28.1.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 24/84


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates über den Europäischen Fischereifonds hinsichtlich bestimmter Vorschriften zur finanziellen Abwicklung für bestimmte Mitgliedstaaten, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind“

KOM(2011) 484 endg. — 2011/0212 (COD)

2012/C 24/19

Hauptberichterstatter: Michael SMYTH

Der Rat und das Europäische Parlament beschlossen am 6. bzw. 29. September 2011, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 43 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates über den Europäischen Fischereifonds hinsichtlich bestimmter Vorschriften zur finanziellen Abwicklung für bestimmte Mitgliedstaaten, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind“

KOM(2011) 484 endg. — 2011/0212 (COD).

Das Präsidium des Ausschusses beauftragte die Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt am 20. September 2011 mit der Ausarbeitung dieser Stellungnahme.

Angesichts der Dringlichkeit der Arbeiten bestellte der Ausschuss auf seiner 475. Plenartagung am 26./27. Oktober 2011 (Sitzung vom 27. Oktober) Michael SMYTH zum Hauptberichterstatter und verabschiedete mit 91 gegen 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) nimmt den Vorschlag der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 zur Kenntnis, durch den die Zahlungen angehoben werden sollen, indem der für die Prioritätsachse für Mitgliedstaaten, die von der Krise betroffen sind und aus dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) oder dem Zahlungsbilanzmechanismus finanziellen Beistand erhalten haben, geltende Kofinanzierungssatz für den fraglichen Zeitraum um zehn Prozentpunkte heraufgesetzt wird. Die im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik für den Programmplanungszeitraum 2007-13 insgesamt zugewiesenen Mittel werden jedoch nicht angehoben.

1.2

Der EWSA befürwortet diesen Vorschlag.

2.   Begründung

2.1

Im Sinne des Vorschlags der Kommission müssten derzeit sechs Mitgliedstaaten, die unter den EFSM und den Zahlungsbilanzmechanismus fallen, einen geringeren Beitrag zu Projekten leisten, die sie im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik kofinanzieren. Ihre nationale Kofinanzierung würde somit erleichtert, was in Zeiten gravierender Haushaltszwänge einen erheblichen Beitrag dazu leisten würde, ihre in Bedrängnis geratene Wirtschaft wieder in Gang zu bringen.

2.2

Der Ausschuss ist sich darin einig, dass Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit in den von der Krise am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten unbedingt gefördert werden müssen, und unterstützt daher den oben genannten Vorschlag.

Brüssel, den 27. Oktober 2011

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Staffan NILSSON