Brüssel, den 8.7.2021

COM(2021) 401 final

2021/0222(NLE)

Vorschlag für einen

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Kroatiens

{SWD(2021) 197 final}


2021/0222 (NLE)

Vorschlag für einen

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Kroatiens

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität 1 , insbesondere auf Artikel 20,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Der COVID-19-Ausbruch hatte einschneidende Auswirkungen auf die Wirtschaft Kroatiens. Im Jahr 2019 belief sich das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf in Kroatien auf 42,7 % des EU-weiten Durchschnitts. Der Frühjahrsprognose 2021 der Kommission zufolge ging das reale BIP Kroatiens im Jahr 2020 um 8,0 % zurück und dürfte über den Zeitraum 2020-2021 um insgesamt 3,4 % sinken. Zu den längerfristigen Aspekten, die sich auf die mittelfristige Wirtschaftsleistung auswirken, gehören die schwerfälligen Rahmenbedingungen für Unternehmen, Missverhältnisse zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage, der Arbeitskräftemangel und die geringen Investitionen in FuE und digitale Infrastruktur. Alle diese Faktoren tragen zu einem geringen Potenzialwachstum bei. Darüber hinaus muss Kroatien die Effizienz seiner öffentlichen Verwaltung steigern, um seine Politikgestaltung zu verbessern und die staatlichen politischen Maßnahmen besser zu koordinieren, umzusetzen und zu evaluieren, damit es angesichts der bis Ende 2027 möglicherweise bereitgestellten Unionsmittel in Höhe von rund 40 % des BIP in der Lage ist, diese Mittel tatsächlich aufzunehmen.

(2)Am 9. Juli 2019 und am 20. Juli 2020 richtete der Rat im Rahmen des Europäischen Semesters Empfehlungen an Kroatien. Insbesondere empfahl der Rat Kroatien, im Einklang mit der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die COVID-19-Pandemie wirksam zu bekämpfen, die Wirtschaft zu stützen und die darauffolgende Erholung zu fördern; sobald die wirtschaftlichen Bedingungen es zulassen, eine Haushaltspolitik zu verfolgen, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und die Schuldentragfähigkeit zu gewährleisten, und gleichzeitig die Investitionen zu erhöhen; den Haushaltsrahmen zu verstärken und Eventualverbindlichkeiten auf zentraler und lokaler Ebene zu überwachen; die Widerstandsfähigkeit des Gesundheitssystems zu verbessern; eine ausgewogene geografische Verteilung von Gesundheitspersonal und -einrichtungen, eine engere Zusammenarbeit zwischen allen Verwaltungsebenen und Investitionen in elektronische Gesundheitsdienste zu fördern. Der Rat empfahl Kroatien ferner, die Arbeitsmarktmaßnahmen und -institutionen sowie deren Koordinierung mit den sozialen Diensten auszubauen und gleichzeitig die Sozialleistungen zu konsolidieren und ihre armutsverringernde Wirkung zu verbessern. Er empfahl, die Reform des Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung voranzubringen und sowohl den Zugang zu den Bildungsmaßnahmen als auch deren Qualität und Arbeitsmarktrelevanz zu verbessern und gleichzeitig den Erwerb von Kompetenzen zu fördern. Der Rat empfahl Kroatien, an den Maßnahmen zur Bereitstellung von Liquidität für KMU und Selbstständige festzuhalten; steuerähnliche Abgaben und restriktive Regulierungen der Waren- und Dienstleistungsmärkte weiter zu reduzieren; die Unternehmensführung und -kontrolle in staatseigenen Unternehmen zu verbessern und die Veräußerung staatseigener Unternehmen und nicht-produktiver Vermögenswerte zu intensivieren. Der Rat empfahl Kroatien, die Kapazitäten und die Effizienz der öffentlichen Verwaltung zwecks Konzipierung und Umsetzung öffentlicher Projekte und Strategien auf zentraler und lokaler Ebene zu stärken; die territoriale Zersplitterung der öffentlichen Verwaltung abzubauen und die Aufgabenverteilung zu straffen; in Abstimmung mit den Sozialpartnern einheitliche Lohnbildungssysteme in der öffentlichen Verwaltung und den öffentlichen Diensten einzuführen. Kroatien wurde zudem empfohlen, durchführungsreife öffentliche Investitionsprojekte vorzuziehen und den Schwerpunkt der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik — unter Berücksichtigung der regionalen Unterschiede — auf Forschung und Innovation, nachhaltige Stadt- und Eisenbahnverkehrsinfrastruktur, saubere Energie, erneuerbare Energien und Umweltinfrastruktur und den ökologischen und digitalen Wandel zu legen. Schließlich empfahl der Rat Kroatien, Korruption insbesondere auf lokaler Ebene verstärkt zu verhindern und zu sanktionieren und die Effizienz des Justizsystems zu verbessern. Nach Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung dieser länderspezifischen Empfehlungen zum Zeitpunkt der Vorlage des Aufbau- und Resilienzplans stellt die Kommission fest, dass die Empfehlung, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die COVID-19-Pandemie wirksam zu bekämpfen, die Wirtschaft zu stützen und die darauffolgende Erholung zu fördern, sowie die Empfehlung, an den Maßnahmen zur Bereitstellung von Liquidität für KMU und Selbstständige festzuhalten, vollständig umgesetzt wurden.

(3)Am 2. Juni 2021 veröffentlichte die Kommission die Ergebnisse einer eingehenden Überprüfung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 , der sie Kroatien unterzogen hatte. Die Kommission gelangte in ihrer Analyse zu dem Schluss, dass in Kroatien makroökonomische Ungleichgewichte bestehen, die insbesondere von der öffentlichen, privaten und Auslandsverschuldung herrühren, die mit einem geringen Potenzialwachstum einhergeht.

(4)Am 14. Mai 2021 legte Kroatien der Kommission gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan vor, nachdem zuvor im Einklang mit dem nationalen Rechtsrahmen lokale und regionale Gebietskörperschaften, Sozialpartner, Organisationen der Zivilgesellschaft und andere relevante Interessenträger konsultiert worden waren. Die nationale Eigenverantwortung im Hinblick auf die Aufbau- und Resilienzpläne ist die Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung und dauerhafte Wirkung der Pläne auf nationaler Ebene sowie für ihre Glaubwürdigkeit auf europäischer Ebene. Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) 2021/241 hat die Kommission die Aufbau- und Resilienzpläne auf der Grundlage der in Anhang V der Verordnung enthaltenen Bewertungsleitlinien im Hinblick auf deren Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz bewertet.

(5)Mit den Aufbau- und Resilienzplänen sollten die allgemeinen Ziele der mit der Verordnung (EU) 2021/241 eingerichteten Aufbau- und Resilienzfazilität und des mit der Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates 3 eingerichteten Aufbauinstruments der EU verfolgt werden, um die Erholung nach der COVID-19-Krise zu unterstützen. Sie sollten zu den sechs Säulen gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2021/241 beitragen und so den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union fördern.

(6)Mit der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten wird eine unionsweit koordinierte Investitions- und Reformanstrengung unternommen. Die koordinierte und gleichzeitige Umsetzung dieser Reformen und Investitionen und die Durchführung grenzübergreifender Projekte werden bewirken, dass sich diese Reformen und Investitionen gegenseitig verstärken und in der gesamten Union positive Ausstrahlungseffekte entfalten. So wird etwa ein Drittel der Auswirkungen der Fazilität auf das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Mitgliedstaaten von Spillover-Effekten anderer Mitgliedstaaten ausgehen.

