11.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 167/141


P9_TA(2022)0403

Haushaltsverfahren 2023 — gemeinsamer Entwurf

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. November 2022 zu dem vom Vermittlungsausschuss im Rahmen des Haushaltsverfahrens gebilligten gemeinsamen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltjahr 2023 (14783/2022 — C9-0389/2022 — 2022/0212(BUD))

(2023/C 167/30)

Das Europäische Parlament,

—

unter Hinweis auf den vom Vermittlungsausschuss angenommenen gemeinsamen Entwurf und die diesbezüglichen Erklärungen des Parlaments, des Rates und der Kommission (14783/2022 — C9-0389/2022),

—

unter Hinweis auf den von der Kommission am 1. Juli 2022 angenommenen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 (COM(2022)0400),

—

unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, der am 6. September 2022 vom Rat festgelegt und am 9. September 2022 dem Parlament zugeleitet wurde (12108/2022 — C9-0306/2022),

—

unter Hinweis auf das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2023 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, das am 5. Oktober 2022 von der Kommission vorgelegt wurde (COM(2022)0670),

—

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Oktober 2022 zum Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 (1) und auf die darin enthaltenen Abänderungen am Entwurf des Gesamthaushaltsplans,

—

gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

—

gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

—

gestützt auf den Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (2),

—

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (3),

—

unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021–2027 (4),

—

unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel (5),

—

gestützt auf die Artikel 95 und 96 seiner Geschäftsordnung,

—

unter Hinweis auf den Bericht seiner Delegation im Vermittlungsausschuss (A9-0278/2022),

1.

billigt den gemeinsamen Entwurf;

2.

bestätigt die dieser Entschließung beigefügten gemeinsamen Erklärungen;

3.

nimmt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung der Kommission zur Kenntnis;

4.

beauftragt seine Präsidentin, festzustellen, dass der Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

5.

beauftragt seine Präsidentin, diese legislative Entschließung dem Rat, der Kommission, den anderen betroffenen Organen und den betroffenen Einrichtungen sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1)  Angenommene Texte, P9_TA(2022)0366.

(2)  ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1.

(3)  ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.

(4)  ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 11.

(5)  ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 28.


ANHANG

ENDGÜLTIGE FASSUNG

Haushaltsplan 2023 — Elemente, auf die sich die gemeinsamen Schlussfolgerungen beziehen

Diese gemeinsamen Schlussfolgerungen beinhalten folgende Abschnitte:

1.

Haushaltsplan 2023

2.

Haushaltsplan 2022 — Berichtigungshaushaltsplan Nr. 5/2022

3.

Erklärungen

—   Übersicht

A.   Haushaltsplan 2023

Die gemeinsamen Schlussfolgerungen sehen Folgendes vor:

—

Die Mittel für Verpflichtungen werden im Haushaltsplan 2023 mit insgesamt 186 616,7 Mio. EUR veranschlagt. Insgesamt ergibt dies bei den Mitteln für Verpflichtungen einen Spielraum unterhalb der Obergrenzen des MFR für 2023 von 421,2 Mio. EUR.

—

Die Mittel für Zahlungen werden im Haushaltsplan 2023 mit insgesamt 168 648,7 Mio. EUR veranschlagt. Insgesamt ergibt dies bei den Mitteln für Zahlungen einen Spielraum unterhalb der Obergrenzen des MFR für 2023 von 3 554,2 Mio. EUR.

—

Das Flexibilitätsinstrument für 2023 wird in Form von Mitteln für Verpflichtungen in Höhe von 1 235,7 Mio. EUR in Anspruch genommen, davon 182,2 Mio. EUR für die Teilrubrik 2b „Resilienz und Werte“, 170,6 Mio. EUR für die Rubrik 5 „Sicherheit und Verteidigung“ und 882,9 Mio. EUR für die Rubrik 6 „Nachbarschaft und die Welt“.

Die Kommission veranschlagt die Mittel für Zahlungen, die 2023 im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments im Zeitraum 2019 bis 2023 bereitgestellt werden, auf 948,1 Mio. EUR. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über den voraussichtlichen Zahlungsplan für die damit verbundenen noch ausstehenden Beträge für die betreffenden Jahre:

Flexibilitätsinstrument — Zahlungsprofil (in Mio. EUR)

Jahr der Inanspruchnahme

2023

2024

2025

2026

Summe

2019

82,2

0,0

0,0

0,0

223,2

2020

39,9

0,0

0,0

0,0

106,1

2021

10,3

7,6

0,0

0,0

58,9

2022

62,7

49,8

36,7

0,0

368,4

2023

752,9

279,0

120,6

83,2

1 235,7 EUR

Summe

948,1

336,4

157,4

83,2

1 992,3 EUR

—

Das Instrument für einen einzigen Spielraum wird gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a der MFR-Verordnung in Form von Mitteln für Verpflichtungen in Höhe von 280 Mio. EUR in der Teilrubrik 2b „Resilienz und Werte“ in Anspruch genommen.

B.   Haushaltsplan 2022

Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 5/2022 wird mit einer Abänderung gegenüber dem Vorschlag der Kommission angenommen: Aufgrund der späten Verabschiedung der Rechtsgrundlage für die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch eine gemeinsame Beschaffung (EDIRPA) wird der zu diesem Zweck in die Reserve eingestellte Betrag von 82 972 301 EUR an Mitteln für Verpflichtungen nicht akzeptiert und die entsprechende Haushaltslinie 13 06 01 für das Haushaltsjahr 2022 nicht eingerichtet.

—1.   Haushaltsplan 2023

1.1.   „Geschlossene“ Haushaltslinien

Sofern nachstehend in diesen Schlussfolgerungen nicht anders angegeben, werden alle Haushaltslinien entsprechend dem Vorschlag der Kommission im Entwurf des Haushaltsplans für 2023 in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2023 geänderten Fassung bestätigt.

Für die übrigen Haushaltslinien kam der Vermittlungsausschuss zu einer Einigung über die nachfolgend in den Abschnitten 1.2 bis 1.7 dargestellten Schlussfolgerungen.

