur und Biodiversität |
97 698 396 |
99 323 396 |
1 625 000 |
|
09 02 02 |
Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität |
69 504 430 |
71 129 430 |
1 625 000 |
|
09 02 03 |
Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel |
47 000 000 |
48 625 000 |
1 625 000 |
|
09 02 04 |
Energiewende |
53 000 000 |
56 825 000 |
3 825 000 |
|
PPPA |
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen |
|
|
1 675 000 |
|
|
Rubrik 3 insgesamt |
|
|
10 375 000 |
|
Rubrik 4 |
||||
|
4.0.11 |
Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds |
1 314 919 500 |
1 329 919 500 |
15 000 000 |
|
10 02 01 |
Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds |
710 919 500 |
725 919 500 |
15 000 000 |
|
4.0.1DAG |
Dezentrale Agenturen |
169 169 287 |
172 169 287 |
3 000 000 |
|
10 10 01 |
Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) |
169 169 287 |
172 169 287 |
3 000 000 |
|
4.0.211 |
Fonds für integriertes Grenzmanagement (IBMF) — Instrument für Grenzmanagement und Visa (BMVI) |
394 492 752 |
396 992 752 |
2 500 000 |
|
11 02 01 |
Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzmanagement und Visa |
276 492 752 |
278 992 752 |
2 500 000 |
|
4.0.2DAG |
Dezentrale Agenturen |
1 117 019 143 |
1 067 519 143 |
-49 500 000 |
|
11 10 01 |
Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) |
793 614 137 |
743 614 137 |
-50 000 000 |
|
11 10 02 |
Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) |
323 405 006 |
323 905 006 |
500 000 |
|
PPPA |
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen |
|
|
0 |
|
|
Rubrik 4 insgesamt |
|
|
-29 000 000 |
|
Rubrik 5 |
||||
|
5.0.22 |
Militärische Mobilität |
106 715 020 |
131 715 020 |
25 000 000 |
|
13 04 01 |
Militärische Mobilität |
105 000 000 |
130 000 000 |
25 000 000 |
|
|
Rubrik 5 insgesamt* |
|
|
25 000 000 |
|
Rubrik 6 |
||||
|
6.0.111 |
Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI/Europa in der Welt) |
8 842 716 018 |
8 943 716 018 |
101 000 000 |
|
14 02 01 10 |
Südliche Nachbarschaft |
423 893 255 |
444 893 255 |
21 000 000 |
|
14 02 01 11 |
Östliche Nachbarschaft |
185 608 958 |
265 608 958 |
80 000 000 |
|
|
Rubrik 6 insgesamt |
|
|
101 000 000 |
|
Rubrik 7 |
||||
|
7.1.24 |
Gerichtshof der Europäischen Union |
485 342 893 |
485 977 796 |
634 903 |
|
7.1.25 |
Europäischer Rechnungshof |
174 054 500 |
175 059 922 |
1 005 422 |
|
7.1.26 |
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss |
158 652 474 |
158 767 970 |
115 496 |
|
7.1.28 |
Europäischer Bürgerbeauftragter |
12 943 383 |
13 044 771 |
101 388 |
|
7.1.29 |
Europäischer Datenschutzbeauftragter |
21 941 500 |
22 329 702 |
388 202 |
|
7.1.2X |
Europäischer Auswärtiger Dienst |
819 647 241 |
820 067 480 |
420 239 |
|
|
Rubrik 7 insgesamt |
2 665 650 |
||
|
INSGESAMT |
-14 455 475 EUR |
|||
Dies führt zu einer Gesamthöhe der Mittel für Zahlungen von 168 648,7 Mio. EUR, was einer Kürzung um 14,5 Mio. EUR im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2023 geänderten Fassung entspricht.
1.5. Reserven
Neben den Reserven, die in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2023 geänderten Fassung des Haushaltsplanentwurfs enthalten sind, sind keine weiteren Reserven vorgesehen.
