Brüssel, den 20.5.2026

COM(2026) 256 final

ANHANG

des

Vorschlags für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Belgiens

{SWD(2026) 134 final}


ANHANG

ABSCHNITT 1: REFORMEN UND INVESTITIONEN IM RAHMEN DES AUFBAU- UND RESILIENZPLANS

1.Beschreibung der Reformen und Investitionen

A. KOMPONENTE 1.1: Sanierung

Diese Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans konzentriert sich auf die Renovierung privater und öffentlicher Gebäude. Das Hauptziel der Komponente besteht darin, den vorhandenen Gebäudebestand zu renovieren und energie- und ressourceneffizienter zu gestalten. Dazu gehören insbesondere öffentliche Gebäude, soziale Infrastrukturen und Wohngebäude sowie ganz allgemein die im Hinblick auf die Energieeffizienz leistungsschwächeren Gebäude. Daher trägt diese Komponente zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten und des Wachstums im nachhaltigen Bauwesen sowie zur sozialen Widerstandsfähigkeit durch die Senkung der Energiekosten bei.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.3 bei, in der Belgien aufgefordert wird, den Schwerpunkt seiner investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik unter anderem auf die Umstellung auf eine CO2-arme Wirtschaft und die Energiewende zu legen.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

A.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform R-1.01: „Verbesserte Subventionsregelung für Energie“ der Flämischen Region

Die Maßnahme besteht aus drei Teilreformen und drei Teilinvestitionen, deren übergeordnetes Ziel darin besteht, effizientere Renovierungsanreize zu schaffen und private Investitionen in die Energieeffizienz in Flandern zu beschleunigen. Die erste Teilreform besteht aus i) der Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle, einem einheitlichen regionalen Mechanismus, der die Gewährung von Subventionen für Renovierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden und privaten Haushalten sowie für Renovierungen im Bereich der erneuerbaren Energien ermöglicht, die von Bauunternehmern ab Juli 2022 durchgeführt werden. Die Teilreform ii umfasst die Überarbeitung der Zuschussregelung für die Energieverbrauchskennzeichnung zur Unterstützung energieeffizienter Renovierungen. Die Teilreform iii) umfasst die Überarbeitung der Regelung zur Unterstützung von Renovierungen von Haushaltsbatterien und intelligenten Steuergeräten für Wärmepumpen, elektrische Heizkessel und elektrische Speicherheizung. Die drei Teilreformen treten am 1. April 2022 in Kraft. Die Reform wird von drei Teilinvestitionen im Rahmen der Investition 1A begleitet: I) Subventionen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie zielgruppenspezifische Subventionen für Privatwohnungen als Begleitunterlage zur Teilreform i; II) Förderung energieeffizienter Renovierungen von Privatwohnungen im Rahmen der Teilreform ii) durch das Zuschussprogramm für die Energieverbrauchskennzeichnung; III) Zuschüsse für Wohnungsbatterien als Begleitunterlage zur Teilreform iii).

Reform R-1.02: „Verbesserte Subventionsregelung für Energie“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Diese Reform besteht darin, die Energiezuschläge und die Prämien für die Renovierung von Wohnungen ab 2022 zu reformieren und zu einem einzigen regionalen Mechanismus für Einzelpersonen zusammenzufassen. Dank des einheitlichen Systems erhalten die Bürger ein klareres Bild des Betrags, auf den sie für ihre Renovierungsarbeiten Anspruch haben, und sehen eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für den Erhalt finanzieller Unterstützung durch regionale Boni. Nur ein regionales Webportal informiert die Antragsteller über die verfügbaren Prämien, und es gibt nur ein einziges digitalisiertes Verfahren für die Bürger. Eine begleitende Investition im Rahmen der Investition 1A unterstützt Renovierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Die Verordnung zur Reform der Energiebeihilferegelungen für Wohn- und Privatrenovierungen in der Region Brüssel-Hauptstadt tritt am 31. März 2022 in Kraft.

Reform R-1.03: „Verbesserte Energieförderregelung“ der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Mit der Maßnahme wird ab Juli 2021 in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein neues System von Energieabgaben eingeführt. Mit dem Bonusprojekt sollen insbesondere Anreize für die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen und die Verringerung der Kohlendioxidemissionen für bestehende Wohngebäude in der Deutschsprachigen Gemeinschaft geschaffen werden. Die Reform zielt darauf ab, zwischen kleinen Bauwerken, die einen vereinfachten Zugang zu Bonuszahlungen ermöglichen, und größeren Arbeiten zu unterscheiden, die detailliertere Verwaltungsverfahren erfordern. Die Verordnung zur Reform der Energiezuschussregelungen für private und private Renovierungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft tritt bis zum 31. März 2022 in Kraft.

Investition 1A in „Renovierung von Privatwohnungen“ (I-1A)

Ziel der Investition ist es, die energieeffiziente Renovierung von Privat- und Sozialwohnungen zu fördern.

Investition I-1.01 „Renovierung des sozialen Wohnungsbaus“ der Flämischen Region

Die Maßnahme zielt darauf ab, die energetische Sanierung von Sozialwohnungen in der Flämischen Region zu fördern und zu beschleunigen. Die Maßnahme besteht in der Aufstockung der Unterstützung für den sozialen Wohnungsbau.

Investition I-1.02: „Renovierung von Sozialwohnungen“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Mit dieser Maßnahme soll die energetische Sanierung von Sozialwohnungen in der Region Brüssel-Hauptstadt beschleunigt werden. Die Maßnahme besteht in der Renovierung von Sozialwohnungen in der Region Brüssel-Hauptstadt.

Investition I-1.03 „Renovierung von Sozialwohnungen“ der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Die Maßnahme zielt darauf ab, die energetische Sanierung von Sozialwohnungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu beschleunigen. Die Maßnahme besteht in der Förderung der Sanierung von Sozialwohnungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Investition 1B „Gebäuderenovierung“ (I-1B)

Ziel der Maßnahme ist die Renovierung und Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Die Maßnahme besteht in der Renovierung von Gebäuden.

Investition I-1.04 Renovierung öffentlicher Gebäude des Föderalstaats

Die Investitionsmaßnahme besteht in der energetischen Sanierung des Brüsseler Börsengebäudes. Diese Renovierung kann auch aus anderen EU-Fonds unterstützt werden. Durch die aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten und im Auftragsschein genannten energieeffizienten Renovierungsarbeiten wird der Primärenergieverbrauch im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission über die Renovierung von Gebäuden im Durchschnitt um mindestens 30 % gesenkt. Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.

Investition I-1.05 „Renovierung von Gebäuden“ in der Flämischen Region

Die Maßnahme zielt darauf ab, die energetische Renovierung von Gebäuden zu beschleunigen. Die Maßnahme besteht in der Renovierung von Gebäuden in der Flämischen Region.

Investition I-1.07 „Gebäuderenovierung – lokale Behörden und Sport“ in der Wallonischen Region

Die Maßnahme zielt darauf ab, die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in der Wallonischen Region zu verbessern. Die Maßnahme besteht aus einer Aufforderung zur Einreichung von Anträgen für die Renovierung von Gebäuden.

Investition I-1.08: „Gebäuderenovierung“ in der Region Brüssel-Hauptstadt

Die Maßnahme zielt darauf ab, die energetische Renovierung von Gebäuden in der Region Brüssel-Hauptstadt zu beschleunigen. Die Maßnahme besteht in der Förderung von Renovierungsarbeiten.

Investition I-1.09 „Renovierung von Gebäuden in der Französischen Gemeinschaft in den Bereichen Bildung, Sport, Jugend und Kultur“

Die Maßnahme zielt darauf ab, die Energieeffizienz verschiedener Gebäude in der Französischen Gemeinschaft zu verbessern. Die Maßnahme umfasst die Renovierung und den Bau von Gebäuden in den Bereichen Bildung, Sport, Jugend und Kultur im Gebiet der Französischen Gemeinschaft.

A.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Folg. Anm.:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

1

Verbessertes Energiezuschusssystem in der Flämischen Region (R-1.01)

M

Verbesserte Zuschussprogramme für Energie in Flandern

Veröffentlichung im Amtsblatt

—

—

—

1. QUARTAL

2022

Annahme einer neuen Verordnung durch die flämische Regierung/das flämische Parlament, um effizientere Anreize zur Beschleunigung privater Investitionen in die Energieeffizienz zu schaffen: i) Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für private und private Renovierungen im Zusammenhang mit Energieeffizienz und erneuerbaren Energien, die von Bauunternehmern in einem einzigen regionalen Mechanismus umgesetzt wird, ii) Überarbeitung der Zuschussregelung für die Energieverbrauchskennzeichnung und iii) Einführung der Regelung für Batterien für die Wohnumgebung und intelligente Steuergeräte.

2

Verbessertes Energiezuschusssystem der Region Brüssel-Hauptstadt (R-1.02)

M

Inkrafttreten der neuen Verordnung über Energiezuschüsse in Brüssel

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der neuen Verordnung

—

—

—

1. QUARTAL

2022

Inkrafttreten der Verordnung zur Reform der Energiezuschussprogramme für private und private Renovierungen in der Region Brüssel-Hauptstadt.

3

Verbessertes Energiezuschussprogramm der Deutschsprachigen Gemeinschaft (R-1.03)

M

Inkrafttreten einer neuen Verordnung über Energiezuschüsse in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der neuen Verordnung

—

—

—

1. QUARTAL

2022

Inkrafttreten einer Verordnung zur Reform der Energiezuschussprogramme für private und private Renovierungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

5

Renovierung von Privat- und Sozialwohnungen (I-1A)

T

Renovierung von Privatwohnungen und Sozialwohnungen

(Schritt 1)

Wohnungen

0

64 112

Q2

2023

64112 Wohngebäude (Privat- und Sozialwohnungen) wurden renoviert.

Dieses Ziel wird vorläufig in die folgenden Teilziele aufgeschlüsselt, die nicht einzeln erreicht werden müssen, sofern die oben genannten Renovierungsniveaus erreicht werden:

Privatwohnungen:

(I) Flämische Region (R-1.01, Subventionen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien): 50870 Wohnungen.

II) Flämische Region (R-1.01, Energiezuschussregelung für energieeffiziente Renovierungen): 7560 Wohnungen

III) Region Brüssel-Hauptstadt (R-1.02): 2343 Wohnungen

Sozialer Wohnungsbau:

(I) Flämische Region (I-1.01): 2640 Sozialwohnungen

II) Region Brüssel-Hauptstadt (I-1.02): 699 Sozialwohnungen

Durch die Renovierung von 3339 Sozialwohnungen wird der Primärenergieverbrauch im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission über die Renovierung von Gebäuden im Durchschnitt um mindestens 30 % gesenkt.

7

Renovierung von Privat- und Sozialwohnungen (I-1A)

T

Renovierung von Privat- und Sozialwohnungen

Wohnungen

64 112

201 625

Q2

2025

137513 Wohnungen (Privat- und Sozialwohnungen) sollen renoviert werden.

Dieses Ziel wird vorläufig in die folgenden Teilziele aufgeschlüsselt, die nicht einzeln erreicht werden müssen, sofern die oben genannten Renovierungsniveaus erreicht werden:

Privatwohnungen:

(I) Flämische Region (R-1.01, Subventionen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien): 136059 Wohnungen.

Sozialer Wohnungsbau:

(I) Region Brüssel-Hauptstadt (I-1.02): 626 Sozialwohnungen

II) Deutschsprachige Gemeinschaft (I-1.03): 68 Sozialwohnungen

III) Flämische Region (I-1.01): 760 Sozialwohnungen.

Durch die Renovierung von 1454 Sozialwohnungen wird der Primärenergieverbrauch um durchschnittlich mindestens 30 % gesenkt.

9

Renovierung von Privat- und Sozialwohnungen (R-1.01(iii))

T

Gewährung von Finanzhilfen für Haushaltsbatterien und intelligente Steuerungsgeräte in Flandern

Finanzhilfen gewährt

0

8 460

Q2

2023

Finanzhilfen für Heimbatterien für Privatwohnungen in Flandern seit dem zweiten Quartal 2021.

11

Renovierung öffentlicher Gebäude (I-1.08)

M

Anpassung der Elektrizitätsverordnung zur Einführung einer einzigen Anlaufstelle für Renovierungen

Veröffentlichung der Elektrizitätsverordnung im Amtsblatt

1. QUARTAL

2022

Inkrafttreten der Stromverordnung zur Festlegung des öffentlich-rechtlichen Auftrags von Sibelga, einschließlich des Betriebs der zentralen Anlaufstelle für öffentliche Renovierungen in Brüssel.

12

Gebäuderenovierung

(I-1B)

T

Renovierung öffentlicher Gebäude (Schritt 1)

m²

0

10 800

Q2

2024

Bundesland (I-1.04): 10 800 m² öffentliche Gebäude renoviert, davon 6 264 m² zur Verringerung des Primärenergieverbrauchs im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission über die Renovierung von Gebäuden um durchschnittlich mindestens 30 %.

13

Gebäuderenovierung

(I-1B)

T

Renovierung von Gebäuden (Schritt 2)

Gebäude

0

138

Q2

2025

138 Gebäude werden in der Flämischen Region renoviert (I-1.05).

14

Gebäuderenovierung

(I-1B)

T

Renovierung von Gebäuden (Schritt 3)

m²

0

233 555

Q2

2026

233 555 m² Gebäude werden in den Bereichen Bildung, Sport, Jugend und Kultur in der Französischen Gemeinschaft ( I-1.09) renoviert, wovon 49121 m² im Durchschnitt mindestens 30 % des Primärenergieverbrauchs senken müssen. Der Bau von 126 212 m² neuer Gebäude muss einen Primärenergiebedarf (PED) erreichen, der mindestens 20 % unter dem für Niedrigstenergiegebäude geltenden Bedarf liegt (Niedrigstenergiegebäude).

14 bis

Gebäuderenovierung

(I-1B)

T

Renovierung von Gebäuden (Schritt 4)

m 2

0

214 830

Q2

2026

187106 m 2 der Gebäude der Wallonischen Region (I-1.07) müssen renoviert werden, von denen 102 984 m 2 im Durchschnitt mindestens 30 % des Primärenergieverbrauchs senken müssen.

27724 m 2 der Gebäude der Region Brüssel-Hauptstadt (I-1.08) werden renoviert, um den Primärenergieverbrauch um durchschnittlich mindestens 30 % zu senken.

262

Renovierung von Sozialwohnungen (I-1.02)

T

Renovierung von Sozialwohnungen

Wohnungen

201 625

201 825

Q2

2026

200 Sozialwohnungen werden renoviert.

Durch die Renovierung von 200 Sozialwohnungen wird der Primärenergieverbrauch um durchschnittlich mindestens 30 % gesenkt.

B. KOMPONENTE 1.2: Neue Energietechnologien

Diese Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, starke Impulse für technologische Entwicklungen zu geben, um die Energiewende zur weiteren Verringerung der CO2-Emissionen zu unterstützen, wobei der Schwerpunkt auf der Systemintegration und der Dekarbonisierung der Industrie liegt.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.3 bei, in der Belgien aufgefordert wird, den Schwerpunkt seiner investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik unter anderem auf die Umstellung auf eine CO2-arme Wirtschaft und die Energiewende sowie auf Forschung und Innovation zu legen, sowie zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2020.3, um ausgereifte öffentliche Investitionsprojekte vorzuziehen.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

B.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform R-1.04: „Rechtsrahmen für den H2- Markt“

Die Reform umfasst die notwendigen Schritte, um legislative Überarbeitungen zu ermöglichen, die darauf abzielen, einen detaillierteren Rechtsrahmen für das Funktionieren des H2 -Marktes zu schaffen, der Themen wie Aufsicht, diskriminierungsfreier Zugang zu den Verkehrsnetzen und Festlegung von Netzzugangsentgelten umfasst. Für den Transport von H2 treten die von der/den Regierung(en) erlassenen neuen Rechtsvorschriften am 1. Januar 2024 in Kraft.

Reform R-1.05: „Rechtsrahmen für den Transport von Kohlendioxid (CO 2) durch Pipelines in Flandern“ der Flämischen Region

Die Reform umfasst die notwendigen Schritte, um legislative Überarbeitungen zu ermöglichen, die darauf abzielen, einen detaillierteren Rechtsrahmen für den Transport von CO2 durch Pipelines zu schaffen, der Themen wie Aufsicht, diskriminierungsfreier Zugang zu den Verkehrsnetzen und Festlegung von Netzzugangsentgelten umfasst.

Reform R-1.06: „Rechtsrahmen für den CO2- Markt in Wallonien“ der Wallonischen Region

Mit der Reform soll die Entwicklung des CO2-Marktes in Wallonien gefördert werden. Die Maßnahme besteht aus Überarbeitungen der Rechtsvorschriften, mit denen ein detaillierterer Rechtsrahmen für das Funktionieren der CO2-Märkte geschaffen wird.

Investition I-1.15: „Eine industrielle Wertschöpfungskette für die Wasserstoffwende“ des Föderalstaats

Mit dieser Maßnahme sollen Innovationsprojekte mit hohem Potenzial zur Beschleunigung der Energiewende gefördert werden, damit sie ausgereift sind und für die kommerzielle Nutzung ausgebaut werden können. Die Maßnahme besteht in der Förderung verschiedener Demonstrationsprojekte im Zusammenhang mit der Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff, die in die Zuständigkeit der Bundesregierung fallen.

Investition I-1.16: „Eine industrielle Wertschöpfungskette für die Wasserstoffwende“ der Flämischen Region

Mit dieser Maßnahme soll der Übergang zu einer nachhaltigen Wasserstoffindustrie in Flandern durch Investitionen und Projektfinanzierung unterstützt werden. Die Maßnahme besteht in der Unterstützung eines Portfolios von Projekten, die auf die Entwicklung einer industriellen Wertschöpfungskette hin zur Wasserstofferzeugung und -nutzung in industriellen Prozessen abzielen.

Investition I-1.17 „Eine industrielle Wertschöpfungskette für die Wasserstoffwende“ der Wallonischen Region

Diese Maßnahme zielt darauf ab, den CO2-Fußabdruck der Industrie, des Verkehrs und des Gebäudesektors durch Projektfinanzierung und -investitionen zu verringern. Es umfasst Projekte (hauptsächlich im Bereich Forschung und Entwicklung und erste industrielle Entwicklung), die die gesamte Wertschöpfungskette für die Erzeugung von grünem Wasserstoff abdecken.

Investition I-1.18: „Entwicklung der CO2-armen Industrie“ der Wallonischen Region

Mit der Maßnahme sollen verschiedene Projekte zur Verringerung der CO2-Emissionen aus dem Energieverbrauch und der Emissionen aus industriellen Prozessen gefördert werden. Es besteht aus einer Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen für FuE-Partnerschaftsprojekte, die darauf abzielen, Technologien auf das Niveau von (vor-)industriellen Demonstrations- oder Pilotversionen in den folgenden Bereichen zu bringen: Elektrifizierung industrieller Prozesse, Wasserstofferzeugung durch Elektrolyse, direkte Nutzung von Wasserstoff in industriellen Anwendungen, Abscheidung und Konzentration von CO2-Emissionen und Dekarbonisierung von Ammoniakherstellungsprozessen.

B.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Folg. Anm.:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

15

Rechtsrahmen für den H2-Markt (R-1.04)

M

Inkrafttreten der neuen oder geänderten Gesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, um die Marktentwicklung von H2 zu ermöglichen

Veröffentlichung der neuen oder geänderten Gesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen (Amtsblatt)

1. QUARTAL

2024

Inkrafttreten der neuen oder geänderten Rechtsvorschriften, um

-Ermöglichung der Marktentwicklung von H 2,

-betrifft Themen wie Aufsicht, diskriminierungsfreien Zugang und Tarife.

15a

Rechtsrahmen für den Transport von Kohlendioxid (CO 2) durch Pipelines in Flandern (R-1.05)

M

Inkrafttreten der neuen oder geänderten Dekrete und damit zusammenhängenden Verordnungen zur Ermöglichung des Transports von Kohlendioxid (CO2) durch Pipelines in Flandern

Veröffentlichung der neuen oder geänderten Erlasse und der damit zusammenhängenden Verordnungen (Amtsblatt)

1. QUARTAL

2024

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften auf flämischer Ebene, um

-Ermöglichung des Transports von CO2 durch Pipelines,

-betrifft Themen wie Aufsicht, diskriminierungsfreien Zugang und Tarife.

15ter

Rechtsrahmen für den CO2-Markt in Wallonien (R-1.06)

M

Inkrafttreten eines Dekrets zur Förderung der Marktentwicklung von CO2 in Wallonien

Veröffentlichung eines Dekrets

1. QUARTAL

2024

Inkrafttreten eines Dekrets auf wallonischer Ebene, um

-Ermöglichung der Marktentwicklung von CO 2,

-betrifft Themen wie Aufsicht, diskriminierungsfreien Zugang und Tarife.

18

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.15)

M

Auftragsvergabe im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

Schriftliche Benachrichtigung erfolgreicher Bewerber über die Auftragsvergabe

 

 

 

Q2

2022

Mitteilung über die Vergabe von Aufträgen im Gesamtwert von mindestens 27 000 000 EUR an erfolgreiche Bewerber im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen „Eine industrielle Wertschöpfungskette für die Wasserstoffwende (föderale Ebene)“. Die Projekte werden im Wege einer Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen ausgewählt, die Demonstrationsanlagen für die Erzeugung von sauberem Wasserstoff sowie die Nutzung von Wasserstoff, z. B. in Schiffen, abdecken, sofern die Projekte in die Zuständigkeit der Bundesregierung fallen. In Bezug auf Demonstrationsanlagen für die Herstellung sauberen Wasserstoff ist die Aufforderung für alle Technologien offen, bei denen keine Prozessemissionen freigesetzt werden, wie z. B. Elektrolyse, die mit Strom aus erneuerbaren Quellen betrieben wird, Pyrolyse.

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Forschungs- und Innovationsprojekte (FuI-Projekte) muss folgende Bedingungen erfüllen:

— Die FuI konzentriert sich ausschließlich oder hauptsächlich auf Optionen mit geringen Auswirkungen (z. B. Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff oder andere emissionsfreie Umweltinnovationen) oder

— Die FuI-Tätigkeiten dienen der Verbesserung der „besten Technologien in der Klasse“ (z. B. Technologien mit der geringsten Wirkung (jedoch nicht mit null/geringer Wirkung) unter den derzeit verfügbaren Technologien), und es werden geeignete flankierende Maßnahmen ergriffen, um Lock-in-Effekte zu verhindern (Maßnahmen, die die Einführung von Technologien mit geringen Auswirkungen oder deren Entwicklung ermöglichen); oder

— Die Ergebnisse des FuI-Prozesses sind auf der Ebene ihrer Anwendung technologieneutral (d. h. sie können auf alle verfügbaren Technologien angewandt werden).

— Jeder in den Projekten verwendete Strom ist grünen Ursprungs (z. B. durch Nutzung von EE-Strom) oder beruht auf grünen PPA.

Beträge, die im Rahmen anderer Programme oder Instrumente der Union bereitgestellt werden, werden nicht auf diesen Betrag angerechnet.

20

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.15)

T

Abgeschlossene Projekte

Anzahl

0

4

Q4

2025

Die vier Projekte NextH2Gen, Comforthybel, GrHynE und H2PY Seraing sind abgeschlossen.

21

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.16)

M

Vergabe von Aufträgen an IPCEI-Projekte für Wasserstoff

Schriftliche Benachrichtigung erfolgreicher Bewerber über die Auftragsvergabe

Q4

2022

Vergabe von Aufträgen an IPCEI-Projekte für Wasserstoff (definiert als Vorhaben, die Gegenstand der IPCEI-Anmeldung staatlicher Beihilfen sind) im Rahmen der Maßnahme „Eine industrielle Wertschöpfungskette für die Wasserstoffwende“ (Flandern). Von ausgewählten Projekten ausgeschlossen sind: alle Tätigkeiten im Rahmen des Emissionshandelssystems (EHS) mit prognostizierten CO2-Äquivalent -Emissionen, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten für die kostenlose Zuteilung liegen.

Ausgewählte Forschungs- und Innovationsprojekte müssen folgende Bedingungen erfüllen:

— Die FuI konzentriert sich ausschließlich oder hauptsächlich auf Optionen mit geringen Auswirkungen (wie die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff oder andere emissionsfreie Umweltinnovationen); oder

— Die FuI dient der Verbesserung der „besten in der Klasse“-Technologie (z. B. Technologien mit der geringsten Wirkung (jedoch nicht null/geringe Wirkung) unter den derzeit verfügbaren Technologien), und es werden geeignete flankierende Maßnahmen ergriffen, um Lock-in-Effekte zu verhindern (Maßnahmen, die die Einführung oder Entwicklung von Technologien mit geringen Auswirkungen ermöglichen); oder

— Die Ergebnisse des FuI-Prozesses sind auf der Ebene ihrer Anwendung technologieneutral (d. h. sie können auf alle verfügbaren Technologien angewandt werden).

— Jeder in den Projekten verwendete Strom ist grünen Ursprungs (z. B. Nutzung von EE-Strom) oder beruht auf grünen PPA.

22

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.16)

M

Vergabe von Aufträgen für Nicht-IPCEI-Wasserstoffprojekte

Schriftliche Benachrichtigung erfolgreicher Bewerber über die Auftragsvergabe

Q4

2022

Vergabe von Aufträgen für weitere, nicht IPCEI-Wasserstoffprojekte. Von ausgewählten Projekten ausgeschlossen sind: alle Tätigkeiten im Rahmen des Emissionshandelssystems (EHS) mit prognostizierten CO2-Äquivalent -Emissionen, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten für die kostenlose Zuteilung liegen.

Ausgewählte Forschungs- und Innovationsprojekte müssen folgende Bedingungen erfüllen:

— Die FuI konzentriert sich ausschließlich oder hauptsächlich auf Optionen mit geringen Auswirkungen (wie die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff oder andere emissionsfreie Umweltinnovationen); oder

— Die FuI dient der Verbesserung der „besten in der Klasse“-Technologie (z. B. Technologien mit der geringsten Wirkung (jedoch nicht null/geringe Wirkung) unter den derzeit verfügbaren Technologien), und es werden geeignete flankierende Maßnahmen ergriffen, um Lock-in-Effekte zu verhindern (Maßnahmen, die die Einführung oder Entwicklung von Technologien mit geringen Auswirkungen ermöglichen); oder

— Die Ergebnisse des FuI-Prozesses sind auf der Ebene ihrer Anwendung technologieneutral (d. h. sie können auf alle verfügbaren Technologien angewandt werden).

— Jeder in den Projekten verwendete Strom ist grünen Ursprungs (z. B. Nutzung von EE-Strom) oder beruht auf grünen PPA.

23

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.16)

M

Abschließende Projektberichte

Abschließende Projektberichte

Q2

2026

Die abschließenden Projektberichte der Finanzhilfeempfänger Arcelor Mittal Belgium und Hydrogenics Europe NV (Accelera by Cummins), in denen die FuE-Tätigkeiten und/oder Investitionen für die folgenden Projekte beschrieben werden, sind der Bewilligungsbehörde VLAIO vorzulegen und von dieser zu genehmigen:

•FuE im Bereich der Wasserstofftechnik

•Studie zur Durchführbarkeit von „Arcelor Mittal“

•FuE von Arcelor Mittal RecHycle-DRP

•Wasserstoff-FID

•FEI „Arcelor Mittal RecHycle-DRP“

Für das Projekt Hyoffwind: Eine Bescheinigung über die Leistung von Elektrolyseuren von mindestens 21 MW wurde installiert und ist vor der Inbetriebnahme bereit, 2) eine elektrische Konformitätsbescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Anlage für den Netzanschluss bereit ist, und eine verbindliche unterzeichnete rechtliche Vereinbarung zwischen dem Begünstigten und dem ÜNB über den Netzanschluss der Anlage vor dem 31. August 2026.

24

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.17)

M

Vergabe von Aufträgen für IPCEI-Projekte im Bereich Wasserstoff

Schriftliche Benachrichtigung erfolgreicher Bewerber über die Auftragsvergabe

1. QUARTAL

2022

Vergabe von Aufträgen an IPCEI-Projekte für Wasserstoff (definiert als Vorhaben, die Gegenstand der IPCEI-Anmeldung staatlicher Beihilfen sind) im Rahmen der Maßnahme „Eine industrielle Wertschöpfungskette für die Wasserstoffwende“ (Wallonien). Die Spezifikationen der Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen stellen sicher, dass alle Tätigkeiten im Rahmen des Emissionshandelssystems (EHS) ausgeschlossen werden, deren prognostizierte CO2 -Äquivalent-Emissionen nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten für die kostenlose Zuteilung liegen.

Alle geförderten Forschungs- und Innovationsprojekte müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:

— Die FuI konzentriert sich ausschließlich oder hauptsächlich auf Optionen mit geringen Auswirkungen (wie die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff oder andere emissionsfreie Umweltinnovationen); oder

— Die FuI dient der Verbesserung der „besten in der Klasse“-Technologie (z. B. Technologien mit der geringsten Wirkung (jedoch nicht null/geringe Wirkung) unter den derzeit verfügbaren Technologien), und es werden geeignete flankierende Maßnahmen ergriffen, um Lock-in-Effekte zu verhindern (Maßnahmen, die die Einführung oder Entwicklung von Technologien mit geringen Auswirkungen ermöglichen); oder

— Die Ergebnisse des FuI-Prozesses sind auf der Ebene ihrer Anwendung technologieneutral (d. h. sie können auf alle verfügbaren Technologien angewandt werden).

— Jeder in den Projekten verwendete Strom ist grünen Ursprungs (z. B. Nutzung von EE-Strom) oder beruht auf grünen PPA.

26

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.17)

M

Abschluss der im Rahmen der Ausschreibung vergebenen Projekte

Ausgestellte positive Bewertungsschreiben

Q2

2026

Für das Projekt „John Cockerill H2“ und für die FuE-Tätigkeiten im Rahmen des Columbus-Projekts im Rahmen der Ausschreibung „Eine industrielle Wertschöpfungskette für die Wasserstoffwende (Wallonien)“ werden positive Bewertungsschreiben ausgestellt.

27

Entwicklung der kohlenstoffarmen Industrie (I-1.18)

M

Vergabe von Aufträgen

Schriftliche Benachrichtigung erfolgreicher Bewerber über die Auftragsvergabe

Q2

2022

Auftragsvergabe im Rahmen der Maßnahme „Entwicklung der CO2-armen Industrie“. Die Spezifikationen der Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen stellen sicher, dass alle Tätigkeiten im Rahmen des Emissionshandelssystems (EHS) ausgeschlossen werden, deren prognostizierte CO2-Äquivalent-Emissionen nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten für die kostenlose Zuteilung liegen.

Alle geförderten Forschungs- und Innovationsprojekte müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:

— Die FuI konzentriert sich entweder ausschließlich oder in erster Linie auf Optionen mit geringen Auswirkungen (wie die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff oder andere emissionsfreie Umweltinnovationen); oder

— Die FuI dient der Verbesserung der „besten in der Klasse“-Technologie (z. B. Technologien mit der geringsten Wirkung (jedoch nicht null/geringe Wirkung) unter den derzeit verfügbaren Technologien), und es werden geeignete flankierende Maßnahmen ergriffen, um Lock-in-Effekte zu verhindern (Maßnahmen, die die Einführung oder Entwicklung von Technologien mit geringen Auswirkungen ermöglichen); oder

— Die Ergebnisse des FuI-Prozesses sind auf der Ebene ihrer Anwendung technologieneutral (d. h. sie können auf alle verfügbaren Technologien angewandt werden).

— Jeder in den Projekten verwendete Strom ist grünen Ursprungs (z. B. Nutzung von EE-Strom) oder beruht auf grünen PPA.

28

Entwicklung der kohlenstoffarmen Industrie (I-1.18)

M

Ausgestellte positive Bewertungsschreiben

Positives Bewertungsschreiben

Q2

2026

Die SPW EER stellt positive Bewertungsschreiben aus, in denen sie den Abschluss von sechs Projekten bescheinigt: NKL, Saturn, Butterfly, HECO2 – AXE1, HECO2 – AXE 2, CleanGrid, vergeben im Rahmen der Ausschreibung „Eine industrielle Wertschöpfungskette für die Wasserstoffwende“.

C. KOMPONENTE 1.3: Klima und Umwelt

Die Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans zielen darauf ab, die biologische Vielfalt zu erhalten und wiederherzustellen, indem die nachhaltige Nutzung und Wiederherstellung von Wäldern, Sümpfen, Wiesen, Grünland und Meeresgewässern sichergestellt wird. Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente tragen auch zur Bindung von CO2 bei. Darüber hinaus bereiten sich die Maßnahmen auf die Auswirkungen des Klimawandels vor, indem die Wasserbewirtschaftung und die grüne Infrastruktur verbessert werden. Dadurch wird die Widerstandsfähigkeit gegenüber Dürren und starken Regenfällen zunehmen, was sich positiv auf die Landwirtschaft, den Tourismus, die Bürger und die Umwelt insgesamt auswirkt.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.3 bei, in der Belgien aufgefordert wird, den Schwerpunkt seiner investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik unter anderem auf die Umstellung auf eine CO2-arme Wirtschaft und die Energiewende zu legen, sowie der länderspezifischen Empfehlung 2020.3, die Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel zu konzentrieren.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

C.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition I-1.22: „Biologische Vielfalt und Anpassung an den Klimawandel“ in der Wallonischen Region

Die Investition zielt darauf ab, die Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen zu unterstützen, um die CO2-Speicherkapazität und die Widerstandsfähigkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels wie Überschwemmungen und Dürren zu verbessern. Die Maßnahme besteht in der Unterstützung von Naturschutzprojekten und -arbeiten in Nationalparks.

Investition I-1.23: „Ökologische Defragmentierung“ in der Flämischen Region

Diese Investition soll zur Wiederherstellung von Ökosystemen und zum Aufbau eines Naturnetzes in Flandern beitragen. Die Maßnahme besteht in der Unterstützung von Projekten zur ökologischen Defragmentierung.

Investition I-1.24 „Blauer Deal“ in der Flämischen Region

Diese Investition zielt darauf ab, die Vorsorge für längere Dürreperioden und häufigere Hitzewellen zu verbessern, indem Dürreprobleme angegangen werden. Die Maßnahme besteht in der Unterstützung verschiedener Maßnahmen im Bereich der Wasserbewirtschaftung.

Investition I-1.25: Programm zur Wiederherstellung der Meeresumwelt

Mit dieser Investition soll die Wiederherstellung der Meeresumwelt unterstützt werden. Sie besteht in der Unterstützung verschiedener Projekte zur Wiederherstellung der Meere, unter anderem durch die Entwicklung von Datenbanken.

Investition I-1.26: Off-Shore-Energieprojekt des Föderalstaats

Mit dieser Investition soll die Offshore-Energieerzeugung unterstützt werden. Sie besteht in der Unterstützung verschiedener Energieprojekte durch den Erwerb von Spezialmaterial.

C.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Folg. Anm.:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

37

Biologische Vielfalt und Anpassung an den Klimawandel (I-1.22)

M

Abschlussberichte über Naturschutzprojekte

Abschlussberichte über Naturschutzprojekte

Q2

2026

Abschlussberichte für Naturschutzprojekte in Wäldern, in Schutzgebieten und für Remeanding-Projekte. Die Gesamtfläche der Naturschutzprojekte beträgt 3 735 Hektar.

38

Biologische Vielfalt und Anpassung an den Klimawandel (I-1.22)

M

Gewährung von Finanzhilfen für Projekte zur Errichtung von zwei Nationalparks

Schriftliche Mitteilung über die Gewährung von Finanzhilfen an erfolgreiche Bewerber

1. QUARTAL

2023

Gewährung von Finanzhilfen für zwei Projekte und schriftliche Mitteilung des wallonischen Umweltministers an die erfolgreichen Bewerber im Anschluss an die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für zwei Nationalparks mit einer Gesamtfläche zwischen 10000 und 70 000 Hektar.

39

Biologische Vielfalt und Anpassung an den Klimawandel (I-1.22)

M

Abschlussberichte über die Durchführung von Infrastrukturarbeiten in zwei Nationalparks

Abschlussberichte über die Durchführung der Infrastrukturarbeiten

Q2

2026

Abschlussberichte über Infrastrukturarbeiten in zwei Nationalparks mit einer Gesamtfläche von mindestens 10 000 Hektar.

40

Ökologische Defragmentierung (I-1.23)

T

Abschluss von Projekten zur ökologischen Defragmentierung

 

Projekte

0

7

Q2

2026

Für die folgenden sieben Infrastrukturprojekte wurde ein Prozess-Verbaal zum Nachweis der Fertigstellung oder Inbetriebnahme ausgestellt:

·3 Ökodukte,

·1 Ökotal,

·1 Verge-Brücke,

·1 Öko-Volumen,

·und 1 System zum Aufspüren von Wildtieren.