1.2.   Übergreifende Aspekte

Dezentrale Agenturen

Der EU-Beitrag (Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen und die Anzahl der Planstellen) für alle dezentralen Agenturen entspricht dem Umfang, der von der Kommission im Entwurf des Haushaltsplans für 2023 in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2023 geänderten Fassung vorgeschlagen wurde, mit Ausnahme der folgenden Einrichtungen:

—

Unter Teilrubrik 2b:

—

Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA, Haushaltsartikel 07 10 08), für die im Haushaltsplan 2023 eine Aufstockung um 2,5 Mio. EUR und die Umwandlung von 20 Stellen für Vertragsbedienstete in Stellen für Bedienstete auf Zeit im Stellenplan vorgesehen ist, wobei davon ausgegangen wird, dass die Einstellungen im Durchschnitt zur Jahresmitte erfolgen.

—

Unter Rubrik 4:

—

Die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA, Haushaltsartikel 11 10 02), für die sechs Stellen in den Stellenplan aufgenommen werden, und die Höhe der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen um 0,5 Mio. EUR erhöht wird, wobei davon ausgegangen, dass die Einstellungen im Durchschnitt zur Jahresmitte erfolgen.

—

Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA, Haushaltsartikel 10 10 01), für die die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen um 3 Mio. EUR aufgestockt werden.

—

Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex, Haushaltsartikel 11 10 01), für die die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen, wie vom Rat vorgeschlagen und vom Europäischen Parlament im Rahmen der jeweiligen Lesungen gebilligt, um 50 Mio. EUR gekürzt werden.

Exekutivagenturen

Der EU-Beitrag (Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen) und die Anzahl der Planstellen für die Exekutivagenturen entsprechen dem Vorschlag der Kommission im Haushaltsentwurf.

Pilotprojekte / vorbereitende Maßnahmen

Es wurde wie vom Parlament vorgeschlagen ein Gesamtpaket von 39 Pilotprojekten / vorbereitenden Maßnahmen (darunter 29 neue) im Umfang von 80,1 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen vereinbart.

Die Höhe der Mittel für die Fortsetzung des vom Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) durchgeführten Pilotprojekts (Pilotprojekt — Auf dem Weg zur Einrichtung einer Europäischen Diplomatischen Akademie, Haushaltsposten 2 2 5 0) entspricht dem vom EAD beantragten und von der Kommission im Haushaltsentwurf 2023 vorgeschlagenen Umfang.

Bei diesem Paket werden die in der Haushaltsordnung vorgesehenen Obergrenzen für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen eingehalten.

1.3.   Ausgabenkategorien des Finanzrahmens — Mittel für Verpflichtungen

Nach Berücksichtigung der oben aufgeführten Schlussfolgerungen zu Agenturen, Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen hat der Vermittlungsausschuss folgende Vereinbarung getroffen:

Rubrik 1 — Binnenmarkt, Innovation und Digitales

Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2023 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:

Haushaltslinie / Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2023 (einschl. BS 1)

Haushaltsplan 2023

Differenz

1.0.11

Horizont Europa

12 342 890 425

12 352 890 425

10 000 000

01 02 01 02

Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen

864 130 546

874 130 546

10 000 000

1.0.13

Internationaler thermonuklearer Versuchsreaktor (ITER)

1 019 848 352

839 848 352

- 180 000 000

01 04 01

Bau, Betrieb und Nutzung der ITER-Anlagen — Europäisches gemeinsames Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie

1 012 128 572

832 128 572

- 180 000 000

1.0.221

CEF-Verkehr

1 792 540 197

1 852 540 197

60 000 000

02 03 01

Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Verkehr

1 782 813 707

1 842 813 707

60 000 000

1.0.222

CEF — Energie

815 673 939

859 173 939

43 500 000

02 03 02

Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Energie

810 644 269

854 144 269

43 500 000

1.0.31

Binnenmarktprogramm (einschl. KMU)

592 820 090

602 820 090

10 000 000

03 02 02

Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen — insbesondere KMU — und Unterstützung für den Zugang zu Märkten

126 384 000

136 384 000

10 000 000

PPVM

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

 

 

37 325 000

 

Summe

 

 

-19 175 000

Folglich werden die Mittel für Verpflichtungen auf 21 548,4 Mio. EUR festgelegt; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 1 verbleibt somit ein Spielraum von 178,6 Mio. EUR.

Der Vermittlungsausschuss hat sich darauf geeinigt, dass bei den Forschungshaushaltslinien Mittel für Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 148,8 Mio. EUR gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung (1) wieder eingesetzt werden. Diese Mittel sind Teil des Gesamtbetrags in Höhe von bis zu 0,5 Mrd. EUR (zu Preisen von 2018) für den Zeitraum 2021–2027, dem im Rahmen der MFR-Vereinbarung zugestimmt wurde. Somit stehen für den Zeitraum 2024–2027 bis zu 238,0 Mio. EUR zu Preisen von 2018 zur Verfügung. Im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren zum europäischen Chip-Gesetz und seiner Finanzierung wird die Möglichkeit eines weiteren Rückgriffs auf Artikel 15 Absatz 3 erörtert.

Die folgende Haushaltslinie wird aufgestockt, und ihre Erläuterungen werden entsprechend angepasst:

(in EUR)

Haushaltslinie

Name

Mittel für Verpflichtungen

01 02 02 20

Cluster „Kultur, Kreativität und eine inklusive Gesellschaft“

29 762 369

01 02 02 40

Cluster „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“

89 287 105

01 02 02 50

Cluster „Klima, Energie und Mobilität“

29 762 369

Summe

 

148 811 843

Teilrubrik 2a — Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:

Haushaltslinie / Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2023 (einschl. BS 1)

Haushaltsplan 2023

Differenz

PPPA

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

 

 

3 500 000

 

Summe

 

 

3 500 000

Folglich werden die Mittel für Verpflichtungen auf 62 926,5 Mio. EUR festgelegt; bis zur Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 2a verbleibt somit ein Spielraum von 12,5 Mio. EUR.