Ausgewogene Antwort, die zu den sechs Säulen beiträgt

(7)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe a und des Anhangs V Abschnitt 2.1 der Verordnung (EU) 2021/241 stellt der Aufbau- und Resilienzplan weitgehend (Einstufung A) eine umfassende und angemessen ausgewogene Antwort auf die wirtschaftliche und soziale Lage dar und leistet somit einen angemessenen Beitrag zu allen in Artikel 3 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten sechs Säulen, wobei den spezifischen Herausforderungen des betreffenden Mitgliedstaats und der Mittelzuweisung an ihn Rechnung zu tragen ist.

(8)Der Plan umfasst Maßnahmen, die zu allen sechs Säulen beitragen, wobei eine beträchtliche Anzahl von Komponenten des Plans auf mehrere Säulen ausgerichtet ist. Dieser Ansatz hilft sicherzustellen, dass jede Säule umfassend und in kohärenter Weise berücksichtigt wird. Angesichts der besonderen Herausforderungen Kroatiens wird der besondere Schwerpunkt auf intelligentem, nachhaltigem und inklusivem Wachstum sowie wirtschaftlicher und institutioneller Resilienz zusammen mit der Gesamtgewichtung zwischen den Säulen als angemessen ausgewogen betrachtet.

(9)Die ökologische Dimension des Plans umfasst einschlägige Maßnahmen, die zum Klimaziel und zum Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt beitragen dürften. Zu den wichtigsten den ökologischen Wandel betreffenden Komponenten gehören Investitionen in Gebäudesanierungen, erneuerbare Energien und Energieeffizienz, Abfall- und Wasserwirtschaft sowie nachhaltige und innovative Mobilität. Darüber hinaus umfasst der Plan Investitionen in den Bereichen FuE und Innovation, Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme sowie Übergang zu grünen Arbeitsplätzen und Kreislaufwirtschaft. Der Plan stellt ausdrücklich auf den ökologischen Wandel in der kroatischen Wirtschaft und Gesellschaft ab und sieht verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und der Bereitstellung elektronischer Behördendienste vor. Er umfasst zudem Investitionen in die feste und drahtlose digitale Netzanbindung und ergänzende Reformen im Einklang mit der Leitinitiative der Union für digitale Konnektivität und dem gemeinsamen Instrumentarium der Union zur Förderung der Konnektivität, 4 um in abgelegenen ländlichen Gebieten, die in Bezug auf die Gigabit-Internetanbindung ins Hintertreffen geraten sind, Investitionen in digitale Infrastruktur zu erleichtern.

(10)Der im Plan vorgesehene Beitrag zur Säule für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum stützt sich weitgehend auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen, die Förderung von KMU sowie großer Unternehmen und Anreize für Innovation und FuE. Dies umfasst die weitere Verringerung der administrativen und steuerähnlichen Belastung der Unternehmen, die Liberalisierung mehrerer reglementierter Berufe und die Verbesserung des Zugangs der Unternehmen zur Finanzierung, um die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität zu verbessern, bei gleichzeitiger Anpassung ihrer Betriebsprozesse an den ökologischen und digitalen Wandel, unter anderem auch durch verstärkte Investitionen in Umwelttechnologie. Ein weiterer Schwerpunkt des Plans liegt auf der Steigerung der Nachhaltigkeit und des Einsatzes digitaler Technologien in der Tourismusbranche; dabei sollen insbesondere durch die Modernisierung der Infrastruktur die Energieeffizienz und der Anteil der erneuerbaren Energiequellen erhöht werden und es soll die Anpassung der Geschäftsmodelle an die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft gefördert werden. Zur Verbesserung des sozialen Zusammenhalts dürften vor allem auch auf benachteiligte Gruppen ausgerichtete aktivierende Arbeitsmarktmaßnahmen und Maßnahmen im Bildungsbereich sowie armutsverringernde sozialpolitische Maßnahmen beitragen. Darüber hinaus soll der territoriale Zusammenhalt, insbesondere die Zugänglichkeit und Anbindung weniger dicht besiedelter Gebiete und Inseln, durch eine erweiterte, modernisierte und besser verwaltete Straßen-, Schienen- und Seeverkehrsinfrastruktur, durch eine bessere Anbindung des Süd-Nord-Stromnetzes und durch die Modernisierung der öffentlichen Abwasser- und Wasserversorgungsnetze gestärkt werden.

(11)Bei der Säule Gesundheit sowie wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz sind Verbesserungen des Gesundheitssystems hinsichtlich notwendiger Strukturreformen sowie benötigter Infrastruktur und medizinischer Ausrüstung geplant, wodurch auch der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt und die Konvergenz innerhalb Kroatiens und mit der Union gestärkt werden. Weitere Maßnahmen sollen eine flächendeckende medizinische Grundversorgung und Arzneimittelversorgung sicherstellen und so die Resilienz und Vorsorge des Gesundheitssystems verbessern, was gleichzeitig die Lebensqualität in ländlichen, abgelegenen und Inselgebieten erhöhen wird. In Bezug auf die Langzeitpflege sieht der Plan Investitionen vor, die die Verfügbarkeit, Erschwinglichkeit und Qualität der häuslichen Betreuung und der Betreuung in der lokalen Gemeinschaft verbessern sollen; das Gleiche gilt für Betreuungsdienste in der Heimunterbringung, diese soll aber Personen vorbehalten sein, die wegen funktioneller Einschränkungen auf eine Heimunterbringung angewiesen sind; parallel dazu sollen mehrere Komponenten die Resilienz der öffentlichen Verwaltung und die institutionelle Resilienz stärken. Auch im Bildungsbereich sieht der Plan wichtige Maßnahmen vor, insbesondere Investitionen in die Infrastruktur zur Förderung der Inanspruchnahme frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, die Ermöglichung von Ganztagesunterricht und die Erhöhung der Zahl der obligatorischen Unterrichtsstunden in den Grundschulen, die Überarbeitung der Lehrpläne sowie die Modernisierung der Hochschulbildung, was die Bildungsergebnisse spürbar verbessern dürfte. Reformen sollen die Fragmentierung der öffentlichen Forschungseinrichtungen verringern, zu einer ergebnisorientierten Finanzierung von Forschung und Innovation führen und die Laufbahnen in der Forschung insbesondere in den Bereichen Naturwissenschaften, Technologie, Ingenieurwissenschaften, Mathematik sowie Informations- und Kommunikationstechnologie verbessern.

Bewältigung aller oder eines wesentlichen Teils der Herausforderungen, die in den länderspezifischen Empfehlungen ermittelt wurden

(12)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe b und des Anhangs V Abschnitt 2.2 der Verordnung (EU) 2021/241 ist zu erwarten, dass der Aufbau- und Resilienzplan wirksam zur Bewältigung aller oder eines wesentlichen Teils der Herausforderungen beiträgt (Einstufung A), die (auch was deren finanzpolitische Aspekte betrifft) in den länderspezifischen Empfehlungen an Kroatien, in den an Kroatien gerichteten Empfehlungen nach Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 oder in anderen von der Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters offiziell angenommenen einschlägigen Dokumenten ermittelt wurden.

(13)Die Empfehlungen zur unmittelbaren fiskalpolitischen Reaktion auf die Pandemie können als außerhalb des Anwendungsbereichs des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans liegend angesehen werden, wenngleich Kroatien ungeachtet dessen im Einklang mit der allgemeinen Ausweichklausel insgesamt angemessen und ausreichend auf die unmittelbare Notwendigkeit reagiert hat, die Wirtschaft in den Jahren 2020 und 2021 mit fiskalischen Mitteln zu stützen.