1.6. Erläuterungen zum Haushaltsplan
Der Wortlaut der Erläuterungen zum Haushaltsplan entspricht dem Entwurf des Haushaltsplans in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2023 geänderten Fassung mit den folgenden im Durchführbarkeitsschreiben vorgeschlagenen und vom Vermittlungsausschuss gebilligten Anpassungen:
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Haushaltslinien, bei denen die vom Europäischen Parlament vorgenommenen Änderungen an seinem eigenen Einzelplan ohne Modifikation gebilligt wurden: Dies umfasst die folgenden Änderungen: |
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Posten 1 2 0 0 — Dienstbezüge und Vergütungen |
Hinzufügen:
98 zusätzliche Planstellen für das Jahr 2023. Diese Stellen sind für ein Haushaltsjahr vorgesehen und werden im Haushaltsplanentwurf 2024 aus dem Stellenplan gestrichen. Diese Stellen sollen die Kontinuität der Beschäftigung von Bediensteten auf Zeit im Hinblick auf die Anwendung von Artikel 29 Absatz 4 des Statuts erleichtern. Zusätzliche Mittel werden nicht benötigt.
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Der Vermittlungsausschuss kommt ferner überein, dass die Zahl der Planstellen der „Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen und des Ausschusses unabhängiger Persönlichkeiten“ im Stellenplan des Europäischen Parlaments eindeutig angegeben werden sollte, indem eine neue Haushaltslinie unterhalb des Gesamtbetrags des Europäischen Parlaments eingeführt wird, in der „davon für die Behörde“ angegeben wird. |
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Haushaltslinien, bei denen die vom Europäischen Parlament vorgenommenen Änderungen ohne Modifikation gebilligt wurden: |
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Artikel 14 04 02 — Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) |
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
Abgedeckt sind die Kosten für die Bezüge der EUSR und die Aufstellung ihrer Teams und/oder die Einrichtung ihrer Unterstützungsstrukturen, einschließlich der Reise- und Personalkosten , die nicht mit dem von den Mitgliedstaaten oder den Organen der Union abgestellten Personal zusammenhängen. Ferner sind die Kosten für etwaige Projekte, die unter der unmittelbaren Verantwortung eines EUSR durchgeführt werden, abgedeckt.
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Haushaltslinien, bei denen die jeweiligen Erläuterungen gemäß dem Vorschlag im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben geänderten Fassung mit den folgenden Änderungen gebilligt wurden: |
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Posten 13 03 01 — Verteidigungsforschung |
Den Absatz wie folgt ändern:
Studien, zum Beispiel Machbarkeitsstudien zur Untersuchung der Machbarkeit von neuen oder verbesserten Technologien, Produkten, Prozessen, Diensten, Lösungen, auch im Bereich der Cyberabwehr und der Cybersicherheit,
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Neue Haushaltslinien nach der Annahme des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung zur Schaffung eines Instruments zur Unterstützung der Ukraine für 2023 (makrofinanzielle Hilfe +) am 9. November 2022, für die die entsprechenden Erläuterungen mit folgendem Wortlaut gebilligt werden: |
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Artikel 14 01 06 — Unterstützungsausgaben für die Ukraine — Makrofinanzhilfe Plus (MFA+) |
Hinzufügen:
Neben den in diesem Kapitel beschriebenen Ausgaben sind diese Mittel auch und insbesondere zur Deckung von Unterstützungsausgaben für die Umsetzung des Instruments und für die Verwirklichung seiner Ziele bestimmt, einschließlich administrativer Hilfe im Zusammenhang mit der Verwirklichung seiner Ziele, einschließlich administrativer Hilfe im Zusammenhang mit den für die Umsetzung des Instruments erforderlichen Vorbereitungs-, Follow-up-, Überwachungs-, Kontroll-, Prüfungs- und Evaluierungstätigkeiten, sowie Ausgaben in den zentralen Dienststellen und den Unionsdelegationen für die administrative Hilfe und Koordinierungshilfe, die für das Instrument und für die Verwaltung von im Rahmen des Instruments finanzierten Maßnahmen, einschließlich Informations- und Kommunikationsmaßnahmen sowie betrieblicher IT-Systeme, benötigt wird.
