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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2025/4093 |
16.7.2025 |
Mitteilung an die Personen und Organisationen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2023/891 des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2025/1435 des Rates, und der Verordnung (EU) 2023/888 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1434 des Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren, unterliegen
(C/2025/4093)
Die Personen und Organisationen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2023/891 des Rates (1) über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren, geändert durch den Beschluss (GASP) 2025/1435 des Rates (2), und der Verordnung (EU) 2023/888 des Rates (3) über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1434 des Rates (4), unterliegen, werden auf Folgendes hingewiesen:
Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, dass diese Personen und Organisationen in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen werden sollten, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2023/891 und der Verordnung (EU) 2023/888 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren, unterliegen. Die Gründe für die Aufnahme dieser Personen und Organisationen sind in den jeweiligen Einträgen in den genannten Anhängen aufgeführt.
Diese Personen und Organisationen werden darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaats bzw. der betreffenden Mitgliedstaaten (siehe Websites in Anhang II der Verordnung (EU) 2023/888) beantragen können, dass ihnen die Verwendung eingefrorener Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird (vgl. Artikel 3 der Verordnung).
Die betreffenden Personen und Organisationen können beim Rat unter Vorlage entsprechender Nachweise vor dem 3. November 2025 beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannte Liste aufzunehmen, überprüft wird; entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:
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Rat der Europäischen Union |
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Generalsekretariat |
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RELEX.1 |
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Rue de la Loi/Wetstraat 175 |
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1048 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
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E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu |
Die betreffenden Personen und Organisationen werden ferner darauf hingewiesen, dass sie den Beschluss des Rates unter den in Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Voraussetzungen vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten können.
(1) ABl. L 114 vom 2.5.2023, S. 15.
(2) ABl. L, 2025/1435, 15.7.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1435/oj.
(3) ABl. L 114 vom 2.5.2023, S. 1.
(4) ABl. L, 2025/1434, 15.7.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1434/oj.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/4093/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)