Brüssel, den 19.6.2024

COM(2024) 627 final

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zur Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs-, Struktur- und Haushaltspolitik Schwedens

{SWD(2024) 600 final} - {SWD(2024) 627 final}


Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zur Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs-, Struktur- und Haushaltspolitik Schwedens

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1263 des Rates vom 29. April 2024 über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates 1 , insbesondere auf Artikel 3 Absatz 3,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte 2 , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität trat am 19. Februar 2021 in Kraft. Im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität wird den Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung für Reformen und Investitionen bereitgestellt und so für einen EU-finanzierten Konjunkturimpuls gesorgt. Den Prioritäten des Europäischen Semesters entsprechend trägt die Fazilität zur wirtschaftlichen und sozialen Erholung bei und erleichtert die Umsetzung nachhaltiger Reformen und Investitionen, insbesondere mit dem Ziel, den grünen und den digitalen Wandel zu fördern und die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten widerstandsfähiger zu machen. Sie hilft auch, die öffentlichen Finanzen zu stärken und das mittel- und langfristige Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum anzukurbeln, den territorialen Zusammenhalt in der EU zu verbessern und die weitere Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte zu unterstützen.

(2)Die am 27. Februar 2023 angenommene REPowerEU-Verordnung 4 zielt darauf ab, die Abhängigkeit der EU von Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland stufenweise zu beenden. Dies würde zur Energieversorgungssicherheit und zur Diversifizierung der Energieversorgung der EU beitragen und zugleich den Einsatz erneuerbarer Energien, die Energiespeicherkapazitäten und die Energieeffizienz erhöhen. Schweden hat seinem nationalen Aufbau- und Resilienzplan ein neues REPowerEU-Kapitel hinzugefügt, um wichtige Reformen und Investitionen zu finanzieren, die zur Verwirklichung der REPowerEU-Ziele beitragen werden.

(3)Am 16. März 2023 legte die Kommission die Mitteilung „Langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU: Blick über 2030 hinaus“ 5 vor, um zur politischen Entscheidungsfindung beizutragen und die Rahmenbedingungen für steigendes Wachstum zu schaffen. In dieser Mitteilung wird die Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen von neun sich gegenseitig verstärkenden Faktoren betrachtet. Von diesen Faktoren werden der Zugang zu Kapital aus der Privatwirtschaft, Forschung und Innovation, Bildung und Kompetenzen sowie der Binnenmarkt als oberste politische Prioritäten für Reformen und Investitionen angesehen, mit denen die aktuellen Herausforderungen im Bereich der Produktivität angegangen und die EU und ihre Mitgliedstaaten auf lange Sicht wettbewerbsfähiger werden sollen. Im Anschluss an diese Mitteilung legte die Kommission am 14. Februar 2024 den Jahresbericht über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit 6 vor. In dem Bericht werden die wettbewerbsbezogenen Stärken und Herausforderungen des europäischen Binnenmarkts ausführlich dargelegt sowie die jährlichen Entwicklungen anhand der neun Wettbewerbsfaktoren bewertet.

(4)Am 21. November 2023 nahm die Kommission den Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum 2024 7 an und leitete damit den Zyklus des Europäischen Semesters für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2024 ein. Am 22. März 2024 billigte der Europäische Rat die auf die vier Komponenten der wettbewerbsfähigen Nachhaltigkeit abstellenden Prioritäten des Berichts. Am 21. November 2023 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 auch den Warnmechanismus-Bericht 2024 an, worin Schweden als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, bei denen wegen bestehender oder drohender Ungleichgewichte eine eingehende Überprüfung angezeigt war. Die Kommission legte außerdem eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets vor, die am 12. April 2024 vom Rat angenommen wurde, sowie den Vorschlag für den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2024 mit einer Analyse der Umsetzung der Beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte, der am 11. März 2024 vom Rat angenommen wurde.