Teilrubrik 2b — Resilienz und Werte

Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2023 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:

Haushaltslinie / Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2023 (einschl. BS 1)

Haushaltsplan 2023

Differenz

2.2.23

Finanzierungskosten des Aufbauinstruments der Europäischen Union

1 485 775 000

1 315 775 000

- 170 000 000

06 04 01

Aufbauinstrument der Europäischen Union (NGEU) — periodische Kuponzahlung und Tilgung bei Fälligkeit

1 479 775 000

1 309 775 000

- 170 000 000

2.2.25

EU4Health

731 750 309

739 250 309

7 500 000

06 06 01

Programm „EU4Health“

707 621 072

715 121 072

7 500 000

2.2.32

Erasmus+

3 648 525 437

3 668 525 437

20 000 000

07 03 01 01

Förderung der Lernmobilität von Einzelpersonen, sowie der Zusammenarbeit, Inklusion, Exzellenz, Kreativität und Innovation auf Ebene von Organisationen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Bildungspolitik — Indirekte Mittelverwaltung

2 382 120 171

2 400 120 171

18 000 000

07 03 03

Förderung der Lernmobilität von Sporttrainern und anderem Personal im Sportbereich sowie der Zusammenarbeit, Inklusion, Kreativität und Innovation auf der Ebene von Sportorganisationen und der Sportpolitik

67 664 711

69 664 711

2 000 000

2.2.33

Europäisches Solidaritätskorps

141 196 320

144 196 320

3 000 000

07 04 01

Europäisches Solidaritätskorps

134 298 196

137 298 196

3 000 000

2.2.34

Kreatives Europa

325 290 321

332 790 321

7 500 000

07 05 01

Kultur

100 040 879

102 540 879

2 500 000

07 05 02

Medien

175 661 827

180 661 827

5 000 000

2.2.352

Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte

212 282 092

215 282 092

3 000 000

07 06 02

Förderung der Bürgerbeteiligung und der Teilhabe am demokratischen Leben der Union

32 154 085

33 154 085

1 000 000

07 06 03

Daphne

25 257 735

26 757 735

1 500 000

07 06 04

Schutz und Förderung der Werte der Union

108 683 873

109 183 873

500 000

2.2.3DAG

Dezentrale Agenturen

268 478 848

270 978 848

2 500 000

07 10 08

Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA)

62 101 095

64 601 095

2 500 000

PPPA

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

 

 

31 590 500

 

Summe

 

 

-94 909 500

Angesichts der Zinssätze und des Volumens der NGEU-Finanzierungsgeschäfte bis Ende 2022 können die Mittel für die Haushaltslinie 06 04 01 um 170,0 Mio. EUR gekürzt werden, wobei die Fähigkeit zur Finanzierung der nicht rückzahlbaren Komponente von NGEU im Jahr 2023 in vollem Umfang erhalten bleibt.

Für Erasmus+ würde die Aufstockung der Mittel von Artikel 07 03 03 (Förderung der Lernmobilität von Sporttrainern und Sportpersonal sowie der Zusammenarbeit, Inklusion, Kreativität und Innovation auf der Ebene von Sportorganisationen und der Sportpolitik) einen Beitrag zur Finanzierung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausrichtung der nächsten Special Olympics ermöglichen.

Folglich belaufen sich die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen auf 7 660,2 Mio. EUR, wobei bis zur Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 2b kein Spielraum verbleibt und das Flexibilitätsinstrument gemäß Artikel 12 der MFR-Verordnung in Höhe von 182,2 Mio. EUR und das Instrument für einen einzigen Spielraum gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a der MFR-Verordnung in Höhe von 280,0 Mio. EUR in Anspruch genommen werden kann.

Rubrik 3 — Natürliche Ressourcen und Umwelt

Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2023 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:

Haushaltslinie / Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2023 (einschl. BS 1)

Haushaltsplan 2023

Differenz

3.2.21

Programm für Klima- und Umweltpolitik (LIFE)

725 521 280

755 521 280

30 000 000

09 02 01

Natur und Biodiversität

272 761 676

279 011 676

6 250 000

09 02 02

Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität

173 862 556

179 112 556

5 250 000

09 02 03

Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

122 358 139

128 608 139

6 250 000

09 02 04

Energiewende

130 752 568

143 002 568

12 250 000

PPPA

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

 

 

6 700 000

 

Summe

 

 

36 700 000

Folglich werden die Mittel für Verpflichtungen auf 57 259,3 Mio. EUR festgelegt; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 3 verbleibt somit ein Spielraum von 35,7 Mio. EUR.

Rubrik 4 — Migration und Grenzmanagement

Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:

Haushaltslinie / Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2023 (einschl. BS 1)

Haushaltsplan 2023

Differenz

4.0.11

Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

1 418 121 253

1 454 621 253

36 500 000

10 02 01

Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

1 414 824 860

1 451 324 860

36 500 000

4.0.1DAG

Dezentrale Agenturen

169 169 287

172 169 287

3 000 000

10 10 01

Asylagentur der Europäischen Union (EUAA)

169 169 287

172 169 287

3 000 000

4.0.211

Fonds für integriertes Grenzmanagement (IBMF) — Instrument für Grenzmanagement und Visa (BMVI)

946 798 303

956 798 303

10 000 000

11 02 01

Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzmanagement und Visa

944 798 303

954 798 303

10 000 000

4.0.2DAG

Dezentrale Agenturen

1 052 269 675

1 002 769 675

-49 500 000

11 10 01

Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex)

793 614 137

743 614 137

-50 000 000

11 10 02

Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA)

258 655 538

259 155 538

500 000

 

Summe

 

 

0

Folglich werden die Mittel für Verpflichtungen auf 3 727,3 Mio. EUR festgelegt; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 4 verbleibt somit ein Spielraum von 86,7 Mio. EUR.

Rubrik 5 — Sicherheit und Verteidigung

Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:

Haushaltslinie / Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2023 (einschl. BS 1)

Haushaltsplan 2023

Differenz

5.0.22

Militärische Mobilität

236 685 681

295 185 681

58 500 000

13 04 01

Militärische Mobilität

234 970 661

293 470 661

58 500 000

 

Summe

 

 

58 500 000

Solange über das Programm für sichere Konnektivität im Weltraum noch keine Einigung erzielt worden ist, werden die im Entwurf des Haushaltsplans für diesen Zweck vorgeschlagenen Beträge in die Reserve eingestellt, die nach Maßgabe der letztlich von Parlament und Rat vereinbarten Finanzierungslösung freigegeben oder abgeändert wird. Die Einzelheiten werden in Abschnitt 1.5 erläutert.

Folglich werden die Mittel für Verpflichtungen übereinstimmend auf 2 116,6 Mio. EUR festgelegt; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 5 verbleibt somit kein Spielraum mehr, und es müssen Mittel aus dem Flexibilitätsinstrument in Höhe von 170,6 Mio. EUR in Anspruch genommen werden.

