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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2025/642 |
10.2.2025 |
EMPFEHLUNG DES RATES
vom 21. Januar 2025
zur Billigung des nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans Polens
(C/2025/642)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1263, insbesondere auf Artikel 17,
auf Empfehlung der Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
ALLGEMEINE ERWÄGUNGEN
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(1) |
Am 30. April 2024 trat ein reformierter EU-Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung in Kraft. Seine Kernelemente sind die Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung (1), die geänderte Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (2) und die geänderte Richtlinie 2011/85/EU des Rates über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten (3). Ziel des Rahmens ist es, durch Reformen und Investitionen gesunde und auf Dauer tragfähige öffentliche Finanzen sowie ein nachhaltiges und inklusives Wachstum und Resilienz zu fördern und übermäßigen Defiziten vorzubeugen. Er fördert ferner die nationale Eigenverantwortung und zeichnet sich durch eine stärkere mittelfristige Ausrichtung in Verbindung mit einer wirksameren und kohärenteren Durchsetzung der Vorschriften aus. |
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(2) |
Die nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Pläne, die die Mitgliedstaaten dem Rat und der Kommission übermitteln, stehen im Mittelpunkt des neuen Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung. Mit den Plänen sollen zwei Ziele erreicht werden: Es soll sichergestellt werden, dass i) unter anderem der gesamtstaatliche Schuldenstand bis zum Ende des Anpassungszeitraums auf einem plausibel rückläufigen Pfad ist oder auf einem dem Vorsichtsgebot entsprechenden Niveau gehalten wird und dass das öffentliche Defizit mittelfristig auf unter den Referenzwert von 3 % des BIP gesenkt und darunter gehalten wird, und ii) Reformen und Investitionen durchgeführt werden, mit denen den wichtigsten im Rahmen des Europäischen Semesters benannten Herausforderungen entsprochen wird und mit denen die gemeinsamen Prioritäten der Union verfolgt werden. Zu diesem Zweck soll jeder Plan eine mittelfristige Verpflichtung zu einem Nettoausgabenpfad (4) enthalten, der für die Laufzeit des Plans – vier oder fünf Jahre, je nach Länge der regulären Legislaturperiode in dem jeweiligen Mitgliedstaat – eine wirksame Haushaltsbeschränkung vorsieht. Darüber hinaus soll in dem Plan erläutert werden, wie der Mitgliedstaat die Durchführung von Reformen und Investitionen als Reaktion auf die wichtigsten Herausforderungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters, insbesondere in den länderspezifischen Empfehlungen (einschließlich jener, die für das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (MIP) relevant sind), benannt wurden, sicherstellen wird und wie der Mitgliedstaat die gemeinsamen Prioritäten der Union umsetzen wird. Der Zeitraum für die Haushaltsanpassung beträgt vier Jahre, wobei dieser Zeitraum um bis zu drei Jahre verlängert werden kann, wenn der Mitgliedstaat sich verpflichtet, ein einschlägiges Reform- und Investitionspaket umzusetzen, das die Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1263 erfüllt. |
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(3) |
Nach Übermittlung des Plans soll die Kommission bewerten, ob dieser die Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1263 erfüllt. |
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(4) |
Auf Empfehlung der Kommission soll der Rat sodann eine Empfehlung annehmen, um den Nettoausgabenpfad des betreffenden Mitgliedstaats festzulegen und, sofern zutreffend, die Reform- und Investitionszusagen, die einer Verlängerung des Zeitraums für die Haushaltsanpassung zugrunde liegen, zu billigen. |
ERWÄGUNGEN ZUM NATIONALEN MITTELFRISTIGEN FINANZPOLITISCH-STRUKTURELLEN PLAN POLENS
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(5) |
Am 9. Oktober 2024 legte Polen dem Rat und der Kommission seinen nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan vor. Die Übermittlung erfolgte nach einer Verlängerung der in Artikel 36 der Verordnung (EU) 2024/1263 festgelegten Frist, wie mit der Kommission im Hinblick auf die von Polen angegebenen Gründe vereinbart. |
Verfahren vor der Vorlage des Plans
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(6) |