(14)Der Plan umfasst umfangreiche, sich wechselseitig verstärkende Reformen und Investitionen, die zur wirksamen Bewältigung aller oder eines wesentlichen Teils der in den länderspezifischen Empfehlungen, die der Rat 2019 und 2020 im Rahmen des Europäischen Semesters an Kroatien gerichtet hat, dargelegten wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen beitragen, insbesondere in den Bereichen öffentliche Verwaltung, Resilienz des Gesundheitssystems, Beschäftigung, Bildung und Kompetenzen, insbesondere für benachteiligte Gruppen, Klimaschutz und digitaler Wandel, Rahmenbedingungen für Unternehmen und Justizsystem.

(15)Der Aufbau- und Resilienzplan enthält Maßnahmen zur Verbesserung des Haushaltsrahmens und trägt zur Bewältigung der Herausforderungen der kroatischen öffentlichen Verwaltung, unter anderem bezüglich des Lohnbildungsrahmens und der Fragmentierung der lokalen Gebietskörperschaften, bei. Mit spezifischen Maßnahmen sollen die Kapazitäten und die Effizienz der öffentlichen Verwaltung zwecks Konzipierung und Umsetzung öffentlicher Projekte und Strategien gestärkt werden. Der kroatische Plan sieht Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Justizsystems vor und enthält konkrete Verpflichtungen in Bezug auf die Verkürzung der Dauer von Gerichtsverfahren, den Abbau des Verfahrensrückstaus und die Digitalisierung der Justiz. Ferner umfasst der Plan Maßnahmen zur Stärkung des Rahmens zur Prävention und Ahndung von Korruption.

(16)Der Plan kommt der Empfehlung des Rates für eine Bildungsreform nach und enthält Maßnahmen zur Förderung der Inanspruchnahme frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE), zur Erhöhung der Zahl der obligatorischen Unterrichtsstunden in Grundschulen, zur Überarbeitung der Lehrpläne, zum Ausbau der digitalen Kompetenzen und zur Modernisierung der Hochschulbildung. Gezielte Reformen und Investitionen sollen die Verfahren der öffentlichen Arbeitsvermittlung verbessern, wobei aktivierende Arbeitsmarktmaßnahmen, die Einführung von Gutscheinen für Ausbildungs- und Weiterbildungsprogramme und die Änderung des Arbeitsrechts dazu beitragen dürften, die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen. Herausforderungen beim kroatischen Sozialsystem werden durch Maßnahmen angegangen, die die Abdeckung, Angemessenheit und Ausrichtung der Sozialleistungen verbessern und die Entwicklung neuer Sozialleistungen ermöglichen sollen.

(17)Der kroatische Aufbau- und Resilienzplan soll die Rahmenbedingungen für Unternehmen in Kroatien verbessern und die in den verschiedenen Empfehlungen des Rates erwähnten Wachstums- und Investitionshemmnisse beseitigen. Das Maßnahmenpaket zu den Rahmenbedingungen für Unternehmen zielt darauf ab, den Verwaltungsaufwand und die steuerähnlichen Belastungen zu verringern, die rechtlichen Anforderungen an freiberufliche Dienstleistungen zu senken und den Zugang zu Finanzmitteln zu verbessern. Die im Aufbau- und Resilienzplan enthaltenen Maßnahmen zielen außerdem darauf ab, die Unternehmensführung und -kontrolle in staatseigenen Unternehmen zu verbessern und die Veräußerung staatseigener Unternehmen und nicht-produktiver Vermögenswerte zu intensivieren. Ein erheblicher Teil der Investitionen sollte den ökologischen und digitalen Wandel unterstützen. Der Aufbau- und Resilienzplan sieht umfangreiche Investitionen vor, um den Empfehlungen des Rates zur Energieeffizienz, zur Umweltinfrastruktur und zu einem effizienteren Verkehrssystem nachzukommen. Der kroatische Aufbau- und Resilienzplan sieht zudem Maßnahmen vor, um weiteren Empfehlungen des Rates an Kroatien nachzukommen, einschließlich derjenigen in den Bereichen Forschung und Innovation sowie Gesundheitsversorgung.

(18)Durch Maßnahmen zur Bewältigung der genannten Herausforderungen dürfte der Aufbau- und Resilienzplan auch dazu beitragen, die in Kroatien bestehenden Ungleichgewichte 5 zu korrigieren, insbesondere was die hohe gesamtstaatliche, private und Auslandsverschuldung in Verbindung mit niedrigem Potenzialwachstum betrifft.

Beitrag zum Wachstumspotenzial, zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowie zur wirtschaftlichen, sozialen und institutionellen Resilienz

(19)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe c und des Anhangs V Abschnitt 2.3 der Verordnung (EU) 2021/241 ist zu erwarten, dass der Aufbau- und Resilienzplan große Auswirkungen haben wird (Einstufung A), d. h. er wird das Wachstumspotenzial, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz des Mitgliedstaats stärken, unter anderem durch die Förderung von Maßnahmen für Kinder und Jugendliche zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte beitragen, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Krise abmildern und somit zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und zur wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Konvergenz innerhalb der Union beitragen.

(20)Den Simulationen der Kommission zufolge ist der Aufbau- und Resilienzplan geeignet, das BIP Kroatiens bis 2026 um 2,9 % zu steigern 6 . Die Durchführung der im Plan vorgesehenen Investitionen und Reformen dürfte dazu beitragen, die wichtigsten wirtschaftlichen Schwächen Kroatiens wie sein vergleichsweise geringes Beschäftigungs- und Wachstumspotenzial zu beheben. Investitionen in Forschung und Innovation dürften die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität Kroatiens verbessern, während Weiterqualifizierungen die Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitskräfte verbessern und den Fachkräftemangel sowie das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage auf dem Arbeitsmarkt verringern dürften. Erhebliche Investitionen in Bildung dürften dazu beitragen, die Bildungsergebnisse zu verbessern. All diese Maßnahmen dürften das Humankapital und die Arbeitsproduktivität erhöhen und somit den Beitrag der Arbeitskräfte zum Potenzialwachstum steigern.

(21)Die weitere Liberalisierung des Dienstleistungsmarktes, einschließlich verschiedener freiberuflicher Dienstleistungen, dürfte den Verbrauchern zugutekommen, den Wettbewerb stärken und mehr Arbeitsplätze schaffen. Die Verringerung des Verwaltungsaufwands und der steuerähnlichen Abgaben sowie Verwaltungsmaßnahmen zur Verbesserung der Unternehmensführung und -kontrolle in staatseigenen Unternehmen, zur Verbesserung des öffentlichen Auftragswesens, zur Bekämpfung von Korruption und zum Ausbau der Kapazitäten im Bereich der Geldwäschebekämpfung dürften Kroatien in die Lage versetzen, seine Verpflichtungen nach seinem Beitritt zum neuen europäischen Wechselkursmechanismus (WKM II) zu erfüllen. Diese Schritte werden sich positiv auf das Vertrauen der Investoren auswirken und Kroatien für ausländische Investitionen und den Transfer von Know-how attraktiver machen. Diese Reformen sowie Investitionen in ein effizienteres Verkehrssystem, die weitere Dekarbonisierung der Industrie, die Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und die Förderung des ökologischen und digitalen Wandels dürften die Wettbewerbsfähigkeit steigern und die Wirtschaft insgesamt nachhaltiger machen.