Rubrik 6 — Nachbarschaft und die Welt

Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2023 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:

Haushaltslinie / Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2023 (einschl. BS 1)

Haushaltsplan 2023

Differenz

6.0.111

Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI/Europa in der Welt)

11 970 770 313

12 250 770 313

280 000 000

14 02 01 10

Südliche Nachbarschaft

1 657 209 546

1 727 209 546

70 000 000

14 02 01 11

Östliche Nachbarschaft

618 890 238

828 890 238

210 000 000

 

Summe

 

 

280 000 000

Für das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt wird die Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen für die östliche Nachbarschaft um 210 Mio. EUR (Haushaltsposten 14 02 01 11) für Maßnahmen in der Ukraine und der Republik Moldau als Reaktion auf die Aggression Russlands vorgesehen. Die Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen für die südliche Nachbarschaft (Haushaltsposten 14 02 01 10) um 70 Mio. EUR dient der Finanzierung migrationsbezogener Maßnahmen, insbesondere von Maßnahmen zur Unterstützung der Verwaltung und Steuerung von Migration sowie Flucht und Vertreibung sowie zur Unterstützung des UNRWA.

Folglich werden die Mittel für Verpflichtungen übereinstimmend auf 17 211,9 Mio. EUR festgelegt; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 6 verbleibt somit kein Spielraum mehr, und es müssen Mittel aus dem Flexibilitätsinstrument in Höhe von 882,9 Mio. EUR in Anspruch genommen werden.

Rubrik 7 — Europäische öffentliche Verwaltung

Die Zahl der Planstellen der Organe und die von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2023 geänderten Fassung vorgeschlagenen Mittel werden vom Vermittlungsausschuss mit folgenden Ausnahmen festgelegt:

—

Dem Einzelplan des Gerichtshofs der Europäischen Union werden vier zusätzliche Planstellen zugewiesen, und die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen werden um 634 903 EUR aufgestockt, wobei berücksichtigt wird, dass die Einstellungen im Durchschnitt zur Jahresmitte erfolgen.

—

Dem Einzelplan des Europäischen Rechnungshofs werden neun zusätzliche Planstellen zugewiesen, und die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen werden um 1 005 422 EUR aufgestockt, wobei berücksichtigt wird, dass die Einstellungen im Durchschnitt zur Jahresmitte erfolgen. Die entsprechenden Stellen werden mit einer zeitlichen Befristung bis 2027 bewilligt;

—

Dem Einzelplan des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses werden zwei zusätzliche Planstellen zugewiesen, und die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen werden um 115 497 EUR aufgestockt, wobei berücksichtigt wird, dass die Einstellungen im Durchschnitt zur Jahresmitte erfolgen.

—

Dem Einzelplan des Europäischen Bürgerbeauftragten werden zwei zusätzliche Planstellen zugewiesen, und die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen werden um 101 388 EUR aufgestockt, wobei berücksichtigt wird, dass die Einstellungen im Durchschnitt zur Jahresmitte erfolgen.

—

Dem Einzelplan des Europäischen Datenschutzbeauftragten werden fünf zusätzliche Stellen zugewiesen, davon drei Stellen im Stellenplan des Europäischen Datenschutzbeauftragten und zwei Stellen im Stellenplan des Europäischen Datenschutzausschusses. Die Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen werden daher um 388 202 EUR aufgestockt, wenn berücksichtigt, dass die Einstellungen im Durchschnitt zur Jahresmitte erfolgen;

—

Im Einzelplan des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) werden die personellen Ressourcen um 11 Vertragsbedienstete verstärkt und die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen um 420 239 EUR aufgestockt, wobei berücksichtigt wird, dass die Einstellungen im Durchschnitt zur Jahresmitte erfolgen.

Die Anpassungen, die bei Rubrik 7 zu einer Aufstockung um 2,7 Mio. EUR führen, sind in den folgenden Tabellen aufgeschlüsselt:

Einzelplan IV — Gerichtshof

Haushaltslinie / Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2023 (einschl. BS 1)

Haushaltsplan 2023

Differenz

1 2 0 0

Dienstbezüge und Zulagen

304 868 000

305 502 903

634 903

 

Summe

 

 

634 903


Einzelplan V — Rechnungshof

Haushaltslinie / Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2023 (einschl. BS 1)

Haushaltsplan 2023

Differenz

1 2 0 0

Dienstbezüge und Zulagen

129 600 000

130 605 422

1 005 422

 

Summe

 

 

1 005 422


Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

Haushaltslinie / Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2023 (einschl. BS 1)

Haushaltsplan 2023

Differenz

1 2 0 0

Dienstbezüge und Zulagen

82 849 505

82 965 001

115 496

 

Summe

 

 

115 496


Einzelplan VIII — Europäischer Bürgerbeauftragter

Haushaltslinie / Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2023 (einschl. BS 1)

Haushaltsplan 2023

Differenz

1 2 0 0

Dienstbezüge und Zulagen

9 002 978

9 104 366

101 388

 

Summe

 

 

101 388


Einzelplan IX — Europäischer Datenschutzbeauftragter

Haushaltslinie / Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2023 (einschl. BS 1)

Haushaltsplan 2023

Differenz

1 1 0 0

Dienstbezüge und Zulagen

7 491 500

7 724 420

232 920

3 0 1 0

Dienstbezüge und Zulagen

2 123 500

2 278 782

155 282

 

Summe

 

 

388 202


Einzelplan X — Europäischer Auswärtiger Dienst

Haushaltslinie / Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2023 (einschl. BS 1)

Haushaltsplan 2023

Differenz

1 2 0 0

Vertragsbedienstete

20 967 900

21 388 139

420 239

 

Summe

 

 

420 239

Folglich belaufen sich die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen auf 11 311,3 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 7 verbleibt ein Spielraum von 107,7 Mio. EUR, wovon 28,2 Mio. EUR auf den Teilspielraum für „Verwaltungsausgaben der Organe“ entfallen.

Thematische besondere Instrumente: EGF, SEAR und BAR

Die Mittel für Verpflichtungen für den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF), die Solidaritäts- und Soforthilfereserve und die Reserve für die Anpassung an den Brexit (BAR) werden in der von der Kommission im Haushaltsplanentwurf vorgeschlagenen Höhe eingesetzt.

1.4.   Mittel für Zahlungen

Das Gesamtvolumen der Mittel für Zahlungen im Haushaltsplan 2023 entspricht dem im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2023 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang mit folgenden im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen:

1.

