Brüssel, den 24.5.2023

COM(2023) 614 final

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm Lettlands 2023 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Lettlands 2023

{SWD(2023) 614 final}


Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm Lettlands 2023 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Lettlands 2023

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 1 , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte 2 , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität 3 trat am 19. Februar 2021 in Kraft. Im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität wird den Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung für Reformen und Investitionen bereitgestellt und so für einen EU-finanzierten Konjunkturimpuls gesorgt. Den Prioritäten des Europäischen Semesters entsprechend trägt die Fazilität zur wirtschaftlichen und sozialen Erholung und zur Umsetzung nachhaltiger Reformen und Investitionen bei, insbesondere mit dem Ziel, den ökologischen und digitalen Wandel zu fördern und die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten widerstandsfähiger zu machen. Sie hilft auch, die öffentlichen Finanzen zu stärken und das mittel- und langfristige Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum anzukurbeln, den territorialen Zusammenhalt in der EU zu stärken und die weitere Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte zu unterstützen. Der maximale finanzielle Beitrag, der den einzelnen Mitgliedstaaten im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität jeweils gewährt werden kann, wurde am 30. Juni 2022 gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 aktualisiert.

(2)Am 22. November 2022 nahm die Kommission den Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum 2023 4 an und leitete damit das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2023 ein. Am 23. März 2023 billigte der Europäische Rat die auf die vier Komponenten der wettbewerbsfähigen Nachhaltigkeit abstellenden Prioritäten des Berichts. Am 22. November 2022 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 auch den Warnmechanismus-Bericht 2023 an, worin Lettland als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, bei denen wegen bestehender oder drohender Ungleichgewichte eine eingehende Überprüfung angezeigt war. Am 24. Februar 2023 nahm die Kommission auch eine Stellungnahme zur Übersicht über die Haushaltsplanung Lettlands 2023 an. Die Kommission legte außerdem eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets vor, die am 23. März 2023 vom Europäischen Rat gebilligt und am 16. Mai 2023 vom Rat angenommen wurde, sowie den Vorschlag für den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2023 mit einer Analyse der Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte, der am 13. März 2023 vom Rat angenommen wurde.

(3)Wenngleich sich die Volkswirtschaften der EU bemerkenswert resilient zeigen, wirkt sich der geopolitische Kontext doch nach wie vor negativ aus. Die EU steht fest an der Seite der Ukraine und richtet den Fokus ihrer wirtschafts- und sozialpolitischen Agenda darauf, auf kurze Sicht die negativen Auswirkungen der Energieschocks auf schwächer aufgestellte Haushalte und Unternehmen abzumildern und gleichzeitig die Anstrengungen fortzusetzen, um auf mittlere Sicht den ökologischen und digitalen Wandel zu vollziehen, ein nachhaltiges und inklusives Wachstum zu fördern, die makroökonomische Stabilität zu wahren und die Widerstandsfähigkeit zu erhöhen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt darauf, die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität der EU zu steigern.

(4)Am 1. Februar 2023 legte die Kommission die Mitteilung „Ein Industrieplan zum Grünen Deal für das klimaneutrale Zeitalter“ 5 vor, um die Wettbewerbsfähigkeit der klimaneutralen Industrie der EU zu stärken und den schnellen Übergang zur Klimaneutralität zu unterstützen. Der Plan ergänzt die laufenden Anstrengungen im Rahmen des europäischen Grünen Deals und von REPowerEU. Er zielt darauf ab, ein günstigeres Umfeld für die Ausweitung der EU-Produktionskapazität für klimaneutrale Technologien und Produkte zu schaffen, die zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaziele der EU benötigt werden, und den Zugang zu relevanten kritischen Rohstoffen sicherzustellen, auch durch Diversifizierung der Beschaffung, indem die geologischen Ressourcen in den Mitgliedstaaten ausgenutzt und Rohstoffe maximal recycelt werden. Der Plan umfasst vier Säulen: ein vorhersehbares und vereinfachtes Regelungsumfeld, einen schnelleren Zugang zu Finanzmitteln, den Ausbau von Kompetenzen und einen offenen Handel für robuste Lieferketten. Am 16. März 2023 legte die Kommission außerdem die Mitteilung „Langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU: Blick über 2030 hinaus“ 6 vor, die nach neun sich gegenseitig verstärkenden Faktoren gegliedert ist und die Schaffung eines wachstumsfördernden Rechtsrahmens zum Ziel hat. In der Mitteilung werden politische Prioritäten gesetzt, mit denen aktiv für strukturelle Verbesserungen, gezielte Investitionen und Regulierungsmaßnahmen zugunsten der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten gesorgt werden soll. Die nachstehenden Empfehlungen helfen diese Prioritäten anzugehen.

(5)Das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung verläuft 2023 weiterhin parallel zur Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität. Die vollständige Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne bleibt für die Verwirklichung der politischen Prioritäten im Rahmen des Europäischen Semesters unerlässlich, da mit diesen Plänen alle oder wesentliche Teile der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen der letzten Jahre angegangen werden. Ebenso relevant bleiben die länderspezifischen Empfehlungen von 2019, 2020 und 2022 auch für Aufbau- und Resilienzpläne, die nach den Artikeln 14, 18 und 21 der Verordnung (EU) 2021/241 überarbeitet, aktualisiert oder geändert wurden.

(6)Die am 27. Februar 2023 angenommene REPowerEU-Verordnung 7 zielt darauf ab, die Abhängigkeit der EU von Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland rasch zu beenden. Dies wird zur Energieversorgungssicherheit und zur Diversifizierung der Energieversorgung der EU beitragen und zugleich den Einsatz erneuerbarer Energien, die Energiespeicherkapazitäten und die Energieeffizienz erhöhen. Die Verordnung ermöglicht es den Mitgliedstaaten, ihren nationalen Aufbau- und Resilienzplänen ein neues REPowerEU-Kapitel hinzuzufügen, um wichtige Reformen und Investitionen zu finanzieren, die zur Verwirklichung der REPowerEU-Ziele beitragen werden. Diese Reformen und Investitionen werden auch dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der Netto-Null-Industrie der EU im Sinne des Industrieplans zum Grünen Deal für das klimaneutrale Zeitalter zu stärken und die länderspezifischen Empfehlungen an die Mitgliedstaaten für den Energiebereich von 2022 und gegebenenfalls 2023 umzusetzen. Mit der REPowerEU-Verordnung wird eine neue Art von nicht rückzahlbarer finanzieller Unterstützung eingeführt, die den Mitgliedstaaten für die Finanzierung neuer energiebezogener Reformen und Investitionen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzpläne zur Verfügung gestellt wird.