Als Rahmen für den Dialog im Vorfeld der Vorlage der nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Pläne übermittelte die Kommission am 21. Juni 2024 gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2024/1263 Polen den Referenzpfad (5). Am 9. Oktober 2024 veröffentlichte die Kommission den Referenzpfad (6). Der Referenzpfad ist risikobasiert und stellt sicher, dass der gesamtstaatliche Schuldenstand bis zum Ende des Anpassungszeitraums und bei Ausbleiben weiterer haushaltspolitischer Maßnahmen über den Anpassungszeitraum hinaus auf einem plausibel rückläufigen Pfad ist oder mittelfristig auf einem dem Vorsichtsgebot entsprechenden Niveau gehalten wird und dass das gesamtstaatliche Defizit im Anpassungszeitraum unter 3 % des BIP gebracht und mittelfristig unter diesem Referenzwert gehalten wird. Der Begriff „mittelfristig“ ist definiert als ein Zeitraum von zehn Jahren nach Ablauf des Anpassungszeitraums. Im Einklang mit Artikel 6 Buchstabe d sowie den Artikeln 7 und 8 der Verordnung (EU) 2024/1263 steht der Referenzpfad auch mit dem Defizit-Referenzwert, der Absicherung der Schuldentragfähigkeit und der Absicherung der Defizitresilienz im Einklang. Der Referenzpfad von Polen besagt, dass die Nettoausgaben auf der Grundlage der Annahmen der Kommission, die den im Juni 2024 übermittelten Vorab-Leitlinien zugrunde lagen, und unter der Annahme eines Anpassungszeitraums von vier Jahren um nicht mehr als die in Tabelle 1 aufgeführten Werte steigen sollten. Dies entspricht einem durchschnittlichen Nettoausgabenwachstum von 4,5 % im Anpassungszeitraum (2025-2028). Tabelle 1: Referenzpfad, den die Kommission Polen am 21. Juni 2024 übermittelt hat
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(7) |
Im Einklang mit Artikel 12 der Verordnung (EU) 2024/1263 führten Polen und die Kommission von Juli bis Oktober 2024 einen fachlichen Dialog. Im Mittelpunkt des Dialogs standen der von Polen geplante Nettoausgabenpfad und die zugrunde liegenden Annahmen (insbesondere in Bezug auf das Produktionspotenzial, die Zinssätze, den BIP-Deflator und die Fiskalmultiplikatoren), die Abweichung von der Absicherung gegen Backloading sowie die geplante Umsetzung von Reformen und Investitionen als Reaktion auf die wichtigsten Herausforderungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters benannt wurden, und die gemeinsamen Prioritäten der Union in den Bereichen fairer grüner und digitaler Wandel, soziale und wirtschaftliche Resilienz, Energieversorgungssicherheit und Aufbau von Verteidigungsfähigkeiten. |
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(8) |
Nach den von Polen in seinem Plan vorgelegten Informationen fand im Einklang mit den Übergangsbestimmungen gemäß Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2024/1263 vor der Übermittlung des Plans keine Konsultation mit den relevanten nationalen Interessenträgern (einschließlich der Sozialpartner) gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1263 statt. Gleichzeitig führte Polen laut den in seinem Plan angegebenen Informationen im September 2024 mit Vertretern der Zivilgesellschaft und den Sozialpartnern im Rahmen der nationalen „Gruppe Europäisches Semester“ Gespräche über die vorgeschlagenen Reformen und Investitionen. |
Andere damit zusammenhängende Prozesse
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(9) |
Am 26. Juli 2024 stellte der Rat fest, dass in Polen aufgrund der Nichteinhaltung des Defizitkriteriums ein übermäßiges Defizit besteht (7). Die vorliegende Empfehlung stimmt mit der Empfehlung des Rates nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV mit dem Ziel überein, das übermäßige öffentliche Defizit in Polen zu beenden (8). Mit der gleichzeitigen Annahme dieser Empfehlungen, die auf den Übergang zum neuen Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung zugeschnitten und durch diesen gerechtfertigt ist, wird die Kohärenz zwischen den empfohlenen Anpassungspfaden gewährleistet. |
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(10) |
Der Rat hat am 21. Oktober 2024 im Rahmen des Europäischen Semesters eine Reihe länderspezifischer Empfehlungen an Polen gerichtet (9). |
ZUSAMMENFASSUNG DES PLANS UND BEWERTUNG DURCH DIE KOMMISSION
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(11) |
Im Einklang mit Artikel 16 der Verordnung (EU) 2024/1263 bewertete die Kommission den Plan wie folgt: |
Hintergrund: Makroökonomische und haushaltspolitische Lage und Aussichten
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(12) |
Die Wirtschaftstätigkeit in Polen nahm 2023 aufgrund eines positiven Beitrags der Nettoausfuhren und einer regen Investitionstätigkeit um 0,1 % zu, während sich die Lagerbestände und der private Verbrauch negativ auswirkten. 2024 wird die Wirtschaft laut der Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission aufgrund eines robusten privaten und öffentlichen Verbrauchs sowie eines positiven Beitrags der Investitionen voraussichtlich um 3,0 % wachsen. 2025 dürfte das reale BIP um 3,6 % steigen, da das Konsumwachstum nach wie vor kräftig ist und sich die Investitionstätigkeit beschleunigt. Für 2026 wird ein Anstieg des realen BIP um 3,1 % erwartet, wobei sich der private und der öffentliche Verbrauch sowie die Investitionen positiv auswirken. Im Prognosezeitraum (d. h. 2024-2026) wird von einem Anstieg des potenziellen BIP in Polen um knapp 3 % ausgegangen; dieser Wert liegt unter dem der Vorjahre, was darauf zurückzuführen ist, dass der Faktor Arbeit einen geringeren Beitrag leistete. Die Arbeitslosenquote lag 2023 bei 2,8 % und wird von der Kommission für 2024 auf 2,9 %, für 2025 auf 2,8 % und für 2026 auf 2,7 % geschätzt. Die Inflation (BIP-Deflator) dürfte von 9,5 % im Jahr 2023 auf 3,9 % im Jahr 2024 zurückgehen, um danach 4,6 % im Jahr 2025 und 3,0 % im Jahr 2026 zu erreichen. |