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Kapitel 14 07 — Makrofinanzhilfe Plus (MFA+) für die Ukraine |
Hinzufügen:
Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel sind zur Deckung der operativen Ausgaben im Zusammenhang mit Maßnahmen bestimmt, die im Rahmen des Instruments zur Unterstützung der Ukraine für 2023 durchgeführt werden (Makrofinanzhilfe +). Allgemeines Ziel des Instruments ist die Bereitstellung kurzfristiger finanzieller Hilfe in vorhersehbarer, kontinuierlicher, geordneter und zeitnaher Weise und gegebenenfalls die Finanzierung der Rehabilitation und die erste Unterstützung für den Wiederaufbau nach dem Krieg, um die Ukraine auf ihrem Weg zur europäischen Integration zu unterstützen.
Damit das allgemeine Ziel erreicht werden kann, bestehen die wichtigsten spezifischen Ziele insbesondere darin, Folgendes zu unterstützen:
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die makrofinanzielle Stabilität und die Verringerung der externen und internen Finanzierungsengpässe des Landes; |
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eine Reformagenda, die gegebenenfalls auf die frühe Vorbereitungsphase des Heranführungsprozesses und insbesondere auf die Stärkung der Institutionen der Ukraine, die Reform und Stärkung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung sowie Transparenz, Strukturreformen und eine verantwortungsvolle Staatsführung auf allen Ebenen ausgerichtet ist; |
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die Wiederherstellung kritischer Funktionen und Infrastrukturen sowie Hilfe für Bedürftige. |
Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Drittländer) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel in diesem Kapitel bereitgestellt, die ausgeführt werden können.
Die entsprechend veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.
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Artikel 14 07 01 — MFA+ für die Ukraine — Zinszuschuss |
Hinzufügen:
Diese Mittel sind zur Deckung von Tätigkeiten bestimmt, die auf die Gewährung eines Zinszuschusses im Zusammenhang mit Anleihen und Darlehen abzielen, mit Ausnahme von Kosten im Zusammenhang mit der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens im Zusammenhang mit den Darlehen im Rahmen dieser Verordnung.
Diese Beiträge gelten als externe zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben d und e der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046.
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Artikel 14 07 02 — MFA+ für die Ukraine — nicht rückzahlbare Unterstützung |
Hinzufügen:
Diese Mittel sind zur Deckung zusätzlicher Beträge bestimmt, die von den Mitgliedstaaten und interessierten Drittländern und Dritten bereitgestellt und als nicht rückzahlbare Unterstützung eingesetzt werden, sofern dies in der nach Artikel 7 der vorgeschlagenen Verordnung zu schließenden Vereinbarung oder im Einklang mit der Verordnung (EU) 2021/947 und der Verordnung (EG) Nr. 1257/96 vorgesehen ist, um Maßnahmen zur Verwirklichung der in Artikel 2 Absatz 2 Buchstaben b bis c der vorgeschlagenen Verordnung genannten Ziele zu finanzieren.
Die Mittel sind insbesondere für Folgendes vorgesehen:
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eine Reformagenda, die gegebenenfalls auf die frühe Vorbereitungsphase des Heranführungsprozesses und insbesondere auf die Stärkung der Institutionen der Ukraine, die Reform und Stärkung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung sowie Transparenz, Strukturreformen und eine verantwortungsvolle Staatsführung auf allen Ebenen ausgerichtet ist; |
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die Wiederherstellung kritischer Funktionen und Infrastrukturen sowie Hilfe für Bedürftige. |
Diese Beiträge gelten als externe zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben d und e der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046.
