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1.10.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 329/6 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.9577 — Genstar/Oak Hill Capital/Mercer ADV)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2019/C 329/05)
1.
Am 24. September 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Genstar Capital Partners, LLC („Genstar“, Vereinigte Staaten), |
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Oak Hill Capital Management, LLC („Oak Hill“, Vereinigte Staaten), |
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Mercer Advisors Inc. („Mercer“, Vereinigte Staaten). |
Genstar und Oak Hill übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von Mercer.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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Genstar: Private-Equity-Gesellschaft in San Francisco, Kalifornien; investiert vor allem in mittelständische Unternehmen, die in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen, Industrietechnologie und in der Software-Branche tätig sind. |
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Oak Hill: Private-Equity-Gesellschaft mit Hauptgeschäftsitz in New York City. |
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Mercer: unabhängige Vermögensverwaltungsgesellschaft; bedient vor allem vermögende Privatkunden mit umfassenden Vermögensverwaltungslösungen wie Finanzplanung, Investmentmanagement, Steuerplanung, Pensionsplanung sowie Nachlassplanung. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.9577 — Genstar/Oak Hill Capital/Mercer ADV
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Fax +32 22964301
Postanschrift:
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).