(22)Der Aufbau- und Resilienzplan enthält Maßnahmen, die darauf abzielen, die Beschäftigungsfähigkeit der am stärksten benachteiligten Personen zu verbessern und so soziale Ausgrenzung und Armut zu verringern. Das Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung in Kroatien steht in engem Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit. Ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Menschen, die in Erwerbslosenhaushalten leben, sind stärker armutsgefährdet, und sowohl die Zahl der Anspruchsberechtigten als auch die Angemessenheit der Arbeitslosenunterstützung sind nach wie vor gering. Der Aufbau- und Resilienzplan sieht die Verpflichtung vor, die Angemessenheit der garantierten Mindestleistung, des wichtigsten Instruments zur Verringerung der Armut, zu verbessern und ihren Empfängerkreis auszuweiten. Ferner sollen die Arbeitslosenunterstützung erhöht, ihre Dauer verlängert und die Mindestrente angehoben werden. Auch die Maßnahmen der beruflichen Bildung und Kompetenzentwicklung in der Tourismusbranche, im Klimaschutzbereich und im Digitalbereich zielen in hohem Maße auf benachteiligte Gruppen ab.

(23)Der Plan umfasst verschiedene Maßnahmen, die zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte beitragen sollen und unter anderem darauf abzielen, den Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung zu verbessern, digitale Lösungen für den Austausch von Daten über Sozialleistungen zu entwickeln und eine Sozialbetreuung einzuführen, um insbesondere unter den jungen Menschen Beschäftigung und soziale Inklusion zu fördern.

Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen

(24)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe d und des Anhangs V Abschnitt 2.4 der Verordnung (EU) 2021/241 ist der Aufbau- und Resilienzplan geeignet sicherzustellen, dass keine Maßnahme zur Durchführung der im Plan enthaltenen Reformen und Investitionsvorhaben (Einstufung A) eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates 7 (Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen) verursacht.

(25)Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2021/241 und den Technischen Leitlinien der Kommission für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (ABl. C 58 vom 18.2.2021, S. 1) hat Kroatien Nachweise und Garantien dafür vorgelegt, dass sichergestellt ist, dass die Maßnahmen zur Durchführung der im Aufbau- und Resilienzplan enthaltenen Reformen und Investitionsvorhaben in Bezug auf keines der sechs Umweltziele – Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme – zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen.

(26)Durch die Wahl von Maßnahmen, die entweder wesentlich zu Umweltzielen beitragen oder keine oder keine erheblichen absehbaren Auswirkungen auf Umweltziele haben, dürften viele Maßnahmen des Plans von vornherein mit dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Einklang stehen, z. B. in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Arbeitsmarkt und öffentliche Verwaltung. Erforderlichenfalls wird im Wege spezifischer Etappenziele und Zielwerte sichergestellt, dass erhebliche Beeinträchtigungen vermieden werden. So dürfen Investitionen in CO2-Abscheidung und -Speicherung weder die Anschaffung oder Nutzung von Anlagen für tertiäre Erdölförderung noch eine Steigerung der Ölförderung zur Folge haben. Ebenso soll bei den Erdwärme-Investitionen durch ein Etappenziel und einen Zielwert sichergestellt werden, dass die Projekte weder die Exploration und Förderung von Erdöl noch von Erdgas umfassen, dass keine Anlagen für solche Zwecke erworben werden, dass kein Methan freigesetzt wird und dass die Bohrungen zur Gewinnung von Erdwärme keine Wasserverknappung bewirken und die Wasserqualität nicht negativ beeinflussen. Das Investitionsvorhaben für den Flughafen Zadar umfasst die Elektrifizierung des Flughafens und die Installation einer Fotovoltaikanlage; dabei wird sichergestellt, dass keine Unterstützung im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/241 für die bauliche Vergrößerung des Flughafens verwendet wird. Ein Etappenziel für Investitionen in medizinische Abfallverbrennungsanlagen im Stadtzentrum von Zagreb soll dafür sorgen, dass die Verbrennungsanlagen für die energetische Verwertung nicht recycelbarer gefährlicher medizinischer Abfälle mit einem Abgasreinigungssystem und einem System zur kontinuierlichen Emissionsüberwachung ausgestattet werden. Besondere Aufmerksamkeit galt außerdem horizontalen Regelungen, bei denen die Anforderungen an die Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen in der Gestaltung der Regelungen verankert wurden und in Etappenzielen festgelegt sind.

Beitrag zum ökologischen Wandel, einschließlich der Erhaltung der biologischen Vielfalt

(27)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe e und des Anhangs V Abschnitt 2.5 der Verordnung (EU) 2021/241 enthält der Aufbau- und Resilienzplan Maßnahmen, die weitgehend (Einstufung A) zum ökologischen Wandel, einschließlich der Erhaltung der biologischen Vielfalt, oder zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Herausforderungen beitragen. Für die Maßnahmen zur Verwirklichung der Klimaschutzziele sind 40,3 % der Gesamtzuweisung des Aufbau- und Resilienzplans vorgesehen (berechnet nach der in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegten Methode). Gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2021/241 steht der Aufbau- und Resilienzplan mit den Angaben im nationalen Energie- und Klimaplan 2021-2030 im Einklang.

(28)Der Aufbau- und Resilienzplan enthält nachhaltige Reformen und Investitionen zur Förderung des digitalen Wandels. Diese umfassen Investitionen in Energieeffizienz durch die Sanierung öffentlicher und privater Gebäude, Reformen zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energieträger, Investitionen in Erdwärme sowie in Strom- und Verteilernetze zur Erleichterung der Integration erneuerbarer Energieträger. Investitionen in die CO2-Abscheidung und geologische Speicherung sollten den Nachweis für innovative Technologien mit Klimaschutzpotenzial erbringen. Darüber hinaus fördert der Aufbau- und Resilienzplan den Einsatz fortgeschrittener Biokraftstoffe, die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und den Ausbau der Betankungsinfrastruktur, Maßnahmen, die den Übergang zu einer nachhaltigen Mobilität in den nächsten zehn Jahren unterstützen. Der Plan unterstützt die Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene und sieht gleichzeitig Investitionen in emissionsfreie Fahrzeuge und Schiffe sowie in die Förderung der betreffenden Infrastruktur vor. Schließlich dürften auch Investitionen in die Entwicklung von Umweltschutzkompetenzen und die Unterstützung von KMU und großen Unternehmen bei Investitionen in umweltfreundliche Produktionsprozesse und in eine nachhaltigere Tourismusbranche zur Verwirklichung der ökologischen Ziele beitragen.

(29)Die zum ökologischen Wandel beitragenden Reformen und Investitionen stehen insgesamt mit den bestehenden nationalen Plänen im Einklang. Was die Umweltschutzpolitik angeht, so dürfte der Aufbau- und Resilienzplan unmittelbar dazu beitragen, die Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen zu verbessern. Der Plan umfasst Infrastrukturinvestitionen, um die Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungssysteme zu modernisieren und den Übergang zur Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen. Es werden Mittel für die Errichtung neuer Infrastrukturen bereitgestellt, um den Anteil der auf Mülldeponien entsorgten Abfälle zu verringern, darunter Recyclinganlagen und Abfalltrennungsanlagen. Der Plan umfasst Investitionen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in der Landwirtschaft, um Lebensmittelabfälle verringern zu helfen. Er umfasst zudem gezielte Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt, wie die Wiederherstellung von Flüssen und Überschwemmungsgebieten und die Beseitigung invasiver Arten im empfindlichen Gebiet des Neretva-Delta. Diese Maßnahmen dürften dafür sorgen, dass sich der kroatische Aufbau- und Resilienzplans dauerhaft auf den ökologischen Wandel, auf die biologische Vielfalt und den Umweltschutz auswirkt.

