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26.9.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 344/7 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.8744 — Daimler/BMW/Car Sharing JV)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2018/C 344/06)
1.
Am 17. September 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (einschließlich ihrer Tochterunternehmen; „BMW“, Deutschland), |
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Daimler AG (einschließlich ihrer Tochtergesellschaften; „Daimler“, Deutschland). |
BMW und Daimler erwerben im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über sechs Gemeinschaftsunternehmen, die Mobilitätsdienstleistungen anbieten werden, so in den Bereichen Car-Sharing (DriveNow und car2go), Fahrdienste (Intelligent Apps GmbH einschl. mytaxi), Parkplatzdienste (Parkmobile/ParkNow), Ladestationsdienste (ChargeNow) und andere On-demand-Mobilitätsdienstleistungen (ReachNow und moovel).
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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BMW mit Hauptsitz in München, Deutschland, ist mit den Marken BMW, Rolls Royce und MINI weltweit in der Herstellung von Personenkraftwagen und Motorrädern sowie als Anbieter von Premium-Dienstleistungen im Bereich der individuellen Mobilität tätig. |
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Daimler ist mit den Sparten Mercedes-Benz Cars, Daimler Trucks, Mercedes-Benz Vans, Daimler Buses und Daimler Financial Services in Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Automobilprodukten, vor allem Pkw, Lkw, Lieferwagen und Bussen, tätig. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.8744 — Daimler/BMW/Car Sharing JV
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
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E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu |
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Fax +32 22964301 |
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Postanschrift: |
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).