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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Reihe C


C/2025/284

24.1.2025

Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen – Das Potenzial der Kohäsionspolitik zur Bewältigung des demografischen Wandels

(C/2025/284)

Berichterstatterin : Raquel GARCÍA GONZÁLEZ (ES/SPE), Generaldirektorin der Regionalregierung von Asturien, zuständig für EU-Angelegenheiten

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN (AdR),

1.

begrüßt, dass der ungarische Ratsvorsitz dem demografischen Wandel Priorität eingeräumt hat, und verweist auf den spezifischen Beitrag der Kohäsionspolitik angesichts der mit diesem Wandel verbundenen Herausforderungen; unterstützt ferner das Ziel, die Bevölkerungs- und die Kohäsionspolitik in der nächsten Mandatsperiode der EU-Organe stärker zu berücksichtigen;

2.

begrüßt, dass der demografische Wandel im Neunten Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt anerkannt wurde, und ist der Ansicht, dass er praktisch und wirksam in die Hauptziele des nächsten Rahmens integriert werden muss. Die demografische Krise ist eine Krise für ein Land und für ein Gebiet, weshalb der demografische, der ökologische und der digitale Wandel unbedingt gemeinsam bewältigt werden müssen;

3.

nimmt zur Kenntnis, dass der demografische Wandel als Ziel in 26 Partnerschaftsabkommen für den aktuellen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) aufgenommen wurde, stellt jedoch fest, dass die Inanspruchnahme auf Programmebene in der Folge zurückging; fordert, dass die nächste Halbzeitüberprüfung zum Anlass genommen wird, um diesbezüglich nachzubessern;

4.

weist darauf hin, dass die einzelnen Gebiete von der demografischen Herausforderung ungleichmäßig betroffen sind, und betont, dass die Bewältigung dieser Herausforderung ein politisches Ziel der EU sein muss. Die Gründe sind häufig auf regionaler Ebene zu finden, was zu tiefgreifenden internen Ungleichgewichten führt, die bei der Zuweisung der kohäsionspolitischen Fonds berücksichtigt werden müssen, um die Situation nicht zu verschärfen; stellt fest, dass die Bewältigung der demografischen Herausforderung nach wie vor äußerst wichtig ist, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu erhalten, und fordert, die Kohäsionspolitik strategisch einzusetzen;

5.

verweist darauf, dass die demografische Herausforderung ein vielschichtiges Phänomen mit multifaktoriellen, miteinander verknüpften Ursachen ist, geprägt durch über die demografische Entwicklung hinausgehende Faktoren wie Arbeitslosigkeit, Zugang zu Wohnraum, unzureichendes Dienstleistungsangebot, mangelnde digitale Anbindung, geografische Isolation, Schwierigkeiten bei zwischenmenschlichen Kontakten und Freizeitgestaltung, Bürokratie, Einführung vertikaler Maßnahmen ohne systemische Vision für das Gebiet oder eine pessimistische Einstellung zum Lebensumfeld;

6.

betont, dass die beiden wichtigsten demografischen Probleme – Überalterung und Entvölkerung – sich gegenseitig verstärken, wodurch eine Reihe schrumpfender Regionen entsteht, die typischerweise von niedrigen Geburtenraten, einer höheren Lebenserwartung, negativer Nettomigration und Druck auf die Finanzen lokaler oder regionaler Gebietskörperschaften gekennzeichnet sind. Dieser negative Trend wird sich laut Prognosen für die Zeit bis 2060 in den kommenden Jahrzehnten noch verstärken und beschleunigen. Er steht im Gegensatz zur Überbevölkerung in einigen Gebieten, durch die öffentliche Dienstleistungen unter Druck geraten. Dies erfordert einen angemessenen interterritorialen Ausgleich;

Auswirkungen des demografischen Wandels auf die verschiedenen Politikbereiche

7.