(30)Die Reformen und Investitionen dürften einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele Kroatiens in den Bereichen Dekarbonisierung und Klimaschutz leisten, wie sie im nationalen Energie- und Klimaplan für 2030 und in der langfristigen Strategie für die Dekarbonisierung dargelegt sind. In Bezug auf die in der Verordnung (EU) 2020/852 festgelegten Umweltziele enthält der Plan wertvolle Klimaschutzmaßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, insbesondere durch die Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäude, Investitionen zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien in den Bereichen Energie und Verkehr sowie die Nutzung innovativer Technologien. Der Plan umfasst wichtige Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, einschließlich der Förderung einer nachhaltigen Wasserbewirtschaftung durch Verringerung der Wasserverluste und des Energieverbrauchs in den Wasserversorgungsnetzen. Der Plan umfasst zudem umfangreiche Investitionen in naturbasierte Lösungen für den Hochwasserschutz. Der kroatische Plan dürfte auch zu den Energie- und Klimazielen der Union für 2030 und dem Ziel der Klimaneutralität der Union bis 2050 beitragen.

Beitrag zum digitalen Wandel

(31)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe f und des Anhangs V Abschnitt 2.6 der Verordnung (EU) 2021/241 enthält der Aufbau- und Resilienzplan Maßnahmen, die weitgehend (Einstufung A) zum digitalen Wandel oder zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Herausforderungen beitragen. Für die Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele im Digitalbereich sind 20,4 % der Gesamtzuweisung des Aufbau- und Resilienzplans vorgesehen (berechnet nach der in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 dargelegten Methode).

(32)Maßnahmen zur Förderung des digitalen Wandels ziehen sich durch den gesamten Aufbau- und Resilienzplan Kroatiens, was zeigt, welche zentrale und bereichsübergreifende Rolle die geplanten Digitalisierungsbemühungen spielen. Der Aufbau- und Resilienzplan enthält eine Komponente, die ausschließlich auf den ökologischen Wandel in der kroatischen Wirtschaft und Gesellschaft abstellt und kohärente Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und der Bereitstellung digitaler Behördendienste vorsieht. Sie umfasst Investitionen in eine bessere digitale Infrastruktur für Festnetz- und mobile Internetdienste, um in abgelegenen ländlichen Gebieten mit Nachholbedarf bezüglich der digitalen Inklusion für eine digitale Anbindung zu sorgen.

(33)Neben dieser speziell dem digitalen Wandel gewidmeten Komponente tragen auch die meisten anderen Komponenten zur Digitalisierung Kroatiens bei. Der Plan umfasst erhebliche Maßnahmen zur Digitalisierung des Verkehrs-, Energie-, Gesundheits-, Justiz- und Bildungswesens und spezifische Investitionen in digitale Instrumente für die Hochschulbildung. Es soll eine umfassende Strategie entwickelt werden, um den digitalen Wandel der kroatischen Gesellschaft und Wirtschaft für das nächste Jahrzehnt zu steuern, in der strategische Ziele für die Digitalisierung der Wirtschaft, der öffentlichen Verwaltung und der Justiz, für die digitale Anbindung und für die Entwicklung der IKT-Kompetenzen festgelegt werden.

(34)Die im Rahmen des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans geförderten Reformen und Investitionen im Digitalbereich dürften sich nachhaltig auswirken. So dürften die Investitionen zur Unterstützung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung Kroatiens systemische Veränderungen hin zur Entwicklung interoperabler Systeme auf nationaler und internationaler Ebene und hin zu datengesteuerten Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung mit sich bringen. Außerdem dürften sie die Interaktion zwischen der kroatischen öffentlichen Verwaltung und den Nutzern verändern. Mit Investitionen in die Konnektivität soll außerdem die digitale Kluft zwischen städtischen und ländlichen Gebieten verringert werden, wobei ergänzende Maßnahmen, die mit anderen nationalen oder Unionsmitteln finanziert werden, ebenfalls zur Verwirklichung der Gigabit-Ziele der Union beitragen werden.

Dauerhafte Auswirkungen

(35)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe g und des Anhangs V Abschnitt 2.7 der Verordnung (EU) 2021/241 ist zu erwarten, dass der Aufbau- und Resilienzplan in Kroatien eine weitgehend (Einstufung A) dauerhafte Wirkung zeigt.

(36)Die Reformen zur Verringerung der administrativen und finanziellen Belastung der Unternehmen im Wege der Vereinfachung schwerfälliger Vorschriften und der Abschaffung steuerähnlicher Abgaben dürften die Wertschöpfung im privaten Sektor verbessern. Ebenso sollten Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und zur Bekämpfung der Geldwäsche sowie Reformen zur Verringerung des Verfahrensrückstaus und zur Beschleunigung der Bearbeitungszeiten im Justizsystem die Institutionen stärken und das Vertrauen der Investoren stärken, um Investitionen und Know-how nach Kroatien zu locken. Reformen zur Liberalisierung der reglementierten Berufe dürften den Wettbewerb in der Wirtschaft stärken, was den Verbrauchern zugutekommen und neue Arbeitsplätze schaffen dürfte. Reformen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit des Forschungs- und Innovationsrahmens, einschließlich verbesserter Steueranreize für FuE sowie Innovationsförderprogrammen, dürften die Entwicklung von Spitzensegmenten fördern und sich nachhaltig positiv auf die Produktivität und die Wirtschaft insgesamt auswirken. Verbesserungen bei der Unternehmensführung und -kontrolle in staatseigenen Unternehmen und die intensive Veräußerung staatseigener Unternehmen und nicht-produktiver Vermögenswerte dürften sich nachhaltig positiv auf den effizienten Ressourceneinsatz in der Wirtschaft auswirken. Andere bedeutende Initiativen zur Verbesserung der Verfahren der öffentlichen Verwaltung, darunter auch deren Digitalisierung, wie etwa für die Unternehmensanmeldung und Entrichtung von Gebühren, sowie zur Förderung der Kompetenzentwicklung der Bediensteten dürften sich ebenfalls nachhaltig positiv auf die Qualität der Dienstleistungen für Unternehmen und Haushalte auswirken.

(37)Investitionen in das Bildungs- und das Gesundheitswesen und in arbeitsmarktrelevante Qualifikationen dürften sich langfristig positiv auf das Humankapital auswirken. Investitionen in Forschung und Innovation dürften die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen steigern, während Investitionen in saubere Energie, nachhaltigen Tourismus, die Modernisierung des Verkehrssystems sowie den digitalen und ökologischen Wandel die Wirtschaft strukturell nachhaltiger machen und im Laufe der Zeit zusätzliche Investitionen mobilisieren dürften. Die Verbindung von energetischen mit seismischen Gebäudesanierungen dürfte zu nachhaltigen Verbesserungen sowohl hinsichtlich des Energieverbrauchs als auch der Sicherheit führen. 

(38)Verstärkt werden können die dauerhaften Auswirkungen des Plans auch durch Synergien zwischen dem Plan und anderen - etwa im Rahmen der Kohäsionsfonds finanzierten - Programmen, insbesondere durch eine umfassende Bewältigung tief verwurzelter territorialer Herausforderungen und die Förderung einer ausgewogenen Entwicklung.