42

Blauer Deal (I-1.24)

M

Landkäufe zur Stärkung der biologischen Vielfalt und/oder zur Abschwächung der Auswirkungen des Klimawandels

Eigentumsurkunde

Q4

2023

Grunderwerb durch die Flämische Landbehörde oder die Flämische Natur- und Forstbehörde (ca. 1 000 Hektar)

43

Blauer Deal (I-1.24)

T

Umsetzung von Projekten im Rahmen des Blauen Deals

Projekte

0

57

Q2

2026

Insgesamt wurden 57 Projekte in den folgenden Kategorien durchgeführt:

— Maßnahmen zur Eindämmung von Dürren;

— Beitrag zum Bau oder Wiederaufbau von Wasserwegpumpen oder Wasserwegsperren;

— Installation automatischer Wasserüberwachungssysteme oder digitaler Datenplattformen;

— ökohydrologische Studien;

— Wasserläufe;

— Wiederherstellung von Feuchtgebieten;

43a

Blauer Deal (I-1.24)

T

Auszahlungen im Rahmen der Programme des Blauen Deals

Ausgezahlte Finanzhilfen

0

138

Q2

2026

138 Zuschüsse im Rahmen einer Regelung für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung oder die Anpassung an den Klimawandel werden ausgezahlt.

252

Programm zur Wiederherstellung der Meeresumwelt (I-1.25)

T

Abschluss von Projekten zur Wiederherstellung der Meeresumwelt

Projekte

0

6

Q2

2026

Durchführung der folgenden Projekte zur Wiederherstellung der Meeresumwelt:

1.Es sind Abnahmeschreiben für die Berichte über die Erstüberwachung des Standorts der Austernriffe und über den Anbau und Einsatz der Austernrassen sowie Lieferbestätigungen für das Unterwasser-Bildgebungssystem und die eVTOL-Drohne auszustellen.

2.Es werden vom OSPAR-Sekretariat unterzeichnete Lieferscheine für die beiden Datenbanken über Meeresarten, Lebensräume und geschützte und erhaltene Meeresgebiete ausgestellt.

3.Der unabhängige Vertreter des Auftraggebers legt dem öffentlichen Auftraggeber einen Bericht vor, in dem die Entwicklung der Datenbank für magnetometrische und gradiometrische Messungen an einer Munitionsdeponie bestätigt wird, einschließlich der Überprüfung vor Ort, der Bewertung der Datenqualität und der Validierung der Qualitätskontrollmaßnahmen des Auftragnehmers.

4.Es sind Annahmeschreiben für die Konzeptstudie der Offshore-Plattform für die Durchsetzung und Überwachung der Wasserqualität auszustellen.

5.Es ist ein Genehmigungsschreiben für die Studie über die biologische Vielfalt der Meere mit Schwerpunkt auf eDNA und Bestätigungen der Lieferung von mobilen DNS-Labors mit Mehrfachnutzung und automatisierten eDNA-Probenehmern auszustellen.

6.Es sind Annahmeschreiben für die Studie über die Modellierung der Auswirkungen von Kunststoffsubventionen und die Studie über Vorschläge für Maßnahmen zu erstellen.

253

Offshore-Energieprojekt des Föderalstaats (I-1.26)

T

Abschluss von Offshore-Energieprojekten

Projekte

0

5

Q2

2026

Lieferscheine werden ausgestellt für den Kauf von:

-Eine Offshore-Prüfgeländeplattform

-Eine maßgeschneiderte Überwachungs-/Testboje

-Vier Kardinalbojen für die Prüfzone MIOP und ihre Anbringung

-Erweiterung des Docks von Drohnen (Ausdehnung des Windsimulators, zwei wasserbasierte Drohnen, Testbecken und Aufzugslösung für wasserbasierte Drohnen)

-Verstärkung des Riff-Trainingszentrums (zehn VR-Kopfhörer, zwei unbemannte Oberflächenfahrzeuge und zwei ferngesteuerte Fahrzeuge, ein Sensorstapel und die damit verbundene IT-Entwicklung), ein Sensorstapel und die damit verbundene IT-Entwicklung).

D. KOMPONENTE 2.1: Cybersicherheit

Mit dieser Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans soll die allgemeine Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen und die Abwehrbereitschaft gegenüber Cyberkrisen der belgischen Gesellschaft gestärkt werden.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2019.3 und 2020.3 zur Konzentration der Investitionen auf den digitalen Wandel und der länderspezifischen Empfehlungen 2019.4 und 2020.3 zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen bei.

D.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition I-2.01 „Cybersichere und widerstandsfähige digitale Gesellschaft“ des Bundes

Die Investition umfasst Maßnahmen zur 1) Stärkung der Cyberfähigkeiten von KMU und Selbstständigen durch Kampagnen zur Sensibilisierung für Cybersicherheit, eine Website, die Dienste wie einen kostenlosen Cyberscan anbietet, um rasch Bereiche zu ermitteln, in denen die Cyberresilienz verbessert werden kann, und Projekte zur Unterstützung von KMU im Bereich der Cybersicherheit wie den Austausch bewährter Verfahren, 2) die Bekämpfung der Cyberkriminalität durch gezielte Warnungen vor Cyberschwachstellen und IT-Infektionen für professionelle IT-Nutzer, ein Online-Plug-in, das es Besuchern ermöglicht, die Zuverlässigkeit von Websites zu ermitteln, und einen Online-Fragebogen zur Bewertung der Cyberreife von Unternehmen sowie Empfehlungen zur Erhöhung ihrer Cyberresilienz, 3) die Bekämpfung von Phishing durch aktualisierte und neue Plattformen zur Bekämpfung von Phishing und 4) die Einführung eines globalen Governance-Rahmens für Cybersicherheit innerhalb der Abteilung Auswärtige Angelegenheiten auf der Grundlage von ISO27001- 1 Normen.

Investition I-2.02 „Cybersicherheit: 5G“ des Föderalstaats

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Abhörkapazitäten der Kriminalpolizei für private Kommunikation zu stärken. Diese Maßnahme besteht in der Integration von Systemen in das bestehende Abhörmodell.

Investition I-2.03 „Cybersicherheit: NTSU/CTIF-Abhörregister des Bundeslandes

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Kapazitäten für die rechtmäßige Überwachung im Kontext sich weiterentwickelnder Technologien zu verbessern. Diese Maßnahme besteht darin, den Strafverfolgungsbehörden ein digitales Register der abgefangenen privaten Kommunikation zugänglich zu machen.

D.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Folg. Anm.:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

44

Cybersicherheit und Resilienz der digitalen Gesellschaft (I-2.01)

M

Benachrichtigung über die Zuschlagserteilung für öffentliche Ausschreibungen

Schriftliche Mitteilung über die Zuschlagserteilung an erfolgreiche Bewerber

Q2

2024

Benachrichtigung über die Vergabe öffentlicher Aufträge i) durch das Wirtschaftsministerium für die Bereitstellung der Website, die es KMU und Selbstständigen ermöglicht, einen kostenlosen Cyber-Scan durchzuführen, um rasch Bereiche zu ermitteln, in denen die Cyberresilienz verbessert werden kann, ii) durch das Wirtschaftsministerium für eine jährliche Kampagne zur Sensibilisierung für Cybersicherheit, die sich an KMU und Selbstständige richtet, iii) durch das Zentrum für Cybersicherheit für die Bereitstellung eines Online-Plug-ins, das es Besuchern ermöglicht, die Zuverlässigkeit von Websites zu ermitteln, iv) durch das Zentrum für Cybersicherheit für die Bereitstellung einer Plattform, auf der größere KMU ihre Cyberreife auf der Grundlage einer Online-Umfrage selbst bewerten können; V) der belgischen Föderalregulierungsbehörde für Telekommunikation für die Umsetzung einer Lösung zum Schutz vor Phishing für E-Mails, vi) SMS, vii) betrügerische Anrufe und viii) betrügerische Signalisierungsnachrichten in der Infrastruktur von Telekommunikationsbetreibern.

45

Cybersicherheit und Resilienz der digitalen Gesellschaft (I-2.01)

M

Durchführung der ersten Sensibilisierungskampagne zur Cybersicherheit

Erste Sensibilisierungskampagne für Cybersicherheit, die sich an KMU und Selbstständige richtet, in Bezug auf Cyberabwehrrisiken

Q4

2022

Erste Sensibilisierungskampagne für Cybersicherheit, die sich an KMU und Selbstständige richtet, zu Risiken für die Cyberabwehrfähigkeit durchgeführt und Website eingerichtet. Diese Website bietet KMU und Selbstständigen einen kostenlosen Cyber-Scan, um rasch Bereiche zu ermitteln, in denen die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen verbessert werden kann.

46

Cybersicherheit und Resilienz der digitalen Gesellschaft (I-2.01)

T

Instrumente zur Erhöhung der Abwehrfähigkeit gegenüber Cyberangriffen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen

Anzahl der Instrumente

0

4

Q4

2024

Vier Instrumente zur Stärkung der Cyberresilienzkapazitäten stehen der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung.

47

Cybersicherheit und Resilienz der digitalen Gesellschaft (I-2.01)

M

Global cybersecurity governance framework within the Ministry of Foreign Affairs (Globaler Governance-Rahmen für Cybersicherheit im Außenministerium)

Umsetzung des globalen Governance-Rahmens für Cybersicherheit im Außenministerium

Q4

2023

Innerhalb des Außenministeriums wird ein globaler Governance-Rahmen für Cybersicherheit auf der Grundlage von ISO-27001-Normen umgesetzt.

49

Cybersicherheit: 5G (I-2.02)

M

Integration der Systeme

Integration der Systeme

Q2

2026

Fünf Systeme werden in das bestehende Abhörmodell integriert, darunter:

— Mit 5G-Anbindung ausgestattetes Auto mit Audio-Bake-Technologie

— An 5G angepasste Jamming-Suite

— An 5G angepasste Kehranlage

— An 5G angepasste Ortungsgeräte und GPS-Dienste

— Video THX angepasst an 5G

50

Cybersicherheit: NTSU/CTIF-Abhörregister (I-2.03)

M

Digitales Register der abgefangenen privaten Kommunikation

Digitales Register abgefangener privater Kommunikation, das den Behörden zugänglich ist

Q2

2026

Das digitale Register für abgefangene private Kommunikation (Li-vault) ist für Strafverfolgungsbehörden zugänglich.

E. KOMPONENTE 2.2: Öffentliche Verwaltung

Diese Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, die Effizienz der öffentlichen Verwaltung durch die Digitalisierung ihrer Dienste zu steigern.

Diese Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2019.3 und 2019.4 bei, in denen Belgien aufgefordert wird, den Schwerpunkt seiner investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik unter anderem auf die Digitalisierung zu legen und den Regelungs- und Verwaltungsaufwand zu verringern, um Anreize für das Unternehmertum zu schaffen. Sie steht auch im Zusammenhang mit der länderspezifischen Empfehlung 2020.3 zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen, zur vorgezogenen Bereitstellung ausgereifter öffentlicher Investitionen und zur Konzentration der Investitionen auf den digitalen Wandel.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

E.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition I-2.04: „Digitalisierung IPSS; „Digitalisierung IPSS/OISZ“ des Föderalstaats

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Digitalisierung der öffentlichen Sozialversicherungsträger zu beschleunigen. Es besteht aus drei Teilmaßnahmen:

Investition I-2.04: „Digitalisierung IPSS; „Digitalisierung IPSS/OISZ; Teilmaßnahme 1: Digitale Plattform für die Interaktion zwischen der Sozialversicherung und den Bürgern und Unternehmen des Föderalstaats

Diese Teilmaßnahme besteht in der Neugestaltung und Aktualisierung technischer Systeme im Rahmen von drei digitalen Programmen.

Investition I-2.04: „Digitalisierung IPSS; „Digitalisierung IPSS/OISZ, Teilmaßnahme 2: Digitale Kontoverwaltung für jedes Unternehmen“ des Föderalstaats

Diese Investitionen sollen es ermöglichen, die Finanzströme zwischen der Sozialversicherung und den Unternehmen sowie potenziellen Finanzintermediären und Dienstleistern zu digitalisieren. Einige der Anwendungen für die Verwaltung von Arbeitgeberkonten stammen aus dem Jahr 1979 und sind sehr heterogen. Dies stellt ein technologisches und menschliches Risiko dar. Ihre Überarbeitung und die Einrichtung eines integrierten, effizienten, sich weiterentwickelnden und hochwertigen Informationssystems sind für die Digitalisierung und die Öffnung der Konten der Arbeitgeber von wesentlicher Bedeutung.

Investition I-2.04: „Digitalisierung IPSS; „Digitalisierung IPSS/OISZ, Teilmaßnahme 3: Verbesserung der Datenqualität für automatisierte Entscheidungsfindung und Bereitstellung einer unabhängigen Sozialversicherungsplattform – INASTI/RSVZ“ des Bundeslandes

Diese Teilmaßnahme besteht in der Schaffung einer interaktiven Plattform für Selbstständige.

Investition I-2.05 „Digitalisierung FÖD“ des Föderalstaats

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Digitalisierung der verschiedenen Verwaltungsdienste des Bundes zu beschleunigen. Die Maßnahme umfasst Digitalisierungsprojekte.

Investition I-2.06: „elektronische Gesundheitsdienste und Gesundheitsdaten“ des Bundes

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Qualität und Schnelligkeit der Gesundheitsversorgung zu erhöhen. Diese Maßnahme umfasst das Inkrafttreten des Gesetzes zur Einrichtung der Gesundheitsdatenbehörde, die Festlegung der Anforderungen an Teilprojekte im Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste und deren Abschluss.

Investition I-2.07 „Digitalisierung von ONE“ der Französischen Gemeinschaft

Ziel dieser Maßnahme ist es, zum digitalen Wandel des Office de la Naissance et de l’Enfance (ONE) beizutragen. Die Maßnahme besteht in der Einrichtung digitaler Plattformen.

Investition I-2.08: „Digitalisierung des Kultur- und Mediensektors“der Französischen Gemeinschaft

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Digitalisierung des französischsprachigen Kultur- und Mediensektors Belgiens zu unterstützen. Die Maßnahme umfasst die Digitalisierung audiovisueller und audiovisueller Werke und die Schaffung einheimischer digitaler Werke sowie die Nutzung eines digitalen Instruments durch Kultur- und Medienakteure, das es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, nach kulturellen Aktivitäten zu suchen.

Investition I-2.09 „Digitalisierung der flämischen Regierung“ der Flämischen Region

Ziel dieser Maßnahme ist die Digitalisierung der flämischen Regierung. Die Maßnahme besteht in der Durchführung von Digitalisierungsprojekten.

Investition I-2.10: „Plattform für den regionalen Datenaustausch“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Ziel dieser Investition ist es, die hohen Anforderungen an eine Datenaustauschplattform der Region Brüssel-Hauptstadt darzulegen. Die Maßnahme besteht in der Veröffentlichung eines Dienstreiseauftragsdokuments.

Investition I-2.11: „Digitalisierung der Prozesse zwischen Bürgern und Unternehmen“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Ziel dieser Maßnahme ist die Verwaltungsvereinfachung. Die Maßnahme besteht in der Inbetriebnahme einer Plattform für kritische Rohstoffe und von Online-Plattformen zur Beantragung von Stadtplanungsgenehmigungen, Stadtplanungsinformationen und Umweltgenehmigungen.

Reform R-2.01: „Vereinfachung der Verwaltungsverfahren: elektronische Behördendienste für Unternehmen, Vereinfachung der Verwaltungsverfahren“ des Föderalstaats

Diese Reform zielt auf eine Verwaltungsvereinfachung ab, insbesondere durch die vollständige Digitalisierung der Verfahren für die Gründung, Änderung und Auflösung von Unternehmenstätigkeiten und juristischen Personen. Insbesondere tritt eine Kooperationsvereinbarung in Kraft, die Maßnahmen enthält, die die Gründung, Änderung und Auflösung von Geschäftstätigkeiten in einem vollständig elektronischen Format ermöglichen. Das mit der Kooperationsvereinbarung eingeführte neue digitale System, das drei elektronische Formulare für die Gründung, Änderung und Auflösung von Geschäftstätigkeiten umfasst, ist ein alternativer Verwaltungskanal, der eine vereinfachte Alternative zu den bestehenden Formularen bietet. Darüber hinaus treten die Gesetze und königlichen Erlasse in Kraft, die schrittweise die Online-Gründung, Änderung und Auflösung juristischer Personen für alle Rechtsformen über Notare oder über Just-Act ermöglichen. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Reform R-2.02: „Elektronische Behördendienste: Ausschreibungsverfahren“ des Föderalstaats

Ziel dieser Reform ist es, die Nutzung der elektronischen Auftragsvergabe auszuweiten. Es besteht darin, dass ein Königlicher Erlass in Kraft tritt, mit dem der föderale Rechtsrahmen für die Durchführung von Ausschreibungsverfahren angepasst wird.

E.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Folge-N.b.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

51

Digitalisierung IPSS/OISZ (I-2.04) (Teilmaßnahme 2)

T

Alle Mitteilungen des öffentlichen Instituts für soziale Sicherheit (IPSS) sind digital, und die Daten werden zentralisiert/konsolidiert.

%

0

100

Q2

2024

100 % der Kommunikation zwischen dem öffentlichen Institut für soziale Sicherheit (IPSS) und den Arbeitgebern in Bezug auf die Abrechnung/Zahlung werden digitalisiert. Das nationale Sozialversicherungsamt (RSZ/ONSS) ist in das Pan-European Public Procurement On-Line (PEPPOL) -Netz integriert.

52

Digitalisierung IPSS/OISZ (I-2.04) (Teilmaßnahme 1)

M

Digitale Programme

Digitale Programme für IPSS/OISZ wurden durchgeführt

Q2

2026

Dieser Meilenstein umfasst die folgenden Leistungen:

-Die technische Infrastruktur im Zusammenhang mit den Plattformen der sozialen Sicherheit wird modernisiert.

-Die Infrastruktur für den Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und dem Sozialversicherungssystem wird modernisiert.

-Arbeitgebern und Partnern steht eine neue Benutzer- und Zugangsverwaltungsschnittstelle zur Verfügung.

53

Digitalisierung IPSS/OISZ (I-2.04)

(Teilmaßnahme 3)

M

Digitale Lösung verfügbar – Interaktive Plattform (IPSS/OISZ)

Interaktive Plattform für Selbstständige ist zugänglich

Q2

2026

Eine interaktive Plattform des öffentlichen Instituts für soziale Sicherheit (IPSS/OISZ) ist für Selbstständige zugänglich und bietet Folgendes:

·Interaktive elektronische Form und Automatisierung von Prozessen

·Informationen zur sozialen Sicherheit sind in der „individuellen“ Akte des Selbstständigen verfügbar.

·Die Plattform ist mit mindestens zwei Einrichtungen verbunden.

54

FÖD Digitalisierung (I-2.05)

M

Die Anforderungen sind festgelegt.

Festlegung und Genehmigung der Anforderungen für die verschiedenen Teilmaßnahmen

Q2

2022

Die Anforderungen für die Teilmaßnahmen 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 11 und 12 werden von den zuständigen Verwaltungen festgelegt und vom zuständigen Ministerium genehmigt.

55

FÖD Digitalisierung (I-2.05)

M

Digitalisierungsprojekte

Digitalisierungsprojekte

Q2

2026

-Bundesjustizpolizei; Beschaffungen für 10 Digitalisierungsprojekte.

-FÖD Auswärtige Angelegenheiten; I) Die Funktionen der Plattform „Synergy“ müssen zugänglich sein, und eine mobile Anwendung für Staatsbesuche für die Agentur für Außenhandel muss zugänglich sein, ii) es wird eine Anwendung für die Personalverwaltung aufgebaut und das IT-Netz modernisiert.

-FÖD Inneres (Nationales Krisenzentrum); Erwerb von Material und Dienstleistungen für die digitale Kriseninfrastruktur, die technische Grundlage des Kommunikationsnetzes für Sicherheits- und Nachrichtendienste ist vorhanden, die Plattform für das Krisenmanagement wird genutzt.

-Kanzlei des Premierministers des Föderalen Öffentlichen Dienstes (FÖD) (Bozar); die Inbetriebnahme von Ticketing-Software und die Bereitstellung digitaler Veranstaltungen und Inhalte, die technische Infrastruktur für die Cybersicherheit und neue Kapazitäten für die Big-Data-Analyse werden eingerichtet.

-FÖD BOSA; i) die Plattform MyGov.be ist online und zugänglich, ii) die Datendienste des Programms „Unleashing Government Data“ sind online und zugänglich.

-FÖD Öffentliche Gesundheit (FAVV-AFSCA); Es werden drei Portalanwendungen entwickelt, die Zugang zu mehreren funktionalen Anwendungen gewähren (1 funktionale Anwendung für das Verbraucherportal, 3 für das Betreiberportal und 2 für das Agentenportal). Eine einzige Datenplattform gewährt Zugang zu veröffentlichten offenen Datensätzen 

-Beschäftigung im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit; Einrichtung eines individuellen Weiterbildungskontos und einer Website mit Daten zu den Arbeitsbedingungen.

56

FÖD Digitalisierung (I-2.05)

M

Projektmanagement für den digitalen Wandel der Justiz nach Erlass eines Erlasses

Annahme des Ministerialerlasses über ein Programmverwaltungsbüro, das für den digitalen Wandel der Justiz eingerichtet wurde

Q4

2021

Annahme eines Ministerialerlasses durch den Justizminister zur Einrichtung eines Programmverwaltungsbüros mit einer klaren Verwaltungsstruktur zur Digitalisierung des Fonds „Justiz“. Dazu gehören eine klare Definition der Aufgaben und Kompetenzen sowie klare Regelungen für die verschiedenen am digitalen Wandel beteiligten Parteien.

57

FÖD Digitalisierung (I-2.05)

M

Veröffentlichung des Just-on-Web-Online-Portals

Das Just-on-Web-Basisportal wird online gestellt.

Q4

2022

Das Just-on-Web-Basisportal wird online gestellt. Das „Just-on-Web“ ist das „One-Stop“-Webportal, über das Einzelpersonen, Unternehmen, Rechtsanwälte und Behörden auf Justizdienste und -informationen zugreifen können. In der Anfangsphase bietet das Just-on-Web-Basisportal eine begrenzte Anzahl von Diensten wie die Einreichung von Verfahrensschriftstücken in einem Fall, die Konsultation von Strafsachen im Zusammenhang mit Sexualstraftaten, die Konsultation und Zahlung von Bußgeldern für Verkehrsdelikte, die Konsultation persönlicher amtlicher Handlungen (wie Eheschließung, Adoption) und die Einleitung eines Verfahrens zum Schutz von Personen.

58

FÖD Digitalisierung (I-2.05)

M

Interne Sammlung von Gerichtsentscheidungen

Gerichtsurteile werden in einer Datenbank erfasst und können eingesehen werden.

Q2

2026

In der JustJudgment-Datenbank werden Gerichtsurteile der Strafgerichte, der Friedensrichter, der Polizeigerichte und der Berufungsgerichte erfasst. Die Just-on-Web-Plattform ermöglicht die Konsultation von Urteilen zumindest der Friedensrichter, der Polizeigerichte und der Strafgerichte durch die beteiligten Bürgerparteien und ihre Anwälte.

59

FÖD Digitalisierung (I-2.05)

M

Datenbank für die Datenerhebung

Es ist eine Datenbank zugänglich, in der Daten über die Durchführung von Gerichtsverfahren erfasst werden.

Q4

2024

Eine Datenbank, in der Daten über die Durchführung von Gerichtsverfahren erfasst werden, ist den Statistikabteilungen und den Direktionsausschüssen der Gerichtsverfügung zugänglich. Die aufgeführten Daten umfassen mindestens die Zahl der neuen Rechtssachen, die Zahl der abgeschlossenen Rechtssachen, die Zahl der anhängigen Rechtssachen und die durchschnittliche Vorlaufzeit. Die Daten umfassen mindestens Friedensrichter, Polizeigerichte, erstinstanzliche Gerichte, Berufungsgerichte sowie Unternehmens- und Arbeitsgerichte.

60

FÖD Digitalisierung (I-2.05)

M

Fallbearbeitungssystem für fünf Einrichtungen vorhanden

In fünf Einrichtungen ist ein Fallbearbeitungssystem vorhanden.

Q2

2026

Ein Fallbearbeitungssystem zur Verwaltung gerichtlicher Falldaten wird in fünf Justizbehörden eingerichtet:

1.Strafvollstreckungsgericht (Senat)

2.Strafvollstreckungsgericht (Verfolgung)

3.Kassationshof

4.Familiengericht (Richter)

5.Zivilgericht (Richter)

61

FÖD Digitalisierung (I-2.05)

M

Die Front-End-Schnittstelle wird genutzt.

„Once“-konforme Front-End-Schnittstelle wird verwendet.

Q2

2026

Es wird eine Front-End-Schnittstelle verwendet, die dem Grundsatz der einmaligen Erfassung entspricht und entweder direkt auf der Front-End-Schnittstelle oder durch Umleitung zu anderen Schnittstellen zugänglich ist, sodass die Nutzer Verfahren in Bezug auf Bereiche wie unter anderem Folgendes einleiten können: Personenstandsregister, Melderegister, Sozialversicherung (Arbeitnehmer), Sozialversicherung (Arbeitgeber), Kraftfahrzeugregister, Berufsqualifikationen, juristische Personen, Gründung eines Unternehmens, Änderung eines Unternehmens oder Schließung eines Unternehmens).

62

elektronische Gesundheitsdienste und Gesundheitsdaten (I-2.06)

M

Inkrafttreten des Gesetzes zur Einrichtung der Gesundheitsdatenbehörde

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

1. QUARTAL

2022

Inkrafttreten des Gesetzes zur Einrichtung der Behörde für Gesundheitsdaten, in dem insbesondere die Rolle und die Zuständigkeiten der Behörde festgelegt sind.

63

elektronische Gesundheitsdienste und Gesundheitsdaten (I-2.06)

M

Anforderungen an die Teilprojekte

Festlegung der Anforderungen an die eHealth-Teilprojekte

Q2

2022

Die Anforderungen für die verschiedenen Teilprojekte im Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste sind festgelegt.

64

elektronische Gesundheitsdienste und Gesundheitsdaten (I-2.06)

M

Durchführung von Digitalisierungsprojekten 

Durchführung von Digitalisierungsprojekten

Q2

2026

Das Etappenziel umfasst die folgenden Leistungen:

— 3 CareSets sind zugänglich und werden auf der Plattform für elektronische Gesundheitsdienste veröffentlicht.

— Eine Web-Anwendung für elektronische Verschreibungen ist für Pflegekräfte, verschreibende Ärzte und Patienten zugänglich.

— Eine Web-Anwendung ist für Studierende oder Angehörige der Gesundheitsberufe zugänglich und ermöglicht Unterstützung bei der Verschreibung von Arzneimitteln in den Bereichen Radiologie, klinische Biologie und Antibiotika.

— Der Rezeptdienst für die Fernüberwachung ist über die verschreibende Software (EHR) zugänglich.

— Ein Datenkatalog für die Gesundheitsdatenagentur ist verfügbar.

— Die mobile Gesundheitsanwendung „Myhealth“ ist öffentlich zugänglich.

— Organisation einer dritten Ausgabe des „FHIR-a-thon“ und Auswahl von fünf Projekten für eine finanzielle Unterstützung.

— Die Anwendung Alivia ist für Leistungserbringer und Patienten zugänglich.

— Vier Module werden in Softwaresysteme integriert, die von den Leistungserbringern verwendet werden, und die technische Architektur des belgischen Ökosystems für elektronische Gesundheitsdaten wird genehmigt.

65

Digitalisierung von ONE (I-2.07)

M

Digitale Plattformen sind barrierefrei

Digitale Plattformen sind barrierefrei

Q4

2025

Drei digitale Plattformen sind online zugänglich für:

I) die Öffentlichkeit („MY“)

II) Erzieherinnen und Erzieher („PRO“) und

III) Beauftragte von ONE (im Folgenden „OFFICE“).

66

Digitalisierung des Kultur- und Mediensektors (I-2.08)

M

Digitalisierung audiovisueller und audiovisueller Werke und Schaffung einheimischer digitaler Werke 

Audiovisuelle und Audio-Werke wurden digitalisiert und einheimische digitale Werke geschaffen.

Q2

2026

Nach einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen haben ausgewählte Betreiber audiovisuelle und Audio-Werke digitalisiert und einheimische digitale Werke geschaffen.

67

Digitalisierung des Kultur- und Mediensektors (I-2.08)

T

Nutzung digitaler Instrumente

Zahl der Betreiber

0

5

Q2

2026

Zwei Medienunternehmen und drei Kulturunternehmen nutzen ein digitales Instrument, das es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, nach kulturellen Aktivitäten zu suchen. Das digitale Instrument wird kostenlos zur Verfügung gestellt und im Rahmen einer Open-Source-Lizenz freigegeben.

68

Digitalisierung der flämischen Regierung (I-2.09)

M

Genehmigung der Unterstützung für 11 Projekte

Mindestens eine Entscheidung zur Genehmigung der Unterstützung für jedes der 11 Projekte

Q4

2022

Die flämische Regierung oder die jeweilige Einrichtung genehmigt die Unterstützung für elf Projekte, die zusammen zu vier Hauptzielen beitragen: 1. Auf dem Weg zu einem öffentlichen Dienst für Bürger, Unternehmen und Verbände; 2. Schnelle und wirksame Entscheidungen mit Daten ermöglichen; 3. Gewährleistung einer zuverlässigen Basisinfrastruktur durch Stärkung der IKT-Bausteine; und (4) Bereitstellung eines hybriden Arbeitsplatzes für flämische Beamte.

69

Digitalisierung der flämischen Regierung (I-2.09)

M

Digitalisierungsprojekte

Digitalisierungsprojekte

Q2

2026

-Mein Bürgerprofil umfasst vier Funktionen und ist als mobile App verfügbar.

-Es wurde eine IKT-Rahmenvereinbarung geschlossen;

-Instrumente zur Unterstützung der flämischen Verwaltung bei der Bewertung ihrer Cybersicherheit zur Verfügung stehen und das SIEM-Umfeld vorhanden ist;

-Unterstützungsdienste für einen hybriden digitalen Arbeitsplatz bereitgestellt werden;

-Migration von zwei Rechenzentren zur Cloud-Infrastruktur;

-Unterstützungsdienste für die Digitalisierung lokaler Behörden;

-Governance und technische Bausteine stehen für einen intelligenten Datenraum in Flandern zur Verfügung;

-Ein digitales Instrument für die Vermögensverwaltung von Aquafin ist vorhanden;

-Es gibt einen Prototyp einer digitalen Plattform für die Veröffentlichung von Daten über die Teilnahme an Veranstaltungen.

-Funktionen sind auf der Kaleidos-Plattform verfügbar.

70

Plattform für den regionalen Datenaustausch (I-2.10)

M

Öffentliche Auftragsvergabe

Ein Dienstreiseauftrag wird veröffentlicht.

Q2

2021

Es wird ein Dienstreiseauftrag veröffentlicht, in dem die hohen Anforderungen an die Lösung für eine Datenaustauschplattform sowie die Rollenverteilung zwischen dem Regionalen Informatikzentrum Brüssel (BRIC) und den Unterauftragnehmern sowie der Bedarf im Hinblick auf die Datenverwaltung und die für die Plattform erforderliche Verwaltung dargelegt werden.

72

Digitalisierung der Prozesse zwischen Bürgern und Unternehmen (I-2.11)

M

Inbetriebnahme neuer digitaler Plattformen

In der Region Brüssel ist eine neue Plattform (CRM) in Betrieb, die die Interaktion zwischen der Verwaltung und den Bürgern/Unternehmen sowie zwischen den Verwaltungen erleichtert.

Q2

2021

Eine neue Plattform (CRM), die die Interaktion zwischen der Verwaltung und den Bürgern/Unternehmen sowie zwischen den Verwaltungen erleichtert, ist in der Region Brüssel einsatzbereit.

Die CRM-Plattform steht für die Entwicklung spezifischer CRM-Projekte in der Region Brüssel zur Verfügung. Ziel ist es, bis Ende 2024 16 Projekte auf regionaler und/oder lokaler Ebene (Parking.Brussels, Hub.Brussels, Bruxelles Economie und Arbeitgeber) durchzuführen.

73

Digitalisierung der Prozesse zwischen Bürgern und Unternehmen (I-2.11)

T

3 digitale Plattformen

Digitale Plattformen

0

3

Q4

2025

Drei digitale Plattformen sind online verfügbar und für Stadtplanungsgenehmigungen, Stadtplanungsinformationen und Umweltgenehmigungen in der Region Brüssel-Hauptstadt zugänglich.

77

Vereinfachung der Verwaltungsverfahren (R-2.01)

M

Inkrafttreten von Maßnahmen zur Vereinfachung der Online-Gründung eines Unternehmens

Veröffentlichung des letzten Rechtsakts zur Genehmigung der Kooperationsvereinbarung im Belgischen Staatsblatt, einschließlich Maßnahmen zur Ermöglichung der Gründung, Änderung und Auflösung von Geschäftstätigkeiten in einem vollständig elektronischen Format. Bestimmungen über das Inkrafttreten der Gesetze und Königlichen Erlasse, die schrittweise die Schaffung, Änderung und Auflösung juristischer Personen für alle Rechtsformen im Internet ermöglichen

Q4

2023

Inkrafttreten der Kooperationsvereinbarung zwischen der Bundesregierung und den föderierten Einheiten, einschließlich Maßnahmen zur Ermöglichung der Gründung, Änderung und Auflösung von Geschäftstätigkeiten in einem vollständig elektronischen Format. Das mit der Kooperationsvereinbarung eingeführte neue digitale System, das drei elektronische Formulare für die Gründung, Änderung und Auflösung von Geschäftstätigkeiten umfasst, ist ein alternativer Verwaltungskanal, der eine vereinfachte Alternative zu den bestehenden Formularen bietet.

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften, die schrittweise die Online-Gründung, Änderung und Auflösung juristischer Personen für alle Rechtsformen über Notare oder über Just-Act ermöglichen.

78

Elektronische Behördendienste: Ausschreibungsverfahren (R-2.02)

M

Inkrafttreten eines neuen Rechtsrahmens

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des neuen Königlichen Erlasses

Q2

2022

Inkrafttreten eines neuen Königlichen Erlasses, mit dem der Regelungsrahmen des Bundes für die Durchführung von Ausschreibungsverfahren angepasst wird, um die Nutzung der neuen und verbesserten E-Government-Plattform zu erleichtern.

Ziel des neuen Königlichen Erlasses ist es,

·Angleichung der Teilnehmer an der Beschaffungspolitik des Bundes, um die Durchdringungsrate der gemeinsamen Beschaffung auf Bundesebene zu verbessern;

·Annahme eines gemeinsamen Fahrplans – Reaktion auf gezieltere Ziele in Bezug auf nachhaltige Entwicklung und Zugang zu KMU;

·Entwicklung von Einkaufsstrategien durch Einkaufssegmente mit Kategorieplänen.

·Stärkung der Rolle des bundesweiten Einkaufszentrums der SPF Bosa.

·Vollendung der Verwaltungsvereinfachung und Standardisierung der Verfahren, insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Teilnehmer auf Bundesebene.

E.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition I-2.05a: „Digitalisierung FPS: Digitalisierung der Asyl- und Einwanderungsmanagementprozesse“ des Föderalstaats

Ziel dieser Maßnahme ist die Modernisierung der digitalen Infrastruktur der Asyl- und Einwanderungsmanagementprozesse. Die Maßnahme umfasst Digitalisierungsprojekte für Verwaltungen.

E.4.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Folg. 
Anm.:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

54b

FÖD Digitalisierung (I-2.05a)

M

Die Anforderungen sind festgelegt.

Festlegung und Genehmigung der Anforderungen

Q2

2022

Die Anforderungen werden von den zuständigen Behörden festgelegt und vom zuständigen Ministerium genehmigt.

55b

FÖD Digitalisierung (I-2.05a)

M

Digitalisierungsprojekte werden durchgeführt

Digitalisierungsprojekte werden durchgeführt

Q2

2026

Dieser Meilenstein umfasst die folgenden Leistungen:

-die Krankheitskosten zumindest für Krankenhäuser und Apotheken werden digitalisiert.

-Für das Einwanderungsamt wurden eine digitale Integrationsplattform, eine Datenbank für Ausländer und ein Data Warehouse eingerichtet.

F. KOMPONENTE 2.3: Glasfaser, 5G und neue Technologien

Diese Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst Reformen und Investitionen im Zusammenhang mit 5G, einer Vernetzungsinfrastruktur mit sehr hoher Kapazität und künstlicher Intelligenz (KI), die voraussichtlich wesentliche Bausteine für den digitalen Wandel in Belgien liefern werden.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2020.3 bei, da darin gefordert wird, die Investitionen auf den digitalen Wandel zu konzentrieren, insbesondere auf die digitale Infrastruktur wie 5G- und Gigabit-Netze, und zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.3, da darin gefordert wird, die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede auf nachhaltige Forschung und Innovation, insbesondere im Bereich der Digitalisierung, auszurichten.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

F.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition I-2.13: „Abdeckung weißer Zonen durch Glasfasernetze“ der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Ziel dieser Maßnahme ist die Förderung der digitalen Konnektivität. Diese Maßnahme besteht in der Erweiterung des Glasfaserzugangs auf weiße Zonen.

Investition I-2.14 „Entwicklung eines KI-Instituts zur Nutzung dieser Technologie zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Ziel dieser Maßnahme ist die Förderung des digitalen Wandels. Die Maßnahme besteht in der Erbringung von Unterstützungsdiensten.

Investition I-2.15: „Verbesserung der Anbindung der 35 Gewerbegebiete in Wallonien“ der Wallonischen Region

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Anbindung von Gewerbegebieten zu verbessern. Diese Maßnahme besteht in der Anbindung von 35 öffentlichen Gewerbeparks an Glasfasernetze.