(7)Am 8. März 2023 nahm die Kommission eine Mitteilung mit haushaltspolitischen Leitlinien für 2024 an. Damit soll die Ausarbeitung der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme der Mitgliedstaaten unterstützt und so die politische Koordinierung verstärkt werden. 8 Die Kommission erinnerte daran, dass die allgemeine Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts Ende 2023 außer Kraft gesetzt wird. Sie forderte für 2023/2024 eine Haushaltspolitik, die darauf abstellt, die mittelfristige Schuldentragfähigkeit zu sichern und das Potenzialwachstum auf nachhaltige Weise zu erhöhen. Die Mitgliedstaaten wurden aufgerufen, in ihren Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen 2023 darzulegen, wie ihre Haushaltsplanungen nicht nur die Einhaltung des Defizit-Referenzwerts von 3 % des BIP, sondern auch einen plausiblen und stetigen Schuldenabbau oder einen mittelfristig dem Vorsichtsgebot entsprechenden Schuldenstand gewährleisten. Die Kommission rief die Mitgliedstaaten dazu auf, die nationalen finanzpolitischen Maßnahmen zum Schutz der Haushalte und Unternehmen vor dem Energiepreisschock auslaufen zu lassen, allen voran die am wenigsten gezielten Maßnahmen. Sie wies darauf hin, dass die Mitgliedstaaten – sollte neuerlicher Preisdruck im Energiebereich eine Verlängerung von Entlastungsmaßnahmen erforderlich machen – ihre Maßnahmen deutlich gezielter als in der Vergangenheit auf schwächer aufgestellte Haushalte und Unternehmen ausrichten sollten. Die Kommission schlug vor, die haushaltspolitischen Empfehlungen quantifiziert und differenziert sowie auf Basis der Nettoprimärausgaben zu formulieren, wie sie es in ihrer Mitteilung über Leitlinien für eine Reform des EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung 9 vorgeschlagen hatte. Sie empfahl, dass alle Mitgliedstaaten die national finanzierten Investitionen weiterhin aufrechterhalten und sicherstellen sollten, dass Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds, insbesondere mit Blick auf den ökologischen und digitalen Wandel und die Resilienz, tatsächlich abgerufen werden. Die Kommission kündigte ihre Absicht an, dem Rat im Frühjahr 2024 auf Basis der Ist-Daten für 2023 gemäß den geltenden Rechtsvorschriften die Eröffnung defizitbedingter Verfahren bei einem übermäßigen Defizit vorzuschlagen.

(8)Am 26. April 2023 legte die Kommission Legislativvorschläge für eine umfassende Reform der Vorschriften der EU zur wirtschaftspolitischen Steuerung vor. Die Vorschläge zielen in erster Linie darauf ab, die Tragfähigkeit der öffentlichen Schuldenstände zu erhöhen und durch Reformen und Investitionen ein nachhaltiges und integratives Wachstum in allen Mitgliedstaaten zu fördern. Den Mitgliedstaaten soll bei der Ausgestaltung ihrer mittelfristigen Pläne mehr Kontrolle gegeben werden, wobei zugleich die Durchsetzung verschärft werden soll, um zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten ihre Zusagen aus den mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plänen einhalten. Ziel ist es, die legislativen Arbeiten 2023 abzuschließen.

(9)Am 30. April 2021 legte Lettland der Kommission gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan vor. Gemäß Artikel 19 jener Verordnung hat die Kommission die Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz des Aufbau- und Resilienzplans anhand der in Anhang V der Verordnung enthaltenen Bewertungsleitlinien bewertet. Am 13. Juli 2021 hat der Rat einen Beschluss angenommen, mit dem er die Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Lettlands gebilligt hat. 10 Die Freigabe von Tranchen ist erst möglich, nachdem die Kommission in einem Beschluss nach Artikel 24 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/241 festgestellt hat, dass Lettland die im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten einschlägigen Etappenziele und Zielwerte in zufriedenstellender Weise erreicht hat. Eine zufriedenstellende Erreichung setzt voraus, dass es bei zuvor erreichten Etappenzielen und Zielwerten nicht wieder zu Rückschritten gekommen ist.

(10)Am 25. April 2023 legte Lettland sein nationales Reformprogramm 2023 und am 17. April 2023 gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 sein Stabilitätsprogramm 2023 vor. Um den Verbindungen zwischen diesen beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden sie gemeinsam bewertet. Nach Artikel 27 der Verordnung (EU) 2021/241 muss sich im nationalen Reformprogramm 2023 auch die halbjährliche Berichterstattung Lettlands über die Fortschritte bei der Durchführung seines Aufbau- und Resilienzplans niederschlagen.

(11)Den Länderbericht 2023 für Lettland 11 veröffentlichte die Kommission am 24. Mai 2023. Bewertet werden darin die Fortschritte Lettlands bei der Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen des Rates aus dem Zeitraum 2019 bis 2022 und der Stand der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans durch Lettland. Ausgehend von dieser Bewertung wird im Länderbericht aufgezeigt, bei welchen Herausforderungen noch Handlungsbedarf besteht, weil sie mit dem Aufbau- und Resilienzplan nicht oder nur teilweise angegangen werden, und welche Herausforderungen neu hinzugekommen sind oder sich abzeichnen. Ferner werden in dem Bericht die Fortschritte Lettlands bei der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, bei der Verwirklichung der Kernziele der EU in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Armutsbekämpfung sowie bei den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung bewertet.

(12)Die Kommission nahm eine eingehende Überprüfung nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 für Lettland vor, deren Ergebnisse am 24. Mai 2023 veröffentlicht wurden. 12 Sie gelangte zu dem Schluss, dass in Lettland keine makroökonomischen Ungleichgewichte bestehen. Insbesondere sind kleinere Anfälligkeiten in Bezug auf die Auslandskreditaufnahme und den Wohnungsbau zu verzeichnen; Risiken für die Wettbewerbsfähigkeit sind zwar vorhanden, scheinen jedoch in der nächsten Zukunft unter Kontrolle. Das Leistungsbilanzdefizit nahm zwar in letzter Zeit erheblich zu, doch dürfte es dieses und nächstes Jahr wieder deutlich zurückgehen. Es ist davon auszugehen, dass Lettlands Nettoauslandsvermögensstatus, der sich im vergangenen Jahrzehnt merklich verbessert hat, weitgehend stabil bleibt. Dennoch besteht die Gefahr, dass Inflation und Lohndruck, sofern sie von Dauer sind, die Wettbewerbsfähigkeit Lettlands beeinträchtigen werden, zumal die Kerninflation des Landes deutlich über dem Durchschnitt des Euro-Währungsgebiets liegt. Die Wohnimmobilienpreise zogen in der letzten Zeit ziemlich an, doch ist offenbar keine wesentliche Überbewertung bei den Immobilienpreisen zu verzeichnen. Zudem schwächte sich der Preisanstieg gegen Ende 2022 wieder ab, die Hypothekarkreditaufnahme ist verhalten, und die Verschuldung der Haushalte hält sich in Grenzen und ist im Verhältnis zu den Haushaltseinkommen rückläufig. Lettlands Wirtschaft steht vor großen strukturellen Problemen aufgrund des zurückgehenden Arbeitskräfteangebots, das zu einem raschen Anstieg der Lohnstückkosten geführt hat und mittelfristig der Wettbewerbsfähigkeit schaden könnte. Die politischen Rahmenbedingungen sind insgesamt günstig, wenngleich zusätzliche Anstrengungen dazu beitragen könnten, den mit den ermittelten Anfälligkeiten verbundenen Risiken zu begegnen. In dieser Hinsicht wären Strategien zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit wichtig, darunter Maßnahmen zur Steigerung der Qualität und Quantität des Arbeitskräfteangebots. Eine Verkürzung der Baugenehmigungsverfahren würde dazu beitragen, das Wohnungsangebot zu stützen und die Lage auf dem Wohnungsmarkt zu entspannen.

