11.11.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 295/53


BESCHLUSS 2005/784/GASP DES RATES

vom 7. November 2005

zur Verlängerung und Änderung des Beschlusses 1999/730/GASP im Hinblick auf einen Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen in Kambodscha

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2002/589/GASP des Rates vom 12. Juli 2002 betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Handfeuerwaffen und leichten Waffen (1), insbesondere auf Artikel 6 in Verbindung mit Artikel 23 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 15. November 1999 den Beschluss 1999/730/GASP (2) über einen Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen in Kambodscha angenommen.

(2)

Der Beschluss 1999/730/GASP wurde zuletzt durch den Beschluss 2004/792/GASP verlängert und geändert.

(3)

Einige Endziele konnten nicht bis zum 15. November 2005, dem Zeitpunkt, zu dem die Geltungsdauer des Beschlusses 1999/730/GASP endet, erreicht werden, andere sollten nach diesem Zeitpunkt weiter gefestigt werden. Bei dem betreffenden Projekt handelt es sich um ein mehrjähriges Projekt.

(4)

Der Beschluss 1999/730/GASP sollte daher verlängert und geändert werden —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Der Beschluss 1999/730/GASP wird wie folgt geändert:

a)

In Artikel 3 Absatz 1 wird der Betrag des finanziellen Bezugsrahmens „1 375 565 EUR“ durch die Angabe „600 000 EUR“ ersetzt.

b)

In Artikel 4 Absatz 2 wird das Datum „15. November 2005“ durch „15. November 2006“ ersetzt.

c)

Artikel 5 wird gestrichen.

d)

Der Anhang wird durch den im Anhang zu diesem Beschluss beigefügten Text ersetzt.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am 16. November 2005 wirksam.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 7. November 2005.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. STRAW


(1)   ABl. L 191 vom 19.7.2002, S. 1.

(2)   ABl. L 294 vom 16.11.1999, S. 5. Zuletzt geändert durch den Beschluss 2004/901/GASP (ABl. L 379 vom 24.12.2004, S. 111).


ANHANG

„ANHANG

MANDAT DES PROJEKTLEITERS (2006)

1.

Der Projektleiter setzt in Zusammenarbeit mit den kambodschanischen Streitkräften die Arbeiten im Zusammenhang mit der Registrierung, Verwaltung und Sicherung der Waffenbestände und mit der Entwicklung von Politiken, Leitlinien und Praktiken in diesem Bereich fort. Dazu verfolgt der Projektleiter die zuvor in der Militärregion 1 (Stung Treng), der Militärregion 2 (Kampong Cham), der Militärregion 3 (Kampong Speu), der Militärregion 4 (Siem Reap), der Militärregion 5 (Battambang), der Sondermilitärregion (Phnom Penh) und bei der Königlichen Gendarmerie durchgeführten Projekte. In enger Zusammenarbeit mit dem Verteidigungsministerium konzipiert er ein weiteres Projekt zur sicheren Lagerung und Registrierung von Waffen der Luftwaffe und der Marine und setzt dieses Projekt um. Dazu gehören der Aufbau mittelfristiger und kurzfristiger Lagerkapazitäten, die Schulung des einschlägigen Personals auf allen Ebenen und die Registrierung aller Waffen in der zentralen Datenbank des Verteidigungsministeriums. Das verwirklichte Projekt beinhaltet Unterstützung — mit Hilfe entsprechender Experten — für das Regierungsprogramm zur Vernichtung überschüssiger Waffenbestände der Armee, gegebenenfalls auch eingesammelter Waffen und überschüssiger Waffen der Polizei- und Sicherheitskräfte im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen.

2.

Erforderlichenfalls wird der Projektleiter die Regierung, internationale Organisationen und lokale nichtstaatliche Organisationen weiterhin in Fragen der Waffensicherung und der gegenwärtigen und früheren Aktivitäten des ASAC-Projekts der EU beraten und — wenn möglich — unterstützen.

3.

Der Projektleiter trägt dafür Sorge, dass geeignete Verfahren zur wirksamen Überwachung und Bewertung der Maßnahmen geschaffen werden. Hierzu bemüht er sich um die volle Mitwirkung der Regierung Kambodschas sowie der Polizei- und der Sicherheitskräfte.

4.

Nach dem Abschluss des Projekts zur sicheren Lagerung und Registrierung von Waffen der Luftwaffe und der Marine führt der Projektleiter die gemäß seinem Mandat für 2005 erstellten Pläne zur Konsolidierung der Registrierung, Verwaltung und Sicherung von Waffenbeständen sowie zum Abschluss und zur Abwicklung des Projekts aus.“