weist darauf hin, dass bei öffentlichen Maßnahmen auf nationaler Ebene den Problemen in städtischen Gebieten häufig vorrangig behandelt werden. Die Lösung besteht jedoch darin, die Ungleichgewichte auszugleichen, die im Zusammenhang mit der Aufgabe ländlicher Gebiete entstehen. Dies erfordert die Verfügbarkeit von Daten über die verschiedenen zu bewältigenden Herausforderungen, und diese Daten müssen die zahlreichen Aspekte der demografischen Herausforderung widerspiegeln. Auf der Grundlage dieser Informationen und nach einer entsprechenden Kategorisierung des Problems können effizientere Maßnahmen ergriffen werden; die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen stets auf die Wiederherstellung des territorialen Gleichgewichts ausgerichtet und an die Bedürfnisse und Probleme der einzelnen Gebiete angepasst sein, und zwar sowohl der Gebiete, die von Entvölkerung betroffen sind, als auch der Gebiete, in denen das umgekehrte Phänomen zu beobachten ist (Zugang zu Wohnraum, Druck auf die öffentlichen Dienste, illegale Einwanderung usw.);

8.

erinnert daran, dass die Bewältigung der demografischen Herausforderungen – insbesondere der sinkenden Geburtenrate und des Rückgangs der Erwerbsbevölkerung – einen integrierten und systemischen Ansatz erfordert, und verweist in diesem Zusammenhang auch auf die jüngsten AdR-Stellungnahmen zum demografischen Instrumentarium (1) sowie zur legalen Migration und Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittländern (2);

9.

betont, dass die demografische Herausforderung die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der lokalen Wirtschaft belastet. Die Bevölkerungsalterung und die Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte (insbesondere junger Menschen) behindern den Generationswechsel in den Produktionssystemen aufgrund der „Talententwicklungsblockade“, was sich an dem beschleunigten Rückgang der Erwerbsbevölkerung und dem geringen Anteil qualifizierter Arbeitskräfte ablesen lässt. Dies ist ein besorgniserregendes Problem im Primärsektor, wo zudem die soziale Attraktivität niedriger ist;

10.

empfiehlt, Maßnahmen gegen die Entvölkerung im Rahmen der Kohäsionspolitik aufgrund ihrer Umweltauswirkungen wirkungsvoll mit der Umweltpolitik zu verzahnen; weist darauf hin, dass Entvölkerung und die Aufgabe wirtschaftlicher Tätigkeiten in ländlichen Gebieten zu Verlusten der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft und Veränderungen der Landschaft beitragen. Vor dem Hintergrund des Klimawandels kann dies ein Risiko darstellen, da Naturkatastrophen wie z. B. Waldbrände wahrscheinlicher werden; betont daher, dass Strategien zur Wiederbelebung ländlicher Gebiete und zur Verhinderung der Entvölkerung darauf ausgerichtet sein sollten, nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten für Jungland- und -forstwirte attraktiv zu machen. Dazu gehören die Förderung vielfältiger, umweltfreundlicher Verfahren wie Agroforstwirtschaft und naturnahe Forstwirtschaft;

11.

weist darauf hin, dass – wie im Letta-Bericht ausgeführt – das „Recht zu bleiben“ überall in Europa gelten muss. In Anbetracht der demografischen Schwierigkeiten einiger Gebiete sollten die zuständigen Behörden daher über Instrumente verfügen, damit die Entscheider über langfristige Projekte, insbesondere KMU, sich dort leichter entwickeln und auf dem europäischen Binnenmarkt wettbewerbsfähig sein können. Wie im Draghi-Bericht verdeutlicht, sind für die Wettbewerbsfähigkeit und den Erfolg des europäischen Wirtschaftsmodells zudem ausreichende und für den ökologischen und digitalen Wandel geschulte Arbeitskräfte erforderlich. Dies kann nur mit ausgewogenen und fairen Investitionen in Maßnahmen zur Bewältigung der demografischen Herausforderung in ganz Europa erreicht werden;

12.

betont, dass dringend Maßnahmen für eine integrierte Entwicklung ergriffen werden müssen, um lebendige, inklusive und widerstandsfähige ländliche Gemeinden zu fördern, die den aktuellen Bedürfnissen ihrer Bewohner, einschließlich jener, die eine Familie gründen wollen, sowie ihrer potenziellen neuen Bewohner gerecht werden; verweist auf die Schlüsselrolle, die Frauen beim demografischen Wandel und in der Kohäsionspolitik zukommt. Ein ganzheitlicher geschlechtsspezifischer Ansatz ermöglicht es, das Gender-Paradoxon des sozialen Zusammenhalts zu vermeiden und ein Szenario zu begünstigen, bei dem Frauen in Bezug auf Chancengleichheit, Bürgerschaft und Teilhabe gleichberechtigt sind; weist ebenso darauf hin, dass die legale Migration und die wirksame Integration von Migranten dazu beitragen, den Druck auf den Arbeitsmarkt zu mindern, indem der Fachkräftemangel und Personalengpässe behoben werden und die wirtschaftliche Entwicklung der Gebiete, die unter einem Bevölkerungsschwund leiden, unterstützt wird;

