15.9.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 371/118


P9_TA(2020)0180

Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 hinsichtlich der Mittel für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2020 über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 hinsichtlich der Mittel für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (COM(2020)0206 — C9-0145/2020 — 2020/0086(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

(2021/C 371/18)

Das Europäische Parlament,

—

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2020)0206),

—

gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 177 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9-0145/2020),

—

gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

—

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 10. Juni 2020 (1),

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nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

—

unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 17. Juni 2020 gemachte Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

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gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

—

unter Hinweis auf die Schreiben des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,

—

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung (A9-0111/2020),

A.

in der Erwägung, dass es aus Dringlichkeitsgründen gerechtfertigt ist, vor Ablauf der in Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit festgelegten Acht-Wochen-Frist abzustimmen;

1.

legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.


P9_TC1-COD(2020)0086

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 8. Juli 2020 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2020/… des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 hinsichtlich der Mittel für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2020/1041.)