31986D0282

86/282/EGKS: Beschluß des Rates vom 25. Juni 1986 zur Änderung des Beschlusses 76/228/EGKS über die Gewährung von Tagegeldern und die Erstattung der Fahrtkosten an die Mitglieder des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl

Amtsblatt Nr. L 178 vom 02/07/1986 S. 0015 - 0015


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BESCHLUSS DES RATES

vom 25. Juni 1986

zur Änderung des Beschlusses 76/228/EGKS über die Gewährung von Tagegeldern und die Erstattung der Fahrtkosten an die Mitglieder des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl

(86/282/EGKS)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, insbesondere auf Artikel 18,

gestützt auf den Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere auf Arti- kel 6,

in der Erwägung, daß es notwendig ist, die Tagegeldsätze für die Mitglieder des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zu Berücksichtigung der erhöhten Ausgaben der Mitglieder dieses Ausschusses für Aufenthaltskosten anzupassen -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Der Beschluß 76/228/EGKS des Rates vom 16. Februar 1976 über die Gewährung von Tagegeldern und die Erstattung der Fahrtkosten an die Mitglieder des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (1), zuletzt geändert durch Beschluß 85/123/EGKS (2), wird mit Wirkung vom 1. Januar 1986 wie folgt geändert:

In Artikel 2 Absatz 1 wird der Betrag »3 600 bfrs" durch den Betrag »4 000 bfrs" ersetzt.

Artikel 2

Dieser Beschluß wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Geschehen zu Luxemburg am 25. Juni 1986.

Im Namen des Rates

Der Präsident

G. BRAKS

(1) ABl. Nr. L 44 vom 20. 2. 1976, S. 33.

(2) ABl. Nr. L 48 vom 16. 2. 1985, S. 30.