13.

erinnert daran, dass viele Grenzregionen im Vergleich zu zentral gelegenen Regionen oder Hauptstadtregionen unverhältnismäßig stark von demografischen Herausforderungen betroffen sind, und betont, dass grenzüberschreitende Zusammenarbeit und insbesondere grenzüberschreitende öffentliche Dienstleistungen dazu beitragen können, die Dienstleistungen von Grenzregionen für die Bürger zu verbessern und die Lebensqualität in diesen Regionen deutlich zu erhöhen, wodurch ihre demografischen Herausforderungen abgemildert werden; fordert daher mehr Investitionen in den Interreg-Aktionsbereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit als Teil der Strategie zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen in den Regionen der EU; betont in diesem Zusammenhang, dass die Interoperabilität vorangetrieben werden muss;

14.

weist darauf hin, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) eine Vielzahl von Möglichkeiten für Gebiete eröffnen, die unter einem Bevölkerungsschwund leiden, insbesondere im ländlichen Raum. Telearbeit, Telemedizin, Digitalisierung und Prozessautomatisierung können die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit dieser Gebiete steigern. Das Konzept der intelligenten Dörfer erleichtert die Überwindung von Hindernissen und die Ausschöpfung des Potenzials, und es ist ein Instrument für die Datenerfassung und -verarbeitung zur Unterstützung der Planung und Verwaltung dieser Gebiete. Mithilfe der Kohäsionspolitik sollten sich die Möglichkeiten der IKT als transformatives Instrument leichter nutzen lassen;

15.

betont, dass die Bewältigung der demografischen Herausforderung die Förderung des aktiven Zuhörens und einer wirksamen Beteiligung aller Interessenträger erfordert. Dies sollte zu einem neuen Multi-Level-Governance-Rahmen führen, um lokale Gemeinschaften als Garantie für die Zukunft erhalten, stärken und voranbringen zu können. Lokale Aktionsgruppen im Rahmen der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung sind für diesen Prozess entscheidend. LEADER-Programme sind ein Beispiel für erfolgreiche Initiativen zur Bewältigung der demografischen Herausforderung im ländlichen Raum;

Das Konzept Region im demografischen Wandel und sein strategischer Wert

16.

hebt hervor, dass es unbedingt einer Definition für „Region im demografischen Wandel“ bedarf, um die demografische Perspektive in der Kohäsionspolitik und ihren Instrumenten zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass sich die EU in Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zum Ziel gesetzt hat, ihren wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in „Gebieten mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen“ zu stärken. Diese Definition soll der EU-weiten Verständigung und dem Austausch über passende Maßnahmen dienen, mit denen dem demografischen Wandel wirksam begegnet wird. Sie soll nicht an die Stelle der bislang verwendeten Regionenkategorien treten;

17.

betont, dass die derzeitige Bewertungsphase zur Reflexion und Dimensionierung genutzt werden muss, um eine angemessene Definition des Begriffs „Region im demografischen Wandel“ zu ermitteln und im nächsten Zeitraum anzuwenden;

18.

merkt an, dass für die Definition einer Region im demografischen Wandel nicht die üblichen Indikatoren herangezogen werden können. Nützliche Indikatoren wären etwa Bevölkerungsentwicklung und -dichte, die Streuung der Bevölkerung, der Prozentsatz älterer Menschen (über 65 Jahren) und von Kindern (unter 5 Jahren), Höhenlage und durchschnittliches Gefälle oder Zugänglichkeit grundlegender Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Kinderbetreuung und Altenpflege, Unterstützung für Menschen mit Behinderungen, Sozialwohnungen, Polizei oder Justiz. Die Definition muss eine Kategorisierung umfassen, die auf dem Niveau des Gesundheitssystems und dem Ausmaß der demographischen Probleme der Regionen fußt;

19.

weist darauf hin, dass Regionen im demografischen Wandel zur strategischen Autonomie der EU beitragen. Sie sind wichtige Räume für die Bewältigung der Energiewende und des industriellen Wandels sowie für den Schutz von Ökosystemen – und für die biologische Vielfalt und unsere Ernährungssouveränität und -sicherheit von grundlegender Bedeutung;