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(13) |
Was die haushaltspolitischen Entwicklungen betrifft, so belief sich das gesamtstaatliche Defizit Polens 2023 auf 5,3 % des BIP. Der Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission zufolge wird es 2024 voraussichtlich 5,8 % des BIP erreichen, im Jahr 2025 auf 5,6 % des BIP zurückgehen und bei unveränderter Politik im Jahr 2026 bei 5,3 % liegen. Die Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission trägt dem Entwurf des Haushaltsplans 2025 von Polen Rechnung, den die Regierung dem nationalen Parlament im September unterbreitet hat. Der gesamtstaatliche Schuldenstand belief sich Ende 2023 auf 49,7 % des BIP. Der Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission zufolge wird die Schuldenquote Ende 2024 voraussichtlich auf 54,7 % des BIP ansteigen. Ende 2025 dürfte sie bei 58,9 % des BIP und Ende 2026 bei 62,4 % des BIP liegen. In der Haushaltsprognose der Kommission werden die politischen Zusagen aus den mittelfristigen Plänen erst als solche berücksichtigt, wenn sie durch konkrete politische Maßnahmen, die glaubhaft angekündigt und hinreichend spezifiziert wurden, untermauert sind. |
Nettoausgabenpfad und wichtigste makroökonomische Annahmen im Plan
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(14) |
Der nationale mittelfristige finanzpolitisch-strukturelle Plan Polens deckt den Zeitraum 2025-2028 ab und sieht eine Haushaltsanpassung über einen Zeitraum von vier Jahren vor. |
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(15) |
Der Plan enthält alle nach Artikel 13 der Verordnung (EU) 2024/1263 erforderlichen Informationen. |
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(16) |
Der Plan enthält eine Zusage zu dem in Tabelle 2 angegebenen Nettoausgabenpfad, der einem durchschnittlichen Nettoausgabenwachstum von 4,5 % im Zeitraum 2025-2028 entspricht. Das im Plan für den Anpassungszeitraum (2025-2028) gemeldete durchschnittliche Nettoausgabenwachstum entspricht in etwa (10) dem durchschnittlichen Nettoausgabenwachstum in dem von der Kommission am 21. Juni 2024 übermittelten Referenzpfad. In dem Plan wird von einem Rückgang des Wachstums des potenziellen BIP von 3,2 % im Jahr 2024 und 3,3 % im Jahr 2025 auf 1,6 % bis 2028 ausgegangen. Darüber hinaus wird im Plan davon ausgegangen, dass die Wachstumsrate des BIP-Deflators von 3,6 % im Jahr 2024 auf 5,0 % im Jahr 2025 ansteigen und dann allmählich auf 4,7 % im Jahr 2026, 4,3 % im Jahr 2027 und 4,0 % im Jahr 2028 zurückgehen wird. Tabelle 2: Nettoausgabenpfad und Hauptannahmen im Plan Polens
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Auswirkungen der im Plan enthaltenen Zusagen in Bezug auf die Nettoausgaben auf den gesamtstaatlichen Schuldenstand
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(17) |
Wenn der im Plan zugesagte Nettoausgabenpfad eingehalten wird und die zugrunde liegenden Annahmen eintreten, würde der gesamtstaatliche Schuldenstand dem Plan zufolge von 54,6 % im Jahr 2024 auf 61,3 % des BIP im Jahr 2027 ansteigen und danach zum Ende des Anpassungszeitraums (2028) auf 61,2 % des BIP zurückgehen, wie in der folgenden Tabelle dargestellt. Nach der Anpassung dürfte die Schuldenquote dem Plan zufolge mittelfristig (d. h. bis 2038) weiter zurückgehen und im Jahr 2038 bei 52,8 % des BIP liegen. Dem Plan zufolge würde der gesamtstaatliche Schuldenstand demnach mittelfristig unter den im Vertrag festgelegten Referenzwert von 60 % des BIP gebracht. Dies ist auf der Grundlage der Annahmen des Plans plausibel, da alle deterministischen Stresstests der Schuldentragfähigkeitsanalyse der Kommission darauf hindeuten, dass der Schuldenstand bis 2038 unter 60 % des BIP liegen wird. Ausgehend von den im Plan enthaltenen politischen Zusagen und makroökonomischen Annahmen steht der im Plan vorgesehene Nettoausgabenpfad folglich mit der Schuldenanforderung gemäß Artikel 6 Buchstabe a und Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1263 im Einklang. Tabelle 3: Entwicklung des gesamtstaatlichen Schuldenstands und des gesamtstaatlichen Haushaltssaldos im Plan Polens
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Auswirkungen der im Plan enthaltenen Zusagen in Bezug auf die Nettoausgaben auf den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo
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(18) |
Ausgehend vom Nettoausgabenpfad und den Annahmen des Plans würde das gesamtstaatliche Defizit von 5,7 % des BIP im Jahr 2024 schrittweise auf 2,9 % des BIP im Jahr 2028 zurückgehen. Dem Plan zufolge würde der gesamtstaatliche Haushaltssaldo den Referenzwert von 3 % des BIP somit am Ende des Anpassungszeitraums (2028) nicht überschreiten. Außerdem würde das gesamtstaatliche Defizit in den zehn Jahren nach dem Anpassungszeitraum (d. h. bis 2038) den Referenzwert von 3 % des BIP nicht überschreiten. Ausgehend von den im Plan enthaltenen politischen Zusagen und makroökonomischen Annahmen steht der im Plan vorgesehene Nettoausgabenpfad folglich mit der Defizitanforderung gemäß Artikel 6 Buchstabe b und Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1263 im Einklang. |
Zeitliche Staffelung der Haushaltsanpassung
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(19) |
Die im Plan vorgesehene zeitliche Staffelung der Haushaltsanpassung, gemessen als Veränderung des strukturellen Primärsaldos, weist im Vergleich zu dem grundsätzlich linearen Pfad gemäß Artikel 6 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2024/1263 ein Übergewicht in den Jahren 2026-2028 gegenüber 2025 auf. Dem Plan zufolge ist diese Abweichung von der Absicherung gegen Backloading gemäß der Übergangsbestimmung in Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2024/1263 dadurch gerechtfertigt, dass die Ausgaben 2025 verstärkt durch ARF-Darlehen unterstützt und mit EU-Mitteln kofinanziert werden (Anstieg um schätzungsweise 0,16 % bzw. 0,03 % des BIP), sowie durch die steigenden Verteidigungsinvestitionen im Jahr 2025 (die um voraussichtlich 0,25 % des BIP steigen werden). Ausgehend von den im Plan abgegebenen politischen Zusagen und makroökonomischen Annahmen steht der im Plan vorgesehene Nettoausgabenpfad folglich mit der Klausel zur Absicherung gegen Backloading gemäß Artikel 6 Buchstabe c und der Übergangsbestimmung in Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2024/1263 im Einklang. Tabelle 4: Entwicklung des strukturellen Primärsaldos im Plan Polens
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Kohärenz des Plans mit dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit
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(20) |
Der im Plan vorgesehene Nettoausgabenpfad stimmt mit den Vorgaben des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit überein (insbesondere mit der jährlichen strukturellen Mindestanpassung gemäß Artikel 3 Absatz 4 Unterabsatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates, nachdem der geplanten Erhöhung der Verteidigungsinvestitionen als einschlägigem Faktor Rechnung getragen wurde). |
Kohärenz des Plans mit der Absicherung der Defizitresilienz
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(21) |
Die Anforderung der präventiven Komponente gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2024/1263 im Hinblick auf die Absicherung der Defizitresilienz, durch die eine gemeinsame Marge in Bezug auf den Referenzwert von 3 % des BIP erreicht werden soll, gilt für Polen nicht, da das Defizit voraussichtlich erst im letzten Jahr des Anpassungszeitraums unter 3 % des BIP sinken wird. |
Kohärenz des Plans mit der Absicherung der Schuldentragfähigkeit
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(22) |
Laut dem Plan wird der gesamtstaatliche Schuldenstand in den Jahren 2026 bis 2028 zwischen 60 % und 90 % des BIP liegen. Da jedoch das öffentliche Defizit dem Plan zufolge im Jahr 2028 unter 3 % des BIP sinken dürfte, was eine Aufhebung des Beschlusses über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in dem Jahr nach dem Ende des Anpassungszeitraums zur Folge hätte, findet die Absicherung der Schuldentragfähigkeit in dem vom Plan abgedeckten Zeitraum keine Anwendung. |
Makroökonomische Annahmen des Plans
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(23) |
Der Plan stützt sich auf eine Reihe von Annahmen, die von den Annahmen abweichen, die die Kommission Polen am 21. Juni 2024 übermittelt hat. So werden im Plan abweichende Annahmen in Bezug auf sechs Variablen zugrunde gelegt: der Ausgangspunkt (gesamtstaatlicher Haushaltssaldo 2024), das Wachstum des potenziellen BIP, der BIP-Deflator in den Jahren 2024 und 2025, das Wachstum des realen BIP in den Jahren 2024 und 2025, die Zinssätze, die Schuldenstruktur, der Fiskalmultiplikator, Bestandsanpassungen und die Tatsache, dass das Anpassungsprofil im Plan nicht linear ist (Backloading). Im Folgenden werden diese Abweichungen bewertet. Die Unterschiede bei den Annahmen, die sich am stärksten auf das durchschnittliche Nettoausgabenwachstum auswirken, werden nachstehend einzeln aufgeführt und separat bewertet.