(13)Nach den von Eurostat validierten Daten 13 ging das gesamtstaatliche Defizit Lettlands von 7,1 % des BIP im Jahr 2021 auf 4,4 % des BIP im Jahr 2022 zurück, während sich der gesamtstaatliche Schuldenstand von 43,7 % des BIP Ende 2021 auf 40,8 % Ende 2022 verringerte. Am 24. Mai 2023 veröffentlichte die Kommission einen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV 14 über die Haushaltslage Lettlands, da dessen gesamtstaatliches Defizit den im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP im Jahr 2022 überstieg. Diesem Bericht zufolge war das Defizitkriterium nicht erfüllt. Ihrer Mitteilung vom 8. März 2023 15 entsprechend hat die Kommission für das Frühjahr 2023 keine neuen Defizitverfahren vorgeschlagen, jedoch ihre Absicht angekündigt, dem Rat im Frühjahr 2024 auf Basis der Ist-Daten für 2023 gegebenenfalls die Eröffnung defizitbedingter Verfahren vorzuschlagen. Dies sollte Lettland bei der Ausführung seines Haushaltsplans 2023 und bei der Ausarbeitung seiner Übersicht über die Haushaltsplanung 2024 berücksichtigen.

(14)Die zur Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Energiepreisanstiegs getroffenen finanzpolitischen Maßnahmen haben sich auf den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo ausgewirkt. Im Jahr 2022 umfassten die ausgabensteigernden Maßnahmen unter anderem Heizkostenerstattungen (abhängig vom eingesetzten Energieträger) und die Senkung der Stromrechnungen von Privathaushalten, monatliche Zuschüsse für finanziell schwächere Haushalte und Familien mit Kindern sowie eine vorgezogene Indexierung der Renten; des Weiteren erhielten energieintensive Unternehmen Subventionen, und den Unternehmen wurde ein Ausgleich für den Anstieg der Stromkosten gezahlt. Die Kommission schätzt die Netto-Haushaltskosten dieser Maßnahmen im Jahr 2022 auf 1,5 % des BIP. Der gesamtstaatliche Haushaltssaldo wird auch durch die Haushaltskosten für den vorübergehenden Schutz von Vertriebenen aus der Ukraine beeinflusst, die für 2022 auf 0,2 % des BIP geschätzt werden. Derweil gingen die Kosten für befristete COVID-19-Sofortmaßnahmen von schätzungsweise 5,0 % des BIP im Jahr 2021 auf 1,2 % des BIP im Jahr 2022 zurück.

(15)Am 18. Juni 2021 empfahl der Rat Lettland, 2022 einen stützenden finanzpolitischen Kurs einschließlich des von der Aufbau- und Resilienzfazilität ausgehenden Impulses beizubehalten und national finanzierte Investitionen aufrechtzuerhalten. 16 Der Rat empfahl Lettland ferner, das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben unter Kontrolle zu halten.

(16)Nach Schätzungen der Kommission war der finanzpolitische Kurs 17 im Jahr 2022 mit 0,0 % des BIP neutral, was vor dem Hintergrund der hohen Inflation angemessen war. Der Ratsempfehlung entsprechend förderte Lettland die Erholung weiterhin mit Investitionen, die aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben beliefen sich 2022 auf 1,1 % des BIP (nach 1,3 % des BIP im Jahr 2021). Aufgrund von begrenzten Kapazitäten und einem Anstieg der Baupreise wurden einige mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierte Investitionen 2022 verschoben, was zu einem geringfügigen Ausgabenrückgang führte. Die national finanzierten Investitionen leisteten einen kontraktiven Beitrag von 1,2 Prozentpunkten zum finanzpolitischen Kurs 18 . Somit hat Lettland die national finanzierten Investitionen nicht aufrechterhalten, was nicht mit der Empfehlung des Rates in Einklang steht. Zugleich leistete das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne neue einnahmenseitige Maßnahmen) einen kontraktiven Beitrag von 0,3 Prozentpunkten zum finanzpolitischen Kurs. Somit hat Lettland das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben unter Kontrolle gehalten.

(17)Das makroökonomische Szenario, das den Haushaltsprojektionen des Stabilitätsprogramms zugrunde liegt, ist für 2023 und danach vorsichtig. Die Regierung rechnet mit einem stagnierenden realen BIP-Wachstum im Jahr 2023 und mit einem Wachstum um 2,0 % im Jahr 2024. Demgegenüber erwartet die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2023 ein höheres reales BIP-Wachstum von 1,4 % für 2023 und von 2,8 % für 2024; die Differenz ist darauf zurückzuführen, dass nun neuere Daten als im Stabilitätsprogramm zur Verfügung standen, und zwar revidierte Daten für das BIP-Wachstum 2022 und die Schnellschätzung für das erste Quartal 2023, die ein höheres reales BIP-Wachstum ansetzen als vorher erwartet. Jedoch liegen beide Prognosen beim nominalen BIP-Wachstum näher beieinander; im Stabilitätsprogramm wird für 2023 und 2024 ein Wachstum von 11,7 % bzw. 5,5 % und erwartet, während die Kommission von Wachstumsraten von 10,5 % bzw. 5,6 % ausgeht.