20.

nimmt die Auswirkungen des derzeitigen geopolitischen Kontexts auf die bereits schwierige demografische Lage bestimmter Regionen der EU, wie der Regionen an den Außengrenzen, und die daraus resultierende Verschärfung der strukturellen Ungleichgewichte zur Kenntnis. In diesem Zusammenhang ist eine ausgewogene Bevölkerungsdichte im gesamten EU-Gebiet ein wichtiger Schutzfaktor für die Sicherheit und Verteidigung unserer Außengrenzen;

21.

weist darauf hin, dass die größte Herausforderung der Kohäsionspolitik darin besteht, dass niemand – und auch kein Gebiet – bei den Übergängen in Europa zurückgelassen werden darf. Ein Europa mit sich unterschiedlich schnell entwickelnden Regionen führt zu geografisch bedingter Unzufriedenheit und untergräbt die Säulen der EU. Eine wirksame Umsetzung der Kohäsionspolitik würde stattdessen zu geografisch bedingten Chancen (3) führen;

22.

verweist auf das Potenzial kohäsionspolitischer Maßnahmen für einen tiefgreifenden industriellen, ökologischen und sozialen Wandel, der den Ausbau grundlegender sowie mobiler Dienstleistungen und wichtiger Infrastrukturen unterstützt und so zur langfristigen Attraktivität von Gebieten – etwa bezüglich Sanitärversorgung, Grundbildung, Konnektivität und Gesundheitsversorgung – sowie dazu beiträgt, dass die Menschen (insbesondere junge Menschen und Frauen) bleiben bzw. neu zuziehen;

Demografischer Wandel und territoriale Dimension

23.

hebt hervor, wie wichtig ein von der Basis ausgehender und ortsbezogener Ansatz bei der Bewältigung der demografischen Herausforderungen ist, und betont gleichzeitig, dass für kleinere Gemeinden und Gebietseinheiten ausreichende Verwaltungskapazitäten sichergestellt werden müssen;

24.

weist darauf hin, dass Fortschritte beim grünen Wandel und dem Übergang zur Klimaneutralität nur dann möglich sind, wenn der umfassende territoriale Wandel angegangen wird, zu dem der grüne, der digitale und der demografische Wandel gehören. Dabei sollten neue territoriale Modelle eingeführt werden, die die Logik einer an Ballungsräumen orientierten Wirtschaft überwinden. Ein dezentrales und ausgewogenes Wachstum durch Raumplanung und eine strategische (mehrstufige) territoriale Planung gewährleistet eine bessere Umsetzung der Kohäsionspolitik und beseitigt gleichzeitig die geografisch bedingte Unzufriedenheit und territoriale Entwicklungsblockaden;

25.

betont, dass eine geeignete territoriale Maßeinheit für die Bewältigung der demografischen Herausforderung unterhalb der NUTS-3-Ebene gefunden werden muss, da auf regionaler Ebene die internen territorialen Ungleichgewichte, die auf die ungleichen Auswirkungen demografischer Variablen zurückzuführen sind, unsichtbar bleiben; empfiehlt daher, die sich in dieser Mandatsperiode bietende Gelegenheit nicht verstreichen zu lassen und mit diesem Ansatz eine angemessene Definition für diejenigen Gebiete zu finden, die Unterstützung benötigen, um der demografischen Herausforderung zu begegnen, sowie die Förderprogramme so zu gestalten, dass diese auch auf kleinräumiger lokaler Ebene effektiv nutzbar sind;

26.

hebt hervor, dass dank der Abgrenzung der funktionalen Gebiete die genauen Auswirkungen der demografischen Herausforderung auf die Regionen ermittelt werden können, indem die Diagnose und Charakterisierung der Regionen im demografischen Wandel erleichtert wird. Zudem kann so ein territorialer Rahmen für einen effizienten Einsatz der kohäsionspolitischen Mittel geschaffen werden;

27.

