Brüssel, den 22.11.2023

COM(2023) 722 final

ANHANG

des

Vorschlags für einen BESCHLUSS DES RATES

über die im Namen der Europäischen Union auf der dritten Sitzung der Vertragsparteien des Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen zu vertretenden Standpunkte


ANHANG

Standpunkt der Union zu den Tagesordnungspunkten 7.6 „Etwaige Änderungen der Geschäftsordnung“ und 7.7 „Ernennung der Leiterin bzw. des Leiters des Sekretariats des Übereinkommens“, die auf der dritten Sitzung der Versammlung der Vertragsparteien (im Folgenden „MOP“) des Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen (im Folgenden „Protokoll“) in Panama vom 27. bis 30. November 2023 erörtert werden sollen.

I. Etwaige Änderungen der Geschäftsordnung der Versammlung der Vertragsparteien (Dokument FCTC/MOP/3/13)

Die Union

1.unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen zur Vereinfachung und Rationalisierung der Arbeit der MOP zu, z. B. Zustimmung zur Annahme der wörtlichen Protokolle nach Abschluss der Sitzung (Artikel 60) oder Einführung der allgemeinen Möglichkeit, die Tagesordnungspunkte der MOP-Sitzungen live im Internet zu übertragen, sofern die MOP dies zu Beginn der jeweiligen Sitzung genehmigt hat (Artikel 15, neuer Buchstabe b).

2. willigt ohne Änderung der Geschäftsordnung ein, dass unter wörtlichen Protokollen von Plenarsitzungen auch Audiodateien zu verstehen sind (Artikel 60).

3. unterstützt die Änderung im Zusammenhang mit der Organisation virtueller Sitzungen der MOP (Artikel 15, neuer Buchstabe c); virtuelle Sitzungen sollten jedoch nicht strikt auf außergewöhnliche Umstände beschränkt sein, wobei auch berücksichtigt werden sollte, die Umweltkosten von Präsenzsitzungen so weit wie möglich auszugleichen.

4.unterstützt die Änderung zugunsten einer klareren Definition der Beteiligung der Mitglieder des Präsidiums der MOP an der Ernennung der Leiterin bzw. des Leiters des Sekretariats sowie die Änderung, durch die bei Bedarf eine amtierende Leiterin oder ein amtierender Leiter des Sekretariats benannt werden kann (Artikel 24 ter).

5. unterstützt die Änderung betreffend die Anwesenheit akkreditierter Medien in öffentlichen Sitzungen (Artikel 2 Absatz 13), da diese Änderung zu einer besseren Kohärenz zwischen den Artikel 2 und 32 führt.

6. unterstützt die Korrektur von Unstimmigkeiten, einschließlich der Streichung des Wortes „Resolution“ (Artikel 60) und der Angleichung der Bestimmungen über „regionale Wirtschaftsorganisationen“ (Artikel 2 und 29).

7. eine Änderung von Artikel 8 vorschlagen, wonach das Sekretariat derzeit verpflichtet ist, die vorläufige Tagesordnung zusammen mit anderen Konferenzunterlagen spätestens 60 Tage vor dem Tag der Eröffnung der Sitzung an die Vertragsparteien zu verteilen. Dieser Zeitraum sollte auf bis zu 120 Tage vor Eröffnung der Sitzung verlängert werden, damit die Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration und die föderalen Länder ihre Standpunkte angemessen vorbereiten und festlegen können. Bei Konferenzunterlagen für MOP-Beschlüsse, die für die Vertragsparteien rechtsverbindlich sind oder wichtige politische oder rechtliche Auswirkungen haben, sollte zumindest ein Zeitraum von 90 Tagen vorgesehen werden.

[Rückfallposition: Die Europäische Union kann jeglicher Verlängerung des Verteilungszeitraums über die derzeit 60 Tage vor Eröffnung der Sitzung hinaus zustimmen, zumindest für Konferenzdokumente für MOP-Beschlüsse, die für die Vertragsparteien rechtsverbindlich sind oder wichtige politische oder rechtliche Auswirkungen haben.]

II. Ernennung der Leiterin bzw. des Leiters des Sekretariats des Übereinkommens: Bericht des Präsidiums (Dokument FCTC/MOP/3/14)

Die Union

(1)dankt dem Präsidium für den Bericht, der gemeinsame Empfehlungen des Präsidiums der Konferenz der Vertragsparteien (COP) und des Präsidiums der MOP zur Verbesserung des Verfahrens für die Auswahl und Ernennung der Leiterin bzw. des Leiters des Sekretariats und Kriterien für die Auswahl der Kandidat*innen für das Amt der Leiterin bzw. des Leiters des Sekretariats enthält.

(2)unterstützt die vorgeschlagenen Verbesserungen des Verfahrens für die Auswahl und Ernennung der Leiterin bzw. des Leiters des Sekretariats, das durch die Beschlüsse FCTC/COP8(8) und FCTC/MOP1(12) eingeführt wurde, einschließlich Änderungen zur Vereinfachung einer einmaligen Verlängerung der Amtszeit der Leiterin bzw. des Leiters des Sekretariats um weitere vier Jahre, sofern deren/dessen Leistung zuvor evaluiert und positiv bewertet wird.

(3)unterstützt die verbesserten Kriterien für die Auswahl der Kandidat*innen für die Stelle der Leiterin bzw. des Leiters des Sekretariats; die Union sollte jedoch darauf drängen, dass Aspekte im Zusammenhang mit dem Protokoll zum FCTC in die Auswahlkriterien aufgenommen werden. Insbesondere sollten die Dokumentationskriterien 1 solide Hintergrundinformationen, Kenntnisse und substanzielle Erfahrungen im Bereich der Bekämpfung des unerlaubten Handels umfassen; die Dokumentationskriterien 2 sollten Erfahrungen im Bereich der Bekämpfung des unerlaubten Handels und enge Verbindungen zur internationalen Betrugsbekämpfungsgemeinschaft umfassen.

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