(18)Laut Stabilitätsprogramm 2023 erwartet die Regierung für 2023 einen Rückgang des gesamtstaatlichen Defizits auf 4,0 % des BIP. Die Defizitanpassung im Jahr 2023 ist in erster Linie auf die Entwicklung der Ausgaben zurückzuführen. Durch das Auslaufen der meisten pandemiebedingten Entlastungsmaßnahmen wird ein defizitsenkender Beitrag erwartet, und die 2022 angesetzten Pauschalbeträge für den Aufbau einer nationalen Gasreserve sind für 2023 nicht mehr vorgesehen. Diese Einsparungen werden wohl teilweise durch im Haushaltspaket 2023 enthaltene ausgabenseitige Maßnahmen ausgeglichen, darunter Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst und für medizinisches Personal, höhere laufende Ausgaben im Gesundheitswesen und für Wissenschaft, Forschung und Hochschulbildung sowie ein umfangreiches Paket öffentlicher Investitionen für die Verteidigung und innere Sicherheit. Darüber hinaus werden aufgrund höherer Indexierungskoeffizienten mehr Ausgaben für Renten und Zulagen erwartet. Dem Programm zufolge soll die gesamtstaatliche Schuldenquote von 40,8 % Ende 2022 auf 39,6 % Ende 2023 zurückgehen. Die Kommission rechnet in ihrer Frühjahrsprognose 2023 für 2023 mit einem öffentlichen Defizit von 3,8 % des BIP. Dies entspricht dem im Stabilitätsprogramm angesetzten Defizit. Die Kommission rechnet in ihrer Frühjahrsprognose 2023 mit einer geringfügig höheren gesamtstaatlichen Schuldenquote von 39,8 % zum Jahresende 2023.

(19)Der gesamtstaatliche Haushaltssaldo dürfte 2023 weiterhin durch die finanzpolitischen Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Energiepreisanstiegs beeinflusst werden. Dabei handelt es sich hauptsächlich um verlängerte Maßnahmen aus dem Jahr 2022. Die Kommission geht in ihrer Frühjahrsprognose 2023 davon aus, dass sich die Nettokosten dieser Entlastungsmaßnahmen für den Haushalt 2023 auf 1,0 % des BIP belaufen werden. 19 Die meisten Maßnahmen im Jahr 2023 scheinen nicht gezielt auf die am schwächsten aufgestellten Haushalte oder Unternehmen ausgerichtet zu sein und erhalten das Preissignal zur Senkung der Energienachfrage und zur Steigerung der Energieeffizienz nicht vollständig. Infolgedessen wird der Umfang der gezielten Entlastungsmaßnahmen, der bei der Beurteilung der Einhaltung der Empfehlung für 2023 zu berücksichtigen ist, in der Frühjahrsprognose 2023 der Kommission im Jahr 2023 auf 0,1 % des BIP geschätzt (gegenüber 0,5 % des BIP im Vorjahr). Die Kosten des vorübergehenden Schutzes von Vertriebenen aus der Ukraine für den Haushalt werden den Prognosen zufolge gegenüber 2022 um 0,1 BIP-Prozentpunkte steigen. Zugutekommen dürfte dem gesamtstaatlichen Haushaltssaldo 2023 das Auslaufen befristeter COVID-19-Sofortmaßnahmen im Umfang von 1,2 % des BIP.

(20)Am 12. Juli 2022 empfahl der Rat Lettland 20 dafür zu sorgen, dass der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben 2023 unter Berücksichtigung der fortgesetzten befristeten und gezielten Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen sowie die aus der Ukraine flüchtenden Menschen mit einem weitgehend neutralen politischen Kurs im Einklang steht. 21 Lettland sollte sich bereithalten, die laufenden Ausgaben an die sich wandelnde Situation anzupassen. Außerdem wurde Lettland empfohlen, die öffentlichen Investitionen für den ökologischen und digitalen Wandel sowie die Energiesicherheit unter Berücksichtigung der REPowerEU-Initiative auszuweiten, unter anderem durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und von anderen Unionsfonds.

(21)Für 2023 wird in der Frühjahrsprognose 2023 der Kommission vor dem Hintergrund der hohen Inflation von einem expansiven finanzpolitischen Kurs (‑0,9 % des BIP) ausgegangen, während er 2022 neutral war (0,0 % des BIP). Den Prognosen zufolge wird das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) 2023 einen expansiven Beitrag von 0,5 % des BIP zum finanzpolitischen Kurs leisten. Darin ist der Rückgang der Kosten der gezielten Entlastungsmaßnahmen zugunsten der vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen um 0,4 % des BIP sowie der Anstieg der Kosten des vorübergehenden Schutzes von Vertriebenen aus der Ukraine (um 0,1 % des BIP) enthalten. Der expansive Beitrag der national finanzierten laufenden Nettoprimärausgaben ist somit nicht auf die gezielte Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen sowie die aus der Ukraine flüchtenden Menschen zurückzuführen. Das expansive Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben (abzüglich diskretionärer einnahmenseitiger Maßnahmen) wird von den im Haushaltspaket 2023 enthaltenen ausgabenseitigen Maßnahmen wie Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst und für medizinisches Personal, einer zusätzlichen Finanzierung der laufenden Ausgaben für Onkologie, Wissenschaft und Forschung sowie anderer diskretionärer laufender Ausgaben für die nationale Verwaltung und höheren Ausgaben für Renten und Zulagen getrieben. In der Summe entspricht das projizierte Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben nicht der Empfehlung des Rates. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben werden 2023 voraussichtlich 2,2 % des BIP betragen, während die national finanzierten Investitionen voraussichtlich einen expansiven Beitrag von 1,0 Prozentpunkt zum finanzpolitischen Kurs leisten werden. 22 Lettland plant also, zusätzliche Investitionen über die Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Fonds zu finanzieren, und dürfte die national finanzierten Investitionen aufrechterhalten. So sollen öffentliche Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel und in die Energieversorgungssicherheit finanziert werden, die weitgehend aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanziert werden, darunter der Erwerb von Elektrofahrzeugen für den öffentlichen Verkehr, die Verbesserung der Energieeffizienz von Wohnblöcken und gewerblich genutzten Gebäuden, die Modernisierung der Stromübertragungs- und -verteilungsnetze, die Stärkung der Reaktionsfähigkeit von Rettungsdiensten, die Zentralisierung digitaler Verwaltungsplattformen und ‑systeme im öffentlichen Sektor, der Aufbau digitaler Kompetenzen und die Digitalisierung der Prozesse in Unternehmen, der Ausbau der Breitbandinfrastruktur sowie die Förderung der Digitalisierung im Bildungssektor.