(5)Am 30. April 2024 trat der neue EU-Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung in Kraft. Dieser umfasst die neue Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates. Außerdem beinhaltet er die geänderte Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit und die geänderte Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten 8 . Die Ziele des neuen Rahmens sind Tragfähigkeit der öffentlichen Schulden sowie nachhaltiges und inklusives Wachstum durch graduelle Haushaltskonsolidierung sowie Reformen und Investitionen. Er fördert die nationale Eigenverantwortung und zeichnet sich durch eine stärkere mittelfristige Ausrichtung in Verbindung mit einer wirksameren und kohärenteren Durchsetzung aus. Jeder Mitgliedstaat sollte dem Rat und der Kommission einen nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plan vorlegen. Die nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne enthalten die haushaltspolitischen Zusagen sowie die Reform- und Investitionszusagen eines Mitgliedstaats und erstrecken sich je nach regulärer Dauer der nationalen Legislaturperiode auf einen Planungshorizont von vier oder fünf Jahren. Der Nettoausgabenpfad 9 der nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne sollte den Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1263 entsprechen, einschließlich der Vorgaben, den öffentlichen Schuldenstand spätestens bis zum Ende des Anpassungszeitraums auf einen plausibel rückläufigen Pfad zu bringen oder darauf zu halten oder weiterhin auf einem dem Vorsichtsgebot entsprechenden Niveau unter 60 % des BIP zu halten und das öffentliche Defizit mittelfristig unter den Referenzwert von 3 % des BIP zu senken und/oder darunter zu halten. Wenn ein Mitgliedstaat ein einschlägiges Reform- und Investitionspaket zusagt, das die Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1263 erfüllt, kann der Anpassungszeitraum um bis zu drei Jahre verlängert werden. Um die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung dieser Pläne zu unterstützen, wird die Kommission ihnen am [21. Juni] 2024 Leitlinien zum Inhalt der vorzulegenden Pläne und der anschließenden jährlichen Fortschrittsberichte an die Hand geben und ihnen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2024/1263 technische Leitlinien zu Haushaltsanpassungen (Referenzpfade und gegebenenfalls technische Informationen) übermitteln. Die Mitgliedstaaten sollten ihre mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne bis zum 20. September 2024 übermitteln, es sei denn, der Mitgliedstaat und die Kommission vereinbaren, diese Frist um einen angemessenen Zeitraum zu verlängern. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass ihre nationalen Parlamente einbezogen sowie erforderlichenfalls unabhängige finanzpolitische Institutionen, Sozialpartner und andere nationale Interessenträger konsultiert werden.

(6)Das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung verläuft 2024 weiterhin parallel zur Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität. Die vollständige Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne bleibt für die Verwirklichung der politischen Prioritäten im Rahmen des Europäischen Semesters unerlässlich, da mit diesen Plänen wirksam dazu beigetragen wird, dass alle oder wesentliche Teile der in den einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen der letzten Jahre genannten Herausforderungen angegangen werden. Ebenso relevant bleiben die länderspezifischen Empfehlungen von 2019, 2020, 2022 und 2023 auch für Aufbau- und Resilienzpläne, die nach den Artikeln 14, 18 und 21 der Verordnung (EU) 2021/241 überarbeitet, aktualisiert oder geändert wurden.

(7)Am 28. Mai 2021 legte Schweden der Kommission gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan vor. Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) 2021/241 hat die Kommission die Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz des Aufbau- und Resilienzplans anhand der in Anhang V der Verordnung enthaltenen Leitlinien bewertet. Am 4. Mai 2022 erließ der Rat einen Beschluss zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Schwedens 10 , der am 9. November 2023 nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 geändert wurde, um den maximalen finanziellen Beitrag zur nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung zu aktualisieren und das REPowerEU-Kapitel aufzunehmen 11 . Die Freigabe von Tranchen ist erst möglich, nachdem die Kommission in einem Beschluss nach Artikel 24 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/241 festgestellt hat, dass Schweden die im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten einschlägigen Etappenziele und Zielwerte in zufriedenstellender Weise erreicht hat. Eine zufriedenstellende Erreichung setzt voraus, dass es bei zuvor erreichten Etappenzielen und Zielwerten nicht wieder zu Rückschritten gekommen ist.

(8)Am 26. April 2024 legte Schweden sein Nationales Reformprogramm 2024 und gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 sein Konvergenzprogramm 2024 vor. Nach Artikel 27 der Verordnung (EU) 2021/241 muss sich im Nationalen Reformprogramm 2024 auch die halbjährliche Berichterstattung Schwedens über die Fortschritte bei der Durchführung seines Aufbau- und Resilienzplans niederschlagen.

(9)Am 19. Juni 2024 veröffentlichte die Kommission den Länderbericht 2024 für Schweden 12 . Bewertet werden darin die Fortschritte Schwedens bei der Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen des Rates aus dem Zeitraum 2019 bis 2023 und der Stand der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans durch Schweden. Ausgehend von dieser Bewertung wird im Länderbericht aufgezeigt, bei welchen Herausforderungen noch Handlungsbedarf besteht, weil sie mit dem Aufbau- und Resilienzplan nicht oder nur teilweise angegangen werden, und welche Herausforderungen neu hinzugekommen sind oder sich abzeichnen. Ferner werden in dem Bericht die Fortschritte Schwedens bei der Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte, bei der Verwirklichung der Kernziele der EU in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Armutsbekämpfung sowie bei den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung bewertet.