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Der Vermittlungsausschuss kommt überein, die folgende Fußnote in den Stellenplan des Europäischen Rechnungshofs aufzunehmen. |
Hinzufügen:
„Zusätzliche Stellen (2023) (29 Prüfer im Zusammenhang mit NGEU, bewilligt bis 2027)“
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Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung kommt der Vermittlungsausschuss überein, die Mittel für Verpflichtungen unter der Haushaltslinie 01 02 02 20 wieder einzusetzen. Die Erläuterungen zum Haushaltsplan werden entsprechend angepasst: |
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Haushaltslinie |
Bezeichnung |
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01 02 02 20 |
Folgende Erläuterungen sind hinzuzufügen: Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung steht für diesen Haushaltsposten ein Betrag von 29 762 369 EUR für Mittel für Verpflichtungen zur Verfügung, nachdem im Jahr 2020 Forschungsprojekte nicht oder nur teilweise umgesetzt und infolgedessen Mittelbindungen aufgehoben wurden. |
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Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung kommt der Vermittlungsausschuss überein, die Mittel für Verpflichtungen unter der Haushaltslinie 01 02 02 40 wieder einzusetzen. Die Erläuterungen zum Haushaltsplan werden entsprechend angepasst: |
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Haushaltslinie |
Bezeichnung |
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01 02 02 40 |
Folgende Erläuterungen sind hinzuzufügen: Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung steht für diesen Haushaltsposten ein Betrag von 89 287 105 EUR für Mittel für Verpflichtungen zur Verfügung, nachdem im Jahr 2020 Forschungsprojekte nicht oder nur teilweise umgesetzt und infolgedessen Mittelbindungen aufgehoben wurden. |
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Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung kommt der Vermittlungsausschuss überein, die Mittel für Verpflichtungen unter der Haushaltslinie 01 02 02 50 wieder einzusetzen. Die Erläuterungen zum Haushaltsplan werden entsprechend angepasst: |
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Haushaltslinie |
Bezeichnung |
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01 02 02 50 |
Folgende Erläuterungen sind hinzuzufügen: Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung steht für diesen Haushaltsposten ein Betrag von 29 762 369 EUR für Mittel für Verpflichtungen zur Verfügung, nachdem im Jahr 2020 Forschungsprojekte nicht oder nur teilweise umgesetzt und infolgedessen Mittelbindungen aufgehoben wurden. |
Grundlage dafür ist, dass vom Europäischen Parlament oder vom Rat vorgenommene Abänderungen den Geltungsbereich eines bestehenden Basisrechtsakts weder ändern noch erweitern oder die Verwaltungsautonomie der Organe einschränken können und dass die Maßnahme durch die zur Verfügung stehenden Mittel gedeckt werden kann.
1.7. Eingliederungsplan
Der von der Kommission im Entwurf des Haushaltsplans in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2023 geänderten Fassung vorgeschlagene Eingliederungsplan wird mit der Aufnahme der neuen Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen vereinbart. Der Vermittlungsausschuss verständigt sich ferner auf die Schaffung einer neuen Haushaltslinie im Einzelplan des Europäischen Parlaments (Artikel 5 0 2 — Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen — Dienstbezüge und Vergütungen). Im Einklang mit dem Finanzbogen zu Rechtsakten, der dem am 9. November 2022 angenommenen Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Schaffung eines Instruments zur Unterstützung der Ukraine für das Jahr 2023 (Makrofinanzhilfe +) beigefügt ist, billigt der Vermittlungsausschuss schließlich die Schaffung der folgenden drei neuen Haushaltslinien im Einzelplan der Kommission:
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Artikel 14 01 06 Unterstützungsausgaben für die Ukraine — Makrofinanzhilfe Plus (MFA+) |
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Artikel 14 07 01 MFA+ für die Ukraine — Zinszuschuss |
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Artikel 14 07 02 MFA+ für die Ukraine — nicht rückzahlbare Unterstützung |
—2. Haushaltsplan 2022
Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 5/2022 wird mit einer Abänderung gegenüber dem Vorschlag der Kommission angenommen: Aufgrund der späten Verabschiedung der Rechtsgrundlage für die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch eine gemeinsame Beschaffung (EDIRPA) wird der zu diesem Zweck in die Reserve eingestellte Betrag von 82 972 301 EUR an Mitteln für Verpflichtungen nicht akzeptiert und die entsprechende Haushaltslinie 13 06 01 für das Haushaltsjahr 2022 nicht eingerichtet.