(22)Laut Stabilitätsprogramm soll das gesamtstaatliche Defizit 2024 auf 2,5 % des BIP zurückgehen. Der Rückgang im Jahr 2024 ist in erster Linie der Tatsache geschuldet, dass die Entlastungsmaßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen der hohen Energiepreise auslaufen, keine laufenden Ausgaben im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie mehr entstehen und die Investitionen zur Stützung der Erholung von der Pandemie 2023 abgeschlossen werden. Dem Programm zufolge wird die gesamtstaatliche Schuldenquote bis Jahresende 2024 leicht auf 39,7 % des BIP steigen. Auf der Grundlage der zum Prognosestichtag bekannten Politikmaßnahmen rechnet die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2023 für 2024 mit einem öffentlichen Defizit von 2,7 % des BIP. Das entspricht dem im Programm angesetzten Defizit. Bei der gesamtstaatlichen Schuldenquote geht die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2023 mit 40,5 % zum Jahresende 2024 von einem höheren Wert aus, der sich in erster Linie aus dem niedrigeren nominalen BIP ergibt.

(23)Dem Stabilitätsprogramm zufolge sollen 2024 alle Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich auslaufen. Die Kommission geht ebenfalls von einer vollständigen Beendigung der Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich im Jahr 2024 aus. Dies beruht auf der Annahme, dass es zu keinen neuerlichen Energiepreisanstiegen kommt.

(24)In der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates wird für die jährliche Verbesserung des strukturellen Haushaltssaldos in Richtung auf das mittelfristige Ziel ein Richtwert von 0,5 % des BIP vorgegeben. 23 Mit Blick auf die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen 24 und die Notwendigkeit, das Defizit unter den Referenzwert von 3 % des BIP zu bringen, wäre für 2024 eine Verbesserung des strukturellen Saldos um mindestens 0,5 % des BIP angemessen. Um eine solche Verbesserung sicherzustellen, sollte das Wachstum der national finanzierten Nettoprimärausgaben 25 der vorliegenden Empfehlung entsprechend im Jahr 2024 nicht über 3,0 % hinausgehen. Dies wird auch dazu beitragen, die Kerninflation zu senken, die deutlich über dem Durchschnitt des Euro-Währungsgebiets liegt und, wenn sie anhält, die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen könnte. Gleichzeitig sollten die noch verbleibenden Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich (die sich nach aktuellen Schätzungen der Kommission 2023 auf 1,0 % des BIP belaufen dürften) beendet werden, solange die Energiemarktentwicklungen dies ermöglichen, wobei mit den am wenigsten zielgerichteten Maßnahmen begonnen und die entstehenden Einsparungen zum Abbau des öffentlichen Defizits genutzt werden sollten. Den Schätzungen der Kommission zufolge würde dies bewirken, dass das Wachstum der Nettoprimärausgaben unter dem für 2024 empfohlenen Höchstwert bleibt. Darüber hinaus steht der Frühjahrsprognose 2023 der Kommission zufolge das Wachstum der national finanzierten Nettoprimärausgaben im Jahr 2023 nicht mit der Empfehlung des Rates im Einklang. Sollte sich das bestätigen, wäre ein geringeres Wachstum der Nettoprimärausgaben im Jahr 2024 angemessen.

(25)Unter der Annahme einer unveränderten Politik rechnet die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2023 mit einem Wachstum der national finanzierten Nettoprimärausgaben um 1,3 % im Jahr 2024, was unter der empfohlenen Wachstumsrate liegt.

(26)Laut Programm sollen die öffentlichen Investitionen von 5,5 % des BIP im Jahr 2023 auf 6,1 % des BIP im Jahr 2024 steigen. Das betrifft sowohl national finanzierte Investitionen als auch die von der EU, insbesondere über die Aufbau- und Resilienzfazilität, finanzierten Investitionen.

(27)Im Stabilitätsprogramm wird ein mittelfristiger haushaltspolitischer Pfad bis 2026 skizziert. Laut Programm soll das gesamtstaatliche Defizit auf 2,2 % des BIP im Jahr 2025 und 0,7 % des BIP im Jahr 2026 zurückgehen. Das gesamtstaatliche Defizit soll also 2024 auf unter 3 % des BIP sinken und im gesamten Programmzeitraum unter 3 % des BIP bleiben. Laut Programm soll die gesamtstaatliche Schuldenquote von 39,7 % Ende 2024 auf 38,9 % Ende 2026 zurückgehen.

(28)Der BIP-Anteil der lettischen Steuereinnahmen liegt deutlich unter dem EU-Durchschnitt. Dadurch ist der Spielraum für öffentliche Dienstleistungen eingeschränkt, insbesondere bei der Gesundheitsversorgung und beim Sozialschutz. Vermögen und Eigentum sind im Vergleich zum EU-Durchschnitt relativ niedrig besteuert und bieten Potenzial für mehr Steuereinnahmen. Darüber hinaus erzielt Lettland trotz relativ hoher Steuersätze relativ niedrige Einnahmen aus der Besteuerung des Faktors Arbeit. Das legt den Schluss nahe, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um die Steuerdisziplin zu verbessern und gegen die Schattenwirtschaft vorzugehen. Armut und Ungleichheit sind nach wie vor weit verbreitet, was vor allem auf die niedrigen Ausgaben für den Sozialschutz zurückzuführen ist. Das Netz der sozialen Sicherheit ist besser geworden, doch ist das Risiko von Armut oder sozialer Ausgrenzung immer noch hoch, insbesondere für die besonders bedürftigen Menschen. Das Risiko von Armut oder sozialer Ausgrenzung ist für ältere Menschen so hoch wie in keinem anderen EU-Mitgliedstaat (45,9 % gegenüber 19,5 % in der EU im Jahr 2021) und auch für Menschen mit Behinderung nach wie vor sehr hoch (41,2 % gegenüber 29,7 % in der EU im Jahr 2021). Die Bereitstellung und die Qualität individueller bedarfsorientierter Sozialleistungen bereiten aufgrund des Arbeitskräftemangels und der hohen Arbeitsbelastung im Sozialwesen immer noch Probleme und sind von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich. Das Langzeitpflegesystem ist fragmentiert, und beim Übergang von der institutionalisierten zur häuslichen Pflege und wohnortnahen Diensten zeichnen sich keine nennenswerten Fortschritte ab. Aufgrund unzureichender langfristiger Finanzierungsmöglichkeiten fehlt es an geeigneten Sozialwohnungen. Die öffentlichen Ausgaben für das Gesundheitswesen im Verhältnis zum BIP sind im Vergleich zum EU-Durchschnitt niedrig; die mittelfristige Haushaltsplanung lässt auf einen weiteren Rückgang schließen, und zwar laut Stabilitätsprogramm 2023 von 5,6 % des BIP im Jahr 2022 auf 3,6 % im Jahr 2026. Das liegt auch deutlich unter der laut den Leitlinien für die öffentliche Gesundheitspolitik 2021-2027 erforderlichen öffentlichen Finanzierung des Gesundheitswesens in Höhe von 6 % des BIP bis 2027. Der Rückgang ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die vorübergehende COVID-19-Unterstützung nach und nach eingestellt wird, aber es fehlen auch Pläne für eine nachhaltige Finanzierung des Gesundheitswesens. Darüber hinaus verzeichnet Lettland einen Arbeitskräftemangel im Gesundheitswesen, insbesondere in der Krankenpflege. Infolgedessen ist eine rechtzeitige und gleichberechtigte Gesundheitsversorgung nur begrenzt verfügbar.