(10)Die Kommission nahm für Schweden eine eingehende Überprüfung nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 vor. Die wichtigsten Ergebnisse der von den Kommissionsdienststellen vorgenommenen Bewertung der makroökonomischen Anfälligkeiten Schwedens für die Zwecke der vorgenannten Verordnung wurden im März 2024 veröffentlicht. 13 Am 19. Juni 2024 gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass in Schweden makroökonomische Ungleichgewichte bestehen. Insbesondere ist Schweden mit Anfälligkeiten im Zusammenhang mit seinem Immobilienmarkt und der hohen privaten Verschuldung konfrontiert, die trotz einiger Korrekturen in jüngster Zeit nach wie vor relevant sind, und die politischen Maßnahmen zu ihrer Bewältigung waren begrenzt. Nach einem erheblichen Anstieg seit mehreren Jahren sind die Immobilienpreise seit Ende 2022 rückläufig. Die Verschuldung des privaten Sektors ging im Verhältnis zum BIP wegen des hohen nominalen BIP-Wachstums aufgrund der hohen Inflation zurück, während der Schuldenstand nominal weiter zunahm. Der rasche Zinsanstieg hat sich negativ auf den Schuldendienst privater Haushalte und gewerblicher Immobilienunternehmen ausgewirkt, die Nachfrage verringert und die Immobilienpreise beeinflusst. Die Verbreitung variabler Zinssätze und Hypotheken mit sehr langer Laufzeit hat die Bilanzen der privaten Haushalte unter Druck gesetzt, die Rückzahlungsfähigkeit verringert, einen Rückgang des Verbrauchs ausgelöst und zur Rezession im Jahr 2023 beigetragen. Gleichzeitig ging der Neubau von Wohnraum stark zurück. Trotz der jüngsten Rückgänge sind die Wohnimmobilienpreise nach wie vor deutlich überbewertet; auch die Preise für Gewerbeimmobilien scheinen sich noch nicht vollständig angepasst zu haben, und es bestehen Risiken für den Schuldendienst, wenn die Zinssätze hoch bleiben und die Bewertungen zurückgehen. Der Finanzsektor weist eine starke Exposition gegenüber dem Immobiliensektor auf, aber seine starken Messgrößen sollten als Schutz gegen die Ausbreitung von Immobilienproblemen auf die Gesamtwirtschaft dienen. Die politischen Fortschritte waren begrenzt, und in Ermangelung entschlossenerer Maßnahmen werden die festgestellten Anfälligkeiten fortbestehen und könnten zu einem Wiederanstieg des schuldenfinanzierten Erwerbs von Wohnraum und einer Überbewertung der Wohnimmobilienpreise führen. Maßnahmen zur Erhöhung des Wohnraumangebots könnten erheblich dazu beitragen, diese Probleme zu verhindern. Darüber hinaus fördert die Besteuerung weiterhin den schuldenfinanzierten Erwerb von Wohnraum durch die erhebliche steuerliche Abzugsfähigkeit von Hypothekenzinsen und begünstigt Wohneigentum. Der Mietmarkt wurde nicht reformiert.

(11)Nach den von Eurostat validierten Daten 14 erhöhte sich das gesamtstaatliche Defizit Schwedens von 1,2 % des BIP im Jahr 2022 auf 0,6 % des BIP im Jahr 2023, während der gesamtstaatliche Schuldenstand von 33,2 % des BIP Ende 2022 auf 31,2 % des BIP Ende 2023 anstieg.