Es werden die vereinbarten Mittelansätze für Verpflichtungen für nichtgetrennte Ausgaben (Rubriken 1 bis 6) berücksichtigt, bei denen die Höhe der Mittel für Zahlungen der Höhe der Verpflichtungen entspricht. Dies gilt auch für die Senkung der Finanzierungskosten des Aufbauinstruments der Europäischen Union (NGEU) um 170,0 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung der Anpassung des Beitrags der EU zu den dezentralen Agenturen ergibt sich zusammengenommen eine Kürzung um 214,0 Mio. EUR;

2.

Die Anpassungen unter Rubrik 7 führen zu einer Kürzung in Höhe von 2,7 Mio. EUR.

3.

Die Mittel für Zahlungen für alle neuen vom Parlament vorgeschlagenen Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen werden auf 25 % der entsprechenden Mittel für Verpflichtungen oder, sofern niedriger, auf die vom Parlament vorgeschlagene Höhe festgesetzt. Bei Verlängerungen laufender Pilotprojekte und vorbereitender Maßnahmen entspricht die Höhe der Zahlungen der im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2023 geänderten Fassung vorgesehenen Höhe plus 25 % der entsprechenden neuen Verpflichtungen oder, sofern niedriger, der vom Parlament vorgeschlagenen Höhe. Daraus ergibt sich insgesamt eine Erhöhung um 19,8 Mio. EUR.

4.

Durch die Anpassungen bei den Haushaltslinien für getrennte Ausgaben erhöht sich der Betrag insgesamt auf 177,0 Mio. EUR.

Die Anpassungen, die zu einem Gesamtrückgang um 14,5 Mio. EUR führen, sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:

Haushaltslinie / Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Zahlungen (in EUR)

HE 2023 (einschl. BS 1)

Haushaltsplan 2023

Differenz

Rubrik 1

1.0.11

Horizont Europa

11 903 569 694

11 908 569 694

5 000 000

01 02 01 02

Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen

602 437 939

607 437 939

5 000 000

1.0.13

Internationaler thermonuklearer Versuchsreaktor (ITER)

721 228 782

671 228 782

-50 000 000

01 04 01

Bau, Betrieb und Nutzung der ITER-Anlagen — Europäisches gemeinsames Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie

563 509 002

513 509 002

-50 000 000

1.0.221

CEF-Verkehr

1 922 486 490

1 943 486 490

21 000 000

02 03 01

Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Verkehr

973 760 000

994 760 000

21 000 000

1.0.222

CEF-Energie

713 629 670

723 629 670

10 000 000

02 03 02

Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Energie

246 000 000

256 000 000

10 000 000

1.0.31

Binnenmarktprogramm (einschl. KMU)

610 260 036

615 260 036

5 000 000

03 02 02

Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen — insbesondere KMU — und Unterstützung für den Zugang zu Märkten

132 069 500

137 069 500

5 000 000

PPPA

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

 

 

9 331 250

 

Rubrik 1 insgesamt

 

 

331 250

Teilrubrik 2a

PPPA

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

 

 

875 000

 

Teilrubrik 2a insgesamt

 

 

875 000

Teilrubrik 2b

2.2.23

Finanzierungskosten des Aufbauinstruments der Europäischen Union (NGEU)

1 485 775 000

1 315 775 000

- 170 000 000

06 04 01

Aufbauinstrument der Europäischen Union (NGEU) — periodische Kuponzahlung und Tilgung bei Fälligkeit

1 479 775 000

1 309 775 000

- 170 000 000

2.2.25

EU4Health

619 341 615

626 841 615

7 500 000

06 06 01

Programm „EU4Health“

570 712 378

578 212 378

7 500 000

2.2.32

Erasmus+

3 274 197 196

3 291 597 196

17 400 000

07 03 01 01

Förderung der Lernmobilität von Einzelpersonen, sowie der Zusammenarbeit, Inklusion, Exzellenz, Kreativität und Innovation auf Ebene von Organisationen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Bildungspolitik — Indirekte Mittelverwaltung

2 280 250 000

2 296 250 000

16 000 000

07 03 03

Förderung der Lernmobilität von Sporttrainern und anderem Personal im Sportbereich sowie der Zusammenarbeit, Inklusion, Kreativität und Innovation auf der Ebene von Sportorganisationen und der Sportpolitik

55 000 000

56 400 000

1 400 000

2.2.33

Europäisches Solidaritätskorps

122 118 124

124 118 124

2 000 000

07 04 01

Europäisches Solidaritätskorps

104 000 000

106 000 000

2 000 000

2.2.34

Kreatives Europa

306 962 192

312 462 192

5 500 000

07 05 01

Kultur

89 452 597

91 452 597

2 000 000

07 05 02

Medien

137 922 353

141 422 353

3 500 000

2.2.352

Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte

155 069 755

156 569 755

1 500 000

07 06 02

Förderung der Bürgerbeteiligung und der Teilhabe am demokratischen Leben der Union

18 510 511

19 010 511

500 000

07 06 03

Daphne

26 078 886

26 828 886

750 000

07 06 04

Schutz und Förderung der Werte der Union

54 381 753

54 631 753

250 000

2.2.3DAG

Dezentrale Agenturen

263 290 848

265 790 848

2 500 000

07 10 08

Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA)

62 101 095

64 601 095

2 500 000

PPPA

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

 

 

7 897 625

 

Teilrubrik 2b insgesamt

 

 

- 125 702 375

Rubrik 3

3.2.21

Programm für Klima- und Umweltpolitik (LIFE)

513 989 167

522 689 167

8 700 000

09 02 01

Natur und Biodiversität

97 698 396

99 323 396

1 625 000

09 02 02

Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität

69 504 430

71 129 430

1 625 000

09 02 03

Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

47 000 000

48 625 000

1 625 000

09 02 04

Energiewende

53 000 000

56 825 000

3 825 000

PPPA

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

 

 

1 675 000

 

Rubrik 3 insgesamt

 

 

10 375 000

Rubrik 4

4.0.11

Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

1 314 919 500

1 329 919 500

15 000 000

10 02 01

Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

710 919 500

725 919 500

15 000 000

4.0.1DAG

Dezentrale Agenturen

169 169 287

172 169 287

3 000 000

10 10 01

Asylagentur der Europäischen Union (EUAA)

169 169 287

172 169 287

3 000 000

4.0.211

Fonds für integriertes Grenzmanagement (IBMF) — Instrument für Grenzmanagement und Visa (BMVI)

