11.9.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 307/5


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9529 — BC Partners/Vista Equity Partners/Advanced Computer Software Group)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2019/C 307/05)

1.   

Am 3. September 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

—

BC Partners LLP („BC Partners“, Vereinigtes Königreich), das BC European Capital X über dessen Komplementär BCEC Management X Limited berät,

—

Vista Equity Partners Management LLC („Vista Equity Partners“, USA), das Vista Equity Partners Fund VII L.P. verwaltet,

—

Advanced Computer Software Group Ltd. („Advanced“, Vereinigtes Königreich).

Von BC Partners LLP beratene Fonds und von Vista Equity Partners Management verwaltete Fonds übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Advanced. Advanced ist derzeit ein Portfoliounternehmen von Vista Equity Partners und steht unter dessen alleiniger Kontrolle.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   BC Partners: Private-Equity-Gesellschaft, die Anlageberatung für Finanzinvestoren durchführt,

—   Vista Equity Partners: Investmentgesellschaft, die sich auf software-, daten- und technologiebasierte Unternehmen fokussiert,

—   Advanced: Anbieter von Software (einschließlich Modernisierungslösungen) sowie Cloud-Dienste und verwaltete IT-Dienstleistungen für Kunden aus dem öffentlichen Sektor und der Privatwirtschaft.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9529 — BC Partners/Vista Equity Partners/Advanced Computer Software Group

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.