(12)Am 12. Juli 2022 empfahl der Rat 15 Schweden, dafür zu sorgen, dass der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben 2023 mit einem weitgehend neutralen fiskalpolitischen Kurs 16 im Einklang steht, unter Berücksichtigung der fortgesetzten befristeten und gezielten Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen sowie die aus der Ukraine flüchtenden Menschen. Schweden sollte sich bereithalten, die laufenden Ausgaben an die sich wandelnde Situation anzupassen. Außerdem wurde Schweden empfohlen, die öffentlichen Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel sowie die Energiesicherheit unter Berücksichtigung der REPowerEU-Initiative auszuweiten, unter anderem durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und von anderen Fonds der Union. Ausgehend von den Schätzungen der Kommission war der finanzpolitische Kurs 17 im Jahr 2023 mit 0 % des BIP weitgehend neutral. Der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) im Jahr 2023 leistete einen weitgehend neutralen Beitrag von 0,1 % des BIP zum finanzpolitischen Kurs und stand mit der Empfehlung des Rates im Einklang. Der weitgehend neutrale Beitrag der national finanzierten laufenden Primärausgaben war auf die Verringerung der (gezielten und nicht zielgerichteten) Soforthilfemaßnahmen für Haushalte und Unternehmen als Reaktion auf den Energiepreisanstieg (um 0,3 BIP-Prozentpunkte) zurückzuführen, der teilweise durch eine Reihe kleinerer Maßnahmen, unter anderem eine Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe, ausgeglichen wurde. Die national finanzierten Investitionen beliefen sich 2023 auf 4,9 % des BIP, was einem Anstieg um 0,2 Prozentpunkte gegenüber 2022 entspricht. Schweden finanzierte öffentliche Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel sowie für die Energieversorgungssicherheit, z. B. die Programme „Industrieller Aufbruch“ und „Aufbruch im Klimaschutz“, mit denen Mittel für Klimaprojekte und emissionsarme Technologien in der Industrie sowie Investitionen in den Breitbandausbau bereitgestellt wurden. Von Schweden wurde bislang noch kein Auszahlungsantrag im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität eingereicht.

(13)Die zentralen Projektionen des Konvergenzprogramms 2024 lassen sich wie folgt zusammenfassen: Nach dem makroökonomischen Szenario, das den Haushaltsprojektionen zugrunde liegt, wird sich das reale BIP-Wachstum 2024 auf 0,7 % und 2025 auf 2,5 % belaufen, während die HVPI-Inflation (Verbraucherpreisinflation ohne Zinskosten) 2024 mit 2,1 % und 2025 mit 1,7 % veranschlagt wird. Das gesamtstaatliche Defizit soll sich 2024 auf 1,2 % des BIP erhöhen und 2025 auf 0,3 % des BIP zurückgehen, während die gesamtstaatliche Schuldenquote bis Ende 2024 auf 32,0 % des BIP ansteigen und sich bis Ende 2025 auf 31,4 % verringern soll. Nach 2025 soll der gesamtstaatliche Haushaltssaldo den Projektionen zufolge auf 0,7 % des BIP im Jahr 2026 und auf 1,7 % im Jahr 2027 ansteigen. Der gesamtstaatliche Haushaltssaldo soll somit im gesamten Programmzeitraum unter dem Defizit-Referenzwert von 3 % des BIP bleiben. Die gesamtstaatliche Schuldenquote wiederum soll im Zeitraum nach 2025 auf 30,0 % des BIP im Jahr 2026 und auf 28,0 % des BIP im Jahr 2027 zurückgehen.

(14)Die Kommission geht in ihrer Frühjahrsprognose 2024 von einem realen BIP-Wachstum von 0,2 % im Jahr 2024 und von 2,1 % im Jahr 2025 sowie einer HVPI-Inflation von 2,0 % im Jahr 2024 und 1,8 % im Jahr 2025 aus.

(15)Die Kommission geht in ihrer Frühjahrsprognose 2024 von einem gesamtstaatlichen Defizit von 1,4 % des BIP im Jahr 2024 aus, was unter anderem auf das schwächere Wachstum der Steuereinnahmen und höhere Ausgaben insbesondere für indexgebundene Renten im regionalen und kommunalen Teilsektor zurückzuführen ist, während die gesamtstaatliche Schuldenquote bis Ende 2024 auf 32 % ansteigen soll. Ausgehend von den Schätzungen der Kommission wird für 2024 eine finanzpolitische Expansion von 0,6 % des BIP erwartet.

(16)Nach der Frühjahrsprognose 2024 der Kommission werden im Jahr 2024 Ausgaben in Höhe von 0,1 % des BIP mit nicht rückzahlbarer Unterstützung („Zuschüssen“) aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert, gegenüber 0,1 % des BIP im Jahr 2023. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanzierten Ausgaben werden Investitionen von hoher Qualität und produktivitätssteigernde Reformen ermöglichen, ohne dass sich dies unmittelbar auf den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo und den gesamtstaatlichen Schuldenstand Schwedens niederschlägt.