—3. Erklärungen
3.1. Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates zu den Mitteln für Zahlungen
Das Europäische Parlament und der Rat fordern die Kommission auf, im Jahr 2023 die Durchführung der Programme des derzeitigen und des vorangegangenen MFR (insbesondere in der Teilrubrik 2a und im Bereich ländliche Entwicklung) weiterhin aufmerksam und aktiv zu überwachen. Zu diesem Zweck ersuchen das Europäische Parlament und der Rat die Kommission, rechtzeitig aktualisierte Zahlenangaben zum Stand der Beratungen und zu den Voranschlägen hinsichtlich der Mittel für Zahlungen für 2023 vorzulegen (gegebenenfalls unter Berücksichtigung der verbesserten Genauigkeit der Vorausschätzungen der Mitgliedstaaten). Sollten die Zahlen zeigen, dass die in den Haushaltsplan 2023 eingestellten Mittel nicht ausreichen, um den Mittelbedarf zu decken, so ersuchen das Europäische Parlament und der Rat die Kommission, so rasch wie möglich eine geeignete Lösung, unter anderem einen Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans, vorzulegen, damit das Europäische Parlament und der Rat schnellstmöglich und unverzüglich die notwendigen Beschlüsse für gerechtfertigte Erfordernisse fassen können. Das Europäische Parlament und der Rat werden gegebenenfalls der Dringlichkeit der Angelegenheit Rechnung tragen und die Frist von acht Wochen für einen Beschluss verkürzen, falls sie dies für erforderlich halten. Dies gilt entsprechend auch, sollten die Zahlen zeigen, dass die in den Haushaltsplan 2023 eingestellten Mittel höher als benötigt sind.
3.2. Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zur Finanzierung des europäischen Chip-Gesetzes und des Programms für sichere Konnektivität im Weltraum
Die drei Organe erkennen an, dass die Finanzierung des europäischen Chip-Gesetzes und des Programms für sichere Konnektivität im Weltraum vom endgültigen Ergebnis der laufenden Gesetzgebungsverhandlungen abhängen wird. In Anbetracht des endgültigen Wortlauts der angenommenen Verordnungen und der beigefügten Finanzbögen ersuchen das Europäische Parlament und der Rat die Kommission, der Haushaltsbehörde unverzüglich die erforderlichen Mittelübertragungen oder einen Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans vorzulegen, um sicherzustellen, dass im Haushaltsjahr 2023 ein angemessener Betrag an Mitteln zur Verwendung bereitgestellt wird.
Sollte zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Einigung über die Finanzierung des europäischen Chip-Gesetzes erzielt werden, einschließlich der Verwendung der auf der Grundlage von Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung für Horizont Europa wieder bereitzustellenden Mittel, wird eine solche Änderung in den Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans aufgenommen.
3.3. Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zu Cybersicherheit
Eine robuste und koordinierte Cybersicherheit ist von entscheidender Bedeutung für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs der Organe und Einrichtungen der EU, insbesondere im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2024. Die drei Organe erkennen die Notwendigkeit einer zentralen Kapazität zur Bewältigung von Cybersicherheitsbedrohungen und -vorfällen an. Ein koordinierter Ansatz ist der kosteneffizienteste und kann allen, auch den am stärksten gefährdeten, ein hohes Schutzniveau bieten.
Die drei Organe erkennen die Notwendigkeit angemessener Cybersicherheitsressourcen innerhalb jedes Organs und insbesondere im interinstitutionellen IT-Notfallteam für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU (CERT-EU) an.
Die Kommission wird ersucht, in enger Zusammenarbeit mit dem CERT-EU und den anderen Organen bis Mitte des Jahres 2023 eine Bewertung des Bedarfs an Cybersicherheitsposten innerhalb des CERT-EU und aller Organe sowie des Mandats des CERT-EU vorzunehmen.
Die Haushaltsbehörde fordert die EU-Organe auf, zusammenzuarbeiten, um die Cybersicherheit in allen EU-Organen zu stärken. Nach der Bewertung der Kommission sollten die im Haushaltsplan 2023 für alle EU-Organe vorgesehenen Mittel für die Cybersicherheit koordiniert zur Verfügung gestellt werden, um den Schutz der Organe zu maximieren, insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch eine Stärkung der zentralen Cybersicherheitskapazität.
Dies gilt unbeschadet einer etwaigen Nutzung von Human- und Haushaltsmitteln durch das CERT-EU durch die teilnehmenden Organe, die sich aus der Einigung über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union (KOM(2022)0122) ergeben.
3.4. Erklärung der Europäischen Kommission zur Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens
Die Kommission wird die Tragfähigkeit der Ausgabenobergrenzen und Teilobergrenzen aller Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027 im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der MFR-Verordnung bewerten, die sie gemäß dem Arbeitsprogramm der Kommission für 2023 bis Mitte 2023 durchführen will.
(1) Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.