Reform R-2.03: „Einführung von 5G – Nationaler Festnetz- und Mobilfunk-Breitbandplan – Bundes- und Landesebene“

Diese Maßnahme besteht aus Reformen sowohl auf föderaler als auch auf regionaler Ebene, die zur Beseitigung von Engpässen, einschließlich regulatorischer Engpässe, für die Einführung von 5G-Netzen und für den Aufbau ultraschneller Konnektivitätsinfrastrukturen wie Glasfaserleitungen beitragen sollen. Auf Bundesebene treten das 5G-Gesetz und Königliche Erlasse zur Zuweisung von EU-Pionier-Frequenzbändern spätestens am 1. Januar 2022 in Kraft. Die 5G-Frequenzauktion wird bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen sein. Darüber hinaus müssen alle drei Regionen die Strahlungsnormen überarbeiten, um eine wirksame Einführung des 5G-Frequenzspektrums zu ermöglichen. Die überarbeiteten regionalen Standards treten bis zum 31. März 2022 in Kraft.

Belgien setzt auch das Konnektivitätsinstrumentarium um, das bewährte Verfahren für die Konnektivität zur Senkung der Kosten für den Aufbau elektronischer Kommunikationsnetze und für einen effizienten Zugang zu den auf Belgien zugeschnittenen 5G-Funkfrequenzen enthalten soll. Dies umfasst einen nationalen Fahrplan für die Vereinfachung der Lizenzierungs- und Genehmigungsverfahren, die für den Ausbau von 5G-Netzen und Netzen mit sehr hoher Kapazität wie Glasfasernetzen relevant sind. Bis zum 30. Juni 2022 wird ein Bericht über den Stand der Umsetzung des Konnektivitäts-Instrumentariums veröffentlicht.

F.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Folg. Anm.:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

80

Abdeckung weißer Zonen durch Glasfasernetze (I-2.13)

M

Abdeckung

Ausdehnung der Glasfaserabdeckung auf ausgewiesene weiße Zonen

Q2

2026

7400 Haushalte in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind im Tracking-System von GoFiber als Haushalte mit Zugang zum Glasfasernetz registriert.

81

Entwicklung eines KI-Instituts, um diese Technologie zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen einzusetzen (I-2.14)

M

Abschluss von Pilotprojekten der KI für das „Common Good Institute“

Endgültiger Bericht über Pilotprojekte der KI für das „Common Good Institute“ gebilligt

Q2

2022

Vier Pilotprojekte des KI-Instituts für das Common Good Institute wurden abgeschlossen, indem gemeinnützigen oder gemeinnützigen Organisationen oder öffentlichen Einrichtungen in Bereichen wie Bildung in den Bereichen KI, Gesundheitswesen und Beschäftigung in der Region Brüssel Unterstützungsleistungen (wie Ausbildung, Entwicklung von Konzepten für Softwarelösungen) angeboten werden.

82

Entwicklung eines KI-Instituts, um diese Technologie zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen einzusetzen (I-2.14)

M

Im Rahmen der KI für das „Common Good Institute“ eingerichtetes Expertenteam

Innerhalb der KI für das Common Good Institute eingerichtetes multidisziplinäres Expertenteam

Q4

2023

Innerhalb der KI für das Common Good Institute wird ein multidisziplinäres Expertenteam eingerichtet.

83

Entwicklung eines KI-Instituts, um diese Technologie zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen einzusetzen (I-2.14)

M

Erbrachte Dienstleistungen

Erbringung von drei Dienstleistungen

Q4

2024

Drei erbrachte Dienstleistungen, nämlich i) Unterstützung digitaler Zwillinge, ii) Schulungen zu KI und iii) eine Reihe von Tätigkeiten zum Wissensaustausch, darunter:

-Erstellung von Schulungsmaterial zur Unterstützung der Organisation von geführten „Datenabläufen“, die reale Anwendungen von KI oder Daten in einem städtischen Umfeld veranschaulichen;

-Veranstaltung von Workshops zur Untersuchung der potenziellen Anwendungen von Servicerobotern.

84

Verbesserung der Anbindung von 35 Gewerbegebieten in Wallonien (I-2.15)

T

Glasfaseranbindung für 35 Gewerbegebiete

Anzahl

0

35

Q2

2026

35 öffentliche Gewerbegebiete erhalten Zugang zu Glasfasernetzen.

89

Einführung von 5G – nationaler Festnetz- und Mobilbreitbandplan (R-2.03)

M

EU-Konnektivitäts-Toolbox

Umsetzung des EU-Konnektivitäts-Instrumentariums, einschließlich eines Fahrplans

Q2

2021

Plan zur Umsetzung bewährter Verfahren des EU-Konnektivitätspakets, einschließlich der Annahme eines Fahrplans zur Vereinfachung der Genehmigungs- und Genehmigungsverfahren, die für den Ausbau von 5G-Netzen und Netzen mit sehr hoher Kapazität wie Glasfasernetzen relevant sind.

90

Einführung von 5G – nationaler Festnetz- und Mobilbreitbandplan (R-2.03)

M

Veröffentlichung des Rechtsrahmens für die 5G-Frequenzzuteilung

Veröffentlichung des Rechtsrahmens für die 5G-Frequenzzuteilung

Q4

2021

Veröffentlichung des 5G-Gesetzes und Königlicher Erlasse zur Zuweisung von EU-Pionier-Funkfrequenzbändern, wie sie von der Gruppe für Frequenzpolitik für 5G-Netze unter investitionsfreundlichen Bedingungen festgelegt wurden.

91

Einführung von 5G – nationaler Festnetz- und Mobilbreitbandplan (R-2.03)

M

5G-Auktion

Organisation und Durchführung der 5G-Auktion durch das belgische Institut für Postdienste und Telekommunikation

Q2

2022

Abschluss der 5G-Auktion durch die Bundesregulierungsbehörde für Telekommunikation (Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation), insbesondere: Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen, Zulassungsbeschluss des belgischen Instituts für Postdienste und Telekommunikation.

92

Einführung von 5G – nationaler Festnetz- und Mobilbreitbandplan (R-2.03)

M

Implementierung der „Status Connectivity Toolbox“

Veröffentlichung eines Berichts über den Stand der Umsetzung des Konnektivitäts-Instrumentariums

Q2

2022

Bericht des Bundesministeriums für Telekommunikation über den Stand der Umsetzung des Konnektivitäts-Instrumentariums im Einklang mit dem Anwendungsbereich und dem Verfahren, die im Fahrplan für die Umsetzung des belgischen Konnektivitäts-Instrumentariums dargelegt sind.

93

Einführung von 5G – nationaler Festnetz- und Mobilbreitbandplan (R-2.03)

M

Überarbeitung des Rechtsrahmens der drei Regionen für Strahlenschutznormen

Überarbeitung der regionalen Rechtsrahmen für Strahlungsnormen

3. QUARTAL

2022

Anpassung und Inkrafttreten der jeweiligen Rechtsrahmen der Flämischen Region, der Region Brüssel-Hauptstadt und der Wallonischen Region zur Änderung der Strahlungsnormen, um eine wirksame Einführung von 5G-Frequenzen zu ermöglichen.

G. KOMPONENTE 3.1: Infrastruktur für Radfahrer und Fußgänger

Die im Rahmen dieser Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Rad- und Fußgängerinfrastruktur in ganz Belgien auszubauen und zu verbessern.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2020.3 bei, in der Belgien aufgefordert wird, seine Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel zu konzentrieren, insbesondere auf die Infrastruktur für einen nachhaltigen Verkehr.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

G.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition I-3A: Infrastruktur für den Fahrradverkehr

Ziel der Investition ist die Schaffung zusätzlicher Radverkehrsinfrastrukturen und die Verbesserung der bestehenden Infrastruktur. Diese Maßnahme besteht aus den folgenden drei Teilmaßnahmen:

·Investition I-3.01 „Radinfrastruktur“ der Flämischen Region

·Investition I-3.02: „Radinfrastruktur – Korridore Vélo“ der Wallonischen Region

·Investition I-3.03a: „Radinfrastruktur – Vélo Plus – RBC“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Investition I-3.01 „Radinfrastruktur“ der Flämischen Region

Mit dieser Investition soll die Radverkehrsinfrastruktur ausgebaut werden. Diese Investition umfasst den Bau und die Modernisierung von Radwegen.

Investition I-3.02: „Radinfrastruktur – Korridore Vélo“ der Wallonischen Region

Mit dieser Investition soll die Radverkehrsinfrastruktur ausgebaut werden. Diese Investition besteht im Bau von Radwegen.

Investition I-3.03a: „Radinfrastruktur – V élo Plus – RBC“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Mit dieser Investition soll die Radverkehrsinfrastruktur ausgebaut werden. Diese Investition umfasst den Bau von Fahrradstellplätzen und Radwegen sowie die Modernisierung von Radwegen in der Region Brüssel-Hauptstadt.

Investition I-3.03b: „Radinfrastruktur – Vélo Plus – FED“ des Bundes

Mit dieser Investition soll die Radverkehrsinfrastruktur ausgebaut werden. Diese Investition besteht im Bau von Radwegen in der Region Brüssel-Hauptstadt.

G.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Seq.Nb.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

94

Radverkehrsinfrastruktur (I-3A)

M

Beginn aller Rad- und Fußgängerprojekte

Annahme der Entscheidung oder der Zuschlagserteilung

Q2

2024

Radverkehrsinfrastruktur – Korridore Vélo – WAL (I-3.02): Vergabe von Aufträgen für vier Abschnitte in Wallonien

95

Radverkehrsinfrastruktur (I-3A)

T

Neue und renovierte Radwege

Kilometer

0

6.3

1. QUARTAL

2024

Region Brüssel-Hauptstadt (in Verbindung mit I-3.03a): 6.3 renovierte und neue km

96

Radverkehrsinfrastruktur (I-3A)

T

Neue und renovierte Radwege

Kilometer

6.3

432.7

Q2

2026

Zusätzliche 432,7 km neue und renovierte Radwege.

Dieses Ziel wird vorläufig in die folgenden Teilziele aufgeschlüsselt, die nicht einzeln erreicht werden müssen, sofern die oben genannten Radwegekilometer erreicht werden:

(I) Region Brüssel-Hauptstadt (in Verbindung mit I-3.03a): 4,5 renovierte und 11,7 neue km

II) Flämische Region (verbunden mit I-3.01): 365 renovierte und 40 neue km

III) Wallonische Region (in Verbindung mit I-3.02): 11,5 neue km

96b

Radverkehrsinfrastruktur – Vélo Plus – Föderalstaat (I-3.03b)

T

Neue und renovierte Radwege

Kilometer

0

3.1

Q2

2026

3,1 km neue und renovierte Radwege.

97

Radverkehrsinfrastruktur – VeloPlus – BRC (I-3.03a)

T

Neue öffentliche Fahrradstellplätze

Fahrradparkplätze

0

7 000

Q2

2026

7000 neue öffentliche Fahrradparkplätze.

G.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition I-3.04 „Rad- und Fußgängerinfrastruktur – Schuman“ des Föderalstaats

Mit dieser Investition soll die Infrastruktur für Radfahrer und Fußgänger ausgebaut werden. Diese Investition besteht im Bau einer Infrastruktur für Radfahrer und Fußgänger um den Schuman-Platz in Brüssel.

G.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Seq.Nb.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

98

Infrastruktur für Radfahrer und Fußgänger – Schuman (I-3.04)

T

Neuer öffentlicher Raum für Fußgänger, Radfahrer und öffentliche Verkehrsmittel in Schuman

m²

0

18 000

Q2

2026

18 000 m² neue öffentliche Räume für Fußgänger, Radfahrer und öffentliche Verkehrsmittel in Schuman

H. KOMPONENTE 3.2: Verkehrsverlagerung

Die im Rahmen dieser Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Verkehrsverlagerung durch Investitionen in den Schienenverkehr, den öffentlichen Nahverkehr, intelligente Mobilität und Binnenwasserstraßen zu unterstützen.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.3 bei, in der Belgien aufgefordert wird, „sich bei der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik auf nachhaltigen Verkehr, einschließlich der Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur, den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft und die Energiewende sowie Forschung und Innovation, insbesondere im Bereich der Digitalisierung, zu konzentrieren und dabei regionalen Unterschieden Rechnung zu tragen. Bewältigung der wachsenden Mobilitätsherausforderungen durch verstärkte Anreize und Beseitigung von Hindernissen zur Steigerung des Angebots und der Nachfrage im kollektiven und emissionsarmen Verkehr“ und die länderspezifische Empfehlung 2020.3, in der Belgien aufgefordert wird, „die Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere auf die Infrastruktur für einen nachhaltigen Verkehr, zu konzentrieren“.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

H.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform R-3.01: „Performance Infrabel/NMBS-SNCB“ des föderalen Staats

Diese Reform besteht in der Annahme der neuen Leistungsverträge der NMBS-SNCB und von Infrabel sowie ihres mehrjährigen Investitionsplans, der mindestens Folgendes gewährleistet:

·Rechtzeitige Durchführung der Investitionen in den Vorortverkehr „Réseau suburbain bruxellois – Geweestelijk ExpressNet“ (RER-GEN) bis 2031 im Einklang mit dem Gesetz zur Annahme der interregionalen Kooperationsvereinbarung 2 über strategische Investitionen im Schienenverkehr 3 .

·Die richtigen Anreize für Effizienz und Dienstleistungsqualität, die in den Vertrag eingebettet sind.

·Vollständige Investitionen I-3.09 „Eisenbahn-zugängliche und multimodale Bahnhöfe – FED“, I-3.10 „Schiene – effizientes Netz – FED“ und I-3.12 „Schiene – Intelligente Mobilität – FED“, die in dieser Komponente des RRP enthalten sind.

Der Vertrag wird bis zum 30. Juni 2023 geschlossen.

Reform R-3.02: „Mobilitätsbudget“ des föderalen Staats

Diese Reform zielt darauf ab, die Anreize zur Steigerung der Nachfrage nach Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, die eine nachhaltige Alternative zu Firmenwagen darstellen (z. B. kollektiver Verkehr und Fahrrad), zu verstärken, da die Inanspruchnahme des derzeitigen Mobilitätsbudgets nach wie vor sehr begrenzt ist. Ziel ist es, eine Verkehrsverlagerung von Autos zu bewirken. Die Reform besteht in der Verabschiedung eines Gesetzes zur Festlegung eines überarbeiteten Mobilitätsbudgets. Das Kapitel des Gesetzes zur Änderung des Mobilitätsbudgets tritt am 1. September 2021 in Kraft.

Investition I-3B: „Verbesserung des öffentlichen Verkehrs in Wallonien“

Ziel der Investition ist die Verbesserung des öffentlichen Verkehrs in Wallonien. Diese Maßnahme besteht aus den folgenden beiden Teilmaßnahmen:

·Investition I-3.07 „U-Bahn-Erweiterung“ der Wallonischen Region

·Investition I-3.08: „Intelligente Ampeln“ der Wallonischen Region

Investition I-3C: „Bahnrenovierungsarbeiten und Bahnhofszugänglichkeitsarbeiten“

Ziel der Investition ist es, die Schienen zu modernisieren und die Bahnhöfe zugänglicher zu machen. Diese Maßnahme besteht aus den folgenden beiden Teilmaßnahmen:

·Investition I-3.09: „Rail-Barrierefreie und multimodale Bahnhöfe“ des föderalen Staates

·Investition I-3.10: „Rail – effizientes Netz“ des föderalen Staates

Investition I-3D: „Speicherung, Analyse und Visulisierung von Mobilitätsdaten auf einer digitalen Plattform“

Ziel der Investition ist es, den Einsatz digitaler Instrumente im Bereich der Mobilität zu erhöhen. Diese Maßnahme besteht aus der folgenden Teilmaßnahme:

·Investition I-3.13: „Mobilitätsdaten-Anwendungsfälle“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Investition I-3E: IT-Module für den Schienenverkehr

Ziel der Investition ist die Operationalisierung der IT-Module zur Verbesserung des Verkehrsmanagements und der Fahrscheinausstellung. Diese Maßnahme besteht aus den folgenden beiden Teilmaßnahmen:

·Investition I-3.10: „Rail – effizientes Netz“ des föderalen Staates

·Investition I-3.12: „Rail – Intelligente Mobilität“ des föderalen Staates

Investition I-3H: „Instrumente für intelligente Mobilität“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Ziel der Investition ist es, die Umstellung auf umweltfreundlichere Verkehrsträger zu erleichtern. Diese Maßnahme besteht aus den folgenden beiden Teilmaßnahmen:

·Investition I-3.15a: FLOYA-App

·Investition I-3.15b: Ausbau des ANPR-Kameranetzes der Region Brüssel-Hauptstadt

Investition I-3.07 „Metro-Erweiterung“ der Wallonischen Region

Ziel dieser Investition ist es, die Versorgung mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Wallonien zu verbessern. Diese Investition besteht in der Erweiterung der U-Bahn-Linie Charleroi.

Investition I-3.08: „Intelligente Ampeln“ der Wallonischen Region

Ziel dieser Investition ist es, die Effizienz des öffentlichen Verkehrs in Wallonien zu steigern. Diese Investition besteht in der Installation intelligenter Ampeln in Wallonien.

Investition I-3.09: „Rail-Barrierefreie und multimodale Bahnhöfe“ des föderalen Staates

Ziel dieser Investition ist es, die Zugänglichkeit des Schienenverkehrs zu verbessern. Diese Investition besteht aus Arbeiten zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Bahnhöfen und der Erweiterung von Fahrradstellplätzen.

Investition I-3.10: „Rail – effizientes Netz“ des föderalen Staates

Ziel dieser Investition ist die Entwicklung des Schienenverkehrs. Diese Investition besteht in der Modernisierung von Eisenbahnabschnitten und der Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur. Einige der Projekte umfassen Kosten, die im Rahmen bereits bestehender Finanzhilfevereinbarungen aus der Fazilität „Connecting Europe“ unterstützt werden, weshalb diese Kosten nicht aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützt werden. Dies betrifft die Eisenbahnstrecken L154 (Gleisbau, Oberleitungsarbeiten und Anpassung eines Schaltbahnhofs) und L166 (eingebettete Gleise mit Ballast auf einer Brücke über den Fluss Lesse und einer Brücke über die Nationalstraße, Gleis- und Oberleitungsarbeiten und die Entfernung von zwei Bahnübergängen).

Investition I-3.11: „Kanal Albert und Trilogiport“der Wallonischen Region

Ziel dieser Investition ist es, die Kapazität des Güterverkehrs zu erhöhen. Diese Investition besteht in der Erweiterung der multimodalen Plattform Trilogiport in Lüttich, der Erhöhung der Brückenhöhe und der Installation zusätzlicher Signalanlagen in Albert-Canal.

Investition I-3.12: „Rail – Intelligente Mobilität“ des föderalen Staates

Ziel dieser Investition ist es, den Einsatz digitaler Instrumente im Bereich der Mobilität zu erhöhen. Diese Investition besteht in der Einrichtung einer offenen Datenroutenplaner- und Fahrscheinausstellungsplattform.

Investition I-3.13: „Mobilitätsdaten-Anwendungsfälle“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Ziel dieser Investition ist es, den Einsatz digitaler Instrumente im Bereich der Mobilität zu erhöhen. Diese Investition besteht in der Einrichtung von Anwendungsfällen für Mobilitätsdaten auf einer digitalen Plattform.

Investition I-3.14: „Zuschüsse zur Verkehrsverlagerung“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Diese Investition besteht in der Unterstützung eines neuen überarbeiteten Zuschusses zur Verkehrsverlagerung, der auf alle neuen Arten nachhaltiger Verkehrsträger (Car-Sharing, Bike-Sharing, Roller) ausgeweitet wird, um die Anreize zur Steigerung der Nachfrage nach kollektiven und emissionsarmen Verkehrsmitteln zu verstärken. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition I-3.15a: „FLOYA-App“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Diese Investition besteht in der Inbetriebnahme einer kostenlosen mobilen Anwendung („FLOYA“). Die Anwendung bietet den Nutzern vollständige und genaue Informationen über die verfügbaren Verkehrsträger, einschließlich ihrer jeweiligen Kosten. Die Umsetzung der Investition wird bis 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Investition I-3.15b: „Erweiterung des ANPR-Kameranetzes“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Diese Investition besteht in der Erweiterung des Kameranetzes zur automatischen Nummernschilderkennung (Automatic Number Plate Recognition, ANPR) der Region Brüssel-Hauptstadt um 159 Kameras. Ziel dieser Investition ist es, die Durchsetzung der Umweltzone (LEZ) und der Zugangszonen (ZAL) zu verbessern und so die Verkehrsüberlastung zu verringern und den Übergang zu umweltfreundlicheren Verkehrsalternativen zu erleichtern. Die Umsetzung der Investition wird bis 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

H.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Seq.Nb.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

99

Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wallonien (I-3b)

T

Beginn größerer Infrastrukturarbeiten für den Busverkehr (intelligente Straßensignale und Stadtbahn (Charleroi))

Projekte

0

2

3. QUARTAL

2023

Erweiterung Metro Charleroi – WAL (I-3.07)

-Erteilung von Baugenehmigungen

Intelligente Straßensignale – WAL (I-3.08)

-Vergabe öffentlicher Bauaufträge (Bekanntmachung der Zuschlagserteilung wurde veröffentlicht)

100

Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wallonien (I-3b)

T

Ausstattung von Kreuzungen mit intelligenten Ampeln

Anzahl der Kreuzungen mit intelligenten Ampeln

0

260

Q2

2025

Intelligente Ampeln – WAL (I-3.08)

260 Kreuzungen müssen mit intelligenten Ampeln ausgestattet sein.

101

Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wallonien (I-3b)

T

Bau und Renovierung von Infrastruktur und Ausrüstung von Kreuzungen mit intelligenten Ampeln

Kilometer

Anzahl der Kreuzungen mit intelligenten Ampeln

0

260

5.5

400

Q2

2026

5,5 km zusätzliche öffentliche Verkehrsinfrastruktur für den U-Bahn-Ausbau (Charleroi) müssen gebaut und renoviert werden, und 400 Kreuzungen müssen mit intelligenten Ampeln ausgestattet sein.

102

Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wallonien (I-3b)

M

Unterzeichnung des öffentlichen Dienstleistungsvertrags der OTW („Opérateur de Transport de Wallonie“)

öffentlicher Dienstleistungsauftrag der OTW („Opérateur de Transport de Wallonie“)

Q2

2024

Unterzeichnung des öffentlichen Dienstleistungsvertrags der OTW („Opérateur de Transport de Wallonie“) mit einem zugesagten Ausgleich für die zusätzlichen Betriebskosten der U-Bahn von Charleroi.

103

Arbeiten zur Modernisierung der Eisenbahn und zur Barrierefreiheit der Bahnhöfe (I-3C)

T

Abschluss der Umbau- und Modernisierungsarbeiten und der Arbeiten zur Verbesserung der Zugänglichkeit der Bahnhöfe (Schritt 1)

Abgeschlossene Arbeiten

0

32

3. QUARTAL

2022

Abschluss von 27 Maßnahmen zur Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur (I-3.10) und zur Zugänglichmachung von fünf Bahnhöfen (I-3.09) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 der Kommission in Bezug auf mindestens vier Kriterien:

— hohe Bahnsteige (76 cm);

— durch Rampen oder Aufzüge zugängliche Bahnsteige;

— Führungssystem für tastbare Warnflächen; und

— mindestens ein Fahrkartenautomat, der für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich ist.

Und 6000 Fahrradstellplätze hinzufügen.

104

Arbeiten zur Modernisierung der Eisenbahn und zur Barrierefreiheit der Bahnhöfe (I-3C)

T

Abschluss der Umbau- und Modernisierungsarbeiten und der Arbeiten zur Verbesserung der Zugänglichkeit der Bahnhöfe (Schritt 2)

Abgeschlossene Arbeiten

32

62

3. QUARTAL

2023

Abschluss von 50 Maßnahmen zur Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur (I-3.10) und zur Zugänglichmachung von 12 Bahnhöfen (I-3.09) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 der Kommission in Bezug auf mindestens vier Kriterien:

— hohe Bahnsteige (76 cm);

— durch Rampen oder Aufzüge zugängliche Bahnsteige;

— Führungssystem für tastbare Warnflächen; und

— mindestens ein Fahrkartenautomat, der für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich ist.

105

Arbeiten zur Modernisierung der Eisenbahn und zur Barrierefreiheit der Bahnhöfe (I-3C)

T

Durchführung von Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten im Schienenverkehr und von Arbeiten zur Barrierefreiheit von Bahnhöfen (Schritt 3)

Gelieferte Arbeiten

62

90

Q2

2026

Durchführung von 63 Interventionen

Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur, u. a.: fünf Interventionen auf der Achse Brüssel-Luxemburg (Eurocap-Schiene – L162) und vier Interventionen im Brüsseler Gebiet (L50, L60, L161, L94 und die Anflugstrecken des Bahnhofs Brüssel-Midi).

Ausführung von Arbeiten zur Barrierefreiheit an 27 Bahnhöfen (I-3.09), die die folgenden vier Kriterien erfüllen:

— hohe Bahnsteige (76 cm);

— durch Rampen oder Aufzüge zugängliche Bahnsteige;

— Führungssystem für tastbare Warnflächen; und

— mindestens ein Fahrkartenautomat, der für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich ist.

9000 Fahrradstellplätze.

106

Canal Albert und Trilogiport (I-3.11)

M

Vergabe von Aufträgen für die Arbeiten an den Brücken über den Kanal Albert/Verlängerung der Plattform am Trilogiport

Schriftliche Mitteilung über Zuschlagserteilung

1. QUARTAL

2025

Vergabe aller Aufträge für die Arbeiten zur Erweiterung der multimodalen Plattform Trilogiport in Lüttich und der drei Brücken über dem Albert-Kanal (Lanaye, Lixhe und Hermalle-sous-Argenteau-Brücken).

107

Canal Albert und Trilogiport (I-3.11)

T

Durchführung der Arbeiten an den Brücken über den Kanal Albert/Verlängerung der Plattform am Trilogiport

Anzahl der Arbeiten

0

4

Q2

2026

Ausführung folgender Arbeiten:

(I)Ausweitung der multimodalen Plattform Trilogiport in Lüttich

(II)Erhöhung der Höhe von zwei Brücken über dem Albert-Kanal (Lixhe- und Hermalle-sous-Argenteau-Brücken) und Installation ergänzender Signalgebung in einer Brücke über dem Albert-Kanal (Lanaye), um den Transport von Gütern bis zu 9,1 m Höhe (vier Frachtschichten) zu ermöglichen

108

Speicherung, Analyse und Visualisierung von Mobilitätsdaten auf einer digitalen Plattform (I-3D)

T

Einrichtung von Anwendungsfällen für Mobilitätsdaten

Anwendungsfälle für Mobilität 

0

15

1. QUARTAL

2025

Einrichtung von 15 Anwendungsfällen für Mobilitätsdaten auf einer digitalen Plattform, die die Speicherung, Analyse und Visualisierung von Mobilitätsdaten ermöglichen

109

IT-Module für den Schienenverkehr (I-3E)

T

Schiene – Intelligente Mobilität

Baugruppen

0

10

Q2

2026

Lieferung von:
— Infrabel-Verkehrsmanagementsystem (1 Modul)

— SNCB-NMBS-Routenplaner (1 Modul)

— Interoperabilität der Fahrscheinausstellungsplattform SNCB-NMBS mit anderen belgischen Regionalverkehrsunternehmen (8 Module)

110

Mobiliteits-Budget (R-3.02)

M

Annahme des Mobilitätsbudgets

Annahme des Mobilitätsbudgets

—

—

—

3. QUARTAL

2021

Annahme des Mobilitätsbudgets.

111

Leistung der SNCB/INFRABEL (R-3.01)

M

Genehmigung der neuen Leistungsverträge der NMBS-SNCB und von Infrabel sowie des mehrjährigen Investitionsplans, Vertrag

Auftragsvergabe

—

—

—

Q2

2023

Der neue Erfüllungsvertrag enthält Bestimmungen, die Folgendes gewährleisten:

— fristgerechte Ausführung der Arbeiten für die RER-GEN im Einklang mit dem Gesetz zur Annahme der interregionalen Kooperationsvereinbarung über strategische Eisenbahninvestitionen (Anhang Ia der Loi portant assentiment à l‚accord de coopération du 5 octobre 2018 entre l‘Etat fédéral, la Région flamande, la Région wallonne et la Région de Bruxelles-Capitale relatif au financement des infrastructures ferroviaires stratégiques/Wet houdende instemming met het samenwerkingsakkoord van 5 oktober 2018 tussen de Federale Staat, het Vlaamse Gewest, het Waalse Gewest en het Brusselse Hoofdstedelijke Gewest betreffende de financiering van de Strategic spoorweginfrastructuren, Moniteur belge – 11.3.2019 – Belgisch Staatsblad)

— Die richtigen Anreize für Effizienz und Dienstleistungsqualität, die in den Vertrag eingebettet sind

— Abschluss der Investitionen I-3.09 „Zugängliche und multimodale Bahnhöfe – FED“, I-3.10 „Eisenbahn – effizientes Netz – FED“ und I-3.12 „Schiene – Intelligente Mobilität – FED“, die in dieser Komponente des ARP enthalten sind

112

„Tools für intelligente Mobilität“ der Region Brüssel-Hauptstadt (I-3H)

T

Instrumente für intelligente Mobilität sind in Betrieb

Kameras

0

159

3. QUARTAL

2023

159 ANPR-Kameras sind installiert und in Betrieb (I-3.15b).

Darüber hinaus ist die Anwendung FLOYA in Betrieb (I-3.15a).

113

Zuschüsse zur Verkehrsverlagerung (I-3.14)

T

4676 neue Zuschüsse zur Verkehrsverlagerung gewährt

Anzahl

0

4 676

Q4

2024

Es wurden 4676 neue Zuschüsse für die Verkehrsverlagerung gewährt.

I. KOMPONENTE 3.3: Ökologisierung des Straßenverkehrs

Die im Rahmen dieser Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans vorgeschlagenen Maßnahmen zielen auf die Förderung eines emissionsarmen Straßenverkehrs ab.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.3 bei, die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf nachhaltigen Verkehr zu konzentrieren, einschließlich der Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur, der CO2-armen Energiewende und der Bewältigung der wachsenden Mobilitätsherausforderungen, indem Anreize verstärkt und Hindernisse beseitigt werden, um Angebot und Nachfrage im kollektiven und emissionsarmen Verkehr zu erhöhen, und zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2020.3, die Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere auf die Infrastruktur für nachhaltigen Verkehr, zu konzentrieren.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

I.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition I-3F: Ladestationen

Ziel der Investition ist die Errichtung von elektrischen Ladestationen. Diese Maßnahme umfasst die folgenden drei Teilmaßnahmen:

·Reform R-3.04: „Ladestationen – WAL“ der Wallonischen Region

·Reform R-3.05: „Ladestationen – RBC“ der Region Brüssel-Hauptstadt

·Investition I-3.19: „Ladestationen – VLA“ der Flämischen Region

Investition I-3G: „Ökologisierung der Busflotte“

·Investition I-3.16: „Ökologisierung der Busflotte – VLA“ der Flämischen Region

·Die Investition I-3.17 „Ökologisierung der Busflotte – RBC“ der Region Brüssel-Hauptstadt

·Investition I-3.20: „Ökologisierung der Busflotte – WAL“ der Wallonischen Region

Reform R-3.03: „Emissionsfreie Firmenwagen – FED“ des Bundes

Diese Reform besteht darin, die bestehende Steuerregelung für Firmenwagen auf konventionelle Pkw schrittweise abzuschaffen und sie ab 2026 auf Elektrofahrzeuge zu beschränken. Die reformierte Regelung für die Besteuerung von Firmenwagen sieht Folgendes vor: 1) keine Abzugsfähigkeit konventioneller Firmenwagen, die ab 2026 erworben wurden, 2) eine schrittweise Senkung des Steuersatzes für die steuerliche Abzugsfähigkeit konventioneller Firmenwagen, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2025 erworben wurden, auf 0 % bis 2028, 3) eine schrittweise Senkung des Steuersatzes für die steuerliche Abzugsfähigkeit emissionsfreier Firmenwagen auf höchstens 67,5 % bis 2031 und 4) eine steuerliche Abzugsfähigkeit von Benzin und Dieselkraftstoff für hybride Firmenwagen, die zwischen 2023 und 2025 erworben wurden und bis Januar 2023 auf 50 % gesenkt werden. Darüber hinaus (5) steigt der CO2 -Beitrag für ab dem 1. Juli 2023 erworbene konventionelle Personenkraftwagen ab dem 1. Juli 2023 um 2,25 % und wird 2025 und 2026 schrittweise auf einen Faktor von 5,50 im Jahr 2027 erhöht. (6) Für emissionsfreie Firmenwagen, die ab dem 1. Juli 2023 erworben werden, wird der Mindestsolidaritätsbeitrag ab dem Jahr 2025 so angehoben, dass langfristig für den durchschnittlichen Firmenwagen der gleiche Betrag an Sozialversicherungsbeiträgen geschuldet wird wie zum Zeitpunkt der Annahme des Plans. Die Reform, einschließlich der oben genannten Übergangszeiträume und Durchführungsphasen, wird bis zum 30. September 2021 angenommen und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Reform R-3.04: „Ladestationen – WAL“ der Wallonischen Region

Ziel dieser Reform ist es, die Verfügbarkeit von Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu erhöhen. Diese Reform besteht in der Annahme eines Rechtsrahmens und der Vergabe von Konzessionen für Ladeinfrastruktur in der Wallonischen Region.

Reform R-3.05: „Ladestationen – RBC“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Diese Maßnahme besteht in der Annahme eines Rechtsrahmens und der Vergabe von Konzessionen für Ladeinfrastruktur in der Region Brüssel-Hauptstadt bis zum 31. Dezember 2023 sowie in der Anbindung von 180 neuen öffentlichen Ladestationen an das Stromnetz. Dieser Plan steht im Einklang mit der Richtlinie 2014/94/EU über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. Der Erlass zur Festlegung der Sicherheitsstandards, die bei der Errichtung von Ladestationen außerhalb der Straße in der Region Brüssel-Hauptstadt einzuhalten sind, wird bis spätestens 1. März 2022 erlassen und tritt bis zum 31. Juli 2022 in Kraft. Die Durchführung der Maßnahme insgesamt muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Reform R-3.06: „Förderung emissionsfreier Verkehr – VLA“ der Flämischen Region

Diese Maßnahme besteht in der Annahme eines Rechtsrahmens, um Anreize für die Einrichtung öffentlicher Ladepunkte durch Konzessionen und halböffentliche Punkte durch Zuschüsse in der Flämischen Region zu schaffen. Der Rechtsrahmen soll die Kartierung der künftigen Ladestationen ermöglichen, die Konzessionsvergabe für öffentliche Ladestationen einleiten, Anreize für die Einrichtung halböffentlicher Ladestationen auf Privatgrundstücken schaffen, den Verwaltungsaufwand verringern, um die Vorlaufzeit für die Errichtung von Ladestationen zu verkürzen, und Anreize für intelligente Stromladungen schaffen, um Angebot und Nachfrage nach Strom auszugleichen. Der Rechtsrahmen tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Reform R-3.07: Verbesserung des flämischen Rahmens für die Überwachung von Fahrzeugemissionen

Mit dieser Reform soll der flämische Überwachungsrahmen für Fahrzeugemissionen verbessert werden. Sie besteht in der Annahme von Rechtsrahmen und der Einrichtung einer Datenbank, die Daten über Emissionspartikelzähler enthält. Die Reform tritt bis zum 31. August 2026 in Kraft.

Reform R-3.08: Reform der Kraftfahrzeugsteuer der Wallonischen Region

Die Reform besteht darin, dass ein Rechtsakt zur Überarbeitung der Reform der wallonischen Regierung zur Kraftfahrzeugsteuer von 2023 in Kraft tritt. Ziel der Reform ist es, die Besteuerung von Elektrofahrzeugen zu senken und den Unterstützungskoeffizienten für große Familien und Alleinerziehende beim Kauf eines Fahrzeugs zu verbessern.

Investition I-3.16: „Ökologisierung der Busflotte – VLA“ der Flämischen Region

Ziel dieser Investition ist es, die Busflotte in Flandern umweltfreundlicher zu gestalten. Diese Investition besteht in der Anschaffung oder Nachrüstung von Hybrid- und Elektrobussen sowie in der Anschaffung von Busladestationen.

Die Investition I-3.17 „Ökologisierung der Busflotte – BCR“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Ziel dieser Investition ist die Ökologisierung der Busflotte in der Region Brüssel-Hauptstadt. Diese Investition besteht in der Anschaffung von Elektrobussen.

Investition I-3.19: „Ladestationen – VLA“ der Flämischen Region

Ziel dieser Investition ist die Errichtung von Ladestationen. Diese Investition besteht darin, neue (öffentliche und halböffentliche) Ladestationen in der gesamten Flämischen Region zugänglich zu machen.

Investition I-3.20: „Ökologisierung der Busflotte – WAL“ der Wallonischen Region

Ziel dieser Investition ist es, die Busflotte in der Wallonischen Region umweltfreundlicher zu machen. Diese Investition umfasst den Kauf von Elektrobussen und Ladestationen sowie den Bau eines Busdepots für die Elektroflotte.

