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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/2302

10.10.2024

BESCHLUSS (EU) 2024/2302 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 11. April 2024

zum Rechnungsabschluss des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) für das Haushaltsjahr 2022

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

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unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) für das Haushaltsjahr 2022,

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unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen (1),

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unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (2),

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unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der dem Institut für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 — C9-0092/2024),

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gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

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gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (3), insbesondere auf Artikel 70,

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gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/819 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (4), insbesondere auf Artikel 23,

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gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (5), insbesondere auf Artikel 105,

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gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

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unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0132/2024),

1.

billigt den Rechnungsabschluss des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) für das Haushaltsjahr 2022;

2.

beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Direktor des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT), dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Die Präsidentin

Roberta METSOLA

Der Generalsekretär

Alessandro CHIOCCHETTI


(1)   ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.

(2)   ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.

(3)   ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.

(4)   ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 61.

(5)   ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2302/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)