(17)Am 14. Juli 2023 empfahl der Rat 18 Schweden, 2024 eine solide Haushaltslage beizubehalten. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausführung ihres Haushaltsplans 2023 und bei der Ausarbeitung ihres Haushaltsplans 2024 zu berücksichtigen, dass die Kommission dem Rat auf Basis der Ist-Daten für 2023 die Eröffnung defizitbedingter Verfahren vorschlagen wird. Der Frühjahrsprognose 2024 der Kommission zufolge wird der strukturelle Saldo Schwedens 2024 auf 0,0 % des BIP (nach 0,1 % im Jahr 2023) geschätzt, und damit über dem mittelfristigen Haushaltsziel eines strukturellen Saldos von -1 % des BIP liegen. Dies steht mit der Empfehlung des Rates im Einklang.

(18)Darüber hinaus empfahl der Rat Schweden, die geltenden Sofort-Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich in den Jahren 2023 und 2024 so früh wie möglich zurückzufahren. Außerdem empfahl der Rat Schweden, für den Fall, dass neuerliche Energiepreisanstiege neue oder fortgesetzte Entlastungsmaßnahmen erforderlich machen sollten, sicherzustellen, dass diese Entlastungsmaßnahmen gezielt auf den Schutz schwächerer Haushalte und Unternehmen ausgerichtet werden, für die öffentlichen Haushalte tragbar sind und weiterhin Anreize zum Energiesparen erhalten. In ihrer Frühjahrsprognose 2024 schätzt die Kommission die Netto-Haushaltskosten 19 der Sofort-Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich 2023 auf weniger als 0,1 %, 2024 auf weniger als 0,1 % und 2025 auf 0 % des BIP. Die Sofort-Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich sollen den Projektionen zufolge in den Jahren 2023 und 2024 so früh wie möglich zurückgefahren werden. Dies steht mit der Empfehlung des Rates im Einklang.

(19)Ferner empfahl der Rat Schweden, die national finanzierten öffentlichen Investitionen aufrechtzuerhalten und die effektive Abrufung von Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität sowie anderen Fonds der Union zu gewährleisten, um insbesondere den ökologischen und den digitalen Wandel zu fördern. Laut Frühjahrsprognose 2024 der Kommission dürften die national finanzierten öffentlichen Investitionen von 4,9 % des BIP im Jahr 2023 auf 5,1 % des BIP im Jahr 2024 ansteigen. Dies steht mit der Empfehlung des Rates im Einklang. Die mit Mitteln aus EU-Fonds einschließlich Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanzierten öffentlichen Ausgaben wiederum dürften im Jahr 2024 unverändert bei 0,2 % des BIP liegen.

(20)Ausgehend von den zum Prognosestichtag bekannten politischen Maßnahmen und unter der Annahme einer unveränderten Politik geht die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2024 für 2025 aufgrund der erwarteten wirtschaftlichen Erholung von einem gesamtstaatlichen Defizit von 0,9 % des BIP und einer gesamtstaatlichen Schuldenquote von 31,3 % aus.

(21)Nach dem in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe b und Anhang V Abschnitt 2.2 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterium enthält der Aufbau- und Resilienzplan ein umfassendes Paket sich gegenseitig verstärkender Reformen und Investitionen, die bis 2026 umzusetzen sind. Diese dürften helfen, alle oder einen wesentlichen Teil der Herausforderungen, die in den entsprechenden länderspezifischen Empfehlungen ermittelt wurden, wirksam anzugehen. In diesem engen Zeitrahmen ist eine zügige wirksame Umsetzung des Plans, insbesondere auch des REPowerEU-Kapitels, unerlässlich, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit Schwedens durch den grünen und den digitalen Wandel zu stärken und zugleich soziale Gerechtigkeit sicherzustellen. Um die im Plan enthaltenen Zusagen bis August 2026 zu erfüllen, muss Schweden die Umsetzung der Reformen und Investitionen erheblich beschleunigen. Die systematische Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, der Sozialpartner, der Zivilgesellschaft und anderer relevanter Interessenträger bleibt unerlässlich, um sicherzustellen, dass die erfolgreiche Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans auf breiter Basis eigenverantwortlich mitgetragen wird.

