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4.10.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 333/16 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.9575 — Renault/Mobivia/Exadis)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2019/C 333/06)
1.
Am 25. September 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Renault S.A.S („Renault“, Frankreich), |
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Mobivia S.A. („Mobivia“, Frankreich), |
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Exadis (Frankreich). |
Renault und Mobivia übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von Exadis.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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Die Unternehmensgruppe Renault ist in erster Linie in der Entwicklung, der Herstellung und dem Vertrieb von Kraftfahrzeugen über ihr Handelsnetz sowie in der Herstellung und dem Vertrieb von Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge tätig. |
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Die Unternehmensgruppe Mobivia ist in erster Linie im Bereich des Kfz-Kundendienstes tätig, d. h. in der Wartung, der Reparatur und im Verkauf von Fahrzeugteilen und Reifen, sowie im Bereich der neuen Mobilität. |
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Exadis ist auf den Großhandelsvertrieb von Kraftfahrzeugteilen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge spezialisiert. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.9575 — Renault/Mobivia/Exadis
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Fax +32 22964301
Postanschrift:
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).