Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand:

Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/102/EG der Kommission vom 14. Februar 2003 zum Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (bekannt gegeben unter Aktenzeichen K[2003] 500) (ABl. L 42, S. 47) – Kontrollen im Sektor Kulturpflanzen – Fall Land Brandenburg

Tenor

Tenor:

1) Die Klage wird abgewiesen.

2) Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten des Verfahrens.