Überwachung und Durchführung

(39)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe h und des Anhangs V Abschnitt 2.8 der Verordnung (EU) 2021/241 sind die im Aufbau- und Resilienzplan vorgeschlagenen Modalitäten angemessen (Einstufung A), um die wirksame Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans sicherzustellen, einschließlich des vorgesehenen Zeitplans, der Etappenziele und Zielwerte sowie der entsprechenden Indikatoren.

(40)In die Umsetzung der Maßnahmen des Aufbau- und Resilienzplans sollten Behörden verschiedener Ebenen eingebunden sein. Eine zentrale Koordinierungsstelle, die dem Finanzministerium unterstehen wird, soll die federführende nationale Stelle sein und mit der Gesamtkoordinierung und Überwachung des Aufbau- und Resilienzplans, einschließlich der aktiven Überwachung der Fortschritte der Maßnahmen anhand der für die einzelnen Komponenten festgelegten Etappenziele und Zielwerte betraut werden. Die unmittelbare Verantwortung für die Umsetzung der Reformen und Investitionen im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans sollte bei den zuständigen Ministerien liegen, während der Durchführungsausschuss auf Ministerebene die kohärente Verwendung aller Unionsmittel sicherstellen sollte. Im Aufbau- und Resilienzplan sind für jede einzelne Investition und Reform Etappenziele und Zielwerte festgelegt. Die Zahl der Etappenziele und Zielwerte ist im Hinblick auf die Anzahl der Maßnahmen und den Umfang des Plans im Verhältnis zur kroatischen Wirtschaft angemessen. Die für die Etappenziele und Zielwerte vorgesehenen qualitativen und quantitativen Indikatoren sind hinreichend klar, realistisch und umfassend, sodass die Erfüllung der Indikatoren zurückverfolgt und überprüft werden kann. Zwar enthält der Aufbau- und Resilienzplan umfassende Koordinierungs-, Umsetzungs- und Überwachungsvorkehrungen, doch dürfte seine Umsetzung entscheidend von der Verwaltungs- und Durchführungskapazität der Durchführungsstellen abhängen, von denen einige noch benannt oder eingerichtet werden müssen. Die Einrichtung der Durchführungs- und Koordinierungsstruktur muss daher besonders aufmerksam verfolgt werden, wobei die zentrale Koordinierungsstelle wie im spezifischen Etappenziel vorgesehen bis Ende 2021 eingerichtet werden soll.

(41)Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die finanzielle Unterstützung aus der Fazilität gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2021/241 kommuniziert und bekannt gemacht wird. Technische Unterstützung bei der Umsetzung des Plans müssen die Mitgliedstaaten im Rahmen des Instruments für technische Unterstützung beantragen.

Kosten

(42)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe i und des Anhangs V Abschnitt 2.9 der Verordnung (EU) 2021/241 ist die im Aufbau- und Resilienzplan angegebene Begründung für die geschätzten Gesamtkosten des Plans in mittlerem Maße (Einstufung B) angemessen und plausibel, steht im Einklang mit dem Grundsatz der Kosteneffizienz und entspricht den erwarteten volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen.

(43)Kroatien legte eine allgemeine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten pro Maßnahme vor, wobei auf frühere ähnliche Projekte oder auf zum Nachweis der Kostenangaben durchgeführte Studien verwiesen und die Methode zur Ermittlung der Gesamtkosten angemessen erläutert wird. Für die verschiedenen Maßnahmen, bei denen die Kosten nicht im Voraus genau bestimmt werden können, z. B. bei Projekten, die im Rahmen von wettbewerblichen Verfahren wie Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt werden sollen, wird im Aufbau- und Resilienzplan in der Regel anhand von Erfahrungswerten begründet, dass die Kosten angesichts der Ziele der Maßnahme nicht unverhältnismäßig sind. Bei einem Großteil der Maßnahmen werden die Kostenschätzungen als angemessen und plausibel bewertet. Kroatien hat zwar erhebliche Anstrengungen unternommen, um die erforderlichen Informationen über die Kostenrechnung bereitzustellen, doch erstrecken sich die Methode und die Kostenbegründungen nicht lückenlos auf alle Elemente der Maßnahmen, sodass Teile der Gesamtkosten in einigen Fällen nicht erläutert werden. Bei einer begrenzten Anzahl von Kostenschätzungen überstiegen die Kosten die bei vergleichbaren Vorhaben festgelegte Kostenspanne in mittlerem Maße. Da die für diese Kostenschätzungen angewandte Methode nicht ausreichend erläutert und der Zusammenhang zwischen Begründung und Kosten nicht immer ganz klar ist, ist die höhere Einstufung für dieses Bewertungskriterium ausgeschlossen. Die geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans stehen im Einklang mit dem Grundsatz der Kosteneffizienz und entsprechen den erwarteten nationalen volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen.

Schutz der finanziellen Interessen

(44)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe j und des Anhangs V Abschnitt 2.10 der Verordnung (EU) 2021/241 sind die im Aufbau- und Resilienzplan vorgeschlagenen Modalitäten angemessen (Einstufung A), um Korruption, Betrug und Interessenkonflikte bei der Verwendung der im Rahmen der genannten Verordnung bereitgestellten Mittel zu verhindern, aufzudecken und zu beheben, und geeignet, eine Doppelfinanzierung durch die Verordnung und durch andere Unionsprogramme wirksam zu verhindern. Dies lässt die Anwendung anderer Instrumente und Mechanismen zur Förderung und Durchsetzung der Einhaltung von EU-Recht, insbesondere auch zur Prävention, Aufdeckung und Behebung von Korruption, Betrug und Interessenkonflikten und zum Schutz der finanziellen Interessen der Union gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates 8 unberührt.

(45)Das für die Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans Kroatiens eingerichtete System ist angemessen beschrieben, kohärent aufgebaut und beruht auf robusten Verfahren und Strukturen. Insbesondere sind die Funktionen und Zuständigkeiten der Akteure für Kontrollen und Prüfungen klar, die einschlägigen Kontrollfunktionen sind angemessen getrennt und die Unabhängigkeit der die Prüfungen vornehmenden Akteure ist gewährleistet. Als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Plans sollte die Direktion für makroökonomische Analyse im Finanzministerium fungieren. Für jede Komponente und jede Teilkomponente wurde im Einklang mit den im Gesetz über das System der staatlichen Verwaltung vorgesehenen sektoralen Zuständigkeiten eine Behörde auf Minister- bzw. Regierungsebene benannt, die für die Durchführung der Reformen und Investitionen zuständig ist. Nachdem überprüft wurde, ob die Etappenziele und Zielwerte erreicht wurden, sollten die Zahlungsanträge von der Abteilung „Nationaler Fonds“ im Finanzministerium vorbereitet und zusammen mit der Verwaltungserklärung und der Zusammenfassung der durchgeführten Prüfungen halbjährlich bei der Europäischen Kommission eingereicht werden. Die Aufgaben der Prüfbehörde werden von der für die Prüfung des Durchführungssystems für Programme der Europäischen Union zuständigen Stelle (ARPA) wahrgenommen.