(29)Nach dem in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe b und Anhang V Abschnitt 2.2 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterium enthält der Aufbau- und Resilienzplan ein umfassendes Paket sich gegenseitig verstärkender Reformen und Investitionen, die bis 2026 umzusetzen sind. Lettland kommt mit der Umsetzung seines Aufbau- und Resilienzplans gut voran. Bisher hat das Land einen Zahlungsantrag eingereicht, der sich auf 9 Etappenziele erstreckt und woraufhin am insgesamt 201 Mio. EUR ausgezahlt wurden. Aufgrund objektiver Umstände im Zusammenhang mit dem Anstieg der Preise für Energie und Baumaterialien und den Lieferengpässen infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine beabsichtigt Lettland, Änderungen des Plans sowie ein REPowerEU-Kapitel vorzulegen, um die Dekarbonisierung der Wirtschaft zu beschleunigen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.  Eine zügige Aufnahme des neuen REPowerEU-Kapitels in den Aufbau- und Resilienzplan wird die Finanzierung zusätzlicher Reformen und Investitionen zur Unterstützung der strategischen Ziele Lettlands im Bereich Energie und ökologischer Wandel ermöglichen. Die systematische und wirkungsvolle Einbeziehung lokaler und regionaler Gebietskörperschaften, der Sozialpartner und anderer relevanter Interessenträger ist für die erfolgreiche Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans sowie anderer, über den Plan hinausreichender wirtschafts- oder beschäftigungspolitischer Maßnahmen nach wie vor von Bedeutung, da nur so sichergestellt werden kann, dass die politische Agenda insgesamt auf breiter Basis mitgetragen wird.  

(30)Die Kommission hat 2022 alle kohäsionspolitischen Programmunterlagen Lettlands gebilligt. Um in Lettland den ökologischen und digitalen Wandel zu vollziehen, die wirtschaftliche und soziale Resilienz zu stärken und eine ausgewogene territoriale Entwicklung zu erreichen, müssen die kohäsionspolitischen Programme komplementär zum Aufbau- und Resilienzplan samt seinem REPowerEU-Kapitel unter Ausnutzung von Synergien zügig umgesetzt werden.

(31)Neben den wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, die mit dem Aufbau- und Resilienzplan angegangen werden, steht Lettland vor Herausforderungen in den Bereichen Finanzen, Energie und ökologischer Wandel.

(32)Die Kreditströme des privaten Sektors beliefen sich 2021 auf 1 % des BIP und lagen damit deutlich unter der Wachstumsrate der Wirtschaft. Das führt zu einem weiteren Rückgang der Verschuldung des privaten Sektors, der zu den niedrigsten in der EU zählt. Das schwache Kreditwachstum spiegelt in gewissem Maße die schwache Nachfrage wider, wird aber auch durch eine Reihe angebotsseitiger Probleme beeinflusst. Für kleine und mittlere Unternehmen ist es besonders schwierig, Kredite aufzunehmen. Das ist zum Teil auf ihr höheres Kreditrisiko, aber auch auf die hohen Kreditkosten und den Verwaltungsaufwand zurückzuführen. Darüber hinaus ist es wegen der geringen Liquidität der für die Besicherung verfügbaren Vermögenswerte besonders schwierig, Kredite außerhalb der Region Riga aufzunehmen. Dadurch entstehen sowohl in Bezug auf Hypothekarkredite als auch für die Kreditvergabe an Unternehmen erhebliche Hindernisse. Die politischen Maßnahmen bestehen bislang hauptsächlich darin, die Kreditvergabe zu unterstützen, indem sie mit öffentlichen Zuschüssen kombiniert wird. Das ist jedoch mit erheblichen Kosten für den Staatshaushalt verbunden und stellt daher keine nachhaltige Möglichkeit zur Förderung der Kreditvergabe dar. Um die Hindernisse für die Kreditvergabe abzubauen, sind allgemeine Verbesserungen hinsichtlich der Transparenz und des Vertrauens in das Unternehmensumfeld erforderlich; dazu zählt auch die Eindämmung der Schattenwirtschaft. Darüber hinaus würde ein besseres Insolvenzverfahren zu mehr Unternehmensumstrukturierungen und möglicherweise zu höheren Einbringungsquoten führen, wodurch sich die wahrgenommenen Risiken der Banken verringern würden und damit die Kreditvergabe gefördert würde. Zielgerichtete Kredit- und Garantieprogramme könnten dazu beitragen, die Liquiditätsrisiken zu verringern, denen die Banken ausgesetzt sind, wenn sie relativ illiquide Sicherheiten akzeptieren. Wenn Bankenfinanzierungen entweder zu teuer oder nicht verfügbar sind, könnten öffentliche Kreditprogramme für strategisch wichtige Investitionsbereiche, etwa den ökologischen Wandel und die regionale Entwicklung, zu einem effektiveren Wettbewerb im Bankwesen beitragen oder eine Marktlücke schließen. Zudem sind staatliche Garantie- und Kreditprogramme deutlich kosteneffizienter als Zuschussprogramme, wenn es darum geht, private Kredite zu fördern. Der lettische Markt weist nicht nur Hindernisse für die Bankenfinanzierung auf, sondern ist auch hinsichtlich alternativer Finanzierungsquellen unterentwickelt, sodass in Bezug auf die Kapitalbeschaffung von Unternehmen beträchtliche Verbesserungen möglich sind.

