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22.3.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 76/33 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2017/498 DES RATES
vom 21. März 2017
zur Durchführung des Beschlusses 2011/172/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere Artikel 31 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss 2011/172/GASP des Rates vom 21. März 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten (1), insbesondere auf Artikel 2 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 21. März 2011 den Beschluss 2011/172/GASP angenommen. |
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(2) |
Zwei Personen sollten nicht länger in der im Anhang des Beschlusses 2011/172/GASP enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgeführt werden. |
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(3) |
Der Anhang des Beschlusses 2011/172/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang des Beschlusses 2011/172/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 21. März 2017.
Im Namen des Rates
Der Präsident
E. SCICLUNA
ANHANG
Die Einträge zu folgenden Personen werden gestrichen:
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13. |
Rachid Mohamed Rachid Hussein. |
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14. |
Hania Mahmoud Abdel Rahman Fahmy. |