European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/2605

30.12.2025

VERORDNUNG (EU) 2025/2605 DES RATES

vom 12. Dezember 2025

zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2278 zur Aussetzung der in Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 31,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Um eine ausreichende und kontinuierliche Versorgung mit bestimmten landwirtschaftlichen und gewerblichen Waren, die in der Union nicht hergestellt werden, zu gewährleisten und dadurch Marktstörungen bei diesen Waren zu vermeiden, wurden mit der Verordnung (EU) 2021/2278 des Rates (1) die Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs von der in Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) genannten Art (im Folgenden „Zollsätze des GZT“) für diese Waren ausgesetzt. Die im Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 aufgeführten Waren können daher ohne Mengenbeschränkungen zu ermäßigten Zollsätzen oder zum Nullsatz in die Union eingeführt werden.

(2)

Bestimmte Waren, die nicht im Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 aufgeführt sind, werden in der Union nicht in ausreichender Menge hergestellt, um den spezifischen Bedarf der Abnehmerindustrien in der Union zu decken. Da es im Interesse der Union liegt, eine angemessene Versorgung mit bestimmten Waren zu gewährleisten, und in Anbetracht der Tatsache, dass gleiche oder gleichartige Waren oder Ersatzwaren in der Union nicht in ausreichenden Mengen hergestellt werden, ist es notwendig, für die Zollsätze des GZT für diese Waren eine vollständige Aussetzung zu gewähren.

(3)

Zur Förderung der integrierten Herstellung von Batterien in der Union sollte eine teilweise Aussetzung der Zollsätze des GZT für bestimmte, mit der Batterieherstellung zusammenhängende Waren, die derzeit nicht im Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 aufgeführt sind und deren Unionsproduktion nicht geeignet ist, den spezifischen Bedarf der Abnehmerindustrien in der Union zu decken, gewährt werden. Der Tag für die verbindliche Überprüfung dieser Aussetzungen sollte auf den 31. Dezember 2026 festgelegt werden, damit bei dieser Überprüfung die kurzfristige Entwicklung des Batteriesektors in der Union berücksichtigt wird.

(4)

Die Warenbezeichnung, die Einreihung und die Anforderungen an die Endverwendung für bestimmte Waren, die im Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 aufgeführt sind, müssen geändert werden, um den technischen Entwicklungen der Waren und den wirtschaftlichen Markttendenzen Rechnung zu tragen.

(5)

Gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/2278 hat die Kommission bestimmte Zollsätze des GZT für Waren, die im Anhang jener Verordnung aufgeführt sind, überprüft. Da es im Interesse der Union liegt, diese Aussetzungen der Zollsätze des GZT für einige dieser Waren beizubehalten, sollten neue Termine für ihre nächste verbindliche Überprüfung festgelegt werden.

(6)

Es liegt nicht länger im Interesse der Union, die Aussetzung der Zollsätze des GZT für bestimmte Waren, die im Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 aufgeführt sind, beizubehalten. Diese Waren sollten daher mit Wirkung vom 1. Januar 2026 aus diesem Anhang gestrichen werden.

(7)

Die Verordnung (EU) 2021/2278 sollte daher entsprechend geändert werden.

(8)

Um eine Unterbrechung der Anwendung der autonomen Zollaussetzungen zu vermeiden und die in der Mitteilung der Kommission vom 13. Dezember 2011 zu den autonomen Zollaussetzungen und Zollkontingenten festgelegten Leitlinien zu befolgen, sollten die in dieser Verordnung vorgesehenen Änderungen der Zollaussetzungen für die betroffenen Waren ab dem 1. Januar 2026 gelten. Diese Verordnung sollte daher umgehend in Kraft treten —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2026.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 12. Dezember 2025.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

S. LOSE


(1)  Verordnung (EU) 2021/2278 des Rates vom 20. Dezember 2021 zur Aussetzung der in Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 genannten Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 (ABl. L 466 vom 29.12.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2278/oj).

(2)  Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/952/oj).


ANHANG

„ANHANG

Laufende Nummer

KN-Code

TARIC

Warenbezeichnung

Autonomer Zollsatz

Besondere Maßeinheit

Vorgesehenes Datum für eine verbindliche Überprüfung

0.3349

ex 0710 80 95

50

Bambussprossen, gefroren, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf

0 %

—

31.12.2029

0.2829

ex 0711 59 00

11

Pilze, ausgenommen Pilze der Gattungen Agaricus, Calocybe, Clitocybe, Lepista, Leucoagaricus, Leucopaxillus, Lyophyllum und Tricholoma, vorläufig haltbar gemacht in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind, zum unmittelbaren Genuß nicht geeignet, für die Lebensmittelkonservenindustrien (1)

0 %

—

31.12.2026

0.2463

ex 0712 32 00

ex 0712 33 00

ex 0712 34 00

ex 0712 39 00

10

10

31

31

Pilze, ausgenommen Pilze der Gattung Agaricus, getrocknet, ganz oder in erkennbaren Stücken oder Scheiben, die einer anderen Behandlung als einfaches Abpacken für den Einzelverkauf unterworfen werden sollen (1)  (2)

0 %

—

31.12.2029

0.3347

ex 0804 10 00

30

Datteln, frisch oder getrocknet, zur Verwendung bei der Herstellung (außer Verpackung) von Erzeugnissen der Getränke- oder Lebensmittelindustrie (1)

0 %

—

31.12.2029

0.3228

ex 0811 90 95

20

Boysenbeeren, gefroren, ohne Zusatz von Zucker, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf

0 %

—

31.12.2029

0.2409

ex 0811 90 95

30

Ananas (Ananas comosus), in Stücken, gefroren

0 %

—

31.12.2029

0.2864

ex 1511 90 19

ex 1511 90 91

ex 1513 11 10

ex 1513 19 30

ex 1513 21 10

ex 1513 29 30

20

20

20

20

20

20

Palmöl, Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl, zum Herstellen von

—

technischen einbasischen Fettsäuren der Unterposition 3823 19 10 ,

—

Fettsäuremethylestern der Position 2915 oder 2916 ,

—

Fettalkoholen der Unterpositionen 2905 17 , 2905 19 und 3823 70 zur Herstellung von Kosmetika, Waschmitteln oder pharmazeutischen Erzeugnissen,

—

Fettalkoholen der Unterposition 2905 16 , rein oder gemischt, zur Herstellung von Kosmetika, Waschmitteln oder pharmazeutischen Erzeugnissen,

—

Stearinsäure der Unterposition 3823 11 00

—

Waren der Position 3401 oder

—

Fettsäuren der Position 2915 mit hohem Reinheitsgrad (1)

0 %

—

31.12.2027

0.3341

ex 1515 90 99

92

Pflanzenöl, raffiniert oder semi-raffiniert, mit einem Gehalt an Arachidonsäure von 35 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 57 GHT, oder einem Gehalt an Docosahexaensäure von 35 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 GHT

0 %

—

31.12.2029

0.7686

1516 20 10

 

Hydriertes Rizinusöl (sog. ‚Opalwachs‘)

0 %

—

31.12.2029

0.4080

ex 1517 90 99

30

Pflanzenöl und/oder mikrobielles Öl, raffiniert, mit einem Gehalt an

—

Arachidonsäure von 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT und Docosahexaensäure von nicht mehr als 5 GHT oder

—

Eicosapentaensäure von 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 GHT, mit einem Mindestverhältnis EPA/(EPA+DHA) von mehr als 20 GHT,

mit Pflanzenöl standardisiert

0 %

—

31.12.2026

0.2423

ex 1902 30 10

40

Glasnudeln mit einem Gehalt an Mungbohnenstärke von 60 GHT oder mehr, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5 kg oder mehr, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf

0 %

—

31.12.2029

0.2866

ex 2005 91 00

10

Bambussprossen, zubereitet oder haltbar gemacht, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 5 kg

0 %

—

31.12.2029

0.5875

ex 2007 99 50

ex 2007 99 50

84

94

Konzentriertes Papayamark, durch Kochen hergestellt:

—

der Art Carica spp.,

—

mit einem Zuckergehalt von mehr als 13GHT, jedoch nicht mehr als 30GHT

zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Nahrungsmittel- oder Getränkeindustrie (1)

7,8  % (3)

—

31.12.2029

0.5867

ex 2007 99 50

ex 2007 99 50

85

95

Konzentriertes Guavenmark,durch Kochen hergestellt:

—

der Art Psidium spp.,

—

mit einem Zuckergehalt von mehr als 13GHT, jedoch nicht mehr als 30GHT

zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Nahrungsmittel- oder Getränkeindustrie (1)

6 % (3)

—

31.12.2029

0.4716

 (*1)ex 2008 93 91

20

Gesüßte, getrocknete Cranberries für die Herstellung von Erzeugnissen der lebensmittelverarbeitenden Industrie, wobei Ver- oder Umpacken alleine nicht als Verarbeitung gilt (1)  (4)

0 %

—

31.12.2027

0.5587

ex 2008 99 49

ex 2008 99 99

70

11

Blanchierte Weinblätter der Gattung Karakishmish in Salzlake mit einem Gehalt an:

—

Salz von mehr als 6GHT,

—

Säure ausgedrückt als Citronensäuremonohydrat von 0,1  GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,4 GHT;

—

auch mit nicht mehr als 2 000  mg/kg Natriumbenzoat gemäß CODEX STAN 192-1995

zur Verwendung bei der Herstellung von mit Reis gefüllten Weinblättern (1)

0 %

—

31.12.2027

0.7767

ex 2008 99 99

35

Gefrorenes Acai-Beeren-Fruchtfleisch:

—

hydratisiert und pasteurisiert

—

durch Zugabe von Wasser von den Kernen gelöst

—

mit einem Brix-Wert von weniger als 6 und

—

und einem Zuckergehalt von weniger als 5,6  %

0 %

—

31.12.2029

0.4664

ex 2009 49 30

91

Ananassaft, nicht in Pulverform:

—

mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67,

—

einem Wert von mehr als 30 EUR für 100 kg Eigengewicht,

—

mit Zusatz von Zucker

zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Nahrungsmittel- oder Getränkeindustrie (1)

0 %

—

31.12.2029

0.4623

ex 2009 81 31

10

Cranberrysaft-Konzentrat (Vaccinium macrocarpon):

—

mit einem Brixwert von 40 oder mehr, jedoch nicht mehr als 66,

—

in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 50 Litern oder mehr

0 %

l

31.12.2029

0.6050

ex 2009 89 79

30

Gefrorenes Acerola-Fruchtsaftkonzentrat:

—

mit einem Brixwert von mehr als 48, jedoch nicht mehr als 67,

—

in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 50Litern oder mehr

0 %

l

31.12.2029

0.5206

ex 2009 89 79

85

Acai-Beerensaft:

—

der Art Euterpe oleracea,

—

gefroren,

—

ohne Zusatz von Zucker,

—

nicht in Pulverform,

—

mit einem Brixwert von 23 oder mehr, jedoch nicht mehr als 32,

in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 10kg oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.4157

ex 2009 89 99

96

Kokoswasser

—

nicht gegoren,

—

ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker und

—

in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 20 Liter oder mehr (2)

0 %

l

31.12.2026

0.6152

ex 2106 10 20

20

Sojaeiweißkonzentrat mit einem Eiweißgehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 65 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT, als Pulver oder texturiert

0 %

—

31.12.2029

0.7284

ex 2106 90 92

ex 3504 00 90

50

10

Caseinproteinhydrolysat, bestehend aus

—

20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT freien Aminosäuren und

—

Peptonen, von denen mehr als 90 GHT eine Molekularmasse von nicht mehr als 2 000  Da haben

0 %

—

31.12.2027

0.5246

ex 2519 90 10

10

Schmelzmagnesia mit einer Reinheit von 94 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.6168

ex 2707 99 99

10

Schweröle und mittelschwere Öle in denen die aromatischen Bestandteile gegenüber den nicht aromatischen Bestandteilen überwiegen, zur Verwendung als Raffinerieeinsatzmaterial, zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren gemäß Zusätzlicher Anmerkung 5 zu Kapitel 27 (1)

0 %

—

31.12.2029

0.8144

 (*1)ex 2710 12 25

20

Mischung aliphatischer Kohlenwasserstoffe (C6) (CAS RN 92112-69-1), mit einem Gehalt an n-Hexan (CAS RN 110-54-3) von mindestens 60 GHT, jedoch nicht mehr als 80 GHT, und mit:

—

einer Dichte von 0,666 oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,686 ,

—

insgesamt weniger als 1 ppm Carbonylverbindungen,

—

insgesamt weniger als 2 ppm Acetylenverbindungen

0 %

—

31.12.2030

0.7823

ex 2710 19 81

ex 2710 19 99

30

50

Katalytisch hydroisomerisiertes und entwachstes Basisöl, bestehend aus hydrierten, hochisoparaffinischen Kohlenwasserstoffen, mit einem Gehalt an

—

gesättigten Kohlenwasserstoffen von 90 GHT oder mehr und

—

Schwefel von nicht mehr als 0,03  GHT

und mit

—

einem Viskositätsindex von 80 oder mehr, jedoch weniger als 120, und

—

einer kinematischen Viskosität von weniger als 5,0  cSt bei 100 °C oder mehr als 13,0  cSt bei 100 °C

0 %

—

31.12.2029

0.7822

ex 2710 19 81

ex 2710 19 99

40

60

Katalytisch hydroisomerisiertes und entwachstes Basisöl, bestehend aus hydrierten, hochisoparaffinischen Kohlenwasserstoffen, mit einem Gehalt an

—

gesättigten Kohlenwasserstoffen von 90 GHT oder mehr und

—

Schwefel von nicht mehr als 0,03  GHT

mit einem Viskositätsindex von 120 oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.6495

ex 2710 19 99

20

Katalytisch entwachstes Grundöl, produziert durch Synthese von gasförmigen Kohlenwasserstoffen, worauf ein Verfahren der Paraffinumwandlung (Heavy Paraffin Conversion, HPC) folgt, mit

—

einem Schwefelgehalt von nicht mehr als 1 mg/kg

—

einem Gehalt an gesättigten Kohlenwasserstoffen von mehr als 99 GHT

—

einem Gehalt an n- und iso-paraffinischen Kohlenwasserstoffen mit einer Kettenlänge von 18 oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 Kohlenstoffatomen von mehr als 75 GHT

—

einer kinematischen Viskosität bei 40 °C von mehr als 6,5 mm2/s oder

—

einer kinematischen Viskosität bei 40 °C von mehr als 11 mm2/s mit einem Viskositätsindex von 120 oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.7393

ex 2712 90 99

10

1-Alken-Gemisch mit einem Gehalt von 90 GHT oder mehr an 1-Alkenen mit einer Kettenlänge von 24 Kohlenstoffatomen oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 GHT an 1-Alkenen mit einer Kettenlänge von mehr als 70 Kohlenstoffatomen

0 %

—

31.12.2027

0.8021

2804 70 10

 

Roter Phosphor

0 %

—

31.12.2027

0.8022

2804 70 90

 

Anderer Phosphor als roter Phosphor

0 %

—

31.12.2029

0.6658

 (*1)ex 2805 12 00

10

Calcium mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr in Form von Pulver oder Massivdraht (CAS RN 7440-70-2)

0 %

—

31.12.2030

0.5609

ex 2805 19 90

20

Lithium (Metall) (CAS RN 7439-93-2) mit einer Reinheit von 98,8  GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.2559

ex 2805 30 10

10

Legierung aus Cer und anderen Seltenerdmetallen, mit einem Gehalt an Cer von 47 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.4979

 (*1)2805 30 21

2805 30 29

2805 30 31

2805 30 39

2805 30 40

 

Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.6836

ex 2811 22 00

15

Amorphes Siliciumdioxid (CAS RN 60676-86-0),

—

in Form von Pulver

—

mit einer Reinheit von 99,0 GHT oder mehr

—

mit einem Medianwert der Korngröße von 0,7 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,1 μm

—

bei welchem 70 % der Partikel einen Durchmesser von nicht mehr als 3 μm aufweisen

0 %

—

31.12.2029

0.8865

ex 2811 22 00

80

Amorphes Siliciumdioxid (CAS RN 112926-00-8)

—

in Form von Pulver

—

mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

—

mit einer mittleren Korngröße von 150 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 250 μm,

—

wobei 90 % der Partikel einen Durchmesser von mehr als 3 μm aufweisen

zur Verwendung bei der Herstellung von Reifen (1)

0 %

—

31.12.2029

0.7292

ex 2811 29 90

10

Tellurdioxid (CAS RN 7446-07-3)

0 %

—

31.12.2027

0.3308

ex 2812 90 00

10

Stickstofftrifluorid (CAS RN 7783-54-2)

0 %

—

31.12.2029

0.5747

ex 2816 40 00

10

Bariumhydroxid (CAS RN 17194-00-2)

0 %

—

31.12.2027

0.7594

ex 2818 10 11

10

Sol-Gel-Korund (CAS RN 1302-74-5) mit einem Gehalt an Aluminiumoxid von 99,6  GHT oder mehr, mit mikrokristalliner Struktur in Form von Stäbchen mit einem Aspektverhältnis von 1,3 oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,0

0 %

—

31.12.2029

0.8425

ex 2818 10 11

ex 2818 10 91

20

30

Sinterkorund mit mikrokristalliner Struktur, bestehend aus Aluminiumoxid (CAS RN 1344-28-1) und Magnesiumaluminat (CAS RN 12068-51-8), mit einem Gehalt an (berechnet als Oxide) von:

—

Aluminiumoxid von 92 GHT oder mehr und

—

Magnesiumoxid von 8 GHT oder weniger

0 %

—

31.12.2027

0.5110

 (*1)ex 2818 10 91

20

Sinterkorund mit mikrokristalliner Struktur, bestehend aus Aluminiumoxid (CAS RN 1344-28-1), Magnesiumaluminat (CAS RN 12068-51-8) und den Seltenerd-Aluminaten Yttrium, Lanthan und Neodym, mit einem Gehalt (berechnet als Oxid) an:

—

Aluminiumoxid von 92 % GHT oder mehr, jedoch weniger als 98,5  % GHT,

—

Magnesiumoxid von 2 GHT(±1,5  GHT),

—

Yttriumoxid von 1 GHT (±0,6  GHT) und

—

entweder Lanthanoxid von 3 GHT (±2,2  GHT) oder

—

Lanthanoxid und Neodymoxid von 2 GHT (±1,2  GHT),

von dem weniger als 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen

0 %

—

31.12.2030

0.4640

ex 2818 20 00

10

Aktiviertes Aluminiumoxid mit einer spezifischen Oberfläche von 350 m2/g oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.6837

 (*1)ex 2818 30 00

20

Aluminiumhydroxid (CAS RN 21645-51-2)

—

in Form von Pulver

—

mit einer Reinheit von 99,5  GHT oder mehr

—

mit einer Zersetzungspunkt von 263 °C oder mehr

—

mit einer Korngröße von 4 μm (± 1 μm)

—

mit einem Gehalt an Total-Na2O von nicht mehr als 0,06  GHT

0 %

—

31.12.2030

0.3306

ex 2818 30 00

30

Aluminiumhydroxidoxid in Form des Böhmits oder Pseudo-Böhmits (CAS RN 1318-23-6)

0 %

—

31.12.2029

0.5369

ex 2819 90 90

10

Dichromtrioxid (CAS RN 1308-38-9) zur Verwendung in der Metallurgie (1)

0 %

—

31.12.2026

0.5576

ex 2825 10 00

10

Hydroxylammoniumchlorid (CAS RN 5470-11-1)

0 %

—

31.12.2027

0.7897

 (*1)ex 2825 20 00

10

Lithiumhydroxid-Monohydrat (CAS RN 1310-66-3) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

2,6  %

—

31.12.2026

0.3800

2825 30 00

 

Vanadiumoxide und –hydroxide

0 %

—

31.12.2026

0.3303

ex 2825 50 00

20

Kupfer(I oder II)oxid mit einem Gehalt an Kupfer von 78 GHT oder mehr und Chlorid von nicht mehr als 0,03  GHT

0 %

—

31.12.2029

0.6819

 (*1)ex 2825 50 00

30

Kupfer(II)-oxid (CAS RN 1317-38-0) mit einer Partikelgröße von nicht mehr als 100 nm

0 %

—

31.12.2030

0.5555

ex 2825 60 00

10

Zirconiumdioxid (CAS RN 1314-23-4)

0 %

—

31.12.2027

0.7193

ex 2825 70 00

20

Molybdänsäure (CAS RN 7782-91-4)

0 %

—

31.12.2026

0.5055

 (*1)ex 2826 19 90

10

Wolframhexafluorid (CAS RN 7783-82-6) mit einem Reinheitsgrad von 99,9  GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.8296

 (*1)ex 2826 90 80

30

Lithiumhexafluorphosphat (CAS RN 21324-40-3) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

2,7  %

—

31.12.2026

0.2865

 (*1)ex 2827 39 85

10

Kupfermonochlorid (CAS RN 7758-89-6) mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.4180

ex 2827 39 85

20

Antimonpentachlorid (CAS RN 7647-18-9) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.6143

ex 2827 39 85

40

Barium chloride dihydrate (CAS RN 10326-27-9)

0 %

—

31.12.2029

0.8936

 (*1)ex 2827 49 90

10

Zirconiumdichloridoxid (CAS RN 7699-43-6) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.6463

ex 2827 60 00

10

Natriumiodid (CAS RN 7681-82-5)

0 %

—

31.12.2029

0.7596

ex 2828 10 00

10

Calciumhypochlorit (CAS RN 7778-54-3) mit einem Aktivchlorgehalt von 65 % oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.3859

ex 2833 29 80

20

Mangansulfatmonohydrat (CAS RN 10034-96-5)

0 %

—

31.12.2029

0.4338

ex 2835 10 00

10

Natriumhypophosphitmonohydrat (CAS RN 10039-56-2)

0 %

—

31.12.2027

0.6144

ex 2835 10 00

20

Natriumhypophosphit (CAS RN 7681-53-0)

0 %

—

31.12.2029

0.7452

ex 2835 10 00

30

Aluminiumphosphinat (CAS RN 7784-22-7)

0 %

—

31.12.2029

0.8448

ex 2835 10 00

40

Calciumphosphinat (CAS RN 7789-79-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.2524

ex 2836 91 00

20

Lithiumcarbonat, mit einer oder mehreren der folgenden Verunreinigungen der angegebenen Konzentration (ermittelt nach den Methoden der Europäischen Pharmakopöe):

—

2 mg/kg oder mehr Arsen,

—

200 mg/kg oder mehr Calcium,

—

200 mg/kg oder mehr Chlor,

—

20 mg/kg oder mehr Eisen,

—

150 mg/kg oder mehr Magnesium,

—

20 mg/kg oder mehr Schwermetalle,

—

300 mg/kg oder mehr Kalium,

—

300 mg/kg oder mehr Natrium,

—

200 mg/kg oder mehr Sulfate

0 %

—

31.12.2029

0.2863

ex 2836 99 17

30

Basisches Zirconium(IV)carbonat (CAS RN 57219-64-4 oder 37356-18-6) mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.3300

ex 2837 19 00

20

Kupfercyanid (CAS RN 544-92-3)

0 %

—

31.12.2029

0.4078

ex 2837 20 00

10

Tetranatriumhexacyanoferrat (II) (CAS RN 13601-19-9)

0 %

—

31.12.2026

0.2861

ex 2839 90 00

20

Calciumsilicat (CAS RN 1344-95-2)

0 %

—

31.12.2029

0.6632

 (*1)ex 2840 20 90

10

Zinkborat (CAS RN 12767-90-7)

0 %

—

31.12.2030

0.8520

ex 2840 20 90

20

Bariumborat (CAS RN 13701-59-2) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.6482

ex 2841 70 00

30

Hexaammoniumheptamolybdat, wasserfrei (CAS RN 12027-67-7) oder als Tetrahydrat (CAS RN 12054-85-2)

0 %

—

31.12.2029

0.4323

ex 2841 80 00

10

Diammoniumwolframat (Ammoniumparawolframat) (CAS RN 11120-25-5)

0 %

—

31.12.2027

0.8441

ex 2841 80 00

20

Dinatriumwolframat (CAS RN 13472-45-2) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.7301

ex 2841 90 30

10

Kaliummetavanadat (CAS RN 13769-43-2)

0 %

—

31.12.2027

0.5936

ex 2841 90 70

20

Kaliumtitanoxid (CAS RN 12056-51-8) in Pulverform mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.4416

ex 2842 10 00

10

Synthetisches Beta- Zeolithpulver

0 %

—

31.12.2029

0.4588

ex 2842 10 00

20

Synthetisches Chabasit-Zeolith-Pulver

0 %

—

31.12.2029

0.7397

ex 2842 10 00

50

Fluorphlogopit (CAS RN 12003-38-2)

0 %

—

31.12.2027

0.7097

ex 2842 10 00

60

Aluminosilicat (CAS RN 1318-02-1) mit

—

einer Reinheit von 94 GHT oder mehr,

—

einer Zeolithstruktur von Aluminiumphosphat–achtzehn (AEI) und

—

einer Phasenreinheit von 90 % oder mehr

zur Verwendung bei der Herstellung von Kupferzeolith (1)

0 %

—

31.12.2026

0.4642

ex 2842 90 10

10

Natriumselenat (CAS RN 13410-01-0)

0 %

—

31.12.2029

0.3295

2845 10 00

 

Schweres Wasser (Deuteriumoxid) (Euratom) (CAS RN 7789-20-0)

0 %

—

31.12.2029

0.4189

2845 40 00

 

Helium-3 (CAS RN 14762-55-1)

0 %

—

31.12.2026

0.3297

2845 90 10

 

Deuterium und andere Deuteriumverbindungen; Wasserstoff und seine Verbindungen, mit Deuterium angereichert; Mischungen und Lösungen, die diese Erzeugnisse enthalten (Euratom)

0 %

—

31.12.2029

0.4191

ex 2845 90 90

20

Wasser, zu 95 GHT oder mehr mit Sauerstoff-18 angereichert (CAS RN 14314-42-2)

0 %

—

31.12.2029

0.4190

ex 2845 90 90

30

(13C)Kohlenmonoxid (CAS RN 1641-69-6)

0 %

—

31.12.2026

0.8426

ex 2845 90 90

50

Ytterbiumoxid (CAS RN 1380743-42-9), mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr, angereichert auf 99,0  GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 99,8  GHT an Ytterbium-176

0 %

—

31.12.2027

0.2859

ex 2846 10 00

ex 3824 99 96

10

53

Seltenerdkonzentrat mit einem Gehalt an Seltenerdoxiden von 60GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 95GHT und an Zirconiumoxid, Aluminiumoxid oder Eisenoxid von jeweils nicht mehr als 1GHT, und mit einem Glühverlust von 5GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.3296

ex 2846 10 00

20

Dicertricarbonat (CAS RN 537-01-9) , auch hydriert

0 %

—

31.12.2029

0.3420

ex 2846 10 00

30

Cerlanthancarbonat, auch hydriert

0 %

—

31.12.2029

0.3227

2846 90 30

2846 90 40

2846 90 50

2846 90 60

2846 90 70

2846 90 90

 

Anorganische oder organische Verbindungen der Seltenerdmetalle, des Yttriums oder des Scandiums oder der Mischungen dieser Metalle, ausgenommen die der Unterposition 2846 10 00

0 %

—

31.12.2029

0.3418

ex 2850 00 20

10

Silan (CAS RN 7803-62-5)

0 %

—

31.12.2029

0.5497

ex 2850 00 20

40

Germaniumtetrahydrid (CAS RN 7782-65-2)

0 %

—

31.12.2026

0.7302

ex 2850 00 20

60

Disilan (CAS RN 1590-87-0)

0 %

—

31.12.2027

0.7555

ex 2850 00 20

70

Kubisches Bornitrid (CAS RN 10043-11-5)

0 %

—

31.12.2029

0.3419

 (*1)ex 2850 00 20

80

Arsin (CAS RN 7784-42-1) mit einer Reinheit von 99,999  Volumenprozent oder mehr, zur Verwendung für die Herstellung von Halbleitern (1)

0 %

—

31.12.2030

0.4492

ex 2850 00 60

10

Natriumazid (CAS RN 26628-22-8)

0 %

—

31.12.2029

0.3421

ex 2853 90 90

20

Phosphin (CAS RN 7803-51-2)

0 %

—

31.12.2029

0.8282

ex 2903 19 00

20

1,3-Dichlorpropan (CAS RN 142-28-9) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8906

 (*1)ex 2903 29 00

20

trans-1,2-Dichlorethylen (CAS RN 156-60-5) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.6633

 (*1)2903 42 00

 

Difluormethan (CAS RN 75-10-5)

0 %

—

31.12.2030

0.2854

ex 2903 49 30

10

Kohlenstofftetrafluorid (Tetrafluormethan) (CAS RN 75-73-0)

0 %

—

31.12.2029

0.2852

ex 2903 49 30

20

Perfluorethan (CAS RN 76-16-4)

0 %

—

31.12.2029

0.5803

ex 2903 51 00

10

2,3,3,3-Tetrafluorprop-1-en (2,3,3,3-Tetrafluorpropen) (CAS RN 754-12-1)

0 %

—

31.12.2027

0.4517

ex 2903 51 00

20

Trans-1,3,3,3-tetrafluorprop-1-en (Trans-1,3,3,3-Tetrafluorpropen) (CAS RN 29118-24-9)

0 %

—

31.12.2029

0.4066

ex 2903 59 00

30

Hexafluorpropen (CAS RN 116-15-4)

0 %

—

31.12.2026

0.7324

ex 2903 59 00

40

1,1,2,3,4,4-Hexafluorbuta-1,3-dien (CAS RN 685-63-2)

0 %

—

31.12.2027

0.8553

ex 2903 69 19

25

(E)-1,4-Dibrom-2-buten (CAS RN 821-06-7) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8525

ex 2903 69 19

35

2,2-Dibrompropan (CAS RN 594-16-1) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.7974

 (*1)ex 2903 69 19

40

3-(Brommethyl)pentan (CAS RN 3814-34-4) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8318

ex 2903 69 19

50

Vinylbromid (CAS RN 593-60-2) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr, oder als Lösung in Tetrahydrofuran (CAS RN 109-99-9) mit einem Gehalt an Vinylbromid von 23 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 26 GHT

0 %

—

31.12.2027

0.8151

ex 2903 69 19

60

1-Brom-2-methylpropan (CAS RN 78-77-3) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.7895

ex 2903 72 00

10

Dichlor-1,1,1-trifluorethan (CAS RN 306-83-2) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.5212

ex 2903 77 90

10

Chlortrifluorethylen (CAS RN 79-38-9)

0 %

—

31.12.2026

0.6485

ex 2903 79 30

10

trans-1-Chlor-3,3,3-trifluorpropen (CAS RN 102687-65-0)

0 %

—

31.12.2029

0.5765

ex 2903 89 70

50

Chlorcyclopentan (CAS RN 930-28-9)

0 %

—

31.12.2027

0.7304

ex 2903 89 70

60

Octafluorcyclobutan (CAS RN 115-25-3)

0 %

—

31.12.2027

0.8803

ex 2903 99 80

10

4-Brom-2-fluorbiphenyl (CAS RN 41604-19-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8492

ex 2903 99 80

18

1-Fluornaphthalin (CAS RN 321-38-0) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.3410

ex 2903 99 80

20

1,2-Bis(pentabromphenyl)ethan (CAS RN 84852-53-9)

0 %

—

31.12.2029

0.8557

ex 2903 99 80

23

3,5-Bis(trifluormethyl)-benzylbromid (CAS RN 32247-96-4) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8017

 (*1)ex 2903 99 80

25

2,2'-Dibrombiphenyl (CAS RN 13029-09-9) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.8018

 (*1)ex 2903 99 80

35

2-Brom-9,9'-spirobi[9H-fluoren] (CAS RN 171408-76-7) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.3411

ex 2903 99 80

40

2,6-Dichlortoluol (CAS RN 118-69-4), mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr und einem Gehalt an:

—

Tetrachlordibenzodioxinen von 0,001  mg/kg oder weniger,

—

Tetrachlordibenzofuranen von 0,001  mg/kg oder weniger,

—

Tetrachlorbiphenylen von 0,2  mg/kg oder weniger

0 %

—

31.12.2029

0.8076

 (*1)ex 2903 99 80

45

1-Brom-4-(trans-4-propylcyclohexyl)benzol (CAS RN 86579-53-5), mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.4529

ex 2903 99 80

50

Fluorbenzol (CAS RN 462-06-6)

0 %

—

31.12.2029

0.8101

 (*1)ex 2903 99 80

55

1-Brom-4-(trans-4-ethylcyclohexyl)benzol (CAS RN 91538-82-8), mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.8166

ex 2903 99 80

65

2,6-Difluorbenzylbromid (CAS RN 85118-00-9) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8177

ex 2903 99 80

70

1-[Chlor(phenyl)methyl]-2-methylbenzol (CAS RN 41870-52-4) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.5917

 (*1)ex 2903 99 80

83

1-Brom-3,4,5-trifluorbenzol (CAS RN 138526-69-9) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.3407

ex 2904 10 00

30

Natrium-p-styrolsulfonat (CAS RN 2695-37-6)

0 %

—

31.12.2029

0.4686

ex 2904 10 00

50

Natrium-2-methylprop-2-en-1-sulfonat (CAS RN 1561-92-8)

0 %

—

31.12.2029

0.3409

 (*1)ex 2904 20 00

10

Nitromethan (CAS RN 75-52-5)

0 %

—

31.12.2030

0.3391

ex 2904 20 00

20

Nitroethan (CAS RN 79-24-3)

0 %

—

31.12.2027

0.3408

 (*1)ex 2904 20 00

30

1-Nitropropan (CAS RN 108-03-2)

0 %

—

31.12.2030

0.3390

ex 2904 20 00

40

2-Nitropropan (CAS RN 79-46-9)

0 %

—

31.12.2029

0.2526

ex 2904 99 00

20

1-Chlor-2,4-dinitrobenzol (CAS RN 97-00-7)

0 %

—

31.12.2029

0.6612

 (*1)ex 2904 99 00

25

Difluormethansulfonylchlorid (CAS RN 1512-30-7)

0 %

—

31.12.2030

0.3388

ex 2904 99 00

30

Tosylchlorid (CAS RN 98-59-9)

0 %

—

31.12.2029

0.5745

ex 2904 99 00

40

4-Chlorbenzolsulfonylchlorid (CAS RN 98-60-2)

0 %

—

31.12.2027

0.6001

ex 2904 99 00

50

Ethansulfonylchlorid (CAS RN 594-44-5)

0 %

—

31.12.2029

0.7957

 (*1)ex 2904 99 00

55

2,4-Dichlor-1,3-dinitro-5-(trifluormethyl)benzol (CAS RN 29091-09-6) mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.6407

ex 2904 99 00

60

4,4'-Dinitrostilben-2,2'-disulfonsäure (CAS RN 128-42-7)

0 %

—

31.12.2029

0.8160

ex 2904 99 00

65

4-Nitrotoluol-2-sulfonsäure (CAS RN 121-03-9) in Pulverform mit einer Reinheit von 80 GHT oder mehr und einem Wassergehalt von 15 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.6560

ex 2904 99 00

80

1-Chlor-2-nitrobenzol (CAS RN 88-73-3)

0 %

—

31.12.2029

0.6186

ex 2905 11 00

10

Methanol (CAS RN 67-56-1) mit einer Reinheit von 99,85 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.2967

ex 2905 19 00

11

Kalium-tert-butanolat (CAS RN 865-47-4), auch in Tetrahydrofuran im Sinne der Anmerkung 1e zu Kapitel 29 der Kombinierten Nomenklatur gelöst

0 %

—

31.12.2029

0.6118

ex 2905 19 00

20

Butyltitanat monohydrat, Homopolymer (CAS RN 162303-51-7)

0 %

—

31.12.2029

0.6119

ex 2905 19 00

25

Tetra-(2-ethylhexyl)titanat (CAS RN 1070-10-6)

0 %

—

31.12.2029

0.5534

ex 2905 19 00

70

Titantetrabutanolat (CAS RN 5593-70-4)

0 %

—

31.12.2027

0.5533

ex 2905 19 00

80

Titantetraisopropoxid (CAS RN 546-68-9)

0 %

—

31.12.2027

0.6002

ex 2905 19 00

85

Titantetraethanolat (CAS RN 3087-36-3)

0 %

—

31.12.2029

0.6464

ex 2905 22 00

10

Linalool (CAS RN 78-70-6) mit einem Gehalt an (3R)-(-)-Linalool (CAS RN 126-91-0) von 90,7 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.7114

 (*1)ex 2905 22 00

30

(±)-β-Citronellol (CAS RN 106-22-9) mit einer Reinheit von 94 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.7388

ex 2905 29 90

10

cis-Hex-3-en-1-ol (CAS RN 928-96-1)

0 %

—

31.12.2027

0.8544

ex 2905 39 95

15

2,5-Dimethyl--2,5-hexandiol (CAS RN 110-03-2) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8619

ex 2905 39 95

25

Pinakol (CAS RN 76-09-5) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.5255

ex 2905 39 95

30

2,4,7,9-Tetramethyl-4,7-decandiol (CAS RN 17913-76-7)

0 %

—

31.12.2026

0.8937

 (*1)ex 2905 39 95

35

Propan-1,3-diol (CAS RN 504-63-2) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.5847

ex 2905 39 95

40

Decan-1,10-diol (CAS RN 112-47-0)

0 %

—

31.12.2027

0.8932

 (*1)ex 2905 39 95

45

2,5,7,10,11,14-Hexaoxa-1,6-distibabicyclo[4.4.4]tetradecan (CAS RN 29736-75-2) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.5908

ex 2905 39 95

50

2-Methyl-2-propylpropan-1,3-diol (CAS RN 78-26-2)

0 %

—

31.12.2029

0.7701

ex 2905 39 95

60

1,12-Dodecanediol (CAS RN 5675-51-4)

0 %

—

31.12.2029

0.7914

ex 2905 39 95

70

2-Methylpropan-1,3-diol (CAS RN 2163-42-0) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8370

ex 2905 39 95

80

1,5-Pentandiol (CAS RN 111-29-5) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.4624

ex 2905 59 98

20

2,2,2-Trifluorethanol (CAS RN 75-89-8)

0 %

—

31.12.2029

0.3378

ex 2906 19 00

10

Cyclohex-1,4-ylendimethanol (CAS RN 105-08-8)

0 %

—

31.12.2027

0.3380

ex 2906 19 00

20

4,4’-Isopropylidendicyclohexanol (CAS RN 80-04-6)

0 %

—

31.12.2029

0.6257

ex 2906 19 00

50

4-tert-Butylcyclohexanol (CAS RN 98-52-2)

0 %

—

31.12.2029

0.8231

ex 2906 19 00

60

5-Methyl-2-(prop-1-en-2-yl)cyclohexanol (Isopulegol), Isomerengemisch (CAS RN 7786-67-6) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8721

ex 2906 19 00

70

(1S,2S,3R,5S)-(+)-2,3-pinandiol (CAS RN 18680-27-8) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8929

 (*1)ex 2906 29 00

25

2-Brom-5-iod-phenylmethanol (CAS RN 946525-30-0) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.7373

ex 2906 29 00

50

2,2'-(m-Phenylen)dipropan-2-ol (CAS RN 1999-85-5)

0 %

—

31.12.2027

0.7806

ex 2906 29 00

60

3-[3-(Trifluormethyl)phenyl]propan-1-ol (CAS RN 78573-45-2)

0 %

—

31.12.2029

0.5855

ex 2906 29 00

85

2-Phenylethanol (CAS RN 60-12-8) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.6329

ex 2907 12 00

20

Mischung von m-Kresol (CAS RN 108-39-4) und p-Kresol (CAS RN 106-44-5) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.6559

 (*1)ex 2907 12 00

40

p-Kresol (CAS RN 106-44-5) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.5216

ex 2907 15 90

10

2-Naphthol (CAS RN 135-19-3)

0 %

—

31.12.2026

0.6256

 (*1)ex 2907 19 10

20

2,6-Xylenol (CAS RN 576-26-1) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.4480

ex 2907 19 90

20

Biphenyl-4-ol (CAS RN 92-69-3)

0 %

—

31.12.2029

0.7753

ex 2907 19 90

30

2-Methyl-5-(propan-2-yl)phenol (CAS RN 499-75-2)

0 %

—

31.12.2029

0.3372

ex 2907 21 00

10

Resorcin (CAS RN 108-46-3)

0 %

—

31.12.2029

0.8482

ex 2907 29 00

13

4,4'-Methandiylbis(2,6-dimethylphenol) (CAS RN 5384-21-4) mit einer Reinheit von 98,5 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.6026

ex 2907 29 00

15

6,6'-Di-tert-butyl-4,4'-butylidendi-m-kresol (CAS RN 85-60-9)

0 %

—

31.12.2029

0.3367

ex 2907 29 00

30

4,4',4"-Ethylidintriphenol (CAS RN 27955-94-8)

0 %

—

31.12.2029

0.2584

 (*1)ex 2907 29 00

33

2,2′,2″,6,6′,6″-Hexa-tert-butyl-α,α′,α″-(mesitylen-2,4,6-triyl)tri-p-kresol (CAS RN 1709-70-2) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.7402

 (*1)ex 2907 29 00

38

Biphenyl-4,4'-diol (CAS RN 92-88-6) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.5432

ex 2907 29 00

45

2-Methylhydrochinon (CAS RN 95-71-6)

0 %

—

31.12.2026

0.3848

ex 2907 29 00

85

Phloroglucin, wasserfrei (CAS RN 108-73-6) oder Phloroglucin-Dihydrat (CAS RN 6099-90-7) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.5914

ex 2908 19 00

20

4,4'-(Perfluorisopropyliden)diphenol(CAS RN 1478-61-1)

0 %

—

31.12.2029

0.6260

ex 2908 19 00

30

4-Chlorphenol (CAS RN 106-48-9)

0 %

—

31.12.2029

0.8204

ex 2908 19 00

70

2,3,6-Trifluorphenol (CAS RN 113798-74-6) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.3359

ex 2909 19 90

30

Isomerengemisch aus (Nonafluorbutyl)methylether oder (Nonafluorbutyl)ethylether, mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.4035

ex 2909 19 90

50

3-Ethoxy-perfluor-2-methylhexan (CAS RN 297730-93-9)

0 %

—

31.12.2026

0.5407

ex 2909 20 00

10

8-Methoxycedran (CAS RN 19870-74-7)

0 %

—

31.12.2026

0.5503

ex 2909 30 39

20

1,1’-Propan-2,2-diylbis[3,5-dibrom-4-(2,3-dibrompropoxy)benzen] (CAS RN 21850-44-2)

0 %

—

31.12.2026

0.6649

 (*1)ex 2909 30 39

30

1,1'-(1-Methylethyliden)bis[3,5-dibrom-4-(2,3-dibrom-2-methylpropoxy)]-benzol (CAS RN 97416-84-7)

0 %

—

31.12.2030

0.7828

ex 2909 30 39

50

2-(1-Adamantyl)-4-bromanisol (CAS RN 104224-63-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.4710

ex 2909 30 90

10

2-(Phenylmethoxy)naphthalin (CAS RN 613-62-7)

0 %

—

31.12.2029

0.7176

ex 2909 30 90

15

(((2,2-Dimethylbut-3-yn-1-yl)oxy)methyl)benzol (CAS RN 1092536-54-3)

0 %

—

31.12.2026

0.4711

ex 2909 30 90

20

1,2-Bis(3-methylphenoxy)ethan (CAS RN 54914-85-1)

0 %

—

31.12.2029

0.7115

ex 2909 30 90

25

1,2-Diphenoxyethan (CAS RN 104-66-5) in Form von Pulver oder als wässrige Dispersion mit einem Gehalt an 1,2-Diphenoxyethan von 30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 GHT

0 %

—

31.12.2026

0.8167

ex 2909 30 90

45

5-Brom-1,3-difluor-2-(trifluormethoxy)benzol (CAS RN 115467-07-7) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.6783

 (*1)ex 2909 30 90

50

1-Ethoxy-2,3-difluorbenzol (CAS RN 121219-07-6)

0 %

—

31.12.2030

0.5117

 (*1)ex 2909 30 90

55

3,4,5-Trimethoxytoluol (CAS RN 6443-69-2) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.6994

ex 2909 30 90

70

O,O,O-1,3,5-Trimethylresorcin (CAS RN 621-23-8)

0 %

—

31.12.2026

0.7706

ex 2909 44 00

10

2-Propoxyethanol (CAS RN 2807-30-9)

0 %

—

31.12.2029

0.6927

ex 2909 49 80

10

1-Propoxypropan-2-ol (CAS RN 1569-01-3)

0 %

—

31.12.2026

0.8241

ex 2909 49 80

30

3,4-Dimethoxybenzylalkohol (CAS RN 93-03-8) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8531

ex 2909 49 80

40

Hydrochinon-bis-(2-hydroxyethyl)-ether (CAS RN 104-38-1) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8862

ex 2909 49 80

50

2,2’-[Oxybis(methylen)]bis[2-ethylpropan-1,3-diol] (CAS RN 23235-61-2) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.3484

ex 2909 50 00

10

4-(2-Methoxyethyl)phenol (CAS RN 56718-71-9)

0 %

—

31.12.2029

0.3682

ex 2909 60 90

40

Bis(α,α-dimethylbenzyl)peroxid (CAS RN 80-43-3) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

2,8  %

—

31.12.2026

0.7910

ex 2909 60 90

50

Lösung von 3,6,9-(Ethyl und/oder Propyl)-3,6,9-trimethyl-1,2,4,5,7,8-hexoxonanen (CAS RN 1613243-54-1) in Kohlenwasserstoffen (CAS RN 1174522-09-8), mit einem Gehalt an Hexoxonanen von 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 41 GHT

0 %

—

31.12.2029

0.7744

ex 2910 90 00

10

2-[(2-Methoxyphenoxy)methyl]oxiran (CAS RN 2210-74-4)

0 %

—

31.12.2029

0.5940

ex 2910 90 00

15

1,2-Epoxycyclohexan (CAS RN 286-20-4)

0 %

—

31.12.2029

0.7672

ex 2910 90 00

25

Phenyloxiran (CAS RN 96-09-3)

0 %

—

31.12.2029

0.2649

ex 2910 90 00

30

2,3-Epoxypropan-1-ol (Glycidol) (CAS RN 556-52-5)

0 %

—

31.12.2029

0.6660

 (*1)ex 2910 90 00

50

2,3-Epoxypropylphenylether (CAS RN 122-60-1)

0 %

—

31.12.2030

0.4361

ex 2910 90 00

80

Allylglycidylether (CAS RN 106-92-3)

0 %

—

31.12.2026

0.7116

ex 2912 19 00

10

Undecanal (CAS RN 112-44-7)

0 %

—

31.12.2026

0.8073

 (*1)ex 2912 19 00

20

Acrylaldehyd (CAS RN 107-02-8), mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr zur Herstellung von Riechmitteln oder pharmazeutischen Zwischenstoffen (1)

0 %

—

31.12.2030

0.6968

ex 2912 29 00

15

2,6,6-Trimethylcyclohexencarbaldehyd (Alpha-Beta-Isomerengemisch) (CAS RN 52844-21-0)

0 %

—

31.12.2026

0.7314

ex 2912 29 00

35

Zimtaldehyd (CAS RN 104-55-2)

0 %

—

31.12.2027

0.8604

ex 2912 29 00

65

Terephthalaldehyd (CAS RN 623-27-8) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.6072

ex 2912 29 00

70

4-tert-Butylbenzaldehyd (CAS RN939-97-9)

0 %

—

31.12.2029

0.5135

 (*1)ex 2912 49 00

30

Salicylaldehyd (CAS RN 90-02-8)

0 %

—

31.12.2030

0.7353

ex 2912 49 00

50

2,6-Dihydroxybenzaldehyd (CAS RN 387-46-2)

0 %

—

31.12.2027

0.8582

ex 2912 49 00

60

4-Hydroxybenzaldehyd (CAS RN 123-08-0) mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8911

 (*1)ex 2912 49 00

70

5-(1,1-Dimethylethyl)-2-methoxybenzaldehyd (CAS RN 85943-26-6) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.7712

ex 2913 00 00

10

2-Nitrobenzaldehyd (CAS RN 552-89-6)

0 %

—

31.12.2029

0.8328

ex 2913 00 00

20

4-(Difluormethoxy)-3-hydroxybenzaldehyd (CAS RN 151103-08-1) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8552

ex 2913 00 00

30

2-Hydroxy-5-nitrobenzaldehyd (CAS RN 97-51-8) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.4228

ex 2914 19 90

20

Heptan-2-on (CAS RN 110-43-0)

0 %

—

31.12.2027

0.4274

ex 2914 19 90

30

3-Methylbutanon (CAS RN 563-80-4)

0 %

—

31.12.2027

0.4275

ex 2914 19 90

40

Pentan-2-on (CAS RN 107-87-9)

0 %

—

31.12.2027

0.7554

ex 2914 19 90

60

Zinkacetylacetonat (CAS RN 14024-63-6)

0 %

—

31.12.2029

0.7568

ex 2914 29 00

15

Oestr-5 (10) -en-3,17-dion (CAS RN 3962-66-1)

0 %

—

31.12.2029

0.3475

ex 2914 29 00

20

Cyclohexadec-8-enon (CAS RN 3100-36–5)

0 %

—

31.12.2029

0.7450

ex 2914 29 00

25

Cyclohex-2-enon (CAS RN 930-68-7)

0 %

—

31.12.2029

0.4933

 (*1)ex 2914 29 00

30

(R)-p-Mentha-1 (6) ,8-dien-2-on (CAS RN 6485-40-1)

0 %

—

31.12.2030

0.8015

 (*1)ex 2914 29 00

35

4-(trans-4-Propylcyclohexyl)cyclohexanon (CAS RN 82832-73-3) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.7389

ex 2914 29 00

55

1-(Cedr-8-en-9-yl)ethanon (CAS RN 32388-55-9) mit einer Reinheit von mehr als 90 GHT

0 %

—

31.12.2029

0.8695

ex 2914 29 00

65

3-Methylcyclopent-2-enon (CAS RN 2758-18-1) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.3480

ex 2914 29 00

75

Bornan-2-on (CAS RN 76-22-2) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.6265

ex 2914 39 00

15

2,6-Dimethyl-1-indanon (CAS RN 66309-83-9)

0 %

—

31.12.2029

0.6447

ex 2914 39 00

25

1,3-Diphenylpropan-1,3-dion (CAS RN 120-46-7)

0 %

—

31.12.2029

0.4227

ex 2914 39 00

30

Benzophenon (CAS RN 119-61-9)

0 %

—

31.12.2027

0.4428

ex 2914 39 00

60

4-Methylbenzophenon (CAS RN 134-84-9)

0 %

—

31.12.2029

0.5739

ex 2914 39 00

70

Benzil (CAS RN 134-81-6)

0 %

—

31.12.2029

0.5535

ex 2914 39 00

80

4’-Methylacetophenon (CAS RN 122-00-9)

0 %

—

31.12.2027

0.8288

ex 2914 40 90

10

Benzoin (CAS RN 119-53-9) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.7824

ex 2914 50 00

15

1,1-Dimethoxyaceton (CAS RN 6342-56-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8168

ex 2914 50 00

18

4’-Hydroxyacetophenon (CAS RN 99-93-4) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8179

ex 2914 50 00

23

1-[2-(Oxiran-2-ylmethoxy)phenyl]-3-phenylpropan-1-on (CAS RN 22525-95-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.5943

ex 2914 50 00

25

4'-Methoxyacetophenon (CAS RN 100-06-1)

0 %

—

31.12.2029

0.8195

ex 2914 50 00

28

1,1'-[(2-Hydroxy-1,3-propandiyl)bis[oxy(6-hydroxy-2,1-phenylen)]]bis-ethanon (CAS RN 16150-44-0) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.7797

ex 2914 50 00

35

2-Hydroxy-1-[4-(4-(2-hydroxy-2-methylpropionyl)phenoxy)phenyl]-2-methylpropan-1-on (CAS RN 71868-15-0)

0 %

—

31.12.2029

0.5435

ex 2914 50 00

40

4-(4-Hydroxyphenyl)butan-2-on (CAS RN 5471-51-2)

0 %

—

31.12.2026

0.5809

ex 2914 50 00

45

3,4-Dihydroxybenzophenon (CAS RN 10425-11-3)

0 %

—

31.12.2027

0.8922

 (*1)ex 2914 50 00

48

7-Hydroxy-3,4-dihydronaphthalin-1(2H)-on (CAS RN 22009-38-7) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.4235

ex 2914 50 00

60

2,2-Dimethoxy-2-phenylacetophenon (CAS RN 24650-42-8)

0 %

—

31.12.2027

0.4385

ex 2914 50 00

80

2’,6’-Dihydroxyacetophenon (CAS RN 699-83-2)

0 %

—

31.12.2029

0.2647

ex 2914 69 80

10

2-Ethylanthrachinon (CAS RN 84-51-5)

0 %

—

31.12.2029

0.2643

ex 2914 69 80

30

1,4-Dihydroxyanthrachinon (CAS RN 81-64-1)

0 %

—

31.12.2029

0.5430

ex 2914 69 80

40

p-Benzochinon(CAS RN 106-51-4)

0 %

—

31.12.2029

0.5782

ex 2914 79 00

20

2,4'-Difluorbenzophenon (CAS RN 342-25-6)

0 %

—

31.12.2027

0.7751

ex 2914 79 00

27

(2-Chlor-5-iodphenyl)-(4-fluorphenyl)-methanon (CAS RN 915095-86-2)

0 %

—

31.12.2029

0.7467

ex 2914 79 00

30

5-Methoxy-1-[4-(trifluormethyl)phenyl]pentan-1-on (CAS RN 61718-80-7)

0 %

—

31.12.2029

0.8338

ex 2914 79 00

33

(4R)-4-(2-Fluorphenyl)-3,4-dihydro-2H-1-naphthalinon (CAS RN 1234356-88-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.3474

ex 2914 79 00

40

Perfluor(2-methylpentan-3-on) (CAS RN 756-13-8)

0 %

—

31.12.2029

0.8563

ex 2914 79 00

43

5-Chlor-2-pentanon (CAS RN 5891-21-4) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8591

ex 2914 79 00

48

2-Chlor-3',4'-dihydroxyacetophenon (CAS RN 99-40-1) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.2640

ex 2914 79 00

50

3’-Chlorpropiophenon (CAS RN 34841-35-5)

0 %

—

31.12.2029

0.4948

ex 2914 79 00

60

4’-tert-Butyl-2’,6’-dimethyl-3’,5’-dinitroacetophenon (CAS RN 81-14-1)

0 %

—

31.12.2026

0.5237

ex 2914 79 00

70

4-Chlor-4’-hydroxybenzophenon (CAS RN 42019-78-3)

0 %

—

31.12.2026

0.6120

ex 2914 79 00

80

Tetrachlor-p-benzochinon (CAS RN 118-75-2)

0 %

—

31.12.2029

0.7955

 (*1)ex 2915 24 00

10

Essigsäureanhydrid (CAS RN 108-24-7) mit einer Reinheit von 94 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.8543

ex 2915 39 00

15

4-(2,2-Dichlorcyclopropyl)phenylacetat (CAS RN 144900-34-5) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.6155

ex 2915 39 00

25

2-Methylcyclohexylacetat (CAS RN 5726-19-2)

0 %

—

31.12.2029

0.5909

ex 2915 39 00

33

2-tert-Butylcyclohexylacetat (CAS RN 88-41-5) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr, mit einem Gehalt an cis-2-tert-Butylcyclohexylacetat (CAS RN 20298-69-5) von 80 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.7433

ex 2915 39 00

35

cis-3-Hexenylacetat (CAS RN 3681-71-8) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.2957

ex 2915 39 00

40

tert-Butylacetat (CAS RN 540-88-5)

0 %

—

31.12.2029

0.7423

ex 2915 39 00

45

4-tert-Butylcyclohexylacetat (CAS RN 32210-23-4) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.5119

 (*1)ex 2915 39 00

55

Dodec-8-enylacetat (CAS RN 28079-04-1) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.5121

 (*1)ex 2915 39 00

65

Dodeca-7,9-dienylacetat (CAS RN 54364-62-4)

0 %

—

31.12.2030

0.5289

ex 2915 39 00

75

Isobornylacetat (CAS RN 125-12-2)

0 %

—

31.12.2026

0.5301

ex 2915 39 00

80

1-Phenylethylacetat (CAS RN 93-92-5)

0 %

—

31.12.2026

0.7834

ex 2915 40 00

10

Ethyltrichloracetat (CAS RN 515-84-4) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.5858

ex 2915 60 19

20

Ethylbutyrat (CAS RN 105-54-4) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.7540

ex 2915 70 40

10

Methylpalmitat (CAS RN 112-39-0)

0 %

—

31.12.2029

0.7541

 (*1)ex 2915 90 30

10

Methyllaurat (CAS RN 111-82-0)

0 %

—

31.12.2030

0.8495

ex 2915 90 30

20

Chlormethyldodecanoat (CAS RN 61413-67-0) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.7407

ex 2915 90 90

20

Methyl-(R)-2-fluorpropionat (CAS RN 146805-74-5)

0 %

—

31.12.2027

0.7542

ex 2915 90 90

25

Methyloctanoat (CAS RN 111-11-5), Methyldecanoat (CAS RN 110-42-9) oder Methylmyristat (CAS RN 124-10-7)

0 %

—

31.12.2029

0.6003

ex 2915 90 90

27

Triethylorthoformiat (CAS RN 122-51-0), mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.5767

ex 2915 90 90

30

3,3-Dimethylbutyrylchlorid (CAS RN 7065-46-5)

0 %

—

31.12.2027

0.8154

ex 2915 90 90

33

Ethyl-8-bromoctanoat (CAS RN 29823-21-0) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8423

ex 2915 90 90

43

Trifluoressigsäureanhydrid (CAS RN 407-25-0) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.6255

ex 2915 90 90

45

Trimethylorthoformiat (CAS RN 149-73-5)

0 %

—

31.12.2029

0.8457

ex 2915 90 90

53

3-Chlor-2,2-dimethylpropanoylchlorid (CAS RN 4300-97-4) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.4954

 (*1)ex 2915 90 90

60

6,8-Ethyldichloroctanoat (CAS RN 1070-64-0)

0 %

—

31.12.2030

0.2585

ex 2916 12 00

10

2-tert-Butyl-6-(3-tert-butyl-2-hydroxy-5-methylbenzyl)-4-methylphenylacrylat (CAS RN 61167-58-6)

0 %

—

31.12.2029

0.3466

 (*1)ex 2916 13 00

30

Zinkmonomethacrylat (CAS RN 63451-47-8) in Pulverform, auch mit einem Gehalt an herstellungsbedingten Verunreinigungen von nicht mehr als 17 GHT

0 %

—

31.12.2030

0.3468

ex 2916 13 00

40

Zinkdimethacrylat (CAS RN 13189-00-9), in Form von Pulver, mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr, mit nicht mehr als 1 GHT eines Stabilisators

0 %

—

31.12.2029

0.2638

ex 2916 14 00

10

2,3-Epoxypropylmethacrylat (CAS RN 106-91-2)

0 %

—

31.12.2029

0.8863

ex 2916 14 00

40

Butylmethacrylat (CAS RN 97-88-1) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8953

 (*1)ex 2916 14 00

50

2-Hydroxyethylmethacrylat (CAS RN 868-77-9) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.5991

ex 2916 19 95

40

Sorbinsäure (CAS RN 110-44-1) zur Verwendung bei der Herstellung von Tierfutter (1)

0 %

—

31.12.2029

0.6238

ex 2916 19 95

50

Methyl 2-fluoracrylat (CAS RN 2343-89-7)

0 %

—

31.12.2029

0.7980

 (*1)ex 2916 19 95

60

Methyl-2-fluorprop-2-enoat (CAS RN 2343-89-7) mit einer Reinheit von 93 GHT oder mehr, auch mit Zusatz von nicht mehr als 7 % der Stabilisierungsmittel 2,6-Di-tert-butyl-p-cresol (CAS RN 128-37-0) und Tetrabutylammoniumnitrit (CAS RN 26501-54-2)

0 %

—

31.12.2030

0.7940

 (*1)ex 2916 19 95

70

Methyl-3-methyl-2-butenoat (CAS RN 924-50-5) mit einer Reinheit von 99,0  GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.7023

ex 2916 20 00

15

Transfluthrin (ISO) (CAS RN 118712-89-3)

0 %

—

31.12.2026

0.7931

 (*1)ex 2916 20 00

25

Cyclohexancarbonylchlorid (CAS RN 2719-27-9) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.8336

ex 2916 20 00

55

Methyl-2,2-dimethyl-3-(2-methylprop-1-en-1-yl)cyclopropan-1-carboxylat (CAS RN 5460-63-9) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.4931

 (*1)ex 2916 20 00

60

3-Cyclohexylpropionsäure (CAS RN 701-97-3)

0 %

—

31.12.2030

0.8352

ex 2916 20 00

65

Tefluthrin (CAS RN 79538-32-2) mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.5421

ex 2916 31 00

10

Benzylbenzoat (CAS RN 120-51-4)

0 %

—

31.12.2026

0.8214

ex 2916 31 00

20

Phenethylbenzoat (CAS RN 94-47-3) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.6248

ex 2916 39 90

13

3,5-Dinitrobenzoesäure (CAS RN 99-34-3)

0 %

—

31.12.2029

0.5214

ex 2916 39 90

15

2-Chlor-5-nitrobenzoesäure (CAS RN 2516-96-3)

0 %

—

31.12.2026

0.2636

ex 2916 39 90

20

3,5-Dichlorbenzoylchlorid (CAS RN 2905-62-6)

0 %

—

31.12.2029

0.6557

ex 2916 39 90

23

(2,4,6-Trimethylphenyl)acetylchlorid (CAS RN 52629-46-6)

0 %

—

31.12.2029

0.4951

ex 2916 39 90

25

2-Methyl-3-(4-fluorphenyl)-propionylchlorid (CAS RN 1017183-70-8)

0 %

—

31.12.2026

0.7827

ex 2916 39 90

27

Methyl-6-Brom-2-naphthoat (CAS RN 33626-98-1) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.4930

 (*1)ex 2916 39 90

30

2,4,6-Trimethylbenzoylchlorid (CAS RN 938-18-1)

0 %

—

31.12.2030

0.5944

ex 2916 39 90

35

Methyl-4-tert-butylbenzoat (CAS RN 26537-19-9)

0 %

—

31.12.2029

0.8489

ex 2916 39 90

40

Ethyl-4-brom-3-(brommethyl)benzoat (CAS RN 347852-72-6) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.7734

ex 2916 39 90

43

2-[3,5-Bis(trifluormethyl)phenyl]-2-methylpropansäure (CAS RN 289686-70-0)

0 %

—

31.12.2029

0.2634

ex 2916 39 90

50

3,5-Dimethylbenzoylchlorid (CAS RN 6613-44-1)

0 %

—

31.12.2029

0.4238

ex 2916 39 90

55

4-tert-Butylbenzoesäure (CAS RN 98-73-7)

0 %

—

31.12.2027

0.3462

 (*1)ex 2916 39 90

58

Ibuprofen (INN) (CAS RN 15687-27-1) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8169

ex 2916 39 90

63

2-Phenylbuttersäure (CAS RN 90-27-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8369

ex 2916 39 90

67

4-Nitrobenzoesäure (CAS RN 62-23-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.7117

ex 2916 39 90

73

(2,4-Dichlorphenyl)acetylchlorid (CAS RN 53056-20-5)

0 %

—

31.12.2026

0.5541

ex 2916 39 90

75

m-Toluylsäure (CAS RN 99-04-7)

0 %

—

31.12.2027

0.5543

ex 2916 39 90

85

(2,4,5-Trifluorphenyl)essigsäure (CAS RN 209995-38-0)

0 %

—

31.12.2027

0.3457

ex 2917 11 00

20

Bis(p-methylbenzyl)oxalat (CAS RN 18241-31-1)

0 %

—

31.12.2029

0.4746

ex 2917 11 00

30

Cobaltoxalat (CAS RN 814-89-1)

0 %

—

31.12.2029

0.8946

 (*1)ex 2917 12 00

30

Bis(3,4-epoxycyclohexylmethyl)adipat (CAS RN 3130-19-6) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.4684

ex 2917 19 10

10

Dimethylmalonat (CAS RN 108-59-8)

0 %

—

31.12.2029

0.5602

ex 2917 19 10

20

Diethylmalonat (CAS RN 105-53-3)

0 %

—

31.12.2027

0.7451

ex 2917 19 80

35

Diethylmethylmalonat (CAS RN 609-08-5)

0 %

—

31.12.2029

0.7880

ex 2917 19 80

45

Eisenfumarat (CAS RN 141-01-5) mit einer Reinheit von 93 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.4918

 (*1)ex 2917 19 80

50

Tetradecandisäure (CAS RN 821-38-5)

0 %

—

31.12.2030

0.8302

 (*1)ex 2917 19 80

55

Maleinsäure (CAS RN 110-16-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.8530

ex 2917 19 80

60

Oxalylchlorid (CAS RN 79-37-8) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8728

ex 2917 19 80

65

20-tert-Butoxy-20-oxoicosanosäure (CAS RN 683239-16-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.3454

ex 2917 19 80

70

Itaconsäure (CAS RN 97-65-4)

0 %

—

31.12.2029

0.4790

ex 2917 19 80

75

Ethylenbrassylat (CAS RN 105-95-3) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8534

ex 2917 19 80

80

Ethylchlorglyoxylat (CAS RN 4755-77-5) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8945

 (*1)ex 2917 19 80

85

Dibutylitaconat (CAS RN 2155-60-4) mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.2631

ex 2917 20 00

30

1,4,5,6,7,7-Hexachlor-8,9,10-trinorborn-5-en-2,3-dicarbonsäureanhydrid (CAS RN 115-27-5)

0 %

—

31.12.2029

0.2627

ex 2917 20 00

40

3-Methyl-1,2,3,6-tetrahydrophthalsäureanhydrid (CAS RN 5333-84-6)

0 %

—

31.12.2029

0.2954

ex 2917 34 00

10

Diallylphthalat (CAS RN 131-17-9)

0 %

—

31.12.2029

0.4945

 (*1)ex 2917 39 85

20

Dibutyl-1,4-benzoldicarboxylat (CAS RN 1962-75-0)

0 %

—

31.12.2030

0.6796

 (*1)ex 2917 39 85

25

Naphthalin-1,8-dicarbonsäureanhydrid (CAS RN 81-84-5)

0 %

—

31.12.2030

0.3640

 (*1)ex 2917 39 85

30

Benzol-1,2:4,5-tetracarbonsäuredianhydrid (CAS RN 89-32-7)

0 %

—

31.12.2030

0.8255

ex 2917 39 85

45

3-(4-Chlorphenyl)glutarsäure (CAS RN 35271-74-0) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.6553

ex 2917 39 85

50

1,4,5,8-Naphthalintetracarbonsäure-1,8-monoanhydrid (CAS RN 52671-72-4)

0 %

—

31.12.2029

0.8526

ex 2917 39 85

55

3-Nitro-phthalsäure (CAS RN 603-11-2) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.6554

ex 2917 39 85

60

Perylen-3,4:9,10-tetracarbonsäuredianhydrid (CAS RN 128-69-8)

0 %

—

31.12.2029

0.6366

ex 2918 19 30

10

Cholsäure (CAS RN 81-25-4)

0 %

—

31.12.2029

0.6367

ex 2918 19 30

20

3α,12α-Dihydroxy-5β-cholan-24-säure (Desoxycholsäure) (CAS RN 83-44-3)

0 %

—

31.12.2029

0.2950

ex 2918 19 98

20

L-Äpfelsäure (CAS RN 97-67-6)

0 %

—

31.12.2029

0.8509

ex 2918 19 98

25

(S)-2-Hydroxy-2-phenylessigsäure (CAS RN 17199-29-0) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.7702

ex 2918 19 98

30

Ethyl 1-hydroxycyclopentancarboxylat (CAS RN 41248-23-1)

0 %

—

31.12.2029

0.7907

ex 2918 19 98

50

12- Hydroxystearinsäure (CAS RN 106-14-9) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr zur Herstellung von Polyglycerin-poly-12-hydroxystearinsäureester (1)

0 %

—

31.12.2029

0.8044

 (*1)ex 2918 19 98

60

(R)-tert-Butyl 2'-(1-hydroxyethyl)-3-methyl-[1,1'-biphenyl]-4-carboxylat (CAS RN 1246560-92-8), mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.8422

ex 2918 19 98

70

Rac-tert-Butyl-3-hydroxy-4-pentenoat (CAS RN 122763-67-1) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.5781

ex 2918 29 00

35

Propyl-3,4,5-trihydroxybenzoat (CAS RN 121-79-9)

0 %

—

31.12.2027

0.8917

 (*1)ex 2918 29 00

45

3-Hydroxy-2-naphthoesäure (CAS RN 92-70-6) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.3638

ex 2918 29 00

50

Hexamethylenbis[3-(3,5-di-tert-butyl-4-hydroxyphenyl)propionat] (CAS RN 35074-77-2)

0 %

—

31.12.2029

0.5220

ex 2918 29 00

60

Methyl-, Ethyl-, Propyl- oder Butylester der 4-Hydroxybenzoesäure oder ihrer Natriumsalze (CAS RN 35285-68-8, 99-76-3, 5026-62-0, 94-26-8, 94-13-3, 35285-69-9, 120-47-8, 36457-20-2 or 4247-02-3)

0 %

—

31.12.2026

0.6456

ex 2918 29 00

70

3,5-Diiodsalicylsäure (CAS RN 133-91-5)

0 %

—

31.12.2029

0.4427

ex 2918 30 00

30

Methyl-2-benzoylbenzoat (CAS RN 606-28-0)

0 %

—

31.12.2029

0.7864

ex 2918 30 00

35

3-Oxocyclobutan-1-carboxylsäure (CAS RN 23761-23-1) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8861

ex 2918 30 00

43

Ethyl-4-oxovalerat (CAS RN 539-88-8) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8949

 (*1)ex 2918 30 00

48

Prohexadion-Calcium (ISOM) (CAS RN 127277-53-6) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.8950

 (*1)ex 2918 30 00

53

2-(4-Chlorbenzoyl)benzoesäure (CAS RN 85-56-3) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.8256

ex 2918 30 00

55

Methyl-3-oxopentanoat (CAS RN 30414-53-0) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.6250

ex 2918 30 00

60

4-Oxovaleriansäure (CAS RN 123-76-2)

0 %

—

31.12.2029

0.6455

ex 2918 30 00

70

2-[4-Chlor-3-(chlorsulfonyl)benzoyl]benzoesäure (CAS RN 68592-12-1)

0 %

—

31.12.2029

0.8342

ex 2918 30 00

75

Methyl-2-((1S,2R)-3-oxo-2-pentylcyclopentyl)acetat (CAS RN 151716-35-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.7062

ex 2918 30 00

80

Methylbenzoylformiat (CAS RN 15206-55-0)

0 %

—

31.12.2026

0.7344

ex 2918 30 00

85

2-Fluor-5-formylbenzoesäure (CAS RN 550363-85-4) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.5857

ex 2918 30 00

87

Ethylacetoacetat (CAS RN 141-97-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.6814

 (*1)ex 2918 99 90

13

3-Methoxy-2-methylbenzoylchlorid (CAS RN 24487-91-0)

0 %

—

31.12.2030

0.5856

ex 2918 99 90

15

Ethyl 2,3-epoxy-3-phenylbutyrat (CAS RN 77-83-8)

0 %

—

31.12.2027

0.6901

 (*1)ex 2918 99 90

18

Ethyl-2-hydroxy-2-(4-phenoxyphenyl)propanoat (CAS RN 132584-17-9)

0 %

—

31.12.2030

0.6147

ex 2918 99 90

25

Methyl (E)-3-methoxy-2-(2-chlormethylphenyl)-2-propeonat (CAS RN 117428-51-0)

0 %

—

31.12.2029

0.7256

ex 2918 99 90

27

Ethyl-3-ethoxypropionat (CAS RN 763-69-9)

0 %

—

31.12.2027

0.6342

ex 2918 99 90

35

p-Anissäure (CAS RN 100-09-4)

0 %

—

31.12.2029

0.7358

ex 2918 99 90

38

Diclofop-methyl (ISO) (CAS RN 51338-27-3)

0 %

—

31.12.2027

0.2945

ex 2918 99 90

40

trans-4-Hydroxy-3-methoxyzimtsäure (CAS RN 1135-24-6)

0 %

—

31.12.2029

0.6224

ex 2918 99 90

45

4-Methylcatecholdimethylacetat (CAS RN 52589-39-6)

0 %

—

31.12.2029

0.8066

 (*1)ex 2918 99 90

48

2-Brom-5-methoxybenzoesäure (CAS RN 22921-68-2), mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.2947

ex 2918 99 90

50

Methyl-3,4,5-trimethoxybenzoat (CAS RN 1916-07-0)

0 %

—

31.12.2029

0.8623

ex 2918 99 90

58

2,4-D (ISO) (CAS RN 94-75-7) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.2943

ex 2918 99 90

60

3,4,5-Trimethoxybenzoesäure (CAS RN 118-41-2)

0 %

—

31.12.2029

0.4742

ex 2918 99 90

67

Allyl-(3-methylbutoxy)acetat (CAS RN 67634-00-8) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.2948

ex 2918 99 90

73

Methyl-(2R)-(4-hydroxyphenoxy)propionat (CAS RN 96562-58-2) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8947

 (*1)ex 2918 99 90

78

3,4-Epoxycyclohexylmethyl-3',4'-epoxycyclohexancarboxylat (CAS RN 2386-87-0) mit einer Reinheit von 91 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.6747

 (*1)ex 2918 99 90

85

Trinexapac-ethyl (ISO) (CAS RN 95266-40-3), mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.5495

ex 2919 90 00

50

Triethylphosphat (CAS RN 78-40-0)

0 %

—

31.12.2026

0.6188

ex 2919 90 00

60

Bisphenol-A bis(diphenylphosphat) (CAS-RN 5945-33-5)

0 %

—

31.12.2029

0.6413

ex 2919 90 00

70

Tris(2-butoxyethyl)phosphat (CAS RN 78-51-3)

0 %

—

31.12.2029

0.6253

ex 2920 19 00

30

2,2‘-Oxybis(5,5-dimethyl-1,3,2-dioxaphosphorinan)-2,2‘-disulfid (CAS RN 4090-51-1)

0 %

—

31.12.2029

0.3634

2920 23 00

 

Trimethylphosphit (CAS RN 121-45-9)

0 %

—

31.12.2029

0.4158

2920 24 00

 

Triethylphosphit (CAS RN 122-52-1)

0 %

—

31.12.2026

0.2626

ex 2920 29 00

10

O,O’-Dioctadecylpentaerythritbis(phosphit) (CAS RN 3806-34-6)

0 %

—

31.12.2029

0.5038

 (*1)ex 2920 29 00

20

Tris(methylphenyl)phosphit (CAS RN 25586-42-9)

0 %

—

31.12.2030

0.6004

ex 2920 29 00

25

Fosetyl-Aluminium (ISOM) (CAS RN 39148-24-8) mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.5045

 (*1)ex 2920 29 00

40

Bis(2,4-dicumylphenyl)pentaerythritol-diphosphit (CAS RN 154862-43-8)

0 %

—

31.12.2030

0.8942

 (*1)ex 2920 29 00

45

Tris(2-chlorethyl)phosphit (CAS RN 140-08-9) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.7898

ex 2920 29 00

80

2,4,8,10-Tetrakis(1,1-dimethylethyl)-6-(2-ethylhexyloxy)-12H dibenzo[d,g][1,3,2]dioxaphosphocin (CAS RN 126050-54-2) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr (CAS RN 126050-54-2)

0 %

—

31.12.2029

0.8522

ex 2920 90 10

13

Tetraethyl-orthocarbonat (CAS RN 78-09-1) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.2605

ex 2920 90 10

20

Diallyl-2,2’-oxydiethyldicarbonat (CAS RN 142-22-3)

0 %

—

31.12.2029

0.8641

 (*1)ex 2920 90 10

23

1,3,2-Dioxathiolan-2,2-dioxid (CAS RN 1072-53-3) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

3,2  %

—

31.12.2026

0.7559

 (*1)ex 2920 90 10

33

Ethylmethylcarbonat (CAS RN 623-53-0) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

3,2  %

—

31.12.2026

0.3685

ex 2920 90 10

40

Dimethylcarbonat (CAS RN 616-38-6)

0 %

—

31.12.2029

0.8297

 (*1)ex 2920 90 10

45

Ethylencarbonat (CAS RN 96-49-1) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

3,2  %

—

31.12.2026

0.3868

ex 2920 90 10

50

Di-tert-Butyldicarbonat (CAS RN 24424-99-5)

0 %

—

31.12.2029

0.8298

 (*1)ex 2920 90 10

55

Vinylencarbonat (CAS RN 872-36-6) mit einer Reinheit von 99,9  GHT oder mehr

3,2  %

—

31.12.2026

0.8299

 (*1)ex 2920 90 10

65

Vinylethylencarbonat (CAS RN 4427-96-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

3,2  %

—

31.12.2026

0.8511

 (*1)ex 2920 90 10

85

Diethylcarbonat (CAS RN 105-58-8) mit einer Reinheit von 99,9  GHT oder mehr

3,2  %

—

31.12.2026

0.8542

ex 2920 90 70

10

Tris(2-propylheptyl)borat (CAS RN 1488321-95-4) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.7588

ex 2920 90 70

20

Diethylphosphorchloridat (CAS RN 814-49-3)

0 %

—

31.12.2029

0.8719

ex 2920 90 70

35

Triisopropylborat (CAS RN 5419-55-6) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.5947

ex 2920 90 70

60

Bis(neopentylglycolato)diboron (CAS RN 201733-56-4)

0 %

—

31.12.2029

0.8490

ex 2920 90 70

70

4,4,5,5-Tetramethyl-1,3,2-dioxaborolan (CAS RN 25015-63-8) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr, mit einem Gehalt an Triethylamin (CAS RN 121-44-8) als Stabilisator von nicht mehr als 1 GHT

0 %

—

31.12.2027

0.6598

 (*1)ex 2920 90 70

80

Bis(pinacolato)diboron (CAS RN 73183-34-3)

0 %

—

31.12.2030

0.3629

ex 2921 19 99

20

Ethyl(2-methylallyl)amin (CAS RN 18328-90-0)

0 %

—

31.12.2029

0.3631

ex 2921 19 99

30

Allylamin (CAS RN 107-11-9)

0 %

—

31.12.2029

0.8477

ex 2921 19 99

35

N-Ethyl-N-isopropylpropan-2-amin-2-(difluormethoxy)acetat mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.7073

ex 2921 19 99

45

2-Chlor-N-(2-chlorethyl)ethanamin-hydrochlorid (CAS RN 821-48-7)

0 %

—

31.12.2026

0.8562

ex 2921 19 99

55

2,2,2-Trifluorethylamin-hydrochlorid (CAS RN 373-88-6) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.6269

ex 2921 19 99

80

Taurin (CAS RN 107-35-7), mit Zusatz von 0,5  % des Antibackmittels Siliciumdioxid (CAS RN 112926-00-8)

0 %

—

31.12.2029

0.3630

ex 2921 29 00

20

Tris[3-(dimethylamino)propyl]amin (CAS RN 33329-35-0)

0 %

—

31.12.2029

0.3625

ex 2921 29 00

30

Bis[3-(dimethylamino)propyl]methylamin (CAS RN 3855-32-1)

0 %

—

31.12.2029

0.8170

ex 2921 29 00

35

Pentamethylendiamin (CAS RN 462-94-2) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr, auch als wässrige Lösung mit einem Gehalt von mehr als 50 GHT oder mehr an Pentamethylendiamin

0 %

—

31.12.2026

0.4917

 (*1)ex 2921 29 00

40

Decamethylendiamin (CAS RN 646-25-3)

0 %

—

31.12.2030

0.5256

ex 2921 29 00

50

N’-[3-(Dimethylamino)propyl]-N,N-dimethylpropan-1,3-diamin, (CAS RN 6711-48-4)

0 %

—

31.12.2026

0.7947

 (*1)ex 2921 29 00

70

N,N,N',N'-Tetramethylethylendiamin (CAS RN 110-18-9) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.5768

ex 2921 30 99

40

Cyclopropylamin (CAS RN 765-30-0)

0 %

—

31.12.2027

0.8529

ex 2921 30 99

60

Amantadin-hydrochlorid (CAS RN 665-66-7) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.3909

ex 2921 42 00

25

Natriumhydrogen-2-aminobenzol-1,4-disulfonat (CAS RN 24605-36-5)

0 %

—

31.12.2029

0.3978

ex 2921 42 00

35

2-Nitroanilin (CAS RN 88-74-4)

0 %

—

31.12.2029

0.2620

ex 2921 42 00

50

3-Aminobenzolsulfonsäure (CAS RN 121-47-1)

0 %

—

31.12.2029

0.7739

 (*1)ex 2921 42 00

65

4-Chloranilin (CAS RN 106-47-8) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.3623

ex 2921 42 00

70

2-Aminobenzol-1,4-disulfonsäure (CAS RN 98-44-2)

0 %

—

31.12.2029

0.3622

ex 2921 42 00

80

4-Chlor-2-nitroanilin (CAS RN 89-63-4)

0 %

—

31.12.2029

0.5616

ex 2921 42 00

86

2,5-Dichloranilin (CAS RN 95-82-9)

0 %

—

31.12.2027

0.5603

ex 2921 42 00

87

N-Methylanilin (CAS RN 100-61-8)

0 %

—

31.12.2027

0.5617

ex 2921 42 00

88

3,4-Dichloranilin-6-sulfonsäure (CAS RN 6331-96-0)

0 %

—

31.12.2027

0.8433

ex 2921 43 00

25

6-Chlor-α,α,α-trifluor-m-toluidin (CAS RN 121-50-6) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.8568

ex 2921 43 00

35

3-Chlor-o-toluidin (CAS RN 87-60-5) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.3980

ex 2921 43 00

40

4-Aminotoluol-3-sulfonsäure (CAS RN 88-44-8)

0 %

—

31.12.2029

0.5124

 (*1)ex 2921 43 00

60

3-Aminobenzotrifluorid (CAS RN 98-16-8)

0 %

—

31.12.2030

0.3621

ex 2921 44 00

20

Diphenylamin (CAS RN 122-39-4)

0 %

—

31.12.2029

0.7316

ex 2921 45 00

60

1-Naphthylamin (CAS RN 134-32-7)

0 %

—

31.12.2027

0.7592

ex 2921 49 00

35

2-Ethylanilin (CAS RN 578-54-1)

0 %

—

31.12.2029

0.2609

ex 2921 49 00

40

N-1-Naphthylanilin (CAS RN 90-30-2)

0 %

—

31.12.2029

0.8019

 (*1)ex 2921 49 00

45

2-(4-Biphenylyl)amino-9,9-dimethylfluoren (CAS RN 897671-69-1) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.8020

 (*1)ex 2921 49 00

55

2-(2-Biphenylyl)amino-9,9-dimethylfluoren (CAS RN 1198395-24-2) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.6825

 (*1)ex 2921 49 00

60

2,6-Diisopropylanilin (CAS RN 24544-04-5)

0 %

—

31.12.2030

0.8059

 (*1)ex 2921 49 00

65

Bis(9,9-Dimethylfluoren-2-yl)amin (CAS RN 500717-23-7), mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.8558

ex 2921 49 00

75

N-Methyl(1-naphthyl)methanamin (CAS RN 14489-75-9) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.3981

ex 2921 51 19

30

2-Methyl-p-phenylendiaminsulfat (CAS RN 615-50-9)

0 %

—

31.12.2029

0.4184

ex 2921 51 19

40

p-Phenylendiamin (CAS RN 106-50-3)

0 %

—

31.12.2026

0.4498

ex 2921 51 19

50

2-Chlor-1,4-phenylendiamin (CAS RN 615-66-7) oder 2,5-Dichlor-1,4-phenylendiamin (CAS RN 20103-09-7)

0 %

—

31.12.2029

0.2612

ex 2921 59 90

15

Isomerengemisch aus 3,5-Diethyltoluoldiamin (CAS RN 68479-98-1)

0 %

—

31.12.2028

0.3785

ex 2921 59 90

30

3,3’-Dichlorbenzidindihyrochlorid (CAS RN 612-83-9)

0 %

—

31.12.2027

0.3870

ex 2921 59 90

40

4,4’-Diaminostilben-2,2’-disulfonsäure (CAS RN 81-11-8)

0 %

—

31.12.2029

0.7860

ex 2922 19 00

15

Wässrige Lösung, enthaltend:

—

73 GHT oder mehr 2-Amino-2-methyl-1-propanol (CAS RN 124-68-5),

—

4,5  GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 27 GHT Wasser (CAS RN 7732-18-5)

0 %

—

31.12.2029

0.5757

ex 2922 19 00

20

2-(2-Methoxyphenoxy)ethylaminhydrochlorid (CAS RN 64464-07-9)

0 %

—

31.12.2027

0.7946

 (*1)ex 2922 19 00

29

N-Methyl-N-(2-hydroxyethyl)-p-toluidin (CAS RN 2842-44-6) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.3617

ex 2922 19 00

30

N,N,N’,N’-Tetramethyl-2,2’-oxybis(ethylamin) (CAS RN 3033-62-3)

0 %

—

31.12.2029

0.8337

ex 2922 19 00

33

2-Methoxyethan-1-amin (CAS RN 109-85-3) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.7179

ex 2922 19 00

40

(R)-1-((4-Amino-2-brom-5-fluorphenyl)amino)-3-(benzyloxy)propan-2-ol 4-methylbenzolsulfonat (CAS RN 1294504-64-5)

0 %

—

31.12.2026

0.6947

 (*1)ex 2922 19 00

43

2-[2-(Dimethylamino)ethoxy]ethanol (CAS RN 1704-62-7) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.7480

ex 2922 19 00

45

2-Methoxymethyl-p-phenylendiamin (CAS RN 337906-36-2)

0 %

—

31.12.2029

0.3616

ex 2922 19 00

53

2-(2-Methoxyphenoxy)ethylamin (CAS RN 1836-62-0) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.7587

ex 2922 19 00

55

3-Aminoadamantan-1-ol (CAS RN 702-82-9)

0 %

—

31.12.2029

0.3871

ex 2922 19 00

60

N,N,N’-Trimethyl-N’-(2-hydroxy-ethyl) 2,2’-oxybis(ethylamin), (CAS RN 83016-70-0)

0 %

—

31.12.2029

0.5905

ex 2922 19 00

65

trans-4-Aminocyclohexanol (CAS RN 27489-62-9)

0 %

—

31.12.2029

0.7935

 (*1)ex 2922 19 00

70

2-Benzylaminoethanol (CAS RN 104-63-2) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.5986

ex 2922 19 00

75

2-Ethoxyethylamin (CAS RN 110-76-9)

0 %

—

31.12.2029

0.4665

ex 2922 19 00

80

N-[2-[2-(Dimethylamino)ethoxy]ethyl]-N-methyl-1,3-propandiamin (CAS RN 189253-72-3)

0 %

—

31.12.2029

0.5996

ex 2922 21 00

10

2-Amino-5-hydroxynaphthalin-1,7-disulphonsäure (CAS RN 6535-70-2)

0 %

—

31.12.2029

0.2703

ex 2922 21 00

30

6-Amino-4-hydroxynaphthalin-2-sulfonsäure (CAS RN 90-51-7)

0 %

—

31.12.2029

0.2704

ex 2922 21 00

40

7-Amino-4-hydroxynaphthalin-2-sulfonsäure (CAS RN 87-02-5)

0 %

—

31.12.2029

0.3873

ex 2922 21 00

50

Natriumhydrogen-4-amino-5-hydroxynaphthalin-2,7-disulfonat (CAS RN 5460-09-3)

0 %

—

31.12.2029

0.5997

ex 2922 21 00

60

4-Amino-5-hydroxynaphthalin-2,7-disulfonsäure mit einer Reinheit von 80 GHT oder mehr (CAS RN 90-20-0)

0 %

—

31.12.2029

0.8564

ex 2922 29 00

13

2-(4-Chlorphenoxy)-5-(trifluormethyl)anilin (CAS RN 349-20-2) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8832

ex 2922 29 00

18

Bis[(4-Methoxyphenyl)methyl]amin (CAS RN 17061-62-0) mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.2702

ex 2922 29 00

20

3-Aminophenol (CAS RN 591-27-5)

0 %

—

31.12.2029

0.3982

ex 2922 29 00

25

5-Amino-o-kresol (CAS RN 2835-95-2)

0 %

—

31.12.2029

0.6624

 (*1)ex 2922 29 00

30

1,2-Bis (2-aminophenoxy)ethan (CAS RN 52411-34-4)

0 %

—

31.12.2030

0.7642

ex 2922 29 00

33

o-Phenetidin (CAS RN 94-70-2)

0 %

—

31.12.2029

0.8934

 (*1)ex 2922 29 00

38

4-Amino-2,3-dichlorphenol (CAS RN 39183-17-0) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.4627

ex 2922 29 00

65

4-Trifluormethoxyanilin (CAS RN 461-82-5)

0 %

—

31.12.2029

0.7481

ex 2922 29 00

67

4-Chlor-2,5-dimethoxyanilin (CAS RN 6358-64-1)

0 %

—

31.12.2029

0.2692

ex 2922 29 00

70

4-Nitro-o-anisidin (CAS RN 97-52-9)

0 %

—

31.12.2029

0.7026

ex 2922 29 00

73

Tris-(4-aminophenyl)-thiophosphat (CAS RN 52664-35-4)

0 %

—

31.12.2026

0.4956

 (*1)ex 2922 29 00

75

4-(2-Aminoethyl)phenol (CAS RN 51-67-2)

0 %

—

31.12.2030

0.2696

ex 2922 29 00

80

3-Diethylaminophenol (CAS RN 91-68-9)

0 %

—

31.12.2029

0.4914

 (*1)ex 2922 39 00

20

2-Amino-5-chlorbenzophenon (CAS RN 719-59-5)

0 %

—

31.12.2030

0.7713

ex 2922 39 00

30

(2-Fluorophenyl)-[2-(methylamino)-5-nitrophenyl]methanon (CAS RN 735-06-8)

0 %

—

31.12.2029

0.6761

 (*1)ex 2922 39 00

35

5-Chlor-2-(methylamino)benzophenon (CAS RN 1022-13-5)

0 %

—

31.12.2030

0.7371

ex 2922 39 00

45

2-Amino-3,5-dibrombenzaldehyd (CAS RN 50910-55-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.3546

ex 2922 43 00

10

Anthranilsäure (CAS RN 118-92-3)

0 %

—

31.12.2029

0.3547

ex 2922 49 85

10

Ornithinaspartat (INNM) (CAS RN 3230-94-2)

0 %

—

31.12.2029

0.5037

 (*1)ex 2922 49 85

17

Glycin (CAS RN 56-40-6) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr, auch mit Zusatz von nicht mehr als 5 % des Antibackmittels Siliciumdioxid (CAS RN 112926-00-8)

0 %

—

31.12.2030

0.5619

ex 2922 49 85

20

3-Amino-4-chlorbenzoesäure (CAS RN 2840-28-0)

0 %

—

31.12.2027

0.8162

ex 2922 49 85

23

2-Ethylhexyl-4-aminobenzoat (CAS RN 26218-04-2) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.6340

ex 2922 49 85

25

Dimethyl-2-aminobenzol-1,4-dicarboxylat (CAS RN 5372-81-6)

0 %

—

31.12.2029

0.8948

 (*1)ex 2922 49 85

28

Magnesiumdiglycinat (CAS RN 14783-68-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.8234

ex 2922 49 85

33

4-Amino-2-chlorbenzoesäure (CAS RN 2457-76-3) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.3544

ex 2922 49 85

40

Norvalin (CAS RN 6600-40-4)

0 %

—

31.12.2029

0.8236

ex 2922 49 85

43

(E)-Ethyl 4-(dimethylamino)but-2-enoatmaleat (CAS RN 1690340-79-4) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.3983

ex 2922 49 85

50

D-(-)-Dihydrophenylglycin (CAS RN 26774-88-9)

0 %

—

31.12.2029

0.8340

ex 2922 49 85

53

(S)-Ethyl-3-amino-3-phenylpropanoat-hemi((2R,3R)-2,3-dihydroxysuccinat) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.4239

ex 2922 49 85

60

Ethyl-4-dimethylaminobenzoat (CAS RN 10287-53-3)

0 %

—

31.12.2027

0.8726

ex 2922 49 85

63

Glycinhydrochlorid (CAS RN 6000-43-7) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr, auch mit Zusatz von nicht mehr als 5 GHT des Antibackmittels Siliciumdioxid (CAS RN 112926-00-8), zur Verwendung bei der Herstellung von Lebensmittelaromen (1)

0 %

—

31.12.2029

0.7254

ex 2922 49 85

75

L-Alaninisopropylesterhydrochlorid (CAS RN 62062-65-1)

0 %

—

31.12.2029

0.7020

ex 2922 50 00

10

2-(2-(2-Aminoethoxy)ethoxy)essigsäurehydrochlorid (CAS RN 134979-01-4)

0 %

—

31.12.2026

0.7257

ex 2922 50 00

15

3,5-Diiodthyronin (CAS RN 1041-01-6)

0 %

—

31.12.2027

0.4702

ex 2922 50 00

20

1-[2-Amino-1-(4-methoxyphenyl)-ethyl]-cyclohexanolhydrochlorid (CAS RN 130198-05-9)

0 %

—

31.12.2029

0.8445

ex 2922 50 00

25

L-Threonin (CAS RN 72-19-5)

0 %

—

31.12.2027

0.8473

ex 2922 50 00

45

(S)-2-Amino-2-(3-fluor-5-methoxyphenyl)ethanolhydrochlorid)(CAS RN 2095692-22-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.8364

ex 2922 50 00

55

1-{[4-(Benzyloxy)phenyl]-2-(dimethylamino)ethyl}cyclohexanol (CAS RN 93413-61-7) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.8325

ex 2922 50 00

65

[4-[2-(Dimethylamino)ethoxy]phenyl](4-hydroxyphenyl)methanon (CAS RN 173163-13-8) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.3543

ex 2923 90 00

10

Tetramethylammoniumhydroxid (CAS RN 75-59-2), in Form einer wässrigen Lösung mit einem Gehalt an Tetramethylammoniumhydroxid von 25 (±0,5 ) GHT

0 %

—

31.12.2029

0.8715

ex 2923 90 00

13

Bis(N,N,N-trimethyladamantan-1-aminium) sulfat (CAS RN 1000777-61-6) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr, auch in wässriger Lösung mit einem Gehalt an Bis(N,N,N-trimethyladamantan-1-aminium)sulfat (CAS RN 1000777-61-6) von 20 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8159

ex 2923 90 00

30

Tetrabutylammoniumtetrahydroborat (CAS RN 33725-74-5) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8931

 (*1)ex 2923 90 00

33

Calciumphosphorylcholinchlorid-Tetrahydrat (CAS RN 72556-74-2) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.7879

ex 2923 90 00

50

Betainhydrochlorid (CAS RN 590-46-5) mit einer Reinheit von 93 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.7089

ex 2923 90 00

55

Tetrabutylammoniumbromid (CAS RN 1643-19-2)

0 %

—

31.12.2026

0.7615

ex 2923 90 00

65

N,N,N-Trimethyl-tricyclo[3.3.1.13,7]decan-1-ammoniumhydroxid (CAS RN 53075-09-5) in Form einer wässrigen Lösung mit einem Gehalt an N,N,N-Trimethyl-tricyclo[3.3.1.13,7]decan-1-ammoniumhydroxid von 17,5  GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 27,5  GHT

0 %

—

31.12.2029

0.5063

 (*1)ex 2923 90 00

75

Tetraethylammoniumhydroxid in Form einer wässrigen Lösung mit:

—

35 GHT (±0,5  GHT) Tetraethylammoniumhydroxid

—

nicht mehr als 1 000  mg/kg Chlorid

—

nicht mehr als 2 mg/kg Eisen und

—

nicht mehr als 10 mg/kg Kalium

0 %

—

31.12.2030

0.3536

ex 2923 90 00

80

Diallyldimethylammoniumchlorid (CAS RN 7398-69-8), in Form einer wässrigen Lösung mit einem Gehalt an Diallyldimethylammoniumchlorid von 63 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 67 GHT

0 %

—

31.12.2029

0.6410

ex 2923 90 00

85

N,N,N-Trimethylanilinchlorid (CAS RN 138-24-9)

0 %

—

31.12.2029

0.2678

ex 2924 19 00

10

2-Acrylamid-2-methylpropansulfonsäure (CAS RN 15214-89-8) oder ihr Natriumsalz (CAS RN 5165-97-9), oder ihr Ammoniumsalz(CAS RN 58374-69-9)

0 %

—

31.12.2029

0.8561

ex 2924 19 00

13

N-(tert-Butoxycarbonyl)-glycin (CAS RN 4530-20-5) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8000

 (*1)ex 2924 19 00

18

2-(((Butylamino)carbonyl)oxy)ethylacrylat (CAS RN 63225-53-6) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.8705

ex 2924 19 00

20

tert-Butyl-N-methyl-N-(2-oxopropyl)carbamat (CAS RN 532410-39-2) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.4380

ex 2924 19 00

25

Methylcarbamat (CAS RN 598-55-0) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8027

 (*1)ex 2924 19 00

28

(2S)-2-amino-5-(carbamoylamino)pentansäure; 2-Hydroxybutandicarbonsäure (2:1) (CAS RN 54940-97-5), mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.6549

ex 2924 19 00

35

Acetamid (CAS RN 60-35-5)

0 %

—

31.12.2029

0.8041

 (*1)ex 2924 19 00

38

Diethylacetamidomalonat (CAS RN 1068-90-2), mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8283

ex 2924 19 00

48

N,N-Dimethylcarbamoylchlorid (CAS RN 79-44-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8429

ex 2924 19 00

53

Wässrige Lösung von Propamocarb-hydrochlorid (ISOM) (CAS RN 25606-41-1), mit einem Gehalt an Propamocarb-hydrochlorid von 64 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 68 GHT

0 %

—

31.12.2027

0.7060

ex 2924 19 00

55

2-Propinylbutylcarbamat (CAS RN 76114-73-3)

0 %

—

31.12.2026

0.4160

ex 2924 19 00

60

N,N-Dimethylacrylamid (CAS RN 2680-03-7)

0 %

—

31.12.2026

0.5605

ex 2924 19 00

80

Tetrabutylharnstoff (CAS RN 4559-86-8)

0 %

—

31.12.2027

0.6266

ex 2924 29 70

17

2-(Trifluormethyl)benzamid (CAS RN 360-64-5)

0 %

—

31.12.2029

0.6568

ex 2924 29 70

23

Benalaxyl-M (ISO) (CAS RN 98243-83-5)

0 %

—

31.12.2029

0.8153

ex 2924 29 70

25

2-[2-(Methoxycarbonylphenylamino)phenyl]essigsäure (CAS RN 353497-35-5) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.7118

ex 2924 29 70

30

Natrium 4-(4-methyl-3-nitrobenzoylamino)benzolsulfonat (CAS RN 84029-45-8)

0 %

—

31.12.2026

0.8235

ex 2924 29 70

32

N-(4-Amino-2-ethoxyphenyl)acetamid (CAS RN 848655-78-7) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8621

ex 2924 29 70

34

Essigsäure-tert-butyl [(1-aminocyclohexyl)methyl]carbamat (1/1) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8161

ex 2924 29 70

35

N-(1,1-Dimethylethyl)-4-aminobenzamid (CAS RN 93483-71-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8258

ex 2924 29 70

36

N,N'-(2-Chlor-5-methyl-1,4-phenylen)bis[3-oxobutyramid] (CAS RN 41131-65-1) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.6110

ex 2924 29 70

37

Beflubutamid (ISO) (CAS RN 113614-08-7)

0 %

—

31.12.2029

0.8595

ex 2924 29 70

38

Tert-butyl{(2S,3R)-3-hydroxy-4-[isobutylamino]-1-phenylbutan-2-yl}carbamat (CAS RN 160232-08-6) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8696

ex 2924 29 70

39

N-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]glycin (CAS RN 29022-11-5) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.5066

 (*1)ex 2924 29 70

40

N,N’-1,4-Phenylenbis[3-oxobutyramid], (CAS RN 24731-73-5)

0 %

—

31.12.2030

0.8697

ex 2924 29 70

41

(2S)-6-Amino-2-({[(9H-fluoren-9-yl)methoxy]carbonyl}amino)hexansäurehydrochlorid (CAS RN 139262-23-0) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8698

ex 2924 29 70

42

N-Benzyloxycarbonylglycin (CAS RN 1138-80-3) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8183

ex 2924 29 70

46

S-Metolachlor (ISO) (CAS RN 87392-12-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.7841

ex 2924 29 70

47

(S)-tert-butyl (1-amino-3-(4-iodophenyl)-1-oxopropan-2-yl)carbamat (CAS RN 868694-44-4) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8381

ex 2924 29 70

48

(3R)-N-(tert-Butoxycarbonyl)-3-amino-4-(2,4,5-trifluorphenyl)butansäure (CAS RN 486460-00-8) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.8346

ex 2924 29 70

49

tert-Butyl-[(1R,2S,5S)-2-amino-5-(dimethylcarbamoyl)cyclohexyl]carbamatethandioat (CAS RN 1210348-34-7) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.8184

ex 2924 29 70

52

Zoxamid (ISO) CAS RN 156052-68-5) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.5622

ex 2924 29 70

53

4-Amino-N-[4-(aminocarbonyl)phenyl]benzamid (CAS RN 74441-06-8)

0 %

—

31.12.2027

0.8362

ex 2924 29 70

54

2-[4-(Benzyloxy)phenyl]-N,N-dimethylacetamid (CAS RN 919475-15-3) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.5069

 (*1)ex 2924 29 70

55

N,N’-(2,5-Dimethyl-1,4-phenylen)bis[3-oxobutyramid] (CAS RN 24304-50-5)

0 %

—

31.12.2030

0.8315

ex 2924 29 70

56

Valifenalat (ISO) (CAS RN 283159-90-0) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.8710

ex 2924 29 70

57

2-(Dimethylaminomethyliden)-4-methoxy-3-oxo-N-[(2,4,6-trifluorophenyl)methyl]butanamid (CAS RN 1846582-17-9) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8043

 (*1)ex 2924 29 70

58

2-Chlor-N-[1-(4-chlor-3-fluorphenyl)-2-methylpropan-2-yl]acetamid (CAS RN 787585-35-7), mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.6767

 (*1)ex 2924 29 70

62

2-Chlorbenzamid (CAS RN 609-66-5)

0 %

—

31.12.2030

0.6766

 (*1)ex 2924 29 70

64

N-(3',4'-Dichlor-5-fluor[1,1’-biphenyl]-2-yl)-acetamid (CAS RN 877179-03-8)

0 %

—

31.12.2030

0.7632

ex 2924 29 70

67

N,N'-(2,5-Dichlor-1,4-phenylen)bis(3-oxobutyramid) (CAS RN 42487-09-2)

0 %

—

31.12.2029

0.8919

 (*1)ex 2924 29 70

68

Sacubitril-Calcium (INNM) (CAS RN 1369773-39-6) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.6480

ex 2924 29 70

73

Napropamid (ISO) (CAS RN 15299-99-7)

0 %

—

31.12.2029

0.2672

ex 2924 29 70

75

3-Amino-p-anisanilid (CAS RN 120-35-4)

0 %

—

31.12.2029

0.2673

ex 2924 29 70

85

p-Aminobenzamid (CAS RN 2835-68-9)

0 %

—

31.12.2029

0.4493

ex 2924 29 70

89

Flutolanil (ISO) (CAS RN 66332-96-5)

0 %

—

31.12.2029

0.3691

ex 2924 29 70

92

3-Hydroxy-2-naphthanilid (CAS RN 92-77-3)

0 %

—

31.12.2029

0.3692

ex 2924 29 70

93

3-Hydroxy-2'-methyl-2-naphthanilid (CAS RN 135-61-5)

0 %

—

31.12.2029

0.3693

ex 2924 29 70

94

2’-Ethoxy-3-hydroxy-2-naphthanilid (CAS RN 92-74-0)

0 %

—

31.12.2029

0.3863

ex 2924 29 70

97

1,1-Cyclohexandiessigsäuremonoamid (CAS RN 99189-60-3)

0 %

—

31.12.2029

0.3526

ex 2925 11 00

30

1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on-1,1-dioxid (CAS RN 81-07-2) oder Natrium-1,2-benzothiazol-3-olat-1,1-dioxid (CAS RN 128-44-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.2674

ex 2925 19 95

10

N-Phenylmaleinimid (CAS RN 941-69-5)

0 %

—

31.12.2029

0.5612

ex 2925 19 95

20

4,5,6,7-Tetrahydroisoindol-1,3-dion (CAS RN 4720-86-9)

0 %

—

31.12.2027

0.5740

ex 2925 19 95

30

N,N'-(m-Phenylen)dimaleimid (CAS RN 3006-93-7)

0 %

—

31.12.2027

0.8704

ex 2925 19 95

50

2-{2-[2-(1,3-Dioxo-2,3-dihydro-1H-isoindol-2-yl)ethoxy]ethoxy}essigsäure (CAS RN 75001-09-1) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.2934

ex 2925 29 00

10

Dicyclohexylcarbodiimid (CAS RN 538-75-0)

0 %

—

31.12.2029

0.5891

ex 2925 29 00

20

N-[3-(Dimethylamino)propyl]-N'-ethylcarbodiimid Hydrochlorid (CAS RN 25952-53-8)

0 %

—

31.12.2029

0.8339

ex 2925 29 00

25

1-(3-(2-Hydroxyethyl)phenyl)guanidiniummethansulfonat (CAS RN 2101429-50-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.8943

 (*1)ex 2925 29 00

35

N-Amidinosarcosin-Hydrat (CAS RN 6020-87-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.7749

ex 2925 29 00

40

N-Amidinosarcosin (CAS RN 57-00-1)

0 %

—

31.12.2029

0.7832

ex 2925 29 00

50

(Chlormethylen)dimethyliminiumchlorid (CAS RN 3724-43-4) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8040

 (*1)ex 2925 29 00

70

Brommethyliden(dimethyl)azaniumbromid (CAS RN 24774-61-6), mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.8873

ex 2925 29 00

80

Ethyl 4-[[(methylphenylamino)methylen]amino]benzoat (CAS RN 57834-33-0) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.7408

ex 2926 90 70

18

Flumethrin (ISO) CAS RN 69770-45-2)

0 %

—

31.12.2027

0.7466

ex 2926 90 70

19

2-(4-Amino-2-chlor-5-methylphenyl)-2-(4-chlorphenyl)acetonitril (CAS RN 61437-85-2)

0 %

—

31.12.2029

0.2668

ex 2926 90 70

20

2-(m-Benzoylphenyl)propiononitril (CAS RN 42872-30-0)

0 %

—

31.12.2029

0.7458

ex 2926 90 70

21

4-Brom-2-chlorbenzonitril (CAS RN 154607-01-9)

0 %

—

31.12.2029

0.7514

ex 2926 90 70

22

Acetonitril (CAS RN 75-05-8)

0 %

—

31.12.2029

0.7805

ex 2926 90 70

24

2-Hydroxy-2-methylpropiononitril (CAS RN 75-86-5) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.5227

ex 2926 90 70

25

2,2-Dibrom-3-nitrilpropionamid (CAS RN 10222-01-2)

0 %

—

31.12.2026

0.6149

ex 2926 90 70

27

Cyhalofop-butyl (ISO) (CAS RN 122008-85-9)

0 %

—

31.12.2029

0.8321

ex 2926 90 70

28

3-Brom-6-chlor-2-fluorbenzonitril (CAS RN 943830-79-3) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.7430

ex 2926 90 70

29

2-Cyclohexyliden-2-phenylacetonitril (CAS RN 10461-98-0) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.7201

ex 2926 90 70

30

4,5-Dichlor-3,6-dioxocyclohexa-1,4-dien-1,2-dicarbonitril (CAS RN 84-58-2)

0 %

—

31.12.2026

0.3522

ex 2926 90 70

32

Ethylcyanoacetat (CAS RN 105-56-6) oder Methylcyanoacetat (CAS RN 105-34-0) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.7406

ex 2926 90 70

33

Deltamethrin (ISO) (CAS RN 52918-63-5)

0 %

—

31.12.2027

0.8907

 (*1)ex 2926 90 70

34

2,3,3,3-Tetrafluor-2-(trifluormethyl)propannitril (CAS RN 42532-60-5) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.7034

ex 2926 90 70

35

4-Cyan-2-methoxybenzaldehyd (CAS RN 21962-45-8)

0 %

—

31.12.2026

0.8908

 (*1)ex 2926 90 70

36

3,4-Dimethoxybicyclo[4.2.0]octa-1,3,5,-trien-7-carbonitril (CAS RN 35202-54-1) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.8217

ex 2926 90 70

56

Methyl-2-cyan-2-propylpentanoat (CAS RN 66546-92-7) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.4182

ex 2926 90 70

61

m-(1-Cyanethyl)benzoesäure (CAS RN 5537-71-3)

0 %

—

31.12.2026

0.4802

ex 2926 90 70

70

Methacrylonitril (CAS RN 126-98-7)

0 %

—

31.12.2029

0.3521

ex 2926 90 70

75

Ethyl-2-cyan-2-ethyl-3-methylhexanoat (CAS RN 100453-11-0)

0 %

—

31.12.2029

0.3516

ex 2926 90 70

80

Ethyl-2-cyan-2-phenylbutyrat (CAS RN 718-71-8)

0 %

—

31.12.2029

0.3514

ex 2926 90 70

86

Ethylendiamintetraacetonitril (CAS RN 5766-67-6)

0 %

—

31.12.2029

0.3515

ex 2926 90 70

89

Butyronitril (CAS RN 109-74-0)

0 %

—

31.12.2029

0.7337

ex 2927 00 00

25

2,2’-Azobis-(4-methoxy-2,4-dimethylvaleronitril) (CAS RN 15545-97-8)

0 %

—

31.12.2027

0.2667

ex 2927 00 00

45

2,2’-Dimethyl-2,2’-azodipropionamidindihydrochlorid (CAS RN 2997-92-4) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.2810

ex 2927 00 00

55

4’-Aminoazobenzol-4-sulfonsäure (CAS RN 104-23-4) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.2661

ex 2928 00 90

10

3,3’-Bis(3,5-di-tert-butyl-4-hydroxyphenyl)-N,N’-bipropionamid (CAS RN 32687-78-8)

0 %

—

31.12.2029

0.6479

ex 2928 00 90

13

Cymoxanil (ISO) (CAS RN 57966-95-7)

0 %

—

31.12.2029

0.6548

ex 2928 00 90

18

Acetonoxim (CAS RN 127-06-0) mit einer Reinheit von 99,0 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.6871

 (*1)ex 2928 00 90

23

Metobromuron (ISO) (CAS RN 3060-89-7) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.4929

 (*1)ex 2928 00 90

25

Acetaldehydoxim (CAS RN 107-29-9) in wässriger Lösung

0 %

—

31.12.2030

0.6985

ex 2928 00 90

28

2-Pentanonoxim (CAS RN 623-40-5)

0 %

—

31.12.2026

0.5438

ex 2928 00 90

30

N-Isopropylhydroxylamin (CAS RN 5080-22-8)

0 %

—

31.12.2026

0.7448

ex 2928 00 90

33

4-Chlorphenylhydrazinhydrochlorid (CAS RN 1073-70-7)

0 %

—

31.12.2029

0.8061

 (*1)ex 2928 00 90

38

Wässrige Lösung von Methoxyammoniumchlorid (CAS RN 593-56-6), mit einem Gehalt an:

—

mindestens 30 GHT, aber nicht mehr als 40 GHT Methoxyammoniumchlorid,

—

4 GHT Salzsäure oder weniger

0 %

—

31.12.2030

0.8093

 (*1)ex 2928 00 90

43

2-(3-Methoxy-3-oxopropyl)-1,1,1-trimethylhydraziniumbromid (CAS RN 106966-25-0), mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.5919

ex 2928 00 90

45

Tebufenozid (ISO) (CAS RN 112410-23-8)

0 %

—

31.12.2029

0.8158

ex 2928 00 90

48

1-[(1H-Fluoren-9-ylmetoxy)carbonyl]oxypyrrolidin-2,5-dion (CAS RN 82911-69-1) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.6635

 (*1)ex 2928 00 90

50

Wässrige Lösung mit einem Gehalt an Dinatriumsalz der 2,2’-(Hydroxyimino)bisethansulfonsäure (CAS RN 133986-51-3) von 33,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 36,5 GHT

0 %

—

31.12.2030

0.8474

ex 2928 00 90

53

Ethylchlor[(4-methoxyphenyl)hydrazon]acetat (CAS RN 27143-07-3) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.5918

ex 2928 00 90

55

Aminoguanidiniumhydrogencarbonat (CAS RN 2582-30-1)

0 %

—

31.12.2029

0.8731

ex 2928 00 90

63

Daminozid (ISO) (CAS RN 1596-84-5) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.4544

ex 2928 00 90

70

Butanonoxim (CAS RN 96-29-7)

0 %

—

31.12.2029

0.5228

ex 2928 00 90

75

Metaflumizon (ISO) (CAS RN 139968-49-3)

0 %

—

31.12.2026

0.3510

ex 2928 00 90

80

Cyflufenamid (ISO) (CAS RN 180409-60-3)

0 %

—

31.12.2029

0.5827

ex 2929 10 00

20

Butylisocyanat (CAS RN 111-36-4)

0 %

—

31.12.2027

0.4188

ex 2929 10 00

35

1,3-Bis(isocyanatomethyl)benzol (CAS RN 3634-83-1) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.2660

ex 2929 10 00

40

m-Isopropenyl-α,α-dimethylbenzylisocyanat (CAS RN 2094-99-7)

0 %

—

31.12.2029

0.5033

ex 2929 10 00

45

2,5 (und 2,6)-Bis(isocyanatomethyl)bicyclo[2.2.1]heptan (CAS RN 74091-64-8) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.2657

ex 2929 10 00

50

m-Phenylendiisopropylidendiisocyanat (CAS RN 2778-42-9)

0 %

—

31.12.2029

0.3509

ex 2929 10 00

60

Trimethylhexamethylendiisocyanat-Isomerengemisch

0 %

—

31.12.2029

0.8451

ex 2929 10 00

65

Ethylisocyanat (CAS RN 109-90-0) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.8171

ex 2929 90 90

40

N-(n-Butyl)thiophosphorsäuretriamid (CAS RN 94317-64-3) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8172

ex 2929 90 90

50

N-(n-Propyl)thiophosphortriamid (CAS RN 916809-14-8) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8611

ex 2929 90 90

60

(2S)-2-[[2-[2-[2-[2-[2-[2-[2-[2-[2-[2-(2-Azidoethoxy)ethoxy]ethoxy]ethoxy]ethoxy]ethoxy]ethoxy]ethoxy]ethylamino]-2-oxoethoxy]acetyl]amino]-N-[4-(hydroxymethyl)phenyl]-6-[[(4-methoxyphenyl)-diphenylmethyl]amino]hexanamid (CAS RN 1224601-12-0) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8701

ex 2929 90 90

70

N',N''-[(2S,3E,5S)-1,6-diphenylhex-3-en-2,5-diyl]bis(N,N-dimethylschwefeldiamid) (CAS RN 1247119-27-2) in Form einer wässrigen Lösung mit einem Gehalt von 70 GHT oder mehr jedoch nicht mehr als 95 GHT an N',N''-[(2S,3E,5S)-1,6-diphenylhex-3-en-2,5-diyl]bis(N,N-dimethylschwefeldiamid)

0 %

—

31.12.2029

0.4298

ex 2930 20 00

40

Prosulfocarb (ISO) (CAS RN 52888-80-9), mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.8036

 (*1)ex 2930 90 95

11

Benzyl (2S)-2-amino-3-[3-(methansulfonylphenyl)]propanoat-hydrochlorid (CAS RN 1194550-59-8), mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.6551

ex 2930 90 95

16

3-(Dimethoxymethylsilyl)-1-propanthiol (CAS RN 31001-77-1)

0 %

—

31.12.2029

0.5999

ex 2930 90 95

17

2-(3-Aminophenylsulphonyl)ethylhydrogensulphat (CAS RN 2494-88-4)

0 %

—

31.12.2029

0.7748

ex 2930 90 95

18

Dimethylsulfon (CAS RN 67-71-0)

0 %

—

31.12.2029

0.8050

 (*1)ex 2930 90 95

19

4-Amino-5-(ethansulfonyl)-2-methoxybenzoesäure (CAS RN 71675-87-1), mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.7799

ex 2930 90 95

20

4-(4-Methylphenylthio)benzophenon (CAS RN 83846-85-9)

0 %

—

31.12.2029

0.6750

ex 2930 90 95

21

[2,2’-Thio-bis(4-tert-octylphenolato)]-n-butylaminnickel (CAS RN 14516-71-3)

0 %

—

31.12.2026

0.6617

 (*1)ex 2930 90 95

25

Bis(4-chlorphenyl)sulfon (CAS RN 80-07-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

3,2  %

—

31.12.2027

0.6873

 (*1)ex 2930 90 95

26

Folpet (ISO)(CAS RN 133-07-3) mit einer Reinheit von 97,5  GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.8069

 (*1)ex 2930 90 95

28

Mesotrion (ISO) (CAS RN 104206-82-8) als Nasskuchen oder Nasspaste oder in kristalliner Form mit

—

einer Reinheit von 74 GHT oder mehr und

—

einem Wassergehalt von höchstens 23 GHT

0 %

—

31.12.2030

0.7833

ex 2930 90 95

31

(p-Toluolsulfonyl)methylisocyanid (CAS RN 36635-61-7) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8152

ex 2930 90 95

32

2-Methoxy-N-[2-nitro-5-(phenylsulfanyl)phenyl]acetamid (CAS RN 63470-85-9) mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.6584

ex 2930 90 95

33

2-Amino-5-{[2-(sulfooxy)ethyl]sulfonyl}benzolsulfonsäure (CAS RN 42986-22-1)

0 %

—

31.12.2029

0.3811

ex 2930 90 95

35

Glutathion (CAS RN 70-18-8)

0 %

—

31.12.2026

0.8510

ex 2930 90 95

36

Wasserfreies Kalium-О-isopentyl-dithiocarbonat (CAS RN 928-70-1) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.8447

ex 2930 90 95

39

Thiodiessigsäure (CAS RN 123-93-3), mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.2928

ex 2930 90 95

40

3,3'-Thiodipropionsäure (CAS RN 111-17-1)

0 %

—

31.12.2029

0.8481

ex 2930 90 95

41

2,2'-Diallyl-4,4'-sulfonyldiphenol (CAS RN 41481-66-7) mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.6167

ex 2930 90 95

43

Trimethylsulfoxoniumiodid (CAS RN 1774-47-6)

0 %

—

31.12.2029

0.2931

ex 2930 90 95

45

2-[(p-Aminophenyl)sulfonyl]ethylhydrogensulfat (CAS RN 2494-89-5)

0 %

—

31.12.2029

0.7689

ex 2930 90 95

50

3-Mercaptopropionsäure (CAS RN 107-96-0)

0 %

—

31.12.2029

0.5114

 (*1)ex 2930 90 95

55

Thioharnstoff (CAS RN 62-56-6)

0 %

—

31.12.2030

0.4629

ex 2930 90 95

64

3-Chlor-2-methylphenyl-methyl-sulfid (CAS RN 82961-52-2)

0 %

—

31.12.2029

0.4296

ex 2930 90 95

68

Clethodim (ISO) (CAS RN 99129-21-2)

0 %

—

31.12.2027

0.4187

ex 2930 90 95

78

4-Mercaptomethyl-3,6-dithia-1,8-octandithiol (CAS RN 131538-00-6)

0 %

—

31.12.2026

0.2999

ex 2930 90 95

80

Captan (ISO) (CAS RN 133-06-2)

0 %

—

31.12.2029

0.4694

ex 2930 90 95

81

Dinatriumhexamethylen-1,6-bisthiosulfatdihydrat (CAS RN 5719-73-3)

3 %

—

31.12.2029

0.8694

ex 2930 90 95

82

Propan-1,3-dithiol (CAS RN 109-80-8) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.7985

 (*1)ex 2930 90 95

88

1-{4-[(4-Benzoylphenyl)sulphanyl]phenyl}-2-methyl-2-[(4-methylphenyl)sulphonyl]propan-1-on (CAS RN 272460-97-6) mit einer Reinheit von 94 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.4094

ex 2930 90 95

89

Kalium- oder Natriumsalz von O-Ethyl-, O-Isopropyl-, O-Butyl-, O-Isobutyl- oder O-Pentyldithiocarbonaten

0 %

—

31.12.2026

0.7070

ex 2930 90 95

93

1-Hydrazin-3-(methylthio)propan-2-ol (CAS RN 14359-97-8)

0 %

—

31.12.2026

0.7078

ex 2930 90 95

95

N-(Cyclohexylthio)phthalimid (CAS RN 17796-82-6)

0 %

—

31.12.2026

0.7086

ex 2930 90 95

97

Diphenylsulfon (CAS RN 127-63-9)

0 %

—

31.12.2026

0.5741

ex 2931 49 80

08

Natriumdiisobutyldithiophosphinat (CAS RN 13360-78-6) in wässriger Lösung

0 %

—

31.12.2027

0.8546

ex 2931 49 80

10

Triethylphosphonoacetat (CAS RN 867-13-0) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.5492

ex 2931 49 80

13

Trioctylphosphinoxid (CAS RN 78-50-2)

0 %

—

31.12.2026

0.3492

ex 2931 49 80

20

Tetrabutylphosphoniumacetat (CAS RN 30345-49-4) in Form einer wässrigen Lösung mit einem Gehalt an Tetrabutylphosphoniumacetat von 40 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 GHT

0 %

—

31.12.2029

0.5758

ex 2931 49 80

25

(Z)-Prop-1-en-1-ylphosphonsäure (CAS RN 25383-06-6)

0 %

—

31.12.2027

0.7533

ex 2931 49 80

35

Ethylphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphinat (CAS RN 84434-11-7)

0 %

—

31.12.2029

0.2656

ex 2931 49 80

38

N-(Phosphonomethyl)iminodiessigsäure (CAS RN 5994-61-6) mit einem Wassergehalt von nicht mehr als 15 GHT und einer Reinheit der Trockensubstanz von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.5229

ex 2931 49 80

40

Tetrakis(hydroxymethyl)phosphoniumchlorid (CAS RN 124-64-1)

0 %

—

31.12.2026

0.3987

ex 2931 49 80

55

3-(Hydroxyphenylphosphinyl)propionsäure (CAS RN 14657-64-8)

0 %

—

31.12.2029

0.7709

ex 2931 59 90

50

2-Chlorethylphosphonsäure (CAS RN 16672-87-0) fest oder in wässriger Lösung, mit einem Gehalt an 2-Chlorethylphosphonsäure von 65 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.4515

ex 2931 90 00

15

Tricarbonylmethylcyclopentadienylmangan (CAS RN 12108-13-3) mit einem Gehalt an Tricarbonylcyclopentadienylmangan von nicht mehr als 4,9  GHT

0 %

—

31.12.2029

0.8051

 (*1)ex 2931 90 00

23

Ixazomib citrat (INNM) (CAS RN 1239908-20-3), mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.8063

 (*1)ex 2931 90 00

28

3-Isocyanatopropyltriethoxysilan (CAS RN 24801-88-5), mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.8272

ex 2931 90 00

30

tert-Butylchlordimethylsilan (CAS RN 18162-48-6) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8316

ex 2931 90 00

38

2-(Trimethylsilyl)ethoxymethylchlorid (CAS RN 76513-69-4) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.8442

ex 2931 90 00

40

Chlortrimethylsilan (CAS RN 75-77-4) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.8640

ex 2931 90 00

43

Trimethylindium (CAS RN 3385-78-2) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8649

ex 2931 90 00

48

4-Phenoxybenzolboronsäure (CAS RN 51067-38-0) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.4121

ex 2931 90 00

50

Trimethylsilan (CAS RN 993-07-7)

0 %

—

31.12.2026

0.8554

ex 2931 90 00

55

3-(Hydroxymethyl)-phenylboronsäure (CAS RN 87199-15-3) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8652

ex 2931 90 00

58

Trimethylgallium (CAS RN 1445-79-0) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8941

 (*1)ex 2931 90 00

68

Hydrogen-Tetrakis(pentafluorphenyl)borat(1-)-N,N-Dimethylanilin (1:1) (CAS RN 118612-00-3) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.3486

 (*1)ex 2932 13 00

10

Tetrahydrofurfurylalkohol (CAS RN 97-99-4)

0 %

—

31.12.2030

0.4590

ex 2932 14 00

20

1,6-Dichlor-1,6-dideoxy-β-D-fructofuranosyl-4-chlor- 4-deoxy-α-D-galactopyranosid (CAS RN 56038-13-2) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8615

ex 2932 19 00

15

2-Methylfuran (CAS RN 534-22-5) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8636

ex 2932 19 00

25

Methyltetrahydro-2-furancarboxylat (CAS RN 37443-42-8) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8605

ex 2932 19 00

35

(2S,3S,4S,5R)-3-(3,4-Difluor-2-methoxyphenyl)-4,5-dimethyl-5-(trifluormethyl)tetrahydrofuran-2-yl-4-nitrobenzoat (CAS RN 2875066-49-0) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.4514

ex 2932 19 00

41

2,2- Di(tetrahydrofuryl)propan (CAS RN 89686-69-1)

0 %

—

31.12.2029

0.8252

ex 2932 19 00

55

(3S)-3-[4-[(5-Brom-2-chlorphenyl)methyl]phenoxy]tetrahydrofuran (CAS RN 915095-89-5) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.7614

ex 2932 19 00

65

Tefuryltrion (ISO) (CAS RN 473278-76-1)

0 %

—

31.12.2029

0.3487

ex 2932 19 00

70

Furfurylamin (CAS RN 617-89-0)

0 %

—

31.12.2029

0.5240

ex 2932 19 00

80

5-Nitrofurfurylidendi(acetat) (CAS RN 92-55-7)

0 %

—

31.12.2026

0.5257

ex 2932 20 90

15

Cumarin (CAS RN 91-64-5)

0 %

—

31.12.2026

0.7958

 (*1)ex 2932 20 90

18

4-Hydroxycumarin (CAS RN 1076-38-6) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.8478

ex 2932 20 90

28

(R)-3-(3,4-Difluor-2-methoxyphenyl)-4,5-dimethyl-5-(trifluormethyl)furan-2(5H)-on mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.8532

ex 2932 20 90

33

6-Cyclohexyl-4-methyl-2H-pyran-2-on (CAS RN 14818-35-0) mit der Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8944

 (*1)ex 2932 20 90

38

6-Dimethylamino-3,3-bis(4-dimethylaminophenyl)phthalid (CAS RN 1552-42-7) mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.5611

ex 2932 20 90

40

(S)-(-)-α-Amino-γ-butyrolactonhydrobromid (CAS RN 15295-77-9)

0 %

—

31.12.2027

0.6094

ex 2932 20 90

45

2,2-Dimethyl-1,3-dioxan-4,6-dion (CAS RN 2033-24-1)

0 %

—

31.12.2029

0.7283

ex 2932 20 90

50

L-Lactid (CAS RN 4511-42-6), D-Lactid (CAS RN 13076-17-0), Dilactid (CAS RN 95-96-5) oder meso-Lactid (CAS RN 13076-19-2), jeweils mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.4162

ex 2932 20 90

60

6’-(Diethylamino)-3’-methyl-2’-(phenylamino)-spiro[isobenzofuran-1(3H),9’-[9H]xanthen]-3-on (CAS RN 29512-49-0)

0 %

—

31.12.2026

0.7812

ex 2932 20 90

63

Selamectin (INN) 5Z-isomer (CAS RN 220119-17-5)

0 %

—

31.12.2029

0.6620

 (*1)ex 2932 20 90

65

Natrium-4-(methoxycarbonyl)-5-oxo-2,5-dihydrofuran-3-olat (CAS RN 1134960-41-0)

0 %

—

31.12.2030

0.4161

ex 2932 20 90

71

6’-(Dibutylamino)-3’-methyl-2’-(phenylamino)-spiro[isobenzofuran-1(3H),9’-[9H]xanthen]-3-on (CAS RN 89331-94-2)

0 %

—

31.12.2026

0.7599

ex 2932 20 90

75

3-Acetyl-6-methyl-2H-pyran-2,4(3H)-dion (CAS RN 520-45-6)

0 %

—

31.12.2029

0.3990

ex 2932 20 90

80

Gibberellinsäure (CAS RN 77-06-5) mit einer Reinheit von 88 GHT oder mehr, zur Verwendung bei der Herstellung von Pflanzenschutzmitteln (1)

0 %

—

31.12.2029

0.4403

ex 2932 20 90

84

Decahydro-3a,6,6,9a-tetramethylnaphth [2,1-b] furan-2 (1H)-on (CAS RN 564-20-5)

0 %

—

31.12.2029

0.8528

ex 2932 99 00

03

3,4-Dihydro-2-methoxy-2H-pyran (CAS RN 4454-05-1) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.7202

ex 2932 99 00

13

(4-Chlor-3-(4-ethoxybenzyl)phenyl)((3aS,5R,6S,6aS)-6-hydroxy-2,2-dimethyltetrahydrofuro[2,3-d][1,3]dioxol-5-yl)methanon (CAS RN 1103738-30-2)

0 %

—

31.12.2026

0.5269

ex 2932 99 00

15

1,3,4,6,7,8-Hexahydro-4,6,6,7,8,8-hexamethylindeno[5,6-c]pyran (CAS RN 1222-05-5)

0 %

—

31.12.2026

0.7178

ex 2932 99 00

18

4-(4-Brom-3-((tetrahydro-2H-pyran-2-yloxy)methyl)phenoxy)benzonitril (CAS RN 943311-78-2)

0 %

—

31.12.2026

0.7431

ex 2932 99 00

23

2-Ethyl-3-hydroxy-4-pyron (CAS RN 4940-11-8)

0 %

—

31.12.2027

0.5759

ex 2932 99 00

25

1-(2,2-Difluorbenzo[d][1,3]dioxol-5-yl)cyclopropancarbonsäure (CAS RN 862574-88-7)

0 %

—

31.12.2027

0.7639

ex 2932 99 00

27

(2-Butyl-3-benzofuranyl)(4-hydroxy-3,5-diiodphenyl)methanon (CAS RN 1951-26-4) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8257

ex 2932 99 00

28

1,4,7,10,13-Pentaoxacyclopentadecan (CAS RN 33100-27-5) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr, wobei der Rest hauptsächlich aus linearen Vorläufern besteht

0 %

—

31.12.2026

0.7535

ex 2932 99 00

33

3-Hydroxy-2-methyl-4-pyron (CAS RN 118-71-8)

0 %

—

31.12.2029

0.8035

 (*1)ex 2932 99 00

38

1-Benzofuran-6-carbonsäure (CAS RN 77095-51-3), mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.6243

ex 2932 99 00

43

Ethofumesat (ISO) (CAS RN 26225-79-6) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.5915

ex 2932 99 00

45

2-Butylbenzofuran (CAS RN 4265-27-4)

0 %

—

31.12.2029

0.8384

ex 2932 99 00

48

(20R,25R)-Spirost-5-en-3β-ol (CAS RN 512-04-9) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.4907

ex 2932 99 00

50

7-Methyl-3,4-dihydro-2H-1,5-benzodioxepin-3-on (CAS RN 28940-11-6)

0 %

—

31.12.2029

0.4063

ex 2932 99 00

51

3-(3,4-Methylendioxyphenyl)-2-methylpropanal (CAS RN 1205-17-0) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.6771

 (*1)ex 2932 99 00

65

4,4-Dimethyl-3,5,8-trioxabicyclo[5,1,0]octan (CAS RN 57280-22-5)

0 %

—

31.12.2030

0.7954

 (*1)ex 2932 99 00

83

6,11-Dihydrodibenz[b,e]oxepin-11-on (CAS RN 4504-87-4) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.3697

ex 2932 99 00

85

1,3:2,4-Bis-O-(3,4-dimethylbenzyliden)-D-glucitol (CAS RN 135861-56-2)

0 %

—

31.12.2029

0.6262

ex 2933 19 90

15

Pyrasulfotol (ISO) (CAS RN 365400-11-9) mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.7836

ex 2933 19 90

27

3-(3,3,3-Trifluor-2,2-dimethylpropoxy)-1H-pyrazol-4-carboxylsäure (CAS RN 2229861-20-3) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.7811

ex 2933 19 90

33

Fipronil (ISO) (CAS RN 120068-37-3) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr zur Verwendung bei der Herstellung von Tierarzneimitteln (1)

0 %

—

31.12.2029

0.8353

ex 2933 19 90

38

4,5-Dimethyl-1H-pyrazol-3-carbonsäure (CAS RN 89831-40-3) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.3877

ex 2933 19 90

40

Edaravon (INN) (CAS RN 89-25-8)

0 %

—

31.12.2029

0.7119

ex 2933 19 90

45

5-Amino-1-[2,6-dichlor-4-(trifluormethyl)phenyl]-1H-pyrazol-3-carbonitril (CAS RN 120068-79-3)

0 %

—

31.12.2026

0.8046

 (*1)ex 2933 19 90

48

1-(3-Iod-1-isopropyl-1H-pyrazol-4-yl)ethanon (CAS RN 1269440-49-4), mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.3992

ex 2933 19 90

50

Fenpyroximate (ISO) (CAS RN 134098-61-6)

0 %

—

31.12.2029

0.8240

ex 2933 19 90

53

3-[2-(Dispiro[2.0.24.13]heptan-7-yl)ethoxy]-1H-pyrazol-4-carbonsäure (CAS RN 2608048-67-3) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8603

ex 2933 19 90

58

1H-Pyrazol (CAS RN 288-13-1) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.4494

ex 2933 19 90

60

Pyraflufen-ethyl (ISO) (CAS RN 129630-19-9)

0 %

—

31.12.2029

0.6261

 (*1)ex 2933 19 90

63

3-Difluormethyl-1-methyl-1H-pyrazol-4-carbonsäure (CAS RN 176969-34-9) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8613

ex 2933 19 90

68

1-Methyl-1H-pyrazol-4-aminhydrochlorid (CAS RN 127107-23-7) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.4404

ex 2933 19 90

70

4,5-Diamino-1-(2-hydroxyethyl)-pyrazolsulfat (CAS RN 155601-30-2)

0 %

—

31.12.2029

0.8312

ex 2933 21 00

45

Natrium (5S,8S)-8-Methoxy-2,4-dioxo-1,3-diazaspiro[4.5]decan-3-id (CAS RN 1400584-86-2) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.4084

ex 2933 21 00

50

1-Brom-3-chlor-5,5-dimethylhydantoin (CAS RN 16079-88-2)/(CAS RN 32718-18-6)

0 %

—

31.12.2026

0.6835

 (*1)ex 2933 21 00

55

1-Aminohydantoinhydrochlorid (CAS RN 2827-56-7)

0 %

—

31.12.2030

0.4088

ex 2933 21 00

60

DL-p-Hydroxyphenylhydantoin (CAS RN 2420-17-9)

0 %

—

31.12.2026

0.5115

 (*1)ex 2933 21 00

80

5,5-Dimethylhydantoin (CAS RN 77-71-4)

0 %

—

31.12.2030

0.5972

ex 2933 29 90

15

Ethyl 4-(1-hydroxy-1-methylethyl)-2-propylimidazol-5-carboxylat (CAS RN 144689-93-0)

0 %

—

31.12.2029

0.8150

ex 2933 29 90

20

Tert-Butyl-(2S)-2-(5-brom-1H-imidazol-2-yl)pyrrolidin-1-carboxylat (CAS RN 1007882-59-8) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8452

ex 2933 29 90

38

Cyazofamid (ISO) (CAS RN 120116-88-3) mit einer Reinheit von 94 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.8639

ex 2933 29 90

43

2-Octyl-4,5-dihydro-1H-imidazol (CAS RN 10443-60-4) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.5215

ex 2933 29 90

60

1-Cyan-2-methyl-1-[2-(5-methylimidazol-4-ylmethylthio)ethyl]isothioharnstoff (CAS RN 52378-40-2)

0 %

—

31.12.2026

0.7120

ex 2933 29 90

75

2,2'-Azobis[2-(2-imidazolin-2-yl)propan] dihydrochlorid (CAS RN 27776-21-2)

0 %

—

31.12.2026

0.5821

ex 2933 29 90

80

Imazalil (ISO) (CAS RN 35554-44-0)

0 %

—

31.12.2027

0.6415

2933 39 50

 

Methylester von Fluroxypyr (ISO) (CAS RN 69184-17-4)

0 %

—

31.12.2029

0.8574

ex 2933 39 99

04

Methyl-4-aminopicolinat (CAS RN 71469-93-7) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8524

ex 2933 39 99

05

2,6-Bis-[1-(2-tert-butylphenylimino)-ethyl]pyridin (CAS RN 204203-17-8) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8576

ex 2933 39 99

06

Tert-butyl-(3S)-3-hydroxypiperidin-1-carboxylat (CAS RN 143900-44-1) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8535

ex 2933 39 99

07

5-Brom-2-methoxypyridin (CAS RN 13472-85-0) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8485

ex 2933 39 99

08

Fluazinam (ISO) (CAS RN 79622-59-6) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.7186

ex 2933 39 99

10

2-Aminopyridin-4-olhydrochlorid (CAS RN 1187932-09-7)

0 %

—

31.12.2026

0.6462

ex 2933 39 99

11

2-(Chlormethyl)-4-(3-methoxypropoxy)-3-methylpyridinhydrochlorid(CAS RN 153259-31-5)

0 %

—

31.12.2029

0.5608

ex 2933 39 99

12

2,3-Dichlorpyridin (CAS RN 2402-77-9)

0 %

—

31.12.2027

0.8238

ex 2933 39 99

15

(S)-6-Brom-2-(4-(3-(1,3-dioxoisoindolin-2-yl)propyl)-2,2-dimethylpyrrolidin-1-yl)nicotinamid (CAS RN 2606972-45-4) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8831

ex 2933 39 99

16

tert-Butyl-(3R)-3-aminopiperidin-1-carboxylat (CAS RN 188111-79-7) mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8833

ex 2933 39 99

17

2,4-Dichlor-3-nitropyridin (CAS RN 5975-12-2) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8239

ex 2933 39 99

18

Perfluorphenyl 6-fluorpyridin-2-sulfonat (CAS RN 2608048-81-1) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8329

ex 2933 39 99

22

N-(5-Brom-3-methylpyridin-2-yl)-N-methylbenzamid (CAS RN 446299-80-5) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.4594

ex 2933 39 99

24

2-(Chlormethyl)-4-methoxy-3,5-dimethylpyridin-hydrochlorid (CAS RN 86604-75-3)

0 %

—

31.12.2029

0.7091

ex 2933 39 99

27

Pyridin-2,6-dicarbonsäure (CAS RN 499-83-2)

0 %

—

31.12.2026

0.6368

ex 2933 39 99

28

Ethyl-3-[(3-amino-4-methylamino-benzoyl)-pyridin-2-yl-amino]-propionat (CAS RN 212322-56-0)

0 %

—

31.12.2029

0.6458

ex 2933 39 99

31

2-(Chlormethyl)-3-methyl-4-(2,2,2-trifluorethoxy)pyridinhydrochlorid (CAS RN 127337-60-4)

0 %

—

31.12.2029

0.5241

ex 2933 39 99

32

2-(Chlormethyl)-3,4-dimethoxypyridinhydrochlorid (CAS RN 72830-09-2)

0 %

—

31.12.2026

0.7181

ex 2933 39 99

33

5-(3-Chlorphenyl)-3-methoxypyridin-2-carbonitril (CAS RN 1415226-39-9)

0 %

—

31.12.2026

0.8420

ex 2933 39 99

34

Pyridin-3-ol (CAS RN 109-00-2) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.3878

ex 2933 39 99

35

Aminopyralid (ISO) (CAS RN 150114-71-9)

0 %

—

31.12.2029

0.7296

ex 2933 39 99

36

1-[2-[5-Methyl-3-(trifluormethyl)-1H-pyrazol-1-yl]acetyl]piperidin-4-carbothioamid (CAS RN 1003319-95-6)

0 %

—

31.12.2027

0.5230

ex 2933 39 99

37

Wässrige Lösung von Pyridin-2-thiol-1-oxid, Natriumsalz (CAS RN 3811-73-2)

0 %

—

31.12.2026

0.7348

ex 2933 39 99

38

(2-Chlorpyridin-3-yl)methanol (CAS RN 42330-59-6)

0 %

—

31.12.2027

0.8356

ex 2933 39 99

40

2-Hydroxypyridin-N-oxid (CAS RN 13161-30-3) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.8266

ex 2933 39 99

42

Glasdegib maleat (INN) (CAS RN 2030410-25-2) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8711

ex 2933 39 99

44

Fluroxypyr-meptyl (CAS RN 81406-37-3) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8699

ex 2933 39 99

45

2,4-Dichlorpyridin-3-carboxaldehyd (CAS RN 134031-24-6) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.4706

ex 2933 39 99

47

(-)-Trans-4-(4’-Fluorphenyl)-3-hydroxymethyl-N-methylpiperidin (CAS RN 105812-81-5)

0 %

—

31.12.2026

0.4749

ex 2933 39 99

48

Flonicamid (ISO) (CAS RN 158062-67-0)

0 %

—

31.12.2029

0.8335

ex 2933 39 99

49

2-Phenyl-2-(2-pyridyl)acetamid (CAS RN 7251-52-7) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.6812

ex 2933 39 99

50

N,4-Dimethyl-1-(phenylmethyl)-3-piperidinamin-hydrochlorid (1:2) (CAS RN 1228879-37-5) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8709

ex 2933 39 99

51

2-Amino-3-bromo-5-nitropyridin (CAS RN 15862-31-4) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8637

ex 2933 39 99

53

5-Methyl-2-pyridylamin (CAS RN 1603-41-4) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8729

ex 2933 39 99

54

2,5-Dichlor-4,6-dimethylpyridin-3-carbonitril (CAS RN 91591-63-8) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.4646

ex 2933 39 99

55

Pyriproxyfen (ISO) (CAS RN 95737-68-1) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8618

ex 2933 39 99

56

2-[[[3-Methyl-4-(2,2,2-trifluorethoxy)pyridin-2-yl]methyl]sulfanyl]1H-benzimidazol (CAS RN 103577-40-8) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.5760

ex 2933 39 99

57

Tert-butyl 3-(6-amino-3-methylpyridin-2-yl)benzoat (CAS RN 1083057-14-0)

0 %

—

31.12.2027

0.8624

ex 2933 39 99

58

tert-Butyl N-[5-(trifluormethyl)pyridin-3-yl]carbamat (CAS RN 1187055-61-3) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.2750

ex 2933 39 99

60

2-Fluor-6-(trifluormethyl)pyridin (CAS RN 94239-04-0) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.7577

ex 2933 39 99

62

Ethyl-2,6-dichlornicotinat (CAS RN 58584-86-4)

0 %

—

31.12.2029

0.8527

ex 2933 39 99

63

1-Methyl-4-piperidon (CAS RN 1445-73-4) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.3602

ex 2933 39 99

65

Acetamiprid (ISO) (CAS RN 135410-20-7)

0 %

—

31.12.2029

0.8656

ex 2933 39 99

66

(2S,4S)-4-Ethoxy-2-[4-(methoxycarbonyl)phenyl]piperidin-1-ium(2Z)-3-carboxyprop-2-enoat (CAS RN 2408761-21-5) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.7616

ex 2933 39 99

68

1-(3-Chlorpyridin-2-yl)-3-[[5-(trifluormethyl)-2H-tetrazol-2-yl]methyl]-1H-pyrazol-5-carboxylsäure (CAS RN 1352319-02-8) mit einer Reinheit von 85 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.5494

ex 2933 39 99

70

2,3-Dichlor-5-trifluormethylpyridin (CAS RN 69045-84-7)

0 %

—

31.12.2026

0.8707

ex 2933 39 99

72

N-[(1S,5R)-8-benzyl-8-azabicyclo[3.2.1]octan-3-yl]-2-methylpropanamid (CAS RN 376348-67-3) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.7737

ex 2933 39 99

73

6-Chlor-4-(4-fluor-2-methylphenyl)pyridin-3-aminhydrochlorid

0 %

—

31.12.2029

0.8072

 (*1)ex 2933 39 99

75

Clodinafop-propargyl (ISO) (CAS RN 105512-06-9), mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.7813

ex 2933 39 99

76

Apalutamid (INN) (CAS RN 956104-40-8)

0 %

—

31.12.2029

0.7818

ex 2933 39 99

78

Niraparib Tosilat Monohydrat (INNM) (CAS 1613220-15-7)

0 %

—

31.12.2029

0.8074

 (*1)ex 2933 39 99

80

tert-Butyl(3R)-3-(4-amino-2-oxo-2,3-dihydro-1H-imidazo[4,5-c]pyridin-1-yl)piperidin-1-carboxylat (CAS RN 1971921-33-1), mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.7906

ex 2933 39 99

81

4-Hydroxy-3-pyridinsulfonsäure (CAS RN 51498-37-4) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.7866

ex 2933 39 99

82

Picloram (ISO) (CAS RN 1918-02-1) mit einem Wassergehalt von nicht mehr als 15 GHT und mit einer Reinheit der Trockensubstanz von 92 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.7925

 (*1)ex 2933 39 99

84

Diethyl(3-pyridyl)boran (CAS RN 89878-14-8) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.5129

 (*1)ex 2933 39 99

85

2-Chlor-5-chlormethylpyridin (CAS RN 70258-18-3)