(22)Im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der kohäsionspolitischen Mittel nach Artikel 18 der Verordnung (EU) 2021/1060 muss Schweden jedes Programm bis März 2025 überprüfen und dabei unter anderem die in den länderspezifischen Empfehlungen 2024 ermittelten Herausforderungen sowie seinen Nationalen Energie- und Klimaplan berücksichtigen. Diese Überprüfung bildet die Grundlage für die endgültige Zuweisung der EU-Mittel für jedes einzelne Programm. Bei der Kohäsionspolitik und der Europäischen Säule sozialer Rechte hat Schweden zwar Umsetzungsfortschritte erzielt, doch bleiben noch Herausforderungen und Ungleichheiten zwischen der Hauptstadtregion und dem Rest des Landes. Die Kohäsionspolitik muss schneller umgesetzt werden, und die in den Programmen vereinbarten Prioritäten haben weiter Bestand. Es ist von entscheidender Bedeutung, die Unterstützung von Innovationen, die zu einer weiteren Ökologisierung der Gesellschaft beitragen, fortzusetzen, um eine klimaneutrale Wirtschaft zu erreichen, und gleichzeitig den Abbau sozioökonomischer regionaler Ungleichheiten und der Ungleichheiten zwischen städtischen und außerstädtischen Gebieten voranzutreiben. Auch die Förderung von Weiterbildung und Umschulung ist nach wie vor von wesentlicher Bedeutung, wobei schutzbedürftigen Gruppen, insbesondere solchen mit Migrationshintergrund, besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist. Schweden könnte auch die Initiative der „Plattform für strategische Technologien für Europa“ nutzen, um Investitionen in Technologien zur Unterstützung des ökologischen Wandels zu fördern. Die Entwicklung und Herstellung sauberer und ressourceneffizienter Technologien, einschließlich der Stärkung der Wertschöpfungsketten und der Behebung des Arbeitskräfte- und Fachkräftemangels, ist für die langfristige Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der schwedischen Regionen und ihrer kleinen und mittleren Unternehmen wichtig.

(23)Über die mit dem Aufbau- und Resilienzplan sowie anderen EU-Fonds angegangenen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen hinaus steht Schweden vor mehreren weiteren Herausforderungen in Verbindung mit: i) sich verschlechternden Bildungsergebnissen von Schülerinnen und Schülern, insbesondere derjenigen aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen und mit Migrationshintergrund; ii) Qualifikationsdefiziten, die bei Menschen aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen und mit Migrationshintergrund am stärksten ausgeprägt sind und iii) der Verringerung der Treibhausgasemissionen.

(24)Den Ergebnissen der internationalen Schülerbewertung 2022 (PISA) zufolge haben sich die Grundkompetenzen schwedischer Schüler seit 2018 verschlechtert. Die bedeutendste Verschlechterung war in der Mathematik zu verzeichnen, wo der Anteil der unterdurchschnittlichen Leistungen deutlich über dem EU-Ziel lag. Die Unterleistungsquote ist bei Schülern aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen noch stärker gestiegen, und die Kluft zwischen im Inland geborenen Schülern und solchen mit Migrationshintergrund ist sehr groß. Darüber hinaus könnte sich der anhaltende Mangel an qualifizierten Lehrkräften negativ auf die Qualität des Bildungssystems und die Leistung der Schüler auswirken.

(25)Im Jahr 2022 verfügten 15 % aller Schülerinnen und Schüler, die die Sekundarstufe I abschlossen, über zu niedrige Noten oder unvollständige Kurse, wodurch sie von der Teilnahme an der Sekundarstufe II ausgeschlossen waren. Dies betrifft insbesondere Schüler aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen und mit Migrationshintergrund, da viele nicht die Voraussetzungen für die Sekundarstufe II erfüllen. Diese Gruppe ist auch in Privatschulen unterrepräsentiert, deren Schüler im Durchschnitt bessere Chancen haben, sich für ein weiteres Studium zu qualifizieren. Da die meisten Arbeitsplätze in Schweden einen Abschluss der Sekundarstufe II oder einen höheren Abschluss erfordern, erhöht die sich daraus ergebende Lücke beim Bildungsniveau auch das Risiko, keinen Arbeitsplatz zu finden, was sich negativ auf die Integration auswirkt.

(26)In Bezug auf das Qualifikationsniveau und das Bildungsniveau bestehen große Unterschiede zwischen den verschiedenen Gruppen. Besonders ausgeprägt sind diese Unterschiede bei jungen Menschen, die außerhalb der EU geboren wurden und bei denen die Wahrscheinlichkeit geringer ist, dass sie die Sekundarstufe II abgeschlossen haben und seltener einen Arbeitsplatz haben oder eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren als diejenigen, die in Schweden geboren wurden. Dies verringert ihre Beschäftigungschancen und gefährdet die Fähigkeit Schwedens, seine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern. Darüber hinaus verschärfen diese Qualifikationslücken den Arbeitskräftemangel, der insbesondere in der Industrie und im Dienstleistungssektor zutage tritt, und sie stellen eine große Herausforderung für die Entwicklung und den ökologischen industriellen Wandel in den nördlichsten Regionen des Landes dar.