weist darauf hin, dass die Abgrenzung der funktionalen Gebiete, insbesondere in ländlichen Gebieten, mit in der gesamten EU geltenden Mindeststandards in Bezug auf Bevölkerung und grundlegende Dienstleistungen einhergehen muss. Es müssen zumutbare Fahrtzeiten sichergestellt werden, wenn es um die Zugänglichkeit dieser Dienstleistungen geht, damit die Ungleichheiten zwischen Stadt und Land verringert werden. In diesem Zusammenhang wird die Entscheidung für eine strategische Raumplanung, bei der Bevölkerungsprognosen berücksichtigt werden und die mit einer logischen Flächennutzung einhergeht, sowie für Wiederherstellungs- und Sanierungsmaßnahmen zur territorialen Konvergenz beitragen, die mit der Kohäsionspolitik angestrebt wird;

Instrumente zur Bewältigung des demografischen Wandels in besonders stark betroffenen Gebieten

28.

stellt fest, dass eine beträchtliche Zahl von Interventionsbereichen der Kohäsionspolitik zwar zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen beitragen kann. Der Mangel an einem spezifischen System zur Kartierung von Investitionen mit demografischen Auswirkungen führt jedoch dazu, dass ihr Beitrag schwerer zu bewerten ist; schlägt in diesem Zusammenhang vor, den demografischen Wandel vor den politischen Zielen als übergreifendes Ziel der Kohäsionspolitik aufzunehmen und für solche Regionen, die in ihren Programmen den demografischen Wandel explizit als übergeordnetes Ziel adressieren, den bestehenden territorialen Ansatz durch eine spezifische Bewertung der Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf den demografischen Wandel zu ergänzen. Indikatoren wie Bevölkerungsdichte, Altersindex, Geburtenrate, Bruttomigrationsrate, Anteil der Kinder an der Bevölkerung oder Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen sind diesbezüglich ebenso von Nutzen wie spezifische wirtschaftliche und soziale Indikatoren (z. B. Beschäftigungsquote junger Menschen und Zugang zu digitalen Diensten), um die Auswirkungen der Kohäsionspolitik auf Regionen im demografischen Wandel zu überwachen;

29.

weist darauf hin, dass es für die Regionen oft schwierig ist, Finanzierungsszenarien und die verfügbaren Instrumente zu ermitteln. Deshalb ist es notwendig, den Zugang zu ihnen zu vereinfachen und integrierte und vereinfachte Rahmen anzustreben, um alle vorhandenen Ressourcen für die Bewältigung des demografischen Wandels und die entsprechende Anpassung nutzen zu können;

30.

merkt an, dass integrierte territoriale Investitionen (ITI), d. h. Instrumente zur Unterstützung einer Reihe von Maßnahmen, die in einem bestimmten geografischen Gebiet systemisch integriert sind, ein wirksames Instrument darstellen, um das Potenzial der Kohäsionspolitik zur Bewältigung der demografischen Herausforderung auszuschöpfen. Die Umsetzung von ITI auf funktionaler Ebene durch die Ausarbeitung integrierter territorialer Strategien bietet eine außerordentliche Gelegenheit zur Förderung ortsbezogener Maßnahmen, um räumliche Ungleichgewichte zu verringern und gleichzeitig ausgewogene territoriale Modelle auf der Grundlage sozialer, wirtschaftlicher, digitaler und ökologischer Nachhaltigkeit zu fördern; hebt hervor, dass sich ITI in vielen Regionen in der Praxis als erfolgreich erwiesen haben, während sie in anderen Regionen selten genutzt werden;

31.

betont, dass für die Bewältigung des demografischen Wandels und die entsprechende Anpassung zweckgebundene Mittel bereitgestellt werden müssen. Dabei müssen öffentliche durch private Mittel ergänzt werden, um den angesichts der gravierenden demografischen Herausforderungen erforderlichen Multiplikatoreffekt zu erzielen; betont ferner, dass öffentlich-private Partnerschaften notwendig sind, um lokale Infrastrukturen zu entwickeln und so die langfristige Nachhaltigkeit solcher Initiativen zu fördern. Außerdem müssen die verfügbaren Mittel an den Investitionsbedarf für grundlegende öffentliche Dienstleistungen in Bereichen wie Gesundheit, Bildung, Wohnen und Betreuung und Pflege sowie an die Digitalisierung angepasst werden, um die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Gebiete im demografischen Wandel zu verbessern;

32.

