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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2025/4192 |
21.7.2025 |
Mitteilung an die Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2023/2135 des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2025/1481 des Rates, und der Verordnung (EU) 2023/2147 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1480 des Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben, unterliegen
(C/2025/4192)
Den Personen, die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/2135 des Rates (1), geändert durch den Beschluss (GASP) 2025/1481 des Rates (2), und in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/2147 des Rates (3), durchgeführt durch die Verordnung (EU) 2025/1480 des Rates (4), über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben, aufgeführt sind, wird Folgendes mitgeteilt:
Gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2023/2147, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1480, sind diese Personen verpflichtet, Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats, die in ihrem Eigentum oder Besitz sind oder von ihnen gehalten oder kontrolliert werden, innerhalb von sechs Wochen nach der Aufnahme in Anhang I der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem sich diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen befinden, zu melden. Sie müssen mit der zuständigen nationalen Behörde bei der Überprüfung solcher Informationen zusammenzuarbeiten. Ein Verstoß gegen diese Pflichten gilt als Umgehung der Maßnahmen zum Einfrieren von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen.
Die zu meldenden Informationen sind der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats über dessen Website gemäß Anhang II der Verordnung (EU) 2023/2147, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1480, zu übermitteln.
(1) ABl. L, 2023/2135, 11.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2135/oj.
(2) ABl. L, 2025/1481, 18.7.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1481/oj.
(3) ABl. L, 2023/2147, 11.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2147/oj.
(4) ABl. L, 2025/1480, 18.7.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1480/oj.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/4192/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)