(33)Lettland hat sich von russischem Gas unabhängig gemacht, nachdem das Parlament im Juli 2022 beschlossen hatte, den Kauf von russischem Erdgas am 1. Januar 2023 einzustellen. Die inländischen Gaslieferanten konnten alternative Erdgasquellen in Form von Flüssigerdgaslieferungen aus dem litauischen LNG-Terminal Klaipeda und dem neuen finnischen LNG-Terminal in Inkoo finden. In der derzeitigen Lage zeigt sich, dass der langsame Ausbau von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen beschleunigt werden muss. Lettland weist einen der höchsten Anteile erneuerbarer Energien in der EU auf, wobei dieser Anteil allerdings von 2020 bis 2021 stagnierte. Für Lettland wäre es sinnvoll, sich um mehr Tempo beim Ausbau der Wind- und Solarenergie zu bemühen, denn das ist die praktikabelste und langfristigste Lösung zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien. Im lettischen Aufbau- und Resilienzplan sind Maßnahmen zur Beseitigung rechtlicher Hindernisse für den Ausbau der Onshore-Windenergie vorgesehen. Es könnten jedoch weitere Anstrengungen unternommen werden, um den Ausbau der erneuerbaren Energien für die Stromerzeugung, Heizung und Kühlung zu beschleunigen. Dazu würde gehören, das Stromnetz zu modernisieren, die dezentrale Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen zu fördern, das Stromnetz zu flexibilisieren (Laststeuerung und Speicherung), die Genehmigungsverfahren weiter zu verbessern und einen Rechtsrahmen und Anreize zur Förderung von Energiegemeinschaften zu schaffen. Wenn Lettland vollständig mit dem EU-Stromnetz synchronisiert wäre, stünden mehr Übertragungskapazitäten zur Verfügung, sodass immer mehr offshore und onshore erzeugte Energie aus erneuerbaren Quellen in das Netz eingespeist werden könnte. Das lettische Stromnetz bleibt ebenso wie das der anderen baltischen Mitgliedstaaten gefährdet, da es mit dem BRELL-Stromnetz (Belarus, Russland, Estland, Litauen und Lettland) synchronisiert ist. Die regionale Synchronisierung des Stromnetzes mit der übrigen EU verzeichnet Fortschritte, ist aber noch nicht abgeschlossen. Dafür ist eine Zusammenarbeit mit Estland und Litauen erforderlich. Der Erdgasverbrauch in Lettland ist von August 2022 bis März 2023 gegenüber dem durchschnittlichen Gasverbrauch im Vergleichszeitraum der fünf Vorjahre um 30 % zurückgegangen, womit das Reduktionsziel von 15 % übertroffen wurde. Lettland könnte seine Maßnahmen zur vorübergehenden Senkung der Gasnachfrage bis zum 31. März 2024 fortsetzen. 26  

(34)Lettland sollte schnell seine Energieeffizienzmaßnahmen verstärken, um die Dekarbonisierung des Gebäudebestands sowie des Verkehrs und der Industrie voranzutreiben, und neue Finanzierungs- und Unterstützungsmaßnahmen auflegen, damit es die Ziele seiner langfristigen Sanierungsstrategie erreichen kann.

(35)Durch den Personal- und Fachkräftemangel in Bereichen und Berufen, die für den ökologischen Wandel von zentraler Bedeutung sind, einschließlich Fertigung, Inbetriebnahme und Instandhaltung klimaneutraler Technologien, entstehen Engpässe für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Schul- und Berufsbildungssysteme hoher Qualität, die sich den veränderten Erfordernissen am Arbeitsmarkt anpassen, sowie gezielte Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen sind unerlässlich, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Arbeitsmarktinklusion sowie die Reallokation von Arbeitskräften zu fördern. Um das ungenutzte Arbeitskräfteangebot zu erschließen, müssen diese Maßnahmen zugänglich sein, insbesondere für diejenigen Personen und in Wirtschaftszweigen und Regionen, die am stärksten vom ökologischen Wandel betroffen sind. 2022 fehlten Arbeitskräfte in 25 von 436 Berufen, die besondere Kompetenzen oder Kenntnisse für den ökologischen Wandel erfordern, darunter Elektriker und Maschinenbauingenieure. Der Arbeitskräftemangel wurde als ein Faktor angegeben, der die Industrieproduktion und die Tätigkeit im Baugewerbe beeinträchtigte.

(36)Vor dem Hintergrund der Bewertung der Kommission hat der Rat das Stabilitätsprogramm 2022 geprüft; seine Stellungnahme 27 spiegelt sich in Empfehlung 1 wider.

(37)Da die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets eng miteinander verflochten sind und gemeinsam zum Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion beitragen, empfahl der Rat den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, unter anderem im Rahmen ihrer Aufbau- und Resilienzpläne Maßnahmen zu ergreifen, um i) die Schuldentragfähigkeit zu erhalten und im Jahr 2023 von einer breit angelegten Stützung der Gesamtnachfrage abzusehen, gezieltere haushaltpolitische Maßnahmen vorzusehen, um die Auswirkungen der hohen Energiepreise abzufedern, und über geeignete Wege nachzudenken, wie die Unterstützung bei nachlassendem Energiepreisdruck zurückgefahren werden kann; ii) die öffentlichen Investitionen auf hohem Stand zu halten und private Investitionen zu fördern, um den ökologischen und digitalen Wandel zu unterstützen; iii) Lohnentwicklungen zu fördern, die den Kaufkraftverlust abschwächen, gleichzeitig aber Zweitrundeneffekte auf die Inflation zu begrenzen, die aktive Arbeitsmarktpolitik weiter zu verbessern und den Fachkräftemangel anzugehen; iv) die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern und zu gewährleisten, dass die Unterstützung der Unternehmen in der Energiekrise kostenwirksam und befristet ist und sich auf überlebensfähige Unternehmen beschränkt sowie Anreize für den ökologischen Wandel aufrechterhält, und v) die Makrofinanzstabilität zu erhalten, die Risiken zu beobachten und zugleich weiter an der Vollendung der Bankenunion zu arbeiten. Im Falle Lettlands tragen die Empfehlungen 1, 2, 3 und 4 zur Umsetzung der ersten, zweiten, dritten und vierten Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet bei —

EMPFIEHLT, dass Lettland 2023 und 2024 Maßnahmen ergreift, um

1.die geltenden Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich bis Ende 2023 zurückzufahren und die dadurch erzielten Einsparungen zum Abbau des öffentlichen Defizits zu nutzen; für den Fall, dass neuerliche Energiepreisanstiege Entlastungsmaßnahmen erforderlich machen, sicherzustellen, dass diese Maßnahmen gezielt auf den Schutz schwächer aufgestellter Haushalte und Unternehmen ausgerichtet werden, für die öffentlichen Haushalte tragbar sind und die Anreize zum Energiesparen erhalten;

eine dem Vorsichtsgebot entsprechende Finanzpolitik zu gewährleisten und zu diesem Zweck insbesondere den nominalen Anstieg der national finanzierten Nettoprimärausgaben im Jahr 2024 auf höchstens 3,0 % zu begrenzen;

die national finanzierten öffentlichen Investitionen aufrechtzuerhalten und die effektive Abrufung von Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität sowie anderen EU-Fonds zu gewährleisten, um insbesondere den ökologischen und digitalen Wandel zu fördern;

für die Zeit nach 2024 weiterhin eine auf schrittweise und nachhaltige Konsolidierung gerichtete mittelfristige Haushaltsstrategie zu verfolgen und diese mit Investitionen und Reformen zu kombinieren, die einem höheren und nachhaltigen Wachstum förderlich sind, um auf mittlere Sicht eine dem Vorsichtsgebot entsprechende Haushaltslage zu erreichen;

die Bemessungsgrundlagen unter anderem in Bezug auf die Besteuerung von Eigentum und Kapital zu erweitern und die Angemessenheit der Gesundheits- und Sozialschutzsysteme zu stärken;