erinnert daran, dass die derzeitigen Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung bereits die Möglichkeit bieten, die Schwellenwerte für Beihilfen anzuheben und Betriebsbeihilfen zu gewähren. Angesichts der enormen Herausforderung aufgrund der demografischen Entwicklung müssen diese Ausnahmeregelungen mit den Bestimmungen von Artikel 174 AEUV in Einklang gebracht werden und den verschiedenen Aspekten Rechnung tragen, die sich auf die demografische Entwicklung auswirken, d. h. nicht nur der geringen Bevölkerungsdichte, sondern beispielsweise auch der Überalterung;

33.

ist der Ansicht, dass den am stärksten gefährdeten Gebieten mit starkem Bevölkerungsrückgang dadurch geholfen werden könnte, sie in Bezug auf die Bestimmungen für staatliche Beihilfen mit den Regionen in äußerster Randlage gleichzustellen. Ebenso müssen die demografischen Herausforderungen auf einer Ebene unterhalb von NUTS 3 in den Fördergebietskarten angemessen erfasst werden. Gebiete mit schweren und dauerhaften demografischen Problemen sollten auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 AEUV zumindest als unter die Bestimmungen von Buchstabe c fallende Gebiete anerkannt werden. Die Kommission sollte auch eine Erhöhung der Beihilfeintensität um 5 % als ergänzende Maßnahme in Betracht ziehen, um Unternehmen zu unterstützen, die in diesen Gebieten investieren;

34.

erinnert daran, dass im Rahmen der Kohäsionspolitik die wirksamsten Maßnahmen für die Bewältigung des demografischen Wandels ermittelt werden müssen. Es wäre ratsam, das Engagement für die Bewältigung der demografischen Herausforderung durch eine Erhöhung der Kofinanzierungssätze in bestimmten Bereichen unter Beweis zu stellen. In diesem Zusammenhang und im Einklang mit der europäischen Säule sozialer Rechte sind die geplanten Interventionen zur Umsetzung der Europäischen Kindergarantie ein augenfälliges Beispiel;

35.

weist darauf hin, dass die Besteuerung, vor allem mittels Steuervergünstigungen und/oder -befreiungen in besonderen Situationen, ein sehr wichtiges Instrument zur Bekämpfung des Bevölkerungsrückgangs sein kann und dazu beiträgt, die Schwierigkeiten der Bevölkerung beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen auszugleichen;

36.

erinnert daran, dass für die Regionen im demografischen Wandel Initiativen zur Bewältigung ihrer Probleme erforderlich sind. Daher sind die Gestaltung und Schaffung offener Datenräume von entscheidender Bedeutung, um auf künstlicher Intelligenz basierende Prognosemodelle zu trainieren. Diese Modelle ermöglichen die Entwicklung eines auf zuverlässigen Daten und Prognosen beruhenden Entscheidungssystems im Dienste der Raumplanung und der strategischen Planung, mit dem die Kohäsionspolitik wirkungsvoller zur Bewältigung der demografischen Herausforderung und der Anpassung an diese Herausforderung beitragen kann;

37.

betont, dass das Problem stärker ins Bewusstsein gerückt werden muss. Es bestehen bewährte Systeme zur Koordinierung von Zusammenarbeit und Kooperation zwischen den Regionen, die den Austausch bewährter Verfahren erleichtern; schlägt daher die Einrichtung einer Plattform bzw. Beobachtungsstelle der Regionen im demografischen Wandel vor, die von der Europäischen Kommission unterstützt wird und als Forum für Diskussionen unter Gleichen sowie als treibende Kraft für die oben erwähnten Maßnahmen dient;

38.

stellt fest, dass mit den Instrumenten der Kohäsionspolitik zwar bereits Maßnahmen zur Bewältigung des demografischen Wandels durchgeführt werden. Angesichts der enormen Herausforderungen müssen indes ehrgeizige, integrierte, flexible und gestraffte Strategien umgesetzt werden, die die Verwaltungskapazitäten nicht übersteigen und die Verwaltung der Mittel nicht behindern.

Brüssel, den 20. November 2024.

Der Präsident

des Europäischen Ausschusses der Regionen

Vasco ALVES CORDEIRO


(1)  Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Demografischer Wandel in Europa: Ein Instrumentarium zur Bewältigung der Herausforderungen (ABl. C, C/2024/7062, 4.12.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/7062/oj).

(2)  Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Legale Migration — Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittländern (ABl. C 79 vom 2.3.2023, S. 59).

(3)   Rural Well-being : Geography of Opportunities | OECD iLibrary.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/284/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)