Insgesamt neutralisieren die Auswirkungen der hinreichend begründeten Annahmen auf das durchschnittliche Nettoausgabenwachstum die Auswirkungen der schlechteren Ausgangsposition. Die verbleibenden Unterschiede bei den Annahmen entsprechen zwar nicht immer dem gemeinsamen Rahmen für die Schuldentragfähigkeitsanalyse, wirken sich aber im Vergleich zu den Annahmen der Kommission nicht wesentlich auf das durchschnittliche Nettoausgabenwachstum aus. Die Kommission wird die vorstehende Bewertung der Annahmen des Plans bei künftigen Bewertungen hinsichtlich der Einhaltung des Nettoausgabenpfads berücksichtigen. |
Haushaltsstrategie des Plans
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(24) |
Laut der indikativen Haushaltsstrategie des Plans werden die Zusagen in Bezug auf die Nettoausgaben durch Ausgabenzurückhaltung und diskretionäre Einnahmenerhöhungen erfüllt. Die für 2025 geplante Haushaltskonsolidierung basiert auf den im Haushaltsentwurf 2025 enthaltenen Ausgaben und Einnahmen. Dazu gehören die steuerlichen Auswirkungen fester Einkommenssteuerschwellen, die Erhöhung der Verbrauchsteuern, die Aufhebung des niedrigeren Mehrwertsteuersatzes auf Lebensmittel, das Auslaufen von Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich, die bis Ende 2024 verlängert wurden, und das Einfrieren des Nominalwerts einiger Sozialleistungen (einschließlich der Programme „Family 800+“ und „Active Parent“). In den folgenden drei Jahren soll die Haushaltskonsolidierung laut Plan sowohl durch einnahmenseitige als auch durch ausgabenseitige Maßnahmen erreicht werden, wobei beide Seiten einen annähernd gleichen Beitrag leisten. Im Zeitraum 2026-2028 umfassen die wichtigsten einnahmenseitigen Maßnahmen das Festhalten an den eingefrorenen nominalen Schwellenwerten für die Einkommensteuer und eine Erhöhung der Verbrauchsteuern auf Alkohol und Tabak. Auf der Ausgabenseite bestehen die wichtigsten Maßnahmen in der Begrenzung des nominalen Anstiegs der Vorleistungen des Staates und der Leistungen der sozialen Sicherheit ohne Renten. Die Angaben zu den politischen Maßnahmen, die erlassen werden sollen, sind in den jährlichen Haushaltsplänen zu bestätigen oder anzupassen sowie zu quantifizieren. Gleichzeitig bestehen Risiken für die Umsetzung der indikativen Haushaltsstrategie des Plans, die sich aus Risiken für die dem Plan zugrunde liegenden makroökonomischen Annahmen und dem steigenden Ausgabenbedarf für Verteidigung ergeben, was zu Einschränkungen bei anderen Nettoausgabenposten führen könnte. Im Haushaltsplan für 2025, den die Regierung dem nationalen Parlament im September 2024 vorgelegt hat, sind die politischen Maßnahmen festgelegt, mit denen die Zusage in Bezug auf die Nettoausgaben für 2025 eingehalten werden soll. |
Reform- und Investitionsabsichten im Plan als Reaktion auf die wichtigsten im Rahmen des Europäischen Semesters benannten Herausforderungen, und zur Umsetzung der gemeinsamen Prioritäten der Union
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(25) |
Im Plan werden die politischen Absichten hinsichtlich Reformen und Investitionen dargelegt, mit denen die wichtigsten Herausforderungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters und insbesondere der länderspezifischen Empfehlungen benannt wurden, angegangen und die gemeinsamen Prioritäten der EU umgesetzt werden sollen. Der Plan umfasst 14 Reformen und Investitionen zur Umsetzung der gemeinsamen Prioritäten der EU, von denen 11 aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und sechs aus den kohäsionspolitischen Fonds finanziell unterstützt werden. |
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(26) |
In Bezug auf die gemeinsame Priorität eines fairen grünen und digitalen Wandels, einschließlich der in der Verordnung (EU) 2021/1119 festgelegten Klimaziele, umfasst der Plan Investitionen in Hochgeschwindigkeitsinternet, die Robotisierung und Digitalisierung von Unternehmen, den digitalen Wandel von Unternehmen durch den Einsatz von Cloud-Computing sowie Reformen in Bezug auf den grünen Wandel in städtischen Gebieten und die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch sowie Investitionen in die nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen in ländlichen Gebieten. Mit diesen Maßnahmen sollen die in den länderspezifischen Empfehlungen genannten Herausforderungen angegangen werden, insbesondere jene in Bezug auf die Digitalisierung von Unternehmen (empfohlen 2024 und 2022), Innovationen (2022 und 2019) und Wasserressourcen (2024). |
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(27) |