Investition I-3.21: „Ladeinfrastruktur für Busse“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Ziel dieser Investition ist die Ökologisierung der Busflotte in der Region Brüssel-Hauptstadt. Diese Investition besteht in der Installation einer Ladeinfrastruktur für Elektrobusse in der Region Brüssel-Hauptstadt.

I.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Folg. Anm.:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

115

Ökologisierung der Busflotte – (I-3G)

T

In Flandern, Brüssel und Wallonien gelieferte umweltfreundliche Busse und in Flandern gelieferte Ladeinfrastrukturen

Fahrzeuge und Ladeinfrastrukturen

0

538

Q4

2025

Ökologisierung der Busflotte – VLA

(I)84 Plug-in-E-Hybridbusse werden geliefert

(II)80 Plug-in-Hybridbusse werden nachgerüstet

(III)54 Elektrobusse werden geliefert

(IV)273 Ladeinfrastrukturen werden bereitgestellt

Ökologisierung der Busflotte – BCR

(V)Lieferung von 33 Elektrobussen mit Gelenk

Ökologisierung der Busflotte – WAL

(VI)Lieferung von 14 Elektrobussen mit Gelenk

115 b

Ökologisierung der Busflotte – (I-3G)

T

Umweltfreundliche Busse, Ladeinfrastrukturen und ein Busdepot in Wallonien

Fahrzeuge und Ladeinfrastrukturen

538

591

Q2

2026

Ökologisierung der Busflotte – WAL

(I)Lieferung von 18 Elektrobussen mit zwei Gelenken

(II)Installation von 32 „langsamen“ Ladestationen und zwei „schnellen“ Ladestationen (eine im Busdepot, eine andere in einer Terminalleitung)

III) Das Busdepot ist betriebsbereit.

116

Förderung des emissionsfreien Verkehrs – VLA (R-3.06)

M

Annahme eines Rahmens für den Aufbau der Ladeinfrastruktur in der Flämischen Region

Annahme des Rahmens

Q4

2021

Annahme eines politischen Rahmens für den Aufbau der Ladeinfrastruktur in der Flämischen Region. Der politische Rahmen soll Folgendes ermöglichen:

— Kartierung der künftigen Ladestationen

— Einleitung der Konzessionsausschreibungen für Ladepunkte im öffentlichen Bereich

— Förderung der Errichtung (halb-)öffentlicher Ladestationen im privaten Bereich

— Verkürzung der Frist für die Errichtung von Ladepunkten durch Verringerung des Verwaltungsaufwands

Förderung des intelligenten Ladens von Strom

117

Ladestationen – VLA (I-3.19)

M

Vergabe von Konzessionen für die Entgeltinfrastruktur

Schriftliche Benachrichtigung erfolgreicher Bewerber über die Auftragsvergabe

Q2

2022

Vergabe von Konzessionen für die Ladeinfrastruktur. Der Rahmen für den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur wird durch Konzessionen der flämischen Regierung gewährleistet, während der Ausbau privaten Betreibern überlassen bleibt.

118

Ladestationen – RBC (R-3.05)

M

Erlass eines Erlasses zur Festlegung der Sicherheitsstandards und eines Bereitstellungsplans für die Infrastruktur

Annahme des Erlasses zur Festlegung der Sicherheitsstandards und eines Bereitstellungsplans für die Infrastruktur

1. QUARTAL

2022

Erlass eines Dekrets zur Festlegung der Sicherheitsnormen für die Einrichtung von Ladestationen außerhalb der Straße in der Region Brüssel-Hauptstadt, einschließlich eines Mindestverhältnisses, das bis spätestens 31. Dezember 2025 auf jedem Parkplatz installiert werden muss. Und Annahme eines Plans für die Bereitstellung der Infrastruktur, der Folgendes umfasst:

— Eine geografische Verteilung der in Brüssel zu errichtenden öffentlichen Ladestationen, die anschließend aktualisiert wird;
— Ein Ziel für die Einrichtung öffentlicher Ladestationen im Zeitraum 2022-2024 
— Ein Installationsplan für Schnellladegeräte in der Stadt 
— Ein Installationsplan für Ladeinfrastruktur außerhalb der Straße, der mit allen einschlägigen Interessenträgern (z. B. öffentliche Parkplätze, Einzelhandel, Wohnungssektor, Bürogebäudesektor) erörtert wird.

Dieser Plan muss mit der Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe im Einklang stehen.

119

Ladestationen – WAL (R-3.04)

M

Annahme eines Plans für die Errichtung von Ladestationen

Annahme eines Plans für die Errichtung von Ladestationen

3. QUARTAL

2022

Annahme eines Plans für die Errichtung von Ladestationen, der Folgendes umfasst:

— Anzahl der bis zum 31. August 2026 zu errichtenden Ladepunkte

— Die Verfahren für den Aufbau der Infrastruktur

— Notwendige Grundlage für die Veröffentlichung der Ausschreibungen

— Das Ziel für die Anzahl der bis 2026 zu installierenden öffentlichen Ladestationen (CPE), wobei das indikative Ziel eines CPE für zehn Elektrofahrzeuge zu berücksichtigen ist.

120

Ladestationen – FED (I-3.18)

M

Annahme des Steueranreizes für die Einrichtung privater und halböffentlicher Ladestationen

Annahme des Steueranreizes

Q4

2021

Einführung des Steueranreizes für die Einrichtung privater und halböffentlicher Ladestationen.

121

Ladestationen RBC (R-3.05)

T

Neue öffentliche Ladestationen, die an das Stromnetz angeschlossen sind

Ladestationen

0

180

Q2

2023

Region Brüssel-Hauptstadt (in Verbindung mit R-3.05): 180 neue Ladestationen, die an das Stromnetz angeschlossen sind. Jede Ladestation verfügt über zwei Ladestationen.

122

Ladestationen (I-3F)

T

Neue zugängliche halböffentliche und öffentliche Ladestationen

Ladepunkte

0

27 000

Q2

2025

Flämische Region (verbunden mit I-3.19): 27000 neue barrierefreie Ladestationen

124

Verbesserung des flämischen Rahmens für die Überwachung von Fahrzeugemissionen (R-3.07)

M

Annahme der Rechtsrahmen für eine neue Partikelzählerprüfung bei Inspektionen und für die Überwachung der Emissionen von Straßenfahrzeugen.

Annahme der Rechtsrahmen

1. QUARTAL

2023

Annahme des:

— Rechtsvorschriften, die ab Juli 2022 die neuen Partikelzählertests in regelmäßige und nicht regelmäßige Inspektionen aufnehmen müssen;

— Rechtsvorschriften, die die Nutzung der bei der Emissionsüberwachung auf der Straße erhobenen Daten ermöglichen, um Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung der emissionsrelevanten technischen Fahrzeuganforderungen; Durchführung von Forschungsarbeiten; und die Halter problematischer Fahrzeuge aufzufordern, sie einer teilweisen Fahrzeuguntersuchung zu unterziehen.

125

Verbesserung des flämischen Rahmens für die Überwachung von Fahrzeugemissionen (R-3.07)

M

Partikelzählerdatenbank und Unterwegskontrollen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen

Inbetriebnahme der Datenbank; Inkrafttreten des Rechtsrahmens

3. QUARTAL

2026

Inbetriebnahme einer Datenbank, die Daten von Partikelzählern enthält, die aus regelmäßigen Inspektionsbeobachtungen stammen.
Inkrafttreten des Rechtsrahmens zur Einführung von Unterwegskontrollen bei leichten Nutzfahrzeugen.

254

Reform der Kraftfahrzeugsteuer der Wallonischen Region (R-3.08)

M

Inkrafttreten des Rechtsakts zur Reform der Kraftfahrzeugsteuer

Inkrafttreten des Rechtsakts

Q2

2025

Inkrafttreten des Rechtsakts zur Überarbeitung der Reform der wallonischen Regierung zur Kraftfahrzeugsteuer von 2023. Der Rechtsakt enthält folgende Bestimmungen:

— Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer für große Familien und Alleinerziehende beim Kauf eines Fahrzeugs;

Senkung der Steuerlast für Elektrofahrzeuge durch Senkung des Steuerniveaus für 100 % Elektrofahrzeuge und CO2-neutrale Fahrzeuge;

— Festlegung von Standardwerten, um eine Besteuerung zu ermöglichen, wenn Daten fehlen;

— Berichtigung des Steuersystems für zugelassene Oldtimer, Wohnmobile, Flugzeuge, Boote und Drohnen.

126

Emissionsfreie Firmenwagen (R-3.03)

M

Annahme des Gesetzes zur Reform der Steuerregelung für Firmenwagen

Annahme des Entwurfs zur Anpassung des Gesetzes zur Reform der Regelung für die Besteuerung von Firmenwagen

3. QUARTAL

2021

Annahme eines reformierten Systems zur Besteuerung von Firmenwagen durch das Bundesparlament, bei dem neue Firmenwagen ab 2026 emissionsfrei sein müssen, um von der bestehenden Präferenzregelung profitieren zu können. Die reformierte Regelung für die Besteuerung von Unternehmensfahrzeugen sieht Folgendes vor: 1) keine Abzugsfähigkeit von ab 2026 erworbenen konventionellen Unternehmensfahrzeugen, 2) eine schrittweise Senkung des Steuersatzes für die steuerliche Abzugsfähigkeit von zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 31. Dezember 2025 erworbenen konventionellen Unternehmensfahrzeugen auf 0 % bis 2028, 3) eine schrittweise Senkung des Steuersatzes für die steuerliche Abzugsfähigkeit von emissionsfreien Unternehmensfahrzeugen auf höchstens 67,5 % bis 2031 und 4) eine steuerliche Abzugsfähigkeit von Benzin und Dieselkraftstoff für Hybrid-Unternehmensfahrzeuge, die zwischen 2023 und 2025 erworben wurden und ab dem 1. Januar 2023 auf 50 % gesenkt werden. Darüber hinaus (5) steigt der CO2 -Beitrag für ab dem 1. Juli 2023 erworbene konventionelle Personenkraftwagen ab dem 1. Juli 2023 um 2,25 % und wird 2025 und 2026 schrittweise auf einen Faktor von 5,50 im Jahr 2027 erhöht. (6) Für emissionsfreie Firmenwagen, die ab dem 1. Juli 2023 erworben werden, wird der Mindestsolidaritätsbeitrag ab dem Jahr 2025 so angehoben, dass langfristig für den durchschnittlichen Firmenwagen der gleiche Betrag an Sozialversicherungsbeiträgen zu entrichten ist wie zum Zeitpunkt der Vorlage des Plans.

246

Ladeinfrastruktur für Busse – BCR (I-3.21)

T

Installierte Ladeinfrastruktur

Anzahl

0

66

Q2

2026

In zwei Busdepots und zwei Buslinienterminals werden 52 Ladestationen für Nachtfahrten (jeweils mit drei Ladepunkten) und 14 Ladestationen für Gelegenheitsfahrten (mit der jeweiligen elektrischen Infrastruktur) installiert.

J. KOMPONENTE 4.1: Bildung 2.0

Die im Rahmen dieser Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Inklusivität der Bildungssysteme zu verbessern und gleichzeitig ihre Leistungsfähigkeit zu steigern, um sicherzustellen, dass die Kompetenzen, die vermittelt werden, besser mit den Kompetenzen übereinstimmen, die auf dem Arbeitsmarkt benötigt werden.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.2 bei, um die Leistung und Inklusivität der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern und das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage zu beheben.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

J.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform R-4.01: „Digisprong“ der Flämischen Gemeinschaft

Diese Reform umfasst Maßnahmen im Zusammenhang mit vier Säulen: Reformen in den Bereichen IKT-Bildung, Medienkompetenz und computergestütztes Denken, 2) Förderung einer wirksamen IKT-Schulpolitik durch Stärkung der Rolle der IKT-Koordinatoren, 3) digital qualifizierte Lehrkräfte und Ausbilder für Lehrkräfte und 4) Einrichtung eines Wissens- und Beratungszentrums zur Unterstützung der Schulen bei der Digitalisierung ihres Bildungsangebots. Die Rechtsvorschriften über den neuen IKT-Rahmen für die Pflichtschulbildung in Flandern treten bis zum 31. Dezember 2023 in Kraft.

Reform R-4.02: „Hochschulförderungsfonds“ der Flämischen Gemeinschaft

Mit dieser Reform soll ein Strategiepapier zu den folgenden drei Zielen vorgelegt werden: Schaffung eines zukunftssicheren und flexiblen Angebots an flämischen Hochschuleinrichtungen, 2) Weiterentwicklung des lebenslangen Lernens in der Hochschulbildung und 3) optimale Nutzung digitaler Bildungsformen. Konkret soll in einem Visionsvermerk i) ein neues Profil für die Hochschulbildung in Flandern festgelegt werden, um sicherzustellen, dass die Hochschuleinrichtungen dem Stand der Technik entsprechen, und ii) eine Vision für lebenslanges Lernen entwickeln. Das Visionspapier wird bis zum 31. Dezember 2023 vom Minister für allgemeine und berufliche Bildung der flämischen Regierung gebilligt.

Reform R-4.03: Rechtsakte zur Verringerung des Schulabbruchs und der Fehlzeiten sowie zur Bekämpfung dauerhafter Ausgrenzungen der Französischen Gemeinschaft

Diese Reform zielt darauf ab, die Zahl der frühen Schulabgänger zu verringern. Diese Reform besteht in der Annahme von Rechtsakten zur Verringerung des vorzeitigen Schulabgangs und der Fehlzeiten von Schülern in Grundschulen und zur Bekämpfung dauerhafter Ausgrenzungen.

Investition I-4.01 „Digisprong“ der Flämischen Gemeinschaft

Diese Investition setzt sich aus den beiden folgenden Elementen zusammen: (1) allen Schulen ein digitales Gerät für jeden Schüler zur Verfügung stellen und (2) Lehrkräften wirksame Lerninstrumente und Schulungen zur Verbesserung ihrer digitalen Kompetenzen anbieten. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Investition I-4.02 „Hochschulförderungsfonds“ der Flämischen Gemeinschaft

Diese Investitionen bestehen aus 1) der Schaffung eines zukunftssicheren und flexiblen Angebots an flämischen Hochschuleinrichtungen, 2) der Weiterentwicklung des lebenslangen Lernens in der Hochschulbildung und 3) der Unterstützung der nachhaltigen Einführung neuer digitaler Bildungsformen. Die Umsetzung der Investition wird bis 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Investition I-4.03 „Personalisierte Beratung in der Pflichtschule“ der Französischen Gemeinschaft

Diese Investition wird entwickelt, um auf psychosoziale, bildungsbezogene und pädagogische Probleme von Schülern in Grund- und Sekundarschulen zu reagieren und die Ausbreitung von Bildungsbenachteiligungen und Schulabbrüchen infolge von COVID-19 zu bekämpfen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Investition I-4.04 „Digitale Strategie für Hochschulbildung und Erwachsenenbildung“ der Französischen Gemeinschaft

Diese Investition zielt darauf ab, Hochschul- und Erwachsenenbildungseinrichtungen digital auszustatten. Sie besteht in der Vergabe von Finanzhilfen für digitale Ausrüstung an Hochschul- und Erwachsenenbildungseinrichtungen.

Investition I-4.05: „Digitale Kehrtwende für Schulen aus Brüssel“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Diese Investition zielt darauf ab, die Leistungsfähigkeit der Bildungssysteme zu verbessern. Diese Investition umfasst 1) die Bereitstellung von IKT-Geräten und 2) WLAN-Zugangspunkte zu Brüsseler Schulen.

Investition I-4.06: „Digitaler Wandel der Bildung“ der deutschsprachigen Gemeinschaft

Ziel der Investition ist es, alle Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe mit Laptops auszustatten. Die Ausstattung der Lehrkräfte erfolgt auf freiwilliger Basis: nur Lehrkräfte, die einen Laptop beantragt haben, werden mit einem Laptop ausgestattet. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-4: „Bereitstellung digitaler Ausrüstung und IT-Infrastruktur für Schulen“

Ziel dieser Investition ist es, Schulen digitale Ausrüstung und IT-Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.

Die Investition setzt sich aus folgenden Teilmaßnahmen/Aktionen zusammen:

·Investition I-4.01 „Digisprong“ der Flämischen Gemeinschaft 

·Investition I-4.06: „Digitaler Wandel der Bildung“ der deutschsprachigen Gemeinschaft

J.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Folg. Anm.:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

127

Digisprong (R-4.01)

M

Annahme eines neuen IKT-Rahmens für die Pflichtschulbildung in Flandern

Annahme neuer Rechtsvorschriften durch das flämische Parlament zur Verbesserung des IKT-Rahmens

Q4

2023

Annahme der neuen Rechtsvorschriften durch das flämische Parlament zur Verbesserung des derzeitigen IKT-Rahmens in Bezug auf zwei Aspekte:

die Rolle der IKT-Koordinatoren in den Schulen

— und die IKT-Mindestziele.

Die Rechtsvorschriften sollen es ermöglichen, i) die Rolle der IKT-Koordinatoren auf allen Bildungsebenen zu stärken und eine bessere Überwachung der IKT-Politik in Schulen durch die Änderung des Erlasses 31 sicherzustellen und ii) die Mindestziele für die zweite und dritte Stufe der Sekundarschulbildung zu ratifizieren.

128

Hochschulförderungsfonds (R-4.02)

M

Zukunftsvision für eine zukunftsorientierte, flexible und digitale Hochschulbildung

Annahme eines Visionspapiers durch die flämische Regierung

Q4

2023

Billigung eines Visionspapiers der flämischen Regierung durch den Minister für allgemeine und berufliche Bildung, in dem das Profil der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens in Flandern dargelegt wird. Mit dem neuen Text soll die Vision für die Entwicklung eines flämischen Hochbildportfolios festgelegt werden, das zukunftssicher und flexibel ist. Er wird in Absprache mit einem breiten Spektrum von Interessenträgern, einschließlich Hochschuleinrichtungen, dem Berufsfeld und den Sozialpartnern, ausgearbeitet.

Konkret soll sie i) ein neues Profil für die Hochschulbildung in Flandern festlegen, um sicherzustellen, dass die Hochschuleinrichtungen dem neuesten Stand der Technik entsprechen, und ii) eine Vision für lebenslanges Lernen entwickeln.

129

Rechtsakte zur Verringerung des Schulabbruchs und der Fehlzeiten sowie zur Bekämpfung dauerhafter Ausgrenzungen (R-4.03)

M

Rechtsakte gegen vorzeitigen Schulabgang

Inkrafttreten von Rechtsakten

Q2

2024

Inkrafttreten von Rechtsakten (1) zur Verringerung des Schulabbruchs und der Fehlzeiten von Schülern in der Grundschule und (2) zur Bekämpfung dauerhafter Ausgrenzungen und zur Einrichtung netzübergreifender Kammern für Beschwerden gegen Entscheidungen über dauerhaften Ausschluss.

131

Bereitstellung digitaler Ausrüstung und IT-Infrastruktur für Schulen (I-4)

T

Ausstattung der Schulen/Einrichtungen mit geeigneten IKT-Geräten und -Infrastrukturen zur Verbesserung der Gesamtleistung der Bildungssysteme

Anzahl der Schulen/Einrichtungen, die Mittel erhalten

0

3 828

Q4

2022

3828 Schulen und/oder Bildungseinrichtungen in Belgien haben Mittel für die Modernisierung der IKT-Infrastruktur erhalten, darunter:

— Flämische Gemeinschaft (I-4.01): 3785 Pflichtschulen

Deutschsprachige Gemeinschaft (I-4.06): 43 Pflichtschulen.

133

Digitale Strategie für Hochschulbildung und Erwachsenenbildung (I-4.04)

T

Gewährung von Finanzhilfen für digitale Ausrüstung

 

Finanzhilfen gewährt

0

77

Q2

2026

77 Hochschul- und Erwachsenenbildungseinrichtungen erhielten Finanzhilfen für digitale Ausrüstung.

134

Hochschulförderungsfonds (I-4.02)

T

Verbesserung des Hochschulangebots in Flandern, um es zukunftssicherer und flexibler zu machen

Zahl der Hochschuleinrichtungen, die Mittel erhalten haben

0

7

Q4

2023

7 Hochschuleinrichtungen haben Mittel aus dem Hochschulförderungsfonds erhalten.

Über den Hochschulförderungsfonds erstellen die Hochschuleinrichtungen auf der Grundlage von Analysen der Bildungsportfolios Aktionspläne zur Anpassung und Verringerung der bestehenden Angebote und erstellen erforderlichenfalls neue Pläne. Darüber hinaus ist auf die Anpassung der Programme zu achten, die den Erfordernissen des Arbeitsmarktes und der Gesellschaft Rechnung trägt.

Alle flämischen Hochschuleinrichtungen können Projekte im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorschlagen und einreichen. Die Teilnahme an dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist für Hochschuleinrichtungen jedoch nicht verpflichtend und es wird auch keine Abnahmegarantie vorgelegt.

135

Individuelle Beratung in der Pflichtschulbildung (I-4.03)

M

Annahme eines neuen Regelungsrahmens, in dem die Bedingungen für die Intervention des Systems festgelegt sind

Annahme des Regelungsrahmens des Dekrets durch das Parlament der Französischen Gemeinschaft, in dem die Modalitäten des Tätigwerdens des Systems festgelegt sind

3. QUARTAL

2021

Annahme eines neuen Gesetzesrahmens durch das Parlament der Französischen Gemeinschaft zur Regelung einer Übergangsregelung mit Bestimmungen über: 1. die Bereitstellung von Mitteln für Schulen im Zusammenhang mit Strategien zur Differenzierung/Sanierung und zur Bekämpfung des Schulabbruchs, 2. die Änderung der PR-FPO/WBE-Verträge im Zusammenhang mit der Krise und 3. die Aufgaben des CPMS im Zusammenhang mit der Krise.

136

Individuelle Beratung in der Pflichtschulbildung (I-4.03)

T

Einführung eines verstärkten Unterstützungsmechanismus für bedürftige Studierende

Schulen (und CPMS), die Unterstützung und Coaching erhalten

0

531

Q4

2022

Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen (z. B. Lehrkräfte, Erzieher, Personal für psychologische Unterstützung) zur Unterstützung von 531 Schulen/CPMS auf der Grundlage des ermittelten Bedarfs.

137

Digitale Wende für Brüsseler Schulen (I-4.05)

T

Ausstattung der Schulen/Einrichtungen mit geeigneten IKT-Geräten und -Infrastrukturen zur Verbesserung der Gesamtleistung der Bildungssysteme

In Schulen installierte IKT-Geräte und WLAN-Hotspots

900

2 200

Q4

2021

In den Brüsseler Schulen werden 2200 IKT-Geräte (Laptops, Tablets, interaktive Armaturenbretter) und WIFI-Zugangspunkte installiert. Die Verteilung richtet sich nach den Bedürfnissen der Schulen (mit Schwerpunkt auf Schulen mit einem niedrigeren sozioökonomischen Index).

138

Digitale Wende für Brüsseler Schulen (I-4.05)

T

Ausstattung der Schulen mit IKT-Geräten und WLAN-Zugangspunkten

IKT-Geräte und WLAN-Zugangspunkte

2 200

3 500

Q4

2024

3500 IKT-Geräte und WLAN-Zugangspunkte werden in Brüsseler Schulen bereitgestellt.

K. KOMPONENTE 4.2: Ausbildung und Beschäftigung schutzbedürftiger Gruppen

Die im Rahmen dieser Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, die soziale und arbeitsmarktpolitische Integration schutzbedürftiger Gruppen, darunter Menschen mit Migrationshintergrund, Frauen, Menschen mit Behinderungen, Häftlinge und Menschen, die von digitaler Ausgrenzung bedroht sind, zu stärken. Mehrere der Maßnahmen zielen darauf ab, die digitale Inklusion zu fördern und den Zugang zu grundlegenden Diensten wie elektronischen Behördendiensten zu verbessern, indem die Bereitstellung digitaler Ausrüstung mit Schulungen zu digitalen Kompetenzen kombiniert wird.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.2 zur Stärkung der Arbeitsmarktintegration schutzbedürftiger Gruppen und der länderspezifischen Empfehlung 2020.2 zur Abmilderung der beschäftigungspolitischen und sozialen Auswirkungen der Krise bei.

K.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform R-4.04: „Bekämpfung von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt“ des Föderalstaats

Die Reform zielt auf die Bekämpfung von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt ab und umfasst 1) die Verbesserung des Regelungsrahmens für Diskriminierungstests, 2) die Veröffentlichung eines Gesetzes zur Einrichtung einer Abteilung innerhalb des Föderalen Öffentlichen Dienstes für Beschäftigung, Arbeit und sozialen Dialog, die für die Überwachung der Vielfalt und die Erstellung sektoraler Merkblätter in Bezug auf die Beschäftigungsstruktur der einzelnen Tätigkeitsbereiche zuständig ist, und 3) Schulungen für die Sozialrechtsüberwachungsdienste des Föderalen Öffentlichen Dienstes für Beschäftigung, Arbeit und sozialen Dialog, um die Wirksamkeit von Diskriminierungstests zu verbessern. Der angepasste Rechtsrahmen für die Prüfung von Diskriminierungen tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Reform R-4.05: „Requalifizierungsstrategie“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Die Reform zielt darauf ab, die nachhaltige Integration benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt zu fördern. Diese Reform besteht aus dem Inkrafttreten von Rechtsakten und der Aufnahme strategischer Indikatoren in den Verwaltungsvertrag 2023-2027 von Actiris.

Reform R-4.06: „Ein integrativer Arbeitsmarkt“ der Flämischen Gemeinschaft

Die Reform zielt auf die Integration benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt ab und besteht aus 1) der Überarbeitung der Rechtsvorschriften zur Förderung der Integration von Migranten in den Arbeitsmarkt und 2) Nachträgen zu Nichtdiskriminierung und Inklusion, die zu Sektorvereinbarungen hinzugefügt werden. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Investition I-4.07 „Requalifizierungsstrategie“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Die Investition zielt darauf ab, die nachhaltige Integration benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt zu fördern. Es umfasst 1) die Einführung einer systematischen Bewertung der Sprachkenntnisse und digitalen Kompetenzen von Arbeitsuchenden, 2) die Bereitstellung von „Notkinderbetreuung“ für Eltern, die eingestellt wurden oder eine Schulung absolvieren, und 3) die Unterstützung von Projekten der sozialen Innovation.

Investition I-4.08: „E-Inclusion for Belgium“ des Föderalstaats

Ziel der Investition ist die Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Integration benachteiligter Gruppen in die Gesellschaft durch Verbesserung ihrer digitalen Kompetenzen. Die Investition besteht aus einer Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen zur Förderung der digitalen Inklusion benachteiligter Gruppen. Die Projekte zielen entweder darauf ab, 1) schutzbedürftige Zielgruppen dafür zu sensibilisieren, sich mit den einschlägigen IKT vertraut zu machen, um ihre persönliche Situation zu verbessern und die soziale Integration zu stärken, 2) die digitalen Kompetenzen schutzbedürftiger Zielgruppen zu verbessern, um ihre persönliche Situation zu verbessern und die soziale Integration zu stärken, oder 3) die digitalen Kompetenzen der Betreuer schutzbedürftiger Zielgruppen zu verbessern. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.

Investition I-4.09 „Digitale Plattform für Gefangene“ des Föderalstaats

Ziel der Investition ist die Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Integration von Häftlingen in die Gesellschaft durch digitale Dienste. Die Investition besteht in der Einführung einer digitalen Plattform in Gefängnissen, einschließlich digitaler Module im Zusammenhang mit digitaler Kommunikation, E-Learning, Übersetzung und Enzyklopädie.

Investition I-4.10: „Geschlecht und Arbeit“ des Föderalstaats

Ziel der Investition ist es, die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern auf dem Arbeitsmarkt zu analysieren und die Eingliederung von Frauen in den Arbeitsmarkt zu fördern. Die Investition besteht in der Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen zur Integration schutzbedürftiger Frauen in den Arbeitsmarkt. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition I-4.11: „Digibanks“ der Flämischen Region

Ziel der Investition ist die Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Integration benachteiligter Gruppen durch die Förderung ihrer digitalen Inklusion auf kommunaler Ebene. Die Investition besteht in 1) der Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu digitalen Technologien, 2) der Bereitstellung von Schulungen und Wissensaustausch zur Stärkung der digitalen Kompetenzen und 3) der Bereitstellung eines digitalen Zugangs zu essenziellen Dienstleistungen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

K.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Folg. Anm.:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

139

Umschulungsstrategie (R-4.05)

M

Rechtsakte zur Förderung der Eingliederung benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt

Veröffentlichung von Rechtsakten im Amtsblatt

Q4

2024

Inkrafttreten von Rechtsakten (1) zur Einführung einer systematischen Bewertung der digitalen und sprachlichen Kompetenzen von Arbeitsuchenden und (2) zur Einführung eines Bonus für Arbeitgeber bei der Einstellung von Arbeitsuchenden mit Behinderungen.

Strategische Indikatoren wie die Ausstiegsquote (taux de sortie vers l’emploi), für die Actiris, Bruxelles Formation und VDAB Brussel gemeinsam verantwortlich sind, in den Verwaltungsvertrag 2023-2027 von Actiris aufzunehmen;

140

Bekämpfung von Disrimina-tion auf dem Arbeitsmarkt (R-4.04)

M

Angepasster Rechtsrahmen und verbesserte Anwendung diskriminierender Tests

Veröffentlichung des angepassten Rechtsrahmens im Amtsblatt

Q4

2023

(1) Veröffentlichung des angepassten Rechtsrahmens für diskriminierende Tests im Amtsblatt (Artikel 42/1 Sozialstrafgesetzbuch), 2) Veröffentlichung eines Gesetzes im Amtsblatt zur Einrichtung einer Abteilung innerhalb des FÖD Beschäftigung, Arbeit und sozialer Dialog, die für die Überwachung der Vielfalt und die Erstellung sektoraler Merkblätter in Bezug auf die Beschäftigungsstruktur der einzelnen Tätigkeitsbereiche zuständig ist, und 3) Schulung für die sozialrechtlichen Kontrolldienste des Föderalen Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und sozialer Dialog, um die Wirksamkeit diskriminierender Tests zu verbessern.

141

Ein integrativer Arbeitsmarkt (R-4.06)

T

Abschluss sektorspezifischer Nichtdiskriminierungsmaßnahmen

Branchen

0

37

1. QUARTAL

2023

(1) Inkrafttreten des überarbeiteten flämischen Integrationsdekrets zur Förderung der Integration von Migranten in den Arbeitsmarkt; (2) 37 Branchen setzen Aktionspläne zur Nichtdiskriminierung um (siehe Addenda Nichtdiskriminierung und Inklusion 2021-2022). Die flämische Regierung bewertet die Umsetzung der einzelnen sektoralen Aktionspläne.

143

Umschulungsstrategie (I-4.07)

M

Gewährung von Finanzhilfen im Zusammenhang mit Initiativen für soziale Innovation

Schriftliche Benachrichtigung erfolgreicher Bewerber über die Auftragsvergabe

Q2

2023

Gewährung von Finanzhilfen durch die öffentlichen Arbeitsverwaltungen für Initiativen zur sozialen Innovation.

144

Umschulungsstrategie (I-4.07)

T

Beratung von Arbeitsuchenden in Bezug auf Sprachkenntnisse und digitale Kompetenzen

Arbeitssuchende

0

6 000

Q4

2024

6000 Arbeitsuchende haben von der Beratung zu digitalen Kompetenzen und Sprachkenntnissen, einschließlich Schulungsberatung, profitiert.

146

Digitale Integration für Belgien (I-4.08)

T

Gewährung von Zuschüssen

Finanzhilfen gewährt

0

15

Q2

2024

Gewährung von 15 Finanzhilfen für Projekte, die den Kriterien der Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen „E-INCLUSION FOR BELGIUM“ entsprechen, durch die zuständige Stelle und die PPS „Soziale Integration“. Die Projekte zielen darauf ab, 1) schutzbedürftige Zielgruppen dafür zu sensibilisieren, sich mit den einschlägigen IKT vertraut zu machen, um ihre persönliche Situation zu verbessern und die soziale Integration zu stärken, 2) die digitalen Kompetenzen schutzbedürftiger Zielgruppen zu verbessern, um ihre persönliche Situation zu verbessern und die soziale Integration zu stärken, und 3) die digitalen Kompetenzen der Betreuer schutzbedürftiger Zielgruppen zu verbessern.

147

Digitale Plattform für Häftlinge (I-4.09)

T

Einführung einer digitalen Plattform

Gefängnisse

0

36

Q2

2026

Einführung einer digitalen Plattform, einschließlich digitaler Module, in 36 Gefängnissen im Zusammenhang mit digitaler Kommunikation, E-Learning, Übersetzung und Enzyklopädie.

148

Geschlecht und Arbeit (I-4.10)

T

Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen

Finanzhilfen

0

18

Q4

2024

Unterzeichnung von 18 Finanzhilfevereinbarungen im Anschluss an die Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen „Brot und Rosen“.

149

Digibanken (I-4.11)

T

Unterzeichnung von Partnerschaften zur Förderung der digitalen Inklusion

Gemeinden

0

100

Q4

2022

Unterzeichnung einer Digibank-Partnerschaft durch 100 Gemeinden in Flandern mit dem Ministerium für Arbeit und Sozialwirtschaft Flanderns mit dem Ziel, (1) einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Technologien zu gewährleisten; 2. Stärkung der digitalen Kompetenzen durch Schulungen und Wissensaustausch; 3. die Beschaffung des digitalen Zugangs zu essenziellen Diensten.

L. KOMPONENTE 4.3: Soziale Infrastruktur

Mit den Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans werden zwei Ziele verfolgt:

·Erhöhung des Angebots an Sozialwohnungen zur Bereitstellung menschenwürdiger Wohnbedingungen für schutzbedürftige Gruppen (Obdachlose, Menschen mit Behinderungen oder Verlust der Autonomie) im Rahmen einer Deinstitutionalisierungsstrategie;

·Verbesserung der frühkindlichen Kinderbetreuung, insbesondere für schutzbedürftige Haushalte in Wallonien, darunter Frauen und Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen.

Diese Komponente zielt darauf ab, schutzbedürftigen Gruppen eine Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, um ihre Integration in den Arbeitsmarkt und allgemein in die Gesellschaft zu erleichtern.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.2 zu Negativanreizen für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und zur Stärkung der Arbeitsmarktintegration schutzbedürftiger Gruppen und zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2020.2 zur Abmilderung der beschäftigungspolitischen und sozialen Auswirkungen der Krise bei.

L.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition I-4.12: „Entwicklung von Sozialwohnungen und Wohnraum für schutzbedürftige Personen“ der Wallonischen Region

Diese Investition zielt darauf ab, die Zahl der Wohneinheiten öffentlicher Versorgungsbetriebe (Niedrigmietwohnungen, inklusives und solidarisches Wohnen sowie Unterkünfte für einkommensschwache Gruppen) zu erhöhen. Die Investition besteht in der Schaffung von Wohneinheiten öffentlicher Versorgungseinrichtungen und der Ausstattung von Wohnungen schutzbedürftiger Personen mit Fernbetreuungsboxen.

Investition I-4.13: „Schaffung und Renovierung der Infrastruktur für die frühkindliche Betreuung“ der Wallonischen Region

Ziel der Investition ist es, die frühkindliche Betreuung in der Wallonischen Region zu verbessern. Die Investition besteht in der Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen.

L.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Folge-N.b.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

150

Entwicklung von Sozialwohnungen und Wohnungen für schutzbedürftige Personen (I-4.12)

M

Wallonische Strategie zur Deinstitutionalisierung (Wallonische Gesundheitspolitik)

Billigung einer wallonischen Strategie zur Deinstitutionalisierung durch die wallonische Regierung

Q4

2021

Billigung einer Strategie der Wallonischen Region zur Deinstitutionalisierung im Rahmen der wallonischen Gesundheitspolitik, insbesondere für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen: (1) Festlegung des Konzepts der Deinstitutionalisierung, (2) Festlegung von Kriterien für die Institutionalisierung und Deinstitutionalisierung, (3) Bereitstellung einer quantitativen und qualitativen Bewertung der von den Aufnahme- und Unterbringungseinrichtungen eingeleiteten Deinstitutionalisierung, (4) Erstellung eines Sachstands in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen (5) und Abgabe von Empfehlungen für die Operationalisierung der Strategie.

151

Entwicklung von Sozialwohnungen und Wohnungen für schutzbedürftige Personen (I-4.12)

T

Vergabe eines Teils der Arbeiten

Wohneinheiten

0

280

Q2

2024

Vergabe von Bauaufträgen durch Betreiber für 280 Wohnungen mit niedrigen Mieten.

152

Entwicklung von Sozialwohnungen und Wohnungen für schutzbedürftige Personen (I-4.12)

T

Installation von Fernassistenzkästen für schutzbedürftige Personen

Installierte Fernassistenzkästen

0

5 000

3. QUARTAL

2025

5000 Fernbedienungsboxen in den Wohnungen schutzbedürftiger Personen, d. h. Personen ab 65 Jahren, Menschen mit Behinderungen, Empfänger von APA (allocation pour l‚Aide aux Personnes Âgées) oder Empfänger von SAFA (Service d’Aide aux Familles et aux Aînés).

153

Entwicklung von Sozialwohnungen und Wohnungen für schutzbedürftige Personen (I-4.12)

T

Bewohnbare Wohneinheiten

Anzahl der gekauften, neu gebauten oder renovierten Wohneinheiten

0

1 212

3. QUARTAL

2026

1212 Wohnungen öffentlicher Versorgungsbetriebe (Niedrigmietwohnungen, inklusive und solidarische Wohnungen sowie Unterkünfte für einkommensschwache Gruppen), die erworben, neu gebaut oder renoviert wurden, sind gebrauchsfertig.

154

Bau und Renovierung der frühkindlichen Infrastruktur (I-4.13)

T

Vergabe von Bauaufträgen an Projektträger

Kinderbetreuungsplätze

0

255

Q4

2023

Vergabe von Bauaufträgen durch Betreiber (Kinderkrippen) für 15 % der neu geschaffenen Kinderbetreuungsplätze, d. h. 255.

155

Bau und Renovierung der frühkindlichen Infrastruktur (I-4.13)

T

Eröffnung von Kinderbetreuungsplätzen

Zahl der geschaffenen oder renovierten Kinderbetreuungsplätze

0

1 700

3. QUARTAL

2026

In Kinderbetreuungseinrichtungen der Stufe 2 wurden 1700 neue Kinderbetreuungsplätze geschaffen. Durch den Bau neuer Gebäude, den Erwerb neuer Infrastruktur, die Renovierung bestehender Gebäude oder die Eröffnung zusätzlicher neuer Plätze in bestehenden Einrichtungen des Amts für Geburten und Kinder (Office de la naissance et de l’enfance) werden neue Kinderbetreuungsplätze geschaffen.

   

M. KOMPONENTE 4.4: Ende der Laufbahn und Ruhegehälter

Diese Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, eine politische Antwort auf die Herausforderungen des Rentensystems im Hinblick auf soziale Angemessenheit und Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu geben.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.1 bei, um die Tragfähigkeit des Rentensystems zu gewährleisten.

M.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform R-4.07: „Ende der Berufslaufbahn und Ruhegehälter“ des föderalen Staats

Diese Reform zielt darauf ab, 1) das Rentensystem zukunftssicher zu machen, 2) die finanzielle Tragfähigkeit des Systems der sozialen Sicherheit und der öffentlichen Finanzen zu verbessern, 3) die Solidaritätsrolle des Rentensystems zu stärken, 4) den „Versicherungsgrundsatz“ zu stärken, 5) einen „Geschlechtertest“ einzuführen, 6) die Konvergenz zwischen und innerhalb der verschiedenen Rentensysteme sicherzustellen und 7) die Effizienz der mit Renten befassten Verwaltungsdienste zu verbessern. Die Rechtsvorschriften zur Reform des Rentensystems werden angenommen, wobei für bestimmte Bestimmungen angemessene Übergangsfristen vorgesehen werden können.

Um die Interessenträger einzubeziehen, plant die Bundesregierung, 2021 eine Konferenz zum Thema Beschäftigung zu organisieren, deren Schwerpunkt auf den „Laufbahnenden“ liegt.

M.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Seq.Nb.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

156

Rente und Ende der Laufbahn (R-4.07)

M

Aktionsplan auf der Grundlage der Ergebnisse der Beschäftigungskonferenz

Livestreaming (und Aufzeichnung) von Arbeitskonferenzen und vorgeschlagener Aktionsplan, die auf die Tagesordnung des Bundesrates gesetzt werden

Q2

2022

Livestreaming (und Aufzeichnung) der Debatten der Arbeitskonferenz durch die Verwaltung (SPF ETCS). Ein Vorschlag für einen Aktionsplan zur Erhöhung der Beschäftigungsquote der Arbeitnehmer, der sich dem Ende der beruflichen Laufbahn nähert, auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme der bestehenden einschlägigen föderalen Maßnahmen, die vom Bundesministerium für Arbeit ausgearbeitet wurden, sowie der Beiträge der Sozialpartner, Regionen und anderer Interessenträger vor und während der Konferenz wird ausgearbeitet und auf die Tagesordnung des Ministerrates gesetzt. Ziel dieses Aktionsplans ist es, konkrete Regelungsvorschläge (legislativ oder administrativ) vorzulegen, die von den Bundesbehörden (ggf. dem Bundesparlament) angenommen werden.

157

Rente und Ende der Laufbahn (R-4.07)

M

Vorschlag für eine Rentenreform

Vom Ministerrat der Bundesregierung angenommener Reformvorschlag

Q4

2021

Vom Ministerrat der Bundesregierung angenommener Vorschlag zur Reform des Rentensystems, der folgende Elemente umfasst:

(I) Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen und sozialen Nachhaltigkeit des Rentensystems;

II) Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für Menschen, nach Erfüllung der Vorruhestandsregelungen aktiv auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben;

III) Maßnahmen zur Stärkung ihrer solidarischen Rolle, um eine angemessene Mindestrente, ihre versicherungstechnische Rolle und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu gewährleisten, wobei das allgemeine Ziel der Verbesserung der finanziellen und sozialen Nachhaltigkeit des Rentensystems zu berücksichtigen ist;

IV) Maßnahmen zur Gewährleistung der Konvergenz zwischen und innerhalb der verschiedenen Systeme.

158

Rente und Ende der Laufbahn (R-4.07)

M

Annahme der Rentenreform

Verabschiedung der Rechtsvorschriften zur Reform des Rentensystems durch das Bundesparlament

Q2

2024

Verabschiedung der Rechtsvorschriften zur Reform des Rentensystems durch das Bundesparlament. Die Rechtsvorschriften enthalten folgende Elemente:

(I) Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen und sozialen Nachhaltigkeit des Rentensystems;

II) Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für Menschen, nach Erfüllung der Vorruhestandsregelungen aktiv auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben;

III) Maßnahmen zur Stärkung ihrer solidarischen Rolle, um eine angemessene Mindestrente, ihre versicherungstechnische Rolle und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu gewährleisten, wobei das allgemeine Ziel der Verbesserung der finanziellen und sozialen Nachhaltigkeit des Rentensystems zu berücksichtigen ist;

IV) Maßnahmen zur Gewährleistung der Konvergenz zwischen und innerhalb der verschiedenen Systeme.

N. KOMPONENTE 5.1: Ausbildung und Arbeitsmarkt

Diese Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans besteht aus Maßnahmen, die darauf abzielen, die Beschäftigungsquote zu erhöhen und gleichzeitig einen integrativen Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Die Maßnahmen bestehen darin, die Arbeitskräfte mit Kompetenzen auszustatten, die dem aktuellen und künftigen Arbeitsmarktbedarf entsprechen, einschließlich des ökologischen und des digitalen Wandels, und die Erwerbsbeteiligung durch Schulungen, Aktivierungsmaßnahmen und Coaching zu erhöhen, aber auch durch die Bekämpfung von Beschäftigungsfallen und dafür, dass Arbeit sich lohnt.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.2 zur Verringerung des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage und der länderspezifischen Empfehlung 2020.2 zur Abmilderung der beschäftigungs- und sozialpolitischen Auswirkungen der Krise bei.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

N.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition I-5.01 „A6K/E6K Digitale und technologische Innovationen und Trainingszentren“ der Wallonischen Region

Die Maßnahme zielt darauf ab, digitale und technologische Innovation und Bildung zu fördern. Die Investition besteht in der Renovierung und dem Bau von Gebäuden, in denen die Zentren A6K und E6K untergebracht sind.

Investition I-5.02: „EU Biotech Campus“ der Wallonischen Region

Die Maßnahme zielt darauf ab, strategische und wirtschaftliche Sektoren in Wallonien wie Biotechnologie, Reindustrialisierung oder Verteidigung durch fortschrittliche und digitale Schulungsprogramme zu unterstützen. Die Maßnahme umfasst den Bau und die Ausrüstung eines EU-Biotech-Campus in Wallonien.

Investition I-5.03 „Modernisierung der Ausbildungsinfrastruktur“ der Wallonischen Region

Die Maßnahme zielt darauf ab, die Kompetenzentwicklung in Wallonien zu unterstützen. Die Maßnahme umfasst den Bau, die Renovierung und/oder die Ausrüstung von Gebäuden für Ausbildungs- und Arbeitsvermittlungsdienste.

Investition I-5.04 „Lern- und Karriereoffensive“ der Flämischen Region

Die Maßnahme zielt darauf ab, Ausbildung und lebenslanges Lernen zu fördern. Die Maßnahme besteht in der Unterstützung von Unternehmen bei Kompetenzprüfungen, Innovationsstrategien und Schulungen.

Investition I-5.05: „Strategie zur Wiederbelebung des Arbeitsmarktes“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Ziel der Maßnahme ist die Umsetzung einer Strategie zur Erholung des Arbeitsmarktes in der Region Brüssel-Hauptstadt. Die Maßnahme besteht in der Unterstützung von Arbeitsuchenden oder Arbeitnehmern in Form von Schulungen, Screenings oder Tests.

Investition I-5.06: „Digitale Kompetenzen“ der Flämischen Region

Die Maßnahme zielt darauf ab, den digitalen Wandel in Flandern zu fördern. Die Maßnahme besteht darin, Bürgern, Arbeitgebern und Partnern der flämischen öffentlichen Arbeitsverwaltung (VDAB) digitale Instrumente und Dienste zur Verfügung zu stellen.

Investition I-5.07: „Digitales lebenslanges Lernen“ der Wallonischen Region

Die Investitionsmaßnahme zielt darauf ab, die digitale Ausbildung in Wallonien zu stärken. Die Maßnahme besteht darin, für digitale Schulungen ausgestattete Gebäude zu bauen, zu renovieren oder im Rahmen einer langfristigen Immobiliennutzungsvereinbarung an den Begünstigten zu übertragen.

Reform R-5.01: „Begrenzung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit im Zeitverlauf und verbesserte degressive Struktur der Leistungen bei Arbeitslosigkeit“ des Föderalstaats

Die Reformmaßnahme umfasst zwei Komponenten: Inkrafttreten des Rechtsakts, mit dem i) die Leistungen bei Arbeitslosigkeit auf höchstens 24 Monate begrenzt werden und ii) die degressive Struktur der Leistungen bei Arbeitslosigkeit verbessert wird.

Reform R-5.03: „Lernkonto“ des Föderalstaats

Die Reformmaßnahme besteht aus drei Teilen. Die Maßnahme zielt darauf ab, i) jedem Arbeitnehmer ein individuelles Recht auf Weiterbildung zu gewähren, II) steuerliche Vergünstigungen für Unternehmen zu entwickeln, die den Arbeitnehmern mehr Ausbildungsstunden anbieten, als bereits gesetzlich vorgesehen sind, und iii) in Absprache mit den föderalen Einheiten Hindernisse für die Teilnahme von Arbeitnehmern in vorübergehender Arbeitslosigkeit an Weiterbildungsmaßnahmen zu beseitigen. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Um jedem Arbeitnehmer ein individuelles Recht auf Weiterbildung zu gewähren (i), ist eine Änderung des Gesetzes vom 5. März 2017 über praktikable und handhabbare Arbeit vorgesehen. Nach den geltenden Rechtsvorschriften muss auf branchenübergreifender Ebene sichergestellt werden, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf durchschnittlich fünf Fortbildungstage (oder die entsprechende Stundenzahl) pro Jahr hat. Ziel der Reform ist es, vor Ende der Wahlperiode für jeden Mitarbeiter ein individuelles Recht auf Fortbildung zu erreichen. Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten bleiben entsprechend, vorbehaltlich von Ausnahmen oder Ausnahmen.

Für ii) die Reform trat gemäß Titel 2 Kapitel 1 Abschnitt 4 des Programmgesetzes vom 20. Dezember 2020, das am 30. Dezember 2020 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, am 1. Januar 2021 in Kraft . Steuervergünstigungen bestehen in der Befreiung von der Vorauszahlung der Steuer für Arbeitnehmer, die eine mindestens zehntägige Schulung innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von 30 Kalendertagen absolviert haben (für Unternehmen mit Schicht- oder Nachtarbeit während eines ununterbrochenen Zeitraums von 60 Kalendertagen; bei kleinen Unternehmen beträgt der Schwellenwert 5 Tage innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von 75 Kalendertagen).

Um Hindernisse für die Teilnahme von Arbeitnehmern in vorübergehender Arbeitslosigkeit an Weiterbildungsmaßnahmen zu beseitigen, iii) sieht die Reform die Verpflichtung vor, dass Arbeitnehmer in lang andauernder oder struktureller vorübergehender Arbeitslosigkeit bei der zuständigen regionalen Dienststelle gemeldet sein müssen.

Die Änderung des Gesetzes vom 5. März 2017 über die durchführbare und handhabbare Arbeit tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Reform R-5.04: „Lebenslanges Lernen“ der Flämischen Gemeinschaft

Die Reformmaßnahme ebnet den Weg zu einer individuellen Lern- und Karriererechnung, die alle Bildungsanreize an einem zentralen Ort deutlich sichtbar macht, damit die Bürger ihre Lernrechte und die verfügbare Unterstützung klar erkennen können. Die Sozialpartner und die flämische Regierung einigen sich auf ein Strategiepapier, in dem dargelegt wird, wie ein Lern- und Laufbahnkonto in Flandern eingeführt werden soll, wobei der Notwendigkeit Rechnung zu tragen ist, die Transparenz für die Bürger zu erhöhen, schutzbedürftige Gruppen besser zu integrieren und die Abstimmung mit der auf föderaler Ebene eingerichteten digitalen Plattform für Lernkonten sicherzustellen. Das Visionspapier ist bis zum 30. Juni 2022 vorzulegen.

Reform R-5.05: „Reform der Unterstützung für Arbeitsuchende in Wallonien“ der Wallonischen Region

Die Reformmaßnahmen zielen darauf ab, die Aktivierung von Arbeitssuchenden in Wallonien effizienter zu gestalten, indem das Dekret über Coaching und lösungsorientierte Unterstützung für Arbeitsuchende angepasst wird. Die neue Coaching und lösungsorientierte Unterstützung für Arbeitsuchende zielt darauf ab, alle Arbeitsuchenden zu unterstützen, alle verfügbaren Informationen zu nutzen, Kompetenzen bei der Registrierung zu überprüfen und die Zusammenarbeit zwischen der wallonischen öffentlichen Arbeitsverwaltung (Forem) und den Unterstützungspartnern zu optimieren. Bei der Reform sollen effiziente digitale Instrumente genutzt werden, die es ermöglichen, die entfernten und/oder persönlichen beruflichen Laufbahnen für die unabhängigsten Arbeitsuchenden zu gestalten und gleichzeitig die persönliche Unterstützung derjenigen zu stärken, die am meisten Unterstützung benötigen. Das Dekret über Coaching und lösungsorientierte Unterstützung für Arbeitsuchende wird bis zum 30. September 2021 erlassen und tritt zehn Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

N.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Folge-N.b.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

159

A6K/E6K

Plattform für digitale und technologische Innovation und Ausbildung (I-5.01)

M

Aktivität entwickelt über A6K-E6K

Bericht des Lenkungsausschusses über die abgeschlossenen Geschäftsschritte

1. QUARTAL

2023

Bericht über die Schritte zur Unternehmensentwicklung, die für die Einrichtung des Zentrums für digitale und technologische Innovation und Ausbildung abgeschlossen wurden: Entwicklung des Inkubationsangebots durch Gründung eines Wagnisträgers, Entwicklung eines digitalen Ausbildungsangebots, Aufforderung zur Einreichung von Projekten für neu gegründete Unternehmen, Technologiedemonstrationssysteme und Infrastruktur im Zusammenhang mit Kooperations- und Projektoperationen.

160

Modernisierung der Weiterbildungsinfrastruktur (I-5.03)

T

Gebäude und Ausrüstung

m 2

0

8 935

Q4

2025

8 935 m² Gebäude:

-Technocité – Kauf und Herrichtung von Gebäuden

-FOREM-Infrastruktur – Bau von Gebäuden

-Centre des Ecotechnologies – Mons – Bau, Ausstattung und Ausrüstung von Gebäuden

161

EU-Biotech-Campus (I-5.02)

T

Gebäude und Ausrüstung

m 2

0

5 500

3. QUARTAL

2025

5 500 m² Gebäude, ausgestattet mit Modulen der virtuellen Realität, einem Tauchraum für MINT-Fächer, Ausrüstung für digitale Zwillinge, digitaler Ausrüstung für Lernräume und einer robotergestützten Produktionslinie.

162

A6K/E6K Digitale und technologische Innovationen und Trainingszentren (I-5.01)

T

Abschluss der Renovierung und Erweiterung von A6K-E6K

m 2

5 000

25 000

Q2

2026

25 000 m² renovierte und gebaute Gebäude.

163

Modernisierung der Weiterbildungsinfrastruktur (I-5.03)

T

Gebäude und Ausrüstung

m²

8 935

35 574

Q2

2026

Zusätzliche 26 639 m² Gebäude, d. h. insgesamt 35 574 m²:

-Aptaskil – Bau, Ausstattung und Ausrüstung des Gebäudes/der Gebäude.

-„Ecocentre de formation“ in Belgrad – Bau und Herrichtung von Gebäuden

-Technifutur – Renovierung, Herrichtung und Ausstattung des Gebäudes/der Gebäude

-„Centre des Ecotechnologies“ in Jemappes – Bau, Ausstattung und Ausrüstung von Gebäuden.

164

Lern- und Karriereoffensive (I-5.04)

T

Unterstützung für Fortbildungsurlaube und Online-Schulungen in Flandern

Anzahl der Anmeldungen für Online-Ausbildungs-/Ausbildungsurlaubsrechte, die in Anspruch genommen wurden

0

307 500

Q4

2022

Seit 2021 wurden 307500 Schulungsurlaube in Anspruch genommen oder Anmeldungen für Online-Schulungsangebote registriert.

165

Lernen und Karriereoffensive (I-5.04)

T

Unterstützung von Unternehmen in Flandern durch Kompetenzprüfungen und Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen

Unternehmen

0

357

Q4

2024

357 Unternehmen haben im Rahmen eines der folgenden Projekte Unterstützung erhalten:

(I)Kompetenzprüfungen für KMU.

(II)Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für einen „strategischen Wandel im Bereich der offenen Innovation“ für sozialwirtschaftliche Unternehmen.

(III) Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für „zukunftsorientierte Schulungen zur Unterstützung der am stärksten gefährdeten Gruppen in der Sozialwirtschaft“ für sozialwirtschaftliche Unternehmen.

166

Strategie zur Wiederbelebung des Arbeitsmarktes mit Schwerpunkt auf Effizienz und Optimierung der Aktivierungs- und Ausbildungspolitik (I-5.05)

T

Aktivierungsunterstützung für Arbeitssuchende und Arbeitskräfte in der Region Brüssel-Hauptstadt

Personen

0

600

Q4

2024

600 Personen erhielten Unterstützung in Form von Schulungen, Screenings oder Tests zur Umschulung oder Umorientierung auf Mangelberufe.

167

Lernen und Karriereoffensive (I-5.04)

M

Unterstützung von Langzeitarbeitslosen in Flandern

VDAB-Bericht, in dem die Öffentlichkeitsarbeit bescheinigt wird

Q4

2022

Alle Personen, die seit 01/01/2021 vorübergehend arbeitslos sind, werden von der flämischen öffentlichen Arbeitsverwaltung (VDAB) kontaktiert, um sich für eine Ausbildung, ein Praktikum, eine befristete Arbeitsstelle oder eine Freiwilligentätigkeit anzumelden.

168

Lebenslanges Lernen der Flämischen Gemeinschaft (R-5.04)

M

Strategiepapier zu Lern- und Karrierekonten in Flandern

Veröffentlichung der Vereinbarung durch die Regierung

 

 

 

Q2

2022

Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern und der flämischen Regierung über ein Strategiepapier, in dem dargelegt wird, wie ein Lern- und Laufbahnkonto in Flandern eingeführt werden soll, wobei der Notwendigkeit Rechnung zu tragen ist, die Transparenz für die Bürger zu erhöhen, schutzbedürftige Gruppen besser zu integrieren und die Abstimmung mit der auf föderaler Ebene eingerichteten digitalen Plattform für Lernkonten sicherzustellen.

169

Digitale Kompetenzen (I-5.06)

T

Entwicklung des E-Learning-Angebots in Flandern

E-Learning-Projekte

0

37

Q4

2022

37 E-Learning-Projekte werden nach einer Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen genehmigt, eingeleitet und abgeschlossen.

170

Digitale Kompetenzen (I-5.06)

M

Digitale Instrumente und Dienste für Bürgerinnen und Bürger, Arbeitgeber und die Partner der flämischen öffentlichen Arbeitsverwaltung (VDAB)

Management- und Politiküberwachungsbericht des VDAB und der Abteilung WSE

Q4

2024

Folgende digitale Instrumente und Dienste stehen Bürgerinnen und Bürgern, Arbeitgebern oder VDAB-Partnern in Flandern zur Verfügung:

1. Digitale Karriereplattform für Bürgerinnen und Bürger.

2. Digitaler Arbeitgeberschalter des VDAB und digitale Partnerplattform.

3. Digitaler Arbeitgeberschalter der Abteilung WSE.

4. Offene Datenplattform der Abteilung WSE mit Datensätzen.

171

Digitales lebenslanges Lernen (I-5.07)

M

Gebäude, die für Schulungen zu digitalen Kompetenzen ausgerüstet sind

Durchgeführte Projekte

Q2

2026

IKT-Ausrüstung steht in 39 immersiven Schulungsräumen zur Verfügung.

Es stehen Schulungsprogramme zur Verfügung, die grundlegende digitale Kompetenzen oder IT-Kenntnisse umfassen.

6000 m² Gebäude, die gebaut oder renoviert wurden oder dem Begünstigten im Rahmen einer langfristigen Immobiliennutzungsvereinbarung übertragen wurden und für Schulungen zu digitalen Kompetenzen ausgestattet sind, mit 1500 m² als Plattform für Neugestaltung und MINT-Fächer.  

172

Lernkonto (R-5.03)

M

Föderale Reform zur Entwicklung des individuellen Anspruchs auf Weiterbildung der Beschäftigten.

Veröffentlichung im Amtsblatt

Q4

2021

Auf der Grundlage des Dialogs zwischen den Sozialpartnern und der Bundesregierung wurde die Überarbeitung des Gesetzes vom 5. März 2017 über realisierbare und handhabbare Arbeiten verabschiedet, mit der ein Weg eingeführt wird, der gewährleistet, dass ab 2024 alle Arbeitnehmer Anspruch auf durchschnittlich 5 Fortbildungstage pro Jahr haben.

173

Lernkonto (R-5.03)

M

Bundesreform zur Schaffung von Anreizen für Unternehmen, Schulungen anzubieten

Veröffentlichung im Amtsblatt

1. QUARTAL

2021

Annahme des Programmgesetzes vom 20. Dezember 2020 durch das Parlament, mit dem eine teilweise Befreiung (11,75 %) von der Quellensteuer für Arbeitnehmer nach einer Schulung von mindestens 10 Tagen eingeführt wird.

174

Lernkonto (R-5.03)

M

Reform zur Einführung einer obligatorischen Registrierung bei der öffentlichen Arbeitsverwaltung

Bestimmungen des Dekrets über das Inkrafttreten

Q4

2023

Inkrafttreten des Dekrets, mit dem die Verpflichtung eingeführt wird, dass Arbeitnehmer, die von langer oder struktureller vorübergehender Arbeitslosigkeit betroffen sind, bei der zuständigen regionalen Dienststelle gemeldet sein müssen.

175

Zeitliche Begrenzung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit und verbesserte degressive Struktur der Leistungen bei Arbeitslosigkeit (R-5.01)

M

Föderale Reform der Leistungen bei Arbeitslosigkeit

Bestimmung über das Inkrafttreten des Rechtsakts

Q4

2025

Inkrafttreten des Rechtsakts, mit dem die Dauer der Leistungen bei Arbeitslosigkeit auf höchstens 24 Monate begrenzt und die degressive Struktur der Leistungen bei Arbeitslosigkeit verbessert wird.

177

Reform der Unterstützung für Arbeitsuchende in Wallonien (R-5.05)

M

Reform der Unterstützung für Arbeitsuchende in Wallonien

Veröffentlichung im Amtsblatt

3. QUARTAL

2021

Annahme des Dekrets über Coaching und lösungsorientierte Unterstützung für Arbeitsuchende durch das wallonische Parlament.

O. KOMPONENTE 5.2: Unterstützung der Wirtschaftstätigkeit

Diese Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, einen Beitrag zur wirtschaftlichen Erholung zu leisten und den Übergang zu einer umweltfreundlicheren und stärker digitalisierten Wirtschaft zu erleichtern, indem Ressourcen auf Innovation und Unterstützung vielversprechender Sektoren konzentriert werden. Die im Rahmen dieser Komponente zusammengefassten Maßnahmen verfolgen drei spezifischere Ziele:

·Unterstützung der Entwicklung von Aktivitäten, die vielversprechende Möglichkeiten bieten, einen Mehrwert für das Gebiet zu schaffen und dessen Wert zu steigern;

·Förderung und Unterstützung von Forschung und Innovation, um das künftige Wirtschaftspotenzial des Landes zu entwickeln und seine Exzellenz und Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen;

·Förderung effizienterer Produktionsverfahren, insbesondere auf der Grundlage neu entstehender Technologien.

Bei dieser Komponente wird den KMU besondere Aufmerksamkeit gewidmet, die den größten Teil des Wirtschaftsgefüges Belgiens ausmachen und von der Wirtschaftskrise besonders betroffen sind.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.3 bei, da darin gefordert wird, den Schwerpunkt auf Forschung und Innovation sowie auf die Umstellung auf eine CO2-arme Wirtschaft und die Energiewende zu legen, sowie zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2020.3, in der gefordert wird, die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern, öffentliche Investitionsprojekte vorzuziehen und private Investitionen zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung zu fördern.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

O.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition I-5.08: „Nuklearmedizin“ des Föderalstaats

Mit dieser Investition soll in Zukunft eine ausreichende Verfügbarkeit der Radioisotope 177Lu und 225Ac in der Nuklearmedizin für die Krebsbehandlung sichergestellt werden. Sie besteht in der Unterstützung des Baus der Infrastruktur, die erforderlich ist, um eine größere Versorgung mit 177Lu zu gewährleisten, und in der Vorlage eines Berichts, in dem die Durchführbarkeit der Herstellung des Radioisotopes 225Ac untersucht wird.

Investition I-5.10: „FuE: Abfallminimierung beim Abbau“ des Landes

Mit dieser Investition soll das belgische Fachwissen ausgebaut werden, um die Menge radioaktiver Abfälle, die bei der endgültigen Stilllegung von Kernkraftwerken anfallen, so gering wie möglich zu halten. Sie besteht im Bau einer Materialaufbereitungsanlage.

Investition I-5.11: „Stärkung von FuE“ der Flämischen Region

Diese Investition zielt darauf ab, die Innovation der Wirtschaftsbeteiligten Flanderns durch F & E & I zu fördern, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf drei Bereichen liegt: Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Gesundheit. Es sind zwei verschiedene Achsen vorgesehen. Eine erste Achse umfasst FuEuI-Projekte mit Schwerpunkt auf nachhaltigen, digitalen und gesundheitsbezogenen Tätigkeiten, an denen Unternehmen oder Einrichtungen beteiligt sind, die sich nicht auf Geschäftstätigkeiten konzentrieren (z. B. Krankenhäuser, Universitäten, Forschungszentren). Die zweite Achse umfasst die Unterstützung von Unternehmen in den Bereichen F & E & I.

Aus der Aufbau- und Resilienzfazilität wird ein Teil der Kosten dieser Investitionen unterstützt. Diese Investitionen können auch Unterstützung aus anderen Programmen oder Instrumenten der Union für Kosten erhalten, die nicht aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützt werden.

Investition I-5.12: „Verlagerung von Lebensmitteln und Entwicklung von Logistikplattformen“ der Wallonischen Region

Mit dieser Investition soll die Entwicklung des Agrarsektors unterstützt werden. Sie besteht in der Schaffung kleinerer Infrastrukturen zur Unterstützung der Lebensmittelketten und dem Bau von zwei Logistik-Drehkreuzen mit Infrastruktur für erneuerbare Energien und dem Bau kritischer Infrastrukturen.

Investition I-5.13: „Digitalisierung des wallonischen Tourismussektors“ der Wallonischen Region

Ziel dieser Investition ist die Digitalisierung der Tourismusbranche in der Wallonischen Region. Ziel des Projekts ist es, die Online-Präsenz von Tourismusunternehmen zu unterstützen.

Investition I-5.19: Kapitalzuführung für Participatiemaatschappij Vlaanderen (PMV) zur Unterstützung von Biotechnologieunternehmen

Diese Maßnahme zielt darauf ab, das Wachstumspotenzial der Wirtschaft in Belgien oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu fördern, indem die Höhe der verfügbaren öffentlichen Unterstützung strukturell angepasst wird, um Marktversagen und Ineffizienzen innerhalb der Wirtschaft zu beheben. Die Maßnahme besteht in einer Kapitalzuführung in Höhe von 39821020 EUR für Participatiemaatschappij Vlaanderen (PMV).

PMV beschließt eine neue Anlagepolitik für die Verwendung des zusätzlichen Eigenkapitals. Die Anlagepolitik umfasst folgende Elemente:

a.eine Beschreibung des von PMV angebotenen Finanzprodukts, d. h. einer Kapitalbeteiligung, möglicherweise in Form von Eigenkapital, Wandeldarlehen, Quasi-Eigenkapital, hybriden Fremdkapitalinstrumenten wie stark nachrangigen Darlehen mit Gewinnbeteiligungen, Gesellschafterdarlehen, Gesellschaftergarantien, Mezzanine-Finanzierungen, Risikokapitaldarlehen, Optionsscheinen oder anderen Formen von Equity-Kickern, die ein eigenkapitalähnliches Risiko bieten;

b.die voraussichtliche Art der förderfähigen Endbegünstigten von PMV, d. h. Unternehmen, die im Bereich der Biotechnologie, einschließlich der roten und grünen Biotechnologie, tätig sind;

c.die angestrebte Laufzeit der Investitionen von PMV liegt zwischen 5 und 15 Jahren;

d.PMV verwendet für das zusätzliche Eigenkapital dasselbe Prüf- und Kontrollsystem, das von der Kommission gemäß Artikel 157 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 positiv bewertet wurde.

Die Anlagepolitik schreibt vor, dass Finanzprodukte, die durch das zusätzliche Eigenkapital unterstützt werden, dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ gemäß den technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen müssen. Die Anlagepolitik schließt insbesondere die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 4 , ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen, 5 iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 6 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 7 . Darüber hinaus schließt die Investitionspolitik im Falle der allgemeinen Unterstützung von Unternehmen Unternehmen Unternehmen aus, die einen wesentlichen Schwerpunkt 8 in den folgenden Sektoren haben: I) Energieerzeugung auf der Grundlage fossiler Brennstoffe und damit verbundene Tätigkeiten 9 ; energieintensive und/oder CO2 -intensive Industrien 10 ; III) Herstellung, Vermietung oder Verkauf umweltschädlicher Fahrzeuge 11 ; IV) Abfallsammlung, -behandlung und -entsorgung 12 , v) Verarbeitung von Kernbrennstoffen, Erzeugung von Kernenergie. Darüber hinaus setzt die Investitionspolitik voraus, dass die Endbegünstigten die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten einhalten.

Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.

Reform R-5.06: „Optimierung der Verfahren: Schnellere Genehmigungs- und Rechtsbehelfsverfahren“ der Flämischen Region

Ziel dieser Reform ist die Vereinfachung der Umweltgenehmigungsverfahren, unter anderem durch die Einführung von Bedingungen für die Möglichkeit, Entscheidungen anzufechten. Sie besteht aus einer Überprüfung der bestehenden Verordnung mit dem Ziel, die für die Bearbeitung eines Falls benötigte Zeit zu verkürzen und mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Am Ende der Überprüfung wird ein Bericht mit einem Überblick über neue und überprüfte Maßnahmen veröffentlicht. Die Umsetzung der Reform soll bis 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Reform R-5.07: „Verbreiterung der Innovationsgrundlage“ der Flämischen Region

Mit dieser Reform soll sichergestellt werden, dass die bestehenden Instrumente den Zugang von KMU zu Innovationsbeihilfen nicht einschränken. Sie umfasst eine Überprüfung der bestehenden Instrumente zur Förderung von Innovationen, die leichter zugänglich und an die Bedürfnisse von KMU angepasst sind. Am Ende der Überprüfung wird ein Bericht mit einem Überblick über neue und überprüfte Maßnahmen veröffentlicht. Die Umsetzung der Reform soll bis 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Investition I-5.18: „SMELD: Hochmoderne MEtal MElting-Abfallbegrenzung bei D & D“ des Bundeslandes

Ziel der Investition ist der Ausbau der Kapazitäten für die Verarbeitung von Metallen, die bei der Stilllegung kerntechnischer Anlagen recycelt werden. In diesem Zusammenhang besteht die Investition in der Errichtung eines Schmelzofens, der nicht radioaktiv betrieben werden kann.

Investition I-5.20 – Kapitalzuführung für SFPIM Defence

Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit der belgischen Wirtschaft zu stärken, indem die Höhe der verfügbaren öffentlichen Unterstützung strukturell angepasst wird, um Marktversagen und Ineffizienzen im Sicherheits- und Verteidigungssektor der Wirtschaft zu beheben.

Die Maßnahme besteht in einer Kapitalzuführung in Höhe von 49037212 EUR für SFPIM Defence (im Folgenden „Fonds“), eine Tochtergesellschaft von SFPIM, zur Finanzierung von Verteidigungs- und Sicherheitsinvestitionen, wie nachstehend dargelegt.

Die Satzung und die Satzung des SFPIM Defence umfassen folgende Elemente:

a.Eine Definition der Ziele des Fonds und der förderfähigen Investitionsbereiche, die aus dem Fonds mit dem im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität zugeführten Eigenkapital unterstützt werden können: Entwicklung von Schutzgebäuden und Katastrophenschutzinfrastrukturen, ii) Bau und Modernisierung von Infrastrukturen mit doppeltem Verwendungszweck, iii) Investitionen in die Cybersicherheit und iv) Modernisierung von Unternehmen, einschließlich FuE-Unterstützung.

b.Die Anforderung, dass das Funktionieren des Fonds mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität im Einklang stehen muss. Das Gesetz enthält auch die Anforderung, sicherzustellen, dass der Umfang der durchzuführenden Investitionen dem entspricht, was aus dem EU-Haushalt, einschließlich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, finanziert werden kann.

c.Die Anforderung, dass der Fonds eine Tochtergesellschaft von SFPIM sein muss und dass SFPIM alleiniger Eigentümer des Fonds sein wird. Das im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität zugeführte Kapital ist für Beteiligungsinvestitionen und beteiligungsähnliche Investitionen bestimmt.

d.Die Leitungsstruktur des Fonds, die Zusammensetzung und die Zuständigkeiten der verschiedenen Leitungsgremien, Leitungsorgane und einschlägigen Investitionsausschüsse sowie deren Benennungsmodalitäten.

e.Das Erfordernis, dass die Investitionsentscheidungen des Fonds von den zuständigen Gremien getroffen und mit der Mehrheit der Stimmen der von der belgischen Regierung unabhängigen Mitglieder gebilligt werden. Insbesondere ist in der Satzung des SFPIM Defence vorzusehen, dass für die Genehmigung von Investitionen, die aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützt werden, eine doppelte Mehrheit erforderlich ist: einfache Mehrheit aller Mitglieder des Verwaltungsrats (6/10) zusammen mit einer einfachen Mehrheit der unabhängigen Mitglieder des Verwaltungsrats (3/4). Mit diesen Bestimmungen wird sichergestellt, dass keine aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investitionen ohne die Mehrheit der unabhängigen Mitglieder genehmigt werden können. 

f.Die Anforderung an den Fonds, ein Verwaltungs- und Kontrollsystem zu beschreiben und einzurichten, um Betrug, Korruption und Interessenkonflikte im Sinne von Artikel 61 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung zu verhindern, aufzudecken und zu beheben, und rechtliche Schritte einzuleiten, um veruntreute Mittel wieder einzuziehen; und die Erstellung eines Prüfberichts der Prüfstelle des Bundes mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk oder einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk mit begrenzten Auswirkungen auf das Verwaltungs- und Kontrollsystem der Tochtergesellschaft.

g.Die Anforderung, dass das in den Fonds eingebrachte Eigenkapital auf der Grundlage einer Anlagepolitik verwendet werden muss.

Die Investitionspolitik für die Verwendung des im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität in den SFPIM-Verteidigungsfonds eingebrachten Eigenkapitals umfasst folgende Elemente:

1.Die Beschreibung der Investitionsgebiete für den Fonds im Einklang mit den gesetzlich festgelegten förderfähigen Gebieten.

2.Die Beschreibung der Finanzprodukte, einschließlich Beteiligungskapital und Quasi-Beteiligungskapital, der Ziele des Fonds, der Art und Weise, wie der Fonds die Unterstützung bereitstellen wird, und der voraussichtlichen förderfähigen Endempfänger, die anfänglich aus dem Fonds unterstützt werden sollen. Diese Finanzprodukte müssen mit dem Gesetz zur Einrichtung des Fonds im Einklang stehen, auch mit dem, was aus dem EU-Haushalt finanziert werden kann.

3.Den vorgesehenen Zeitplan für die Schritte zur Durchführung der Erstinvestitionen.

4.Bestimmungen, mit denen sichergestellt wird, dass die durch SFPIM Defence mit dem im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität zugeführten Eigenkapital unterstützten Finanzprodukte dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ gemäß den technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen. Die Anlagepolitik schließt insbesondere die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 13 , ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen, 14 iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 15 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 16 .