(46)Kroatien hat in seinem Aufbau- und Resilienzplan Modalitäten vorgeschlagen, die insgesamt angemessen sicherstellen, dass Korruption, Betrug und Interessenkonflikte bei der Verwendung der im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/241 bereitgestellten Mittel verhindert, aufgedeckt und behoben werden, darunter auch Regelungen, durch die Doppelfinanzierungen verhindert werden sollen. Vor Einreichung des ersten Zahlungsantrags sollten die Etappenziele bezüglich der Festlegung des rechtlichen Mandats der an der Durchführung und Kontrolle beteiligten Stellen, insbesondere bezüglich der Koordinierungsstelle und bezüglich der Modernisierung des IT-Systems erfüllt sein. Damit die für die Kontrollen zuständigen Akteure, ihre Aufgaben und Tätigkeiten wie geplant wahrnehmen können, müssen sie zudem spätestens zum Zeitpunkt der Einreichung des ersten Zahlungsantrags über die erforderlichen Befugnisse und Verwaltungskapazitäten verfügen, was voraussetzt, dass die Etappenziele bezüglich der Analyse ihrer Arbeitsbelastung und der sich daraus ergebenden Empfehlungen erfüllt sind.

Kohärenz des Plans

(47)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe k und des Anhangs V Abschnitt 2.11 der Verordnung (EU) 2021/241 sind die im Aufbau- und Resilienzplan enthaltenen Maßnahmen zur Durchführung von Reformprojekten und öffentlichen Investitionsvorhaben in hohem Maße (Einstufung A) kohärent.

(48)Der kroatische Aufbau- und Resilienzplan gliedert sich in fünf Komponenten und eine Initiative, die kohärent sind und das gemeinsame Ziel unterstützen, die Erholung der kroatischen Wirtschaft anzukurbeln und die Auswirkungen von COVID-19 abzufedern, zum ökologischen und digitalen Wandel und zu inklusivem Wachstum beizutragen und die Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit der kroatischen Wirtschaft zu stärken. Die Komponenten des Plans und insbesondere die Initiative „Gebäudesanierung“ dürften zudem zur Beseitigung der Schäden beitragen, die durch die beiden verheerenden Erdbeben verursacht wurden, von denen 2020 sowohl Zentralkroatien mit Folgen in und um Zagreb als auch die Region Banovina heimgesucht wurden. Alle fünf Komponenten sowie die Initiative stützen sich auf kohärente Reform- und Investitionspakete mit Maßnahmen, die sich gegenseitig verstärken, sich ergänzen oder einander ergänzen und verstärken. Ferner bestehen zwischen den verschiedenen Komponenten und Initiativen Synergien, und keine Maßnahme läuft einer anderen zuwider oder beeinträchtigt ihre Wirksamkeit.

Gleichheitspolitik

(49)Der Aufbau- und Resilienzplan umfasst Maßnahmen, die dazu beitragen könnten, die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen. Die Arbeitsmarktreform dürfte zu diesem Ziel beitragen und insbesondere die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben erleichtern, indirekt das geschlechtsspezifische Lohngefälle verringern und das hohe geschlechtsspezifische Rentengefälle angehen. Aus dem Plan sollten IKT-Projekte finanziert werden, deren Fokus auf Gleichstellungsaspekten liegt. Er umfasst eine Reform des Bildungssystems, die darauf abzielt, Chancengleichheit für alle Kinder zu gewährleisten, vor allem durch die Förderung der Inanspruchnahme frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung und die Erhöhung der Zahl der Unterrichtsstunden in der Grundschule. Kroatien sollte ein System der Sozialbetreuung entwickeln, über das schwer erreichbare Gruppen, wie Menschen mit Behinderungen, Opfer von Gewalt, Obdachlose, Migranten, Roma und junge Menschen, die vom Sozialsystem nicht erfasst werden, unterstützt und bei der Arbeitssuche begleitet werden. Der Plan sieht mehrere Investitionen vor, die auf die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zugeschnitten sind, wie Maßnahmen zur Gewährleistung der Zugänglichkeit von öffentlichen und Wohngebäuden, zur Bereitstellung angemessener Mobilitätsdienste, zur Förderung hybrider Arbeitsplatzzugänge und zur Gewährleistung des Zugangs zu digitalen öffentlichen Diensten.

Selbstbewertung der Sicherheit

(50)Kroatien hat gemäß Artikel 18 Absatz 4 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2021/241 für Investitionen in digitale Kapazitäten und Konnektivität eine Selbstbewertung der Sicherheit vorgelegt. Im Aufbau- und Resilienzplan wird die Verordnung beschrieben, die die nationale Regulierungsstelle für die Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Integrität der Kommunikationsnetze und -dienste ausgearbeitet hat und in der die Art und Weise und die zeitliche Planung der Durchführung dieser Maßnahmen sowie Anforderungen an die Sicherheit von 5G-Kommunikationsnetzen und -diensten festgelegt sind, die auf den Empfehlungen aus der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 29. Januar 2020 „Sichere 5G-Einführung in der EU – Umsetzung des EU-Instrumentariums“ 9 beruhen.

Grenzübergreifende Projekte und Mehrländerprojekte

(51)Der Plan umfasst grenzübergreifende und länderübergreifende Vorhaben in drei Bereichen: Erstens Maßnahmen im Zusammenhang mit der Interoperabilität der Informationssysteme im Rahmen der Komponente „Digitaler Wandel“; diese umfasst die Einrichtung, Modernisierung und Vernetzung der Kernregister und die Einrichtung eines zentralen Interoperabilitätssystems im Einklang mit dem Europäischen Interoperabilitätsrahmen (EIF). Zweitens Maßnahmen im Rahmen der Bildungskomponente: die Digitalisierung des Hochschulwesens dürfte die stärkere Einbindung von Hochschuleinrichtungen in grenzüberschreitende und multinationale Projekte fördern und beschleunigen, insbesondere bei Projekten, bei denen ein gewisser digitaler Reifegrad eine notwendige Voraussetzung für die Teilnahme ist. Drittens Maßnahmen im Rahmen der Komponente Wasser- und Abfallbewirtschaftung: Das Programm zur Entwicklung der öffentlichen Wasserversorgung und das Programm zur Entwicklung der öffentlichen Abwasserbehandlung werden sich positiv auf die Umwelt auswirken, da sie die Verschmutzung der Umwelt und der Wasserressourcen verringern und zum Gewässerschutz beitragen. In diesem Sinne sind ihre Auswirkungen grenzübergreifend und global.

Konsultationen

(52)Vor der Vorlage seines Aufbau- und Resilienzplans führte Kroatien ein Konsultationsverfahren durch und nach der Vorlage des Planentwurfs bei der Kommission im Dezember 2020 führte es eine öffentliche Konsultation der Interessenträger durch. Zwischen Januar und Mai 2021 hielten die Behörden mehr als 15 thematische Sitzungen mit verschiedenen Interessenträgern ab, bei denen sie erläuterten, welche Chancen und Möglichkeiten der Aufbau- und Resilienzplans für Kroatien in den einzelnen Bereichen eröffnet, inwieweit er die aus anderen Unionsmitteln finanzierten Programme ergänzt, und seine Struktur, Kriterien und Verfahren vorstellten. Vor der Annahme des Plans am 1. April 2021 wurde die Zusammenfassung des Plans veröffentlicht und den Medien vorgelegt. Nach der Annahme durch die Regierung wurde die Zusammenfassung des Plans auf der Website der Regierung veröffentlicht und am 14. April 2021 im Parlament erörtert.

(53)Der Aufbau- und Resilienzplan Kroatiens enthält keine Angaben zu der Art und Weise, wie die Behörden die Interessenträger in die Umsetzung des Plans einzubeziehen gedenken. Um sicherzustellen, dass die maßgeblichen Akteure den Plan mittragen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle betroffenen regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und sonstigen Interessenträger, insbesondere auch die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft, während des gesamten Umsetzungsprozesses der im Plan vorgesehenen Investitionen und Reformen in die Überwachung der territorialen Zuweisung der Mittel eingebunden werden.

