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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2025/4095 |
16.7.2025 |
Mitteilung an die betroffenen Personen, die unter die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2023/891 des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2025/1435 des Rates, und der Verordnung (EU) 2023/888 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1434 des Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren, fallen
(C/2025/4095)
Die betroffenen Personen werden gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) auf Folgendes hingewiesen:
Rechtsgrundlagen für diese Verarbeitung sind der Beschluss (GASP) 2023/891 des Rates (2) über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren, geändert durch den Beschluss (GASP) 2025/1435 des Rates (3), und die Verordnung (EU) 2023/888 des Rates (4), durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1434 des Rates (5), über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren.
Der für diese Verarbeitung Verantwortliche ist der Rat der Europäischen Union, vertreten durch den Generaldirektor der Generaldirektion Außenbeziehungen (RELEX) des Generalsekretariats des Rates, und die mit der Verarbeitung betraute Stelle ist das Referat RELEX.1, das unter folgender Anschrift kontaktiert werden kann:
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Rat der Europäischen Union |
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Generalsekretariat |
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RELEX.1 |
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Rue de la Loi/Wetstraat 175 |
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1048 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
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E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu |
Der Datenschutzbeauftragte des Generalsekretariats des Rates kann unter folgender Anschrift kontaktiert werden:
Datenschutzbeauftragter
E-Mail: data.protection@consilium.europa.eu
Zweck der Verarbeitung ist die Erstellung und Aktualisierung der Liste der Personen, die gemäß dem Beschluss (GASP) 2023/891 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren, geändert durch den Beschluss (GASP) 2025/1435, und der Verordnung (EU) 2023/888 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1434, restriktiven Maßnahmen unterliegen.
Die betroffenen Personen sind die natürlichen Personen, die die Kriterien für die Aufnahme in die Liste gemäß dem Beschluss (GASP) 2023/891 und der Verordnung (EU) 2023/888 erfüllen.
Die erhobenen personenbezogenen Daten umfassen die zur korrekten Identifizierung der betroffenen Person erforderlichen Daten, die Begründung und andere mit den Gründen für die Aufnahme in die Liste zusammenhängende Daten.
Rechtsgrundlagen für den Umgang mit personenbezogenen Daten sind die nach Artikel 29 EUV erlassenen Beschlüsse des Rates und die nach Artikel 215 AEUV erlassenen Verordnungen des Rates, mit denen natürliche Personen (betroffene Personen) benannt und das Einfrieren von Vermögenswerten und Reisebeschränkungen angeordnet werden.
Die Verarbeitung ist erforderlich für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a im öffentlichen Interesse liegt, und für die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen aus den genannten Rechtsakten, denen der Verantwortliche gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2018/1725 unterliegt.
Die Verarbeitung ist aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses gemäß Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2018/1725 erforderlich.
Der Rat kann personenbezogene Daten betroffener Personen von den Mitgliedstaaten und/oder dem Europäischen Auswärtigen Dienst erhalten. Empfänger der personenbezogenen Daten sind die Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst.
Alle personenbezogenen Daten, die vom Rat im Rahmen eigenständiger restriktiver Maßnahmen der EU verarbeitet werden, werden für einen Zeitraum von fünf Jahren – gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem die betroffene Person von der Liste der Personen, deren Vermögenswerte eingefroren werden, gestrichen wurde oder die Gültigkeit der Maßnahme abgelaufen ist – oder, falls beim Gerichtshof Klage erhoben wird, bis zur Verkündung eines rechtskräftigen Urteils aufbewahrt. Personenbezogene Daten, die in vom Rat registrierten Dokumenten enthalten sind, werden vom Rat für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2018/1725 aufbewahrt.
Möglicherweise muss der Rat im Rahmen der Umsetzung von VN-Benennungen durch den Rat oder im Rahmen internationaler Zusammenarbeit in Bezug auf die Politik der EU hinsichtlich restriktiver Maßnahmen personenbezogene Daten in Bezug auf eine betroffene Person mit einem Drittland oder einer internationalen Organisation austauschen.
Liegen weder ein Angemessenheitsbeschluss noch geeignete Garantien vor, so stützt sich die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation gemäß Artikel 50 der Verordnung (EU) 2018/1725 auf folgende Bedingung(en):
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Die Übermittlung ist aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses erforderlich; |
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die Übermittlung ist zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich. |
Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der betroffenen Person findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.
Betroffene Personen haben das Recht auf Information und das Recht auf Auskunft über ihre personenbezogenen Daten. Sie haben auch das Recht, ihre Daten zu berichtigen und zu vervollständigen. Unter bestimmten Umständen haben sie das Recht, eine Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu erwirken, oder das Recht, der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen oder eine Einschränkung ihrer Verarbeitung zu verlangen.
Betroffene Personen können diese Rechte ausüben, indem sie eine E-Mail an den Verantwortlichen mit Kopie an den Datenschutzbeauftragten (siehe oben) senden.
Die betroffenen Personen müssen ihrem Antrag zum Nachweis ihrer Identität die Kopie eines Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) beifügen. Dieses Dokument sollte eine Identifikationsnummer, das Ausstellungsland, die Gültigkeitsdauer, den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum enthalten. Alle anderen Angaben auf der Kopie des Ausweisdokuments, wie etwa das Foto oder andere persönliche Merkmale, können unkenntlich gemacht werden.
Betroffene Personen haben das Recht, gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten einzulegen (edps@edps.europa.eu).
Es wird empfohlen, dass betroffene Personen zunächst versuchen, Abhilfe zu schaffen, indem sie den Verantwortlichen und/oder den Datenschutzbeauftragten des Rates kontaktieren.
(1) ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39.
(2) ABl. L 114 vom 2.5.2023, S. 15.
(3) ABl. L, 2025/1435, 15.7.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1435/oj.
(4) ABl. L 114 vom 2.5.2023, S. 1.
(5) ABl. L, 2025/1434, 15.7.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1434/oj.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/4095/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)