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11.12.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 429/279 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/833 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 mit Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Regelungsbereich der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik“
(COM(2020) 215 final — 2020/95(COD))
(2020/C 429/36)
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Berichterstatter: |
Gabriel SARRÓ IPARRAGUIRRE |
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Befassung |
Europäisches Parlament, 17.6.2020 Rat, 8.6.2020 |
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Rechtsgrundlage |
Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union |
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Zuständige Fachgruppe |
Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umwelt |
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Annahme in der Fachgruppe |
8.7.2020 |
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Verabschiedung auf der Plenartagung |
18.9.2020 |
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Plenartagung Nr. |
554 |
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Ergebnis der Abstimmung (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen) |
215/0/4 |
1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
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1.1. |
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) bekräftigt seinen Standpunkt zu dem Verordnungsvorschlag, wie er ihn in seiner Stellungnahme 2018/05155 (1) dargelegt hat. Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen dieser Stellungnahme lauteten wie folgt: |
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1.2. |
Der EWSA hält es für notwendig, die Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO) in EU-Recht umzusetzen, damit sie innerhalb der EU einheitlich und wirksam angewandt werden. |
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1.3. |
Allerdings ist er der Ansicht, dass mit dem vorgelegten Vorschlag kein effizienter Mechanismus für die Umsetzung der von der NAFO angenommenen Bestimmungen eingeführt und keine Lösung für das Problem geboten wird, dass sie jedes Jahr aktualisiert werden müssen. |
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1.4. |
Der EWSA befürwortet einen effizienteren und einfacheren Mechanismus und schlägt deshalb eine Verordnung mit einem einzigen Artikel vor, in dem festgelegt wird, dass die Europäische Union die von der NAFO angenommenen Bestimmungen zwingend auf ihre Flotte anwenden muss. |
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1.5. |
Der EWSA weist nachdrücklich auf die Gefahr hin, die die Einführung des Systems der delegierten Rechtsakte mit sich bringt, da die Kommission dadurch befugt ist, außerhalb der ordentlichen Gesetzgebungsverfahren gesetzgeberisch tätig zu werden. |
2. Wesentlicher Inhalt des Vorschlags der Kommission
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2.1. |
Hauptzweck des Vorschlags ist es, die von der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO) auf ihrer 41. Jahrestagung im September 2019 angenommenen Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen in Unionsrecht umzusetzen. |
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2.2. |
So werden einige technische Änderungen zu den Formulierungen in Bezug auf Fang- und Aufwandsbeschränkungen, die Schließung von Fischereien, an Bord behaltene Fänge, Maschenöffnungen, Fischerei- und Produktionslogbücher, einschließlich zusätzlicher Inspektionspflichten und die Vereinfachung der monatlichen Fangmeldungen vorgeschlagen. |
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2.3. |
Zudem enthält der Vorschlag eine Reihe redaktioneller Änderungen in Bezug auf Schwarzen Heilbutt, das Produktionslogbuch und Vertragsverletzungsverfahren mit Verweisen auf die Website der NAFO für Kontrolle und Überwachung von Fischereifahrzeugen. |
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2.4. |
Weitere vorgeschlagene Maßnahmen betreffen die Präzisierung der Verwendung von Messgeräten sowie die Bestandserhaltung und Bewirtschaftung von Haien durch das Verbot der gezielten Befischung von Grönlandhai und die Verringerung der Beifänge dieser Art. Auch die Bestimmungen über Chartervereinbarungen werden präzisiert. |
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2.5. |
Mit dem Vorschlag wird der Kommission auch die Befugnis übertragen, die Bestandserhaltungs- und Kontrollbestimmungen in Bezug auf Maschenöffnungen, Sortiergitter und Gelenkketten in der Tiefseegarnelenfischerei sowie die Gebietsbeschränkungen für die Grundfischerei zu ändern. Dadurch sollen mögliche künftige Änderungen seitens der NAFO im Zusammenhang mit diesen Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen zügig und einfach in EU-Recht umgesetzt werden können. |
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2.6. |
Mit dem Vorschlag wird die Verordnung (EU) 2019/833 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) vom 20. Mai 2019 geändert. |
3. Allgemeine Bemerkungen
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3.1. |
Der EWSA hält es für notwendig, die auf der letzten Jahrestagung der NAFO beschlossenen Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen in EU-Recht umzusetzen, damit sie innerhalb der EU einheitlich angewandt werden. |
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3.2. |
Allerdings ist der EWSA der Auffassung, dass dieses Umsetzungsverfahren immer noch nicht auf einem effizienten Mechanismus basiert, da sich die entsprechenden Maßnahmen von Jahr zu Jahr ändern und die Verwaltungsverfahren in der EU sehr langsam sind, was zu einer ständigen Diskrepanz zwischen den von der NAFO angenommenen Bestimmungen und den Rechtsvorschriften der EU führt. |
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3.3. |
Der EWSA weist darauf hin, dass dieser Verordnungsvorschlag gerade deshalb zur Prüfung vorliegt, weil kein anderes, zügigeres Verfahren eingeführt wurde, wie beispielsweise das von ihm 2019 vorgeschlagene und von den Verwaltungen der Mitgliedstaaten und den betreffenden Sektoren unterstützte Verfahren. Dabei würde sich die Europäische Union in einer einfachen Verordnung mit einem einzigen Artikel verpflichten, die jährlich von der NAFO angenommenen Bestimmungen zwingend auf ihre Flotte anzuwenden. |
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3.4. |
Der Ausschuss warnt, dass das derzeitige Verfahren nicht nur für Unternehmen, sondern auch für die Behörden zu Rechtsunsicherheit führt, da es zu einem Normenkonflikt kommt; außerdem verursacht es Verzerrungen bei der Umsetzung von Maßnahmen gegenüber Nicht-EU-Flotten. |
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3.5. |
Nach Ansicht des EWSA besteht die einzige Erleichterung, die die Einführung des Systems der delegierten Rechtsakte mit sich bringen wird, darin, dass die Kommission außerhalb der ordentlichen Verfahren Bestimmungen einführen kann. |
Brüssel, den 18. September 2020
Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Luca JAHIER
(1) Stellungnahme des EWSA zum Thema „Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Regelungsbereich der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik“, ABl. C 159 vom 10.5.2019, S. 60.