16.11.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/29


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9153 — CDC/Meridiam/FICA-HPCI)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2018/C 417/11)

1.   

Am 8. November 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

—

Caisse des dépôts et consignations („CDC“, Frankreich),

—

Meridiam Transition („Meridiam“, Frankreich), kontrolliert von Meridiam SAS,

—

FICA-HPCI (Frankreich), kontrolliert von Meridiam.

CDC und Meridiam übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über FICA-HPCI.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—

CDC ist eine öffentliche französische Einrichtung mit speziellem Rechtsstatus und auf dem Gebiet der Verwaltung privater Fonds tätig, die von öffentlichen Stellen besonders geschützt werden sollen. Auch ist CDC im Bereich der Finanzierung von Investitionsvorhaben von öffentlichem Interesse (Verkehr, Umwelt, Stromübertragung usw.) tätig.

—

Meridiam ist eine französische Kapitalgesellschaft, die hauptsächlich auf dem Gebiet der Verwaltung von Infrastrukturinvestitionen vor allem in den Sektoren Verkehr, öffentliche Dienste und Energieerzeugung tätig ist.

—

FICA-HPCI ist eine Holdinggesellschaft, die derzeit zwei Projektunternehmen, FICAP und COGECAP hält. FICAP wird auf dem Gebiet der Herstellung von Holzpellets und COGECAP auf dem Gebiet der Stromerzeugung und Heizung tätig sein.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9153 — CDC/Meridiam/FICA-HPCI

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E- Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.