394 492 752

396 992 752

2 500 000

11 02 01

Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzmanagement und Visa

276 492 752

278 992 752

2 500 000

4.0.2DAG

Dezentrale Agenturen

1 117 019 143

1 067 519 143

-49 500 000

11 10 01

Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex)

793 614 137

743 614 137

-50 000 000

11 10 02

Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA)

323 405 006

323 905 006

500 000

PPPA

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

 

 

0

 

Rubrik 4 insgesamt

 

 

-29 000 000

Rubrik 5

5.0.22

Militärische Mobilität

106 715 020

131 715 020

25 000 000

13 04 01

Militärische Mobilität

105 000 000

130 000 000

25 000 000

 

Rubrik 5 insgesamt*

 

 

25 000 000

Rubrik 6

6.0.111

Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI/Europa in der Welt)

8 842 716 018

8 943 716 018

101 000 000

14 02 01 10

Südliche Nachbarschaft

423 893 255

444 893 255

21 000 000

14 02 01 11

Östliche Nachbarschaft

185 608 958

265 608 958

80 000 000

 

Rubrik 6 insgesamt

 

 

101 000 000

Rubrik 7

7.1.24

Gerichtshof der Europäischen Union

485 342 893

485 977 796

634 903

7.1.25

Europäischer Rechnungshof

174 054 500

175 059 922

1 005 422

7.1.26

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

158 652 474

158 767 970

115 496

7.1.28

Europäischer Bürgerbeauftragter

12 943 383

13 044 771

101 388

7.1.29

Europäischer Datenschutzbeauftragter

21 941 500

22 329 702

388 202

7.1.2X

Europäischer Auswärtiger Dienst

819 647 241

820 067 480

420 239

 

Rubrik 7 insgesamt

2 665 650

INSGESAMT

-14 455 475 EUR

Dies führt zu einer Gesamthöhe der Mittel für Zahlungen von 168 648,7 Mio. EUR, was einer Kürzung um 14,5 Mio. EUR im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2023 geänderten Fassung entspricht.

1.5.   Reserven

Neben den Reserven, die in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2023 geänderten Fassung des Haushaltsplanentwurfs enthalten sind, sind keine weiteren Reserven vorgesehen.

1.6.   Erläuterungen zum Haushaltsplan

Der Wortlaut der Erläuterungen zum Haushaltsplan entspricht dem Entwurf des Haushaltsplans in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2023 geänderten Fassung mit den folgenden im Durchführbarkeitsschreiben vorgeschlagenen und vom Vermittlungsausschuss gebilligten Anpassungen:

—

Haushaltslinien, bei denen die vom Europäischen Parlament vorgenommenen Änderungen an seinem eigenen Einzelplan ohne Modifikation gebilligt wurden: Dies umfasst die folgenden Änderungen:

—

Posten 1 2 0 0 — Dienstbezüge und Vergütungen

Hinzufügen:

98 zusätzliche Planstellen für das Jahr 2023. Diese Stellen sind für ein Haushaltsjahr vorgesehen und werden im Haushaltsplanentwurf 2024 aus dem Stellenplan gestrichen. Diese Stellen sollen die Kontinuität der Beschäftigung von Bediensteten auf Zeit im Hinblick auf die Anwendung von Artikel 29 Absatz 4 des Statuts erleichtern. Zusätzliche Mittel werden nicht benötigt.

—

Der Vermittlungsausschuss kommt ferner überein, dass die Zahl der Planstellen der „Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen und des Ausschusses unabhängiger Persönlichkeiten“ im Stellenplan des Europäischen Parlaments eindeutig angegeben werden sollte, indem eine neue Haushaltslinie unterhalb des Gesamtbetrags des Europäischen Parlaments eingeführt wird, in der „davon für die Behörde“ angegeben wird.

—

Haushaltslinien, bei denen die vom Europäischen Parlament vorgenommenen Änderungen ohne Modifikation gebilligt wurden:

—

Artikel 14 04 02 — Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound)

Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:

Abgedeckt sind die Kosten für die Bezüge der EUSR und die Aufstellung ihrer Teams und/oder die Einrichtung ihrer Unterstützungsstrukturen, einschließlich der Reise- und Personalkosten , die nicht mit dem von den Mitgliedstaaten oder den Organen der Union abgestellten Personal zusammenhängen. Ferner sind die Kosten für etwaige Projekte, die unter der unmittelbaren Verantwortung eines EUSR durchgeführt werden, abgedeckt.

—

Haushaltslinien, bei denen die jeweiligen Erläuterungen gemäß dem Vorschlag im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben geänderten Fassung mit den folgenden Änderungen gebilligt wurden:

—

Posten 13 03 01 — Verteidigungsforschung

Den Absatz wie folgt ändern:

Studien, zum Beispiel Machbarkeitsstudien zur Untersuchung der Machbarkeit von neuen oder verbesserten Technologien, Produkten, Prozessen, Diensten, Lösungen, auch im Bereich der Cyberabwehr und der Cybersicherheit,

—

Neue Haushaltslinien nach der Annahme des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung zur Schaffung eines Instruments zur Unterstützung der Ukraine für 2023 (makrofinanzielle Hilfe +) am 9. November 2022, für die die entsprechenden Erläuterungen mit folgendem Wortlaut gebilligt werden:

—

Artikel 14 01 06 — Unterstützungsausgaben für die Ukraine — Makrofinanzhilfe Plus (MFA+)

Hinzufügen:

Neben den in diesem Kapitel beschriebenen Ausgaben sind diese Mittel auch und insbesondere zur Deckung von Unterstützungsausgaben für die Umsetzung des Instruments und für die Verwirklichung seiner Ziele bestimmt, einschließlich administrativer Hilfe im Zusammenhang mit der Verwirklichung seiner Ziele, einschließlich administrativer Hilfe im Zusammenhang mit den für die Umsetzung des Instruments erforderlichen Vorbereitungs-, Follow-up-, Überwachungs-, Kontroll-, Prüfungs- und Evaluierungstätigkeiten, sowie Ausgaben in den zentralen Dienststellen und den Unionsdelegationen für die administrative Hilfe und Koordinierungshilfe, die für das Instrument und für die Verwaltung von im Rahmen des Instruments finanzierten Maßnahmen, einschließlich Informations- und Kommunikationsmaßnahmen sowie betrieblicher IT-Systeme, benötigt wird.