Positive Bewertung

(54)In Anbetracht der positiven Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Kroatiens durch die Kommission, der zufolge der Plan die Bewertungskriterien der Verordnung (EU) 2021/241 in zufriedenstellender Weise erfüllt, sollten im Einklang mit Artikel 20 Absatz 2 der genannten Verordnung in diesem Beschluss die für die Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans erforderlichen Reformen und Investitionsvorhaben, die relevanten Etappenziele, Zielwerte und Indikatoren sowie der von der Union für die Durchführung des Plans in Form nicht rückzahlbarer finanzieller Unterstützung bereitgestellte Betrag festgelegt werden.

Finanzieller Beitrag

(55)Die geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans Kroatiens belaufen sich auf 6 393 794 220 EUR. Da der Aufbau- und Resilienzplan die Bewertungskriterien der Verordnung (EU) 2021/241 in zufriedenstellender Weise erfüllt und der Betrag der geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans höher als der für Kroatien bereitgestellte maximale finanzielle Beitrag ist, entspricht der dem Aufbau- und Resilienzplan Kroatiens zugewiesene finanzielle Beitrag dem Gesamtbetrag des für Kroatien verfügbaren finanziellen Beitrags.

(56)Nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 ist die Berechnung des maximalen finanziellen Beitrags für Kroatien bis zum 30. Juni 2022 zu aktualisieren. Gemäß Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung sollte für Kroatien nun ein Betrag bereitgestellt werden, für den bis zum 31. Dezember 2022 eine rechtliche Verpflichtung einzugehen ist. Sofern dies aufgrund der Aktualisierung des maximalen finanziellen Beitrags erforderlich ist, sollte der Rat den vorliegenden Beschluss auf Vorschlag der Kommission unverzüglich ändern, um den aktualisierten maximalen finanziellen Beitrag aufzunehmen.

(57)Die bereitzustellende Unterstützung wird aus den Mitteln finanziert, die die Kommission auf der Grundlage von Artikel 5 des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates 10 im Namen der Union an den Kapitalmärkten aufnimmt. Die Unterstützung sollte in Tranchen ausgezahlt werden, wenn Kroatien die jeweiligen Etappenziele und Zielwerte, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans ermittelt wurden, in zufriedenstellender Weise erreicht hat.

(58)Kroatien hat eine Vorfinanzierung in Höhe von 13 % des finanziellen Beitrags beantragt. Dieser Betrag sollte vorbehaltlich des Inkrafttretens der in Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 vorgesehenen Finanzierungsvereinbarung und im Einklang mit deren Bestimmungen für Kroatien bereitgestellt werden.

(59)Dieser Beschluss sollte das Ergebnis von Verfahren zur Vergabe von Unionsmitteln im Rahmen anderer Unionsprogramme als der gemäß der Verordnung (EU) 2021/241 eingerichteten Fazilität sowie möglicher Verfahren im Zusammenhang mit einer Beeinträchtigung des Funktionierens des Binnenmarkts, insbesondere von Verfahren nach Maßgabe der Artikel 107 und 108 AEUV, unberührt lassen. Er enthebt die Mitgliedstaaten keinesfalls ihrer Pflicht, etwaige staatliche Beihilfen gemäß Artikel 108 des Vertrags bei der Kommission anzumelden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1
Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans

Die Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Kroatiens auf der Grundlage der in Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterien wird gebilligt. Die Reformen und Investitionsvorhaben im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans, die Modalitäten und der Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans, einschließlich der relevanten Etappenziele und Zielwerte, die relevanten Indikatoren für die Erfüllung der geplanten Etappenziele und Zielwerte sowie die Modalitäten für die Gewährung des uneingeschränkten Zugangs der Kommission zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten sind im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt.

Artikel 2
Finanzieller Beitrag

(1)Die Union stellt Kroatien einen finanziellen Beitrag in Höhe von 6 295 431 146 EUR 11 in Form einer nicht rückzahlbaren Unterstützung zur Verfügung. Ein Betrag von 4 631 762 551 EUR steht zur Verfügung, für den bis zum 31. Dezember 2022 eine rechtliche Verpflichtung einzugehen ist. Sofern bei der in Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 vorgesehenen Aktualisierung ein Betrag für Kroatien errechnet wird, der dem vorgenannten Betrag entspricht oder diesen übersteigt, steht ein weiterer Betrag von 1 663 668 594 EUR zur Verfügung, für den im Zeitraum 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 eine rechtliche Verpflichtung einzugehen ist.

(2)Der finanzielle Beitrag der Union wird Kroatien von der Kommission in Tranchen gemäß dem Anhang zur Verfügung gestellt. Ein Betrag in Höhe von 818 406 049 EUR wird in Form einer Vorfinanzierung im Umfang von 13 Prozent des finanziellen Beitrags bereitgestellt. Die Vorfinanzierung und die Zahlungen können von der Kommission in einer oder mehreren Tranchen bereitgestellt werden. Die Höhe der Tranchen hängt von der Verfügbarkeit der Mittel ab.

(3)Die Vorfinanzierung wird vorbehaltlich des Inkrafttretens der in Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 vorgesehenen Finanzierungsvereinbarung und im Einklang mit deren Bestimmungen freigegeben. Die Vorfinanzierung wird verrechnet, indem sie anteilig von den zu zahlenden Tranchen abgezogen wird.

(4)Die Freigabe der Tranchen nach Maßgabe der Finanzierungsvereinbarung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Mittel sowie eines Beschlusses der Kommission nach Artikel 24 der Verordnung (EU) 2021/241, wonach Kroatien die einschlägigen Etappenziele und Zielwerte, die für die Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans festgelegt wurden, in zufriedenstellender Weise erreicht hat. Vorbehaltlich des Inkrafttretens der in Absatz 1 genannten rechtlichen Verpflichtungen müssen die Etappenziele und Zielwerte spätestens bis zum 31. August 2026 erreicht werden, damit eine Zahlung erfolgen kann.

Artikel 3
Adressat

Dieser Beschluss ist an die Republik Kroatien gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am […]

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1)    ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17.
(2)    Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25).
(3)    Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates vom 14. Dezember 2020 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise (ABl. L 433I vom 22.12.2020, S. 23).
(4)    Empfehlung (EU) 2020/1307 der Kommission: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32020H1307
(5)    Auf diese makroökonomischen Ungleichgewichte wird in den Empfehlungen nach Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 aus den Jahren 2019 und 2020 verwiesen.
(6)    Diese Simulationen tragen der Gesamtwirkung von NextGenerationEU Rechnung, d. h. sie berücksichtigen auch die Mittel für ReactEU und die Mittelaufstockung für Horizont Europa, InvestEU, den Fonds für einen gerechten Übergang, die ländliche Entwicklung und RescEU. In der Simulation nicht berücksichtigt sind die möglichen positiven Auswirkungen von Strukturreformen, die erheblich sein können.
(7)    Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (ABl. L 198 vom 22.6.2020, S. 13).
(8)    Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union (ABl. L 433I vom 22.12.2020, S. 1).
(9)    COM(2020) 50.
(10)    ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1.
(11)    Dieser Betrag entspricht der Mittelzuweisung nach Abzug des proportionalen Anteils Kroatiens an den Ausgaben gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241, berechnet nach der in Artikel 11 der genannten Verordnung festgelegten Methode.