In Bezug auf die gemeinsame Priorität der sozialen und wirtschaftlichen Resilienz, einschließlich der europäischen Säule sozialer Rechte, umfasst der Plan eine Reform, die Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft durch einen stärkeren Schutz des gewerblichen Eigentums, Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs kleiner und mittlerer Unternehmen zur Vergabe öffentlicher Aufträge sowie eine Reform des Langzeitpflegesystems fördern soll. Mit diesen Maßnahmen sollen die in den länderspezifischen Empfehlungen genannten Herausforderungen angegangen werden, insbesondere jene in Bezug auf die Langzeitpflege (empfohlen 2024, 2022 und 2019) sowie die Vergabe öffentlicher Aufträge (2024). |
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(28) |
Hinsichtlich der gemeinsamen Priorität der Energieversorgungssicherheit umfasst der Plan eine Reform der Windenergie sowie Investitionen in Offshore-Windparks, Energiespeichersysteme, Wasserstofftechnologien, Energieinfrastruktur sowie Unterstützungsmaßnahmen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Mit diesen Maßnahmen sollen die in den länderspezifischen Empfehlungen genannten Herausforderungen angegangen werden, insbesondere jene in Bezug auf Fernwärme (empfohlen 2024), erneuerbare Energien und Energieeffizienz (2023 und 2022) sowie die Energieinfrastruktur (2019). |
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(29) |
Bezüglich der gemeinsamen Priorität der Verteidigungsfähigkeiten enthält der Plan Informationen über Investitionen zur Stärkung der im Rahmen der EU und der NATO vorgestellten Verteidigungskapazitäten Polens. Die Verteidigungsausgaben sollen von 2,6 % des BIP im Jahr 2024 auf 2,8 % des BIP im Jahr 2025 steigen, wobei die militärischen Investitionen um 0,25 Prozentpunkte (von 0,7 % des BIP auf 0,9 % des BIP) zunehmen sollen. In den folgenden Jahren des Anpassungszeitraums sollen sich die Verteidigungsausgaben gemäß den nationalen Rechtsvorschriften auf mindestens 3 % des BIP (auf Kassenbasis) belaufen. |
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(30) |
Der Plan enthält Informationen zur Kohärenz und – sofern zutreffend – zur Komplementarität mit den Fonds der Kohäsionspolitik und dem Aufbau- und Resilienzplan (RRP) Polens. Der überwiegende Teil der im Plan enthaltenen Maßnahmen wird aus den Mitteln des RRP finanziert. Nicht aus Mitteln des RRP finanziert werden Maßnahmen zum Schutz des gewerblichen Eigentums, die Verbesserung der Vergabe öffentlicher Aufträge und Investitionen zur Verbesserung von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Fünf Maßnahmen werden zusätzlich aus den kohäsionspolitischen Fonds finanziert, und eine Maßnahme profitiert zusätzlich von der Gemeinsamen Agrarpolitik. |
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(31) |
Der Plan bietet einen Überblick über den öffentlichen Investitionsbedarf in Polen in Bezug auf die gemeinsamen Prioritäten der EU. In Bezug auf einen fairen grünen und digitalen Wandel und die Energieversorgungssicherheit wird im Plan auf die Ergebnisse des Berichts „Die Zukunft der Wettbewerbsfähigkeit Europas“ (11) verwiesen, dem zufolge Investitionen zur Senkung der Energiepreise, unter anderem Investitionen im Rahmen der RRP in die Erzeugung und Speicherung von sauberem Wasserstoff und den Bau von Windparks, erforderlich sind und die digitalen Kompetenzen sowie der Zugang zu Hochgeschwindigkeits-Internet verbessert werden müssen. In Bezug auf die soziale und wirtschaftliche Resilienz wird in dem Plan betont, dass eine größere wirtschaftliche Unabhängigkeit erreicht werden muss, unter anderem, indem die Sicherheit der Lieferketten für wichtige kritische Rohstoffe und Halbleiter gewährleistet wird. Im Plan wird ferner erläutert, dass für einige öffentliche Maßnahmen, unter anderem im Rahmen der Energie-, der Gesundheits-, der Sozial- und der Bildungspolitik, derzeit eine Überprüfung der Reformen und Investitionen stattfindet, sodass bei der eingehenderen Bewertung des Investitionsbedarfs bis 2028 weniger Überprüfungsarbeit geleistet werden muss. Was den Aufbau von Verteidigungsfähigkeiten betrifft, so sieht der Plan im Einklang mit den Verpflichtungen gegenüber der NATO eine Erhöhung der Verteidigungsausgaben auf mehr als 2 % des BIP vor. Im Plan wird auch auf die sich wandelnden externen Bedingungen, einschließlich des russischen Angriffskriegs, sowie auf die neuen strategischen Prioritäten der EU und den daraus resultierenden Investitionsbedarf verwiesen. |
Fazit der Bewertung der Kommission
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(32) |