2.seinen Aufbau- und Resilienzplan weiterhin stetig umzusetzen und das REPowerEU-Kapitel zügig fertigzustellen, damit rasch mit dessen Umsetzung begonnen werden kann; die kohäsionspolitischen Programme komplementär zum Aufbau- und Resilienzplan unter Ausnutzung von Synergien zügig umzusetzen;

3.die Finanzierungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen zu verbessern und hierfür staatliche Kredit- und Garantieprogramme aufzulegen, mit denen Investitionen von strategischer Bedeutung, insbesondere Investitionen in den ökologischen Wandel und die regionale Entwicklung, erleichtert werden;

4.die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt zu verringern, indem der Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere von Onshore- und Offshore-Windenergie sowie Solarenergie, beschleunigt wird und die Energieeffizienzmaßnahmen verstärkt werden, z. B. durch neue Finanzierungs- und Unterstützungsmaßnahmen, mit denen die Ziele der langfristigen Sanierungsstrategie erreicht werden können; eine ausreichende Kapazität der Verbindungsleitungen zu gewährleisten, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen, und die Synchronisierung mit dem EU-Stromnetz voranzutreiben; seine politischen Anstrengungen mit Blick auf die Vermittlung und den Erwerb der nötigen Kompetenzen für den ökologischen Wandel zu verstärken.

Geschehen zu Brüssel am

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1)    ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
(2)    ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.
(3)    Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17).
(4)    COM(2022) 780 final.
(5)    COM(2023) 62 final.
(6)    COM(2023) 168 final.
(7)    Verordnung (EU) 2023/435 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Februar 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/241 in Bezug auf REPowerEU-Kapitel in den Aufbau- und Resilienzplänen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013, (EU) 2021/1060 und (EU) 2021/1755 sowie der Richtlinie 2003/87/EG (ABl. L 63 vom 28.2.2023, S. 1).
(8)    COM(2023) 141 final.
(9)    COM(2022) 583 final.
(10)    Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Lettlands (ST 10157/21; ST 10157/21 ADD 1; ST 10157/21 ADD 1 COR 1).
(11)    SWD(2023) 614 final.
(12)    SWD(2023) 636 final.
(13)    Eurostat, Euroindikatoren 47/2023 vom 21.4.2023.
(14)    COM(2023) 631 final vom 24.5.2023.
(15)    COM(2023) 141 final vom 8.3.2023.
(16)    Empfehlung des Rates vom 18. Juni 2021 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Lettlands 2021 (ABl. C 304 vom 29.7.2021, S. 63).
(17)    Gemessen wird der finanzpolitische Kurs als Veränderung der Primärausgaben (abzüglich diskretionärer einnahmenseitiger Maßnahmen) ohne befristete Sofortmaßnahmen aufgrund der COVID-19-Krise, aber einschließlich der mit nicht rückzahlbarer Unterstützung (Zuschüssen) aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben im Verhältnis zum mittelfristigen Potenzialwachstum. Näheres im finanzstatistischen Anhang, Kasten 1.
(18)    Dieser kontraktive Beitrag ist insbesondere auf einen Rückgang der Ausgaben für aus EU-Fonds kofinanzierte Investitionsvorhaben, der sich auch auf die Entwicklung der nationalen Kofinanzierungen (vor allem auf kommunaler Ebene) auswirkte, sowie auf die Lieferung militärischer Ausrüstung an die Ukraine zurückzuführen; diese Ausrüstung wird als negative Bruttoanlageinvestition verbucht, die mit einem Vermögenstransfer gegenfinanziert wird.Zugleich leisteten die sonstigen national finanzierten Investitionsausgaben einen expansiven Beitrag von 1,7 BIP-Prozentpunkten. Der Anstieg der sonstigen Investitionsausgaben ist weitgehend auf zwei Faktoren zurückzuführen, nämlich den Aufbau von Erdgasreserven zur Sicherung der nationalen Energieversorgung sowie die Lieferung militärischer Ausrüstung an die Ukraine.
(19)    Dieser Wert gibt die Höhe der jährlichen Haushaltskosten dieser Maßnahmen unter Einberechnung von laufenden Einnahmen und Ausgaben sowie gegebenenfalls Investitionsausgaben wieder.
(20)    Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 zum nationalen Reformprogramm Lettlands 2022 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Lettlands 2022 (ABl. C 334 vom 1.9.2022, S. 112).
(21)    Ausgehend von der Frühjahrsprognose 2023 der Kommission wird das mittelfristige Potenzialwachstum Lettlands (Zehnjahresdurchschnitt), das zur Messung des finanzpolitischen Kurses herangezogen wird, auf nominal 11,5 % geschätzt.
(22)    Andere national finanzierte Investitionsausgaben dürften einen kontraktiven Beitrag von 1,7 BIP-Prozentpunkten leisten, da die Kommission in ihrer Prognose für 2023 den Aufbau von Erdgasreserven für die Sicherung der Energieversorgung und die militärische Hilfe für die Ukraine nicht berücksichtigt.
(23)    Siehe Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates, der von Mitgliedstaaten mit einem Schuldenstand von über 60 % des BIP oder mit ausgeprägteren Risiken hinsichtlich der Schuldentragfähigkeit auch eine Anpassung um mehr als 0,5 % des BIP verlangt.
(24)    Nach Schätzungen der Kommission müsste Lettland seinen strukturellen Primärsaldo im Verhältnis zum BIP um durchschnittlich 0,0 Prozentpunkte pro Jahr erhöhen, um auf mittlere Sicht einen dem Vorsichtsgebot entsprechenden Schuldenstand zu erreichen. Diese Schätzung basiert auf der Herbstprognose 2022 der Kommission. Ausgangspunkt für diese Schätzung waren die Defizit- und Schuldenstandsprojektionen für 2024, die auf der Annahme beruhen, dass die Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich 2024 beendet werden.
(25)    Die Nettoprimärausgaben sind definiert als national finanzierte Ausgaben ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen, ohne Zinsausgaben und ohne Ausgaben aufgrund konjunkturbedingter Arbeitslosigkeit.
(26)    Verordnung (EU) 2022/1369 des Rates und Verordnung (EU) 2023/706 des Rates.
(27)    Stellungnahme nach Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates.