Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Türkei und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/35/EG /* KOM/2007/0661 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 6.11.2007 KOM(2007) 661 endgültig Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Türkei und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/35/EG (von der Kommission vorgelegt) BEGRÜNDUNG Am 23 Februar 2006 nahm der Rat auf Vorschlag der Kommission vom 9. November 2005 eine aktualisierte Fassung der Beitrittspartnerschaft mit der Türkei an. Die Partnerschaften umfassen kurz- und mittelfristige Prioritäten. Die Kommission hält es daher für angebracht, einen Vorschlag für eine weitere aktualisierte Fassung der Beitrittspartnerschaft mit der Türkei vorzulegen. Diese vierte Beitrittspartnerschaft mit der Türkei stützt sich auf die Verordnung (EG) Nr. 390/2001 des Rates, die vorsieht, dass der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft, die der Türkei unterbreitet wird, sowie über wesentliche Anpassungen, die später daran vorgenommen werden, beschließt. Von den zuständigen Behörden in der Türkei wird erwartet, dass sie einen Zeitplan mit spezifischen Maßnahmen erarbeiten, die die Türkei zur Erfüllung dieser Beitrittspartnerschaft ergreifen will. Die Kommission wird die Fortschritte bei der Umsetzung der Prioritäten regelmäßig überprüfen. Die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft bilden die Grundlage für die Programmierung der Finanzhilfe, die weiterhin im Rahmen der einschlägigen Finanzierungsinstrumente, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates vom 17. Juli 2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA), von der Gemeinschaft bereitgestellt wird. Der vorgeschlagene Ratsbeschluss hat keine finanziellen Auswirkungen. Auf dieser Grundlage ersucht die Kommission den Rat, den beigefügten Vorschlag für einen Beschluss des Rates anzunehmen. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Türkei und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/35/EG DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 390/2001 des Rates vom 26. Februar 2001 über die Hilfe für die Türkei im Rahmen der Heranführungsstrategie und insbesondere über die Errichtung einer Beitrittspartnerschaft[1], insbesondere auf Artikel 2, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Verordnung (EG) Nr. 390/2001 des Rates sieht vor, dass der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft, die der Türkei unterbreitet wird, sowie über wesentliche Anpassungen, die später daran vorgenommen werden, beschließt. (2) Auf dieser Grundlage hat der Rat 2001 und 2003[2] eine Beitrittspartnerschaft mit der Türkei angenommen. (3) In ihrer Empfehlung zur Türkei von 2004 hat die Kommission betont, dass die Europäische Union den politischen Reformprozess weiterhin beobachten sollte und dass im Jahr 2005 eine überarbeitete Beitrittspartnerschaft vorgelegt werden sollte. Daraufhin hat der Rat im Februar 2006 eine überarbeitete Fassung der Partnerschaft angenommen[3]. (4) In seinen Schlussfolgerungen vom Dezember 2004 ist der Europäische Rat übereingekommen, dass die Europäische Union die Fortschritte bei den politischen Reformen auf der Grundlage einer Beitrittspartnerschaft, in der die Prioritäten des Reformprozesses festgelegt sind, weiterhin genau verfolgen wird. (5) Am 3. Oktober 2005 haben die Mitgliedstaaten Verhandlungen mit der Türkei über deren Beitritt zur Europäischen Union aufgenommen. Die Verhandlungen werden in dem Maße voranschreiten, wie die Türkei Fortschritte bei der Vorbereitung auf den Beitritt erzielt; diese Fortschritte werden unter anderem an der Umsetzung der Beitrittspartnerschaft gemessen, die regelmäßig überprüft wird. (6) Die Mitteilung der Kommission - Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006-2007 - sieht für Ende 2007 eine Aktualisierung der Partnerschaften vor. (7) Der Rat hat am 12. Juni 2006 die Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA)[4] angenommen, mit der ein neuer Rahmen für die finanzielle Unterstützung der Heranführungsländer festgelegt wurde. (8) Daher sollte eine aktualisierte Fassung der bisherigen Europäischen Partnerschaft angenommen werden, in der anhand der Erkenntnisse aus dem Fortschrittsbericht 2007 über die Vorbereitungen der Türkei auf eine weitere Integration in die Europäische Union neue Prioritäten für die künftigen Maßnahmen gesetzt werden. (9) Im Rahmen der Beitrittsvorbereitungen wird von der Türkei erwartet, dass sie einen Zeitplan und spezifische Maßnahmen zur Umsetzung der Prioritäten dieser Beitrittspartnerschaft vorlegt - (10) Der Beschluss 2006/35/EG muss aufgehoben werden - BESCHLIESST: Artikel 1 Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Türkei sind im Anhang festgelegt. Artikel 2 Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen der durch das Assoziationsabkommen geschaffenen Organe und vom Rat anhand der jährlichen Berichte der Kommission überprüft und überwacht. Artikel 3 Der Beschluss 2006/35/EG wird aufgehoben. Artikel 4 Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am Im Namen des Rates Der Präsident ANHANG : BEITRITTSPARTNERSCHAFT MIT DER TÜRKEI 2007 1. EINLEITUNG Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung in Luxemburg im Dezember 1997 beschlossen, dass die Beitrittspartnerschaft den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie bilden soll und dass mit diesem Instrument alle Formen der Unterstützung für die Kandidatenländer in einem einzigen Gesamtrahmen zum Einsatz gebracht werden sollen. Auf diese Weise richtet die Gemeinschaft ihre Hilfe gezielt auf die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Kandidatenländer aus, um sie im Hinblick auf den Beitritt bei der Bewältigung spezifischer Probleme zu unterstützen. Die erste Beitrittspartnerschaft für die Türkei wurde vom Rat im März 2001 beschlossen. In dem Strategiepapier zur Erweiterung vom Oktober 2002 kündigte die Kommission an, dass sie eine überarbeitete Beitrittspartnerschaft für die Türkei vorschlagen werde. Die überarbeitete Beitrittspartnerschaft wurde von der Kommission im März 2003 vorgelegt und im Mai desselben Jahres vom Rat beschlossen. In ihrer Empfehlung vom Oktober 2004 schlug die Kommission vor, dass die EU den Reformprozess weiterhin aufmerksam überwachen sollte, um die Dauerhaftigkeit und Unumkehrbarkeit der politischen Reformen in der Türkei sicherzustellen. Dazu schlug die Kommission unter anderem vor, im Jahr 2005 eine überarbeitete Beitrittspartnerschaft zu beschließen. Aufgrund der zu erwartenden Fortschritte bei der Umsetzung der kurzfristigen Prioritäten der Partnerschaften, werden diese in der Regel alle zwei Jahre aktualisiert. Daher legt die Kommission nun den Vorschlag für eine weitere überarbeitete Beitrittspartnerschaft vor. Von der Türkei wird erwartet, dass sie einen Zeitplan mit spezifischen Maßnahmen zur Umsetzung der Prioritäten der Beitrittspartnerschaft ausarbeitet. Die überarbeitete Beitrittspartnerschaft bildet die Grundlage für die politischen Instrumente und Finanzierungsinstrumente, die zur Unterstützung der Türkei bei der Vorbereitung auf die Mitgliedschaft eingesetzt werden. Sie wird insbesondere als Bezugspunkt für weitere politische Reformen und als Maßstab dienen, an dem die künftigen Fortschritte gemessen werden. 2. GRUNDSÄTZE Die Hauptprioritäten, die für die Türkei ermittelt wurden, betreffen ihre Fähigkeit, die 1993 vom Europäischen Rat in Kopenhagen festgelegten Kriterien und die Anforderungen des am 3. Oktober 2005 vom Rat beschlossenen Verhandlungsrahmens zu erfüllen. 3. PRIORITÄTEN Die in dieser Beitrittspartnerschaft genannten Prioritäten wurden so ausgewählt, dass von der Türkei auch tatsächlich erwartet werden kann, dass sie diese in den kommenden Jahren ganz oder zu einem wesentlichen Teil umsetzt. Hierbei wird unterschieden zwischen kurzfristigen Prioritäten, die innerhalb von ein bis zwei Jahren umgesetzt werden sollen, und mittelfristigen Prioritäten, die innerhalb von drei bis vier Jahren umgesetzt werden sollen. Die Prioritäten betreffen sowohl Rechtsvorschriften als auch deren Umsetzung. In der überarbeiteten Beitrittspartnerschaft sind die Bereiche aufgeführt, in denen die Türkei ihre Vorbereitungen auf den Beitritt vorrangig vorantreiben muss. Die Türkei wird letztendlich jedoch auf allen Gebieten tätig werden müssen, die in den Fortschrittsberichten behandelt werden; dies schließt auch die Konsolidierung des politischen Reformprozesses ein, damit sichergestellt ist, dass die Reformen unumkehrbar sind und im ganzen Land auf allen Verwaltungsebenen einheitlich umgesetzt werden. Wichtig ist ferner, dass die Türkei ihren Verpflichtungen zur Rechtsangleichung und zur Umsetzung des Besitzstands nachkommt, die sie mit dem Assoziationsabkommen, der Zollunion und den Beschlüssen des Assoziationsrates EU-Türkei beispielsweise bei der Handelsregelung für Agrarerzeugnisse eingegangen ist. 3.1. Kurzfristige Prioritäten Politischer Dialog Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Öffentliche Verwaltung - Fortführung der Reform der öffentlichen Verwaltung und Personalpolitik, um höhere Effizienz, Verantwortlichkeit und Transparenz zu gewährleisten. - Stärkung der Verwaltungen auf lokaler Ebene durch die Reform der zentralen Verwaltung, die Übertragung von Befugnissen auf die lokalen Verwaltungen und deren Ausstattung mit angemessenen Ressourcen. - Annahme und Umsetzung der Rechtsvorschriften für die Einrichtung einer voll funktionsfähigen Ombudsstelle. Zivile Kontrolle über die Sicherheitskräfte - Weitere Anpassung der zivilen Kontrolle über die Streitkräfte an die Praxis in den EU-Mitgliedstaaten. Gewährleistung, dass das Militär nicht in politische Angelegenheiten eingreift und die Zivilbehörden ihrer Aufsichtsfunktion in Sicherheitsfragen in vollem Umfang nachkommen können. - Wirksame Maßnahmen zur Stärkung von Rechenschaftspflicht und Transparenz in Sicherheitsangelegenheiten. - Uneingeschränkte parlamentarische Kontrolle über die Militär- und Verteidigungspolitik und aller diesbezüglichen Ausgaben, auch mittels externer Prüfungen. - Begrenzung der Zuständigkeit der Militärgerichtsbarkeit auf militärische Pflichten von Angehörigen der Streitkräfte. Justizsystem - Verstärkte Anstrengungen, u.a. durch Schulungsmaßnahmen, um eine kohärente Auslegung der Rechtsvorschriften über Menschenrechte und Grundfreiheiten im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der diesbezüglichen Rechtsprechung und mit Artikel 90 der türkischen Verfassung zu gewährleisten. - Gewährleistung der Unabhängigkeit der Gerichte von anderen staatlichen Einrichtungen, insbesondere des Hohen Rats der Richter und Staatsanwälte und des Aufsichtssystems. Insbesondere ist sicherzustellen, dass der Hohe Rat der Richter und Staatsanwälte die Gesamtheit der Gerichte vertritt. - Stärkung der Effizienz des Justizsystems, insbesondere durch Ausbau der institutionellen Kapazität und Einführung einer neuen Zivilprozessordnung. - Fortführung der Einrichtung von regionalen Berufungsgerichten. Korruptionsbekämpfung - Entwicklung einer umfassenden Korruptionsbekämpfungsstrategie und einer zentralen Stelle für die Überwachung ihrer Umsetzung. Bessere Koordinierung zwischen allen beteiligten Institutionen. - Durchführung der Verordnung über die Grundsätze ethischen Verhaltens von Beamten und Erweiterung ihres Geltungsbereichs auf gewählte Mandatsträger, Justizbehörden, akademische Einrichtungen und Militär. - Einschränkung der Immunitäten, die Politikern und öffentlichen Bediensteten gewährt werden, im Einklang mit der bewährten EU-Praxis und Verbesserung der Rechtsvorschriften über die Transparenz der Parteien- und Wahlkampffinanzierung. Menschenrechte und Minderheitenschutz Einhaltung der internationalen Menschenrechtsvorschriften - Ratifizierung des fakultativen Protokolls zur UN-Konvention gegen Folter, das eine unabhängige Überwachung der Haftanstalten vorsieht. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - Einhaltung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und Gewährleistung der vollständigen Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. - Änderung der Strafprozessordnung, um das Berufungsrecht entsprechend den einschlägigen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durchzusetzen Stärkung und Durchsetzung der Menschenrechte - Aufbau einer unabhängigen, angemessen ausgestatteten nationalen Einrichtung für Menschenrechte entsprechend den einschlägigen UN-Grundsätzen. - Fortsetzung der Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter der Vollzugsorgane in Menschenrechtsfragen und Ermittlungstechniken. Bürgerliche und politische Rechte Verhütung von Folter und Misshandlung - Durchführung der im Rahmen der "Nulltoleranz"-Politik beschlossenen Maßnahmen gegen Folter und Misshandlungen im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und den Empfehlungen des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter. - Landesweite Umsetzung des Protokolls von Istanbul, insbesondere durch Verbesserung medizinischer Fachkenntnisse. - Verstärkte Bekämpfung der Straffreiheit. Gewährleistung zeitnaher und effizienter Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bei Verdacht auf solche Fälle mit dem Ziel der Identifizierung und Bestrafung der Täter durch die Gerichte. Zugang zur Justiz - Nachhaltige Anstrengungen um die Bereitstellung eines angemessenen Rechtsbeistands und qualifizierter Dolmetschdienste zu gewährleisten. Meinungsfreiheit - Gewährleistung der Meinungsfreiheit, einschließlich der Pressefreiheit, in Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. - Weitere Verbesserung der Situation von Personen, gegen die wegen friedlicher Meinungsäußerungen ermittelt wird oder die deshalb verurteilt wurden. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit - Umsetzung aller Reformen im Bereich der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf friedliche Versammlung entsprechend der Europäischen Menschenrechtskonvention und der diesbezüglichen Rechtsprechung. Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung unangemessener Gewaltanwendung durch Sicherheitskräfte. - Angleichung des Parteiengesetzes an die bewährten Praktiken in den EU-Mitgliedstaaten. Organisationen der Zivilgesellschaft - Förderung des Aufbaus der Zivilgesellschaft im Land und ihrer Beteiligung an der Gestaltung der Politik. - Erleichterung und Förderung einer offenen Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen allen Teilen der türkischen Zivilgesellschaft und ihren europäischen Partnern. Religionsfreiheit - Überarbeitung des Stiftungsgesetzes m Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der diesbezüglichen Rechtsprechung . - Gewährleistung des Erwerbs der Rechtspersönlichkeit für nicht-muslimische Glaubensgemeinschaften und der Wahrnehmung ihrer Rechte. - Ermöglichung einer theologischen Hochschulausbildung für nicht-muslimische Minderheiten, einschließlich der Ausbildung ihrer Geistlichen. - Gewährleistung der Gleichbehandlung von türkischen und ausländischen Staatsangehörigen was die Ausübung der Religionsfreiheit durch die Teilnahme am Leben organisierter Glaubensgemeinschaften anbetrifft. - Annahme von Rechtsvorschriften, die eine wiederholte Strafverfolgung und Verurteilung von Kriegsdienstverweigerern aus Gewissensgründen oder religiösen Gründen verbieten. Wirtschaftliche und soziale Rechte Rechte der Frau - Fortführung der Maßnahmen zur Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften über die Rechte der Frau und gegen alle Formen von Gewalt gegenüber Frauen, einschließlich Ehrenstraftaten. Entsprechende Schulungen für Richter und Staatsanwälte, Vollzugs- und Gemeindebehörden sowie andere verantwortliche Stellen, Einrichtung von Frauenhäusern in allen größeren Städten im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften. - Weitere Sensibilisierung der Öffentlichkeit und insbesondere der männlichen Bevölkerung für Gleichstellungsfragen und Stärkung der Rolle der Frau in der Gesellschaft, u.a. durch die Förderung von Bildung und Integration in den Arbeitsmarkt und in das politische und gesellschaftliche Leben; Unterstützung der Entwicklung von Frauenorganisationen mit Blick auf diese Ziele. Rechte von Kindern - Vollständige Umsetzung des Kinderschutzgesetzes und Förderung des Schutzes der Rechte von Kindern im Einklang mit den EU- und internationalen Standards. - Fortsetzung der Bemühungen zur Lösung des Problems der Kinderarbeit und zur Verbesserung der Situation der Straßenkinder. Arbeitnehmerrechte und Gewerkschaften - Wahrung aller Gewerkschaftsrechte entsprechend den EU-Standards und den einschlägigen ILO-Übereinkommen, insbesondere des Verbandsrechts, des Streikrechts und des Tarifrechts. - Weitere Stärkung des sozialen Dialogs, Erleichterung und Förderung der Zusammenarbeit mit den EU-Partnern. Bekämpfung von Diskriminierung - Wahrung sämtlicher Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Bürger in Recht und Praxis, ohne Diskriminierung und unabhängig von Sprache, politischer Meinung, Geschlecht, rassischer oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung. - Intensivierung der Anstrengungen zur Überarbeitung von Lehrplänen und Schulbüchern um diskriminierende Passagen zu entfernen. Minderheitenrechte, kulturelle Rechte und Minderheitenschutz - Gewährleistung der kulturellen Vielfalt und der Achtung und des Schutzes von Minderheiten im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und den im Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten enthaltenen Grundsätzen sowie entsprechend der bewährten Praxis in den Mitgliedstaaten. - Gesetzlicher Schutz der Minderheiten, insbesondere hinsichtlich der friedlichen Wahrnehmung von Eigentumsrechten gemäß Protokoll Nr. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Kulturelle Rechte - Stärkung des effektiven Zugangs zu Radio- und Fernsehprogrammen in anderen Sprachen als Türkisch, insbesondere durch die Aufhebung der noch bestehenden rechtlichen Beschränkungen. - Annahme geeigneter Maßnahmen zur Förderung des Unterrichts von Minderheitensprachen. Lage in der Ost- und Südosttürkei - Entwicklung eines umfassenden Konzepts zum Abbau des Regionalgefälles, insbesondere zur Verbesserung der Lage in der Südost-Türkei, mit Blick auf die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Chancen für alle türkischen Bürger, einschließlich türkischer Bürger kurdischer Abstammung. - Abschaffung des Dorfwächtersystems in der Südost-Türkei. - Räumung der Landminen. Vertriebene - Fortführung der Maßnahmen zur Erleichterung der Rückkehr von Vertriebenen an ihre Herkunftsorte entsprechend den Empfehlungen des UN-Sonderbeauftragten für Vertriebene. - Weitere Umsetzung des Gesetzes über die Entschädigung für Verluste aus Terroranschlägen und die Bekämpfung des Terrorismus. Gewährleistung einer angemessenen und raschen Opferentschädigung. Regionale Angelegenheiten und internationale Verpflichtungen Zypern - Gewährleistung der weiteren Unterstützung der Bemühungen für eine umfassende Lösung des Zypernproblems im Rahmen der Vereinten Nationen und in Einklang mit den Grundprinzipien der EU unter Leistung eines Beitrags zur Verbesserung des Klimas für eine solche umfassende Lösung. - Vollständige Umsetzung des Protokolls zur Anpassung des Abkommens von Ankara zur Berücksichtigung des Beitritts der neuen EU-Mitgliedstaaten sowie vollständige Aufhebung aller noch bestehenden Beschränkungen für im Handel mit Zypern eingesetzte sowie für in Zypern registrierte Schiffe[5]. - Konkrete Schritte zur baldmöglichen Normalisierung der bilateralen Beziehungen zwischen der Türkei und allen EU-Mitgliedstaaten einschließlich der Republik Zypern[6]. Friedliche Beilegung von Grenzstreitigkeiten - Fortsetzung der Bemühungen um eine Lösung noch offener Grenzstreitigkeiten und anderer damit zusammenhängender Fragen im Einklang mit dem in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsatz der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten sowie gegebenenfalls der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs. - Unzweifelhaftes Engagement für gutnachbarschaftliche Beziehungen. Beseitigung von Reibungspunkten in den Beziehungen zu den Nachbarstaaten. Vermeidung von Maßnahmen, die der friedlichen Beilegung von Grenzkonflikten im Wege stehen könnten. Wirtschaftliche Kriterien - Fortsetzung einer angemessenen Finanz- und Währungspolitik wobei der Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Sicherung der makroökonomischen Stabilität und der Planbarkeit liegt. Umsetzung eines tragfähigen und wirksamen Sozialversicherungssystems. - Weitere Stärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung zwischen den verschiedenen Institutionen und Politikbereichen, um einen kohärenten und tragfähigen wirtschaftspolitischen Rahmen für die Wirtschaft zu schaffen. - Fortführung der Privatisierung von staatlichen Unternehmen. - Fortsetzung der Marktliberalisierung einschließlich Preisreformen, insbesondere in den Bereichen Energie und Landwirtschaft. - Behebung der Ungleichgewichte auf dem Arbeitsmarkt, durch Stärkung der Anreizstrukturen und der Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt, um die Erwerbsbeteiligung und die Beschäftigungsquoten zu erhöhen. Intensivierung der Maßnahmen zur Verbesserung der Bildung und der beruflichen Bildung, um den Übergang von der Landwirtschaft zu einer dienstleistungsorientierten Wirtschaft zu fördern. - Verbesserung des Unternehmensklimas durch Stärkung der Funktionsweise der Handelsgerichtsbarkeit und Gewährleistung der Unabhängigkeit der Marktregulierungsbehörden; Vereinfachung der Konkursverfahren, um Hemmnisse für den Marktaustritt zu beseitigen. - Ausarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Einschränkung der Schattenwirtschaft. Fähigkeit zur Erfüllung der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen Kapitel 1: Freier Warenverkehr - Abschaffung von Einfuhrgenehmigungen und Lizenzanforderungen sowie unverhältnismäßigen Anforderungen an Bescheinigungen für Erzeugnisse, mit Ausnahme von gebrauchten Kraftfahrzeugen. - Ausarbeitung eines Plans für die Abschaffung von Einfuhrgenehmigungen für gebrauchte Kraftfahrzeuge zur Vorlage bei der Kommission. - Abschluss der Ermittlung der den Artikeln 28 bis 30 des Vertrags zuwider laufenden Maßnahmen, Vorlage eines Plans für deren Aufhebung und Aufnahme der Klausel über die gegenseitige Anerkennung in die türkische Rechtsordnung. - Klärung der noch ausstehenden Regelung des Datenschutzes von pharmazeutischen Erzeugnissen. Kapitel 3: Niederlassungsrecht und Dienstleistungsfreiheit - Vorlage einer präzisen Strategie sowie eines Zeitplans für alle erforderlichen Maßnahmen im Hinblick auf die Rechtsangleichung und den Kapazitätsaufbau, um dem für dieses Kapitel relevanten EU-Besitzstand zu entsprechen. - Weitere Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Qualifikationen, insbesondere durch die Einführung eines eigenen von der akademischen Anerkennung getrennten Verfahrens und der in der Richtlinie 2005/36/EG festgelegten Mindestanforderungen. - Beginn der Angleichung an den Besitzstand im Bereich der Postdienste. Kapitel 4: Freier Kapitalverkehr - Weitere Aufhebung aller Beschränkungen im Zusammenhang mit ausländischen Direktinvestitionen aus der EU. - Beginn der Rechtsangleichung im Bereich der Zahlungssysteme. Kapitel 5: Öffentliches Auftragswesen - Übertragung der Zuständigkeit für die Kohärenz der Politik in diesem Bereich und die Steuerung ihrer Umsetzung auf eine Stelle für das öffentliche Auftragswesen. - Vorlage einer umfassenden Strategie, die alle für die Übernahme des Besitzstands erforderlichen Reformen betreffend die Rechtsangleichung und den Aufbau von Verwaltungskapazitäten einschließt. Kapitel 6: Gesellschaftsrecht - Annahme des neuen Handelsgesetzes. Kapitel 7: Schutz der Rechte an geistigem Eigentum - Stärkung der Kapazitäten von Polizei, Zoll und Justiz für die Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum, sowie Verbesserung der Koordinierung zwischen diesen Einrichtungen. - Bekämpfung insbesondere der Nachahmung von Markenzeichen und der Produktpiraterie. Kapitel 8: Wettbewerbspolitik - Annahme eines den Anforderungen des Besitzstands entsprechenden Beihilfegesetzes und Einrichtung einer operationell unabhängigen Aufsichtsbehörde für staatliche Beihilfen, die die bestehenden Verpflichtungen zur Transparenz erfüllt. - Ausarbeitung und Annahme des Nationalen Programms zur Umstrukturierung des Stahlsektors entsprechend den EU-Anforderungen. Kapitel 9: Finanzdienstleistungen - Weitere Umsetzung der neuen Eigenkapitalanforderungen an Kreditinstitute und Investmentgesellschaften und anderer einschlägiger Richtlinien (über Einlagensicherungssysteme, Abwicklung und Umstrukturierung, Finanzkonglomerate, Abschlussrechnungen von Banken). - Stärkung der aufsichtsrechtlichen Normen im Banken- und Nichtbankensektor, einschließlich Einrichtung einer unabhängigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörde. Kapitel 10: Informationsgesellschaft und Medien - Annahme eines neuen Gesetzes über elektronische Kommunikation im Einklang mit dem geltenden Regulierungsrahmen der EU. - Vollständige Annahme und Umsetzung der wesentlichen „Startbedingungen“ für den EU-Regulierungsrahmen 2002. - Weitere Rechtsangleichung im Bereich der audiovisuellen Politik, insbesondere mit Blick auf die Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen”. Kapitel 11: Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums - Einrichtung einer gemäß den EU-Anforderungen akkreditierten IPARD-Stelle (die für die Komponente „Entwicklung des ländlichen Raums“ im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe zuständig ist). - Aufhebung der Beschränkungen im Handel mit Rindfleisch, lebenden Rindern und Rindfleischderivaten. Kapitel 12: Nahrungsmittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik - Annahme eines den EU-Anforderungen entsprechenden Rahmengesetzes für Nahrungsmittel, Futtermittel und den Veterinärbereich, das die vollständige Übernahme des EU-Besitzstands ermöglicht. - Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Systems für die Identifizierung und Registrierung von Rindern sowie die Registrierung ihrer Verbringung im Einklang mit dem Besitzstand und Beginn der Umsetzung eines entsprechenden Systems für Schafe und Ziegen und deren Verbringung. - Durchführung der erforderlichen Maßnahmen, damit die Region Tharce von der Weltorganisation für Tiergesundheit als maul- und klauenseuchenfreie Zone mit Impfschutz anerkannt wird. - Klassifizierung aller agrar- und ernährungswirtschaftlichen Betriebe nach Kategorien gemäß dem EU-Besitzstand und Ausarbeitung eines nationalen Programms für die Modernisierung dieser Betriebe. Kapitel 13 Fischerei - Stärkung der Verwaltungsstrukturen insbesondere durch die Schaffung einer zentralen Stelle für Fischereiangelegenheiten. Besondere Aufmerksamkeit ist der Stärkung von Aufsichts- und Kontrolldiensten im Fischereibereich zu widmen. - Annahme des im Einklang mit den EU-Anforderungen überarbeiteten Fischereigesetzes. Kapitel 14: Verkehr - Annahme des Rahmengesetzes für den Schienenverkehr, um den türkischen Markt für Eisenbahnverkehrsdienste schrittweise zu öffnen und eine Trennung der Bereiche Infrastrukturmanagement und Dienstleistungserbringung zu gewährleisten. - Weitere Angleichung und Umsetzung der Rechtsvorschriften für den Seeverkehr unter besonderer Berücksichtigung einer wirksamen Vermeidung der Umweltverschmutzung. Stärkung der Seeverkehrsverwaltung, einschließlich Verbesserung der Sicherheit der türkischen Flotte und Übernahme des EU-Besitzstands im Bereich Seeverkehrssicherheit. - Im Bereich des Luftverkehrs Entwicklung einer technischen Lösung zur Gewährleistung einer ausreichenden Kommunikation und einer angemessenen Flugsicherheit in der südöstlichen Mittelmeerregion. - Weitere Anstrengungen zur Anerkennung der Gemeinschaftsbenennung und Ausarbeitung einer klaren Strategie für die schrittweise Anpassung an die EU-Vorschriften über den Einheitlichen Europäischen Luftraum. - Anpassung an die relevanten Bestimmungen und Normen, die von der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz in ihrer Erklärung zur Sicherheit in der Zivilluftfahrt festgelegt wurden, und deren Umsetzung. Kapitel 15: Energie - Weitere Angleichung an und Umsetzung von EU-Vorschriften über den Gas- und Strombinnenmarkt und über den grenzübergreifenden Stromhandel auch im Hinblick auf einen etwaigen Beitritt zur Energiegemeinschaft. Gewährleistung der Anwendung gleicher und nichtdiskriminierender Regeln für die Gaslieferung. - Weiterer Ausbau der Kapazitäten der verschiedenen Regulierungsbehörden und Gewährleistung ihrer Unabhängigkeit. - Ausbau der Verwaltungskapazitäten und weitere Rechtsangleichung im Bereich Energieeffizienz, Förderung hocheffizienter KWK-Anlagen und Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen für den Verkehr, die Stromversorgung und Heiz- und Kühlsysteme, sowie Festlegung angemessener und ehrgeiziger Zielvorgaben und entsprechender Anreize. - Beitritt zum Gemeinsamen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle. Kapitel 16: Steuern - Praktische Maßnahmen für einen deutlichen Abbau diskriminierender Elemente bei der Besteuerung von alkoholischen Getränken, eingeführten Tabakwaren und Zigaretten und Vorlage eines Plans in dem im Einvernehmen mit der Kommission klare Zwischenziele für die rasche Beseitigung der verbleibenden diskriminierenden Besteuerungsregelungen festgelegt sind. - Fortsetzung der Rechtsangleichung im Bereich der Mehrwertsteuer und der Verbrauchsteuern, insbesondere in Bezug auf Struktur und geltende Steuersätze. - Weitere Stärkung und Modernisierung der Steuerverwaltung – auch auf dem Gebiet der Informationstechnologien -, um eine wirksamere Durchsetzung der Steuervorschriften zu sichern, das Steueraufkommen zu verbessern und die Schattenwirtschaft einzuschränken. Kapitel 18: Statistik - Fristgerechte Vorlage der wichtigsten Indikatoren der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen gemäß dem ESVG 95. - Anpassung von Methodik und Organisationsstruktur der Datenerhebung für Agrarstatistiken an die EU-Anforderungen. - Fertigstellung des Unternehmensregisters. Kapitel 19: Beschäftigungs- und Sozialpolitik - Schaffung der Voraussetzungen für einen wirksamen sozialen Dialog auf allen Ebenen, unter anderem durch die Annahme neuer Rechtsvorschriften zur Abschaffung von Einschränkungen der Gewerkschaftsaktivitäten und zur uneingeschränkten Gewährleistung der Gewerkschaftsrechte. - Vorlage einer Analyse der nichtangemeldeten Erwerbstätigkeit in der Türkei und Ausarbeitung eines Plans zur Lösung dieses Problems im Rahmen einer Gesamtstrategie für die Durchsetzung des EU-Besitzstands zum Wohle aller Erwerbstätigen im Land. - Abschluss der Ausarbeitung einer Gemeinsamen Erklärung zur sozialen Eingliederung und einer Gemeinsamen Bewertung der beschäftigungspolitischen Prioritäten sowie Durchführung der entsprechenden Folgemaßnahmen. Kapitel 20: Unternehmens- und Industriepolitik - Annahme einer überarbeiteten industriepolitischen Gesamtstrategie und eines überarbeiteten Aktionsplans für KMU. Kapitel 22: Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente - Weiterer Aufbau der institutionellen Strukturen und Stärkung der Verwaltungskapazitäten in den Bereichen Programmplanung, Projektvorbereitung, Monitoring, Evaluierung und Finanzverwaltung und –kontrolle, insbesondere auf der Ebene der Fachministerien, im Hinblick auf die Durchführung von EU-Heranführungsprogrammen zur Vorbereitung auf die Umsetzung der Kohäsionspolitik der Gemeinschaft. Kapitel 23: Justiz und Grundrechte - Nachhaltige Anstrengungen zur Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten und Einrichtung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde. - Weitere Prioritäten siehe Abschnitt über die politischen Kriterien. Kapitel 24: Recht, Freiheit und Sicherheit - Weitere Stärkung aller Vollzugsbehörden und Angleichung ihres Status und ihrer Arbeitsweise an die europäischen Standards, unter anderem auch durch Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Stellen. Annahme eines Verhaltenskodex und Einrichtung eines unabhängigen und wirksamen Beschwerdeverfahrens, damit die Rechenschaftspflicht aller Vollzugsorgane besser gewährleistet ist. - Weitere Anstrengungen zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Asyl und Migration (u.a. durch Annahme eines Fahrplans), Stärkung der Kapazitäten für die Bekämpfung der illegalen Migration im Einklang mit internationalen Standards. - Rascher Abschluss eines Rückübernahmeabkommens mit der EU. - Fortschritte bei den Vorbereitungen auf die Annahme eines umfassenden mit dem EU-Besitzstand übereinstimmenden Asylgesetzes und die Einrichtung einer Asylbehörde. - Weitere Anstrengungen zur Umsetzung des nationalen Aktionsplans für die integrierte Grenzverwaltung, einschließlich der Festlegung eines präzisen Fahrplans. Maßnahmen zum Aufbau der neuen Grenzaufsichtsbehörde. - Umsetzung der nationalen Strategie zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens. Verstärkte Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Drogen, Menschenhandel, Betrug, Korruption und Geldwäsche. Kapitel 26: Bildung und Kultur - Stärkung der Verwaltungskapazität der für "Lebenslanges Lernen" und "Jugend in Aktion" zuständigen nationalen Behörde zur Bewältigung der steigenden Arbeitsbelastung. Kapitel 27: Umwelt - Annahme einer umfassenden Strategie für die schrittweise Übernahme, Umsetzung und Durchsetzung des einschlägigen EU-Besitzstands, sowie der Pläne für den Aufbau der erforderlichen Verwaltungskapazitäten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene mit einer angemessenen Finanzausstattung; Angabe von Zwischenzielen und Zeitplänen. - Weitere Übernahme, Anwendung und Durchsetzung des EU-Besitzstands, insbesondere der horizontalen Rechtsvorschriften und der Rahmenrechtsvorschriften, wie z.B. der Umweltverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung grenzübergreifender Aspekte und Stärkung der Verwaltungskapazität. - Annahme des nationalen Müllbewirtschaftungsplans. Kapitel 28: Gesundheits- und Verbraucherschutz - Weitere Angleichung an den relevanten Besitzstand, u.a. in den Bereichen Blut, Gewebe, Zellen sowie Tabakkonsum und Gewährleistung adäquater Verwaltungsstrukturen und Durchsetzungskapazitäten. - Stärkung der Kapazität der Gerichte u.a. durch Schulungsmaßnahmen, um eine kohärente Auslegung der Rechtsvorschriften für den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Kapitel 29: Zollunion - Angleichung der Vorschriften über Freizonen an den entsprechenden Besitzstand, vor allem der Zollkontroll- und Steuerprüfungsvorschriften. - Ausbau der Durchsetzungskapazitäten der Zollverwaltungen, insbesondere im Bereich der Bekämpfung des illegalen Handels und der Produktpiraterie. Weitere Vorbereitungen zur Gewährleistung der Interkonnektivität der IT-Systeme mit denen der EU. - Abschaffung der Zollbefreiung für Waren, die unter die Zollunion fallen und bei der Einreise in die Türkei in Duty-free Shops verkauft werden. Kapitel 30: Außenbeziehungen - Angleichung an den Standpunkt, den die EU im Rahmen der WTO zur Doha-Entwicklungsagenda und in der OECD vertritt. - Vollständige Angleichung an das Allgemeine Präferenzsystem der Gemeinschaft. - Weitere Anstrengungen, um die noch ausstehenden Freihandelsabkommen mit Drittländern zum Abschluss zu bringen. Kapitel 31: Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik - Weitere Anpassung an die Standpunkte, Erklärungen und Demarchen der EU zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. - Angleichung der Politik gegenüber Drittländern und der Positionen in internationalen Organisationen an die der EU und ihrer Mitgliedstaaten, auch in Bezug auf die Mitgliedschaft aller EU-Mitgliedstaaten bei einschlägigen Organisationen und Übereinkommen wie der Wassenaar-Vereinbarung. Kapitel 32: Finanzkontrolle - Annahme eines überarbeiteten Strategiepapiers für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und der damit zusammenhängenden Rechtsakte. - Annahme ausstehender Rechtsvorschriften zur Gewährleistung der Einhaltung der Standards und Leitlinien der Organisation der obersten Rechnungsprüfungsbehörde.(INTOSAI) durch den türkischen Rechnungshof. - Aufbau einer operationell unabhängigen Koordinierungsstelle für die Betrugsbekämpfung, um den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft zu gewährleisten. 