—

Kapitel 14 07 — Makrofinanzhilfe Plus (MFA+) für die Ukraine

Hinzufügen:

Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel sind zur Deckung der operativen Ausgaben im Zusammenhang mit Maßnahmen bestimmt, die im Rahmen des Instruments zur Unterstützung der Ukraine für 2023 durchgeführt werden (Makrofinanzhilfe +). Allgemeines Ziel des Instruments ist die Bereitstellung kurzfristiger finanzieller Hilfe in vorhersehbarer, kontinuierlicher, geordneter und zeitnaher Weise und gegebenenfalls die Finanzierung der Rehabilitation und die erste Unterstützung für den Wiederaufbau nach dem Krieg, um die Ukraine auf ihrem Weg zur europäischen Integration zu unterstützen.

Damit das allgemeine Ziel erreicht werden kann, bestehen die wichtigsten spezifischen Ziele insbesondere darin, Folgendes zu unterstützen:

—

die makrofinanzielle Stabilität und die Verringerung der externen und internen Finanzierungsengpässe des Landes;

—

eine Reformagenda, die gegebenenfalls auf die frühe Vorbereitungsphase des Heranführungsprozesses und insbesondere auf die Stärkung der Institutionen der Ukraine, die Reform und Stärkung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung sowie Transparenz, Strukturreformen und eine verantwortungsvolle Staatsführung auf allen Ebenen ausgerichtet ist;

—

die Wiederherstellung kritischer Funktionen und Infrastrukturen sowie Hilfe für Bedürftige.

Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Drittländer) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel in diesem Kapitel bereitgestellt, die ausgeführt werden können.

Die entsprechend veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

—

Artikel 14 07 01 — MFA+ für die Ukraine — Zinszuschuss

Hinzufügen:

Diese Mittel sind zur Deckung von Tätigkeiten bestimmt, die auf die Gewährung eines Zinszuschusses im Zusammenhang mit Anleihen und Darlehen abzielen, mit Ausnahme von Kosten im Zusammenhang mit der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens im Zusammenhang mit den Darlehen im Rahmen dieser Verordnung.

Diese Beiträge gelten als externe zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben d und e der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046.

—

Artikel 14 07 02 — MFA+ für die Ukraine — nicht rückzahlbare Unterstützung

Hinzufügen:

Diese Mittel sind zur Deckung zusätzlicher Beträge bestimmt, die von den Mitgliedstaaten und interessierten Drittländern und Dritten bereitgestellt und als nicht rückzahlbare Unterstützung eingesetzt werden, sofern dies in der nach Artikel 7 der vorgeschlagenen Verordnung zu schließenden Vereinbarung oder im Einklang mit der Verordnung (EU) 2021/947 und der Verordnung (EG) Nr. 1257/96 vorgesehen ist, um Maßnahmen zur Verwirklichung der in Artikel 2 Absatz 2 Buchstaben b bis c der vorgeschlagenen Verordnung genannten Ziele zu finanzieren.

Die Mittel sind insbesondere für Folgendes vorgesehen:

—

eine Reformagenda, die gegebenenfalls auf die frühe Vorbereitungsphase des Heranführungsprozesses und insbesondere auf die Stärkung der Institutionen der Ukraine, die Reform und Stärkung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung sowie Transparenz, Strukturreformen und eine verantwortungsvolle Staatsführung auf allen Ebenen ausgerichtet ist;

—

die Wiederherstellung kritischer Funktionen und Infrastrukturen sowie Hilfe für Bedürftige.

Diese Beiträge gelten als externe zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben d und e der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046.

—

Der Vermittlungsausschuss kommt überein, die folgende Fußnote in den Stellenplan des Europäischen Rechnungshofs aufzunehmen.

Hinzufügen:

„Zusätzliche Stellen (2023) (29 Prüfer im Zusammenhang mit NGEU, bewilligt bis 2027)“

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Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung kommt der Vermittlungsausschuss überein, die Mittel für Verpflichtungen unter der Haushaltslinie 01 02 02 20 wieder einzusetzen. Die Erläuterungen zum Haushaltsplan werden entsprechend angepasst:

Haushaltslinie

Bezeichnung

01 02 02 20

Folgende Erläuterungen sind hinzuzufügen:

Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung steht für diesen Haushaltsposten ein Betrag von 29 762 369  EUR für Mittel für Verpflichtungen zur Verfügung, nachdem im Jahr 2020 Forschungsprojekte nicht oder nur teilweise umgesetzt und infolgedessen Mittelbindungen aufgehoben wurden.

—

Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung kommt der Vermittlungsausschuss überein, die Mittel für Verpflichtungen unter der Haushaltslinie 01 02 02 40 wieder einzusetzen. Die Erläuterungen zum Haushaltsplan werden entsprechend angepasst:

Haushaltslinie

Bezeichnung

01 02 02 40

Folgende Erläuterungen sind hinzuzufügen:

Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung steht für diesen Haushaltsposten ein Betrag von 89 287 105  EUR für Mittel für Verpflichtungen zur Verfügung, nachdem im Jahr 2020 Forschungsprojekte nicht oder nur teilweise umgesetzt und infolgedessen Mittelbindungen aufgehoben wurden.

—

Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung kommt der Vermittlungsausschuss überein, die Mittel für Verpflichtungen unter der Haushaltslinie 01 02 02 50 wieder einzusetzen. Die Erläuterungen zum Haushaltsplan werden entsprechend angepasst:

Haushaltslinie

Bezeichnung

01 02 02 50

Folgende Erläuterungen sind hinzuzufügen:

Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung steht für diesen Haushaltsposten ein Betrag von 29 762 369  EUR für Mittel für Verpflichtungen zur Verfügung, nachdem im Jahr 2020 Forschungsprojekte nicht oder nur teilweise umgesetzt und infolgedessen Mittelbindungen aufgehoben wurden.

Grundlage dafür ist, dass vom Europäischen Parlament oder vom Rat vorgenommene Abänderungen den Geltungsbereich eines bestehenden Basisrechtsakts weder ändern noch erweitern oder die Verwaltungsautonomie der Organe einschränken können und dass die Maßnahme durch die zur Verfügung stehenden Mittel gedeckt werden kann.