5.Darüber hinaus schließt die Investitionspolitik im Falle der allgemeinen Unterstützung von Unternehmen mit dem im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität zugeführten Eigenkapital Unternehmen aus, die einen wesentlichen Schwerpunkt 17 in den folgenden Sektoren haben: I) Energieerzeugung auf der Grundlage fossiler Brennstoffe und damit verbundene Tätigkeiten 18 ; energieintensive und/oder CO2-intensive Industrien 19 ; III) Herstellung, Vermietung oder Verkauf umweltschädlicher Fahrzeuge 20 ; IV) Abfallsammlung, -behandlung und -entsorgung 21 , v) Verarbeitung von Kernbrennstoffen, Erzeugung von Kernenergie. Darüber hinaus setzt die Investitionspolitik voraus, dass die Endbegünstigten die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten einhalten.

Die zufrieden stellende Erreichung aller Etappenziele im Rahmen dieser Maßnahme hängt von der zufrieden stellenden Erreichung des Etappenziels „SFPIM-Investitionspolitik sowie Verwaltungs- und Kontrollsystem im Verteidigungsbereich“ ab.

Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.

O.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Folg. Anm.:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

179

Nuklearmedizin (I-5.08)

M

Bau und Erteilung von Genehmigungen für Radioisotope (FANC und FAGG)

Anlage errichtet

Q2

2026

Die Radioisotopenanlage 177Lu wurde gebaut. Die Genehmigungen der Agence fédérale de Contrôle nucléaire (FANC) und der Federal Agency for Medicines and Health Products (FAGG) wurden erteilt.

180

Nuklearmedizin (I-5.08)

M

Bericht veröffentlicht

Veröffentlichung eines Berichts mit einer Beschreibung des Technologiepakets, das für die großmaßstäbliche Herstellung von 225Ac aus 226Ra erforderlich ist

Q2

2026

Es wurde ein Bericht veröffentlicht, in dem das Technologiepaket beschrieben wird, das für die großmaßstäbliche Herstellung von 225Ac aus 226Ra erforderlich ist.

Der Bericht umfasst folgende Elemente:

Operative Installation einer Heißzelle am SCK CEN für den Umgang mit 226Ra-Quellen

Entwurf eines Elektronen-Gamma-Wandlers für die großmaßstäbliche Produktion

Entwurf von Ziel- und Bestrahlungsmodulen für die großmaßstäbliche Produktion

4) Eine vollmaßstäbliche radiochemische Trennungsmethode und ein 226Ra-Recyclingverfahren – bereit für eine großmaßstäbliche Umsetzung

5) Konzeptentwurf der 225Ac-Produktionsanlage

184

FuE: Minimierung des Abfalls während des Abbaus (I-5.10)

M

Vergabe eines öffentlichen Auftrags für den Bau einer Materialbehandlungsanlage

(Mat)

Schriftliche Mitteilung über die Vergabe des öffentlichen Auftrags für den Bau einer Materialbehandlungsanlage (MaT)

Q4

2023

Notifizierung der Zuschlagserteilung durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit über den Bau einer Materialbehandlungsanlage (matt), die für die Durchführung von Kalttests und Demonstrationen der Technologien erforderlich ist, die für die Wiederverwendung, das Recycling und die Endlagerung von nicht nuklearen Abfällen aus dem Stilllegungsbetrieb von Kernkraftwerken entwickelt werden sollen; die erforderlichen Baugenehmigungen sind einzuholen. Das Gebäude muss allen geltenden Rechtsvorschriften auf Bundes- und flämischer Ebene im Zusammenhang mit der Richtlinie 2011/92 entsprechen.

185

FuE: Minimierung des Abfalls während des Abbaus (I-5.10)

M

Bau und Inbetriebnahme der Materialbehandlungsanlage (MaT)

Bau einer Materialbehandlungsanlage (MaT)

Q2

2026

Die Materialbehandlungsanlage (MaT) ist gebaut und betriebsbereit. Eine F-Nota zur Genehmigung der Inbetriebnahme der MaT-Anlage wird von Bel V unterzeichnet.

186

Stärkung von FuE (I-5.11)

M

Vergabe öffentlicher Aufträge für FuE- und Infrastrukturprojekte

Bekanntgabe der Zuwendungsprojekte

Q4

2022

Mitteilung des VLAIO und des „Departement Economie, Wetenschap en Innovatie“ (EWI) über die Vergabe von 200 Projekten an die erfolgreichen Bewerber im Anschluss an die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen mit einer Leistungsbeschreibung, einschließlich Förderkriterien, die sicherstellen, dass die ausgewählten Projekte den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden. Für das Projekt „PREVAIL“ werden 20 000 000 EUR gewährt. Bei Projekten, die im Rahmen von Zuschussprogrammen vergeben werden, die nicht mit Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Einklang stehen, wird die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) auch durch ein Förderkriterium durchgesetzt, das auf derselben Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten beruht.

187

Stärkung von FuE (I-5.11)

M

Geförderte FuEuI- und Infrastrukturprojekte

Zahlungen für bewilligte Projekte

Q2

2026

Mindestens 20 000 000 EUR werden für das Projekt „PREVAIL“ (TEFHW4AI) gezahlt.

Beträge, die im Rahmen anderer Programme oder Instrumente der Union bereitgestellt werden, werden nicht auf diesen Betrag angerechnet.

Mindestens 190 600 000 EUR werden  für die im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und der Zuschussprogramme ausgewählten Projekte gezahlt.

188

Verlagerung von Lebensmitteln und Entwicklung von Logistikplattformen (I-5.12)

M

Vergabe öffentlicher Bauaufträge für den Bau von zwei Logistik-Drehkreuzen

Schriftliche Mitteilung über die Vergabe öffentlicher Bauaufträge für den Bau von zwei Logistik-Drehkreuzen

1. QUARTAL

2024

Vergabe öffentlicher Bauaufträge für den Bau von zwei Logistik-Drehkreuzen mit Spezifikationen, einschließlich Förderkriterien, die sicherstellen, dass die ausgewählten Projekte den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird.

189

Verlagerung von Lebensmitteln und Entwicklung von Logistikplattformen (I-5.12)

T

Unterstützung für 30 Projekte zur Umverteilung von Lebensmitteln, vier aufstrebende Sektoren und fünf Infrastrukturprojekte

 

Projekte

0

39

Q4

2022

Gewährung von Zuschüssen für 30 kleine Infrastrukturen, 4 größere Strukturierungsprojekte (eines für jeden Sektor: Obst, Gemüse, Getreide, pflanzliche Proteine) und mindestens 5 Infrastrukturteile.

190

Verlagerung von Lebensmitteln und Entwicklung von Logistikplattformen (I-5.12)

T

Bau und Ausrüstung von zwei Logistik-Drehkreuzen abgeschlossen

Hubs

0

2

Q2

2025

Bau und Ausrüstung von zwei Logistikknotenpunkten mit einer Gesamtfläche von 5500 m². Die Ausrüstung der beiden Logistikknotenpunkte umfasst die Installation von 700 kWp (Solarpaneelen), 15 Ladestationen für Elektrofahrzeuge und eines Energiespeichersystems mit einer Leistung von 200 kW.

191

Verlagerung von Lebensmitteln und Entwicklung von Logistikplattformen (I-5.12)

T

Der Bau von mindestens zwei Teilen der Infrastruktur, 22 kleinen Infrastrukturen und die Durchführung von vier größeren Strukturierungsprojekten wurde abgeschlossen und fünf dezentrale Logistik-Drehkreuze wurden gestärkt.

Infrastruktur

0

33

Q2

2026

Der Bau von mindestens zwei Infrastrukturteilen, 22 kleinen Infrastrukturen und die Durchführung von vier größeren Strukturierungsprojekten ist abgeschlossen.

Stärkung von fünf dezentralen Hubs durch:

Pole Circuit Court Charleroi: Installation von Betriebsausrüstung und Mobiliar wie Schäl- und Schneidleine, Pasteurisierungs- und Verpackungsausrüstung. Es wurde eine Marktsondierung zur Unterstützung der lokalen Lebensmittelversorgungskette des Zentrums durchgeführt. Pole Circuit Court Lüttich: Installation von Betriebsausrüstung und Möbeln wie Schäl- und Schneidleine, Unterlegscheibe/Auszugsanlage und Pasteurisierungs- und Verpackungsausrüstung. Es wurde eine Marktsondierung zur Unterstützung der lokalen Lebensmittelversorgungskette des Zentrums durchgeführt. Pole Circuit Court Luxemburg: Ausstattung des Knotenpunkts mit einem Kühllastwagen und digitalen Werkzeugen für das Logistikmanagement. Es wurde eine Marktsondierung zur Unterstützung der lokalen Lebensmittelversorgungskette des Zentrums durchgeführt. Pole Circuit Court Namur (Bezirksgericht Namur): Bau einer neuen Lagerhalle, einschließlich eines Kühlraums, und Bau eines zusätzlichen Kühlraums im bestehenden Gebäude am Standort Floreffe. Bau eines neuen Lager- und Verarbeitungsraums, einschließlich eines Kühlraums, am Standort Rhisnes. Pole Mabio: Bau eines Kühlraums, Installation von Ausrüstung und Betriebsmöbeln für die Logistik und ein Kühlfahrzeug. Es wurde eine Marktsondierung zur Unterstützung der lokalen Lebensmittelversorgungskette des Zentrums durchgeführt. Mit dem Bau und dem Wiederaufbau der Anlagen dürfen keine mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlagen, einschließlich Erdgaskesseln, unterstützt werden.

192

Digitalisierung des wallonischen Tourismussektors (I-5.13)

T

Zahl der touristischen Unterkünfte, Organisationen oder Attraktionen, die auf der regionalen Outil-Vermarktung zur Verfügung stehen

Zahl der Touristenunterkünfte, -organisationen oder -attraktionen

0

600

Q4

2025

600 touristische Unterkünfte, Organisationen oder Attraktionen sind entweder in einem Dashboard aufgeführt oder können auf der „outil régional de commercialisation“ (ORC) gebucht werden.

255

Kapitalzuführung für Participatiemaatschappij Vlaanderen (PMV) zur Unterstützung von Biotechnologieunternehmen (I-5.19)

M

Investitionspolitik

Annahme einer Investitionspolitik

 

 

 

Q2

2026

Annahme einer neuen Investitionspolitik für die Verwendung des zusätzlichen Eigenkapitals.

256

Kapitalzuführung für Participatiemaatschappij Vlaanderen (PMV) zur Unterstützung von Biotechnologieunternehmen (I-5.19)

M

Eigenkapitalzuführung

Übertragungsbescheinigung

Q2

2026

Flandern überweist 39 821 020 EUR an die PMV, um deren Eigenkapital zu erhöhen.

Über die Kapitalzufuhr in das PMV hinaus, bei der es sich um die ARF-Investition handelt, übermittelt Flandern bis zum 31. August 2026 einen Bericht, in dem die vom PMV ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung der Investitionspolitik dargelegt werden, einschließlich der Schritte, die zur Umsetzung der Finanzprodukte unternommen wurden, die mit dem zusätzlichen Eigenkapital anfänglich unterstützt werden sollen, sowie der erwarteten Schritte, die zur weiteren Umsetzung dieser Produkte zu unternehmen sind.

193

Reform – Schnellere Genehmigungs- und Rechtsbehelfsverfahren (R-5.06)

M

Reform der Umweltgenehmigungs- und Rechtsbehelfsverfahren

Veröffentlichung eines Berichts und Regierungsbeschlüsse.

Q4

2022

Veröffentlichung eines vom flämischen Minister für Justiz und Rechtsdurchsetzung, Umwelt, Energie und Tourismus gebilligten Berichts mit einem Überblick über neue und überarbeitete Maßnahmen zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit Umweltgenehmigungsverfahren und Regierungsentscheidungen.

194

Reform – Ausbau der Innovationsgrundlage (R-5.07)

M

Reform der Verordnung zur Innovationsförderung

Veröffentlichung eines Berichts und damit zusammenhängende Regierungsbeschlüsse

Q4

2022

Veröffentlichung eines vom flämischen Minister für Wirtschaft, Innovation, Arbeit, Sozialwirtschaft und Landwirtschaft gebilligten Berichts mit einem Überblick über neue und überprüfte Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu Maßnahmen zur Innovationsförderung und die diesbezüglichen Regierungsbeschlüsse.

249

SMELD-Fed (I-5.18)

M

Errichtung eines industriellen Schmelzofens

Der industrielle Schmelzofen wird im nicht-radioaktiven Modus errichtet.

Q2

2026

Der industrielle Schmelzofen ist nicht radioaktiv aufgestellt.

257

Kapitalzuführung für SFPIM Defence (I-5.20)

M

Investitionspolitik und Verwaltungs- und Kontrollsystem des SFPIM Defence.

Annahme einer Investitionsstrategie und Erstellung eines Prüfberichts der Bundesprüfstelle mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk oder eingeschränktem Bestätigungsvermerk mit begrenzten Auswirkungen auf das Verwaltungs- und Kontrollsystem von SFPIM Defence.

 

 

 

1. QUARTAL

2026

Annahme einer neuen Investitionspolitik für SFPIM Defence zur Verwendung des zusätzlichen Eigenkapitals.

SFPIM Defence hat ein Verwaltungs- und Kontrollsystem beschrieben und eingerichtet, um Betrug, Korruption und Interessenkonflikte im Sinne von Artikel 61 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung zu verhindern, aufzudecken und zu beheben und rechtliche Schritte zur Einziehung veruntreuter Mittel einzuleiten.

Die Prüfstelle des Bundes erstellt einen Prüfbericht mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk oder einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk mit begrenzten Auswirkungen auf das Verwaltungs- und Kontrollsystem der SFPIM-Verteidigung.

258

Kapitalzuführung für SFPIM Defence (I-5.20)

M

Eigenkapitalzuführung

Übertragungsbescheinigung

3. QUARTAL

2026

Belgien überweist 49 037 212 EUR an SFPIM Defence, um dessen Eigenkapital zu erhöhen.

Über die Kapitalzuführung für SFPIM Defence hinaus, bei der es sich um eine ARF-Investition handelt, übermittelt Belgien bis zum 31. August 2026 einen Bericht, in dem die von SFPIM Defence ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung der Investitionspolitik dargelegt werden, einschließlich der Schritte, die zur Umsetzung der Finanzprodukte unternommen wurden, die mit dem zusätzlichen Eigenkapital anfänglich unterstützt werden sollen, sowie der erwarteten Schritte, die zur weiteren Umsetzung dieser Produkte zu unternehmen sind.

O.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

I-5.21 – Erweiterte Maßnahme: Kapitalzuführung für SFPIM Defence

Mit dieser Investition wird die Investition I-5.20 Kapitalzuführung in ‚SFPIM Defence‘“. Sie besteht aus einer zusätzlichen Kapitalzuführung in Höhe von 95000000 EUR für SFPIM Defence.

Die zufrieden stellende Erreichung aller Etappenziele im Rahmen dieser Maßnahme hängt von der zufrieden stellenden Erreichung des Etappenziels „SFPIM-Investitionspolitik sowie Verwaltungs- und Kontrollsystem im Verteidigungsbereich“ ab.

O.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Folg. Anm.:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

259

Ausgeweitete Maßnahme: Kapitalzuführung für SFPIM Defence (I-5.21)

M

Eigenkapitalzuführung

Übertragungsbescheinigung

3. QUARTAL

2026

Belgien überweist 95 000 000 EUR an SFPIM Defence, um dessen Eigenkapital zu erhöhen.

P. KOMPONENTE 5.3: Kreislaufwirtschaft und

Die Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente des Aufbau- und Resilienzplans sollen generell zur Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß beitragen. Sie zielen insbesondere auf die Entwicklung von Recycling, Wiederverwendung und Industriesymbiose ab. Neben der Förderung bestimmter Verfahren besteht das Ziel darin, Innovationen in den Bereichen Abfall- und Ressourcenverarbeitung zu fördern und Schulungen in bestimmten Bereichen der Kreislaufwirtschaft zu entwickeln.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.3 bei, in der Belgien aufgefordert wird, den Schwerpunkt seiner investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik unter anderem auf den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft und die Energiewende sowie auf Forschung und Innovation zu legen, sowie der länderspezifischen Empfehlung 2020.3, in der Belgien aufgefordert wird, seine Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel zu konzentrieren, insbesondere auf saubere und effiziente Produktion, die Kreislaufwirtschaft sowie Forschung und Innovation.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

P.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform R-5.08: „Brüsseler Regionalstrategie für den wirtschaftlichen Wandel“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Ziel dieser Reform ist es, eine regionale Strategie für den wirtschaftlichen Wandel zu entwerfen, indem alle regionalwirtschaftspolitischen Instrumente mobilisiert, eine bessere Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Akteuren sowie eine aktive Beteiligung des Privatsektors erreicht werden. Seine operativen Ziele sollen auf den Ergebnissen von 10 Arbeitsgruppen beruhen.

In der regionalen Strategie für den wirtschaftlichen Übergang werden Ziele für 2030 und ein Aktionsplan für fünf Jahre festgelegt. Er wird durch Beschluss der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt bis zum 31. März 2022 angenommen.

Reform R-5.09: „Governance Circular Flanders“ der Flämischen Region

Kreiselflandern ist die zentrale Plattform in Flandern, die den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Industrie, Wissenseinrichtungen, öffentlichen Verwaltungen, Banken und der Zivilgesellschaft erleichtern soll. Mit dieser Reform soll die Verwaltung dieser Plattform erheblich verbessert und ausgeweitet werden. In diesem Rahmen konzentrieren sich öffentlich-private Partnerschaften auf eine Kombination thematischer Arbeitsprogramme wie kreislauforientierte Bauvorhaben, Chemie/Kunststoffe, andere Produktketten in der verarbeitenden Industrie, Bioökonomie und Lebensmittelversorgungskette sowie eine Reihe strategischer Hebel (Finanzierung, Innovation, kreislauforientierte Versorgung, Forschung, Sensibilisierung). Die Texte des Fahrplans und der Arbeitsprogramme werden voraussichtlich am 31. Dezember 2021 vorliegen.

Investition I-5.14: „Recycling Hub“ der Flämischen Region

Ziel dieser Investition ist der Bau, die Anpassung oder die Erweiterung von sechs Recyclinganlagen, um eine lokale kreislauforientierte Produktion zu ermöglichen.

Investition I-5.15: „Builds Back Circular“ des Föderalstaats

Mit dieser Investition soll der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft in Belgien beschleunigt werden. Diese Maßnahme besteht darin, Initiativen für die Kreislaufwirtschaft voranzubringen, indem Projekte abgeschlossen und Sensibilisierungsmaßnahmen für KMU durchgeführt werden.

Investition I-5.16: „Einführung der Kreislaufwirtschaft“ in der Wallonischen Region

Mit dem Ziel, die wallonische Kreislaufwirtschaft einzuführen, werden Investitionen in Forschungs- und Entwicklungsprojekte getätigt, die Metalle, Batterien oder Mineralien wiederverwenden, hochskalieren und/oder recyceln.

P.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Folg. Anm.:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

195

Brüsseler Regionalstrategie für den wirtschaftlichen Wandel (R-5.08)

M

Annahme der regionalen Strategie für den wirtschaftlichen Wandel

Beschluss der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt über die Annahme der Strategie

1. QUARTAL

2022

Strategie der Region Brüssel-Hauptstadt für den wirtschaftlichen Wandel, die von der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt (Décision du Gouvernement de la Région de Bruxelles-Capitale) angenommen wurde und in der Ziele für 2030 festgelegt werden, die auf der Koordinierung zwischen öffentlichen Akteuren und der aktiven Beteiligung des Privatsektors beruhen, einschließlich eines fünfjährigen Aktionsplans, der vorrangige Aktionsbereiche abdeckt, ein kohärentes Paket öffentlicher Innovationsanreize aufstellt und das Unternehmertum für den ökologischen Wandel begünstigt.

196

Governance-Rundschreiben Flandern (R-5.09)

M

Start der Lenkungsgruppe Kreisflandern

Lenkungsgruppe für die Governance von Kreisflandern ernannt und Fahrplan und Arbeitsagenden angenommen

Q4

2021

Einsetzung einer Lenkungsgruppe für die Steuerung der Kreislaufwirtschaft in Flandern und Annahme eines Fahrplans und von Arbeitsagenden für die Ausrichtung von Kreislaufwirtschaftsprojekten und die Entwicklung strategischer Hebel.

197

Recyclingplattform (I-5.14)

T

Vergabe von sechs öffentlichen Aufträgen für Recyclinganlagen

Ausstattung

0

6

Q4

2022

Sechs Investitionsprojekte für Recyclinganlagen wurden für eine Förderung ausgewählt. Eine Jury nimmt eine Bewertung der Projekte vor; die endgültige Auswahl wird vom flämischen Umweltminister bestätigt.

Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte mit einer Leistungsbeschreibung, einschließlich Förderkriterien, die sicherstellen, dass die ausgewählten Projekte den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, durch Verwendung einer Ausschlussliste. In den Entscheidungen über die Gewährung einer Finanzhilfe wird festgelegt, dass die Beihilfe unter der Bedingung gewährt wird, dass die Tätigkeit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten entspricht.

198

Recyclingplattform (I-5.14)

T

Abschluss der Arbeiten in sechs Recyclinganlagen

Ausstattung

0

6

Q2

2026

Sechs Recyclinganlagen wurden gebaut, erweitert oder für verbesserte Recyclingverfahren angepasst.

200

Belgisches Builds-Back-Rundschreiben (I-5.15)

M

Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen für KMU und von Kreislaufprojekten

Berichte über den Abschluss von Kreislaufprojekten

Q2

2026

Lieferung von:

·1 Sensibilisierungskampagne über drei Jahre

·Eine Website für KMU, einschließlich eines Selbstbewertungsinstruments

Positive Bewertungsschreiben für neun kreislauforientierte Projekte im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, die Förderfähigkeitskriterien enthalten, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste von Tätigkeiten verwendet wird: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems, mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann.

201

Einführung der Kreislaufwirtschaft in Wallonien (I-5.16)

M

Vergabe öffentlicher Aufträge für Projekte zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in Wallonien

Benachrichtigung der erfolgreichen Bewerber über die Vergabe öffentlicher Aufträge

Q2

2022

Auswahl erfolgreicher Bewerber im Anschluss an die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte zum Recycling und zur Wiederverwendung von Metallen, Batterien und Mineralien. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen enthält eine Leistungsbeschreibung mit Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

202

Einführung der Kreislaufwirtschaft in Wallonien (I-5.16)

T

Abschluss von Projekten zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in Wallonien

Projekte

0

11

Q2

2026

Positive Bewertungsschreiben für 11 Projekte zum Recycling, zur Hochskalierung oder zur Wiederverwendung von Metallen, Batterien oder Mineralien.

Q. KOMPONENTE 6.1: Ausgabenüberprüfung

Diese Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans besteht aus Maßnahmen, die auf die Durchführung von Ausgabenüberprüfungen auf verschiedenen Regierungsebenen ausgerichtet sind. Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Qualität und Zusammensetzung der öffentlichen Ausgaben zu verbessern.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.1 zur Verbesserung der Zusammensetzung und Effizienz der öffentlichen Ausgaben bei.

FRAGE 1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform R-6: „Ausgabenüberprüfungen“

Ziel der Reform ist es, Ausgabenüberprüfungen auf verschiedenen Regierungsebenen einzuführen. Diese Maßnahme umfasst die folgenden fünf Teilmaßnahmen:

·Reform R-6.01 „Ausgabenüberprüfungen“ des Bundes

·Reform R-6.02 „Ausgabenüberprüfungen – flämische allgemeine Revision und Ausgabennorm“ von Flandern

·Reform R-6.03 „Ausgabenüberprüfungen – Nullhaushalt“ der Wallonischen Region

·Reform R-6.04 „Ausgabenüberprüfung“ der Region Brüssel-Hauptstadt

·Reform R-6.05 „Ausgabenüberprüfungen“ der Französischen Gemeinschaft

Reform R-6.01: „Ausgabenüberprüfungen“ des Föderalstaats

Ziel der Reformmaßnahme ist die strukturelle Durchführung von Ausgabenüberprüfungen auf föderaler Ebene und im Bereich der sozialen Sicherheit. Im Rahmen des Programms der Kommission zur Unterstützung von Strukturreformen hat die OECD die Vorbereitung von Ausgabenüberprüfungen unterstützt. In den Jahren 2019 und 2020 leistete sie technische Hilfe und Empfehlungen zur wirksamen Umsetzung von Ausgabenüberprüfungen im belgischen Haushaltsverfahren. Im Einklang mit den Empfehlungen der OECD beschloss die Bundesregierung, Anfang 2021 Pilotprojekte in drei Hauptbereichen zu starten: Steuerausgaben, Primärausgaben, Sozialversicherungssektor. Zu diesem Zweck wurden Arbeitsgruppen eingesetzt, die ihren Bericht im Hinblick auf die Aufstellung des Haushaltsplans 2022 vorlegen sollen. Zu diesem Zeitpunkt wählt die Regierung eine neue Reihe von Themen aus, die im nächsten Jahr vorzulegen sind. Nach Abschluss der Pilotprojekte entscheidet die Regierung im Jahr 2022, wie Ausgabenüberprüfungen zu einem wiederkehrenden Prozess und Bestandteil des Haushaltsverfahrens werden.

Reform R-6.02: „Ausgabenüberprüfungen – Flämische allgemeine Revision und Ausgabennorm“ von Flandern

Mit der Reformmaßnahme sollen die Ausgaben der Regionalregierung Flanderns neu priorisiert und nach Möglichkeit begrenzt werden: einerseits durch die Entwicklung einer Ausgabennorm und andererseits durch die sogenannte „Vlaamse Brede Herovering (VBH)“, die darauf abzielt, Ausgabenüberprüfungen im flämischen Haushaltsverfahren in den kommenden Jahren strukturell zu verankern. In der Ausgabennorm, die 2022 angenommen werden soll, wird der maximale Wachstumspfad der Staatsausgaben unter Berücksichtigung der Entwicklung des Einnahmenwachstums und der festgelegten Haushaltsziele festgelegt. Zweck des VBH- Programms ist es, bis Mitte 2021 eine Bewertung von zehn Politikbereichen durchzuführen, die als Grundlage für die Festlegung des Umfangs der Ausgabenüberprüfungen dienen soll. Mit der Maßnahme sollen Ausgabenüberprüfungen in elf Politikbereichen von September 2021 bis Oktober 2025 unterstützt werden.

Reform R-6.03: „Ausgabenüberprüfungen – Null-basierter Haushalt“ der Wallonischen Region

Ziel der Maßnahme ist es, Ausgabenüberprüfungen durchzuführen, um die Haushaltsverfahren zu optimieren und das Finanzmanagement der Wallonischen Region zu verbessern. Diese Maßnahme besteht darin, Ausgabenüberprüfungen in das Haushaltsverfahren zu integrieren.

Reform R-6.04: „Ausgabenüberprüfung“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Ziel der Maßnahme ist es, Ausgabenüberprüfungen durchzuführen, um die Haushaltsverfahren zu optimieren und das Finanzmanagement der Region Brüssel-Hauptstadt zu verbessern. Diese Maßnahme besteht darin, Ausgabenüberprüfungen in das Haushaltsverfahren zu integrieren.

Reform R-6.05: „Ausgabenüberprüfungen“ der Französischen Gemeinschaft

Ziel der Maßnahme ist es, Ausgabenüberprüfungen durchzuführen, um die Haushaltsverfahren zu optimieren und das Finanzmanagement der Französischen Gemeinschaft zu verbessern. Diese Maßnahme besteht darin, Ausgabenüberprüfungen in das Haushaltsverfahren zu integrieren.

FRAGE 2:  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Folg. Anm.:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

205

Ausgabenüberprüfungen (R-6)

M

Ausgabenüberprüfung – Pilotprojekt oder Einbeziehung in das Haushaltsverfahren (1)

Abgeschlossene Pilotprojekte und zugehörige Berichte

Q4

2021

Für die Bundes-, Wallonische und die Behörden der Region Brüssel-Hauptstadt: Abschluss der Pilotphase der Ausgabenüberprüfung und Erstellung eines Berichts. Für die flämischen Behörden: Ausgabenüberprüfung Integration in das Haushaltsverfahren (1): Regierungsbeschlüsse, in denen festgelegt wird, wie Ausgabenüberprüfungen (oder ein ähnlicher Ansatz) in das Haushaltsverfahren integriert werden. In den Beschlüssen werden die Strategie zur Ausgabenüberprüfung und ein Zeitplan für künftige Überprüfungen festgelegt, einschließlich quantifizierter Ziele. Im Einklang mit den Leitlinien der Euro-Gruppe unter anderem für einen klaren Umfang und eine klare Gestaltung der Überprüfungen sowie für transparente Überwachung, Berichterstattung und Evaluierung sorgen.

206

Ausgabenüberprüfungen (R-6)

M

Ausgabenüberprüfung Integration in das Haushaltsverfahren (1) oder Pilotabschluss

Regierungsbeschluss

Q4

2022

Für die Bundes-, Wallonische und die Behörden der Region Brüssel-Hauptstadt: Ausgabenüberprüfung Integration in das Haushaltsverfahren (1): Regierungsbeschlüsse, in denen festgelegt wird, wie Ausgabenüberprüfungen (oder ein ähnlicher Ansatz) in das Haushaltsverfahren integriert werden. In den Beschlüssen werden die Strategie zur Ausgabenüberprüfung und ein Zeitplan für künftige Überprüfungen festgelegt, einschließlich quantifizierter Ziele. Im Einklang mit den Leitlinien der Euro-Gruppe unter anderem für einen klaren Umfang und eine klare Gestaltung der Überprüfungen sowie für transparente Überwachung, Berichterstattung und Evaluierung sorgen. Für die französischen Behörden der Gemeinschaft: Abschluss der Pilotphase der Ausgabenüberprüfung und Schwärzung der Berichte.

207

Ausgabenüberprüfungen (R-6)

M

Einbeziehung der Ausgabenüberprüfung in das Haushaltsverfahren (1) oder (2)/Ex-post-Analyse der Ausgabenüberprüfung

Regierungsbeschluss

 

 

 

Q4

2023

Für die französischen Behörden der Gemeinschaft: Ausgabenüberprüfung Integration in das Haushaltsverfahren (1): Regierungsbeschlüsse, in denen festgelegt wird, wie Ausgabenüberprüfungen (oder ein ähnlicher Ansatz) in das Haushaltsverfahren integriert werden. In den Beschlüssen werden die Strategie zur Ausgabenüberprüfung und ein Zeitplan für künftige Überprüfungen festgelegt, einschließlich quantifizierter Ziele. Im Einklang mit den Leitlinien der Euro-Gruppe unter anderem für einen klaren Umfang und eine klare Gestaltung der Überprüfungen sowie für transparente Überwachung, Berichterstattung und Evaluierung sorgen. Für die Behörden des Bundes, der Flämischen Region, der Wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt: Ausgabenüberprüfung Integration in das Haushaltsverfahren (2): Systematische Einbeziehung der Ergebnisse der Ausgabenüberprüfungen in die jährliche und/oder mehrjährige Haushaltsplanung ab der Ausarbeitung des Haushaltsgesetzes für 2024. Dazu gehört unter anderem die Ex-post-Quantifizierung der Ergebnisse, einschließlich Einsparungen, im Zusammenhang mit dem Ausgabenüberprüfungsprogramm. Für die Behörden des Bundes und der Flämischen Region: Ex-post-Analyse der Ausgaben: Veröffentlichung des Bewertungsberichts über Ausgabenüberprüfungen.

208

Ausgabenüberprüfungen (R-6)

M

Einbeziehung der Ausgabenüberprüfung in das Haushaltsverfahren/Ex-post-Analyse der Ausgabenüberprüfung

Bewertungsbericht

 

 

 

Q4

2024

Für die französischen Behörden der Gemeinschaft: Einbeziehung der Ausgabenüberprüfung in das Haushaltsverfahren: Systematische Einbeziehung der Ergebnisse der Ausgabenüberprüfungen in die jährliche und/oder mehrjährige Haushaltsplanung ab der Ausarbeitung des Haushaltsgesetzes für 2025. Dazu gehört unter anderem die Ex-post-Quantifizierung der Ergebnisse, einschließlich Einsparungen, im Zusammenhang mit dem Ausgabenüberprüfungsprogramm. Für die Region Wallonien, die Region Brüssel-Hauptstadt und die Behörden der Französischen Gemeinschaft: Ex-post-Analyse der Ausgaben: Veröffentlichung des Bewertungsberichts über Ausgabenüberprüfungen.

REPowerEU-Kapitel

R. KOMPONENTE 7.1: Renovierung von Gebäuden

Das REPowerEU-Kapitel befasst sich mit der Herausforderung, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und die Energieeffizienz zu steigern. Ziel dieser Komponente des REPowerEU-Kapitels des belgischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, den bestehenden Gebäudebestand zu renovieren und ihn energie- und ressourceneffizienter zu gestalten. Der Schwerpunkt der Komponente liegt auf der Renovierung privater und öffentlicher Gebäude, einschließlich sozialer Infrastruktur und Wohngebäude, und ganz allgemein der Gebäude mit geringerer Energieeffizienz. Daher trägt diese Komponente durch die Senkung der Energiekosten zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und zur Förderung des Wachstums im nachhaltigen Bauen sowie zur sozialen Resilienz bei.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2022.4 und 2023.4 bei, in denen Belgien aufgefordert wird, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt zu verringern, indem die Energieeffizienz verbessert und die Nutzung fossiler Brennstoffe in Gebäuden verringert wird.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

R.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform R-7.01: „Überarbeitung des Kodex für Luft, Klima und Energie“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Mit dieser Maßnahme sollen die Vorschriften über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in der Region Brüssel-Hauptstadt überarbeitet werden. Die Maßnahme besteht in der Veröffentlichung des Rechtsakts zur Änderung des Brüsseler Kodex für Luft, Klima und Energie (COBRACE) im Amtsblatt, mit dem neue Verpflichtungen eingeführt werden und ein Zeitplan für die Umsetzung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Renovierung von Gebäuden und neuen Gebäuden festgelegt wird. Angesichts der erheblichen Änderung der Kosten für die Haushalte und der Notwendigkeit, die Umsetzung innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens sicherzustellen, betrifft diese ARF-Maßnahme die Veröffentlichung im Amtsblatt und erstreckt sich nicht auf das Inkrafttreten oder die Umsetzung dieser Bestimmungen.

Investition I-7.01 „Verbesserte Subventionsregelung für Energie“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Mit dieser Maßnahme soll das Energiezuschussprogramm der Region Brüssel-Hauptstadt verbessert werden. Die Maßnahme besteht in der Finanzierung der Zuschüsse des Förderprogramms RENOLUTION Renovierung für energetische Sanierungen.

Mit der Investition I-7.02 „Erweiterte Maßnahme: Verbesserte Energiesubventionsregelung“ der Flämischen Region

Mit dieser Investition wird die Reform R-1.01, Teilinvestition i) „Verbesserte Energiesubventionsregelung“ der Flämischen Region im Rahmen der Komponente 1.1 Renovierung. Mit dem ausgeweiteten Teil dieser Maßnahme wird die Erhöhung des Zuschusses je Endempfänger für die energieeffiziente Renovierung von Privatwohnungen finanziert. Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-7.03 „Energiezuschüsse für Privatwohnungen“ der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Energieeffizienz von Privatwohnungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Die Maßnahme besteht in der Gewährung von Energieprämien für die Renovierung von Privatwohnungen.

Investition I-7.04 „Renovierung von Sozialwohnungen in der Wallonischen Region

Ziel dieser Investition ist die Renovierung von Sozialwohnungen in der Wallonischen Region. Die Maßnahme besteht in der Ausstattung von Sozialwohnungen mit Solarpaneelen und Wärmepumpen.

Investition I-7.05: „Energie- und Klimamaßnahmen in öffentlichen Gebäuden“ des Landes

Ziel dieser Maßnahme ist die Installation von Energie- und Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden des Landes. Die Maßnahme besteht in der Ausstattung öffentlicher Gebäude des Bundes mit Ladestationen, Solarpaneelen und LED-Leuchten.

Investition I-7: „Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden“ der Flämischen Region

Die Maßnahme umfasst folgende Teilmaßnahmen/Aktionen:

·Investition I-7.06: „Renovierung öffentlicher Gebäude“ der Flämischen Region

·Investition I-7.07 „Energiemaßnahmen für öffentliche Gebäude“ der Flämischen Region

·Investition I-7.08: „Energiemaßnahmen für Pflegegebäude“ der Flämischen Region

·Investition I-7.09 „Energiemaßnahmen für das VRT-Gebäude“ der Flämischen Region

Investition I-7.06: „Renovierung öffentlicher Gebäude“ der Flämischen Region

Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Energieeffizienz öffentlicher Gebäude in der Flämischen Region zu verbessern. Sie besteht in der energieeffizienten Renovierung von drei öffentlichen Gebäuden.

Investition I-7.07 „Energiemaßnahmen für öffentliche Gebäude der Flämischen Region

Diese Investition besteht in der Installation von Solarpaneelen auf öffentlichen Gebäuden.

Investition I-7.08: „Energiemaßnahmen für Pflegegebäude“ der Flämischen Region

Diese Investition umfasst 1) die Durchführung von Energieaudits und 2) den Abschluss von Energiemaßnahmen in Pflegegebäuden.