(27)Mit der derzeitigen Politik erscheint es unwahrscheinlich, dass Schweden seine Ziele für 2030 im Rahmen der EU-Politik zur Verringerung der Treibhausgasemissionen erreichen wird. Aktualisierte umfassende Szenarien für Treibhausgasemissionen, die die politischen Veränderungen in den Jahren 2023 und 2024 widerspiegeln, fehlen nach wie vor, da sich der derzeit verfügbare Klimaaktionsplan der Regierung auf einen längeren Zeitraum bis 2045, jedoch ohne quantitative Szenarien für Emissionszielpfade für den Zeitraum bis 2030, konzentriert. Mehrere Studien offizieller und unabhängiger Stellen scheinen jedoch zu bestätigen, dass die derzeitige Politik Schwedens zu einem erheblichen Defizit bei den Treibhausgasemissionszielen der EU für 2030 führen wird. Die Verringerung der Emissionen im Straßenverkehr ist von entscheidender Bedeutung, wenn Schweden seine Ziele für 2030 im Rahmen der EU-Politik zur Verringerung der Treibhausgasemissionen erreichen will. Auf den Straßenverkehr entfallen drei Viertel der Energienachfrage in Bezug auf Erdöl und Erdölerzeugnisse, die in Schweden die Hauptquelle für Treibhausgasemissionen aus fossilen Brennstoffen sind.

(28)Obwohl Schweden den höchsten Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch in der EU hat, verfügt es noch über ein ungenutztes Potenzial hinsichtlich erneuerbarer Energien. Dieses Potenzial könnte genutzt werden, um die derzeitige Elektrifizierung der Industrien im Süden Schwedens und die innovativen, umweltfreundlichen industriellen Entwicklungen und die Dekarbonisierung im Norden Schwedens zu berücksichtigen, die eine noch größere Stromerzeugung erfordern. Dem Ausbau der Kapazitäten des Landes zur Erzeugung erneuerbarer Energien stehen nach wie vor mehrere Hemmnisse entgegen. Dies könnte dazu führen, dass Schweden seine angestrebte Ausweitung der Windkraftkapazität um 13 GW und der Solarenergiekapazität um rund 5 GW zwischen 2021 und 2030 nicht erreicht. Eines dieser Hemmnisse sind Hindernisse im Rahmen der Genehmigungsverfahren für Offshore- und Onshore-Windenergieanlagen. Diese Hindernisse ergeben sich u. a. aus ineffizienten Genehmigungsverfahren und Vetorechten von Gemeinden und Verteidigungsbehörden.

(29)In Anbetracht der von der Kommission durchgeführten eingehenden Überprüfung und der Schlussfolgerung der Kommission zum Bestehen von Ungleichgewichten spiegelt die nachstehende Empfehlung 1 die Empfehlungen nach Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 wider. Die in Empfehlung 1 genannten Maßnahmen tragen dazu bei, Anfälligkeiten in Verbindung mit der hohen privaten Verschuldung und den hohen Immobilienpreisen anzugehen —

EMPFIEHLT, dass Schweden 2024 und 2025 Maßnahmen ergreift, um

1.den mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plan rechtzeitig zu übermitteln; die Risiken im Zusammenhang mit einer hohen Verschuldung der privaten Haushalte und Ungleichgewichten auf dem Wohnungsmarkt zu reduzieren, indem es die steuerliche Abzugsfähigkeit von Hypothekenzinsen verringert und periodische Immobiliensteuern erhöht und gleichzeitig geeignete Instrumente für eine bessere Politikbewertung und -ausrichtung entwickelt; Investitionen in den Wohnungsbau zu fördern, um die dringendsten Engpässe zu schließen, insbesondere durch den Abbau struktureller Hürden im Bauwesen; die Effizienz des Wohnungsmarkts zu verbessern, unter anderem durch Reformen des Mietmarkts;

2.angesichts langer Verzögerungen die Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans, insbesondere auch des REPowerEU-Kapitels, wesentlich zu beschleunigen, um die Reformen und Investitionen bis August 2026 zum Abschluss bringen zu können; die kohäsionspolitischen Programme schneller umzusetzen; im Rahmen ihrer Halbzeitüberprüfung die vereinbarten Prioritäten im Blick zu behalten und zugleich die Möglichkeiten in Erwägung zu ziehen, die die Initiative „Plattform für strategische Technologien für Europa“ zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit eröffnet;