0 %

—

31.12.2030

0.8912

 (*1)ex 2933 39 99

88

(1R,2S,4R)-2-Benzhydrylquinuclidin-3-on (2R,3R)-2,3-dihydroxysuccinat (CAS RN 683206-54-4) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.8096

 (*1)ex 2933 39 99

89

1-Benzyl-4-phenylpiperidin-4-carbonitril-monohydrochlorid (CAS RN 71258-18-9), mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.6545

 (*1)ex 2933 39 99

93

Boscalid (ISO) (CAS RN 188425-85-6) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.4525

ex 2933 49 10

20

3-Hydroxy-2-methylchinolin-4-carbonsäure (CAS RN 117-57-7)

0 %

—

31.12.2029

0.6339

ex 2933 49 10

40

4,7-Dichlorchinolin (CAS RN 86-98-6)

0 %

—

31.12.2029

0.3603

 (*1)ex 2933 49 10

70

Quinmerac (ISO) (CAS RN 90717-03-6) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.7098

ex 2933 49 90

25

Cloquintocet-mexyl (ISO) (CAS RN 99607-70-2)

0 %

—

31.12.2026

0.4927

 (*1)ex 2933 49 90

30

Chinolin (CAS RN 91-22-5)

0 %

—

31.12.2030

0.8037

 (*1)ex 2933 49 90

55

2-(tert-Butoxycarbonyl)-5,7-dichlor-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin-6-carbonsäure (CAS RN 851784-82-2), mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.3880

ex 2933 49 90

70

Chinolin-8-ol (CAS RN 148-24-3)

0 %

—

31.12.2029

0.8358

ex 2933 49 90

75

2-Methyl-4-(1-methyl-1H-1,2,4-triazol-5-yl)chinolin-8-ol (CAS RN 1174132-59-2) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.8556

ex 2933 49 90

85

(2R,4S)-2-Ethyl-6-(trifluormethyl)-1,2,3,4-tetrahydrochinolin-4-aminmethansulfonat (CAS RN 952582-02-4) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.4043

ex 2933 52 00

10

Malonylharnstoff (Barbitursäure) (CAS RN 67-52-7)

0 %

—

31.12.2026

0.6468

ex 2933 59 95

10

6-Amino-1,3-dimethyluracil (CAS RN 6642-31-5)

0 %

—

31.12.2029

0.6151

ex 2933 59 95

13

2-Diethylamino-6-hydroxy-4-methylpyrimidin (CAS RN 42487-72-9)

0 %

—

31.12.2029

0.8597

ex 2933 59 95

14

2-Chlor-7-cyclopentyl-N,N-dimethyl-7H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin-6-carboxamid (CAS RN 1211443-61-6) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8580

ex 2933 59 95

16

Tert-butyl-4-(6-aminopyridin-3-yl)piperazin-1-carboxylat (CAS RN 571188-59-5) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8555

ex 2933 59 95

19

Tert-butyl-4-[(2-chlorpyrimidin-5-yl)oxy]butanoat (CAS RN 945771-55-1) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.2745

ex 2933 59 95

20

2,4-Diamino-6-chlorpyrimidin (CAS RN 156-83-2)

0 %

—

31.12.2029

0.5912

ex 2933 59 95

27

2-[(2-Amino-6-oxo-1,6-dihydro-9H-purin-9-yl)methoxy]-3-hydroxypropylacetat (CAS RN 88110-89-8)

0 %

—

31.12.2029

0.8157

ex 2933 59 95

29

2-Amino-4-(4-methylpiperazin-1-yl)benzoesäure-tert-butylester (CAS RN 1034975-35-3) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8376

ex 2933 59 95

31

Sotorasib (INN) (CAS RN 2296729-00-3) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.8456

ex 2933 59 95

32

5-Chlor-3-nitropyrazolo[1,5-a]pyrimidin (CAS RN 1363380-51-1) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.6240

ex 2933 59 95

33

4,6-Dichlor-5-fluorpyrimidin (CAS RN 213265-83-9)

0 %

—

31.12.2029

0.7370

ex 2933 59 95

34

6-Chlor-1,3-dimethyluracil (CAS RN 6972-27-6) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.7345

ex 2933 59 95

36

1-(Cyclopropylcarbonyl)piperazin-hydrochlorid (CAS RN 1021298-67-8) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8248

ex 2933 59 95

38

5-(5-Chlorsulfonyl-2-ethoxyphenyl)-1-methyl-3-propyl-1,6-dihydro-7H-pyrazol[4,3-d]pyrimidin-7-on (CAS RN 139756-22-2) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8243

ex 2933 59 95

41

2-(4-Phenoxyphenyl)-7-(piperidin-4-yl)-4,5,6,7-tetrahydropyrazol[1,5-a]pyrimidin-3-carbonitril (CAS RN 2190506-57-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8484

ex 2933 59 95

44

1,4,5,6-Tetrahydro-1,2-dimethylpyrimidin (CAS RN 4271-96-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.4704

ex 2933 59 95

45

1-[3-(Hydroxymethyl)pyridin-2-yl]-4-methyl-2-phenylpiperazin (CAS RN 61337-89-1)

0 %

—

31.12.2029

0.8488

ex 2933 59 95

46

Trilaciclib (CAS RN 1374743-00-6) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.6677

 (*1)ex 2933 59 95

47

6-Methyl-2-oxoperhydropyrimidin-4-ylharnstoff (CAS RN 1129-42-6) mit einer Reinheit von 94 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.4699

ex 2933 59 95

50

2-(2-Piperazin-1-ylethoxy)ethanol (CAS RN 13349-82-1)

0 %

—

31.12.2029

0.8612

ex 2933 59 95

51

(1R,5S)-8-Benzyl-3,8-diazabicyclo[3.2.1]octan — 4-(4-Hydroxyphenyl)phenol (2:1) (CAS RN 2642049-87-2) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.6987

ex 2933 59 95

52

6-Benzyladenin (CAS RN 1214-39-7), mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8602

ex 2933 59 95

54

2-Chlor-4-methylpyrimidin (CAS RN 13036-57-2) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8834

ex 2933 59 95

56

Ruxolitinib-Phosphat (INNM) (CAS RN 1092939-17-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.2578

ex 2933 59 95

58

Sitagliptinphosphat-Monohydrat (INNM) (CAS RN 654671-77-9) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr und mit einem Gehalt von nicht mehr als 1 GHT eines Stabilisators

0 %

—

31.12.2027

0.2744

ex 2933 59 95

60

2,6-Dichlor-4,8-dipiperidinopyrimido[5,4-d]pyrimidin (CAS RN 7139-02-8)

0 %

—

31.12.2029

0.8717

ex 2933 59 95

61

4-Methyl-7H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin (CAS RN 945950-37-8) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.7578

ex 2933 59 95

63

1-(3-Chlorphenyl)piperazin (CAS RN 6640-24-0)

0 %

—

31.12.2029

0.8730

ex 2933 59 95

64

Thiopental (INNM) (CAS RN 76-75-5) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.4772

ex 2933 59 95

65

1-Chlormethyl-4-fluor-1,4-diazoniabicyclo[2.2.2]octanbis(tetrafluorborat) (CAS RN 140681-55-6)

0 %

—

31.12.2029

0.8700

ex 2933 59 95

66

Piperazin-2-on (CAS RN 5625-67-2) mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.7825

ex 2933 59 95

68

Guanin (CAS RN 73-40-5) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.2735

ex 2933 59 95

70

N-(4-Ethyl-2,3-dioxopiperazin-1-ylcarbonyl)-D-2-phenylglycin (CAS RN 63422-71-9)

0 %

—

31.12.2029

0.5542

ex 2933 59 95

77

3-(Trifluormethyl)-5,6,7,8-tetrahydro[1,2,4]triazol[4,3-a]pyrazinhydrochlorid (1:1) (CAS RN 762240-92-6)

0 %

—

31.12.2027

0.7071

ex 2933 59 95

87

5-Brom-2,4-dichlorpyrimidin (CAS RN 36082-50-5)

0 %

—

31.12.2026

0.6621

 (*1)ex 2933 69 80

15

2-Chlor-4,6-dimethoxy-1,3,5-triazin (CAS RN 3140-73-6)

0 %

—

31.12.2030

0.6951

ex 2933 69 80

17

Benzoguanamin (CAS RN 91-76-9)

0 %

—

31.12.2026

0.7721

ex 2933 69 80

23

1,3,5-Tris(2,3-dibrompropyl)-1,3,5-triazinan-2,4,6-trion (CAS RN 52434-90-9)

0 %

—

31.12.2029

0.7600

ex 2933 69 80

27

Troclosennatriumdihydrat (INNM) (CAS RN 51580-86-0)

0 %

—

31.12.2029

0.7952

 (*1)ex 2933 69 80

33

2,4,6-Trichlor-1,3,5-triazin (CAS RN 108-77-0) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.5272

ex 2933 69 80

40

Troclosennatrium (INNM) (CAS RN 2893-78-9)

0 %

—

31.12.2026

0.8718

ex 2933 69 80

43

4-(4,6-Bis((biphenyl-4-yl)-1,3,5-triazin-2-yl)-1,3-benzodiol (CAS RN 182918-16-7) mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.7464

ex 2933 69 80

45

2-(4,6-Bis(2,4-dimethylphenyl)-1,3,5-triazin-2-yl)-5-(octyloxy)-phenol (CAS RN 2725-22-6)

0 %

—

31.12.2029

0.5131

 (*1)ex 2933 69 80

55

Terbutryn (ISO) (CAS RN 886-50-0) zur Verwendung als Rohstoff zur Herstellung von technischen Konservierungsmitteln in anderen Sektoren als für Pestizide (1)

0 %

—

31.12.2030

0.4957

 (*1)ex 2933 69 80

60

Cyanursäure (CAS RN 108-80-5)

0 %

—

31.12.2030

0.6127

ex 2933 69 80

65

1,3,5-Triazin-2,4,6(1H,3H,5H)-trithion trinatriumsalz (CAS RN 17766-26-6)

0 %

—

31.12.2029

0.6477

ex 2933 69 80

75

Metamitron (ISO) (CAS RN 41394-05-2)

0 %

—

31.12.2029

0.3882

ex 2933 69 80

80

Tris(2-hydroxyethyl)-1,3,5-triazintrion (CAS RN 839-90-7)

0 %

—

31.12.2029

0.6960

ex 2933 79 00

15

Ethyl-N-(tert-Butoxycarbonyl)-L-pyroglutamat (CAS RN 144978-12-1)

0 %

—

31.12.2026

0.8354

ex 2933 79 00

23

(S)-2-Amino-3-[(S)-2-oxopyrrolidin-3-yl]propanamid-hydrochlorid (CAS RN 2628280-48-6) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.7346

ex 2933 79 00

25

Methyl 2-oxo-2,3-dihydro-1H-indol-6-carboxylat (CAS RN 14192-26-8)

0 %

—

31.12.2029

0.4294

ex 2933 79 00

30

5-Vinyl-2-pyrrolidon (CAS RN 7529-16-0)

0 %

—

31.12.2027

0.8038

 (*1)ex 2933 79 00

45

1-Phenyl-3H-indol-2-on (CAS RN 3335-98-6), mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.8203

ex 2933 79 00

55

(3S,4R)-3-Amino-4-hydroxypyrrolidin-2-onhydrochlorid (CAS RN 2446872-13-3) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8212

ex 2933 79 00

65

1-Dodecyl-2-pyrrolidon (CAS RN 2687-96-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8351

ex 2933 79 00

75

N-(n-Octyl)-2-pyrrolidon (CAS RN 2687-94-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.8545

ex 2933 79 00

85

3,5-Dibrom-1-methyl-2(1H)-pyridinon (CAS RN 14529-54-5) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8547

ex 2933 99 80

01

3-Cyanindol (CAS RN 5457-28-3) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8548

ex 2933 99 80

02

(S)-1-Benzyl-3-pyrrolidinol (CAS RN 101385-90-4) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8581

ex 2933 99 80

03

Tert-butyl-4-formyl-5-methoxy-7-methyl-1H-indol-1-carboxylat (CAS RN 1481631-51-9) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8523

ex 2933 99 80

04

(S)-2,5-Dihydro-pyrrol-1,2-Dicarboxylsäure 1-tert- Butylester 2-Methylester (CAS RN 74844-93-2) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8156

ex 2933 99 80

07

4-(2-Oxo-2,3-dihydro-1H-benzimidazol-1-yl)butansäure (CAS RN 3273-68-5) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8180

ex 2933 99 80

08

Prothioconazol (ISO) (CAS RN 178928-70-6) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8202

ex 2933 99 80

09

5,7-Difluor-2-(4-fluorphenyl)-1H-indol (CAS RN 901188-04-3) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8324

ex 2933 99 80

10

(R)-2-(2,5-Difluorphenyl)pyrrolidin-hydrochlorid (CAS RN 1218935-60-4) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.5243

ex 2933 99 80

13

5-Difluormethoxy-2-mercapto-1-H-benzimidazol (CAS RN 97963-62-7)

0 %

—

31.12.2026

0.6872

 (*1)ex 2933 99 80

16

Pyridat (ISO)(CAS RN 55512-33-9) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.8290

ex 2933 99 80

18

2-(2-Ethoxyphenyl)-5-methyl-7-propylimidazol[5,1-f][1,2,4]-triazin-4(3H)-on (CAS RN 224789-21-3) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.6829

 (*1)ex 2933 99 80

21

1-(Bis(dimethylamino)methylen)-1H-[1,2,3]triazol[4,5-b]pyridinium 3-oxid hexafluorphosphat(V) (CAS RN 148893-10-1)

0 %

—

31.12.2030

0.8249

ex 2933 99 80

22

5H-Dibenzo[b,f]azepin-5-carbonylchlorid (CAS RN 33948-22-0) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.5625

ex 2933 99 80

24

1,3-Dihydro-5,6-diamino-2H-benzimidazol-2-on (CAS RN 55621-49-3)

0 %

—

31.12.2027

0.8089

 (*1)ex 2933 99 80

25

6-(4-Benzylamino-3-nitrophenyl)-5-methyl-4.5-dihydro-2H-pyridazin-3-on (CAS RN 77469-62-6), mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.8418

ex 2933 99 80

26

Benzotriazol-1-yl-oxy-tris-pyrrolidino-phosphonium-hexafluorophosphat (CAS RN 128625-52-5) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.6409

ex 2933 99 80

27

5,6-Dimethylbenzimidazol (CAS RN 582-60-5)

0 %

—

31.12.2029

0.8357

ex 2933 99 80

28

7-(2-Methyl-4-nitrophenoxy)-[1,2,4]triazol[1,5-a]pyridin (CAS RN 937263-44-0) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.8804

ex 2933 99 80

29

1,1-Dimethylethyl-(4S)-3-amino-2-(4-fluor-3,5-dimethylphenyl)-2,4,6,7-tetrahydro-4-methyl-5H-pyrazol[4,3-c]pyridin-5-carboxylat (CAS RN 2212021-59-3) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.3593

ex 2933 99 80

30

Quizalofop-P-ethyl (ISO) (CAS RN 100646-51-3)

0 %

—

31.12.2029

0.8805

ex 2933 99 80

31

2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-6-(2-phenylpropan-2-yl)-4-(2,4,4-trimethylpentan-2-yl)phenol (CAS RN 73936-91-1) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8284

ex 2933 99 80

32

1H-1,2,3-Triazol (CAS RN 288-36-8) oder 2H-1,2,3-Triazol (CAS RN 288-35-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.6249

ex 2933 99 80

33

Penconazol (ISO) (CAS RN 66246-88-6)

0 %

—

31.12.2029

0.7043

ex 2933 99 80

34

2,4-Dihydro-5-methoxy-4-methyl-3H-1,2,4-triazol-3-on (CAS RN 135302-13-5)

0 %

—

31.12.2026

0.8643

ex 2933 99 80

35

2-[6-Methyl-2-(4-methylphenyl)imidazo[1,2-a]pyridin-3-yl]essigsäure (CAS RN 189005-44-5) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.4695

ex 2933 99 80

37

8-Chlor-5,10-dihydro-11H-dibenzo[b,e] [1,4]diazepin-11-on (CAS RN 50892-62-1)

0 %

—

31.12.2029

0.7045

ex 2933 99 80

38

(4aS,7aS)-Octahydro-1H-pyrrol[3,4-b]pyridin (CAS RN 151213-40-0)

0 %

—

31.12.2026

0.3591

ex 2933 99 80

40

trans-4-Hydroxy-L-prolin (CAS RN 51-35-4)

0 %

—

31.12.2029

0.7273

ex 2933 99 80

41

5-[4‘-(Brommethyl)- biphenyl-2-yl]-1-trityl--1H-tetrazol (CAS RN 124750-51-2)

0 %

—

31.12.2027

0.7185

ex 2933 99 80

42

(S)-2,2,4-Trimethylpyrrolidinhydrochlorid (CAS RN 1897428-40-8)

0 %

—

31.12.2026

0.8455

ex 2933 99 80

43

4-([1,2,4]Triazol[1,5-a]pyridin-7-yloxy)-3-methylanilin (CAS RN 937263-71-3) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.8914

 (*1)ex 2933 99 80

44

(2R,3R)-2-(2,4-Difluorphenyl)-1-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)butan-2,3-diolmethansulfonat (CAS RN 1175536-50-1) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.7269

ex 2933 99 80

46

(S)- Indolin-2-2-carbonsäure (CAS RN 79815-20-6)

0 %

—

31.12.2027

0.7410

ex 2933 99 80

48

5-Amino-6-methyl-2-benzimidazolon (CAS RN 67014-36-2)

0 %

—

31.12.2027

0.8713

ex 2933 99 80

49

tert-Butyl (2S)-2-carbamoylpyrrolidin-1-carboxylat (CAS RN 35150-07-3) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8722

ex 2933 99 80

50

tert-Butyl (3R)-3-aminopyrrolidin-1-carboxylat (CAS RN 147081-49-0) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8702

ex 2933 99 80

51

(1R,5R)-Ethyl 3-benzyl-3-azabicyclo[3.1.0]hexan-1-carboxylathydrochlorid (CAS RN 2914217-81-3) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8703

ex 2933 99 80

52

(S)-2-Methylpyrrolidin-2-carbonsäurehydrochlorid (CAS RN 1508261-86-6) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.4585

ex 2933 99 80

55

Pyridaben (ISO) (CAS RN 96489-71-3)

0 %

—

31.12.2029

0.7457

ex 2933 99 80

56

Methyl-3,5-diamino-6-chlorpyrazin-2-carboxylat (CAS RN 1458-01-1) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.5901

ex 2933 99 80

57

2-(5-Methoxyindol-3-yl)ethylamin (CAS RN 608-07-1)

0 %

—

31.12.2029

0.7927

 (*1)ex 2933 99 80

60

2-[(6,11-Dihydro-5H-dibenz[b,e]azepin-6-yl)-methyl]-1H-isoindol-1,3(2H)-dion (CAS RN 143878-20-0) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.7624

ex 2933 99 80

61

(1R,5S)-8-Benzyl-8-azabicyclo(3.2.1)octan-3-onhydrochlorid (CAS RN 83393-23-1)

0 %

—

31.12.2029

0.8809

ex 2933 99 80

62

6-O-tert-butyl-4a-O-methyl-(4a)-1-(4-fluorphenyl)-4,5,7,8-tetrahydropyrazol[3,4-g]isochinolin-4a,6-dicarboxylat (CAS RN 864972-21-4) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.7680

ex 2933 99 80

63

L-Prolinamid (CAS RN 7531-52-4)

0 %

—

31.12.2029

0.8359

ex 2933 99 80

64

(1R,2S,5S)-3-[(S)-3,3-Dimethyl-2-(2,2,2-trifluoracetamido)butanoyl]-6,6-dimethyl-3-azabicyclo[3.1.0]hexan-2-carbonsäure (CAS RN 2755812-45-2) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.2732

 (*1)ex 2933 99 80

65

2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4,6-bis(1-methyl-1-phenylethyl)phenol (CAS RN 70321-86-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.5468

ex 2933 99 80

67

Candesartanethylester (INNM) (CAS RN 139481-58-6)

0 %

—

31.12.2026

0.7679

ex 2933 99 80

68

5-((1S,2S)-2-((2R,6S,9S,11R,12R,14aS,15S,16S,20R,23S,25aR)-9-amino-20-((R)-3-amino-1-hydroxy-3-oxopropyl)-2,11,12,15-tetrahydroxy-6-((R)-1-hydroxyethyl)-16-methyl-5,8,14,19,22,25-hexaoxotetracosahydro-1H-dipyrrol[2,1-c:2',1'-l][1,4,7,10,13,16]hexaazacyclohenicosin-23-yl)-1,2-dihydroxyethyl)-2-hydroxyphenylhydrogensulfat (CAS RN 168110-44-9)

0 %

—

31.12.2029

0.7971

 (*1)ex 2933 99 80

70

5-(Bis-(2-hydroxyethyl)-amino)-1-methyl-1H-benzimidazol-2-butansäureethylester (CAS RN 3543-74-6) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.4384

ex 2933 99 80

71

10-Methoxyiminostilben (CAS RN 4698-11-7)

0 %

—

31.12.2029

0.4503

ex 2933 99 80

72

1,4,7-Trimethyl-1,4,7-triazacyclononan (CAS RN 96556-05-7)

0 %

—

31.12.2029

0.8817

ex 2933 99 80

74

N,N-Dimethyl-N-octadecyl-1-octadecanaminium (SP-4-2)-[29H,31H-phthalocyanin-2-sulfonat-N29,N30,N31,N32]cuprat (CAS RN 70750-63-9) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.7759

ex 2933 99 80

75

1-[Bis(dimethylamino)methylen]-1H-benzotriazoliumhexafluorphosphat(1-) 3-oxid (CAS RN 94790-37-1)

0 %

—

31.12.2029

0.8054

 (*1)ex 2933 99 80

76

2-Methylindolin (CAS RN 6872-06-6), mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.4382

ex 2933 99 80

78

3-Amino-3-azabicyclo (3.3.0) octan Hydrochlorid (CAS RN 58108-05-7)

0 %

—

31.12.2029

0.8014

 (*1)ex 2933 99 80

80

Pyrrol-2-carboxaldehyd (CAS RN 1003-29-8) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.4164

ex 2933 99 80

81

1,2,3-Benzotriazol (CAS RN 95-14-7)

0 %

—

31.12.2026

0.4165

ex 2933 99 80

82

Tolytriazol (CAS RN 29385-43-1)

0 %

—

31.12.2029

0.6933

 (*1)ex 2933 99 80

87

Carfentrazon-ethyl (ISOM) (CAS RN 128639-02-1) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.3579

ex 2934 10 00

10

Hexythiazox (ISO) (CAS RN 78587-05-0)

0 %

—

31.12.2029

0.2725

ex 2934 10 00

20

2-(4-Methylthiazol-5-yl)ethanol (CAS RN 137-00-8)

0 %

—

31.12.2029

0.5538

ex 2934 10 00

35

(2-Isopropylthiazol-4-yl)-N-methylmethanamin-dihydrochlorid (CAS RN 1185167-55-8)

0 %

—

31.12.2027

0.6264

ex 2934 10 00

45

2-Cyanimino-1,3-thiazolidin (CAS RN 26364-65-8)

0 %

—

31.12.2029

0.4750

ex 2934 10 00

60

Fosthiazat (ISO) (CAS RN 98886-44-3)

0 %

—

31.12.2029

0.7312

ex 2934 20 80

15

Benthiavalicarb-isopropyl (ISO) (CAS RN 177406-68-7)

0 %

—

31.12.2027

0.4346

ex 2934 20 80

25

1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on (CAS RN 2634-33-5), als Pulver mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr, oder in Form einer wässrigen Mischung mit einem Gehalt an 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on von 20 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.8712

ex 2934 20 80

35

3-Methyl-1,2-benzothiazol-1,1-dioxid (CAS RN 34989-82-7) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.4910

 (*1)ex 2934 20 80

70

N,N-Bis(1,3-benzothiazol-2-ylsulfanyl)-2-methylpropan-2-amin (CAS RN 3741-80-8)

0 %

—

31.12.2030

0.5537

ex 2934 30 90

10

2-Methylthiophenothiazin (CAS RN 7643-08-5)

0 %

—

31.12.2027

0.8571

ex 2934 99 90

04

Silthiofam (ISO) (CAS RN 175217-20-6) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8551

ex 2934 99 90

05

(S)-2-Methyl-1-(6-nitropyridin-3-yl)-4-(oxetan-3-yl)piperazin (CAS RN 1895867-67-0) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8560

ex 2934 99 90

06

Cis-[2-(2,4-Dichlordiphenyl)-2-((1H-imidazol-1-yl)methyl)-1,3-dioxolan-4yl]methyl-4-methylbenzensulfonat (CAS RN 134071-44-6) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8487

ex 2934 99 90

07

Cedazuridin (INN) (CAS RN 1141397-80-9) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.8472

ex 2934 99 90

08

(R)-tert-Butyl-2-(6-(5-chlor-2-((tetrahydro-2H-pyran-4-yl)amino)pyrimidin-4-yl)-1-oxoisoindolin-2-yl)propanoat (CAS RN 2095665-45-3) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.8449

ex 2934 99 90

09

3-[2-{(2R,3S)-3-[(1R)-1-{[tert-Butyl(dimethyl)silyl]oxy}ethyl]-4-oxoazetidin-2-yl}propanoyl]-4,4-dimethyl-1,3-oxazolidin-2-on (Isomerengemisch aus CAS RN 114341-89-8 und CAS RN 114418-63-2) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.6492

ex 2934 99 90

10

Fluralaner (INN) (CAS RN 864731-61-3)

0 %

—

31.12.2029

0.8388

ex 2934 99 90

11

Wässrige Lösung von d(P-thio)(T-G-A-C-T-G-T-G-A-A-C-G-T-T-C-G-A-G-A-T-G-A)-Desoxyribonukleinsäure (CAS RN 937402-51-2), mit einem Gehalt an Oligodesoxynukleotid von 15 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 GHT

0 %

—

31.12.2027

0.5924

ex 2934 99 90

12

Dimethomorph (ISO) (CAS RN 110488-70-5)

0 %

—

31.12.2029

0.8348

ex 2934 99 90

13

(6S)-6-Methyl-5,6-dihydro-4H-thieno[2,3-b]thiopyran-4-on-7,7-dioxid (CAS RN 148719-91-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.8326

ex 2934 99 90

14

2-Mercaptoadenosin (CAS RN 43157-50-2) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.7843

ex 2934 99 90

17

(S)-4-(tert-Butoxycarbonyl)-1,4-oxazepan-2-carboxylsäure (CAS RN 1273567-44-4) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8250

ex 2934 99 90

18

Methyl-(1R,3R)-1-(1,3-benzodioxol-5-yl)-2-(2-chloracetyl)-1,3,4,9-tetrahydropyrido[5,4-b]indol-3-carboxylat (CAS RN 171489-59-1) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8720

ex 2934 99 90

19

(4R,6S)-6-Methyl-7,7-dioxo-5,6-dihydro-4H-thieno[2,3-b]thiopyran-4-ol (CAS RN 147128-77-6) mit einer Reinheit von 94 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.4715

ex 2934 99 90

20

Thiophen (CAS RN 110-02-1)

0 %

—

31.12.2029

0.8253

ex 2934 99 90

22

4-(Oxiran-2-ylmethoxy)-9H-carbazol (CAS RN 51997-51-4) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.4942

 (*1)ex 2934 99 90

25

2,4-Diethyl-9H-thioxanthen-9-on (CAS RN 82799-44-8)

0 %

—

31.12.2030

0.6252

ex 2934 99 90

26

4-Methylmorpholin-4-oxid (CAS RN 7529-22-8) in wässriger Lösung

0 %

—

31.12.2029

0.6362

ex 2934 99 90

27

2-(4-Hydroxyphenyl)-1-benzothiophen-6-ol (CAS RN 63676-22-2)

0 %

—

31.12.2029

0.5242

ex 2934 99 90

28

11-(Piperazin-1-yl)dibenzo[b,f][1,4]thiazepindihydrochlorid (CAS RN 111974-74-4)

0 %

—

31.12.2026

0.4700

ex 2934 99 90

30

Dibenzo[b,f][1,4]thiazepin-11(10H)-on (CAS RN 3159-07-7)

0 %

—

31.12.2029

0.8724

ex 2934 99 90

31

Thenoesäure (CAS RN 1918-77-0) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8267

ex 2934 99 90

35

Nusinersen (INN) (CAS RN 1258984-36-9) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.5813

ex 2934 99 90

37

4-Propan-2-ylmorpholin (CAS RN 1004-14-4)

0 %

—

31.12.2027

0.8642

ex 2934 99 90

38

2-Chlor-9H-thioxanthen-9-on (CAS RN 86-39-5) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.6824

 (*1)ex 2934 99 90

39

4-(Oxiran-2-ylmethoxy)-9H-carbazol (CAS RN 51997-51-4)

0 %

—

31.12.2030

0.8094

 (*1)ex 2934 99 90

40

2,3-Pyrazindicarbonsäureanhydrid (CAS RN 4744-50-7), mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.6823

 (*1)ex 2934 99 90

41

11-[4-(2-Chlorethyl)-1-piperazinyl]dibenzo(b,f)(1,4)thiazepin (CAS RN 352232-17-8)

0 %

—

31.12.2030

0.8380

ex 2934 99 90

45

4-[4-[(5s)-5-(Aminomethyl)-2-oxo-3-oxazolidinyl]phenyl]-3-morpholinon-hydrochlorid (CAS RN 898543-06-1) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.5453

ex 2934 99 90

48

Propan-2-ol -- 2-Methyl-4-(4-methylpiperazin-1-yl)-10H-thieno[2,3-b][1,5]benzodiazepin (1:2) dihydrat (CAS RN 864743-41-9)

0 %

—

31.12.2026

0.7188

ex 2934 99 90

49

Cytidin-5′-(dinatriumphosphat) (CAS RN 6757-06-8)

0 %

—

31.12.2026

0.8601

ex 2934 99 90

50

Vutrisiran (INN) (CAS RN 1867157-35-4) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8330

ex 2934 99 90

51

Uridin-5'-triphosphat-trinatriumsalz (CAS RN 19817-92-6) mit einer Reinheit der Trockensubstanz von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.8031

 (*1)ex 2934 99 90

55

Uridin (CAS RN 58-96-8), mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.7297

ex 2934 99 90

56

1-[5-(2,6-Difluorphenyl)-4,5-dihydro-1,2-oxazol-3-yl]ethanon (CAS RN 1173693-36-1)

0 %

—

31.12.2027

0.3575

 (*1)ex 2934 99 90

57

Dimethenamid-P (ISO) (CAS RN 163515-14-8) mit einer Reinheit von 93 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.7387

ex 2934 99 90

59

Dolutegravir (INN) (CAS RN 1051375-16-6) oder Dolutegravir-Natrium (CAS RN 1051375-19-9)

0 %

—

31.12.2027

0.2718

ex 2934 99 90

60

DL-Homocysteinthiolactonhydrochlorid (CAS RN 6038-19-3)

0 %

—

31.12.2029

0.7459

ex 2934 99 90

61

5-(1,2-Dithiolan-3-yl)valeriansäure (CAS RN 1077-28-7)

0 %

—

31.12.2029

0.7537

ex 2934 99 90

63

(2b,3a,5a,16b,17b)-2-(Morpholin-4-yl)-16-(pyrrolidin-1-yl)androstan-3,17-diol (CAS RN 119302-20-4)

0 %

—

31.12.2029

0.7449

ex 2934 99 90

64

2-Brom-5-benzoylthiophen (CAS RN 31161-46-3)

0 %

—

31.12.2029

0.7926

 (*1)ex 2934 99 90

65

Benzo[b]thiophen-10-methoxycycloheptanon (CAS RN 59743-84-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.4512

ex 2934 99 90

66

Tetrahydrothiophen-1,1-dioxid (CAS RN 126-33-0)

0 %

—

31.12.2029

0.7842

ex 2934 99 90

69

3-Methyl-5-(4,4,5,5-tetramethyl-1,3,2-dioxaborolan-2-yl)benzo[d]oxazol-2(3H)-on (CAS RN 1220696-32-1) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.7944

 (*1)ex 2934 99 90

70

1,3,4-Thiadiazolidin-2,5-dithion (CAS RN 1072-71-5) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.8289

ex 2934 99 90

71

3,4-Dichlor-1,2,5-thiadiazol (CAS RN 5728-20-1) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8317

ex 2934 99 90

72

2-Trifluormethyl-9-allyl-9-thioxanthenol (CAS RN 850808-70-7) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.4249

ex 2934 99 90

74

2-Isopropylthioxanthon (CAS RN 5495-84-1)

0 %

—

31.12.2027

0.4052

ex 2934 99 90

75

(4R-cis)-1,1-Dimethylethyl-6-[2[2-(4-fluorphenyl)-5-(1-isopropyl)-3-phenyl-4- [(phenylamin)carbonyl]-1H-pyrrol-1-yl]ethyl]-2,2-dimethyl-1,3-dioxan-4-acetat (CAS RN 125971-95-1)

0 %

—

31.12.2026

0.8933

 (*1)ex 2934 99 90

76

Nedosiran Natrium (INNM) (CAS RN 2247026-22-6) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.8221

ex 2934 99 90

77

Tazemetostat (INN) (CAS 1403254-99-8) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr sowie seine Salze

0 %

—

31.12.2026

0.8930

 (*1)ex 2934 99 90

78

Dinatrium-Uridin-5'-monophosphat (CAS RN 3387-36-8) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.8048

 (*1)ex 2934 99 90

81

1-(4-Aminophenyl)-5-(morpholin-4-yl)-2,3-dihydropyridin-6-on (CAS RN 1267610-26-3), mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.7815

ex 2934 99 90

82

rel-(3aR,12bR)-11-Chlor-2,3,3a,12b-tetrahydro-2-methyl-1H-dibenz[2,3:6,7]oxepino[4,5-c]pyrrol-1-on (CAS RN 129385-59-7), mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.4643

ex 2934 99 90

83

Flumioxazin (ISO) (CAS RN 103361-09-7) mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8222

ex 2934 99 90

85

Gilteritinib (INN) (CAS 1254053-43-4) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr sowie seine Salze

0 %

—

31.12.2026

0.5133

 (*1)ex 2934 99 90

86

Dithianon (ISO) (CAS RN 3347-22-6)

0 %

—

31.12.2030

0.5136

 (*1)ex 2934 99 90

87

2,2’-(1,4-Phenylen) bis(4H-3,1-benzoxazin-4-on) (CAS RN 18600-59-4)

0 %

—

31.12.2030

0.7738

ex 2934 99 90

88

(7S,9aS)-7-((Benzyloxy)methyl)octahydropyrazin[2,1-c][1,4]oxazindioxalat (CAS RN 1268364-46-0)

0 %

—

31.12.2029

0.8905

 (*1)ex 2934 99 90

89

6R-[6α,7β(Z)]]-7-[2-Furyl(methoxyimino)acetamido]-3-(hydroxymethyl)-8-oxo-5-thia-1-azabicyclo[4.2.0]oct-2-ene-2-carboxylsäure (CAS RN 56271-94-4) mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.6486

ex 2935 90 90

10

Florasulam (ISO) (CAS RN 145701-23-1)

0 %

—

31.12.2029

0.8479

ex 2935 90 90

16

2-Brom-N-(4,5-dimethyl-1,2-oxazol-3-yl)-N-(methoxymethyl)benzol-1-sulfonamid (CAS RN 415697-57-3) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.8173

ex 2935 90 90

18

4-Amino-2,5-dimethoxy-N-methylbenzolsulfonamid (CAS RN 49701-24-8) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8174

ex 2935 90 90

19

4-Amino-2,5-dimethoxy-N-phenylbenzolsulphonamid (CAS RN 52298-44-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.3565

ex 2935 90 90

20

Toluolsulfonamide

0 %

—

31.12.2029

0.8224

ex 2935 90 90

21

Encorafenib (INN) (CAS 1269440-17-6) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8276

ex 2935 90 90

22

Methyl-2-(chlorsulfonyl)-4-(methylsulfonamidomethyl)benzoat (CAS RN 393509-79-0) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.5239

ex 2935 90 90

23

N-[4-(2-Chloracetyl)phenyl]methansulfonamid (CAS RN 64488-52-4)

0 %

—

31.12.2026

0.8277

ex 2935 90 90

24

3-({[(4-Methylphenyl)sulfonyl]carbamoyl}amino)phenyl-4-methylbenzolsulfonat (CAS RN 232938-43-1) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8467

ex 2935 90 90

26

5-(2-Fluorphenyl)-1-(pyridin-3-ylsulfonyl)-1H-pyrrol-3-carbaldehyd (CAS RN 881677-11-8) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.5261

ex 2935 90 90

27

Methyl(3R,5S,6E)-7-{4-(4-fluorphenyl)-6-isopropyl-2-[methyl(methylsulfonyl)amino]pyrimidin-5-yl}-3,5-dihydroxyhept-6-enoat (CAS RN 147118-40-9)

0 %

—

31.12.2026

0.8350

ex 2935 90 90

29

Vemurafenib (INN) (CAS RN 918504-65-1) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.7183

ex 2935 90 90

30

6-Aminopyridin-2-sulfonamid (CAS RN 75903-58-1)

0 %

—

31.12.2026

0.8413

ex 2935 90 90

31

5-(N-3-Methylphenyl-sulfonylamido)-(N',N''-bis-(3-methylphenyl)-isophthalsäurediamid) (CAS RN 2375645-78-4) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.8693

ex 2935 90 90

32

4-Chlor-3-nitro5-sulfamoyl-benzoesäure (CAS RN 22892-96-2) mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.7677

ex 2935 90 90

33

4-Chlor-3-pyridinsulfonamid (CAS RN 33263-43-3)

0 %

—

31.12.2029

0.7572

ex 2935 90 90

37

1,3-Dimethyl-1H-pyrazol-4-sulfonamid (CAS RN 88398-53-2)

0 %

—

31.12.2029

0.7438

ex 2935 90 90

40

Venetoclax (INN) (CAS RN 1257044-40-8)

0 %

—

31.12.2027

0.8606

ex 2935 90 90

41

Lenacapavir-Natrium (INNM) (CAS RN 2283356-12-5) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.5036

 (*1)ex 2935 90 90

42

Penoxsulam (ISO) (CAS RN 219714-96-2)

0 %

—

31.12.2030

0.7928

 (*1)ex 2935 90 90

44

4-[2-(7-Methoxy-4,4-dimethyl-1,3-dioxo-3,4-dihydroisochinolin-2(1H)-yl)ethyl]benzolsulfonamid (CAS RN 33456-68-7) mit einer Reinheit von 99,5  GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.3562

ex 2935 90 90

45

Rimsulfuron (ISO) (CAS RN 122931-48-0)

0 %

—

31.12.2029

0.5451

ex 2935 90 90

48

(3R,5S,6E)-7-[4-(4-Fluorphenyl)-2-[methyl(methylsulfonyl)amino]-6-(propan-2-yl)pyrimidin-5-yl]-3,5-dihydroxy-6-heptensäure -- 1-[(R)-(4-Chlorphenyl)(phenyl)methyl]piperazin (1:1) (CAS RN 1235588-99-4)

0 %

—

31.12.2026

0.2843

ex 2935 90 90

50

4,4'-Oxydi(benzolsulfonhydrazid) (CAS RN 80-51-3)

0 %

—

31.12.2029

0.4636

ex 2935 90 90

53

2,4-Dichlor-5-sulfamoylbenzoesäure (CAS RN 2736-23-4)

0 %

—

31.12.2029

0.6777

 (*1)ex 2935 90 90

54

Propoxycarbazon-Natrium (ISO) (CAS RN 181274-15-7) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.3560

ex 2935 90 90

55

Thifensulfuron-methyl (ISO) (CAS RN 79277-27-3)

0 %

—

31.12.2029

0.6802

 (*1)ex 2935 90 90

56

N-(p-Toluolsulfonyl)-N'-(3-(p-toluolsulfonyloxy)phenyl)harnstoff (CAS RN 232938-43-1)

0 %

—

31.12.2030

0.6903

 (*1)ex 2935 90 90

57

N-{2-[(phenylcarbamoyl)amino]phenyl}benzolsulfonamid (CAS RN 215917-77-4)

0 %

—

31.12.2030

0.6664

 (*1)ex 2935 90 90

59

Flazasulfuron (ISO) (CAS RN 104040-78-0), mit einer Reinheit von 94 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.4586

ex 2935 90 90

63

Nicosulfuron (ISO) (CAS RN 111991-09-4) mit einer Reinheit von 91 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.3561

ex 2935 90 90

65

Tribenuron-methyl (ISO) (CAS RN 101200-48-0)

0 %

—

31.12.2029

0.7854

ex 2935 90 90

70

(4S)-4-hydroxy-2-(3-methoxypropyl)-3,4-dihydro-2H-thieno[3,2-e]thiazin-6-sulfonamid-1,1-dioxid (CAS RN 154127-42-1) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8055

 (*1)ex 2935 90 90

80

4-Chlor-3-sulfamoyl-benzoesäure (CAS RN 1205-30-7), mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.3704

ex 2935 90 90

88

N-(2-(4-Amino-N-ethyl-m-toluidino)ethyl)methansulfonamid Sesquisulfat Monohydrat(CAS RN25646-71-3)

0 %

—

31.12.2029

0.4048

ex 2935 90 90

89

3-(3-Brom-6-fluor-2-methylindol-1-ylsulfonyl)-N,N-dimethyl-1,2,4-triazol-1-sulfonamid (CAS RN 348635-87-0)

0 %

—

31.12.2026

0.4944

 (*1)ex 2938 90 30

10

Ammoniumglycyrrhizinat (CAS RN 53956-04-0)

0 %

—

31.12.2030

0.3554

ex 2938 90 90

10

Hesperidin (CAS RN 520-26-3)

0 %

—

31.12.2029

0.5927

ex 2938 90 90

20

Ethylvanillin beta-D-glucopyranosid (CAS RN 122397-96-0)

0 %

—

31.12.2029

0.7329

ex 2938 90 90

30

Rebaudiosid A (CAS RN 58543-16-1)

0 %

—

31.12.2027

0.7047

ex 2940 00 00

30

D(+)-Trehalose-dihydrat (CAS RN 6138-23-4)

0 %

—

31.12.2026

0.8424

ex 2940 00 00

60

Methyl-α-D-mannopyranosid (CAS RN 617-04-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.8635

ex 2940 00 00

70

alpha-D-Mannopyranose, 6-Acetat-2,3,4-tribenzoat-1-(2,2,2-trichlorethanimidat) (CAS RN 346441-49-4) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.5233

ex 2941 20 30

10

Dihydrostreptomycinsulfat (CAS RN 5490-27-7)

0 %

—

31.12.2026

0.6984

ex 2942 00 00

10

Natriumtriacetoxyborhydrid (CAS RN 56553-60-7)

0 %

—

31.12.2026

0.8614

ex 2942 00 00

20

Dimethylaminboran (1:1) (CAS RN 74-94-2) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.3555

3201 20 00

 

Mimosaauszug

0 %

—

31.12.2029

0.7943

 (*1)ex 3201 90 20

10

Gerbstoffauszug aus Gallen des Gallen-Sumach (Galla chinensis) auf Wasserbasis, mit einem Gerbstoffgehalt von 85 GHT oder weniger

0 %

—

31.12.2030

0.3553

ex 3201 90 90

20

Gerbstoffauszüge aus Gambir und Myrobalanenfrüchten

0 %

—

31.12.2029

0.6183

ex 3204 11 00

15

Farbmittel C.I. Disperse Blue 360 (CAS RN 70693-64-0) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Disperse Blue 360 von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.6277

ex 3204 11 00

25

N-(2-chlorethyl)-4-[(2,6-dichlor-4-nitrophenyl)azo]-N-ethyl-m-toluidin (CAS RN 63741-10-6)

0 %

—

31.12.2029

0.5264

ex 3204 11 00

50

Farbmittel C.I. Disperse Blue 72 (CAS RN 81-48-1) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Disperse Blue 72 von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.6972

ex 3204 12 00

15

Farbmittel C.I. Acid Brown 75 (CAS RN 8011-86-7) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Acid Brown 75 von 75 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.6975

ex 3204 12 00

17

Farbmittel C.I. Acid Brown 355 (CAS RN 84989-26-4 oder 60181-77-3) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Acid Brown 355 von 75 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.7021

ex 3204 12 00

25

Farbmittel C.I. Acid Black 210 (CAS RN 85223-29-6 oder 99576-15-5) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Acid Black 210 von 50 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.6976

ex 3204 12 00

27

Farbmittel C.I. Acid Brown 425 (CAS RN 75234-41-2 oder 119509-49-8) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Acid Brown 425 von 75 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.6963

ex 3204 12 00

35

Farbmittel C.I. Acid Black 234 (CAS RN 157577-99-6) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Acid Black 234 von 75 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.6964

ex 3204 12 00

37

Farbmittel C.I. Acid Black 210 Natriumsalz (CAS RN 201792-73-6) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Acid Black 210 Na von 50 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.5925

ex 3204 12 00

40

Flüssige Farbstoffzubereitung, den anionischen Säurefarbstoff C.I. Acid Blue 182 (CAS RN 12219-26-0) enthaltend

0 %

—

31.12.2029

0.6965

ex 3204 12 00

45

Farbmittel C.I. Acid Blue 161/193 (CAS RN 12392-64-2) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I Acid Blue 161/193 von 75 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.6971

ex 3204 12 00

47

Farbmittel C.I. Acid Brown 58 (CAS RN 70210-34-3 oder 12269-87-3) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Acid Brown 58 von 75 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.6973

ex 3204 12 00

55

Farbmittel C.I. Acid Brown 165 (CAS RN 61724-14-9) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Acid Brown 165 von 75 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.6974

ex 3204 12 00

57

Farbmittel C.I. Acid Brown 282 (CAS RN 70236-60-1 oder 12219-65-7) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Acid Brown 282 von 75 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.6535

ex 3204 12 00

60

Farbmittel C.I. Acid Red 52 (CAS RN 3520-42-1) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Acid Red 52 von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.6977

ex 3204 12 00

65

Farbmittel C.I. Acid Brown 432 (CAS RN 119509-50-1) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Acid Brown 432 von 75 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.6652

 (*1)ex 3204 12 00

70

Farbmittel C.I. Acid Blue 25 (CAS RN 6408-78-2) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil an Farbmittel C.I. Acid Blue 25 von 80 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.4065

ex 3204 13 00

10

Farbmittel C.I. Basic Red 1 (CAS RN 989-38-8) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Basic Red 1 von 50 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.7394

ex 3204 13 00

15

Farbmittel C.I. Basic Blue 41 (CAS RN 12270-13-2) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Basic Blue 41 von 50 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.7396

ex 3204 13 00

35

Farbstoff C.I. Basic Yellow 28 (CAS RN 54060-92-3) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Basic Yellow 28 von 50 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.5805

ex 3204 13 00

40

Farbmittel C.I. Basic Violet 1 (CAS RN 603-47-4oder CAS RN 8004-87-3) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Basic Violet 1 von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.6475

ex 3204 13 00

60

Farbmittel C.I. Basic Red 1:1 (CAS RN 3068-39-1) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Basic Red 1:1 von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8888

ex 3204 13 00

85

Mischung mit einem Gehalt an

—

25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT an Farbmittel C.I. Basic Blue 3 (CAS RN 33203-82-6) und

—

25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT an Farbmittel C.I. Basic Blue 159 (CAS RN 105953-73-9)

0 %

—

31.12.2029

0.6569

 (*1)ex 3204 14 00

10

Farbmittel C.I. Direct Black 80 (CAS RN 8003-69-8) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Colourant Direct Black 80 von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.6571

ex 3204 14 00

30

Farbmittel C.I. Direct Red 23 (CAS RN 3441-14-3) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Direct Red 23 von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8537

ex 3204 15 00

15

Farbmittel C.I. Vat Blue 1 (CAS RN 482-89-3) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Vat Blue 1 von 94 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.8842

ex 3204 15 00

25

Mischung aus Farbmittel C.I. Vat Blue 1 Kaliumsalz (CAS RN 835912-68-0) und C.I. VAT Blue 1 Natriumsalz (CAS RN 894-86-0) im Verhältnis 3:2 und Zubereitungen auf deren Grundlage mit einem Anteil der Farbmittel C.I. Vat Blue 1 Salze von insgesamt 40 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.6129

ex 3204 15 00

70

Farbmittel C.I. Vat Red 1 (CAS RN 2379-74-0)

0 %

—

31.12.2029

0.6325

ex 3204 16 00

30

Zubereitungen auf Grundlage des Farbmittels Reactive Black 5 (CAS RN 17095-24-8) mit einem Anteil des Farbmittels Reactive Black 5 von 60 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 75 GHT sowie einschließlich eines oder mehrerer der folgenden Stoffe:

—

Farbmittel Reactive Yellow 201 (CAS RN 27624-67-5),

—

1-Naphthalinsulfonsäure,4-amino-3-[[4-[[2-(sulfooxy)ethyl]sulfonyl]phenyl]azo]-dinatriumsalz (CAS RN 250688-43-8) oder

—

3,5-Diamino-4-[[4-[[2-(sulfooxy)ethyl]sulfonyl]phenyl]azo]-2-[[2-sulfo-4-[[2-(sulfooxy)ethyl]sulfonyl]phenyl]azobenzoesäure Natriumsalz (CAS RN 906532-68-1)

0 %

—

31.12.2029

0.7367

ex 3204 16 00

40

Wässrige Lösung des Farbmittels C.I. Reactive Red 141 (CAS RN 61931-52-0)

—

mit einem Gehalt des Farbmittels C.I. Reactive Red 141 von 13 GHT oder mehr und

—

ein Konservierungsmittel enthaltend

0 %

—

31.12.2027

0.2517

ex 3204 17 00

10

Farbmittel C.I. Pigment Yellow 81 (CAS RN 22094-93-5) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Yellow 81 von 50 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.5433

ex 3204 17 00

15

Farbmittel C.I. Pigment Green 7 (CAS RN 1328-53-6) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Green 7 von 40 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.7092

ex 3204 17 00

18

Farbmittel C.I. Pigment Orange 16 (CAS RN 6505-28-8) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Orange 16 von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.6130

ex 3204 17 00

19

Farbmittel C.I. Pigment Red 48:2 (CAS RN 7023-61-2) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Red 48:2 von 85 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.5505

ex 3204 17 00

20

Farbmittel C.I. Pigment Blue 15:3 (CAS RN 147-14-8) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Blue 15:3 von 35 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.6279

ex 3204 17 00

21

Farbmittel C.I. Pigment Blue 15:4 (CAS RN 147-14-8) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Blue 15:4 von 35 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.5259

ex 3204 17 00

22

Farbmittel C.I. Pigment Red 169 (CAS RN 12237-63-7) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Red 169 von 50 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.6246

ex 3204 17 00

23

Farbmittel C.I. Pigment Brown 41 (CAS RN 211502-16-8 oder CAS RN 68516-75-6)

0 %

—

31.12.2029

0.6453

ex 3204 17 00

24

Farbmittel C.I. Pigment Red 57:1 (CAS RN 5281-04-9) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Red 57:1 von 20 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.5427

ex 3204 17 00

25

Farbmittel C.I. Pigment Yellow 14 (CAS RN 5468-75-7) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Yellow 14 von 25 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.7261

ex 3204 17 00

26

Farbmittel C.I. Pigment Orange 13 (CAS RN 3520-72-7) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Orange 13 von 80 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.8678

ex 3204 17 00

28

Farbmittel C.I. Pigment Yellow 12 (CAS RN 6358-85-6) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Yellow 12 von 21 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.7659

ex 3204 17 00

31

Farbmittel C.I. Pigment Red 63:1 (CAS RN 6417-83-0) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Red 63:1 von 70 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.6603

 (*1)ex 3204 17 00

33

Farbmittel C.I. Pigment Blue 15:1 (CAS RN 147-14-8) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil an Farbmittel C.I. Pigment Blue 15:1 von 35 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.5426

ex 3204 17 00

35

Farbmittel C.I. Pigment Red 202 (CAS RN 3089-17-6) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Red 202 von 70 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.7565

ex 3204 17 00

37

Farbmittel C.I. Pigment Red 81:2 (CAS RN 75627-12-2) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Red 81:2 von 30 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8827

ex 3204 17 00

51

Farbmittel C.I. Pigment Yellow 174 (CAS RN 78952-72-4) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Yellow 174 von 50 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8798

ex 3204 17 00

52

Farbmittel C.I. Pigment Red 112 (CAS RN 6535-46-2) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Red 112 von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8795

ex 3204 17 00

53

Farbmittel C.I. Pigment Red 122 (CAS RN 980-26-7) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Red 122 von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8801

ex 3204 17 00

54

Farbmittel C.I. Pigment Yellow 65 (CAS RN 6528-34-3) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Yellow 65 von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8816

ex 3204 17 00

56

Farbmittel C.I. Pigment Red 146 (CAS RN 5280-68-2) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Red 146 von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8821

ex 3204 17 00

57

Farbmittel C.I. Pigment Yellow 13 (CAS RN 5102-83-0) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Yellow 13 von 50 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8892

ex 3204 17 00

58

Farbmittel C.I. Pigment Yellow 17 (CAS RN 4531-49-1) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Yellow 17 von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8877

ex 3204 17 00

59

Farbmittel C.I. Pigment Yellow 180 (CAS RN 77804-81-0) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Yellow 180 von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.5832

ex 3204 17 00

75

Farbmittel C.I. Pigment Orange 5 (CAS RN 3468-63-1) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Orange 5 von 80 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.5700

ex 3204 17 00

85

Farbmittel C.I. Pigment Blue 61 (CAS RN 1324-76-1) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Blue 61 von 35 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.5680

ex 3204 17 00

88

Farbmittel C.I. Pigment Violet 3 (CAS RN 1325-82-2 oder CAS RN 101357-19-1) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Violet 3 von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.6979

ex 3204 19 00

13

Farbmittel C.I. Sulphur Black 1 (CAS RN 1326-82-5) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Sulphur Black 1 von 75 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.5100

ex 3204 19 00

73

Farbmittel C.I. Solvent Blue 104 (CAS RN 116-75-6) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Solvent Blue 104 von 97 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8881

ex 3204 19 00

74

Farbmittel C.I. Solvent Red 135 (CAS RN 71902-17-5) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Solvent Red 135 von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8883

ex 3204 19 00

76

Farbmittel C.I. Solvent Red 52 (CAS RN 81-39-0) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Solvent Red 52 von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.5282

ex 3204 19 00

77

Farbmittel C.I. Solvent Yellow 98 (CAS RN 27870-92-4 oder CAS RN 12671-74-8) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Solvent Yellow 98 von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8880

ex 3204 19 00

78

Farbmittel C.I. Solvent Yellow 114 (CAS RN 17772-51-9) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Solvent Yellow 114 von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.4058

ex 3204 20 00

10

Farbmittel C.I. Fluorescent Brightener 184 (CAS RN 7128-64-5) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Fluorescent Brightener 184 von 20 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.5395

ex 3204 20 00

30

Farbmittel C.I. Fluorescent Brightener 351 (CAS RN 27344-41-8) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Fluorescent Brightener 351 von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.6473

ex 3204 90 00

10

Farbmittel C.I Solvent Yellow 172 (auch bekannt als C.I. Solvent Yellow 135) (CAS RN 68427-35-0) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Gehalt des Farbmittels C.I Solvent Yellow 172 (auch bekannt als C.I. Solvent Yellow 135) von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.7658

ex 3205 00 00

20

Zubereitung aus Farbmittel C.I. Solvent Red 48 (CAS RN 13473-26-2) in Form eines Trockenpulvers mit einem Gehalt von:

—

16 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 GHT an Farbmittel C.I. Solvent Red 48 (CAS RN 13473-26-2)

—

65 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 75 GHT an Aluminiumhydroxid (CAS RN 21645-51-2)

0 %

—

31.12.2029

0.7699

ex 3205 00 00

30

Zubereitung aus Farbmittel C.I. Pigment Red 174 (CAS RN 15876-58-1) in Form eines Trockenpulvers mit einem Gehalt von:

—

16 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 21 GHT an Farbmittel C.I. Pigment Red 174 (CAS RN 15876-58-1)

—

65 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 69 GHT an Aluminiumhydroxid (CAS RN 21645-51-2)

0 %

—

31.12.2029

0.5378

ex 3206 19 00

10

Zubereitung bestehend aus:

—

72 GHT (± 2 GHT) Glimmer (CAS RN 12001-26-2) und

—

28 GHT (± 2 GHT) Titandioxid (CAS RN 13463-67-7)

0 %

—

31.12.2026

0.8770

ex 3206 20 00

50

Nickeleisenchromitschwarzspinell (C.I. Pigment Black 30) (CAS RN 71631-15-7)

0 %

—

31.12.2029

0.8765

ex 3206 20 00

60

Cobaltchromitgrünspinell (C.I. Pigment Green 26) (CAS RN 68187-49-5)

0 %

—

31.12.2029

0.8768

ex 3206 20 00

70

Kupferchromitschwarzspinell (C.I. Pigment Black 28) (CAS RN 68186-91-4)

0 %

—

31.12.2029

0.8874

ex 3206 41 00

10

Farbmittel C.I. Pigment Blue 29 (CAS RN 57455-37-5) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Blue 29 von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.6245

ex 3206 49 70

20

Farbmittel C.I. Pigment Blue 27 (CAS RN 14038-43-8)

0 %

—

31.12.2029

0.7390

ex 3206 49 70

40

Farbmittel C.I. Pigment Blue 27 (CAS RN 25869-00-5) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Blue 27 von 85 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.8211

ex 3206 49 70

50

Konzentrierte Mischung von Pigmenten (Vormischung) als Granulat mit einem Gehalt an

—

Polyamid-6,6 (CAS RN 32131-17-2) von 50 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT,

—

Eisenpulver (CAS RN 7439-89-6) von 15 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT,

—

Bariumsulfat (CAS RN 7727-43-7) von 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT, und

—

Pigment Blue von 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 GHT, bestehend aus einer Mischung aus Titandioxid (CAS RN 13463-67-7) und Kupfer(II)-phtalocyanin (CAS RN 147-14-8)

0 %

—

31.12.2026

0.8800

ex 3206 49 70

60

Farbmittel C.I. Pigment Yellow 164 (CAS RN 68412-38-4) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Yellow 164 von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.3673

3206 50 00

 

Anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art

0 %

—

31.12.2029

0.8676

ex 3207 30 00

30

Silberpaste mit einem Gehalt an:

—

Silber (CAS RN 7440-22-4) von 45 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT und

—

einem Festanteil (einschließlich Silber) von 59 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 92 GHT

zur Verwendung als Leiter bei der Herstellung von Solarzellen (1)

0 %

—

31.12.2028

0.8630

ex 3207 30 00

40

Aluminiumpaste mit einem Gehalt an:

—

Aluminium (CAS RN 7429-90-5) von 72 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 82 GHT

—

mit einer Viskosität von 10 Pa.s oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 Pa.s (Brookfield RVT, Spindel 14, 20 U/min, 25 °C ±0,5  °C)

—

mit einer Aluminiumpartikelgröße von nicht mehr als 25 μm

zur Verwendung bei der Herstellung von Solarzellen (1)

0 %

—

31.12.2028

0.2511

ex 3208 20 10

10

Copolymer aus N-Vinylcaprolactam, N-Vinyl-2-pyrrolidon und Dimethylaminoethylmethacrylat, gelöst in Ethanol, mit einem Anteil an diesem Copolymer von 34 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT

0 %

—

31.12.2029

0.4511

ex 3208 20 10

20

Immersionsdeckschichten mit einem Gehalt von 0,5  GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT an Acrylat-Methacrylat-Alkensulfonat-Copolymeren mit fluorierten Seitenketten, in einer Lösung von n-Butanol und/oder 4-Methyl-2-pentanol und/oder Diisoamylether

0 %

—

31.12.2029

0.8412

ex 3208 20 10

ex 3905 91 00

50

25

Copolymer aus Vinylcaprolactam und Vinylpyrrolidon (CAS RN 51987-20-3) in Form einer Lösung in 2-Butoxyethanol (CAS RN 111-76-2) mit einem Copolymergehalt von 45 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 58 GHT

0 %

—

31.12.2027

0.8137

 (*1)ex 3208 90 19

ex 3911 90 99

13

63

Gemisch, mit einem Gehalt von:

—

einem Copolymer aus Methylvinylether und Monobutylmaleat (CAS RN 25119-68-0) von 20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT,

—

einem Copolymer aus Methylvinylether und Monoethylmaleat (CAS RN 25087-06-3) von 7 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT,

—

Ethanol (CAS RN 64-17-5) von 40 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 GHT,

—

1-Butanol (CAS RN 71-36-3) von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 7 GHT

0 %

—

31.12.2030

0.3967

ex 3208 90 19

15

Chlorierte Polyolefine, in einer Lösung

0 %

—

31.12.2029

0.2504

ex 3208 90 19

40

Polymer aus Methylsiloxan, gelöst in einem Gemisch aus Aceton, Butanol, Ethanol und Isopropanol, mit einem Gehalt an Polymer aus Methylsiloxan von 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 11 GHT

0 %

—

31.12.2029

0.6154

ex 3208 90 19

ex 3824 99 92

45

63

Polymer bestehend aus einem Polykondensat aus Formaldehyd und Naphthalendiol, durch Reaktion mit einem Alkinhalid chemisch modifiziert, gelöst in Propylenglycolmethyletheracetat

0 %

—

31.12.2029

0.6989

ex 3208 90 19

47

Lösung mit einem Gehalt an

—

0,1  GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT Alkoxygruppen, welche Siloxanpolymer mit Alkyl- oder Arylsubstituenten enthalten

—

75 GHT oder mehr organischem Lösungsmittel mit Propylenglycolethylether (CAS RN 1569-02-4) und/oder Propylenglycolmonomethyletheracetat (CAS RN 108-65-6) und/oder Propylenglycolpropylether (CAS RN 1569-01-3)

0 %

—

31.12.2026

0.2502

ex 3208 90 19

50

Lösung mit einem Gehalt an:

—

γ-Butyrolacton von 63,5  (± 10) GHT (CAS RN 96-48-0),

—

aromatischem Polyhydroxyamidharz von 30 (± 10) GHT,

—

Naphthochinon-Esterderivat von 3,5  (±1,5 ) GHT,

—

Arylkieselsäure von 1,5  (±0,5 ) GHT,

—

[3-(Trimethoxysilyl)propyl]harnstoff (CAS RN 23843-64-3) von 1,5  (±0,5 ) GHT

0 %

—

31.12.2026

0.6726

ex 3208 90 19

55

Zubereitung mit einem Gehalt an einem Propylen-Maleinsäureanhydrid-Copolymer oder einer Mischung von Polypropylen und Propylen-Maleinsäureanhydrid-Copolymer oder einer Mischung von Polypropylen und Propylen-Isobuten-Maleinsäureanhydrid-Copolymer von 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT, in einem organischen Lösemittel

0 %

—

31.12.2026

0.4037

ex 3208 90 19

60

Copolymer von Hydroxystyrol mit einem oder mehreren der folgenden Bestandteile:

—

Styrol,

—

Alkoxystyrol,

—

Alkylacrylate,

in Ethyllactat gelöst

0 %

—

31.12.2026

0.6005

ex 3208 90 19

65

Silikone mit einem Gehalt an Xylol von 50 GHT oder mehr und einem Gehalt an Silica von nicht mehr als 25 GHT von der zur Herstellung von chirurgischen Dauerimplantaten verwendeten Art

0 %

—

31.12.2029

0.5777

ex 3215 19 00

20

Tinte:

—

bestehend aus einem Polyesterpolymer und einer Dispersion von Silber (CAS RN 7440-22-4) und Silberchlorid (CAS RN 7783-90-6) in Methylpropylketon (CAS RN 107-87-9),

—

mit einem Gesamtfeststoffgehalt von 55 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 57 GHT, und

—

mit einer spezifischen Dichte von 1,40  g/cm3 oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,60  g/cm3

zur Verwendung bei der Herstellung von Elektroden (1)

0 %

l

31.12.2027

0.2501

ex 3215 90 70

20

Thermographische Tinte, fixiert auf einer Kunststoff-Folie

0 %

—

31.12.2029

0.4533

ex 3215 90 70

30

Tinte, in Einwegpatronen abgefüllt, mit einem Gehalt von:

—

1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 GHT an amorphem Siliciumdioxid oder

—

3,8 GHT oder mehr an Farbstoff C.I. Solvent Black 7 in organischen Lösungsmitteln,

zur Verwendung beim Markieren von integrierten Schaltkreisen (1)

0 %

—

31.12.2029

0.3661

ex 3301 12 10

10

Ätherisches Süßorangenöl (CAS RN 8028-48-6) oder ätherisches Bitterorangenöl (CAS RN 72968-50-4), nicht entterpenisiert

0 %

—

31.12.2029

0.4863

ex 3402 39 90

10

Natriumlauroylmethylisethionat

0 %

—

31.12.2026

0.4002

ex 3402 42 00

10

Grenzflächenaktiver Stoff auf der Grundlage eines Vinylpolymers in Polypropylenglycol

0 %

—

31.12.2029

0.4277

ex 3402 42 00

20

Grenzflächenaktiver Stoff, mit Methyl-Endgruppen enthaltendem Oxiran polymerisierter 1,4-Dimethyl-1,4-bis(2-methylpropyl)-2-butyn-1,4-diylether

0 %

—

31.12.2027

0.6285

ex 3402 90 10

10

Grenzflächenaktive Mischung von Methyl-tri-C8-C10-alkyl-ammoniumchloriden (CAS RN 63393-96-4)

0 %

—

31.12.2029

0.8758

ex 3402 90 10

15

Silikontensid bestehend aus einer Mischung mit einem Gehalt an:

—

einem Copolymer aus Polyalkylenoxiddimethylsiloxan (CAS RN 68937-55-3) von 60 GHT oder mehr jedoch nicht mehr als 85 GHT,

—

Poly(oxy-1,2-ethandiyl),α-hydro-ω-hydroxy-Ethan-1,2-diol, ethoxyliert (CAS RN 25322-68-3) von 15 GHT oder mehr jedoch nicht mehr als 40 GHT,

—

Octamethylcyclotetrasiloxan (CAS RN 556-67-2) von 0,8  GHT oder mehr jedoch nicht mehr als 1,5  GHT,

—

Decamethylcyclopentasiloxan (CAS RN 541-02-6) von 0,6  GHT oder mehr jedoch nicht mehr als 1 GHT,

—

Dodecamethylcyclohexasiloxan (CAS RN 540-97-6) von 0,2  GHT oder mehr jedoch nicht mehr als 0,5  GHT an

0 %

—

31.12.2029

0.3660

ex 3402 90 10

80

Mischung mit einem Gehalt an

—

Docusatnatrium (INN) (CAS RN 577-11-7) von 80 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT, und

—

Natriumbenzoat (CAS RN 532-32-1) von 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT

0 %

—

31.12.2029

0.4313

ex 3506 91 90

40

Druckempfindlicher Acrylatklebstoff mit einer Dicke von 0,076  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,127  mm, in Rollen mit einer Breite von 45,7  cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 132 cm, auf einer abziehbaren Unterlage, mit einer anfänglichen Haftkraft von nicht weniger als 15N/25mm (gemessen nach ASTM D3330)

0 %

—

31.12.2029

0.6293

ex 3507 90 90

10

Zubereitung aus Achromobacter-lyticus-Protease (CAS RN 123175-82-6) zur Verwendung bei der Herstellung von Präparaten aus menschlichem und analogem Insulin (1)

0 %

—

31.12.2029

0.7050

ex 3507 90 90

30

Salicylat 1-monooxygenase (CAS RN 9059-28-3) in wässriger Lösung mit

—

einer Enzymkonzentration von 6,0  Einheiten pro Milliliter oder mehr, jedoch nicht mehr als 7,4 Einheiten pro Milliliter,

—

einem Gehalt an Natriumazid (CAS RN 26628-22-8) von nicht mehr als 0,09  GHT und

—

einem pH-Wert von 6,5 oder mehr, jedoch nicht mehr als 8,5

0 %

—

31.12.2026

0.4922

ex 3601 00 00

20

Pyrotechnisches Gemisch in zylindrischer Form oder in Form von Granulat, bestehend aus Strontiumnitrat oder Kupfernitrat oder basischem Kupfernitrat in einer Matrix aus Nitroguanidin oder Guanidinnitrat, auch Bindemittel und Additive enthaltend, zur Verwendung als Bestandteil von Airbag-Gasgeneratoren (1)

0 %

—

31.12.2026

0.7318

ex 3603 50 00

10

Zünder für Gasgeneratoren mit:

—

einer maximalen Gesamtlänge von 15,5  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 29,4  mm, und

—

einer Stiftlänge von 6,4  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 12,6  mm

0 %

—

31.12.2028

0.5465

ex 3801 90 00

10

Expandierbarer Grafit (CAS RN 90387-90-9 und CAS RN 12777-87-6)

0 %

—

31.12.2026

0.6759

 (*1)ex 3802 10 00

10

Mischung von Aktivkohle und Polyethylen, in Form von Pulver

0 %

—

31.12.2030

0.7368

ex 3802 10 00

40

Chemisch aktivierte Kohle zur Absorption und Desorption von Dämpfen in einer definierten oder unregelmäßigen Form und mit einer Butanwirkkapazität von mindestens 5 g Butan/100 ml (nach ASTM D 5228) (1)

0 %

—

31.12.2027

0.2987

3805 90 10

 

Pine-Oil

1,7  %

—

31.12.2029

0.2988

ex 3808 91 90

30

Zubereitung, Endosporen oder Sporen und Proteinkristalle enthaltend, die aus

—

Bacillus thuringiensis Berliner subsp. aizawai und kurstaki oder

—

Bacillus thuringiensis subsp. kurstaki oder

—

Bacillus thuringiensis subsp. israelensis oder

—

Bacillus thuringiensis subsp. aizawai oder

—

Bacillus thuringiensis subsp. tenebrionis

gewonnen werden

0 %

—

31.12.2029

0.2983

ex 3808 91 90

40

Spinosad (ISO)

0 %

—

31.12.2029

0.5710

ex 3808 91 90

60

Spinetoram (ISO) (CAS RN 935545-74-7), Zubereitung von zwei Spinosyn-Komponenten (3’-Ethoxy-5,6-dihydro- spinosyn J) und (3’-Ethoxy-spinosyn L)

0 %

—

31.12.2027

0.4753

ex 3808 93 90

10

Zubereitung in Granulatform mit einem Gehalt von

—

38,8  GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 41,2  GHT an Gibberellin A3 oder

—

9,5  GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,5  GHT an Gibberellin A4 und A7

0 %

—

31.12.2029

0.8727

ex 3808 93 90

70

Zubereitung in Pulverform, aus einer Mischung von Gibberellin A4 und A7 (CAS RN 8030-53-3) mit einem Gehalt von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.6532

ex 3808 94 20

30

Bromchlor-5,5-dimethylimidazolidin-2,4-dion (CAS RN 32718-18-6), enthaltend:

—

1,3-Dichlor-5,5-dimethylimidazolidin-2,4-dion (CAS RN 118-52-5),

—

1,3-Dibrom-5,5-dimethylimidazolidin-2,4-dion (CAS RN 77-48-5),

—

1-Brom-3-chlor-5,5-dimethylimidazolidin-2,4-dion (CAS RN 16079-88-2) und/oder

—

1-Chlor-3-brom-5,5-dimethylimidazolidin-2,4-dion (CAS RN 126-06-7)

0 %

—

31.12.2029

0.8904

 (*1)ex 3808 99 90

30

Milbemycinoxim (CAS RN 129496-10-2), Mischung aus Methylanalogon und Ethylanalogon, mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.8830

ex 3809 91 00

20

Wässrige Antimonpentoxidmischung mit einem Gehalt an

—

Antimonpentoxid (CAS RN 1314-60-9) von 48 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 GHT

—

Triethanolamin (CAS RN 102-71-6) von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 GHT

0 %

—

31.12.2029

0.4510

ex 3811 19 00

10

Lösung von mehr als 61 GHT, jedoch nicht mehr als 63 GHT Tricarbonylmethylcyclopentadienylmangan in einem aromatischen Kohlenwasserstofflösemittel, mit einem Gehalt von nicht mehr als:

—

4,9 GHT 1,2,4-Trimethyl-benzol,

—

4,9 GHT Naphthalin und

—

0,5 GHT 1,3,5-Trimethyl-benzol

0 %

—

31.12.2029

0.3448

ex 3811 21 00

10

Salze der Dinonylnaphthalinsulfonsäure, in Mineralöl gelöst

0 %

—

31.12.2029

0.7223

ex 3811 21 00

11

Dispergiermittel und Antioxidans enthaltend

—

o-Aminopolyisobutylenphenol (CAS RN 78330-13-9),

—

mehr als 30 GHT, jedoch nicht mehr als 50 GHT Mineralöle,

zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle (1)

0 %

—

31.12.2029

0.6904

 (*1)ex 3811 21 00

12

Dispergiermittel,

—

Ester von Polyisobutenylbernsteinsäure und Pentaerythrit enthaltend (CAS RN 103650-95-9),