Investition I-7.09 „Energiemaßnahmen für das VRT-Gebäude“ der Flämischen Region

Diese Investition umfasst den Einsatz von Wärmepumpen und Dachisolierung im neuen VRT-Gebäude (Vlaamse Radio en Televisie).

Investition I-7.10: „Energiemaßnahmen für AWV-Gebäude“ der Flämischen Region

Diese Maßnahme besteht in der Fertigstellung von vier Projekten zur Errichtung von AWV-Gebäuden (Agentenchap Wegen en Verkeer): Isolierung, Wärmepumpen, Solarpaneele und LED-Leuchten.

Investition I-7.26: „Renovierung privater Gebäude“ der Wallonischen Region

Die Maßnahme zielt darauf ab, die energieeffiziente Renovierung privater Gebäude in der Wallonischen Region zu fördern. Die Maßnahme besteht in der Gewährung von Prämien, die die Durchführung von Energiesparmaßnahmen in privaten Gebäuden unterstützen.

R.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Folg. Anm.:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung des Etappenziels/Zielwerts

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

211

Überarbeitung des Kodex für Luft, Klima und Energie – BCR (R-7.01)

M

Neue Verpflichtungen für die Gebäuderenovierung

Veröffentlichung des Rechtsakts zur Änderung von COBRACE im Amtsblatt 

Q2

2024

Veröffentlichung des Rechtsakts zur Änderung des Brüsseler Kodex für Luft, Klima und Energie COBRACE im Amtsblatt.

In dem Rechtsakt wird ein schrittweiser Übergang zu strengeren Standards mit folgenden Schritten festgelegt:

I.Ab dem 1. Januar 2025 müssen die Heizungsanlagen eines Projekts, für das eine Planungsgenehmigung beantragt wurde und das ausschließlich aus einem oder mehreren neuen EPB-Einheiten besteht, die als neu behandelt werden, die folgenden Bedingungen erfüllen: 1 ihre Wärmeerzeuger erfüllen die Ökodesign-Anforderungen und erzeugen Wärme ausschließlich aus Strom und/oder Energie aus erneuerbaren Quellen; 2 und/oder sie sind an ein von der Regierung festgelegtes effizientes Wärmeenergienetz angeschlossen;

II.Ab dem 31. Dezember 2026 müssen Neubauten, die sich im Eigentum einer Behörde befinden, von ihr genutzt werden oder von ihr genutzt werden sollen, die Anforderungen an emissionsfreie EPB erfüllen und mit einer Anlage zur Erzeugung von Energie aus Solarenergie ausgestattet sein;

III.Ab dem 31. Dezember 2029 müssen neue EPB-Einheiten die Anforderungen an emissionsfreie EPB erfüllen.

IV.Ab dem 1. Juli 2033 muss jeder Inhaber eines dinglichen Rechts an einer EPB-Einheit im Besitz eines gültigen EPB-Zertifikats sein;

V.EPB-Einheiten des Wohngebäudebestands müssen bis 2033 mindestens einen Primärenergieverbrauch von höchstens 275 kWh/m² pro Jahr und bis 2048 von 150 kWh/m² pro Jahr erreichen.

212

Verbesserte Energiesubventionsregelung – BCR (I-7.01)

T

Renovierung von Wohngebäuden

Anzahl

0

4 200

Q2

2025

4200 Wohngebäude werden renoviert, um die Primärenergienachfrage zu senken.

213

Verbesserte Energiesubventionsregelung der Flämischen Region (I-7.02)

M

Erhöhte Energiesubventionsregelung der Flämischen Region

Inkrafttreten der Änderung des Dekrets über die Energiesubventionsregelung der flämischen Regierung

1. QUARTAL

2022

Inkrafttreten der Änderung des Dekrets über die Energiesubventionsregelung im Zusammenhang mit der Reform R-1.01, Unterreform i. Darin werden eine Erhöhung der Unterstützung für die beiden einkommensschwächsten Zielgruppen sowie eine Erhöhung der Zuschüsse für Dachisolierung und der Zuschüsse für Wärmepumpen festgelegt.

214

Energiezuschüsse – Deutschsprachige Gemeinschaft (I-7.03)

T

Renovierung von Privatwohnungen

Anzahl

0

774

Q2

2024

Gewährung von 774 Energiezuschüssen

215

Renovierung von Sozialwohnungen – WAL (I-7.04)

T

Solarpaneele und Wärmepumpen in Sozialwohnungen

Anzahl

0

1 532

Q2

2026

1532 Sozialwohnungen müssen mit Solarpaneelen, darunter 112 Sozialwohnungen, und mit Solarpaneelen und Wärmepumpen ausgestattet sein.

216

Energie- und Klimamaßnahmen in öffentlichen Gebäuden – Bundesland (I-7.05)

T

Installationsprojekte

Anzahl

0

52

Q4

2025

Offizielle Abnahmeberichte für jedes der 52 Projekte, in denen die Installation folgender Anlagen bestätigt wird:

·161 kW LED;

·3624-kWp-Solarpaneele; und

·172 Ladestationen

217

Energiemaßnahmen für AWV-Gebäude (I-7.10)

T

Abgeschlossene Energiemaßnahmenprojekte

Anzahl

0

4

Q2

2026

Vier Projekte zur Installation in AWV-Gebäuden: Wärmepumpen, Isolierung, Solarpaneele und LED-Leuchten müssen fertiggestellt sein, wodurch der Primärenergieverbrauch im Durchschnitt um mindestens 30 % gesenkt wird.

218

Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden – VLA (I-7)

T

Energieeffiziente Renovierung öffentlicher Gebäude

Anzahl

0

554

Q2

2026

Drei öffentliche Gebäude müssen renoviert werden, um den Primärenergieverbrauch um durchschnittlich mindestens 30 % zu senken (I-7.06).

Mindestens 100 öffentliche Gebäude müssen mit mindestens 20300 kumulierten kWp Solarpaneelen (I-7.07) ausgestattet sein.

Mindestens 300 Pflegegebäude müssen einem Energieaudit unterzogen werden. Mindestens 50 Pflegegebäude müssen Energieeffizienzmaßnahmen abgeschlossen haben. (I-7.08). Insgesamt müssen mindestens 450 Gebäude einem Energieaudit unterzogen worden sein oder Energiemaßnahmen abgeschlossen haben, für die eine Finanzhilfe gewährt wurde.

Das VRT-Gebäude ist mit Wärmepumpen und Dachisolierung ausgestattet (I-7.09).

260

Renovierung privater Gebäude in der Wallonischen Region (I-7.26)

T

Energetische Renovierungsprämien für private Wohngebäude

Anzahl

0

48 800

Q2

2026

Für private Wohngebäude sind mindestens 48800 energetische Renovierungsprämien auszuzahlen. Die Prämien sind Teil 1) des Wohnungsbauzuschussprogramms für Renovierungsarbeiten; oder 2) Wohnungsbauförderungsprogramm für Energieaudits; oder 3) vereinfachte Zuschussregelung für kleinere Arbeiten und Dächer; oder 4) Heizkostenzuschussregelung.

261

Verbesserte Energiesubventionsregelung – BCR (I-7.01)

T

Renovierung von Wohngebäuden

Anzahl

4 200

6 256

Q2

2026

2056 Wohngebäude werden renoviert, um die Primärenergienachfrage zu senken.

S. KOMPONENTE 7.2: Neue Energietechnologien

Diese Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, starke Impulse für technologische Entwicklungen zu geben, um die Energiewende zu unterstützen und die CO2-Emissionen zu verringern, wobei der Schwerpunkt auf der Systemintegration und der Dekarbonisierung der Industrie liegt.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2022.4 und 2023.4 bei, in denen Belgien aufgefordert wird, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt zu verringern, unter anderem durch weitere Anreize für die Dekarbonisierung der Industrie, und die politischen Anstrengungen zum Erwerb von Fähigkeiten und Kompetenzen für den ökologischen Wandel zu verstärken.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

S. 1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition I-7.11: „Forschungsplattform für die Energiewende“ der Französischen Gemeinschaft

Diese Maßnahme umfasst Investitionen in eine Reihe von FuE-Einrichtungen und -Ausrüstungen zugunsten französischsprachiger Universitäten.

Investition I-7.14: „Aufruf zu Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft“ der Flämischen Region

Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen im Agrarsektor zu verringern. Die Maßnahme besteht in der Förderung von Energiespartechniken, grüner Wärme und erneuerbarer Energie.

S. 2 Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Folg.

Anm.:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

219

Forschungsplattform für die Energiewende (I-7.11)

M

Gewährung öffentlicher Zuschüsse

Gewährung öffentlicher Zuschüsse

Q2

2024

Gewährung öffentlicher Zuschüsse im Rahmen des Projekts „Forschungsplattform für die Energiewende“ (Fedération Wallonie-Bruxelles), die in Bezug auf die geplanten Forschungs- und Innovationstätigkeiten (FuI) folgende Bedingungen erfüllen:

— Die FuI konzentriert sich in erster Linie auf Optionen mit geringen Auswirkungen; oder

— Die FuI dient der Verbesserung der „besten Technologie in der Klasse“, und es werden flankierende Maßnahmen ergriffen, um Lock-in-Effekte zu verhindern; oder

— Die Ergebnisse des FuI-Prozesses sind auf der Ebene ihrer Anwendung technologieneutral (d. h. sie können auf alle verfügbaren Technologien angewandt werden).

220

Forschungsplattform für die Energiewende (I-7.11)

M

Beschaffung der Geräte

Projektabschlussbericht

Q4

2025

Mindestens 18 500 000 EUR werden nach Abschluss der Beschaffung der Ausrüstung ausgeführt. Die dem Restbetrag entsprechende Ausrüstung wurde bestellt. Der bereitzustellende Gesamtbetrag beläuft sich auf mindestens 23 500 000 EUR.

225

Aufruf zu Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft (I-7.14)

T

Abschluss der im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vergebenen Projekte

Anzahl

0

270

Q2

2026

270 Projekte in der Landwirtschaft zu Energiespartechniken, grüner Wärme oder erneuerbaren Energien wurden abgeschlossen.

T. KOMPONENTE 7.3: Erneuerbare Energie

Ziel dieser Komponente ist es, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, indem die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen unterstützt, für einen stärkeren Verbund und eine größere Flexibilität des Stromsystems gesorgt und die Integration erneuerbarer Energiequellen beschleunigt wird. Insbesondere sollen die Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente die Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energien durch Investitionen insbesondere in Offshore-Wind- und Solarenergie sowie durch eine Reform des Rechtsrahmens unterstützen, um die Installation von Windkraftanlagen und Photovoltaikpaneelen zu fördern und die Dauer von Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Projekten zur Energiewende zu verkürzen.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2022.4 und 2023.4 bei, in denen Belgien aufgefordert wird, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt zu verringern, indem „der Ausbau erneuerbarer Energien und der damit verbundenen Netzinfrastruktur beschleunigt wird, indem die Genehmigungsverfahren weiter gestrafft werden, unter anderem durch Verkürzung der Dauer von Rechtsbehelfsverfahren, und indem Rechtsrahmen angenommen werden, um Investitionen in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien weiter zu fördern und die gemeinsame Nutzung von Energie zu erleichtern“.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

T.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Mit der Reform R-7.02 „Reform der Berufungsverfahren des Staatsrats“ des Föderalstaats

Diese Reform des Staatsrats besteht darin, 1) die Bearbeitungszeit für Rechtsbehelfsverfahren im Zusammenhang mit Entscheidungen über Investitionen in Energie und Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien zu verkürzen (sofern der Staatsrat das zuständige Organ ist) und 2) der Behandlung von Dossiers zur Energiewende Vorrang einzuräumen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Anteil erneuerbarer Energien in Belgien zu erhöhen und deren Ausbau zu beschleunigen, indem administrative Engpässe im Zusammenhang mit Rechtsbehelfsverfahren bei der Durchführung der Investitionen in erneuerbare Energien beseitigt werden. Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.

Reform R-7.03: „PV-Verpflichtung für Großverbraucher“ der Flämischen Region

Mit dieser Reform wird eine Verpflichtung zur Installation von Fotovoltaikpaneelen für private Gebäude in Flandern eingeführt, die an Stromabnahmestellen angeschlossen sind, wenn ab dem Kalenderjahr 2021 eine Abnahme von mehr als 1 GWh pro Jahr erfolgt, und für die Gebäude öffentlicher Einrichtungen in Flandern, die an Stromabnahmestellen angeschlossen sind, wenn ab dem Kalenderjahr 2021 eine Abnahme von mehr als 250 MWh pro Jahr erfolgt. Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen sein.

Die Reform R-7.04 „Beschleunigung der Energiewende“ der Wallonischen Region

Diese Reform zielt darauf ab, die Entwicklung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien zu erleichtern. Sie besteht in der Änderung des einschlägigen Rechtsrahmens. Die Reform tritt bis zum 31. August 2026 in Kraft.

Investition I- 7.17: „Optimierung der Energieverteilung“ der Wallonischen Region

Diese Investition besteht in der Gewährung von Zuschüssen an zwei Stromnetzbetreiber in der Wallonischen Region (ORES und RESA) für die Installation intelligenter Zähler.

Investition I-7.18: Investitionen in die Elektrifizierung der Hafeninfrastruktur der Flämischen Region

 Ziel der Maßnahme ist es, die Nachhaltigkeit der Energieversorgung von Schiffen am Liegeplatz durch Elektrifizierung zu verbessern. Sie besteht in der Gewährung von Subventionen an Unternehmen, die in die Elektrifizierung der Hafeninfrastruktur in Flandern investieren.

T.2 Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Seq.Nb.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren

(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

228

Rechtsbehelfsverfahren beim Staatsrat (R-7.02)

M

Inkrafttreten entsprechender Rechtsvorschriften

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Verkürzung der Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen für erneuerbare Energien

Q2

2024

(1) Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Rechtsbehelfsverfahren gegen Entscheidungen im Zusammenhang mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und Energieinvestitionen vor der Abteilung für Verwaltungsstreitsachen des Staatsrats.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen für erneuerbare Energien zu verkürzen, indem

·Aufhebung des vorläufigen Streithilfebeschlusses,

·Begrenzung des Zeitraums, in dem der Rechnungsprüfer seinen Bericht über den Fall vorlegt, auf sechs Monate,

·Änderung der Aussetzungsverfahren,

·vorrangige Behandlung von Fällen der Energiewende,

·Verkürzung der Verfahrensdauer vor der Abteilung für Verwaltungsstreitsachen und

·Verkürzung der Dauer einer ordentlichen Nichtigkeitsklage, es sei denn, es kommt zu einem Zwischenfall.

(2) Inkrafttreten des Königlichen Erlasses, der

·vorrangige Behandlung von Einsprüchen in Bezug auf den Einsatz erneuerbarer Energien und Dossiers zur Energiewende,

·Einführung von Instrumenten zur Priorisierung der Fallbearbeitung, der internen Organisation und der Stärkung von Kammern oder Abteilungen, um eine schnellere Bearbeitung der Verfahren für die Bearbeitung von Fällen im Zusammenhang mit der Energiewende zu gewährleisten,

·verkürzt die Bearbeitungszeit für Rechtsbehelfe in diesen Fällen auf 15 Monate (außer bei Zwischenfällen im Verfahren).

229

PV-Verpflichtung für Großverbraucher (R-7.03)

M

Inkrafttreten entsprechender Rechtsvorschriften

Bestimmung im Rechtsakt über das Inkrafttreten von Bestimmungen, mit denen die Verpflichtung zur Installation von Solarpaneelen für bestimmte Gebäude eingeführt wird

Q2

2023

Inkrafttreten des Dekrets zur Einführung einer Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikmodulen für: 1) Gebäude in Flandern, die an Stromabnahmestellen angeschlossen sind, wenn ab dem Kalenderjahr 2021 eine Abnahme von mehr als 1 GWh pro Jahr erfolgt, und 2) Gebäude öffentlicher Einrichtungen in Flandern, die an Stromabnahmestellen angeschlossen sind, wenn ab dem Kalenderjahr 2021 eine Abnahme von mehr als 250 MWh pro Jahr erfolgt.

230

Beschleunigung der Energiewende (R-7.04)

M

Inkrafttreten des Rechtsakts

Bestimmung im Rechtsakt über das Inkrafttreten von Bestimmungen zur Überarbeitung des Naturschutzgesetzes und des überarbeiteten Windenergie-Referenzrahmens

Q4

2024

(1) Inkrafttreten der Reform des Naturschutzgesetzes zur Vereinfachung der Verfahren zur Bewertung der Auswirkungen von Projekten zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen auf die biologische Vielfalt in Gebieten, die als „Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien“ definiert werden.

(2) Inkrafttreten des überarbeiteten Windenergie-Referenzrahmens, um das überwiegende öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien zu verankern; Anpassung des Abstands von den Masten an die Lebensräume, wobei die Verpflichtung, eine Mindestanzahl von Masten zu installieren, angepasst wird; Anpassung der Ambitionen von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien an die besten verfügbaren Technologien.

(3) Inkrafttreten der Überarbeitung des Rechtsakts über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, mit dem die Installation von Kohle und Heizöl für Heizungs- und Trinkwarmwassersysteme in neuen Gebäuden ab dem 1. Januar 2026 verboten wird.

231

Beschleunigung der Energiewende (R-7.04)

M

Inkrafttreten des Rechtsakts

Bestimmung im Rechtsakt über das Inkrafttreten von Bestimmungen zum Verbot von Kohle und Heizöl für Heizzwecke

3. QUARTAL

2026

Inkrafttreten der überarbeiteten Fassung des Rechtsakts über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden bis zum 31. August 2026, wodurch die Installation von Kohle und Heizöl für Heizungs- und Trinkwarmwassersysteme in bestehenden Gebäuden ab dem 31. Dezember 2030 verboten wird.

233

Optimierung der Energieverteilung (I-7.17)

M

Gewährung von Subventionen an die beiden wichtigsten Stromnetzbetreiber in der Wallonischen Region

Schriftliche Mitteilung der wallonischen Regierung über die Gewährung von Subventionen

1. QUARTAL

2024

Gewährung von Subventionen an zwei Stromnetzbetreiber in der Wallonischen Region (im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Gesamtzahl der Netznutzer) im Hinblick auf die Installation intelligenter Zähler.

234

Optimierung der Energieverteilung (I-7.17)

T

Installation intelligenter Zähler 

Intelligenter Zähler

0

193 000

Q2

2026

Für 193000 intelligente Zähler, die von ORES oder RESA installiert wurden, wurden Installationszertifikate ausgestellt.

236

Investitionen in die Elektrifizierung der Hafeninfrastruktur der Flämischen Region (I-7.18)

M

Annahmeschreiben

Ausgestellte Annahmeschreiben

Q2

2026

Es sind Annahmeschreiben des VLAIO für vier Projekte vorzulegen, die im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gemäß dem „Erlass der flämischen Regierung über die Gewährung von Finanzhilfen für die Elektrifizierung der Hafeninfrastruktur im Wege einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des REPowerEU-Plans“ vergeben wurden.

T.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition I-7.20: „Offshore-Energieinsel“ des Föderalstaats

Ziel dieser Maßnahme ist der Bau eines Offshore-Energie-Hubs („Energieinsel“) im belgischen Teil der Nordsee durch die Installation und Stabilisierung von Offshore-Caissons.

 

T.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Folg. Anm.:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren
(für das Etappenziel)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

239

Offshore-Energieinsel (I-7.20)

M

Abschluss von FEED und Umweltstudien

Veröffentlichung von FEED und Umweltstudien

Q4

2022

Fertigstellung von FEED (Front-End-Engineering Design) und Umweltstudien für die Maßnahme „Offshore-Energieinseln“.

240

Offshore-Energieinsel (I-1.7.20)

M

Umweltgenehmigungen für Energieinseln erteilt

Umweltgenehmigungen für Energieinseln erteilt

3. QUARTAL

2023

Umweltgenehmigungen, die der Übertragungsnetzbetreiber für eine Energieinsel in der Nordsee erhalten hat und die fünf Hektar Nutzflächen- und Umweltgenehmigungen für den Aufbau von Offshore-Verbindungskabeln zwischen der Küste und der Energieinsel umfassen.

241

Offshore-Energieinsel (I-7.20)

M

Abschluss der Arbeiten im Zusammenhang mit der Energieinsel

Abschluss der Arbeiten

Q2

2026

Installationsbescheinigungen, die für den Einbau und die Stabilisierung von 23 Offshore-Kaissons an dem ausgewiesenen Standort in der Nordsee ausgestellt wurden.

U. KOMPONENTE 7.4: Mobilität

Die im Rahmen dieser Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, einen emissionsarmen Straßenverkehr zu unterstützen und die Verkehrsverlagerung durch Investitionen in die Schiene zu unterstützen.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2022.4 und 2023.4 bei, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt verringert werden soll, indem die Nutzung und Bereitstellung öffentlicher Verkehrsmittel sowie die sanfte Mobilität gefördert werden.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

U.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition I-7.21 „Ökologisierung der Busflotte – BCR“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Mit dieser Maßnahme soll die Busflotte umweltfreundlicher gestaltet werden. Die Maßnahme besteht in der Anschaffung zusätzlicher Elektrobusse.

Investition I-7.23: „Öffentliche LED-Beleuchtung“ der Flämischen Region

Ziel der Investition ist es, die Nutzung nachhaltiger öffentlicher Beleuchtung zu erhöhen. Die Investition besteht in der Installation öffentlicher LED-Beleuchtung in der Flämischen Region.

Investition I-7.24 „Rail – effizientes Netz“ des föderalen Staates

Ziel dieser Investition ist die Entwicklung des Schienenverkehrs. Die Maßnahme besteht in der erneuten Elektrifizierung des Schienenverkehrs.

U.2 Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Folg. Anm.:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren
(für das Etappenziel)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

242

Ökologisierung der Busflotte – BCR (I-7.21)

T

Gelieferte Elektrobusse

Anzahl

33

80

Q2

2026

Es werden 23 elektrische Niederflur-Gelenkbusse der Klasse M3 und 24 Standard-Elektrobusse geliefert.

244

Öffentliche LED-Beleuchtung – VLA (I-7.23)

T

LED-Beleuchtung installiert

Anzahl

0

22 750

Q2

2026

18500 auf öffentlichen Straßen installierte LED-Leuchten und 4250 in Tunneln installierte LED-Lampen.

245

Effizientes Schienennetz – FED (I-7.24)

T

Re – Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken

Anzahl der km

0

72,5

Q2

2026

Erneute Elektrifizierung von 72,5 km Schienenstrecke.

V. AUDIT UND KONTROLLE

V.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Ein Datenspeichersystem für die Aufzeichnung und Speicherung aller relevanten Daten im Zusammenhang mit der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans – die Erreichung von Etappenzielen und Zielwerten, Daten über Endempfänger, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer und wirtschaftliche Eigentümer – muss vor der Einreichung des ersten Zahlungsantrags betriebsbereit sein. Belgien legt vor dem ersten Zahlungsantrag einen speziellen Prüfbericht vor, in dem die Wirksamkeit der Funktionen des Datenspeichersystems bestätigt wird.

Darüber hinaus wird Belgien, bevor der erste Zahlungsantrag im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität gestellt wird, sicherstellen, dass auf Ebene der Koordinierungsstelle auf föderaler Ebene angemessene Koordinierungsvereinbarungen, einschließlich Gegenkontrollen, getroffen werden, um eine Doppelfinanzierung aus der Fazilität und anderen Unionsprogrammen im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu vermeiden.

Um solide interne Kontrollsysteme zu gewährleisten, die dem spezifischen Aufbau Belgiens angemessen sind, passen die Koordinierungsstellen erforderlichenfalls in Zusammenarbeit mit den Durchführungsstellen ihr Verfahrenshandbuch mit einer Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems an und erteilen den Durchführungsstellen Anweisungen. Die Handbücher/Unterlagen enthalten Verfahren zur Erlangung der Gewähr für die Unterzeichnung der Verwaltungserklärungen, die dem bei der Kommission eingereichten Zahlungsantrag beigefügt sind.

Wurde die Finanzinspektion mit solchen Kontrollen beauftragt, so nehmen die Koordinierungsstellen darüber hinaus eine Mitteilung über die gemäß der Verordnung (EU) 2021/241 durchzuführende Ex-ante-Überprüfung der Einhaltung des Unionsrechts und des nationalen Rechts sowie des Schutzes der finanziellen Interessen der Union an und übermitteln sie der Finanzinspektion.

Schließlich erteilen die Koordinierungsstellen allen Durchführungsstellen Anweisungen zur Ex-ante-Überprüfung des Risikos von Interessenkonflikten bei der Durchführung von ARF-Maßnahmen vor der Unterzeichnung von Verträgen oder der Gewährung von Finanzhilfen. Dazu gehören obligatorische Erklärungen über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten durch die in allen Phasen der Auswahlverfahren sowohl für Ausschreibungen als auch für Projektausschreibungen beteiligten Personen sowie – auf Risikobasis – der Einsatz eines geeigneten Risikobewertungsinstruments zur Durchführung der in den Anweisungen festgelegten Prüfungen von Interessenkonflikten.

Die Etappenziele 250 und 251 im Rahmen dieser Maßnahme müssen zum Zeitpunkt der Einreichung des zweiten Zahlungsantrags bei der Kommission erreicht sein und sind eine Voraussetzung für künftige Zahlungen.

V.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Folge-N.b.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

209

Überwachung und Durchführung des Plans

M

Archivsystem für Audit und Kontrollen: Informationen für die Überwachung der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität

Prüfbericht zur Bestätigung der Funktionen des Archivs

Vor der ersten Zahlungsaufforderung

Vor der ersten Zahlungsaufforderung

Ein Datenspeichersystem zur Überwachung der Umsetzung der ARF muss vorhanden und einsatzbereit sein.

Das System muss mindestens die folgenden Funktionen umfassen:

a) Datenerhebung und Überwachung der Erreichung von Etappenzielen und Zielwerten;

B) die nach Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe d Ziffern i bis iii der ARF-Verordnung erforderlichen Daten zu erheben, zu speichern und den Zugang zu ihnen zu gewährleisten.

210

Überwachung und Durchführung des Plans

M

Schutz der finanziellen Interessen der EU

Durchführungsmodalitäten

Vor der ersten Zahlungsaufforderung

Vor der ersten Zahlungsaufforderung

Auf Ebene der Koordinierungsstelle auf interföderaler Ebene werden angemessene Koordinierungsvorkehrungen, einschließlich Gegenkontrollen, getroffen, um eine Doppelfinanzierung aus der Fazilität und anderen Programmen der Union im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu vermeiden.

250

Überwachung und Durchführung des Plans

M

Anpassung des Verwaltungs- und Kontrollsystems für den Aufbau- und Resilienzplan

Angepasstes Verfahrenshandbuch und Anweisungen für die Durchführungsstellen. Gegebenenfalls Annahme und Übermittlung einer Mitteilung an die Finanzaufsichtsbehörde.

Vor dem zweiten Zahlungsantrag

Vor dem zweiten Zahlungsantrag

Die Koordinierungsstellen im belgischen Aufbau- und Resilienzplan passen erforderlichenfalls in Zusammenarbeit mit den Durchführungsstellen ihr Verfahrenshandbuch/ihre Dokumente an, in denen ihr Verwaltungs- und Kontrollsystem dargelegt wird, und erteilen den Durchführungsstellen entsprechende Anweisungen, um den Rahmen für die Prävention, Aufdeckung und Behebung schwerwiegender Unregelmäßigkeiten wie Betrug, Interessenkonflikte, Korruption und Doppelfinanzierung zu stärken. Das aktualisierte Verfahrenshandbuch und die zugehörigen Anweisungen müssen mindestens Folgendes enthalten:

a) Bestimmungen für Strategien/Strategien zur Betrugs- und Korruptionsbekämpfung in allen Durchführungsstellen unter Berücksichtigung aller Elemente, die im Leitfaden zur Bewertung des Betrugsrisikos und zu wirksamen und angemessenen Betrugsbekämpfungsmaßnahmen für die ESI-Fonds 2014-2020 dargelegt sind;

B) Verfahren, mit denen sichergestellt wird, dass die Personen, die die der Kommission vorgelegte(n) Verwaltungserklärung(en) unterzeichnen, Gewähr dafür erlangen, dass die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Etappenziele und Zielwerte in zufrieden stellender Weise erreicht werden und dass die Mittel im Einklang mit allen geltenden Vorschriften, insbesondere den Vorschriften zur Vermeidung von Interessenkonflikten, Betrug, Korruption und Doppelfinanzierung, verwaltet wurden;

C) Bestimmungen, die funktionale interne und externe Kanäle für die Meldung von Missständen in allen Gremien vorschreiben;

d) Bestimmungen über Vor-Ort-Überprüfungen durch die Durchführungsstellen oder die Koordinierungsstelle (Region Brüssel-Hauptstadt) mit besonderem Schwerpunkt auf dem Schutz der finanziellen Interessen der Union;

E) Verfahren für die Meldung von Unregelmäßigkeiten an das OLAF und andere zuständige Behörden in allen Einrichtungen;

f) Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung des Unionsrechts und des nationalen Rechts, insbesondere in Bezug auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und staatliche Beihilfen, innerhalb der Durchführungsstellen.

Darüber hinaus nimmt die zuständige Koordinierungsstelle in den Fällen, in denen die Finanzinspektion mit der Zuständigkeit für solche Kontrollen betraut wurde, eine Mitteilung über die im Einklang mit der Verordnung (EU) 2021/241 durchzuführenden Ex-ante-Überprüfungen der Einhaltung des Unionsrechts und des nationalen Rechts sowie des Schutzes der finanziellen Interessen der Union an und übermittelt sie der Finanzinspektion.

251

Überwachung und Durchführung des Plans

M

Vermeidung, Aufdeckung und Abschreckung von Interessenkonflikten

Erteilte Anweisungen

Vor dem zweiten Zahlungsantrag

Vor dem zweiten Zahlungsantrag

Die Koordinierungsstellen im belgischen Aufbau- und Resilienzplan erteilen allen Durchführungsstellen Anweisungen in Bezug auf Ex-ante-Überprüfungen des Risikos von Interessenkonflikten bei der Durchführung von ARF-Maßnahmen vor der Unterzeichnung des Vertrags oder der Gewährung der Finanzhilfe. Dazu gehören i) obligatorische Erklärungen der in allen Phasen der Auswahlverfahren sowohl für Ausschreibungen als auch für Aufforderungen zur Einreichung von Projekten beteiligten Personen über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten und ii) der Einsatz eines geeigneten Risikobewertungsinstruments auf Risikobasis im Hinblick auf die Durchführung der in den Anweisungen dargelegten Kontrollen von Interessenkonflikten. In den Anweisungen wird der Begriff „Interessenkonflikt“ im Einklang mit Artikel 61 der Haushaltsordnung definiert.

2.Geschätzte Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans

Die geschätzten Gesamtkosten des geänderten Aufbau- und Resilienzplans Belgiens samt REPowerEU-Kapitel belaufen sich auf 5265406908 EUR . Die Gesamtkosten des REPowerEU-Kapitels werden auf 686376998 EUR veranschlagt. Insbesondere belaufen sich die geschätzten Gesamtkosten der in Artikel 21c Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2023/435 genannten Maßnahmen auf 0 EUR, während sich die Kosten der anderen Maßnahmen im REPowerEU-Kapitel auf 686376998 EUR belaufen.

ABSCHNITT 2: FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

1.Finanziellen Beitrag

Die in Artikel 2 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt strukturiert:

1.Erste Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Seq. nb.

Bezeichnung der Maßnahme

M/T

Namen

56

FÖD Digitalisierung (I-2.05)

M

Projektmanagement für den digitalen Wandel der Justiz nach Erlass eines Erlasses

70

Plattform für den regionalen Datenaustausch (I-2.10)

M

Öffentliche Auftragsvergabe

72

Digitalisierung der Prozesse zwischen Bürgern und Unternehmen (I-2.11)

M

Inbetriebnahme neuer digitaler Plattformen

89

Einführung von 5G – nationaler Festnetz- und Mobilbreitbandplan (R-2.03)

M

EU-Konnektivitäts-Toolbox

90

Einführung von 5G – nationaler Festnetz- und Mobilbreitbandplan (R-2.03)

M

Veröffentlichung des Rechtsrahmens für die 5G-Frequenzzuteilung

110

Mobiliteitsbudget (R-3.02)

M

Annahme des Mobilitätsbudgets

116

Förderung des emissionsfreien Verkehrs – VLA (R-3.06)

M

Annahme eines Rahmens für den Aufbau der Ladeinfrastruktur in der Flämischen Region

120

Ladestationen – FED (I-3.18)

M

Annahme des Steueranreizes für die Einrichtung privater und halböffentlicher Ladestationen

126

Emissionsfreie Firmenwagen (R-3.03)

M

Annahme des Gesetzes zur Reform der Steuerregelung für Firmenwagen

135

Individuelle Beratung in der Pflichtschulbildung (I-4.03)

M

Annahme eines neuen Regelungsrahmens, in dem die Bedingungen für die Intervention des Systems festgelegt sind

137

Digitale Wende für Brüsseler Schulen (I-4.05)

T

Ausstattung der Schulen/Einrichtungen mit geeigneten IKT-Geräten und -Infrastrukturen zur Verbesserung der Gesamtleistung der Bildungssysteme

150

Entwicklung von Sozialwohnungen und Wohnungen für schutzbedürftige Personen (I-4.12)

M

Wallonische Strategie zur Deinstitutionalisierung (wallonische Gesundheitspolitik)

172

Lernkonto (R-5.03)

M

Föderale Reform zur Entwicklung des individuellen Anspruchs auf Weiterbildung der Beschäftigten.

173

Lernkonto (R-5.03)

M

Bundesreform zur Schaffung von Anreizen für Unternehmen, Schulungen anzubieten

177

Reform der Unterstützung für Arbeitsuchende in Wallonien (R-5.05)

M

Reform der Unterstützung für Arbeitsuchende in Wallonien

196

Governance-Rundschreiben Flandern (R-5.09)

M

Start der Lenkungsgruppe Kreisflandern

205

Ausgabenüberprüfungen (R-6)

M

Ausgabenüberprüfung – Pilotprojekt oder Einbeziehung in das Haushaltsverfahren (1)

209

Überwachung und Durchführung des Plans

M

Archivsystem für Audit und Kontrollen: Informationen für die Überwachung der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität

210

Überwachung und Durchführung des Plans

M

Schutz der finanziellen Interessen der EU

Ratenbetrag

942 962 800 EUR

2.Zweite Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Seq. nb.

Bezeichnung der Maßnahme

M/T

Namen

1

Verbessertes Energiezuschusssystem in der Flämischen Region (R-1.01)

M

Verbesserte Zuschussprogramme für Energie in Flandern

2

Verbessertes Energiezuschusssystem der Region Brüssel-Hauptstadt (R-1.02)

M

Inkrafttreten der neuen Verordnung über Energiezuschüsse in Brüssel

3

Verbessertes Energiezuschussprogramm der Deutschsprachigen Gemeinschaft (R-1.03)

M

Inkrafttreten einer neuen Verordnung über Energiezuschüsse in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

11

Renovierung öffentlicher Gebäude (I-1.08)

M

Anpassung der Stromverordnung zur Einführung einer zentralen Anlaufstelle für Renovierungen

18

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.15)

M

Auftragsvergabe im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

21

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.16)

M

Vergabe von Aufträgen an IPCEI-Projekte für Wasserstoff

22

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.16)

M

Vergabe von Aufträgen für Nicht-IPCEI-Wasserstoffprojekte

24

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.17)

M

Vergabe von Aufträgen für IPCEI-Projekte im Bereich Wasserstoff

27

Entwicklung der kohlenstoffarmen Industrie (I-1.18)

M

Vergabe von Aufträgen

45

Cybersicherheit und Resilienz der digitalen Gesellschaft (I-2.01)

M

Durchführung der ersten Sensibilisierungskampagne zur Cybersicherheit

54

FÖD Digitalisierung (I-2.05)

M

Die Anforderungen sind festgelegt.

57

FÖD Digitalisierung (I-2.05)

M

Veröffentlichung des Just-on-Web-Online-Portals

62

elektronische Gesundheitsdienste und Gesundheitsdaten (I-2.06)

M

Inkrafttreten des Gesetzes zur Einrichtung der Gesundheitsdatenbehörde

63

elektronische Gesundheitsdienste und Gesundheitsdaten (I-2.06)

M

Anforderungen an die Teilprojekte

68

Digitalisierung der flämischen Regierung (I-2.09)

M

Genehmigung der Unterstützung für 11 Projekte

78

Elektronische Behördendienste: Ausschreibungsverfahren (R-2.02)

M

Inkrafttreten eines neuen Rechtsrahmens

81

Entwicklung eines KI-Instituts, um diese Technologie zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen einzusetzen (I-2.14)

M

Abschluss von Pilotprojekten der KI für das „Common Good Institute“

91

Einführung von 5G – nationaler Festnetz- und Mobilbreitbandplan (R-2.03)

M

5G-Auktion

92

Einführung von 5G – nationaler Festnetz- und Mobilbreitbandplan (R-2.03)

M

Umsetzung des Statuskonnektivitäts-Instrumentariums

93

Einführung von 5G – nationaler Festnetz- und Mobilbreitbandplan (R-2.03)

M

Überarbeitung des Rechtsrahmens der drei Regionen für Strahlenschutznormen

103

Arbeiten zur Modernisierung der Eisenbahn und zur Barrierefreiheit der Bahnhöfe (I-3C)

T

Abschluss der Umbau- und Modernisierungsarbeiten und der Arbeiten zur Verbesserung der Zugänglichkeit der Bahnhöfe (Schritt 1)

112

I-3H: „Tools für intelligente Mobilität“ der Region Brüssel-Hauptstadt (I-3H)

T

Instrumente für intelligente Mobilität sind in Betrieb

117

Ladestationen – VLA (I-3.19)

M

Vergabe von Konzessionen für die Entgeltinfrastruktur

118

Ladestationen – RBC (R-3.05)

M

Erlass eines Erlasses zur Festlegung der Sicherheitsstandards und eines Bereitstellungsplans für die Infrastruktur

119

Ladestationen – WAL (R-3.04)

M

Annahme eines Plans für die Errichtung von Ladestationen

131

Bereitstellung digitaler Ausrüstung und IT-Infrastruktur für Schulen (I-4)

T

Ausstattung der Schulen/Einrichtungen mit geeigneten IKT-Geräten und -Infrastrukturen zur Verbesserung der Gesamtleistung der Bildungssysteme

136

Individuelle Beratung in der Pflichtschulbildung (I-4.03)

T

Einführung eines verstärkten Unterstützungsmechanismus für bedürftige Studierende

149

Digibanken (I-4.11)

T

Unterzeichnung von Partnerschaften zur Förderung der digitalen Inklusion

156

Rente und Ende der Laufbahn (R-4.07)

M

Aktionsplan auf der Grundlage der Ergebnisse der Beschäftigungskonferenz

164

Lern- und Karriereoffensive (I-5.04)

T

Unterstützung für Fortbildungsurlaube und Online-Schulungen in Flandern

167

Lernen und Karriereoffensive (I-5.04)

M

Unterstützung von Langzeitarbeitslosen in Flandern

168

Lebenslanges Lernen der Flämischen Gemeinschaft (R-5.04)

M

Strategiepapier zu Lern- und Karrierekonten in Flandern

169

Digitale Kompetenzen (I-5.06)

T

Entwicklung des E-Learning-Angebots in Flandern

186

Stärkung von FuE (I-5.11)

M

Vergabe öffentlicher Aufträge für FuE- und Infrastrukturprojekte

189

Verlagerung von Lebensmitteln und Entwicklung von Logistikplattformen (I-5.12)

T

Unterstützung für 30 Projekte zur Umverteilung von Lebensmitteln, vier aufstrebende Sektoren und fünf Infrastrukturprojekte

193

Reform – Schnellere Genehmigungs- und Rechtsbehelfsverfahren (R-5.06)

M

Reform der Umweltgenehmigungs- und Rechtsbehelfsverfahren

194

Reform – Ausbau der Innovationsgrundlage (R-5.07)

M

Reform der Verordnung zur Innovationsförderung

195

Brüsseler Regionalstrategie für den wirtschaftlichen Wandel (R-5.08)

M

Annahme der regionalen Strategie für den wirtschaftlichen Wandel

197

Recyclingplattform (I-5.14)

T

Vergabe von sechs öffentlichen Aufträgen für Recyclinganlagen

201

Einführung der Kreislaufwirtschaft in Wallonien (I-5.16)

M

Vergabe öffentlicher Aufträge für Projekte zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in Wallonien

206

Ausgabenüberprüfungen (R-6)

M

Ausgabenüberprüfung Integration in das Haushaltsverfahren (1) oder Pilotabschluss

213

Verbesserte Energiesubventionsregelung der Flämischen Region (I-7.02)

M

Erhöhte Energiesubventionsregelung der Flämischen Region

250

Überwachung und Durchführung des Plans

M

Anpassung des Verwaltungs- und Kontrollsystems für den Aufbau- und Resilienzplan

251

Überwachung und Durchführung des Plans

M

Vermeidung, Aufdeckung und Abschreckung von Interessenkonflikten

Ratenbetrag

1 006 646 610 EUR

3.Dritte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Folg.
Anm.:

Bezeichnung der Maßnahme

M/T

Namen

5

Renovierung von Privat- und Sozialwohnungen (I-1A)

T

Renovierung von Privatwohnungen und Sozialwohnungen (Stufe 1)

9

Renovierung von Privat- und Sozialwohnungen (R-1.01(iii))

T

Gewährung von Finanzhilfen für Heimbatterien in Flandern

12

Gebäuderenovierungen (I-1B)

T

Renovierung öffentlicher Gebäude (Schritt 1)

15

Rechtsrahmen für den H2 -Markt (R-1.04)

M

Inkrafttreten der neuen oder geänderten Gesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, um die Marktentwicklung von H2 zu ermöglichen

15a

Rechtsrahmen für den Transport von Kohlendioxid (CO 2) durch Pipelines in Flandern (R-1.05)

M

Inkrafttreten der neuen oder geänderten Dekrete und damit zusammenhängenden Verordnungen zur Ermöglichung des Transports von Kohlendioxid (CO 2) durch Pipelines in Flandern

38

Biologische Vielfalt und Anpassung an den Klimawandel (I-1.22)

M

Gewährung von Finanzhilfen für Projekte zur Errichtung von zwei Nationalparks

42

Blauer Deal (I-1.24)

M

Landkäufe zur Stärkung der biologischen Vielfalt und/oder zur Abschwächung der Auswirkungen des Klimawandels

44

Cybersicherheit und Resilienz der digitalen Gesellschaft (I-2.01)

M

Benachrichtigung über die Zuschlagserteilung für öffentliche Ausschreibungen

46

Cybersicherheit und Resilienz der digitalen Gesellschaft (I-2.01)

T

Instrumente zur Erhöhung der Abwehrfähigkeit gegenüber Cyberangriffen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen

47

Cybersicherheit und Resilienz der digitalen Gesellschaft (I-2.01)

M

Global cybersecurity governance framework within the Ministry of Foreign Affairs (Globaler Governance-Rahmen für Cybersicherheit im Außenministerium)

51

Digitalisierung IPSS/OISZ (I-2.04) (Teilmaßnahme 2)

T

Die gesamte Kommunikation des öffentlichen Instituts für soziale Sicherheit (IPSS) ist digital und die Daten werden zentralisiert/konsolidiert.

77

Vereinfachung der Verwaltungsverfahren (R-2.01)

M

Inkrafttreten von Maßnahmen zur Vereinfachung der Online-Gründung eines Unternehmens

82

Entwicklung eines KI-Instituts, um diese Technologie zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen einzusetzen (I-2.14)

M

Im Rahmen der KI für das „Common Good Institute“ eingerichtetes Expertenteam

99

Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wallonien (I-3b)

T

Beginn größerer Infrastrukturarbeiten für den Busverkehr (intelligente Straßensignale und leichte U-Bahn (Charleroi))

104

Arbeiten zur Modernisierung der Eisenbahn und zur Barrierefreiheit der Bahnhöfe (I-3C)

T

Abschluss der Umbau- und Modernisierungsarbeiten und der Arbeiten zur Verbesserung der Zugänglichkeit der Bahnhöfe (Schritt 2)

111

Leistung der SNCB/INFRABEL (R-3.01)

M

Genehmigung der neuen Leistungsverträge der NMBS-SNCB und von Infrabel sowie des mehrjährigen Investitionsplans, Vertrag

113

Zuschüsse zur Verkehrsverlagerung (I-3.14)

T

Erste 4375 neue Anträge auf Zuschüsse zur Verkehrsverlagerung

121

Ladestationen (I-3F)

T

Zusätzliche operative halböffentliche und öffentliche Ladepunkte (Schritt 1)

124

Emissionsbetrug (R-3.07)

M

Annahme des Rechtsrahmens für die Überwachung der Fahrzeugemissionen in Flandern

127

Digisprong (R-4.01)

M

Annahme eines neuen IKT-Rahmens für die Pflichtschulbildung in Flandern

128

Hochschulförderungsfonds (R-4.02)

M

Zukunftsvision für eine zukunftsorientierte, flexible und digitale Hochschulbildung

134

Hochschulförderungsfonds (I-4.02)

T

Verbesserung des Hochschulbildungsangebots in Flandern, um es zukunftssicherer und flexibler zu machen

140

Bekämpfung von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt (R-4.04)

M

Angepasster Rechtsrahmen und verbesserte Anwendung diskriminierender Tests

141

Ein integrativer Arbeitsmarkt (R-4.06)

T

Abschluss sektorspezifischer Nichtdiskriminierungsmaßnahmen

143

Umschulungsstrategie (I-4.07)

M

Gewährung von Finanzhilfen im Zusammenhang mit Initiativen für soziale Innovation

146

Digitale Integration für Belgien (I-4.08)

T

Gewährung von Zuschüssen

148

Geschlecht und Arbeit (I-4.10)

T

Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen

154

Bau und Renovierung der frühkindlichen Infrastruktur (I-4.13)

T

Vergabe von Bauaufträgen an Projektträger

159

A6K/E6K Digitale und technologische Innovationen und Trainingszentren (I-5.01)

M

Aktivität entwickelt über A6K-E6K

174

Lernkonto (R-5.03)

M

Reform zur Einführung einer obligatorischen Registrierung bei der öffentlichen Arbeitsverwaltung

184

FuE: Minimierung des Abfalls während des Abbaus (I-5.10)

M

Vergabe eines öffentlichen Auftrags für den Bau einer Materialbehandlungsanlage (Matte)

207

Ausgabenüberprüfungen (R-6)

M

Einbeziehung der Ausgabenüberprüfung in das Haushaltsverfahren (1) oder (2)/Ex-post-Analyse der Ausgabenüberprüfung

228

Rechtsbehelfsverfahren beim Staatsrat (R-7.02)

M

Inkrafttreten entsprechender Rechtsvorschriften

229

PV-Verpflichtung für Großverbraucher (R-7.03)

M

Inkrafttreten entsprechender Rechtsvorschriften

Ratenbetrag

 688829691 EUR

4.Vierte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Seq. nb.

Bezeichnung der Maßnahme

M/T

Namen

15ter

Rechtsrahmen für den CO2 -Markt in Wallonien (R-1.06)

M

Inkrafttreten eines Dekrets zur Förderung der Marktentwicklung von CO2 in Wallonien

40

Ökologische Defragmentierung (I-1.23)

T

Abschluss von Projekten zur ökologischen Defragmentierung

59

Digitalisierung FP (I-2.05) (Teilmaßnahme 1: Digitaler Wandel der Justiz)

M

Datenbank für die Datenerhebung

83

Entwicklung eines KI-Instituts, um diese Technologie zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen einzusetzen (I-2.14)

M

Erbrachte Dienstleistungen

94

Radverkehrsinfrastruktur (I-3A)

M

Beginn aller Rad- und Fußgängerprojekte

95

Radverkehrsinfrastruktur (I-3A)

T

Neue und renovierte Radwege

102

Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wallonien (I-3b)

M

Unterzeichnung des öffentlichen Dienstleistungsvertrags der OTW („Opérateur de Transport de Wallonie“)

122

Ladestationen (I-3F)

T

Zusätzliche private, halböffentliche und öffentliche Ladepunkte (Schritt 2)

129

Rechtsvorschriften zur Verringerung von Schulabbruch und Fehlzeiten und zur Bekämpfung dauerhafter Ausgrenzung (R-4.03)

M

Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Schulabbruchs

133

Digitale Strategie für Hochschulbildung und Erwachsenenbildung (I-4.04)

T

Gewährung von Finanzhilfen für digitale Ausrüstung

138

Digitale Wende für Brüsseler Schulen (I-4.05)

T

Ausstattung der Schulen mit IKT-Geräten und WLAN-Zugangspunkten zur Verbesserung der Gesamtleistung der Bildungssysteme

139

Umschulungsstrategie (R-4.05)

M

Rechtsakte zur Förderung der Eingliederung benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt

144

Umschulungsstrategie (I-4.07)

T

Beratung von Arbeitsuchenden in Bezug auf Sprachkenntnisse und digitale Kompetenzen

151

Entwicklung von Sozialwohnungen und Wohnungen für schutzbedürftige Personen (I-4.12)

T

Vergabe eines Teils der Arbeiten

157

Rente und Ende der Laufbahn (R-4.07)

M

Vorschlag für eine Rentenreform

158

Rente und Ende der Laufbahn (R-4.07)

M

Annahme der Rentenreform

165

Lernen und Karriereoffensive (I-5.04)

T

Unterstützung von Unternehmen in Flandern durch Kompetenzprüfungen und Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen

166

Strategie zur Wiederbelebung des Arbeitsmarktes mit Schwerpunkt auf Effizienz und Optimierung der Aktivierungs- und Ausbildungspolitik (I-5.05)

T

Aktivierungsunterstützung für Arbeitsuchende und Arbeitnehmer in Brüssel

170

Digitale Kompetenzen (I-5.06)

M

Digitale Instrumente und Dienste für Bürgerinnen und Bürger, Arbeitgeber und VDAB-Partner

188

Verlagerung von Lebensmitteln und Entwicklung von Logistikplattformen (I-5.12)

M

Vergabe öffentlicher Bauaufträge für den Bau von zwei Logistikzentren im Lebensmittelsektor

208

Ausgabenüberprüfungen (R-6)

M

Einbeziehung der Ausgabenüberprüfung in das Haushaltsverfahren/Ex-post-Analyse der Ausgabenüberprüfung

211

Überarbeitung des Kodex für Luft, Klima und Energie – RBC (R-7.01)

M

Neue Verpflichtungen für die Gebäuderenovierung

212

Verbesserte Energiesubventionsregelung – BCR (I-7.01)

T

Renovierung von Wohngebäuden 

214

Energiezuschüsse – Deutschsprachige Gemeinschaft (I-7.03)

T

Renovierung von Privatwohnungen

219

Forschungsplattform für die Energiewende (I-7.11)

M

Gewährung öffentlicher Zuschüsse

230

Beschleunigung der Energiewende (R-7.04)

M

Inkrafttreten entsprechender Rechtsvorschriften

233

Optimierung der Energieverteilung (I-7.17)

M

Gewährung von Subventionen an die beiden wichtigsten Stromnetzbetreiber in der Wallonischen Region

Ratenbetrag

 656896372 EUR

5.Fünfte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Seq. nb.

Bezeichnung der Maßnahme

M/T

Namen

7

Renovierung von Privat- und Sozialwohnungen (I-1A)

T

Renovierung von Privatwohnungen und Sozialwohnungen

13

Gebäuderenovierungen (I-1B)

T

Renovierung von Gebäuden (Schritt 2)

20

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.15)

T

Abgeschlossene Projekte

65

Digitalisierung von ONE (I-2.07)

M

Digitale Plattformen sind barrierefrei

69

Digitalisierung der flämischen Regierung (I-2.09)

M

Digitalisierungsprojekte

73

Digitalisierung der Prozesse zwischen Bürgern und Unternehmen (I-2.11)

T

3 digitale Plattformen

100

Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wallonien (I-3b)

T

Ausstattung von Kreuzungen mit intelligenten Straßenverkehrsampeln

106

Canal Albert und Trilogiport (I-3.11)

M

Vergabe von Aufträgen für die Arbeiten an den Brücken über Canal Albert/und einer neuen Plattform in Trilogiport

108

Speicherung, Analyse und Visualisierung von Mobilitätsdaten auf einer digitalen Plattform (I-3D)

T

Einrichtung von Anwendungsfällen für Mobilitätsdaten

115

Ökologisierung der Busflotte (I-3G)

T

In Flandern, Brüssel und Wallonien gelieferte umweltfreundliche Busse und in Flandern gelieferte Ladeinfrastrukturen

254

Reform der Kraftfahrzeugsteuer der Wallonischen Region (R-3.08)

M

Inkrafttreten des Rechtsakts zur Reform der Kraftfahrzeugsteuer

160

Modernisierung der Weiterbildungsinfrastruktur (I-5.03)

T

Gebäude und Ausrüstung

161

EU-Biotech-Campus (I-5.02)

T

Gebäude und Ausrüstung

175

Zeitliche Begrenzung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit und verbesserte degressive Struktur der Leistungen bei Arbeitslosigkeit (R 5.01)

M

Föderale Reform der Leistungen bei Arbeitslosigkeit

190

Verlagerung von Lebensmitteln und Entwicklung von Logistikplattformen (I-5.12)

T

Bau und Ausrüstung von zwei Logistik-Drehkreuzen abgeschlossen

192

Digitalisierung des wallonischen Tourismussektors (I-5.13)

T

Zahl der touristischen Unterkünfte, Organisationen oder Attraktionen, die auf der regionalen Outil-Vermarktung zur Verfügung stehen

255

Kapitalzuführung für Participatiemaatschappij Vlaanderen (PMV) zur Unterstützung von Biotechnologieunternehmen (I-5.19)

M

Investitionspolitik

216

Energie- und Klimamaßnahmen in öffentlichen Gebäuden – Bundesland (I-7.05)

T

Installationsprojekte

220

Forschungsplattform für die Energiewende (I-7.11)

M

Beschaffung der Geräte

Ratenbetrag

 463459423 EUR

6.Sechste Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Seq. nb.

Bezeichnung der Maßnahme

M/T

Namen

14

Gebäuderenovierungen (I-1B)

T

Renovierung von Gebäuden (Schritt 3)

14a

Gebäuderenovierungen (I-1B)

T

Renovierung von Gebäuden (Schritt 4)

23

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.16)

M

Abschließende Projektberichte

26

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.17)

M

Abschluss der im Rahmen der Ausschreibung vergebenen Projekte

28

Entwicklung der kohlenstoffarmen Industrie (I-1.18)

M

Ausgestellte positive Bewertungsschreiben

37

Biologische Vielfalt und Anpassung an den Klimawandel (I-1.22)

M

Abschlussberichte über Naturschutzprojekte

39

Biologische Vielfalt und Anpassung an den Klimawandel (I-1.22)

M

Abschlussbericht über Infrastrukturarbeiten in zwei Nationalparks

43

Blauer Deal (I-1.24)

T

Umsetzung von Projekten im Rahmen des Blauen Deals

43a

Blauer Deal (I-1.24)

T

Auszahlungen im Rahmen der Programme des Blauen Deals

49

Cybersicherheit: 5G (I-2.02)

M

Integration der Systeme

50

Cybersicherheit: NTSU/CTIF-Abhörregister (I-2.03)

M

Digitales Register der abgefangenen privaten Kommunikation

52

Digitalisierung IPSS/ OISZ (I-2.04) (Teilmaßnahme 1)

M

Digitale Programme

53

Digitalisierung IPSS/ OISZ (I-2.04) (Teilmaßnahme 3)

M

Digitale Lösung verfügbar – Interaktive Plattform (IPSS/OISZ)

55

FÖD Digitalisierung (I-2.05)

M

Digitalisierungsprojekte werden durchgeführt

58

FÖD Digitalisierung (I-2.05)

M

Interne Sammlung von Gerichtsentscheidungen

60

Digitalisierung SFPS (I-2.05)

M

Fallbearbeitungssystem für sieben Einrichtungen vorhanden

61

FÖD Digitalisierung (I-2.05)

M

Die Front-End-Schnittstelle wird genutzt.

64

elektronische Gesundheitsdienste und Gesundheitsdaten (I-2.06)

M

Durchführung von Digitalisierungsprojekten

66

Digitalisierung des Kultur- und Mediensektors (I-2.08)

T

Digitalisierung audiovisueller und audiovisueller Werke und Schaffung einheimischer digitaler Werke

67

Digitalisierung des Kultur- und Mediensektors (I-2.08)

T

Nutzung digitaler Instrumente

80

Abdeckung weißer Flecken durch Glasfasernetze (I-2.13)

T

Abdeckung

84

Verbesserung der Anbindung von 35 Gewerbegebieten in Wallonien (I-2.15)

T

Glasfaseranbindung für 35 Gewerbegebiete

96

Radverkehrsinfrastruktur (I-3A)

T

Neue und renovierte Radwege

96b

Fahrradinfrastruktur – Vélo Plus – FED (I-3.03b)

T

Neue und renovierte Radwege

97

Radverkehrsinfrastruktur – VeloPlus – RBC (I-3.03a)

T

Neue öffentliche Fahrradstellplätze

101

Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wallonien (I-3b)

T

Fertigstellung der Arbeiten und Kreuzungen mit intelligenten Straßenlichtern

105

Arbeiten zur Modernisierung der Eisenbahn und zur Barrierefreiheit der Bahnhöfe (I-3C)

T

Durchführung von Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten im Schienenverkehr und von Arbeiten zur Barrierefreiheit von Bahnhöfen (Schritt 3)

107

Canal Albert und Trilogiport (I-3.11)

T

Lieferung der Brücken über Canal Albert/und einer neuen Plattform am Trilogiport

109

IT-Module für den Schienenverkehr (I-3E)

T

Schiene – Intelligente Mobilität

115 b

Ökologisierung der Busflotte – (I-3G)

T

Umweltfreundliche Busse, Ladeinfrastrukturen und ein Busdepot in Wallonien

125

Emissionsbetrug (R-3.07)

M

IT-System, das Emissionsdaten mit Beobachtungen regelmäßiger technischer und Straßenverkehrssicherheitsüberprüfungen einbezieht

147

Digitale Plattformen für Häftlinge (I-4.09)

M

Einführung einer digitalen Plattform

152

Entwicklung von Sozialwohnungen und Wohnungen für schutzbedürftige Personen (I-4.12)

T

Installation von Fernassistenzkästen für schutzbedürftige Personen

155

Bau und Renovierung der frühkindlichen Infrastruktur (I-4.13)

T

Eröffnung von Kinderbetreuungsplätzen

153

Entwicklung von Sozialwohnungen und Wohnungen für schutzbedürftige Personen (I-4.12)

T

Bewohnbare Wohneinheiten

162

A6K/E6K Digitale und technologische Innovationen und Trainingszentren (I-5.01)

T

Abschluss der Renovierung und Erweiterung von A6K-E6K

163

Modernisierung der Weiterbildungsinfrastruktur (I-5.03)

T

Gebäude und Ausrüstung

171

Digitales lebenslanges Lernen (I-5.07)

M

Gebäude, die für Schulungen zu digitalen Kompetenzen ausgerüstet sind

179

Nuklearmedizin (I-5.08)

M

Bau und Inbetriebnahme der Radioisotopanlage (FANC und FAGG)

180

Nuklearmedizin (I-5.08)

M

Fertigstellung des Technologiepakets

185

FuE: Minimierung des Abfalls während des Abbaus (I-5.10)

M

Bau, Ausrüstung und Inbetriebnahme einer Materialbehandlungsanlage (MaT); Tisch-Top-Studie abgeschlossen

187

Stärkung von FuE (I-5.11)

M

Geförderte FuEuI- und Infrastrukturprojekte

191

Verlagerung von Lebensmitteln und Entwicklung von Logistikplattformen (I-5.12)

T

Abschluss des Baus von mindestens 2 Infrastrukturteilen, 22 kleinen Infrastrukturen und Durchführung von 4 größeren Strukturierungsprojekten und Stärkung von 5 dezentralen Logistik-Drehkreuzen

198

Recyclingplattform (I-5.14)

T

Abschluss der Arbeiten in sechs Recyclinganlagen

200

Belgisches Builds-Back-Rundschreiben (I-5.15)

M

Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen für KMU und von Kreislaufprojekten

202

Einführung der Kreislaufwirtschaft in Wallonien (I-5.16)

T

Abschluss von Projekten zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in Wallonien

256

Kapitalzuführung für Participatiemaatschappij Vlaanderen (PMV) zur Unterstützung von Biotechnologieunternehmen (I-5.19)

M

Eigenkapitalzuführung

215

Renovierung von Sozialwohnungen – WAL (I-7.04)

T

Solarpaneele und Wärmepumpen in Sozialwohnungen

217

Energiemaßnahmen in AWV-Gebäuden (I-7.10)

T

Abgeschlossene Energiemaßnahmenprojekte

218

Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden – VLA (I-7)

T

Energieeffiziente Renovierung öffentlicher Gebäude

225

Aufruf zu Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft (I-7.14)

T

Abschluss der im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen vergebenen Projekte

231

Beschleunigung der Energiewende (R-7.04)

M

Inkrafttreten des Rechtsakts

234

Optimierung der Energieverteilung (I-7.17)

T

Installation intelligenter Zähler

236

Investitionen in die Elektrifizierung der Hafeninfrastruktur der Flämischen Region (I-7.18)

M

Annahmeschreiben

242

Ökologisierung der Busflotte – BCR (I-7.21)

T

Gelieferte Elektrobusse

244

Öffentliche LED-Beleuchtung – VLA (I-7.23)

T

LED-Beleuchtung installiert

245

Effizientes Schienennetz – FED (I-7.24)

T

Re-Electrification of rail lines (Neustromung von Eisenbahnstrecken)

246

Ladeinfrastruktur für Busse – BCR (I-3.21)

T

Installierte Ladeinfrastruktur

249

SMELD – GEFÜTTERT (I-5.18)

M

Errichtung eines industriellen Schmelzofens

252

Programm des Landes zur Wiederherstellung der Meeresumwelt (I-1.25)

T

Abschluss von Studien zur Wiederherstellung der Meeresumwelt

257

Kapitalzuführung an SFPIM Defence of the Federal State (I-5.20)

M

Investitionspolitik und Verwaltungs- und Kontrollsystem der SFPIM-Verteidigung

253

Offshore-Energieprojekt des Föderalstaats (I-1.26)

T

Abschluss von Offshore-Energieprojekten

258

Kapitalzuführung an SFPIM Defence of the Federal State (I-5.20)

M

Eigenkapitalzuführung

260

Renovierung privater Gebäude in der Wallonischen Region (I-7.26)

T

Energetische Renovierungsprämien für private Wohngebäude

261

Verbesserte Energiesubventionsregelung“ – BCR (I-7.01)

T

Renovierung von Wohngebäuden

262

Renovierung von Sozialwohnungen in der Region Brüssel-Hauptstadt (I-1.02)

T

Renovierung von Sozialwohnungen

Ratenbetrag

1 275 155 339 EUR

2.Darlehen

Die in Artikel 3 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt strukturiert:

7.Erste Tranche (Darlehen):

Seq. nb.

Bezeichnung der Maßnahme

M/T

Namen

54b

Digitalisierung SPF (I-2.05a)

M

Die Anforderungen sind festgelegt.

239

Offshore-Energieinsel (I-7.20)

M

Abschluss von FEED und Umweltstudien

Ratenbetrag

 48840000 EUR

8.Zweite Tranche (Darlehen):

Seq. nb.

Bezeichnung der Maßnahme

M/T

Namen

240

Offshore-Energieinsel (I-7.20)

M

Umweltgenehmigungen für Energieinseln erteilt

Ratenbetrag

24420000 EUR

9.Dritte Tranche (Darlehen):

Seq. nb.

Bezeichnung der Maßnahme

M/T

Namen

55b

Digitalisierung SPF (I-2.05a)

M

Digitalisierungsprojekte werden durchgeführt

98

Radverkehr & Fußgängerinfrastruktur – Schuman (I-3.04)

T

Neuer öffentlicher Raum für Fußgänger, Radfahrer und öffentliche Verkehrsmittel in Schuman

241

Offshore-Energieinsel (I-7.20)

M

Abschluss der Arbeiten im Zusammenhang mit der Energieinsel

259

Ausgeweitete Maßnahme: Kapitalzuführung an SFPIM Defence of the Federal State (I-5.21)

M

Eigenkapitalzuführung

Ratenbetrag

 156840000 EUR



ABSCHNITT 3: ZUSÄTZLICHE MODALITÄTEN

1. Modalitäten für die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans

Die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans Belgiens erfolgen gemäß den folgenden Modalitäten:

Die Umsetzung des belgischen Aufbau- und Resilienzplans wird sowohl auf föderaler Ebene als auch auf Ebene jeder für die Durchführung der Maßnahmen des Plans zuständigen Stelle getrennt überwacht. Der Staatssekretär für Wiederaufbau und strategische Investitionen ist für die Koordinierung der Umsetzung des Plans auf föderaler Ebene zuständig. Angesichts des breiten Spektrums der im Plan enthaltenen Maßnahmen, für die die Zuständigkeiten auf sieben Stellen verteilt sind, ist der föderale Koordinator für die Überwachung der kohärenten Umsetzung des Plans zuständig.

Die politische Überwachung des Plans erfolgt durch die Interministerielle Konferenz. Den Vorsitz in der interministeriellen Konferenz führt der Staatssekretär für Wiederaufbau und strategische Investitionen und setzt sich aus Vertretern des Bundes, der Regionen und der Gemeinschaften zusammen.

Die administrative Überwachung des Plans erfolgt durch einen bundesübergreifenden Begleitausschuss. Der Begleitausschuss setzt sich aus Vertretern aller Einrichtungen zusammen, die für die Berichterstattung und administrative Folgemaßnahmen zu den unter ihrer Verantwortung stehenden Projekten zuständig sind. Den Vorsitz im Begleitausschuss führt der Ständige Sekretär des Föderalen Öffentlichen Dienstes BOSA („Federale overheidsdienst beleid en ondersteuning“), der die Kontinuität der Gesamtkoordinierung des Plans und der technischen Kontakte mit der Kommission in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretär für Erholung und strategische Investitionen gewährleistet. Der Begleitausschuss überwacht die Durchführung und die Ergebnisse des Plans, koordiniert die Ausarbeitung jedes Zahlungsantrags, ermittelt das Risiko, dass Etappenziele nicht erreicht werden, und schlägt Lösungen für den Fall vor, dass Risiken eintreten.

Jede Einrichtung überwacht die Fortschritte der Investitions- und Reformvorhaben im Rahmen des Plans. Jede Regierungsebene richtet eine zentrale Koordinierungsstelle ein, die für die horizontale Überwachung und Koordinierung der unter ihrer Verantwortung stehenden Maßnahmen zuständig ist. Die zentralen Koordinierungsebenen auf regionaler/kommunaler Ebene stellen die Überwachung und Berichterstattung in einem digitalen Überwachungsinstrument sicher, das es dem bundesübergreifenden Begleitausschuss ermöglicht, die Umsetzung des Plans zu verfolgen.

Belgien benannte zwei Stellen als Prüfbehörden: Vlaamse Auditautoriteit (VAA) für die Flämische Region und die Flämische Gemeinschaft und Corps Interfédéral de l’Inspection des Finances (CAIF) für den Föderalstaat und die übrigen Regionen und Gemeinschaften (Region Brüssel-Hauptstadt, Wallonische Region, Französische Gemeinschaft und Deutschsprachige Gemeinschaft). Beide Einrichtungen sind von den Stellen, die die Aufbau- und Resilienzfazilität in Belgien umsetzen, unabhängig.

Der belgische Plan nennt die verschiedenen Stellen, die für die Durchführung, Überwachung und Kontrolle der Projekte in jeder der sieben Entitäten (Föderalstaat, Flämische Region, Flämische Gemeinschaft, Wallonische Region, Region Brüssel-Hauptstadt, Französische Gemeinschaft und Deutschsprachige Gemeinschaft) zuständig sind. Die für die Durchführung zuständigen Dienststellen (Verwaltungsbehörden) und die Prüfungs- und Kontrollbehörden (Prüfbehörden) sind auch für die Überprüfung von Projekten zuständig, die aus anderen EU-Fonds finanziert werden, was ihnen einen Gesamtüberblick über die EU-Finanzierung ermöglicht und dazu beiträgt, das Risiko einer Doppelfinanzierung zu verringern.

2. Modalitäten für die Gewährung des uneingeschränkten Zugangs der Kommission zu den zugrunde liegenden Daten

Um der Kommission uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden relevanten Daten zu gewähren, trifft Belgiens folgende Vorkehrungen:

Der Staatssekretär für Wiederaufbau und strategische Investitionen koordiniert die Umsetzung des Plans, während die Überwachung auf politischer Ebene durch die interministerielle Konferenz und auf Verwaltungsebene durch den zwischenstaatlichen Begleitausschuss erfolgt. Insbesondere fungiert der Staatssekretär für Wiederaufbau und strategische Investitionen als Koordinierungsstelle für die Überwachung der Fortschritte bei Etappenzielen und Zielwerten, für die Überwachung und gegebenenfalls Durchführung von Kontroll- und Prüftätigkeiten sowie für die Bereitstellung von Berichten und Zahlungsanträgen. Sie koordiniert die Berichterstattung über Etappenziele und Zielwerte, relevante Indikatoren, aber auch qualitative Finanzinformationen und andere Daten, z. B. über Endempfänger. Die Datenkodierung erfolgt in dezentralen IT-Systemen in verschiedenen Ministerien, die verpflichtet sind, dem Staatssekretär für Wiederaufbau und strategische Investitionen die erforderlichen Daten zu übermitteln.

Gemäß Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 übermittelt Belgien bei der Kommission nach Erreichen der einschlägigen vereinbarten Etappenziele und Zielwerte gemäß Abschnitt 2.1 dieses Anhangs einen ordnungsgemäß begründeten Antrag auf Zahlung des Finanzbeitrags. Belgien stellt sicher, dass die Kommission auf Antrag uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten hat, die die ordnungsgemäße Begründung des Zahlungsantrags stützen, und zwar sowohl für die Bewertung des Zahlungsantrags gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 als auch für Prüfungs- und Kontrollzwecke.

(1) gemeinsam von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) und der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) veröffentlichte Normen. ISO27001 ist Teil von ISO27000 (auch bekannt als „ISMS-Normenfamilie“ oder „ISO27K“) und umfasst die Informationssicherheit.
(2) Vgl. Anhang Ia der Loi portant assentiment à l‚accord de coopération du 5 octobre 2018 entre l’Etat fédéral, la Région flamande, la Région wallonne et la Région de Bruxelles-Capitale relatif au financement des infrastructures ferroviaires stratégiques/Wet houdende instemming met het samenwerkingsakkoord van 5 oktober 2018 tussen de Federale, het Vlaamse Gewest, het Waalse Gewest en het Brusselse Hoofdstedelijke Gewest betreffende de financiering van de strategische spoorweginfrastructuren, Belgisches Staatsblatt – 11.3.2019 – Belgisch Staatsblad
(3) Dies schließt an die länderspezifische Empfehlung 3 von 2018 an: „Bewältigung der wachsenden Mobilitätsherausforderungen, insbesondere durch Investitionen in neue oder bestehende Verkehrsinfrastrukturen und verstärkte Anreize zur Nutzung öffentlicher und emissionsarmer Verkehrsmittel“
(4)  Ausgenommen a) Vermögenswerte und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die damit verbundene Erdgas nutzende Übertragungs- und Verteilungsinfrastruktur, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Verwendung fossiler Brennstoffe vorübergehend und für den rechtzeitigen Übergang zu einem Betrieb ohne fossile Brennstoffe technisch unvermeidbar ist.
(5)  Werden mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, so ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(6) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(7) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(8)  Es wird davon ausgegangen, dass ein Endempfänger einen „wesentlichen Schwerpunkt“ auf einen Sektor oder eine Geschäftstätigkeit legt, wenn dieser Sektor oder diese Tätigkeit im Verhältnis zu den Bruttoeinnahmen, dem Gewinn oder der Kundenbasis des Endempfängers als wesentlicher Teil seiner Geschäftstätigkeit ermittelt wird. Die Bruttoeinnahmen aus dem zugangsbeschränkten Sektor oder der zugangsbeschränkten Tätigkeit dürfen in keinem Fall 50 % der Bruttoeinnahmen übersteigen.
(9)

Ausgenommen a) Vermögenswerte und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die damit verbundene Erdgas nutzende Übertragungs- und Verteilungsinfrastruktur, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Verwendung fossiler Brennstoffe vorübergehend und für den rechtzeitigen Übergang zu einem Betrieb ohne fossile Brennstoffe technisch unvermeidbar ist.

(10)  Einschließlich Tätigkeiten und Anlagen im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen. Werden mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, so ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
(11)

Umweltschädliche Fahrzeuge werden als nicht emissionsfreie Fahrzeuge definiert.

(12)  Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene vorliegen.
(13)  Ausgenommen a) Vermögenswerte und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die damit verbundene Erdgas nutzende Übertragungs- und Verteilungsinfrastruktur, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Verwendung fossiler Brennstoffe vorübergehend und für den rechtzeitigen Übergang zu einem Betrieb ohne fossile Brennstoffe technisch unvermeidbar ist. ; C) Luftfahrzeuge, die für den Katastrophenschutz oder die Brandbekämpfung eingesetzt werden, und Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung, die auf den besten verfügbaren Umweltleistungsniveaus in dem Sektor beruhen; und d) den Bau neuer Straßenverbindungen, Brücken und/oder Tunnel mit einer individuellen Länge von weniger als 20 km sowie die Renovierung von Straßen, Brücken und/oder Tunneln.
(14)  Werden mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, so ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(15) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(16) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(17)  Es wird davon ausgegangen, dass ein Endempfänger einen „wesentlichen Schwerpunkt“ auf einen Sektor oder eine Geschäftstätigkeit legt, wenn die Bruttoeinnahmen aus dem eingeschränkten Sektor oder der eingeschränkten Tätigkeit 50 % der Bruttoeinnahmen übersteigen.
(18)

Ausgenommen a) Vermögenswerte und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die damit verbundene Erdgas nutzende Übertragungs- und Verteilungsinfrastruktur, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Verwendung fossiler Brennstoffe vorübergehend und für den rechtzeitigen Übergang zu einem Betrieb ohne fossile Brennstoffe technisch unvermeidbar ist.

(19)  Einschließlich Tätigkeiten und Anlagen im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen. Werden mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, so ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(20)

Umweltschädliche Fahrzeuge werden als nicht emissionsfreie Fahrzeuge definiert.

(21)  Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.