3.die schulische Leistung, auch von Schülern aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen und mit Migrationshintergrund, zu verbessern, indem der anhaltende Mangel an qualifizierten Lehrkräften behoben wird, gleiche Zugangsmöglichkeiten zum Schulsystem gewährleistet werden und der Übergang von Schülern in die Sekundarstufe II weiter unterstützt wird; die Kompetenzen der Arbeitskräfte, insbesondere derjenigen aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen und mit Migrationshintergrund, durch gezielte politische Maßnahmen und Ressourcen, weiterzuentwickeln, um ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu verbessern;

4.die Erreichung der Ziele hinsichtlich der Verringerung der Treibhausgasemissionen zu gewährleisten, insbesondere durch die Verringerung der Emissionen aus dem Straßenverkehr, und Genehmigungsverfahren für den Einsatz erneuerbarer Energien, insbesondere für Offshore- und Onshore-Windenergieanlagen, zu beschleunigen und zu straffen.

Geschehen zu Brüssel am

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1)    ABl. L 2024/1263, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1263/oj .
(2)    ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2011/1176/oj
(3)    Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17), ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/241/oj .
(4)    Verordnung (EU) 2023/435 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Februar 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/241 in Bezug auf REPowerEU-Kapitel in den Aufbau- und Resilienzplänen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013, (EU) 2021/1060 und (EU) 2021/1755 sowie der Richtlinie 2003/87/EG (ABl. L 63 vom 28.2.2023, S. 1), ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/435/oj
(5)    COM(2023) 168 final.
(6)    COM(2024) 77 final.
(7)    COM(2023) 901 final.
(8)    Verordnung (EU) 2024/1264 des Rates vom 29. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (ABl. L, 2024/1264, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1264/oj) und Richtlinie (EU) 2024/1265 des Rates vom 29. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L, 2024/1265, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1265/oj).
(9)    Nettoausgaben im Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EU) 2024/1263 des Rates vom 29. April 2024 (ABl. L, 2024/1263, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1263/oj). d. h. Staatsausgaben ohne i) Zinsausgaben, ii) diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen, iii) Ausgaben für Programme der Union, die vollständig durch Einnahmen aus den Unionsfonds ausgeglichen werden, iv) nationale Ausgaben für die Kofinanzierung von Programmen, die von der Union finanziert werden, v) konjunkturelle Komponenten der Ausgaben für Leistungen bei Arbeitslosigkeit und vi) einmalige und sonstige befristete Maßnahmen.
(10)    Durchführungsbeschluss des Rates vom 4. Mai 2022 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Schwedens (ST 7772/2022; ST7772/2022 ADD1).
(11)    Durchführungsbeschluss des Rates vom 9. November 2023 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses des Rates vom 4. Mai 2022 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Schwedens (ST 14474 2023).
(12)    SWD(2024) 627 final.
(13)    SWD(2024) 85 final.
(14)    Eurostat-Euroindikatoren vom 22.4.2024.
(15)    Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 zum nationalen Reformprogramm Schwedens mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Schwedens 2022 ABl. C 334 vom 1.9.2022, S. 1.
(16)    Ausgehend von der Frühjahrsprognose 2024 der Kommission wird das mittelfristige Potenzialwachstum Schwedens im Jahr 2023 auf der Grundlage des Zehnjahresdurchschnitts der realen Potenzialwachstumsrate und des BIP-Deflators für das Jahr 2023 auf nominal 7,7 % geschätzt.
(17)    Der finanzpolitische Kurs gibt die jährliche Veränderung der zugrunde liegenden gesamtstaatlichen Haushaltslage an. Er dient der Bewertung des wirtschaftlichen Impulses, der von den auf nationaler Ebene sowie aus dem EU-Haushalt finanzierten haushaltspolitischen Maßnahmen ausgeht. Gemessen wird der finanzpolitische Kurs als Differenz zwischen i) dem mittelfristigen Potenzialwachstum und ii) der Veränderung der Primärausgaben abzüglich diskretionärer einnahmenseitiger Maßnahmen (sowie ohne befristete Sofortmaßnahmen aufgrund der COVID-19-Krise), aber einschließlich der mit nicht rückzahlbarer Unterstützung (Zuschüssen) aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben. Ein negatives (positives) Vorzeichen des Indikators deutet auf eine expansive (kontraktive) Finanzpolitik hin.
(18)    Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Schwedens 2023 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Schwedens 2023, ABl. C 312 vom 1.9.2023, S. 252.
(19)    Diese entsprechen den jährlichen Haushaltskosten der betreffenden Maßnahmen unter Berücksichtigung der Einnahmen und Ausgaben und gegebenenfalls abzüglich der Einnahmen aus der Besteuerung von Zufallsgewinnen von Energieversorgern.