—

mit einem Gehalt an Mineralölen von mehr als 35 GHT, jedoch nicht mehr als 55 GHT und

—

mit einem Chlorgehalt von nicht mehr als 0,05  GHT,

zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle (1)

0 %

—

31.12.2026

0.6018

ex 3811 21 00

13

Additive

—

borathaltige Magnesium-(C16-24)-alkylbenzolsulfonate und

—

Mineralöle enthaltend

mit einer Gesamtbasenzahl (GBZ) von mehr als 250, jedoch nicht mehr als 350, zur Verwendung bei der Herstellung von Schmierölen (1)

0 %

—

31.12.2027

0.6906

 (*1)ex 3811 21 00

14

Dispergiermittel,

—

Polyisobutylensuccinimid enthaltend, gewonnen aus Reaktionsprodukten von Poly(ethylenpolyaminen) und Poly(isobutenylbernsteinsäureanhydrid) (CAS RN 147880-09-9),

—

mit einem Gehalt an Mineralölen von mehr als 35 GHT, jedoch nicht mehr als 55 GHT,

—

mit einem Chlorgehalt von nicht mehr als 0,05  GHT

—

mit einer Gesamtbasenzahl unter 15,

zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle (1)

0 %

—

31.12.2030

0.6907

 (*1)ex 3811 21 00

16

Detergens,

—

Calciumsalz von Beta-aminocarbonylalkylphenol (Reaktionsprodukt von Mannichbase des Alkylphenols) enthaltend,

—

mit einem Gehalt an Mineralölen von mehr als 40 GHT, jedoch nicht mehr als 60 GHT und

—

mit einer Gesamtbasenzahl von mehr als 120

zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle (1)

0 %

—

31.12.2030

0.6430

ex 3811 21 00

19

Additive enthaltend

—

ein Gemisch auf Basis von Polyisobutylensuccinimid und

—

mehr als 30 GHT, jedoch nicht mehr als 50 GHT Mineralöle,

mit einer Gesamtbasenzahl von mehr als 40, zur Verwendung bei der Herstellung von Schmierölen (1)

0 %

—

31.12.2029

0.3449

ex 3811 21 00

20

Additive für Schmieröle, auf der Grundlage von organischen Molybdänkomplexverbindungen, in Mineralöl gelöst

0 %

—

31.12.2029

0.8583

ex 3811 21 00

21

Additiv bestehend

—

zu 90 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 97 GHT aus Reaktionsprodukten von Butyl-cyclohex-3-encarboxylat und Schwefel (CAS RN 160305-95-3),

—

zu 3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 GHT aus Mineralöl

zur Verwendung bei der Herstellung von Additiven für Schmieröle (1)

0 %

—

31.12.2028

0.8196

ex 3811 21 00

22

Additiv, im Wesentlichen bestehend aus:

—

Poly(isobutenyl)bernsteinsäureanhydrid-Reaktionsprodukt (CAS RN 192662-34-3) mit N,N-Diethylaminoethanol (CAS RN 100-37-8)

—

mit einem Gehalt an Mineralöl von mehr als 25 GHT, jedoch nicht mehr als 40 GHT,

zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle (1)

0 %

—

31.12.2026

0.8197

ex 3811 21 00

24

Additiv, im Wesentlichen bestehend aus:

—

Poly(isobutenyl)bernsteinsäureanhydrid-Reaktionsprodukt mit Polyethylenpolyaminen, boriert (CAS RN 134758-95-5), mit einem Chlorgehalt von 0,05  GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,25  GHT, und einer Gesamtbasenzahl (GBZ) von mehr als 20,

—

mit einem Gehalt an Mineralöl von mehr als 45 GHT, jedoch nicht mehr als 55 GHT,

zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle (1)

0 %

—

31.12.2026

0.6012

ex 3811 21 00

25

Additive

—

ein Polymethacryl-Copolymer mit Alkylgruppen von 8 bis 18 Kohlenstoffatomen mit N-[3-(Dimethylamino)propyl]methacrylamid, mit einer gewichtsgemittelten Molmasse (Mw) von mehr als 10 000 , jedoch nicht mehr als 20 000 enthaltend

—

mit einem Gehalt an Mineralölen von mehr als 15 GHT, jedoch nicht mehr als 30 GHT

zur Verwendung bei der Herstellung von Schmierölen (1)

0 %

—

31.12.2029

0.8198

ex 3811 21 00

26

Additiv, im Wesentlichen bestehend aus:

—

Phosphorodithionsäure, gemischte O,O-bis(1,3-dimethylbutyl und isopropyl)ester, Zinksalze (CAS RN 84605-29-8),

—

mit einem Gehalt an Mineralöl von mehr als 7 GHT, jedoch nicht mehr als 12 GHT,

zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle (1)

0 %

—

31.12.2026

0.6022

ex 3811 21 00

27

Additive

—

mit einem Gehalt von 10 GHT oder mehr eines Ethylen-Propylen-Copolymers, durch Succinatanhydridgruppen chemisch modifiziert, das mit 3-Nitroanilin reagierte, und

—

Mineralöle enthaltend

zur Verwendung bei der Herstellung von Schmierölen (1)

0 %

—

31.12.2029

0.8199

ex 3811 21 00

28

Additiv, im Wesentlichen bestehend aus:

—

Zink-bis(O,O-bis(2-ethylhexyl))bis(dithiophosphat) (CAS RN 4259-15-8),

—

mehr als 0,5  GHT, jedoch nicht mehr als 6 GHT, Triphenylphosphit (CAS RN 101-02-0),

—

mehr als 0,5  GHT, jedoch nicht mehr als 6 GHT, O,O,O-Triphenylthiophosphat (CAS RN 597-82-0) und nicht mehr als 7,5  GHT kombinierten Triphenylthiophosphorverbindungen,

—

10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT, an Mineralölen,

zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle (1)

0 %

—

31.12.2026

0.5727

ex 3811 21 00

29

Additiv bestehend

—

zu 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT, aus Calcium-C16-24-Alkylbenzolsulfonaten (CAS RN 70024-69-0),

—

zu 30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 GHT aus Mineralölen

zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle (1)

0 %

—

31.12.2027

0.5717

ex 3811 21 00

30

Additive für Schmieröle, Mineralöle enthaltend, bestehend aus Calciumsalzen von Reaktionsprodukten von polyisobutylensubstituiertem Phenol mit Salicylsäure und Formaldehyd, verwendet als konzentriertes Additiv für die Herstellung von Motorölen durch ein Mischverfahren

0 %

—

31.12.2027

0.8201

ex 3811 21 00

32

Additiv, im Wesentlichen bestehend aus:

—

Zink-O,O,O',O'-tetrakis(1,3-dimethylbutyl)bis(phosphorodithioat) (CAS RN 2215-35-2),

—

4 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 GHT, an Mineralölen,

zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle (1)

0 %

—

31.12.2026

0.6013

ex 3811 21 00

33

Additive

—

Calciumsalze aus den Produkten der Reaktion von Heptylphenol mit Formaldehyd (CAS RN 84605-23-2) und

—

Mineralöle enthaltend

mit einer Gesamtbasenzahl (GBZ) von mehr als 40, jedoch nicht mehr als 100, zur Verwendung bei der Herstellung von Schmierölen oder von in Schmierölen verwendeten überbasischen Detergenzien (1)

0 %

—

31.12.2029

0.6905

 (*1)ex 3811 21 00

34

Detergens,

—

Calciumsalze der Methyl-, mono-C20-24-verzweigten Alkylderivate der Benzolsulfonsäure (CAS RN 722503-68-6) enthaltend

—

mit einem Gehalt an Mineralölen von mehr als 30 GHT, jedoch nicht mehr als 60 GHT und

—

mit einer Gesamtbasenzahl von mehr als 310, jedoch nicht mehr als 340,

zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle (1)

0 %

—

31.12.2030

0.6016

ex 3811 21 00

37

Additive

—

ein mit C4-20 Alkoholen verestertes und mit Aminopropylmorpholin modifiziertes Styrol-Maleinsäureanhydrid-Copolymer enthaltend,

—

mit einem Gehalt an Mineralölen von mehr als 50 GHT, jedoch nicht mehr als 75 GHT

zur Verwendung bei der Herstellung von Schmierölen (1)

0 %

—

31.12.2029

0.6435

ex 3811 21 00

48

Additive,

—

überbasische Magnesium-(C20-C24)-Alkylbenzolsulfonate (CAS RN 231297-75-9) enthaltend und

—

mit einem Gehalt an Mineralölen von mehr als 25 GHT, jedoch nicht mehr als 50 GHT,

—

mit einer Gesamtbasenzahl von mehr als 350, jedoch nicht mehr als 450,

zur Verwendung bei der Herstellung von Schmierölen oder zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle (1)

0 %

—

31.12.2029

0.6437

ex 3811 21 00

53

Additive,

—

überbasisches Calcium-Petroleumsulfonat (CAS 68783-96-0) mit einem Sulfonatgehalt von 15 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT enthaltend,

—

mit einem Gehalt an Mineralölen von mehr als 40 GHT, jedoch nicht mehr als 60 GHT, und

—

mit einer Gesamtbasenzahl (GBZ) von 280 oder mehr, jedoch nicht mehr als 420,

zur Verwendung bei der Herstellung von Schmierölen (1)

0 %

—

31.12.2029

0.6434

ex 3811 21 00

55

Additive,

—

Calcium-Polypropylbenzolsulfonat (CAS RN 75975-85-8) mit geringer Basenzahl enthaltend und

—

mit einem Gehalt an Mineralölen von mehr als 40 GHT, jedoch nicht mehr als 60 GHT,

mit einer Gesamtbasenzahl von mehr als 10, jedoch nicht mehr als 25, zur Verwendung bei der Herstellung von Schmierölen (1)

0 %

—

31.12.2029

0.5724

ex 3811 21 00

60

Additive für Schmieröle, Mineralöle enthaltend,

—

auf der Grundlage von calciumpolypropylenylsubstituiertem Benzolsulfonat (CAS RN 75975-85-8) mit einem Gehalt von 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 GHT,

—

mit einer Basenzahl (TBN) von 280 oder mehr, jedoch nicht mehr als 320,

zur Verwendung als konzentriertes Additiv für die Herstellung von Motorölen durch ein Mischverfahren

0 %

—

31.12.2027

0.6431

ex 3811 21 00

63

Additive,

—

eine überbasische Mischung von Calcium-Petroleumsulfonaten (CAS RN 61789-86-4) und synthetischen Calcium-Alkylbenzolsulfonaten (CAS RN 68584-23-6 und CAS RN 70024-69-0) mit einem Gesamtgehalt an Sulfonat von 15 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 GHT enthaltend, und

—

mit einem Gehalt an Mineralölen von mehr als 40 GHT, jedoch nicht mehr als 60 GHT,

mit einer Gesamtbasenzahl von 280 oder mehr, jedoch nicht mehr als 320, zur Verwendung bei der Herstellung von Schmierölen (1)

0 %

—

31.12.2029

0.6429

ex 3811 21 00

65

Additive,

—

ein Gemisch auf Basis von Polyisobutylensuccinimid enthaltend (CAS RN 160610-76-4) und

—

mit einem Mineralölgehalt von mehr als 35 GHT, aber nicht mehr als 50 GHT,

mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,7  GHT, aber nicht mehr als 1,3  GHT, und mit einer Gesamtbasenzahl von mehr als 8, zur Verwendung bei der Herstellung von Schmierölen (1)

0 %

—

31.12.2029

0.5711

ex 3811 21 00

70

Additive für Schmieröle,

—

Polyisobutylensuccinimid enthaltend, gewonnen aus Reaktionsprodukten von Polyethylenpolyaminen und Polyisobutenylbernsteinsäureanhydrid (CAS RN 84605-20-9),

—

Mineralöle enthaltend,

—

mit einem Chlorgehalt von 0,05  GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,25  GHT,

—

mit einer Basenzahl (TBN) von mehr als 20,

zur Verwendung als konzentriertes Additiv für die Herstellung von Motorölen durch ein Mischverfahren

0 %

—

31.12.2027

0.6017

ex 3811 21 00

73

Additive,

—

borierte Succinimidverbindungen (CAS RN 134758-95-5),

—

Mineralöle enthaltend und

—

mit einer Gesamtbasenzahl (GBZ) von mehr als 40,

zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle (1)

0 %

—

31.12.2029

0.6671

ex 3811 21 00

75

Additive enthaltend

—

Calciumdialkylbenzolsulfonate (C10-C14),

—

mehr als 40 GHT, jedoch nicht mehr als 60 GHT Mineralöle,

mit einer Gesamtbasenzahl von nicht mehr als 10, zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle (1)

0 %

—

31.12.2027

0.6669

ex 3811 21 00

77

Antischaumadditive bestehend aus

—

einem 2-Ethylhexylacrylat-Ethylacrylat-Copolymer sowie

—

mehr als 50 GHT, jedoch nicht mehr als 80 GHT Mineralölen,

zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle (1)

0 %

—

31.12.2027

0.6666

ex 3811 21 00

80

Additive enthaltend

—

aromatisches Polyisobutylen-polyaminsuccinimid,

—

mehr als 40 GHT, jedoch nicht mehr als 60 GHT Mineralöle,

mit einem Stickstoffgehalt von mehr als 0,6  GHT, jedoch nicht mehr als 0,9  GHT, zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle (1)

0 %

—

31.12.2027

0.6498

ex 3811 21 00

83

Additive,

—

Polyisobutylensuccinimid enthaltend, gewonnen aus den Reaktionsprodukten von Polyethylenpolyaminen mit Polyisobutylenbernsteinsäureanhydrid (CAS-RN 84605-20-9),

—

mit einem Gehalt an Mineralölen von mehr als 31,9  GHT, jedoch nicht mehr als 43,3  GHT,

—

mit einem Chlorgehalt von nicht mehr als 0,05  % GHT und

—

mit einer Gesamtbasenzahl (GBZ) von mehr als 20,

zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle (1)

0 %

—

31.12.2029

0.5718

ex 3811 21 00

85

Additive,

—

mit einem Mineralölgehalt von mehr als 20 GHT, jedoch nicht mehr als 45 GHT

—

auf der Grundlage eines Gemischs von verzweigten Dodecylphenolsulfidcalciumsalzen, auch carbonisiert,

zur Verwendung bei der Herstellung von Additivmischungen (1)

0 %

—

31.12.2027

0.5721

ex 3811 29 00

20

Additive für Schmieröle, bestehend aus Reaktionsprodukten von Bis(2-methylpentan-2-yl)dithiophosphorsäure mit Propylenoxid, Phosphoroxid und Aminen mit C12-14-Alkylketten, zur Verwendung als konzentriertes Additiv für die Herstellung von Schmierölen

0 %

—

31.12.2027

0.8655

ex 3811 29 00

23

Additiv für Schmieröle, bestehend aus Molybdän, bis(dibutylcarbamodithioato)di-μ-oxodioxodi-, sulfuriert (CAS RN 68412-26-0)

0 %

—

31.12.2028

0.5723

ex 3811 29 00

30

Additive für Schmieröle, bestehend aus Reaktionsproduten von Butyl-cyclohex-3-encarboxylat, Schwefel und Triphenylphosphit (CAS RN 93925-37-2), zur Verwendung als konzentriertes Additiv für die Herstellung von Motorölen durch ein Mischverfahren

0 %

—

31.12.2027

0.5719

ex 3811 29 00

33

Additive für Schmieröle, bestehend aus einem Gemisch von N,N-Dialkyl-2-hydroxyacetamiden mit Alkylkettenlängen von 12 bis 18 Kohlenstoffatomen (CAS RN 866259-61-2), zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle (1)

0 %

—

31.12.2027

0.6432

ex 3811 29 00

38

Additive, bestehend aus C12-C14-tert-Alkylaminsalzen der Ester von C14-C18-gesättigten und C18-ungesättigten Alkoholen mit Phosphorpentoxid (CAS RN 1471315-74-8), zur Verwendung bei der Herstellung von Additivmischungen für Schmieröle oder -fette (1)

0 %

—

31.12.2029

0.5728

ex 3811 29 00

40

Additive für Schmieröle, bestehend aus Reaktionsprodukten von 2-Methyl-prop-1-en mit Schwefelmonochlorid und Natriumsulfid (CAS RN 68511-50-2), mit einem Chlorgehalt von 0,01  GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,5  GHT, zur Verwendung als konzentriertes Additiv für die Herstellung von Schmierölen

0 %

—

31.12.2027

0.6433

ex 3811 29 00

43

Reaktionsprodukte von C14-C18 (verzweigten und linearen) und C18 (ungesättigten) Fettsäuren mit Tetraethylenpentamin (linear, verzweigt, zyklisch) (CAS RN 68784-17-8), zur Verwendung bei der Herstellung von Schmierölen (1)

0 %

—

31.12.2029

0.6436

ex 3811 29 00

45

Additive, bestehend aus seiner Mischung aus (C7-C9)-Dialkyladipaten mit einem Anteil an Diisooctyladipat (CAS RN 1330-86-5) von mehr als 85 GHT, zur Verwendung bei der Herstellung von Schmierölen (1)

0 %

—

31.12.2029

0.6020

ex 3811 29 00

48

Gemisch aus C12-C20-Alkyl- und C14-C18-ungesättigten Alkylderivaten der Phosphonsäure (CAS RN 93925-25-8) mit einem Gehalt an Oleyl-, Palmityl- und Stearylgruppen von mehr als 80 GHT, zur Verwendung bei der Herstellung von Schmierölen (1)

0 %

—

31.12.2029

0.7205

ex 3811 29 00

75

Antioxidans, hauptsächlich ein Gemisch aus Isomeren von 1-(tert-Dodecylthio)propan-2-ol (CAS RN 67124-09-8) enthaltend, zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle (1)

0 %

—

31.12.2029

0.6023

ex 3811 29 00

85

Additive bestehend aus einer Mischung von 3-((C9-11)-isoalkyloxy)tetrahydrothiophen 1,1-dioxid, C10-reich (CAS RN 398141-87-2), zur Verwendung bei der Herstellung von Schmierölen (1)

0 %

—

31.12.2029

0.5565

ex 3811 90 00

40

Lösung eines quartären Ammoniumsalzes auf der Grundlage von Polyisobutenylsuccinimid, mit einem Gehalt an 2-Ethylhexanol von 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 29,9  GHT

0 %

—

31.12.2027

0.7204

ex 3811 90 00

50

Korrosionsschutzmittel enthaltend

—

Polyisobutenylbernsteinsäure und

—

mehr als 5 GHT, jedoch nicht mehr als 20 GHT Mineralöle,

zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Kraftstoffe (1)

0 %

—

31.12.2026

0.5147

ex 3812 10 00

10

Vulkanisationsbeschleuniger auf der Basis von Diphenylguanidingranulat (CAS RN 102-06-7)

0 %

—

31.12.2026

0.8962

 (*1)ex 3812 10 00

30

Vulkanisationsbeschleuniger mit einem Gehalt an

—

N-tert-Butyl bis(2-benzothiazolsulfon)amid (CAS RN 3741-80-8) von 98 GHT oder mehr

—

weißem Mineralöl (CAS RN 8042-47-5) von nicht mehr als 2 GHT

0 %

—

31.12.2030

0.6045

ex 3812 20 90

10

Weichmacher, enthaltend

—

Bis(2-ethylhexyl)-1,4-benzoldicarboxylat (CAS RN 6422-86-2)

—

mehr als 10 GHT, jedoch nicht mehr als 60 GHT Dibutylterephthalat (CAS RN 1962-75-0)

0 %

—

31.12.2029

0.8872

ex 3812 39 90

23

UV-Stabilisator mit einem Gehalt von

—

mehr als 97 GHT, jedoch nicht mehr als 99,8  GHT an bis(2,4-dicumylphenyl)pentaerythritol-diphosphit (CAS RN 154862-43-8) und

—

mehr als 0,2  GHT, jedoch nicht mehr als 2 GHT an Triisopropanolamin (CAS RN 122-20-3)

0 %

—

31.12.2029

0.6055

ex 3812 39 90

25

UV -Stabilisator enthaltend:

—

α-[3-[3-(2H-Benzotriazol-2-yl)-5-(1,1-dimethylethyl)-4-hydroxyphenyl]-1-oxopropyl]-ω-hydroxypoly(oxy-1,2-ethanediyl) (CAS RN 104810-48-2);

—

α-[3-[3-(2H-Benzotriazol-2-yl)-5-(1,1-dimethylethyl)-4-hydroxyphenyl]-1-oxopropyl]-ω-[3-[3-(2H-benzotriazol-2-yl)-5-(1,1-dimethylethyl)-4-hydroxyphenyl]-1-oxopropoxy]poly (oxy-1,2-ethanediyl) (CAS RN 104810-47-1);

—

Polyethylenglycol mit einer gewichtsmittleren Molmasse (Mw) von 300 (CAS RN 25322-68-3)

—

Bis (1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidyl)sebacat (CAS RN 41556-26-7), und

—

Methyl-1,2,2,6,6-pentamethyl-4- piperidylsebacat (CAS RN 82919-37-7)

0 %

—

31.12.2029

0.8806

ex 3812 39 90

28

UV-Stabilisator auf der Grundlage einer Mischung der

—

Reaktionsmasse von Poly(oxy-1,2-ethanediyl), .alpha.-[3-[3-(2H-benzotriazol-2-yl)-5-(1,1-dimethylethyl)-4-hydroxyphenyl]-1-oxopropyl]-.omega.-hydroxy- und Poly(oxy-1,2-ethanediyl), .alpha.-[3-[3-(2H-benzotriazol-2-yl)-5-(1,1-dimethylethyl)-4-hydroxyphenyl]-1-oxopropyl]-.omega.-[3-[3-(2H-benzotriazol-2-yl)-5-(1,1-dimethylethyl)-4-hydroxyphenyl]-1-oxopropoxy] (EG-Nummer 400-830-7) mit einer Reinheit von 60 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 GHT, und der

—

Reaktionsmasse von Bis(1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidyl)sebacat und Methyl 1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidylsebacat (CAS RN 1065336-91-5) mit einer Reinheit von 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT

0 %

—

31.12.2029

0.8807

ex 3812 39 90

33

UV-Stabilisator auf der Grundlage

—

einer Mischung aus verzweigten und linearen C7-C9-Alkyl-3-[3-(2H-benzotriazol-2-yl)-5-(1,1-dimethylethyl)-4-hydroxyphenyl]propionaten (CAS RN 127519-17-9) mit einem Gehalt von 40 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 GHT, und

—

einer Mischung aus bis(2,2,6,6-tetramethyl-1-octyloxypiperidin-4-yl)-1,10-decanedioat und 1,8-bis[(2,2,6,6-tetramethyl-4-((2,2,6,6-tetramethyl-1-octyloxypiperidin-4-yl)-decan-1,10-dioyl)piperidin-1-yl)oxy]octan (CAS RN 129757-67-1) mit einem Gehalt von 40 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 GHT

0 %

—

31.12.2029

0.6054

ex 3812 39 90

35

Mischung mit einem Gehalt:

—

von 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 GHT einer Mischung von C15-18 Tetramethylpiperidinylestern (CAS RN 86403-32-9)

—

von nicht mehr als 20 GHT anderer organischer Verbindungen

—

auf einem Träger aus Polypropylen (CAS RN 9003-07-0) oder amorphem Siliciumdioxid (CAS RN 7631-86-9 oder 112926-00-8)

0 %

—

31.12.2029

0.8864

ex 3812 39 90

38

UV-Stabilisator mit einem Gehalt von

—

75 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 95 GHT, des Reaktionsprodukts von 2-(4,6-bis(2,4-dimethylphenyl)-1,3,5-triazin-2-yl)-5-hydroxyphenol mit ((C10-16, reich an C12-13-Alkyloxy)methyl)oxyran

—

5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 GHT, an 1-Methoxy-2-propanol (CAS RN 107-98-2)

0 %

—

31.12.2029

0.4861

ex 3812 39 90

40

Mischung von:

—

80 GHT (± 10 GHT) 2-Ethylhexyl-10-ethyl-4,4-dimethyl-7-oxo-8-oxa-3,5-dithia-4-stannatetradecanoat (CAS RN 57583-35-4) und

—

20 GHT (± 10 GHT) 2-Ethylhexyl 10-ethyl-4-[[2-[(2-ethylhexyl)oxy]-2-oxoethyl]thio]-4-methyl-7-oxo-8-oxa-3,5-dithia-4-stannatetradecanoat (CAS RN 57583-34-3)

0 %

—

31.12.2029

0.8870

ex 3812 39 90

43

Reaktionsmasse, mit einem Gehalt von

—

mehr als 45 GHT, jedoch nicht mehr als 49 GHT an Octyl 3-[3-tert-butyl-4-hydroxy-5-(5-chlor-2H-benzotriazol-2-yl)phenyl]propionat (CAS RN 83044-89-7) und

—

mehr als 49 GHT, jedoch nicht mehr als 53 GHT an 2-Ethylhexyl 3-[3-tert-butyl-4-hydroxy-5-(5-chlor-2H-benzotriazol-2-yl)phenyl]propionat (CAS RN 83044-90-0)

0 %

—

31.12.2029

0.8273

ex 3812 39 90

45

2-Aminoethanol-Reaktionsprodukte mit Cyclohexan und peroxidierten N-Butyl-2,2,6,6-tetramethyl-4-piperidinamin-2,4,6-trichlor-1,3,5-triazin-Reaktionsprodukten (CAS RN 191743-75-6) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.3444

ex 3812 39 90

48

UV-Stabilisator (CAS RN 129757-67-1), Reaktionsmasse mit einem Gehalt von 97 GHT oder mehr von

—

Bis[2,2,6,6-tetramethyl-1-(octyloxy)piperidin-4-yl]decanedioat und

—

1,1’-Bis[2,2,6,6-tetramethyl-1-(octyloxy)piperidin-4-yl] 10,10’-{octan-1,8-diylbis[oxy(2,2,6,6-tetramethylpiperidin-1,4-diyl)]}didecanedioat

0 %

—

31.12.2029

0.8366

ex 3812 39 90

53

Lichtstabilisator mit einem Gehalt von mehr als 90 GHT der Reaktionsprodukte von Stearinsäuremethylester mit 1-(2-Hydroxy-2-methylpropoxy)-2,2,6,6-tetramethyl-4-piperidinol (CAS RN 300711-92-6)

0 %

—

31.12.2027

0.5477

ex 3812 39 90

55

UV-Stabilisator mit folgenden Inhaltsstoffen:

—

2-(4,6-Bis(2,4-dimethylphenyl)-1,3,5-triazin-2-yl)-5-(octyloxy)-phenol (CAS RN 2725-22-6) und

—

entweder Polymer von N,N’-Bis(1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidinyl)-1,6-hexandiamin mit 2,4-Dichlor-6-(4-morpholinyl)-1,3,5-triazin (CAS RN 193098-40-7) oder

—

Polymer von N,N’-Bis(2,2,6,6-tetramethyl-4-piperidinyl)-1,6-hexandiamin mit 2,4-Dichlor-6-(4-morpholinyl)-1,3,5-triazin (CAS RN 82451-48-7)

0 %

—

31.12.2026

0.5483

ex 3812 39 90

65

Stabilisator für Kunststoffe mit folgenden Inhaltsstoffen:

—

2-Ethylhexyl-10-ethyl-4,4-dimethyl-7-oxo-8-oxa-3,5-dithia-4-stannatetradecanoat (CASRN57583-35-4),

—

2-Ethylhexyl-10-ethyl-4-[[2-[(2-ethylhexyl)oxy]-2-oxoethyl]thio]-4-methyl-7-oxo-8-oxa-3,5-dithia-4-stannatetradecanoat (CASRN57583-34-3) und

—

2-Ethylhexylmercaptoacetat (CASRN7659-86-1)

0 %

—

31.12.2026

0.8533

ex 3812 39 90

75

UV-Stabilisator, bestehend aus einer Mischung von

—

verzweigten und linearen C7- bis C9-Alkylestern der [3-(2H-Benzotriazol-2-yl)-5-(1,1-dimethylethyl)-4-hydroxy]-1-phenylpropansäure (CAS RN 127519-17-9) mit einem Gehalt von 85 GHT oder mehr und

—

2-Methoxy-1-methylethylacetat (CAS RN 108-65-6) mit einem Gehalt von nicht mehr als 8 GHT

0 %

—

31.12.2028

0.5822

ex 3812 39 90

80

UV-Stabilisator bestehend aus:

—

einem sterisch gehinderten Amin: N,N'-Bis(1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidinyl)-1,6-hexandiamin, Polymer mit 2,4- Dichloro-6-(4-morpholinyl)-1,3,5-triazin (CAS RN 193098-40-7) und

—

entweder einem o-Hydroxyphenyl-Triazin-UV-Lichtabsorbierer oder

—

einer chemisch modifizierten Phenolverbindung

0 %

—

31.12.2027

0.3731

ex 3814 00 90

40

Azeotrope Mischungen mit Isomeren von Nonafluorbutyl(methylether) und/oder Nonafluorbutyl(ethylether)

0 %

—

31.12.2029

0.2800

ex 3815 12 00

10

Katalysator in Form von Körnern oder Ringen mit einem Durchmesser von 3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 mm, auf Aluminiumoxid fixiert, mit einem Gehalt an Silber von 8 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT

0 %

—

31.12.2029

0.5508

ex 3815 19 90

10

Katalysatoren, bestehend aus Chromtrioxid, Dichromtrioxid oder metallorganischen Chromverbindungen, fixiert auf einem Siliciumdioxidträger, mit einem anhand der Stickstoffabsorptionsmethode bestimmten Porenvolumen von 2 cm3/g oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.3435

ex 3815 19 90

30

Katalysator, mit einem Gehalt an Titantetrachlorid, fixiert auf einem Träger aus Magnesiumdichlorid, zur Verwendung beim Herstellen von Polypropylen (1)

0 %

—

31.12.2029

0.8745

ex 3815 19 90

55

Komponenten für ein Katalysatorsystem, eingeführt als Einzelteile oder als Set, bestehend aus zumindest einer der folgenden Zubereitungen:

—

keramischer Werkstoff (CAS RN 66402-68-4)

—

Molybdänoxid und Nickeloxid auf einem Träger aus Aluminiumoxid

—

Molybdänoxid, Nickeloxid und Aluminiumphosphat auf einem Träger aus Aluminiumoxid,

—

Molybdänoxid, Nickeloxid, Aluminiumphosphat, Kieselsäure und Molybdän auf einem Träger aus Aluminiumoxid,

zur Vorbeugung von organischen und anorganischen Verunreinigungen bei der Herstellung von Kerosin (1)

0 %

—

31.12.2029

0.2791

ex 3815 19 90

70

Katalysator, bestehend aus organo-metallischen Verbindungen von Aluminium und Zirconium, fixiert auf einem Träger aus Siliciumdioxid

0 %

—

31.12.2029

0.2790

ex 3815 19 90

75

Katalysator, bestehend aus organo-metallischen Verbindungen von Aluminium und Chrom, fixiert auf einem Träger aus Siliciumdioxid

0 %

—

31.12.2029

0.2793

ex 3815 19 90

80

Katalysator, bestehend aus organo-metallischen Verbindungen von Magnesium und Titan, fixiert auf einem Träger aus Siliciumdioxid, in Mineralöl suspendiert

0 %

—

31.12.2029

0.2788

ex 3815 19 90

85

Katalysator, bestehend aus organo-metallischen Verbindungen von Aluminium, Magnesium und Titan, fixiert auf einem Träger aus Siliciumdioxid, in Form von Pulver

0 %

—

31.12.2029

0.3899

ex 3815 19 90

86

Katalysator mit Titantetrachlorid auf Magnesiumdichloridträger zur Verwendung beim Herstellen von Polyolefinen (1)

0 %

—

31.12.2029

0.4005

ex 3815 90 90

16

Reaktionsauslöser auf der Grundlage von Dimethylaminopropylharnstoff

0 %

—

31.12.2027

0.5062

 (*1)ex 3815 90 90

30

Katalysator, bestehend aus einer Suspension in Mineralöl von

—

Tetrahydrofuran-Komplexen aus Magnesiumchlorid und Titan(III)-chlorid und

—

Siliciumdioxid

—

mit einem Gehalt von 6,6 GHT (±0,6 GHT) Magnesium und

—

einem Gehalt von 2,3 GHT (±0,2 GHT) Titan

0 %

—

31.12.2026

0.7998

 (*1)ex 3815 90 90

38

Fotoinitiator mit einem Gehalt an:

—

Polyethylen-glykol-di[β-4-[4-(2-dimethylamino-2-benzyl)butanoylphenyl]piperazin]propionat (CAS RN 886463-10-1) von 80 GHT oder mehr

—

Polyethylen-glykol-[β-4-[4-(2-dimethylamino-2-benzyl)butanoylphenyl]piperazin]propionat von nicht mehr als 17 GHT

0 %

—

31.12.2030

0.7243

ex 3815 90 90

43

Katalysator, in Form von Pulver, bestehend aus

—

92,50  GHT (± 2) GHT Titandioxid (CAS RN 13463-67-7),

—

5 GHT (± 1) GHT Siliciumdioxid (CAS RN 112926-00-8), und

—

2,5  GHT (±1,5 ) GHT Schwefeltrioxid (CAS RN 7446-11-9)

0 %

—

31.12.2027

0.7999

 (*1)ex 3815 90 90

48

Fotoinitiator mit einem Gehalt an:

—

von 88 GHT oder mehr an α-(2-Benzoylbenzoyl)-ω-[(2-benzoylbenzoyl)oxy]-poly(oxy-1,2-ethandiyl) (CAS RN 1246194-73-9) von nicht mehr als

—

12 GHT an α-(2-Benzoylbenzoyl)-ω-hydroxy-poly(oxy-1,2-ethandiyl) (CAS RN 1648797-60-7)

0 %

—

31.12.2030

0.3433

ex 3815 90 90

50

Katalysator auf der Grundlage von Titantrichlorid, in Hexan oder Heptan suspendiert, mit einem Gehalt an Titan von 9 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT, bezogen auf den hexan- oder heptanfreien Stoff

0 %

—

31.12.2029

0.8840

ex 3815 90 90

55

Katalytische Additive für das katalytische Wirbelschichtcracken (FCC), kein Y-Zeolith (CAS RN 308079-79-0) enthaltend und kein Basiskatalysator für FCC, in Form von Pulver, bestehend aus einer Mischung aus einem oder mehreren der folgenden Wirkstoffe:

—

Calciumcarbonat (CAS RN 471-34-1)

—

Kupferoxid (CAS RN 1217-38-0)

—

Eisenoxid (CAS RN 1309-37-1)

—

Aluminiummagnesiumvanadiumoxid (CAS RN 70621-8-0)

—

Vanadiumpentoxid (CAS RN 1314-62-1)

—

Aluminiumphosphat (CAS RN 7784-30-7)

—

Ceriumoxid (CAS RN 1306-38-3)

—

Zeolith vom Typ ZSM-5 (CAS RN 308081-08-5)

und einem oder mehreren der folgenden inerten Stoffe:

—

Magnesiumoxid (CAS RN 1309-48-8)

—

Aluminiumoxid (CAS RN 1344-28-1)

—

Kaolin (CAS RN 1332-58-7)

0 %

—

31.12.2029

0.8940

 (*1)ex 3815 90 90

58

1,1′-Bis(4-Triethylsilylphenyl)methylen(cyclopentadienyl)(2,7-di-tert-butyl-9-fluorenyl)dimethylhafnium (CAS RN 264926-41-2) in Form einer Hexanlösung (CAS RN 110-54-3), mit einem Gehalt an 1,1′-Bis(4-Triethylsilylphenyl)methylen(cyclopentadienyl)(2,7-di-tert-butyl-9-fluorenyl)dimethylhafnium von 2,0  GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,5  GHT

0 %

—

31.12.2030

0.2783

 (*1)ex 3815 90 90

80

Katalysator, bestehend im Wesentlichen aus Dinonylnaphthalindisulfonsäure, in Isobutanol gelöst

0 %

—

31.12.2026

0.3430

ex 3815 90 90

81

Katalysator, mit einem Gehalt an (2-Hydroxy-1-methylethyl)trimethylammonium-2-ethylhexanoat (CAS RN 62314-22-1) von 69 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 79 GHT

0 %

—

31.12.2029

0.2782

ex 3815 90 90

85

Katalysator, auf der Grundlage von Aluminosilicat (Zeolith), zum Alkylieren aromatischer Kohlenwasserstoffe, zum Transalkylieren alkylaromatischer Kohlenwasserstoffen oder zum Oligomerisieren von Olefinen (1)

0 %

—

31.12.2027

0.3732

ex 3815 90 90

88

Katalysator aus Titantretrachlorid und Magnesiumchlorid mit einem Gehalt - berechnet auf öl- und hexanfreier Grundlage - von

—

4 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 GHT Titan und

—

10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT Magnesium

0 %

—

31.12.2029

0.3733

ex 3815 90 90

89

Rhodococcus rhodocrous J1-Bakterien, mit Enzymen, gelöst in einem Polyacrylamid-Gel oder in Wasser, zur Verwendung als Katalysator beim Herstellen von Acrylamid durch Hydrierung von Acrylnitril (1)

0 %

—

31.12.2026

0.4408

 (*1)ex 3817 00 50

10

Mischung von Alkylbenzolen (C14-26) mit einem Gehalt von

—

35 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 GHT Eicosylbenzol,

—

25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 GHT Docosylbenzol,

—

5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 GHT Tetracosylbenzol

0 %

—

31.12.2026

0.3427

ex 3817 00 80

10

Alkylnaphtalinmischung mit einem Gehalt an

—

Hexadecylnaphtalin von 88 GHT oder mehr aber nicht mehr als 98 GHT

—

Dihexadecylnaphtalin von 2 GHT oder mehr aber nicht mehr als 12 GHT

0 %

—

31.12.2029

0.4581

ex 3817 00 80

20

Gemisch aus verzweigten Alkylbenzolen, hauptsächlich bestehend aus Dodecylbenzolen

0 %

—

31.12.2029

0.5479

ex 3817 00 80

30

Mischung aus Alkylnaphthalinen, modifiziert mit aliphatischen Ketten mit einer Kettenlänge von 12 bis 56 Kohlenstoffatomen

0 %

—

31.12.2026

0.6038

ex 3823 19 30

ex 3823 19 30

20

30

Palmöl-Fettsäure-Destillat, auch hydriert, mit einem Gehalt an freien Fettsäuren von 80 GHT oder mehr, zur Verwendung bei derHerstellung von:

—

technischen einbasischen Fettsäuren der Position 3823 ,

—

Stearinsäure der Position 3823 ,

—

Stearinsäure der Position 2915 ,

—

Palmitinsäure der Position 2915 oder

—

Tierfutterzubereitungen der Position 2309  (1)

0 %

—

31.12.2027

0.6037

ex 3823 19 90

ex 3823 19 90

20

30

Saure Palmöle aus der Raffination zur Verwendung bei der Herstellung von:

—

technischen einbasischen Fettsäuren der Position 3823 ,

—

Stearinsäure der Position 3823 ,

—

Stearinsäure der Position 2915 ,

—

Palmitinsäure der Position 2915 oder

—

Tierfutterzubereitungen der Position 2309  (1)

0 %

—

31.12.2027

0.8365

 (*1)ex 3824 99 92

22

Lösung mit einem Gehalt an:

—

30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT Lithiumhexafluorophosphat (CAS RN 21324-40-3), und

—

60 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT Ethylmethylcarbonat (CAS RN 623-53-0) oder Dimethylcarbonat (CAS RN 616-38-6)

3,2  %

—

31.12.2026

0.6810

 (*1)ex 3824 99 92

23

Butylphosphato-Komplexe des Titan(IV) (CAS RN 109037-78-7), gelöst in Ethanol und Propan-2-ol

0 %

—

31.12.2030

0.8835

ex 3824 99 92

25

Mischung mit einem Gehalt von

—

55 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 GHT, an (2S,3S,4S,5R,6R)-2-(((2R,3R,5S,6R)-4-(((2R,3S,4S,5R,6R)-3-acetoxy-4,5-bis(benzyloxy)-6-((benzyloxy)methyl)tetrahydro-2H-pyran-2-yl)oxy)-3,5-bis(benzyloxy)-6-(4-methoxy-4-oxobutoxy)tetrahydro-2H-pyran-2-yl)methoxy)-6-((((2S,3S,4S,5R,6R)-3-acetoxy-4,5-bis(benzyloxy)-6-((benzyloxy)methyl)tetrahydro-2H-pyran-2-yl)oxy)methyl)tetrahydro-2H-pyran-3,4,5-triyltribenzoat (CAS RN 1233475-58-5)

—

35 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 GHT an Toluol (CAS RN 108-88-3)

0 %

—

31.12.2029

0.8921

 (*1)ex 3824 99 92

27

Methyl 5-(dimethylamino)-2-methyl-5-oxopentanoat (CAS RN 1174627-68-9) mit einer Reinheit von 75 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.8886

ex 3824 99 92

28

Zubereitung, mit einem Gehalt von:

—

30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 GHT, an 3a,4,4a,5,8,8a,9,9a-Octahydro-4,9:5,8-dimethano-1H-benz[f]inden (CAS RN 7158-25-0)

—

10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 GHT, an 3a,4,7,7a-Tetrahydro-4,7-methanoinden (CAS RN 77-73-6)

—

mit oder ohne einem Gehalt von 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT, an Erdölkohlenwasserstoffharz (CAS RN 68132-00-3)

0 %

—

31.12.2029

0.4909

 (*1)ex 3824 99 92

29

Zubereitung mit einem Gehalt an:

—

Polyethylenglycolether von Butyl-2-cyan-3-(4-hydroxy-3-methoxyphenyl)-acrylat von 85 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 99 GHT, und

—

Polyoxyethylen (20) -Sorbitan-Trioleat von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT

0 %

—

31.12.2030

0.8955

 (*1)ex 3824 99 92

30

Mischung von C10-C14 tert-Alkylaminen (EG-Nummer: 701-175-2)

0 %

—

31.12.2030

0.3083

ex 3824 99 92

ex 3824 99 93

ex 3824 99 96

33

40

40

Antikorrosivzubereitungen aus Salzen der Dinonylnaphthalinsulfonsäure:

—

auf einem Träger aus Mineralwachs,auch chemisch modifiziert oder

—

in organischen Lösemitteln gelöst

0 %

—

31.12.2029

0.4523

ex 3824 99 92

37

Mischung von Acetaten des 3-Buten-1,2-diol mit einem Gehalt an 3-Buten-1,2-dioldiacetat von 65 GHT oder mehr (CAS RN 18085-02-4)

0 %

—

31.12.2029

0.6779

 (*1)ex 3824 99 92

40

Lösung von 2-Chlor-5-(chlormethyl)-pyridin (CAS RN 70258-18-3) in organischen Lösemitteln

0 %

—

31.12.2030

0.8706

ex 3824 99 92

44

Mischung mit einem Gehalt an:

—

Kresolethoxylat (CAS RN 37281-57-5) von 90 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 95 GHT, und

—

Xylenolethoxylat (CAS RN 61723-82-8) von 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 GHT

0 %

—

31.12.2029

0.8887

ex 3824 99 92

48

Zubereitung, mit einem Gehalt von

—

80 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT, an 3a,4,7,7a-Tetrahydro-4,7-methanoinden (CAS RN 77-73-6) und

—

nicht mehr als 10 GHT an 3a,4,4a,5,8,8a,9,9a-Octahydro-1H-4,9:5,8-dimethanocyclopenta[b]naphtalen (CAS RN 7158-25-0) und

—

0,5  GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 GHT, an 2,6-Di-tert-butyl-p-cresol (CAS RN 128-37-0)

0 %

—

31.12.2029

0.4279

ex 3824 99 92

49

Zubereitung auf der Grundlage von 2,5,8,11-Tetramethyl-6-dodecin-5,8-diolethoxylat (CAS RN 169117-72-0)

0 %

—

31.12.2027

0.3065

ex 3824 99 92

51

Mischung mit einem Gehalt an 2-Hydroxyethylmethacrylat von 40 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 GHT und an Borsäureglycerolester von 40 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 GHT

0 %

—

31.12.2029

0.7742

 (*1)ex 3824 99 92

52

Elektrolyt enthaltend

—

5 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 % aus Lithiumhexafluorphosphat (CAS RN 21324-40-3) oder Lithiumtetrafluorborat (CAS RN 14283-07-9),

—

60 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 % aus einer Mischung aus Ethylencarbonat (CAS RN 96-49-1), Dimethylcarbonat (CAS RN 616-38-6) und/oder Ethylmethylcarbonat (CAS RN 623-53-0),

—

0,5  % oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 % aus 1,3,2-Dioxathiolan-2,2-dioxid (CAS RN 1072-53-3)

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugbatterien (1)

3,2  %

—

31.12.2026

0.4434

ex 3824 99 92

54

Poly(tetramethylenglycol)bis[(9-oxo-9H-thioxanthen-1-yloxy)acetat] mit durchschnittlicher Polymerkettenlänge von weniger als 5 Monomeren (CAS RN 813452-37-8)

0 %

—

31.12.2026

0.6025

ex 3824 99 92

55

Zusatzstoffe für Anstrichfarben und Beschichtungen mit

—

einer Mischung von Phosphorsäureestern aus der Reaktion von Phosphorsäureanhydrid mit 4-(1,1-Dimethylpropyl)phenol und Styrol-Allylalkohol-Copolymeren (CAS RN 84605-27-6) und

—

einem Gehalt an Isobutylalkohol von 30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 GHT

0 %

—

31.12.2028

0.4707

ex 3824 99 92

58

Mischung mit einem Gehalt von

—

56 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 85 GHT an Divinylbenzolisomeren (CAS RN 1321-74-0) von 56 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 85 GHT

—

15 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 44 GHT an Ethylvinylbenzolisomeren (CAS RN 28106-30-1)

0 %

—

31.12.2029

0.5050

 (*1)ex 3824 99 92

61

3’,4’,5’-Trifluorbiphenyl-2-amin, in Form einer Lösung in Toluol, mit einem Gehalt an 3’,4’,5’-Trifluorbiphenyl-2-amin von 80 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT

0 %

—

31.12.2030

0.7831

ex 3824 99 92

62

Lösung von 9-Borabicyclo[3.3.1]nonan (CAS RN 280-64-8) in Tetrahydrofuran (CAS RN 109-99-9), mit einem Gehalt an 9-Borabicyclo[3.3.1]nonan von 6 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.6720

 (*1)ex 3824 99 92

68

Zubereitung mit einem Gehalt von

—

20 GHT (±1 GHT) ((3-(sec-Butyl)-4-(decyloxy)phenyl)methantriyl)tribenzol (CAS RN 1404190-37-9),

gelöst in

—

10 GHT (± 5 GHT) 2-sec-Butylphenol (CAS RN 89-72-5)

—

64 GHT(±7 GHT) Solvent Naphtha, schwer, aromatisch (Petroleum) (CAS RN 64742-94-5) und

—

6 GHT (±1,0  GHT) Naphthalin (CAS RN 91-20-3)

0 %

—

31.12.2030

0.6719

 (*1)ex 3824 99 92

69

Zubereitung mit einem Gehalt von

—

80 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 92 GHT, Bisphenol-A-bis(diphenylphosphat) (CAS RN 5945-33-5),

—

7 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT, Oligomere von Bisphenol-A-bis(diphenylphosphat) und

—

nicht mehr als 1 GHT Triphenylphosphat (CAS RN 115-86-6)

0 %

—

31.12.2026

0.4409

ex 3824 99 92

70

Mischung von 80 % (± 10 %) 1-[2-(2-Aminobutoxy)ethoxy]but-2-ylamin und 20 % (± 10 %) 1-({[2-(2-Aminobutoxy)ethoxy]methyl}propoxy)but-2-ylamin

0 %

—

31.12.2029

0.8471

ex 3824 99 92

73

Tri-C8-10-alkyl-amine (CAS RN 68814-95-9) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.8486

ex 3824 99 92

75

Gemisch mit einem Gehalt an:

—

Tetrabutylzinn (CAS RN 1461-25-2) von 75 GHT oder mehr;

—

Tributylzinnchlorid (CAS RN 1461-22-9) von nicht mehr als 20 GHT;

—

Dibutylzinndichlorid (CAS RN 683-18-1) von nicht mehr als 4 GHT;

zur Verwendung bei der Herstellung von Butylzinnverbindungen für die Glasherstellung und Tributylzinnchlorid als Katalysator in der pharmazeutischen Industrie (1)

3,2  %

—

31.12.2027

0.8506

ex 3824 99 92

79

Gemisch mit einem Gehalt an:

—

Tributylzinnchlorid (CAS-Nr. 1461-22-9) mit einer Reinheit von 80 GHT oder mehr;

—

Tetrabutylzinn (CAS RN 1461-25-2) von nicht mehr als 5 GHT;

—

Dibutylzinndichlorid (CAS RN 683-18-1) von nicht mehr als 6 GHT;

—

o-Xylol (CAS RN 95-47-6) von nicht mehr als 11 GHT;

zur Verwendung bei der Herstellung von Tributylzinnchlorid als Katalysator in der pharmazeutischen Industrie (1)

3,2  %

—

31.12.2027

0.7462

ex 3824 99 92

81

Reaktionsmasse aus 3- [(Diphenoxyphosphoryl)oxy]phenyltriphenyl 1,3-phenylenbis(phosphat) und Tetraphenyl 1,3-phenylenbis(phosphat)

0 %

—

31.12.2028

0.6546

ex 3824 99 92

82

Lösung von tert-Butylchlordimethylsilan (CAS RN 18162-48-6) in Toluol

0 %

—

31.12.2029

0.8517

ex 3824 99 92

83

1-(Cedr-8-en-9-yl)ethanon (CAS RN 32388-55-9) mit einer Reinheit von 70 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT

0 %

—

31.12.2029

0.3074

ex 3824 99 92

84

Zubereitung, bestehend aus 83 GHT oder mehr an 3a,4,7,7a-Tetrahydro-4,7-methanoinden (Dicyclopentadien), einem synthetischem Kautschuk, auch mit einem Gehalt an Tricyclopentadien von 7 GHT oder mehr, und:

—

entweder einer Aluminium-Alkylverbindung,

—

oder einer organischen Wolfram-Komplexverbindung

—

oder einer organischen Molybdän-Komplexverbindung

0 %

—

31.12.2029

0.8499

ex 3824 99 92

86

Tallöl-Fett-Amide, N,N-Dimethyl- (CAS RN 68308-74-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.3069

 (*1)ex 3824 99 92

88

2,4,7,9-Tetramethyldec-5-yn-4,7-diol, hydroxyethyliert (CAS RN 9014-85-1)

0 %

—

31.12.2030

0.8083

 (*1)ex 3824 99 92

92

Lösung, bestehend aus:

—

50 (± 2) GHT Natriummentholat (CAS RN 19321-38-1), und

—

50 (± 2) GHT leichte aliphatische Lösungsmittelnaphtha (Petroleum) (CAS RN 64742-89-8)

0 %

—

31.12.2030

0.8278

ex 3824 99 92

94

({[2-(Trifluormethyl)phenyl]carbonyl}amino)methylacetat (CAS RN 895525-72-1) mit einem Gehalt von 45 GHT oder mehr, gelöst in N,N-Dimethylacetamid (CAS RN 127-19-5)

0 %

—

31.12.2026

0.8287

ex 3824 99 92

95

Lösung aus Methyl-cis-1-{[(2,5-dimethylphenyl)acetyl]amino}-4-methoxycyclohexancarboxylat (CAS RN 203313-47-7) in N,N-Dimethylacetamid (CAS RN 127-19-5), mit einem Gehalt von 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 GHT an Carboxylat

0 %

—

31.12.2026

0.5961

ex 3824 99 93

30

Mischung in Pulverform mit einem Gehalt von

—

85 GHT oder mehr Zinkdiacrylat (CAS RN 14643-87-9),

—

nicht mehr als 5 GHT 2,6-Di-tert-butyl-alpha-dimethylamino-p-cresol (CAS RN 88-27-7) und

—

nicht mehr als 10 GHT Zinkstearat (CAS RN 557-05-1)

0 %

—

31.12.2029

0.8714

ex 3824 99 93

31

Reaktionsmasse aus Dihexadecylhydrogenphosphat (CAS RN 2197-63-9) und Hexadecyldihydrogenphosphat (CAS RN 3539-43-3)

0 %

—

31.12.2029

0.8498

ex 3824 99 93

33

Zubereitung mit einem Gehalt an:

—

Calcium rel-(1R,2S)-cyclohexan-1,2-dicarboxylat (CAS RN 491589-22-1) von 60 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT,

—

Zinkdistearat (CAS RN 557-05-1) von 30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT,

—

C.I. Pigment Blue 29 (CAS RN 57455-37-5) von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 GHT, und

—

C.I. Pigment Violet 15 (CAS RN 12769-96-9) von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 GHT

0 %

—

31.12.2027

0.4719

ex 3824 99 93

35

Paraffin, mit einem Chlorierungsgrad von 70 GHT oder mehr (CAS RN 63449-39-8)

0 %

—

31.12.2029

0.8497

ex 3824 99 93

36

Zubereitung mit einem Gehalt an Calcium rel-(1R,2S)-cyclohexan-1,2-dicarboxylat (CAS RN 491589-22-1) von 60 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT, und an Zinkstearat (CAS RN 557-05-1) von 30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT

0 %

—

31.12.2027

0.4527

ex 3824 99 93

42

Mischung aus bis{4-(3-(3-phenoxycarbonylamino)tolyl)ureido}phenylsulfon, Diphenyltolyl-2,4-dicarbamat und 1-[4-(4-Aminobenzolsulfonyl)-phenyl]-3-(3-phenoxycarbonylamino-tolyl)-harnstoff

0 %

—

31.12.2029

0.7153

ex 3824 99 93

45

Natriumhydrogen 3-aminonaphthalin-1,5-disulfonat (CAS RN 4681-22-5) mit einem Gehalt von

—

nicht mehr als 20 GHT Dinatriumsulfat und

—

nicht mehr als 10 GHT Natriumchlorid

0 %

—

31.12.2026

0.7786

ex 3824 99 93

48

Nicht halogeniertes Flammschutzmittel mit einem Gehalt an

—

Piperazinpyrophosphat (CAS RN 66034-17-1) von 50 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 GHT,

—

Phosphorsäureesterderivat von 35 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 GHT und

—

Zinkoxid (CAS RN 1314-13-2)von nicht mehr als 6 GHT

0 %

—

31.12.2029

0.6215

ex 3824 99 93

53

Zinkdimethacrylat (CAS RN 13189-00-9) mit einem Gehalt an 2,6-Di-tert-butyl-alpha-dimethylamino-p-kresol (CAS RN 88-27-7) von nicht mehr als 2,5  GHT, in Form von Pulver

0 %

—

31.12.2029

0.2939

ex 3824 99 93

61

Dinatrium-7,7'-(carbonyldiimino)bis(4-hydroxynaphthalin-2-sulfonat) (CAS RN 20324-87-2) mit einer Reinheit von 80 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2028

0.4290

ex 3824 99 93

63

Mischung von Phytosterolen, nicht in Form von Pulver, mit einem Gehalt an:

—

Sterolen von 75 GHT oder mehr

—

Stanolen von nicht mehr als 25 GHT,

zur Verwendung beim Herstellen von Stanolen/Sterolen oder Stanol-/Sterolestern (1)

0 %

—

31.12.2027

0.7460

ex 3824 99 93

65

Reaktionsmasse von 1,1‘-(Isopropyliden)-bis[3,5-dibrom-4-(2,3-dibrom-2-methylpropoxy)benzol] (CAS RN 97416-84-7) und 1,3-Dibrom-2-(2,3-dibrom-2-methylpropoxy)-5-{2-[3,5-dibrom-4-(2,3,3-tribrom-2-methylpropoxy)phenyl]propan-2-yl}benzol

0 %

—

31.12.2029

0.8371

ex 3824 99 93

74

1,3-Propandiamin, N1,N1'-1,2-Ethandiylbis-, Reaktionsprodukte mit Cyclohexan und peroxidiertem N-Butyl-2,2,6,6-tetramethyl-4-piperidinamin-2,4,6-trichlor-1,3,5-triazin (CAS RN 191680-81-6)

0 %

—

31.12.2027

0.4336

ex 3824 99 93

88

Mischung von Phytosterolen mit einem Gehalt an

—

Sitosterolen von 60 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 GHT,

—

Campesterolen von weniger als 15 GHT,

—

Stigmasterolen von weniger als 5 GHT und

—

Betasitostanolen von weniger als 15 GHT

0 %

—

31.12.2027

0.3078

ex 3824 99 96

35

Gebrannter Bauxit (feuerfest)

0 %

—

31.12.2029

0.8514

ex 3824 99 96

43

Durch 2-(Ethylthio)ethanthiol funktionalisiertes Silikagel mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.6628

 (*1)ex 3824 99 96

46

Granulat aus Mangan-Zink-Ferrit mit einem Gehalt an

—

Eisen(III)oxid von 52 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 76 GHT,

—

Mangan(II)oxid von 13 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 42 GHT, und

—

Zinkoxid von 2 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 22 GHT

0 %

—

31.12.2030

0.6749

 (*1)ex 3824 99 96

48

Zirconiumoxid (ZrO2), mit Calciumoxid (CAS RN 68937-53-1) stabilisiert mit einem Gehalt an Zirconiumoxid von 92 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 97 GHT

0 %

—

31.12.2030

0.5607

ex 3824 99 96

50

Nickelhydroxid, dotiert mit 12 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 18 GHT Zinkhydroxid und Cobalthydroxid, von der für die Herstellung positiver Elektroden für Akkumulatoren verwendeten Art

0 %

—

31.12.2027

0.6145

ex 3824 99 96

55

Pulverförmiger Trägerstoff, bestehend aus:

—

Ferrit (Eisenoxid) (CAS RN 1309-37-1)

—

Manganoxid (CAS RN 1344-43-0)

—

Magnesiumoxid (CAS RN 1309-48-4)

—

Styrolacrylat-Copolymer

der bei der Herstellung von mit Tintenoder Tonerngefüllten Flaschen oder Patronen für Faxgeräte, Drucker oder Fotokopierer pulverförmigem Toner zugesetzt werden soll (1)

0 %

—

31.12.2029

0.5141

ex 3824 99 96

60

Schmelzmagnesia mit einem Gehalt an Dichromtrioxid von 15 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.8587

ex 3824 99 96

62

Viskose Zubereitung, im Wesentlichen bestehend aus

—

mehr als 5 GHT, jedoch nicht mehr als 15 GHT Poly(vinylalkohol) (CAS RN 9002-89-5),

—

mehr als 10 GHT, jedoch nicht mehr als 20 GHT 1-Methoxy-2-Propanol (CAS RN 107-98-5),

—

Wasser,

zur Verwendung als Schutzbeschichtung für Wafer während des Schneidprozesses bei der Herstellung von Halbleitern (1)

0 %

—

31.12.2028

0.3050

ex 3824 99 96

65

Aluminiumnatriumsilicat, in Form von Kügelchen mit einem Durchmesser von:

—

entweder 1,6mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,4  mm,

—

oder 4mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6mm

0 %

—

31.12.2029

0.8875

ex 3824 99 96

66

Vulkanisationsmittel mit einem Gehalt von

—

78 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 82 GHT, an unlöslichem Schwefel (CAS RN 9035-99-8)

—

18 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 22 GHT, an naphtenischem Öl (CAS RN 64742-52-5) und

—

nicht mehr als 0,2  GHT Methylstyrol (CAS RN 98-83-9)

0 %

—

31.12.2029

0.3119

ex 3824 99 96

73

Reaktionserzeugnis, mit einem Gehalt an:

—

Molybdänoxid von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT,

—

Nickeloxid von 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 GHT,

—

Wolframoxid von 30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT

0 %

—

31.12.2029

0.7010

ex 3824 99 96

74

Mischung mit einer nichtstöchiometrischen Zusammensetzung:

—

mit kristalliner Struktur,

—

bestehend aus geschmolzenem Magnesia-Alumina-Spinell und Beimengungen von Silikat-Phasen und Aluminaten, wovon mindestens 75 GHT auf Fraktionen mit einer Korngröße von 1-3 mm und höchstens 25 GHT auf Fraktionen mit einer Korngröße von 0-1 mm entfallen

0 %

—

31.12.2026

0.8935

 (*1)ex 3824 99 96

78

Zirconiumoxid stabilisiert mit Yttriumoxid (CAS RN 64417-98-7) mit einem Gehalt an Zirconiumoxid von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.7147

ex 3824 99 96

80

Mischung bestehend aus

—

64 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 74 GHT amorphem Siliciumdioxid (CAS RN 7631-86-9)

—

25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 GHT Butanon (CAS RN 78-93-3) und

—

nicht mehr als 1 GHT 3-(2,3-Epoxypropoxy)propyltrimethoxysilan (CAS RN 2530-83-8)

0 %

—

31.12.2026

0.5820

ex 3824 99 96

87

Platinoxid (CAS RN 12035-82-4), auf einem porösen Träger aus Aluminiumoxid (CAS RN 1344-28-1) fixiert, mit einem Gehalt von

—

0,1  GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 GHT an Platin und

—

0,5  GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 GHT an Ethylaluminiumdichlorid (CAS RN 563-43-9)

0 %

—

31.12.2027

0.6132

ex 3901 10 10

ex 3901 40 00

20

10

Leichtfließendes, lineares Polyethylen-1-buten niedriger Dichte (LLDPE) (CAS RN 25087-34-7) in Pulverform mit

—

einer Schmelzflussrate (MFR 190 °C / 2,16  kg) von 16 g / 10 min oder mehr, jedoch nicht mehr als 24 g / 10 min,

—

einer Dichte (ASTM D 1505) von 0,922  g/cm3 oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,926  g/cm3 und

—

einer Vicat-Erweichungstemperatur von mindestens 94 °C

0 %

m3

31.12.2029

0.8378

ex 3901 10 10

ex 3901 40 00

50

50

Copolymer aus Ethylen und 1-Buten (CAS RN 25087-34-7) mit

—

einer Dichte (ASTM D 1505) von 0,924  g/cm3 oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,928  g/cm3,

—

einer Schmelzflussrate (190 °C/2,16  kg) von 48 g/10 min oder mehr, jedoch nicht mehr als 52 g/10 min und

—

einer Spitzenschmelztemperatur von 120 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 124 °C

0 %

—

31.12.2027

0.8379

ex 3901 10 10

ex 3901 40 00

60

60

Copolymer aus Ethylen und 1-Buten (CAS RN 25087-34-7) mit

—

einer Dichte (ASTM D 1505) von 0,922  g/cm3 oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,926  g/cm3 und

—

einer Schmelzflussrate (190 °C/2,16  kg) von 18 g/10 min oder mehr, jedoch nicht mehr als 22 g/10 min

0 %

—

31.12.2029

0.5142

ex 3901 10 90

30

Polyethylengranulat mit einem Kupfergehalt von 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 GHT

0 %

—

31.12.2026

0.8757

ex 3901 30 00

20

Copolymer aus Ethylen und Vinylacetat (CAS RN 24937-78-8) mit

—

einem Gehalt an Vinylacetat von 28 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 49 GHT,

—

einem Schmelzindex von weniger als 5 g/10 min (190 °C/2,16  kg, nach ASTM D1238)

—

in Form von Pellets

0 %

—

31.12.2029

0.8732

ex 3901 30 00

30

Terpolymer aus Ethylen, Vinylacetat und Methacrylsäure (CAS RN 26375-31-5)

0 %

—

31.12.2029

0.6897

 (*1)ex 3901 40 00

30

Lineares Polyethylen niedriger Dichte (LLDPE) aus Octen, im Ziegler-Natta-Verfahren hergestellt, in der Form von Pellets mit

—

einem Copolymergehalt von mehr als 10 GHT, jedoch nicht mehr als 20 GHT

—

einer Schmelzflussrate (MFR 190 °C/2,16  kg) von 0,7  g/10 min oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,9  g/10 min und

—

einer Dichte (ASTM D4703) von 0,911  g/cm3 oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,913  g/cm3

zur Verwendung bei der Herstellung von Folien für flexible Lebensmittelverpackungen im Coextrudierverfahren (1)

0 %

m3

31.12.2030

0.6920

 (*1)ex 3901 90 80

53

Copolymer aus Ethylen und Acrylsäure (CAS RN 9010-77-9) mit

—

einem Acrylsäuregehalt von 18,5  GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 49,5  GHT (ASTM-D4094), und

—

einer Schmelzflussrate von 10 g/10 min (MFR 125 °C/2,16  kg, ASTM-D1238) oder mehr

0 %

m3

31.12.2030

0.6734

 (*1)ex 3901 90 80

55

Zink- oder Natriumsalz eines Ethylen- und Acrylsäure-Copolymers mit

—

einem Gehalt an Acrylsäure von 6 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 GHT, und

—

einem Schmelzindex von 1 g/10 min oder mehr bei 190 °C/2,16  kg (ASTM D1238)

0 %

—

31.12.2030

0.5049

 (*1)ex 3901 90 80

67

Copolymer, ausschließlich aus Ethylen und Methacrylsäuremonomeren mit einem Gehalt an Methacrylsäure von 11 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2030

0.6998

ex 3901 90 80

73

Mischung mit einem Gehalt von

—

80 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 94 GHTochloriertes Polyethylen (CAS RN 64754-90-1) und

—

6 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT Styrol-Acryl-Copolymer (CAS RN 27136-15-8)

0 %

—

31.12.2026

0.8739

ex 3901 90 80

75

Terpolymer aus Ethylen, Isobutylacrylat und Methacrylsäure (CAS RN 37433-35-5), in Form von Pellets

0 %

—

31.12.2029

0.8736

ex 3901 90 80

85

Terpolymer aus Ethylen, n-Butylacrylat und Kohlenmonoxid (CAS RN 61843-70-7), in Form von Pellets

0 %

—

31.12.2029

0.2902

ex 3901 90 80

91

Ionomeres Harz, bestehend aus einem Salz eines Ethylen-Methacrylsäure-Copolymers

0 %

—

31.12.2029

0.3906

ex 3901 90 80

92

Chlorsulfoniertes Polyethylen

0 %

—

31.12.2029

0.2899

ex 3901 90 80

93

Ethylen-Vinylacetat-Kohlenmonoxid-Copolymer, zur Verwendung als Weichmacher beim Herstellen von Dachbahnen (1)

0 %

—

31.12.2029

0.3186

ex 3901 90 80

94

Mischung von A-B-Blockcopolymer aus Polystyrol und Ethylen-Butylen-Copolymer mit A-B-A-Blockcopolymer aus Polystyrol, Ethylen-Butylen-Copolymer und Polystyrol, mit einem Gehalt an Styrol von nicht mehr als 35 GHT

0 %

—

31.12.2029

0.2898

ex 3901 90 80

97

Chloriertes Polyethylen, in Form von Pulver

0 %

—

31.12.2029

0.2895

ex 3902 10 00

20

Polypropylen, keine Weichmacher enthaltend,

—

mit einem Schmelzpunkt von mehr als 150 °C (nach ASTM D 3417),

—

mit einer Schmelzwärme von 15 J/g oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 J/g,

—

mit einer Bruchdehnung von 1 000  % oder mehr (nach ASTM D 638),

—

mit einem Zug E-Modul (tensile modulus) von 69 MPa oder mehr, jedoch nicht mehr als 379 MPa (nach ASTM D 638)

0 %

—

31.12.2029

0.3179

ex 3902 20 00

20

Hydriertes Polyisobuten, in flüssiger Form

0 %

—

31.12.2029

0.8125

 (*1)ex 3902 30 00

20

Hydriertes Blockcopolymer aus Styrol und Isopren (CAS RN 68648-89-5), mit einem Gehalt von weniger als 37 GHT an Styrol

0 %

—

31.12.2030

0.8232

ex 3902 30 00

30

Hydriertes Copolymer aus Styrol, Isopren und Butadien, mit einem Gehalt an Propylen von 28 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 GHT

0 %

—

31.12.2026

0.5143

ex 3902 30 00

95

A-B-A-Blockcopolymer bestehend aus:

—

einem Propylen-Ethylen-Copolymer und

—

mit einem Polystyrolgehalt von 21 (± 3) GHT

0 %

—

31.12.2026

0.5138

ex 3902 30 00

97

Flüssiges Ethylen-Propylen-Copolymer mit:

—

einem Flammpunkt von 250 °C oder mehr,

—

einem Viskositätsindex von 150 oder mehr,

—

einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 650 oder mehr

0 %

—

31.12.2026

0.4768

ex 3902 90 90

60

Unhydriertes 100 % aliphatisches Harz (Polymer), mit folgenden Merkmalen:

—

flüssig bei Raumtemperatur

—

hergestellt durch kationische Polymerisation von C-5-Alken-Monomeren

—

mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 370 (± 50)

—

mit einer gewichtsmittleren Molmasse (Mw) von 500 (± 100)

0 %

—

31.12.2029

0.7950

 (*1)ex 3902 90 90

65

Bromiertes Butadien-Styrol-Copolymer (CAS RN 1195978-93-8) mit einem Gehalt an Brom von 60 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 68 GHT, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu Kapitel 39

0 %

—

31.12.2030

0.4040

ex 3902 90 90

70

Synthetisches Polyalphaolefin mit einer Viskosität von 3 Centistokes oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 Centistokes (nach ASTM D 445 bei 100 °C gemessen), hergestellt durch Polymerisation von Dodecen, mit oder ohne

—

einem Gehalt an Tetradecen von nicht mehr als 40 GHT und/oder

—

einem Gehalt an Decen von nicht mehr als 2 GHT und/oder

—

einem Gehalt an Hexadecen von nicht mehr als 2 GHT

0 %

—

31.12.2026

0.6214

ex 3902 90 90

94

Chlorierte Polyolefine, auch in einer Lösung oder Dispersion

0 %

—

31.12.2029

0.4166

ex 3903 19 00

40

Kristallines Polystyrol mit:

—

einem Schmelzpunkt von 268 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 272 °C

—

einem Erstarrungspunkt von 232 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 247 °C,

—

auch Zusatz- und Füllstoffe enthaltend

0 %

—

31.12.2026

0.5176

ex 3903 90 90

20

Copolymer in Form von Granulat mit einem Gehalt von

—

83 ± 3GHT Styrol,

—

7 ± 2GHT n-Butylacrylat,

—

9 ± 2GHT n-Butylmethacrylat und

—

0,01 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 1GHT Polyolefinwachs

0 %

—

31.12.2026

0.2891

ex 3903 90 90

ex 3911 90 99

35

43

Copolymer aus α-Methylstyrol und Styrol, mit einem Erweichungspunkt von mehr als 113 °C

0 %

—

31.12.2029

0.7417

ex 3903 90 90

ex 3904 69 80

38

88

Polytetrafluorethylen (CAS RN 9002-84-0), mit einem Styrol-Acrylnitril-Copolymer (CAS RN 9003-54-7) verkapselt, mit einem Gehalt jedes Polymers von 50 GHT (± 1)

0 %

—

31.12.2027

0.8415

ex 3903 90 90

43

Mischung von Polymeren, bestehend aus:

—

10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT eines Styrol-Ethylen-Butylen-Styrol-Blockcopolymers (CAS RN 66070-58-4),

—

25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 GHT Mineralöl (CAS RN 8042-47-5),

—

25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 GHT Calciumcarbonat (CAS RN 1317-65- 3),

—

10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT Polypropylen (CAS RN 9003-07-0) und

—

1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 GHT eines Copolymers aus α-Methylstyrol und Vinyltoluol (CAS RN 9017-27-0)

0 %

—

31.12.2027

0.5473

ex 3903 90 90

ex 3911 90 99

60

60

Styrol-Maleinsäureanhydrid-Copolymer, entweder teilweise verestert oder vollständig chemisch modifiziert, in Flocken- oder Pulverform

0 %

—

31.12.2026

0.6804

 (*1)ex 3903 90 90

70

Copolymer in Form von Granulat mit einem Gehalt von

—

75 (± 7) GHT Styrol und

—

25 (± 7) GHT Methylmethacrylat

0 %

m3

31.12.2030

0.4410

ex 3903 90 90

86

Mischung mit einem Gehalt an:

—

Styrolpolymeren von 45 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 GHT,

—

Poly(phenylenether) von 30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 GHT und

—

anderen Additiven von nicht mehr als 11 GHT

0 %

—

31.12.2029

0.2885

ex 3904 61 00

20

Copolymer aus Tetrafluorethylen und Trifluor(heptafluorpropoxy)ethylen, mit einem Gehalt an Trifluor(heptafluorpropoxy)ethylen von 3,2  GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,6  GHT und an extrahierbaren Fluoridionen von weniger als 1 mg/kg

0 %

—

31.12.2029

0.7675

ex 3904 69 80

20

Copolymer aus Tetrafluorethylen, Heptafluor-1-penten und Ethen (CAS RN 94228-79-2)