1.7.   Eingliederungsplan

Der von der Kommission im Entwurf des Haushaltsplans in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2023 geänderten Fassung vorgeschlagene Eingliederungsplan wird mit der Aufnahme der neuen Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen vereinbart. Der Vermittlungsausschuss verständigt sich ferner auf die Schaffung einer neuen Haushaltslinie im Einzelplan des Europäischen Parlaments (Artikel 5 0 2 — Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen — Dienstbezüge und Vergütungen). Im Einklang mit dem Finanzbogen zu Rechtsakten, der dem am 9. November 2022 angenommenen Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Schaffung eines Instruments zur Unterstützung der Ukraine für das Jahr 2023 (Makrofinanzhilfe +) beigefügt ist, billigt der Vermittlungsausschuss schließlich die Schaffung der folgenden drei neuen Haushaltslinien im Einzelplan der Kommission:

—

Artikel 14 01 06 Unterstützungsausgaben für die Ukraine — Makrofinanzhilfe Plus (MFA+)

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Artikel 14 07 01 MFA+ für die Ukraine — Zinszuschuss

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Artikel 14 07 02 MFA+ für die Ukraine — nicht rückzahlbare Unterstützung

—2.   Haushaltsplan 2022

Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 5/2022 wird mit einer Abänderung gegenüber dem Vorschlag der Kommission angenommen: Aufgrund der späten Verabschiedung der Rechtsgrundlage für die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch eine gemeinsame Beschaffung (EDIRPA) wird der zu diesem Zweck in die Reserve eingestellte Betrag von 82 972 301 EUR an Mitteln für Verpflichtungen nicht akzeptiert und die entsprechende Haushaltslinie 13 06 01 für das Haushaltsjahr 2022 nicht eingerichtet.

—3.   Erklärungen

3.1.   Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates zu den Mitteln für Zahlungen

Das Europäische Parlament und der Rat fordern die Kommission auf, im Jahr 2023 die Durchführung der Programme des derzeitigen und des vorangegangenen MFR (insbesondere in der Teilrubrik 2a und im Bereich ländliche Entwicklung) weiterhin aufmerksam und aktiv zu überwachen. Zu diesem Zweck ersuchen das Europäische Parlament und der Rat die Kommission, rechtzeitig aktualisierte Zahlenangaben zum Stand der Beratungen und zu den Voranschlägen hinsichtlich der Mittel für Zahlungen für 2023 vorzulegen (gegebenenfalls unter Berücksichtigung der verbesserten Genauigkeit der Vorausschätzungen der Mitgliedstaaten). Sollten die Zahlen zeigen, dass die in den Haushaltsplan 2023 eingestellten Mittel nicht ausreichen, um den Mittelbedarf zu decken, so ersuchen das Europäische Parlament und der Rat die Kommission, so rasch wie möglich eine geeignete Lösung, unter anderem einen Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans, vorzulegen, damit das Europäische Parlament und der Rat schnellstmöglich und unverzüglich die notwendigen Beschlüsse für gerechtfertigte Erfordernisse fassen können. Das Europäische Parlament und der Rat werden gegebenenfalls der Dringlichkeit der Angelegenheit Rechnung tragen und die Frist von acht Wochen für einen Beschluss verkürzen, falls sie dies für erforderlich halten. Dies gilt entsprechend auch, sollten die Zahlen zeigen, dass die in den Haushaltsplan 2023 eingestellten Mittel höher als benötigt sind.

3.2.   Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zur Finanzierung des europäischen Chip-Gesetzes und des Programms für sichere Konnektivität im Weltraum

Die drei Organe erkennen an, dass die Finanzierung des europäischen Chip-Gesetzes und des Programms für sichere Konnektivität im Weltraum vom endgültigen Ergebnis der laufenden Gesetzgebungsverhandlungen abhängen wird. In Anbetracht des endgültigen Wortlauts der angenommenen Verordnungen und der beigefügten Finanzbögen ersuchen das Europäische Parlament und der Rat die Kommission, der Haushaltsbehörde unverzüglich die erforderlichen Mittelübertragungen oder einen Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans vorzulegen, um sicherzustellen, dass im Haushaltsjahr 2023 ein angemessener Betrag an Mitteln zur Verwendung bereitgestellt wird.

Sollte zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Einigung über die Finanzierung des europäischen Chip-Gesetzes erzielt werden, einschließlich der Verwendung der auf der Grundlage von Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung für Horizont Europa wieder bereitzustellenden Mittel, wird eine solche Änderung in den Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans aufgenommen.

3.3.   Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zu Cybersicherheit

Eine robuste und koordinierte Cybersicherheit ist von entscheidender Bedeutung für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs der Organe und Einrichtungen der EU, insbesondere im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2024. Die drei Organe erkennen die Notwendigkeit einer zentralen Kapazität zur Bewältigung von Cybersicherheitsbedrohungen und -vorfällen an. Ein koordinierter Ansatz ist der kosteneffizienteste und kann allen, auch den am stärksten gefährdeten, ein hohes Schutzniveau bieten.

Die drei Organe erkennen die Notwendigkeit angemessener Cybersicherheitsressourcen innerhalb jedes Organs und insbesondere im interinstitutionellen IT-Notfallteam für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU (CERT-EU) an.

Die Kommission wird ersucht, in enger Zusammenarbeit mit dem CERT-EU und den anderen Organen bis Mitte des Jahres 2023 eine Bewertung des Bedarfs an Cybersicherheitsposten innerhalb des CERT-EU und aller Organe sowie des Mandats des CERT-EU vorzunehmen.

Die Haushaltsbehörde fordert die EU-Organe auf, zusammenzuarbeiten, um die Cybersicherheit in allen EU-Organen zu stärken. Nach der Bewertung der Kommission sollten die im Haushaltsplan 2023 für alle EU-Organe vorgesehenen Mittel für die Cybersicherheit koordiniert zur Verfügung gestellt werden, um den Schutz der Organe zu maximieren, insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch eine Stärkung der zentralen Cybersicherheitskapazität.

Dies gilt unbeschadet einer etwaigen Nutzung von Human- und Haushaltsmitteln durch das CERT-EU durch die teilnehmenden Organe, die sich aus der Einigung über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union (KOM(2022)0122) ergeben.

3.4.   Erklärung der Europäischen Kommission zur Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens

Die Kommission wird die Tragfähigkeit der Ausgabenobergrenzen und Teilobergrenzen aller Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027 im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der MFR-Verordnung bewerten, die sie gemäß dem Arbeitsprogramm der Kommission für 2023 bis Mitte 2023 durchführen will.


(1)  Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.