10.8.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 262/4


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8520 — Cinven/CPPIB/GTA)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2017/C 262/04)

1.

Am 4. August 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Cinven Capital Management (V) General Partner Limited („Cinven“, Vereinigtes Königreich) und Canada Pension Plan Investment Board („CPPIB“, Kanada) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über die Unternehmen GTA Travel Holding Ltd, Kuoni Holdings und ihre Tochtergesellschaften (zusammen „GTA“). Cinven und CPPIB kontrollieren gemeinsam die Hotelbeds Group (Spanien).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Cinven: Private-Equity-Gesellschaft, die Anlageverwaltungs- und Anlageberatungsdienstleistungen für eine Reihe von Investmentfonds erbringt;

—   CPPIB: Vermögensverwaltungseinrichtung, die durch ein vom kanadischen Parlament erlassenes Gesetz gegründet wurde, um die Mittel der kanadischen Rentenversicherung „Canada Pension Plan“ anzulegen;

—   GTA: Vermittlung von Reisedienstleistungen, insbesondere von Hotelübernachtungen zwischen Unternehmen (Business-to-Business).

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8520 — Cinven/CPPIB/GTA per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).