0 %

—

31.12.2029

0.7626

ex 3904 69 80

30

Copolymer aus Tetrafluorethylen, Hexafluorpropen und Ethen

0 %

—

31.12.2029

0.5560

ex 3904 69 80

85

Copolymer aus Ethylen und Chlortrifluorethylen, auch mit Hexafluorisobutylen modifiziert, auch mit Füllstoffen

0 %

—

31.12.2027

0.2883

ex 3904 69 80

96

Polychlortrifluorethylen, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 a) und b) zu Kapitel 39

0 %

—

31.12.2029

0.3745

ex 3904 69 80

97

Copolymer aus Chlortrifluorethylen und Vinylidendifluorid

0 %

—

31.12.2029

0.8414

ex 3905 91 00

35

Wässrige Lösung eines Copolymers aus Vinylpyrrolidon und N,N-Dimethylaminopropylmethacrylamidsulfat (CAS RN 175893-71-7) mit einem Copolymergehalt von 8 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 GHT

0 %

—

31.12.2027

0.5774

ex 3905 91 00

40

Wasserlösliches Ethylen-Vinylalkohol-Copolymer (CAS RN 26221-27-2) mit einem Anteil der Ethylenmonomereinheit von nicht mehr als 38 GHT

0 %

—

31.12.2027

0.8126

 (*1)ex 3905 91 00

50

Wässrige Lösung mit einem Gehalt von:

—

10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT, eines Copolymers aus Vinylpyrrolidon, N,N-Dimethylaminopropyl-methacrylamid und 3-(Methacryloylamino)propyllauryldimethylammoniumchlorid (CAS RN 306769-73-3),

—

nicht mehr als 1 GHT an Konservierungsstoffen

0 %

—

31.12.2030

0.8145

 (*1)ex 3905 91 00

60

Copolymer aus Vinylpyrrolidon, Vinylcaprolactam und Dimethylaminoethylmethacrylat (CAS RN 102972-64-5), in fester Form oder als wässrige Lösung, mit einem Anteil:

—

des Copolymers von 27 GHT oder mehr, aber nicht mehr als 33 GHT,

—

an Ethanol von nicht mehr als 1,5  GHT (CAS RN 64-17-5),

—

an Konservierungsstoffen von nicht mehr als 1 GHT

0 %

—

31.12.2030

0.8138

 (*1)ex 3905 91 00

70

Wässrige Lösung mit einem Gehalt von:

—

25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 GHT, eines Copolymers aus Vinylcaprolactam, Vinylpyrrolidon, N,N-Dimethylaminopropyl-methacrylamid und 3-(Methacryloylamino)propyllauryldimethylammoniumchlorid (CAS RN 748809-45-2),

—

10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 GHT, an Ethanol (CAS RN 64-17-5), auch mit tert-Butylalkohol (CAS RN 75-65-0) und/oder Denatoniumbenzoat (CAS RN 3734-33-6) denaturiert

0 %

—

31.12.2030

0.8139

 (*1)ex 3905 91 00

80

Copolymer aus Vinylpyrrolidon, Acrylsäure und Dodecylmethacrylat (CAS RN 83120-95-0)

0 %

—

31.12.2030

0.3282

 (*1)ex 3905 99 90

30

Povidon (INN)-Iod (CAS RN 25655-41-8) mit einer Reinheit von 92 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.3283

ex 3905 99 90

95

Polyvinylpyrrolidon, hexadecyliert oder eicosyliert

0 %

—

31.12.2029

0.2880

ex 3905 99 90

96

Polymer aus Vinylformal, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu Kapitel 39, mit einer gewichtsmittleren Molmasse (Mw) von 25 000 oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 000 und einem Gehalt an:

—

Acetylgruppen, berechnet als Vinylacetat, von 9,5  GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 13 GHT und

—

Hydroxylgruppen, berechnet als Vinylalkohol, von 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,5  GHT

0 %

—

31.12.2029

0.3278

ex 3905 99 90

98

Poly(vinylpyrrolidon), teilweise mit Triacontylgruppen substitutiert, mit einem Gehalt an Triacontylgruppen von 78 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 82 GHT

0 %

—

31.12.2029

0.3276

3906 90 60

 

Copolymer aus Methylacrylat, Ethylen und einem Monomer, das eine austauschbare, nicht am Kettenende befindliche Carboxylgruppe enthält, mit einem Gehalt an Methylacrylat von 50 GHT oder mehr, auch mit Siliciumdioxid vermischt

0 %

—

31.12.2029

0.7347

ex 3906 90 90

23

Copolymer aus Methylmethacrylat, Butylacrylat, Glycidylmethacrylat und Styrol (CAS RN 37953-21-2) mit einem Epoxidäquivalent von nicht mehr als 500, in Form von Flocken mit einer Teilchengröße von nicht mehr als 1 cm

0 %

—

31.12.2027

0.6672

 (*1)ex 3906 90 90

33

Copolymer von Butylacrylat und Alkylmethacrylat vom Typ Core-shell mit einer Teilchengröße von 5 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 μm

0 %

—

31.12.2030

0.7125

ex 3906 90 90

43

Copolymer aus Methacrylsäureestern, Butylacrylat und cyclischen Dimethylsiloxanen (CAS RN 143106-82-5)

0 %

—

31.12.2026

0.2886

ex 3906 90 90

50

Polymere aus Ester der Acrylsäure mit einem oder mehreren der folgenden Monomere in der Kette:

—

Chlormethylvinylether,

—

Chlorethylvinylether,

—

Chlormethylstyrol,

—

Vinylchloracetat,

—

Methacrylsäure,

—

Butendisäuremonobutylester,

—

Butendisäuremonocyclohexylester,

mit einem Gehalt jeder einzelnen Monomereinheit von nicht mehr als 5 GHT

0 %

—

31.12.2029

0.8579

ex 3906 90 90

58

Mischung von Polymeren mit einem Gehalt an

—

Polyacrylamid (CAS RN 9003-05-8) von 77 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 81 GHT,

—

Polyethylenglycol (CAS RN 25322-68-3) von 18 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 21 GHT

0 %

—

31.12.2028

0.7499

ex 3906 90 90

60

Wässrige Dispersion mit einem Gehalt an

—

Ethanol von mehr als 10 GHT, jedoch nicht mehr als 15 GHT und

—

einem Reaktionsprodukt von Poly(epoxyalkylmethacrylat-co-divinylbenzol) mit einem Glycerolderivat von mehr als 7 GHT, jedoch nicht mehr als11 GHT

0 %

—

31.12.2029

0.8828

ex 3906 90 90

71

Acrylnitril-Styrol-Acrylat-Copolymer in Form von Granulat mit einem Gehalt von

—

48 GHT an Styrol

—

22 GHT an Acrylnitril

—

29 GHT an Butylacrylat und

—

1 GHT an Dihydrodicyclopentadienylacrylat

0 %

—

31.12.2029

0.6425

ex 3906 90 90

73

Zubereitung mit einem Gehalt an

—

Copolymer aus Butylmethacrylat und Methacrylsäure von 33 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 37 GHT,

—

Propylenglykol von 24 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 28 GHT und

—

Wasser von 37 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 41 GHT

0 %

—

31.12.2029

0.3272

ex 3907 29 11

10

Poly(ethylenoxid) mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 100 000 oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.4378

ex 3907 29 11

20

Bis-[Methoxypoly(ethylenglykol)]-maleimidopropionamid, chemisch modifiziert mit Lysin, mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 40 000

0 %

—

31.12.2029

0.8882

ex 3907 29 11

30

Mischung mit einem Gehalt von

—

75 GHT oder mehr an Polyethylenglycol modifiziert mit Butyl-2-cyan-3-(4-hydroxy-3-methoxyphenyl)acrylat, mit einer Ethylenoxid-Kettenlänge von nicht mehr als 30 (CAS RN 780763-40-8),

—

nicht mehr als 25 GHT an ethoxyliertem Sorbitan-Trioleat (CAS RN 9005-70-3)

0 %

—

31.12.2029

0.8896

ex 3907 29 11

40

Ethoxyliertes Glycerin (CAS RN 31694-55-0) mit einer Hydroxylzahl von 541 oder mehr, jedoch nicht mehr als 587 (ASTM 4274)

0 %

—

31.12.2029

0.7532

ex 3907 29 20

35

Gemisch mit einem Gehalt von

—

5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT eines Copolymers aus Glycerol, Propylenoxid und Ethylenoxid (CAS RN 9082-00-2) und

—

85 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 95 GHT eines Copolymers aus Sucrose, Propylenoxid und Ethylenoxid (CAS RN 26301-10-0)

0 %

—

31.12.2029

0.4013

ex 3907 29 20

40

Copolymer ausTetrahydrofuran und Tetrahydro-3-methylfuran (CAS RN 38640-26-5) mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 900 oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 600

0 %

—

31.12.2028

0.6351

ex 3907 29 20

50

Poly(p-phenylenoxid) in Pulverform mit:

—

einer Glasübergangstemperatur von 210 °C oder mehr,

—

einer gewichtsgemittelten Molmasse (Mw) von 35 000 oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 000 ,

—

einer intrinsischen Viskosität von 0,2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6  dl/g

0 %

—

31.12.2029

0.7478

ex 3907 29 99

20

2,3-Bis(methylpolyoxyethylen-oxy)-1-[(3-maleimid-1-oxopropyl)amino]propyloxypropan (CAS RN 697278-30-1) mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von mindestens 20 kDa, auch modifiziert mit einer chemischen Substanz, die eine Verbindung zwischen dem PEG und einem Protein oder einem Peptid ermöglicht

0 %

—

31.12.2029

0.2920

ex 3907 29 99

30

Homopolymer aus 1-Chlor-2,3-epoxypropan (Epichlorhydrin)

0 %

—

31.12.2029

0.3269

ex 3907 29 99

45

Copolymer aus Ethylenoxid und Propylenoxid, mit endständigen Aminopropyl- und Methoxygruppen

0 %

—

31.12.2029

0.4536

ex 3907 29 99

50

Perfluoropolyetherpolymer mit endständigen Vinyl-Silyl-Gruppen oder einer Zusammen-stellung bei welcher das Perfluoropolyetherpolymer mit endständigen Vinyl-Silyl-Gruppen vorherrscht

0 %

—

31.12.2029

0.4546

ex 3907 29 99

55

Succinimidylester der Methoxypoly(ethylenglycol)propionsäure, mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 5 000

0 %

—

31.12.2029

0.5144

ex 3907 29 99

60

Polytetramethylenoxid-di-p-Aminobenzoat

0 %

—

31.12.2026

0.8491

ex 3907 29 99

70

Poly(oxy-1,4-phenylenoxy-1,4-phenylencarbonyl-1,4-phenylen) (CAS RN 29658-26-2) mit einem Gehalt an Additiven von nicht mehr als 35 GHT

0 %

—

31.12.2027

0.2759

ex 3907 30 00

40

Epoxidharz, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 70 GHT oder mehr, zum Verkapseln von Waren der Positionen 8504 , 8533 , 8535 , 8536 , 8541 , 8542 oder 8548  (1)

0 %

—

31.12.2029

0.7427

ex 3907 30 00

70

Zubereitung aus Epoxidharz (CAS RN 29690-82-2) und Phenolharz (CAS RN 9003-35-4)

—

mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (CAS RN 60676-86-0) von 65 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 75 GHT und

—

auch mit einem Gehalt an Ruß (CAS RN 1333-86-4) von nicht mehr als 0,5  GHT

0 %

—

31.12.2027

0.2541

ex 3907 40 00

35

α-Phenoxycarbonyl-ω-phenoxypoly[oxy(2,6-dibrom-1,4-phenylen) isopropyliden(3,5-dibrom-1,4-phenylen)oxycarbonyl](CAS RN 94334-64-2)

0 %

—

31.12.2029

0.2564

ex 3907 40 00

45

α-(2,4,6-Tribromphenyl)-ω-(2,4,6-tribromphenoxy)poly[oxy(2,6-dibrom-1,4-phenylen)isopropyliden(3,5-dibrom-1,4-phenylen)oxycarbonyl] (CAS RN 71342-77-3)

0 %

—

31.12.2029

0.3263

ex 3907 69 00

10

Copolymer aus Terephthalsäure und Isophthalsäure mit Ethylenglykol, Butan-1,4-diol und Hexan-1,6-diol

0 %

—

31.12.2029

0.2980

3907 70 00

 

Poly(milchsäure)

0 %

—

31.12.2029

0.2918

ex 3907 91 90

10

Diallylphthalat-Prepolymer, in Form von Pulver

0 %

—

31.12.2029

0.5639

ex 3907 99 80

25

Copolymer, mit einem Gehalt an Terephthalsäure und/oder ihren Isomeren und Cyclohexandimethanol von 72 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.4940

 (*1)ex 3907 99 80

ex 3913 90 00

30

20

Poly(hydroxyalkanoat), hauptsächlich bestehend aus Poly(3-hydroxybutyrat)

0 %

—

31.12.2030

0.7491

ex 3907 99 80

35

Copolymer in Form einer klaren hellgelben Flüssigkeit, bestehend aus

—

Phthalsäureisomeren und/oder aliphatischen Dicarbonsäuren,

—

aliphatischen zweiwertigen Alkoholen und

—

Fettsäureenden

mit

—

einer Hydroxylzahl von 120 mg KOH oder mehr, jedoch nicht mehr als 350 mg KOH,

—

einer Viskosität bei 25 °C von 2 000  cPs oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 000  cPs und

—

einer Säurezahl von weniger als 10 mg KOH/g

0 %

—

31.12.2029

0.5057

 (*1)ex 3907 99 80

80

Copolymer, bestehend aus 72 GHT oder mehr Terephthalsäure und/oder Derivaten davon und Cyclohexandimethanol, mit linearen und/oder zyklischen Diolen

0 %

—

31.12.2030

0.2923

ex 3908 90 00

10

Poly(iminomethylen-1,3-phenylenmethyleniminoadipoyl), in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu Kapitel 39

0 %

—

31.12.2029

0.7428

ex 3909 20 00

10

Polymermischung mit einem Gehalt an

—

Melaminharz (CAS RN 9003-08-1) von 60 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 75 GHT

—

Siliciumdioxid (CAS RN 14808-60-7 oder 60676-86-0) von 15 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 GHT

—

Cellulose (CAS RN 9004-34-6) von 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT und

—

Phenolharz (CAS RN 25917-04-8) von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT

0 %

—

31.12.2027

0.6423

ex 3909 50 90

20

Zubereitung mit einem Gehalt an

—

mit hydrophoben Gruppen modifiziertem ethoxyliertem Polyurethan von 14 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 18 GHT,

—

enzymatisch modifizierter Stärke von 3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 GHT und

—

Wasser von 77 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 83 GHT

0 %

—

31.12.2029

0.6420

ex 3909 50 90

30

Zubereitung mit einem Gehalt an

—

mit hydrophoben Gruppen modifiziertem ethoxyliertem Polyurethan von 16 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT,

—

Diethylenglykolbutylether von 19 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 23 GHT und

—

Wasser von 60 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 64 GHT

0 %

—

31.12.2029

0.6424

ex 3909 50 90

40

Zubereitung mit einem Gehalt an

—

mit hydrophoben Gruppen modifiziertem ethoxyliertem Polyurethan von 34 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 36 GHT,

—

Propylenglykol von 37 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 39 GHT und

—

Wasser von 26 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 28 GHT

0 %

—

31.12.2029

0.6921

ex 3910 00 00

15

Dimethyl-, Methyl(propyl(polypropylenoxid))siloxan (CAS RN 68957-00-6), trimethylsiloxy-terminiert

0 %

—

31.12.2026

0.3260

ex 3910 00 00

20

Blockcopolymer aus Poly(methyl-3,3,3-trifluorpropylsiloxan) und Poly[methyl(vinyl)siloxan]

0 %

—

31.12.2029

0.7057

ex 3910 00 00

25

Zubereitungen mit einem Gehalt an

—

10 GHT oder mehr 2-Hydroxy-3-[3-[1,3,3,3-tetramethyl-1-[(trimethylsilyl)oxy] disiloxanyl] propoxy] propyl-2-methyl-2-propenoat (CAS RN 69861-02-5) und

—

10 GHT oder mehr α-Butyldimethylsilyl- ω -3-[(2-methyl-1-oxo-2-propen-1-yl)oxy]propyl-Endgruppen enthaltendes Siliconpolymer (CAS RN 146632-07-7)

0 %

—

31.12.2026

0.7058

ex 3910 00 00

35

Zubereitungen mit einem Gehalt an

—

30 GHT oder mehr α -Butyldimethylsilyl- ω -(3-methacryloxy-2-hydroxypropyloxy)propyldimethylsilyl-polydimethylsiloxan (CAS RN 662148-59-6) und

—

10 GHT oder mehr N, N – Dimethylacrylamid (CAS RN 2680-03-7)

0 %

—

31.12.2026

0.4049

ex 3910 00 00

40

Silikone der für die Herstellung von chirurgischen Dauerimplantaten verwendeten Art

0 %

—

31.12.2026

0.7217

ex 3910 00 00

45

Dimethylsiloxan, hydroxyterminiertes Polymer mit einer Viskosität von 38 bis 100 mPa· s (CAS RN 70131-67-8)

0 %

—

31.12.2026

0.4300

ex 3910 00 00

50

Druckempfindlicher Silikonklebstoff in einem Copoly(Dimethylsiloxan/Diphenylsiloxan)-Harz enthaltendem Lösungsmittel

0 %

—

31.12.2027

0.7218

ex 3910 00 00

55

Zubereitung mit einem Gehalt von

—

55 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 GHT vinylterminiertem Polydimethylsiloxan (CAS RN 68083-19-2),

—

30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT dimethylvinyliertem und trimethyliertem Siloxan (CAS RN 68988-89-6), und

—

1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 GHT Polytrimethylhydrosilylsiloxane (CAS RN 68988-56-7)

0 %

—

31.12.2026

0.5926

ex 3910 00 00

70

Passivierender Silikonüberzug in Primärform, zum Kantenschutz sowie zum Schutz vor Kurzschlüssen in Halbleiterbauelementen

0 %

—

31.12.2029

0.8670

ex 3910 00 00

85

Zweikomponentensilicon, mit einer Viskosität der Mischung von 3 000  cPs oder mehr, jedoch nicht mehr als 6 000  cPs (gemäß der Norm GB/T 2794) zur Verwendung als elektrisches Isoliermaterial in Verbindungskästen für Solarpaneele bei der Herstellung von Solarpaneelen (1)

0 %

—

31.12.2028

0.4413

ex 3911 10 00

81

Nicht-hydriertes Kohlenwasserstoffharz, hergestellt durch Polymerisation von mehr als 75GHT cycloaliphatischen C5- bis C10-Alkenen und mehr als 10GHT, jedoch nicht mehr als 25GHT aromatischen Alkenen, die ein Kohlenwasserstoffharz mit

—

Jodzahl von mehr als 120 und

—

Gardner-Farbzahl von mehr als 10 beim reinen Erzeugnis oder

—

Gardner-Farbzahl von mehr als 8 bei 50-Volumenprozent-Lösung in Toluol (nach ASTM D6166)

ergibt

0 %

—

31.12.2029

0.8220

 (*1)ex 3911 90 19

15

Polyetherimid von

—

5,5′-[(Isopropyliden)bis(4,1-phenylen)dioxy]bis(1,3-isobenzofurandion) und 1,3-Benzoldiamin, auch als Copolymer mit Dimethylsilikonen mit 3-Aminopropyl-Endgruppen (CAS RN 61128-46-9 oder 99904-16-2) oder

—

5,5′-[(Isopropyliden)bis(4,1-phenylen)dioxy]bis(1,3-isobenzofurandion) und 1,4-Benzoldiamin (CAS RN 61128-47-0) oder

—

4,4′-[(Isopropyliden)bis(4,1-phenylen)dioxy]bis(1,3-isobenzofurandion), 5,5′-[(Isopropyliden)bis(4,1-phenylen)dioxy]bis(1,3-isobenzofurandion), 4,5′-[(Isopropyliden)bis(4,1-phenylen)dioxy]bis(1,3-isobenzofurandion), Pyromellitsäuredianhydrid, 1,2-Benzoldiamin, 1,3-Benzoldiamin und 1,4-Benzoldiamin mit Phthalsäureanhydrid-Endgruppen (CAS RN 96557-46-9)

0 %

—

31.12.2026

0.8920

 (*1)ex 3911 90 19

25

Polyamidimid von

—

4-Chlorformylphthalsäureanhydrid und 4,4′-Methylendianilin (CAS RN 35463-82-2) oder

—

4-Chlorformylphthalsäureanhydrid, 4,4′-Oxydianilin und 1,3-Phenylendiamin (CAS RN 25928-85-2),

mit einem Gehalt an Additiven von nicht mehr als 35 GHT

0 %

—

31.12.2030

0.4280

ex 3911 90 19

30

Copolymer von Ethylenimin und Ethylenimindithiocarbamat, in wässriger Natriumhydroxid-Lösung

0 %

—

31.12.2027

0.5145

ex 3911 90 19

40

m-Xylolformaldehydharz

0 %

—

31.12.2026

0.8450

ex 3911 90 19

80

Poly(oxy-1,4-phenylensulfonyl-1,4-phenylen) (CAS RN 25608-63-3 und CAS RN 25667-42-9) mit einem Gehalt an Zusätzen von nicht mehr als 20 GHT

0 %

—

31.12.2027

0.8218

ex 3911 90 99

23

Wässrige Lösung mit einem Gehalt von 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT, eines Polyisobutylenmaleinsäureanhydrids, modifiziert mit

—

N,N-Dimethylpropan-1,3-diamin,

—

einem Copolymer aus Ethylenoxid und Propylenoxid, mit endständigen Aminopropyl- und Methoxygruppen,

—

Ethanol

(CAS RN 497926-97-3)

0 %

—

31.12.2026

0.3257

ex 3911 90 99

25

Copolymer aus Vinyltoluol und α-Methylstyrol

0 %

—

31.12.2029

0.5109

 (*1)ex 3911 90 99

35

Alternierendes Copolymer aus Ethylen und Maleinsäureanhydrid (EMA)

0 %

—

31.12.2030

0.8009

 (*1)ex 3911 90 99

38

Mischung enthaltend

—

90 GHT (± 1 GHT) Polymer aus 2-Ethyliden-1,2,3,4,4a,5,8,8a-octahydro-1,4:5,8-dimethanonaphthalin mit hydriertem 3a,4,7,7a-Tetrahydro-4,7-methano-1H-inden (CAS RN 881025-72-5) und

—

10 GHT (± 1 GHT) hydriertes Styrol-Butadien-Copolymer ((CAS RN 66070-58-4)

0 %

—

31.12.2030

0.3221

ex 3911 90 99

40

Calcium- und Natriumsalzgemisch eines Maleinsäure-Methylvinylether-Copolymers, mit einem Gehalt an Calcium von 9 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 GHT

0 %

—

31.12.2029

0.3256

ex 3911 90 99

45

Copolymer aus Maleinsäure und Methylvinylether

0 %

—

31.12.2029

0.8010

 (*1)ex 3911 90 99

48

Mischung aus enthaltend

—

90 GHT (± 1 GHT) Polymer aus 2-Ethyliden-1,2,3,4,4a,5,8,8a-octahydro-1,4:5,8-dimethanonaphthalin mit hydriertem 3a,4,7,7a-Tetrahydro-4,7-methano-1H-inden (CAS RN 881025-72-5) und

—

10 GHT (± 1 GHT) Ethylen-Propylen-Copolymer((CAS RN 9010-79-1)

0 %

—

31.12.2030

0.3255

ex 3911 90 99

65

Calciumzinksalz eines Copolymers aus Maleinsäure und Methylvinylether

0 %

—

31.12.2029

0.8918

 (*1)ex 3911 90 99

73

Mischung enthaltend

—

89 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 91 GHT Polymer aus 2-Ethyliden-1,2,3,4,4a,5,8,8a-octahydro-1,4:5,8-dimethanonaphthalin mit hydriertem 3a,4,7,7a-Tetrahydro-4,7-methano-1H-inden (CAS RN 881025-72-5), und

—

9 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 11 GHT Polypropylen-Homopolymer (CAS RN 9003-07-0)

0 %

—

31.12.2030

0.4091

ex 3911 90 99

86

Copolymer aus Methylvinylether und Maleinsäureanhydrid (CAS RN 9011-16-9)

0 %

—

31.12.2026

0.4912

ex 3912 11 00

30

Cellulosetriacetat (CAS RN 9012-09-3)

0 %

—

31.12.2026

0.4953

 (*1)ex 3912 11 00

40

Cellulosediacetat-Pulver

0 %

—

31.12.2030

0.3251

ex 3912 39 85

10

Ethylcellulose, nicht weichgemacht

0 %

—

31.12.2029

0.3253

ex 3912 39 85

20

Ethylcellulose, in Form einer wässrigen Dispersion, Hexadecan-1-ol und Natriumdodecylsulfat enthaltend, mit einem Gehalt an Ethylcellulose von 27 (± 3) GHT

0 %

—

31.12.2029

0.3252

ex 3912 39 85

30

Cellulose, hydroxyethyliert und alkyliert, mit Alkylketten von 3 oder mehr Kohlenstoffatomen

0 %

—

31.12.2029

0.6718

 (*1)ex 3912 39 85

50

Polyquaternium 10 (CAS RN 68610-92-4)

0 %

—

31.12.2030

0.4017

ex 3912 90 10

20

Hydroxypropylmethylcellulosephtalat

0 %

—

31.12.2029

0.3749

ex 3913 90 00

85

Steriles Natriumhyaluronat (CAS RN 9067-32-7)

0 %

—

31.12.2029

0.3249

ex 3913 90 00

95

Chondroitinschwefelsäure, Natriumsalz (CAS RN 9082-07-9)

0 %

—

31.12.2029

0.8323

ex 3914 00 00

10

Wässrige Suspension mit

—

20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT Agarosekugeln, modifiziert mit Nitrilotriessigsäure und geladen mit zweiwertigen Nickelionen (CAS RN 1615227-97-8), und

—

20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT Ethanol (CAS RN 64-17-5)

0 %

—

31.12.2027

0.5988

ex 3916 90 10

10

Stäbe mit Zellstruktur, enthaltend:

—

Polyamid-6 oder Poly(epoxyanhydrid),

—

falls vorhanden 7 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 GHT Polytetrafluorethylen,

—

10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 GHT anorganische Füllstoffe

0 %

—

31.12.2029

0.8116

ex 3917 31 00

ex 3917 32 00

ex 3917 39 00

30

20

20

Rohre:

—

mit einem Außendurchmesser von 0,33  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,3  mm,

—

mit einem Innendurchmesser von 0,01  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,1  mm,

—

geeignet für einen maximalen Betriebsdruck von 2,7  MPa bis zu 70 MPa,

—

geeignet für alle Lösungen, die bei der Chromatografie verwendet werden,

—

auch mit Quarzglas,

—

auch mit PEEK beschichtet,

zur Verwendung in chromatographischen Systemen (1)

0 %

—

31.12.2026

0.8268

ex 3917 32 00

30

Wärmeschrumpfschlauch mit:

—

einem Polymergehalt von 80 GHT oder mehr

—

einem Isolationswiderstand von 90 MΩ oder mehr

—

einer Durchschlagfestigkeit von 35 kV/mm oder mehr

—

einer Wandstärke von 0,04  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,9  mm

—

einer Flachbreite von 18 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 156 mm;

zur Verwendung bei der Herstellung von Aluminium-Elektrolytkondensatoren (1)

0 %

—

31.12.2029

0.8117

ex 3917 40 00

20

Formstücke (Muttern und Ringbeschläge) und Verbindungsstücke aus Kunststoff:

—

mit Gewinde,

—

auch gestützt durch einen Ring aus nicht rostendem Stahl,

—

geeignet für einen maximalen Betriebsdruck von mindestens 2,7  MPa, jedoch nicht mehr als 114 MPa,

für Rohre:

—

mit einem Außendurchmesser von 0,33  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,3  mm,

—

geeignet für einen maximalen Betriebsdruck von mindestens 2,7  MPa, jedoch nicht mehr als 114 MPa,

—

geeignet für alle Lösungen, die bei der Chromatografie verwendet werden,

zur Verwendung bei der Herstellung von chromatografischen Systemen (1)

0 %

—

31.12.2026

0.4641

ex 3917 40 00

91

Kunststoffverbindungsstücke mit o-förmigen Dichtungsringen, Sicherheitsklammer und Abziehvorrichtung zur Einführung in Kraftstoffschläuche von Kraftfahrzeugen

0 %

—

31.12.2029

0.2421

ex 3919 10 19

ex 3919 10 80

ex 3919 90 80

10

25

31

Reflektierende Folie, bestehend aus einer Polyurethanschicht, die auf der einen Seite mit Sicherheitsmarkierungen gegen Fälschung, Änderung oder Austausch von Daten oder Vervielfältigung oder mit einer offiziellen Markierung für den Verwendungszweck, für den sie bestimmt ist, und eingelassenen Glaskügelchen und auf der anderen Seite mit einer Klebeschicht versehen ist, ein- oder beidseitig mit einer abziehbaren Schutzfolie bedeckt

0 %

—

31.12.2029

0.4800

ex 3919 10 80

ex 3919 90 80

27

20

Polyesterfolie:

—

auf einer Seite mit einem durch Wärme lösbaren Acrylklebstoff, welcher sich bei einer Temperatur von 90 °C oder mehr, aber nicht mehr als 200 °C ablöst, und einer Polyesterschicht bedeckt und

—

auf der anderen Seite entweder unbeschichtet oder mit einem druckempfindlichen Acrylklebstoff beschichtet oder beschichtet mit einem durch Wärme lösbaren Acrylklebstoff, welcher sich bei einer Temperatur von 90 °C oder mehr, aber nicht mehr als 200 °C ablöst, und mit einer Polyesterschicht bedeckt

0 %

—

31.12.2027

0.2910

ex 3919 10 80

35

Reflektierende Folie, bestehend aus einer Poly(vinylchlorid)schicht, einer Alkydpolyesterschicht, die auf einer Seite mit Sicherheitsmarkierungen gegen Fälschung, Änderung oder Austausch von Daten oder Vervielfältigung oder mit einer nur bei rückstrahlender Beleuchtung sichtbaren offiziellen Markierung für den Verwendungszweck, für den sie bestimmt ist, und eingelassenen Glaskügelchen und auf der anderen Seite mit einer Klebeschicht versehen ist, ein- oder beidseitig mit einer abziehbaren Schutzfolie bedeckt

0 %

—

31.12.2029

0.4303

ex 3919 10 80

ex 3919 90 80

45

45

Verstärktes Band aus Polyethylen-Schaumstoff, beidseitig mit druckempfindlichem und mit Mikrokanälen versehenem Acrylatklebstoff sowie auf einer Seite mit einer Schutzabdeckung beschichtet, mit einer Anwendungsdicke von 0,38  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,53  mm

0 %

—

31.12.2027

0.3036

ex 3919 10 80

ex 3919 90 80

55

53

Bänder aus Acrylschaum:

—

auf einer Seite mit einem wärmeaktivierbaren Klebstoff oder druckempfindlichen Acrylklebstoff versehen,

—

auf der anderen Seite mit einem druckempfindlichen Acrylklebstoff versehen,

—

ein- oder beidseitig mit einer abziehbaren Schutzfolie versehen

—

mit einer Schälhaftung (‚peel adhesion‘) bei einem Winkel von 90 o von mehr als 25 N/cm (nach ASTM D 3330)

0 %

—

31.12.2027

0.2416

ex 3919 10 80

ex 3919 90 80

ex 3920 61 00

57

30

30

Reflektierende Folie

—

aus einer Polycarbonat- oder Polyacrylfolie einseitig mit gleichmäßigen Einprägungen versehen,

—

einseitig oder beidseitig mit einer oder mehreren Lagen aus Kunststoff überzogen oder metallisiert,

—

auch mit einer Klebeschicht und einer abziehbaren Schutzfolie auf einer Seite

0 %

—

31.12.2029

0.6886

 (*1)ex 3919 10 80

63

Reflektierende Folie, bestehend aus

—

einer Acrylharzschicht mit Sicherheitsmarkierungen gegen Fälschung, Veränderung oder Austausch von Daten oder Vervielfältigung oder mit einer offiziellen Markierung für den Verwendungszweck,

—

einer Acrylharzschicht mit eingelassenen Glaskügelchen,

—

einer mit einem Melamin-Vernetzungsmittel gehärteten Acrylharzschicht,

—

einer Metallschicht,

—

einem Acrylklebstoff und

—

einer abziehbaren Schutzfolie

0 %

—

31.12.2030

0.4545

ex 3919 10 80

ex 3919 90 80

73

50

Selbstklebende reflektierende Verbundfolie, auch in segmentierten Stücken,

—

auch mit einem Wasserzeichen,

—

auch mit einer Schicht Übertragungsfolie, einseitig mit einem Klebstoff beschichtet;

die reflektierende Folie besteht aus:

—

einer Schicht Acryl- oder Vinylpolymer,

—

einer Schicht Poly(methylmethacrylat) oder Polycarbonat mit Mikroprismen

—

einer metallisierten Schicht,

—

einer Klebeschicht und

—

einer abziehbaren Schutzfolie

—

auch mit einer zusätzlichen Polyesterschicht

0 %

—

31.12.2029

0.5166

ex 3919 10 80

ex 3919 90 80

75

80

Selbstklebende reflektierende Folie, bestehend aus mehreren Lagen, darunter:

—

einem Acrylharz-Copolymer,

—

Polyurethan,

—

einer metallisierten Schicht, auf einer Seite versehen mit Laserbeschriftung zum Schutz vor Fälschung, Veränderung oder Austausch der Daten sowie vor Vervielfältigung, oder mit einer offiziellen Kennzeichnung für eine bestimmte Verwendung,

—

Mikroglaskugeln und

—

einer Klebeschicht mit einer abziehbaren Schutzfolie auf einer oder auf beiden Seiten

0 %

—

31.12.2026

0.8667

ex 3919 10 80

ex 3919 90 80

78

48

Polytetrafluorethylenfolie,

—

mit einer Dicke von 50 μm oder mehr,

—

mit einer Breite von 6,30  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 740 mm,

—

mit einer Bruchdehnung von nicht mehr als 200 % und

—

einseitig mit einer Schicht eines druckempfindlichen Siliconklebstoffs von nicht mehr als 50 μm Dicke versehen

0 %

—

31.12.2028

0.3243

ex 3919 90 80

23

Folien bestehend aus 1 bis 3 laminierten Schichten aus Poly(ethylenterephthalat) und einem Copolymer aus Terephthalsäure, Sebacinsäure und Ethylenglykol, auf einer Seite mit abriebfestem Acryl beschichtet und auf der anderen Seite mit druckempfindlichem Acrylklebstoff, einer wasserlöslichen Methylcellulose-Schicht und einer Schutzabdeckung aus Poly(ethylenterephthalat) beschichtet

0 %

—

31.12.2029

0.4760

ex 3919 90 80

24

Reflektierende Verbundfolie,

—

bestehend aus einer Epoxyacrylatschicht mit eingeprägtem gleichmäßigem Muster auf einer Seite,

—

beidseitig mit einer oder mehreren Kunststoffschichten versehen,

—

einseitig mit einer Klebstoffschicht und einer Abziehfolie versehen

0 %

—

31.12.2029

0.4415

ex 3919 90 80

33

Transparente selbstklebende Poly(ethylen)folie, ohne Verunreinigungen oder Fehlstellen, auf einer Seite mit druckempfindlichem Acrylklebstoff beschichtet, mit einer Dichte von 60 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 μm und einer Breite von mehr als 1 245  mm, jedoch nicht mehr als 1 255  mm

0 %

—

31.12.2029

0.4445

ex 3919 90 80

49

Reflektierende Verbundfolie bestehend aus einer Poly(methlymethacrylat)folie, auf der auf einer Seite ein regelmäßiges Muster eingeprägt ist, einer Folie, welche Mikrokugeln aus Glas enthält, einer Klebeschicht und einer abziehbaren Schutzfolie

0 %

—

31.12.2029

0.5507

ex 3919 90 80

51

Biaxial orientierte Folie aus Poly(methylmethacrylat), mit einer Dicke von 50 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 μm, einseitig mit einer Klebeschicht und einer abziehbaren Schutzfolie versehen

0 %

—

31.12.2029

0.4532

ex 3919 90 80

54

Polyvinylchlorid-Folie, einseitig versehen mit

—

einer Polymerschicht,

—

einer Klebeschicht,

—

einer abziehbaren Trennschicht, einseitig geprägt, mit abgeflachten Kugeln,

auch auf der anderen Seite mit einer Klebeschicht und einer metallisierten Polymerschicht versehen

0 %

—

31.12.2029

0.8629

ex 3919 90 80

55

Schwarze Polyvinylchlorid-Folie

—

mit einem Glanzgrad von mehr als 25 Grad (nach ASTM D 2457),

—

auch auf einer Seite mit einer Schutzfolie aus Polyethylenterephthalat und auf der anderen Seite mit einem mikrostrukturierten druckempfindlichen Acrylklebstoff und einer abziehbaren Schutzfolie versehen

zur Verwendung bei der Herstellung von ausgestanzten Folien für Innen- und Außenflächen von Kraftfahrzeugen (1)

0 %

—

31.12.2028

0.4314

ex 3919 90 80

56

Transparente Polyethylenfolie, einseitig mit einem wässrigen Acrylklebstoff beschichtet, mit einer Dicke von 30-50 μm, in Rollen mit einer Breite von 52 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 154 cm

0 %

—

31.12.2029

0.4947

 (*1)ex 3919 90 80

65

Selbstklebende Folie mit einer Dicke von 40 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 475 μm, bestehend aus einer Schicht oder mehreren Schichten aus durchsichtigem metallisiertem oder gefärbtem Polyethylenterephthalat, auf der einen Seite mit einer kratzfesten Beschichtung und auf der anderen Seite mit einem druckempfindlichen Klebstoff und einer Abziehfolie versehen

0 %

—

31.12.2030

0.4925

 (*1)ex 3919 90 80

70

Selbstklebende Polierscheiben aus mikroporösem Polyurethan, auch mit einer Unterlage versehen

0 %

—

31.12.2030

0.4964

 (*1)ex 3919 90 80

82

Reflektierende Folie bestehend aus

—

einer Polyurethanschicht,

—

einer Schicht, die Mikrokugeln aus Glas enthält,

—

einer metallisierten Aluminiumschicht und

—

einer Klebeschicht, auf einer Seite oder auf beiden Seiten mit einer Schutzfolie bedeckt,

—

auch mit einer Polyvinylchloridschicht

—

einer Schicht, die Sicherheitsmarkierungen gegen Fälschung, Änderung oder Austausch von Daten oder Vervielfältigung oder eine offizielle Markierung für den vorgesehenen Verwendungszweck enthalten kann

0 %

—

31.12.2030

0.4459

ex 3919 90 80

83

Reflektions- oder Diffusionsfolien, in Rollen:

—

zum Schutz vor ultravioletter oder infraroter Wärmestrahlung, zur Anbringung an Fenstern, oder

—

zur gleichmäßigen Lichtübertragung und verteilung, für LCD-Module

0 %

—

31.12.2027

0.3754

ex 3920 10 89

40

Mehrlagige Folien mit Acrylbeschichtung, auf eine Lage aus Hartpolyethylen laminiert, mit einer Gesamtdicke von 0,8  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,2  mm

0 %

—

31.12.2027

0.8205

ex 3920 20 21

50

Biaxial gereckte Polypropylen-Schichtfolie, mit einer Gesamtdicke von nicht mehr als 14 Mikron

0 %

—

31.12.2026

0.3028

ex 3920 20 29

70

Monoaxial orientierte Folie, bestehend aus drei Lagen, die jeweils aus einem Gemisch aus Polypropylen und einem Ethylen-Vinylacetat-Copolymer bestehen, mit einer mittleren Lage, die auch Titandioxid enthalten kann, mit

—

einer Dicke von 55 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 97 μm,

—

einem Elastizitätsmodul in Längsrichtung von 0,30  GPa oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,45  GPa und

—

einem Elastizitätsmodul in Querrichtung von 0,20  GPa oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,70  GPa

0 %

—

31.12.2029

0.5167

ex 3920 20 29

94

Coextrudierte monoaxial orientierte Folie:

—

bestehend aus drei bis fünf Schichten,

—

wobei jede Schicht aus einer Mischung aus Polypropylen und/oder Polyethylen besteht,

—

und einen Gehalt an weiteren Polymeren von nicht mehr als 10 GHT aufweist,

—

auch mit Titandioxid in der Kernschicht,

—

mit einer Gesamtdicke von nicht mehr als 75 μm

0 %

—

31.12.2027

0.8848

ex 3920 30 00

30

Biaxial orientierte Folie aus hochschlagfestem Polystyrol mit opaker Schicht, auch bedruckt, in Rollen mit

—

einer Dicke von 0,229  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,279  mm

—

einem Titandioxidgehalt von 3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,5  GHT

—

auf einer Seite mit einer stark hydrophoben, chemisch neutralen und nicht reaktiven Beschichtung versehen

0 %

—

31.12.2029

0.3024

ex 3920 43 10

92

Folien aus Poly(vinylchlorid), stabilisiert gegen UV-Strahlen, ohne mikroskopische Löcher, mit einer Dicke von 60 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 μm, mit 30 oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 Teilen Weichmacher auf 100 Teile Poly(vinylchlorid)

0 %

—

31.12.2029

0.3026

ex 3920 43 10

95

Reflektierende Verbundfolien, bestehend aus einer Folie aus Poly(vinylchlorid) und einer Folie aus anderem Kunststoff, ganz mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, auf einer Seite mit einer abziehbaren Schutzfolie bedeckt

0 %

—

31.12.2029

0.5930

ex 3920 49 10

30

Folie aus einem Poly(vinylchlorid)-Copolymer

—

45 GHT oder mehr Füllstoffe enthaltend

—

auf einer Unterlage

0 %

—

31.12.2027

0.3021

ex 3920 51 00

20

Platten aus Poly(methylmethacrylat), Aluminiumtrihydroxid enthaltend, mit einer Dicke von 3,5  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 19 mm

0 %

—

31.12.2029

0.5506

ex 3920 51 00

30

Biaxial orientierte Folie aus Poly(methylmethacrylat), mit einer Dicke von 50 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 125 μm

0 %

—

31.12.2029

0.5753

ex 3920 51 00

40

Platten aus Polymethylmethacrylat gemäß der Norm EN 4366 (MIL-PRF-25690)

0 %

—

31.12.2029

0.7949

 (*1)ex 3920 61 00

40

Extrudierte thermoplastische Folien oder Filme aus Polycarbonat mit

—

beidseitiger matter Oberflächentextur,

—

einer Dicke von mehr als 50 μm, jedoch nicht mehr als 200 μm,

—

einer Breite von 800 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 500  mm, und

—

einer Länge von 300 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 500  m,

0 %

—

31.12.2030

0.8274

ex 3920 61 00

50

Coextrudierte Folie aus Polycarbonat (Hauptschicht) und Polymethylmethacrylat (Deckschicht) mit

—

einer Gesamtdicke von mehr als 230 μm, jedoch nicht mehr als 270 μm

—

einer Dicke der Deckschicht von mehr als 40 μm, jedoch nicht mehr als 55 μm

—

einer definierten Oberflächenrauheit der Deckschicht von 0,5  μm oder weniger (gemäß ISO 4287)

—

einer UV-stabilisierten Deckschicht

0 %

—

31.12.2026

0.7418

ex 3920 62 19

ex 3920 62 90

05

10

Folie aus Poly(ethylenterephthalat), in Rollen

—

mit einer Dicke von 0,335  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,365  mm und

—

mit einer Goldschicht mit einer Dicke von 0,03  μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,06  μm

0 %

—

31.12.2027

0.3234

ex 3920 62 19

08

Folien aus Poly(ethylenterephthalat), nicht mit Klebstoff überzogen, mit einer Dicke von nicht mehr als 25 μm:

—

entweder nur in der Masse gefärbt,

—

oder in der Masse gefärbt und einseitig metallbedampft

0 %

—

31.12.2029

0.8438

ex 3920 62 19

28

Undurchsichtige Folie aus Polyethylenterephthalat oder Polyvinyldifluorid:

—

jede äußere Schicht mit einer Dicke von 7 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 μm,

—

mit einer Zugfestigkeit von 300 N/cm2 oder mehr (nach ASTM D 882),

—

mit einer Gesamtdicke von 200 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 350 μm, und

—

mit einer Breite von 600 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 600  mm,

—

auf der einen Seite mit einer Lage aus Fluorpolymer und auf der anderen Seite mit einem Klebstoff und einer Lage aus Polyvinylidendifluorid oder auf beiden Seiten mit Polyvinylidendifluorid oder Polyvinylfluorid auf der Grundlage von Fluorpolymer-Verbundwerkstoffen überzogen

0 %

—

31.12.2027

0.4520

ex 3920 62 19

32

Transparente Poly(ethylenterephthalat)folie,

—

beidseitig mit einer Dicke von 7 nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 nm, oder beidseitig mit einer Dicke von 7 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 μm, auch beschichtet mit organischen Stoffen auf Acrylbasis,

—

mit einer Oberflächenspannung von 36 dyn/cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 39 dyn/cm, oder 3 oder 4 durchsichtigen Schichten, einer zweiten PET-Schicht und anderen, Fluorharz enthaltenden Schichten,

—

mit einer Lichtdurchlässigkeit von mehr als 70 %,

—

mit einem Trübungswert von nicht mehr als 1,3  %,

—

mit einer Gesamtdicke von 10 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 350 μm,

—

mit einer Breite von 800 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 600  mm

0 %

—

31.12.2028

0.3356

ex 3920 62 19

38

Folien aus Poly(ethylenterephthalat), mit einer Dicke von nicht mehr als 12 μm, einseitig beschichtet mit einer Aluminiumoxidschicht mit einer Dicke von nicht mehr als 35 nm

0 %

—

31.12.2029

0.3357

 (*1)ex 3920 62 19

48

Folien auch in Rollen aus Poly(ethylenterephthalat):

—

beidseitig beschichtet mit einer Schicht aus Epoxidacrylharz,

—

mit einer Gesamtdicke von 37 μm (± 3 μm)

0 %

—

31.12.2030

0.2589

ex 3920 62 19

52

Folien aus Polyethylenterephthalat, Polyethylennaphthalat oder einem ähnlichen Polyester, auf einer Seite mit Metallen und/oder Metalloxiden beschichtet, mit einem Gehalt an Aluminium von weniger als 0,1  GHT, mit einer Dicke von nicht mehr als 300 μm und mit einem Oberflächenwiderstand von nicht mehr als 10 000  Ohm (pro Viereck) (nach Methode ASTM D257)

0 %

—

31.12.2029

0.4344

ex 3920 62 19

60

Folie aus Poly(ethylenterephthalat)

—

mit einer Dicke von nicht mehr als 20 μm,

—

auf mindestens einer Seite überzogen mit einer Gasbarriereschicht aus einer Polymermatrix mit eingebettetem Siliciumdioxid oder Aluminiumoxid und einer Dicke von nicht mehr als 2 μm

0 %

—

31.12.2027

0.8927

 (*1)ex 3920 62 19

79

Reflektierende Folie aus Polyethylenterephthalat, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, mit

—

einer Dicke von 0,07  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,15  mm,

—

einer Breite von 762 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 350  mm

0 %

m2

31.12.2030

0.8839

ex 3920 62 19

85

Dreilagige transparente Kunststofffolie, bestehend aus einer 15 μm dicken Schicht aus fluoriertem Polymer (FCC) (EVA), einer 275 μm dicken Schicht aus Polyethylenterephthalat (PET) und einer 25 μm dicken Schicht aus fluoriertem Polymer (FCC) mit

—

einer Gesamtdicke von 300 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 330 μm

—

einer Zugfestigkeit von 375 N/cm oder mehr in Längs- und Querrichtung (ASTM D-882)

—

einer geringen thermischen Schrumpfung von 1 % oder weniger bei 150 °C für 30 Minuten

—

einer geringen Wasserdampfdurchlässigkeit von 2,5  g/m2•d oder weniger

—

einer hohen Durchschlagsspannung von 18 kV oder mehr und

—

einer Teilentladungsspannung von 1 500  VDC oder mehr (BG/T 123542.2-2009)

zur Verwendung als Schutzschicht auf der Rückseite von Photovoltaikmodulen

0 %

—

31.12.2029

0.3328

ex 3920 69 00

20

Folien aus Poly(ethylennaphthalin-2,6-dicarboxylat)

0 %

—

31.12.2029

0.7882

ex 3920 69 00

30

Ein- oder mehrlagige querorientierte Schrumpffolie:

—

bestehend aus mehr als 85 GHT Polymilchsäure, nicht mehr als 5 GHT anorganische oder organische Zusätze und nicht mehr als 10 GHT Zusätze auf Grundlage biologisch abbaubarer Polyester,

—

mit einer Dicke von 20 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 μm,

—

mit einer Länge von 2 385  m oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 075  m

—

biologisch abbaubar und kompostierbar (nach EN 13432)

0 %

—

31.12.2029

0.7883

ex 3920 69 00

70

Ein- oder mehrlagige biaxial orientierte Folie:

—

bestehend aus mehr als 85 GHT Polylactid, nicht mehr als 5 GHT anorganische oder organische Zusätze und nicht mehr als 10 GHT Zusätze auf Grundlage biologisch abbaubarer Polyester,

—

mit einer Dicke von 9 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 μm,

—

mit einer Länge von 1 395  m oder mehr, jedoch nicht mehr als 21 560  m

—

biologisch abbaubar und kompostierbar (nach EN 13432)

0 %

—

31.12.2029

0.4766

ex 3920 91 00

52

Poly(vinylbutyral)folie

—

mit einem Gehalt an Triethylenglykol-bis(2-ethylhexanoat) als Weichmacher von 26 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT

—

sowie mit einer Dicke von 0,73  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,50  mm

0 %

—

31.12.2029

0.3329

ex 3920 91 00

91

Poly(vinylbutyral)-Folien mit Farbkeilband

3 %

—

31.12.2029

0.3136

ex 3920 91 00

93

Folie aus Poly(ethylenterephthalat), auch ein- oder beidseitig metallbedampft, oder Verbundfolie aus Poly(ethylenterephthalat)-Folien, nur an den Außenseiten metallbedampft, mit folgenden Merkmalen:

—

mit einer Durchlässigkeit des sichtbaren Lichts von 50 % oder mehr,

—

ein- oder beidseitig mit einer Lage aus Poly(vinylbutyral) versehen, jedoch nicht mit Klebstoff oder anderen Stoffen als Poly(vinylbutyral) beschichtet,

—

mit einer Gesamtdicke von nicht mehr als 0,2  mm, ohne Berücksichtigung der Lagen aus Poly(vinylbutyral), und einer Dicke des Poly(vinylbutyral) von mehr als 0,2  mm

0 %

—

31.12.2029

0.4508

ex 3920 91 00

95

Coextrudierte dreischichtige Poly(vinylbutyral)-Folie mit Farbkeilband, mit einem Gehalt an 2,2’-Ethylendioxydiethyl-bis(2-ethylhexanoat) als Weichmacher von 29 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 31 GHT

0 %

—

31.12.2029

0.3917

ex 3920 99 28

40

Polymerfolie, welche die folgendenen Monomere enthält:

—

Poly(tetramethylenetherglycol),

—

Bis(4-isocyanotocyclohexyl)methan,

—

1,4-Butandiol oder 1,3-Butandiol,

—

mit einer Dicke von 0,25  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,0  mm,

—

auf einer Seite mit regelmäßigen Mustern versehen,

—

und mit einer Schutzschicht versehen

0 %

—

31.12.2029

0.4192

 (*1)ex 3920 99 28

50

Thermoplastische Folie aus Polyurethan (TPU) auf der Grundlage eines aliphatischen Polycaprolactons (PCL), auf einer Seite mit einer transparenten abziehbaren Schutzfolie (PET-Folie) versehen, mit einer Lichtdurchlässigkeit von mehr als 93 % (gemäß DIN EN ISO 13468-1), mit einer Dicke von 25 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 500 μm

0 %

m2

31.12.2026

0.6579

ex 3920 99 28

65

Matte thermoplastische Polyurethanfolie, in Rollen, mit:

—

einer Breite von 1 640  mm (± 10 mm),

—

einem Glanz von 3,3 o oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,8 o (nach ASTM D2457),

—

einer Oberflächenrauheit von 1,9  Ra oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,8  Ra (nach ISO 4287),

—

einer Dicke von mehr als 365 μm, jedoch nicht mehr als 760 μm

—

einer Härte von 90 (± 4) (nach dem Shore-A-Verfahren (ASTM D2240)),

—

einer Bruchreißdehnung von 470 % (nach EN ISO 527)

0 %

m2

31.12.2029

0.5315

ex 3920 99 28

70

Folien auf Rollen, bestehend aus Epoxidharz, mit leitenden Eigenschaften und mit:

—

Mikrokugeln mit einer Metallbeschichtung, auch mit Goldlegierung,

—

einer Klebeschicht,

—

einer Schutzschicht aus Silikon oder Poly(ethylenterephthalat) auf der einen Seite,

—

einer Schutzschicht aus Poly(ethylenterephthalat) auf der anderen Seite,

—

mit einer Breite von 5 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 cm und

—

mit einer Länge von nicht mehr als 2 000  m

0 %

—

31.12.2026

0.3326

ex 3920 99 59

25

Poly(1-chlortrifluorethylen)-Folien

0 %

—

31.12.2029

0.3135

ex 3920 99 59

65

Folien aus einem Vinylalkohol-Copolymer, in kaltem Wasser löslich, mit einer Dicke von 34 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 μm, einer Bruchfestigkeit von 20 MPa oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 Mpa und einer Bruchreißdehnung von 250 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 900 %

0 %

—

31.12.2029

0.6066

ex 3921 19 00

30

Blöcke mit Zellstruktur, enthaltend:

—

Polyamid-6 oder Poly(epoxyanhydrid),

—

falls vorhanden 7 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 GHT Polytetrafluorethylen,

—

10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 GHT anorganische Füllstoffe

0 %

—

31.12.2029

0.7132

ex 3921 19 00

50

Poröse Membran aus Polytetrafluorethylen (PTFE), laminiert auf einen nach dem Spinnvliesverfahren hergestellten (spunbonded) Vliesstoff aus Polyester mit

—

einer Gesamtdicke von mehr als 0,05  mm, jedoch nicht mehr als 0,20  mm,

—

einem Wassereintrittsdruck zwischen 5 und 200 kPa, gemäß ISO 811, und

—

einer Luftdurchlässigkeit von 0,08  cm3/cm2/s oder mehr, gemäß ISO 5636-5

0 %

—

31.12.2026

0.8913

 (*1)ex 3921 19 00

55

Streifen aus mikroporösem Polytetrafluorethylen auf einem Träger aus Vlies,

—

gewickelt auf einer Rolle mit einem Kern von 3 Zoll,

—

mit einer Breite von 69,5  mm, 40,8  mm, 36,5  mm, 20 mm, 13,5  mm oder 10 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Filtern für Nierendialysegeräte und intravenösen Anwendung (1)

0 %

m2

31.12.2030

0.6911

 (*1)ex 3921 19 00

65

Transparente, mikroporöse, mit Acrylsäure veredelte Polyethylenfolie auf Rollen, zur Herstellung von Separatoren von Alkalibatterien, mit

—

einer Breite von 98 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 170 mm,

—

einer Dicke von 15 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 36 μm

3,2  %

—

31.12.2026

0.7263

 (*1)ex 3921 19 00

75

Mikroporöse einlagige Polypropylenfolie oder mikroporöse dreilagige Folie aus Polypropylen, Polyethylen und Polypropylen, jeweils mit:

—

Null Schrumpf quer zur Produktionsrichtung,

—

einer Gesamtdicke von 8 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 μm,

—

einer Breite von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 900 mm,

—

einer Länge von mehr als 200 m, jedoch nicht mehr als 8 000  m,

—

einer mittleren Porengröße zwischen 0,02  μm und 0,1  μm,

—

auch mit einem Polypropylen-Vlies mit einer Dicke von 50 bis 200 μm beschichtet,

—

auch mit einem oberflächenaktiven Stoff überzogen,

—

auch ein- oder beidseitig mit einer Keramikschicht mit einer Dicke von 1 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 μm überzogen,

—

auch ein- oder beidseitig mit einem PVDF-Bindemittel oder einem ähnlichen Bindemittel mit einer Dicke von 0,5  μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 μm überzogen

3,2  %

—

31.12.2026

0.3002

ex 3921 19 00

95

Folien aus Polyethersulfon, mit einer Dicke von nicht mehr als 200 μm

0 %

—

31.12.2029

0.3003

ex 3921 90 10

10

Glasfaserverstärkte Platten aus Poly(ethylenterephthalat) oder aus Poly(butylenterephthalat)

0 %

—

31.12.2029

0.6156

ex 3921 90 10

30

Mehrschichtfolie bestehend aus

—

einer Folie aus Poly(ethylenterephthalat) mit einer Dicke von mehr als 100 μm, jedoch nicht mehr als 150 μm

—

einer Grundierung aus phenolhaltigem Material mit einer Dicke von mehr als 8 μm, jedoch nicht mehr als 15 μm

—

einer Klebeschicht aus synthetischem Kautschuk mit einer Dicke von mehr als 20 μm, jedoch nicht mehr als 30 μm und

—

einer transparenten Schutzfolie aus Poly(ethylenterephthalat) mit einer Dicke von mehr als 35 μm, jedoch nicht mehr als 40 μm

0 %

m2

31.12.2029

0.4844

ex 3921 90 55

25

Prepregplatten oder -rollen, Polyimidharz enthaltend

0 %

—

31.12.2029

0.7510

ex 3921 90 55

35

Glasfaser, mit Epoxidharz getränkt, zur Verwendung bei der Herstellung von Chipkarten (1)

0 %

m2

31.12.2029

0.6742

 (*1)ex 3921 90 55

40

Dreilagige Gewebebahn, auf Rollen,

—

mit einer inneren Lage aus 100 % Nylon Taffeta oder mit Nylon/Polyester gemischtem Taffeta,

—

beidseitig mit Polyamid beschichtet,

—

mit einer Gesamtdicke von nicht mehr als 135 μm,

—

mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 80 g/m2

0 %

m2

31.12.2030

0.8291

ex 3921 90 55

70

Membran mit einer Polyamid- und einer Polysulfonschicht auf einer Trägerschicht aus Poly(ethylenterephtalat) mit

—

einer Gesamtdicke von 0,25  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,40  mm,

—

einem Gesamtgewicht von 109 g/m2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 114 g/m2,

0 %

m2

31.12.2026

0.5396

ex 3923 10 90

10

Fotomasken- oder Siliciumscheibenbehälter

—

bestehend aus antistatischen Materialien oder Thermoplastmischungen mit speziellen antistatischen und Ausgasung verhindernden Eigenschaften,

—

mit nichtporöser, abrieb- oder schlagfester Oberfläche,

—

mit einer speziellen Haltevorrichtung zum Schutz der Fotomaske oder Siliciumscheibe vor Oberflächenbeschädigungen und kosmetischen Schäden,

—

mit oder ohne Dichtung,

von der bei der Fotolithografie oder anderer Halbleitertechnik zur Aufbewahrung von Fotomasken oder Sililciumscheiben verwendeten Art

0 %

—

31.12.2026

0.7630

ex 3926 30 00

40

Innerer Türgriff aus Kunststoff zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen (1)

0 %

—

31.12.2029

0.7335

ex 3926 30 00

ex 3926 90 97

50

48

Überzogene Interieur- und Exterieurteile zur Dekoration, bestehend aus

—

einem Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymer (ABS), auch mit Polycarbonat gemischt, und

—

einer PVC-Folie,

—

keine Kupfer-, Nickel- oder Chromschichten enthaltend,

zur Verwendung bei der Herstellung von Teilen für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701  bis 8705  (1)

0 %

p/st

31.12.2027

0.2764

ex 3926 90 97

10

Mikrokügelchen aus einem Divinylbenzol-Polymer, mit einem Durchmesser von 4,5  μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 μm

0 %

—

31.12.2029

0.8664

ex 3926 90 97

22

Dichtungen aus Polyethylenschaum für Spiegel von Straßenfahrzeugen und ihre Bestandteile, im Thermoformverfahren hergestellt, mit:

—

einer Dichte von 20 kg/m3 oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 kg/m3,

—

einer Zugfestigkeit von mindestens 170 kPa,

—

einem Wasseraufnahmekoeffizienten von nicht mehr als 1 %,

—

einer Länge von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 mm,

—

einer Höhe von 10 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 mm,

—

einer Tiefe von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 250 mm

0 %

—

31.12.2028

0.6717

 (*1)ex 3926 90 97

23

Kunststoffabdeckung mit Halterungen für Außenrückspiegel von Kraftfahrzeugen

0 %

p/st

31.12.2030

0.7445

ex 3926 90 97

27

Dichtung aus Polyethylenschaum zum Füllen der Lücke zwischen der Karosserie eines Kraftfahrzeugs und dem Fuß eines Rückspiegels

0 %

—

31.12.2029

0.5474

ex 3926 90 97

30

Teile von Frontabdeckungen für Autoradios und Pkw-Klimaanlagen,

—

aus Acrylnitril-Butadien-Styrol mit oder ohne Polycarbonat,

—

beschichtet mit einer Kupfer-, einer Nickel- und einer Chromschicht,

—

mit einer Gesamtdicke der Beschichtung von 5,54  μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 49,6  μm

0 %

—

31.12.2026

0.6301

ex 3926 90 97

33

Gehäuse, Gehäuseteile, Walzen, Stellräder, Rahmen, Abdeckungen, Oberteile, Gestaltungsplatten und andere Teile aus Acrylnitril-Butadien-Styrol, Polycarbonat, Polymethylmethacrylat oder thermoplastischem Polyurethan, von der zur Herstellung von Fernbedienungen verwendeten Art

0 %

p/st

31.12.2029

0.7061

ex 3926 90 97

40

Silikonhüllen für Brustimplantate

0 %

—

31.12.2026

0.3850

ex 3926 90 97

43

Mischung aus Wasser und 19 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 GHT expandierten hohlen Mikrokügelchen aus einem Copolymer aus Acrylnitril, Methacrylnitril und Isobornylmethacrylat oder einem anderen Methacrylat, mit einem Durchmesser von 3 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,95  μm

0 %

—

31.12.2029

0.8118

ex 3926 90 97

58

Ferrule und/oder Stopfen aus Kunststoff:

—

auch gestützt durch einen Ring aus nicht rostendem Stahl,

—

geeignet für einen maximalen Betriebsdruck von mindestens 2,7  MPa, jedoch nicht mehr als 114 MPa,

für Rohre:

—

mit einem Außendurchmesser von 0,33  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,3  mm,

—

geeignet für einen maximalen Betriebsdruck von mindestens 2,7  MPa, jedoch nicht mehr als 114 MPa,

—

geeignet für alle Lösungen, die bei der Chromatografie verwendet werden,

zur Verwendung bei der Herstellung von chromatografischen Systemen (1)

0 %

—

31.12.2026

0.7196

ex 3926 90 97

77

Silicon-Entkopplungsring mit einem Innendurchmesser von 14,7  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 16,0  mm, in unmittelbaren Umschließungen von 2 500  Stück oder mehr, von der in Einparkhilfen-Sensorsystemen für Kraftfahrzeuge verwendeten Art

0 %

p/st

31.12.2026

0.8504

ex 4009 31 00

ex 4009 32 00

10

20

Mehrlagige Rohre aus Kautschuk, verstärkt mit Aramidfasern, auch mit Polyamid-Verbindungselementen und Stahlklemmen, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeug-Wärmetauschern und/oder Kondensatoren in Kraftfahrzeug-Klimaanlagen (1)

0 %

—

31.12.2027

0.6708

 (*1)ex 4009 42 00

20

Bremsschlauch aus Gummi mit

—

Textilfäden,

—

einer Wandstärke von 3,2  mm,

—

hohlem verpresstem Metallendstück an beiden Enden und

—

mindestens einer Montagehalterung

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 (1)

0 %

—

31.12.2026

0.7042

ex 4010 31 00

ex 4010 33 00

ex 4010 39 00

10

10

10

Endlose Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk mit trapezförmigem Querschnitt, an der Innenseite V-artig gerippt, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 (1)

0 %

—

31.12.2029

0.6844

 (*1)ex 4016 93 00

30

Rechteckige Dichtung aus Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk mit:

—

einer Länge von 72 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 825 mm,

—

einer Breite von 18 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 155 mm

—

einer Spitzentemperatur von 150 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 240 °C,

—

einem zulässigen Materialüberstand an der Trennlinie von nicht mehr als 0,3  mm

0 %

—

31.12.2030

0.8646

ex 4016 99 52

10

Aufhänger von Auspufftöpfen bestehend aus:

—

einer Stahlhalterung mit mindestens einem Befestigungsloch und

—

einem Silentblock

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 (1)

0 %

—

31.12.2028

0.7170

ex 4016 99 57

10

Luftansaugschlauch für die Zuluft zum Brennraum des Motors, mindestens bestehend aus

—

einem biegsamen Gummischlauch,

—

einem Kunststoffschlauch und

—

Metallklammern,

—

auch mit einem Resonator,

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 (1)

0 %

p/st

31.12.2026

0.8925

 (*1)ex 4016 99 57

40

Wischergummi zur Verwendung bei der Herstellung von Scheibenwischern,

—

hergestellt aus einer Mischung von Naturkautschuk und Chloroprenkautschuk,

—

mit einer Härte von 60 (nach der Shore-A-Skala) (1)

0 %

—

31.12.2030

0.5148

ex 4016 99 97

30

Heizbalg für die Vulkanisation von Reifen

0 %

—

31.12.2030

0.5842

ex 4104 41 19

10

Büffelleder, gespalten, chromgegerbt, künstlich nachgegerbt (‚crust‘), in getrocknetem Zustand

0 %

—

31.12.2029

0.2555

4105 10 00

4105 30 90

 

Schaf- oder Lammleder, enthaart, gegerbt oder nachgegerbt, jedoch nicht zugerichtet, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114

0 %

—

31.12.2029

0.2553

4106 21 00

4106 22 90

 

Ziegen- oder Zickelleder, enthaart, gegerbt oder nachgegerbt, jedoch nicht zugerichtet, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114

0 %

—

31.12.2029

0.2554

4106 31 00

4106 32 00

4106 40 90

4106 92 00

 

Leder von anderen Tieren, enthaart, und Leder von haarlosen Tieren, nur gegerbt, ausgenommen Leder der Position 4114

0 %

—

31.12.2029

0.6223

ex 4408 39 30

10

Furnierblätter aus Okoumé zum Furnieren von Sperrholzplatten:

—

mit einer größten Abmessung von 900 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 250  mm,

—

mit einer kleinsten Abmessung von 95 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 000  mm,

—

mit eine Dicke von 0,5  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 4 mm,

—

ungeschliffen

—

ungehobelt und

—

in Längsrichtung gesägt, gemessert oder rundgeschält

0 %

—

31.12.2029

0.8737

ex 4408 39 95

10

Furnierblätter aus Iroko zum Furnieren von Sperrholzplatten:

—

mit einer größten Abmessung von 900 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 250  mm,

—

mit einer kleinsten Abmessung von 95 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 000  mm,

—

mit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch nicht mehr als 4 mm,

—

ungeschliffen

—

nicht gehobelt und

—

in Längsrichtung gesägt, gemessert oder rundgeschält

0 %

—

31.12.2029

0.8733

ex 4408 39 95

20

Furnierblätter aus Igaganga zum Furnieren von Sperrholzplatten:

—

mit einer größten Abmessung von 900 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 250  mm,

—

mit einer kleinsten Abmessung von 95 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 000  mm,

—

mit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch nicht mehr als 4 mm,

—

ungeschliffen

—

nicht gehobelt und

—

in Längsrichtung gesägt, gemessert oder rundgeschält

0 %

—

31.12.2029

0.8738

ex 4408 39 95

30

Furnierblätter aus Ozigo zum Furnieren von Sperrholzplatten:

—

mit einer größten Abmessung von 900 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 250  mm,

—

mit einer kleinsten Abmessung von 95 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 000  mm,

—

mit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch nicht mehr als 4 mm,

—

ungeschliffen

—

nicht gehobelt und

—

längs in Längsrichtung gesägt, gemessert oder rundgeschält

0 %

—

31.12.2029

0.8372

ex 4411 12 92

10

Faserplatten:

—

mit einer Dicke von 2,20  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,80  mm,

—

mit einer Dichte von 0,95  g/cm3 oder mehr,

—

auf beiden Seiten lackiert oder mit Melaminfolie bezogen und

—

mit Abmessungen von 1 300  mm x 1 100  mm oder weniger,

0 %

—

31.12.2027

0.4217

ex 5004 00 10

10

Seidengarne (andere als Schappeseidengarne oder Bouretteseidengarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, roh, abgekocht oder gebleicht, ganz aus Seide

0 %

—

31.12.2026

0.2551

ex 5005 00 10

ex 5005 00 90

10

10

Garne, ganz aus Schappeseide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf

0 %

—

31.12.2029

0.2544

5208 11 10

 

Verbandmull

5,2  %

—

31.12.2029

0.7372

ex 5311 00 90

10

Gewebe aus Papiergarnen in Leinwandbindung, auf eine Unterlage aus Seidenpapier geklebt

—

mit einem Gewicht von 190 g/m2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 280 g/m2 und

—

in Rechtecken mit einer Seitenlänge von 40 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 140 cm

0 %

—

31.12.2027

0.8916

 (*1)ex 5402 33 00

10

Texturierte Garne aus Polyestern:

—

texturiert mittels Einheizer- und Doppelheizermethoden gemäß DIN 53840-T1,

—

mit einem Titer von 83 dtex oder mehr, jedoch nicht mehr als 666 dtex,

—

mit einer durchschnittlichen Mindestreißfestigkeit von 32 cN/tex,

—

mit einer Fadenzahl von 36 oder mehr, jedoch nicht mehr als 192,

—

mit einer Bruchreißdehnung von 16 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 33 %,

—

mit einer Schrumpfung durch kochendes Wasser von 3 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 %,

—

mit einem Gehalt an Mineralöl, synthetischem Öl oder Mischöl von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 GHT

0 %

—

31.12.2030

0.2975

ex 5402 49 00

30

Garne aus einem Copolymer aus Glykol- und Milchsäure, zum Herstellen von chirurgischen Nähmitteln (1)

0 %

—

31.12.2029

0.3098

ex 5402 49 00

50

Garne aus Poly(vinylalkohol), nicht texturiert

0 %

—

31.12.2029

0.8108

 (*1)ex 5403 31 00

10

Endlosgarne, aus Viskosefilament von 105 dtex oder mehr, aber nicht mehr als 117 dtex, und bestehend aus 36 Monofilen oder mehr, aber nicht mehr als 40 Monofilen

0 %

—

31.12.2026

0.8910

 (*1)ex 5403 31 00

20

Im Zentrifugenspinnverfahren hergestellte Viskose-Filamentgarne mit

—

einem Titer von 80 dtex oder mehr, jedoch nicht mehr als 88 dtex und

—

einer Fadenzahl von 24 oder mehr, jedoch nicht mehr als 36 Monofilamenten

0 %

—

31.12.2030

0.8225

ex 5404 19 00

60

Chemisch verjüngte synthetische Filamente aus Polyester mit

—

einem Durchmesser von 0,1  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6  mm,

—

einer Länge von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm,

zur Verwendung bei der Herstellung von Pinseln (1)

0 %

—

31.12.2026

0.3311

ex 5404 90 90

20

Streifen aus Polyimid

0 %

—

31.12.2029

0.8382

ex 5407 30 00

10

Offenmaschiges Gewebe, bestehend aus durch ein thermisches Verfahren vernetzten Filamenten eines Polyolefins, mit einer Dichte von 0,94  g/cm3 oder mehr, mit:

—

einem Gewicht von 21 g/m2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 24 g/m2,

—

einer Breite von 560 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 200  mm,

—

einer Dicke von 100 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 μm,

—

einer Bruchdehnung von nicht mehr als 20 % (ASTM D 5034, Maschinenrichtung),

—

einer Bruchdehnung von nicht mehr als 22 % (ASTM D 5034, Querrichtung),

—

einer Dehnbarkeit von nicht mehr als 100 N/5 cm (ASTM D 882, Maschinenrichtung) und

—

einer Dehnbarkeit von nicht mehr als 130 N/5 cm (ASTM D 882, Querrichtung)

0 %

—

31.12.2027

0.3214

ex 5503 90 00

ex 5506 90 00

ex 5601 30 00

20

10

10

Fasern aus Poly(vinylalkohol), auch acetalisiert

0 %

—

31.12.2029

0.3212

ex 5603 11 10

ex 5603 11 90

ex 5603 12 10

ex 5603 12 90

ex 5603 91 10

ex 5603 91 90

ex 5603 92 10

ex 5603 92 90

10

10

10

10

10

10

10

10

Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit:

—

einer Dicke von 200 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 280 μm und

—

einem Gewicht von 20 g/m2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 g/m2

0 %

m2

31.12.2029

0.2552

ex 5603 12 90

ex 5603 13 90

ex 5603 14 80

ex 5603 92 90

ex 5603 93 90

ex 5603 94 80

30

30

10

60

40

30

Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten

0 %

m2

31.12.2028

0.2548

ex 5603 12 90

ex 5603 13 90

60

60

Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60g/m2, jedoch nicht mehr als 80g/m2 und einem Luftwiderstand (Gurley) von 8s oder mehr, jedoch nicht mehr als 36s (nach ISO5636/5)

0 %

m2

31.12.2029

0.5059

 (*1)ex 5603 13 10

20

Vliesstoff aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, bestrichen

—

mit einem Gewicht von mehr als 80 g/m2 , jedoch nicht mehr als 105 g/m2 und

—

einem Luftwiderstand (Gurley) von 8 s oder mehr, jedoch nicht mehr als 75 s (nach ISO 5636/5)

0 %

m2

31.12.2030

0.8024

ex 5603 14 10

30

Vliesstoffe, bestehend aus Spinnvliesmedien aus Poly(ethylenterephthalat):

—

mit einem Gewicht von 160 g/m2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 g/m2

—

mit einem Filterwirkungsgrad mindestens der Filterklasse M (gemäß DIN 60335-2-69: 2008)

—

plissierfähig

die mindestens einer der folgenden Behandlungen unterzogen wurden:

—

Bestreichen oder Überziehen mit Polytetrafluorethylen (PTFE)

—

Bestreichen mit Aluminiumpartikeln

—

Bestreichen mit phosphorbasierenden Flammschutzmitteln

—

Nanofaserüberzug aus einem Polyamid, Polyurethan oder florhaltigen Polymer

0 %

m2

31.12.2029

0.5987

ex 5603 14 80

60

Vliesstoffe, bestehend aus Spinnvliesmedien aus Poly(ethylenterephthalat):

—

mit einem Gewicht von 160 g/m2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 g/m2,

—

mit einem Filterwirkungsgrad mindestens der Filterklasse M (gemäß DIN 60335-2-69)

—

plissierfähig

—

auch mit einer Membran aus expandiertem Polytetrafluorethylen (ePTFE)

0 %

m2

31.12.2028

0.3042

ex 5603 92 90

ex 5603 94 80

70

40

Vliesstoffe, bestehend aus einer mehrschichtigen Lage aus einer Mischung aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern und Spinnfasern aus Polypropylen und Polyester, auch ein- oder beidseitig beschichtet mit nach dem Spinnvliesverfahren hergestellten (spunbonded) Filamenten aus Polypropylen

0 %

m2

31.12.2028

0.5197

ex 5603 92 90

ex 5603 93 90

80

50

Vliesstoff aus Polyolefin, bestehend aus einer Elastomerschicht, auf beiden Seiten mit einer Lage aus Polyolefin-Filamenten versehen und

—

mit einem Gewicht von 25 g/m2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 g/m2,

—

als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten,

—

nicht getränkt,

—

mit Dehnbarkeit in Quer- und in Maschinenrichtung,

zur Verwendung bei der Herstellung von Produkten für Säuglinge und Kleinkinder (1)

0 %

m2

31.12.2026

0.3210

ex 5603 94 80

20

Acrylfaserstränge, mit einer Länge von nicht mehr als 50 cm, zum Herstellen von Markierstiftspitzen (1)

0 %

m2

31.12.2028

0.2415

ex 5803 00 10

91

Drehergewebe aus Baumwolle, mit einer Breite von weniger als 1 500  mm

0 %

—

31.12.2029

0.7081

ex 5903 20 90

20

Zweilagiges kunststofflaminiertes Gewebe mit

—

einer Lage aus Gewirken oder Gestricken aus Polyester,

—

einer Lage aus Polyurethan-Schaum,

—

einem Gewicht von 150 g/m2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 500 g/m2,

—

einer Dicke von 1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Faltverdecks für Kraftfahrzeuge (1)

0 %

—

31.12.2026

0.8213

ex 5906 99 90

30

Beschichtete kautschutierte Gewebe mit folgenden Merkmalen:

—

dreilagig,

—

die äußeren Lagen bestehen aus einer Mischung aus Naturkautschuk, EPDM und Chloropen-Kautschuk,

—

die mittlere Lage besteht aus Polyestergewebe,

zur Verwendung bei der Herstellung von Rettungsflößen (1)

0 %

—

31.12.2026

0.2453

ex 5907 00 00

10

Gewebe, beschichtet mit in Klebstoff eingebetteten Kügelchen mit einem Durchmesser von nicht mehr als 150 μm

0 %

—

31.12.2026

0.3207

ex 5911 90 99

ex 8421 99 90

30

92

Teile von Apparaten zum Filtrieren oder Reinigen von Wasser durch Umkehr-Osmose (Reverse-Osmosis), bestehend im Wesentlichen aus Kunststoffmembranen mit einem Träger aus textilem Gewebe oder Vliesstoff, gewickelt um ein perforiertes Rohr und umschlossen von einer zylindrischen Kunststoffumhüllung mit einer Wanddicke von nicht mehr als 4 mm. Das Ganze kann sich auch in einem äußeren Zylinder mit einer Wanddicke von 5 mm oder mehr befinden

0 %

—

31.12.2029

0.4638

ex 5911 90 99

40

Polierscheiben aus einem Vliesstoff aus Polyester, nicht gewebt, mehrlagig, imprägniert mit Polyurethan

0 %

—

31.12.2029

0.7340

ex 5911 90 99

50

Vibrationsdämpfer für Lautsprecher, aus rundem, geripptem, flexiblem und zugeschnittenem Gewebe aus textilen Polyester-, Baumwoll- oder Aramidfasern oder einer Kombination davon, von der in Kfz-Lautsprechern verwendeten Art

0 %

—

31.12.2027

0.6469

ex 6804 21 00

20

Scheiben,

—

aus mit einer Metalllegierung, Keramiklegierung oder Kunststoffmischung agglomerierten synthetischen Diamanten,

—

welche einen Selbstschärfe-Effekt durch konstante Freigabe der Diamanten aufweisen,

—

zum Trennschleifen von Halbleiterscheiben (Wafers) geeignet,

—

auch in der Mitte gelocht,

—

auch auf einem Träger

—

mit einem Gewicht von nicht mehr als 377 g pro Stück und

—

mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 206 mm

0 %

p/st

31.12.2029

0.8666

ex 6804 21 00

40

Stahldraht zum Zuschneiden und Quadrieren von Halbleitern:

—

beschichtet mit Diamantkörnern von 5 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 μm

—

mit einem Drahtdurchmesser von 23 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 350 μm

—

mit einer Bruchfestigkeit von 11 N oder mehr, jedoch nicht mehr als 170 N

0 %

—

31.12.2028

0.2755

ex 6813 89 00

20

Reibungsbeläge, mit einer Dicke von weniger als 20 mm, nicht montiert, zur Verwendung bei der Herstellung von Reibungskomponenten (1)

0 %

—

31.12.2029

0.5931

ex 6814 10 00

10

Agglomerierter Glimmer mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15  mm, auf Rollen, auch calciniert, auch mit Aramidfasern verstärkt

0 %

—

31.12.2029

0.2546

ex 6903 90 90

40

Reaktorrohre und Halterungen aus Siliciumcarbid, mit einer maximalen Betriebstemperatur von 1 370  °C oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.4978

 (*1)ex 6909 19 00

20

Rollen oder Kugeln aus Siliciumnitrid (Si3N4)

0 %

—

31.12.2030

0.6071

ex 6909 19 00

25

Keramisches Stützmittel, Aluminiumoxid, Siliziumoxid und Eisenoxid enthaltend

0 %

—

31.12.2029

0.3403

ex 6909 19 00

30

Träger für Katalysatoren, aus porösen Cordierit- oder Mullit-keramischen Stoffen, mit einem Gesamtvolumen von nicht mehr als 65 l, die mindestens einen durchgehenden oder einseitig verschlossenen Kanal je Quadratzentimeter im Querschnitt aufweisen

0 %

—

31.12.2029

0.8028

 (*1)ex 6909 19 00

40

Absorptions- oder Adsorptionskartuschen, aus Keramik-Kohlenstoff, der in Kraftstoffsystemen von Kraftfahrzeugen verwendeten Art, mit folgenden Eigenschaften:

—

stranggepresst gebrannte, keramisch gebundene, vielzellige zylindrische Struktur,

—

5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT Aktivkohle,

—

30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT an keramischem Bindemittel,

—

Durchmesser von 29 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 41 mm,

—

Länge von nicht mehr als 150 mm,

—

gebrannt bei einer Temperatur von 800 °C oder mehr

0 %

p/st

31.12.2030

0.2538

ex 6909 19 00

ex 6914 90 00

50

20

Keramische Waren aus Endlosfäden aus keramischen Oxiden, mit einem Gehalt an:

—

Dibortrioxid von 2GHT oder mehr,

—

Siliciumdioxid von 28GHT oder weniger und

—

Dialuminiumtrioxid von 60GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.3766

ex 6909 19 00

60

Träger von Katalysatoren, bestehend aus poröser Keramik aus einer Mischung von Siliciumcarbid und Silicium mit einer Mohschen Härte von weniger als 9, mit einem Gesamtvolumen von nicht mehr als 65 Liter und mit einem oder mehreren geschlossenen Kanälen pro cm2 des Querschnitts am Endstück

0 %

—

31.12.2029

0.4582

ex 6909 19 00

70

Träger für Katalysatoren oder Filter, bestehend aus poröser Keramik im Wesentlichen aus Oxyden des Aluminiums und des Titans, einem Gesamtvolumen von nicht mehr als 65 Liter und mindestens einem (durchgehenden oder einseitig verschlossenem) Kanal je cm2 des Querschnitts

0 %

—

31.12.2029

0.3404

ex 6914 90 00

30

Keramische Mikrokügelchen, durchsichtig, erhalten aus Siliciumdioxid und Zirconiumdioxid, mit einem Durchmesser von mehr als 125 μm

0 %

—

31.12.2029

0.8265

ex 7007 11 10

10

Speziell geformtes und vorgespanntes Sicherheitsglas:

—

mit einer Breite von 200 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 600 mm

—

mit einer Höhe von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 500 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Glasscheiben in Kraftfahrzeugen (1)

0 %

—

31.12.2026

0.8860

ex 7007 19 80

86

Einbaufertiges, rundes gehärtetes Glas für die Vorderseite der Türbaugruppe von Waschmaschinen mit

—

einer Lichtdurchlässigkeit von 34,2  % oder mehr, jedoch nicht mehr als 37,8  %

—

einem Durchmesser von 477,2  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 477,8  mm

—

einer Dicke von 2,9  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,5  mm

—

einem Gewicht von 1 345  g oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 445  g

—

3-Zonen-Struktur mit farblich bedrucktem Bereich in Euro Deep Gray (1)

0 %

—

31.12.2029

0.6380

ex 7009 10 00

30

Schichtglas, durch Verstellen des Lichteinfallswinkels mechanisch abblendbar,

—

auch mit einer Chromschicht,

—

mit einem bruchfesten Klebestreifen oder Heißkleber und

—

mit einer abziehbaren Schutzfolie auf der Vorderseite und Schutzpapier auf der Rückseite,

von der für Innenrückspiegel für Fahrzeuge verwendeten Art

0 %

p/st

31.12.2029

0.5789

ex 7009 10 00

50

Unfertiger elektrochromer selbstabblendender Glasspiegel für Kfz-Rückspiegel

—

auch mit Kunststoffrückplatte,

—

auch mit Heizelement,

—

auch mit Blind-Spot-Module (BSM)-Display

0 %

—

31.12.2027

0.6870

 (*1)ex 7009 10 00

60

Elektrochromer selbstabblendender Innenrückspiegel:

—

mit einer Spiegelhalterung

—

in einem Kunststoffgehäuse

—

mit einem integrierten Schaltkreis

—

auch mit einem Fernlichtassistenten,

—

auch mit einem digitalen Kompass,

—

auch mit einem Garagentoröffner,

—

auch mit einem integrierten Mautmodul,

—

auch mit einer Kamera für die Fahrer- und/oder Fahrgastraumüberwachung,

—

auch mit einem Infrarotfilter,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen des Kapitels 87 (1)

0 %

—

31.12.2030

0.8663

ex 7009 91 00

10

Verchromter Glasspiegel mit

—

einer Länge von 155 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 158 mm,

—

einer Höhe von 115 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm,

—

einem Blind-Spot-Sensor mit einem Modul zur Bewegungserkennung des toten Winkels, mit einer Randlumineszenz von mindestens 5 000  cd/m2 und einer Zentrallumineszenz von mindestens 7 000  cd/m2,

—

einer Heizfolie mit einem Widerstand von 1,1  kOhm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,35  kOhm

bestimmt für die Montage in einem Gehäuse als Fahrzeugaußenspiegel, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugspiegeln (1)

0 %

—

31.12.2028

0.8682

ex 7009 91 00

20

Asphärisches, konvex oder flach verchromte Glassiegel, bereit zum Einrahmen:

—

mit einer Länge von 140 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 215 mm,

—

mit einer Höhe von 104 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 138 mm,

—

mit einem Krümmungsradius von 0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 330  mm,

—

mit einer Reflexion von mehr als 40 %,

zur Herstellung von Kraftfahrzeug-Spiegeln (1)

0 %

—

31.12.2028

0.3400

ex 7014 00 00

10

Optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015 ), jedoch nicht optisch bearbeitet, ausgenommen Glaswaren für Signalvorrichtungen

0 %

—

31.12.2029

0.7056

ex 7019 61 00

ex 7019 63 00

70

30

Gewebe aus E-Glasfilamenten,

—

mit einem Gewicht von 20 g/m2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 214 g/m2,

—

oberflächenbehandelt mit einem Organosilan-Haftvermittler,

—

in Rollen,

—

mit einem Feuchtigkeitsgehalt von nicht mehr als 0,13  GHT, und

—

mit nicht mehr als 3 Hohlfasern auf 100 000  Fasern,

zur ausschließlichen Verwendung bei der Herstellung von Prepregs und kupferkaschierten Laminaten (1)

0 %

m2

31.12.2026

0.7647

ex 7019 64 00

40

Mit Epoxidharz beschichtetes Glasgewebe mit einem Gehalt von:

—

91 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 93 GHT Glasfasern

—

7 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 GHT Epoxidharz

0 %

—

31.12.2029

0.4059

ex 7019 71 00

ex 7019 72 00

50

50

Platte und ähnliches nichtgewebtes Erzeugnis aus nichttextilen Glasfasern, zum Herstellen von Luftfiltern oder Katalysatoren (1)

0 %

—

31.12.2026

0.8915

 (*1)ex 7019 80 10

40

Vakuumisolationspaneel, bestehend aus luftdichter Aluminiumfolie und festem Kern, luftfrei, verwendet zur thermischen Isolierung von Kühl- und Gefriergeräten sowie entsprechenden Kombigeräten, mit

—

einer Füllung aus Glaswolle,

—

einer Dicke von 5,6  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 mm,

—

einer Länge von 195 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 875  mm

—

einer Breite von 155 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 545 mm,

—

einer Wärmeleitfähigkeit kleiner oder gleich 2,5  mW/mK,

—

einem Innendruck von weniger als 1,0  Pa,

—

einer Umgebungstemperatur während des Betriebs von – 50 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 °C

0 %

p/st

31.12.2030

0.3940

ex 7019 80 90

10

Glaswolle, bei der der Anteil an Fasern mit einem Durchmesser von weniger als 4,6  μm überwiegt

0 %

—

31.12.2028

0.4024

ex 7019 90 00

30

Glascord mit hohem Elastizitätsmodul (Type K), mit Kautschuk imprägniert, hergestellt aus Garnen aus gedrehten Glasfilamenten mit hohem Elastizitätsmodul, überzogen mit einem ein Resorcin-Formaldehyd-Harz enthaltenden Latex, der auch Vinylpyridin und/oder hydrierten Acrylnitril-Butadien-Kautschuk (HNBR) enthalten kann

0 %

—

31.12.2029

0.8616

ex 7019 90 00

50

Starre Dämmplatten, hergestellt durch Vakuumkompression von mit gasdichten Schutzfolien umhüllten Glasfasern, zur Verwendung bei der Herstellung von Kühl- und Gefrierschränken und deren Kombinationen (1)

0 %

—

31.12.2028

0.8903

 (*1)ex 7019 90 00

60

Vakuumisolierplatte, bestehend aus einem gasdichten Gehäuse mit Aluminiumfolie, das einen starren, luftfreien Kern umgibt, mit

—

einer Füllung aus Glasfasern,

—

einer Dicke von 5,6  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 32,4  mm,

—

einer Länge von 195 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 835  mm,

—

einer Breite von 155 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 545 mm,

—

einer Wärmeleitfähigkeit kleiner oder gleich 2,5  mW/mK,

—

einem Innendruck von weniger als 1,0  Pa,

—

einer Umgebungstemperatur während des Betriebs von – 50 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 °C

0 %

p/st

31.12.2029

0.5348

ex 7020 00 10

ex 7616 99 90

10

77

TV-Standfüße mit oder ohne Halterung zur Befestigung und Stabilisierung eines Fernsehgeräts

0 %

p/st

31.12.2026

0.7266

ex 7020 00 10

20

Rohmaterial für optische Elemente aus geschmolzenem Siliciumdioxid mit

—

einer Dicke von 10 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 cm, und

—

einem Gewicht von 100 kg oder mehr

0 %

p/st

31.12.2027

0.4127

ex 7201 10 11

10

Roheisenbarren mit einer Länge von nicht mehr als 350 mm , einer Breite von nicht mehr als 150 mm und einer Höhe von nicht mehr als 150 mm

0 %

—

31.12.2026

0.4128

ex 7201 10 30

10

Roheisenbarren mit einer Länge von nicht mehr als 350 mm, einer Breite von nicht mehr als 150 mm und einer Höhe von nicht mehr als 150 mm, mit einem Siliziumgehalt von 1 GHT oder weniger

0 %

—

31.12.2026

0.3353

7202 50 00

 

Ferrosiliciumchrom

0 %

—

31.12.2029

0.7502

ex 7318 24 00

40

Rohrleitungszugsicherungselemente

—

aus rostfreiem Stahl der Spezifikation 17-4PH oder aus Stahl der Spezifikation Toolsteel S7,

—

per Metallpulverspritzgussverfahren (Metal Injection Moulding) hergestellt,

—

mit einer Rockwell-Härte von 38 HRC (± 1) oder 53 HRC (+2/ – 1),

—

mit Abmessungen von 7 mm x 4 mm x 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 mm x 20 mm x 10 mm

0 %

—

31.12.2029

0.4126

ex 7326 20 00

20

Metallvlies, bestehend aus einem Gewirr feiner Drähte mit einem Durchmesser von 0,001  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,070  mm, aus nicht rostendem Stahl, die durch Sintern und Walzen verdichtet wurden

0 %

—

31.12.2026

0.6680

 (*1)ex 7326 90 98

ex 7907 00 00

40

10

Gewichte aus Eisen, Stahl und/oder einer Legierung mit Zink:

—

mit einem Gewicht von nicht mehr als 500 g und mit Abmessungen von nicht mehr als 107 mm x 107 mm x 11 mm,

—

auch mit Teilen aus anderen Materialien,

—

auch mit Teilen aus anderen Metallen,

—

auch mit Oberflächenbehandlung,

—

auch bedruckt,

von der zur Herstellung von Fernbedienungen verwendeten Art

0 %

—

31.12.2030

0.8480

ex 7326 90 98

60

Schaufelkranz von der zur Befestigung von Schaufeln zur Gasflussregelung verwendeten Art:

—

aus Eisen oder Stahllegierung,

—

mit einer Hitzebeständigkeit von 830 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 050  °C,

—

mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 92 mm,

—

mit Aussparungen zur Aufnahme der Schaufeln der Gasflussregelung,

zur Verwendung bei der Herstellung von Turboladern (1)

0 %

—

31.12.2027

0.8512

ex 7326 90 98

70

Scheibe von der zur Gewährleistung der Breite des Gasstromkanals verwendeten Art:

—

aus Eisen oder Stahllegierung,

—

mit einer Hitzebeständigkeit von 830 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 050  °C,

—

mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 92,5  mm,

—

mit einem Innendurchmesser von nicht mehr als 62 mm,

zur Verwendung bei der Herstellung von Turboladern (1)

0 %

—

31.12.2027

0.3352

ex 7410 21 00

10

Tafeln oder Platten aus Polytetrafluorethylen, Aluminiumoxid oder Titandioxid als Füllstoff enthaltend oder mit Glasfasergewebe verstärkt, auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie versehen

0 %

—

31.12.2029

0.7509

ex 7410 21 00

20

Folien, Rollen bestehend aus einer 100 μm starken Schicht aus Glasepoxid, die auf einer oder beiden Seiten mit einer 35 μm starken Schicht aus raffiniertem Kupfer mit einer Toleranz von 10 % laminiert ist, zur Verwendung bei der Herstellung von Chipkarten (1)

0 %

m2

31.12.2029

0.3005

ex 7410 21 00

30

Polyimidfolie, auch Epoxidharz und/oder Glasfasern enthaltend, auf einer oder beiden Seiten mit einer Kupferfolie versehen

0 %

—

31.12.2029

0.3926

ex 7410 21 00

40

Tafeln oder Platten

—

aus mindestens einer mittleren Lage aus Papier oder einer mittleren Lage aus Vliesstoffen, beidseitig mit einer Lage aus Glasfasergewebe beschichtet und mit Epoxidharz imprägniert, oder

—

aus mehreren Lagen aus Papier, mit Phenolharz imprägniert,

auf einer oder auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15  mm versehen

0 %

—

31.12.2029

0.4479

ex 7410 21 00

50

Tafeln oder Platten

—

aus mindestens einer Lage aus Glasgewebe imprägniert mit wärmehärtendem Harz,

—

auf einer oder auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15  mm versehen und

—

mit einer Dielektrizitätskonstante (Dk) kleiner als 3,9 und einem dielektrischen Verlustfaktor (Df) kleiner als 0,015 bei einer Messfrequenz von 10 GHz, gemessen nach IPC-TM-650

0 %

—

31.12.2029

0.7341

ex 7413 00 00

20

Zentrierring für Lautsprecher, bestehend aus einem oder mehreren Vibrationsdämpfern und mindestens zwei darin verwobenen oder eingepressten, nicht isolierten Kupferkabeln

0 %

—

31.12.2027

0.7911

ex 7506 20 00

10

Bleche und Bänder, in Rollen, aus Nickellegierung C276 (EN 2.4819) mit

—

einer Dicke von 0,5  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 mm

—

einer Breite von 770 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 250  mm

0 %

—

31.12.2029

0.7913

 (*1)ex 7506 20 00

20

Bleche und Bänder, in Rollen, aus Nickellegierung nach der Norm ASME SB-582 / UNS N06030, mit:

—

einer Dicke von 0,5  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 mm,

—

einer Breite von 250 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 219  mm,

0 %

—

31.12.2030

0.2410

ex 7605 19 00

10

Draht aus nichtlegiertem Aluminium, mit einem Durchmesser von 2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6 mm, mit einer Schicht aus Kupfer mit einer Dicke von 0,032  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,117  mm überzogen

0 %

—

31.12.2029

0.8344

ex 7605 21 00

10

Draht aus einer Aluminiumlegierung mit einem Durchmesser von 9,50  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 19,15  mm, in Rollen, zur Verwendung bei der Herstellung von Befestigungselementen für die Luftfahrt (1)

0 %

—

31.12.2027

0.8194

ex 7609 00 00

ex 8415 90 00

30

45

Anschlussstück aus Aluminium für Klimaanlagen von Kraftfahrzeugen

—

mit T6-Härtung,

—

mit abgerundeten Stutzen mit einer umlaufenden äußeren Nut,

—

mit durchgehenden oder nicht durchgehenden Öffnungen, aus Profilen mit einem oberen Radius von 8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 11 mm, und einem unteren Radius von 12 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 17 mm,

—

mit einem Abstand zwischen den Öffnungen von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 22 mm,

—

mit Anschlussstutzen zum Löten oder Klemmen,

—

mit Montageöffnungen für M6- oder M8-Montageschrauben, mit oder ohne Gewinde,

—

mit einer Breite von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 mm,

—

zum Anschluss eines Kompressors, Kondensators, Verdampfers, Kühlers und anderer Leitungen

0 %

—

31.12.2026

0.8464

ex 7609 00 00

40

Flammgelöteter Aluminiumblock für Rohrverbindungen in Kraftfahrzeug-Wärmetauschern und/oder Kühlsystemen mit Turbolader und/oder Kühlern für Automatikgetriebe mit:

—

extrudierten, gekrümmten Anschlussrohren mit einem Außendurchmesser von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 mm,

—

einem Gewicht von 0,02  kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,25  kg,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kühlsystemen in Fahrzeugen des Kapitels 87 (1)

0 %

p/st

31.12.2027

0.8503

ex 7609 00 00

50

Bearbeitete Aluminiumkomponenten mit:

—

einem Magnesiumgehalt von 0,55  GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,61  GHT,

—

einem Siliciumgehalt von 0,55  GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,61  GHT,

—

einem Härtungszustand T5 oder T6,

—

einer Masse von 0,05  kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,2  kg,

zur Verwendung bei der Herstellung von CO2-Kühlsystemen in Kraftfahrzeugen (1)

0 %

p/st

31.12.2027

0.8493

ex 7609 00 00

60

Anschlussblöcke aus Aluminium:

—

mit einem Gewicht von 3 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 g,

—

hergestellt aus 6061-T6 oder 6060-T6 oder 6082-T6 Aluminium,

—

integraler Bestandteil der Schlauchleitung von Klimaanlagen oder Ölkühlungsleitungen oder Luftbremsleitungen oder Wasserkühlleitungen,

—

mit Aussparungen (Anschlussstutzen) oder Splines (Pilotbohrung) oder Gewinden, die eine Montage in Kraftfahrzeug-Klimaanlagen oder anderen Klimaanlagen ermöglicht (auch als Reihenbauweise bezeichnet),

—

mit Anschlussstutzen zum Löten oder Befestigen,

—

mit mindestens 1 Durchgangsloch mit einem Durchmesser von 3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 mm,

zur Herstellung von Kühl- und Klimaanlagen für Kraftfahrzeuge (1)

0 %

p/st

31.12.2027

0.5357

ex 7616 99 90

ex 8482 80 00

ex 8807 30 00

70

10

40

Verbindungsteile zum Herstellen von Hubschrauberheckrotorwellen (1)

0 %

p/st

31.12.2026

0.6730

 (*1)ex 8101 96 00

10

Draht aus Wolfram mit einem Gehalt an Wolfram von 99 GHT oder mehr mit

—

einem maximalen Querschnitt von nicht mehr als 50 μm,

—

einem Widerstand von 40 Ohm oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 Ohm bei einer Länge von 1 Meter

0 %

—

31.12.2030

0.7245

ex 8101 96 00

20

Draht aus Wolfram

—

mit einem Gehalt an Wolfram von 99,95  GHT oder mehr und

—

mit einem maximalen Querschnitt von nicht mehr als 1,02  mm

0 %

—

31.12.2027

0.5694

ex 8102 10 00

10

Molybdän in Form von Pulver, mit

—

einer Reinheit von 99 GHT oder mehr und

—

einer Partikelgröße von 1,0  μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,0  μm

0 %

—

31.12.2027

0.5097

ex 8104 30 00

35

Magnesiumpulver, mit:

—

einer Reinheit von mehr als 99,5 GHT,

—

einer Partikelgröße von nicht mehr als 0,8  mm

0 %

—

31.12.2030

0.3416

ex 8108 20 00

10

Titanschwamm

0 %

—

31.12.2029

0.4553

ex 8108 20 00

30

Titan in Form von Pulver mit einem Siebdurchgang bei einer Maschenweite von 0,224  mm von 90 GHT oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.3211

ex 8108 30 00

10

Abfälle und Schrott von Titan und Titanlegierungen, ausgenommen solche mit einem Gehalt an Aluminium von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 GHT

0 %

—

31.12.2029

0.4363

ex 8108 90 30

10

Stangen aus einer Titanlegierung der Norm EN 2002-1, EN 4267 oder DIN 65040 entsprechend

0 %

—

31.12.2029

0.7330

ex 8108 90 30

15

Stangen und Drähte aus Titanlegierungen mit

—

gleichbleibendem Querschnitt in Form eines Kreises

—

einem Durchmesser von 0,8  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,0  mm,

—

einem Aluminiumgehalt von 0,3  GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,7  GHT,

—

einem Siliciumgehalt von 0,3  GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6  GHT,

—

einem Niobgehalt von 0,1  GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,3  GHT, und

—

einem Eisengehalt von nicht mehr als 0,2  GHT

0 %

—

31.12.2027

0.7942

 (*1)ex 8108 90 30

35

Stangen und Draht aus Titan mit einem Titangehalt von 98,8  % oder mehr, jedoch nicht mehr als 99,9  %, mit einem Durchmesser von weniger als 20 mm

0 %

—

31.12.2030

0.4904

 (*1)ex 8108 90 30

45

Draht aus einer Titan-Aluminium-Vanadium-Legierung (TiAl6V4) mit einem Durchmesser von weniger als 20 mm, den Normen AMS 4928, 4965 oder 4967 entsprechend

0 %

—

31.12.2030

0.8105

 (*1)ex 8108 90 30

55

Drähte aus einer Titan-Legierung:

—

mit einem Gehalt an Niob von 42 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 47 GHT,

—

mit einem Durchmesser von 2,36  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 7,85  mm,

—

in Rollen von 15 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 kg,

—

der Norm AMS 4982 entsprechend

0 %

—

31.12.2030

0.7077

ex 8108 90 30

60

Geschmiedete Stangen (Stäbe) aus Titan mit

—

einer Reinheit von 99,995  GHT oder mehr

—

einem Durchmesser von 140 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm,

—

einem Gewicht von 5 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 kg

0 %

p/st

31.12.2026

0.5351

ex 8108 90 30

70

Draht aus einer Titanlegierung mit einem Gehalt an

—

Vanadium von 22 GHT (± 1 GHT) und

—

Aluminium von 4 GHT (±0,5  GHT)

oder

—

Vanadium von 15 GHT (± 1 GHT),

—

Chrom von 3 GHT (±0,5  GHT),

—

Zinn von 3 GHT (±0,5  GHT) und

—

Aluminium von 3 GHT (±0,5  GHT)

0 %

—

31.12.2026

0.7285

ex 8108 90 50

45

Warm oder kalt gewalzte Bleche und Bänder aus unlegiertem Titan mit

—

einer Dicke von 0,4  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 mm,

—

einer Länge von nicht mehr als 14 m und

—

einer Breite von nicht mehr als 4 m

0 %

—

31.12.2027

0.5352

ex 8108 90 50

55

Bleche, Bänder und Folien aus einer Titanlegierung

0 %

—

31.12.2026

0.6524

ex 8108 90 50

80

Bleche, Bänder und Folien aus unlegiertem Titan

—

mit einer Breite von mehr als 750 mm,

—

mit einer Dicke von nicht mehr als 3 mm

0 %

—

31.12.2029

0.6500

ex 8108 90 50

85

Band oder Folie aus unlegiertem Titan

—

mit einem Gehalt an Sauerstoff (O2) von mehr als 0,07 GHT,

—

mit einer Dicke von 0,4  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,5  mm,

—

mit einer normgerechten Vickershärte HV1 von nicht mehr als 170,

von der bei der Herstellung von geschweißten Rohren für Kondensatoren in Kernkraftwerken verwendeten Art

0 %

—

31.12.2029

0.5353

ex 8108 90 90

ex 9003 90 00

30

20

Teile von Brillenfassungen einschließlich

—

Brillenbügeln,

—

Rohlingen von der für die Herstellung von Brillenteilen verwendeten Art und

—

Stiften von der für Brillenfassungen verwendeten Art,

aus einer Titanlegierung

0 %

p/st

31.12.2026

0.8909

 (*1)ex 8109 29 00

10

Nichtlegiertes Zirconium in Form von Schwämmen oder Barren, mit einem Gehalt an Hafnium von mehr als 0,01  GHT zur Verwendung bei der Herstellung von durch Wiedereinschmelzen vergrößerten Rohren, Stangen oder Barren für die nichtnukleare Industrie (1)

0 %

—

31.12.2030

0.3415

ex 8110 10 00

10

Antimon in Rohblöcken

0 %

—

31.12.2029

0.3413

ex 8112 99 50

10

Legierung aus Niob (Columbium) und Titan, in Form von Stangen (Stäben)

0 %

—

31.12.2029

0.4316

ex 8113 00 90

10

Trägerplatte aus Aluminiumsiliziumcarbid (AlSiC-9) für elektronische Schaltungen

0 %

—

31.12.2027

0.6805

 (*1)ex 8113 00 90

20

Quaderförmiges Element aus dem Verbundwerkstoff Aluminium-Siliciumcarbid (AlSiC) zum Verbau in IGBT-Modulen

0 %

—

31.12.2030

0.5570

ex 8207 30 10

10

Zusammenstellung von Transfer- und/oder Tandempressen für das Kaltformen, Pressen, Ziehen, Schneiden, Lochstanzen, Biegen, Kalibrieren, Abkanten und Umformen von Metallblechen zur Verwendung bei der Herstellung von Rahmenteilen oder Karosserieteilen für Kraftfahrzeuge (1)

0 %

p/st

31.12.2027

0.5024

 (*1)ex 8301 60 00

ex 8419 90 85

ex 8479 90 70

ex 8481 90 00

ex 8485 90 90

ex 8503 00 99

ex 8515 90 80

ex 8537 10 98

ex 8538 90 99

ex 8708 99 10

ex 8708 99 97

30

40

30

50

30

43

40

55

70

55

22

Tastatur aus Silikonkautschuk oder Kunststoff,

—

mit Teilen aus Metall und

—

auch mit Teilen aus Kunststoff,

—

mit glasfaserverstärktem Epoxidharz oder Holz,

—

auch bedruckt oder oberflächenbehandelt,

—

auch mit elektrisch leitenden Kontaktelementen,

—

auch mit aufgeklebter Tastaturfolie,

—

auch mit ein- oder mehrlagiger Schutzfolie

0 %

p/st

31.12.2030

0.8247

ex 8302 10 00

20

Scharnier für Armlehne aus Magnesium mit

—

einer Länge von 239 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 270 mm,

—

einer Breite von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 175 mm,

—

einer Höhe von 110 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 135 mm,

—

Montagelöchern für einen Verriegelungsmechanismus

0 %

—

31.12.2026

0.8304

ex 8302 30 00

20

Zwei Stützen aus kaltgeformtem Stahl

—

mit einer Länge von 120 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 180 mm,

—

mit einer Breite von 50 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 mm,

—

mit einer Höhe von 35 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 mm,

—

mit beweglicher Nietverbindung,

—

auch mit Elastomer-Stoßfänger,

—

einen Mechanismus zur indirekten Bewegung des Mechanismus des Längspositionierers von Autositzen bildend, der mit der Sicherheitsverriegelung interagiert,

—

durch lösbare Verschraubung, Nietung, Schweißung oder Punktschweißung am Mechanismus des Längspositionierers befestigt

0 %

—

31.12.2026

0.2602

ex 8309 90 90

10

Dosenverschlüsse aus Aluminium mit

—

einem Durchmesser von 99 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 136,5  mm (± 1 mm)

—

auch mit einem Zugring (sogenannter ‚ring pull‘)

0 %

p/st

31.12.2027

0.3947

 (*1)ex 8401 30 00

20

Nicht bestrahlte, sechseckige Brennstoffelemente, zur Verwendung in Kernreaktoren (1)

0 %

—

31.12.2029

0.6319

ex 8401 40 00

10

Steuerstäbe aus Edelstahl, mit Neutronen absorbierenden chemischen Elementen gefüllt

0 %

p/st

31.12.2029

0.8668

ex 8402 90 00

10

Vormontierte Prozessmoduleinheit einer Ethancrackanlage, mit:

—

einem Prozessdampferzeugungssystem, das Dampf aus vorbehandeltem Quenchwasser zur Verwendung als Verdünnungsdampf in Dampfspaltöfen erzeugt,

—

einem Kondensatsystem zum Sammeln, Filtern und Entlüften von Dampfkondensaten, die anschließend als Kesselspeisewasser wiederverwendet und innerhalb der Crackanlage weiter verteilt werden, und

—

einem Fackelsystem zum Sammeln, Trennen und Verdampfen von nicht verwertbaren kohlenwasserstoffhaltigen Freisetzungen aus verschiedenen Anlagen in einem Dampfspalter und deren Übertragung an die Fackeln

0 %

—

30.06.2026

0.8818

ex 8406 81 00

10

Industriedampfturbine

—

mit einer Ausgangsleistung von mehr als 40 MW jedoch nicht mehr als 90 MW,

—

ausgelegt für einen Druck von nicht mehr als 165 bar und eine Temperatur von nicht mehr als 565 °C,

—

auf der Frischdampfseite mit Doppelsitzventilen bestückt, die mit einem hydraulischen Servo bis maximal 30 bar betrieben werden

0 %

—

31.12.2029

0.8012

 (*1)ex 8406 82 00

10

Industriedampfturbine mit:

—

einer Leistung von 2 MW oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 MW,

—

für einen Druck von nicht mehr als 140 bar und eine Temperatur von nicht mehr als 540 °C ausgelegt,

—

auf der Frischdampfseite mit Einzel- oder Doppelsitzventilen bestückt, die mit einem hydraulischen Servo bis maximal 30 bar betrieben werden

0 %

—

31.12.2030

0.3830

ex 8407 33 20

ex 8407 33 80

ex 8407 90 80

ex 8407 90 90

10

10

10

10

Hub- und Rotationskolbenmotoren mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 300 cm3 oder mehr und einer Leistung von 6 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 20,0  kW, zum Herstellen von:

—

Rasenmähern der Positionen 8433 11 , 8433 19 und 8433 20 ,

—

Traktoren der Position 8701 91 90 und 8701 92 90 deren Hauptfunktion die eines Rasenmähers ist,

—

4-Takt-Motormähern mit einem Hubraum von 300 cm3 oder mehr der Unterposition 8433 20 10 oder

—

Schneeräumern der Unterposition 8430 20  (1)

0 %

—

31.12.2027

0.8753

ex 8407 33 80

20

Neuer Einzylinder-Viertakt-Verbrennungsmotor mit Fremdzündung mit:

—

einem Hubraum von mehr als 500 cm3, jedoch nicht mehr als 1 000  cm3,

—

Gesamtabmessungen von nicht mehr als 490 mm (Länge) x 390 mm (Breite) x 590 mm (Höhe),

—

einer Leistung von 22 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 kW,

—

einer Ausgangswelle mit einem Enddurchmesser von 30 mm und einem Konus von 6 Grad (± 1 Grad),

—

auch mit Anlasser, Drosselklappengehäuse, Zündkabel, Kraftstoffverteiler und Einspritzdüsen;

zur Verwendung bei der Herstellung von Geländefahrzeugen oder Nutzfahrzeugen (1)

0 %

—

31.12.2029

0.8754

ex 8407 33 80

30

Neuer Zweizylinder-Viertakt-Verbrennungsmotor mit Fremdzündung mit:

—

einem Hubraum von mehr als 500 cm3 jedoch nicht mehr als 1 000  cm3,

—

Gesamtabmessungen von nicht mehr als 470 mm (Länge) x 450 mm (Breite) x 600 mm (Höhe),

—

einer Leistung von 40 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 86 kW,

—

auch mit obenliegender Nockenwelle, Anlasser, Zündkabeln, Kraftstoffverteiler und Einspritzdüsen

zur Verwendung bei der Herstellung von Geländefahrzeugen oder Nutzfahrzeugen (1)

0 %

—

31.12.2029

0.8260

ex 8407 34 10

10

Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung mit

—

einem Hubvolumen von 1 200  cm3 oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 000  cm3,

—

einer Leistung von 95 kW, jedoch nicht mehr als 135 kW,

—

einem Gewicht von höchstens 120 kg

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen der Position 8703  (1)

0 %

—

31.12.2026

0.8751

ex 8407 34 91

10

Neuer Zweizylinder-Viertakt-Verbrennungsmotor mit Fremdzündung mit:

—

einem Hubraum von 1 000  cm3 oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 250  cm3,

—

Gesamtabmessungen von nicht mehr als 700 mm (Länge) x 430 mm (Breite) x 610 mm (Höhe),

—

einer Leistung von 60 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 110 kW,

—

auch mit Anlasser, mit Drosselklappengehäuse, zwei oder mehr Einspritzdüsen und einem Stator

zur Verwendung bei der Herstellung von Krafträdern (1)

0 %

—

31.12.2029

0.8750

ex 8407 34 99

10

Neuer luftgekühlter Zweizylinder-Viertakt-49-Grad-V2-Verbrennungsmotor mit Fremdzündung mit:

—

einem Hubraum von mehr als 1 800  cm3,

—

Gesamtabmessungen von nicht mehr als 800 mm (Länge) x 500 mm (Breite) x 600 mm (Höhe),

—

einer Leistung von 60 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 75 kW,

—

Trockensumpfsystem mit dazwischenliegendem Behälter,

—

auch mit einem Anlasser, mit Drosselklappengehäuse, zwei oder mehr Einspritzdüsen und einem Stator

zur Verwendung bei der Herstellung von Krafträdern (1)

0 %

—

31.12.2029

0.3828

ex 8407 90 10

10

Viertakt-Benzinmotoren mit einem Hubraum von nicht mehr als 250 cm3, zum Herstellen von Geräten für den Gartenbau der Positionen 8432 , 8433 , 8436 oder 8508  (1)

0 %

—

31.12.2026

0.8403

ex 8407 90 10

40

Ein Antriebsaggregat mit einem Zweitaktmotor mit:

—

einer Leistung von 900 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 100  W,

—

einem Hubraum von mehr als 24 cm3, jedoch nicht mehr als 30 cm3,

—

einer Drehzahl bei Höchstleistung von mehr als 8 400  U/min, jedoch nicht mehr als 8 600  U/min,

—

einer Leerlaufdrehzahl von mehr als 2 800  U/min, jedoch nicht mehr als 3 200  U/min und

—

einem Kraftstofftank mit einem Fassungsvermögen von 0,5  l oder mehr,

zur Verwendung bei der Herstellung von Gartenmaschinen und Bauteilen für Gartenmaschinen (1)

0 %

—

31.12.2027

0.4996

 (*1)ex 8407 90 90

20

Kompakt-Flüssiggasmotoranlage mit

—

6 Zylindern

—

einer Leistung von 75 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 kW

—

für Dauerbetrieb unter erschwerten Einsatzbedingungen modifizierten Einlass- und Auslassventilen

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Position 8427  (1)

0 %

—

31.12.2030

0.8300

ex 8408 90 65

ex 8408 90 67

ex 8408 90 81

20

20

20

Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung

—

in Reihenmotorbauweise,

—

mit einem Hubraum von 7 000  cm3 oder mehr, jedoch nicht mehr als 18 100  cm3,

—

mit einer Leistung von 205 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 597 kW,

—

mit einem Abgasnachbehandlungsmodul,

—

mit maximalen Außenabmessungen (Breite/Höhe/Tiefe) von nicht mehr als 1 310 /1 300 /1 040  mm oder 2 005 /1 505 /1 300  mm oder 2 005 /1 505 /1 800  mm,

zur Verwendung bei der Herstellung von Zerkleinerungs-, Sieb-, Separations- oder Kompostumsetzmaschinen (1)

0 %

—

31.12.2026

0.8610

ex 8409 91 00

28

Vergaser mit:

—

2 Montagelöchern mit einem Durchmesser von 31 mm,

—

einem Drosselbohrungsdurchmesser von 18 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 19,05  mm

zur Verwendung bei der Herstellung eines Zweitaktmotor-Rasentrimmers (1)

0 %

—

31.12.2028

0.8466

ex 8409 91 00

33

Nockenwellenlagerung für einen Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, hergestellt aus einer ADC12-Aluminiumlegierung, mit:

—

einem Gewicht von 4,0  kg oder mehr, aber nicht mehr als 5,5  kg,

—

einer Wandstärke von 2,0  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,0  mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugmotoren (1)

0 %

p/st

31.12.2027

0.8216

ex 8409 91 00

35

Vollständige Kraftstoffverteilerleitung, bestehend aus Verteilerleitung, Hochdrucksensor und Düsen für die Direkteinspritzung von Benzin, mit

—

einem Betriebsdruck von nicht mehr als 22,5  MPa,

—

Magnetventil-Direkteinspritzdüse,

—

analogem Drucksensor für nicht mehr als 22,5  MPa

0 %

—

31.12.2026

0.8469

ex 8409 91 00

38

Kurbelgehäuse für 4-Zylinder-Kolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung, aus einer ADC12-Aluminiumlegierung, zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugmotoren (1)

0 %

—

31.12.2027

0.7027

ex 8409 91 00

40

Einspritzdüse mit Magnetventil zur optimierten Vernebelung im Verbrennungsraum, zur Verwendung bei der Herstellung von Kolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung für Kraftfahrzeuge (1)

0 %

—

31.12.2026

0.7234

ex 8409 91 00

ex 8409 99 00

45

70

Einlass- und Auslassventil aus einer Metalllegierung mit einer Rockwell-Härte von 20 HRC oder mehr, zur Verwendung bei der Herstellung von Verbrennungsmotoren mit Fremd- oder Selbstzündung für Kraftfahrzeuge (1)

0 %

—

31.12.2026

0.6752

ex 8409 91 00

ex 8409 99 00

50

55

Abgaskrümmer mit Turbinengehäuse von Abgasturboladern, mit einer Aussparung zur Aufnahme eines Turbinenrades, die einen Durchmesser von 28 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 181 mm, aufweist

0 %

p/st

31.12.2029

0.7961

 (*1)ex 8409 91 00

ex 8481 90 00

55

60

Düsenkörper für die Regelung von Winkel und Verteilung der Kraftstoffeinspritzung:

—

in zylindrischer Form,

—

aus Edelstahl,

—

mit 4 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 Löchern,

—

einer Durchflussrate von 100 cm3/Minute oder mehr, jedoch nicht mehr als 500 cm3/Minute

0 %

—

31.12.2030

0.7965

 (*1)ex 8409 91 00

75

Gehäuse eines Kraftstoffeinspritzventils für die Erzeugung eines elektromagnetischen Feldes zur Betätigung des Einspritzventils, mit:

—

einem Einlassdurchmesser von 2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 mm,

—

einem Auslassdurchmesser von 2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 mm,

—

einer elektrischen Spule mit einem Widerstand von 10 Ohm oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 Ohm, mit einem elektrischen Anschlussstück,

—

einer um ein Edelstahlrohr geformten Kunststoffabdeckung

0 %

—

31.12.2030

0.7967

 (*1)ex 8409 91 00

ex 8481 90 00

80

70

Düsennadel für das Öffnen und Schließen des Kraftstoffzuflusses in den Motor, mit:

—

2 Löchern,

—

4 Nuten,

—

einem Durchmesser von 3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6 mm,

—

einer Länge von 25 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 mm,

—

hergestellt aus Edelstahl mit Hartverchromung

0 %

—

31.12.2030

0.5199

ex 8409 99 00

ex 8479 90 70

10

85

Düsen mit Magnetventil für eine optimale Zerstäubung in der Brennkammer des Motors

0 %

p/st

31.12.2026

0.7667

ex 8409 99 00

35

Abgasrückführungssystem, bestehend aus

—

einer Steuereinheit,

—

einer Drosselklappe,

—

einem Einlassrohr,

—

einem Auslassschlauch,

zur Verwendung bei der Herstellung von Verbrennungsmotoren mit Kompressionszündung für Kraftfahrzeuge (1)

0 %

—

31.12.2029

0.7718

ex 8409 99 00

75

Hochdruck-Kraftstoffverteiler aus verzinktem perlitisch-ferritischen Stahl mit:

—

mindestens einem Drucksensor und einem Ventil,

—

einer Länge von 314 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 322 mm,

—

einem Betriebsdruck von nicht mehr als 225 MPa,

—

einer Eintrittstemperatur von nicht mehr als 95 °C,

—

einer Umgebungstemperatur von – 45 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 145 °C,

zur Verwendung bei der Herstellung von Verbrennungsmotoren mit Selbstzündung für Kraftfahrzeuge (1)

0 %

—

31.12.2029

0.6751

ex 8411 99 00

20

Radförmiger Bestandteil einer Gasturbine mit Schaufelblättern von der in Turboladern verwendeten Art

—

hergestellt im Präzisionsgussverfahren aus einer Legierung auf Nickelbasis gemäß Norm DIN G- NiCr13Al6MoNb oder DIN G- NiCr13Al16MoNb oder DIN G- NiCo10W10Cr9AlTi oder DIN G- NiCr12Al6MoNb oder AMS AISI:686,

—

mit einer Hitzeresistenz von nicht mehr als 1 100  °C,

—

mit einem Durchmesser von 28 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 180 mm,

—

mit einer Höhe von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm

0 %

p/st

31.12.2027

0.7225

ex 8411 99 00

30

Turbinengehäuse von Abgasturboladern, mit einer Aussparung zur Aufnahme eines Turbinenrades, die einen Durchmesser von 28 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 181 mm, aufweist

0 %

p/st

31.12.2026

0.8851

ex 8412 21 80

30

Linear wirkender Hydraulikzylinder, wie von der in Maschinen zur Handhabung von Frachtcontainern verwendeten Art

—

mit einem Gewicht von 45 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 57 kg,

—

mit einem Durchmesser von 119 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 149 mm,

—

mit einer Länge von 779 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 141  mm,

—

mit einem Hub von 450 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 610 mm,

—

geeignet für den Betrieb mit Hydrauliköl bei einem Arbeitsdruck von 22 MPa oder mehr, jedoch nicht mehr als 23 MPa,

—

auch mit wartungsfreiem Lager ohne Schmierung

0 %

—

31.12.2029

0.8850

ex 8412 21 80

40

Linear wirkender Hydraulikzylinder, wie von der in den Armen von Maschinen zur Handhabung von Frachtcontainern verwendeten Art

—

mit einem Gewicht von 827 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 935 kg,

—

mit einem Durchmesser von 250 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 330 mm,

—

mit einer Länge von 3 480  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 4 115  mm,

—

mit einem Hub von 2 750  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 180  mm,

—

geeignet für den Betrieb mit Hydrauliköl bei einem Arbeitsdruck von 23 MPa,

—

auch mit wartungsfreiem Lager ohne Schmierung

0 %

—

31.12.2029

0.5975

ex 8412 39 00

20

Ladedruckdose für einen einstufigen Turbolader, mit:

—

einem Druckeinlassrohr und einer Regelstange mit einem Arbeitshub von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 mm,

—

einer maximalen Länge der Ladedruckdose inklusive Regelstange von nicht mehr als 400 mm,

—

einem maximalen Durchmesser der Dose an breitester Stelle von nicht mehr als 140 mm,

—

einer maximalen Höhe der Dose ohne Regelstange von nicht mehr als 140 mm

0 %

p/st

31.12.2029

0.8148

ex 8412 90 70

20

Grundplatte (bedplate) aus lösungsverstärktem duktilem Gusseisen (solution strengthened ductile iron castings, SSDI), zur Verankerung und Ausrichtung des Antriebsstrangs (Getriebe, Stehlager, Rotorwelle) einer Windturbine, mit

—

einer Länge von 3,5  m oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,5  m,

—

einer Breite von 2 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,2  m,

—

einer Höhe von 1 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,3  m,

—

einem Gewicht von 11 t oder mehr, jedoch nicht mehr als 21,5  t,

—

Montagebohrungen für den Azimutantrieb,

—

Montageflansch für Getriebehalterung,

—

Befestigung des Antriebsstrangs,

—

verschiedenen Einschraubstutzen

0 %

p/st

31.12.2027

0.8079

 (*1)ex 8412 90 70

30

Getriebehalterung (gearbox support) aus lösungsverstärktem duktilem Gusseisen (solution strengthened ductile iron castings – SSDI), zur Verwendung als Stütz- und Lasttrageteil zwischen Getriebe und Grundplatte einer Windturbine, mit:

—

einem Durchmesser von 2 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 m,

—

einem Gewicht von 2 t oder mehr, jedoch nicht mehr als 7 t

0 %

p/st

31.12.2030

0.7161

ex 8413 30 20

30

Einzylinder-Radialkolben-Hochdruckpumpe für die Benzindirekteinspritzung mit

—

einem Betriebsdruck von 200 bar oder mehr, jedoch nicht mehr als 350 bar,

—

einem Durchflussregler und

—

einem Überdruckventil,

zur Verwendung bei der Herstellung von Motoren für Kraftfahrzeuge (1)

0 %

—

31.12.2026

0.7969

 (*1)ex 8413 30 20

40

Hochdruck-Plungerpumpe für die Direkteinspritzung von Dieselkraftstoff mit:

—

einem Betriebsdruck von nicht mehr als 275 MPa,

—

einer Nockenwelle,

—

einer Flüssigkeitsausgabe von 15 cm3 pro Minute oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 800  cm3 pro Minute,

—

einem elektrischen Druckregelventil

0 %

—

31.12.2030

0.8215

ex 8413 30 20

60

Hochdruck-Tauchkolbenpumpe für die Direkteinspritzung von Benzin

—

mit einem Betriebsdruck von nicht mehr als 90 MPa,

—

auf einen Kontakt mit der Kurbelwelle ausgelegt,

—

mit einem Elektromagnetventil

0 %

—

31.12.2026

0.8332

ex 8413 30 80

20

Elektrische Wasserpumpe, die die Funktionsfähigkeit des Wasserkreislaufs auch bei vorübergehendem Abschalten des Motors gewährleistet, für eine Betriebsspannung von 9 V DC oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V DC, mit folgenden Eigenschaften:

—

Leistung – Druck 0,075  MPa bei 3 800  U/min,

—

Durchfluss von 12 l/min,

—

auch mit Verbindungskabel mit Stecker und

—

Befestigungsklammer,

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 (1)

0 %

—

31.12.2027

0.8185

ex 8413 70 51

20

Bürstenloser Gleichstrommotor mit auf die Motorwelle montierter, einstufiger und einströmiger Radialkreiselpumpe, sowie Spiralgehäuse mit integrierter Heizung mit einer Nennleistung von 1 800  W und gelöteten Sicherheitsvorrichtungen, in einem Block mit dem Motor, mit

—

einem Austrittsstutzen mit einer Nennweite von 20 mm oder mehr,

—

9-Schlitz-Stator,

—

6-Pol-Rotor,

—

einer Nennleistung von 95 W,

—

einem Spiralgehäuse mit geradem Auslass,

—

einer Rotorkammer ohne Sandfilter

0 %

—

31.12.2026

0.8186

ex 8413 70 51

30

Bürstenloser Gleichstrommotor mit auf die Motorwelle montierter, einstufiger und einströmiger Radialkreiselpumpe, sowie Spiralgehäuse mit integrierter Heizung mit einer Nennleistung von 1 800  W und gelöteten Sicherheitsvorrichtungen, in einem Block mit dem Motor, mit

—

einem Austrittsstutzen mit einer Nennweite von 20 mm oder mehr,

—

9-Schlitz-Stator,

—

6-Pol-Rotor,

—

einer Nennleistung von 95 W,

—

einem Spiralgehäuse mit geklemmtem Kautschukschlauchauslass,

—

einer Rotorkammer ohne Sandfilter

0 %

—

31.12.2026

0.8187

ex 8413 70 51

40

Bürstenloser Gleichstrommotor mit auf die Motorwelle montierter, einstufiger und einströmiger Radialkreiselpumpe, in einem Block mit dem Motor, Spiralgehäuse mit integrierter Heizung, mit

—

einem Austrittsstutzen mit einer Nennweite von 20 mm oder mehr,

—

9-Schlitz-Stator mit quadratisch oder kettenförmig angeordneten Polen,

—

6-Pol-Rotor,

—

Ferrit- oder Seltenerdmetallmagneten,

—

einer Nennleistung von 95 W oder 80 W,

—

einer Heizung mit einer Nennleistung von 1 800  W und gelöteten oder lasergeschweißten Sicherheitsvorrichtungen,

—

einem Spiralgehäuse mit oder ohne geklemmtem Kautschukauslass,

—

einer Rotorkammer mit ultraschallgeschweißtem Sandfilter

0 %

—

31.12.2026

0.6346

ex 8413 91 00

30

Kraftstoffpumpenabdeckung:

—

bestehend aus Aluminiumlegierungen,

—

mit einem Durchmesser von 38 mm oder 50 mm,

—

mit zwei konzentrischen Ringnuten auf ihrer Oberfläche,

—

eloxiert,

von der in Kraftfahrzeugen mit Benzinmotoren verwendeten Art

0 %

p/st

31.12.2029

0.7669

ex 8414 10 25

30

Tandempumpe bestehend aus:

—

einer Ölpumpe mit einer Verdrängung von 21,6  cm3/U (± 2 cm3/U) und mit einem Arbeitsdruck von 1,5  bar bei 1 000  U/min,

—

einer Vakuumpumpe mit einer Verdrängung von 120 cm3/U (± 12 cm3/U) und mit einer Leistung von -666 mbar in 6 Sekunden bei 750 U/min,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugmotoren (1)

0 %

—

31.12.2029

0.4727

ex 8414 30 81

50

Hermetische oder halbhermetische elektrische Scrollkompressoren mit variabler Geschwindigkeit, mit einer Nominalleistung von 0,5  kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 kW, mit einem Hubvolumen von nicht mehr als 35 cm3, von der in Kühlgeräten verwendeten Art

0 %

—

31.12.2029

0.6160

ex 8414 30 81

ex 8414 80 73

60

30

Hermetischer Rotationskompressor für Fluorkohlenwasserstoff- (FKW) oder Kohlenwasserstoff-Kältemittel

—

angetrieben von einem An-Aus-Einphasenwechselstrommotor (AC) oder einem bürstenlosen Gleichstrommotor (BLDC), jeweils mit veränderlicher Drehzahl,

—

mit einer Nennleistung von nicht mehr als 1,5  kW,

—

mit einer Nennspannung von 100 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 240 V,

—

mit einer Höhe von nicht mehr als 300 mm,

—

mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 150 mm,

—

mit einem Gewicht pro Einheit von nicht mehr als 15 kg,

zur Verwendung bei der Herstellung von Wärmepumpen für Haushaltsgeräte, einschließlich Wäschetrocknern (1)

0 %

—

31.12.2029

0.2593

ex 8414 30 89

20

Bauteil einer Klimaanlage für ein Fahrzeug, bestehend aus einem Kolbenkompressor mit freiliegender Welle, mit einer Leistung von mehr als 0,4  kW und nicht mehr als 10 kW

0 %

—

31.12.2029

0.8899

ex 8414 30 89

40

Elektrischer Kompressor für Kfz-Klimaanlagen

—

mit einer Ausgangsleistung von mehr als 0,4  kW, jedoch nicht mehr als 10 kW

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen der Unterposition 8703 40  (1)

0 %

p/st

31.12.2029

0.8651

ex 8414 59 25

50

Axialventilatoren mit eingebautem Motor, zur Erzeugung eines Luftstroms für die Kühlung von Kompressoren und die Verteilung von Luft mit

—

einer Betriebsspannung von mehr als 10 V, jedoch nicht mehr als 14 V oder

—

einer Wechselspannung von mehr als 185 V, jedoch nicht mehr als 254 V,

—

einer Betriebstemperatur von – 40 °C oder höher, jedoch nicht höher als 70 °C

zur Verwendung bei der Herstellung von Wärmepumpen-Wäschetrocknern sowie von Kühl- oder Gefrierschränken (1)

0 %

—

31.12.2028

0.8988

 (*1)ex 8414 59 25

60

Axialventilator, zum Einbau in Kombiinstrumente, Geschwindigkeitsmesser und Infotainmentsysteme von Transportfahrzeugen (Kraftfahrzeugen) der Positionen 8701  bis 8705 , mit

—

einem Luftdurchsatz von nicht mehr als 0,75  m3/min (Kubikmeter pro Minute),

—

einem Luftdruck von nicht mehr als 10 mm H2O,

—

einem Gesamtgeräuschpegel von nicht mehr als 45 dB(A),

—

einem Durchmesser von nicht mehr als 65 mm,

ausgestattet mit einem bürstenlosen Gleichstrommotor mit

—

einer Nennspannung zwischen 3 VDC und 16 VDC,

—

einer Betriebsspannung zwischen 3 VDC und 16 VDC,

—

einem Nennstrom zwischen 0,03  A und 0,30  A,

—

einer Eingangsleistung zwischen 0,3  W und 1,5  W,

—

einer Drehzahl zwischen 2 500  U/min und 10 000  U/min

auch mit eingebautem Kühlkörper

0 %

p/st

31.12.2030

0.7595

ex 8414 59 35

20

Radiallüfter mit

—

Abmessungen von 25 mm (Höhe) x 85 mm (Breite) x 85 mm (Tiefe),

—

einem Gewicht von 120 g,

—

einer Nennspannung von 13,6  VDC (Gleichstrom),

—

einer Betriebsspannung von 9 VDC oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 VDC (Gleichstrom),

—

einem Nennstrom von 1,1  A (TYP),

—

einer Nennleistung von 15 W,

—

einer Drehzahl von 500 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 4 800  U/min (Freilauf),

—

einem Luftstrom von nicht mehr als 17,5  Liter/s

—

einem Luftdruck von nicht mehr als 16 mm H2O ≈ 157 Pa,

—

einem Gesamtschalldruck von nicht mehr als 58 dB (A) bei 4 800  U/min,

mit FIN-Interface (Fan Interconnect Network) für die Kommunikation mit dem Steuergerät des Heizungs-/Kühlungssystems in Autositzbelüftungen

0 %

—

31.12.2029

0.8207

ex 8414 59 35

30

Elektrisches Gebläse zur Kühlung der Hochspannungsbatterie eines Hybrid-Personenkraftwagens mit

—

einer Steuereinheit,

—

MOSFET-Inverter,

—

einer Betriebsspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V,

—

einer Umgebungstemperatur von -40 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 °C,

zur Verwendung bei der Herstellung von Hybrid-Personenkraftwagen (1)

0 %

—

31.12.2026

0.8648

ex 8414 59 35

40

Elektrisches Gebläse zur Kühlung des Batteriemoduls

—

mit einer Betriebsspannung von 9 VDC (Gleichstrom) oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 VDC (Gleichstrom),

—

mit einem elektrischen Zentrifugalventilator,

—

mit einem Steckverbinder,

—

mit einem Kunststoffgehäuse,

—

auch mit einer Steuereinheit für den Elektromotor des Ventilators

zur Verwendung bei der Herstellung von wiederaufladbaren Batterien für Hybrid- und Elektrofahrzeuge (1)

0 %

—

31.12.2028

0.7317

ex 8414 80 22

20

Membranluftkompressor mit

—

einem Durchfluss von 4,5  l/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 l/min,

—

einer Eingangsleistung von nicht mehr als 14 W und

—

einer Überdruckfähigkeit von nicht mehr als 400 hPa (0,4  bar),

von der bei der Herstellung von Kraftfahrzeugsitzen verwendeten Art

0 %

—

31.12.2027

0.8133

 (*1)ex 8414 80 73

50

Hermetischer Wärmepumpenkompressor für Kältemittel R450A oder R290:

—

nicht mit Kältemittel befüllt,

—

vor befüllt mit Schmieröl,

—

mit Einphasen-Induktionsmotor mit Kondensator für Anlauf und Betrieb (Permanent Split Capacitor - PSC) oder einem bürstenlosen Gleichstrommotor,

—

mit Saug- und/oder Auslaufanschlüssen,

—

mit einem Hubraum von 8,05  cm3 oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 cm3,

—

mit einer Drehzahl von 900 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 7 800 U/min, und

—

mit einer Kühlleistung von 920 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 440  W unter ASHRAE-Bedingungen

0 %

—

31.12.2030

0.8483

ex 8414 90 00

15

Lüfter-Baugruppe aus einer Aluminium- und Magnesiumlegierung:

—

mit einem Außendurchmesser von 54 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 130 mm,

—

mit einer Höhe von 8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 mm,

—

mit zwei durch Schaufeln in Evolventenform verbundene Scheiben,

—

auch mit Dübel, auch mit Unterlegscheibe,

zur Verwendung bei der Herstellung von Elektromotoren (1)

0 %

—

31.12.2027

0.2507

ex 8414 90 00

20

Kolben aus Aluminium, zum Einbau in Kompressoren für Klimageräte von Kraftfahrzeugen (1)

0 %

p/st

31.12.2029

0.8494

ex 8414 90 00

25

Scrollverdichter-Gehäuse aus einer Aluminiumlegierung mit:

—

einer Hitzebeständigkeit von 200 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 250 °C,

—

einem oder mehreren für die Montage eines Stellantriebs geeigneten Befestigungspunkten,

von der bei der Herstellung von Turboladern verwendeten Art (1)

0 %

—

31.12.2027

0.8792

ex 8414 90 00

35

Kompressorkopfeinheit aus imprägnierter Aluminiumlegierung zum Einbau in Kompressoren für Kraftfahrzeug-Klimaanlagen mit:

—

einer Breite von 115 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 160 mm,

—

einer Länge von 115 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 170 mm,

—

einer Höhe von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 mm,

—

einem Druckstutzen mit Rohranschluss,

—

einem oder zwei Montagelöchern und

—

mehr als einem Überlauf

0 %

—

31.12.2029

0.8785

ex 8414 90 00

45

Druckgegossene Rotorfrontplatte oder Abdeckung eines elektrischen Kompressors

—

aus Aluminium gemäß der Norm EN AC-46000,

—

kugelgestrahlt und bearbeitet,

—

mit einer Härte von 60 oder mehr auf der Hardness-Brinell-Wolfram-Skala (HBW) (2,5 /62,5 nach ISO 6506),

—

mit einer Zugfestigkeit von 240 N/mm2 oder mehr,

—

mit einer Höhe von 22 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 26 mm,

—

mit einem Durchmesser von 128 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 136 mm,

—

mit einem Gewicht von 220 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 250 g

0 %

—

31.12.2029

0.8964

 (*1)ex 8414 90 00

55

Bauteil eines Kompressorgehäuses für Klimaanlagen aus Aluminiumlegierung zum Einbau in elektrische Klimaanlagen-Kompressoren für Kraftfahrzeuge:

—

mit einer Breite von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 220 mm,

—

mit einer Länge von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 230 mm,

—

mit einer Höhe von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 180 mm,

—

mit einer einzigen zentralen Bohrung,

—

CNC-gefräst oder unbearbeitet,

—

auch imprägniert,

—

auch mit einem Ansauganschluss

0 %

—

31.12.2030

0.8465

ex 8415 90 00

15

Elektrisch verschweißte Verteiler für den Kondensator in Kraftfahrzeug-Klimaanlagen:

—

bestehend aus einem durch Ausstanzen eines Aluminiumbands und anschließende Lichtbogenverschweißung der Kanten hergestellten Rohr,

—

mit internen Leitblechen, die für einen korrekten Kühlmittelfluss sorgen,

—

mit einer Länge von 190 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 460 mm,

—

mit einem Durchmesser von 9 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 42 mm,

—

mit einem Gewicht von 0,01  kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,45  kg,

—

auch mit Aluminium-Anschlussblöcken,

zur Verwendung bei der Herstellung von Klimaanlagen in Fahrzeugen des Kapitels 87 (1)

0 %

p/st

31.12.2027

0.6842

 (*1)ex 8415 90 00

60

Aluminiumblock, hergestellt mittels Flammweichlöten, zur Verbindung des Rohrs mit dem Kondensator in Kraftfahrzeug-Klimaanlagen, mit:

—

extrudierten, gebogenen Verbindungslinien aus Aluminium mit einem Außendurchmesser von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 mm,

—

einem Gewicht von 0,02  kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,25  kg

0 %

p/st

31.12.2030

0.7996

 (*1)ex 8418 99 90

20

Anschlussblock aus Aluminium für den Anschluss an einen Kondensatorverteiler im Schweißprozess:

—

gehärtet auf T6 oder T5 Härtegrad,

—

mit einem Gewicht von nicht mehr als 150 g,

—

mit einer Länge von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm,

—

mit einteiliger Befestigungsschiene

0 %

p/st

31.12.2030

0.8004

 (*1)ex 8418 99 90

30

Sammler-Trockner-Profil für den Anschluss an einen Kondensatorverteiler im Schweißprozess mit:

—

einer Ebenheit der gelöteten Stelle von nicht mehr als 0,2  mm,

—

einem Gewicht von 100 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 600 g,

—

einer einteiligen Befestigungsschiene

0 %

p/st

31.12.2030

0.8856

ex 8418 99 90

40

Verdampfer von der Art eines Wärmetauschers, bestehend aus Aluminiumrohren mit Kupferenden, umschlossen von Aluminiumkühlern

—

mit Abmessungen von 403 x 276 x 70 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 464 x 399 x 83 mm,

—

mit einem Gesamtgewicht des Satzes von 236 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 010  g,

—

mit fest eingebautem Sensor,

—

mit Schalldämpfer,

—

mit 2, 5 oder 7 Regel- und Leistungsanschlussstiften mit Temperaturfühler-, Heizgeräte- oder Sicherungsbuchse am Kontaktende

zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Unterpositionen 8418 10 , 8418 21 und 8418 40  (1)

0 %

—

31.12.2029

0.8976

 (*1)ex 8418 99 90

50

Wärmetauscher (Verdampfer) zur Verwendung in Haushaltskühl- und -gefrierschränken sowie entsprechenden Kombigeräten:

—

mit Außenabmessungen von 362 mm x 244 mm x 60 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 398,4  mm x 503 mm x 60 mm,

—

mit Aluminiumkühlerrippen von 229 mm bis 307 mm mit Außenabmessungen von 60 mm x 26,7  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 60,2  mm x 27,3  mm,

—

mit einem Aluminiumrohr mit einem Außendurchmesser von 8,3  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 8,5  mm,

—

mit nicht mehr als zwei Heizelementen mit einer Leistung von 40 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 140 W, mit Kabeln und Anschlüssen,

—

auch mit zwei Thermosicherungen mit einem Schmelzpunkt von 77 °C, mit Kabeln und Anschlüssen

0 %

—

31.12.2030

0.8978

 (*1)ex 8418 99 90

60

Kondensator für Kühlschränke oder kombinierte Kühl- und Gefrierschränke für den Haushalt, mindestens mit

—

einem Stahlrohr mit einem Durchmesser von 4,68  mm bis 4,81  mm und einer Wandstärke von 0,52  mm bis 0,65  mm,

—

26-30 Stück horizontalen Rohrabschnitten, jeweils gerade mit einer Länge von 450 mm bis 455 mm, mit Abständen von 40 mm zwischen jedem waagerechten Teil angeordnet,

—

112 bis 174 Stück geschweißten Stahlstäben mit einem Durchmesser von 1,3  mm und einer Länge von 1 002  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 322  mm,

—

mit 3 Clips,

—

4 zwischen den Stäben angeschweißten Halterungen,

0 %

—

31.12.2030

0.8669

ex 8419 40 00

10

Vormontierte Prozessmoduleinheit einer Ethancrackanlage, mit:

—

Quenchwasserkreisläufen, einen Wärmetauscher und Umwälzpumpen zur Kühlung und Rückgewinnung von Wasser umfassend,

—

einem Wasserreinigungssystem zur Entfernung von Kohlenwasserstoffverunreinigungen aus dem Quenchwasser, das dann zur Herstellung von Verdünnungsdampf (außerhalb des Moduls) wiederverwendet wird,

—

einem Pyrolyseölreinigungssystem zur Trennung von Pyrolysebenzin, Schweröl und Koksfraktionen von den aus dem Quenchwasser entfernten Kohlenwasserstoffverunreinigungen,

—

einem Start-up-Verdampfer mit Ethan als Einsatzstoff und Überhitzer zur Verdampfung und Erhitzung des Ethan-Einsatzstoffes, bevor das Ethan zu den Spaltöfen (außerhalb des Moduls) geleitet wird,

—

einem System zur Aufbereitung des Propan-Einsatzstoffes zur Filterung, Verdampfung und Überhitzung des Propan-Einsatzstoffes, bevor das Propan zu den Spaltöfen (außerhalb des Moduls) geleitet wird, und

—

einem Aufbereitungssystem für chemisch reines Propylen zur Filterung und Trocknung von chemisch reinem Propylen, bevor es in den Deethanisierer (außerhalb des Moduls) geleitet wirdeinem Aufbereitungssystem für chemisch reines Propylen zur Filterung und Trocknung von chemisch reinem Propylen, bevor es in den Deethanisierer (außerhalb des Moduls) geleitet wird

0 %

—

30.06.2026

0.8680

ex 8419 50 80

20

Vormontierte Prozessmoduleinheit einer Ethancrackanlage, mit:

—

einem Ethylen-Kühlsystem mit offenem Kreislauf, das mit einem externen Ethylenkühlkompressor integriert werden soll,

—

Pumpen und einem Wärmetauscher zur Lieferung von Ethylen an eine externe Pipeline, und

—

einem Propylen-Kühlsystem mit geschlossenem Kreislauf, das mit einem externen Propylen-Kältemittelkompressor integriert werden soll

0 %

—

30.06.2026

0.8747

 (*1)ex 8419 50 80

30

Aluminiumwärmetauscher für Gaskessel, zur Wärmeübertragung:

—

mit einer Höhe von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm,

—

mit einer Breite von 235 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 mm,

—

mit einer Länge von 240 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 mm,

—

für eine Leistung von 25 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 kW,

—

mit einem Gewicht von 8 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 kg

0 %

—

31.12.2029

0.8675

ex 8419 89 98

10

Vormontierte Prozessmoduleinheit einer Ethancrackanlage, mit:

Ausrüstung, die mit einem externen mehrstufigen, zentrifugalen Spaltgaskompressor zur Komprimierung von Kohlenwasserstoffgasen verbunden ist, um die nachgelagerte Weiterverarbeitung in miteinander verbundener Ausrüstung zu ermöglichen, mit:

—

Kühlvorrichtungen,

—

Gas-/Flüssigkeitsabscheidern und

—

Pumpen zur Kondensierung und Entfernung von Wasser und schwereren Kohlenwasserstoffen und zur Verhinderung der unerwünschten Bildung von polymeren Nebenprodukten,

Ausrüstung in Verbindung mit einem externen Laugeturm mit:

—

Umwälzpumpen für Laugenwasser zur Unterstützung eines externen Laugeturms bei der Entfernung von sauren Gasen (Kohlendioxid und Schwefelwasserstoff) aus dem Spaltgas,

—

einem System zur Vorbehandlung von verbrauchter Lauge, Abscheider, Pumpen und Mischer umfassend,

—

einem Wärmetauscher für die Vorkühlung von Spaltgas und

—

einem Abscheider zur Entfernung von Wasser aus Spaltgas

0 %

—

30.06.2026

0.6193

ex 8431 20 00

40

Kühler mit Aluminiumkern und Kunststofftank sowie einer integrierten Trägerstruktur aus Stahl in offener Ausführung mit Rechteckwellendesign von neun Rippen pro 2,54  cm, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Position 8427  (1)

0 %

p/st

31.12.2029

0.8853

ex 8431 20 00

70

Containerspreader zum Heben leerer 20- und 40-Fuß-Frachtcontainer

—

ohne integrierten Schlitten,

—

geeignet für Maschinen mit einer Tragfähigkeit von nicht mehr als 11 000  kg,

—

ausgelegt für das Heben von einem oder zwei Containern gleichzeitig,

—

mit Befestigung zur Aufnahme von Oben oder von der Seite ,

—

mit Anti-Korrosionsbeschichtung,

—

mit einem Gewicht von 3 200  kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 4 000  kg

zur Verwendung bei der Herstellung von selbstfahrenden Containerumschlaggeräten (1)

0 %

—

31.12.2029

0.6821

 (*1)ex 8436 99 00

10

Bauteil mit:

—

einem Einphasen-Wechselstrommotor,

—

einem Umlaufrädergetriebe

—

einem Schneidemesser

auch mit:

—

einem Kondensator,

—

einem Bauteil mit Gewindebolzen,

zur Verwendung bei der Herstellung von Gartenhäckslern (1)

0 %

p/st

31.12.2026

0.3374

ex 8439 99 00

10

Saugwalzenmäntel, im Schleudergussverfahren hergestellt, nicht gebohrt, in Form von Rohren aus legiertem Stahl, mit einer Länge von 3 000  mm oder mehr und einem Außendurchmesser von 550 mm oder mehr

0 %

p/st

31.12.2029

0.8632

ex 8467 99 00

10

Schneidelemente einer Stabheckenschere:

—

in Form eines Heckenscherenaufsatzes,

—

mit einer Messerlänge von 60 cm und einer Zahnöffnung von 30 mm,

—

mit Winkelverstellung der Klinge,

—

mit integriertem einstufigem Getriebe,

—

mit einem Gehäuse aus Magnesiumguss

zur Verwendung bei der Herstellung von Gartenmaschinen und Elektrowerkzeug (1)

0 %

—

31.12.2028

0.2599

ex 8477 80 99

10

Maschinen zum Gießen oder zur Oberflächenbearbeitung von Kunststoffmembranen der Position 3921

0 %

p/st

31.12.2029

0.8123

 (*1)ex 8479 89 97

28

Integrierte elektrische Bremseinheit für die sofortige Erzeugung des erforderlichen hydraulischen Drucks beim Bremsen, die volle elektronische Bremssteuerung und die Ermöglichung des regenerativen Bremsens bei Kraftfahrzeugen mit:

—

elektronischen Bremsassistenten,

—

durch bürstenlosen Elektromotor angetriebener Hydraulikeinheit,

—

Bremsflüssigkeitsbehälter

zur Verwendung bei der Herstellung von Hybrid-Personenkraftwagen (1)

0 %

—

31.12.2030

0.8673

ex 8479 89 97

33

Vormontierte Prozessmoduleinheit einer Ethancrackanlage, mit:

—

verschiedenen Destillationskolonnen (Depropanisierer, Debutanisierer und Degreenoiler) und den dazugehörigen Wärmetauschern, Pumpen und Abscheidern,

—

einer Kühlanlage mit Wärmetauschern und einem Abscheider zur Kondensierung von C2 in einem Gasstrom,

—

einem System zur Trennung von Wasserstoff und Methan aus Spaltgas mit Wärmetauschern, Abscheidern, Turbinen, Kompressoren und einer Wasserstoffreinigungseinheit (Druckwechseladsorptionseinheit),

—

zugehöriger Ausrüstung einer C3-Spalter-Destillationskolonne, die Wärmetauscher, Pumpen und Abscheider umfasst, und

—

einem Vinylacetylen-Hydrierungssystem, das Hydrierungsreaktoren, Filter, Mischer, Abscheider, Kondensator und Wärmetauscher umfasst

0 %

—

30.06.2026

0.8206

ex 8479 89 97

ex 8501 31 00

38

68

Nockenwellenantrieb zur elektromotorischen Steuerung des Ventilöffnungszeitpunkts in einem System zur kontinuierlich variablen Ventilsteuerung (Continuous Variable Valve Timing, CVVT) eines Pkw-Kolbenverbrennungsmotors, mit:

—

einer Länge von 110 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 140 mm,

—

einer Breite von 90 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 130 mm,

—

einer Höhe von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 110 mm,

zur Verwendung bei der Herstellung von Verbrennungsmotoren für Kraftfahrzeuge (1)

0 %

—

31.12.2026

0.8681

ex 8479 89 97

43

Vormontierte Prozessmoduleinheit einer Ethancrackanlage, mit:

—

einem System zur Filterung und Kühlung von getrocknetem Spaltgas,

—

einer Deethanisierer-Destillationskolonne und der dazugehörigen Ausrüstung für die Trennung von C2-/C3+-Kohlenwasserstoffen,

—

einem Acetylen-Hydrierungssystem zur Entfernung von Acetylen aus einem C2-Gasstrom,

—

einem Brenngasbehälter zur Speicherung von Brenngas für Spaltöfen und

—

einem System zur Regeneration von Trocknern in einer Crackanlage

0 %

—

30.06.2026

0.6230

ex 8479 89 97

60

Bioreaktor für biopharmazeutische Zellkulturen

—

mit Innenflächen aus austenitischem Edelstahl

—

mit einer Verarbeitungskapazität von bis zu 15 000  Litern

—

auch kombiniert mit einem ‚Clean-in-process‘-System und/oder einem speziellen Kulturgefäß

0 %

p/st

31.12.2026

0.7964

 (*1)ex 8479 90 70

40

Gehäuse des Rotorteils der mechanischen Einheit, die die Anpassung der Bewegung der Nockenwelle gegenüber der Kurbelwelle sicherstellt:

—

rund,

—

aus Stahllegierung mit Sinterverfahren hergestellt,

—

mit nicht mehr als 8 Ölkammern,

—

mit einer Rockwell-Härte von 55 oder mehr,

—

mit einer Dichte von 6,5  g/cm3 oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,7  g/cm3

0 %

—

31.12.2026

0.7424

ex 8481 10 99

40

Druckminderventile in einem Messinggehäuse mit

—

einer Länge von nicht mehr als 30 mm (± 1 mm)

—

einer Breite von nicht mehr als 18 mm (± 1 mm)

von der zum Einbau in Kraftstofffördermodule von Kraftfahrzeugen verwendeten Ar

0 %

—

31.12.2027

0.7968

 (*1)ex 8481 30 91

ex 8481 30 99

30

50

Mechanisches Rückschlagventil zum Öffnen und Schließen des Kraftstoffzuflusses:

—

mit einem Betriebsdruck von nicht mehr als 250 MPa,

—

mit einer Durchflussrate von 45 cm3/Minute oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 cm3/Minute,

—

mit 4 Einlassöffnungen mit einem Durchmesser von jeweils 1,2  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,6  mm

—

aus Stahl

0 %

—

31.12.2026

0.4668

ex 8481 30 91

91

Rückschlagklappen und –ventile, aus Stahl, mit

—

einem Öffnungsdruck von nicht mehr als 800 kPa

—

einem Außendurchmesser von nicht mehr als 37 mm

0 %

p/st

31.12.2029

0.7155

ex 8481 80 59

20

Druckregelventil zum Einbau in Kompressoren für Klimageräte von Kraftfahrzeugen (1)

0 %

p/st

31.12.2026

0.7380

ex 8481 80 59

30

Zweiwege-Durchflussregelventil mit Gehäuse, mit:

—

5 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 Auslassöffnungen mit einem Durchmesser von 0,05  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,5  mm,

—

einer Durchflussrate von 330 cm3/Minute oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 000  cm3/Minute,

—

einem Betriebsdruck von 19 MPa oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 MPa

0 %

—

31.12.2029

0.7377

ex 8481 80 59

40

Durchflussregelventil

—

aus Stahl,

—

mit einer Auslassöffnung mit einem Durchmesser von 0,05  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,5  mm,

—

mit einer Einlassöffnung mit einem Durchmesser von 0,1  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,3  mm,

—

mit einer Beschichtung aus Chromnitrid,

—

mit einer Oberflächenrauheit von Rp 0,4

0 %

—

31.12.2027

0.7381

ex 8481 80 59

50

Elektromagnetisches Ventil zur Mengenregelung mit

—

einem Kolben

—

einer Magnetspule mit einem Spulenwiderstand von 1,85  Ohm oder mehr, jedoch nicht mehr als 8,2  Ohm

0 %

—

31.12.2027

0.7382

ex 8481 80 59

60

Elektromagnetisches Ventil zur Mengenregelung

—

mit einer Magnetspule mit einem Spulenwiderstand von 0,19  Ohm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,66  Ohm und mit einer Induktivität von nicht mehr als 1 mH

0 %

—

31.12.2027

0.7960

 (*1)ex 8481 80 59

ex 8481 90 00

70

80

Durchflussregelventil

—

aus Stahl

—

mit einer Auslassöffnung mit einem Durchmesser von 0,05  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,5  mm,

—

mit einer Einlassöffnung mit einem Durchmesser von 0,1  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,3  mm

0 %

—

31.12.2030

0.8814

ex 8481 80 59

80

Magnetventil für Ölpumpen von Verbrennungsmotoren zur Regelung der Ölmenge in der Pumpe

—

mit einem Kabel mit einer Länge von 550 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 mm, mit elektrischem Steckverbinder,

—

mit einem Betriebsdruck von nicht mehr als 5,5  bar,

—

mit einer Betriebsspannung von 9 VDC oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 VDC,

—

mit einer Ventilbasisbreite von 22 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 27 mm,

—

mit einer Ventillänge von 55 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 110 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugmotoren (1)

0 %

—

31.12.2029

0.5575

ex 8481 80 69

60

Vier-Wege-Umschaltventil für Kältemittel, bestehend aus:

—

einem Vorsteuer-Magnetventil

—

einem Messingventilkörper mit Ventilschieber und Kupferanschlüssen

mit einem Betriebsdruck von bis zu 4,5  MPa

0 %

p/st

31.12.2027

0.7519

ex 8481 80 73

ex 8481 80 99

20

70

Von einem externen Elektromagneten gesteuertes Druck- und Stromregelventil

—

aus Stahl und/oder Stahllegierung(en),

—

ohne integrierte Schaltung,

—

mit einem Betriebsdruck von nicht mehr als 1 000  kPa,

—

mit einer Durchflussmenge von nicht mehr als 5 l/min.,

—

ohne Elektromagnet

0 %

—

31.12.2029

0.8956

 (*1)ex 8481 80 79

40

Versorgungsventil, geeignet für die Gase R410A und R32, zur Verbindung von Innen- und Außeneinheiten, mit

—

einer Druckbeständigkeit des Ventilkörpers von 6,3  MPa,

—

einer Leckrate von weniger als 1,6  g/Jahr,

—

einer Verunreinigungsrate von weniger als 1,2  mg/PCS,

—

einem Druck bei hermetischem Verschluss des Ventilköpers von 4,2  MPa

zur Verwendung bei der Herstellung von Klimaanlagen (1)

0 %

—

31.12.2030

0.8752

ex 8481 80 99

80

Magnetventil für stufenloses Ventilsteuerungssystem von Verbrennungsmotoren zur Steuerung des Ölflusses in Abhängigkeit von Motordrehzahl und -last:

—

mit einer Metallabdeckung,

—

mit elektrischem Anschluss,

—

mit einer Kraft von nicht mehr als 10 N,

—

mit einer Betriebsspannung von 9 V (Gleichstrom) oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V (Gleichstrom),

—

mit einer Länge von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 110 mm,

—

mit einer Breite von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 110 mm,

—

mit einer Höhe von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Motoren für Kraftfahrzeuge (1)

0 %

—

31.12.2029

0.8784

ex 8481 90 00

25

Aluminiumdruckgussgehäuse für elektronische Drosselklappensteuerung oder Abgasrückführungssysteme mit folgenden Merkmalen:

—

Aluminium-Hochdruckguss nach EN AC-46000,

—

kugelgestrahlt und bearbeitet,

—

mit einer Höhe von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 135 mm,

—

mit einer Breite von 115 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm,

—

mit einem Gewicht von 210 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 500 g

0 %

—

31.12.2029

0.7735

ex 8482 10 10

15

Kugellager mit:

—

einem Innendurchmesser von 4 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 mm,

—

einem Außendurchmesser von nicht mehr als 26 mm

—

einer Breite von nicht mehr als 8 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Elektromotoren mit einem Drehzahlbereich von 40 000 UpM oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 000  UpM (1)

0 %

—

31.12.2029

0.8098

 (*1)ex 8482 50 00

20

Axialrollenlager aus Stahl:

—

Lagerkäfig bestehend aus kaltgewalztem Stahl mit einem Kohlenstoffgehalt von bis zu 0,25  %, der Norm ASTM A109-98 entsprechend,

—

Rollen bestehend aus reibungsarmem Stahl gemäß ASTM 295-94,

—

mit einem Außendurchmesser von 63 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 66 mm,

—

mit einem Innendurchmesser von 44 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 46 mm,

—

mit einem Gewicht von 23 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 27 g,

—

mit 36 Rollen oder mehr, jedoch nicht mehr als 38 Rollen

0 %

p/st

31.12.2030

0.8588

ex 8483 10 95

30

Keilwelle (Torsionswelle) aus Stahllegierung mit Geradverzahnung und Evolventenprofil mit

—

Außenverzahnung in einem Diametral-Pitch-Standard,

—

17 Zähnen oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 Zähnen,

—

einem Durchmesser von 35 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 145 mm,

—

einer Länge von 200 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 345  mm,

—

einer Härte von 35 HRC oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 HRC

0 %

—

31.12.2028

0.8746

ex 8483 10 95

40

Stufenwelle aus Kohlenstoffstahl mit:

—

gewalztem Keilwellenende mit Evolventenprofil, mit einem Steigungswinkel von 0o15,5 ' oder mehr, jedoch nicht mehr als 0o21,5 ‘,

—

einem größten Durchmesser von 16 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 18 mm,

—

einer Länge von 137 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 155 mm,

—

einem Gewicht von 0,12  kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,28  kg

0 %

—

31.12.2029

0.8857

ex 8483 10 95

50

Trommelwelle für die Drehmomentübertragung, aus Stahl (nach SM45C für die Welle und nach STS430 für den Ring) mit:

—

einer Länge von 137,8  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 138,2  mm,

—

einem Außendurchmesser von 23 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 48,025  mm,

—

einem Gewicht von 1,0245  kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,0445  kg,

—

einer Wellenhärte von 40 oder mehr auf der Rockwell-C-Härteskala (HRC), jedoch nicht mehr als 50 HRC,

—

einer Ringhärte von 90 oder mehr auf der Rockwell-B-Härteskala (HRB), jedoch nicht mehr als 120 HRB,

—

einer äußeren Keilwelle mit 37 Zähnen und einem Außendurchmesser von 41 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 48 mm

0 %

—

31.12.2029

0.5744

ex 8483 30 32

ex 8483 30 38

30

60

Lagergehäuse von der in Turboladern verwendeten Art

—

hergestellt im Präzisionsgussverfahren aus grauem Gusseisen gemäß DIN EN 1561 oder aus duktilem Gusseisen DIN EN 1560

—

mit Ölkammern

—

ohne Lager

—

mit einem Durchmesser von 50 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 250 mm

—

mit einer Höhe von 40 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm

—

auch mit Wasserkammern und Verbindungsstücken

0 %

p/st

31.12.2027

0.8626

ex 8483 40 23

20

Kegelrad:

—

hergestellt aus Leichtmetalllegierungen und Stahl,

—

gebaut mit einem geraden oder schrägverzahnten Kegelradgetriebe,

—

mit einem Winkel zwischen den Wellen von 30 Grad oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 Grad,

—

mit einem Verhältnis von 1:1,3 oder mehr, jedoch nicht mehr als 1:1,46 ,

zur Verwendung bei der Herstellung von Rasentrimmern, Freischneidgeräten und anderen Arten von Gartenmaschinen (1)

0 %

—

31.12.2028

0.8625

ex 8483 40 23

30

Kegelrad:

—

hergestellt aus Leichtmetalllegierungen und Stahl,

—

gebaut mit einem geraden Kegelradgetriebe,

—

mit einem Winkel zwischen den Wellen von 24 Grad oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 Grad

zur Verwendung bei der Herstellung von Rasentrimmern, Freischneidgeräten und anderen Arten von Gartenmaschinen (1)

0 %

—

31.12.2028

0.8303

ex 8483 40 25

20

Schneckengetriebe:

—

in einem Gehäuse aus Aluminiumlegierung,

—

mit Kunststoff- oder Stahlschnecke,

—

mit Montagelöchern,

—

mit um 90o umkehrbarer Antriebsrichtung,

—

mit einem Übersetzungsverhältnis von 4:19,

—

ausgestattet mit einer Leitspindel mit einer Länge von 310 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 380 mm,

—

mit einer in die Montagevorrichtung eingebauten Führungsmutter,

—

auch mit Leitspindelstütze,

für den indirekten Anschluss an den Antriebsmotor für das Führungssystem eines Fahrzeugsitzes (1)

0 %

—

31.12.2026

0.5202

ex 8483 40 29

50

Zykloidgetriebe mit:

—

einem Nenndrehmoment von 50 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 000  Nm,

—

einer Übersetzung von 1:50 oder mehr, jedoch nicht mehr als 1:475,

—

Totgang von höchstens einer Bogenminute,

—

einem Wirkungsgrad von über 80 %

von der in Roboterarmen verwendeten Art

0 %

p/st

31.12.2026

0.5977

ex 8483 40 29

60

Umlaufrädergetriebe von der in von Hand zu führenden Elektrowerkzeugen verwendeten Art, mit:

—

einem Nenndrehmoment von 25 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 Nm,

—

Standardübersetzungverhältnissen von 1:12,7 oder mehr, jedoch nicht mehr als 1:65,3

0 %

p/st

31.12.2029

0.8585

ex 8483 40 29

70

Stahlgussplanetenkäfig mit:

—

Außen- oder Innenverzahnung in einem Diametral-Pitch-Standard,

—

27 Zähnen oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 Zähnen,

—

einem Durchmesser von 300 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 725 mm,

—

einer Länge von 225 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 800 mm,

—

3 oder 4 Planetenrädern,

—

einer Härte von 40 HRC oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 HRC

0 %

—

31.12.2028

0.7920

ex 8483 40 59

30

Hydrostatisches Schaltgetriebe

—

mit Hydropumpe und Differentialachsantrieb

—

auch mit einem Lüfterrad und/oder Riemen- und Seilscheiben

zur Verwendung bei der Herstellung von Rasenmähern der Unterpositionen 8433 11 und 8433 19 oder anderen Mähmaschinen der Unterposition 8433 20  (1)

0 %

p/st

31.12.2029

0.4997

 (*1)ex 8483 40 90

80

Getriebe mit

—

nicht mehr als drei Gängen

—

einem automatischem Schiebebetriebsystem und

—

einem Leistungsumkehrsystem

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren der Position 8427  (1)

0 %

p/st

31.12.2030

0.8100

 (*1)ex 8483 50 80

20

Flaschenzüge aus nicht gegossenem Stahl:

—

hergestellt aus Kohlenstoff-Konstruktionsstahl gemäß der Norm JIS G4051,

—

mit einem Außendurchmesser von 104 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 142 mm,

—

mit einem Innendurchmesser von 33 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 37 mm,

—

mit einer Breite von 22 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 mm,

—

mit einem Gewicht von 0,4  kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,6  kg,

—

mit 4 oder mehr, jedoch nicht mehr als 7 trapezförmigen Rillen

0 %

p/st

31.12.2030

0.8540

ex 8483 50 80

30

Mechanische Spannvorrichtung, die die Antriebsriemen eines Pkw-Motors unter Spannung halten:

—

mit zwei Riemenscheiben aus Polyamid mit einem Durchmesser von jeweils 50 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 mm,

—

mit einer Feder aus einer chrom- und siliziumhaltigen Stahllegierung,

—

mit zwei Armen aus Aluminium,

—

mit einer Halterung aus Aluminium,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugmotoren (1)

0 %

—

31.12.2028

0.8984

 (*1)ex 8483 50 80

40

Schwungrad zur Dämpfung von Drehschwingungen und Pendelbewegungen im Antriebsstrang eines Fahrzeugs mit

—

einem Trägheitsmoment von insgesamt 0,082  kg m2,

—

einem Gewicht von 7 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 kg,

—

einem Durchmesser von 250 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 280 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen (1)

0 %

—

31.12.2030

0.8209

ex 8483 90 89

20

Kettenrad für die kontinuierlich variable Ventilsteuerung zur Optimierung des Vorgangs der Zylinderfüllung in einem Verbrennungsmotor mit

—

Gehäuse,

—

Rotor,

—

mindestens 4 Schrauben,

—

Feder,

—

einem Außendurchmesser von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 95 mm,

—

einer Dicke von 25 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 mm,

zur Verwendung bei der Herstellung von Verbrennungsmotoren für Kraftfahrzeuge (1)

0 %

—

31.12.2026

0.8584

ex 8483 90 89

30

Geschmiedete Kettenräderaus Stahllegierung, mit Außenverzahnung, auch mit Innenzahnwellen in einem Diametral-Pitch-Standard mit:

—

einem Durchmesser von 400 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 630 mm,

—

7 Zähnen oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 Zähnen,

—

einer Zahn-Kernhärte von 28 HRC oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 HRC,

—

einer Zahn-Oberflächenhärte von 50 HRC oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 HRC,

—

auch mit einer Keilwellenhärte von 30 HRC oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 HRC,

—

einer effektiven Aufkohlungstiefe von 4 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 mm

0 %

—

31.12.2028

0.8541

ex 8483 90 89

40

Zahnräder aus Stahllegierung mit Geradverzahnung und Evolventenprofil mit

—

Außen- und/oder Innenverzahnung in einem Diametral-Pitch-Standard,

—

einem Durchmesser von 35 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 600 mm,

—

13 Zähnen oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 Zähnen,

—

einer Zahn-Kernhärte von 28 HRC oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 HRC,

—

einer Zahn-Oberflächenhärte von 50 HRC oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 HRC,

—

einer effektiven Aufkohlungstiefe von 1,00  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,1  mm,

—

einer Keilwellenhärte von 27 HRC oder mehr, jedoch nicht mehr als 62 HRC

—

auch in Kombination mit einer Welle mit einer Keilwellenhärte von 27 HRC oder mehr, jedoch nicht mehr als 62 HRC

0 %

—

31.12.2028

0.7156

ex 8484 20 00

10

Wellendichtring zum Einbau in Rotationskompressoren, zur Verwendung bei der Herstellung von Klimageräten für Kraftfahrzeuge (1)

0 %

p/st

31.12.2026

0.6854

ex 8501 10 10

20

Synchronmotor für Geschirrspülmaschinen mit Wasserfluss-Steuerungsmechanismus mit

—

einer Länge ohne Achse von 24 mm (±0,3 )

—

einem Durchmesser von 49,3  mm (±0,3 )

—

einer Nennspannung von 220 V Wechselstrom oder mehr, jedoch nicht mehr als 240 V Wechselstrom

—

einer Nennfrequenz von 50 Hz oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 Hz

—

einer Eingangsleistung von nicht mehr als 4 W

—

einer Drehzahl von 4 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,8  U/min

—

einem Ausgangsdrehmoment von nicht weniger als 10 kgf/cm

0 %

—

31.12.2027

0.7857

ex 8501 10 10

40

Synchron-Hybridschrittmotor mit:

—

einer Leistung von nicht mehr als 18 W,

—

zwei Phasen,

—

einer Nennstromstärke von nicht mehr als 2,5  A / Phase,

—

einer Nennspannung von nicht mehr als 20 V,

—

auch mit Gewindeschaft,

zur Verwendung bei der Herstellung von 3D-Druckern (1)

0 %

—

31.12.2029

0.8390

ex 8501 10 10

ex 8501 10 99

50

30

Linearantrieb für die elektrische Sitzverstellung in Kraftfahrzeugen:

—

bestehend aus einem permanenterregten Gleichstrommotor mit integriertem Getriebe und Leitspindel,

—

auch mit Bürste,

—

auch mit elektronischer Steuereinheit,

—

auch mit Hall-Effekt-Sensor,

—

mit einer Nennspannung von 8 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V,

—

mit einer mechanischen Ausgangsnennleistung von höchstens 20 W und

—

für einen spezifischen Temperaturbereich von – 40 °C bis 160 °C,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugteilen für Fahrzeugsitze (1)

0 %

—

31.12.2027

0.8389

ex 8501 10 10

ex 8501 10 99

60

40

Drehantrieb für die elektrische Sitzverstellung in Kraftfahrzeugen:

—

bestehend aus einem permanenterregten Gleichstrommotor mit integriertem Getriebe,

—

auch mit Bürste,

—

auch mit elektronischer Steuereinheit,

—

auch mit Hall-Effekt-Sensor,

—

mit einer Nennspannung von 8 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V,

—

mit einer mechanischen Ausgangsnennleistung von höchstens 35 W und

—

für einen spezifischen Temperaturbereich von – 40 °C bis 160 °C,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugteilen für Fahrzeugsitze (1)

0 %

—

31.12.2027

0.8394

ex 8501 10 99

20

Schneckengetriebemotor für die elektrische Sitzverstellung in Kraftfahrzeugen:

—

bestehend aus einem permanenterregten Gleichstrommotor mit einem Schneckengetriebe,

—

auch mit Bürste,

—

auch mit elektronischer Steuereinheit,

—

auch mit Hall-Effekt-Sensor,

—

mit einer Nennspannung von 8 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V,

—

mit einer mechanischen Ausgangsnennleistung von höchstens 35 W und

—

für einen spezifischen Temperaturbereich von – 40 °C bis 160 °C,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugteilen für Fahrzeugsitze (1)

0 %

—

31.12.2027

0.8396

ex 8501 10 99

50

Elektrischer (Gleichstrom-)Motor zum Antrieb einer Höhenverstellung mit

—

einer mechanischen Ausgangsnennleistung von höchstens 35 W,

—

einem integrierten Rahmen mit einer Länge von 156 mm, einer Höhe von 59 mm, einer Dicke von 36 mm und einem Gewicht von 500 g,

—

einem Stillstandsdrehmoment von 45 Nm und einem Enddrehmoment von 200 Nm,

—

einer maximalen Stromstärke von 15 A,

—

einer Leerlaufdrehzahl von 7 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 U/min,

—

einer Drehzahl von 4 000  U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 600  U/min,

—

einem maximalen Geräuschpegel von 42 dB(A),

—

einem maximalen Winkelspiel von bis zu 3 Grad und

—

einem Ritzelmodul mit 8 Zähnen,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugteilen für Fahrzeugsitze (1)

0 %

—

31.12.2027

0.7197

ex 8501 10 99

56

Gleichstrommotor

—

mit einer Drehzahl (ohne Last) von nicht mehr als 7 000  U/min,

—

mit einer Nennspannung von nicht mehr als 18 V,

—

mit einer Höchstleistung von 24 W,

—

für einen spezifizierten Temperaturbereich von – 40 °C bis 160 °C,

—

auch mit einem Getriebeanschluss,

—

auch mit einer mechanischen Schnittstelle,

—

mit zwei elektrischen Anschlüssen,

—

mit einem maximalen Drehmoment von 100 Nm

0 %

—

31.12.2026

0.7198

ex 8501 10 99

58

Gleichstrommotor

—

mit einer Drehzahl von nicht mehr als 6 500  U/min (ohne Last),

—

mit einer Nennspannung von 12 V (± 4 V),

—

mit einer Höchstleistung unter 20 W,

—

für einen spezifischen Temperaturbereich von – 40 °C bis 160 °C,

—

mit einem Schneckengetriebe,

—

mit einer mechanischen Schnittstelle,

—

mit zwei elektrischen Anschlüssen,

—

mit einem maximalen Drehmoment von 75 Nm

0 %

—

31.12.2026

0.5846

ex 8501 10 99

60

Gleichstrommotor

—

mit einer Drehzahl von 3 500  U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 000 U/min in beladenem Zustand und nicht mehr als 6 500 U/min in unbeladenem Zustand

—

mit einer Versorgungsspannung von 100 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 240 V

zur Verwendung bei der Herstellung von elektrischen Fritteusen (1)

0 %

—

31.12.2027

0.6858

ex 8501 10 99

64

Gleichstrommotor zur Steuerung der Winkelposition der Klappe zur Anpassung des Gasstroms in der Drosselklappe und dem AGR-Ventil

—

mit Schutzart-Standard IP69,

—

mit einer Drehzahl von nicht mehr als 6 500  U/min in unbelastetem Zustand,

—

mit einer Nennspannung von 12,0  V (±0,1 ),

—

für einen spezifischen Temperaturbereich von – 40 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als + 165 °C,

—

auch mit einem Anschlussritzel,

—

auch mit einem Motorsteckkontakt,

—

auch mit Flansch,

—

mit einem Durchmesser von nicht mehr als 40 mm (ohne Flansch),

—

mit einer Gesamthöhe von nicht mehr als 90 mm (von der Basis bis zum Ritzel)

0 %

—

31.12.2026

0.6880

 (*1)ex 8501 10 99

65

Elektrischer Aktuator von Turboladern mit

—

einem Gleichstrommotor,

—

einem integrierten Getriebe,

—

einer (Zug-)Kraft von 200 N oder mehr bei einer erhöhten Umgebungstemperatur von zumindest140 °C,

—

einer (Zug-)Kraft von 250 N oder mehr in jeder Position des Kolbens,

—

einem nutzbaren Kolbenhub von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 mm,

—

auch mit einer Schnittstelle für das fahrzeugseitige Diagnosesystem

0 %

—

31.12.2030

0.6115

ex 8501 10 99

70

Gleichstromschrittmotor mit

—

Zwei-Phasen-Wicklung,

—

einer Nennspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16,0  V,

—

für einen spezifischen Temperaturbereich von – 40 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als + 105 °C,

—

auch mit Anschlussritzel,

—

auch mit Motorsteckkontakt

0 %

—

31.12.2029

0.6627

 (*1)ex 8501 10 99

75

Permanenterregter Gleichstrommotor

—

mit einer Mehrphasenwicklung,

—

mit einem Außendurchmesser von 24 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 38 mm,

—

mit einer Nenndrehzahl von nicht mehr als 12 000  U/min,

—

mit einer Versorgungsspannung von 8 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 27 V,

—

auch mit Riemenscheibe,

—

auch mit Zahnrad

0 %

—

31.12.2030

0.2838

ex 8501 10 99

79

Gleichstrommotor mit Bürsten und einem Innenrotor mit Drei-Phasen-Wicklung, auch mit Schnecke oder Ritzel, für einen spezifischen Temperaturbereich von mindestens – 20 °C bis + 70 °C

0 %

—

31.12.2029

0.8345

ex 8501 20 00

50

Allstrom-(Universal-)motor, rotierend:

—

mit einer Nennversorgungsspannung von 230 V,

—

mit einer Leistung von mehr als 37,5  W, jedoch nicht mehr als 2 000  W,

—

mit einem Statorquerschnitt von 93 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 103 mm, und einer Dicke von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 mm und

—

auch mit Schneckengetriebe, Zahnrädern oder Getriebe,

zur Erzeugung eines Drehmoments an einer Übertragungswelle für kleine Haushaltsgeräte (1)

0 %

—

31.12.2027

0.8349

ex 8501 20 00

60

Allstrom-(Universal-)motor, rotierend:

—

mit einer Nennversorgungsspannung von 230 V,

—

mit einer Leistung von mehr als 37,5  W, jedoch nicht mehr als 1 200  W,

—

mit einem Statorquerschnitt von 65 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 75 mm, und einer Dicke von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 mm und

—

auch mit Schneckengetriebe, Zahnrädern oder Getriebe,

zur Erzeugung eines Drehmoments an einer Übertragungswelle für kleine Haushaltsgeräte (1)

0 %

—

31.12.2027

0.8367

ex 8501 20 00

70

Allstrom-(Universal-)motor, rotierend:

—

mit einer Nennversorgungsspannung von 230 V,

—

mit einer Leistung von mehr als 37,5  W, jedoch nicht mehr als 700 W,

—

mit einem Statorquerschnitt von 49 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 59 mm, und einer Dicke von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 mm und

—

auch mit Schneckengetriebe, Zahnrädern oder Getriebe,

zur Erzeugung eines Drehmoments an einer Übertragungswelle für kleine Haushaltsgeräte (1)

0 %

—

31.12.2027

0.5954

ex 8501 31 00

45

Bürstenloser Gleichstrommotor, mit

—

einem Außendurchmesser von 90 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 110 mm,

—

einer Drehzahl von nicht mehr als 3 680 Umdrehungen pro Minute,

—

einer Leistung von 600 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 740 W bei 2 300 Umdrehungen pro Minute bei 80 °C,

—

einer Versorgungsspannung von 12 V,

—

einem Drehmoment von nicht mehr als 5,67 Nm,

—

einem Rotationspositionssensor,

—

einem elektronischen Sternpunktrelais

—

zur Verwendung mit einem elektronischen Servolenkungssteuerungsmodul

0 %

—

31.12.2029

0.8395

ex 8501 31 00

47

Motor für die elektrische Sitzverstellung in Kraftfahrzeugen:

—

mit einem Wellenausgang auf beiden Motorseiten,

—

bestehend aus einem permanenterregten Gleichstrommotor,

—

auch mit Bürste,

—

auch mit elektronischer Steuereinheit,

—

auch mit Hall-Effekt-Sensor,

—

mit einer Nennspannung von 8 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V,

—

mit einer mechanischen Ausgangsnennleistung von höchstens 120 W und

—

für einen spezifischen Temperaturbereich von – 40 °C bis 160 °C,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugteilen für Fahrzeugsitze (1)

0 %

—

31.12.2027

0.8609

ex 8501 31 00

48

Bürstenlose Gleichstrom-Elektromotoren:

—

mit einer Nennleistung von 240 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 260 W,

—

mit einer Spannung von 36 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 52 V,

—

mit einem Drehmoment von 20 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 140 Nm,

—

mit einem Gehäuse aus Aluminium, Aluminiumlegierung oder Kunststoff,

—

auch mit eingebautem Regler,

—

mit einer Kommunikationsfunktion in der LIN- oder UART-Schnittstelle,

—

mit einem Gewicht von 1,5  kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,0  kg,

—

angepasst für die Montage in einem Fahrradrahmen

zur Verwendung bei der Herstellung von Elektrofahrrädern (1)

0 %

—

31.12.2028

0.8608

ex 8501 31 00

49

Bürstenlose Gleichstrom-Elektromotoren:

—

mit einer Nennleistung von 240 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 260 W,

—

mit einer Spannung von 24 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 52 V,

—

mit einem Drehmoment von 30 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 62 Nm,

—

mit einer LIN-, UART- oder CAN-Kommunikationsschnittstelle,

—

mit innerem Planetengetriebe mit festem oder variablen Übersetzungsverhältnis oder Direktantrieb,

—

mit einem Gehäuse aus Aluminium oder Aluminiumlegierung,

—

mit einem Gewicht von 1,5  kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 6 kg,

—

geeignet für die Montage am vorderen oder hinteren Fahrradrad

zur Verwendung bei der Herstellung von Elektrofahrrädern (1)

0 %

—

31.12.2028

0.5577

ex 8501 31 00

50

Bürstenlose Gleichstrommotoren, mit:

—

einem Außendurchmesser von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm,

—

einer Versorgungsspannung von 4 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V,

—

einer Leistung bei 20 °C von 200 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 750 W,

—

einem Drehmoment bei 20 °C von 2,00  Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 7,00  Nm,

—

einer Nenndrehzahl bei 20 °C von 600 rpm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 100  rpm,

—

auch mit einer Riemenscheibe,

—

auch mit einem elektronischen Leistungssteuerungssensor/-regler

0 %

—

31.12.2027

0.8847

ex 8501 31 00

52

Bürstenloser Gleichstrommotor, aus biokompatiblen Werkstoffen wie Edelstahl gemäß Spezifikation 17-4 PH oder Typ 303, 316L, 400 mit

—

einer Dreiphasenwicklung,

—

einer Ausgangsleistung von nicht mehr als 280 W,

—

einer Länge mit Getriebe von 116,1  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 117,2  mm,

—

einem Außendurchmesser von 13,86  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 13,92  mm,

—

einem maximalen Drehmoment des Motors mit Getriebe von 246,6  mNm bei 25 °C,

—

einer radialen Leerlaufdrehzahl des Motors mit Getriebe von 9 900  U/min bei 24 V und 25 °C,

—

einem Motorgewicht mit Getriebe von 70,5  g oder mehr, jedoch nicht mehr als 71,5  g, einer Beständigkeit gegen Spitzentemperaturen von 140 °C oder mehr (im Ruhezustand), einer maximalen Leckluftmenge zwischen Welle und Wellendichtungen von 15 Pa/s bei einem Druck von 2 bar,

—

14 Funktionsanschlussstiften für Stromversorgung und Steuerung,

—

einer flexiblen Leiterplatte mit einer Länge von 245 mm, jedoch nicht mehr als 255 mm, mit montiertem 8-poligem Stecker

zur Verwendung bei der Herstellung von Medizinprodukten mit Rechts-Links-Drehung und Oszillationsfunktion (1)

0 %

p/st

31.12.2029

0.8855

ex 8501 31 00

54

Bürstenloser Gleichstrom-Elektromotor mit:

—

einer Nennspannung von 310 V,

—

einer Nennleistung von 350 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 368 W,

—

einer Eingangsleistung von 500 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 550 W,

—

einer Ausgangsleistung von 350 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 W,

—

einem Außendurchmesser ohne Halteklammer und Riemenscheibe von 143,2  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 143,8  mm,

—

einer Nenndrehzahl von 16 300  U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 500  U/min,

—

einem Gewicht von 2,33  kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,40  kg,

—

einer Riemenscheibe

0 %

p/st

31.12.2029

0.5978

ex 8501 31 00

ex 8501 32 00

55

40

Gleichstrommotor auch mit Kommutator, zum Antrieb elektrischer Handwerkzeuge, Rasenmäher oder Haushaltsgeräte mit:

—

einem Außendurchmesser von 24,2  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 140 mm,

—

einer Drehzahl von 3 300  U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 26 200  U/min,

—

einer Nennversorgungsspannung von 3,6  V oder mehr, jedoch nicht mehr als 230 V,

—

einer Ausgangsleistung von 37,5  W oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 400  W,

—

einer verfügbaren Stromstärke von nicht mehr als 20,1  A,

—

einem maximalen Wirkungsgrad von 50 % oder mehr

0 %

—

31.12.2029

0.8974

 (*1)ex 8501 31 00

56

Bürstenloser Gleichstrommotor, mit integriertem elektronischem Steuergerät (ECU), definiert als Power Pack mit

—

Sicherheitseinrichtung und mechanismus zur Verhütung kritischer Gefahren wie Selbststeuerung durch Einzelfehler,

—

einer CAN-Kommunikationsschnittstelle,

—

einer externen Sensorschnittstelle,

—

einem Betriebstemperaturbereich von – 40 °C bis 95 °C oder breiter,

—

Einhaltung der Norm IP6K9K für Wasser- und Staubdichtigkeit,

—

einer Versorgungsspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V,

—

einer Nennausgangsleistung von 500 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 750 W,

—

einem Nenndrehmoment von 3 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6 Nm,

—

einer Länge von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 250 mm,

—

einer Breite von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm,

—

einer Höhe von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm

0 %

p/st

31.12.2030

0.8977

 (*1)ex 8501 31 00

57

Bürstenloser Gleichstrom-Elektromotor mit LCD-Anzeigegerät und/oder Steuergerät mit Tasten:

—

mit einer Ausgangsleistung von 200 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 W,

—

mit einer Versorgungsspannung von 30 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 V,

—

mit einem Drehmoment von 30 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 Nm,

—

mit einer Höhe von 117 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 146 mm,

—

mit einer Länge von 117 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 223 mm,

—

mit einer Breite von 135 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 190 mm

—

mit einem Gewicht von 2 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 kg,

—

für den Einbau in einen Rahmen, ein Vorder- oder Hinterrad eines Fahrrads konzipiert,

—

mit Stromanschlüssen ausgestattet, mindestens für die Kabelverbindung mit dem LCD-Anzeigegerät

zur Verwendung bei der Herstellung von Elektrofahrrädern (1)

0 %

p/st

31.12.2030

0.4731

ex 8501 31 00

58

Permanenterregter Gleichstrommotor mit

—

einem Außendurchmesser einschließlich Montageflansch von 27 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 mm,

—

einer Nenndrehzahl von nicht mehr als 25 000  U/min,

—

einer Leistung von 45 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 W und

—

einer Versorgungsspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 V,

—

auch mit Mehrphasenwicklung,

—

auch mit Kurbelscheibe,

—

auch mit Kurbelgehäuse,

—

auch mit Lüfterrad,

—

auch mit Abdeckung,

—

auch mit Zentralrad/Sonnenrad,

—

auch mit Drehzahl- und Drehrichtungsgeber,

—

auch mit Drehzahl- oder Drehrichtungssensor (Typ Resolver oder Hall-Effekt),

—

auch mit Montageflansch

zur Verwendung bei der Herstellung von luftgefederten Sitzen für Zugmaschinen, Erdbewegungsmaschinen und Gabelstapler oder zur Verwendung bei der Herstellung von Aktuatoren für höhenverstellbare Möbel (1)

0 %

—

31.12.2029

0.6809

 (*1)ex 8501 31 00

ex 8501 32 00

63

65

Für den Einsatz in Kraftfahrzeuge oder Maschinen und Geräte der Positionen 8432 und 8433 geeigneter, bürstenloser, permanenterregter Gleichstrommotor mit

—

einer spezifizierten Drehzahl von höchstens 4 100 U/min,

—

einer Leistung von mindestens 400 W, jedoch nicht mehr als 1,3  kW (bei 12 V), oder mit einer Leistung von mindestens 750 W, jedoch nicht mehr als 1,55  kW (bei 36 V),

—

einem Flanschdurchmesser von 85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm,

—

einer maximalen Länge von nicht mehr als 335 mm, gemessen vom Anfang der Welle bis zu deren äußerem Ende,

—

einer Gehäuselänge von nicht mehr als 265 mm, gemessen vom Flansch bis zum äußeren Ende,

—

einem aus höchstens zwei Teilen (Grundgehäuse einschließlich elektrischer Komponenten und Flansch mit mindestens zwei, jedoch maximal 11 Bohrungen) bestehenden Stahlblech- oder Aluminiumdruckgussgehäuse, auch mit Dichtverbindung (Nut mit O-Ring und Schutzfett),

—

einem Stator mit Einzel-T-Zahn-Design und Einzelspulenwicklung mit 9/6 oder 12/8-Topologie und

—

Oberflächenmagneten,

—

auch mit elektronischem Steuergerät zur elektromechanischen Servolenkung,

—

auch mit Riemenscheibe,

—

auch mit Rotorpositionssensor

0 %

—

31.12.2030

0.4855

ex 8501 33 90

ex 8501 40 80

ex 8501 53 50

30

50

10

Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW

—

mit einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor, auch mit Getriebe,

—

auch mit einer Leistungselektronik

0 %

—

31.12.2026

0.8188

ex 8501 40 20

35

Einphasen-Wechselstrommotor mit

—

einer Nennleistung von 120 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 W,

—

einer Eingangsleistung von 280 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 350 W,

—

einem Außendurchmesser ohne Halteklammer und Riemenscheibe von 145 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 160 mm,

—

einer Drehzahl von 2 680  U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 000  U/min,

—

einem Gewicht von 4,2  kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,6  kg,

—

Riemenscheiben, einer Spindel und einem Tachometer,

zur Verwendung bei der Herstellung von Haushaltsgeräten (1)

0 %

—

31.12.2026

0.8189

ex 8501 40 20

45

Einphasen-Wechselstrommotor mit

—

einer Nennleistung von 275 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 325 W,

—

einer Eingangsleistung von 600 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 W,

—

einem Außendurchmesser ohne Halterung und Verbindungsstück von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 170 mm,

—

einer Drehzahl von 15 000  U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 000  U/min,

—

einem Gewicht von 4,2  kg oder mehr,

—

Riemenscheibe und Tachometer,

zur Verwendung bei der Herstellung von Haushaltsgeräten (1)

0 %

—

31.12.2026

0.8191

ex 8501 40 20

50

Einphasen-Wechselstrommotor mit

—

einer Nennleistung von 300 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 370 W,

—

einer Eingangsleistung von 600 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 W,

—

einem Außendurchmesser ohne Halterung und Verbindungsstück von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 170 mm,

—

einer Drehzahl von 15 000  U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 19 000  U/min,

—

einem Gewicht von 4,8  kg oder mehr,

—

Riemenscheibe,

zur Verwendung bei der Herstellung von Haushaltsgeräten (1)

0 %

—

31.12.2026

0.8192

ex 8501 40 20

55

Einphasen-Wechselstrommotor mit

—

einer Nennleistung von 275 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 325 W,

—

einer Eingangsleistung von 600 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 W,

—

einem Außendurchmesser ohne Halterung und Verbindungsstück von 160 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 180 mm,

—

einer Drehzahl von 15 000  U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 19 000  U/min,

—

einem Gewicht von nicht mehr als 4,4  kg,

—

Riemenscheibe,

zur Verwendung bei der Herstellung von Haushaltsgeräten (1)

0 %

—

31.12.2026

0.8193

ex 8501 40 20

60

Einphasen-Wechselstrommotor mit

—

einer Nennleistung von 275 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 325 W,

—

einer Ausgangsleistung von 550 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 600 W,

—

einer Eingangsleistung von 800 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 000  W,

—

einem Außendurchmesser von mehr als 150 mm, jedoch nicht mehr als 170 mm, ohne Halterung,

—

einer Drehzahl von mehr als 16 000  U/min, jedoch nicht mehr als 18 000  U/min,

—

einem Gewicht von 3,4  kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,7  kg,

—

Riemenscheibe,

zur Verwendung bei der Herstellung von Haushaltsgeräten (1)

0 %

—

31.12.2026

0.8982

 (*1)ex 8501 40 20

75

Unvollständiger einphasiger bürstenloser Wechselstrommotor, bestehend aus einem Rotor und einem Stator:

—

der Rotor im Inneren ist mit einem Ring aus 12 Magneten ausgestattet, der in einem Stahlgehäuse untergebracht ist,

—

der Stator hat einen Innendurchmesser von 206,6  mm (±0,5  mm), einen Außendurchmesser von 265,0  mm (±0,2  mm) und eine Breite von 37,2  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 47,8  mm,

—

mit einer Nennleistung von 750 W oder weniger,

—

mit einem Gewicht von 5 kg oder mehr

zur Verwendung bei der Herstellung von Waschmaschinen und Waschtrocknern mit Trommel-Direktantrieb (1)

0 %

p/st

31.12.2030

0.8844

ex 8501 51 00

25

Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit:

—

einer Ausgangsleistung von 550 W,

—

einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten erzeugt werden, hauptsächlich bestehend aus Neodym-Eisen-Bor (nach GB/T 13560), umschlossen von einer Polyethylenhülle,

—

einem Außendurchmesser am Motormagnet-Wellenende von 10,001  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,007  mm,

—

Anschlussklemmen in einem Radius von 32,5  mm, die in einem Winkel von 21,8o angeordnet sind,

—

einem Motorgehäuse aus ADC12- oder AC46000-Aluminiumlegierung mit Aluminium-Silizium-Kupfer-Zusammensetzung (gemäß der Norm JIS H5302 oder EN 1706) im Druckgussverfahren hergestellt,

—

einer gegenelektromotorischen Kraftkonstante (Ke) von 0,03306  Vsec/rad oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,03654  Vsec/rad

—

einer gegenelektromotorischen Kraft-Harmonischen der 5. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,38  % (Grundschwingung) und der 7. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,25  % (Grundschwingung),

—

einem Rastmoment von nicht mehr als 13 mNm,

—

einem Reibmoment bei Umgebungstemperatur von nicht mehr als 22 mNm,

—

einer maximalen Motorbetriebstemperatur von nicht mehr als 200 °C

0 %

p/st

31.12.2029

0.5329

ex 8501 51 00

ex 8501 52 20

30

50

Synchroner Wechselstrom-Servomotor mit Drehmelder und Bremse mit einer Höchstdrehzahl von nicht mehr als 6 000  rpm mit:

—

einer Leistung von 340 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 7,4  kW,

—

Flanschabmessungen von nicht mehr als 180 mm × 180 mm und

—

einer Länge von maximal 271 mm, gemessen vom Flansch bis zum äußeren Ende des Drehmelders

0 %

—

31.12.2026

0.8845

ex 8501 51 00

35

Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit:

—

einer Ausgangsleistung von 600 W,

—

einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten erzeugt werden, hauptsächlich bestehend aus Neodym-Eisen-Bor und Disprosium, umschlossen von einer Aluminiumhülle,

—

einem Außendurchmesser am Motormagnet-Wellenende von 10,001  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,007  mm,

—

Anschlussklemmen in einem Radius von 59,2  mm, die in einem Winkel von 30,0o angeordnet sind,

—

einem Gehäuse aus elektrolytisch verzinktem Stahl (nach JIS G3313 Grade SECE), hergestellt im Tiefzieh- und Stanzverfahren,

—

einem Durchmesser von 88,600  mm oder weniger, jedoch nicht weniger als 88,546  mm an der Motorsystem-Verbindungsschnittstelle,

—

einer gegenelektromotorischen Kraftkonstante (Ke) von 0,03277  Vsec/rad oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,03623  Vsec/rad,

—

einer gegenelektromotorischen Kraft-Harmonischen der 5. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,35  % (Grundschwingung) und der 7. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,30  % (Grundschwingung),

—

einem Rastmoment von nicht mehr als 12 mNm,

—

einem Reibmoment bei Umgebungstemperatur von nicht mehr als 23 mNm,

—

einer maximalen Motorbetriebstemperatur von nicht mehr als 200 °C

0 %

p/st

31.12.2029

0.8190

ex 8501 51 00

40

Dreiphasen-Wechselstrommotor mit

—

einer Nennleistung von 280 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 320 W,

—

einer Ausgangsleistung von 480 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 540 W,

—

einer Eingangsleistung von 800 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 900 W,

—

einem Außendurchmesser von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 170 mm,

—

einer Drehzahl von 15 000  U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 000  U/min,

—

einem Gewicht von 6 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,4  kg,

—

Riemenscheibe und Tachometer,

zur Verwendung bei der Herstellung von Haushaltsgeräten (1)

0 %

—

31.12.2026

0.8590

ex 8501 51 00

45

Automotive-tauglicher bürstenloser permanenterregter Dauermagnet-Synchron-Wechselstrommotor mit:

—

einer spezifizierten Drehzahl von höchstens 7 000  U/min,

—

einer Leistung von 400 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 750 W (bei 12 V),

—

einem Flanschdurchmesser von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm,

—

einer maximalen Länge von nicht mehr als 335 mm, gemessen vom Anfang der Welle bis zu deren äußerem Ende,

—

einer Gehäuselänge von nicht mehr als 265 mm, gemessen vom Flansch bis zum äußeren Ende,

—

einem aus höchstens zwei Teilen bestehenden Grundgehäuse aus Stahlblech oder Aluminiumdruckguss, einschließlich elektrischer Bauteile und Flansch mit zwei oder mehr, jedoch nicht mehr als 11 Bohrungen, auch mit Dichtverbindung (Nut mit O-Ring und Schutzfett oder Flüssigkeitsdichtung),

—

einem Stator mit Einzel-T-Zahn-Design und Einzelspulenwicklung mit 9/6-, 12/10- oder 12/8-Topologie und Oberflächenmagneten,

—

auch mit elektronischem Servolenkungsregler,

—

auch mit Riemenscheibe oder Kupplung,

—

auch mit Rotorpositionssensor

0 %

p/st

31.12.2028

0.8404

ex 8501 51 00

50

Bürstenloser Wechselstrom-Synchronmotor, dreiphasig, mit Permanentmagneten, mit:

—

einer Leistung von 500 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 W,

—

einem Außendurchmesser von 129,7  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 180,3  mm,

—

einer Nenndrehzahl von 16 000  U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 17 000  U/min,

—

einem Gewicht von 2,5  kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,1  kg und

—

mit einer Riemenscheibe,

zur Verwendung bei der Herstellung von Haushaltsgeräten (1)

0 %

—

31.12.2027

0.8902

ex 8501 52 20

70

Automotive-tauglicher bürstenloser permanenterregter Dauermagnet-Synchron-Wechselstrommotor mit:

—

einer spezifizierten Drehzahl von höchstens 7 000  U/min,

—

einer Leistung von 750 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,8  kW (bei 12 V),

—

einem Flanschdurchmesser von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm,

—

einer maximalen Länge von nicht mehr als 335 mm, gemessen vom Anfang der Welle bis zu deren äußerem Ende,

—

einer Gehäuselänge von nicht mehr als 265 mm, gemessen vom Flansch bis zum äußeren Ende,

—

einem aus höchstens zwei Teilen bestehenden Grundgehäuse aus Stahlblech oder Aluminiumdruckguss, einschließlich elektrischer Bauteile und Flansch mit zwei oder mehr, jedoch nicht mehr als 11 Bohrungen, auch mit Dichtverbindung (Nut mit O-Ring und Schutzfett oder Flüssigkeitsdichtung),

—

einem Stator mit Einzel-T-Zahn-Design und Einzelspulenwicklung mit 9/6-, 12/10- oder 12/8-Topologie und Oberflächenmagneten,

—

auch mit elektronischem Servolenkungsregler,

—

auch mit Riemenscheibe oder Kupplung,

—

auch mit Rotorpositionssensor

0 %

p/st

30.06.2030

0.8846

ex 8501 52 20

80

Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit:

—

einer Ausgangsleistung von 850 W,

—

einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten erzeugt werden, hauptsächlich bestehend aus Neodym-Eisen-Bor (nach GB/T 13560), umschlossen von einer Polyethylenhülle,

—

einem Außendurchmesser am Motormagnet-Wellenende von 10,001  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,007  mm,

—

Anschlussklemmen in einem Radius von 26,2  mm, die in einem Winkel von 30,0o angeordnet sind,

—

einem Gehäuse aus ADC12- oder AC46000-Aluminiumlegierung mit Aluminium-Silizium-Kupfer-Zusammensetzung (gemäß der Norm JIS H5302 oder EN 1706) im Druckgussverfahren hergestellt und Eloxalschicht (gemäß der Norm ASTM B580 Typ E),

—

einer gegenelektromotorischen Kraftkonstante (Ke) von 0,04009  Vsec/rad oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,04431  Vsec/rad,

—

einer gegenelektromotorischen Kraft-Harmonischen der 5. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,36  % (Grundschwingung) und der 7. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,24  % (Grundschwingung),

—

einem Rastmoment von nicht mehr als 20 mNm,

—

einem Reibmoment bei Umgebungstemperatur von nicht mehr als 26,5  mNm,

—

einer maximalen Motorbetriebstemperatur von nicht mehr als 200 °C

0 %

p/st

31.12.2029

0.8129

 (*1)ex 8501 53 50

30

Permanentmagnet-Synchronfahrmotor mit:

—

einer Dauerleistung von 110 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 180 kW,

—

einem flüssigkeitsgekühlten System,

—

einer Gesamtlänge von 500 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 650 mm,

—

einer Gesamtbreite von 600 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 mm,

—

einer Gesamthöhe von 550 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 650 mm,

—

einem Gewicht von nicht mehr als 350 kg,

—

drei Aufhängepunkten

0 %

—

31.12.2030

0.8285

ex 8501 53 50

40

Permanentmagnet-Wechselstrom-Fahrmotor mit

—

einer Dauerleistung von 110 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 kW,

—

einem Flüssig-Kühlsystem,

—

einer Gesamtlänge von 460 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 590 mm,

—

einer Gesamtbreite von 450 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 580 mm,

—

einer Gesamthöhe von 490 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 590 mm,

—

einem Gewicht von nicht mehr als 310 kg,

—

vier Befestigungspunkten

0 %

—

31.12.2026

0.8458

ex 8501 53 50

50

Asynchronfahrmotor:

—

mit einer Dauerleistung von 140 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 180 kW,

—

mit einem Flüssig-Kühlsystem,

—

mit einer Gesamtlänge von 580 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 730 mm,

—

mit einer Gesamtbreite von 550 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 670 mm,

—

mit einer Gesamthöhe von 510 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 630 mm,

—

mit einem Gewicht von nicht mehr als 390 kg,

—

auch mit Untersetzungsgetriebe,

—

auch mit Startergenerator,

—

mit zwei Befestigungspunkten,

zur Verwendung bei der Herstellung von Elektroantrieben für Hybridbusse (1)

0 %

—

31.12.2027

0.8130

 (*1)ex 8501 62 00

40

Dreiphasen-Wechselstromgenerator mit:

—

einer Dauerleistung von 147 kVA oder mehr, jedoch nicht mehr als 222 kVA,

—

einem Dauerdrehmoment von 650 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 900 Nm,

—

einer maximalen Arbeitsdrehzahl von 2 700  Umdrehungen pro Minute (U/min),

—

einem flüssigkeitsgekühlten System,

—

einer Länge von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm,

—

einer Breite von 550 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 650 mm,

—

einer Höhe von 550 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 650 mm,

—

einem Gewicht von nicht mehr als 150 kg

0 %

—

31.12.2030

0.2837

ex 8503 00 91

ex 8503 00 98

31

32

Rotor, innen mit einem oder zwei magnetischen Ringen (ein- oder mehrteilig) versehen, auch in einem Stahlring oder in einem Stahllager montiert

0 %

p/st

31.12.2029

0.4599

ex 8503 00 98

33

Stator für bürstenlosen Motor für elektrische Servolenkung mit Rundheitstoleranz von 50 μm

0 %

p/st

31.12.2026

0.7496

ex 8503 00 98

37

Rotor für einen Elektromotor mit zylindrischem Rotorkörper aus agglomeriertem Ferrit oder gesintertem Neodym oder Plasto-Neodym, auch mit einer Welle aus Metall und auch mit Kunststoffteilen, mit:

—

einem Durchmesser des Rotorkörpers von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 37 mm,

—

einer Länge des Rotorkörpers von 12 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 36 mm

0 %

—

31.12.2029

0.8658

ex 8503 00 98

40

Druckgegossenes Innengehäuse für das Kühlkanalsystem eines Elektromotors:

—

aus Aluminium EN AC-47100,

—

kugelgestrahlt und bearbeitet,

—

dicht bis zu 3 ml pro Minute oder weniger bei einem Druck von 2,75  bar,

—

mit einer Härte von 70 oder mehr auf der Hardness-Brinell-Wolfram-Skala (HBW) (2,5 /62,5 nach ISO 6506),

—

mit einer Zugfestigkeit von 190 N/mm2 oder mehr,

—

mit einer Höhe von 160 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 330 mm,

—

mit einem Durchmesser von 240 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 368 mm,

—

mit einem Gewicht von 3 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,84  kg

0 %

—

31.12.2028

0.8662

ex 8503 00 98

53

Druckgegossene Rotorabdeckung für das Kühlkanalsystem eines Elektromotors:

—

aus Aluminium EN AC-47100-F,

—

mit einer Verschlusskappe aus rostfreiem Stahl,

—

kugelgestrahlt und bearbeitet,

—

dicht bis zu 1 ml pro Minute oder weniger bei einem Druck von 2,75  bar,

—

mit einer Härte von 70 HBW oder mehr (2,5 /62,5 nach ISO 6506),

—

mit einer Zugfestigkeit von 190 N/mm2 oder mehr,

—

mit einer Höhe von 42 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 64 mm,

—

mit einem Durchmesser von 88 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 132 mm,

—

mit einem Gewicht von 0,3  kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,5  kg

0 %

—

31.12.2028

0.6161

ex 8503 00 98

55

Stator für bürstenlosen Motor mit

—

einem Innendurchmesser von 206,6  mm (±0,5  mm),

—

einem Außendurchmesser von 265,0  mm (±0,2  mm),, und

—

einer Breite von 37,2  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 47,8  mm,

von der bei der Herstellung von Waschmaschinen, Wasch- und Trockenmaschinen oder mit Trommeln mit Direktantrieb ausgestatteten Trocknern verwendeten Art

0 %

p/st

31.12.2026

0.8659

ex 8503 00 98

63

Druckgegossenes Außengehäuse eines Elektromotors:

—

aus Aluminium EN AC-47100,

—

auch mit umspritzten Lagerhülsen aus martensitischem rostfreiem Stahl und montierten Dichtungskappen aus rostfreiem Stahl,

—

kugelgestrahlt und bearbeitet,

—

auch mit einer Rotorkammer, dicht bis zu 3 ml pro Minute oder weniger bei einem Druck von 2,75  bar,

—

mit einer Härte von 70 oder mehr auf der Hardness-Brinell-Wolfram-Skala (HBW) (2,5 /62,5 nach ISO 6506),

—

mit einer Zugfestigkeit von 190 N/mm2 oder mehr,

—

mit einer Höhe von 195 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 430 mm,

—

mit einer Breite von 290 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 625 mm,

—

mit einer Länge von 270 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 535 mm,

—

mit einem Gewicht von 5,2  kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 12,5  kg

0 %

—

31.12.2028

0.8783

ex 8503 00 98

73

Druckgegossenes Statorgehäuse für Elektromotoren:

—

aus Aluminium gemäß der Norm EN AC-46000,

—

kugelgestrahlt und bearbeitet,

—

mit einer Höhe von 70 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 76 mm,

—

einer Breite von 155 mm, jedoch nicht mehr als 162 mm,

—

mit einem Gewicht von 330 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 360 g

0 %

—

31.12.2029

0.7761

ex 8503 00 98

75

Statorkörper aus gestapeltem Elektroblech mit

—

einem Innendurchmesser von 18 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 mm,

—

einem Außendurchmesser von 35 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 mm, und

—

einer Länge von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 mm,

—

auch in einem Gehäuse

0 %

—

31.12.2029

0.7549

ex 8504 31 80

15

Elektrischer Transformator mit

—

einer Leistung von 192 W oder 216 W

—

Abmessungen von nicht mehr als 27,1 x 26,6 x 18 mm

—

einem Betriebstemperaturbereich von 40 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als +125 °C

—

drei oder vier induktiv gekoppelten Kupferdrahtwicklungen und

—

9 Anschlussstiften an der Unterseite

0 %

—

31.12.2029

0.4450

ex 8504 31 80

30

Schalttransformatoren mit einer Leistung von nicht mehr als 1 kVA zur Verwendung bei der Herstellung von Stromrichtern (1)

0 %

—

31.12.2029

0.7000

ex 8504 31 80

50

Transformatoren zur Verwendung bei der Herstellung elektronischer Betriebsgeräte, Steuergeräte und LED-Lichtquellen für die Leuchtenindustrie (1)

0 %

—

31.12.2026

0.7029

ex 8505 11 10

20

Waren aus einer Neodym-Legierung in Form eines Rechtecks, Dreiecks, Quadrats oder Trapezes,

—

auch gewölbt,

—

auch mit abgerundeten Ecken oder schiefwinklig,

—

auch farblich gekennzeichnet,

—

auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert,

—

auch bestehend aus miteinander verbundenen und elektrisch isolierten Segmenten

mit:

—

einer Länge von 9 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 105 mm,

—

einer Breite von 5 mm oder mehr, höchstens jedoch 105 mm,

—

einer Stärke von 2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 mm,

dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden

0 %

—

31.12.2026

0.5584

ex 8505 11 10

23

Stangen in Form von gewölbten Rechtecken, die eine Neodym enthaltende Legierung enthalten, mit:

—

einer Länge von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 52 mm,

—

einer Breite von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 42 mm,

—

auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert,

dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden

0 %

p/st

31.12.2027

0.5585

ex 8505 11 10

28

Waren, die eine Neodym enthaltende Legierung enthalten, in Form von Ringen, Rohren, Hülsen oder Manschetten:

—

mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 45 mm,

—

mit einer Höhe von nicht mehr als 45 mm,

—

auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert,

dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden

0 %

p/st

31.12.2027

0.3740

ex 8505 11 10

30

Dauermagnete aus einer Neodym-Legierung, entweder in Form eines Rechtecks, auch abgerundet, auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit:

—

rechteckigem oder trapezförmigem Querschnitt,

—

einer Länge von nicht mehr als 140 mm,

—

einer Breite von nicht mehr als 90 mm und

—

einer Dicke von nicht mehr als 55 mm,

oder in Form eines gewölbten Rechtecks mit:

—

einer Länge von nicht mehr als 75 mm,

—

einer Breite von nicht mehr als 40 mm,

—

einer Dicke von nicht mehr als 7 mm und

—

einem Krümmungsradius von mehr als 86 mm, jedoch nicht mehr als 241 mm,

—

Nickel- und Kupferschichten

oder in Form einer Scheibe mit:

—

einem Durchmesser von nicht mehr als 90 mm,

—

auch in der Mitte gelocht

0 %

p/st

31.12.2029

0.5948

ex 8505 11 10

35

Ware aus einer Neodym-Legierung in Form einer Scheibe, mit:

—

einem Durchmesser von nicht mehr als 90 mm,

—

auch in der Mitte gelocht,

—

Kupfer-, Nickel- und/oder Zinkschichten,

dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden

0 %

—

31.12.2029

0.8508

ex 8505 11 10

78

Zwei Dauermagneten aus einer Praseodym-Neodym-Legierung in einer rechteckigen Stahlhalterung mit einer Gummiummantelung mit folgenden Außenabmessungen:

—

einer Länge von 200 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 205 mm,

—

einer Breite von 58 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 62 mm,

—

einer Höhe von 25 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 mm,

mit einem mittig montierten Bolzen

0 %

—

31.12.2027

0.5937

ex 8505 19 90

30

Waren aus agglomeriertem Ferrit, in Form einer Scheibe, auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit:

—

einem Durchmesser von nicht mehr als 120 mm,

—

in der Mitte gelocht,

dazu bestimmt, nach Magnetisierung Dauermagnete mit einer Remanenz zwischen 245 mT und 470 mT zu werden

0 %

—

31.12.2029

0.7299

ex 8505 19 90

45

Ware aus agglomeriertem Ferrit, in Form eines Rechtecks, auch schiefwinklig, mit:

—

einer Länge von 26,85  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 32,15  mm,

—

einer Breite von 7,6  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 9,55  mm,

—

einer Dicke von 5,3  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,8  mm und

—

einem Gewicht von 6,1  g oder mehr, jedoch nicht mehr als 8,3  g,

dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu einem Dauermagneten zu werden

0 %

p/st

31.12.2027

0.7511

ex 8505 19 90

60

Waren aus agglomeriertem Ferrit in Form von gewölbten Rechtecken,

—

auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert,

—

auch mit abgerundeten Ecken,

mit:

—

einer Länge von 9 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 101 mm,

—

einer Breite von 9 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 101 mm,

—

einer Dicke von 1,85  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 15,15  mm

dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden

0 %

—

31.12.2029

0.4029

ex 8505 20 00

30

Elektromagnetische Kupplung, zur Verwendung beim Herstellen von Kompressoren von Kraftfahrzeugklimaanlagen (1)

0 %

p/st

31.12.2029

0.8627

ex 8505 20 00

40

Elektromagnetische Kupplung:

—

zur Übertragung des Drehmoments von der Motorwelle auf die Riemenscheibe der Schneidevorrichtung,

—

mit Feldspule, Rotor, Nabe und Armatur,

—

mit einer Betriebsspannung von 12 V,

—

einer Stromstärke von 3,93  A oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,86  A,

—

einem Widerstand von 1,84  Ohm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,05  Ohm (Betrieb bei 20 °C),

—

einem Dauerdrehmoment von 108 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 305 Nm

zur Verwendung bei der Herstellung von selbstfahrenden Rasenmähern vom Typ Aufsitz-Rasenmäher (1)

0 %

—

31.12.2028

0.8095

ex 8505 90 90

20

Elektromagnetische Kupplungsspule in einem zylindrischen Metallgehäuse:

—

Metallgehäuse bestehend aus warmgewalztem Stahl gemäß Norm JIS G 3131 – SPHE,

—

Spule bestehend aus Kupferdraht,

—

mit einem Gewicht von 0,4  kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,85  kg,

—

mit einer Breite von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 mm,

—

mit einer Platte zur Verstärkung der Spule (‚coil backplate‘) mit einem Innendurchmesser von 44 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 46 mm,

—

mit einem Außendurchmesser von 87 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 110 mm,

—

ohne Kolben,

—

mit einem Anschluss

0 %

p/st

31.12.2027

0.2490

ex 8506 50 90

10

Lithium-Iod-Batterie mit den Abmessungen von nicht mehr als 9 mm × 23 mm × 45 mm und einer Spannung von nicht mehr als 2,8  V

0 %

—

31.12.2029

0.2488

ex 8506 50 90

30

Lithium-Iod- oder Lithium-Silber-Vanadiumoxid-Batterie mit den Abmessungen von nicht mehr als 28 mm × 45 mm × 15 mm und einer Kapazität von nicht weniger als 1,05  Ah

0 %

—

31.12.2029

0.6685

 (*1)ex 8507 60 00

15

Zylindrische Lithium-Ionen-Akkumulatoren oder Module mit

—

einer Nennkapazität von 8,8  Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 18 Ah,

—

einer Nennspannung von 36 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 48 V,

—

einer Leistung von 300 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 648 W

zur Verwendung bei der Herstellung von Elektrofahrrädern (1)

1,3  %

—

31.12.2026

0.7663

 (*1)ex 8507 60 00

18

Lithium-Ionen-Polymer-Akkumulatorpack mit Batteriemanagementsystem und CAN-Bus-Schnittstelle mit:

—

6 Modulen mit 90 Zellen oder mehr, jedoch nicht mehr als 192 Zellen,

—

einer Nennspannung von 280 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 V,

—

einer Nennkapazität von 9,7  Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 Ah,

—

einer Ladespannung von 110 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 495 V und

in einem Metallgehäuse mit:

—

einer Länge von nicht mehr als 1 723  mm,

—

einer Breite von nicht mehr als 1 162,23  mm,

—

einer Höhe von nicht mehr als 395 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Position 8703 , die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden können (1)

1,3  %

—

31.12.2026

0.8593

 (*1)ex 8507 60 00

24

Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Batterie auf der Grundlage von Lithium-Eisenphosphat-Technologie mit

—

einer Sicherung,

—

‚Cell-to-pack‘-Design,

—

einer Länge von 985 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 015  mm,

—

einer Breite von 1 050  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 070  mm,

—

einer Höhe von 145 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 160 mm,

—

einem Gewicht von 220 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 250 kg,

—

einer Kapazität von 200 Ah oder mehr,

—

mit einer spezifischen Energiedichte von 130 Wh/kg oder mehr

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Unterposition 8702 40  (1)

1,3  %

—

31.12.2026

0.8660

 (*1)ex 8507 60 00

26

Module für die Herstellung von elektrischen Akkumulatoren in Lithium-Ferrophosphat-Technologie (LFP) mit:

—

einer Länge von 670 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 882 mm,