3.2. Mittelfristige Prioritäten Wirtschaftliche Kriterien - Abschluss des Privatisierungsprogramms. - Gewährleistung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. - Weitere Anhebung des allgemeinen Niveaus im Erziehungs- und Gesundheitswesen, unter besonderer Berücksichtigung der jüngeren Generation und der Frauen. - Modernisierung der Infrastruktur des Landes, insbesondere der Energie- und Verkehrsinfrastruktur, um langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken. Fähigkeit zur Erfüllung der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen Kapitel 2: Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Gewährleistung einer angemessenen Kapazität der Arbeitsämter für die Teilnahme am EURES(European Employment Services)-Netz - Weitere Stärkung der Verwaltungsstrukturen, insbesondere in Bezug auf die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Kapitel 3: Niederlassungsrecht und Dienstleistungsfreiheit - Weitere Beseitigung von Hindernissen für die Niederlassungsfreiheit und für den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr. - Weitere Angleichung an den Besitzstand im Bereich der Postdienste. - Weitere Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Qualifikationen, insbesondere im Hinblick auf die Aufhebung der Staatsangehörigkeitserfordernisse. Kapitel 5: Öffentliches Auftragswesen - Umsetzung der Strategie für das öffentliche Auftragswesen. - Förderung des Einsatzes elektronischer Mittel bei Vergabeverfahren. Kapitel 6: Gesellschaftsrecht - Annahme eines Rahmens für die allgemeine Finanzberichterstattung in den Bereichen Bilanzierungsvorschriften für Unternehmen und Rechnungsprüfung, der den EU-Standards entspricht. - Stärkung der Offenlegungsvorschriften. Insbesondere Erlass einer allgemeinen Vorschrift, wonach Gesellschaften testierte Einzel- und Konzernabschlüsse vorlegen und der Öffentlichkeit zugänglich machen müssen. Kapitel 7: Schutz der Rechte an geistigem Eigentum - Weitere Angleichung und Gewährleistung einer wirksamen Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum. Kapitel 8: Wettbewerbspolitik - Angleichung der sekundärrechtlichen Vorschriften über staatliche Beihilfen. - Gewährleistung der Transparenz im Bereich der staatlichen Beihilfen, im Einklang mit den bestehenden bilateralen Verpflichtungen. Information der Gemeinschaft über alle derzeit angewandten Beihilferegelungen und frühzeitige Notifizierung künftiger Einzelbeihilfen. Kapitel 10: Informationsgesellschaft und Medien - Vollständige Übernahme und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Telekommunikationsbereich und Vorbereitung auf eine vollständige Liberalisierung der Märkte. - Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften für den audiovisuellen Bereich und Stärkung der Unabhängigkeit und der Verwaltungskapazität der Aufsichtsbehörde - Kapitel 11: Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums - Weiterentwicklung des Systems zur Flächenidentifizierung und des Registers der landwirtschaftlichen Betriebe zur Vorbereitung auf Kontrollen der landwirtschaftlich genutzten Flächen. - Beginn der Vorbereitung von Pilotmaßnahmen für die Erhaltung der Umwelt und der Landwirtschaft mit Blick auf die künftige Umsetzung von Agrarumweltmaßnahmen. Kapitel 12: Nahrungsmittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik - Annahme von Kontrollmaßnahmen für Tierseuchen und Ausarbeitung von Plänen zur Seuchentilgung, sofern die tiergesundheitlichen Verhältnisse dies rechtfertigen. - Ausbau der Labor- und Kontrollkapazitäten in den Bereichen Nahrungsmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit, insbesondere bei Referenzlabors, für Rückstandsuntersuchungen (einschließlich Kontrollplänen) und Probenahmeverfahren. - Angleichung der Rechtsvorschriften über die transmissible spongiforme Enzephalopathie (TSE) und tierische Nebenprodukte und erste Schritte zur Einführung eines entsprechenden Systems für deren Sammlung und Behandlung. Kapitel 13 Fischerei - Einführung eines zuverlässigen Bestandserfassungssystems, das korrekte Daten zu den Meeresressourcen liefert. - Angleichung des Flottenregisters an die EU-Anforderungen. Kapitel 14: Verkehr - Weitere rechtliche und administrative Angleichung an den Besitzstand im Bereich Verkehr, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit im Straßenverkehr und die Luftverkehrssicherheit. - Stärkung der Kapazitäten zur Umsetzung des EU-Besitzstands, einschließlich von Kontrollmaßnahmen im Einklang mit den EU-Standards. Kapitel 15: Energie - Errichtung eines wettbewerbsorientierten Energieinlandsmarkts im Einklang mit der Strom- und der Gasrichtlinie. Weitere Stärkung der für einen funktionierenden und wettbewerbsfähigen Energiemarkt erforderlichen Verwaltungs- und Aufsichtsstrukturen. - Annahme eines Atomgesetzes, das ein hohes Maß an nuklearere Sicherheit im Einklang mit den EU-Standards gewährleistet. Kapitel 16: Steuern - Weitere Rechtsangleichung im Bereich der Mehrwertsteuer und der Verbrauchsteuern insbesondere in Bezug auf Absetzungsmöglichkeiten, Befreiungen, Sonderregelungen, Erstattungen und die Anwendung ermäßigter Sätze. Kapitel 18: Statistik - Stärkung der Koordinierungsfunktion und der Verwaltungskapazität des türkischen Statistikinstituts, um eine fristgerechte Erhebung, Verarbeitung und Verbreitung von Daten zu gewährleisten. Kapitel 19: Beschäftigungs- und Sozialpolitik - Vollständige Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands und Ausbau der einschlägigen Verwaltungs- und Vollzugsstrukturen einschließlich der Arbeitsaufsicht, gemeinsam mit den Sozialpartnern.. - Stärkung der Kapazitäten für die Bewertung und Überwachung des Arbeitsmarkts und der sozialen Entwicklungen und die Bewältigung struktureller Probleme. Kapitel 21: Transeuropäische Netze - Konzentration auf die in der Verkehrsinfrastruktur-Bedarfsabschätzung ausgewiesenen vorrangigen Projekte und Projekte von gemeinsamem Interesse, die in TEN-Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für den Energiebereich aufgeführt sind. Kapitel 22: Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente - Entwicklung der unter Umständen für die Umsetzung der künftigen Kohäsionspolitik der Gemeinschaft erforderlichen Verwaltungskapazität auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene. Kapitel 24: Recht, Freiheit und Sicherheit - Beschleunigung der Entwicklung eines integrierten Grenzverwaltungssystems im Einklang mit dem Besitzstand, das auf einer engen Abstimmung zwischen den zuständigen Stellen und der Professionalität des Grenzpersonals beruht und u.a. auch eine Vorabprüfung umfasst, um an der Grenze festzustellen, welche Personen internationalen Schutz benötigen. - Weitere Angleichung an den Besitzstand im Bereich Asylrecht, insbesondere durch Aufhebung der geografischen Beschränkung bezüglich der Genfer Konvention von 1951, und Stärkung des Schutzes, der sozialen Unterstützung und Integration von Flüchtlingen. - Gewährleistung der Übereinstimmung der türkischen Rechtsvorschriften mit dem Besitzstand im Bereich des Zivilrechts und Stärkung der Kapazitäten der Justiz zur Umsetzung des Besitzstands. Kapitel 27: Umwelt - Weitere Übernahme und Anwendung des Besitzstands im Zusammenhang mit der Rahmengesetzgebung, internationalen Umweltübereinkommen und den Rechtsvorschriften über Naturschutz, Wasserqualität, chemische Stoffe, Verschmutzung durch Industrieanlagen, Risikomanagement und Abfallbewirtschaftung.. - Weitere Einbeziehung von Umweltauflagen in andere Politikbereiche. Kapitel 28: Gesundheits- und Verbraucherschutz - Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus durch die wirksame Durchsetzung der Rechtsvorschriften für den Verbraucherschutz und die Einbeziehung der zuständigen Verbraucherorganisationen. - Aufbau gemeinwesenbasierter Dienste als Alternative zur Heimunterbringung und Gewährleistung ausreichender Finanzmittel für den Bereich der geistigen Gesundheit. Kapitel 29: Zollunion - Vollständige Angleichung zollrechtlichen Vorschriften über Waren und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, Ausgangsstoffe, nachgeahmte Waren und Nachbildungen. Kapitel 32: Finanzkontrolle - Angleichung des türkischen Strafrechts an das PIF-Übereinkommen und seine Protokolle. 4. PROGRAMMIERUNG Die Finanzhilfe für die in der Beitrittspartnerschaft festgelegten prioritären Bereiche wird über zwei Finanzierungsinstrumente bereitgestellt: Die vor und im Laufe von 2006 angenommenen Programme werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2500/2001 des Rates vom 17. Dezember 2001 über die finanzielle Heranführungshilfe für die Türkei umgesetzt, während die ab 2007 angenommenen Programme und Projekte auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 vom 17. Juli 2006 (IPA) durchgeführt werden. Die von der Kommission im Rahmen der beiden Instrumente angenommenen bzw. anzunehmenden Finanzierungsbeschlüsse werden durch Finanzierungsvereinbarungen mit der Türkei ergänzt. Diese Finanzierungsvereinbarungen bilden die Rechtsgrundlage für die Umsetzung der konkreten Programme. Die Türkei kommt auch für Finanzierungen aus Mehrländerprogrammen und horizontalen Programmen in Betracht. 5. BEDINGUNGEN Die Gemeinschaft macht die Finanzierung von Projekten zur Beitrittsvorbereitung aus Mitteln der entsprechenden Instrumente davon abhängig, dass die Türkei ihren Verpflichtungen aus den Abkommen mit der Europäischen Union, einschließlich des Beschlusses 1/95 über die Zollunion und anderen Beschlüssen, nachkommt, weitere konkrete Anstrengungen zur wirksamen Erfüllung der Kopenhagener Kriterien unternimmt und vor allem Fortschritte bei der Verwirklichung der spezifischen prioritären Ziele dieser überarbeiteten Beitrittspartnerschaft erzielt. Bei Nichterfüllung dieser allgemeinen Bedingungen könnte der Rat auf der Grundlage von Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 2500/2001 oder auf der Grundlage von Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 (IPA) die Aussetzung der Finanzhilfe beschließen. In die einzelnen Jahresprogramme wurden ebenfalls besondere Bedingungen aufgenommen. Die Finanzierungsbeschlüsse werden durch eine Finanzierungsvereinbarung ergänzt, die mit der Türkei geschlossen wird. 6. MONITORING Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen der im Assoziationsabkommen vorgesehenen Mechanismen und anhand der Fortschrittsberichte der Kommission überwacht. Die gemäß des Assoziationsabkommens eingesetzten Unterausschüsse ermöglichen es, die Umsetzung der Prioritäten der Beitrittspartnerschaften sowie die Fortschritte bei der Angleichung, Anwendung und Durchsetzung von Rechtsvorschriften zu überprüfen. Der Assoziationsausschuss erörtert die allgemeine Entwicklung, die Fortschritte und die Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der Prioritäten der Beitrittspartnerschaft sowie spezifische Fragen, die die Unterausschüsse an ihn verweisen. Die Überwachung des Programms für die Heranführungshilfe erfolgt gemeinsam durch die Türkei und die Europäische Kommission im Rahmen eines Gemeinsamen Überwachungsausschusses (JMC/IPA-Monitoringausschuss). Die durch einzelne Finanzierungsvereinbarungen geförderten Projekte müssen daher nachprüfbare und messbare Erfolgsindikatoren enthalten, um eine effiziente Überwachung zu gewährleisten. Die Überwachung anhand dieser Indikatoren wird die Kommission, den JMC/IPA-Monitoringausschuss und die Türkei bei einer später möglicherweise erforderlichen Neuausrichtung der Programme und bei der Konzeption neuer Programme unterstützen. Der JMC/IPA-Monitoringausschuss gewährleistet, dass die im Rahmen des Heranführungsprogramms finanzierten Maßnahmen mit der Beitrittspartnerschaft vereinbar sind. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 des Rates vom 16. März 1998 über die Hilfe für die beitrittswilligen Staaten im Rahmen der Heranführungsstrategie, insbesondere über die Gründung von Beitrittspartnerschaften[7], wird die Beitrittspartnerschaft bei Bedarf erneut geändert. [1] ABl. L 58 vom 28.2.2001, Seite 1. [2] Beschluss 2001/235/EG (ABl. L 85 vom 24.3.2001, S. 13) und Beschluss 2003/398/EG (ABl. L 145 vom 12.6.2003, S. 40). [3] Beschluss 2006/35/EG (ABl. L 22 vom 26.1.2006, S. 34-50). [4] ABl. L 210 vom 31.7.2006, Seite 82. [5] Siehe auch die Erklärung der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten vom 21. September 2005. [6] Siehe auch die Erklärung der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten vom 21. September 2005. [7] ABl. L 85 vom 20.3.1998, Seite 1.