Nach Auffassung der Kommission erfüllt der Plan Polens in seiner Gesamtheit die Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1263. |
GESAMTSCHLUSSFOLGERUNG DES RATES
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(33) |
Der Rat begrüßt den mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan Polens und ist der Auffassung, dass seine vollständige Umsetzung dazu beitragen würde, gesunde öffentliche Finanzen zu gewährleisten und die Tragfähigkeit der öffentlichen Verschuldung sowie ein nachhaltiges und inklusives Wachstum zu unterstützen. |
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(34) |
Der Rat nimmt die Bewertung des Plans durch die Kommission zur Kenntnis. Der Rat ersucht die Kommission jedoch, ihre Bewertungen künftiger Pläne in von den Empfehlungen der Kommission für Empfehlungen des Rates getrennten Dokumenten vorzulegen. |
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(35) |
Der Rat nimmt Kenntnis von der Bewertung des Nettoausgabenpfads und der wichtigsten makroökonomischen Annahmen im Plan, auch in Bezug auf die Vorab-Leitlinien der Kommission, sowie der Auswirkungen des Nettoausgabenpfads des Plans auf das gesamtstaatliche Defizit und den gesamtstaatlichen Schuldenstand. Der Rat nimmt die Einschätzung der Kommission zur Kenntnis, dass die makroökonomischen und haushaltspolitischen Annahmen zwar in einigen Fällen von den Annahmen der Kommission abweichen, auch um aktualisierte makroökonomische und haushaltspolitische Daten zu berücksichtigen, insgesamt aber hinreichend begründet sind und auf stichhaltigen wirtschaftlichen Argumenten beruhen. Der Rat nimmt Kenntnis von der breiteren Haushaltsstrategie des Plans und der Risiken für die Aussichten, die das Eintreten des makroökonomischen Szenarios und der zugrunde liegenden Annahmen sowie die Verwirklichung des Nettoausgabenpfads des Plans beeinträchtigen könnten. Der Rat begrüßt, dass einschlägige Interessenträger vor der Vorlage des Plans auf nationaler Ebene einbezogen wurden. Der Rat nimmt ferner zur Kenntnis, dass durch geopolitische Risiken Druck auf die Verteidigungsausgaben entstehen kann. Der Rat stellt insbesondere fest, dass das sich verschlechternde Sicherheitsumfeld aufgrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine Auswirkungen auf die Wirtschaft mit Folgen für die öffentlichen Finanzen Polens hat. |
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(36) |
Der Rat erwartet, dass Polen bereit ist, seine Haushaltsstrategie erforderlichenfalls anzupassen, um die Verwirklichung seines Nettoausgabenpfads sicherzustellen. Der Rat ist entschlossen, die wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Entwicklungen – auch jene, die dem Szenario des Plans zugrunde liegen, – aufmerksam zu überwachen. |
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(37) |
Der Rat ist der Auffassung, dass weitere Beratungen über ein gemeinsames Verständnis der Auswirkungen der kumulierten Nettoausgaben-Wachstumsraten auf die jährliche Überwachung vor der nächsten Runde der haushaltspolitischen Überwachung erforderlich sind. |
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(38) |
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission die erforderlichen und beabsichtigten Reformen und Investitionen beschreibt, mit denen die wichtigsten Herausforderungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters benannt wurden, angegangen werden sollen, und er betont, wie wichtig es ist sicherzustellen, dass diese Reformen und Investitionen umgesetzt werden. Der Rat wird diese Reformen und Investitionen auf der Grundlage der von der Kommission vorgelegten Berichte bewerten und ihre Umsetzung im Rahmen des Europäischen Semesters überwachen. |
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(39) |
Der Rat sieht den jährlichen Fortschrittsberichten Polens erwartungsvoll entgegen, die insbesondere Informationen über die Fortschritte bei der Umsetzung des Nettoausgabenpfads gemäß der Festsetzung durch den Rat und bei der Umsetzung umfassenderer Reformen und Investitionen im Rahmen des Europäischen Semesters enthalten. |
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(40) |
Der Rat sollte Polen gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2024/1263 empfehlen, den im Plan festgelegten Nettoausgabenpfad einzuhalten — |
EMPFIEHLT Polen
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1. |
sicherzustellen, dass das Nettoausgabenwachstum die in Anhang I dieser Empfehlung festgelegten Obergrenzen nicht überschreitet. |
Geschehen zu Brüssel am 21. Januar 2025.