—

einer Breite von 390 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 655 mm,

—

einer Höhe von 110 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 137 mm,

—

einem Gewicht von 60 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 165 kg und

—

einer Leistung von 11 300  Wh oder mehr, jedoch nicht mehr als 29 360  Wh

1,3  %

—

31.12.2026

0.8645

 (*1)ex 8507 60 00

28

Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Zelle mit:

—

einer Länge von 190 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 380 mm,

—

einer Breite von 90 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm,

—

einer Höhe von 4 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 mm,

—

einem Gewicht von 0,1  kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,5  kg,

—

einer Nennspannung von 3,0  VDC oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,0  VDC,

—

einer Nennkapazität von nicht mehr als 150 Ah

zur Verwendung bei der Herstellung von wiederaufladbaren Akkumulatoren für Hybrid- und Elektrofahrzeuge (1)

1,3  %

—

31.12.2026

0.8368

 (*1)ex 8507 60 00

29

Wiederaufladbarer Lithium-Ionen-Batteriepacks in einem spezifischen Gehäuse, geeignet für die Verwendung in digitalen Fotoapparaten, mit:

—

einer Länge von 50 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm,

—

einer Breite von 35 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 mm,

—

einer Höhe von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 mm,

—

einem Gewicht von 0,040  kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,085  kg und

—

einer Kapazität von nicht mehr als 2 200 mAh

1,3  %

—

31.12.2026

0.2907

 (*1)ex 8507 60 00

30

Lithium-Ionen-Akkumulator oder -Modul, in zylindrischer Form, mit einer Länge von 63 mm oder mehr und einem Durchmesser von 17,2  mm oder mehr, mit einer Nennkapazität von 1 200 mAh oder mehr, zum Herstellen von wiederaufladbaren Batterien (1)

1,3  %

—

31.12.2026

0.5548

 (*1)ex 8507 60 00

31

Module für die Montage von Lithium-Ionen-Batteriepacks unter Verwendung einer anderen Technologie als der Lithium-Eisenphosphat-Technologie (LFP) mit

—

einer Länge von 298 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 500 mm,

—

einer Breite von 33,5  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 209 mm,

—

einer Höhe von 75 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 228 mm,

—

einem Gewicht von 3,6  kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 17 kg,

—

einer Leistung von 458 Wh oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 510  Wh und

—

einer Spannung von weniger als 45 V oder mehr als 70 V

1,3  %

—

31.12.2026

0.6703

 (*1)ex 8507 60 00

33

Lithium-Ionen-Batteriemodul oder -Akkumulator mit:

—

einer Länge von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 310  mm,

—

einer Breite von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 000  mm,

—

einer Höhe von 200 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 500  mm,

—

einem Gewicht von 50 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 kg,

—

Zellen mit einer Nennkapazität von 58 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 500 Ah,

—

einer Ausgangsnennspannung von 230 V (Wechselstrom) oder mehr, jedoch nicht mehr als 980 V (Gleichstrom)

1,3  %

—

31.12.2026

0.8654

 (*1)ex 8507 60 00

36

Lithium-Ionen-Akkumulator mit

—

mehreren verbundenen Lithium-Ionen-Akkumulatorzellen,

—

Lade- und Überwachungselektronik,

—

einer Leistung von 74 Wh oder mehr, jedoch nicht mehr als 75 Wh,

—

in einem Kunststoffgehäuse mit elektrischem Anschlusskontakt und LCD-Anzeige

zur Verwendung bei der Herstellung von schnurlosen Staubsaugern oder wiederaufladbaren Energiequellen hierfür (1)

1,3  %

—

31.12.2026

0.8115

 (*1)ex 8507 60 00

48

Integriertes Batteriesystem in einem Metall- oder Kunststoffgehäuse, auch mit Halterungen, bestehend aus:

—

einem Lithium-Ionen-Akkumulator mit einer Spannung von 36 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 50,4  V, und einer Nennleistung zwischen 0,3  kWh und 0,9  kWh,

—

einem Batteriemanagementsystem,

—

einem Leistungsrelais,

—

einem Kühlsystem,

—

ein bis vier Anschlüssen

zur Verwendung bei der Herstellung von Mild-Hybrid-Kraftfahrzeugen (Mild Hybrid Electric Vehicles – mHEV) (1)

1,3  %

—

31.12.2026

0.7641

 (*1)ex 8507 60 00

58

Prismatischer elektrischer Lithium-Ionen-Akkumulator mit:

—

einer Breite von 120,0  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 305,0  mm,

—

einer Dicke von 12,0  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 67,0  mm,

—

einer Höhe von 72,0  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 126,0  mm,

—

einer Nennspannung von 3,6  V oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,75  V,

—

einer Nennkapazität von 6,9  Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 265 Ah,

zur Verwendung bei der Herstellung von wiederaufladbaren Elektrofahrzeugbatterien (1)

1,3  %

—

31.12.2026

0.6753

 (*1)ex 8507 60 00

77

Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit

—

einer Länge von 700 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 820  mm,

—

einer Breite von 935 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 660  mm,

—

einer Höhe von 85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 mm,

—

einem Gewicht von 250 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 kg,

—

einer Leistung von nicht mehr als 175 kWh,

—

einer Nennspannung von 320 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 430 V

zur Verwendung bei der Herstellung von von Fahrzeugen der Unterpositionen 8701  bis 8705  (1)

1,3  %

—

31.12.2026

0.8275

 (*1)ex 8507 60 00

83

Module für die Montage von elektrischen Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit:

—

einer Länge von 570 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 610 mm,

—

einer Breite von 210 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 240 mm,

—

einer Höhe von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 125 mm,

—

einem Gewicht von 28 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 kg und

—

einer Kapazität von nicht mehr als 2 500  Ah und einer Nennenergie von weniger als 8,4  kWh;

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Unterpositionen 8703 60 , 8703 70 , 8703 80 und 8704 60  (1)

1,3  %

—

31.12.2026

0.8991

 (*1)ex 8507 90 31

20

Separator für die Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien, in Rollenform, aus transparenter, mikroporöser, mit Acrylsäure veredelter Polyethylenfolie, mit

—

einer Breite von 98 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 170 mm,

—

einer Dicke von 15 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 36 μm

1,3  %

—

31.12.2030

0.8992

 (*1)ex 8507 90 31

30

Separator für die Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien, auf Rollen, aus mikroporöser einlagiger Polypropylenfolie oder mikroporöser dreilagiger Folie aus Polypropylen, Polyethylen und Polypropylen, jeweils mit

—

Null Schrumpf quer zur Produktionsrichtung,

—

einer Gesamtdicke von 8 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 μm,

—

einer Breite von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 900 mm,

—

einer Länge von mehr als 200 m, jedoch nicht mehr als 8 000  m,

—

einer mittleren Porengröße zwischen 0,02  μm und 0,1  μm,

—

auch mit einem oberflächenaktiven Stoff überzogen,

—

auch ein- oder beidseitig mit einer Keramikschicht mit einer Dicke von 1 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 μm überzogen,

—

auch ein- oder beidseitig mit einem PVDF-Bindemittel oder einem ähnlichen Bindemittel mit einer Dicke von 0,5  μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 μm überzogen

1,3  %

—

31.12.2030

0.7280

 (*1)ex 8507 90 31

40

Separator für die Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien aus einer mehrschichtigen, multiporösen Trennfolie mit

—

einer mikroporösen Polyethylenschicht zwischen zwei mikroporösen Polypropylenschichten, auch mit beidseitiger Aluminiumoxidbeschichtung,

—

einer Breite von 65 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 170 mm,

—

einer Gesamtdicke von 10 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 μm,

—

einer Porosität von 25 % vol oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 % vol

1,3  %

m2

31.12.2027

0.8419

 (*1)ex 8507 90 80

55

Obere Kappe oder Gehäuse aus einer Aluminium- oder Eisenlegierung oder aus nichtrostendem Stahl:

—

auch Teile aus Aluminium und Aluminiumlegierungen enthaltend,

—

auch mit Dichtungselementen oder anderen Elementen aus Polymermaterial,

—

auch mit einer ‚Stromunterbrechungsvorrichtung‘ und einem ‚Entlüftungsventil‘,

—

auch mit Kunststoffsteckvorrichtungen,

—

mit einem Außendurchmesser von 17 mm oder mehr, nicht jedoch mehr als 18 mm

oder rechteckig mit:

—

einer Länge von nicht mehr als 450 mm,

—

einer Breite von nicht mehr als 200 mm und

—

einer Höhe von nicht mehr als 150 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien (1)

1,3  %

—

31.12.2026

0.6304

ex 8511 30 00

30

In die Zündeinheit integrierter Spulenbausatz mit

—

einer Zündeinheit

—

einer Coil-on-Plug-Baugruppe mit integrierter Montagehalterung

—

einem Gehäuse

—

einer Länge von 90 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm (± 5 mm)

—

einer Betriebstemperatur von – 40 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 130 °C

—

einer Spannung von 10,5  V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V

0 %

p/st

31.12.2029

0.7024

ex 8511 30 00

55

Zündspule:

—

mit einer Länge von 50 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm,

—

mit einer Betriebstemperatur von -40 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 140 °C und

—

mit einer Spannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V,

—

mit oder ohne Verbindungskabel,

zur Verwendung bei der Herstellung von Verbrennungsmotoren für Kraftfahrzeuge (1)

0 %

—

31.12.2026

0.8628

ex 8511 80 00

30

Zündmodul:

—

aus Kunststoffen und Nichteisenmetallen,

—

mit in Epoxidharz gegossenen elektrischen Komponenten,

—

zur Erzeugung der Zündenergie und zur elektronischen Steuerung des Zündzeitpunkts,

—

zum Anschließen von Zündkerze und Leistungsschalter

zur Verwendung bei der Herstellung von Zweitaktmotoren (1)

0 %

—

31.12.2028

0.8633

ex 8512 20 00

25

Elektrisches Bauteil mit integrierter LED, in einem ABS-Gehäuse, mit:

—

einer Spannung von 11 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 V,

—

einer runden Form,

—

2 Anschlussklemmen,

—

einem Außendurchmesser des Gehäuses von 36 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 42,5  mm,

—

einer Diodenspannung von 42 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 48 V und

—

einer Stromstärke von 55 mA oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 mA

0 %

—

31.12.2028

0.8961

 (*1)ex 8512 20 00

35

Unterbaugruppe Rückstrahler und Bauteile für Fahrzeugrücklichter:

—

mit zwei oder drei PCBA mit Anschlusssteckdose und LED,

—

mit zentralem Steuermodul (CCE), das über Kabelbaum verbunden ist,

—

mit einem Hauptreflektor, einem Unterreflektor und einer inneren Kunststoff-Linse, die das Licht streut,

—

mit einer Tiefe von 119 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 146 mm,

—

mit einer Breite von 142 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 490 mm,

—

mit einer Höhe von 93 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 mm,

—

mit einem Gewicht von 414 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 578 g,

—

mit Lichtleiter

0 %

—

31.12.2030

0.6562

ex 8512 20 00

60

Informationsanzeige mit

—

mindestens Uhrzeit, Datum und Status der Sicherheitseinrichtungen eines Fahrzeugs oder

—

Sicherheitshinweisen zum Einhalten der Fahrspur, zum toten Winkel, zum Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, zur gefahrenen Geschwindigkeit und zum Tempolimit,

mit einer Betriebsspannung von 12 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 14,4  V, von der bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art

0 %

p/st

31.12.2029

0.8409

ex 8512 20 00

70

Elektrisches Bauteil mit integriertem Lichtleiter mit LED, für Fahrzeuge, mit:

—

zwei parallelen Rippen im vorderen Bereich mit einem Abstand von 1,4  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,8  mm,

—

vier Löchern mit einer Abmessung von 7,3  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 7,9  mm in der kurzen Richtung des Leiters und

—

einem 3-poligen Anschluss,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugteilen (1)

0 %

—

31.12.2027

0.8410

ex 8512 20 00

80

Griffbeleuchtung mit integrierter LED, für Kraftfahrzeuge, mit:

—

einem Abstand zwischen integrierter Federklammer und Oberfläche von 0,85  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,85  mm,

—

einer Länge des Gehäuses zu zwei vorderen vertikalen Rippen von 26,45  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 26,75  mm und

—

vier horizontalen Rippen, bei denen der Abstand auf der unteren Fläche über dem Bodenradius zwischen den beiden 18,5  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 18,7  mm beträgt,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugteilen (1)

0 %

—

31.12.2027

0.6863

ex 8512 30 90

20

Warntongeber für Parksensorsysteme, nach dem piezomechanischen Funktionsprinzip, in einem Gehäuse aus Kunststoff, mit:

—

einer gedruckten Schaltung,

—

einem Steckverbinder,

—

auch in einer Metallhalterung

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 (1)

0 %

p/st

31.12.2029

0.5983

ex 8512 40 00

ex 8516 80 20

10

20

Heizfolie für die Beheizung von Kfz-Außenspiegeln:

—

mit zwei elektrischen Kontakten,

—

mit doppelseitiger Klebeschicht (auf der Seite der Kunststoffhalterung des Spiegels und auf der Seite des Spiegelglases),

—

mit Schutzpapierstreifen auf beiden Seiten

0 %

—

31.12.2029

0.8391

ex 8516 10 80

10

Waschmaschinenheizelement aus einem Heizrohr mit Montageflansch, mit:

—

einer Nennausgangsleistung von 1 700  W bei einer Versorgungsspannung von 230 V AC,

—

einem Gewicht von 230 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 250 g,

—

einer Dicke des äußeren Flansches von 2 mm oder mehr,

—

Isolierbuchsen aus Steatit oder Keramik, und

—

keinen flachen Bereichen in der Konstruktion,

zur Verwendung bei der Herstellung von Haushaltsgeräten und deren Bauteilen (1)

0 %

p/st

31.12.2027

0.5845

ex 8516 90 00

70

Innenbehälter

—

mit Öffnungen an den Seiten und in der Mitte,

—

aus geglühtem Aluminium,

—

mit einer keramischen Beschichtung mit einer Hitzebeständigkeit bis mehr als 200 °C

zur Verwendung bei der Herstellung von elektrischen Fritteusen (1)

0 %

p/st

31.12.2027

0.6316

ex 8528 59 00

20

Farb-Videomonitorbaugruppe mit Flüssigkristallanzeige, auf einem Rahmen montiert

—

ausgenommen mit anderen Geräten kombinierte Monitore

—

mit Touch-Screen-Vorrichtungen, einer Leiterplatte mit Steuerkreis und Stromversorgung

für den dauerhaften Einbau oder die dauerhafte Befestigung in Unterhaltungssystemen für Kraftfahrzeuge (1)

0 %

—

31.12.2029

0.7048

ex 8536 41 10

20

Photoelektrisches Relais (sog. Photovoltaik Relais) bestehend aus einer GaAIAs-Leuchtdiode, einem galvanisch getrennten Empfängerschaltkreis mit photovoltaischem Generator und einem Leistungs-MOSFET (als Ausgangsschalter) in einem Gehäuse mit Anschlüssen, für eine Spannung von 60 Volt oder weniger und für eine Stromstärke von 2 Ampere oder weniger

0 %

—

31.12.2026

0.6180

ex 8536 41 90

40

Leistungsrelais mit

—

einer elektromechanischen und/oder elektromagnetischen Schaltfunktion,

—

einem Laststrom von 3 A oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 A,

—

einer Spulenspannung von 5 Volt oder mehr, jedoch nicht mehr als 24 Volt,

—

einem Abstand zwischen den Anschlusspins des Lastkreises von nicht mehr als 15,6  mm

0 %

p/st

31.12.2029

0.8735

 (*1)ex 8536 41 90

60

Leistungsrelais zur sicheren Verbindung oder Trennung des Lade- und/oder Leistungskreislaufs von 48-V-Batterien in einem Kunststoffgehäuse, das Folgendes umfasst:

—

Stromsensor 50 A/400 V,

—

Hochspannungssicherung MILD 70 V/300 A,

—

auch mit Kabel mit Anschluss,

zur Verwendung bei der Herstellung von wiederaufladbaren Akkumulatoren für Hybrid- und Elektrofahrzeuge (1)

1,1  %

—

31.12.2026

0.7052

ex 8536 49 00

40

Photoelektrisches Relais (sog. Photovoltaik Relais) bestehend aus zwei GaAIAs-Leuchtdioden, zwei galvanisch getrennten Empfängerschaltkreisen mit photovoltaischen Generator(en) und vier Leistungs-MOSFETs (als Ausgangsschalter), in einem Gehäuse mit Anschlüssen, für eine Spannung von mehr als 60 Volt

0 %

—

31.12.2026

0.7796

ex 8536 49 00

60

Relais in Form eines Würfels mit:

—

einer Betriebsspannung von 12 V (Gleichspannung) oder mehr, jedoch nicht mehr als 24 V (Gleichspannung),

—

einer Kontaktbelastbarkeit von 5 A oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 A,

—

einer Berührungsspannung von 80 VA (Wechselspannung) oder mehr, jedoch nicht mehr als 270 VA (Wechselspannung),

—

äußeren Abmessungen von 19 mm (±0,4  mm) x 15,2  mm (±0,4  mm) x 15,5  mm (±0,4  mm),

zur Verwendung bei der Herstellung von Schalttafeln für Haushaltsgeräte (1)

0 %

—

31.12.2029

0.4614

ex 8536 69 90

82

Modulare Steckvorrichtungen für lokale Netzwerke (LAN), auch in Verbindung mit anderen Steckvorrichtungen, mit mindestens:

—

einem Impulstransformator mit Breitband-Ferritkern,

—

einer Gleichtaktspule,

—

einen Widerstand,

—

einen Kondensator,

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren der Positionen 8521 oder 8528  (1)

0 %

p/st

31.12.2029

0.4616

ex 8536 69 90

83

Wechselstrombuchse mit Störschutzfilter, bestehend aus:

—

Wechselstrombuchse (für Netzkabelanschluss) von 230 V,

—

integriertem Störschutzfilter, bestehend aus Kondensatoren und Induktoren,

—

Kabelanschluss für die Verbindung der Wechselstrombuchse mit der Stromversorgungseinheit des Plasmabildschirm-Geräts,

auch mit einem Metallträger zur Montage der Wechselstrombuchse an das Plasmabildschirm-Fernsehgerät

0 %

p/st

31.12.2029

0.5318

ex 8536 69 90

85

Steckvorrichtungen in einem Kunststoff- oder Metallgehäuse, mit nicht mehr als 96 Polen, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Positionen 8521 oder 8528  (1)

0 %

p/st

31.12.2026

0.5316

ex 8536 69 90

86

HDMI-Steckvorrichtung (High-Definition Multimedia Interface) mit 19 oder 20 Polen in zwei Reihen in einem Kunststoff- oder Metallgehäuse zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Positionen 8521 oder 8528  (1)

0 %

p/st

31.12.2026

0.5181

ex 8536 70 00

10

Optische Steckvorrichtungen oder Verbinder zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Position 8521 oder 8528  (1)

0 %

p/st

31.12.2026

0.8405

ex 8537 10 91

25

Eine Steuereinheit, bestehend aus einer Leiterplatte mit mindestens:

—

einem Mikroprozessor,

—

einem programmierbaren Speicher,

—

einem Einzelstecker,

—

einem PPE-Gehäuse,

—

einer Versorgungsspannung von 220 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 240 V,

—

einer Länge von 200 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 210 mm,

—

einer Breite von 70 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 mm und

—

einer Höhe von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 mm,

zur Verwendung bei der Herstellung von Spülmaschinen (1)

0 %

—

31.12.2027

0.8392

ex 8537 10 91

35

Eine Steuereinheit, bestehend aus einer Leiterplatte mit mindestens:

—

einem Mikroprozessor,

—

einem programmierbaren Speicher,

—

zwei oder mehr, jedoch nicht mehr als zwölf Anschlüssen,

—

auch mit LCD-Anzeige,

—

auch mit WLAN-Modul,

—

auch mit integriertem Lautsprecher,

zur Verwendung bei der Herstellung von Einbaubacköfen (1)

0 %

—

31.12.2027

0.8460

ex 8537 10 91

43

Elektronische Fahrwerkssteuerung

—

mit einer Leiterplatte in einem Gehäuse aus Kunststoff,

—

mit LIN- und CAN-Bus,

—

mit einem programmierbaren Speicher,

—

mit einem Signalprozessor,

—

mit einer Betriebsspannung von 9 V (Gleichstrom) oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V (Gleichstrom),

—

mit mindestens einem Stecker,

—

auch mit Metallhalterung,

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 (1)

0 %

—

31.12.2027

0.8085

 (*1)ex 8537 10 91

45

Haupt-Hybridsystemsteuerung zur Diagnose und Steuerung der Elemente des Hybridantriebssystems, mit:

—

einem programmierbaren Speicher,

—

einem Mikroprozessor,

—

mindestens einem Mehrfach-Anschluss,

—

einer Spannung von 24 V,

—

einer Länge von 350 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 mm,

—

einer Breite von 200 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 250 mm,

—

einer Höhe von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm,

—

in einem Metallgehäuse

0 %

—

31.12.2026

0.8985

 (*1)ex 8537 10 91

48

Steuergerät für die automatische Getriebeölpumpe zur effizienten Kühlung und Regelung des Öldrucks im Antriebsstrang des Fahrzeugs:

—

flüssigkeitsgekühlt,

—

mit einer Betriebsspannung von 9 V DC oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V,

—

mit einer Höhe von 165 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 190 mm,

—

mit einer Breite von 40 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 mm,

—

mit einer Länge von 170 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 195 mm,

—

in einem Gehäuse,

—

mit mindestens einem Anschluss und

zur Verwendung bei der Herstellung von Hybrid-Kraftfahrzeugen (1)

0 %

—

31.12.2030

0.7627

ex 8537 10 91

57

Gedruckte Schaltung einer speicherprogrammierbarer Steuerung, mit:

—

4 oder mehr Schrittmotortreibern,

—

4 oder mehr Ausgängen mit MOSFET-Transistoren,

—

einem Hauptprozessor,

—

3 oder mehr Eingängen für Temperaturfühler,

—

für eine Spannung von 10 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 V,

zur Verwendung bei der Herstellung von 3D-Druckern (1)

0 %

—

31.12.2029

0.6163

ex 8537 10 91

ex 8537 10 98

60

45

Elektronische Steuereinheiten, hergestellt nach Klasse 2 der IPC-A-610E-Norm, mindestens ausgestattet mit

—

einem Spannungseingang von 208 V Wechselstrom oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 V Wechselstrom

—

einem Logik-Spannungseingang von 24 V Gleichstrom

—

einem Sicherungsautomaten

—

einem Hauptschalter

—

internen und externen elektrischen Anschlüssen und Kabeln

—

in einem Gehäuse mit Abmessungen von 281 x 180 x 75 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 630 x 420 x 230 mm

von der für Recycling- oder Sortieranlagen verwendeten Art

0 %

p/st

31.12.2029

0.7251

ex 8537 10 91

70

Speicherprogrammierbare Motorsteuerung für eine Spannung von 1 000  V oder weniger, mit mindestens:

—

einer Leiterplatte mit aktiven und passiven Bauelementen,

—

einem Gehäuse aus Aluminium und

—

Mehrfach-Verbindungssteckern

0 %

p/st

31.12.2027

0.8841

ex 8537 10 91

75

Mit einem Mikrocontroller bestückte Leiterplatte zur Bedienung und/oder Steuerung

—

auch mit Bedienelementen, Signalkomponenten und Display,

—

für Betriebsspannungen von 5 V DC oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 V DC oder 220 V AC oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 V AC,

zur Verwendung bei der Herstellung von Haushaltsgeräten der Unterpositionen 7321 11 , 8414 60 , 8418 10 , 8418 21 , 8418 29 , 8418 40 , 8422 11 , 8450 11 , 8450 12 , 8450 19 , 8450 20 , 8451 21 , 8451 29 , 8516 60  (1)

0 %

—

31.12.2029

0.6140

ex 8537 10 98

30

Nicht speicherprogrammierbare Motorbrücken ICs, bestehend aus

—

einer oder mehreren nicht miteinander verbundenen integrierten Schaltungen auf getrennten Lead Frames,

—

auch mit diskreten MOSFET-Transistoren kombiniert zum Steuern von Gleichstrommotoren in Automobilen,

—

verbaut in einem Kunststoff-Gehäuse

0 %

p/st

31.12.2029

0.7194

ex 8537 10 98

33

Hebel für Schaltmodul unter dem Lenkrad

—

mit mehreren ein- oder mehrpositionalen elektrischen Schaltern (Drucktaste, Drehknopf oder Anderes),

—

mit Leiterplatten und/oder Stromkabeln ausgestattet,

—

für eine Spannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V,

von der bei der Herstellung von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art

0 %

p/st

31.12.2026

0.8401

ex 8537 10 98

38

Bedienfeld mit Schaltern für Spiegel, Fenster und andere Funktionen in Fahrzeugen, mit:

—

einer Gesamtlänge von 144 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm,

—

einem Abstand zwischen den Mittelpunkten der vorgesehenen Anschraubflächen von 31 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 31,50  mm und

—

elektrischen Bauteilen innerhalb des Bedienfelds mit integrierten LED,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugteilen (1)

0 %

—

31.12.2027

0.8408

ex 8537 10 98

43

Schalter für die Fahrzeugsitzeinstellung, mit einer Speicherfunktion, mit:

—

drei einzelnen Schaltern,

—

einem fünfpoligen Anschluss,

—

für eine Spannung von 9 V DC oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V DC und

—

elektrischen Bauteilen innerhalb des Bedienfelds mit integrierten LED,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugteilen (1)

0 %

—

31.12.2027

0.8400

ex 8537 10 98

48

Bedienfeld mit Schaltern für die Speicherung von Sitzeinstellungen und mit Verriegelungsschaltern für Fahrzeuge, mit:

—

einer Breite von 70,2  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 70,5  mm,

—

parallelen Rippen mit einem Abstand von 2,6  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,8  mm an der Rückseite,

—

einem 5-poligen Anschluss und

—

elektrischen Bauteilen innerhalb des Bedienfelds mit integrierten LED,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugteilen (1)

0 %

—

31.12.2027

0.6507

ex 8537 10 98

50

Elektronische BCM-Steuereinheit (Body Control Module) oder IBM-Steuereinheit (Integrated Body Control Module) oder vergleichbare Geräte:

—

mit mindestens einem Kunststoffgehäuse mit einer Leiterplatte, mit einer Gleichspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V

—

auch mit Metallhalterung,

—

zum Steuern, Auswerten und Verwalten der Funktionen der Assistenzsysteme in einem Kraftfahrzeug, mindestens jedoch für Scheibenwischerintervall, Scheibenheizung, Innenbeleuchtung, Gurtkontrolle,

von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art

0 %

p/st

31.12.2029

0.8407

ex 8537 10 98

53

Eine Steuereinheit, bestehend aus einer Leiterplatte mit mindestens:

—

einem Mikroprozessor,

—

zwei oder mehr, jedoch nicht mehr als vier Anschlüssen,

—

modifizierten Harzen,

—

einer Länge von 180 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 250 mm,

—

einer Breite von 130 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm,

—

einer Höhe von 40 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 mm,

zur Verwendung bei der Herstellung von Waschmaschinen (1)

0 %

—

31.12.2027

0.8393

ex 8537 10 98

57

Eine Steuereinheit, bestehend aus einer Leiterplatte mit mindestens:

—

einem Mikroprozessor,

—

acht oder mehr, jedoch nicht mehr als elf Anschlüssen ,

—

einer Versorgungsspannung von 215 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 245 V,

—

einem Gehäuse aus PA6-MR30,

—

auch mit Transformator,

—

auch mit Hochleistungsrelais,

—

auch mit Bipolartransistor mit isolierter Gate-Elektrode (IGBT),

—

mit einer Länge von 280 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 345 mm,

—

einer Breite von 400 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 470 mm,

—

einer Höhe von 28 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 mm,

zur Verwendung bei der Herstellung von Induktionsöfen (1)

0 %

—

31.12.2027

0.8406

ex 8537 10 98

63

Eine Steuereinheit, bestehend aus einer Leiterplatte mit mindestens:

—

einem Mikroprozessor,

—

zwei Anschlüssen,

—

einer Versorgungsspannung von 215 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 245 V,

—

ohne Gehäuse,

—

einer Länge von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm,

—

einer Breite von 40 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 mm,

—

einer Höhe von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 mm,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kühlschränken (1)

0 %

—

31.12.2027

0.3663

ex 8537 10 98

93

Elektronische Steuerungseinheit für eine Spannung von 12 V, zur Verwendung beim Herstellen von in Fahrzeugen eingebauten Temperaturkontrollsystemen (1)

0 %

p/st

31.12.2027

0.6866

 (*1)ex 8538 90 91

ex 8538 90 99

20

50

Innenantenne für Autotürverriegelungssystem

—

mit einem Antennenmodul in einem Kunststoffgehäuse,

—

auch mit einem Anschlusskabel mit Stecker,

—

auch mit einem Anschlussstück,

—

mit mindestens einer Montagehalterung,

—

auch mit Leiterplatte mit integrierten Schaltungen, Dioden und Transistoren

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 (1)

0 %

p/st

31.12.2030

0.7195

ex 8538 90 99

60

Frontbedientafel, in Form einer Kunststoffblende, mit Lichtleitern, Drehschaltern, Druckschaltern und Drucktasten oder anderen Schaltertypen, ohne elektrische Bauelemente, von der in Instrumententafeln von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art

0 %

p/st

31.12.2026

0.2580

ex 8540 20 80

91

Photovervielfacher

0 %

—

31.12.2026

0.3445

ex 8540 89 00

91

Anzeigen in Form einer Röhre, bestehend aus einem Glasgehäuse, aufgebracht auf einer Platte mit einer Größe - ohne Berücksichtigung der Leitungen - von nicht mehr als 300 mm × 350 mm. Die Röhre enthält eine oder mehrere Reihen von Zeichen oder Strichen. Jedes Zeichen oder jeder Strich enthält fluoreszierende oder phosphoreszierende Elemente, die auf einer von fluoreszierenden Substanzen oder von Phosphorsalzen überzogenen metallisierten Unterlage aufgebracht sind und leuchten, wenn sie von Elektronen getroffen werden

0 %

—

31.12.2029

0.7409

ex 8540 91 00

20

Thermoionische Elektronenquelle (Emitterspitze) aus Lanthanhexaborid (CAS RN 12008-21-8) oder Cerhexaborid (CAS RN 12008-02-5), mit elektrischen Anschlüssen

—

auch mit einem Metallgehäuse,

—

auch mit einem auf einem Mini-Vogel-System montierten Grafit-Kohlenstoffschild,

—

auch mit Heizelementen aus separaten pyrolytischen Kohlenstoffblöcken und

—

mit einer Kathodentemperatur von weniger als 1 800  K bei einem Heizstrom von 1,26  A

0 %

—

31.12.2027

0.7130

ex 8543 70 90

15

Laminierte elektrochrome Folie, bestehend aus

—

zwei äußeren Schichten aus Polyester,

—

einer Zwischenschicht aus Acrylpolymer und Silikon und

—

zwei elektrischen Anschlussklemmen

0 %

—

31.12.2026

0.8333

ex 8543 70 90

27

Elektronisches Steuergerät eines 360-Grad- Anzeigesystems für das Fahrzeugumfeld, mit:

—

einer Betriebsspannung von 9 V DC, jedoch nicht mehr als 16 V DC,

—

einem Videoprozessor,

—

einem Signalprozessor,

—

mindestens einem Anschluss und

—

auch mit Metallhalterung

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 (1)

0 %

—

31.12.2027

0.2826

ex 8543 70 90

30

Verstärker, bestehend aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung, in einem Gehäuse

0 %

p/st

31.12.2029

0.7055

ex 8543 70 90

33

Hochfrequenzverstärker, bestehend aus einer oder mehreren integrierten Schaltungen und einem oder mehreren diskreten Kondensatorchips, auch mit sog. IPD (integrated passive devices) auf einem Metallflansch in einem Gehäuse

0 %

—

31.12.2026

0.2590

ex 8543 70 90

45

Piezoelektrischer Kristalloszillator mit einer festen Frequenz in einem Frequenzbereich von 1,8  MHz oder mehr, jedoch nicht mehr als 67 MHz, in einem Gehäuse

0 %

p/st

31.12.2029

0.3131

ex 8543 70 90

55

Optoelektronische Schaltung, bestehend aus einer oder mehreren Leuchtdioden, auch mit integrierter Ansteuerungsschaltung, und einer Photodiode mit Verstärkerschaltung, auch mit integrierter Logikgatterschaltung oder aus einer oder mehreren Leuchtdioden und mehreren Photodioden mit Verstärkerschaltkreis, auch mit Logikgatterschaltung oder anderen integrierten Schaltungen, in einem Gehäuse

0 %

p/st

31.12.2029

0.2816

ex 8543 70 90

85

Spannungsgeregelte Oszillatoren, ausgenommen temperaturkompensierte Oszillatoren, bestehend aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung, in einem Gehäuse

0 %

p/st

31.12.2029

0.6709

ex 8544 20 00

30

Antennenanschlusskabel zur Übertragung von Rundfunk-Signalen (AM/FM) , auch zur Übertragung von GPS-Signalen mit

—

einem Koaxialkabel,

—

zwei oder mehr Verbindungsstücken und

—

drei oder mehr Kunststoffklammern zur Befestigung am Armaturenbrett

von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art

0 %

—

31.12.2026

0.8849

ex 8544 30 00

20

Isoliertes elektrisches mehradriges Kabel für das EPS-System (Electrical Power Steering) eines Kraftfahrzeugs

—

mit einer Länge von 170 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 301 mm,

—

mit einem Außendurchmesser von 4,5  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 7 mm,

—

mit einer Betriebstemperatur von – 40 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 125 °C,

—

mit Isoliermaterial aus vernetztem Polyethylen (XLPE) oder thermoplastischem Polyester-Elastomer (TPE-E),

—

mit einer Betriebsspannung von 5 V,

—

mit Anschlüssen an beiden Enden,

—

auch gold- oder zinnbeschichtet

0 %

—

31.12.2029

0.6377

ex 8544 30 00

ex 8544 42 90

40

40

Kabelbaum oder Kabel für ein Lenksystem:

—

für eine Betriebsspannung von 12 V,

—

an beiden Seiten mit Anschlüssen,

—

auch mit Abspannklemmen aus Kunststoff zur Befestigung am Lenkgetriebegehäuse des Kraftfahrzeugs

0 %

p/st

31.12.2029

0.6710

 (*1)ex 8544 30 00

ex 8544 42 90

60

50

Vieradriges Anschlusskabel mit zwei Steckverbindern (Buchsen) zur Übertragung digitaler Signale vom Navigations- und/oder Audio-System an einen USB-Anschluss und/oder LCD-Monitor, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 (1)

0 %

—

31.12.2030

0.8331

ex 8544 30 00

65

Sechsadriges Verbindungskabel zum Anschluss des Öldrucksensors an das Steuergerät des Differentialgetriebes von Fahrzeugen:

—

mit PVC-Überzug,

—

mit drei Mehrfach-Verbindungssteckern,

—

auch mit Kunststoffklammer,

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 (1)

0 %

—

31.12.2027

0.8647

ex 8544 30 00

75

Kabelbaum zum Anschluss des integrierten Batteriesystems an die Steuerungssysteme des Fahrzeugs, mit:

—

einem wasserdichten Eingangsanschluss,

—

vier oder mehr Ausgangsanschlüssen,

—

zwei oder mehr Kunststoffklammern zur Befestigung

zur Verwendung bei der Herstellung von wiederaufladbaren Batterien für Hybrid- und Elektrofahrzeuge (1)

0 %

—

31.12.2028

0.6867

 (*1)ex 8544 30 00

85

Zweiadriges Verlängerungskabel mit zwei Anschlüssen, mit mindestens:

—

einer Gummitülle,

—

einer Metallhalterung zur Befestigung

zum Anschluss von Raddrehzahlsensoren von der zur Herstellung von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art

0 %

p/st

31.12.2026

0.4980

ex 8544 42 90

10

Datenübertragungskabel mit einer Übertragungsrate von 600 Mbits oder mehr, mit

—

einer Spannung von 1,25  V (±0,25 V),

—

Anschlussstücken aneinem oder beidenEnden, von denen zumindest eines Anschlussstifte mit einem Abstand (pitch) von1 mm enthält,

—

einer äußeren Abschirmung,

ausschließlich zur Verwendung für Kommunikationsleitungen zwischen LCD, PDP oder OLED-Panels und Schaltkreisen zur Verarbeitung von Videosignalen

0 %

p/st

31.12.2029

0.4464

ex 8544 42 90

ex 8544 49 93

ex 8544 49 95

20

20

10

PET oder PVC-isoliertes flexibles Kabel, auch mit Anschlussstück, mit

—

einer Spannung von nicht mehr als 250 V,

—

einer Stromstärke von nicht mehr als 1 A,

—

einer Wärmebeständigkeit von nicht mehr als 105 °C,

—

einzelnen Drähten mit einer Dicke von nicht mehr als 0,1  mm (±0,01  mm) und einer Breite von nicht mehr als 0,8  mm (±0,03  mm),

—

einem Abstand zwischen den Leitern von nicht mehr als 0,5  mm und

—

einem Pitch (Mitte-Mitte-Abstand der Leiter) von nicht mehr als 1,25  mm

0 %

—

31.12.2028

0.8572

ex 8544 42 90

ex 8544 60 10

45

10

Speziell konzipierter Verbindungskasten für Solarstromsystem:

—

als 1-Teil-System mit einem Kunststoffgehäuse mit 1 oder mehr, jedoch nicht mehr als 4 Dioden und 2 isolierten Kupferkabeln mit Anschlussstücken oder

—

als 3-Teil-System mit einem Kunststoffgehäuse mit 1 oder mehr, jedoch nicht mehr als 4 Dioden und 2 Kunststoffgehäusen mit isolierten Kupferkabeln mit Anschlussstücken,

—

mit einem Diodenrichtstrom von 3 A oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 A,

—

mit einer Kabellänge von nicht mehr als 1 500  mm,

—

mit einer maximalen Nennspannung von 1 500  V

0 %

—

31.12.2028

0.8859

ex 8544 42 90

55

Kabelbaum für die Übertragung von Signalen und/oder Strom

—

mit 26- oder 28-poligen Wire-to-Board-Steckverbindern in Crimptechnik,

—

durch Kautschuk-, Vinyl- oder elektrisches Isolierband oder Schläuche oder ein Geflecht aus extrudierten Schnüren oder eine Kombination daraus gebunden

für den Stromversorgungsanschluss an die Hauptleiterplatte und die elektrischen Bauteile von Kühlschränken oder Waschmaschinen (1)

0 %

—

31.12.2029

0.6853

 (*1)ex 8544 42 90

70

Elektrische Leiter:

—

für eine Spannung von nicht mehr als 80 V,

—

mit einer Länge von nicht mehr als 120 cm,

—

mit Anschlussstücken,

zur Verwendung bei der Herstellung von Hörhilfen, Zubehörkits und Sprachprozessoren (1)

0 %

p/st

31.12.2030

0.2424

ex 8544 49 93

10

Elastomer-Kontaktelemente, aus Kautschuk oder Silikon, mit einer oder mehreren Leiterbahnen

0 %

p/st

31.12.2029

0.6861

 (*1)ex 8544 49 93

30

Elektrische Leiter:

—

für eine Spannung von nicht mehr als 80 V,

—

aus einer Platin-Iridium-Legierung

—

mit Poly(tetrafluorethylen) überzogen,

—

ohne Anschlussstücke,

zur Verwendung bei der Herstellung von Hörhilfen, Implantaten und Sprachprozessoren (1)

0 %

m

31.12.2030

0.3144

ex 8548 00 90

41

Einheit, bestehend aus einem Resonator für Frequenzen von 1,8  MHz oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 MHz und einem Kondensator, in einem Gehäuse

0 %

p/st

31.12.2029

0.3193

ex 8548 00 90

43

Kontakt-Bildsensor

0 %

p/st

31.12.2029

0.3763

ex 8548 00 90

48

Optische Einheit, mindestens enthaltend

—

eine Laserdiode und eine Photodiode mit einer typischen Wellenlänge von 635 nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 815 nm

—

eine optische Linse

—

eine Photodetektorschaltung (PDIC)

—

einen Stellmotor für Fokussierung und Tracking

0 %

p/st

31.12.2026

0.8972

 (*1)ex 8549 13 20

10

Ausgebrauchte elektrische Lithium-Ionen- oder Nickel-Metallhydrid-Akkumulatoren

0 %

—

31.12.2030

0.7165

ex 8708 10 10

ex 8708 10 90

10

10

Kunststoffabdeckung zum Füllen des Zwischenraums zwischen den Nebelscheinwerfern und dem Stoßfänger, auch mit einer Chromleiste, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 (1)

0 %

p/st

31.12.2026

0.6590

ex 8708 30 10

ex 8708 30 91

40

30

Bremssattelformteil für Scheibenbremse in BIR- (Ball in Ramp) Ausführung oder EPB- (Electronic Parking Brake) Ausführung oder in Ausführung mit nur hydraulischer Betätigung, mit Funktions- und Montageöffnungen und Führungsnuten, von der bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art

0 %

p/st

31.12.2029

0.6707

 (*1)ex 8708 30 10

ex 8708 30 91

70

40

Bremssattelstützteil aus duktilem Gusseisen von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art

0 %

p/st

31.12.2030

0.6869

 (*1)ex 8708 40 20

ex 8708 40 50

20

10

Automatisches hydrodynamisches Wechselgetriebe

—

mit einem hydraulischen Drehmomentwandler,

—

ohne Verteilergetriebe und Kardanwelle,

—

auch mit vorderem Differential,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen des Kapitels 87 (1)

0 %

p/st

31.12.2030

0.8820

ex 8708 40 20

25

Getriebebaugruppe bestehend aus:

—

Planetengetriebe-Schaltmechanismus mit zwei Ritzeln,

—

einem sequenziellen Sport-Shiftmatic-System mit 7 Gängen oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,

—

mit einer Breite von 280 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 470 mm,

—

mit einer Höhe von 350 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 595 mm,

—

mit einer Länge von 410 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 690 mm,

—

mit einem Gewicht von 70 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 110 kg

zur Verwendung bei der Herstellung von Elektrofahrzeugen der Unterpositionen 8703 22 und 8703 23  (1)

0 %

—

31.12.2029

0.7856

 (*1)ex 8708 40 20

ex 8708 40 50

70

60

Schaltgetriebe in einem Gehäuse aus Aluminiumguss zur Quermontage, mit

—

Abmessungen von nicht mehr als 550 x 500 x 600 mm,

—

fünf oder sechs Gängen,

—

einem Differentialgetriebe,

—

einem Motordrehmoment von 400 Nm oder weniger

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen der Position 8703  (1)

0 %

—

31.12.2029

0.8279

 (*1)ex 8708 40 20

80

Getriebe ohne Drehmomentwandler

—

mit Doppelkupplung,

—

mit 7 oder mehr Vorwärtsgängen,

—

mit 1 Rückwärtsgang,

—

mit einem maximalen Drehmoment von 450 Nm,

—

auch mit eingebautem Elektromotor,

—

mit einer Höhe von 350 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 600 mm,

—

mit einer Breite von 350 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 600 mm und

—

mit einem Gewicht von 70 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 110 kg

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen der Position 8703  (1)

0 %

p/st

31.12.2026

0.8819

 (*1)ex 8708 40 50

25

Getriebebaugruppe, welche innen 3 weitere Wellen enthält und einen Drehschalter für die Schaltstellung aufweist, bestehend aus

—

Gehäuse aus Aluminiumguss,

—

Differenzialgetriebe,

—

zwei Elektromotoren und Getrieben,

—

mit einer Breite von 280 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 470 mm,

—

mit einer Höhe von 350 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 595 mm,

—

mit einer Länge von 410 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 690 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen der Unterpositionen 8703 40 und 8703 60  (1)

0 %

—

31.12.2029

0.8377

ex 8708 40 50

70

Automatikgetriebe mit Doppelkupplungssystem, mit:

—

mindestens 8 Gängen,

—

einem Motordrehmoment von 800 Nm oder mehr,

—

einem elektronischen Differential,

—

einem P-Lock-Sicherheitssystem und

—

einer Getriebesteuerungseinheit (TCU),

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen der Position 8703  (1)

0 %

—

31.12.2027

0.7987

 (*1)ex 8708 50 20

ex 8708 50 55

15

50

Kugelförmiger Käfig eines Außengleichlaufgelenk-Kugelkäfigs, Teil des Antriebssystems des Fahrzeugs, hergestellt aus einem karbonisierbaren Material mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,14  % oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,57  %, geschmiedet, gedreht, gestanzt, gefräst und gehärtet

0 %

—

31.12.2030

0.8461

ex 8708 50 20

18

Gelenkwelle für die Drehmomentübertragung vom Getriebe zur Hinterachse, aus:

—

zwei Kardanwellen,

—

einem universellem Zentralgelenk,

—

einem Zentrallager mit Aufhängung in einer Kunststoffabdeckung,

—

einem Universalgelenk an beiden Enden der Welle,

—

Gleit-, Rohr- und Endgabeln,

—

einer Länge von 1,4  m oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,4  m,

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 (1)

0 %

—

31.12.2027

0.6648

 (*1)ex 8708 50 20

ex 8708 50 99

20

10

Einteilige mittelgelenklose Antriebswelle aus kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff mit

—

einer Länge von 1 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 m,

—

einem Gewicht von 6 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 kg

0 %

p/st

31.12.2030

0.7988

 (*1)ex 8708 50 20

ex 8708 50 99

25

45

Außengleichlaufgelenk-Kugelgehäuse (Kugelschale) zur Übertragung eines Drehmoments von Motor und Getriebe auf die Räder eines Kraftfahrzeugs, in Form eines Außenrings, mit

—

6 oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 Kugellaufrillen, mit

—

einem Gewinde,

—

einem externen Keilwellenprofil mit 21 oder mehr, aber nicht mehr als 38 Zähnen,

—

für die Verwendung von Lagerkugeln aus Stahl mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,48  % oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,57  %

—

geschmiedet, gedreht, gefräst und gehärtet

0 %

—

31.12.2030

0.7989

 (*1)ex 8708 50 20

ex 8708 50 99

35

50

Innengleichlaufgelenk-Tripodengehäuse (Tripodenglocke) mit:

—

einem Außendurchmesser von 67,0  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 99,0  mm,

—

3 kalt kalibrierten Rollenführungen mit einem Durchmesser von 29,95  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 49,2  mm,

—

einer externen Keilwelle mit 21 oder mehr, jedoch nicht mehr als 41 Zähnen,

—

geschmiedet, gedreht, gerollt und gehärtet

0 %

—

31.12.2030

0.7359

ex 8708 50 20

ex 8708 50 55

ex 8708 50 91

ex 8708 50 99

50

20

10

40

Doppelflanschlager der dritten Generation für Kraftfahrzeuge,

—

mit zweireihigem Kugellager,

—

auch mit Impuls- oder Encoderring,

—

auch mit ABS-Sensor,

—

auch mit Befestigungsschrauben

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 (1)

0 %

—

31.12.2027

0.7991

 (*1)ex 8708 50 20

ex 8708 50 99

55

60

Tripodenstern für Innengleichlaufgelenk, Teil des Antriebssystems des Fahrzeugs, mit:

—

3 Zapfen mit einem Durchmesser von 17,128  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25,468  mm,

—

geschmiedet, gedreht, aufgedornt und gehärtet

0 %

—

31.12.2030

0.7593

ex 8708 50 20

ex 8708 50 99

70

25

Gehäuse für Innengelenk von Gelenkwellen (Tripoden-Gelenkgehäuse) zur Übertragung eines Drehmoments von Motor und Getriebe auf die Räder eines Kraftfahrzeugs, mit

—

einem Außendurchmesser von 67,0  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 84,5  mm,

—

3 kalt kalibrierten Laufrillen mit einem Durchmesser von 29,90  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 36,60  mm,

—

einem Dichtungsdurchmesser von 34,0  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 41,0  mm, ohne Steigungswinkel,

—

einer Zahnwelle mit 21 Zähnen oder mehr, jedoch nicht mehr als 35,

—

einem Durchmesser des Lagersitzes von 25,0  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30,0  mm, auch mit Ölnuten

0 %

—

31.12.2029

0.7640

 (*1)ex 8708 50 20

ex 8708 50 99

75

35

Gleichlaufgelenksatz zur Übertragung eines Drehmoments von Motor und Getriebe auf die Räder eines Kraftfahrzeugs, bestehend aus

—

einem Innenring mit 6 oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 Rillen für den Lauf der Kugeln des Kugellagers mit einem Durchmesser von 13,0  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 28,0  mm,

—

einem Außenring mit 6 oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 Rillen für den Lauf der Kugeln, aus Stahl mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,45  % oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,58  %, mit einem Gewinde und einer Zahnwelle mit 22 Zähnen oder mehr, jedoch nicht mehr als 44,

—

einem kugelförmigen Käfig, der die Kugeln in den Rillen des Innen- und des Außenrings in der korrekten Winkellage hält, aus einem zum Aufkohlen geeigneten Material mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,14  % oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,55  %,

—

mit einer Fettkammer

—

geeignet zur Verwendung bei konstanter Geschwindigkeit und variierenden Beugungswinkeln von höchstens 52 Grad

0 %

—

31.12.2029

0.6711

 (*1)ex 8708 80 20

ex 8708 80 35

10

10

Oberes Federbeinlager mit

—

einer Metallhalterung mit drei Befestigungsschrauben und

—

einem Gummipuffer

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 (1)

0 %

p/st

31.12.2030

0.7365

ex 8708 80 99

30

Oberflächengehärtete Dämpferkolbenstange aus Stahl für hydraulische oder hydropneumatische Stoßdämpfer von Kraftfahrzeugen

—

mit Chrombeschichtung

—

mit einem Durchmesser von 11 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 28 mm

—

mit einer Länge von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 600 mm

mit einem Gewindezapfen oder einem Dorn zum Widerstandsschweißen

0 %

—

31.12.2027

0.6509

ex 8708 91 20

ex 8708 91 35

20

10

Aluminiumkühler für Druckluftkühlung mit Kühlrippen von der bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art

0 %

p/st

31.12.2029

0.6859

 (*1)ex 8708 91 20

ex 8708 91 99

30

30

Einlass- oder Auslass-Luftbehälter von Wärmetauschern für Autokühlsysteme aus Aluminiumlegierung, hergestellt nach EN AC 42100 oder EN AC 43000 T6 Standard, mit

—

einer isolierenden Flächenebenheit von nicht mehr als 0,1  mm,

—

einer zulässigen Partikelmenge von 0,3  mg je Behälter,

—

einem Abstand zwischen den Poren von 2 mm oder mehr,

—

Porengrößen von nicht mehr als 0,4  mm und

—

nicht mehr als drei Poren, die größer sind als 0,2  mm,

—

einem Gewicht von 0,2  kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 kg

0 %

p/st

31.12.2030

0.7716

ex 8708 91 35

20

Rohr für Auslass und Luftkühlung von Turboladern, mit:

—

einem Rohr aus Aluminiumlegierung mit mindestens einer Metallhalterung und mindestens zwei Montagelöchern,

—

einem Kautschukschlauch mit Klammern,

—

einem Flansch aus sehr korrosionsbeständigem, nicht rostendem Stahl [SUS430JIL],

zur Verwendung bei der Herstellung von Verbrennungsmotoren mit Selbstzündung für Kraftfahrzeuge (1)

0 %

—

31.12.2029

0.8538

ex 8708 91 35

30

Aluminium-Zweikreis-Wärmetauscher für Automatikgetriebe von Personenkraftwagen:

—

nach der Stapelscheibenbauart- (‚Stacked plate‘),

—

mit zwei Ein- und Auslasspaaren, jeweils für den Kühlmittel-/Wasserkreislauf und den Getriebeölkreislauf,

—

mit mindestens zwei Montagelöchern,

—

auch mit Verbindungsschläuchen,

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 (1)

0 %

—

31.12.2028

0.8812

ex 8708 91 35

40

Kühler

—

mit Korrosionsschutz,

—

für Drücke bis 150 PSI (1 034  kPa),

—

mit einzeln austauschbaren Kühlrohren aus Messing oder Kupfer

zur Verwendung bei der Herstellung von Motor- und Ladeluftkühlung mit einem Gewicht von 265 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 599 kg (1)

0 %

—

31.12.2029

0.8775

ex 8708 94 99

10

Nabengetriebe aus kaltgewalztem Kohlenstoffstahl (nach ASTM A1008), in den Kunststoff eingegossen und auf das Ritzel gepresst, mit:

—

einem Außendurchmesser von 81,2  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 82,55  mm,

—

einem Innendurchmesser von 25,9  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25,97  mm,

—

einer Höhe der Unterseite des Innendurchmessers von 11,63  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 12,13  mm,

—

einer Höhe der Oberseite des Innendurchmessers von 3,25  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,5  mm,

—

einer Gesamthöhe von 11,63  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 19,5  mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeuglenksystemen (1)

0 %

—

31.12.2029

0.8777

ex 8708 94 99

20

Zwischenlenkwelle als Teil der Lenksäule mit:

—

einer Torsionssteifigkeit von 25 Nm/Grad oder mehr,

—

einer Außen-Hohlwelle aus geschweißtem Kohlenstoffstahlrohr (nach GB/T 699 Grade 20),

—

einer Innen-Hohlwelle aus geschweißtem Kohlenstoffstahlrohr (nach GB/T 699 Grade 20),

—

zwei Kardanwellen-Spinnen aus chromlegiertem Stahl (nach GB/T 5216 Grade 20CrMnTiH),

—

einer Länge in der Nennteleskopstellung von 396 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 467 mm,

—

eine Kupplungsschnittstelle an beiden Enden mit Innenverzahnung,

—

zwei Kardangelenken an beiden Seiten,

—

einer Teleskopwellenfunktion mit einer Länge von 74 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 115 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeuglenksystemen (1)

0 %

—

31.12.2029

0.8778

ex 8708 94 99

30

Untere Hilfswelle als Teil der Lenksäule aus Kohlenstoffstahl (nach GB/T699 Grade 45 oder JIS G4051 Grade S45C) mit:

—

einer Bruchfestigkeit bei Torsionsbelastung von 325 Nm oder mehr und Johnson Apparent Elastic Limit (J.A.E.L) von 275 Nm oder mehr,

—

einer Länge von 66,39  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 88,64  mm,

—

einem Außendurchmesser von 27,47  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 28,38  mm,

—

einem Innenlochdurchmesser von 6,50  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,58  mm,

—

einer äußeren Keilwelle mit 26 Zähnen und einem Außendurchmesser von 21,18  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 21,44  mm,

—

einer Rändelung auf einem Teil der Außenfläche mit einem Außendurchmesser von 26,0  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 26,1  mm,

—

auch mit einer äußeren Keilwelle mit 24 Zähnen und einem Außendurchmesser von 24,75  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeuglenksystemen (1)

0 %

—

31.12.2029

0.8779

ex 8708 94 99

40

Obere Hilfswelle als Teil der Lenksäule aus Kohlenstoffstahl (nach GB/T699 Grade 45) mit:

—

einer Bruchfestigkeit bei Torsionsbelastung von 325 Nm oder mehr und Johnson Apparent Elastic Limit (J.A.E.L) von 275 Nm oder mehr,

—

einer Länge von 165,3  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 204,2  mm,

—

einem Außendurchmesser von 22,87  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 22,92  mm,

—

einem Innenlochdurchmesser von 6,50  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,58  mm,

—

einer externen Keilwelle

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeuglenksystemen (1)

0 %

—

31.12.2029

0.8780

ex 8708 94 99

50

Untere Welle als Teil der Lenksäule aus Aluminiumlegierung (nach ASTM B221M Grade 6105), luftvergütet und gehärtet, mit:

—

einer maximalen Torsionsfestigkeit von 260 Nm oder mehr,

—

einer Länge von 296,7  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 297,8  mm,

—

einer äußeren Keilwelle mit 18 Zähnen entlang der Welle mit einem Außendurchmesser von 28,7  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 29 mm,

—

einer inneren Keilwelle mit 18 Zähnen mit einem Kerndurchmesser von 19,7  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeuglenksystemen (1)

0 %

—

31.12.2029

0.8782

ex 8708 94 99

60

Drehstab als Teil der Lenksäule aus kohlenstofflegiertem Stahl (nach SAE J1268, Grade 5160H mit veränderter Chemie für einen Kohlenstoffgehalt von 0,53 oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,56 ) mit:

—

einer Torsionssteifigkeit der Welle von 2,5  Nm/Grad oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,7  Nm/Grad,

—

einer Länge von 107,75  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 108,25  mm,

—

einem Außendurchmesser von 6,38  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,42  mm,

—

zwei äußeren Keilwellen mit 18 Zähnen an beiden Wellenenden mit einem Außendurchmesser von 6,70  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,85  mm, als Schnittstelle zum Pressen mit mattierten An- und Abtriebswellen,

—

gesamte Oberfläche kugelgestrahlt

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeuglenksystemen (1)

0 %

—

31.12.2029

0.8781

ex 8708 94 99

70

Hohlwelle als Teil der Lenksäule aus geschweißtem Rohr aus Kohlenstoffstahl (nach EN 10305/2, E235 + C oder GB/T699 Grade 20) mit:

—

einer Torsionsfestigkeit von 300 Nm oder mehr und Johnson Apparent Elastic Limit (J.A.E.L) von 275 Nm oder mehr,

—

einer Länge von 245,48  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 287,5  mm,

—

einem Außendurchmesser von 23,95  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 32,25  mm,

—

einer Schnittstelle für die Lenkradverbindung entweder in Form einer äußeren Keilwelle mit 40 Zähnen mit einem Außendurchmesser von 17,1  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 17,5  mm, und einem Innengewinde M12x1,75-6H oder in Form eines Außensechskants mit einer kurzen Diagonale von 15,05  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 15,35  mm, und einem Innengewinde M10x1,5-6H,

—

einer Schnittstelle entweder in Form einer inneren Keilwelle mit 10 Zähnen mit einer Länge von 98,0  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 160 mm, mit einem Kerndurchmesser von 16,1  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 16,4  mm, oder in Form einer inneren Keilwelle mit 48 Zähnen mit einer Länge von 151 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 160 mm, mit einem Kerndurchmesser von 23,2  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 23,3  mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeuglenksystemen (1)

0 %

—

31.12.2029

0.6688

 (*1)ex 8708 95 10

ex 8708 95 99

20

30

Aufblasbare Sicherheits-Luftsäcke aus hochfestem Polyamidgewebe

—

genäht,

—

gefaltet,

—

mit dreidimensional applizierter Silikonverklebung zur Luftsackkammerausbildung und lastabhängigen Luftsackabdichtung,

—

für Kaltgastechnologie geeignet

0 %

p/st

31.12.2030

0.6687

 (*1)ex 8708 95 10

ex 8708 95 99

30

40

Aufblasbare genähte Sicherheits-Luftsäcke aus hochfestem Polyamidgewebe

—

in dreidimensionale Paketform gefaltet, thermisch fixiert, mit speziellen Fixierungsnähten, durch Stoffbezug oder Kunststoffklammern fixiert, oder

—

flache Sicherheits-Luftsäcke mit oder ohne thermische Fixierung

0 %

p/st

31.12.2030

0.8292

ex 8708 95 99

50

Airbag-Gasgenerator, der sowohl Pyrotechnik als auch Kaltgas als Treibstoff für Sicherheitsairbags in Fahrzeugen enthält, in Einzelsendungen mit 1 000  Stück oder mehr

0 %

p/st

31.12.2026

0.6583

ex 8708 99 10

ex 8708 99 97

60

50

Aluminium-Motorhalterung mit

—

einer Höhe von mehr als 10 mm, jedoch nicht mehr als 200 mm,

—

einer Breite von mehr als 10 mm, jedoch nicht mehr als 250 mm,

—

einer Länge von mehr als 10 mm, jedoch nicht mehr als 200 mm,

mit mindestens zwei Befestigungsbohrungen, aus den Aluminiumlegierungen ENAC-46100 oder ENAC-42100 (nach EN:1706), mit folgenden Eigenschaften:

—

Porosität innen nicht mehr als 1 mm,

—

Porosität außen nicht mehr als 2 mm,

—

Rockwellhärte HRB 10 oder mehr,

von der bei der Herstellung von Aufhängungssystemen für Kraftfahrzeugmotoren verwendeten Art

0 %

p/st

31.12.2029

0.8771

ex 8708 99 97

43

Äußere Spurstange mit einem Gehäuse aus Stahl gemäß AISI 4137 (SCM435) oder Stahl gemäß EN 10083/2-C45R + N oder niedriglegiertem Stahl gemäß JIS G4053-SCM435 mit:

—

einem Kugelzapfen aus Stahl gemäß EN 10263/4 – 41CrS4 Q + T oder Stahl gemäß AISI 4137 (SCM435) oder Stahl gemäß EN 10083/3-42CrMoS4Q + T oder niedriglegiertem Stahl gemäß JIS G4053-SCM435,

—

einem Kunststoffkugelsitz aus Polyoxymethylen,

—

einem Abstand zwischen dem Ende des Gewindelochs und der Mitte des Kugelzapfens von 124 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 194 mm,

—

einem Kugelzapfendurchmesser von 21,98  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 22 mm,

—

einer Gewindetiefe von 40,5  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 52 mm, mit den Abmessungen M14x1,5 ,

—

einer Manschettendichtung,

—

einem Manschettendichtungsschutz und einem Sicherungsring,

—

Schmiermittel

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeuglenksystemen (1)

0 %

—

31.12.2029

0.8986

 (*1)ex 8708 99 97

53

Rollstangen-Baugruppe für die vordere Aufhängung in Fahrzeugen zum Anschluss des Stabilisators an die Aufhängungsbauteile:

—

aus Aluminium, Gummi und Kunststoff,

—

mit einer Höhe von 270 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 mm,

—

mit einer Breite von 50 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 mm,

—

mit einer Länge von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 170 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen (1)

0 %

—

31.12.2030

0.8973

 (*1)ex 8708 99 97

58

Montagehalterung für Frontkühler oder Ladeluftkühler:

—

aus Eisen, Stahl oder Kunststoff,

—

auch mit Gummidämpfer

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren der Position 8708  (1)

0 %

—

31.12.2030

0.6848

ex 8714 10 90

70

Motorradkühler in Sendungen von 100 Stück oder mehr

0 %

p/st

31.12.2027

0.6172

ex 8714 91 30

ex 8714 91 30

ex 8714 91 30

25

35

72

Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern) (1)

0 %

—

31.12.2029

0.8959

 (*1)ex 8714 93 00

20

Zahnkranzpaket

—

zur Befestigung an einer Trommelnabe,

—

mit 7 oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 Zahnkränzen,

—

mit 10 oder mehr, jedoch nicht mehr als 52 Zähnen pro Zahnkranz,

—

mit einem Gewicht von 200 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 800 g,

—

mit Zahnkränzen aus vernickeltem Stahl oder Aluminium,

—

mit Verbindungsstücken (Abstandshaltern) zwischen den Zahnkränzen, hergestellt aus Kunststoff oder Aluminium,

—

ohne Sperrklinke

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern und Elektrofahrrädern (1)

0 %

—

31.12.2030

0.6879

 (*1)ex 8714 96 10

10

Pedale zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern) (1)

0 %

—

31.12.2030

0.7421

ex 8714 99 10

ex 8714 99 10

20

89

Fahrradlenker:

—

auch mit integriertem Vorbau,

—

entweder aus Kohlenstofffasern und Kunstharz oder aus Aluminium,

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern) (1)

0 %

—

31.12.2027

0.7710

ex 8714 99 50

ex 8714 99 50

11

91

Kettenschaltung, bestehend aus

—

hinterem Schaltwerk und Montagematerial,

—

auch mit vorderem Umwerfer,

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern) (1)

0 %

p/st

31.12.2029

0.6878

 (*1)ex 8714 99 90

30

Sattelstangen zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern) (1)

0 %

p/st

31.12.2030

0.7708

ex 8714 99 90

40

Vorbau für Fahrradlenker zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern) (1)

0 %

p/st

31.12.2029

0.8507

ex 8714 99 90

50

Hinterer Luftstoßdämpfer in Form eines Luftfederelements mit Öldämpfer zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern, einschließlich Elektrofahrrädern (1)

0 %

p/st

31.12.2027

0.3191

ex 9001 10 90

10

Lichtwellenumkehrleiter aus optischen Fasern

0 %

—

31.12.2029

0.6402

ex 9001 50 41

ex 9001 50 49

40

40

Organisches rohkantiges Brillenglas mit Korrektionswirkung, beide Flächen fertig bearbeitet zur Beschichtung, Färbung, Randbearbeitung, Befestigung oder jedem anderen wesentlichen Verfahren zur Herstellung von Korrektionsbrillen (1)

0 %

—

31.12.2027

0.6401

ex 9001 50 80

30

Organisches rohkantiges, halbfertiges Brillenglas mit Korrektionswirkung, rund, eine Fläche fertig bearbeitet, von der zur Herstellung von fertigen Brillengläsern verwendeten Art

0 %

—

31.12.2026

0.7590

ex 9002 11 00

18

Objektiv bestehend aus einer zylinderförmigen Hülle aus Metall oder Kunststoff und optischen Elementen mit:

—

einem horizontalen Bildfeldwinkel von höchstens 120 o,

—

einem diagonalen Bildfeldwinkel von höchstens 105 o,

—

einer Brennweite von höchstens 7,50  mm,

—

einer relativen Blende von höchstens F/2,90 ,

—

einem Durchmesser von höchstens 22 mm

0 %

—

31.12.2029

0.5692

ex 9002 11 00

20

Objektive:

—

mit Abmessungen von nicht mehr als 95 mm × 55 mm × 50 mm,

—

mit einer Auflösung von 160 Zeilen/mm oder mehr, und

—

mit einem Zoomfaktor von 3 oder mehr

0 %

—

31.12.2027

0.7973

 (*1)ex 9002 11 00

23

Objektiv mit:

—

motorgesteuertem Fokus, Zoom, Blende,

—

elektronisch zuschaltbarem Infrarot-Sperrfilter,

—

einer einstellbaren Brennweite von nicht weniger als 2,7  mm und nicht mehr als 55 mm,

—

einem Gewicht von nicht mehr als 120 g,

—

einer Länge von weniger als 70 mm,

—

einem Durchmesser von nicht mehr als 70 mm

0 %

—

31.12.2030

0.7103

ex 9002 11 00

45

Infrarotoptikeinheit:

—

mit Linsen aus Silicium, Germanium oder Chalkogenidglas mit einem Durchmesser von nicht mehr als 62 mm (±0,05  mm),

—

auch auf einem mechanisch bearbeiteten Unterbau aus einer Halterung aus einer Aluminiumlegierung montiert,

von der für Wärmebildkameras oder IP-Netzwerkkameras verwendeten Art

0 %

—

31.12.2026

0.3177

ex 9002 11 00

50

Objektiv

—

mit einer Brennweite von nicht weniger als 25 mm und nicht mehr als 150 mm,

—

bestehend aus Linsen aus Glas oder Kunststoff mit einem Durchmesser von nicht weniger als 60 mm und nicht mehr als 190 mm

0 %

—

31.12.2029

0.6572

ex 9002 11 00

85

Objektiv mit

—

einem horizontalen Bildfeldwinkel von 20 ooder mehr, jedoch nicht mehr als 200 o,

—

einer Brennweite von 1,16  mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 mm,

—

einer relativen Blende von F/1,2 oder mehr, jedoch nicht mehr als F/4 und

—

einem Durchmesser von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 mm,

zur Verwendung bei der Herstellung von CMOS-Fahrzeugkameras oder IP-Netzwerkkameras (1)

0 %

—

31.12.2029

0.6288

ex 9025 80 40

50

Elektronischer Halbleitersensor zur Messung von mindestens zwei der folgenden Größen

—

atmosphärischer Druck, Temperatur (auch zur Temperaturkompensation), Luftfeuchtigkeit oder flüchtige organische Verbindungen

—

in einem für die vollautomatisierte Leiterplattenbestückung oder die Bare-Die-Technologie geeigneten Gehäuse mit

—

einer oder mehreren anwendungsspezifischen monolithisch integrierten Schaltungen (ASIC)

—

einem oder mehreren mikromechanischen Sensorelementen (MEMS) mit mechanischen Elementen in dreidimensionalen Strukturen auf dem Halbleitermaterial in Halbleitertechnik gefertigt

von der zum Einbau in Waren der Kapitel 84 bis 90 und 95 verwendeten Art

0 %

p/st

31.12.2029

0.3292

ex 9032 89 00

30

Elektronisches Steuergerät zur elektromechanischen Servolenkung (sogen. electric power steering controller / EPS-Steuergerät)

0 %

p/st

31.12.2029

0.4253

ex 9032 89 00

40

Digitaler Ventilregler zur Regelung von Flüssigkeiten und Gasen

0 %

p/st

31.12.2027

0.7004

ex 9032 89 00

50

Gaspaneel zum Regeln und Messen des Durchflusses von Gasen, mit Plasmatechnologie arbeitend, mit

—

einem elektronischen Massendurchflussregler, geeignet zum Empfangen und Senden analoger und digitaler Signale,

—

vier Druckmessumformern,

—

zwei oder mehr Druckventilen,

—

elektrischen Schnittstellen und

—

mehreren Anschlüssen für Gasleitungen

—

für In-Situ-Plasma-Bonding-Prozesse oder Multi-Frequenz-Bondaktivierungsprozesse geeignet

0 %

—

31.12.2026

0.5025

ex 9401 99 20

10

Sperrscheibe zur Verwendung bei der Herstellung von Rücklehnvorrichtungen für Kraftfahrzeugsitze (1)

0 %

p/st

31.12.2028

0.8989

 (*1)ex 9401 99 20

20

Hoch bewegliche Positionierkassette,

—

geeignet für den Betrieb in einem Temperaturbereich von – 40 °C bis +85 °C,

—

ermöglicht die kontrollierte Bewegung eines Fahrzeugsitzes nach vorn und nach hinten,

—

über ein Stahlseilsystem mit der Rückenlehne verbunden, das ein Herausnehmen des Sitzes bei geöffneter Rückenlehne verhindert und nur bei geschlossener Rückenlehne zulässt,

—

hergestellt aus glasfaserverstärkten Komponenten aus speziellen Aluminiumlegierungen und mit selbstschmierenden Buchsen aus Polyoxymethylen (POM) und Polytetrafluorethylen (PFTE) zur Reibungsminimierung versehen,

—

ausgestattet mit einem Verriegelungsmechanismus, der so konstruiert ist, dass er bei Kräften von bis zu 20 G sicher bleibt,

—

erfordert eine Mindestkraft von 40 N für den Normalbetrieb

0 %

—

31.12.2030

0.8786

ex 9503 00 95

30

Miniaturmotor,

—

bestehend aus einem Kunststoffgehäuse,

—

mit einer Feder versehen,

—

bei dem die Bewegung der Zahnwelle durch Federspannung erzeugt wird;

zur Verwendung bei der Herstellung von Spielzeugen der Position 9503  (1)

0 %

—

31.12.2029

0.8789

ex 9503 00 95

40

Miniaturmotor, der durch mechanische Reibung angetrieben wird:

—

bestehend aus einem Kunststoffgehäuse,

—

mit einer Länge der Welle von 10,5  cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 14,5  cm,

—

mit einer Metallscheibe versehen,

—

erzeugt Bewegung, indem die Zahnräder durch Reibungskraft gedreht werden;

zur Verwendung bei der Herstellung von Spielzeugen der Position 9503  (1)

0 %

—

31.12.2029

0.3286

ex 9608 91 00

10

Schreibfederspitzen aus Kunststoff, keine Fasern enthaltend, mit einem Innenkanal

0 %

—

31.12.2029

0.3289

ex 9608 91 00

20

Schreibfederspitzen oder andere poröse Spitzen für Markierstifte, ohne Innenkanal

0 %

—

31.12.2029

0.2737

ex 9612 10 10

10

Farbbänder aus Kunststoff mit Segmenten unterschiedlicher Farbe, bei denen die Farbstoffe durch Hitze in einen Träger eingebracht werden (sogenannte Farbstoff-Sublimation)

0 %

—

31.12.2029


(1)  Die Aussetzung der Zölle unterliegt der zollamtlichen Überwachung der Endverwendung gemäß des Artikels 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013.

(2)  Die Zollsätze werden jedoch nicht ausgesetzt, wenn die Behandlung vom Einzelhandel oder von Restaurationsbetrieben vorgenommen wird.

(3)  Nur der Wertzoll wird ausgesetzt. Der spezifische Zollsatz ist weiterhin anwendbar.

(4)  Die Einfuhr von Waren, die von dieser Zollaussetzung betroffen sind, ist gemäß dem in den Artikeln 55 und 56 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24. November 2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. L 343 vom 29.12.2015, S. 558, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2015/2447/oj) festgelegten Verfahren zu überwachen.

(*1)  Neue Position, geänderte Position oder Position mit verlängerter Geltungsdauer.“


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2025/2605/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)