|
Amtsblatt |
DE Serie C |
|
C/2024/1772 |
22.3.2024 |
P9_TA(2023)0297
Mehrjähriger Bewirtschaftungsplan für Roten Thun im Ostatlantik und im Mittelmeer
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. September 2023 zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines mehrjährigen Bewirtschaftungsplans für Roten Thun im Ostatlantik und im Mittelmeer, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1936/2001, (EU) 2017/2107 und (EU) 2019/833 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2016/1627 (08143/1/2023 — C9-0222/2023 — 2019/0272(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: zweite Lesung)
(C/2024/1772)
Das Europäische Parlament,
|
— |
unter Hinweis auf den Standpunkt des Rates in erster Lesung (08143/1/2023 — C9-0222/2023), |
|
— |
unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 7. Mai 2020 (1), |
|
— |
unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung (2) zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2019)0619), |
|
— |
gestützt auf Artikel 294 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
|
— |
unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 74 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, |
|
— |
gestützt auf Artikel 67 seiner Geschäftsordnung, |
|
— |
unter Hinweis auf die Empfehlung des Fischereiausschusses für die zweite Lesung (A9-0243/2023), |
|
1. |
billigt den Standpunkt des Rates in erster Lesung; |
|
2. |
stellt fest, dass der Gesetzgebungsakt entsprechend dem Standpunkt des Rates erlassen wird; |
|
3. |
beauftragt seine Präsidentin, den Gesetzgebungsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 297 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu unterzeichnen; |
|
4. |
beauftragt seinen Generalsekretär, den Gesetzgebungsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit der Generalsekretärin des Rates die Veröffentlichung des Gesetzgebungsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen; |
|
5. |
beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln. |
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1772/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)