Im Namen des Rates
Der Präsident
A. DOMAŃSKI
(1) Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2024 über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates (ABl. L, 2024/1263, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1263/oj).
(2) Verordnung (EU) 2024/1264 des Rates vom 29. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (ABl. L, 2024/1264, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1264/oj).
(3) Richtlinie (EU) 2024/1265 des Rates vom 29. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L, 2024/1265, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1265/oj).
(4) Nach Artikel 2 der Verordnung (EU) 2024/1263 bezeichnet der Ausdruck „Nettoausgaben“ die Staatsausgaben ohne i) Zinsausgaben, ii) diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen, iii) Ausgaben für Programme der Union, die vollständig durch Einnahmen aus den Unionsfonds ausgeglichen werden, iv) nationale Ausgaben für die Kofinanzierung von Programmen, die von der Union finanziert werden, v) konjunkturelle Komponenten der Ausgaben für Leistungen bei Arbeitslosigkeit und vi) einmalige und sonstige befristete Maßnahmen.
(5) Die den Mitgliedstaaten und dem Wirtschafts- und Finanzausschuss übermittelten Vorab-Leitlinien umfassen Pfade ohne und mit Verlängerung des Anpassungszeitraums (und somit für vier bzw. sieben Jahre). Zudem umfassen sie die wichtigsten Ausgangsbedingungen und zugrunde liegenden Annahmen, die im Kontext des Rahmens der Kommission für die mittelfristige Projektion des öffentlichen Schuldenstands verwendet wurden. Der Referenzpfad wurde auf der Grundlage der im Debt Sustainability Monitor 2023 der Kommission beschriebenen Methodik berechnet (https://economy-finance.ec.europa.eu/publications/debt-sustainability-monitor-2023_en). Er basiert auf der Frühjahrsprognose 2024 der Europäischen Kommission und ihrer mittelfristigen Verlängerung bis 2033; das langfristige BIP-Wachstum und die langfristigen Kosten der Bevölkerungsalterung stehen ihrerseits mit dem gemeinsamen Bericht über die Bevölkerungsalterung 2024 der Kommission und des Rates (2024 Ageing Report) im Einklang (https://economy-finance.ec.europa.eu/publications/2024-ageing-report-economic-and-budgetary-projections-eu-member-states-2022-2070_en).
(6) https://economy-finance.ec.europa.eu/economic-and-fiscal-governance/national-medium-term-fiscal-structural-plans_en#poland.
(7) https://eur-lex.europa.eu/eli/dec/2024/2133/oj.
(8) Empfehlung für eine Empfehlung des Rates mit dem Ziel, das übermäßige Defizit in Polen zu beenden, COM(2024) 956 final vom 26.11.2024.
(9) Empfehlung des Rates vom 21. Oktober 2024 zur Wirtschafts-, Haushalts-, Beschäftigungs- und Strukturpolitik Polens.
(10) Der Unterschied ist rundungsbedingt nicht sichtbar.
(11) Draghi, M., „The future of European competitiveness“, Europäische Kommission, September 2024.
ANHANG I
Maximales Wachstum der Nettoausgaben
(jährliche und kumulierte Wachstumsraten, nominal)
Polen
|
Jahr |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
|
|
Wachstumsrate (%) |
Jährlich |
6,3 |
4,4 |
4,0 |
3,5 |
|
Kumuliert (*1) |
19,6 |
24,9 |
29,9 |
34,4 |
|
(*1) Kumulierte Wachstumsraten bezogen auf das Basisjahr 2023. Die kumulierten Wachstumsraten werden bei der jährlichen Überwachung der Ex-post-Einhaltung im Kontrollkonto verwendet.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/642/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)