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28.7.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 242/3 |
BESCHLUSS (GASP) 2020/1104 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES
vom 23. Juli 2020
über die erneute Bestätigung der Genehmigung der Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) (EUNAVFOR MED IRINI/1/2020)
DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2020/472 des Rates vom 31. März 2020 über eine Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 31. März 2020 den Beschluss (GASP) 2020/472 erlassen, mit dem eine Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) für den Zeitraum bis zum 31. März 2021 eingerichtet und eingeleitet wurde. |
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(2) |
Artikel 8 Absatz 3 des Beschlusses (GASP) 2020/472 sieht vor, dass die Genehmigung der Operation ungeachtet dieses Zeitraums alle vier Monate erneut bestätigt wird und dass das Politische und Sicherheitspolitische Komitee die Operation verlängert, es sei denn, der Einsatz der maritimen Mittel der Operation erzeugt eine Sogwirkung auf die Migration, die durch Nachweise belegt ist, die auf der Grundlage von im Operationsplan festgelegten Kriterien erhoben wurden. |
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(3) |
Der Befehlshaber der Operation hat monatliche Berichte über die Sogwirkung vorgelegt. |
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(4) |
Die Genehmigung der Operation sollte für den zweiten Vier-Monats-Zeitraum ihres Mandats erneut bestätigt und die Operation dementsprechend verlängert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Genehmigung der EUNAVFOR MED IRINI wird erneut bestätigt, und die Operation wird vom 31. Juli 2020 bis zum 30. November 2020 verlängert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 23. Juli 2020.
Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees
Die Vorsitzende
S. FROM-EMMESBERGER